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ThemaEU verklagt Deutschland wegen Vergabe von Rettungsdienst und so...30 Beträge
RubrikRettungsdienst
Infos:
  • Pressemitteilung: EuGH-Urteil zur Vergabe von Rettungsdienstleistungen / DRK-Präsident appelliert an Bund und Länder: Katastrophenschutz nicht aufs Spiel setzen
  • URTEIL DES GERICHTSHOFS „Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Öffentliche Dienstleistungsaufträge – Art. 43 EG und 49 EG – Richtlinien 92/50/EWG und 2004/18/EG – Öffentliche Rettungsdienste – Not
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    AutorJan 8O., Trennewurth / Schleswig-Holstein412201
    Datum30.06.2007 11:4313884 x gelesen
    Hallo,

    Das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland durch die EU in Sachen Rettungsdienst geht in die nächste Runde:


    " target="_blank">Rettungsdienste

    Alles Gute für alle Betroffenen


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    AutorFrie8do 8L., Aachen / NRW412206
    Datum30.06.2007 13:0511245 x gelesen
    Offenbar ist niemand in der Politik in der Lage, der Europäischen Kommision die Besonderheiten des deutschen Rettungsdienstes mit den gewachsenen ehrenamtlichen Strukturen neben dem hauptamtlichen Rettungsdienst zu erklären.

    Wobei zu Recht mancher Orten angezweifelt werden muss, daß die Vergabe von Leistungen unter sachlichen Aspekten erfolgt ist.


    Alles von mir hier geäußerte stellt ausschließllich meine Meinung dar und hat keinen Anspruch auf den Inhalt der Meinung anderer, auch nicht von Institutionen, für die ich tätig bin.

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    AutorHenn8ing8 P.8, Nordhastedt / Schleswig-Holstein412208
    Datum30.06.2007 13:3011058 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Friedo LückingBesonderheiten des deutschen Rettungsdienstes mit den gewachsenen ehrenamtlichen Strukturen neben dem hauptamtlichen Rettungsdienst

    Welche ehrenamtlichen Strukturen gibt es denn da? Ich kenne hier nur einen hauptamtlichen RD und kann mir schwer vorstellen, wie man so etwas ehrenamtlich durchführen möchte.

    Wie sieht denn überhaupt das ordentliche Vergabeverfahren aus? Und wie machen es die vier Bundesländer, die sort genannt werden?

    Viele Grüße
    Henning


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine eigene Meinung wieder.
    www.florian-dithmarschen.de - die private Feuerwehrseite

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    AutorFrie8do 8L., Aachen / NRW412209
    Datum30.06.2007 13:3210930 x gelesen
    Geschrieben von Henning PetersWelche ehrenamtlichen Strukturen gibt es denn da? Ich kenne hier nur einen hauptamtlichen RD und kann mir schwer vorstellen, wie man so etwas ehrenamtlich durchführen möchte.

    ManV KOmponenten? Hintergrunddienste? Wird alles hauptamtlich gemacht in Deutschland, natürlich... ;)


    Alles von mir hier geäußerte stellt ausschließllich meine Meinung dar und hat keinen Anspruch auf den Inhalt der Meinung anderer, auch nicht von Institutionen, für die ich tätig bin.

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    AutorClau8s K8., Osnabrück / Wetzlar / Niedersachsen / Hessen412210
    Datum30.06.2007 13:3910861 x gelesen
    Geschrieben von Friedo LückingOffenbar ist niemand in der Politik in der Lage, der Europäischen Kommision die Besonderheiten des deutschen Rettungsdienstes mit den gewachsenen ehrenamtlichen Strukturen neben dem hauptamtlichen Rettungsdienst zu erklären.
    Offenbar ist niemand in der Politik in der Lage, die gesetzlichen Bedingungen für den Rettungsdienst SO zu gestalten, dass diese nicht angreifbar sind.

