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Straßenverkehrsordnung
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaVerkehrssünder in Stuttgart: Keine Rettungsgasse über 100 Fahrverbote in zwei Stunden21 Beiträge
AutorLars8 B8., Weinstadt / Baden-Württemberg880318
Datum23.11.2022 14:09      MSG-Nr: [ 880318 ]1171 x gelesen

Hallo zusammen,

Geschrieben von Alexander H.Innerorts braucht eine Rettungsgasse nur auf Autobahnen gebildet werden.


Rettunggasse nach StVo:
Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden.
§ 11 Abs. 2 StVO 2016 (Wikipedia 23.11.22)

Definition Außerortsstraße:
"Hierunter fallen allerdings auch Autobahnen und autobahnähnliche Straßen (unter anderem Kraftfahrstraßen) innerhalb geschlossener Ortschaften." (Ausschnitt Wikipedia 23.11.22)

Die B10/B27 ist in dem beschrieben Bereich zwar innerorts, aber eine "Kraftfahrstr." zweispurig (tlw. sogar 3-spurig je Richtungsfahrbahn) ausgebaut mit eindeutig getrennten Fahrspuren in beide Richtungen.
Wenn ich jetzt die weiteren Anmerkungen dazu in den einzelnen Texten lese, fällt die B10/B27 nicht in den Geltungsbereich mehrspurige innerörtliche Straße (und damit "Rettungsgassenfrei") sondern gilt wie die Autobahn innerstädtisch (also "Rettungsgassenpflicht").
Und auch ich glaube, das die Polizei weiß was sie dort tut.

Viele Grüße

Lars
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Alle Texte von mir in diesem Forum sind meine eigene private Meinung und stehen in keinerlei Zusammenhang mit meiner beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit.

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