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Thema | Bundesratsinitiative: Fahrerlaubnis für Feuerwehrfahrzeuge bis 4,25 To | 204 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Infos: | |||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 499440 | |||
Datum | 31.07.2008 16:07 | 107908 x gelesen | |||
hallo, jetzt nimmt Bayern einen Anlauf: ![]() ich bin jetzt echt mal gespannt ob das so umgesetzt wird ... MkG Jürgen Mayer Webmaster www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 499441 | |||
Datum | 31.07.2008 16:09 | 102932 x gelesen | |||
hallo, dazu auch noch eine: Anmerkung des LFV Bayern e.V.: Der Landesfeuerwehrverband Bayern e.V. hat sich nicht der Initiative angeschlossen, vielmehr ging von ihm die eigentliche Initiative aus! Er hat die Politik aufgefordert hier tätig zu werden. MkG Jürgen Mayer Webmaster www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8S., Sternenfels / Baden-Württemberg | 499451 | |||
Datum | 31.07.2008 16:34 | 102820 x gelesen | |||
hmm..welches Einsatzfahrzeug hat den 4.25 Tonnen? kameradschaftlichen Gruß Basti | |||||
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Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 499453 | |||
Datum | 31.07.2008 16:37 | 102377 x gelesen | |||
Moin. Ach, ist das Jahr schon wieder um? "Die EU erschwert dem Feuerwehrnachwuchs durch ihre strengen Richtlinien das ehrenamtliche Engagement. muss man den Satz verstehen? Nachdem aber die Gemeinden für den Brandschutz gerade stehen müssen, wird es gerade finanzschwächere kleinere Gemeinden zunehmend vor Probleme stellen, wenn sie für die Kosten eines Führerscheins für die Feuerwehrangehörigen aufkommen müssen." Solange man sich HighCAFS usw. gönnt, komische Ausnahmen in der Fahrzeugbeladung erlässt, die die notwendigkeit der Wehr in Frage stellen, TSA als Haupteinsatzmittel ersatzbeschafft um jede Milchkane auzurüstn...kann es irgendwie noch nich so schlimm sein... Hat nur irgendwie nix mit der bösen EU vs. Ehrenamt zu tun... Gruß, Thorben | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8K., Kelkheim / Hessen | 499455 | |||
Datum | 31.07.2008 16:42 | 102475 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Sebastian Siewert hmm..welches Einsatzfahrzeug hat den 4.25 Tonnen Ein überladenes TSF?? Viele Grüße, Christian Kopp "Man fasst sich an den Kopf und greift ins Leere..." (unbekannt) "Ich habe eiserne Prinzipien. Wenn sie Ihnen nicht gefallen, habe ich auch noch andere." (Groucho Marx) | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 499457 | |||
Datum | 31.07.2008 16:44 | 102113 x gelesen | |||
Geschrieben von Thorben GruhlSolange man sich HighCAFS usw. gönnt, komische Ausnahmen in der Fahrzeugbeladung erlässt, die die notwendigkeit der Wehr in Frage stellen, TSA als Haupteinsatzmittel ersatzbeschafft um jede Milchkane auzurüstn...kann es irgendwie noch nich so schlimm sein... Hat nur irgendwie nix mit der bösen EU vs. Ehrenamt zu tun... Hallo Thorben, so ganz kann ich deine Meinung wirklich nicht teilen. TSA werden ja jetzt nicht mehr so in der Masse beschafft wie früher. Und eine FF mit TSF kann auch ganz schlagkräftig sein. So wie z.B. heute. Da brach in einem landw. Anwesen ein Brand aus. Nach ca. 2 Std konnte der Brand gelöscht werden und die nachalarmierten Feuerwehren konnten bald wieder abrücken. Aber die Ortswehr mit TSF löscht bis jetzt noch kleine Brandnester und hält Feuerwache. Warum sollte man für solche Wehren kein TSF kaufen? Da braucht´s jetzt nicht unbedingt TSF-W oder STLF oder wie sie immer heißen mögen. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Diskussionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles) | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 499458 | |||
Datum | 31.07.2008 16:44 | 102176 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Thorben Gruhl muss man den Satz verstehen? ... ganz einfach: Mit aktuellen Fahrgestellen ist es nicht (bzw. nur unter Ignorierung tatsächlicher Personengewichte) Standard-Fahrzeuge wie TSF (->Feuerwehr) oder auch den KTW-B (Bund-KatS, tw. auch Landes-KatS) auf 3,5t zu bauen. Landet immer häufiger bei 3,8t zGG (was i.d.R. das gleiche Fahrgestell ist). Ist halt primär ein Problem kleiner Feuerwehren (und des KatS), wo es eben bisher kein Fahrzeug >3,5t am Standort gibt. Gruss Gerhard | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 499460 | |||
Datum | 31.07.2008 16:46 | 102135 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard BayerIst halt primär ein Problem kleiner Feuerwehren (und des KatS), wo es eben bisher kein Fahrzeug >3,5t am Standort gibt. Ist aber kein Problem des "Feuerwehrnachwuchses" und dessen Engagements sondern letztlich einzig ein Problem der Städte und Gemeinden. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 499462 | |||
Datum | 31.07.2008 16:51 | 101926 x gelesen | |||
Hallo, geschrieben von Thorben Gruhl: TSA als Haupteinsatzmittel ersatzbeschafft um jede Milchkane auzurüsten... Eben, das hat mich grade auch etwas irritiert, wofür braucht man da einen 4,25 t-FS Kl. B? ;-) Hat nur irgendwie nix mit der bösen EU vs. Ehrenamt zu tun... Um auch noch mal was zur Entlastung anzuführen: Auf die EU zu motzen ist immer gut (generell, in ganz D) und vor allem stehen in Bayern Wahlen an (und die Kommunalwahlen sind aus Sicht der dortigen staatstragenden Einheitspartei auch schon nicht so ganz optimal gelaufen) - in der gleichen Lage könnte solch ein Vorstoß auch aus einem x-beliebigen anderen Bundesland kommen... Gruß Daniel | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 499464 | |||
Datum | 31.07.2008 16:54 | 101980 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Marc Dickey Ist aber kein Problem des "Feuerwehrnachwuchses" und dessen Engagements sondern letztlich einzig ein Problem der Städte und Gemeinden. ... ja schon, aber auch denen kostet das Geld. Wenn ich jetzt nur für den KatS rechne, bei einer rechnerischen "Haltbarkeit" des freigestellten Helfers von 6 Jahren und Dreifachbesetzung kommen da also auf die 20 Jahre vorgesehene Fahrzeuglebensdauer eines KTW-B 12 Führerscheine C1 -> sind also bei geschätzt 2000 € pro C1 (???) satte € 24.000,-- pro Fahrzeug Bei ländlicher Feuerwehr kann ich zwar etwas längere "Haltbarkeit" rechnen, sollte aber besser einen Personalfaktor von 5 nehmen - was dann zu gleichem Ergebnis führt (das ist geschätzt das, was die Kommune nach Abzug Landesförderung das leere Fahrzeug kostet). Gruss Gerhard | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 499495 | |||
Datum | 31.07.2008 18:21 | 103135 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian Siewertwelches Einsatzfahrzeug hat den 4.25 Tonnen? ELW 1,5 MTF/MZF TSF XL VRW XL KLF XL usw. Da gibts alles Mögliche... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 499496 | |||
Datum | 31.07.2008 18:23 | 102774 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich CimolinoDa gibts alles Mögliche... sorry, gibt es natürlich noch nicht, aber da weht der Wind her... (keine Sorge, wird darüber hinaus eh wieder nicht reichen, weil es m.W. gar keine wirklich passenden Fahrgestelle gibt...) ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 499498 | |||
Datum | 31.07.2008 18:28 | 101730 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard BayerFührerscheine C1 -> sind also bei geschätzt 2000 € pro C1 (???) Na, rechne mal knapp die Hälfte, das kommt eher hin, und wenn du ne gute Fahrschule an der Hand hast, kannst du noch mal ca. 15 - 20% sparen. Gruß Heinrich | |||||
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Autor | Thom8as 8H., Dornstadt / Baden-Württemberg | 499499 | |||
