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Thema | Funkgeräteholster am PA | 6 Beträge | |||
Rubrik | pers. Ausrüstung | ||||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 624881 | |||
Datum | 11.05.2010 18:46 | 2737 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander JörgEs ist das meiste davon ja auch nachvollziehbar und richtig nur, was ist mit anderen Holstern und Tools usw, die man am z.B. Gurt, an der Jacke oder sonst wo anbringen kann? Was ist geprüft und was nicht? Sind z.B. Helmlampen geprüft und zugelassen? s. unsere STellungnahme auf www.atemschutzunfaelle.eu hier gehen wir übrigens auf das Problem auch rechtlich in der Bewertung ausführlich ein, weil es da noch problematischer für z.B. Rettungs-PA bzw. RIT-Packs ist: http://www.einsatzpraxis.org/de/home/buecher/atemschutz_-_notfallmanagement.html Geschrieben von Alexander Jörg Was wären die Folgen wenn an einem PA so ein Holster dran ist? ich habe schon geschrieben, dass hinten am PA das maximal suboptimal schon von der Handhabung her ist. An der Begurtung vorn gilt für mich nur das was immer gilt, s.o. Geschrieben von Alexander Jörg Bei Absturz oder wenn ein Schlauch platzt oder wenn, was weß ich, das Strahlrohr den Geist aufgibt wird man wohl kaum einem solchen Holster die Schuld daran geben können?! dann nicht, aber nochmal Holster hinten am PA ist NICHT sinnvoll! ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Alex8and8er 8J., Kreßberg / Baden Württemberg | 624870 | |||
Datum | 11.05.2010 17:04 | 2731 x gelesen | |||
Ok, ich bedanke mich erstmal für Eure Beiträge und Links. Es ist das meiste davon ja auch nachvollziehbar und richtig nur, was ist mit anderen Holstern und Tools usw, die man am z.B. Gurt, an der Jacke oder sonst wo anbringen kann? Was ist geprüft und was nicht? Sind z.B. Helmlampen geprüft und zugelassen? Was wären die Folgen wenn an einem PA so ein Holster dran ist? Bei Absturz oder wenn ein Schlauch platzt oder wenn, was weß ich, das Strahlrohr den Geist aufgibt wird man wohl kaum einem solchen Holster die Schuld daran geben können?! MkG Alex.Jörg | |||||
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Autor | Lars8 E.8, Essen / NRW | 624766 | |||
Datum | 10.05.2010 19:48 | 3147 x gelesen | |||
Hier mal ein Link zum Exam Merkblatt http://www.atemschutz.org/prg/SYS03Download.php?ModuleType=MUL03&MID=03&Class=Documents&ItemID=84&file=Infoblatt%203%20Zubehörteile.pdf | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 624763 | |||
Datum | 10.05.2010 19:19 | 3389 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander JörgDer Vorteil einer solchen Lösung war sofort ersichtlich. Man hatte kein Sperriges Funkgerät in der Brusttasche sondern am Tragegestell des PA gut aufgeräumt im Holster und die Sprechgarnitur befand sich jederzeit Griffbereit am selben Ort. Die Resonanz des AT war mehr als Positiv. Ja. NEGATIV - und n-fach beschrieben... http://www.einsatzpraxis.org/de/home/buecher/atemschutz.html http://www.einsatzpraxis.org/de/home/buecher/kommunikation_im_einsatz.html und hier auch mehrfach schon diskutiert, z.B. http://www.feuerwehr-forum.de/f.php?m=377310#377310 Kurzgefasst: Unsinnig, weil - man damit selbst nicht mehr ans FuG kommt, um z.B. in Bereitstellung mit PA (z.B. auch als SiTr) den Kanal zu ändern - der Partner je nach Halter nicht ans FuG kommt, wenn der Träger selbst nicht mehr funken kann. - das Sprechen sowieso nicht übers FuG, sondern über das Handmonophon erfolgt - oder gar nicht.... Unzulässig, weil - am PA was befestigt wird, was damit nicht geprüft wurde, vgl. Diskussion um Zubehör an PSA... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Lars8 E.8, Essen / NRW | 624762 | |||
Datum | 10.05.2010 19:09 | 3031 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander JörgWie sieht das mit der "Legalität" aus (bauliche veränderung des Gerätes usw.)? Durch das Anbringen stellst du ein "neues Gerät" her was so, erstmakl keine Zulassung hat. | |||||
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Autor | Alex8and8er 8J., Kreßberg / Baden Württemberg | 624759 | |||
Datum | 10.05.2010 18:45 | 4780 x gelesen | |||
Hallo Gemeinde, da die Suchfunktion nichts gefunden hat muss ich Euch um Hilfe bitten. Wir haben in unserer letzten Übung einen Funkgeräteholster am PA des Angriffstrupps befestigt und das Kabel der Sprechgarnitur in die "Bebänderung" der Luftleitungen mit eingeclipst. Der Vorteil einer solchen Lösung war sofort ersichtlich. Man hatte kein Sperriges Funkgerät in der Brusttasche sondern am Tragegestell des PA gut aufgeräumt im Holster und die Sprechgarnitur befand sich jederzeit Griffbereit am selben Ort. Die Resonanz des AT war mehr als Positiv. Nun meine Frage : Hat von Euch auch schon jemand Erfahrungen mit solchen Holstern gemacht? Wie sieht das mit der "Legalität" aus (bauliche veränderung des Gerätes usw.)? Wäre schön wenn mir der ein oder andere seine Erfahrungen usw. Mitteilen könnte! MkG Alex.Jörg | |||||
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