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Rubrik | Feuerwehrverbände | zurück | ||
Thema | Präsidenten des Deutschen Feuerwehrverbandes: Rücktritt gefordert ?! | 865 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8H., Karlsruhe / BW | 855335 | ||
Datum | 19.01.2020 12:00 MSG-Nr: [ 855335 ] | 79459 x gelesen | ||
Infos: | ![]() | |||
Geschrieben von Harald S. eiß die Gemeinde Bayreuth, das Herr Schreck die Briefe eines Privaten Vereines mit seiner Amtsbezeichnung unterschreibt? Ein Beamter darf seine Amtsbezeichnung innerhalb und außerhalb des Dienstes benutzen. Art. 76 (3) BayBG: Beamte und Beamtinnen führen im Dienst die Amtsbezeichnung des ihnen übertragenen Amtes; sie dürfen sie auch außerhalb des Dienstes führen. Gruß, Stefan
Geändert von Stefan H. [19.01.20 12:02] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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