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ThemaProzess Wolmirstedt, war: 4 Feuerwehrleute bei Einsatzfahrt124 Beträge
RubrikEinsatz
Infos:
  • Schlussvorträge: Zwischen Freispruch und Haftstrafe
  • Prozess am Landgericht wird neu aufgerollt
  • Aussage des Gutachters
  • Zeugenaussagen
  • Volksstimme: Schlussvorträge
  •  
    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg391439
    Datum15.03.2007 23:3269688 x gelesen
    Geschrieben von Christopher GerlingFast das gleiche Problem, wie bei dem Unfall am Flughafen Stuttgart, weiter oben war davon die Rede. Übrigens, der Fall "Stuttgart" wurde gegen Zahlung einer Geldbuse/-strafe eingestellt, nach meinem Kenntnisstand.


    Wobei da aber neben m.E. viel Glück noch Faktoren hinzukamen, die in der "Verkehrstauglichkeit" des getöteten Unfallgegners lagen.


    Geschrieben von Christopher GerlingZum Thema "alle halten an, nur einer nicht": ich denke, da sind wir als Feuerwehrleute immer wieder annähernd machtlos. Wer in solchen Fällen einen Unfall vermeiden möchte, der darf sich niemehr, auch nur ein µ-weit, auf seine Sondersignale verlassen, da ist es besser, auf Martinshorn und Blaulicht zu verzichten, denn wenn etwas passiert, dann ist man Hängemann.


    Das ungefähr sagt seit zig Jahren Absatz 8 des §35 der StVO aus.
    Muß man sich nur immer wieder vor Augen führen.
    Ich persönlich hatte auch schon das Erlebnis mit ""alle halten an, nur einer nicht". Nur war ich eben wirklich mit Schrittgeschwindigkeit in die Kreuzung hinein unterwegs und mein KrKw 2t gl. hatte nicht das Beschleunigungsverhalten um das auf der Kreuzung schnell zu ändern. Somit konnte ich anhalten.

    Und wie Katja so schön schrieb. Wer eben statt mit Schrittgeschwindigkeit schneller unterwegs ist muß das dann ggfs. auch selbst verantworten. Mit allen Konsequenzen.


    Geschrieben von Christopher GerlingAber mit erhöhter Geschwindigkeit fahren, nein, lieber nicht, man kann nie ausschließen, dass nicht doch irgend einer plötzlich vor dem LF, TLF, der DLK, usw. steht und dann, wieder Hängemann. Einfach zu gefährlich und für einen freiwilligen Feuerwehrmann/-frau nicht zumutbar, dann Vorbestraft zu sein.


    Na ja. Wenn wir mal ehrlich einen Blick auf Weg-Zeit-Diagramme werfen, dann muß uns klar werden, daß (i.d.R. kurzfristige) Geschwindigkeitsübertretungen keine großen Zeitvorteile bewirken, aber die Unfallwahrscheinlichkeit und die Unfallfolgen drastisch ansteigen.


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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    AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg391376
    Datum15.03.2007 12:5769679 x gelesen
    Sorry ABER,

    ich finde diese Diskusion hier unwürdig, in Anbetracht des Themas um das es in der betreffzeile geht.
    Kann man das nicht Abspalten oder sich wieder auf eine Sachliche Diskusion hier beschränken.
    Wir sind doch alle Erwachsen (oder sollten das sein)

    --> Stefan, dies hier hat sich jetzt nicht auf Deinen Beitrag bezogen sondern auf die ganze Reihe! Musste mal raus!

    Finde es schade was hier gerade abläuft!°


    Mit Grüßen
    Michael

    Alles meine private und persönliche Meinung!

    Optimist;
    Ein Mensch, der alles halb so schlimm oder doppelt so gut findet!
    Heinz Rühmann


    ICQ 494000336

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    AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen391374
    Datum15.03.2007 12:4869725 x gelesen
    Hallo.

    Geschrieben von Christopher GerlingDas Hausrecht der Admins will ich nicht in Frage stellen. Wenn Beiträge gesperrt werden, dann ist das eben so, Auffällig ist nur die Häufung in diesem Thread.

    Das könnte u.a. daran liegen, dass sich in diesem Thread Beiträge häufen, die mindestens grenzwertig sind. Die gelöschten haben die Grenze überschritten.

    Darüber hinaus:
    geschrieben von MD:
    Lieber eine sachlich und fachlich richtige Argumentation, welche mit einigen (mitunter auch bissigen) Spitzen geschmückt ist als brav und lieb verfaßte Meinungen mit eher fragwürdigem bis hin zu hirnrissigem Inhalt.

    Ich kann hier nicht erkennen, welchen Beitrag er gemeint hat. Die Feststellung, dass es hier schonmal "fragwürdige" oder sogar "hirnrissige" Beiträge gibt mag zwar etwas hart klingen, jedoch ist sie sicherlich nicht fern ab der Realität.



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
    Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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    AutorChri8sto8phe8r G8., Seesen / Niedersachsen391373
    Datum15.03.2007 12:4169854 x gelesen
    Geschrieben von ---Jens Meyer--- Das hier - ein Webforum - hat nichts mit Meinugsfreiheit nach GG zu tun.

    Das geht i.O.!

    Ich habe mich nur gefragt, warum jemand die freie Meinungsäußerung in seiner Fußzeile manifestiert, aber gleichzeitig Beiträge im Forum, oder Teile davon, als "hirnrissig" bezeichnet.

    Das Hausrecht der Admins will ich nicht in Frage stellen. Wenn Beiträge gesperrt werden, dann ist das eben so, Auffällig ist nur die Häufung in diesem Thread.

    Gruß


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    AutorJens8 M.8, Enger / NRW391370
    Datum15.03.2007 12:0669755 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Christopher Gerlinges hat wohl doch nicht jeder das Recht, seine Meinung (gem. Art. 5 GG) zu Ihren Kommentaren abzugeben, oder wie???

    Wollt nur kurz etwas dazu sagen:
    Das hier - ein Webforum - hat nichts mit Meinugsfreiheit nach GG zu tun. Liest man immer wieder mal.
    In Webforen gilt eine Art "virtuelles Hausrecht" - sprich der Betreiber/Besitzer und seine Crew,
    dürfen Regeln ansetzen und diese durchsetzen.
    Du kannst ja auch jeden aus deinem Haus rauswerfen, der etwas sagt was dir nicht gefällt. ;-)

    Gabs neulich auch ein Urteil dazu:
    http://www.heise.de/newsticker/meldung/85163


    Gruß JM

    Löschzug Dreyen und Jugendfeuerwehr der Feuerwehr Stadt Enger

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    AutorChri8sto8phe8r G8., Seesen / Niedersachsen391358
    Datum15.03.2007 10:5969707 x gelesen
    Geschrieben von ---Marc Dickey, Bad Hersfeld--- Ich gratuliere Ihnen zur Erstellung eines neuen Accounts mit Realnamen (zumindest so der Anschein)!
    Kleiner Tipp: Forenregeln lesen!


    Ich bin seit dieser Woche hier im Forum angemeldet, und von Anfang an unter meinem richtigen Namen, mit Unterstellungen sind Sie ja recht schnell (zumindest so der Anschein)!

    Wenn ich auf einen Beitrag antworte, der im Nachhinein gesperrt wird, dann ist das ja wohl kaum meine Schuld, das mein Beitrag mit "untergeht"! Als ich geantwortet habe, war mein Vorredner noch nicht gesperrt. Leider hat auch die Kommunikation mit Herrn Mayer keine Lösung gebracht, da hießt es nur, ein Beitrag zu einem (später) gesperrten Beitrag hat eben Pech gehabt.

    Gerling


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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio391352
    Datum15.03.2007 10:4769769 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Christopher GerlingAch ja, warum werden eigentlich ständig Kommentare zu Ihrem "hirnrissig" gesperrt,

    Es wurden keine Kommentare zu "hirnrissig" gesperrt. Es wurden Kommentare gesperrt, die nicht den Forumsregeln entsprechen.

    Geschrieben von Christopher Gerlinges hat wohl doch nicht jeder das Recht, seine Meinung (gem. Art. 5 GG) zu Ihren Kommentaren abzugeben, oder wie???

    Das Leben besteht nicht nur aus Rechten, sondern auch aus Pflichten. Wenn diese Pflichten, die wir hier in Form von Forumsregeln haben, nicht eingehalten werden, dann wird der Beitrag gesperrt. Und es ist mir dabei ganz egal was drinstand.


    Viele Grüße,

    Christian Pannier
    Team feuerwehr.de


    feuerwehr.de - man liest sich!

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen391351
    Datum15.03.2007 10:4669788 x gelesen
    Mein Lieber Christopher Gerling!

    ich bitte nochmals kurz um eine Erklärung, wie Sie Art. 5 GG mit Ihren Ausdrücken wie, "hirnrissig" etc. in Korrelation bringen???

    1. Ich habe keinen Beitrag explizit als hinrissig bezeichnet.

    2. Ich habe nur geäußert welche Art von Beiträgen mir lieber ist.

    3. Nur weil mir eine Art von Beiträgen lieber ist, heißt das noch lange nicht, das ich andere Beiträge unterdrücke.

    4. Zwar hat jeder das Recht auf freie Meinungsäußerung - keiner hat jedoch ein recht darauf, daß seine Meinung anklang findet.

    Ach ja, warum werden eigentlich ständig Kommentare zu Ihrem "hirnrissig" gesperrt, es hat wohl doch nicht jeder das Recht, seine Meinung (gem. Art. 5 GG) zu Ihren Kommentaren abzugeben, oder wie???

    Ich gratuliere Ihnen zur Erstellung eines neuen Accounts mit Realnamen (zumindest so der Anschein)!
    Kleiner Tipp: Forenregeln lesen!

    [Textabschlußformel]
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorChri8sto8phe8r G8., Seesen / Niedersachsen391348
    Datum15.03.2007 10:3869910 x gelesen
    Na Meister Dickey,

    ich bitte nochmals kurz um eine Erklärung, wie Sie Art. 5 GG mit Ihren Ausdrücken wie, "hirnrissig" etc. in Korrelation bringen???

    Sehr schade, dass bei manchen das GG erst bei Art. 5 anfängt und auch gleich wieder endet, oder kennen Sie Art. 1 auch???

    Ach ja, warum werden eigentlich ständig Kommentare zu Ihrem "hirnrissig" gesperrt, es hat wohl doch nicht jeder das Recht, seine Meinung (gem. Art. 5 GG) zu Ihren Kommentaren abzugeben, oder wie???

    Schönen Tach noch ...


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    AutorChri8sto8phe8r G8., Seesen / Niedersachsen391341
    Datum15.03.2007 10:2769871 x gelesen
    Geschrieben von ---volksstimme.de--- Nebenklagevertreter Carsten Schneider meinte, dass die Löschzugfahrerin zu keinem Zeitpunkt damit rechnen konnte, dass ihr das Wegerecht verwehrt wird. Zumal ein Pkw vor dem Vaneo in der Hauptstraße angehalten hatte, um die Feuerwehr über die Kreuzung zu lassen.

    Fast das gleiche Problem, wie bei dem Unfall am Flughafen Stuttgart, weiter oben war davon die Rede. Übrigens, der Fall "Stuttgart" wurde gegen Zahlung einer Geldbuse/-strafe eingestellt, nach meinem Kenntnisstand.

    Zum Thema "alle halten an, nur einer nicht": ich denke, da sind wir als Feuerwehrleute immer wieder annähernd machtlos. Wer in solchen Fällen einen Unfall vermeiden möchte, der darf sich niemehr, auch nur ein µ-weit, auf seine Sondersignale verlassen, da ist es besser, auf Martinshorn und Blaulicht zu verzichten, denn wenn etwas passiert, dann ist man Hängemann.

    Am Ende des Tages nutzt man dann Sonderrechte bzw. Wegerechte nur noch, um sich in Schrittgeschwindigkeit, durch einen Stau zu quälen, oder ähnlich langsam entgegen einer Einbahnstraße zu fahren.

    Aber mit erhöhter Geschwindigkeit fahren, nein, lieber nicht, man kann nie ausschließen, dass nicht doch irgend einer plötzlich vor dem LF, TLF, der DLK, usw. steht und dann, wieder Hängemann. Einfach zu gefährlich und für einen freiwilligen Feuerwehrmann/-frau nicht zumutbar, dann Vorbestraft zu sein.

    Gruß
    Chris


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    AutorHara8ld 8V., Edemissen / Niedersachsen391307
    Datum15.03.2007 07:4769778 x gelesen
    Volksstimme: Schlussvorträge


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    AutorDirk8 W.8, Algermissen / Niedersachsen391299
    Datum15.03.2007 00:0869777 x gelesen
    Geschrieben von Oliver Kroh
    wie nennt amn das, wenn jemand mit 50-70km/h in eine vorfahrtberechtigte Kreuzung einfährt um diese zu kreuzen??????

    Geschrieben von Christian FischerAugenblicksversagen?
    Unfall?


    Hi ihr 2,
    was in Gottesnamen ist eine "vorfahrtberechtigte Kreuzung"? Und wie Kreuzt man eine Kreuzung?
    Sehen, Denken, Handeln!

    Ansonsten: jeder Fahrer eines Kfz. kennt Situationen bei denen einem das gleiche, wie der Kameradin in Wolmirstedt, passiert ist. Den Allermeisten im privaten Bereich und ohne das was passiert ist. Eine Fehleinschätzung, abgelenkt oder nur ungünstige Sichtverhältnisse und schon kreuzt man eine vorfahrtberechtigte Strasse mit 50 - 70 km/h".

    Für Vorveruteilungen alla Kroh & Co. sollten hier eine exclusive Rubrik "Nur für Götter und deren Lehrlinge" eingeführt werden, nur von "erleuchteten" zu lesen. Dann wird so ein ernstes, sensibles Thema hier "unten" angemessen, ohne Diffamierungen der Betroffenen und ohne Selbstdarstellungseinlagen besprochen werden können, damit solche schlimmen Ereignisse seltener werden.
    Aus og. Gründen, und solange Menschen die Fahrzeuge fahren, werden sie leider nicht auszuschließen sein.


    Alles meine persönliche Meinung usw..
    Geh immer vom Schlimmsten aus, dann kannst du nur positiv überrascht werden!

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg391290
    Datum14.03.2007 22:1469624 x gelesen
    Geschrieben von Oliver Krohwie nennt amn das, wenn jemand mit 50-70km/h in eine vorfahrtberechtigte Kreuzung einfährt um diese zu kreuzen??????

    Augenblicksversagen?
    Unfall?


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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    AutorKars8ten8 W.8, Heikendorf / Schleswig-Holstein391262
    Datum14.03.2007 18:3069650 x gelesen
    Moin,
    PS.: kann man die Fehler nicht editieren?

    doch, in der Vorschau....


    MkG
    Karsten Wallath

    Auch hier handelt es sich um meine private Meinung, nicht um die Meinung der FF Altheikendorf oder des LZG Kr. Plön.

    Feuerwehr Heikendorf
    Brandschutzerziehung
    LZG Kreis Plön
    meine Tochter

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    AutorSven8 T.8, Monheim / NRW391252
    Datum14.03.2007 17:3669681 x gelesen
    Hallo!

    Ich dachte es mir schon ... nix außer heißer Luft.
    Du bist nicht mal im Ansatz auf meine Fragen oder Argumente eingegangen, obwohl Du Dich über andere beschwerst, sie wären unsachlich.
    Dafür ist Deine Wortwahl (z.B. "hirnlos") gegenüber der Fahrerin absolut unverschämt.

    Noch mal zum Mitmeißeln: Wir können das Urteil abwarten, das Gutachten gibt es nur für die Akten.

    Gruß
    Sven


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    AutorOliv8er 8K., Gersthofen / Bayern391240
    Datum14.03.2007 16:5269738 x gelesen
    Hallo,


    das Gutachten aus der Zeitung ist nicht komplett! Auch kenne ich das gesamte Gutachten noch nicht komplett.
    Sie fuhr allerdings mit einer Geschwindigkeit von 50 - 70km/h in die Kreuzung , sprich den Kreuzungsbereich! Zudem fehlt ihr die gesamte Verzögerungszeit, was nichts anderes heißt als fast ungebremst. Hier beißt es sich mit den Aussagen der mitgefahrenen bzw nachgefahrenen Kameraden, sie hätte das Fahrzeug stark verzögert.

    Besser ich sage dazu jetzt aber nichts mehr, war schon ein wenig zuviel.

    Warten wir einfach das gesamte Gutachten ab!


    Gruß

    Oliver


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    AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW391237
    Datum14.03.2007 16:3369742 x gelesen
    Hallo,
    also euer Fachjuristerei ist mir mittlerweile zu hoch. Ich habe mich auch nicht ansatzweise mit dem unfall beschäftigt und das was ich gelesen habe ging in diesem Thread los.

    Das Unfälle mit Sonder- und Wegerechten vorkommen ist uns allen bekannt. Sie passieren überall in der BRD mit leichten und schweren Folgen, in diesem Fall mit mehreren Toten. Jeder der ab und an mit Sonder und Wegerechte zum Einsatz fährt wird schon Situationen erlebt haben, in denen es noch mal Gut gegangen ist und nichts passiert ist.

    Hier über eine Kameradin in irgend einer Weise zu urteilen, ohne Kentnisse zu haben wie a) der Unfall abgelaufen ist und b) was sich im Fahrzeug während der Fahrt abgespielt hat.

    Wer kann behaupten, dass ihm während Fahrt der Beifahrer noch nie in irgendeiner Art und Weise in der Konzentration auf den Straßenverkehr gestört hat, möge vortreten.

    Gruß
    Martin


    Dies ist meine Meinung!

    Wer Rechtschreibfehler findet, darf diese gerne behalten!

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    AutorSven8 T.8, Monheim / NRW391233
    Datum14.03.2007 16:1869992 x gelesen
    Hallo Oliver!
    Geschrieben von Oliver KrohDanach ist ja auch das Gutachten komplett einsehbar!

    Wie das? hast Du Zugang zur Gerichtsakte oder Kontakt zu einer der Parteien?
    Ansonsten gibt es nur das Urteil.

    Ich will es noch mal auf der Sachebene versuchen:

    Du hast das Gutachten gelesen, soweit es in der Zeitung abgedruckt war. Ich auch. Danach ist das LF zu schnell in den Kreuzungsbereich eingefahren und die Fahrerin des LF hätte nach Meinung des Gutachters den PKW sehen müssen.

    Das sind alles objektive Merkmale.

