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Thema | Wer schaltet bei Einsatzfahrt Blaulicht und Horn? | 107 Beträge | |||
Rubrik | Einsatz | ||||
Autor | Bori8s S8., Drochtersen / Niedersachsen | 399994 | |||
Datum | 28.04.2007 21:52 | 58338 x gelesen | |||
In unserer Feuerwehr gibt es zur zeit einen Disput zwischen dem OrtsBM und einem Maschinisten. Bei einer Einsatzfahrt hat der OrtsBM als Gruppenführer desöfteren das Einsatzhorn ein bzw. wieder ausgeschlatet. Der Maschinist verbat sich diese Tätigkeit, da er bei einer Einsatzfahrt für die Benutzung von Horn und Blaulicht verantwortlich ist. Der GF hier der OrtsBM entscheidet nach Auffassung des Maschinisten am Beginn der Einsatzfahrt ob Sonderrechte in Anspruch genommen werden. Dies ist auch meine Meinung. Kann mir jemand zu diesem Thema weiterhelfen? Wo ist es genau schriftlich geregelt? Gruß Boris | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8M., Maintal / Hessen | 399995 | |||
Datum | 28.04.2007 21:54 | 57636 x gelesen | |||
Wo es genau schriftlich steht weiß ich jetzt leider icht... Aber das ist eindeutig Sache des Maschinisten da er führ das Fahren des Fahrzeuges verantwortlich ist und somit auch für das Sondersignal... Ich hab meinem Fahrzeugführer auch schonmal auf die Finger gehauen..... Es handelt sich um meine persönliche Meinung... http://www.feuerwehr-maintal.de | |||||
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Autor | Sasc8ha 8L., Steinfurt / NRW | 399996 | |||
Datum | 28.04.2007 21:59 | 57410 x gelesen | |||
Nábend Geschrieben von Boris Suhr Kann mir jemand zu diesem Thema weiterhelfen? Wo ist es genau schriftlich geregelt? Wo das genau geregelt ist bzw. wo es niedergeschrieben steht weiß ich zwar nicht aber , der Maschinist fährt , achtet auf den Verkehr und schaltet aus diesem Grund die Sondersignalanlage. Wenn mal der Fall eintritt und etwas passiert (Eigenufall) ist ja auch erstmal der Maschinst dran wenn es zu nem Rechtstreit kommt... MKG Sascha | |||||
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Autor | Geor8g M8., Belzig / Brandenburg | 399998 | |||
Datum | 28.04.2007 22:04 | 57572 x gelesen | |||
Geschrieben von Boris SuhrBei einer Einsatzfahrt hat der OrtsBM als Gruppenführer desöfteren das Einsatzhorn ein bzw. wieder ausgeschlatet. Erstmal, wenn man §35 und §38 der StVO in Anspruch nimmt hat das Blaulicht und das Einsatzhorn durchgängig bis zur Einsatzstelle eingeschaltet zu sein! Und die Entscheidung, ob beides eingeschalten wird, obliegt dem Fahrzeugführer (bei euch GF) und nicht dem Maschinisten. Denn der Maschinist entscheidet nicht ob sich der Einsatz die im u.g. Auszug aus der StVO wiederspiegelt. §38 StVO Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten. Alles steht im Schatten meiner eignen Meinung http://www.feuerwehr-belzig.de | |||||
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Autor | Mark8us 8G., Bockenheim / Hessen | 400001 | |||
Datum | 28.04.2007 22:16 | 57637 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Boris Suhr Bei einer Einsatzfahrt hat der OrtsBM als Gruppenführer desöfteren das Einsatzhorn ein bzw. wieder ausgeschlatet. Geschrieben von Georg Meerkatz Erstmal, wenn man §35 und §38 der StVO in Anspruch nimmt hat das Blaulicht und das Einsatzhorn durchgängig bis zur Einsatzstelle eingeschaltet zu sein! Geschrieben von StVO § 38 (2) Blaues Blinklicht allein darf ... bei Einsatzfahrten ... verwendet werden. ... und nun? Gruß Markus | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 400003 | |||
Datum | 28.04.2007 22:21 | 57561 x gelesen | |||
Geschrieben von Georg MeerkatzErstmal, wenn man §35 und §38 der StVO in Anspruch nimmt hat das Blaulicht und das Einsatzhorn durchgängig bis zur Einsatzstelle eingeschaltet zu sein!Und wenn man nicht durchgehend den §38 in Anspruch nimmt, weil dummerweise grade keine anderen Verkehrsteilnehmer da sind, die Platz machen müssten? Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 400004 | |||
Datum | 28.04.2007 22:22 | 57560 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Georg Meerkatz Erstmal, wenn man §35 und §38 der StVO in Anspruch nimmt hat das Blaulicht und das Einsatzhorn durchgängig bis zur Einsatzstelle eingeschaltet zu sein! ... nicht schon wieder ! Sonderrechte nach § 35 StVO bedürfen überhaupt keiner Kennzeichnung durch optische oder akustische Signale (ist aber hilfreich) Wegerecht nach § 38 bedarf zwar Blaulicht und "SoSi" - macht aber nur Sinn wenn ein Verkehrsteilnehmer existiert gegenüber welchem ich mein Wegrecht beanspruchen könnte. Und ich werde mich z.B. hüten, bei einer überörtlichen Einsatzfahrt mit z.B. dem ELW 2 30 Minuten lang mit SoSi zu fahren, wenn ich da 15 Minuten mit 90 km/h auf einer Kraftfahrstraße im normalen Verkehr mitfahren kann ... Und: die rechtliche Verantwortung für die Fahrt bzw. Fahrweise liegt beim Maschinist - also bedient der auch das Horn ! Gruss Gerhard | |||||
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Autor | Geor8g M8., Belzig / Brandenburg | 400005 | |||
Datum | 28.04.2007 22:23 | 57563 x gelesen | |||
Entweder hab ich den Ursprungssatz falsch interpretiert oder du drehst dich im Kreis. Geschrieben von Markus Groß Geschrieben von Boris Suhr Bei einer Einsatzfahrt hat der OrtsBM als Gruppenführer desöfteren das Einsatzhorn ein bzw. wieder ausgeschlatet. Daraus entnehme ich, dass während einer Einsatzfahrt das Blaue Blinklicht durchgängig eingeschalten war und der Fahrzeugführer das Einsatzhorn in unregelmäßigen Abständen und nach Verkehrssituationen ein- und ausgeschalten hatte. Letzteres ist unzulässig. Man kann doch nicht auf dem Weg zur Einsatzstelle zwischen den Paragraphen hin- und herwandern und damit die anderen Verkehrsteilnehmer verunsichern. Alles steht im Schatten meiner eignen Meinung http://www.feuerwehr-belzig.de | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 400007 | |||
Datum | 28.04.2007 22:25 | 57278 x gelesen | |||
Ist doch ganz einfach: Beim nächsten Mal fährt eben der OrtsBM selber, dann kann er schalten und walten wie er lustig ist. Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Geor8g M8., Belzig / Brandenburg | 400008 | |||
Datum | 28.04.2007 22:25 | 57572 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard BayerUnd: Gib mir dazu einen Rechtsverweis, bin sehr gespannt Alles steht im Schatten meiner eignen Meinung http://www.feuerwehr-belzig.de | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 400009 | |||
Datum | 28.04.2007 22:27 | 57333 x gelesen | |||
Geschrieben von Georg MeerkatzDaraus entnehme ich, dass während einer Einsatzfahrt das Blaue Blinklicht durchgängig eingeschalten war und der Fahrzeugführer das Einsatzhorn in unregelmäßigen Abständen und nach Verkehrssituationen ein- und ausgeschalten hatte. Letzteres ist unzulässig. Bitte? Woher hast Du das denn? Wenn ich niemanden habe, der mir freie Bahn schaffen muss, dass ist es völlig in Ordnung, auf das Einsatzhorn zu verzichten. (bestes beispiel ist die leere Autobahn oder Landstraße) Innerhalb von Ortschaften ist das sicherlich problematischer, aber auch da gibt es regelmäßig die Situation, in der man auf das Einsatzhorn verzichten kann. Geschrieben von Georg Meerkatz Man kann doch nicht auf dem Weg zur Einsatzstelle zwischen den Paragraphen hin- und herwandern und damit die anderen Verkehrsteilnehmer verunsichern. Natürlich kann man das. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Geor8g M8., Belzig / Brandenburg | 400010 | |||
Datum | 28.04.2007 22:27 | 57413 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian KruppUnd wenn man nicht durchgehend den §38 in Anspruch nimmt, weil dummerweise grade keine anderen Verkehrsteilnehmer da sind, die Platz machen müssten? Reden wir bei der Beantwortung von Theorie oder Praxis, also wie man es üblich macht oder gemacht werden soll? Alles steht im Schatten meiner eignen Meinung http://www.feuerwehr-belzig.de | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 400011 | |||
Datum | 28.04.2007 22:28 | 57298 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Georg Meerkatz Daraus entnehme ich, dass während einer Einsatzfahrt das Blaue Blinklicht durchgängig eingeschalten war und der Fahrzeugführer das Einsatzhorn in unregelmäßigen Abständen und nach Verkehrssituationen ein- und ausgeschalten hatte. Letzteres ist unzulässig. Man kann doch nicht auf dem Weg zur Einsatzstelle zwischen den Paragraphen hin- und herwandern und damit die anderen Verkehrsteilnehmer verunsichern. warum sollte ich meine Weisung nach §38 (Wegerecht) signalieren, wenn gar keiner da ist (anderer Verkehrsteilnehmer) an den ich diese Weisung richten kann ? Und das ist nachts und überörtlich relativ häufig der Fall Gruss Gerhard | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 400012 | |||
Datum | 28.04.2007 22:29 | 57268 x gelesen | |||
Geschrieben von Georg MeerkatzGib mir dazu einen Rechtsverweis, bin sehr gespannt Siehe den Beitrag von Markus Groß. Evtl. könnt was in der Forensuche zu finden sein - denn die Diskussion gibts nicht zum ersten mal. Rechtsverweis? Wie wäre es mit der StVO? Lies doch mal den §35, und zeig mir die Stelle, wo von Blauhorn die Rede ist. Dann betrachte den §38, und überlege, wer davon überhaupt tangiert wird. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 400013 | |||
Datum | 28.04.2007 22:30 | 57276 x gelesen | |||
Geschrieben von Georg MeerkatzReden wir bei der Beantwortung von Theorie oder Praxis, also wie man es üblich macht oder gemacht werden soll?Macht das irgendeinen Unterschied? IMHO nein. Auch praktisch hab ich schon Einsatzfahrten erlebt, wo uns mehrere Kilometer kein anderes Fahrzeug begegnet ist. Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 400014 | |||
Datum | 28.04.2007 22:32 | 57507 x gelesen | |||
Geschrieben von Georg MeerkatzReden wir bei der Beantwortung von Theorie oder Praxis, also wie man es üblich macht oder gemacht werden soll? Sowohl als auch. Wenn der Ma sich dafür entscheidet, durchgehend mit Blauhorn zu fahren, dann muss man als GF das nicht gut finden - es ist aber völlig in Ordnung. Verzichtet er an einigen Stellen darauf, dann ist auch das seine Verantwortung. Ich persönlich bin bei Einsatzfahrten der Feuerwehr immer sehr großzügig mit Blauhorn, da die Anfahrten ja nunmal auch meist nicht so groß sind, allerdings schalte ich es selbstverständlich auf der leeren Landstraße oder BAB ab. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 400015 | |||