Datum | 31.07.2008 18:28 | 102551 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich Cimolino(keine Sorge, wird darüber hinaus eh wieder nicht reichen, weil es m.W. gar keine wirklich passenden Fahrgestelle gibt...) ...ach deswegen hatte der gebürtige Bayer C. im Forum vorbereitend abgefragt, wo es geländegängige Fahrgestelle mit drei Tonnen Nutzlast gibt? Im Ernst: Es ist das Sommerkino wieder eröffnet! Einmal Popcorn bitte! Meine Einsatzfotos in Ulm, um Ulm und um Ulm herum http://www.einsatzfoto.net | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen | 499501 | |||
Datum | 31.07.2008 18:37 | 101692 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Anton Kastner TSA werden ja jetzt nicht mehr so in der Masse beschafft wie früher. Na ja, das kann man so oder so sehen. Aus norddeutscher Sicht stelle ich mit Schrecken fest, dass sie immer noch beschafft werden, während andere Bundesländer jetzt seit ca. 30 Jahren sagen und per VO einfordern, dass ein TSF das unterste Minimum darstellt. Geschrieben von Anton Kastner Und eine FF mit TSF kann auch ganz schlagkräftig sein. Ja, kann sie. Wenn sie Atemschutzausrüstung auf dem Fahrzeug mitführt, was in Bayern ja per Weichmacherlass eine freiwillige Leistung ist, weil oder wenn sich der Stützpunkt um das Thema Atemschutz kümmert. Im Gegensatz dazu gehören die Geräte in den anderen Bundesländern zur Beladung, da die DIN das schlicht einfordert. Ein TSF mit Atemschutzgeräten und fitter Mannschaft ist kein stumpfes Schwert, ich habe schon öfter gesagt, dass ich dir mit gut ausgebildeter Mannschaft und LF 8 ohne Wasser jedes Feuer ausmache. Das gilt für das TSF genau so, man wird nur früher an die Grenzen stoßen, weil auf dem TSF weniger (Schlauch-) Material vorhanden ist. Es soll Feuerwehren geben, die haben die Beladung ihres TSF heutigen Anforderungen / Erkenntnissen angepasst. Ich nehm dem Kollegen mal die Arbeit ab: Kampfwertsteigerung am TSF Geschrieben von Anton Kastner Aber die Ortswehr mit TSF löscht bis jetzt noch kleine Brandnester und hält Feuerwache. Das ist als zuständige Feuerwehr ja auch erstmal deren Aufgabe. Ich würde - gerade an Tagen wie heute - aber dafür sorgen, dass die eingesetzten Kräfte rechtzeitig versorgt und ausgetauscht werden. Geschrieben von Anton Kastner Warum sollte man für solche Wehren kein TSF kaufen? Kann man auch machen, wenn es ins Konzept passt. Wenn aber der Bedarf für "mehr" da ist, dann muss auch "mehr" her. Grüße Micha | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 499502 | |||
Datum | 31.07.2008 18:38 | 102342 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas Heckmann...ach deswegen hatte der gebürtige Bayer C. im Forum vorbereitend abgefragt, wo es geländegängige Fahrgestelle mit drei Tonnen Nutzlast gibt? nenn mir eines mit 3 t Nutzlast und 4,25 t zGM.... Da bist Du schnell wieder bei 5,5 - 7,5 t. And now back to reality... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Mark8us 8E., Trabitz / Bayern / Oberpfalz | 499524 | |||
Datum | 31.07.2008 19:29 | 102073 x gelesen | |||
Hallo dieses hier: Neues TSF FFW Dießfurt gruss Markus PS.: Das Fahrzeug wurde von der Verwaltung nur genehmigt wenn der Stadt keine zusätzlichen Kosten für Führerscheine entstehen. | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 499529 | |||
Datum | 31.07.2008 20:07 | 101986 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus Eichermüllerdieses hier: Neues TSF FFW Dießfurt ...und das sind Autos die sich eben nicht wie PKW fahren und deshalb eine andere FE-Klasse bedürfen! Ich hab in 2007 ca. 100.000km mit einem maximal ausgelasteten T4 gemacht. Schon das war manchmal eher LKW- als PKW-Feeling. Von daher bin ich der Meinung, wenn man die Grenze korrigieren sollte, dann bitte nach unten. Geschrieben von Markus Eichermüller PS.: Das Fahrzeug wurde von der Verwaltung nur genehmigt wenn der Stadt keine zusätzlichen Kosten für Führerscheine entstehen. Wie darf man sich das vorstellen? BM: Ok wir kaufen euch euer neues Spielzeug, aber für Führerscheine sorgt ihr bitte selbst. LdF: Danke, danke. Wir freuen uns riesig... Oder wie? Hast du Informationen zum realen Gewicht? Weit über 3,5t sollte das doch nicht liegen, oder? Gruß, Markus Wenn Du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer (Antoine de Saint-Exupery) | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 499533 | |||
Datum | 31.07.2008 20:14 | 101472 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M@yerjetzt nimmt Bayern einen Anlauf Völliger Blödsinn! Unsere Politik zeigt sich wieder mal seine ganze Kompetenz! Privat oder Beruflich darf man nicht mit X to zum Edeka fahren, aber unter Einsatzbedingungen soll das gut gehen? Umgekehrt wird ein Schuh draus. Ist aber allgemein ein Feuerwehr eigenes Problem mit Fahrzeugen und Fahrern...aber das ist ein anderes Thema Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 499540 | |||
Datum | 31.07.2008 20:27 | 101518 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Gerhard Bayer ... ganz einfach: Sehe ich fürs TSF weiterhin als machbar an. Wenn man denn will. Die meisten wollen nicht. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Der Angriffstrupp rüstet sich aus, geht (Truppführer immer rechts) vom Druckstutzen der Pumpe 35 Schritt (bzw. eine B- und C-Schlauchlänge) vor und tritt einen Schritt nach links. Der Truppmann setzt die Kübelspritze ab und legt auf deren Deckel das Brechwerkzeug. Der Truppführer stellt die Axt mit dem Stiel auf den Boden, die Schneide zeigt nach vorn. Der Truppführer des Angriffstrupps meldet dem Gruppenführer durch Zuruf "Angriffstrupp zur Stelle" (Heimberg-Fuchs: Die Ausbildung der Feuerwehren, 1947) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 499541 | |||
Datum | 31.07.2008 20:30 | 101561 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Markus Weber Hast du Informationen zum realen Gewicht? Weit über 3,5t sollte das doch nicht liegen, oder? ich schätze mal im Bereich 4000 kg. Viel weniger wirds nicht sein... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 499542 | |||
Datum | 31.07.2008 20:31 | 101706 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Markus Eichermüller Hallo ich entdecke da Dinge wie Stromerzeuger, Kabeltrommel und Flutlichttrage, zwei Fässer mit Ölbinder, eine Tauchpumpe sowie Motorkettensäge samt Zubehör. Sollte man sich also nicht wundern, dass das mit 3,5 to. nicht klappt. Zum Glück hat man auf so unwichtige Dinge wie Atemschutzgeräte verzichtet.... MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Der Angriffstrupp rüstet sich aus, geht (Truppführer immer rechts) vom Druckstutzen der Pumpe 35 Schritt (bzw. eine B- und C-Schlauchlänge) vor und tritt einen Schritt nach links. Der Truppmann setzt die Kübelspritze ab und legt auf deren Deckel das Brechwerkzeug. Der Truppführer stellt die Axt mit dem Stiel auf den Boden, die Schneide zeigt nach vorn. Der Truppführer des Angriffstrupps meldet dem Gruppenführer durch Zuruf "Angriffstrupp zur Stelle" (Heimberg-Fuchs: Die Ausbildung der Feuerwehren, 1947) | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 499543 | |||
Datum | 31.07.2008 20:34 | 101530 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Jürgen M@yer jetzt nimmt Bayern einen Anlauf: Bundesratsinitiative: Fahrerlaubnis für Feuerwehrfahrzeuge bis 4,25 Tonnen mit Pkw-Führerschein Erinnert mich irgendwie an die Blödzeitung... Jetzt ist über drei Monate alt. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Der Angriffstrupp rüstet sich aus, geht (Truppführer immer rechts) vom Druckstutzen der Pumpe 35 Schritt (bzw. eine B- und C-Schlauchlänge) vor und tritt einen Schritt nach links. Der Truppmann setzt die Kübelspritze ab und legt auf deren Deckel das Brechwerkzeug. Der Truppführer stellt die Axt mit dem Stiel auf den Boden, die Schneide zeigt nach vorn. Der Truppführer des Angriffstrupps meldet dem Gruppenführer durch Zuruf "Angriffstrupp zur Stelle" (Heimberg-Fuchs: Die Ausbildung der Feuerwehren, 1947) | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 499544 | |||
