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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Personalnot bei der Feuerwehr Hamburg | 36 Beiträge | ||
Autor | Olaf8 F.8, Köln / NRW | 882321 | ||
Datum | 13.03.2023 10:40 MSG-Nr: [ 882321 ] | 1776 x gelesen | ||
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So nun muss ich doch mal etwas sortieren. Geschrieben von Daniel H. Machen wir doch. Wer ist wir? Und diverse BFen machen es eben nicht und das engt eben auch den Bewerberkreis ein. Geschrieben von Daniel H. Soll der jetzt auch noch in die 18-24 Monate gepackt werden? Es ging um ein Beispiel, warum sich einige aus der FF nicht bewerben können. Keiner hat hier verlang, den Führerschein Kl B auch noch mit in die LamD reinzupacken. Bitte nicht immer alles verdrehen. Geschrieben von Daniel H. Bei welchen Laufbahnverordnungen steht denn noch explizit eine handwerkliche Ausbildung als Voraussetzung drin? Bei wie vielen Laufbahnverordnungen das steht kann ich nicht sagen. Ich weiß auch nicht, was die Frage soll. Es geht doch nicht um die Verordnung, sondern vielmehr darum, dass es weiterhin sehr viele Feuerwehren fordern. Sogar hier bei fertig ausgebildeten: https://boeblingen.bewerbung.dvvbw.de/97-beamtinnen-und-beamte-m-w-d-des-mittleren-feuerwehrtechnischen-dienstes-in-vollzeit/de/job.html Ausbildung in einem für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst geeigneten Beruf, vorzugsweise aus den Bereichen Elektronik, Kfz oder IT/Telekommunikation Hier steht es explizit noch einmal in der Anzeige, sogar aus welchem Bereich die Ausbildung kommen muss. Bedeutet, selbst wenn man B3 und NotSan und CE hat, kann man sich trotzdem nicht auf diese Stelle bewerben, wenn man keine dementsprechende Handwerksausbildung vorweisen kann. Mit Gegenfragen hier den Eindruck zu erwecken, dass dieses nicht mehr gefordert wird, ist nach meiner Auffassung auch nicht zielführend. Geschrieben von Daniel H. Es wird eine abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten Beruf gefordert, auch in Hamburg Und welche Berufe werden denn anerkannt? Auch Verkäufer, Buchhalter, Hotelfachmann/frau und so weiter. Geschrieben von Daniel H. Wo liegt der Wohnungsmarkt denn im Machtbereich einer BF? Machtbereich??? Bitte nicht immer alles fehlinterpretieren. Es war nur ein Beispiel dafür, warum sich junge Leute, auch wenn sie begeisterte FF-Mitglieder sind, sich nicht in einer Großstadt bei der BF bewerben. Geschrieben von Daniel H. Welche BF erwartet denn einen B3, wenn eine A7er oder A8er Stelle ausgeschrieben ist? Sehr viele, siehe hier einfach mal in die Jobbörse bei den BFen nach. Geschrieben von Daniel H. RettAss wird nicht erwartet, gibts ab Ende des Jahres nicht mehr. Oh das wissen ja viele BFen noch gar nicht. Hier ein paar aktuelle Beispiele. Alle aus der Jobbörse von FEUERWEHR.de https://www.karriere-solingen.de/job/Solingen-Brandmeisterinnen-Brandmeister-sowie-Oberbrandmeisterinnen-Oberbrandmeister-42651/935206155/ Sie haben eine abgeschlossene Ausbildung als Rettungsassistentin / Rettungsassistent / zur Notfallsanitäterin / zum Notfallsanitäter Brandmeister (m/w/d) im Einsatzdienst der Berufsfeuerwehr Osnabrück Die Stelle auf einen Blick Stellenumfang: Es handelt sich um eine Vollzeitstelle mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 48 Stunden auf Basis eines 3-Schicht-Dienstplanes (Brandenburger Modell). Die Stelle kann bei sich vollständig ergänzenden Arbeitszeiten mit Teilzeitkräften besetzt werden. Befristung: Es handelt sich um eine unbefristete Stelle. Einstellungszeitpunkt: zum 1. Juli 2023 Stellenwert: A 7 NBesG Bewerbungsfrist: 18. März 2023 Ihre Aufgaben Als Brandmeister/-in bei der Berufsfeuerwehr Osnabrück nehmen Sie gleichermaßen Aufgaben in der Brandbekämpfung, der technischen Hilfeleistung und im Rettungsdienst