    Vorsatz oder Fahrlässigkeit sind subjektive Merkmale, die sich "im Kopf" des Angeklagten abspielen. Dazu wissen wir nichts.
    Um aus den objektiven Informationen auf die subjektiven Merkmale schließen zu können, fehlen uns noch Informationen.
    Wie schnell durfte man eigentlich auf der Straße fahren? Wenn man da z.B. 70 fahren durfte, ist die Angeklagte auf der Straße bis zur Kreuzung schon mal nicht zu schnell, durfte man dort 50 fahren, war sie geringfügig zu schnell.
    Kommen wir zur Kreuzung. Dort steht ein Schild, welches sagt Vorfahrt und darunter "abknickend". Fragt sich, wie gut sichtbar das Schild für die Fahrerin war. Selbst wenn es gut sichtbar war, ist es durchaus möglich, dass sie in einem sog. Augenblicksversagen nur den oberen Teil des Schildes "Vorfahrt" wahrgenommen hat und glaubte auf der Kreuzung bevorrechtigt zu sein. Hätte sie an dieser Kreuzung tatsächlich Vorfahrt gehabt, wäre ihre Geschwindigkeit nicht zu beanstanden!
    Es hängt also einiges davon ab, ob sie die dort geltenden Verkehrsregeln richtig erkannt hat. Wer mir jetzt sagt, dass das Übersehen oder Verkennen der Verkehrsregeln eine vorsätzliche Tötung bedeutet, der möge sich in eine Anfängervorlesung StGB AT begeben.
    Selbst wenn sie wußte, dass sie dort wartepflichtig war und glaubte, sie schafft es noch vor dem von rechts kommenden Fahrzeug die Kreuzung überfahren zu können, ist das weit weit weg vom Wissen und Wollen einer Tötung! Zumal an den Vorsatz bei Tötungsdelikten wegen der Hemmschwelle einen anderen zu töten noch höhere Anforderungen gestellt werden, als bei anderen Delikten.

    Vielleicht kannst Du (Oliver) ja meine Darstellung widerlegen, dann aber bitte nicht wieder mit so wischiwaschi "ich will da jetzt mal nichts zu sagen" Zeug.
    Meine emotionslosen Sachargumente anhand des Gutachtens dürften ja jetzt klar sein.

    Gruß
    Sven


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    AutorOliv8er 8K., Gersthofen / Bayern391229
    Datum14.03.2007 15:2069753 x gelesen
    Hallo,


    Katja, aus jene´m Grund meinte ich ja auch, es jetzt einfach hierbei zu belassen und das Ende des Prozesses abzuwarten.
    Danach ist ja auch das Gutachten komplett einsehbar!


    Gruß

    Oliver


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    AutorKatj8a R8., Köln / NRW391228
    Datum14.03.2007 15:1069788 x gelesen
    Hi!

    Geschrieben von Oliver KrohDiese bildete sich, als ich......... wertfrei...... nur das Gutachten las, bevor ich mich zu wilden Spekulationen hinreißen ließ!

    Ach so ist das. Gutachten eines nicht-abgeschlossenen Verfahrens wandern so mir nichts dir nichts nach von Sachsen nach Augsburg (da war doch der dezente juristische Arbeitskreis - wenn man nicht mehr weiter weiß, bilde einen Arbeitskreis)

    Und in dem Gutachten steht etwas über die subjektive Tatseite der Fahrerin? Warum kann ich mir das beim besten Willen nicht vorstellen...

    Gruß
    Katja


    "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann."




    Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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    AutorOliv8er 8K., Gersthofen / Bayern391226
    Datum14.03.2007 15:0069736 x gelesen
    Hallo,


    wie nennt amn das, wenn jemand mit 50-70km/h in eine vorfahrtberechtigte Kreuzung einfährt um diese zu kreuzen??????


    Kein Kommentar mehr dazu!



    Oliver


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    AutorOliv8er 8K., Gersthofen / Bayern391223
    Datum14.03.2007 14:5569761 x gelesen
    Hallo,


    nein, dass ist wie auch schon mehrfach geschrieben, meine persönliche Meinung!

    Diese bildete sich, als ich......... wertfrei...... nur das Gutachten las, bevor ich mich zu wilden Spekulationen hinreißen ließ!


    Oliver


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    AutorPatr8ick8 S.8, Nistertal / Westerwald / Rheinland-Pfalz391222
    Datum14.03.2007 14:5369853 x gelesen
    Geschrieben von Oliver KrohGeht das hier jetzt darum persönlich zu werden oder kann ma einfach die Sachschiene walten lassen?

    Geschrieben von Oliver KrohWie die in die Kreuzung geballert ist, war der das SCHEIßEGAL oder sie mutierte zum brainless human alien!


    ...noch Fragen???


    *kopfschüttel*Oliver Kroh


    Gruß aus dem Westerwald!

    Patrick


    ..::Freiwillige Feuerwehr Nistertal - Unsere Freizeit für Ihre Sicherheit::..
    www.feuerwehr-nistertal.de

    Alle Aussagen sind ausschließlich meine eigene Meinung.

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    AutorPete8r K8., Bruchsal / Deutschland391221
    Datum14.03.2007 14:3969752 x gelesen
    Her Kroh,

    SIE werten!

    Dämlich, brainless human alien usw.

    Ist das eine wertfrei Bezeichnung?

    Hochachtungsvoll

    Hr. Koffler


    Alles meine eigene Meinung....wie immer...

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    AutorOliv8er 8K., Gersthofen / Bayern391220
    Datum14.03.2007 14:3769890 x gelesen
    Hallo,

    na lieber Marc, dann vergesse aber auch die anderen der knapp 1700 Beiträge.


    Was macht MAD?
    Soll ich auch dazu was einstellen?


    Geht das hier jetzt darum persönlich zu werden oder kann ma einfach die Sachschiene walten lassen?



    Oliver


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    AutorOliv8er 8K., Gersthofen / Bayern391216
    Datum14.03.2007 14:2269697 x gelesen
    Hallo,


    also zu so einer beengten Sichtweise sage ich gar nichts mehr! Was meinst Du eigentlich wo die Artikel aus Wiki herstammen und wer diese verfasst?

    Dann suche mal schön weiter Du Schlauer und du wirst auch die anderen Internetseiten finden. Man oh mann, soviel ......... glaube ich ja schon gar nicht mehr!


    Velleicht lernst Du es ja noch, aber genau das ist ja der negative Knackpunkt bei Wiki. Weil jeder Hinz und Kunz dort schreiben kann. Deshalb sind ja auch schon zahlreiche Beiträge übelst gefakt!



    Oliver


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    AutorSven8 H.8, Ibbenbüren / NRW391215
    Datum14.03.2007 14:2169636 x gelesen
    Mahlzeit,

    Geschrieben von Oliver KrohPS.: kann man die Fehler nicht editieren?

    nein, ist es nicht. Sehe dieses Feature des Forums so wie den Straßenverkehr, Fehler die man leider mal begeht kann man nicht korregieren!
    Ist da jetzt laut deiner Definition der Vorsatz zu erkennen oder nicht?
    Viel Spass beim philosophieren.
    Gruß
    Sven

    P.S.: Wo fährst du Einsatzfahrzeuge unter in Anspruchnahme von Sonder und Wegerechte?


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    AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg391214
    Datum14.03.2007 14:1769720 x gelesen
    Geschrieben von Oliver KrohLieber Gerhard, betrachte oder versuche es wenigstens einmal, nur die Fakten zu sehen. Ohne jegliche Symphatiebekundung für eine Seite!

    Hallo,

    hier geht es nicht um eine Sympathiebekundung für die angeklagte Feuerwehrkollegin, sondern um Deinen beschämenden Bewertungsstil!

    Geschrieben von Oliver KrohEine solche Aussage ist dumm, zumal man nichts über die Qualifikation der Person weiß, oder?

    Ich habe Deine Beiträge durchgelesen und das genügt mir für eine persönliche Einschätzung.

    Geschrieben von Oliver KrohAuch ja, ich fahre Einsatzfahrzeuge!

    Dann wünsche ich Dir viel Glück, baldige Einsicht und hoffe, dass Du Dich nicht plötzlich auf der Anklagebank wiederfindest.

    Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

    Gerhard Pfeiffer

    www.firehelmets.info


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    AutorUwe 8S., Nordheim / Hessen391213
    Datum14.03.2007 14:1269686 x gelesen
    Gude,

    Geschrieben von Oliver Kroh
    Eine solche Aussage ist dumm, zumal man nichts über die Qualifikation der Person weiß, oder?

    Sie kennen die Qualifikationen aller User hier im Forum? Super Sache!


    Gruß
    Uwe


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    AutorOliv8er 8K., Gersthofen / Bayern391212
    Datum14.03.2007 14:1069875 x gelesen
    Hallo,


    genau deshalb ist es von Vorteil, ohne jegliche Bewertung nur das Gutachten des Gutachters zu lesen!

    Sollte vielleicht mal gemacht werden.



    Gruß

    Oliver


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    AutorOliv8er 8K., Gersthofen / Bayern391211
    Datum14.03.2007 14:0769860 x gelesen
    Hallo,


    sollte natürlich heißen, gehe gezielt nicht auf alles ein!



    Gruß

    Oliver

    PS.: kann man die Fehler nicht editieren?


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    AutorOliv8er 8K., Gersthofen / Bayern391210
    Datum14.03.2007 14:0569924 x gelesen
    Hallo,

    Lieber Gerhard, betrachte oder versuche es wenigstens einmal, nur die Fakten zu sehen. Ohne jegliche Symphatiebekundung für eine Seite!

    Geschrieben von ---Gerhard Pfeiffer--- Wer so über die angeklagte Maschinistin herzieht, hat offensichtlich noch nie bewusst ein Einsatzfahrzeug gefahren und bewegt sich ohne Hirn im täglichen Straßenverkehr.

    Eine solche Aussage ist dumm, zumal man nichts über die Qualifikation der Person weiß, oder? Auch ja, ich fahre Einsatzfahrzeuge!



    Gruß

    Oliver


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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen391204
    Datum14.03.2007 13:4269699 x gelesen
    Das erklärt alles! Dann ist der Herd ja gerade noch auf deiner Höhe. ;-)

    PLONK!

    [Textabschlußformel]
    Marc


    13:40 -153- FIK WUS

    WLRLA QNWYY YWYAG NVUOI ENMMG WFTDV FVADR ZSJBH SQBLM VNNVV ZBVVW QBFOF RIQCY UTCNB SRTPD GHJDO IAEYI BDPHV XCEJL AHPCC CFTCN UXVXO IKFIB BMUTH PLCUW TMNFK AOLZC AVPDP MVHJX FGJQA CSP

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    AutorPete8r K8., Bruchsal / Deutschland391203
    Datum14.03.2007 13:3369847 x gelesen
    Tach,

    Geschrieben von Oliver Krohleider ist nicht möglich, einen Smilie in das Profil einzufügen.

    Wie Sie aus meinem Profil entnehmen können....ist es durchaus möglich einen Smiley einzufügen. Über Ihre Aussage decke ich für mich den Mantel des Stillschweigens

    Geschrieben von Oliver KrohHeißt mit anderen Worten, bin unter anderen Sammler alter Feuerwehrfahrzeuge. Hoffe das es jetzt verständlich ist?

    Ich muss von Privatfeuerwehr und Chief rückschliessen können, das Sie Sammler von Feuerwehrfahrzeugen sind?

    Geschrieben von Oliver KrohMal unabgesehen davon was ich mir in meine Profile reinschreibe.

    Unabhängig davon sollte das Profil der Wahrheit entsprechen, nicht gelogen oder beschönigt sein.

    Jetzt zum fachlichen:

    Sind Sie Maschinist? Haben Sie jemals einen Einsatz gefahren vorne links?

    Die Aktion, wie Sie sie bezeichnen ist ist nicht dämlich sondern unglücklich. Ein Unfall. Nicht mehr und nicht weniger. Wie die Kameradin so in den Einsatz gefahren wie Sie es behaupten, müssten wir von Totschlag ausgehen. Die Definition Totschlag dürfen Sie sich gerne bei Wikipedia-Totschlag durchlesen, oder sich bei Rechtsanwälten erkundigen.

    Und wenn ich mir, wie Sie, meine persönliche Meinung über Dritte bilde, die ich weder kenne noch bei dem Unfallhergang dabei war, dann zeugt das in meinen Augen von einer Überheblichkeit und Arroganz die nicht zu überbieten ist.


    Hochachtungsvoll


    Hr. Koffler


    Alles meine eigene Meinung....wie immer...

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    AutorOliv8er 8K., Gersthofen / Bayern391202
    Datum14.03.2007 13:2469894 x gelesen
    Hallo,


    Geschrieben von KatjaIch benutze die StPO-Bücher immer beim Fensterputzen zum draufstellen, damit ich auch nach ganz oben dran komme

    Das erklärt alles! Dann ist der Herd ja gerade noch auf deiner Höhe. ;-)

    Aber nun mal im Ernst, das hier Geschrieben von Katiaaber im vorliegenden Fall gibt es nicht den geringesten Anhaltspunkt, dass es der LF-Fahrerin egal war,

    war genau Diskussionspunkt in einem dezenten juristischen Kreis in Augsburg. Und da kam man, zu ganz anderen Punkten wie das bewertet werden könnte.
    Deshalb einfach mal abwarten.


    Sorry, aber ich gezielt nicht auf alles ein!



    Gruß

    Oliver


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    AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg391201
    Datum14.03.2007 13:1969936 x gelesen
    Hallo Katja und Sven,

    DANKE mal für den Hinweis auf die menschliche Seite und Problematik! Die Arroganz des "Privatfeuerwehrbetreibers" ist mehr als beschämend!

    Wer so über die angeklagte Maschinistin herzieht, hat offensichtlich noch nie bewusst ein Einsatzfahrzeug gefahren und bewegt sich ohne Hirn im täglichen Straßenverkehr.

    Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

    Gerhard Pfeiffer

    www.firehelmets.info


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    AutorOliv8er 8K., Gersthofen / Bayern391200
    Datum14.03.2007 13:1369802 x gelesen
    Hallo,


    leider ist nicht möglich, einen Smilie in das Profil einzufügen. Heißt mit anderen Worten, bin unter anderen Sammler alter Feuerwehrfahrzeuge. Hoffe das es jetzt verständlich ist?



    Zu dem Prozeß und da mögen wir uns hier noch so streiten können, meinte ich, wie ich zuvor auch schon sagte, einfach mal abwarten.
    Mal unabgesehen davon was ich mir in meine Profile reinschreibe.

    Unter zu der Sache mit dem hineinfahren in die Kreuzung nur soviel (selbst mit aller Feuerwehr- und Kameradensymphatie), die Aktion von der war mehr als nur dämlich. Und das ist noch human ausgedrückt.

    Aber das ist wie schon gesagt, meine persönliche Meinung!




    Gruß

    Oliver


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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen391196
    Datum14.03.2007 11:4669864 x gelesen
    Gebt mal als Suchwort "Oliver Kroh" ein.
    Da findet man u.a. folgenden Link. Sagt doch einiges über diese Person aus...



    MkG
    Marc


    11:00 -110- MSK OFP

    LGRLA MDEZQ MFAIV HHYSC EHDQD WNATA DMUQL DRWNJ PDMXM YOTSJ SHKEH RWVFQ CYRXS SQQWP BTWKL NUDNB XTNPM UNDZA HDJLP HJXMX HVIKT TWRCJ

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    AutorPhil8ipp8 S.8, Düsseldorf / 391195
    Datum14.03.2007 11:3869841 x gelesen
    Hi Forum,

    ich hab' mich in der Vergangenheit mal ne Weile mit akademischen Plagiaten beschäftigt und es ist erstaunlich einfach Anhaltspunkte zu finden, die gute Fragen begründen.

    So nehme man den Text

    Geschrieben von Oliver KrohGrob fahrlässig schließlich handelt derjenige, der "die im Verkehr erforderliche Sorgfalt gröblich, im hohen Grade außer Acht läßt, wer nicht beachtet, was unter den gegebenen Umständen jedem einleuchten müßte (ständige Rechtsprechung seit RG, Bd. 141, . 131). Grob fahrlässig sind "schlechthin unentschuldbare Pflichtverletzungen, die das gewöhnliche Maß erheblich übersteigen" (BAG, VersR 68, S. 738). Grob fahrlässig ist derjenige, der "unbekümmert und leichtfertig handelt" (BGH VersR 66, S. 745) bzw. "die Sorgfalt außer Acht läßt, die sich aus den nie ganz vermeidbaren Fahrlässigkeitshandlungen des täglichen Lebens als auffallende Sorglosigkeit heraushebt" (BGH VersR 89, S. 830). Grob fahrlässig handelt schließlich derjenige, der "einfachste Überlegungen nicht anstellt und keine Maßnahmen ergreift, die jedermann einleuchten müssen" (BGH VersR 94, S. 314).


    und gebe ihn in voller Länge bei Google als Suchbefehl ein und schon stößt man auf den originalen Wortlaut der ersten Hälfte des Beitrages.


    Wiederholt man diese Vorgehensweise nun mit

    Geschrieben von Oliver KrohDolus directus 1. Grades ("Absicht"): Die Absicht ist der zielgerichtete Wille, den tatbestandlichen Erfolg herbeizuführen.
    Dolus directus 2. Grades ("direkter Vorsatz"): Der Täter muss den Erfolg durch wissentliches Handeln herbeiführen. Dabei ist es nicht notwendig, dass der Erfolg das angestrebte Ziel (siehe Absicht) darstellt.
    Dolus eventualis ("Eventual- oder bedingter Vorsatz"): nach der Auffassung des Bundesgerichtshofs ist der bedingte Vorsatz gegeben, wenn der Täter "den Taterfolg für möglich gehalten und billigend in Kauf genommen hat". Abzugrenzen ist er von der bewußten Fahrlässigkeit. Der Eventualvorsatz ist grundsätzlich ausreichend, um den Vorsatz für eine Tat zu begründen.


    landet man bei Wikipedia und denkt dann mit einem Schmunzel an den Satz

    Geschrieben von Oliver KrohIch bitte Dich, ich kenne die Definition. Und aus Dummie-Wiki sind sie schon dreimal nicht.

    und schmunzelt sich einen!

    Gruß

    Philipp
    Rechtsanwalt


    GROWING OLDER IS MANDATORY.

    GROWING UP IS OPTIONAL.

    LAUGHING AT YOURSELF IS THERAPEUTIC.