Datum | 31.07.2008 20:37 | 101695 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus Weberch hab in 2007 ca. 100.000km mit einem maximal ausgelasteten T4 gemacht. Vergessen: In diesem Zusammenhang war "maximal ausgelastet" 2,8T, da ich ansonsten einen Fahrtenschreiber bekommen hätte und kaum in der Lage gewesen wäre zwischen den 100.000km/a noch was sinnvolles zu arbeiten... Gruß, MaWe Wenn Du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer (Antoine de Saint-Exupery) | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 499547 | |||
Datum | 31.07.2008 20:43 | 101756 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M@yerjetzt nimmt Bayern einen Anlauf: Bundesratsinitiative: Fahrerlaubnis für Feuerwehrfahrzeuge bis 4,25 Tonnen mit Pkw-Führerschein Hallo Leute, ich versteh jetzt den ganzen Radau darum nicht unbedingt. Vor einigen Zeiten gab es mal den Führerschein, Klasse 3. Was durfte man denn damit alles fahren: PKW, LKW bis 7,5 t, LKW mit Anhänger bis 18,5 to. Das darf man eigentlich auch heute noch fahren, wenn man das richtige Alter hat. Wieso eigentlich jetzt dieser Aufschrei? Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Diskussionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 499548 | |||
Datum | 31.07.2008 20:48 | 101483 x gelesen | |||
Geschrieben von Anton KastnerDas darf man eigentlich auch heute noch fahren, wenn man das richtige Alter hat. Was m.E. der Fehler war. Der Bestandsschutz für die Altfälle ohne laufende Fahrerfahrung. Geschrieben von Anton Kastner Wieso eigentlich jetzt dieser Aufschrei? Weil jemand der auf VW Golf geschult wurde schon mit einem 3,5t Sprinter hoch/ lang von der Fähigkeiten her i.d.R. maximal ausgelastet ist... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 499549 | |||
Datum | 31.07.2008 20:55 | 101749 x gelesen | |||
Geschrieben von Anton KastnerHallo Leute, ich versteh jetzt den ganzen Radau darum nicht unbedingt. Ich habe damals vor Erwerb der FEK 2 mit meinem 3er einen Unimog 7,5t als LF8 im Einsatzdienst bewegt. Ist das sinnvoll? Ich denke nicht... Geschrieben von Anton Kastner Wieso eigentlich jetzt dieser Aufschrei? Weil endlich eine sinnvolle Einschränkung erlassen wurde, die man gerade zu torpedieren versucht. FEK B ist ein PKW-Führerschein, damit sollte man PKW bewegen können. 4,25t ist kein PKW und erfordert eine andere Ausbildung. Gruß, Markus Wenn Du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer (Antoine de Saint-Exupery) | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen | 499551 | |||
Datum | 31.07.2008 20:58 | 101512 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Markus Weber 2,8T, da ich ansonsten einen Fahrtenschreiber bekommen hätte Nach der VO (EWG) 3820/85 musst du ab 2,8t die EG-Sozialvorschriften anwenden (Lenk- und Ruhezeiten), einen Fahrtenschreiber brauchst du aber erst bei mehr als 3,5 t Gesamtgewicht (incl. Anhänger). Zwischen 2,8 und 3,5 t kann wahlweise Fahrtenbuch oder Fahrtenschreiber genutzt werden. In der Konsequenz kommt es in deinem Fall aber auf das gleiche raus, egal ob Fahrtenbuch oder Fahrtenschreiber Grüße Micha | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 499573 | |||
Datum | 31.07.2008 21:22 | 101787 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus WeberWeil endlich eine sinnvolle Einschränkung erlassen wurde, die man gerade zu torpedieren versucht. FEK B ist ein PKW-Führerschein, damit sollte man PKW bewegen können. 4,25t ist kein PKW und erfordert eine andere Ausbildung. Hallo Markus, als ich 1985 meinen 2er machte, da fuhr ich auf einem 8-tonner mit langem Fahrgestell. Nach der Prüfung konnte ich dann alles fahren, was mehr als 7,5 to zGM hatte. Und das darf ich auch noch heute. Schlimmer eigentlich als diese Diskussion ist die fehlende Erfahrung nach dem Erwerb des Führerscheins. Was nützt einem der schönste C / CE, wenn du nie damit fährst? Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Diskussionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles) | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 499591 | |||
Datum | 31.07.2008 21:33 | 101497 x gelesen | |||
Geschrieben von Anton KastnerSchlimmer eigentlich als diese Diskussion ist die fehlende Erfahrung nach dem Erwerb des Führerscheins. Was nützt einem der schönste C / CE, wenn du nie damit fährst? Tja und weil das eine blöd ist müssen wir das andere blöde auch weiterhin dulden? Wenn ich was zu sagen hätte, dann würde man in Sachen Fahrerlaubnissrecht noch ganz andere Fässer aufmachen. Begründen könnte ich dies jetzt mit meiner Erfahrung / bzw. meinem Wissen um mangelnde Erfahrung und mit meiner Ausbildertätigkeit für junge Menschen mit großen Autos. Ich hab aber nix zu sagen, bleibt mir nur gegen Initiativen zu stänkern, die kontraproduktiv sind. ;-) Gruß, Markus Wenn Du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer (Antoine de Saint-Exupery) | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 499624 | |||
Datum | 31.07.2008 22:04 | 101339 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Heinrich Brinkmann Na, rechne mal knapp die Hälfte, das kommt eher hin, und wenn du ne gute Fahrschule an der Hand hast, kannst du noch mal ca. 15 - 20% sparen. ... keine Ahnung - C1 wird bei uns in der Fw nicht gemacht und ich hatte mal vom C auf C1 geschlossen Gruss Gerhard | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 499731 | |||
Datum | 01.08.2008 08:51 | 101549 x gelesen | |||
Geschrieben von Anton KastnerSchlimmer eigentlich als diese Diskussion ist die fehlende Erfahrung nach dem Erwerb des Führerscheins. Was nützt einem der schönste C / CE, wenn du nie damit fährst? genau, früher konnte der 3er-Fahrer noch gelegentlich 7,5 t fahren, heute dürfte er sowas höchstens noch bei der Fw. Sinkt die Erfahrung noch weiter. Warum wohl haben sich die Vorschriften für die Fahrerlaubnisse verändert? Doch nicht, um mehr schwere LKW zu verkaufen! ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 499796 | |||
Datum | 01.08.2008 11:37 | 101525 x gelesen | |||
Zum Thema Erfahrung: Die Frage hier in die Runde, welche Mindestfahrpraxis wird in Euren Wehren von den Maschinisten gefordert? Bei uns in der WF mindestens einmal pro Quartal jedes Fahrzeug... ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund... | |||||
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Autor | Dirk8 R.8, Wiesbaden / Hessen | 499833 | |||
Datum | 01.08.2008 13:24 | 101485 x gelesen | |||
Salve, ja,eine SUPER Kampfwertsteigerung. Mit lauter losen Teilen im Mannschaftsraum. Sowas gehört aus dem Verkehr gezogen. Dirk | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 499838 | |||
Datum | 01.08.2008 13:33 | 101102 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Dirk Ruzicka ja,eine SUPER Kampfwertsteigerung. Mit lauter losen Teilen im Mannschaftsraum. Sowas gehört aus dem Verkehr gezogen. antworte doch wenigstens auf den Beitrag, auf den du dich beziehst, der, auf den du geantwortet hast, kann es ja nicht sein... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Mark8us 8E., Trabitz / Bayern / Oberpfalz | 499892 | |||
Datum | 01.08.2008 16:50 | 101186 x gelesen | |||
Hallo Markus Geschrieben von Markus Weber Wie darf man sich das vorstellen? | |||||
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Autor | Mark8us 8E., Trabitz / Bayern / Oberpfalz | 499896 | |||
Datum | 01.08.2008 17:03 | 101136 x gelesen | |||
