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ThemaFeuerwehreinsatz der ganz besonderen Art ...25 Beträge
RubrikEinsatz
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  • Augsburger Allgemeine vom 11.08.2011
  •  
    AutorMark8us 8S., Markt Essing / Bayern692559
    Datum15.08.2011 14:008790 x gelesen
    Hallo zusammen.

    Es kommt Bewegung in den Zirkus.

    Neues Zirkusquartier

    Nun ratet mal welcher Bürgermeister jetzt am "Rotieren" ist? ;-)

    Gruß
    Markus


    Das hier Geschriebene ist meine Meinung und nicht die meiner Wehr!

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    AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern692314
    Datum12.08.2011 21:578957 x gelesen
    Hallo,
    Geschrieben von Christian BergmannOft liegt nach meinen Mengengefühl zwischen einem Drittel und einem Viertel. Zumindest auf jeden Fall mehr als die Hälfte. "Gelegentlich" oder "in seltenen Fällen" wäre da passender - oder noch passender wäre ganz drauf zu verzichten.

    Manchmal, aber nur manchmal, Manchmal aber auch etwas öfter schadet es aber auch nicht, seinen Surri nochmal zu lesen, bevor man auf "speichern" klickt...
    Hattest du vielleicht einen schlechten Tag oder woran liegt es, dass du hier derart "goldwiegerisch" mit den Wöerten umgehst?


    Grüße
    Magnus

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    AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen692292
    Datum12.08.2011 17:359232 x gelesen
    UliSteinSchule.jpg


    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

    Albert Einstein

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    AutorAndr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü692291
    Datum12.08.2011 17:329081 x gelesen
    Hi,


    Geschrieben von Michael BleckZwischen ein Viertel = 25 % und ein Drittel = 33,33 %. Zumindest auf jeden Fall mehr als die Hälfte = 50%? Wiegehdndas?

    Der Urheber dieser Rechenmethode wird uns leider nicht mehr aufklären können...;-)


    Gruß Andi


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    AutorMich8ael8 B.8, Freigericht-Somborn / Hessen692286
    Datum12.08.2011 16:479092 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Christian BergmannOft liegt nach meinen Mengengefühl zwischen einem Drittel und einem Viertel. Zumindest auf jeden Fall mehr als die Hälfte.

    Öhm.....muss man das verstehen?

    Zwischen ein Viertel = 25 % und ein Drittel = 33,33 %. Zumindest auf jeden Fall mehr als die Hälfte = 50%? Wiegehdndas?

    MkG MB


    Dieser Beitrag gibt wie immer nur meine ganz private Meinung wieder.

    Hier bin ich beschäftigt: http://www.proff.me

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    AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.692281
    Datum12.08.2011 16:229179 x gelesen
    Geschrieben von Linus DrescherWas meinst du, warum ich nicht "immer", sondern "oft" geschrieben habe?
    Oft liegt nach meinen Mengengefühl zwischen einem Drittel und einem Viertel. Zumindest auf jeden Fall mehr als die Hälfte. "Gelegentlich" oder "in seltenen Fällen" wäre da passender - oder noch passender wäre ganz drauf zu verzichten.


    Gruß
    Christian Bergmann
    Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
    www.feuerwehr-neuenhaus.de

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    AutorLinu8s D8., Thierstein / Bayern692268
    Datum12.08.2011 15:009328 x gelesen
    Geschrieben von Christian BergmannDann geh doch mal bitte zum "Weissen Ring", "El Faro" oder sonstigen Opferhilfevereinen und wiederhole dann noch einmal diese selten dämliche These.
    Was meinst du, warum ich nicht "immer", sondern "oft" geschrieben habe?


    MfG (Mit fränkischen Grüßen)
    Linus

    (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW692247
    Datum12.08.2011 09:509733 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M@yerWenn niemand dagegen juristisch vorgeht dürfte da nichts passieren. Wo kein Kläger ist auch kein Richter.

    Es gibt Gegenden in Deutschland da werden Probleme halt etwas effizienter gelöst.

    Klar - der Gemeinde-Unimog anstatt dem Feuerwehrfahrzeug wäre sicherlich "sauberer" gewesen.


    Beides sind Fahrzeuge die der Gemeinde gehören...

    Juristen können sich um die Details kümmern, die da ganz grob lauten könnten...

