Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | In Landau: nach 20 Jahren - Stadtrat setzt Feuerwehrchef vor die Tür | 34 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8 A.8, Heitersheim / Baden Würtenberg | 887312 |
Datum | 24.03.2024 15:30 MSG-Nr: [ 887312 ] | 1952 x gelesen |
1. Truppführer
2. Task Force
1. Maschinist
2. Mitarbeiter
Einsatzleiter
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Zugführer
Verbandführer
Hallo Lars, es ist ja nichts dagegen einzuwenden das die Verwaltungskraft auch eine Einsatzfunktionen ausübt. Aber wenn derjenige eben nur TF oder MA ist kann er diesen Posten auch ausfüllen ohne das er per Gesetz gleich EL ( für den Einsatz Verantwortlich) ist.
Bisher ist der Kommandant ja per Gesetz wenn er an der Einsatzstelle ist immer der Veranwortliche für den Einsatz.
Das könnte eben mit einer klaren Trennung von Verwaltung und Einsatzgeschehen besser lösen!
Jede Führungskraft wird durch den Dienstherren für seine Aufgabe mit den entsprechenden Ermäßigungen ausgestattet. Dann sind GF , ZF und VF entsprechend für ihre Möglichkeiten und Kompetenzen gerüstet.
Ohne sich Gedanken machen zu müssen ob da jetzt auf ein Mal der Kommandant auftaucht und sich die Verantwortung verschiebt.
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