Datum | 28.04.2007 22:34 | 57411 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Georg Meerkatz Gib mir dazu einen Rechtsverweis, bin sehr gespannt ... der Fahrzeugführer im verkehrsrechtlichen Sinne ist der Fahrer und nicht der Fahrzeugführer (feuerwehrtechnisch) - den letzteren gibt es nämlich in StVG und StVO gar nicht (... somit scheitert es halt auch an dem Verweis) Andere Frage: Warum ist den bei Sondersignalfahrzeugen bei laufendem Blaulicht auf dem Hupentaster (an den kommt der GF wohl nicht ran !) die Sondersignaleintastung "einmaliger Duchlauf" ? Gruss Gerhard | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 400017 | |||
Datum | 28.04.2007 22:40 | 57424 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Boris Suhr Bei einer Einsatzfahrt hat der OrtsBM als Gruppenführer desöfteren das Einsatzhorn ein bzw. wieder ausgeschlatet. Da sollte er direkt was auf die Finger kriegen. Geschrieben von Boris Suhr Der Maschinist verbat sich diese Tätigkeit, da er bei einer Einsatzfahrt für die Benutzung von Horn und Blaulicht verantwortlich ist. Genau. So siehts aus. Geschrieben von Boris Suhr Der GF hier der OrtsBM entscheidet nach Auffassung des Maschinisten am Beginn der Einsatzfahrt ob Sonderrechte in Anspruch genommen werden. Dies ist auch meine Meinung. Ja. Er entscheidet, ob die Vorraussetzungen für eine Einsatzfahrt gegeben sind. Wenn ja, dann obliegt jetzt dem Ma, wie er das umsetzt. Sicherlich kann der GF kritik an der Fahrweise üben. Im schlimmsten Fall ist es ja auch möglich, dass er ihn ablösen lässt. Dann stellt sich aber die Frage, warum der Ma überhaupt ein solcher ist... Direkten Einfluss hat aber nicht und es darf nicht sein, dass er dem Fahrer in die Bedienung greift. Geschrieben von Boris Suhr Kann mir jemand zu diesem Thema weiterhelfen? Wo ist es genau schriftlich geregelt? Im Prinzip ist es ganz klar, dass immer der Fahrer für das Fahren eines Fahrzeugs verantwortlich ist. Warum sollte es bei der Feuerwehr anders sein. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 400026 | |||
Datum | 28.04.2007 22:58 | 57287 x gelesen | |||
Geschrieben von Georg Meerkatzhat das Blaulicht und das Einsatzhorn durchgängig bis zur Einsatzstelle eingeschaltet zu sein! Wer bildet denn so einen Blödsinn aus? Hat mal einer erzählt darum machen wir das immer so, oder wie? Würde das in meiner Wehr so gemacht, dann würde ich nicht mehr mit ausrücken! MkG. Christof www.feuerwehr-vilseck.de | |||||
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Autor | Thom8as 8L., Gerolstein / RLP | 400029 | |||
Datum | 28.04.2007 23:02 | 57244 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard BayerWarum ist den bei Sondersignalfahrzeugen bei laufendem Blaulicht auf dem Hupentaster (an den kommt der GF wohl nicht ran !) die Sondersignaleintastung "einmaliger Duchlauf" ? hab ich teilweise erst garnicht angeschlossen weil manche das auch gut können, bis 5 meter vor die kreuzung fahren und dann auf der hupe stehen, dann weis erst recht keiner mehr was er machen soll weil keiner so schnell weis woher es kommt und einfach stehen bleibt, und schon ist die kreuzung zu...... wer mit dem strom schwimmt wird die quelle nie erreichen... | |||||
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Autor | Olf 8R., Hilbersdorf / Sachsen | 400031 | |||
Datum | 28.04.2007 23:09 | 57402 x gelesen | |||
Das ist bei der Feuerwehr so, laut §35/38 der STVO hat das Blaulicht in Verbindung mit dem Sondersignal die ganze Fahrt bis zur Einsatzstelle anzubleiben. Das ist Gesetz und nur so ist das Wegerecht auch gültig. Wenn der GF oder sonstige Einsatzleiter das mißachtet hat er auf einem Einsatzfahrzeug der Feuerwehr nichts verloren. Wie schon gesagt wurde, die Verantwortung für Mannschaft und Gerät hat der Maschinist, der Gruppenführer kann dann vor Ort entscheiden. Heißt nicht umsonst Halbgott mit zwei Buchstaben:"Ma". OMaOle | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 400032 | |||
Datum | 28.04.2007 23:09 | 57329 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Thomas Luxen hab ich teilweise erst garnicht angeschlossen weil manche das auch gut können, bis 5 meter vor die kreuzung fahren und dann auf der hupe stehen, dann weis erst recht keiner mehr was er machen soll weil keiner so schnell weis woher es kommt und einfach stehen bleibt, und schon ist die kreuzung zu...... ... die Hupeneintastung schreibt aber DIN 14610 vor ! Gruss Gerhard | |||||
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Autor | Gerd8 S.8, Varel / Niedersachsen | 400033 | |||
Datum | 28.04.2007 23:12 | 57302 x gelesen | |||
Es steht in den bekannten §§ doch eindeutig: Blaues Blinklicht alleine ist unzulässig. Wozu also diese ganze Diskussion? | |||||
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Autor | Olf 8R., Hilbersdorf / Sachsen | 400034 | |||
Datum | 28.04.2007 23:13 | 57232 x gelesen | |||
sag ich ja, und der Beisitzer hat die Finger davon zulassen, fällt denen aber meist sehr schwer, selbst bei der BF | |||||
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Autor | Thom8as 8L., Gerolstein / RLP | 400035 | |||
Datum | 28.04.2007 23:15 | 57317 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard Bayerdie Hupeneintastung schreibt aber DIN 14610 vor und wo soll das da stehen? hab mir die mal durchgelesen aber nix gefunden... oder is das mal wieder von bundesland zu bundesland unterschiedlich? wer mit dem strom schwimmt wird die quelle nie erreichen... | |||||
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Autor | Juli8an 8H., Stemwede / NRW | 400036 | |||
Datum | 28.04.2007 23:15 | 57030 x gelesen | |||
Hallo, http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__35.html http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__38.html Das sind die beiden entscheidenden Paragraphen, mit den beiden Links und dem GMV sollte die Fragen über Dauerhorn doch einfürallemal geklärt sein, oder irre ich?! | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 400037 | |||
Datum | 28.04.2007 23:18 | 57164 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerd SchoolmannEs steht in den bekannten §§ doch eindeutig: ... lies mal § 38 (2) StVO gaaaanz langsam und überlege dann mal was Du geschrieben hast ... Gruss Gerhard | |||||
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Autor | Niko8lai8 D.8, Baunatal / Hessen | 400038 | |||
Datum | 28.04.2007 23:19 | 57137 x gelesen | |||
Öhm also vom Grundsatz her entscheidet erstmal die Leitstelle ob und wie die betreffenden Kräfte zur Einsatzstelle zu gelangen haben. Wenn Diese dann entscheidet das mit Alarm ausgerückt werden soll, hat man laut §35 & §38 der StvO nur Sonder- und Wegerechte mit blauen Blinklicht sowie Martinshorn. Ich denke damit ist alles ausreichend geklärt. Der GF darf dem MA nur anweisen langsamer zu fahren und wo er lang zu fahren hat sowie wo er das Fahrzeug abzustellen hat. Gruß cofi | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 400039 | |||
Datum | 28.04.2007 23:20 | 56997 x gelesen | |||
Geschrieben von Olf RichterDas ist bei der Feuerwehr so Zum Glück nicht bei jeder. Geschrieben von Olf Richter laut §35/38 der STVO Wurde bereits erklärt. Geschrieben von Olf Richter hat das Blaulicht in Verbindung mit dem Sondersignal die ganze Fahrt bis zur Einsatzstelle anzubleiben. Muss auf keinen Fall. Wenn du die ganze Zeit WEGERECHT in Anspruch nehmen würdest, dann ja, das ist aber nicht immer der Fall. Ist die Straße frei, nehme ich Sonderrecht in Anspruch, dafür bräuchte ich nicht mal Blaulicht. Grundsätzlich immer mit Horn wird von vielen Bürgern als Lärmbelästigung empfunden, und sorry, aber manchmal haben die Recht. MkG. Christof www.feuerwehr-vilseck.de | |||||
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Autor | Olf 8R., Hilbersdorf / Sachsen | 400040 | |||
Datum | 28.04.2007 23:20 | 57114 x gelesen | |||
nu leg mal nicht jedes Wort auf die Goldwaage, es geht hier doch wohl um die Fahrt zur Einsatzstelle, und da ist blaues Blinklicht allein sinnlos weil es die anderen Verkehrsteilnehmer zu nichts zwingt, also auch nicht dazu freie Bahn zu schaffen. | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 400041 | |||
Datum | 28.04.2007 23:22 | 57238 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Thomas Luxen und wo soll das da stehen? hab mir die mal durchgelesen aber nix gefunden... oder is das mal wieder von bundesland zu bundesland unterschiedlich? ... vermag ich im Moment nicht zu sagen - war mir aus der Fassung von ca. 2000 erinnerlich - habe die Norm aber nicht greifbar DIN Normen gelten (noch immer) bundesweit Gruss Gerhard | |||||
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Autor | Juli8an 8H., Stemwede / NRW | 400042 | |||
Datum | 28.04.2007 23:23 | 57055 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Olf Richter--- und da ist blaues Blinklicht allein sinnlos weil es die anderen Verkehrsteilnehmer zu nichts zwingt, also auch nicht dazu freie Bahn zu schaffen. Und wenn gerade keine anderen Verkehrsteilnehmer zu sehen sind?! | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 400043 | |||
Datum | 28.04.2007 23:25 | 57035 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerd SchoolmannEs steht in den bekannten §§ doch eindeutig: Wenn ich Wegerecht in Anspruch nehme, nicht beim Sonderrecht. MkG. Christof www.feuerwehr-vilseck.de | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Weissach / BaWü | 400044 | |||
Datum | 28.04.2007 23:26 | 56994 x gelesen | |||
Geschrieben von Olf Richterund da ist blaues Blinklicht allein sinnlos weil es die anderen Verkehrsteilnehmer zu nichts zwingt, also auch nicht dazu freie Bahn zu schaffen. Das Schöne ist, dass das der 0/8/15 Autofahrer nicht weiß und somit trotzdem freie Bahn schafft. Gruß Alex Meine ganz persönliche Meinung!! Wer sie auch haben will kann sie mieten, für nur 4,50? im Monat. :D | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 400045 | |||
Datum | 28.04.2007 23:26 | 57087 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Nikolai Dippel Öhm also vom Grundsatz her entscheidet erstmal die Leitstelle ob und wie die betreffenden Kräfte zur Einsatzstelle zu gelangen haben. ... im Bereich Feuerwehr entscheidet die Leitstelle mangels Weisungsbefugnis hierzu gar nichts - insbesondere in Hessen nicht. Sie kann was empfehlen (anhand der ihr bekannten Infos) - die Entscheidung ob Sonderrechte trifft der EL ... mangels diesem zu diesem Zeitpunkt der Fzg.-Führer des ersten Fzg. Gruss Gerhard | |||||