    Wir haben in Deutschland vielfach in ein und dem selben Fachdienst zwei gesetzliche Grundkonstellationen - einerseits eine hoheitliche Aufgabe Bevölkerungsschutz (SEG, Manv-Vorsorge & Co.) und eine GKV-finanzierte Gesundheitsdienstleistung (Rettungsdienst, d.h. Notfallrettung und Krankentransport), die unter den Faktor Fahrdienste fällt. Solange man nicht in der Lage oder auch nicht Willens ist, zumindest die Notfallrettung als öffentlich-hoheitliche Aufgabe zu definieren statt als profane Dienstleistung im Fahrdienstsektor, darf man sich nicht wundern, wenn die Vergabe unter nicht immer nachvollziehbaren Aspekten angreifbar ist.


    Gruß, Claus

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir nicht ganz sicher. (Einstein)

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    AutorHenn8ing8 P.8, Nordhastedt / Schleswig-Holstein412211
    Datum30.06.2007 13:3911058 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Friedo LückingManV KOmponenten?

    Laufen u.a. über KatS - ehrenamtlich. Das sehe ich aber nicht als den Hauptbestandteil des RD an. Ich denke da an das Tagesgeschäft, rund um die Uhr RTW und personal bereitzustellen.
    ManV Ist ein Teil, der durch hauptamtliche vorbereitet werden sollte und in den im Einsatzfall ehrenamtliche mit eingebunden werden. Aber das kommt zum GLück ja nicht oft vor.

    Geschrieben von Friedo LückingHintergrunddienste?

    Welche Hintergrunddienste? Wirf doch nicht nur ein paar Brocken hin, führe doch auch mal aus was Du uns damit sagen willst.

    Gruß
    Henning


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    AutorCars8ten8 S.8, Linnich / NRW412213
    Datum30.06.2007 13:5710816 x gelesen
    ...hm ich kenne da mehrere mittlere und große Kreisangehörige Städte in NRW, die lediglich 3/4 ihrer (vom Bürger bezahlten) Planstellen hauptamtlich besetzen und den Rest mit Ehrenamtlichen besetzen die pro Stunde 2 EUR "Aufwandsentschädigung" bekommen.

    Das ist weder transparent, noch an Gesetzen orientiert... Aber es finden sich immer ausreichend "willige" ehrenamtliche Jobkiller.


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    AutorFrie8do 8L., Aachen / NRW412215
    Datum30.06.2007 13:5910897 x gelesen
    Natürlich laufen die ManV KOmponenten über das, was fürher KatS hieß und heute viele Namen hat. Aber wenn man mal genau hinsieht, wird die Stellung solcher Komponenten vielfach gefordert oder zumindest erwartet. Also gehören sie für mich dazu. Und was nützen solche Strukturen, wenn sie nicht auch in den Regel-RD eingebettet sind?

    - gleiche Ablaufschemata
    - gegenseitiges Kennen
    u.v.a.m.

    Unter Hintergrunddiensten verstehe ich ergänzende Mittel für den Rettungsdienst, zum Beispiel
    - Zusatzfahrzeuge (personelle und materielle Gestellung)
    - Bereitschaftsdienste bei längeren Einsätzen
    - Absicherung von Feuerwehreinsätzen
    u.v.a.m.


    Alles von mir hier geäußerte stellt ausschließllich meine Meinung dar und hat keinen Anspruch auf den Inhalt der Meinung anderer, auch nicht von Institutionen, für die ich tätig bin.

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    AutorFrie8do 8L., Aachen / NRW412216
    Datum30.06.2007 14:0110786 x gelesen
    Wenn ich mri anschaue, für welchen Stundenlohn "unterm Strich" manche hauptamtlichen die rettungswachen mancherorts bevölkern, sehe ich da allerdings nur bedingt einen Unterschied drin (und der besteht in der Sozialversicherung). Aber Lohndumping ist auch nicht besser ;)


    Alles von mir hier geäußerte stellt ausschließllich meine Meinung dar und hat keinen Anspruch auf den Inhalt der Meinung anderer, auch nicht von Institutionen, für die ich tätig bin.

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    AutorCars8ten8 S.8, Linnich / NRW412219
    Datum30.06.2007 14:0911323 x gelesen
    Geschrieben von Friedo LückingWenn ich mri anschaue, für welchen Stundenlohn "unterm Strich" manche hauptamtlichen die rettungswachen mancherorts bevölkern, sehe ich da allerdings nur bedingt einen Unterschied drin (und der besteht in der Sozialversicherung). Aber Lohndumping ist auch nicht besser ;)

    Der Unterschied liegt darin, das bei dem Einsatz von Ehrenamtlichen für ein Viertel der Planstellen ganz klar Vollzeitarbeitsplätze verloren gehen. Das können schnell 5-10 Stellen für eine kreisangehörige Stadt sein.

