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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Frontblitzer-Einschränkung Baden-Württemberg | 116 Beiträge | ||
Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 873615 | ||
Datum | 19.11.2021 17:40 MSG-Nr: [ 873615 ] | 4870 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Jürgen M. Feuerwehr: Riesenstreit um Blaulichter Rettungskräfte fürchten um Sicherheit ... in dem Artikel steht auch viel Unsinn: Das Blaulicht auf dem Dach ("Rundumkennleuchte(n)") ist doch überhaupt nicht betroffen, beschränkt sind lediglich die "Frontblitzer" (und "Heckblitzer" (nicht Heckwarneinrichtung!)) auf ein Paar. Nun fahren seit der Zulässigkeit von Frontblitzer in Hessen die Einsatzfahrzeuge "meiner" Feuerwehr mit einem Paar Frontblitzer - ohne dass da einer ein "zu wenig"-Problem sah. Und wie schon gesagt, wirklich sicherheitsrelevant sind Frontblitzer nicht, sie erleichtern nur das Vorankommen (dazu reichen aber auch zwei Stück). Und da Ausnahmegenehmigungen ja durchaus möglich sind, kann man sicher auch solche Fälle abfangen, wo die Blitzer zur geometrischen Sichtbarkeit nennenswert beitragen (z.B. im Korb einer DLK), sofern man da nicht sogar irgendwelche dort verbauten "half bar"-Lösungen unter "Rundumkennleuchten" subsummiert. Sturm im Wasserglas ... Gruß Gerhard | ||||
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