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Autor | Juli8an 8H., Stemwede / NRW | 400046 | |||
Datum | 28.04.2007 23:26 | 57101 x gelesen | |||
Hallo Olaf, Ich habe gerade gesehen das du in Dresden arbeitest/ausrückst dort wird es nicht allzu häufig vorkommen das kein anderer Verkerhsteilnehmer zu sehen ist. Ich wohne in einer Flächengemeinde (88 Einwohner/km²) hier kommt es doch schon ziemlich häufig vor das man alleine auf der Landstraße unterwegs ist. | |||||
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Autor | Olf 8R., Hilbersdorf / Sachsen | 400047 | |||
Datum | 28.04.2007 23:27 | 57095 x gelesen | |||
Selbstverständlich kann jeder Fahrer die Frage Sondersignal entscheiden wie er will, kommt es aber zu einem unvorhersehbaren Ereignis, ist der Fahrer der Dumme. So eine Aktion hat mich mal7000? gekostet, der GF sagt rechts frei war aber nicht und kein Sondersignal an da haste keine Chance. Zur Lärmbelästigung hab ich ne andere Meinung, wir fahren schließlich nicht zum Spass draussen rum und es muß ja nicht die ganze Zeit Pressluft sein. | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 400048 | |||
Datum | 28.04.2007 23:30 | 57012 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard Bayer... im Bereich Feuerwehr entscheidet die Leitstelle mangels Weisungsbefugnis hierzu gar nichts - insbesondere in Hessen nicht. Richtig, in Bayern genau so. Anders beim Rettungsdienst, hier ist die RLST weisungsbefugt, und entscheidet ob notfallmäßig oder normal angefahren wird. MkG. Christof www.feuerwehr-vilseck.de | |||||
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Autor | Stef8an 8L., Treuchtlingen / Bayern | 400049 | |||
Datum | 28.04.2007 23:31 | 57032 x gelesen | |||
Geschrieben von Boris SuhrKann mir jemand zu diesem Thema weiterhelfen? Wo ist es genau schriftlich geregelt? Die Info sind auf Bayern bezogen, müsste aber bei euch auch in den Lehrunterlagen zu finden sein. " Ausbilderleitfaden für die TSA und Löschfahrzeuge " Thema: Aufgaben des Maschinisten 3. Verhalten und Aufgaben vor und wärend Einsatz- und Übungsfahrten. 3. 4. Der Maschinist bedint die Sondersignale. 3. 5. Er beachtet Weisungen des Gruppen,- Staffelführers. Meine Meinung und meine Schreibfehler!! ;-)) Die Hompage der Wehr http://www.feuerwehr-treuchtlingen.de/ | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 400050 | |||
Datum | 28.04.2007 23:33 | 56969 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Olf Richter nu leg mal nicht jedes Wort auf die Goldwaage ... ich habe keine Goldwaage da ;-) Geschrieben von Olf Richter es geht hier doch wohl um die Fahrt zur Einsatzstelle, und da ist blaues Blinklicht allein sinnlos weil es die anderen Verkehrsteilnehmer zu nichts zwingt, ... wen will ich auf einer leeren Bundesstrasse außerhalb denn auffordern mir Platz zu machen ... da ist einfach niemand ! ... genauso ist es auf einer BAB wo der Verkehr läuft - mein LF läuft auch mit SoSi nur 90 km/h ... da ist etwa genausoschnell wie die anderen Lkws auch real fahren ... wer soll mir da Platz machen - und selbst wenn: ich kann den Lkw auf der zweiten Spur überholen, dazu nützt mir das SoSi nichts weil es hinter mir kaum zu hören ist (zwecks Spurwechsel) Gruss Gerhard | |||||
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Autor | Olf 8R., Hilbersdorf / Sachsen | 400052 | |||
Datum | 28.04.2007 23:34 | 57173 x gelesen | |||
Julian hast ja recht auf dem Land ist das meistens albern aber eben auch nicht ohne, letztlich muss das der Fahrer entscheiden und mit der Verantwortung leben. In Sachsen jedenfalls legt die Leitstelle fest, welche Einsätze mit und welche ohne Sondersignal gefahren werden. | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 400055 | |||
Datum | 28.04.2007 23:38 | 57025 x gelesen | |||
Geschrieben von Olf RichterSo eine Aktion hat mich mal7000? gekostet, der GF sagt rechts frei war aber nicht Gleiche Situation hatten wir leider auch, hier bist du aber wieder beim Wegerecht. Geschrieben von Olf Richter und kein Sondersignal an da haste keine Chance. Wir hatten es an, trotzdem der dumme, Vorfahrt darf nicht erzwungen werden, der andere hat Vorfahrt. Geschrieben von Olf Richter Zur Lärmbelästigung hab ich ne andere Meinung, wir fahren schließlich nicht zum Spass Richtig, aber trotzdem kann ich Lärm vermeiden wo er keinen Sinn macht. Und die Bevölkerung hat "einen Grund weniger über die Feuerwehr zu schimpfen" ;-) MkG. Christof www.feuerwehr-vilseck.de | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 400056 | |||
Datum | 28.04.2007 23:39 | 57256 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Olf Richter Selbstverständlich kann jeder Fahrer die Frage Sondersignal entscheiden wie er will, kommt es aber zu einem unvorhersehbaren Ereignis, ist der Fahrer der Dumme. So eine Aktion hat mich mal7000? gekostet, der GF sagt rechts frei war aber nicht und kein Sondersignal an da haste keine Chance. ... alte Weisheit: da hätte auch SoSi nicht genutzt. Weil wenn was passiert (=Unfall) hast Du mit an großer Wahrscheinlichkeit eine Mitschuld am Bein weil Du dann wahrscheinlich ein Problem mit §35 (8) hattest Geschrieben von Olf Richter Zur Lärmbelästigung hab ich ne andere Meinung, wir fahren schließlich nicht zum Spass draussen rum und es muß ja nicht die ganze Zeit Pressluft sein. ... 10 unserer 11 Fahrzeuge haben aber nur ein Horn, davon alle Großfahrzeuge nur die Martin-Anlage Gruss Gerhard | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen | 400058 | |||
Datum | 28.04.2007 23:41 | 57151 x gelesen | |||
Moin Geschrieben von Boris Suhr Bei einer Einsatzfahrt hat der OrtsBM als Gruppenführer desöfteren das Einsatzhorn ein bzw. wieder ausgeschlatet. Exakt. Gerade heute mittag saß ich als Fzg-Führer auf unserem TLF, der Maschinist schaltete Blau an und fuhr auf die Ausfahrt zu. Aus einer Art Reflex langte ich rüber und schaltete die Tröte dazu - und hab völlig zurecht sofort eine deutliche Ansage erhalten, wessen Knöpfe das da sind, und wie nah ich denen maximal kommen sollte ;o) Geschrieben von Boris Suhr Wo ist es genau schriftlich geregelt?Nirgends direkt, aber dass sich straßenverkehrsrechtliche Vorschriften nur an der Fahrer (der da leider auch "Fahrzeugführer" genannt wird, gemeint ist aber der hinter dem Lenkrad!) richten können, ist eigentlich einsichtig. der GF ist ja vielleicht nicht mal Führerscheininhaber. Zu den Dauertonfetischisten verlinke ich einfach mal meinen Beitrag von letztens, mich erschreckt ein wenig mit welch unerschütterlicher Gewissheit dazu der schönste Unfug erzählt wird, und ich frage mich erneut, was für Koryphäen landauf, landab bei den HiOrgs Ausbildungen zum Verhalten im Straßenverkehr leiten müssen... Gruß Sebastian -- Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel) Wer bei anderen schlecht über mich reden möchte, der kann sich gern bei mir noch ein paar Anregungen holen ;o) | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 400060 | |||
Datum | 28.04.2007 23:48 | 56920 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian Weißverlinke ich einfach mal meinen Beitrag von letztens Volle Zustimmung! MkG. Christof www.feuerwehr-vilseck.de | |||||
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Autor | Olf 8R., Hilbersdorf / Sachsen | 400061 | |||
Datum | 28.04.2007 23:53 | 57171 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard Bayer ... alte Weisheit: da hätte auch SoSi nicht genutzt. Weil wenn was passiert (=Unfall) hast Du mit an großer Wahrscheinlichkeit eine Mitschuld am Bein weil Du dann wahrscheinlich ein Problem mit §35 (8) hattest stimmt, aber mit Sondersignal hätte der andere Verkehrsteilnehmer vielleicht ne Cance gehabt zu reagieren. Geschrieben von Gerhard Bayer ... 10 unserer 11 Fahrzeuge haben aber nur ein Horn, davon alle Großfahrzeuge nur die Martin-Anlage tut mir leid wir haben nach 1989 so gut wie alle Fahrzeuge neu beschafft und sind demzufolge auf dem aktuellen Stand, das vergesse ich manchmal. Gruß Olf | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 400062 | |||
Datum | 29.04.2007 00:08 | 56908 x gelesen | |||
Geschrieben von Olf Richtertut mir leid wir haben nach 1989 so gut wie alle Fahrzeuge neu beschafft und sind demzufolge auf dem aktuellen Stand, das vergesse ich manchmal. Meinst du damit, dass alle Fahrzeuge die auf "dem neuesten Stand" sind, zwangsläufig zwei verschiedene Signalanlagen haben? MkG. Christof www.feuerwehr-vilseck.de | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Eppingen / BW | 400064 | |||
Datum | 29.04.2007 02:31 | 56989 x gelesen | |||
Ich denke auch, das sollte der Maschinist entscheiden, da er ja die Verantwortung hat. Ob Sonderrechte in Anspruch genommen werden oder nicht, das zu entscheiden ist so ne Sache... Ich hab mirr da nicht reinreden lassen, ob ich jetzt an ner vielbefahrenen Kreuzung oder ähnliches das Horn mit einschalte oder nicht. Aber wo das genau steht, weiss ich auch nicht. Habs bei einem Sicherheitsfahrtraining für Einsatzfahrzeuge nur so gelernt bekommen, das es der jeweilige Maschinist, also der Fahrer entscheidet. | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 400067 | |||
Datum | 29.04.2007 05:29 | 56960 x gelesen | |||
Geschrieben von Olf RichterDas ist bei der Feuerwehr so, laut §35/38 der STVO hat das Blaulicht in Verbindung mit dem Sondersignal die ganze Fahrt bis zur Einsatzstelle anzubleiben. Das ist falsch und das sollte hier doch langsam deutlich werden. Hast Du die anderen Beiträge und besonders die von Dir genannten Quellen mal gelesen? Geschrieben von Olf Richter Das ist Gesetz und nur so ist das Wegerecht auch gültig. Ja, genau. So ist es. Dann erzähl doch nix von §35. Und ich kann mich nur widerholen: Solange ich niemanden habe, der mir freie Bahn schaffen soll, brauche ich kein Blauhorn. Und ja, es kann durchaus sinnvoll sein, in manchen Fällen durchgehend bis zur Einsatzstelle das Signal durchlaufen zu lassen - muss es aber nicht. Und Deine Aussage ist definitiv falsch. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 400068 | |||
Datum | 29.04.2007 05:33 | 57144 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerd SchoolmannEs steht in den bekannten §§ doch eindeutig: Hast Du die "bekannten §§ dazu mal gelesen. Geschrieben von Gerd Schoolmann Blaues Blinklicht alleine ist unzulässig.