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz391189
    Datum14.03.2007 11:2269741 x gelesen
    Hallo,

    ok, so genau kenne ich mich im Juristen-Dschungel auch wieder nicht aus. Der "Vorsatz" bezog sich aber auf die Übertretung an sich, also das zu schnelle Fahren bzw. die Vorfahrtverletzung ohne Beachtung des übrigen Verkehrs, natürlich wird man hier wohl dann trotzdem keine vorsätzliche Tötung vorwerfen können, selbst wenn man für die Geschwindigkeits- bzw. Vorfahrtsverletzung Vorsatz voraussetzen würde. Aber wie schon gesagt, ist nicht mein Metier, daher lasse ich hier den Juristen den Vorrang...

    Gruß,
    Michael


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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen391187
    Datum14.03.2007 11:0669923 x gelesen
    Und, als angeblicher "Chief einer Privatfeuerwehr" wie es in deinem Profil steht, ist es sowas von daneben, das ich deine Befähigung, andere zu führen, hier in Frage stelle.

    Er möchte uns scheinbar nicht nur durch seine direkt gemachten Aussagen sondern auch durch sein Profil erheitern.

    MkG
    Marc


    11:00 -110- MSK OFP

    LGRLA MDEZQ MFAIV HHYSC EHDQD WNATA DMUQL DRWNJ PDMXM YOTSJ SHKEH RWVFQ CYRXS SQQWP BTWKL NUDNB XTNPM UNDZA HDJLP HJXMX HVIKT TWRCJ

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    AutorPete8r K8., Bruchsal / Deutschland391185
    Datum14.03.2007 10:5269965 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Oliver KrohIch bitte Dich, ich kenne die Definition.
    Aha....

    Geschrieben von Oliver KrohUnd aus Dummie-Wiki sind sie schon dreimal nicht
    Ein Schelm wer böses dabei denkt...

    Geschrieben von Oliver KrohWie die in die Kreuzung geballert ist, war der das SCHEIßEGAL oder sie mutierte zum brainless human alien!

    Entschuldige, oder nein besser entschuldige nicht, das ist eine Aussage, die du als Dritter, Unbeteiligter aus der Entfernung nicht berechtigt bist zu treffen.
    Und, als angeblicher "Chief einer Privatfeuerwehr" wie es in deinem Profil steht, ist es sowas von daneben, das ich deine Befähigung, andere zu führen, hier in Frage stelle.


    Peter

    Ps: Ich finds übrigens klasse, wenn man praktizierenden Rechtsanwälten/innen Unwissenheit im Bereich der Vorsatzdefinition und der Strafprozeßordnung vorwirft. Den Rest was ich noch schreiben wollte zensier ich mir lieber.....


    Alles meine eigene Meinung....wie immer...

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    AutorKatj8a R8., Köln / NRW391179
    Datum14.03.2007 10:0870030 x gelesen
    Hi!

    Geschrieben von Oliver KrohIch bitte Dich, ich kenne die Definition.

    Aber erst seit du danach gegoogelt oder von mir aus auch irgendwelche Bücher aufgeschlagen hast. Sonst hättest du vorher nicht das hier

    Geschrieben von Oliver Krohalso Vorsatz ist, angekündigt und unter voller Absicht. Hierzu bedarf es der mündlichen oder schriftlichen Äußerung.

    geschrieben. Erklär mir doch einfach mal, wie das zu Deinen schönen Definitionen vom Vorsatz passt? Das passt nämlich nicht wirklich zu Deinen 3 Abstufungen und insbesondere nicht zum dolus eventualis. Aber wenn du juristisches (Halb-)Wissen hast, wirst du es mir sicherlich so erklären können, dass ich es verstehe.

    Geschrieben von Oliver KrohAber anscheinend kennst Du dich mit der Strafprozeßordnung nicht aus!
    Nö woher auch. Ich benutze die StPO-Bücher immer beim Fensterputzen zum draufstellen, damit ich auch nach ganz oben dran komme, weil sie so schön dick sind.

    Geschrieben von Oliver KrohWird im Laufe der Verhandlung ein anderer Tatbestand belegt oder vermutet........ bleibt es nicht mehr bei dem ehemals von der Staatsanwaltschaft geforderten Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung.

    Tatsächlich soll es auch Staatanwälte geben, die aufgrund eines Prozessverlaufes auch mal einen Freispruch fordern. Und tatsächlich soll es auch Prozessverläufe geben, die einen richterlichen Hinweis erfordern, aber im vorliegenden Fall gibt es nicht den geringesten Anhaltspunkt, dass es der LF-Fahrerin egal war, dass ein Mensch stirbt. Und das ist nunmal Voraussetzung für eine wie auch immer geartete Vorsatztat.

    Ich hoffe für dich, dass du dich immer an die Geschwindigkeitsbegrenzung hälst. Nicht dass mal bei einem Verkehrsunfall jemand auch die Idee kommt, dich wegen vorsätzlicher Körperverletzung anzuklagen, nur weil du mal zu schnell gefahren bist und dadurch zufälligerweise ein Unfall mit Personenschaden passiert ist.

    Geschrieben von Oliver KrohUnd mal ganz im ernst, dass ist aber meine persönliche Meinung. Wie die in die Kreuzung geballert ist, war der das SCHEIßEGAL oder sie mutierte zum brainless human alien!

    Und weißt du, weiß meine persönlich Meinung ist? Ich mag so gerne Dieter Nuhr: Wenn man keine Ahnung hat ...


    Gruß
    Katja


    "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann."




    Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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    AutorSven8 T.8, Monheim / NRW391158
    Datum14.03.2007 03:0469777 x gelesen
    Hallo!
    Geschrieben von Oliver KrohAber anscheinend kennst Du dich mit der Strafprozeßordnung nicht aus!

    Ich weiß nicht woher Du Deine juristischen Fähigkeiten hast aber vielleicht schaust Du Dir einfach mal die Mitgliederprofile an. Du wirst feststellen, dass Dir Leute antworten, die sich mit der Juristerei schon was länger beschäftigen.

    Geschrieben von Oliver KrohUnd mal ganz im ernst, dass ist aber meine persönliche Meinung. Wie die in die Kreuzung geballert ist, war der das SCHEIßEGAL oder sie mutierte zum brainless human alien!

    Völlig daneben! Jeder kann hier seine Meinung vertreten, dafür ist es aber nicht nötig ausfallend oder beleidigend zu werden. Die Motive der Fahrerin wird keiner hier beurteilen können. Gerade im Straßenverkehr ist keiner davor gefeit, im nächsten Augenblick wegen fahrlässiger Tötung belangt zu werden.

    Gruß
    Sven


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    AutorOliv8er 8K., Gersthofen / Bayern391157
    Datum14.03.2007 02:1169961 x gelesen
    Hallo,


    @ Katja


    Ich bitte Dich, ich kenne die Definition. Und aus Dummie-Wiki sind sie schon dreimal nicht.

    Aber anscheinend kennst Du dich mit der Strafprozeßordnung nicht aus! Wird im Laufe der Verhandlung ein anderer Tatbestand belegt oder vermutet........ bleibt es nicht mehr bei dem ehemals von der Staatsanwaltschaft geforderten Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung.


    Und mal ganz im ernst, dass ist aber meine persönliche Meinung. Wie die in die Kreuzung geballert ist, war der das SCHEIßEGAL oder sie mutierte zum brainless human alien!




    Gruß

    Oliver


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    AutorKatj8a R8., Köln / NRW391036
    Datum13.03.2007 12:3369966 x gelesen
    Hi!

    Geschrieben von Oliver Krohdas ist die Ankündigung! Aber warten wir einfach die Verhandlung ab.

    Wie meinen? Nicht einfach nur blind aus Wikipedia die Vorsatz-Definitionen abschreiben, sondern am besten auch verstehen :o)

    Das würde nach Deiner Ansicht ja heißen, dass bei jeder Schlägerei der Täter dem Opfer sagen müsste: "Ich schlag dich jetzt". Wenn er einfach nur direkt zuschlägt, wäre das mangels Ankündigung dann Deiner Ansicht nach keine vorsätzliche Körperverletzung. Dass das nicht sein kann, dürfte wohl einleuchten...


    Da der Prozess in Wolmirstedt hier nur um fahrlässige Tötung geht, brauchen wir uns eigentlich über Vorsatz nicht unterhalten. Denn wenn man hier annehmen wollte - was ich allerdings für völlig abwegig halte - das es der Fahrerin des LFs egal war, ob sie jemande tötet (denn nur das bedeutet billigendes Inkaufnehmen im Rahmen des bedingten Vorsatzes) wäre hier Totschlag angeklagt. Dass das nicht der Fall ist, spricht für sich. Der Vorsatz muss sich auch auf den Taterfolg (hier Tod eines Menschen) beziehen.

    Übrigens ist die Laiengerechte Abgrenzung zwischen bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit bei Delikten, die einen Taterfolg zur Folge haben müssen, wie folgt ganz gut zu merken:

    bei der bewussten Fahrlässigkeit denkt der Täter, "hoffentlich geht alles gut"
    bei dem bedingten Vorsatz denkt er "ist mir doch egal, wenn etwas passiert"

    Und letzteres wird man keiner der beiden Fahrerinnen vorwerfen können.

    Gruß
    Katja


    "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann."




    Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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    AutorSven8 T.8, Monheim / NRW391035
    Datum13.03.2007 12:2369673 x gelesen
    Servus!
    Ja ja, Du denkst doch was ich meine:

    Nebenbei bemerkt, die Fahrlässigkeit im Zivilrecht ist nicht absolut deckungsgleich mit der des Strafrechts.

    So kennt das Strafrecht strenggenommen keine leichte oder grobe Fahrlässigeit sondern unterscheidet zwischen bewußter und unbewußter Fahrlässigkeit und der Leichtfertigkeit.

    @Oliver: Was ist die Ankündigung? Vorsatz muss man nicht ankündigen. Wie sagt man so schön: es spielt sich alles nur im Kopf ab.

    Gruß
    Sven


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    AutorOliv8er 8K., Gersthofen / Bayern391027
    Datum13.03.2007 11:2869924 x gelesen
    Hallo,

    das ist die Ankündigung! Aber warten wir einfach die Verhandlung ab.




    Gruß

    Oliver


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    AutorPete8r S8., Aholming / BY390991
    Datum13.03.2007 09:0669812 x gelesen
    Geschrieben von Michael Weyriches ist aber auch immer wieder zu beobachten, dass diverse Gerichte eine sehr deutliche Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit (z.B. 200km/h auf der Landstraße o.ä.) als Vorsatz werten.

    Kommt drauf an, auf was du den Vorwurf des Vorsatzes beziehst. Wenn jemand mit 200 über die Bundesstraße brettert, ist hier - bezogen auf die Geschwindigkeitsüberschreitung - sicherlich Vorsatz zu unterstellen. Wenn er aber mit dieser Geschwindigkeit einen VU verursacht, bei dem ein Mensch getötet wird, kannst du wohl kaum einen Vorsatz in Bezug auf die Tötung konstruieren. Genau um die Tosesopfer geht es aber im konkreten Fall.

    Gruß
    Peter


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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz390989
    Datum13.03.2007 08:4569998 x gelesen
    Hallo,

    es ist aber auch immer wieder zu beobachten, dass diverse Gerichte eine sehr deutliche Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit (z.B. 200km/h auf der Landstraße o.ä.) als Vorsatz werten. Übertragen auf den Fall des überqueren einer Vorfahrtstraße mit SoSi, was nur unter Rücksicht mit abbremsen auf ca. Schrittgeschwindigkeit erlaubt ist, könnte man es durchaus als Vorsatz ansehen, wenn stattdessen mit weit über 50km/h die Kreuzung gequert wird.

    Gruß,
    Michael


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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio390962
    Datum13.03.2007 00:0269770 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Sven TönnemannNebenbei bemerkt, die Fahrlässigkeit im Strafrecht ist nicht absolut deckungsgleich mit der des Strafrechts.

    Und nachts is dunkler als nachts?
    Der Satz macht ja wohl irgendwie keinen Sinn :-)


    MkG,
    Christi@n

    -------------------------------------------------
    Fumus ignem

    - This is my very own opinion... -

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    AutorSven8 T.8, Monheim / NRW390955
    Datum12.03.2007 23:3469735 x gelesen
    Hi!

    Geschrieben von Oliver KrohOrdnungsgemäß handelt derjenige, der alle ihm auferlegten Sorgfaltspflichten beachtet.
    Was ist denn "ordnungsgemäß"?

    Nebenbei bemerkt, die Fahrlässigkeit im Strafrecht ist nicht absolut deckungsgleich mit der des Strafrechts.

    Die Begrifflichkeiten sind mir gut bekannt, musste mich da "beruflich" länger mit beschäftigen. ;-)
    Wo steht denn jetzt was davon, dass man das mündlich oder schriftlich vorher äußern muss?

    Gruß
    Sven


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    AutorOliv8er 8K., Gersthofen / Bayern390943
    Datum12.03.2007 22:4269950 x gelesen
    Hallo,

    Ordnungsgemäß handelt derjenige, der alle ihm auferlegten Sorgfaltspflichten beachtet.

    Fahrlässig handelt derjenige, der "die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht läßt" (§ 276 BGB).

    Grob fahrlässig schließlich handelt derjenige, der "die im Verkehr erforderliche Sorgfalt gröblich, im hohen Grade außer Acht läßt, wer nicht beachtet, was unter den gegebenen Umständen jedem einleuchten müßte (ständige Rechtsprechung seit RG, Bd. 141, . 131). Grob fahrlässig sind "schlechthin unentschuldbare Pflichtverletzungen, die das gewöhnliche Maß erheblich übersteigen" (BAG, VersR 68, S. 738). Grob fahrlässig ist derjenige, der "unbekümmert und leichtfertig handelt" (BGH VersR 66, S. 745) bzw. "die Sorgfalt außer Acht läßt, die sich aus den nie ganz vermeidbaren Fahrlässigkeitshandlungen des täglichen Lebens als auffallende Sorglosigkeit heraushebt" (BGH VersR 89, S. 830). Grob fahrlässig handelt schließlich derjenige, der "einfachste Überlegungen nicht anstellt und keine Maßnahmen ergreift, die jedermann einleuchten müssen" (BGH VersR 94, S. 314).

    Vorsatz § 15 StGB
    Dolus directus 1. Grades ("Absicht"): Die Absicht ist der zielgerichtete Wille, den tatbestandlichen Erfolg herbeizuführen.
    Dolus directus 2. Grades ("direkter Vorsatz"): Der Täter muss den Erfolg durch wissentliches Handeln herbeiführen. Dabei ist es nicht notwendig, dass der Erfolg das angestrebte Ziel (siehe Absicht) darstellt.
    Dolus eventualis ("Eventual- oder bedingter Vorsatz"): nach der Auffassung des Bundesgerichtshofs ist der bedingte Vorsatz gegeben, wenn der Täter "den Taterfolg für möglich gehalten und billigend in Kauf genommen hat". Abzugrenzen ist er von der bewußten Fahrlässigkeit. Der Eventualvorsatz ist grundsätzlich ausreichend, um den Vorsatz für eine Tat zu begründen.

    Alles klar! ;-)

    Gruß

    Oliver


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    AutorSven8 T.8, Monheim / NRW390940
    Datum12.03.2007 22:2969821 x gelesen
    Hi!

    Geschrieben von Oliver Krohalso Vorsatz ist, angekündigt und unter voller Absicht. Hierzu bedarf es der mündlichen oder schriftlichen Äußerung

    Wie meinen? Dann würden wohl kaum Straftaten in Deutschland begangen. ;-)
    Vorsatz ist Wissen und Wollen aller objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmale. Vorsatz wird in über 90 % der Fälle ohne jede Äußerung tatsächlicher oder verbaler Art zu tun.

    Gruß
    Sven


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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg390930
    Datum12.03.2007 22:0169766 x gelesen
    Geschrieben von Oliver Krohalso Vorsatz ist, angekündigt und unter voller Absicht. Hierzu bedarf es der mündlichen oder schriftlichen Äußerung.

    Nicht zwingend.
    Es können auch auf Grund der Tathandlung selbst bzw. dem Ziel der Tat das erreicht werden sollte Rückschlüsse möglich sein.
    Wobei ich hier eigentlich alle Formen des Vorsatzes, auch die des Eventualvorsatzes fast ausschließen möchte, da ich mir sicher bin, dass die Fahrerin den Taterfolg nicht billigend in Kauf genommen hat.
    Es dürfte sich maximal um eine bewusste Fahrlässigkeit handeln.

    Wobei gerade bei Fahrten in Kolonnen das "Tunneln" ein interessantes Phänomen ist.
    Ich habe mich im RTW der hinter dem (doch etwas schnelleren) NEF hinterherfuhr auch schon dabei ertappt, wie sich mein Blick an das Heck des NEF geheftet hat und diesem gefolgt ist, ich dabei aber die 100m die zwischen meinem RTW und dem NEF lagen aus den Augen verloren habe. Glücklicherweise war auf den 100m aber freie Strecke und keine rote Ampel oder keine vorfahrtberechtigte Straße.


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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    AutorSven8 T.8, Monheim / NRW390907
    Datum12.03.2007 19:5069755 x gelesen
    Hi!

    Geschrieben von Christian FischerDir ist offensichtlich immer noch nicht klar, dass die Pkw-Fahrerin eigentlich nichts zu rechtfertigen hat. sie war auf einer vorfahrtberechtigten Straße im Rahmen der erlaubten Höchstgeschwindigkeit unterwegs.

    Das kann man so nicht stehen lassen. Sie ist in die Seite eines anderen Fahrzeugs reingefahren, da muss sie zunächst mal erklären, wie das passieren konnte.
    Dann ist zu schauen, ob man ihr das vorwerfen kann.

    Im Zivilrecht muss sie darüber hinaus wegen der Gefährdungshaftung aus § 7 StVG darlegen, warum sie keine Teilschuld von 50 % trifft.

    Dem Sinn nach gebe ich Dir aber insoweit recht. Man muss sich mal in die Lage eines ganz normalen, nicht feuerwehrmäßig vorbelasteten Autofahrer versetzen. Fände man ein mildes Urteil für die Feuerwehr auch noch recht und billig, wenn man unter Nutzung seiner Vorfahrt wie jeden Tag (zig Mal!) über eine Kreuzung fährt und dann kracht es? Ich glaube meine Symphatie und Nachsicht für den Unfallgegner würde sich sehr in Grenzen halten!

    Gruß
    Sven


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    AutorKatj8a R8., Köln / NRW390872
    Datum12.03.2007 17:4969780 x gelesen
    Hi!

    Ich poste auch mal meine damalige Antwort zu dem Thema:



    Es gibt verschiedene Urteile zu dem Thema.
    Dass einzig und allein die Schrittgeschwindigkeit von bis zu 7 km/h Fahrlässigkeit ausschließt, sollte eigentlich allgemein bekannt sein.