    - Besetzung von Gemeindegrund (ich kann mir nicht vorstellen, dass die Gemeinde mit dem Aufstellen einverstanden war/ist)
    - wildes Campen (das ergibt sich direkt daraus)

    aber auch
    - Nötigung durch die Gemeinde (Behinderung des Fahrzeugverkehrs)


    Für die nähere Betrachtung hilft ein Blick auf die Rechtslage: "OBG" (heißt anders, aber ist so kürzer) Bayern

    Art. 6
    Aufgaben der Sicherheitsbehörden
    Die Gemeinden, Landratsämter, Regierungen und das Staatsministerium des Innern haben als Sicherheitsbehörden die Aufgabe, die öffentliche Sicherheit und Ordnung durch Abwehr von Gefahren und durch Unterbindung und Beseitigung von Störungen aufrechtzuerhalten.

    und folgende...

    Daraus ist zu entnehmen:
    1. Die Gemeinde ist zuständig...
    2. Die Maßnahmen müssen verhältnismäßig sein und sich gegen den Störer richten.


    Art. 19
    Veranstaltung von Vergnügungen
    (1) Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat das der Gemeinde unter Angabe der Art, des Orts und der Zeit der Veranstaltung und der Zahl der zuzulassenden Teilnehmer spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. Für regelmäßig wiederkehrende, gleichartige öffentliche Vergnügungen genügt eine einmalige Anzeige.


    Art. 25
    Zelten, Aufstellen von Wohnwagen

    (1) Zur Sicherung der Erholung in der freien Natur, zum Schutz der Natur und Landschaft, zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz, zum Schutz der Jagdausübung und zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe können die Gemeinden, Landkreise und das Staatsministerium des Innern durch Verordnung den Betrieb und die Benutzung von Plätzen, die zum Aufstellen und Bewohnen von mehr als drei Zelten oder Wohnwagen bestimmt sind (Campingplätze), regeln.

    (2) Wer einen Campingplatz errichten und betreiben will, bedarf der Erlaubnis der Gemeinde. Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn Rechtsgüter im Sinn des Absatzes 1 nicht gefährdet werden. Versagungsgründe, die sich aus anderen Rechtsvorschriften, insbesondere des Naturschutzrechts, ergeben, bleiben unberührt. Die Sätze 1 bis 3 gelten nicht für Campingplätze, die einer Genehmigung nach der Bayerischen Bauordnung (BayBO) bedürfen.

    (3) Mit Geldbuße kann belegt werden, wer

    1.

    einer auf Grund des Absatzes 1 erlassenen Verordnung zuwiderhandelt oder



    Dazu ist zu betrachten das BayFwG

    Art. 4
    Arten und Aufgaben der Feuerwehren

    ....

    (3) Andere Aufgaben dürfen die Feuerwehren nur ausführen, wenn ihre Einsatzbereitschaft dadurch nicht beeinträchtigt wird.


    Viel Spaß beim Diskutieren...


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.692241
    Datum12.08.2011 08:299807 x gelesen
    Geschrieben von Linus DrescherZu einem Missbrauch gehören oft zwei.
    Dann geh doch mal bitte zum "Weissen Ring", "El Faro" oder sonstigen Opferhilfevereinen und wiederhole dann noch einmal diese selten dämliche These.


    Gruß
    Christian Bergmann
    Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
    www.feuerwehr-neuenhaus.de

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW692235
    Datum12.08.2011 00:139743 x gelesen
    Geschrieben von Linus DrescherMeine Bedenken wären eher, dass hierdurch m.E. schon die Bewegungsfreiheit der Leute auf dem Platz eingeschränkt wird. Ob man wirklich als Gemeinde einfach so Fahrzeuge festsetzen darf???

    Sie wollen verhindern das weitere den Platz besetzten, raus fahren dürfen sie schon.....eigentlich sogar sollen.


    Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
    frei n.Bmark

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen692234
    Datum11.08.2011 23:479745 x gelesen
    Geschrieben von Johannes MartinWillst du jetzt ne Grundsatzdiskussion starten? Deutschland ist nunmal ein Rechtsstaat. Da brauch man eigentlich nicht diskutieren, warum dieses Urteil gefallen ist...

    Nö, will da keine Grundsatzdiskussion. Nur muß man sich dann auch nicht wundern wenn das ursprünglich Geschilderte eventuell ein entsprechendes Feedback hat.