    Wenn Ehrenamtliche dazu benutzt werden Planstellen einzusparen und eine Querfinazierung durch die nicht besetzten aber vom Bürger voll bezahlten Planstellen dafür verwand wird, den Betreiber (hier meistens HiOrgs) zu finanzieren halte ich das für illegal.

    Wie kommen auch sonst Stilblüten zustande, das der Vorsitzende einer Aachener HiOrg sich auf Vereinskosten einen amerikanischen Sportwagen finazierte?


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    AutorHenn8ing8 P.8, Nordhastedt / Schleswig-Holstein412220
    Datum30.06.2007 14:1011010 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Friedo Lücking- Zusatzfahrzeuge (personelle und materielle Gestellung)
    - Bereitschaftsdienste bei längeren Einsätzen
    - Absicherung von Feuerwehreinsätzen


    Läuft hier ebenfalls über Hauptamtliche. Wüsste nicht, wie man das ehrenamtlich abdecken will. Die Ehrenamtler müssen ja auch noch einen "normalen" Beruf haben, womit sie ihr Geld verdienen.

    Viele Grüße
    Henning


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    AutorJago8 H.8, Hannover / Niedersachsen412233
    Datum30.06.2007 15:1710805 x gelesen
    Geschrieben von Henning PetersLäuft hier ebenfalls über Hauptamtliche. Wüsste nicht, wie man das ehrenamtlich abdecken will.
    Also, zumindest in der Region Hannover kommt das in einigen Städten/Gemeinden durchaus vor, das bei länger andauernden Feuerwehreinsätzen (langwierige Nachlöscharbeiten etc.) eine SEG (diese verfügen z.B. auch über RTW) mit ehrenamtlichen Kräften zur Eigensicherung der FW-Kräfte alarmiert wird, um die hauptberuflichen RD-Kräfte aus dem Einsatz herauszuziehen und wieder für das Tagesgeschäft zur Verfügung zu haben.
    Eine Rettungswache (meist mit nur einem RTW) mit großem Revier - gerade im ländlichen Raum - kann ja schließlich nicht mal eben 3 Stunden unbesetzt bleiben.
    Gruß Jago


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    AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern412247
    Datum30.06.2007 19:5611053 x gelesen
    Hallo,
    Geschrieben von Henning PetersLäuft hier ebenfalls über Hauptamtliche. Wüsste nicht, wie man das ehrenamtlich abdecken will.

    Bei uns im Ort wird, falls der 1. RTW mit Hauptamtlichen bereits unterwegs ist und ein weiter Einsatz folgt (oder zwei RTW benötigt werden), der zweite RTW durch Ehrenamtliche besetzt.
    Zum Teil fahren auch ehrenamtliche Leute zusammen mit den Hauptamtlichen den "Regeldienst" (meist nachts oder am WE), diese werden bei der Dienstplangestaltung berücksichtigt. Entsprechende qualifizierte Leute, RS oder z.T. RA, sind vorhanden.

    Geschrieben von Henning PetersDie Ehrenamtler müssen ja auch noch einen "normalen" Beruf haben, womit sie ihr Geld verdienen.
    ... das funktioniert genauso gut (oder schlecht) wie bei den FF

    Grüße

    Magnus


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    AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf.412258
    Datum30.06.2007 22:0610722 x gelesen
    Hi,

    in By müssen die HiOrg bis zu 20% der Dienstzeit ehrenamtlich besetzen. Sieht so aus, dass hauptsächlich am Wochenende der Fahrer (mind. RDH) ehrenamtlich besetzt wird. Hintergrunddienste (wenn z.B. weitere RTW erforderlich) werden bei uns ehrenamtlich besetzt. Dies funktioniert genau so wie bei der FF. Wobei hier auch HA Personal benötigt wird das in der Freizeit (dann auch als EA) bereit ist, diese Fahrz. mit zu besetzen, da wir über fast keine ehrenamtlichen RA verfügen.
    Man sollte sich aber vielleicht mal darüber Gedanken machen, ob die Qualifikation RDH für den Fahrer des RTW ausreichend ist.


