Geschrieben von Sebastian K.Solange das Thema nicht von einer eher konservativ orientieren Judikative und Juristerei angepackt wird, kann die Werbebranche dazu faseln was sie will. Geschrieben von Volker C.Auf gut Deutsch: polizei öfters mal Knüppel-aus-dem-Sack und Richter die diejenigen Kunden ohne Wenn und aber wegsperren. Ich glaube, dass Sebastian hier keine Standesjustiz meint, sondern ehr ein klares rechtsstaatliches Durchgreifen: Entsprechende Verfahren müssten viel öfter zu Anklagen und Verurteilungen führen, als zu einer Einstellung mangels öffentlichem Interesse. Eventuell wird auch vieles "falsch" angezeigt: Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit oder Straftaten gegen die Staatsgewalt (insb. §§113ff. StGB)?. Und wenn es zu einem Verfahren kommt, sollte das nicht all zu lange nach der Tat erfolgen (Beispiel: Tat 04/2017, Verhandung 05/2019).
Geschrieben von Volker C.Exempel öffentlichkeitswirksam statuieren. Ich bin ein großer Freund von Klarheit und Konsequenz. Die Konsequenzen des Handelns müssen den Leute deutlich klar gemacht werden, eventuell auch mit härteren Strafen. Beispielsweise führt Drogenhandel mit Waffenbesitz (Besitz!, nicht Einsatz) zu mindestens 5 Jahren Haft. Es wäre sicherlich hilfreich, wenn zum Beispiel die Verletzung einer Einsatzkraft mit einem Auto mit einer ähnlichen Konsequenz bedroht wäre (bspw. Einzug des KfZ, Führerschein weg).
Christian Rosenau
Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt.
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