Hallo Christian, Geschrieben von Christi@n Pannier ich entdecke da Dinge wie Stromerzeuger, Kabeltrommel und Flutlichttrage, zwei Fässer mit Ölbinder, eine Tauchpumpe sowie Motorkettensäge samt Zubehör. Sollte man sich also nicht wundern, dass das mit 3,5 to. nicht klappt. an sich nicht schlecht aber Verzichtbar wenn Gewichtsmäßig nicht geht. Lichmast ist meiner Nnsicht nach nicht verzichtbar aber den könnte man auch mit 12V betreiben um den Stromerzeuger zu sparen. Aber wer will darauf verzichten wenn alle anderen es haben? Geschrieben von Christi@n Pannier Zum Glück hat man auf so unwichtige Dinge wie Atemschutzgeräte verzichtet.... Tja wir sind halt in Bayern da kann man auch ohne Atemschutz löschen ;-) Wir haben unseres vor zwei Jahren auch ohne beschafft. Atemschutz wir meist aus Kostengründen weg gelassen. Finde ich jetzt nicht so toll aber naja. Wir bilden jetzt zumindes AGT- Träger aus die dann die Geräte der Nachbarwehr nutzen. Vor zwei Jahren als unseres in der Beschaffungsphase war besichtigte ich ein Fahrzeug im Landkreis Kulmbach. Dort genehmigt die Landkreisführung kein Fahrzeug ohne AGT mehr die haben halt dann "nur" einen 12V Lichtmast am Fahrzeug sind aber sehr zufrieden damit. Gruss Markus | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 499898 | |||
Datum | 01.08.2008 17:08 | 101612 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus EichermüllerLichmast ist meiner Nnsicht nach nicht verzichtbar wir reden von einem TSF? Geschrieben von Markus Eichermüller Aber wer will darauf verzichten wenn alle anderen es haben? au ja - und am besten jeweils die SUMME aller Ideen.... Geschrieben von Markus Eichermüller Atemschutz wir meist aus Kostengründen weg gelassen. Finde ich jetzt nicht so toll aber naja. Wir bilden jetzt zumindes AGT- Träger aus die dann die Geräte der Nachbarwehr nutzen. Atemschutzgeräte wollten mit wenigen Ausnahmen v.a. die Feuerwehren und Verbände als MINDEST-Beladung auf dem TSF haben. Ich versteh das nach wie vor nicht, weil bei sehr vielen dieser kleineren Wehren gigantische finanzielle und personelle Probleme die Folge sind, wenn man das ehrlich betrachtet! (Bayern weicht übrigens m.W. von Anfang an aus verständlichen Gründen ab.) ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 499904 | |||
Datum | 01.08.2008 17:24 | 101466 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Markus Eichermüller Unseres hat fast die selbe Ausstattung is nur ein Opel Movano und das Mercedes Fahrgestell mit 4,2 oder 4.25t ist ca. 200kg schwerer wie der Movano. Bei den 3,5-tonnern ist der Unterschied noch deutlicher: Mercedes Sprinter DoKa, Radstand 3.665 mm, zGG 3.500 kg: Nutzlast 1.290 - 1.380 kg Opel Movano Doka, Radstand 3.578 mm, zGG 3.500 kg: Nutzlast 1.684 kg Macht einen Nutzlastvorteil von 304 - 394 kg für den Movano. TSF-Beladung wiegt nach Norm rd. 600 kg, schafft man m.E. aber real auch mit 500 kg. Weitere 500 kg für die Besatzung, bleiben rd. 600 kg für den Aufbau übrig. Ich sehe da immer noch nicht das Problem. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Der Angriffstrupp rüstet sich aus, geht (Truppführer immer rechts) vom Druckstutzen der Pumpe 35 Schritt (bzw. eine B- und C-Schlauchlänge) vor und tritt einen Schritt nach links. Der Truppmann setzt die Kübelspritze ab und legt auf deren Deckel das Brechwerkzeug. Der Truppführer stellt die Axt mit dem Stiel auf den Boden, die Schneide zeigt nach vorn. Der Truppführer des Angriffstrupps meldet dem Gruppenführer durch Zuruf "Angriffstrupp zur Stelle" (Heimberg-Fuchs: Die Ausbildung der Feuerwehren, 1947) | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 499906 | |||
Datum | 01.08.2008 17:28 | 101344 x gelesen | |||
Geschrieben von Christi@n PannierIch sehe da immer noch nicht das Problem. das "Problem", das viele da sehen ist vermutlich schlicht: hmmmm statt hmmm ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 499915 | |||
Datum | 01.08.2008 17:38 | 101131 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Ulrich Cimolino das "Problem", das viele da sehen ist vermutlich schlicht: Vermutlich. Aber es war schon immer etwas teurer einen Mercedes zu fahren, in dem Fall sinds halt die Führerscheine. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Der Angriffstrupp rüstet sich aus, geht (Truppführer immer rechts) vom Druckstutzen der Pumpe 35 Schritt (bzw. eine B- und C-Schlauchlänge) vor und tritt einen Schritt nach links. Der Truppmann setzt die Kübelspritze ab und legt auf deren Deckel das Brechwerkzeug. Der Truppführer stellt die Axt mit dem Stiel auf den Boden, die Schneide zeigt nach vorn. Der Truppführer des Angriffstrupps meldet dem Gruppenführer durch Zuruf "Angriffstrupp zur Stelle" (Heimberg-Fuchs: Die Ausbildung der Feuerwehren, 1947) | |||||
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Autor | Mark8us 8E., Trabitz / Bayern / Oberpfalz | 499917 | |||
Datum | 01.08.2008 17:42 | 101181 x gelesen | |||
Hallo Uli, Geschrieben von Ulrich Cimolino wir reden von einem TSF? Schon klar wie oft bist mit einem TSF nachts zu einem Baum über der Fahrbahn drausen oder beim zusammenräumen und dann musste schaun wie du deine sachen wieder findest. gruss Markus | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 499919 | |||
Datum | 01.08.2008 17:49 | 101188 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Markus Eichermüller Schon klar wie oft bist mit einem TSF nachts zu einem Baum über der Fahrbahn drausen oder beim zusammenräumen und dann musste schaun wie du deine sachen wieder findest. Das ist doch das Kernproblem: Man versucht aus einem TSF eine Art Mini-HLF für's Dorf zu machen (siehe Dißfurt: Stromerzeuge plus LiMa plus Kabeltrommel plus Flutlichttrage plus Kettensäge plus Tauchpumpe plus Ölbinder) und wenn das mit 3,5 to. nicht geht soll bitteschön die Führerscheingrenze angehoben werden. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Der Angriffstrupp rüstet sich aus, geht (Truppführer immer rechts) vom Druckstutzen der Pumpe 35 Schritt (bzw. eine B- und C-Schlauchlänge) vor und tritt einen Schritt nach links. Der Truppmann setzt die Kübelspritze ab und legt auf deren Deckel das Brechwerkzeug. Der Truppführer stellt die Axt mit dem Stiel auf den Boden, die Schneide zeigt nach vorn. Der Truppführer des Angriffstrupps meldet dem Gruppenführer durch Zuruf "Angriffstrupp zur Stelle" (Heimberg-Fuchs: Die Ausbildung der Feuerwehren, 1947) | |||||
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Autor | Albr8ech8t K8., Ostfildern / BW | 499925 | |||
Datum | 01.08.2008 18:31 | 101121 x gelesen | |||
Hallo, was nützt dir der schönste B bis 4,25t wenn du nur PKW fährst und genau so selten Fahrzeuge über 2t? Man braucht nur zu verfolgen, wieviele Unfälle derzeit wieder mit SoSi-Fahrzeuge passieren. Als Ursache steht sehr häufig: "verlor der Fahrer die Kontrolle über das Fahrzeug", was wiederum die folge von mangelder Fahrpraxis, fehlender Ausbildung ( klasse C, Sicherheitstraining ) und einem gewissen Grad an Selbstüberschätzung liegt. Verstärkt wird dies noch durch den Sparzwang der Komunen. Wenn über fehlende Fahrer in 10 J. geklagt wird, machen die verantwortlichen schon jetzt etwas falsch. Wenn ich in 10 J. noch Fahrer brauche, muß ich schon jetzt junge FA ausbilden. Und Ausbildung kostet nun mal Geld, wie nun mal Qualität auf der ganzen Welt Geld kostet. mfg A.Kaiser | |||||
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Autor | Pete8r L8., Trochtelfingen / Baden Württemberg | 499927 | |||
Datum | 01.08.2008 18:44 | 101048 x gelesen | |||
