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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Erdbeben in Deutschland | 166 Beiträge | ||
Autor | Matt8hia8s B8., Göppingen / Baden-Württemberg | 817537 | ||
Datum | 24.02.2016 09:10 MSG-Nr: [ 817537 ] | 32462 x gelesen | ||
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Geschrieben von Bernhard D. Solch eine Beorderung diverser Baufahrzeuge für den Kat-Fallkönnte man auch jetzt noch -wenn mam wollte !- über ein Gesetz regeln. Nicht notwendig z.B. für Baden-Württemberg : Landeskatastrophenschutzgesetz § 27 Pflichten der Inhaber von Fahrzeugen und Geräten; Instandsetzungen (1) Die Eigentümer, Besitzer und Halter von Fahrzeugen aller Art, Zugtieren, Maschinen, Werkzeugen, Anlagen, Einrichtungen, Geräten und sonstigen geeigneten Hilfsmitteln haben zu dulden, dass diese sowie deren Zubehör auf Anordnung der Katastrophenschutzbehörde, des technischen Leiters des Einsatzes oder seines Beauftragten für die Katastrophenbekämpfung und für die unmittelbar anschließende vorläufige Beseitigung erheblicher Katastrophenschäden in Anspruch genommen werden. In meiner Firma hatten wir zu den von Dir angesprochenen Zeiten auch 5 Fahrzeuge, die beim Kennwort Rosa Pferd an eine bestimmte Stelle geliefert werden mussten. Der Verwaltungsaufwand für ein solches System ist riesig. Ich sag nur, Bedarfsermittlung, Einplanung, Umplanung, Ausplanung, Meldeaufwand bei Kfz-Abmeldung, Kfz-Anmeldung.... | ||||
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