    Ob es da weitere konkrete Abstufungen um die 40 km/h gibt werde ich zu Hause mal nachschauen. Sicherlich werden zivilrechtlich bei 40 + x entsprechende Haftungsquoten zu Lasten der FW herausgekommen sein.
    Aber verallgemeinern kann man soetwas nicht. Es gibt genug Richter (gerade Amtsgerichte) die sich herzlich wenig dafür intressieren, was mal ein Amtsgericht Hintertupfingen entschieden hat.

    Letztlich bei 40 + x km/h von billigender Inkaufnahme zu sprechen, halte ich für gewagt. Das wäre der Schritt von Fahrlässiger Tötung zu Totschlag, d.h. ein Unterschied von max 5 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe für Fahrlässige Tötung oder mindestens 5 Jahre Freiheitsstrafe bei Totschlag.


    Das gilt im vorliegenden Fall genauso. Dehalb ist auch wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Alles andere halte ich für abwegig.

    Aber ich verstehe auch dieses Geschreie um die angeblich fehlenden Verhaltensanweisungen nicht. Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass in ganz Feuerwehrdeutschland außer in Wernau und in Köln-Rodenkirchen ;o) die Fahrer nicht vernünftig belehrt werden.

    Was ist denn daran so schwer, so vorausschauend und angemessen zu fahren, dass nichts passiert? Klar kann man nicht mit jedem Schwachsinn rechnen, aber wenn man mit Schrittgeschwindigkeit über rot beamplte Kreuzungen fährt (gleiches gilt auch, wenn ich keine Vorfahrt habe), dann kann ich jederzeit anhalten, unabhängig davon, dass ich mich vorher vergewissern muss, ob mich alle gesehen haben. Tödliche Unfälle durch unser Verschulden wären dadurch nahezu auszuschließen. Klar ist das nervig, bis man die alten, lahmen Karren wieder auf Tempo gebracht hat, aber das ist nunmal so. Ich weiß auch, dass das kaum jemand macht und auch bei mir zeigt die Nadel sicher oft genug noch 20 km/h, wenn ich nicht darauf achte. Dann darf man aber auch nicht anfangen zu schreien, hat man nicht gewusst. Gleiches gilt fürs Anschnallen. Jeder weiß, dass man sich auf der Einsatzfahrt anzuschnallen hat. Und wieviele achten wirklich darauf, dass alle angeschnallt sind und sich nicht erst noch im Fahrzeug angezogen wird? Und es müssen wirklich ALLE sein, denn wenn ein nicht angeschnallter durch den Aufprall zum Geschoss wird und dadurch den Rest erschlägt kann man es sich tatsächlich eigentlich sparen.

    Es ist noch niemand angezeigt worden, weil die Feuerwehr zu langsam war. Das mag im Einzelfall mal böse Presse geben, aber ist immer noch besser, als das, was hier beim Prozess in Wolmirstedt die juristische Folge war (mal ganz abgesehen von den Vorwürfen, die sich die beiden Fahrerinnen wohl selbst machen).

    Als ich den 1. Artikel vom Prozessauftakt gelesen habe, dachte ich mir, dass das die Maschinistin im Leben nicht schuld sein kann. Seit 15 Jahren fährt sie Lkw bei der FF und nebenbei als Kraftfahrerin bei der Bundeswehr. Da sollte man eigentlich meinen, dass sie sich mit Sonderrechten auskennt. Dass aber über 15 Jahre meist die Ausbilder die gleichen bleiben und die dementsprechend auch 15 Jahre lang die Fahrer nicht entsprechend einstielen, wie sie sich zu verhalten haben, ist dann die logische Folge.

    Nur hier ist der GF m.E. an dem Tempo mindestens genauso schuld die wie Maschinistin, da in jedem Fall dann seine Aufgabe gewesen wäre, wie zu bremsen. Ich vermute als Unfallursache einfach mal, man hat die ganze Verkehrssituation nicht richtig erkannt. Auf einer Vorfahrtsstraße wäre es ja noch ok gewesen, aber wer von einer Vorfahrtsstraße abbiegt, muss eben aufpassen. Wer von uns hier hätte denn in den Sekunden die man hat, die Vorfahrtsregelung an Kreuzung richtig angeschätzt? Beide Fahrzeuge wollte offenbar die abknickenende Vorfahrt geradeaus verlassen. Da gilt dann nunmal rechts vor links. Alle hier gewusst? Ich meine ich hätte es schon anders gelesen...
    Das ist wieder so ein Grundsatz - "Nur wer die Regeln kennt, kann auch entscheiden ob und wie er sich darüber hinwegsetzt."

    Naja, warten wir ab, wie es weitergeht. Wenn die Maschinistin mit Geldstrafe rauskommt hat sie Glück (oder nen guten Anwalt ;-)

    Gruß
    Katja


    "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann."




    Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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    AutorOliv8er 8K., Gersthofen / Bayern390852
    Datum12.03.2007 16:4269828 x gelesen
    Hallo,


    also Vorsatz ist, angekündigt und unter voller Absicht. Hierzu bedarf es der mündlichen oder schriftlichen Äußerung.

    Wie dem auch sei. Gerade fördernd und dem Ruf und Ansehen der freiwilligen Feuerwehr schädigend war sowohl das Verhalten der Lenkerin und auch der nachfahrenden Kameraden (durch deren Aussagen)allemal. Sowas kann auch nicht mehr mit dem Passus der Kameradschaft gedeckt werden.

    Ein Unfall kann passieren, aber dann durch getätigte Aussagen billigend in Kauf nehmen, dass auch noch ein Dritter dadurch geschädigt wird (die andere Kraftfahrzeugfahrerin) ist schon mehr als nur fragwürdig. Bleibt nur zu hoffen, dass dies nicht durch Medien aufgedeckt wird.

    Und die "Amnesie" der Lenkerin des Löschfahrzeugs ................................ nun, dass währe Nährboden für Spekulationen.

    Ich persönlich halte es allerdings für zwingend erforderlich, hier wirklich rücksichtslos aufzuklären. Ein verhängter Maulkorb gegenüber den Kameraden der Wehr ist da nicht immer fördernd. Das ist man danach schon alleine der Öffentlichkeit schuldig.

    Positive Taten dauern Jahre bis sie sich in den Köpfen verankern. Negative Ereignisse pflanzt man schnell und sind langanhaltend.



    Gruß

    Oliver


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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz390834
    Datum12.03.2007 14:5269985 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Peter SchmidVorsatz wäre es, wenn die Fahrerin bewusst und absichtlich die Kollision herbeigeführt hätte. Die wird sich wohl schwer nachvolliehen lassen.

    Nö, da gab's gerichtliche Entscheidungen, die das durchaus anders sahen. Der Bezug steht in den anderen gerade geposteten Beiträgen, ich hatte zwar noch was in Zusammenhang mit dem TLF-Unfall in Stuttgart in Erinnerung, hatte aber den genauen Bezug nicht mehr.

    Gruß,
    Michael


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    AutorKlau8s U8lri8ch 8K., Wilhermsdorf / Bayern390831
    Datum12.03.2007 14:2269705 x gelesen
    Hallo Ingo,

    da hast Du selbstverständlich Recht. Ich wollte eben nur den Passus mit dem Vorsatz aufzeigen...., sorry für die "Unvollständigkeit" !

    MkG Uli


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    AutorChri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW390824
    Datum12.03.2007 13:5869688 x gelesen
    Hi,

    Geschrieben von Klaus Ulrich KnorrTLF-Unfall-Stuttgart

    Gab es zu dem Unfall eigentlich schon gerichtliche Ergebnisse?


    Gruß,
    Christian Rieke

    ***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte***

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    AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen390823
    Datum12.03.2007 13:5669797 x gelesen
    Hi,

    Geschrieben von Klaus Ulrich KnorrGeschrieben von Ingo Horn bei dem Thread über den TLF-Unfall in Stuttgart

    Naja, unvollständig zitiert. Die Angaben stammen im Original nicht von mir.

    Ursprungspost meinerseits

    MfG

    Ingo


    --



    - 17.03.2007 - Atemschutzunfaelle.de Live - Kongress in Friedberg - vorerst ausgebucht.


    "Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt]

    -
    Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;)

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    AutorKlau8s U8lri8ch 8K., Wilhermsdorf / Bayern390821
    Datum12.03.2007 13:5069971 x gelesen
    Hallo zusammen,

    an anderer Stelle hier im Forum steht folgendes:


    Geschrieben von Ingo Horn bei dem Thread über den TLF-Unfall in Stuttgart Für Geschwindigkeiten beim Überqueren von Kreuzungen bei Rotlicht gilt

    in der derzeitigen Rechtsprechung:

    (War mir so übrigens auch neu !! )



    - bis 7 km/h --> OK (Schrittgeschwindigkeit)

    - bis 14 km/h --> Fahrlässigkeit

    - bis 40 km/h --> Grobe Fahrlässigkeit

    - über 40 km/h --> billigende Inkaufnahme (dies entspricht in etwa dem

    Vorsatz !!!!)


    Ich denke daher kommt der "Vorsatz"-Gedanke.
    Nachzulesen, wie gesagt, unter TLF-Unfall-Stuttgart vom 21.04.2006.

    Grüße Uli


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    AutorPete8r S8., Aholming / BY390815
    Datum12.03.2007 13:3169925 x gelesen
    Geschrieben von Michael WeyrichIch hab da so eine Ausführung aus einem anderen Fall im Kopf, nach der die genannten Geschwindigkeiten des Gutachters in diesem Fall sogar als Vorsatz zu werten wären.

    Vorsatz wäre es, wenn die Fahrerin bewusst und absichtlich die Kollision herbeigeführt hätte. Die wird sich wohl schwer nachvolliehen lassen.

    Gruß
    Peter


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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz390813
    Datum12.03.2007 13:2169981 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Oliver KrohIch gehe dabei sogar soweit, dass die Lenkerin des Löschfahrzeuges hier grob fahrlässig gehandelt hat.

    Ich hab da so eine Ausführung aus einem anderen Fall im Kopf, nach der die genannten Geschwindigkeiten des Gutachters in diesem Fall sogar als Vorsatz zu werten wären. Fahrlässig und grob fahrlässig wären die Stufen darunter...

    Gruß,
    Michael


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    AutorOliv8er 8K., Gersthofen / Bayern390804
    Datum12.03.2007 12:4169946 x gelesen
    Hallo,


    mit der Meinung von Christian Fischer gehe ich 100% konform

    Geschrieben von Christian Fischer Es gibt da wenn ich mich recht erinnere eine bundeseinheitliche Regelung. Wie heißt die noch gleich. Moment, Fällt mich wieder ein. Ach ja. Ich glaube Straßenverkehrsordnung heißt das Ding.

    Mensch. Du hast doch selbst daraus zitiert.
    Was willst Du darüber hinaus noch regeln?
    Das Problem ist m.E.
    a) die mangelhafte Ausbildung der SoSi-Fahrer bzw. der Fahrer allgemein
    b) die mangelnde Eignung der Ausbilder der SoSi-Fahrer (so von wegen rechtliche Hintergründe; und da ist es egal, ob es ein Feld-Wald-Wiesenanwalt oder eine Streifenbeamter ist der den Mist verzapft)
    c) die Frage der charakterlichen Eignung der SoSi-Fahrer
    d) die Frage der Dienstaufsicht über den Fahrer. Schließlich hat jeder Maschinist zum einem einen GrFü neben sich der notfalls auf der Fahrt sagen muss "langsamer" oder auch "halt, Fahrerwechsel" und der Maschinist hat einen Wehrführer der sagen kann "Du bist als Fahrer raus". Aber wie war das doch gleich? Da schreibt man Kameradschaft lieber groß. Ich fände es hingegen höchst kameradschaftlich, auch an die Kameraden zu denken, die der Fahrer gefährden, verletzten oder töten kann...



    Punkt und Fakt ist einfach der, dass man so, auch als sonderrechte Bemächtigter, an keine Kreuzung ranfährt, geschweige denn sie überfährt.

    Ich gehe dabei sogar soweit, dass die Lenkerin des Löschfahrzeuges hier grob fahrlässig gehandelt hat. Hat sie eine Einweisung genossen, wovon ich einmal ausgehe, hat sie unter Vorsatz gegen diese Regularien verstoßen.
    Und der Punkt geht noch weiter.

    Auch ihre Kameraden, mit ihren offensichtlichen falschen Aussagen, haben damit weder ihr noch der Gesellschaft einen Dienst erwiesen. Man kann sich nicht so in der Geschwindigkeit eines PKw´s verschätzen.


    Aber sei es wie es ist, es ist allemal traurig, dass erst 4 Kameraden erneut sterben mußten, um über die Befähigung eines mit sonderechten fahrenden Fahrzeugführers nachzudenken. Bleibt nur zu wünschen, dass deren Tod wenigstens nicht umsonst war.

    Bleibt abschließend nur noch zu hoffen, dass die Kameraden nicht schon zu Fahrtbeginn wußten, dass es lediglich ein Übungseinsatz war. Dann bekommt das ganze Drama erst eine richtig bittere Note.


    Hier ist es eforderlich aufzuklären!!!



    Gruß

    Oliver


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    AutorJens8 M.8, Enger / NRW390801
    Datum12.03.2007 12:0469817 x gelesen
    Geschrieben von Michael BayerDas mag für einen BF- Löschzug gelten, für die masse der Freiwillige Feuerwehren nicht.
    1. Haben viele Freiwillige Feuerwehren nicht mehr wie ein Fahrzeug, also kann nicht mehr aus dieser Richtung kommen.
    2. Werden bei den Freiwillige Feuerwehren, mit mehr Fahrzeugen, diese nach dem Eintreffen der geeigneten FA besetzt und rücken nach dem besetzen aus. D.h. zwischen den Fahrzeugen ist in der Regel ein Abstand >1 min.


    Ja, richtig sehe ich auch so, bzw. ist es hier bei unserer FF und Umkreis auch so.
    Weitere (denkbare und schon gemachte) Ausnahmen sind z.B. Flächendbrand tagsüber,
    wo ein Kamerad vom 1. Fahrzeug noch gleich ein weiteres Fahrzeug (TLF) für Wasser mitnimmt.

    Sonst müßte ich echt grübeln wo bei uns mal im Zug/Verband ausgerückt wurde,
    da fallen mir maximal ~3-4 Sachen in den letzten 10 Jahren ein.


    Gruß JM

    Löschzug Dreyen und Jugendfeuerwehr der Feuerwehr Stadt Enger

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    AutorKai-8Ola8v R8., Darmstadt / Hessen390794
    Datum12.03.2007 11:2869744 x gelesen
    Geschrieben von Lüder Pott??? Maximal spekulativ ....


    Ja, hast recht... war bestimmt Zufall, dass genug Leute auf der Wache der FF waren um den LZ komplett zu besetzen.

    Gruss,
    Kai.


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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar390791
    Datum12.03.2007 11:0569770 x gelesen
    Mahlzeit

    wir haben einen KTW (BJ ~03) der hat noch eine Löschtaste

    neuere RD Fahrzeuge haben aber wiederrum keinen UDS


    Mit kameradschaftlichem Gruß

    Florian

    ****

    Für meine Stille Mitleser gilt übrigens das selbe wie für die anderen (eigne Meinung, frei Meinungsäusserung, Probleme mit mit bitte mit mir klären)
    ****

    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertrigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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    AutorChri8sti8an 8D., Budenheim / Rheinland-Pfalz390769
    Datum11.03.2007 23:4669807 x gelesen
    Hallo Christian,

    du triffst mit den genannten Punkten den Nagel auf den Kopf. Jedoch lässt sich in der breiten Masse der Feuerwehren das Kernproblem nicht beheben.

    Geschrieben von Christian Fischera) die mangelhafte Ausbildung der SoSi-Fahrer bzw. der Fahrer allgemein
    Klaro, Ausbildung sieht man keinem an und bringt keine Wählerstimmen. Das trifft leider auch auf die Atemschutzausbildung zu. Hier gibt es auch keine eindeutigen Bestimmungen. Leider ist es in vielen Feuerwehren noch so, dass jemand vom Lehrgang kommt und ab dann sofort für alle Atemschutzeinsätze voll und ganz tauglich ist.

    Geschrieben von Christian Fischerb) die mangelnde Eignung der Ausbilder der SoSi-Fahrer
    Hier läufts doch größtenteils so ab, dass wer schon mal eine Einweisung genossen hat, ebenfalls einweisen darf.

    Geschrieben von Christian Fischerc) die Frage der charakterlichen Eignung der SoSi-Fahrer
    Traurig aber wahr: Kaum ein Einheitsführer wagt es und bescheinigt einem seiner Kameraden Untauglichkeit. Egal, ob Atemschutz, Gruppenführer oder Maschinist. Kaum ein FA wird diese Zurückweisung als konstruktive Kritik auffassen und seine Fehler versuchen zu korrigieren.

    Geschrieben von Christian Fischerd) die Frage der Dienstaufsicht über den Fahrer.
    dito. In vielen Feuerwehren wird doch gerade mit Kameradschaft bewiesen, in dem man alle Leute aufnimmt und allen ihren Spaß in der Feuerwehr lässt.
    Kaum ein Feuerwehrchef möchte ehrenamtliche Dienstleister verärgern und ihnen mit ernsten Konsequenzen drohen. Derjenige könnte dann ja den Spaß an der Feuerwehr verlieren und austreten. Die Frage ist nur, ob dies ein nicht kompensierbarer Verlust darstellen würde.

    Viele Grüße
    Christian


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    AutorEric8 T.8, Wuppertal / NRW390765
    Datum11.03.2007 23:3369805 x gelesen
    Hi,

    Geschrieben von Carsten LanzScheinbar ist hierfür Bedarf, sonst würden keine Unfälle passieren und die ganzen Diskussionen rund um dieses Thema wären hinfällig.

    So lange wir selber den Straßenverkehr mit unseren subjektiven Wahrnehmungen und Empfindungen beeinflussen, sprich hinter dem Steuer sitzen, wird es auch Unfälle geben.
    Und solange es Unfälle gibt, wird es auch Unfälle mit Fahrzeugen der Gefahrenabwehr geben!

    Wir hier, die wir alle viel lesen, schreiben und uns informieren, können uns nur zusammenraufen und zusehen, dass auch diejenigen die evtl. nicht so viel Zeit oder Lust und Laune haben mit im Forum zu lesen oder sich zu informieren, genau soviel Informationen erhalten wie wir und diese ggf. später entsprechend umsetzen.
    Das kann dann dazu beitragen, dass sich die Zahl der schweren Unfälle veringert....verhindern können wir sie leider nicht!