Die Frage stellt sich für mich ob es nicht Sinnvoll wäre 7,5 To ohne Hänger zuzulassen dann wäre das TSF-W ein GWT oder LF 10-6 Straße möglich. die 4,2 To lösen das eigentliche Problem sowieso nicht. mfg Peter Lipp wie immer meine Private Meinung ich gehöre noch zu der Generation alter Führerschein ich finde es aber Richtig das ein 7,5 to mit Anhänger sprich 18 To für junge Menschen mit 18 ohne entsprechende Führerschein Ausbildung nicht mehr zulässig ist. | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 499928 | |||
Datum | 01.08.2008 18:57 | 101098 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Peter Lipp Die Frage stellt sich für mich ob es nicht Sinnvoll wäre 7,5 To ohne Hänger zuzulassen ??? Gibts doch: C1 MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Der Angriffstrupp rüstet sich aus, geht (Truppführer immer rechts) vom Druckstutzen der Pumpe 35 Schritt (bzw. eine B- und C-Schlauchlänge) vor und tritt einen Schritt nach links. Der Truppmann setzt die Kübelspritze ab und legt auf deren Deckel das Brechwerkzeug. Der Truppführer stellt die Axt mit dem Stiel auf den Boden, die Schneide zeigt nach vorn. Der Truppführer des Angriffstrupps meldet dem Gruppenführer durch Zuruf "Angriffstrupp zur Stelle" (Heimberg-Fuchs: Die Ausbildung der Feuerwehren, 1947) | |||||
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Autor | Tobi8as 8Jos8ef 8R., Bad Tölz / Bayern | 499932 | |||
Datum | 01.08.2008 19:00 | 101410 x gelesen | |||
Ich hab da was im Hinterkopf, dass unsere Nachbarn in der Alpenrepublik genau für diese Fälle einen "Feuerwehrführerschein" haben, wo bei dieser vermutlich noch weiter greift, weil das unserem TSF vergleichbare KLF wegen der 9 Mann 4,9t hat (bitte korrigieren, wenns nicht stimmt. Weiß da jemand mehr, wie das mit dem Feuerwehrführerschein läuft. Alter 3er Führerschein mit 7,5t ohne Erfahrung war Sch... nicht gut, auf der anderen Seite: wieviele Bauernburschen fahren ihre landwirtschaftlichen Zugmaschinen mit bis zu XX km/h und einer Gesamtmasse des Zuges, dass die über das Gewicht eines LFs nur lächeln können! Wo liegen hier die Grenzen (Gewicht/Geschwindigkeit) der Klasse T und wär es nicht besser Inhaber des T bei gleichzeitigem Besitz des B zu erlauben bis zu 4,25t zu fahren (Kombination aus Erfahrung Gewicht und Geschwindigkeit)? | |||||
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Autor | Paul8 B.8, Neunkirchen / Saar / Saarland | 499934 | |||
Datum | 01.08.2008 19:10 | 101340 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Christi@n Pannier Gibts doch: C1 stimmt, aber wird diese Klasse auch überall angeboten? Ich hab mich - beruflich - mal in einer Nachbarstadt nach den Fahrerlaubnissen erkundigt, da gibts von den fünf Fahrschulen garantiert keine, die den C1 anbietet und nach Auskunft einer größeren Fahrschule auch keine im Saarland, die diese Klasse schult (hab ich jetzt nicht überprüft und aufgrund diverser anderer Überlegungen mich nur mit CE beschäftig, kostet schon einiges, da war mein alter "2"-er günstiger - ) da wäre auch mal die Überlegung sinnvoll, ein Feuerwehrfahrzeug in dieser Klasse als Fahrschulfahrzeug umzurüsten (wobei die Ausbildung C1 gar nicht soo riesig von der C abweichen soll), aber welche Kommune ist so weitsichtig? (ok, ich kenne welche, die schulen mit Feuerwehrfahrzeugen, ist schon günstiger) also dann, weiterhin frohes diskutieren Paul alles meine persönliche Meinung, wer Rechtschreibfehler findet, kann diese behalten | |||||
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Autor | Andr8e F8., Neustadt an der weinstraße / Rheinland-Pfalz | 499937 | |||
Datum | 01.08.2008 19:22 | 100957 x gelesen | |||
Hallo, auch wenn es der falsche Beitrag ist, auf den du geantwortet hast, ich denke mal, du meinst dieses TSF. Wenn man deiner Meinung nach gehen würde, müsste man 60% aller TSF aus dem Verkehr ziehen ;-) Davon abgesehen denke ich schon, das die Ausrüstung des o. g. TSF gesichert sind. MfG | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 499940 | |||
Datum | 01.08.2008 19:24 | 101676 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Tobias Josef Riesch Ich hab da was im Hinterkopf, dass unsere Nachbarn in der Alpenrepublik genau für diese Fälle einen "Feuerwehrführerschein" haben, wo bei dieser vermutlich noch weiter greift, weil das unserem TSF vergleichbare KLF wegen der 9 Mann 4,9t hat (bitte korrigieren, wenns nicht stimmt. Jaja... die Geschichte des Feuerwehrführerscheins ist eine Geschichte voller Mißverständnisse... Warum können die Ösis das, wo doch die böse EU.....? Weil nicht die EU gegen einen Feuerwehrführerschein ist, sondern Berlin (also die Hauptstadt, nicht das Bundesland), aber Berlin dummerweise Deutschland ist und Berlin alle Versuche diesbzgl. abgeblockt hat. Aber DAS verschweigen die Marktschreier gerne. Dabei könnte es so einfach sein: Der Kommandant drückt dem 18-jährigen Fahranfänger einfach einen Feuerwehrführerschein in die Hand und schon kann man mit dem 11-tonner (H)LF 10/6 durch die Lande kacheln und Nein, geht nicht, weil in Österreich für den Erwerb des Feuerwehrführerscheins z.B. bei vorhandener FEK B eine praktische Ausbildung von mindestens 12 Unterrichtseinheiten Pflicht ist (Führerscheingesetz-Feuerwehrverordnung, § 2) und anschließend eine Prüfung abgelegt werden muss. Das verschweigen die Marktschreier gerne. Das Ganze gibts natürlich nicht für lau, sondern ist (in der Steiermark, wo es keine eigenen Prüfer gibt) mit Kosten von 650 € (für C) verbunden (plus Lernunterlagen plus Prüfungsgebühr plus Behördengebühren). Das sagen die Marktschreier auch nicht. Wenn man also ohnehin mindestens 12 Unterrichtseinheiten absolvieren muss UND eine Prüfung machen muss UND das auch noch Geld kostet, warum dann ein Feuerwehrführereschein? Warum nicht gleich einen C1 machen, den man (im Gegensatz zum Feuerwehrführerschein) auch im normalen Leben nutzen darf? Weil in Österreich für C eine Promillegrenze von 0.1 Promille gilt und man auch dort als C-Fahrer alle 5 Jahre zum Onkel Doktor muss, um seine Tauglichkeit feststellen zu lassen. Für den besitzer des Feuerwehrführerscheins hingegen gilt eine 0,49 Promille Grenze. Auch wird der AT-Feuerwehrführerschein nur für zehn Jahre ausgestellt, dann ist eine Verlängerung notwendig und erst dann braucht man eine Bestätigung der gesundheitlichen Eignung. Im Klartext: Beim Feuerwehrführerschein in Österreich gehts nur sekundär um ein Gewichtsproblem, aber primär um die Promillegrenze. Nur: Das wissen viele Marktschreier nicht.... MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Der Angriffstrupp rüstet sich aus, geht (Truppführer immer rechts) vom Druckstutzen der Pumpe 35 Schritt (bzw. eine B- und C-Schlauchlänge) vor und tritt einen Schritt nach links. Der Truppmann setzt die Kübelspritze ab und legt auf deren Deckel das Brechwerkzeug. Der Truppführer stellt die Axt mit dem Stiel auf den Boden, die Schneide zeigt nach vorn. Der Truppführer des Angriffstrupps meldet dem Gruppenführer durch Zuruf "Angriffstrupp zur Stelle" (Heimberg-Fuchs: Die Ausbildung der Feuerwehren, 1947) | |||||
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Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 499945 | |||
Datum | 01.08.2008 20:00 | 100874 x gelesen | |||