    MkG
    Marc


    Mein StatusArtikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorJoha8nne8s M8., Marburg / Hessen692233
    Datum11.08.2011 23:409912 x gelesen
    Hi,

    Geschrieben von Marc DickeyIch werde dir da im Grunde nicht widersprechen wollen, aber in diesem Land ist alles möglich (Beispiel)

    Willst du jetzt ne Grundsatzdiskussion starten? Deutschland ist nunmal ein Rechtsstaat. Da brauch man eigentlich nicht diskutieren, warum dieses Urteil gefallen ist...


    MkG
    Johannes

    Bitte beachte: Alle in diesem Post enthaltenen Inhalte und Ansichten stellen alleine meine eigene Meinung dar und nicht die Meinung meiner Feuerwehr.

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen692227
    Datum11.08.2011 21:2710191 x gelesen
    Geschrieben von Thomas Edelmann
    Wer nötigt denn da wen? Ist ungefähr so als ob der Dieb die Polizei anruft, weil der Bewohner der nach Hause kommt und sein Fahrzeug in der Einfahrt stehen läßt und damit den Dieb blockiert.


    Ich werde dir da im Grunde nicht widersprechen wollen, aber in diesem Land ist alles möglich (Beispiel)

    MkG
    Marc


    Mein StatusArtikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW692225
    Datum11.08.2011 21:2210042 x gelesen
    Geschrieben von Marc DickeyÄhm... ich glaube da sollte man mal unsere Forumsjuristen fragen. Könnte möglicherweise als Nötigung aufgefaßt werden und strafrechtlich dann auch ein Problem für die Ausführenden werden.


    Wer nötigt denn da wen? Ist ungefähr so als ob der Dieb die Polizei anruft, weil der Bewohner der nach Hause kommt und sein Fahrzeug in der Einfahrt stehen läßt und damit den Dieb blockiert.

    Gruß
    thomas


    Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
    Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen692189
    Datum11.08.2011 18:2710221 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M@yerDer Bürgermeister, ist ja auch Chef der Feuerwehr, darf, wenn überhaupt notwendig, die juristische Suppe auslöffeln.

    Ähm... ich glaube da sollte man mal unsere Forumsjuristen fragen. Könnte möglicherweise als Nötigung aufgefaßt werden und strafrechtlich dann auch ein Problem für die Ausführenden werden.

    MkG
    Marc


    Mein StatusArtikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorLinu8s D8., Thierstein / Bayern692187
    Datum11.08.2011 18:2110157 x gelesen
    Geschrieben von Thomas HeckrodtWenn wir das mit uns machen lassen!?! Ich kenne die genaue Gesetzeslage in Bayern nicht.
    In Hessen ist so eine Sache kein Einsatz für die Feuerwehr sondern für das Ordnungsamt oder die Polizei.

    Hmm. Im Prinzip ist das eine "freiwillige Tätigkeit", in diesem Fall auf Anordnung, bzw. "Wunsch"[1] des Dienstherren (Bgm). Das wird durch Punt 4.5 in der VollBekBayFwG
    Von dieser Seite her sehe ich da das kleinere Problem. Meine Bedenken wären eher, dass hierdurch m.E. schon die Bewegungsfreiheit der Leute auf dem Platz eingeschränkt wird. Ob man wirklich als Gemeinde einfach so Fahrzeuge festsetzen darf??? (Dafür gibt das BayFwG mit seinen Anhängen definitiv keine Berechtigung. Wir dürfen zwar rund um unsere Einsatzstellen den Verkehr regeln, aber Hilfspolizei spielen, ist nicht drin ;-) )
    Was erschwerend hinzukommt: Wir dürfen dabei keinen Privatfirmen konkurrieren (auch deswegen wohl die Sicherheitsfirma).

    [1]: "Wunsch", weil die Einsatzkräfte freiwillig da sein müssen, es ist keine Dienstveranstaltung. Will heißen: Wenn keiner der Feuerwehrler Lust hat, incl. Kommandant, macht auch keiner was. :-)


    MfG (Mit fränkischen Grüßen)
    Linus

    (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg692184
    Datum11.08.2011 18:0610421 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Thomas HeckrodtMich würde die Begründung für die Heranziehung der Feuewehr interessieren, der örtliche Kommandant bewegt sich imho auf ziemlich dünnem Eis.

    ist doch relativ einfach: Bürgermeister einer kleinen Gemeinde hat ein Problem. Auf seine Feuerwehr kann er schnell und einfach zugreifen. Die Feuerwehr fährt die Fahrzeuge in die Ausfahrt. Punkt.