Und nun? Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 400071 | |||
Datum | 29.04.2007 08:20 | 57031 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Olf Richter tut mir leid wir haben nach 1989 so gut wie alle Fahrzeuge neu beschafft und sind demzufolge auf dem aktuellen Stand, das vergesse ich manchmal. Was soll das heißen? Ist der "aktuelle" Stand das verbauen von 2 anlagen? Halte ich mit Verlaub für Blödsinnig und Geldverschwendung. Gruß Christian TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Pete8r L8., Flöha / Sachsen | 400072 | |||
Datum | 29.04.2007 08:39 | 56980 x gelesen | |||
Guten Morgen, Geschrieben von ---Olf Richter--- In Sachsen jedenfalls legt die Leitstelle fest, welche Einsätze mit und welche ohne Sondersignal gefahren werden. Welche Leitstelle legt in Sachsen fest mit was gefahren wird? Ich meine jetzt allerdings nicht die Leitstellen der BF. mkg Peter Nur meine eigene, bescheidene Meinung. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8J., Rodheim / Hessen | 400075 | |||
Datum | 29.04.2007 09:46 | 57117 x gelesen | |||
Geschrieben von Christof StroblWer bildet denn so einen Blödsinn aus? Hat mal einer erzählt darum machen wir das immer so, oder wie? Würde das in meiner Wehr so gemacht, dann würde ich nicht mehr mit ausrücken! Guckstu Verwaltungsvorschrift zur StVO zu §35. MkG CJ Freiwillige Feuerwehr Rodheim Ich vertrete hier (sofern nicht anders gekennzeichnet) nur meine persönliche Meinung. Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und dienen der Belustigung des Lesers. - Any sufficiently advanced technology is indistinguishable from magic. - Any technology distinguishable from magic is insufficiently advanced. - Any technology, no matter how primitive, is magic to those who don't understand it. | |||||
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Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 400076 | |||
Datum | 29.04.2007 09:58 | 56921 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan BrüningUnd nun? Und nun.... ...sind wir wieder bei "Haben wir schon immer so gemacht" Bis etwa Mitte der 90er Jahre war die Gesetzeslage tatsächlich so, dass der §38 StVO keine Einsatzfahrt mit Blaulicht alleine vorsah. Wenn dann eine solche Gesetzesänderung an den Ausbildern vorübergeht, ohne dass diese das merken, haben wir schnell den Fall, dass mehr als 10 Jahre später immer noch veraltetes Wissen verbreitet wird, wie man hier gleich bei mehreren Leuten sehen konnte. Gruß Peter | |||||
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Autor | Mark8us 8G., Bockenheim / Hessen | 400077 | |||
Datum | 29.04.2007 10:31 | 57023 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Georg Meerkatz während einer Einsatzfahrt das Blaue Blinklicht durchgängig eingeschalten war und der Fahrzeugführer das Einsatzhorn in unregelmäßigen Abständen und nach Verkehrssituationen ein- und ausgeschalten hatte. Letzteres ist unzulässig. Nein, ist es nicht. Es ist durchaus möglich, dass sich veraltetes Rechtsgut noch in Unterlagen und Köpfen findet. Allerdings hat der Gesetzgeber in den Jahren 1988 und 1992 mit Änderungen der einschlägigen Vorschriften, genau diesen Missstand behoben. VkBl. 1992, 187 Die gegenwärtige (bis 1992) Rechtslage lässt die Verwendung des blauen Blinklichts allein bei Einsatzfahrten nicht zu. In der Praxis ist jedoch für Rettungsdienste, Feuerwehr sowie Polizei die Möglichkeit, das blaue Blinklicht alleine benutzen zu dürfen (z. B. Nachtzeit, einsatztaktische Gründe), sinnvoll. Für diesen Fall ist allerdings das Wegerecht nicht gegeben. VkBl. 1988, 224 Bisher (bis 1988) können Einsatzfahrzeuge des Rettungsdienstes Sonderrechte nur in Anspruch nehmen, wenn sie blaues Blinklicht und Einsatzhorn benutzen ... Durch die vorgesehene Änderung wird es möglich, dass Fahrzeuge des Rettungsdienstes ... Sonderrechte in Anspruch nehmen können, ohne das Einsatzhorn zu benutzen. VwV zu § 35 Bei Fahrten, bei denen nicht alle Vorschriften eingehalten werden können, sollte, wenn möglich und rechtlich zulässig, die Inanspruchnahme von Sonderrechten durch blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn angezeigt werden. "sollte ... angezeigt werden" ist nicht Selbstzweck, sondern nach außen gerichtet. Anzeigen kann man nur, wenn auch ein Empfänger vorhanden ist. Einfach ausgedrückt: Wenn andere Verkehrsteilnehmer anwesend sind, dann sollte ich auch die Tröte betätigen. Die Sonderrechte gemäß § 35 stehen aber grundsätzlich auch ohne Blaulicht und Horn zur Verfügung. Lediglich die Verbindung der Inanspruchnahme der Sonderrechte (§ 35) mit dem Gebot, freie Bahn zu schaffen (§ 38), ist an die Nutzung von Blaulicht und Horn gebunden. Gedacht von manchen FA Wenn ich das Horn eingeschaltet habe, bin rechtlich abgesichert.Falsch, auch das Horn entbindet nicht von § 35 (8). Wer auf einer Einsatzfahrt das Horn vor dem Hintergrund einschaltet, dass er im Ernstfall nicht mehr rechtzeitig bremsen können, handelt von vorn herein fahrlässig. Zusammenfassend reduziert sich die Anwendung des Horns auf die Funktion eines Zeichens für andere Verkehrsteilnehmer, nicht mehr und nicht weniger. Deshalb macht die Anwendung auch nur Sinn, wenn andere Verkehrsteilnehmer anwesend sind. Für die Praxis bedeutet dies z. B.: Wenn ich tagsüber durch den Verkehr quälen muss, dann läuft die Tröte durchgehend. Wenn ich in verkehrsarmen Zeiten hin und wieder auf andere Verkehrsteilnehmer treffe, dann schalte ich Tröte bei Bedarf ein. Wenn ich nachts durch die Gegend fahre und kein anderer Verkehrsteilnehmer zu sehen ist, dann bleibt das Ding aus. Wenn ich an eine unübersichtliche Stelle heranfahre, dann fahre ich so, dass ich im Notfall bremsen könnte - auch ohne Horn. Meiner Meinung nach lässt sich auch die individuelle Stressbelastung eines Fahrers sehr schön an der Nutzungsdauer und -art des Horns festmachen. Wer auf der Einsatzfahrt noch aktiv und klar mitdenkt, der setzt das Horn in der Regel sehr sparsam ein. Je mehr die Fahrer unter Stress stehen, umso höher ist die Neigung, das Horn (und das Fahrzeug) durchgehend laufen zu lassen. Hierzu gibt es auch einen interessanten Bericht in der neuen Brandschutz. Gruß Markus | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 400078 | |||
Datum | 29.04.2007 10:41 | 57085 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Christian Jesch Guckstu Verwaltungsvorschrift zur StVO zu §35. Manche wollen es halt nicht verstehen. Es ist klar, dass mir keiner vorschreibt, dass ich immer mit Horn fahre, weil ich ganz einfach nicht immer Wegerecht in Anspruch nehme. Wie mehrmals beschrieben wurde das Gesetz dafür vor mehr als zehn Jahren geändert. Das is auch gut so, sonst hätte ich wahrscheinlich schon einen Gehörschaden, und die Anwohner unserer Rettungswache nie ausgeschlafen. Aber, wenn man das Tatü Tata doch soooo gerne hört, dann bildet man so einen SCHWACHSINN aus! Sorry, aber mehr fällt mir dazu nicht ein. MkG. Christof www.feuerwehr-vilseck.de | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Garching / Bayern | 400079 | |||
Datum | 29.04.2007 10:55 | 57015 x gelesen | |||
So ein Blödsinn ist dass nicht fahr mal Tagsüber durch die Ortschaft Wenn man das Horn schon von weitem hört stellt sich jeder drauf ein. Ich habe es selbst schon erlebt vor der Kreuzung erst das Horn eingeschaltet in dem Moment fährt der Kerl neben mir mit seinen Inlinern vor SCHRECK in den Graben. *g* Vielleicht mal in die richtung ein wenig denken ist durchaus auch auf Autofahrer anzuwenden. Aber um 3.00Uhr morgens wegen ("einer Ölspur etc..) mit Blau und Horm mit 90 über die Dorfstraße zu brettern ist Blödsinn da gebe ich dir Recht. www.feuerwehr-garching-alz.de -------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Meine Meinung Mkg Christian | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 400088 | |||
Datum | 29.04.2007 12:12 | 57013 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian Steinerfahr mal Tagsüber durch die Ortschaft Da macht es ja auch Sinn und stört keinen. Es geht nur um die Aussage, dass man immer vom Gerätehaus bis zur EST mit Horn fahren muss, dies ist schwachsinn, und wir vom Gesetz so nicht gefordert. MkG. Christof www.feuerwehr-vilseck.de | |||||
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Autor | Dani8el 8G., Überherrn / Saarland | 400095 | |||
Datum | 29.04.2007 12:32 | 57157 x gelesen | |||
.....was wäre wenn der Gf nun Nachts einfach das Fahrlicht ausschaltet, oder bei Regen den Scheibenwischer?? Der Gf kann nur die Anweisung geben ob mit oder ohne Horn und Blaulicht gefahren wird, die Umsetzng liegt beim Ma. Während der Fahrt ist der Fahrzeuglenker (FahrzeugFÜHRER ist bei Feuerwehrs oft mit Gf oder Stf gleichgesetzt). Die Polizei oder auch Ottonormalverbraucher meinen mit Fahrzeugführer den Mann (oder Frau) am Steuer. Und der ist und bleibt nun einmal allein in der Verantwortung welche Fahrzeugbeleuchtung und welche Signaleinrichtung genutzt werden. Bei Befehl "mit Sonder" entscheidet der Ma wie erdas umsetzt, der Gf darf Funken und Befehle geben, an der Fahrzeugbeleuchtung und Warneinrichtung hat der die Finger zu lassen. etwas schwammig, zumindest ist aber der Begriff FAHRZEUGFÜHRER hier klar: § 23 StVO Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers -------------------------------------------------------------------------------- (1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Er muß dafür sorgen, daß das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig sind und daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet. Er muß auch dafür sorgen, daß die vorgeschriebenen Kennzeichen stets gut lesbar sind. Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen müssen an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern sowie an Fahrrädern auch am Tage vorhanden und betriebsbereit sein, sonst jedoch nur, falls zu erwarten ist, daß sich das Fahrzeug noch im Verkehr befinden wird, wenn Beleuchtung nötig ist (§ 17 Abs. 1). .... oder einfach den gesunden Menschenverstand einsetzen. Gruß Daniel | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Garching / Bayern | 400104 | |||
Datum | 29.04.2007 12:55 | 56909 x gelesen | |||