    MkG.
    Christof

    www.feuerwehr-vilseck.de



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    AutorPete8r H8., Idstein / Hessen412262
    Datum30.06.2007 22:4410736 x gelesen
    Geschrieben von Henning PetersGeschrieben von Friedo Lücking
    - Zusatzfahrzeuge (personelle und materielle Gestellung)
    - Bereitschaftsdienste bei längeren Einsätzen
    - Absicherung von Feuerwehreinsätzen


    Läuft hier ebenfalls über Hauptamtliche. Wüsste nicht, wie man das ehrenamtlich abdecken will. Die Ehrenamtler müssen ja auch noch einen "normalen" Beruf haben, womit sie ihr Geld verdienen.


    Ich glaube das die vorherigen Autoren ausdrücken wollten das zwar durchaus HA-Personal diese Funktionen wahrnehmen kann, aber halt meist kein Geld dafür bekommt, ergo ausserhalb ihrer Dienstzeit ehrenamtlich ist.

    Gruß
    Peter


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    AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW412273
    Datum01.07.2007 01:3610774 x gelesen
    Hallo Carsten,
    kann deiner Argumentation nicht zustimmen. Wer sagt denn, dass die Stellen überhaupt besetzt würden? Planstellen heisst noch lange nicht, dass diese auch besetzt werden.

    Gruß
    Martin


    ------------------------------------
    Dies ist meine Meinung! Sollte jemand damit ein Problem haben, darf er dieses gerne für sich behalten!

    Wer Rechtschreibfehler findet, darf diese gerne behalten!

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    AutorFrie8do 8L., Aachen / NRW412277
    Datum01.07.2007 06:4410719 x gelesen
    Geschrieben von Carsten SybenDer Unterschied liegt darin, das bei dem Einsatz von Ehrenamtlichen für ein Viertel der Planstellen ganz klar Vollzeitarbeitsplätze verloren gehen. Das können schnell 5-10 Stellen für eine kreisangehörige Stadt sein.

    Wie kommst du an die Zahl ein Viertel?

    Aber in dem Punkt stimme ich dir ansonsten zu.Geschrieben von Carsten SybenWenn Ehrenamtliche dazu benutzt werden Planstellen einzusparen und eine Querfinazierung durch die nicht besetzten aber vom Bürger voll bezahlten Planstellen dafür verwand wird, den Betreiber (hier meistens HiOrgs) zu finanzieren halte ich das für illegal.

    Das ist so schlicht falsch! Wenn "spitz" abgerechnet würde, was leider in den meisten mir bekannten Fällen nicht der Fall ist, hättest du ansatzweise Recht, aber in Zeiten des modernen Rettungskrieges mit Pauschalangeboten und daraus resultierendem Lohndumping behelfen sich die (unter-)bietenden "Vereine" mit allen Strohhalmen, die sie zu packen bekommen. So lange die Ausschreibungspraxis in vielen Städten/Kreisen nur auf die Zahl unterm Strich schaut, so lange wird dieses ruinöse sich gegenseitig unterbieten weitergehen. Zum WOhle des Patienten ist das sicher nicht.

    Geschrieben von Carsten SybenWie kommen auch sonst Stilblüten zustande, das der Vorsitzende einer Aachener HiOrg sich auf Vereinskosten einen amerikanischen Sportwagen finazierte?

    Das hat nun überhaupt nichts mit dem Thema zu tun, besonders hat das Finanzgebahren dieser HiOrg mit dem öffentlichen RD nichts zu tun.


    Alles von mir hier geäußerte stellt ausschließllich meine Meinung dar und hat keinen Anspruch auf den Inhalt der Meinung anderer, auch nicht von Institutionen, für die ich tätig bin.

