hallo,
hier hat ein Gericht die besondere Stellung von Angehörigen einer Freiwilligen Feuerwehr berücksichtigt:
Haftung der Freiwilligen Feuerwehr für Schäden bei einem Einsatz?
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Der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit ist nach den Ausführungen der Kammer nur dann begründet, wenn eine besonders schwere Pflichtverletzung vorliegt und die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlichem Maße verletzt worden ist. Hierbei sei zu beachten, dass die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr ehrenamtlich tätige Gemeindebürger sind und die sich aus dem Dienst erwachsenen Amtspflichten nicht überspannt werden dürfen.
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weitere Infos zum Urteil
MkG Jürgen Mayer, Weinstadt
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