Vollkommen richtig allerdings ist bei uns halt die Regelung so getroffen: der GF,ZF,Kdt. bestimmt ob fahrt mit mit SoSi oder nicht, aber ist die entscheidung getroffen hat nur noch der Maschinist die Hand am Schalter. Aber im allgemeinen wird meiner Meinung nach viel zu oft mit SoSi gefahren, oft kommt man schneller durch wenn man die Leute nicht erschreckt und dann Autofahrer unter Schock *g* vor sich hat die einfach stehenbleiben. Dann kommst du halt trotz Blau und Horn nicht weiter :-) mkg Christian | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8J., Rodheim / Hessen | 400153 | |||
Datum | 29.04.2007 15:06 | 57173 x gelesen | |||
Geschrieben von Christof StroblManche wollen es halt nicht verstehen. Es ist klar, dass mir keiner vorschreibt, dass ich immer mit Horn fahre, weil ich ganz einfach nicht immer Wegerecht in Anspruch nehme. Wie mehrmals beschrieben wurde das Gesetz dafür vor mehr als zehn Jahren geändert. Das is auch gut so, sonst hätte ich wahrscheinlich schon einen Gehörschaden, und die Anwohner unserer Rettungswache nie ausgeschlafen. Aber, wenn man das Tatü Tata doch soooo gerne hört, dann bildet man so einen SCHWACHSINN aus! Sorry, aber mehr fällt mir dazu nicht ein. Lies es nochmal. Da steht nicht das du nur das Horn anmachen sollst wenn du Wegerecht in Anspruch nimmst. Da steht das du das Horn anmachen sollst wenn du Sonderrechte in Anspruch nehmen willst und die Bedingungen für die Inanspruchnahme von Wegerechten erfüllt sind. MkG CJ Freiwillige Feuerwehr Rodheim Ich vertrete hier (sofern nicht anders gekennzeichnet) nur meine persönliche Meinung. Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und dienen der Belustigung des Lesers. - Any sufficiently advanced technology is indistinguishable from magic. - Any technology distinguishable from magic is insufficiently advanced. - Any technology, no matter how primitive, is magic to those who don't understand it. | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 400158 | |||
Datum | 29.04.2007 16:13 | 57129 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian JeschDa steht das du das Horn anmachen sollst wenn du Sonderrechte in Anspruch nehmen willst Ja ja, Sonderrecht darf ich aber auch ohne Blaulicht in Anspruch nehmen, und ....unter best. Voraussetzungen kann bei der Fahrt mit SoSi auf das Einsatzhorn verzichtet werden.... Und, zum letzten mal: Wenn die Straße FREI ist (KEIN Verkehr z.B. nachts usw) welches WEGERECHT nehme ich denn dann in Anspruch?? Richtig, keines! Wenn dann vielleicht eine etwas höhere Geschwindigkeit (Sonderrecht). MkG. Christof www.feuerwehr-vilseck.de | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 400159 | |||
Datum | 29.04.2007 16:22 | 57026 x gelesen | |||
VwVo zu § 35 StVO: Bei Fahrten, bei denen nicht alle Vorschriften eingehalten werden können, sollte, wenn möglich und zulässig, die Inanspruchnahme von Sonderrechten durch blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn angezeigt werden. Bei Fahrten im Geschlossenen Verband sollte mindestens das erste Kraftfahrzeug blaues Blinklicht verwenden. Wenn ich kein Blaulicht etc. habe, kann ich auch keines anwenden. Es ist also gar nicht "möglich". Wenn ich auf meinem Privatpkw ein Blaulicht etc deswegen montieren würde, wäre genau das eben "nicht zulässig". Offensichtlich beschäftigt sich die Verordnung nur mit den Dienstfahrzeugen. Außerdem sollte die Frage erlaubt sein, ob das so rechtswiksam sein kann, weil es genau das Gegeteil vom Gesetz fordert... Gruß LP | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8J., Rodheim / Hessen | 400160 | |||
Datum | 29.04.2007 16:25 | 57017 x gelesen | |||
Geschrieben von Christof StroblJa ja, Sonderrecht darf ich aber auch ohne Blaulicht in Anspruch nehmen, und ....unter best. Voraussetzungen kann bei der Fahrt mit SoSi auf das Einsatzhorn verzichtet werden.... Darfst du. Die genannte VwV fordert aber das du, sofern du darfst (= die Bedingungen für § 38 erfüllt sind) und kannst (= Die Anlage hast), mit Blau und Horn fahren sollst. Geschrieben von Christof Strobl Und, zum letzten mal: Wenn die Straße FREI ist (KEIN Verkehr z.B. nachts usw) welches WEGERECHT nehme ich denn dann in Anspruch?? Richtig, keines! Wenn dann vielleicht eine etwas höhere Geschwindigkeit (Sonderrecht). [ ] Du hast mich verstanden. MkG CJ Freiwillige Feuerwehr Rodheim Ich vertrete hier (sofern nicht anders gekennzeichnet) nur meine persönliche Meinung. Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und dienen der Belustigung des Lesers. - Any sufficiently advanced technology is indistinguishable from magic. - Any technology distinguishable from magic is insufficiently advanced. - Any technology, no matter how primitive, is magic to those who don't understand it. | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 400161 | |||
Datum | 29.04.2007 16:26 | 56943 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Olf Richter Geschrieben von Gerhard Bayer ... also in "meiner" Feuerwehr ist das älteste Fzg. Bj. 85 danach alles Bj 90 ff : und bis auf eines (eben der ELW 2) haben die alle nur eine SoSi-Anlage - wie alle Fahrzeuge der hess. Polizei und des hess. KatS (mit Ausnahme von 18 ELW 2) bis heute auch. Und die ELW 2 haben auch nur zwei, weil da was bei der Ausschreibung vergessen wurde zu löschen. Ich wüsste auch nicht warum man das zukünftig anders machen sollten ... Gruss Gerhard | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8J., Rodheim / Hessen | 400162 | |||
Datum | 29.04.2007 16:27 | 57117 x gelesen | |||
Geschrieben von Lüder PottAußerdem sollte die Frage erlaubt sein, ob das so rechtswiksam sein kann, weil es genau das Gegeteil vom Gesetz fordert... Tut sie das? Warum? MkG CJ Freiwillige Feuerwehr Rodheim Ich vertrete hier (sofern nicht anders gekennzeichnet) nur meine persönliche Meinung. Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und dienen der Belustigung des Lesers. - Any sufficiently advanced technology is indistinguishable from magic. - Any technology distinguishable from magic is insufficiently advanced. - Any technology, no matter how primitive, is magic to those who don't understand it. | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 400167 | |||
Datum | 29.04.2007 16:53 | 56988 x gelesen | |||
na , die Vorschrift verlangt für § 35 das, was eigentlich für § 38 nötig ist. Dann wäre auch keine Unterscheidung nötig. Offensichtlich wollte der aber Gesetzgeber unterscheiden... Gruß LP | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen | 400170 | |||
Datum | 29.04.2007 17:33 | 56878 x gelesen | |||
Moin Das mag jetzt ein wenig kleinkariert klingen.... Geschrieben von Christian Jesch Die genannte VwV fordert aber das du, sofern du darfst (= die Bedingungen für § 38 erfüllt sind) und kannst (= Die Anlage hast), mit Blau und Horn fahren sollst....aber da steht "sollte" nicht "soll", das ist der Unterschied zwischen einer Forderung ("soll = muss, wenn kann") und einer netten Empfehlung ("sollte"). Und genau deshalb betrübt mich diese VwV eher wenig - Empfehlungen ignoriere ich öfter mal, wenn es mir sinnvoll erscheint, dies zu tun ;o) Gruß Sebastian -- Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel) Wer bei anderen schlecht über mich reden möchte, der kann sich gern bei mir noch ein paar Anregungen holen ;o) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8J., Rodheim / Hessen | 400177 | |||
Datum | 29.04.2007 18:05 | 57121 x gelesen | |||
Geschrieben von Lüder Pottna , die Vorschrift verlangt für § 35 das, was eigentlich für § 38 nötig ist. Dann wäre auch keine Unterscheidung nötig. Mm, nö. Es wird IMHO nur gesagt das, wenn ich Wegerechte einfordern könnte, diese aber nicht haben will, ich dennoch mit SoSi fahren soll um andere zu warnen. Konstruieren wir mal ein Beispiel *überleg* Ich befinde mich auf der Anfahrt zu einem Brand auf einer Landstrasse unterwegs auf der ich durch mein Fahrzeug nicht schneller als ein PKW fahren kann. Ich brauche also (mal von dem Trecker oder Schleicher abgesehen) keine Wegerechte, habe aber nach §38 StVO das Recht sie einzufordern. Dennoch schalte ich das Horn ein um vor meiner potentiellen/begangenen Überschreitung der StVO zu warnen. So interpretiere ich die VwV, das muss erstens nicht stimmen und zweitens nicht meine Zustimmung finden ;) MkG CJ Freiwillige Feuerwehr Rodheim Ich vertrete hier (sofern nicht anders gekennzeichnet) nur meine persönliche Meinung. Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und dienen der Belustigung des Lesers. - Any sufficiently advanced technology is indistinguishable from magic. - Any technology distinguishable from magic is insufficiently advanced. - Any technology, no matter how primitive, is magic to those who don't understand it. | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 400182 | |||
Datum | 29.04.2007 19:10 | 57137 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian JeschSo interpretiere ich die VwV, Richtig, so INTERPRETIERST DU. Im Rahmen einer Berufsausbildung musste ich mich mit diesem Thema mal intensiv auseinandersetzen. Hierfür hatten wir mehrere Stunden Unterricht bei einem Rechtsanwalt, der seit mehreren Jahren für eine HiOrg auf diesem Gebiet tätig ist. Hier kamen wir beim "zerlegen" der oben genannten Paragraphen immer wieder zu gleichen Ergebnis, s. o. Bei der FF hatten wir vor kurzem jemanden von der Verkehrswacht zu diesem Thema eingeladen. Dieser Herr (von Beruf Polizeibeamter) unterrichtete nichts anderes. Also Interpretiere ich diese Paragraphen lieber so wie "die Experten", und mache mich bei meinen Mitmenschen nicht so sehr unbeliebt;-) Aber wer natürlich immer gern mit Gejaule durch die Gegend fahren will soll es halt meinetwegen machen. MkG. Christof www.feuerwehr-vilseck.de | |||||
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Autor | Armi8n F8., Unteruhldingen / Baden | 400183 | |||
Datum | 29.04.2007 19:13 | 57270 x gelesen | |||