Hallo, geschrieben von Tobias Josef Riesch: auf der anderen Seite: wieviele Bauernburschen fahren ihre landwirtschaftlichen Zugmaschinen mit bis zu XX km/h und einer Gesamtmasse des Zuges, dass die über das Gewicht eines LFs nur lächeln können! Mußte zwar auch erst mal kurz nachsehen, aber: L = "kleiner Trecker": Solo bis max. 32 km/h, mit Anhängern bis max. 25 km/h (selbstf. Arbeitmaschine bis max. 25 km/h) T = "großer Trecker": Bis max 60 km/h (selbstf. Arbeitsmaschine bis max. 40 km/h) und wär es nicht besser Inhaber des T bei gleichzeitigem Besitz des B zu erlauben bis zu 4,25t zu fahren (Kombination aus Erfahrung Gewicht und Geschwindigkeit)? 1. Na klar, und Kapitäne bekommen mind. den C1 und Piloten automatisch A ( /Ironie ) 2. Die "Bauernburschen" können einerseits i.d.R. mit ihren Traktoren zwar wirklich umgehen / fahren (sogar mit zwei Anhängern rückwärts ;-) ), andereseits bleibt ein Traktor mit 32 t in zwei Anhängern trotzdem etwas ein klein wenig anderes, als ein LKW oder LF. Dieser Punkt ist aber vielleicht ein bißchen akademisch weil: 3. Mal aus der Praxis: Gibt es bei Euch tatsächlich Landwirte (aktive, nicht Hobbybauern, wobei das nicht abwertend gemeint ist), die tatsächlich nur den FS Klasse T haben (dauerhaft, nicht übergangsweise bis zum 18. Geburtstag)? Also hier kenne ich an sich nur Landwirte mit CE (der den T beinhaltet), da heute u.a. auch in der Landwirtschaft viel mit (z.T. eigenen) LKW transportiert wird und / oder es z.B. inzwischen auch Traktoren gibt, die einen CE erfordern (Vmax > 60 km/h). 4. Wie viele Landwirte gibt es bei Euch (noch), daß so eine seltsame Regelung tatsächlich Auswirkungen hätte? Gruß Daniel | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 499984 | |||
Datum | 01.08.2008 22:39 | 101206 x gelesen | |||
Gott mit dir du Land der Bayern. Man ist also entschlossen eine 15 Jahre alte EU Richtlinie zu kippen, das Leben anderer zu gefährden nur weil die Gemeinden nicht Ihre Hausaufgaben auf die Reihe bekommen? Ganz doll! Dafür fängt der Flughafen am Bahnhof an. Unterstützt wird das ganze vom LFV der, nach dem Kippen der Feuerwehrverbände, hier wieder einmal beweist wessen Interessen er vertritt. Fehlt als nächstes noch eine Online Petition... Mit kameradschaftlichem Gruß Florian Besch "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." Marko Ramius | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 499993 | |||
Datum | 02.08.2008 01:23 | 101171 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Florian Besch Man ist also entschlossen eine 15 Jahre alte EU Richtlinie zu kippen Was regt ihr euch so auf? Das haben doch auch schon andere versucht. Sicher wird sich jetzt auch nicht´s ändern, man ist halt 15 Jahre zu spät dran. Viel Wind um nicht´s, aber wenn die Herren nichts anderes zu tun haben, dann lassen wir sie doch fordern. MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm http://hvo-vilseck.de/index1.html http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg | |||||
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Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 500007 | |||
Datum | 02.08.2008 08:58 | 100988 x gelesen | |||
Hallo, geschrieben von Florian Besch: Man ist also entschlossen eine 15 Jahre alte EU Richtlinie zu kippen Geschrieben von Christof Strobl: Sicher wird sich jetzt auch nicht´s ändern, man ist halt 15 Jahre zu spät dran. Och, 15 Jahre? An sich wohl mindestens 27 1/2! GIHL, "Handbuch der Feuerwehrfahrzeugtechnik" (zweite Auflage, 1987): In Kürze ist eine Anpassung der vorstehenden Führerscheinklassen an das im Rahmen der EG geltenden Fahrerlaubnisrecht zu erwarten, deren Grundlage die EG-Führerscheinrichtlinie vom 04.12.1980 ist. Interessant finde ich in diesem Zusammenhang übrigens auch, daß die 7,5 t-Grenze bei der Führerscheinklasse 3 sich m.W. nur in der alten Bundesrepublik fand, denn bis zur Neuregelung (wann auch immer die stattfand) resp. im Deutschen Reich durften mit dem FS Klasse 3 ebenfalls nur Fahrzeuge bis 3,5 t gefahren werden (siehe hier: "Epoche 2" - ganz unten, Führerscheinklassen in den 30er / 40er Jahren bzw. seit es Führerscheine gab) - die 7,5 t -Grenze bestand also eigentlich nicht "schon immer so". Und auch noch übrigens: Um so bemerkenswerter ist die Grenze, wenn man sich vor Augen hält, daß in dieser Zeit diese 7,5 t -Grenze i.d.R. ausreichte, um damit ein ausgewachsenes LF 15 zu fahren (ein LF 15 auf KHD / Magirus-Deutz S 330 / S 3000 hatte z.B. konkret eine zGM von 7.250 kg, der neuere MB 3500 / 311 als LF 15 m.W. ebenfalls (jedenfalls noch eine Zeit lang)). Gruß Daniel | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 500066 | |||
Datum | 02.08.2008 12:37 | 101119 x gelesen | |||
Geschrieben von Paul Bohlen
Ja. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 500073 | |||
Datum | 02.08.2008 12:52 | 101473 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Sebastian Siewert
Vielleicht sollte die Frage dann eher lauten: Welches Einsatzfahrzeug hat zwischen 3,5 und 4,25 Tonnen? Dann wären zu dieser Antwort: Geschrieben von Ulrich Cimolino ELW 1,5 noch einige zu präzisieren: - Neue TSF mit durchaus sinnvoller (!) Zusatzbeladung (ohne Zusatzbeladung gehen die 3,5t gerade noch so, ob das in ein, zwei Jahren noch so ist, sei mal dahingestellt) - KLF nach Norm (es sei denn, man beschränkt sich derzeit auf Fahrgestelle, die in naher Zukunft wohl auch durch schwerere ersetzt werden und rechnet mit realitätsfremden 0kg Gewichtsreserven bei Normfeuerwehrleuten) Dass das derzeitige KLF mit 3,5t nicht sinnvoll zu machen sein scheint (schon bei den ersten Fahrzeugen war das sehr knapp bemessen, damals hatte man beim TSF noch 200kg Luft), dürfte schon lange klar sein. Natürlich kann man jetzt auch über Sinn und Unsinn des KLF an sich diskutieren. Bis die Diskussion dann abgeschlossen ist, landen wir (derzeit schon aktuell) bei der selben Problematik beim TSF. Um ein aktuelles Fahrzeug mit dem gleichen Material zu beladen, das man schon vor 30 Jahren auf einem TSF hatte, braucht man ein deutlich schwereres Fahrzeug. Unser TSF auf LT31 aus 1978 hat selbst mit 2 PA nachgerüstet und sonstiger Zusatzbeladung noch gute 200kg Reserve bei 3,2t zul. GG. Bei einem heutigen TSF mit identischer Beladung wären evtl. die 3,5t gerade noch so ohne Reserve machbar. Die entsprechende Regelung wäre für mich durchaus nachvollziehbar. Man darf auch bisher schon mit Klasse B Gespanne bis 4,25t bewegen, also z.B. einen 3,5t-Kleintransporter mit 750kg-Anhänger, daher kommen wohl auch die 4,25t. Derzeit ist es bei den meisten 3,5-Tonnern problemlos möglich, eine Auflastung auf z.B. 3,8t ohne technische Änderung zu erreichen, wird vielfach auch bei TSF schon gemacht, da die 3,5t nicht reichen. Wenn hier auch immer große Aufschreie kommen bezüglich der Fahrschulausbildung, so weise ich nur mal auf die "Ausnahmeregelungen" bzw. Spezialklassen der Landwirtschaft hin. Spätestens wenn ich die so sehe, ist eine 4,25t-Regelung für Feuerwehren kein Problem. Klasse L: Da dürfen schon 15 bis 16-jährige Traktoren bis 32km/h und beliebige landwirtschaftliche Gespanne ohne jegliche Gewichtsbeschränkung bis 25km/h fahren. Die Ausbildung besteht nur aus Theorie mit Prüfung und einer praktischen Fahrstunde, meines Wissens ohne praktische Prüfung! Klasse T: Schon 16-jährige dürfen da Gespanne, für die außerhalb der Landwirtschaft locker Klasse CE fällig wäre bis 40km/h bewegen. Ab 18 sogar bis 60km/h, wenn man's mit LKW über 7,5t vergleicht, die auf Bundes- und Landstraßen ja auch nur Tempo 60 fahren dürfen, ein eigentlich auf Fahrten außerhalb der Autobahn beschränkter CE. Immerhin ist die Ausbildung ja auch an den CE angelehnt. Mindestens genauso lächerlich: Wer Klasse B macht, hat mit Klasse T noch lange nicht BE... Andere Ausnahme: Anhängerregelung bei Klasse B (ohne E): Während man bei Klasse C und C1 eine klare Regelung hat und selbst bei C1E noch streng beschränkt, darf man bei Klasse B (ohne E) doch einiges an Anhängern ohne spezielle Ausbildung ziehen. Hinter einem Mittelklasse-PKW mit 1500kg Leermasse und 2000kg zul. Gesamtmasse darf man z.B. den Wohnwagen mit 1500kg zul. Gesamtmasse mit Klasse B (ohne E) fahren. Sicherlich gegenüber dem PKW alleine ein wesentlich anderes Fahrverhalten und auch ein deutlich größerer Unterschied als ein Kleintransporter mit 3,5 oder 4,25t zul. GG. Gruß, Michael | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 500083 | |||
