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RubrikRettungsdienst zurück
ThemaRettungswagen-Gebühren15 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW892100
Datum17.12.2025 21:26      MSG-Nr: [ 892100 ]295 x gelesen

Geschrieben von Robin B.Eine ambulante Behandlung durch den Rettungsdienst kennt das SGB V nicht.

Spätestens wenn der Notarzt am Patienten tätig wird dürfte das aber doch anders aussehen?

Geschrieben von Robin B.Im Sinne des Haushaltsrechtes MUSS die Stadt somit die Kosten anderweitig abrechnen und das ist nunmal beim Bürger...

Zunächst mal braucht die Stadt eine Rechtsgrundlage, um von irgendwem Geld haben zu wollen.

Im RDG NRW finde ich zu dem Thema in §14:
"Ist ein Rettungsdiensteinsatz notwendig geworden, ohne dass ein Transport durchgeführt wurde, kann der Träger rettungsdienstlicher Aufgaben von der Verursacherin beziehungsweise dem Verursacher nur dann Kostenersatz verlangen, wenn der Einsatz auf missbräuchlichem Verhalten der Verursacherin oder des Verursachers beruht."

Das schränkt in meinen Augen die mögliche Geltendmachung von Kosten bei nicht-Transporten kräftig ein. Im Gegenzug haben die Kassen nur begrenzte Möglichkeiten, bei durchgeführten Transporten die Gebühren nicht vollständig zu zahlen. Im Wesentlichen, wenn der Träger des Rettungsdienstes (flapsig formuliert) "sich nicht an die Spielregeln gehalten hat" oder "unwirtschaftlich arbeitet". In den Fällen könnte aber auch der Patient die Zahlung des Restbetrages aus genau dem Grund ablehnen.

Ich gehe davon aus, dass es jetzt deswegen erstmal eine Welle an Prozessen geben wird an deren Ende die Rechtsgrundlagen anzupassen sind, so dass
- echte Transporte bis auf einen angemessenen Eigenanteil von den Krankenkassen bezahlt werden
- auch bei "vorsorglich" und "vor Ort Versorgt" dem Patienten kein übermäßiger Eigenanteil berechnet werden kann
- bei nachweisbar missbräuchlicher Inanspruchnahme der Verantwortliche selber zahlen muss (bzw. die Rechnung bekommt, ob er dann am Ende zahlen kann ist ja immer noch ein anderes Thema...)
- alle weiteren notwendigen Kosten aus den öffentlichen Haushalten zu tragen sind.

Bleibt zu hoffen, dass bis zu so einer Regelung nicht all zu viele Menschen deswegen sterben.

Denn für mich ist sicher, dass alleine aufgrund der jetzt sehr umfangreichen Presseberichte zunehmend auch notwendige Einsätze nicht oder nur verzögert erfolgen, weil die Betroffenen Angst haben auf den Kosten sitzen zu bleiben. Und dadurch werden Menschen sterben.

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