    Gruß,

    Eric


    - - -
    www.ff-vohwinkel.de
    - - -

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg390734
    Datum11.03.2007 21:5169892 x gelesen
    Geschrieben von Carsten LanzMeine Idee war lediglich die, dass, davon ausgehend, dass wir im Bereich des Atemschutzes mittlerweile gute Rahmenbedingungen geschaffen haben, es doch auch mögliche sein müßte eine Leitlinie zu erarbeiten, so dass jede(r) Maschinist/Maschinistin weiß, wie zu fahren ist.

    Ist die Sache mit dem Atemschutz wirklich so eindeutig?
    Warum haben wir dann noch zentrale AT-Überwachungen?
    Warum erfassen AT-Überwachungen nicht die wichtigen Daten?
    Warum stehen Sicherheitstrupps ohne geeignete Ausrüstung (Rettungsmittel, Schlauch,... bereit?
    Warum kommt immer wieder diese Diskussion mit der Menschenrettung und Verzicht auf SiTr auf?
    Warum haben noch nicht alle AT-Trupps Funkgeräte bzw. es gibt Konzepte wie "die holen sich halt ihr FuG von irgend einem anderen Fahrzeug?
    ...


    Es liegt immer in denen die die Vorschriften anwenden/ umsetzen, diese sinnvoll mit Leben zu erfüllen.
    Der gesunde Menschenverstand und eine solide fachliche Ausbildung helfen da oftmals.
    Wer aber partout nicht will oder eher den Weg des geringsten Widerstandes gehen will, weil er sich nicht unbeliebt machen will, der wird da auch die beste Vorschrift außer acht lassen.



    Geschrieben von Carsten LanzScheinbar ist hierfür Bedarf, sonst würden keine Unfälle passieren und die ganzen Diskussionen rund um dieses Thema wären hinfällig. (Motto: wie issen das in Was-weiß-ich geregelt?)

    Das schöne ist, daß es zur StVO im Bereich SoRe/ SoSi auf dem Weg zum Einsatz gerade wenig Spielraum für Interpretationen gibt.
    Es ist eher eine Frage der Ausbildung und der Dienstaufsicht, das dann auch in der Umsetzung zu regeln.
    Selbst die ältesten und schlechtesten MAschinistenausbildungsunterlagen die ich in den Händen hatte beinhalten i.d.R. die klare Aussage die sinngemäß lautet: Fahre so, daß nichts passiert. Lieber 2 Minuten später ankommen, als gar nicht ankommen.

    Und einen abschließenden Katalog der sagt "Wenn... dann..." kanst Du bei Rechtsfragen die auf den Einzelfall Rücksicht nehmen müssen nun mal nicht aufstellen.




    Geschrieben von Carsten LanzIn Wernau kann man eventuell erwarten, dass die Maschinisten angemessen fahren. Wie die Fischers aus Wernau dem Forum durch ihre Wortbeiträge suggeriert haben scheint Restdeutschland noch nicht auf dem Stand der Wehr vom Neckar zu sein (nicht böse sein, Späßle g'macht).

    Ich hoffe, daß es überall so ist.
    Ausnahmen wird es immer geben. Hier ist es dann an den Führungskräften einzuschreiten.
    Und auch Fehler können jederzeit und überall passieren.
    Aber diese Fehler haben eben dann entsprechende Konsequenzen. Und die müssen wir alle jeder für sich bereit sein zu tragen. Egal ob als Fahrer oder als Führungskraft.
    Das gilt aber eben nicht nur bei der Feuerwehr.


    Geschrieben von Carsten LanzMich hat der Unfall in Wolmirstedt nachdenklich gemacht und ich habe zumindest versucht mit meinen bescheidenen Mitteln Denkanstöße zu geben, damit so etwas nicht wieder passiert.

    Wer das zukünftig vermeiden will, der muß
    - realitätsnahe Aus- und Fortbildung für Fahrer von Einsatzfahrzeugen anbieten. Und eben nicht nur ein Mal irgend wann, sondern jährlich. Und das Kostet. Geld für die Ausbildung, Geld für Reifen (und ab und zu auch Geld für ein Fahrzeug).
    - Führungskräfte fördern die Führen. Und auch konsequent einschreiten.
    - Möglichkeiten der objektiven Aufklärung wie UDS verpflichtend fordern


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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    AutorCars8ten8 L.8, Niederwörresbach / Rheinland-Pfalz390730
    Datum11.03.2007 21:3070047 x gelesen
    Geschrieben von ---irgeneinem der Fischers aus Wernau--- 4 Tote bei einer (realen)Einsatzfahrt sind also 4 gerechtfertigtere toten als bei einer (nichtangekündigten Übungs)Einsatzfahrt? Interessante These.

    Ich kann oder muss eigentlich als Chef/Übungsleitung doche erwarten könnend as meine Maschinisten zu jeder Zeit gleich sicher fahren. Egal ob Übung oder Realeinsatz.


    Ich bedaure es zutiefst, dass vier Personen eventuell auch daher zu Tode gekommen sind, weil man von einem falschen Szenario ausging (Einsatz statt Übung). Ich betone, dass weder die Fahrt zu einem Einsatz noch zu einer Übung den Tod von vier Menschen rechtfertigen.

    Meine Idee war lediglich die, dass, davon ausgehend, dass wir im Bereich des Atemschutzes mittlerweile gute Rahmenbedingungen geschaffen haben, es doch auch mögliche sein müßte eine Leitlinie zu erarbeiten, so dass jede(r) Maschinist/Maschinistin weiß, wie zu fahren ist. Scheinbar ist hierfür Bedarf, sonst würden keine Unfälle passieren und die ganzen Diskussionen rund um dieses Thema wären hinfällig. (Motto: wie issen das in Was-weiß-ich geregelt?)

    In Wernau kann man eventuell erwarten, dass die Maschinisten angemessen fahren. Wie die Fischers aus Wernau dem Forum durch ihre Wortbeiträge suggeriert haben scheint Restdeutschland noch nicht auf dem Stand der Wehr vom Neckar zu sein (nicht böse sein, Späßle g'macht).

    Geschrieben von ---Uwe Fischer--- Geschrieben von Christian Fischer
    Es gibt da wenn ich mich recht erinnere eine bundeseinheitliche Regelung. Wie heißt die noch gleich. Moment, Fällt mich wieder ein. Ach ja. Ich glaube ...


    An die Herren Fischer aus Wernau, selbst wenn man sachlich und fachlich richtig argumentiert, manchmal ist zuviel Arroganz und Hochmut einer guten Diskussion eher abträglich.

    Gruß ein Namensfetter


    Dir vielen Dank, Uwe.

    Mich hat der Unfall in Wolmirstedt nachdenklich gemacht und ich habe zumindest versucht mit meinen bescheidenen Mitteln Denkanstöße zu geben, damit so etwas nicht wieder passiert. Wenn mir das nicht gelungen ist - sorry!

    Dieser Kommentar macht mich wenigstens genau so nachdenklich:

    Kommentar der Volksstimme

    Über Sinn und Unsinn von Blaulichtfahrten bei Übungen möchte ich nicht diskutieren und ich werde auch keinen weiteren Beitrag in diesem Threat schreiben, Mitnehmen werde ich nach den Beiträgen aus Wernau, dass § 35 StVO i.V.m. § 38 StVO so eindeutig sind, dass das Thema "Sonderrechte" ein für alle Mal im Feuerwehr-Forum ad acta gelegt werden kann.

    Dies ist meine prsönliche Meinung.
    Wer mich verfälschend zitiert ist eine Bratwurst oder kommt aus...Mist, wie heißt das noch?

    "Wer sich hier getroffen fühlt, der war gemeint." (Werner Finck, sinngemäß)


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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen390704
    Datum11.03.2007 19:4069958 x gelesen
    An die Herren Fischer aus Wernau, selbst wenn man sachlich und fachlich richtig argumentiert, manchmal ist zuviel Arroganz und Hochmut einer guten Diskussion eher abträglich.

    Lieber eine sachlich und fachlich richtige Argumentation, welche mit einigen (mitunter auch bissigen) Spitzen geschmückt ist als brav und lieb verfaßte Meinungen mit eher fragwürdigem bis hin zu hirnrissigem Inhalt.

    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorChri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW390690
    Datum11.03.2007 19:0669808 x gelesen
    Hi,

    Geschrieben von Uwe FischerIch möchte nur vor einem warnen, auch in diesem Fall handelt es sich um eine freiwillige, ehrenamtlich tätige Kameradin, die jetzt vor Gericht steht. Es kommt der Tag, da werden wir als freiwillige Feuerwehren auf Grund von Mitgleidermangel die Segel streichen.

    Was aber trotzdem keinen Freibrief erteilt, mit ca. 50 Klamotten über ne Kreuzung zu brettern und anschließend mehrere Kameraden den Tod finden. Und dann aus Kameradschaft eine beteiligte PKW-Lenkerin als Hauptschuldige versuchen darzustellen, ist in meinen Augen ne absolute Frechheit und hat GAR NICHTS mit Kameradschaft zu tun.


    Gruß,
    Christian Rieke

    ***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte***

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg390686
    Datum11.03.2007 18:5469804 x gelesen
    Geschrieben von Uwe FischerAn die Herren Fischer aus Wernau, selbst wenn man sachlich und fachlich richtig argumentiert, manchmal ist zuviel Arroganz und Hochmut einer guten Diskussion eher abträglich.

    Das was Du zitiert hast fällt unter Ironie.

    Und wenn mich ansonsten jemand für arrogant halten sollte, dazu stehe ich.
    Ich kann damit leben, nicht everybodys Darling zu sein.
    Nebenbei kommt aber durch etwas Spitze und Polarisierung auch ab und zu wieder Leben in manche Diskussion.


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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    AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg390675
    Datum11.03.2007 17:4869874 x gelesen
    Hallo Forum, Hallo Uwe,

    Geschrieben von Uwe Fischer
    Jedes Kind weiß, das Feuerwehrfahrzeuge nur sehr selten allein unterwegs sind, erst recht im Alarmfall,
    Das mag für einen BF- Löschzug gelten, für die masse der Freiwillige Feuerwehren nicht.
    1. Haben viele Freiwillige Feuerwehren nicht mehr wie ein Fahrzeug, also kann nicht mehr aus dieser Richtung kommen.
    2. Werden bei den Freiwillige Feuerwehren, mit mehr Fahrzeugen, diese nach dem Eintreffen der geeigneten FA besetzt und rücken nach dem besetzen aus. D.h. zwischen den Fahrzeugen ist in der Regel ein Abstand >1 min.

    Ich habe es in meiner über 30jährigen Dienstzeit in Feuerwehren nur 1- 2 mal erlebt das man im Zugverband zum Alarm ausgerückt ist (Alarm unmittelbar (< 5 min) vor Übungsbeginn).

    Sonst kann ich mich den Kommentaren zu deinem Beitrag nur anschließen.

    Gruß
    Michael


    Auch schlechter Ruf verpflichtet

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    AutorM. G8., Großalmerode / Hessen390672
    Datum11.03.2007 17:0069992 x gelesen
    Geschrieben von Christian FischerEs gibt da wenn ich mich recht erinnere eine bundeseinheitliche Regelung. Wie heißt die noch gleich. Moment, Fällt mich wieder ein. Ach ja. Ich glaube ...

    An die Herren Fischer aus Wernau, selbst wenn man sachlich und fachlich richtig argumentiert, manchmal ist zuviel Arroganz und Hochmut einer guten Diskussion eher abträglich.

    Gruß ein Namensfetter


    Gruß

    U.

    Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Meinungsäußerung.

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    AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen390670
    Datum11.03.2007 16:3869825 x gelesen
    Geschrieben von Kai-Olav RoscherIn Anbetracht der Tatsache, dass das verunfallte Fahrzeug voll besetzt war und offensichtlich ein kompletter Löschzug ausgerückt ist, würde ich doch davon ausgehen wollen, dass es allen Beteiligten bewusst war, dass man auf dem Weg zu einer Übung ist.

    ??? Maximal spekulativ ....

    Grüße LP


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    AutorKai-8Ola8v R8., Darmstadt / Hessen390666
    Datum11.03.2007 16:2370179 x gelesen
    Geschrieben von Carsten LanzBitte bedenkt auch, dass der Unfall, so ich mich nicht irre, auf dem Weg zu einer unangekündigten Übung erfolgt ist. Wie lange die Kameraden und Kameradinnen im Unklaren gelassen wurden, weiß ich nicht,
    In Anbetracht der Tatsache, dass das verunfallte Fahrzeug voll besetzt war und offensichtlich ein kompletter Löschzug ausgerückt ist, würde ich doch davon ausgehen wollen, dass es allen Beteiligten bewusst war, dass man auf dem Weg zu einer Übung ist.

    Mit kameradschaftlichen Grüssen aus Darmstadt,

    Kai-Olav Roscher.


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    AutorToma8s C8., Marburg / Hessen390660
    Datum11.03.2007 15:4669845 x gelesen
    Geschrieben von Christian Fischer Die Vanorfahrerin sitzt links an Richtung des Zauns und sieht nur den Zaun.
    Die Fahrerin des Einsatzfahrzeugs hingegen kann auf Grund ihrer erhöhten Sitzposition und ihrer Entfernung vom Zaun denoch die die rechte Hälfte des Vaneos sehen.


    Richtig, dazu kommt noch der vom Gutachter genannte Jalousieeffekt: Es ist ein Unterschied, ob ich mit hoher Geschwindigkeit nahe an einem Zaun vorbeifahre, oder ob ich mich mit der gleichen Geschwindigkeit in viel weiterer Entfernung und noch dazu nicht parallel zum Zaun bewege.

    Im ersten Fall sehe ich durch den Zaun gar nichts, im zweiten kann ich aber ohne Probleme sehen, was sich hinter dem Zaun befindet.

    Schönen Gruß,
    Tomas


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    AutorEric8 T.8, Wuppertal / NRW390654
    Datum11.03.2007 15:0269888 x gelesen
    Hi,

    Geschrieben von Carsten LanzBitte bedenkt auch, dass der Unfall, so ich mich nicht irre, auf dem Weg zu einer unangekündigten Übung erfolgt ist. Wie lange die Kameraden und Kameradinnen im Unklaren gelassen wurden, weiß ich nicht, aber wäre ich die Person, die diese Übung angesetzt hat, so würde ich mir unter Beachtung des Resultates überlegen, ob eine andere Form der Übung nicht besser gewesen wäre.

    Was hat der Ausgang der Alarmfahrt mit der Übung zu tun? Was möchtest Du uns damit sagen?
    Was hat die "Form der Übung" mit dem Verhalten der beider Verkehrsteilnehmer zu tun?

    Gruß, Eric


    - - -
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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg390651
    Datum11.03.2007 14:5370121 x gelesen
    Geschrieben von Carsten LanzMir ist ferner die fixe Idee gekommen, dass eventuell eine bundeseinheitliche Regelung angeregt werden könnte.

    Es gibt da wenn ich mich recht erinnere eine bundeseinheitliche Regelung. Wie heißt die noch gleich. Moment, Fällt mich wieder ein. Ach ja. Ich glaube Straßenverkehrsordnung heißt das Ding.

    Mensch. Du hast doch selbst daraus zitiert.
    Was willst Du darüber hinaus noch regeln?
    Das Problem ist m.E.
    a) die mangelhafte Ausbildung der SoSi-Fahrer bzw. der Fahrer allgemein
    b) die mangelnde Eignung der Ausbilder der SoSi-Fahrer (so von wegen rechtliche Hintergründe; und da ist es egal, ob es ein Feld-Wald-Wiesenanwalt oder eine Streifenbeamter ist der den Mist verzapft)
    c) die Frage der charakterlichen Eignung der SoSi-Fahrer
    d) die Frage der Dienstaufsicht über den Fahrer. Schließlich hat jeder Maschinist zum einem einen GrFü neben sich der notfalls auf der Fahrt sagen muss "langsamer" oder auch "halt, Fahrerwechsel" und der Maschinist hat einen Wehrführer der sagen kann "Du bist als Fahrer raus". Aber wie war das doch gleich? Da schreibt man Kameradschaft lieber groß. Ich fände es hingegen höchst kameradschaftlich, auch an die Kameraden zu denken, die der Fahrer gefährden, verletzten oder töten kann...


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


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    AutorJens8 F.8, Wernau / Baden-Württemberg390650
    Datum11.03.2007 14:5069770 x gelesen
    Geschrieben von Carsten Lanz
    Bitte bedenkt auch, dass der Unfall, so ich mich nicht irre, auf dem Weg zu einer unangekündigten Übung erfolgt ist. Wie lange die Kameraden und Kameradinnen im Unklaren gelassen wurden, weiß ich nicht, aber wäre ich die Person, die diese Übung angesetzt hat, so würde ich mir unter Beachtung des Resultates überlegen, ob eine andere Form der Übung nicht besser gewesen wäre.

    4 Tote bei einer (realen)Einsatzfahrt sind also 4 gerechtfertigtere toten als bei einer (nichtangekündigten Übungs)Einsatzfahrt? Interessante These.

    Ich kann oder muss eigentlich als Chef/Übungsleitung doche rwarten könnend as meine Maschinisten zu jeder Zeit gleich sicher fahren. Egal ob Übung oder Realeinsatz.

    Geschrieben von Carsten Lanz
    dass eventuell eine bundeseinheitliche Regelung angeregt werden könnte

    Vielleicht hab ichd ich nur falsch verstanden, aber das ist doch schon in der StvO geregelt, oder nicht? Und die gilt soziemlich Bundeseinheitlich.


    Gruß,

    Jens

    -Da es ja Mode zu sein scheint seine eigene Meinung zu haben, ist dies natürlich meine Eigene. Wer möchte darf sie gerne auch haben-

    Feuerwehr Wernau

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    AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen390649
    Datum11.03.2007 14:4869778 x gelesen
    Geschrieben von Carsten LanzMir ist ferner die fixe Idee gekommen, dass eventuell eine bundeseinheitliche Regelung angeregt werden könnte.

    Was meinst Du damit? Die StVO oder die Regelungen bzgl. Übungen?



