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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bahnerden verboten seit 1.5.2025 in NDS | 6 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt | 890489 | ||
Datum | 19.05.2025 08:00 MSG-Nr: [ 890489 ] | 968 x gelesen | ||
Das mit dem Hoheitsgebiet war noch nie anders, ändert aber nichts an den Zuständigkeiten. Gefahrenabwehr ist Sache der Gemeindefeuerwehr. In Sachsen-Anhalt gibt es seit Beschluss der "Einsenbahnichtlinie" 199x sinngemäß die Vorgabe "Bahnerden nur durch Bahn bzw. durch sie beauftragte Unternehmen, der Ausbildungsaufwand auf Feuerwehrseite ist gegenüber dem Nutzen zu groß". Unter Beachtung der Sicherheitsabständer bei elektrischen Anlagen kann man agieren. Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder. Zur besseren Lesbarkeit können Bezeichnungen in der männlichen Form dargestellt werden. Diese gelten grundsätzlich in jeglicher Form. | ||||
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