Rubrik | Katastrophenschutz |
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Thema | Wie viele Zivilschutzhelfer hat Deutschland im Ernstfall? Bundesregierung weiß es nicht #
| 36 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 891478 |
Datum | 10.09.2025 08:58 MSG-Nr: [ 891478 ] | 368 x gelesen |
Infos: | 11.07.25 BBK: `Zivile Verteidigung ´
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Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz
In RP gab es schon im alten LBKG, jetzt auch im neuen, die Maßgabe für Feuerwehrangehörige, sie dürfen ausdrücklich gleichzeitig aktives Mitglied anderer Feuerwehreinheiten sowie von Organisationen oder Einrichtungen sein, die neben der Feuerwehr eingesetzt werden, wenn zwischen den Aufgabenträgern und Hilfsorganisationen abgestimmt wird, welcher Dienst im Konfliktfall vorgeht. Ich behaupte mal, dass wir nicht das einzige Land/ die einzige Organisation mit einer solchen Regelung sein werden. Die Forderung nach einem bundesweiten Zentralregister ist daher nur eine Forderung nach unnützen bürokratischen Mehraufwand. Unnütz deshalb, weil die Annahme, dass sich plötzlich alle rege an einem solchen Registeraufbau und -pflege beteiligen, die heute schon gleichlautende Vorgaben ihrer Landesgesetze überlesen, praktisch noch nie funktioniert hat.
"Experten sind Leute, die 99 Liebesstellungen kennen, aber kein einziges Mädchen"
(Didi Hallervorden)
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