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    Autorwern8er 8n., reischach / bayern412289
    Datum01.07.2007 12:2910575 x gelesen
    Läuft genauso wie bei denFeuerwehren. Und ist bei uns auf dem flachen Land seit jeher so üblich.

    mkg

    WErner


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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar414177
    Datum10.07.2007 06:3610798 x gelesen
    Geschrieben von Friedo LückingOffenbar ist niemand in der Politik in der Lage, der Europäischen Kommision die Besonderheiten des deutschen Rettungsdienstes mit den gewachsenen ehrenamtlichen Strukturen neben dem hauptamtlichen Rettungsdienst zu erklären.

    richtig

    erklär denen mal warum

    > es Rettungswachen gibt auf denen über 60% der Dienste von Ehrenamtlichen besetzt wird
    > ein Teil der EA arbeitslos ist
    > dieser Teil z.T über 200h im Monat fährt
    > Es Ausschreibungen gibt, bei denen Angebote abgeben werden, für die man keine Schwarzarbeiterkolonne bekommt
    > Es in der selben Ausschreibung zu Klauseln kommt, die bei gleichbleibenden Bedingungen eine Verlägerung um wieder 5 Jahre beinhalten
    > sozialversicherungspflictige Arbeitsverhältnisse gekündigt werden, die MA aber die Möglichkeit haben die selben Stunden ehrenamtlich zu fahren, um sich wieder zu bewähren
    > statt Praktikantenverträge es nur die Aufwandsentschädigung von 2,80? pro geleisteter Stunde gibt, mal von Sozialversicherung abgesehen
    > es möglich ist ein NEF 24 /7 mit nur einer HA Stelle zu besetzen


    vgl http://www.sr-online.de/nachrichten/1668/600553.html
    http://av.sr-online.de/index.php?a=7529


    Mit kameradschaftlichem Gruß

    Florian

    ****
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    - langsam ist sicher und sicher ist schnell -

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    AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen414186
    Datum10.07.2007 08:1210675 x gelesen
    Guten Morgen,

    Geschrieben von Carsten SybenDer Unterschied liegt darin, das bei dem Einsatz von Ehrenamtlichen für ein Viertel der Planstellen ganz klar Vollzeitarbeitsplätze verloren gehen. Das können schnell 5-10 Stellen für eine kreisangehörige Stadt sein.

    du solltest dir bewusst machen dass gerade der Rettungsdienst auf dem platten Land ausschließlich aus ehrenamtlichen Strukturen erwachsen ist. Ein soldier Grundstock für dass, was "der hauptamtliche Rettungsdienst" heute als selbstverständlich für den eigenen Broterwerb hält wurde so aufgebaut.

    Selbstverständlich sind inzwischen die Qualitätsanforderungen im rettungsdienst um ein vielfaches gestiegen und natürlich ist vieles nur noch als Vollzeit-Job abzudecken. Dennoch ist es an vielen Stellen so, dass die etablierten HiOrg mit BAT-angelehnten Tarifverträgen kaum ohne ehrenamtliche Unterstützung, den Background der Hintergrund-Fahrzeuge und das Engagement im KatS bei einem Angebot der "beste Bieter" sein könnten...

    Geschrieben von Carsten SybenWenn Ehrenamtliche dazu benutzt werden Planstellen einzusparen und eine Querfinazierung durch die nicht besetzten aber vom Bürger voll bezahlten Planstellen dafür verwand wird, den Betreiber (hier meistens HiOrgs) zu finanzieren halte ich das für illegal.

    Du solltest einmal die Grundsätze und die ersten Passagen der Satzung einer x-beliebigen HiOrg lesen und verstehen. Am besten die derjenigen Organisation für die du arbeitest.

    Geschrieben von Carsten SybenWie kommen auch sonst Stilblüten zustande, das der Vorsitzende einer Aachener HiOrg sich auf Vereinskosten einen amerikanischen Sportwagen finazierte?

    Wie kommst du auf das Schmale Brett die Ausgaben des Vereins für Belange des ideelen Vereins hätten etwas mit der Finanzierung des Rettungsdienstes i.e.S. zu tun?

    Gruß, otti


    Ein Psychopath ist jemand, der gerade heraus gefunden hat was wirklich los ist...

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    AutorFrie8do 8L., Aachen / NRW417859
    Datum30.07.2007 06:2310575 x gelesen
    Geschrieben von Matthias Ottdu solltest dir bewusst machen dass gerade der Rettungsdienst auf dem platten Land ausschließlich aus ehrenamtlichen Strukturen erwachsen ist. Ein soldier Grundstock für dass, was "der hauptamtliche Rettungsdienst" heute als selbstverständlich für den eigenen Broterwerb hält wurde so aufgebaut.