Datum | 02.08.2008 14:13 | 101229 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Ulrich Cimolino TSF XL ... Du kannst da ganz schnell mal das "XL" streichen. Ein TSF mit Normbeladung in Kofferbauweise geht schon heute nicht mehr auf allen am Markt erhältlichen Transporterfahrgestellen der 3,5t Klasse zu realisieren. Ein KLF (ohne XL - nach Länderweisung HE/RLP) geht m.W. derzeit überhaupt nicht mehr ... Und das alles mit Feuerwehrleuten, die im Mittel 75 kg wiegen dürfen (also wenn ich da einsteigen soll, müßte sich noch ein Mädel mit 50 kg finden, dass der Schnitt gewahrt bleibt) ... Gruss Gerhard | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 500092 | |||
Datum | 02.08.2008 14:48 | 101326 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard BayerEin TSF mit Normbeladung in Kofferbauweise geht schon heute nicht mehr auf allen am Markt erhältlichen Transporterfahrgestellen der 3,5t Klasse zu realisieren Nein, aber immer noch auf mehr als nur einem.... Geschrieben von Gerhard Bayer Ein KLF (ohne XL - nach Länderweisung HE/RLP) geht m.W. derzeit überhaupt nicht mehr ... Das Kein-Löschfahrzeug ist eh hyperfluid - und die jetzigen Probleme sind - wie so viele andere da auch - mit Ansage entstanden. So what? ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 500109 | |||
Datum | 02.08.2008 16:34 | 100934 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Ulrich Cimolino Nein, aber immer noch auf mehr als nur einem.... ... schon, aber - eines diese Fahrzeugtypen - über die Sinnfälligkeit (Fahreigenschaften ohne Mannschaft, Wintertauglichkeit) von auf der Hinterachse maximal belasteten Fronttrieblern brauche ich mich nicht auszulassen ? Und wetten, dass die nächste Generationen der besagten Fahrgestelle auch schwerer werden ... Gruss Gerhard | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 500118 | |||
Datum | 02.08.2008 17:07 | 100930 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Ulrich Cimolino Nein, aber immer noch auf mehr als nur einem.... Wie schon geschrieben, auch da ist ein bestimmt nicht leichterer Nachfolger in Sicht. Abwarten auf besseres Wetter (oder auf was auch immer) wäre da wohl der falsche Weg. Geschrieben von Ulrich Cimolino Das Kein-Löschfahrzeug ist eh hyperfluid - und die jetzigen Probleme sind - wie so viele andere da auch - mit Ansage entstanden. So what? Ich sag ja, über Sinn und Unsinn des KLF in seiner jetzigen Form kann man diskutieren. Aber wenn man da anfängt, kommen auch wieder Tausende unterschiedlicher Meinungen zusammen. Erster Einsparpunkt wäre die Mannschaft: Nur noch Besatzung 1:1, so wie schon beim GW-TS (den ja auch jeder für Unsinn hält). Bleiben 4x90=360kg die man für ein schwereres Fahrgestell oder sonstwas nutzen kann. Auf dem Lande spielt die Transportkapazität der Feuerwehrfahrzeuge (sonst würden ja auch Fahrzeuge mit Gruppenbeladung und Staffelbesatzung wie TSF, TSF-W, StLF10/6 keinen Sinn machen) sowieso eine untergeordnete Rolle. Bei jedem größeren Einsatz rücken doch sowieso mehr als nur 6 bzw. 9 Leute aus. Ich kann mir jedenfalls keine Dorfwehr mit 30 Mitgliedern vorstellen, bei der am Einsatzort eines größeren Einsatzes nur die Fahrzeugbesatzung mit 6 Mann hinfährt und die restlichen 24 Mann (abzüglich derer, die gerade nicht verfügbar sind) bleiben im Gerätehaus sitzen. Aber da hier ja die meisten die städtischen Bedingungen auf jede Dorfwehr übertragen wollen, wird ja sowas gleich abserviert und als Unsinn betitelt. Gruß, Michael | |||||
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Autor | Paul8 B.8, Neunkirchen / Saar / Saarland | 500192 | |||
Datum | 03.08.2008 00:22 | 101046 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Stefan Brüning Ja. hm, also Überall wird diese Klasse definitiv nicht angeboten , ich kenne da mindestens eine Ausnahmeregion - aber dann mal die Frage: ist der Erwerb der Fahrerlaubnis in dieser Klasse wirklich günstiger als der richtige C? und mit was wird denn dann geschult? und gibt es vielleicht auch Feuerwehren, die so schulen? Grüße Paul alles meine persönliche Meinung, wer Rechtschreibfehler findet, kann diese behalten | |||||
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Autor | Stef8fen8 H8., Bad Vilbel / Hessen | 500193 | |||
Datum | 03.08.2008 00:33 | 100726 x gelesen | |||
Geschrieben von Paul Bohlenist der Erwerb der Fahrerlaubnis in dieser Klasse wirklich günstiger als der richtige C? und mit was wird denn dann geschult? Als ich im Jahre 2002 meinen Klasse CE Führerschein erworben habe saß ein zukünftiger Zivikollege mit im Kurs, dieses hat nur den durch den Dienstherren finanzierten C1 erworben, dieser war bei gleicher Stundenzahl etwa 100 € günstiger als mein C ohne E. lag m.W. an den etwas günstigeren Fahrstunden für die Stadtfahrten (oder wie auch immer die heißen). Geschrieben von Paul Bohlen und gibt es vielleicht auch Feuerwehren, die so schulen? Kenne persönlich keine, halte ich auch in Anbetracht der Gewichtsentwicklung der Fahrzeuge für reichlich kurzsichtig. Grüße, der Steffen! Alles natürlich meine Meinung! | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 500202 | |||
Datum | 03.08.2008 02:28 | 100939 x gelesen | |||
Geschrieben von Paul Bohlenhm, also Überall wird diese Klasse definitiv nicht angeboten , ich kenne da mindestens eine Ausnahmeregion - aber dann mal die Frage: ist der Erwerb der Fahrerlaubnis in dieser Klasse wirklich günstiger als der richtige C? und mit was wird denn dann geschult? Ich kenne in unsererem Bereich keine Schule, die C ausbildet aber kein C1. Darüber hinaus ist die Rechenfrage interessant. Bei C1 entfallen die regelmäßigen Untersuchungen, die durchaus einige Euros kosten. Die Schulung findet entweder auf den C-Fahrzeugen oder auf abgelasteten C-Fahrzeugen statt. Ich persönlich würde immer den C dem C1 vorziehen. Geschrieben von Paul Bohlen und gibt es vielleicht auch Feuerwehren, die so schulen? Bei uns entfällt das, weil wir Fahrer für Klasse C benötigen. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 500210 | |||
Datum | 03.08.2008 08:33 | 101112 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Stefan Brüning Darüber hinaus ist die Rechenfrage interessant. Bei C1 entfallen die regelmäßigen Untersuchungen, die durchaus einige Euros kosten. Aber auch nur bis zum Alter von 50 Jahren. Geschrieben von Stefan Brüning Die Schulung findet entweder auf den C-Fahrzeugen oder auf abgelasteten C-Fahrzeugen statt. Würde mich wundern, wenn man C-Fahrzeuge zur Schulung nehmen würde, da das nicht den Vorgaben für Klasse C1 entspricht. Die Fahrschulen, die ich kenne (übrigens wird komischerweise 20km von Neunkirchen/Saar in Richtung Rheinland-Pfalz in fast allen Fahrschulen der C1 angeboten) haben als Schulungsfahrzeuge für den C1 z.B. Mercedes 814 laufen, für den C und CE dann z.B. einen 1735. Da wäre auch nix mit Ablastung. Da für den C das Fahrzeug auch mindestens 12t zul. GG haben muss, für C1 aber max. 7,5t, wird das auch relativ schwierig. Es sei denn, man rennt nach jedem Fahrschülerwechsel zum TÜV und läßt sich eine Auf-/Ablastung eintragen... Gruß, Michael | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 500253 | |||
Datum | 03.08.2008 11:52 | 100929 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael Weyrich