    Diese, aus Sicht der Gemeinde, pragmatische Lösung kann juristisch überprüft werden. Die Feuerwehr ist dabei meiner Ansicht nach juristisch aussen vor. Der Bürgermeister, ist ja auch Chef der Feuerwehr, darf, wenn überhaupt notwendig, die juristische Suppe auslöffeln.

    Wenn niemand dagegen juristisch vorgeht dürfte da nichts passieren. Wo kein Kläger ist auch kein Richter.

    Es gibt Gegenden in Deutschland da werden Probleme halt etwas effizienter gelöst.

    Klar - der Gemeinde-Unimog anstatt dem Feuerwehrfahrzeug wäre sicherlich "sauberer" gewesen.

    Ich glaube aber nicht das die örtliche Feuerwehr deswegen IM Ort ein Akzeptanzproblem bekommt. Eher das Gegenteil.


    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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    AutorThom8as 8H., Langgöns / Hessen692182
    Datum11.08.2011 17:5510442 x gelesen
    Geschrieben von Alexander Beck Meine persönliche Meinung dazu:

    langsam verkommen wir Feuerwehren doch zu den Deppen der Nation, oder?
    Jetzt sollen wir für die Kommune auch noch "Hilfs-Sherif" spielen ...


    Wenn wir das mit uns machen lassen!?! Ich kenne die genaue Gesetzeslage in Bayern nicht.
    In Hessen ist so eine Sache kein Einsatz für die Feuerwehr sondern für das Ordnungsamt oder die Polizei.

    Mich würde die Begründung für die Heranziehung der Feuewehr interessieren, der örtliche Kommandant
    bewegt sich imho auf ziemlich dünnem Eis.


    Alles nur meine persönliche Meinung
    Gruß
    Thomas

    Besucht uns unter www.feuerwehr-niederkleen.de

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    AutorKlau8s S8., München / Bayern692180
    Datum11.08.2011 17:4010517 x gelesen
    Laut Sat 1 regional Bayern, zieht die Feuerwehr heute abend ab und eine Sicherheitsfirma übernimmt, im Einbahnverkehr, raus ja-rein nein :-) Angebotenen Ersatzplatz wollen sie nicht da sie dort für Strom und Wasser bezahlen müssen und da wo sie jetzt stehen werden sie von einem Anwohner versorgt, der hat ein Herz für Kinder und Tiere sagte er.


    Achtung: Das Licht am Ende des Tunnels kann auch ein entgegenkommender Zug sein.

    Alle angenehmen Dinge sind entweder unmoralisch, illegal oder machen dick. Alexander Woollcott

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    AutorLinu8s D8., Thierstein / Bayern692179
    Datum11.08.2011 17:3310560 x gelesen
    Gerade ist auch ein Bericht bei "Brisant" zu dem Thema gelaufen. Dabei kam auch zur Sprache, dass der Zirkus seine restlichen Fahrzeuge in Regensburg nicht abholen kann, weil die FW-Fahrzeuge (soweit ich das erkennen konnte ein TSF und ein MTW) die Ausfahrten blockieren. Interessant fand ich auch die Frage des Zirkusdirektors "Ich weiß net, ob die des überhaupt dürfen..."


    MfG (Mit fränkischen Grüßen)
    Linus

    (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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    AutorMich8ael8 S.8, Lörrach / Baden-Württemberg692178
    Datum11.08.2011 17:3310216 x gelesen
    Geschrieben von Lutz RichterDa wird sich doch wohl irgendein anderes Gemeindeeigenes Fahrzeug finden lassen, das man da hin stellt...

    Das geht nicht, die werden gebraucht! :-(

    Michael Schuckart


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    AutorLutz8 R.8, Weener / Niedersachsen692177
    Datum11.08.2011 17:3010323 x gelesen
    Moin,

    ich denke ja mal nicht, daß Zirkuschefs hier lesen, aber wenn er nicht ganz dumm ist kommt man auch von alleine drauf:

    Sollte es im Gemeindegebiet brennen, dann würde die Feuerwehr ja wahrscheinlich abziehen. In dem Moment sind die Zufahrten zum Platz bestimmt wieder frei. Und hoffentlich ist der Zirkuschef dumm, sonst brennt es möglicherweise noch im Gemeindegebiet.