    Nicht nur auf "dem platten Land" ist der RD aus ehrenamtlichen Strukturen erwachsen, sondern in vielen Städten in Teilen auch.

    Das kann natürlich in der Folge nicht heißen, daß der heutige RD sich auf rein oder größtenteils ehrenamtlichen Strukturen gründen kann und darf. Die Gründe sind ja schon hinreichend erläutert worden.


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    AutorCars8ten8 S.8, Linnich / NRW417864
    Datum30.07.2007 07:5510674 x gelesen
    Geschrieben von Martin DrechslerHallo Carsten,
    kann deiner Argumentation nicht zustimmen. Wer sagt denn, dass die Stellen überhaupt besetzt würden? Planstellen heisst noch lange nicht, dass diese auch besetzt werden.


    Hallo Martin,
    mir geht es vorallem darum, dass eien HiOrg für z.B. 20 Stellen Geld kassiert aber nur 15 tatsächlich besetzt und mit dem restlichen Geld irgendetwas macht.


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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio417965
    Datum30.07.2007 20:5010578 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Friedo LückingOffenbar ist niemand in der Politik in der Lage, der Europäischen Kommision die Besonderheiten des deutschen Rettungsdienstes mit den gewachsenen ehrenamtlichen Strukturen neben dem hauptamtlichen Rettungsdienst zu erklären.

    Das muß man auch nicht, solange einige deutsche Bürokraten meinen, sie könnten den Wettbewerb behindern wie es ihnen gerade passt.
    In Baden-Württemberg hat man beispielsweise im novellierten Rettungsdienstgesetz 1998 die sog. lex ProMedic eingeführt. Demnach (bzw. § 2 RDG) kann faktisch kein privater Rettungsdienst mehr in Baden-Württemberg in der Notfallrettung tätig werden. Dass man sich mit solchen wettbewerbsverhindernden Klauseln von der EU eine Klatsche holt sollte eigentlich klar sein, ist es aber offenbar einigen noch nicht.


    MkG,
    Christi@n

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    Fumus ignem

    - This is my very own opinion... -

    "Als wir uns das letzte Mal verwählt haben kostete uns das eine Einheit." (Thomas Pommer im n-tv - Nachschlag)

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    AutorFrie8do 8L., Aachen / NRW418027
    Datum31.07.2007 10:1810548 x gelesen
    Geschrieben von Christi@n PannierDas muß man auch nicht, solange einige deutsche Bürokraten meinen, sie könnten den Wettbewerb behindern wie es ihnen gerade passt.

    Es ist richtig, daß in manchen Landesrettungsdienstgesetzen recht eigenwillige Dinge stehen (die dann aber teilweise wieder anderen Gesetzgebungen oder Praktiken widersprechen). Aber in der Hauptsache geht es ja darum, daß nach Ansicht in Brüssel der Rettungsdienst eine reine Transportdienstleistung ist. Und das trifft auf Deutschland nunmal nicht zu.


    Alles von mir hier geäußerte stellt ausschließllich meine Meinung dar und hat keinen Anspruch auf den Inhalt der Meinung anderer, auch nicht von Institutionen, für die ich tätig bin.

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    AutorJoch8en 8M., Langenfeld / NRW518504
    Datum02.11.2008 19:358583 x gelesen
    Diesen Punkt fand ich bei einer ganz anderen Suche.

    Der Europäische Gerichtshof hat nach meiner Kenntnis mehrfach entschieden, dass Deutschland "den Rettungsdienst" einfach nur so sauber regulieren muss, wie es bei Polizei, Wachschutz, Security und Privatdetektiven längst der Fall ist.

    Die "Staatsgewalt" wird von der Polizei ausgeübt (z. B. Verfolgung von Straftaten, Geiselnahmen etc.). Der Wachschutz bewacht Privatfirmen, die Security steht vor der Disco und im Festzelt, Privatdetektive beschatten untreue Lebenspartner.

