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ThemaGema-Gebühren8 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
 
AutorHans8 P.8, Herrnburg / Nordwestmecklenburg347524
Datum07.07.2006 09:548508 x gelesen
Wir sind eine Gemeindefeuerwehr mit fünf Ortswehren.Diese Ortswehren veranstalten einmal im Jahr ein Sommerfest für das entsprechende Dorf.

Bei dieser Veranstaltung wird für Tanz eine Musikgruppe geholt,die dann Musik macht.

Nun wird von der Feuerwehr als Veranstalter von der GEMA eine Gebühr für das Vortragen von Liedern uws verlangt.

(von der Musikgruppe auch?)

Meine Frage ist nun :Ist diese Forderung berechtigt wenn die oder der Vortragende auch schon bezahlt?

Ist die Feuerwehr überhaupt der richtige Ansprechpartner,sie hat ja keine eigene Rechtspersönlichkeit.


im vorab Danke sagt

Hans Pershon OBM
Wer kann mich über die Problematik aufklären.


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AutorThob8ias8 S.8, Dortmund / NRW347525
Datum07.07.2006 09:576637 x gelesen
Ich kann jetzt nur soviel dazu sagen, wir Zahlen jedes Jahr für den Tag der offenen Tür GEMA Gebühren, auch wir haben öfters mal eine Band, aber auch Musik von CD, also etwas anders die Situation. Aber ganz allgemein muss auch die Feuerwher GEMA Gebühren bezahlen.

MFG
Thobias

Gema zu de Budde und hol ma Bier

(Gema ist eigentlich ein dialekt für Geh mal und gleichzeitig auch noch eine Geldeintreibende Organisation ;-)


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AutorStef8an 8H., Wolfenbüttel / Niedersachsen347528
Datum07.07.2006 10:056446 x gelesen
Hallo Hans,

die Forderung ist berechtigt.

Die Landesfeuerwehrverbände haben m.W. Pauschaltarife mit der GEMA ausgehandelt,
zumindest in NDS ist das so. (Vereinbarung, siehe hier)


Die Höhe der Gebühr richtet sich je nach Veranstaltung z.B. nach der Quadratmeterzahl und der Höhe des Eintritts.

Gruß
Stefan


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AutorRalf8 E.8, Frielendorf / Hessen347539
Datum07.07.2006 10:396424 x gelesen
Geschrieben von Hans PershonIst die Feuerwehr überhaupt der richtige Ansprechpartner

Ja, weil
Geschrieben von Hans PershonFeuerwehr als Veranstalter
Wer die Musik bestellt, zahlt auch :-)
Die Musikanten zahlen m.W. keine GEMA. Die bezahlen ihren Beitrag beim Kauf der Noten.

GANZ WICHTIG: Unbedingt vor der Veranstaltung bei der GEMA anmelden, sonst zahlt ihr die doppelte Gebühr! (Übrigens, die GEMA hat reichlich "Vertrauensleute" die Veranstaltungen melden...)


Grüße aus Nordhessen
Ralf




Ich schreibe hier nur meine persönliche Meinung!


Feuerwehr Frielendorf - Online
Intro - Akt. Einsätze - Einsatzfotos & Berichte - Fahrzeuge - JF - KatS - Downloads - u.v.m.


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AutorPete8r K8., Freckenfeld / Rheinland-Pfalz347543
Datum07.07.2006 10:476388 x gelesen
Gema Vereinbarung Sachsen-Anhalt

Gema Vereinbarung Niedersachen



Vielleicht hilft das bei deiner weiteren Suche

Gruß Peko


Alles meine eigene Meinung....wie immer...

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen347544
Datum07.07.2006 10:486532 x gelesen
Diese Ortswehren veranstalten einmal im Jahr ein Sommerfest für das entsprechende Dorf.

Ist die Feuerwehr überhaupt der richtige Ansprechpartner,sie hat ja keine eigene Rechtspersönlichkeit.


Ja, stimmt. Eine Rechtspersönlichkeit haben die Feuerwehren nicht. Und, sofern durch die Gemeinde kein Sondervermögen* gebildet wurde, auch keine Kasse. Fragt sich jetzt natürlich wer der Veranstalter dieser Feste ist...

MkG
Marc


*Und selbst dann ist es fraglich ob man damit einen Geschäftsbetrieb begründen darf.



Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg347550
Datum07.07.2006 11:026459 x gelesen
Hi,

der LFV-BaWü hat für die Feuerwehren im Ländle eine "Besondere Vereinbarung" mit der GEMA getroffen.

MkG

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)

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AutorRalf8 E.8, Frielendorf / Hessen347577
Datum07.07.2006 12:546402 x gelesen
Geschrieben von Marc DickeyFragt sich jetzt natürlich wer der Veranstalter dieser Feste ist...

Faktisch bilden die Personen, die das Fest ausrichten, aufbauen, betreiben, wie auch immer, eine GbR.

Ja, Feuerwehrvereine haben auch ihre Vorteile... :-)


Grüße aus Nordhessen
Ralf




Ich schreibe hier nur meine persönliche Meinung!


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