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
    Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen390648
    Datum11.03.2007 14:4769814 x gelesen
    Geschrieben von Uwe FischerIch möchte nur vor einem warnen, auch in diesem Fall handelt es sich um eine freiwillige, ehrenamtlich tätige Kameradin, die jetzt vor Gericht steht. Es kommt der Tag, da werden wir als freiwillige Feuerwehren auf Grund von Mitgleidermangel die Segel streichen. Und ein Grund unter vielen anderen ist der, dass wir im Einsatz zunehmend mir einem, oder gar mit beiden Füßen im Gefängnis stehen, weil wir ständig Fehler begehen, sei es dass wir zu schnell waren, sei es dass wir zu langsam waren.

    Wenn jemand was falsch gemacht hat, dann gehört diese Person bestraft. Dabei ist es unerheblich ob dies im Rahmen das Hauptamtes, des Nebenamtes oder gar der Freizeit passiert ist. Ob in diesem Fall ein Fehlverhalten der Fahrerin des LF vorliegt wird jedoch das Gericht zu entscheiden haben.

    Ob nun deswegen zu erwarten ist, daß immer weniger Personen sich bereiterklären ehrenamtliche Tätigkeiten zu übernehmen, muß noch bewiesen werden. Ein Grund mit zweierlei Maß zu messen ist es jedoch nicht!

    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorCars8ten8 L.8, Niederwörresbach / Rheinland-Pfalz390646
    Datum11.03.2007 14:4570247 x gelesen
    Auszug aus der StVO---

    §35 Sonderrechte

    (1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.

    [...]

    (8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.

    §38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht

    (1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.

    Es ordnet an:

    "Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".

    (2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.[...]



    An der regen Diskussion zu diesem Thema merke ich, dass vielen der Unfall von Wolmirstedt noch Gedächtnis verhaftet ist.

    Durch oberflächliches Lesen diverser Kommentare merke ich aber auch, dass wieder das Thema "Fahren unter Sondersignal" (hier mehrfach im Zusammenhang mit Privatfahrzeug und unter Ausübung hoheitlicher Aufgaben diskustiert) mitschwingt. Oben habe ich nochmals die Gesetze reinkopiert.

    Bitte bedenkt auch, dass der Unfall, so ich mich nicht irre, auf dem Weg zu einer unangekündigten Übung erfolgt ist. Wie lange die Kameraden und Kameradinnen im Unklaren gelassen wurden, weiß ich nicht, aber wäre ich die Person, die diese Übung angesetzt hat, so würde ich mir unter Beachtung des Resultates überlegen, ob eine andere Form der Übung nicht besser gewesen wäre.

    Für mich ist § 35 (8) StVO ein guter Ansatz. Übersetzt heißt dies für mich als Laien nichts anderes, dass man bei der Ausübung hoheitlicher Aufgaben mit dem Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer rechnen muss.

    Mir ist ferner die fixe Idee gekommen, dass eventuell eine bundeseinheitliche Regelung angeregt werden könnte. Mir ist einfach durch den Kopf geschossen, dass das Thema Atemschutz so dezendiert behandelt wurde, man aber zum Verhalten im öffentlichen Verkehrsraum so gut wie nichts zur Hand hat. Vielleicht stehe ich aber mit meiner Meinung alleine.

    Meine persönliche Meinung - ist doch klar.


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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg390642
    Datum11.03.2007 13:5869816 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M@yervielleicht hat das auch die selben Hintergründe wie hier:

    "Kameradschaft wird bei uns großgeschrieben"


    Als ich diesen Artikel das erste Mal gelesen habe habe ich mich gefragt, ob der Bürgermeister eigentlich irgend wann Disziplinar tätig werden muß, ob der Staatsanwalt die Zeugen vereidigt hat (ich hätte das gemacht) und was daraus erwächst, ...


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


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    AutorEric8 T.8, Wuppertal / NRW390641
    Datum11.03.2007 13:5869821 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M@yervielleicht hat das auch die selben Hintergründe wie hier:

    "Kameradschaft wird bei uns großgeschrieben"


    Das wäre dann allerdings doch sehr traurig :-(

    Gruß, Eric


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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg390640
    Datum11.03.2007 13:5369906 x gelesen
    Geschrieben von Uwe FischerDie Fahrerin des LF hat sicher den besseren Überblick, aber nochmals, wenn die Fahrerin des LF die Kreuzung einsehen kann sowie den Vaneo sehen kann, ob nun ganz oder zum Teil, dann kann ich es mir nicht vorstellen, das die Vaneofahrerin, über den Zaun hinweg nicht wenigstens Dach, 3-teilige-Schiebleiter, oder gar Sondersignaleinrichtungen des LF sieht.

    Na ja.
    Das wird der Gutachter (war da nicht was mit der Rekonstruktion mit gleichartigen Fahrzeugen) schon überprüft haben.

    Geschrieben von Uwe FischerWeiterhin, gem. Volksstimme, wollte der Vaneo die Vorfahrtsstraße gerade aus fahrend verlassen, genau so wie der LF, der ebenfalls auf der Vorfahrtsstraße fahrend, diese gerade aus fahrend verlassen wollte. In dieser Konstelation gilt doch rechts vor links, oder gibt es da noch eine Regel, die ich nicht kenne, egal.

    Nein. Nicht egal. Der Vaneo bleibt auf seinem Fahrstreifen wenn es seine Fahrt fortsetzt. Das LF hingegen verlässt seinen Fahrstreifen und quert einen anderen Fahrstreifen wenn es seine Fahrt fortsetzt.
    Unterschied erkannt?


    Geschrieben von Uwe FischerDer Vaneo hatte Vorfahrt. Warum sollte er da bremsen (?), ganz einfach, weil niemand seine Vorfahrt erzwingen darf, weder LF noch Vaneo.


    So. Ja. Alles klar. Du bremst also an jeder grünen Ampel auf fast null ab, weil Du ständig damit rechnest, dass ja jemand anderes einen Rotlichtverstoß begehen könnte (egal ob vorsätzlich oder fahrlässig).
    Interessant. Wie schnell kommst Du normalerweise vorwärts und wie oft fährt Dir dabei einer hinten drauf?
    Oder ist es nicht auch bei Dir so, dass wenn Du vorfahrt hast und die Kreuzung für Dich fei aussieht schlicht erst mal so fährst, also ob Du da einfach drüber kannst und kein anderer gewaltigen Mist baut?



    Geschrieben von Uwe FischerIch möchte nur vor einem warnen, auch in diesem Fall handelt es sich um eine freiwillige, ehrenamtlich tätige Kameradin, die jetzt vor Gericht steht.

    Hör doch mit der Ehrenamtsscheiße auf. Darauf habe ich nur wieder gewartet.
    Ob jemand ehrenamtlich oder hauptberuflich für den Tod von vier Menschen verantwortlich ist ist doch vollkommen egal.
    Wer eine Aufgabe übernimmt muß dafür sorgen daß er sie optimal ausführt. Und zwar an einem absoluten Maßstab gemessen.


    Geschrieben von Uwe FischerEs kommt der Tag, da werden wir als freiwillige Feuerwehren auf Grund von Mitgleidermangel die Segel streichen. Und ein Grund unter vielen anderen ist der, dass wir im Einsatz zunehmend mir einem, oder gar mit beiden Füßen im Gefängnis stehen, weil wir ständig Fehler begehen, sei es dass wir zu schnell waren, sei es dass wir zu langsam waren.

    Schwachfug.
    Wer Mist baut und dieser mist Folgen hat (und wir reden hier nicht von einem abgefahrenen Spiegel sondern von vier toten Menschen), der muss dafür gerade stehen.
    Und ins Gefängnis (wobei das i.d.R. nicht passieren wird, sondern es meist bei einer Bewährungsstrafe und einer Geldstrafe bleibt) kommt man nur wenn man etwas definitiv falsch gemacht hat. Und wer etwas falsch macht zahlt dafür.
    Unsere Tätigkeit (egal ob ehrenamtlich oder beruflich) stellt uns nicht über das Gesetz. Wir müssen einfach bei allem was wir tun die erforderliche Sorgfalt walten lassen. Tun wir dies nicht, handeln wir fahrlässig, tun wir das in erheblichem Unfang nicht handeln wir grob fahrlässig, tun wir das mit bestimmter Absicht nicht, handeln wir vorsätzlich.
    Und wir reden hier nicht mal von irgendwelchen Spezialvorschriften für Feuerwehrleute, sondern nur von einer allgemeinen Vorschrift, der StVO, mit der wir jeden Tag auch privat zu tun haben.


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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    AutorAndr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü390635
    Datum11.03.2007 13:3969921 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Uwe FischerNun gut, aus Sicht der Vaneofahrerin kam das LF von links, sie selber sitzt auch "links", das ganze ist eine abknickende Vorfahrststraße nach links (aus Sicht Vaneo).

    Soweit richtig.

    Geschrieben von Uwe Fischerwenn die Fahrerin des LF die Kreuzung einsehen kann sowie den Vaneo sehen kann, ob nun ganz oder zum Teil, dann kann ich es mir nicht vorstellen, das die Vaneofahrerin, über den Zaun hinweg nicht wenigstens Dach, 3-teilige-Schiebleiter, oder gar Sondersignaleinrichtungen des LF sieht.

    Das kann ich mir durchaus vorstellen, je nach Höhe des Zaunes.

    Geschrieben von Uwe FischerWeiterhin, gem. Volksstimme, wollte der Vaneo die Vorfahrtsstraße gerade aus fahrend verlassen, genau so wie der LF, der ebenfalls auf der Vorfahrtsstraße fahrend, diese gerade aus fahrend verlassen wollte. In dieser Konstelation gilt doch rechts vor links, oder gibt es da noch eine Regel, die ich nicht kenne, egal.

    Was hat diese Konstellation mit rechts-vor-links zu tun ? Nichts aber auch gar nichts.


    Geschrieben von Uwe FischerWarum sollte er da bremsen (?), ganz einfach, weil niemand seine Vorfahrt erzwingen darf, weder LF noch Vaneo.

    Du bist Dir schon im klaren das maximal das LF seine Vorfahrt erzwingen wollte/konnte. Da der Vaneo das LF nicht sah was will er gegenüber wem erzwingen ?


    Geschrieben von Uwe FischerIch möchte nur vor einem warnen, auch in diesem Fall handelt es sich um eine freiwillige, ehrenamtlich tätige Kameradin, die jetzt vor Gericht steht.

    Was hat der Status der Fahrerin jetzt damit zu tun ?

    Geschrieben von Uwe FischerUnd ein Grund unter vielen anderen ist der, dass wir im Einsatz zunehmend mir einem, oder gar mit beiden Füßen im Gefängnis stehen, weil wir ständig Fehler begehen, sei es dass wir zu schnell waren, sei es dass wir zu langsam waren.

    Das glaubst Du jetzt aber selber nicht oder...?

    Gruss Andi


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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg390634
    Datum11.03.2007 13:3869906 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Eric TribbleIch verstehe hier nicht, erstrecht nach Aussage Gutachters, wieso hier ständig nach Gründen gesucht wird die Fahrerin des Vaneo zu belasten....

    vielleicht hat das auch die selben Hintergründe wie hier:

    "Kameradschaft wird bei uns großgeschrieben"


    MkG Jürgen Mayer

    Webmaster www.FEUERWEHR.de

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    AutorJens8 F.8, Wernau / Baden-Württemberg390633
    Datum11.03.2007 13:3869877 x gelesen
    Geschrieben von Uwe Fischer
    Es kommt der Tag, da werden wir als freiwillige Feuerwehren auf Grund von Mitgleidermangel die Segel streichen. Und ein Grund unter vielen anderen ist der, dass wir im Einsatz zunehmend mir einem, oder gar mit beiden Füßen im Gefängnis stehen, weil wir ständig Fehler begehen, sei es dass wir zu schnell waren, sei es dass wir zu langsam waren.

    Wenn diese Fehler Menschenleben kosten ist da einfach eine gewisse Grenze überschritten.
    Man steht ja nicht vor Gericht weil man nen Stopschild überfahren hat und das jemand gesehen hat und man dafür nen Knllchen kriegen soll.
    Meistens lief irgendwas schief wenn jemand stirbt und dann muss der Sache nachgegangen werden. Egal ob Ehrenamtlich oder Hauptberufliche Kraft.

    Und es geht ja in dem Fall nicht darum jemanden um Gedeih und Verderb zu verurteilen sondern die Sache wird aufgerollt und geschaut was an Fakten da liegt. Kommt da am Ende raus, dass die Vaneo-Fahrerin schlicht keine Chance hatte und die Maschinistin einen Fehler gemacht hat, der zu dem Unfall geführt hat, dann muss sie sich den Schuh anziehen mit den entsprechenden Konsequenzen. Wir sind nunmal für unser Handeln selbst verantwortlich. JEden Tag, egal ob als Feuerwehrmann oder Privatmann.

    Und bei der SoSi-Fahrt muss man sich einfach sagen "Autofahrer sind dumm". Sie reagieren oft nicht so wie es der Gesunde Menschenverstand erwarten würde, ich setze sie durch meine roten, lauten, blitzenden 12t gewaltig unter Stress und sie sind überfordert. Und nein, Ein normaler Autofahrer weiss nicht, dass da noch ein halber Löschzug oder ein Ganzer hinter dem ersten LF herfährt. Woher auch?


    Gruß,

    Jens

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    AutorEric8 T.8, Wuppertal / NRW390631
    Datum11.03.2007 13:3469932 x gelesen
    Hi,

    Geschrieben von Uwe FischerNun gut, aus Sicht der Vaneofahrerin kam das LF von links, sie selber sitzt auch "links", das ganze ist eine abknickende Vorfahrststraße nach links (aus Sicht Vaneo).

    das spielt hier wohl kaum eine Rolle...

    Geschrieben von Uwe FischerDie Fahrerin des LF sitzt erhöht, ja. Kenne ich im Übrigen, ich fahre selbst LF und TLF. Die Fahrerin des LF hat sicher den besseren Überblick, aber nochmals, wenn die Fahrerin des LF die Kreuzung einsehen kann sowie den Vaneo sehen kann, ob nun ganz oder zum Teil, dann kann ich es mir nicht vorstellen, das die Vaneofahrerin, über den Zaun hinweg nicht wenigstens Dach, 3-teilige-Schiebleiter, oder gar Sondersignaleinrichtungen des LF sieht.


    Auch hier gilt, erstmal alles lesen. Den zaun scheinst Du immer noch nicht mit zu berücksitigen.

    Geschrieben von Uwe FischerWeiterhin, gem. Volksstimme, wollte der Vaneo die Vorfahrtsstraße gerade aus fahrend verlassen, genau so wie der LF, der ebenfalls auf der Vorfahrtsstraße fahrend, diese gerade aus fahrend verlassen wollte. In dieser Konstelation gilt doch rechts vor links, oder gibt es da noch eine Regel, die ich nicht kenne, egal. Der Vaneo hatte Vorfahrt. Warum sollte er da bremsen (?), ganz einfach, weil niemand seine Vorfahrt erzwingen darf, weder LF noch Vaneo.


    Jep, und wer sagt Dir das nach rechts die Sicht eingeschränkt war?

    Geschrieben von Uwe FischerNa ja, es ist immer leicht, im Nachhinein schlauer zu sein, sei es pro oder auch contra LF.

    Im nachinein, wissen wir genauso viel wie vorher. STVO! Und auch mit Horn und blauem Blinklicht darf ich nicht über Kreuzungbereiche "hinwegbrettern" !

    Geschrieben von Uwe FischerIch möchte nur vor einem warnen, auch in diesem Fall handelt es sich um eine freiwillige, ehrenamtlich tätige Kameradin, die jetzt vor Gericht steht. Es kommt der Tag, da werden wir als freiwillige Feuerwehren auf Grund von Mitgleidermangel die Segel streichen. Und ein Grund unter vielen anderen ist der, dass wir im Einsatz zunehmend mir einem, oder gar mit beiden Füßen im Gefängnis stehen, weil wir ständig Fehler begehen, sei es dass wir zu schnell waren, sei es dass wir zu langsam waren.


    Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun und der vergleich ist hier reichlich unangepasst! Ehrenamtlichkeit bewahrt vor Strafe nicht! Und nur weil irgendwer ehrenamtlich ein Einsatzfahrzeug fährt, bedeutet das noch lange und hoffentlich auch niemals einen Freifahrtschein!
    Gerade weil hier ehrenamtlich gefahren wurde, hätte man die evtl. fehlende Erfahrung durch angemessenere Geschwindigkeit auffangen können!

    Ich verstehe hier nicht, erstrecht nach Aussage Gutachters, wieso hier ständig nach Gründen gesucht wird die Fahrerin des Vaneo zu belasten....

    Grüße, Eric


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    AutorM. G8., Großalmerode / Hessen390627
    Datum11.03.2007 13:2070041 x gelesen
    Nun gut, aus Sicht der Vaneofahrerin kam das LF von links, sie selber sitzt auch "links", das ganze ist eine abknickende Vorfahrststraße nach links (aus Sicht Vaneo).

    Die Fahrerin des LF sitzt erhöht, ja. Kenne ich im Übrigen, ich fahre selbst LF und TLF. Die Fahrerin des LF hat sicher den besseren Überblick, aber nochmals, wenn die Fahrerin des LF die Kreuzung einsehen kann sowie den Vaneo sehen kann, ob nun ganz oder zum Teil, dann kann ich es mir nicht vorstellen, das die Vaneofahrerin, über den Zaun hinweg nicht wenigstens Dach, 3-teilige-Schiebleiter, oder gar Sondersignaleinrichtungen des LF sieht.

    Aber ich gebe zu, ich bin nicht vor Ort, ebentuell ist es auch alles ganz anders.

    Weiterhin, gem. Volksstimme, wollte der Vaneo die Vorfahrtsstraße gerade aus fahrend verlassen, genau so wie der LF, der ebenfalls auf der Vorfahrtsstraße fahrend, diese gerade aus fahrend verlassen wollte. In dieser Konstelation gilt doch rechts vor links, oder gibt es da noch eine Regel, die ich nicht kenne, egal. Der Vaneo hatte Vorfahrt. Warum sollte er da bremsen (?), ganz einfach, weil niemand seine Vorfahrt erzwingen darf, weder LF noch Vaneo.

    Na ja, es ist immer leicht, im Nachhinein schlauer zu sein, sei es pro oder auch contra LF.

    Ich möchte nur vor einem warnen, auch in diesem Fall handelt es sich um eine freiwillige, ehrenamtlich tätige Kameradin, die jetzt vor Gericht steht. Es kommt der Tag, da werden wir als freiwillige Feuerwehren auf Grund von Mitgleidermangel die Segel streichen. Und ein Grund unter vielen anderen ist der, dass wir im Einsatz zunehmend mir einem, oder gar mit beiden Füßen im Gefängnis stehen, weil wir ständig Fehler begehen, sei es dass wir zu schnell waren, sei es dass wir zu langsam waren.