    Nur im "Rettungsdienst" jagt jeder mit seinem Krankenwagen nach Jedem, der zu schwach ist um bei "3" auf dem Baum zu sitzen. Dabei haben wir auch im RD die gleiche Struktur wie bei der Polizei. Bei allen akuten Notfällen mit der Gefahr für Leib und Leben eines Menschen läuft die Hilfsfrist in Minuten (rückwärts). Nur die flächendeckend und bedarfsgerecht im Auftrag der Landräte und Oberbürgermeister verteilten Notarztwagen, Rettungswagen und Notfallkrankenwagen können hier die nötige Hilfe bringen - über die 112-Leitstelle.

    Dann gibt es den riesigen Markt für Liegend-Patiententransport, im Rahmen der ambulanten Versorgung in Arztpraxen und Kliniken. Da sind alle Fahrten planbar und finden montags bis freitags/samstags (Dialyse) während der hellen Tagesstunden statt. Da hat der öffentliche Rettungsdienst nichts zu suchen: Die Polizei beschattet auch keine untreuen Ehemänner.
    Die hier tätigen KT-Privatunternehmen können mit dem Warten auf nicht geplante Notfälle kein Geld verdienen, wollen sich aber wohl die Tür offen halten. Der öRD "klaut" denen aber Fahrten, egel ob Kommunen oder Hilfsvereine. Wenn jetzt das "öffentliche Personal" mit "öffentlichen Fahrzeugen" die Privatfahrten macht, und mit Zivis und Ehrenamt in diesem Transport-MARKT die Preise versaut, dann ist die EU sauer, weil das Wettbewerbsverzerrung ist.
    Außerdem gefährdet das Notfallpatienten, weil die Fahrzeuge dann zwar ausgelastet aber nicht binnen der Hilfsfrist (z.B. acht Minuten mit RTW und 45 Minuten für die Soforteinweisung mit Notfallkrankenwagen NKW) verfügbar sind.

    Über die Sitzfahrten im Taxi oder Mietwagen gibt es nichts Neues.

    In einem System, dass klar hoheitlich-medizinische Hilfe bringt (Rettungsdienst DIN 13050), hat das EuGH augenscheinlich nichts gegen Ehrenamtliche und Zivis. Ehrenamtliche können nur einen "Markt" verzerren. Sobald die deutschen Bundesländer diese beiden Bereiche Rettungsdienst und Liegend-Patiententransport klar abgrenzen, hat Brüssel sicher nichts mehr zu bemängeln. Von 24 Rettungswachen in Luxemburg sind 23 ehrenamtlich! Im Rest der EU wird diese klare Grenze in der Regel bereits gezogen, nur Deutschland und Österreich haben Probleme - warum wohl?

    Das kann oder will in Deutschland kaum ein Politiker verstehen - PISA lässt grüßen.

    MfG Jochen Maaß


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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional623240
    Datum30.04.2010 14:308319 x gelesen
    Tach, Post!

    Der EuGH hat in seinem gestrigen Urteil entschieden, dass die Vergabe von Dienstleistungen des Rettungsdienstes nach dem Szbmissionsmodell in den Bundesländern Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Sachsen ohne Bekanntmachung der Ergebnisse der Auftragsvergabe rechtswidrig ist. Im Übrigen wurde die Klage abgewiesen.
    Das Urteil ist
    hier im Volltext nachzulesen.


    MkG,
    Christi@n

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    Fumus ignem

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    Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit)

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg623244
    Datum30.04.2010 14:528356 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Christi@n PannierDer EuGH hat in seinem gestrigen Urteil entschieden, dass die Vergabe von Dienstleistungen des Rettungsdienstes nach dem Szbmissionsmodell in den Bundesländern Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Sachsen ohne Bekanntmachung der Ergebnisse der Auftragsvergabe rechtswidrig ist. Im Übrigen wurde die Klage abgewiesen.

    und das DRK hat scho mit einer Pressemitteilung reagiert:

    EuGH-Urteil zur Vergabe von Rettungsdienstleistungen / DRK-Präsident appelliert an Bund und Länder: Katastrophenschutz nicht aufs Spiel setzen


    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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    AutorLore8nz 8W., Hamburg / Hamburg623265
    Datum30.04.2010 17:048367 x gelesen
    Geschrieben von DRKWenn der Rettungsdienst zunehmend von Unternehmen betrieben wird, dann gibt es irgendwann keine notfallerprobten, ehrenamtlichen Katastrophenschützer mehr, die bei Großschadensereignissen zusätzlich verfügbar sind.

