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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Erdbeben in Deutschland | 166 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 817536 | ||
Datum | 24.02.2016 08:40 MSG-Nr: [ 817536 ] | 32518 x gelesen | ||
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Guten Morgen Geschrieben von Sebastian K. Und genau wie die BOS in dem Szenario überörtlich agieren müssen, wird man auch die ein oder andere Baumaschine inkl. Bediener überörtlich zu solchen Lagen heranführen müssen. Und auch da glaube ich nicht, dass der Unternehmer das mit Verweis auf seine Bilanz verhindern will, und für die Exemplare die das versuchen wollen bleiben noch diverse Rechtsgrundlagen zur Überzeugung. Zu Zeiten des LSHD und auch später im Erweiterten Katastrphenschutz waren für die LS-Bergungszüge bzw. Bergungsräumgruppen des Bergungszuges eine größere Anzahl von Baggern, Radladern, Kippern und sonstige Baufahrzeuge zur Beordung von privaten Firmen per Gesetzt zur Beorderung im Spannung- bzw. V-Fall zur Ergänzung dieser Einheiten vorgesehen. Solch eine Beorderung diverser Baufahrzeuge für den Kat-Fallkönnte man auch jetzt noch -wenn mam wollte !- über ein Gesetz regeln. Wie sieht eigentlich bei THW gerätemößig die Nachfolge für das Bergungsräumgerät in der " Fachgruppe Räumen " jetzt aktuell aus ? Das Bergungsräumgerät Zettelmaier ist ja schon in die Jahre gekommen. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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