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Rubrik | Feuerwehr-Historik | zurück | ||
Thema | Tragkraftspritzenanhänger Baujahr 1962 - Vorgabe Geschwindigkeit in Norm | 26 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 878335 | ||
Datum | 16.08.2022 13:08 MSG-Nr: [ 878335 ] | 711 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Christian R. Hat ein zulassungsfreier Anhänger eigentlich eine zulässige Gesamtmasse im Sinne der Führerscheinverordnung? Für aktuelle Führerscheinklassen schon. Vor 1998 wurden zulassungsfreie Anhänger in der Tat nicht berücksichtigt und zählten bei Achsanzahl und Gewicht fahrerlaubnisrechtlich nicht mit. Das wurde auch so z.B. in die CE(79...)-Regelung übernommen. Wer also den CE(79...) noch als Alt-Klasse-3-Inhaber hat, darf hinter dem 7,5t-RW1 auch den zulassungsfreien 3-Achser ziehen, soweit die zul. Anhängelast das hergibt. Gruß, Michael | ||||
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