    Warum das denn nicht ? Wenn die Dienstleistungen des Unternehmens klar an die Landesgesetze gekoppelt sind und SEG's etc. regelmäßig in Praktikumstätigkeiten im Tagesgeschäft RD eingebunden sind, wäre es durch aus möglich sie als "notfallerprobt" zu bezeichnen.
    Kann es sein, dass man hier versucht seine Vormachtstellung zu bewahren, und die Ehrenamtlichen nun als Argumentationshilfe dienen müssen ?

    Gruß Lorenz


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    AutorManu8el 8S., jetzt Dortmund / jetzt NRW623273
    Datum30.04.2010 17:378271 x gelesen
    Geschrieben von Lorenz Warnkeund SEG's etc. regelmäßig in Praktikumstätigkeiten im Tagesgeschäft RD eingebunden sind, wäre es durch aus möglich sie als "notfallerprobt" zu bezeichnen.

    Das ist spannend.

    Es gibt ja teilweise schon spürbare Schwierigkeiten Azubis für die Ausbildung zum RettSan oder RettAss in Krankenhäusern unterzubringen.

    Von diversen PRoblemen die es im RD nicht geben wird dürften zwei bleiben:
    - man will eine entsprechend gescheite Betreuung der Kollegen
    - man will dafür nix oder nicht viel bezahlen.

    Es scheint mittlerweile immer öfter mal vorzukommen, dass ein Krankenhaus einen RD-Azubi nicht "Einfach so" nimmt, sondern einen "hieb- und stichfesten" vertrag will.
    Knackpunkte sind da i.d.R.: Versicherung [1] und "Aufwandsentschädigung" für das KH.

    Ich weiß nicht, ob das bei "RD-Unternehmen" vs HO einfacher sein wird.



    [1]
    Das ist gar nicht so einfach dafür eine extra Versicherung für die Azubis abzuschliesen oder dem KH klar zu machen, dass man dafür keine extra Versicherung benötigt (je nach Dienstverhältnis greift auch hier die Amtshaftung) und man deshalb keinen Versicherungsnachweis beifügen kann.


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    AutorFlor8ian8 E.8, Winnenden / Ba-Wü623275
    Datum30.04.2010 17:498288 x gelesen
    Geschrieben von Lorenz WarnkeWarum das denn nicht ? Wenn die Dienstleistungen des Unternehmens klar an die Landesgesetze gekoppelt sind und SEG's etc. regelmäßig in Praktikumstätigkeiten im Tagesgeschäft RD eingebunden sind, wäre es durch aus möglich sie als "notfallerprobt" zu bezeichnen.

    Naja, das mag ja auf dem Papier funktionieren mit dem Recht auf Praktikas, aber in der Realität möchte ich mir das nicht verstellen müssen, Da gehts dann los, wer hat Vorrang? eigene Praktikanten zu Berufsausbildung, nur San-Trupps, nur SEG, Nur MTF, nur SAN, nur RH, ich welcher Reihenfolge?

    Realistisch sieht das doch momentan so aus, das die Ehrenamtlichen, die auch in SEG und weiss der Geier wo im K-Schutz tätig sind, entweder ne SAN-Ausbildung haben, die für den RD-nicht umbedingt sich eignet, oder ne RS/RH- Ausbildung haben und in dieser Funktion dann auch als 2. auf dem RTW fahren. Es ist für die Zusammenarbeit sicher sehr von Vorteil, wenn die Kräfte, die dann im K-Fall/ MANV wieder zusammenarbeiten sich auch schon vorher kennen und auch einschätzen können.

    DAs halte ich bei den "kommerziellen Dienstleistern" für zwar auf dem Papier für ebenfalls umsetzbar, aber in der Realität für absolut illusorisch (es mag hin und wieder Ausnahmen geben)

    Wir haben ein System in Deutschland, das trotz diverser Macken in den Fällen wo es benötigt wird funktioniert und das sollten wir uns nicht von irgendwelchen Bürokraten zerstören lassen.


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