Moin. Wenn jeder Einsatzfahrer halbwegs vernünftig nachdenkt, dann macht ers schon richtig. Kleine Regeln, die ich für mich selbst machte, haben bis Dato zu keinen Beschwerden geführt. Fahre langsamer als normal. Bei gebotener Eile grundsätzlich mit Blaulicht. Mit eingeschaltetem Horn: - an Kreuzungen heranfahren, auch auf der Vorfahrtsstrasse oder grüner Ampel. - auf andere Verkehrsteilnehmer aufschliessen. - an einer Kolonne langsam und bremsbereit vorbeifahren. - hinter einem im Weg stehenden Fahrzeug in ausreichendem Abstand stehenbleiben. - bei der Übertretung einer Geschwindigkeitsbeschränkung. - wenn der Bauch / 7 Sinn es sagt. Während der Fahrt funkt der GF. Der Fahrer darf während der Einsatzfahrt ebensowenig den Fahrzeugfunk bedienen, wie der GF das Horn. Der Beifahrer darf bei mir höchstens das Horn einschalten, aber nimmer aus. In einem Fall hatte ich schon dem GF gesagt, wann er ein- und ausschalten soll. Aber meiner Meinung nach, hat der GF genug mit dem Funkverkehr, FMS - Statusmeldungen, Mannschaftseinteilung (Stichwort: Atemschutztrupps, "mit Bereitstellung"), Einsatztaktik, ect. zu tun. Ich habe mal gelernt: Das Ausnutzen der Sonderrechte ist grundsätzlich nur mit Blaulicht und Sondersignal gestattet. Während der Nachtzeit, ist aus Rücksicht auf den schlafenden Bürger (der eh nichts von der Feuerwehr hält) das Horn nur wenn nötig einzusetzen ist. BG, fuxel Und weil's alle schreiben.......... Dieses ist ausschliesslich meine Meinung....................... | |||||
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Autor | Armi8n F8., Unteruhldingen / Baden | 400186 | |||
Datum | 29.04.2007 19:24 | 57218 x gelesen | |||
Ergänzung: Aber meiner Meinung nach, hat der gute GF genug mit dem Funkverk......... Und für die die Polizisten und Rechtsanwälte konsultieren: Der Staatsanwalt ist entscheidend! Der Staatsanwalt hat alle Zeit der Welt, sich zu überlegen, wie er Dir Haus und Hof abnehmen, und Dich am schnellsten und am längsten in den Knast bringen kann......... BG, fuxel | |||||
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Autor | Flor8ian8 L.8, Pyrbaum / Bayern | 400188 | |||
Datum | 29.04.2007 19:26 | 56973 x gelesen | |||
Sinnvoll ist das ganze nur , wenn der Maschinist vorher gebeten hat, dass der GF das Einsatzhorn bedient. ( Damit er z.B. beide Hände am Lenker hat, schlechter Straßenzustand und schlechter LKW) Wenn ein Beifahrer eigenmächtig rumwerkelt ist das einfach nur dämlich. Paradebeispiel: Niemand , aber auch wirklich niemand der , z.B. im Rettungdienst mit Blaulicht fährt, würde dicht an ein vorrausfahrendes Auto ranfahren und dann unvermittelt das Horn einschalten. Mit 20% Wahrscheinlichkeit darf man davon ausgehen, dass der Verkehrsteilnehmer vor einem erstmal bremst und dann in den Rückspiegel schaut. Sollte also vor mir ein Fahrzeug fahren , dass mich nicht gesehen hat und ich aufgrund der Straßensituation noch nicht überholen möchte, so lasse ich tunlichst das Horn aus. Will ich überholen vergrößere ich erst ein bischen den Abstand zum Vorrausfahrenden , schalte dann das Horn zu und setze zum überholen/vorbeifahren an. Würde mir jetzt irgendwer in mein Konzept pfuschen, könnte mich das als Fahrer ziemlich aus dem Selbigen bringen... | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 400195 | |||
Datum | 29.04.2007 20:19 | 56977 x gelesen | |||
Geschrieben von Armin FuchsIch habe mal gelernt: Aaargh... Ist das denn so schwer, die grundsätzlichen Begriffe zu unterscheiden? Und was bitte schön soll das: Fahre langsamer als normal??? Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Jose8f M8., Gütersloh / NRW | 400197 | |||
Datum | 29.04.2007 20:40 | 57208 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan BrüningWenn der Ma sich dafür entscheidet, durchgehend mit Blauhorn zu fahren, dann muss man als GF das nicht gut finden - es ist aber völlig in Ordnung. Verzichtet er an einigen Stellen darauf, dann ist auch das seine Verantwortung. Wie schaut das denn mit den Feuerwehrfahrzeugen mit Fußschaltern für das Horn auf dem Fahrzeugführerplatz aus? mit freundlichen Grüßen Jo(sef) Mäschle | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Saar | 400199 | |||
Datum | 29.04.2007 20:45 | 57158 x gelesen | |||
Geschrieben von Josef MäschleWie schaut das denn mit den Feuerwehrfahrzeugen mit Fußschaltern für das Horn auf dem Fahrzeugführerplatz aus? Gibt es sowas ? *dooffragundwünsch? ansonsten bei Feuerwehrs wird nach alter Väter Sitte das Horn von Anfang bis Ende angelassen, wobei ich es als Fahrer schon 2 mal ausgemacht habe Bei Rettungsdienst lasse ich in der Regel die Hände am Lenkrad, der Kollege regelt das zu meiner Zufriedenheit und ich auch für den Entsprechenden (Kommunikation) Blöd ist das beim NEF Fahren (Schalter taktisch unklug) Mit kameradschaftlichem Gruß Florian **** "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht" Scharnhorst "Selbstretten ist Illusion in der gelehrten Form. " Dietmar Reimer | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 400200 | |||
Datum | 29.04.2007 20:48 | 57063 x gelesen | |||
Geschrieben von Armin FuchsUnd für die die Polizisten und Rechtsanwälte konsultieren Hier bin ich :-) Geschrieben von Armin Fuchs Der Staatsanwalt ist entscheidend Ich weiß. Da fällt mir noch ein, die Vertreter der "ausschließlich immer mit Horn Fahrer" sind mir bis jetzt NUR bei der Feuerwehr begegnet. Habe bis jetzt noch keinen Polizisten und keinen aus dem RD getroffen die diese Meinung vertreten. An was kann das liegen? Evtl. daran, dass bei der FW manchmal Sachen ausgebildet werden, die so schon lange nicht mehr gelten (war schon immer so)? MkG. Christof www.feuerwehr-vilseck.de | |||||
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Autor | Jose8f M8., Gütersloh / NRW | 400201 | |||
Datum | 29.04.2007 21:05 | 57025 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian BeschGibt es sowas ? Meines Wissens gab es sowas zumindest mal im Raum Hannover. mit freundlichen Grüßen Jo(sef) Mäschle | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Hannover / | 400202 | |||
Datum | 29.04.2007 21:06 | 56926 x gelesen | |||
Sicher? Beim Beifahrer? Ist mir jetzt nicht bekannt. | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Saar | 400203 | |||
Datum | 29.04.2007 21:09 | 57050 x gelesen | |||
Geschrieben von Josef MäschleMeines Wissens gab es sowas zumindest mal im Raum Hannover. wobei ich schon zufrieden wäre wenn man eine Lenkradwippe hätte lässt sich das eigentlich z.B. beim BMW auf die Lenkradtasten proggen ? Mit kameradschaftlichem Gruß Florian **** "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht" Scharnhorst "Selbstretten ist Illusion in der gelehrten Form. " Dietmar Reimer | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Hannover / | 400204 | |||
Datum | 29.04.2007 21:14 | 56985 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian Beschlässt sich das eigentlich z.B. beim BMW auf die Lenkradtasten proggen ? Mit vertretbarem Aufwand sicherlich nicht. Die Software des BMW's ist für die Großserie ausgelegt. Die werden nicht für wenige Behörden-Fahrzeuge eine spezielle Version fertigen. Außerdem gibt es ja dann noch das problem der Daten-Übergabe Fahrzeug <-> Sondersignalanlage. Es funktionieren ja auch z.B. nicht alle Handys zusammen mit jedem Auto. Grüße Micha | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 400211 | |||
Datum | 29.04.2007 21:47 | 56903 x gelesen | |||
Geschrieben von Josef MäschleWie schaut das denn mit den Feuerwehrfahrzeugen mit Fußschaltern für das Horn auf dem Fahrzeugführerplatz aus? Hallo, da sollte zumindest bei Neubeschaffungen an Änderungen gedacht werden. Vor ca. 30 - 40 Jahren war es bei uns auch so, dass der Bedienschalter für das Horn in der Fahrzeugmitte oder auf der Seite des GF (Beifahrer) war. So wie ich es in Erinnerung habe, wurden ab ca. ?? 1980 aus den bekannten Gründen keine Fahrzeuge mehr beschafft, wo die Bedienschalter nicht auf der Seite des Fahrers sind (war damals auch eine Forderung der Betriebsgruppe der Gewerkschaft ÖTV und des PR). Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 400225 | |||
Datum | 29.04.2007 23:22 | 56965 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian LautenschlagerNiemand , aber auch wirklich niemand der , z.B. im Rettungdienst mit Blaulicht fährt, würde dicht an ein vorrausfahrendes Auto ranfahren und dann unvermittelt das Horn einschalten. Hmmm. Komischerweise habe ich aber genau diese Unsitte bisher vor allem beim RD und der Polizei erlebt... Vor allem bei der Annäherung an Kreuzungen. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Jose8f M8., Gütersloh / NRW | 400226 | |||
Datum | 29.04.2007 23:42 | 57119 x gelesen | |||
Geschrieben von Christof StroblDa fällt mir noch ein, die Vertreter der "ausschließlich immer mit Horn Fahrer" sind mir bis jetzt NUR bei der Feuerwehr begegnet. Habe bis jetzt noch keinen Polizisten und keinen aus dem RD getroffen die diese Meinung vertreten. Polizei und RD haben im Vergleich zum FF-Maschinisten mitunter vielleicht eine etwas größere Fahrpraxis und die Pol Ausbildung für kritische Fahrsituationen in Fahrsimulatoren. Darüber fahren sie zum großen Teil auch PKW, deren Fahrverhalten aus dem Alltagsleben hinreichend bekannt sind. Das läßt sich IMO mit einem LKW allein schon vom Bremsverhalten nicht wirklich vergleichen. Zur sicheren Seite um die optimale Aufmerksamkeit auch der anderen Verkehrsteilnehmer zu erzielen dann eben mit Horn. Zusätzlich verzichtet AFAIK der RD öfter mal auf das Horn, um das Nervenkostüm des Patienten zu schonen und dadurch indirekt seinen Zustand zu stabilisieren. Die Pol verfolgt da mitunter auch ein ganz anderes Konzept: Bei einem Einbruchsversuch mit Täter im Nachbargebäude kam der Streifenwagen eine Viertelstunde später ohne SOSI mit 30 Km/h gemütlich auf der 50er Straße angefahren...An meiner Studienstätte kam mir auch mal ein Streifenwagen im Dunkeln ohne Licht und SOSI gegen die Einbahnstraße entgegen...Bloß nicht die Nachbarschaft stören! mit freundlichen Grüßen Jo(sef) Mäschle | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 400229 | |||
Datum | 30.04.2007 00:07 | 56896 x gelesen | |||
Geschrieben von Josef MäschlePolizei und RD haben im Vergleich zum FF-Maschinisten Hi, die von dir genannten Situationen können evtl. zutreffen, aber es ging hier rein um die rechtliche Situation, darf ich das Horn zwischendurch abschalten oder nicht. Und da es verschiedene Gründe geben kann wurden IMHO vor mehreren Jahren die Gesetze dementsprechend geändert. Und ich bleibe dabei, auch bei der Feuerwehr gibt es Situationen wo ich das Horn abschalte (oder gar nicht erst ein), und damit auch keine Probleme bekomme, und auch nicht "unsicherer" unterwegs bin. MkG. Christof www.feuerwehr-vilseck.de | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8J., Rodheim / Hessen | 400230 | |||
Datum | 30.04.2007 00:08 | 57045 x gelesen | |||
