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Rubrik | Feuerwehrverbände | zurück | ||
Thema | Präsidenten des Deutschen Feuerwehrverbandes: Rücktritt gefordert ?! # | 865 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / | 853106 | ||
Datum | 15.11.2019 10:07 MSG-Nr: [ 853106 ] | 103669 x gelesen | ||
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Geschrieben von Ulrich C. Hat er Wahlempfehlungen gegeben? M.E. NEIN! Er hat sich gegen die AFD ausgesprochen. Das ist sehr wohl ein Verstoß gegen die politische Neutralität. Zitat:" Herr Ziebs, fünf von sieben Ihrer Stellvertreter im Bundespräsidium des Deutschen Feuerwehrverbandes fordern Ihre Abwahl. Haben Sie eine Erklärung dafür? Ich kann das nur anhand der Gründe benennen, die mir diese fünf Stellvertreter genannt haben. ... dass ich mich gegen rechtsnationale Tendenzen und die AfD in den Feuerwehren ausgesprochen habe. .." https://www.rnd.de/politik/afd-streit-im-feuerwehrverband-prasident-stellt-die-vertrauensfrage-7EZXS3KLWJCWTMN2DEZHAMGRDE.html Die AFD mag rechts sein, streite ich nicht ab. Rechtsextrem ist die Partei aber ganz sicher nicht, nochmal, extremistische Partei sind verfassungsfeindlich und über die Verfassungsfeindlichkeit entscheidet abschließend einzig und allein das BVerfG und davor gilt in unserem Rechtsstaat die Unschuldsvermutung. Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 21 (4) Über die Frage der Verfassungswidrigkeit nach Absatz 2 sowie über den Ausschluss von staatlicher Finanzierung nach Absatz 3 entscheidet das Bundesverfassungsgericht. Auch im Rahmen seiner freien Meinungsäußerung (Bis zu gewissen Grenzen) kann jeder sagen was er denkt, aber dann soll derjenige das als Privatperson tun und nicht wenn er sein öffentliches Amt bekleidet. Und weiter zum Thema Neutralität, wenn er sich nur gegen rechtsnationale Parteien stemmt, sehe ich hier auch ein Verstoß gegen die Neutralität, denn dann hätte er im gleichen Zug gegen die Linke wettern müssen. Bundestagsabgeordnete unterstützen und sympathisieren öffentlich und sogar im Bundestag mit der linksextremen Antifa. Und wer jetzt behauptet die Antifa wäre auf dem Boden des Grundgesetz, der ist nicht nur auf dem linken Auge blind, der kann gar keine linken Körperteile nutzen. Zum Thema Leitbild Zitat:"die Vielfalt der Mitglieder zu akzeptieren. " Wähler oder Mitglieder einer demokratischen Partei, (was anderes darf nur das BVerfG entscheiden) auzuschließen, Zitat:"Ziebs hatte sich wiederholt dafür ausgesprochen, keine Nähe zur AfD zu dulden." https://www.op-marburg.de/Mehr/Welt/Politik/AfD-Streit-im-Feuerwehr-Verband-Ruecktritt-von-Praesident-Ziebs-gefordert ist selbst ein Verstoß gegen das Leitbild des DFV. Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 21 (4) Über die Frage der Verfassungswidrigkeit nach Absatz 2 sowie über den Ausschluss von staatlicher Finanzierung nach Absatz 3 entscheidet das Bundesverfassungsgericht. Geschrieben von Ulrich C. Es wirft in jedem Fall ein merkwürdiges Bild nach aussen! Die Aussage geh ich mit, wer aber schuld ist, darüber vermag ich mir kein Urteil bilden. | ||||
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