    Gruß

    U.

    Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Meinungsäußerung.

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    AutorEric8 T.8, Wuppertal / NRW390621
    Datum11.03.2007 12:4169849 x gelesen
    Hi,

    den Zaun nicht vergesssen ;-)

    Grüße, Eric


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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg390620
    Datum11.03.2007 12:3070106 x gelesen
    Geschrieben von Andre KochUnabhängig davon, wie hoch ich als Maschinist sitze: Wenn ich die andere Person sehen kann, kann sie auch mich sehen. Von dieser Regel gibt es keinerlei Ausnahme.


    Denkfehler Deinerseits.

    Die Vanorfahrerin sitzt links an Richtung des Zauns und sieht nur den Zaun.
    Die Fahrerin des Einsatzfahrzeugs hingegen kann auf Grund ihrer erhöhten Sitzposition und ihrer Entfernung vom Zaun denoch die die rechte Hälfte des Vaneos sehen.

    Die Fahrzeuge bestehen ja nicht nur aus einem Punkt (Sitzplatz des Fahrers) sondern sind ein größeres Objekt.


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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    AutorAndr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü390619
    Datum11.03.2007 12:2970166 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Uwe FischerJedes Kind weiß, das Feuerwehrfahrzeuge nur sehr selten allein unterwegs sind, erst recht im Alarmfall, dennoch hat die 50jährige Vaneo-Fahrerin immer noch auf die Kreuzung zugehalten und nicht gebremst.

    Also bei uns in Stuttgart wären das NEF,RTW,WLF,KW,KEF,HLF,DLK,ELW,GW-U,MLF usw. die alleine unterwegs sind, sei es weil sie nur alleine anfahren, sei es weil sie einer anderen Wache nachrücken. Und so dürfte es bei den meisten andereren FW im Bundesgebiet auch sein.


    Geschrieben von Uwe Fischer Angeblich konnte die Vaneo-Fahrerin das Feuerwehrfahrzeug nicht sehen (" Jalousieeffekt "), aber die Feuerwehrmaschinistin (Fahrerin des Feuerwehrfahrzeuges) hatte Sicht sowohl auf die Kreuzung, als auch auf den Vaneo!?!


    Die Höhe des Fahrersitzes eines 12-14 Tonners ist Dir im Vergleich zu dem eines PKW/Van schon geläufig ?


    Geschrieben von Uwe Fischer Fassen wir zusammen, die Vaneo-Fahrerin hat ein Einsatzfahrzeug gesehen, welches die Kreuzung passiert, und sie muss das nachfolgende, verunfallte Fzg. auch gesehen haben, jedenfalls zum Teil, und dennoch schafft sie es, eben dieses am hinteren rechten Rad zu treffen und sozusagen zu Fall zu bringen. Und das bei angeblichen 36 - 59 km/h und ohne zu bremsen und ohne Auszuweichen???


    Fassen wir zusammen das die PKW-Fahrerin das LF laut dem Gutachter eine Sekunde vor dem Aufprall sah. Was sollte sie da machen ? Sich in Luft auflösen ?


    Geschrieben von Uwe FischerWeiterhin war hinter dem verunfallten Feuerwehrfahrzeug noch ein weiteres unterwegs, ein Leiterwagen, hier nehme ich an, ebenfalls mit Martinshorn und Blaulicht. Somit gesteht der Sachverständige der Vaneo-Fahrerin zu, dass sie das Sondersignal von drei Einsatzfahrzeugen nur einem zuordnet.

    Der Schall der Sondersignalanlagen geht zu einem Grossteil nach vorne, nicht zur Seite. Mal angenommen die drei Fahrzeuge hatten alle Pressluftfanfaren eingeschaltet, wer soll die auseinanderhalten und zuordnen können ?


    Geschrieben von Uwe Fischer Zumal, sie war angeblich mit 36 - 59 km/h unterwegs und bei dieser Geschwindigkeit hat sie diese Wahrnehmungsausfälle???


    Wie meinen ?


    Geschrieben von Uwe Fischer In so einem Fall muss ich doch als Verkehrsteilnehmer ganz besonders vorsichtig in die Kreuzung einfahren, erst recht, wenn ich ein Kfz. fahre, wo die Sicht nach draußen nur sehr eingeschränkt möglich ist.


    Entschuldige den Sarkasmus, aber Du meinst so vorsichtig wie das wartepflichtige LF ...?


    Geschrieben von Uwe FischerAlso irgendwie kann ich mich mit den Aussagen des Gutachters nicht anfreunden, für mich gibt es da noch einige Ungereimtheiten, aber wie oben schon angedeutet, was wurde im Gerichtssaal gesagt und was hat die Volksstimme daraus gemacht?

    So leid es mir tut, ich wüßte nicht was an den Aussagen des Gutachters ungereimt sein soll, eher ungereimt erscheinen mir eher die (durchaus verständlichen) Aussagen der anderen FA.


    Gruss Andi


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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg390618
    Datum11.03.2007 12:2670064 x gelesen
    Geschrieben von Uwe FischerDer Sachverständige in o.g. Fall scheint mir doch recht gewagte Thesen aufzustellen. Die Geschwindigkeiten der beiden beteiligten Fahrzeuge kann er nur in Bereichen von 18 bzw. 22 (!!!) km/h angeben.

    Das ist keine gewagte These. Je nach Ausgangssituation ist die Rückrechnung der gefahrenen Geschwindigkeit nur in einem bestimmten Fenster möglich, nicht aber auf dem Kilometer genau.
    Ist in diesem Fall auch vollkommen unerheblich, da das Einsatzfahrzeug schlicht nicht mit einer Geschwindigkeit an die Kreuzung heran gefahren ist die bei einer beabsichtigten Übertretung der StVO im Bereich einer Vorfahrtverletzung erforderlich ist.

    Wenn ich von der StVO abweichen will, dann muss ich als Fahrer des Einsatzfahrzeuges alleine sicherstellen, dass alle anderen Verkehrsteilnehmer die von diesem Verstoß betroffen sein können nicht gefährdet oder geschädigt werden.


    Geschrieben von Uwe FischerJedes Kind weiß, das Feuerwehrfahrzeuge nur sehr selten allein unterwegs sind, erst recht im Alarmfall, dennoch hat die 50jährige Vaneo-Fahrerin immer noch auf die Kreuzung zugehalten und nicht gebremst.

    Warum sollte sie? Sie war auf einer vorfahrtberechtigten Straße und wenn man mal das Mittel des Fensters nimmt das der Gutachter ihr zurechnet auch im Rahmen der erlaubten Höchstgeschwindigkeit unterwegs.

    Und auch wenn da vorher schon 20 Fahrzeuge rüber sind muss ggfs. auch der Fahrer des 21. Fahrzeugs sich vergewissern, dass er niemanden gefährdet oder schädigt. Nicht umsonst wird bei der Bewegung von geschlossenen Verbänden i.d.R. auf Kreuzungen gerne zusätzlich durch Verkehrsposten gesichert.

    Und gerade Fahrer von Einsatzfahrzeugen müssen wissen, dass eine immer wieder auftretende Unfallsituation gerade bei der Kolonnenfahrt von Einsatzfahrzeugen auftritt, da der zivile Verlehrsteilnehmer nach dem ersten oder zweiten Fahrzeug denkt, dass er nun wieder fahren kann und das Signal das er noch hört den Fahrzeugen zuordnet die bereits an ihm vorbei sind.
    Das ist doch klassisch und das sollte jeder SoSi-Fahrer in seiner Ausbildung als besondere Gefahrensituation lernen.

    Geschrieben von Uwe FischerWeiterhin war hinter dem verunfallten Feuerwehrfahrzeug noch ein weiteres unterwegs, ein Leiterwagen, hier nehme ich an, ebenfalls mit Martinshorn und Blaulicht. Somit gesteht der Sachverständige der Vaneo-Fahrerin zu, dass sie das Sondersignal von drei Einsatzfahrzeugen nur einem zuordnet. Zumal, sie war angeblich mit 36 - 59 km/h unterwegs und bei dieser Geschwindigkeit hat sie diese Wahrnehmungsausfälle???

    ???
    Es ist völlig unerheblich, was sie wahrgenommen oder zugeordnet hat oder nicht.
    Der Fahrer eines Einsatzfahrzeuges muss sich wenn er "jemandem die Vorfahrt nimmt" (um es mal umgangssprachlich auszudrücken) zuvor zu 100% sicher sein, dass der andere das auch mit sich machen lässt.
    Ist er sich dessen nicht sicher hat er anzuhalten genau so wie wenn er Blau und Horn gar nicht an hätte.


    Geschrieben von Uwe FischerAngeblich konnte die Vaneo-Fahrerin das Feuerwehrfahrzeug nicht sehen (" Jalousieeffekt "), aber die Feuerwehrmaschinistin (Fahrerin des Feuerwehrfahrzeuges) hatte Sicht sowohl auf die Kreuzung, als auch auf den Vaneo!?!

    Schon mal in einem LKW gesessen? Durch die Sitzhöhe hast Du eine wesentlich bessere Übersicht über Verkehrslage. Du siehst weiter und früher. Das musst Du nutzen, sonst hast Du als LKW-Fahrer egal ob zivil oder im Einsatzfahrzeug verloren.


    Geschrieben von Uwe FischerAlso aufgrund der Linearität von Lichtwellen ist es zwingend geboten, dass, wenn die Feuerwehrfrau den Vaneo sieht, die Vaneo-Fahrerin auch das Feuerwehrfahrzeug sieht, jedenfalls zum Teil.

    Ja klar. Und die Erde ist eine Scheibe...
    s.o. Unterschiedliche Sitzhöhe.
    Wären beides Pkw gleicher Bauart gewesen, dann hättest Du Recht.




    Geschrieben von Uwe FischerEine starke A-Säule ist ebenfalls keine Entschuldigung, das Feuerwehrfahrzeug nicht zu sehen! Diese starke A-Säule ist der Fahrerin des Vaneo ja wohl hinlänglich bekannt. Und wenn ich mein Kfz. kenne, dann muss ich so Fahren, dass diese bauartbedingten Mängel nicht dazu führen, dass ich andere Verkehrsteilnehmer gefährde.

    Dir ist offensichtlich immer noch nicht klar, dass die Pkw-Fahrerin eigentlich nichts zu rechtfertigen hat. sie war auf einer vorfahrtberechtigten Straße im Rahmen der erlaubten Höchstgeschwindigkeit unterwegs. Wie jeder von uns jeden Tag.
    Das einzige was man ihr vorwerfen könnte wäre es, nicht nach §38 Abs. 1 StVO einem Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Einsatzhorn freie Bahn geschaffen zu haben. Und die Begründung ?nicht gehört und nicht gesehen? ist m.E. grundsätzlich mal verständlich.

    Da es aber wiederum für das Einsatzfahrzeug kein Recht gibt diese freie Bahn mit Zwang durchzusetzen verstehe ich persönlich es nicht mal, warum gegen die Fahrerin des Vaneo überhaupt Anklage erhoben wurde.
    Dass in alle Richtungen ermittelt wird ist klar. Aber wieso es hier zur Anklage gegen die Vaneo-Fahrerin kam ist mir persönlich immer noch vollkommen schleierhaft.


    Geschrieben von Uwe FischerFassen wir zusammen, die Vaneo-Fahrerin hat ein Einsatzfahrzeug gesehen, welches die Kreuzung passiert, und sie muss das nachfolgende, verunfallte Fzg. auch gesehen haben, jedenfalls zum Teil, und dennoch schafft sie es, eben dieses am hinteren rechten Rad zu treffen und sozusagen zu Fall zu bringen. Und das bei angeblichen 36 - 59 km/h und ohne zu bremsen und ohne Auszuweichen???

    Warum sollte ich bremsen, wenn ich mit erlaubter Höchstgeschwindigkeit auf eine Kreuzung zufahre, an der ich die Vorfahrt habe?
    Und was den Treffen am Hinterrad betrifft.
    Rechnen wir doch mal.
    Bei einer Geschwindigkeit von 3,6 km/h legt das Einsatzfahrzeug einen Weg von 1m/s zurück.
    Bei 58 km/h (unteres Fenster für das Einsatzfahrzeug) legt das Einsatzfahrzeug 16 m/s zurück. Also ca. zwei Fahrzeuglängen.
    Selbst in der "Schrecksekunde" Reaktionszeit der Vaneo-Fahrerin kann das Fahrzeug also mindestens (da Annahme untere Geschwindigkeit des Fensters) 16m vom Punkt der ersten Wahrnehmung zurücklegen.


    Geschrieben von Uwe FischerAlso irgendwie kann ich mich mit den Aussagen des Gutachters nicht anfreunden, für mich gibt es da noch einige Ungereimtheiten, aber wie oben schon angedeutet, was wurde im Gerichtssaal gesagt und was hat die Volksstimme daraus gemacht? Leider war ich nicht selber anwesend, vielleicht ein Grund, warum ich mich mit den Aussagen des Sachverständigen so ganz nicht zufrieden geben kann.

    Sorry. Aber Dein gesamter Beitrag ist Unfug.
    Der Fahrer eines Einsatzfahrzeuges das Sonderrechte nach §35 Abs. 1 StVO in Anspruch nimmt und Wegerecht nach §38 Abs. 1 StVO einfordert hat einfach eine erhöhte Sorgfaltspflicht gegenüber einem ziviler Pkw-Fahrer der sich ansonsten im Rahmen der StVO bewegt.
    Und wer mit 58-76km/h auf eine Kreuzung zufährt an der er (durch Sonderrechte gedeckt) vorsätzlich einen Vorfahrtverstoß begehen will, der hat doch eher etwas auf der Anklagebank zu suchen als eine Pkw_Fahrerin die ansonsten im Rahmen der StVO unterwegs war und ansonsten einfach zur falschen Zeit am falschen Ort war.


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    Christian Fischer
    Wernau


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    AutorAndr8e K8., Nienburg / Niedersachsen390617
    Datum11.03.2007 12:2670019 x gelesen
    Geschrieben von Eric Tribble Du beachtest dabei auch das die Fahrerin des Feuerwehrfahrzeuges erheblich höher sitzen dürfte?
    Trotzdem hat Uwe Recht: Lichtwellen breiten sich immer linear aus, d.h. wenn ich jemanden sehe, so kann diese Person auch mich sehen. Alles andere ist physikalisch unmöglich. Die einzige Ausnahme wäre, wenn ich mit dem LF schon einen Meter vor dem Auto stehe und die Fahrerin durch das Dach schauen müsste, um mich zu sehen. Bei diesem Abstand spielt das dann aber auch keine Rolle mehr.

    Unabhängig davon, wie hoch ich als Maschinist sitze: Wenn ich die andere Person sehen kann, kann sie auch mich sehen. Von dieser Regel gibt es keinerlei Ausnahme.


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    AutorEric8 T.8, Wuppertal / NRW390613
    Datum11.03.2007 12:0870277 x gelesen
    Hi,

    Geschrieben von Uwe FischerAngeblich konnte die Vaneo-Fahrerin das Feuerwehrfahrzeug nicht sehen (" Jalousieeffekt "), aber die Feuerwehrmaschinistin (Fahrerin des Feuerwehrfahrzeuges) hatte Sicht sowohl auf die Kreuzung, als auch auf den Vaneo!?!
    Also aufgrund der Linearität von Lichtwellen ist es zwingend geboten, dass, wenn die Feuerwehrfrau den Vaneo sieht, die Vaneo-Fahrerin auch das Feuerwehrfahrzeug sieht, jedenfalls zum Teil. Eine starke A-Säule ist ebenfalls keine Entschuldigung, das Feuerwehrfahrzeug nicht zu sehen! Diese starke A-Säule ist der Fahrerin des Vaneo ja wohl hinlänglich bekannt. Und wenn ich mein Kfz. kenne, dann muss ich so Fahren, dass diese bauartbedingten Mängel nicht dazu führen, dass ich andere Verkehrsteilnehmer gefährde.


    Du beachtest dabei auch das die Fahrerin des Feuerwehrfahrzeuges erheblich höher sitzen dürfte?

    Geschrieben von Uwe FischerFassen wir zusammen, die Vaneo-Fahrerin hat ein Einsatzfahrzeug gesehen, welches die Kreuzung passiert, und sie muss das nachfolgende, verunfallte Fzg. auch gesehen haben, jedenfalls zum Teil, und dennoch schafft sie es, eben dieses am hinteren rechten Rad zu treffen und sozusagen zu Fall zu bringen. Und das bei angeblichen 36 - 59 km/h und ohne zu bremsen und ohne Auszuweichen???

    Fakt ist , dass wir bei der Feuerwehr immer mit Fehlreaktionen der anderen Verkehrsteilnehmer rechnen müsssen! Um ein fahrendes Feuerwehrfahrzeug durch einen "kurzen Kick" am Heck ins schleudern zu bringen bzw. auch zum Umsturz, sollte die o.g. Geschwindigkeit an der richtigen Stelle durchaus ausreichend sein...

    Fakt ist bei der ganzen Geschichte auch, dass die Fahrerin des Feuerwehrfahrzeuges IMHO ganz schlicht und einfach viel zu schnell an dieser Stelle unterwegs war. Das kann man schon an der im Schleudern und liegen zurückgelegten Strecke inkl. des "fällens" diverser Hindernisse und der dann noch erheblichen Verformung am FW-Fahrzeug feststellen....auch ohne Gutachter!


    Gruß, Eric


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    www.ff-vohwinkel.de
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    AutorM. G8., Großalmerode / Hessen390609
    Datum11.03.2007 11:4370112 x gelesen
    Hallo zusammen,

    nachdem ich den Artikel in der Volksstimme gelesen hatte, kamen doch ein paar Fragen bei mir hoch. Dabei setze ich jetzt voraus, dass die Berichterstattung der Volksstimme einigermaßen dem entspricht, was tatsächlich im Gerichtssaal gesagt wurde.

    Der Sachverständige in o.g. Fall scheint mir doch recht gewagte Thesen aufzustellen. Die Geschwindigkeiten der beiden beteiligten Fahrzeuge kann er nur in Bereichen von 18 bzw. 22 (!!!) km/h angeben.

