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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Notstrom-Abrollbehälter der Feuerwehr - war: These: Die Stromversorgung ist ... | 42 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 860511 | ||
Datum | 28.07.2020 15:01 MSG-Nr: [ 860511 ] | 3348 x gelesen | ||
Geschrieben von Thomas M. Dann soll sich der örtliche Versorger die Kiste in die Halle stellen, meine Meinung. 1. Fw ist auch in BaWü Pflichtaufgabe nach Weisung des Landes der Gemeinden... Damit ist die Gemeinde pflichtig, eine entsprechend ausgestattete und leistungsfähige Fw zu unterhalten. Welche Aufgaben im Rahmen der Gefahrenabwehr die Gemeinde dafür vorsieht, bestimmt am Schluß nicht der Fw-Kdt, sondern der Stadtrat.. FwG BaWü 2. Danach kommt dann der Katastrophenschutz, der ist auch Aufgabe des Landes und wurde in BaWü an KatS-Behörden übertragen. Diese bedienen sich (natürlich) der etablierten npol BOS. Landes KatSG BaWü Die Stromversorger haben ganz andere Aufgaben, garantiert aber nicht primär die Betreuung von Personen in Turnhallen, oder deren gesicherte Stromversorgung. Man kann die aber natürlich fragen, ob die sich da beteiligen wollen, je nach Versorger stößt man da auf mehr oder weniger Gegenliebe... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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