    Bemerkenswert, daß weder Verwaltung noch Feuerwehrführung darüber nachgedacht haben. Von den sonstigen Folgen dieser Zweckentfremdung möchte ich jetzt mal nicht nachdenken.

    Da wird sich doch wohl irgendein anderes Gemeindeeigenes Fahrzeug finden lassen, das man da hin stellt...

    Gruß aus dem Rheiderland

    Lutz


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    AutorLinu8s D8., Thierstein / Bayern692176
    Datum11.08.2011 17:1610909 x gelesen
    Geschrieben von Alexander BeckJetzt sollen wir für die Kommune auch noch "Hilfs-Sherif" spielen ...
    Ich finde es nicht schlimm, dass wir es sollen. Wir sollen alles mögliche. Ich finde es schlecht, dass wir es tun.
    Und wieder der Klassiker: Zu einem Missbrauch gehören oft zwei.


    MfG (Mit fränkischen Grüßen)
    Linus

    (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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    AutorAlex8and8er 8B., Harburg / Bayern692168
    Datum11.08.2011 16:1611152 x gelesen
    Meine persönliche Meinung dazu:

    langsam verkommen wir Feuerwehren doch zu den Deppen der Nation, oder?
    Jetzt sollen wir für die Kommune auch noch "Hilfs-Sherif" spielen ...


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    AutorAlex8and8er 8B., Harburg / Bayern692167
    Datum11.08.2011 16:1214849 x gelesen
    Quelle:

    Augsburger Allgemeine vom 11.08.11


    Besonders klasse finde ich die Passage, wo es heisst:

    Seither blockiert die Feuerwehr mit ihren Fahrzeugen die zwei Zufahrtsstraßen auf das Festgelände. Zu Fuß können die Leute rein und raus, um zum Beispiel etwas einzukaufen. Auf das Gelände kommt allerdings kein Fahrzeug mehr, sagt der Bürgermeister, dessen Geduld nach eigenen Worten überstrapaziert ist. Feuerwehrkommandant Reinhard Sixt verrichtete gestern mit der Straßenblockade den ungewöhnlichsten Dienst seiner Laufbahn. So etwas habe ich in 30 Jahren noch nicht gemacht, sagte er gegenüber unserer Zeitung.

    Am liebsten wäre Fischer jedoch, dass der traditionsreiche Zirkus die restlichen Wagen schnellstmöglich abholt. Ob das freilich passiert, ist ungewiss.

    null


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     11.08.2011 16:12 Alex7and7er 7B., Harburg
     11.08.2011 16:16 Alex7and7er 7B., Harburg
     11.08.2011 17:16 ., Thierstein
     11.08.2011 17:33 ., Thierstein
     11.08.2011 17:40 ., München
     12.08.2011 08:29 Chri7sti7an 7B., Neuenhaus
     12.08.2011 15:00 ., Thierstein
     12.08.2011 16:22 Chri7sti7an 7B., Neuenhaus
     12.08.2011 16:47 Mich7ael7 B.7, Freigericht-Somborn
     12.08.2011 17:32 Andr7eas7 R.7, Stuttgart
     12.08.2011 17:35 ., Frankfurt
     12.08.2011 21:57 Magn7us 7H., Pöttmes
     11.08.2011 17:55 Thom7as 7H., Langgöns
     11.08.2011 18:06 Jürg7en 7M., Weinstadt
     11.08.2011 18:27 ., Bad Hersfeld
     11.08.2011 21:22 Thom7as 7E., Nettetal
     11.08.2011 21:27 ., Bad Hersfeld
     11.08.2011 23:40 ., Marburg
     11.08.2011 23:47 ., Bad Hersfeld
     12.08.2011 09:50 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     11.08.2011 18:21 ., Thierstein
     12.08.2011 00:13 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     11.08.2011 17:30 Lutz7 R.7, Weener
     11.08.2011 17:33 Mich7ael7 S.7, Lörrach
     15.08.2011 14:00 Mark7us 7S., Markt Essing
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