Geschrieben von Christof StroblRichtig, so INTERPRETIERST DU. Ja. Und der Richter interpretiert, der RA und genauso du. Geschrieben von Christof Strobl Hierfür hatten wir mehrere Stunden Unterricht bei einem Rechtsanwalt, der seit mehreren Jahren für eine HiOrg auf diesem Gebiet tätig ist. Hier kamen wir beim "zerlegen" der oben genannten Paragraphen immer wieder zu gleichen Ergebnis, s. o. Der §§ oder der VwV? Bisher bist du auf die VwV nicht eingegangen, wie interpretierst du / deine Berater die Zeilen? Ansonsten warte ich gespannt auf die Meinung unserer Forumsjuristen :) MkG CJ Freiwillige Feuerwehr Rodheim Ich vertrete hier (sofern nicht anders gekennzeichnet) nur meine persönliche Meinung. Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und dienen der Belustigung des Lesers. - Any sufficiently advanced technology is indistinguishable from magic. - Any technology distinguishable from magic is insufficiently advanced. - Any technology, no matter how primitive, is magic to those who don't understand it. | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 400231 | |||
Datum | 30.04.2007 00:28 | 56988 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian JeschBisher bist du auf die VwV nicht eingegangenWeil dies schon öfter zu diesem Beitrag erläutert wurde, s. o. Z.B. Bei Fahrten, bei denen nicht alle Vorschriften eingehaltenwerden können, sollte, wenn möglich und zulässig (VwV). So wie du interpretierst dürfte ich das Horn nicht mal abschalten, wenn ich auf einer leeren Vorfahrtstraße mit meinem alten 12t mit 50 einen steilen Berg hinauffahre, obwohl in diesem Moment >alle Vorschriften eingehalten werden können<. Du fährst dann mit 50 Km/h und Tröte weiter, und grüßt die Moped, PKW´s, und alles was dich sonst noch so überholt?? MkG. Christof www.feuerwehr-vilseck.de | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 400237 | |||
Datum | 30.04.2007 01:08 | 56918 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian JeschDer §§ oder der VwV? Bisher bist du auf die VwV nicht eingegangen, wie interpretierst du / deine Berater die Zeilen? Hallo, was sollen denn die Fachleute zu der Diskussion sagen:-))) In meinen 36 Dienstjahren war ich bei fast allen Gerichtsverhandlungen von Unfällen der RD-Fahrzeuge meiner BF anwesend. Es wurde nie gefragt wie, warum und in welcher Lautstärke gehupt wurde. Immer wurde gefragt, warum dieser Unfall zustande kam, warum haben sie sich nicht davon überzeugt, dass der Fahrer des anderen Fahrzeuges sie bemerkt hat, warum haben sie nicht abgebremst wenn der andere Fahrer unbeeindruckt weiterfuhr, warum haben sie dem anderen Fahrer keine Chance zur Reaktion gegeben? Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | |||||
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Autor | Olf 8R., Hilbersdorf / Sachsen | 400247 | |||
Datum | 30.04.2007 07:34 | 56879 x gelesen | |||
Ja moin ich noch mal, bei uns sind zwei verschiedene Signalarten in den Fahrzeugen verbaut um dem Maschinisten die Möglichkeit zu geben Nachts und bei wenig Verkehr mit einer leiseren Variante zu arbeiten ohne Pressluft gehts tagsüber in der Großstadt nicht bei den viele schwerhörigen Nachts ist das allerdings Unsinn, als Geldverschwendung würde ich das nicht bezeichnen. Gruß OMaOle | |||||
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Autor | Flor8ian8 L.8, Pyrbaum / Bayern | 400248 | |||
Datum | 30.04.2007 07:44 | 56820 x gelesen | |||
Stimmt, aber was auf was ich hinauswollte war, dass der Beifahrer es dem Fahrer damit nur zuzsätzlich schwerer machen kann. Nach dem Motto: So ich bring die Autos mal plötzlich zum Bremsen, und du lieber Fahrer darfst drauf reagieren. ;-) Reicht ja schon, wenn die Autofahrer von sich aus irrational reagieren, da brauch ich nicht noch einen Beifahrer der mir an den Schaltern "meines" Fahrzeuges ohne Aufforderung und Vorwarnung rumfummelt. Und zu den von dir genannten Kollegen kann ich nur sagen: Die checken es leider halt einfach nicht. Fluchen dann aber lauthals, weil sich die Autofahrer so "dämlich" benehmen. ;-) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8J., Rodheim / Hessen | 400258 | |||
Datum | 30.04.2007 09:14 | 57129 x gelesen | |||
Geschrieben von Christof StroblWeil dies schon öfter zu diesem Beitrag erläutert wurde, s. o. Wenn ich es richtig in Erinnerung habe waren Lüder Pott, Markus Groß und ich die einzigen die auf die VwV eingegangen sind. Lüder Pott sieht einen Widerspruch zur StVO, Markus Groß fehlt ein "Empfänger" und meine Meinung kennst du. Wie interpretierst du das? Geschrieben von Christof Strobl Bei Fahrten, bei denen nicht alle Vorschriften eingehaltenwerden können, sollte, wenn möglich und zulässig (VwV). Geschrieben von Christof Strobl So wie du interpretierst dürfte ich das Horn nicht mal abschalten, wenn ich auf einer leeren Vorfahrtstraße mit meinem alten 12t mit 50 einen steilen Berg hinauffahre, obwohl in diesem Moment >alle Vorschriften eingehalten werden können<. Du fährst dann mit 50 Km/h und Tröte weiter, und grüßt die Moped, PKW´s, und alles was dich sonst noch so überholt?? Wenn du dabei die StVO nicht einhalten kannst müsstest du nach der VwV Horn anhaben. Ich habe nicht gesagt das wir das so machen ... MkG CJ Freiwillige Feuerwehr Rodheim Ich vertrete hier (sofern nicht anders gekennzeichnet) nur meine persönliche Meinung. Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und dienen der Belustigung des Lesers. - Any sufficiently advanced technology is indistinguishable from magic. - Any technology distinguishable from magic is insufficiently advanced. - Any technology, no matter how primitive, is magic to those who don't understand it. | |||||
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Autor | Thom8as 8G., Langensendelbach / Bayern | 400277 | |||
Datum | 30.04.2007 10:33 | 56883 x gelesen | |||
Ironie an: Vorschlag für Erweiterung der FwDV1: Das Einschalten des Horns ist eine hoheitliche Tätigkeit und darf deshalb nur durch besondere Führungsdienstgrade erfolgen! Eigentlich ist der MA als Fahrer verantwortlich. Wenn er einverstanden ist kann das auch der GF übernehmen, der ist sowieso ganz geil darauf. Normalerweise werde ich als GF während der Einsatzfahrt aber versuchen die Lage bei der Ortswehr abzufragen und die Gruppe soweit es geht einzuweisen und habe deshalb schon keine Zeit an Schalterchen zu spielen. Aber manchmal (gestern bei einem 20 qm Waldbrändlein) mache ich das auch gern :-)( mkG Thomas ......................................... http://ffw-langensendelbach.de | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 400314 | |||
Datum | 30.04.2007 13:27 | 57124 x gelesen | |||
Hi. Geschrieben von Christian Jesch Wenn du dabei die StVO nicht einhalten kannst müsstest du nach der VwV Horn anhaben. OK. Wenn ich das nächste mal in zweiter Reihe parke, mache ich das. *g* Der Hauptgrund, das Horn auszuschalten sind wohl weniger das einfahren in eine Kreuzung, wenn die LZA rot zeigt. (wenn es auch gelegentlich mal gemacht wird) Wenn sie aber grün zeigt oder ich mich mit Tempo 80 auf der Landstraße befinde oder oder oder, kann die VwV sagen was sie will: SoSi macht dabei kaum einen Sinn. (von bestimmten Situationen mal abgesehen.) Wenn der Fahrer die Tröten anläßt, ist das völlig in Ordnung, wenn er es nicht macht, ist es nicht automaitsch böööse. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Mark8us 8G., Bockenheim / Hessen | 400360 | |||
Datum | 30.04.2007 15:09 | 56888 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Stefan Brüning wenn er es nicht macht, ist es nicht automatisch böööse ... ... sondern eher ein Indiz für geistige Flexibilität. Gruß Markus | |||||
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Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 400379 | |||
Datum | 30.04.2007 15:45 | 56995 x gelesen | |||
Hi! Geschrieben von Stefan Brüning Da sollte er direkt was auf die Finger kriegen. Wenn er es zusätzlich einschaltet, weil er meint, dass es der MA zu spät einschaltet? Sicherlich nicht. Geschrieben von Stefan Brüning Geschrieben von Boris Suhr Wenn der Maschinist es korrekt macht, dann hat der GF sicherlich nichts daran zu suchen. Geschrieben von Stefan Brüning Sicherlich kann der GF kritik an der Fahrweise üben. Im schlimmsten Fall ist es ja auch möglich, dass er ihn ablösen lässt. Dann ist das zusätzliche Einschalten durch den GF sicherlich die einfachere Lösung, als den Maschinisten auszutauschen - vorausgesetzt, man hat noch einen anderen Fahrer dabei. Das ist ähnlich wie mit der Geschwindigkeit: Langsameres Fahren darf der GF immer bestimmen, schnelleres nicht. Geschrieben von Stefan Brüning Direkten Einfluss hat aber nicht und es darf nicht sein, dass er dem Fahrer in die Bedienung greift. Naja, direkt reingreifen tut er ja nicht. Wir haben zumindest immer ein separates GF-Knöpfchen, entweder im Armaturenbrett oder im Fußraum GF. Geschrieben von Stefan Brüning Im Prinzip ist es ganz klar, dass immer der Fahrer für das Fahren eines Fahrzeugs verantwortlich ist. Warum sollte es bei der Feuerwehr anders sein. Nicht ganz korrekt. Halterhaftung gibt es auch und die ist erstmal unabhängig von irgendwelchem Verschulden des Fahrers. :-) Gruß Katja "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann." Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 400382 | |||
Datum | 30.04.2007 15:57 | 56861 x gelesen | |||
Tach auch, Geschrieben von Katja Midunsky Wenn er es zusätzlich einschaltet, weil er meint, dass es der MA zu spät einschaltet? Sicherlich nicht. Sehe ich anders. Er hat nix an diesen Knöpfen zu suchen. Das ist die Sache des Fahrers. Geschrieben von Katja Midunsky
Und wenn er es nicht korrekt macht, dann kann er ihn immer noch ablösen lassen. Und nein, dem Fahrer in seine Bedienung einzugreifen ist keine Alternative. Sollte das bei mir mal vorkommen und in der Einsatznachbesprechung seitens der Führungskräfte unterstüzt werden, war es meine letzte Einsatzfahrt. Geschrieben von Katja Midunsky
Klar. Er darf auch gerne meck*ähem ermahnen. Geschrieben von Katja Midunsky
Doch genau das tut er. Und dieses "Knöpfchen" halte nur sehr eingeschränkt für gut. Geschrieben von Katja Midunsky
Ja, sicher. Darum ging es aber nicht. Ist der GF der halter? Wohl eher nicht. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Armi8n F8., Unteruhldingen / Baden | 400425 | |||