wahr. Im Bereich Brandbekämpfung und Hilfeleistung werden Sie als Truppmitglied, Truppführer/-in und Maschinist/-in auf den Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr Osnabrück eingesetzt. Im Bereich Rettungsdienst werden Sie abhängig von Ihrer Qualifikation als Fahrzeugführer/-in / Fahrer/-in auf dem RTW und NEF eingesetzt. Ihr Profil Sie verfügen über die Laufbahnbefähigung der Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt, Fachrichtung Feuerwehr (ehemals mittlerer Feuerwehrtechnischer Dienst), sowie mindestens über die Qualifikation zum Notfallsanitäter (m/w/d) mit Staatsexamen. https://karriere.oldenburg.de/stellenangebote/dauerausschreibung-brandmeister-innen-w-m-d-fuer-die-berufsfeuerwehr abgeschlossene Ausbildung zur Notfallsanitäterin/zum Notfallsanitäter https://karriere.rostock.de/jobposting/1fafd0eb4e9a13d65e07a980e88b8e823d4798700?ref=homepage Voraussetzungen: Laufbahnbefähigung für die Laufbahn der Fachrichtung Feuerwehrdienst, Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt uneingeschränkte gesundheitliche Eignung für den Feuerwehrdienst (G 25, G 26.3, G 41, G 42) Führerschein Klasse B, C, CE Eine abgeschlossene Ausbildung zur/m Rettungsassistent/in oder Notfallsanitäter/in ist wünschenswert Geschrieben von Daniel H. Bestenauswahl bei Einstellungs- und Auswahlverfahren Ah, jetzt kommen wir doch mal zum Kern der Sache. Die ganze Zeit wird darüber geredet, dass es nicht ausreichend Bewerber gibt, und jetzt wird eine Bestenauslese getroffen. Also gibt es doch ausreichend Qualifizierte Bewerber, wenn auch nicht alle ON TOP sind. Merkst Du selbst wie Du mit Deiner Argumentation hin und her springst? Geschrieben von Daniel H. Warum hat der andere Bewerber sich denn nicht weitergebildet und dafür gesorgt, dass er auch aus der Masse hervorstechen kann? Das ist doch in der freien Wirtschaft nicht anders, auch nicht bei Werkfeuerwehren. Wie soll er sich denn Fortbilden, wenn sein Dienstherr ihn kein Lehrgang genehmigt? Das ist genauso als würde man einen Rollstuhlfahrer, der vor einer Treppe steht, sagen. Steh doch auf und gehe die Treppe allein hoch wie alle anderen Millionen Menschen auch. Ist doch nichts Besonderes. Nicht jeder hat die Möglichkeit dazu. Oder soll der Beamte den B3 oder NotSan in seiner Freizeit und auf eigene Kosten machen? Dann müsste er sich z.B. für den B3, 3 Monate von seinem Dienst freistellen lassen. Ob das sein Dienstherr mitmacht, wage ich mal zu bezweifeln. Geschrieben von Daniel H. Welche Altersgrenze für fertige BFler? Gibt es keine. Und die Altersgrenze für eine Verbeamtung von fertig ausgebildeten WFlern liegt bei 50 Jahren Nein, hier ein paar Beispiele: 1 Satz 1 des Sächsischen Beamtengesetzes für die Berufung in das Beamtenverhältnis eine allgemeine Altersgrenze von 47 Jahren vorgesehen. In Sachsen-Anhalt gilt ein Einstellungshöchstalter von 45 Jahren für das Beamtenverhältnis auf Probe oder auf Lebenszeit (§ 5 Abs. 1 Satz 1 der Laufbahnverordnung Sachsen-Anhalt). In Hamburg gelten Einstellungshöchstaltersgrenzen von 45 Jahren für das Beamtenverhältnis auf Probe beziehungsweise von 40 Jahren für den Vorbereitungsdienst (§ 5 Abs. 1, § 11 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über die Laufbahnen der hamburgischen Beamtinnen und Beamten). Gemäß § 14 Abs. 3 LBG NRW ist die grundsätzliche Einstellungsgrenze auf 42 Jahre angestiegen. Des Weiteren sind in Abs. 5 einige Ausnahmetatbestände aufgenommen worden, die die Altersgrenze weiter erhöhen. Für die Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf zur Ableistung des Vorbereitungsdienstes gemäß § 4 Absatz 4 Buchstabe a des Beamtenstatusgesetzes ist das vollendete 40. Lebensjahr die Einstellungshöchstaltersgrenze. Beamtengesetz für das Land Brandenburg | ||||
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