    Wenn ich den Artikel richtig gelesen habe, dann waren mind. drei Feuerwehrfahrzeuge unterwegs in Richtung Kreuzung oder schon darüber hinweg gefahren. Mind. ein Feuerwehrfahrzeug hatte die Kreuzung bereits passiert (Vorausfahrzeug)!
    Jedes Kind weiß, das Feuerwehrfahrzeuge nur sehr selten allein unterwegs sind, erst recht im Alarmfall, dennoch hat die 50jährige Vaneo-Fahrerin immer noch auf die Kreuzung zugehalten und nicht gebremst. Weiterhin war hinter dem verunfallten Feuerwehrfahrzeug noch ein weiteres unterwegs, ein Leiterwagen, hier nehme ich an, ebenfalls mit Martinshorn und Blaulicht. Somit gesteht der Sachverständige der Vaneo-Fahrerin zu, dass sie das Sondersignal von drei Einsatzfahrzeugen nur einem zuordnet. Zumal, sie war angeblich mit 36 - 59 km/h unterwegs und bei dieser Geschwindigkeit hat sie diese Wahrnehmungsausfälle???

    Angeblich konnte die Vaneo-Fahrerin das Feuerwehrfahrzeug nicht sehen (" Jalousieeffekt "), aber die Feuerwehrmaschinistin (Fahrerin des Feuerwehrfahrzeuges) hatte Sicht sowohl auf die Kreuzung, als auch auf den Vaneo!?!
    Also aufgrund der Linearität von Lichtwellen ist es zwingend geboten, dass, wenn die Feuerwehrfrau den Vaneo sieht, die Vaneo-Fahrerin auch das Feuerwehrfahrzeug sieht, jedenfalls zum Teil. Eine starke A-Säule ist ebenfalls keine Entschuldigung, das Feuerwehrfahrzeug nicht zu sehen! Diese starke A-Säule ist der Fahrerin des Vaneo ja wohl hinlänglich bekannt. Und wenn ich mein Kfz. kenne, dann muss ich so Fahren, dass diese bauartbedingten Mängel nicht dazu führen, dass ich andere Verkehrsteilnehmer gefährde.

    Und da kommen wir wieder zurück zum Punkt, dass bereits ein Feuerwehrfahrzeug die Unfallkreuzung mit Sondersignal passiert hat, was die Vaneo-Fahrerin ebenfalls gesehen haben muss, wie könnte sie sonst das Sondersignal von drei Fahrzeugen nur einem zuordnen. In so einem Fall muss ich doch als Verkehrsteilnehmer ganz besonders vorsichtig in die Kreuzung einfahren, erst recht, wenn ich ein Kfz. fahre, wo die Sicht nach draußen nur sehr eingeschränkt möglich ist.

    Fassen wir zusammen, die Vaneo-Fahrerin hat ein Einsatzfahrzeug gesehen, welches die Kreuzung passiert, und sie muss das nachfolgende, verunfallte Fzg. auch gesehen haben, jedenfalls zum Teil, und dennoch schafft sie es, eben dieses am hinteren rechten Rad zu treffen und sozusagen zu Fall zu bringen. Und das bei angeblichen 36 - 59 km/h und ohne zu bremsen und ohne Auszuweichen???

    Also irgendwie kann ich mich mit den Aussagen des Gutachters nicht anfreunden, für mich gibt es da noch einige Ungereimtheiten, aber wie oben schon angedeutet, was wurde im Gerichtssaal gesagt und was hat die Volksstimme daraus gemacht? Leider war ich nicht selber anwesend, vielleicht ein Grund, warum ich mich mit den Aussagen des Sachverständigen so ganz nicht zufrieden geben kann.


    Gruß

    U.

    Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Meinungsäußerung.

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    AutorHauk8e H8., Negernbötel / S-H390569
    Datum10.03.2007 23:1369934 x gelesen
    Hallo!

    Geschrieben von Dietmar ReimerDie Diagrammscheibe des Fahrtenschreibers konnte doch bisher auch durch widrige Umstände unauffindbar sein.
    Was aber bei den elektonischen Tachoscheiben auch nicht mehr möglich sein soll. Und so auch Manipulationen eigentlich ausgeschlossen sein sollen.

    Gruß
    Hauke



    Alles was ich hier schreibe ist meine eigene Meinung und nicht die einer anderen Person, Feuerwehr, Organisation usw..
    Sollte irgendjemand damit ein Problem haben kann er sich gerne per PN oder E-Mail bei mir melden!

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    AutorCars8ten8 L.8, Niederwörresbach / Rheinland-Pfalz390419
    Datum09.03.2007 16:3870081 x gelesen
    Geschrieben von ---Katja Midunsky--- Geschrieben von Marc Dickey
    Hört sich in dem Artikel nicht so an als würde man das seitens der ermittlugsbehörden für einen Zufall halten.


    Sowas kontrollieren Gutachter, die unmittelbar nach dem Unfall die Unfallstelle besichtigten automatisch. Und offenbar geht der Gutachter wohl einfach davon aus, dass der durch den Unfall nicht rausgesprungen sein kann. Von den verletzte Insassen würde ich das mal ausschließen, die haben daran sicherlich nicht gedacht. Und ob jemand anders in der Situation mit 4 toten Kollegen wirklich so cool bleibt , um Beweise "zu vertuschen"....

    Aber wenn man sich in diesem Zusammenhang auch die Aussagen der einzelnen FA anschaut - ich kann jetzt allerdings nicht die Seriösität der "Volksstimme" einschätzen", scheint dieser Verdacht wohl nicht völlig aus der Luft gegriffen...



    Ich schließe mich Katjas Meinung in großen Teilen an. Ob die "Volksstimme" in Sachen Aussagen der Feuerwehrkollegen und realer Einschätzung des Gutachterbefundes gut recherchiert hat, weiß ich nicht und ich will nicht spekulieren.

    Wenn es sich alles eins zu eins bewahrheitet (und nur dann) kann nicht die Fahrlässigkeit (§ 276 BGB glaube ich und irgendetwas mit verkehrsüblicher Vorsicht) ausgeschlossen werden. Auch auf die Kollegen der Fahrerin fiele in diesem Fall kein gutes Licht, da sie aus welchen Gründen auch immer Aussagen machten, die man mehr oder minder als Gefälligkeiten werten kann. Ich mag mich sehr täuschen, aber ich habe nach dem Artikel ein ungutes Gefühl, dass hier eventuell aus falsch verstandener Kameradschaft versucht wurde, die PKW-Fahrerin in Richtung Hauptschuldige darzustellen. (siehe auch die Hervorhebung im Zitat).


    Geschrieben von ---der Volksstimme--- Der Pkw sei mit 36 bis 59 km / h gefahren. Bei einer Geschwindigkeit von 100 km / h, wie von einem Zeugen, der dem Löschzug im Leiterwagen folgte, ausgesagt worden war, wäre der Vaneo weitaus stärker verformt worden. " Nach dem Zusammenstoß im Winkel von 110 Grad wurde der Pkw 2, 2 Meter zurückgeschleudert. " Die Geschwindigkeit sei dabei 14 bis 16 km / h gewesen.

    Auch die Sichtverhältnisse sprechen für die Vaneo-Fahrerin. Sie habe die Feuerwehr durch den " Jalousieeffekt ", hervorgerufen durch den Zaun links von ihr, erst eine Sekunde vor dem Aufprall gesehen. " Zu spät, um noch reagieren zu können. " Er belegte das mit Fotoserien, die bei einer Rekonstruktion vor Ort mit baugleichen Fahrzeugen durchgeführt worden war. Hinzu sei gekommen, dass die starke A-Säule ( Zwischen Front- und Seitenscheibe ) des Vaneo der 50-Jährigen den Einblick nach links verwehrt habe.


    Ich sehe die PKW-Fahrerin durch diese Aussage entlastet.

    Wie auch immer es nun war schwingt bei mir nun auch der Gedanke mit, dass dort Hinterbliebene mit diesem schrecklichen Ereignis wieder konfrontiert werden, es eine Maschinistin gibt, die damit klar kommen muss, dass in einem von ihr gesteuerten Fahrzeug vier Menschen zu Tode kamen und sie nun, wie die PKW-Fahrerin auch, wegen einer Anklage vor Gericht steht, die nicht von Pappe ist.

    Hoffen kann ich nur, dass Feuerwehrangehörige aus diesem Unfall gelernt haben und nicht meinen, dass Wagemut die Klasse eines/einer Feuerwehrangehörigen reflektiert. Soll heißen lieber mal auf der Einsatzfahrt auch einkalkulieren, dass andere Verkehrsteilnehmer die Signaleinrichtungen nicht hören oder falsch deuten (z.B. in Panik verfallen und mit irgendwelchen abstrusen Manövern versuchen freie Bahn zu schaffen).

    Meine ganz persönliche Meinung.


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    AutorKatj8a R8., Köln / NRW390394
    Datum09.03.2007 14:3669963 x gelesen
    Hi!

    Geschrieben von Marc DickeyHört sich in dem Artikel nicht so an als würde man das seitens der ermittlugsbehörden für einen Zufall halten.

    Sowas kontrollieren Gutachter, die unmittelbar nach dem Unfall die Unfallstelle besichtigten automatisch. Und offenbar geht der Gutachter wohl einfach davon aus, dass der durch den Unfall nicht rausgesprungen sein kann. Von den verletzte Insassen würde ich das mal ausschließen, die haben daran sicherlich nicht gedacht. Und ob jemand anders in der Situation mit 4 toten Kollegen wirklich so cool bleibt , um Beweise "zu vertuschen"....

    Aber wenn man sich in diesem Zusammenhang auch die Aussagen der einzelnen FA anschaut - ich kann jetzt allerdings nicht die Seriösität der "Volksstimme" einschätzen", scheint dieser Verdacht wohl nicht völlig aus der Luft gegriffen...


    Gruß
    Katja


    "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann."




    Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen390384
    Datum09.03.2007 13:3270044 x gelesen
    Volksstimme:
    (...) Wer die Nullstellung eingelegt hatte, steht bis heute nicht fest.
    (...)


    Hört sich in dem Artikel nicht so an als würde man das seitens der ermittlugsbehörden für einen Zufall halten.

    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorDiet8mar8 R.8, Essen / NRW390358
    Datum09.03.2007 11:2070003 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M@yerstimmt - für mein privates UDS würde ich schon gerne eine Löschtaste verfügbar haben ...

    Den Unterschied zwischen privat und dienstlich kann ich nicht nachvollziehen. Auch im Rahmen einer dienstlichen Tätigkeit hat man doch ein Zeugnisverweigerungsrecht. Warum also soll es da keine Taste geben?
    Die Diagrammscheibe des Fahrtenschreibers konnte doch bisher auch durch widrige Umstände unauffindbar sein.

    Unsere UDS haben zwar eine Taste, habe leider, oder doch zum Glück, noch nicht in Erfahrung gebracht, ob die eine Funktion hat.


    Mit freundlichen Grüßen

    Dietmar Reimer

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg390354
    Datum09.03.2007 11:0769865 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Stefan BrüningGeschrieben von Jürgen M@yerUDS ohne Löschtaste macht auch mehr Sinn ...

    ...für Dienstfahrzeuge.


    stimmt - für mein privates UDS würde ich schon gerne eine Löschtaste verfügbar haben ...


    MkG Jürgen Mayer

    Webmaster www.FEUERWEHR.de

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    AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen390353
    Datum09.03.2007 11:0270037 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M@yerUDS ohne Löschtaste macht auch mehr Sinn ...

    ...für Dienstfahrzeuge.



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
    Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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    AutorKatj8a R8., Köln / NRW390349
    Datum09.03.2007 10:5169936 x gelesen
    Hi!

    Geschrieben von Dietmar ReimerSolche Folgen von Sonderrechtsfahrten sollte man eher bei Unterrichten über das Thema behandeln, als zu erzählen, was man alles darf...

    Vorgestern erst in der FF-Grundausbildung geschehen. :-) Mein Vortrag über Sonderrechte beginnt mit Fotos von verunfallten Einsatzfahrzeugen, als letztes das von Wolmirstedt und einer kleinen Erzählung über den laufenden Prozess. Da ist mir die Aufmerksamkeit sicher und iwie du schon sagst sicherlich einprägsamer als eine Liste abzuarbeiten, was man alles darf.

    Gruß
    Katja


    "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann."




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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg390346
    Datum09.03.2007 10:4670144 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Stefan BrüningDie UDS in RTW & Co., die mir bekannt sind, haben keine Löschtaste.

    aha - wieder was dazulernt ;-)

    UDS ohne Löschtaste macht auch mehr Sinn ...


    MkG Jürgen Mayer

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    AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen390345
    Datum09.03.2007 10:4470023 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M@yerAuch wenn ein UDS installiert ist kann der Fahrer unmittelbar nach einem Unfall die Daten manuell löschen. Ob diese Funktion bei einem Dienstfahrzeug gesperrt werden kann ist meiner Ansicht nach ein arbeits- bzw. dienstrechtliches Problem.

    Die UDS in RTW & Co., die mir bekannt sind, haben keine Löschtaste. Wenn Du Dir privat einen in dein Fahrzeug einbauen willst (so hat mir das ein MB-Vertreter geschildert) kannst Du eine Löschfunktion bekommen. Diese habe den Sinn, dass Du von deinem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch machen kannst - wenn Dein Fahrzeug beschlagnahmt wird, dann könnten die Ermittlungsbehörden schliesslich deine UDS-Daten gegen Dich verwenden.

    Ob das rechtlich korrekt ist, kann ich nicht sagen - es erscheint mir aber logisch.



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


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    AutorHara8ld 8V., Edemissen / Niedersachsen390342
    Datum09.03.2007 10:1569930 x gelesen
    dafür bist du aber im besseren Thread (wie ich gerade festgestellt habe) ;-)


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    AutorDiet8mar8 R.8, Essen / NRW390339
    Datum09.03.2007 10:0870011 x gelesen
    Geschrieben von Katja MidunskyUiuiui, das sieht aber für die Kollegin nicht gut aus.

    Solche Folgen von Sonderrechtsfahrten sollte man eher bei Unterrichten über das Thema behandeln, als zu erzählen, was man alles darf...


    Mit freundlichen Grüßen

    Dietmar Reimer

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    AutorKatj8a R8., Köln / NRW390338
    Datum09.03.2007 10:0769934 x gelesen
    Ups, Sorry Harald, du warst schneller :-)


    "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann."




    Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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    AutorKatj8a R8., Köln / NRW390337
    Datum09.03.2007 10:0470326 x gelesen
    Hi!

    Uiuiui, das sieht aber für die Kollegin nicht gut aus.

    Aussage des Gutachters im Prozess

    Gruß
    Katja


    "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann."




    Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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    AutorJose8f M8., Gütersloh / NRW389702
    Datum06.03.2007 12:1969992 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M@yerAuch wenn ein UDS installiert ist kann der Fahrer unmittelbar nach einem Unfall die Daten manuell löschen.

    Da bin ich mir nicht so sicher, die aktuellen Produktbeschreibungen enthalten keinen Hinweis auf die Löschtaste, an die ich mich bei der ersten Generation auch noch erinnern kann.


    Gruß, (Jo)sef Mäschle.
    --------------------------
    Führung.
    Koordinierung und Zusammenfassung aller Kräfte und Mittel zur Erreichung des angestrebten Zieles.

    Lexikon Brandschutz, Staatsverlag der DDR, Berlin 1986

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg389700
    Datum06.03.2007 11:3470295 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Katja MidunskyAber was ist mit dem Unfalldatenschreiber, mit dem meines Wissens nach doch alle FW-Fahrzeuge ausgestattet sind (oder ist das nicht so?). So wie das immer erzählt wird, zeigt das Ding doch genau die Geschwindigkeit an bzw. ob und wann die Sondersignale eingeschaltet waren, so dass es objektive Beweismittel geben müsste. Oder liege ich da mit meinem Wissen über den UDS falsch?

    UDS sind (leider?) noch nicht für FW-Fahrzeuge vorgeschrieben. Ich gehe davon aus das auch das verunfallte Fahrzeug in Wolmirstedt keinen hatte.

    Auch wenn ein UDS installiert ist kann der Fahrer unmittelbar nach einem Unfall die Daten manuell löschen. Ob diese Funktion bei einem Dienstfahrzeug gesperrt werden kann ist meiner Ansicht nach ein arbeits- bzw. dienstrechtliches Problem.

    => Wikipedia: Unfalldatenspeicher


    MkG Jürgen Mayer

    Webmaster www.FEUERWEHR.de

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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio389697
    Datum06.03.2007 11:3169913 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Katja MidunskyAber was ist mit dem Unfalldatenschreiber, mit dem meines Wissens nach doch alle FW-Fahrzeuge ausgestattet sind (oder ist das nicht so?). So wie das immer erzählt wird, zeigt das Ding doch genau die Geschwindigkeit an bzw. ob und wann die Sondersignale eingeschaltet waren, so dass es objektive Beweismittel geben müsste. Oder liege ich da mit meinem Wissen über den UDS falsch?

    UDS sind für Feuerwehrfahrzeuge nicht vorgeschrieben.


    MkG,
    Christi@n

    -------------------------------------------------
    Fumus ignem

    - This is my very own opinion... -

    Jeder zweite Deutsche ist der Meinung, dass die Erderwärmung zu mehr nackten Weibern führen wird. Kein Witz!

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    AutorKatj8a R8., Köln / NRW389695
    Datum06.03.2007 11:2971009 x gelesen
    Hi!

    Beim Lesen der Zeitungsberichte, insbesondere Volkstimme "bei uns wird Kameradschaft großgeschrieben" stellen sich mir folgende Fragen:

    Es ist die Rede davon, dass das LF mit "58 bis 76 Stundenkilometern" gefahren ist. Das hört sich für mich schwer nach den Angaben eines Unfallrekonstruktions-Sachverständigen an, die das ganze meist immer nur relativ grob sagen können. Aber was ist mit dem Unfalldatenschreiber, mit dem meines Wissens nach doch alle FW-Fahrzeuge ausgestattet sind (oder ist das nicht so?). So wie das immer erzählt wird, zeigt das Ding doch genau die Geschwindigkeit an bzw. ob und wann die Sondersignale eingeschaltet waren, so dass es objektive Beweismittel geben müsste. Oder liege ich da mit meinem Wissen über den UDS falsch?

    Ebenfalls nicht ganz nachvollziehen kann ich die Aussage des DL-Fahrers zum Anschnallen.
    "Es hätte mit Sicherheit noch mehr Tote gegeben, wenn alle angeschnallt gewesen wären. " Auch wenn er die Frage vermutlich nur selbst beantworten kann, aber hat jemand eine Idee, wie er darauf kommt? Vielleicht aufgrund des Überschlagens des Fahrzeugs?

    Da bin ich wirklich mal gespannt, was am Ende aus dem Prozess rauskommt. Freisprüche vermutlich nicht...

    Gruß
    Katja


    "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann."




    Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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