Datum | 30.04.2007 18:37 | 56852 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian Krupp, Grafschaft Und was bitte schön soll das:Fahre langsamer als normal??? Fahre berufsbedingt öfters mit nem LKW und demensprechend -schnell-. Ist rein psychologisch gedacht, das Vollgas bei der Einsatzfahrt kommt von allein. ;-)) Und für Fahrer die sonst nur im PKW sitzen, könnte das bischen langsamer entscheidend sein. Klar, damit ist nicht gemeint, auf einer geraden Strasse mit 50 entlang zu zuckeln. Man könnte auch sagen: "Vor der Einsatzfahrt ist das Gehirn und das Popometer einzuschalten". BG, fuxel | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 400448 | |||
Datum | 30.04.2007 22:06 | 57131 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian JeschWenn du dabei die StVO nicht einhalten kannst müsstest du nach der VwV Horn anhaben Aber in dem Beispiel das ich gebracht habe würde ich ja alle Vorschriften einhalten. Was mach ich denn, wenn ich mit meinem älteren LF die Steigung nur mit 50 Km/h schaffe. Aber deiner Meinung nach müsste ich ja das Horn anlassen, weil ich es z.B. einen Kilometer vorher anhatte um an einer Kreuzung Wegerecht zu signalisieren. Kann mich da an "schöne Einsatzfahrten" mit unserem alten RW1 (MB911) erinnern. Da ging an manchen Stellen im Gemeindebereich nicht mehr als 40, wär mir da schon sehr blöd vorgekommen, wenn ich da das Horn hätte trotzdem anlassen müssen ;-). Und die VwV spricht von sollte eingeschaltet sein, nicht muss, oder darf nur..... §38 schreibt BL und Horn vor wenn ich Wegerecht signalisieren will (da ist es ja völlig in Ordnung), §35 sagt mir, dass ich Sonderrecht in Anspruch nehmen kann (auch ohne Sondersignal). Also, in dem Moment, in dem ich kein Wegerecht in Anspruch nehme schreibt mir niemand ein Horn vor. Jetzt haben wir nur noch >blaues Blinklicht allein ist unzulässig<, bevor ich das so auslege, dass ich unterwegs das Horn NIE ausschalten darf, würde ich eher "zwischendurch" eben auch mal das Blaulicht mit ausschalten, denn das kann mir sicher keiner verbieten! Aber wenn es bei Inanspruchnahme von "nur Sonderrecht" eben so mitläuft stört sich keiner daran. Und wie schon geschrieben, das "NUR IMMER MIT HORN" hört man nur von Feuerwehrleuten, und nicht bei Polizei und RD, aber zum Glück ist das nicht bei jeder Wehr so. MkG. Christof www.feuerwehr-vilseck.de | |||||
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Autor | Olf 8R., Hilbersdorf / Sachsen | 400451 | |||
Datum | 30.04.2007 22:20 | 57117 x gelesen | |||
Alles schön und gut, allerdings gelten die §35/38 auch für RD und Polizei. Das in Bayern in vielen Dingen Sonderwege gegangen werden ist auch nichts neues, ob das alles gut ist steht auf einem anderen Blatt. Am besten einigen wir uns darauf das die ganze Geschichte jeder Maschinist handhaben kann wie er will, es darf eben nur nichts passieren. Gruß Olf | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8T., Lörrach / BDW | 400454 | |||
Datum | 30.04.2007 22:34 | 56955 x gelesen | |||
Tach, Geschrieben von Boris Suhr Bei einer Einsatzfahrt hat der OrtsBM als Gruppenführer desöfteren das Einsatzhorn ein bzw. wieder ausgeschlatet. Das sollte er lassen weil nicht seine Aufgabe. Er (oder in manchen Bundesländern die Leitsteille / ILS) entscheidet, ob mit oder ohne Sondersignal gefahren wird. Die Umsetzung übernimmt der MA. Geschrieben von Boris Suhr Der Maschinist verbat sich diese Tätigkeit, da er bei einer Einsatzfahrt für die Benutzung von Horn und Blaulicht verantwortlich ist. Jepp Zustimmung. Geschrieben von Boris Suhr Der GF hier der OrtsBM entscheidet nach Auffassung des Maschinisten am Beginn der Einsatzfahrt ob Sonderrechte in Anspruch genommen werden. Siehe oben. Grundsätzlich kann es nicht sein, das der GF nach der Entscheidung pro / contra Sondersignal in die Steuerung eingreift. Das ist und bleibt Aufgabe des MA. Die einzige Entscheidung die er noch treffen kann ist Abbruch Sondersignalfahrt bzw. den MA zu langsamerer (oder / und sicherer) Fahrweise zu bewegen. Allerdings sollte dann der MA so schnell nicht mehr fahren. Gruss Christian ------------------------------------------------- ... meine Meinung... Man sollte keinen Senf von sich geben, wenn man dazu nicht die passenden Würstchen liefern kann. (Deutsches Sprichwort) TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 400455 | |||
Datum | 30.04.2007 22:36 | 57038 x gelesen | |||
Geschrieben von Olf RichterDas in Bayern in vielen Dingen Sonderwege gegangen werden ist auch nichts neues Ja ja, die Leier wieder Geschrieben von Olf Richter §35/38 auch für RD und Polizei Danke, wusste ich schon, und ich behaupte mal, alle Polizisten wissen das auch. Und bin mir sicher auch außerhalb Bayerns schon mal ein Fahrzeug nur mit Blaulicht fahren gesehen zu haben, aber dessen Fahrer sitzt jetzt bestimmt schon im Knast ;-) MkG. Christof www.feuerwehr-vilseck.de | |||||
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Autor | Olf 8R., Hilbersdorf / Sachsen | 400463 | |||
Datum | 30.04.2007 23:04 | 56823 x gelesen | |||
Treffer, ich weis war nicht ganz fair. Ich entschuldige mich selbstverständlich. | |||||
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Autor | Bern8d S8., Röttenbach / Franken (nicht Bayern) | 400473 | |||
Datum | 01.05.2007 01:31 | 56790 x gelesen | |||
Hey, Geschrieben von Christian Jesch mal von dem Trecker oder Schleicher abgesehen) ich bin unschuldig. Ich würde es nie wagen, dir im Weg zu stehen :-) Gruss, Bernd Schleicher Aus aktuellen Anlass: Die von mir geschriebenen Posting sind meine freie Meinung. Es ist unfair, hinter meinen Rücken über meine Meinung zu lästern! Ein Gespräch mit mir könnte auch Probleme lösen..... | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8J., Rodheim / Hessen | 400485 | |||
Datum | 01.05.2007 10:44 | 57119 x gelesen | |||
Geschrieben von Christof Strobl
Wenn ich die VwV richtig verstehe ja. Geschrieben von Christof Strobl Und die VwV spricht von sollte eingeschaltet sein, nicht muss, oder darf nur..... Soll heisst muss wenn kann. Ne Unterscheidung zwischen sollte und soll gibts AFAIK nicht. Wie gesagt, ich sage nicht das mir das gefällt / das ich das gut finde was da in der VwV steht, ich würde nur gerne geklärt haben was es heisst :) MkG CJ Freiwillige Feuerwehr Rodheim Ich vertrete hier (sofern nicht anders gekennzeichnet) nur meine persönliche Meinung. Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und dienen der Belustigung des Lesers. - Any sufficiently advanced technology is indistinguishable from magic. - Any technology distinguishable from magic is insufficiently advanced. - Any technology, no matter how primitive, is magic to those who don't understand it. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen | 400669 | |||
Datum | 02.05.2007 00:07 | 56818 x gelesen | |||
Moin Geschrieben von Christian Jesch Soll heisst muss wenn kann.Richtig Geschrieben von Christian Jesch Ne Unterscheidung zwischen sollte und soll gibts AFAIK nicht.Hier irrst du m.W. aber, "sollte" ist nicht viel mehr als eine freundliche Empfehlung, und ist somit mein persönlicher Rechtfertigungsgrund, diese VwV zu ignorieren wenn ich es für angebracht halte ;o) Belege dafür habe ich gerade verzweifelt gegoogelt, aber nix brauchbares gefunden. Gruß Sebastian -- Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel) Wer bei anderen schlecht über mich reden möchte, der kann sich gern bei mir noch ein paar Anregungen holen ;o) | |||||
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Autor | Prof8. D8r. 8Die8ter8 M.8, Bautzen / Sachsen | 405428 | |||
Datum | 27.05.2007 20:58 | 56816 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian JeschGeschrieben von Christof Strobl Wenn die Vwv von "sollte" spricht bedeutet das nach der Auslegung im Verwaltungsrecht ein "muss", von dem nur bei außergewöhnlichen Gründen abgewichen werden darf. Sorry, das ist geltendes Verwaltungsrecht. Die Vwv gibt allerdings selbst eine Einschränkung, indem sie den unbestimmten Rechtsbegriff "wenn möglich und zulässig" verwendet, was nichts anderes bedeutet, als dass man aus einsatztaktischen Gründen (möglich) davon abweichen darf. Der Begriff "zulässig" fordert die rechtliche Erlaubnis für die Verwendung der beiden miteinander kombinierten Signale. Das Ganze soll der "Anzeige" der "Inanspruchnahme von Sonderrechten" dienen, also in erster Linie die anderen Verkehrsteilnehmer warnen, um dadurch Schaden zu verhüten. Es handelt sich also um eine Schadensverhütungsvorschrift. Nur wer heil ankommt, kann retten. | |||||
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Autor | Domi8nik8 B.8, Ulm / Baden-Würrtemberg | 405468 | |||
Datum | 28.05.2007 11:21 | 56987 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian MüllerAber das ist eindeutig Sache des Maschinisten da er führ das Fahren des Fahrzeuges verantwortlich ist und somit auch für das Sondersignal... genau! Wenns zum Unfall kommt, dann wird keiner den GF fragen, warum evtl. das Horn aus war, sondern einzig und allein der Maschinist ist der Dumme! Selbst das Einschalten des Horns (oder auch des kompeltten Sondersignals zu Beginn der Fahrt) sollte nur dann durch den GF erfolgen, wenn dieser sich das OK vom Maschinisten geholt hat. Gibt es hier nämlich keine Rücksprache, kanns sein, der Maschinist kriegt gar nicht mit, dass der GF das Blaulicht schon angemacht hat und schaltet es womöglich wieder aus - das wär dann ganz schlecht! Ich selbst hab letztens auch das Horn (auf der Fahrt mitm RTW als beifahrender RA) bedient und vor jedem Schalten den Fahrer (Rettungshelfer) um Erlaubnis gefragt. Das ging ganz gut, der Fahrer war (da ja noch nicht allzu erfahren) genug damit beschäftigt auf die Starße zu schaun - einmal hat er mich sogar gebeten das Horn anzmachen, was ich ok fand... Geschrieben von Christian Müller Ich hab meinem Fahrzeugführer auch schonmal auf die Finger gehauen..... So ist es richtig! Wenn der Beifahrer (wer auch immer beifährt) nicht fragt, dann gibt eine drauf ;-) Das geschriebene gibt erst mal meine persönliche Meinung wieder. Es sei jedem Freigestellt, sich ihr anzuschließen oder sich seine eigene zu bilden! Ich bin mir sicher, dass meine Meinung nicht unbedingt DIE einzig richtige MEINUNG sein muss... | |||||
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