Ja. Das ist aber bei jüngeren FA (und um die geht es ja bei dieser Problematik) eine lange Zeit. Geschrieben von Michael Weyrich Würde mich wundern, wenn man C-Fahrzeuge zur Schulung nehmen würde, da das nicht den Vorgaben für Klasse C1 entspricht. Die Fahrschulen, die ich kenne (übrigens wird komischerweise 20km von Neunkirchen/Saar in Richtung Rheinland-Pfalz in fast allen Fahrschulen der C1 angeboten) haben als Schulungsfahrzeuge für den C1 z.B. Mercedes 814 laufen, für den C und CE dann z.B. einen 1735. Das mag ja selten sein, aber es kommt vor. Viele Fahrschulen verfügen auch nicht über eigene Fahrzeuge und mieten sie sich bei Bedarf bzw. kooperieren mit Kollegen. Geschrieben von Michael Weyrich Da wäre auch nix mit Ablastung. Da für den C das Fahrzeug auch mindestens 12t zul. GG haben muss, für C1 aber max. 7,5t, wird das auch relativ schwierig. Es sei denn, man rennt nach jedem Fahrschülerwechsel zum TÜV und läßt sich eine Auf-/Ablastung eintragen... S.o. Zu der Zeit, als ich meinen FS gemacht habe, gab es diese Fälle. Mitlerweile habe ich mich nicht mehr damit beschäftigt. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 500564 | |||
Datum | 04.08.2008 13:24 | 100516 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan BrüningS.o. Zu der Zeit, als ich meinen FS gemacht habe, gab es diese Fälle. Mitlerweile habe ich mich nicht mehr damit beschäftigt. Kann es eigentlich nicht gegeben haben, denn es sind 2 verschiedene Fahrzeuge erforderlich. Gruß Christian TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Domi8nik8 W.8, Kahl am Main / Bayern | 500597 | |||
Datum | 04.08.2008 15:23 | 100833 x gelesen | |||
Hallo zum einen ist meiner Meinung nach dazu zu sagen, dass damit aus welchen Gründen auch immer nicht wirklich eine Verbesserung des Problems eintritt, sondern es lediglich um, wie in diesem Fall eine 3/4 Tonne Verschiebung geht. zum zweiten muss ich meiner Meinung nach auch sagen, dass wenn auf diesem Gebiet etwas passieren sollte, es die komplette Führerscheinzulassungsverordnung und der Einteilung von Klassen und Tonagen gehen sollte. Ich möchte nur ein Beispiel dazu nennen, es hat alles sein für und dagegen, dass ist auch klar, aber nur kurz: Ich darf mit 16 Jahren Führerschein KLasse T erwerben und einen landwirtschaftlischen Zug lenken , Traktor + Hänger + Hänger mit 40 Tonnen. Nun erwerbe ich Führerscheinklasse B mit 18 Jahren und bekomme nicht einmal BE erteilt.., was wiederum bedeutet an meinem Auto dürfte ich keinen "größeren" Hänger ziehen. Etwas ähnliches ist die Klasse C zu erwerben, mit dem ich ein einzelnen Lkw mit 30 Tonnen fahren darf, aber an ein 7,5 Tonner nicht einmal einen 1 Tonnen Hänger ziehen dürfte. Jeder hat seine Meinung und kann andere Ansichten dazu haben und ich wollte hier nur beispielhaft aufzeigen was innerhalb unserer Führscheinregelung sein kann, die Zahlen sind nur Beispiele und innerhalb der erlaubten Grenzen ausgedacht. Danke Gruß Dominik | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 500600 | |||
Datum | 04.08.2008 15:42 | 100861 x gelesen | |||
Geschrieben von Dominik WütscherIch möchte nur ein Beispiel dazu nennen, es hat alles sein für und dagegen, dass ist auch klar, aber nur kurz: Ich darf mit 16 Jahren Führerschein KLasse T erwerben und einen landwirtschaftlischen Zug lenken , Traktor + Hänger + Hänger mit 40 Tonnen. Wie schnell darfst Du damit fahren - und v.a. WER fährt normalerweise damit? Ich kenne eigentlich keinen Gelegenheitslenker solcher Dinger, dafür sind die Traktoren zu teuer... Geschrieben von Dominik Wütscher Nun erwerbe ich Führerscheinklasse B mit 18 Jahren und bekomme nicht einmal BE erteilt.., was wiederum bedeutet an meinem Auto dürfte ich keinen "größeren" Hänger ziehen. Mit Anhänger zu fahren (zumal in Städten und mit größeren Geschwindigkeiten) soll was anderes sein, als mit Traktoren. Zumindest habens die Verkehrs- und Führerscheinrechtler bisher so gesehen. ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Ingo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen | 500604 | |||
Datum | 04.08.2008 15:56 | 100541 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich CimolinoMit Anhänger zu fahren (zumal in Städten und mit größeren Geschwindigkeiten) soll was anderes sein, als mit Traktoren. Mit einem 1,5to Wohnwagen an einen Golf ist nicht einfach zu fahren. Mit Traktor und 2 Anhängern sicherlich auch nicht Mit einen Transporter mit 4,25 to zGM ist erheblich einfacher zu fahren. Gruß Ingo | |||||
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Autor | Ingo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen | 500607 | |||
Datum | 04.08.2008 16:00 | 100465 x gelesen | |||
Geschrieben von Christi@n Pannierm Klartext: Beim Feuerwehrführerschein in Österreich gehts nur sekundär um ein Gewichtsproblem, aber primär um die Promillegrenze. Wie du aber auch geschrieben hast ist es für die Gemeinden deutlich billiger in Anschaffung und Erhalt. Viele Dinge die für die Güterbeförderung im Führerschein mit enthalten sind interessieren bei FW/RD/KatS i.d.R.nicht: Lenkzeiten, Ladungssicherung,..... Gruß Ingo | |||||
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Autor | Domi8nik8 W.8, Kahl am Main / Bayern | 500610 | |||
Datum | 04.08.2008 16:06 | 100250 x gelesen | |||
Geschrieben von mir Ich möchte nur ein Beispiel dazu nennen, es hat alles sein für und dagegen, dass ist auch klar... ...kurz noch zum Hänger, nach aktuellem Stand darf ich an meine 4er Golf einer 1300kg Wohnwagen oder Anhänger anhängen und fahren... ihr habt natürlich auch recht, keine frage ... mir persönlich fehlt das Verständnis für die Verhältnismäßigkeit des ganzen zueinander Grüßle Dominik | |||||
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Autor | Torb8en 8B., Kastorf/ Kiel / Schleswig Holstein | 500612 | |||
Datum | 04.08.2008 16:06 | 100359 x gelesen | |||
Moin, Ich bin zwar nicht Dominik, aber in der gleichen Si Dieser Beitrag gibt einzig und allein meine bescheidene Meinung wieder. Nicht die der Feuerwehr Kastorf oder gar die der Feuerwehr Kiel. | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 500615 | |||
Datum | 04.08.2008 16:08 | 100232 x gelesen | |||
Geschrieben von Ingo zum FeldeViele Dinge die für die Güterbeförderung im Führerschein mit enthalten sind interessieren bei FW/RD/KatS i.d.R.nicht: Lenkzeiten, Ladungssicherung,..... Ja, das Gefühl hab ich auch manchmal... :-( MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Torb8en 8B., Kastorf/ Kiel / Schleswig Holstein | 500616 | |||
Datum | 04.08.2008 16:10 | 100329 x gelesen | |||
Mist vertippt. Also nochmal: ich bin zwar nicht Dominik, aber in der gleichen Situation. Mit dem Führerschein der Klasse T darf man ab 18 mit Landwirtschaftlichen Zügen mit 60 km/h und 40 t auf dt. Straßen fahren. Ich finde es auch etwas merkwürdig, das ich hinter mein Auto aber keinen größeren Anhänger hängen darf, aber naja mit Führerschein lässt sich eben Geld verdienen. MkG Torben Dieser Beitrag gibt einzig und allein meine bescheidene Meinung wieder. Nicht die der Feuerwehr Kastorf oder gar die der Feuerwehr Kiel. | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 500621 | |||
Datum | 04.08.2008 16:21 | 100408 x gelesen | |||
Geschrieben von Ingo zum FeldeMit einem 1,5to Wohnwagen an einen Golf ist nicht einfach zu fahren. darfst Du doch ohne BE gar nicht mehr... Geschrieben von Ingo zum Felde Mit einen Transporter mit 4,25 to zGM ist erheblich einfacher zu fahren. Klar, mit > 140 PS (gern auch 180 ...), mehr als 140 km/h und dann noch mit 5 anderen Leuten in einem fremden Auto, in dem man im Jahr i.d.R. im Schnitt vermutlich weniger als 100 km fahren wird... Mein Gott... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 500624 | |||
Datum | 04.08.2008 16:25 | 100432 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich CimolinoGeschrieben von Ingo zum Felde Korrigiere mich: da gibts ja noch die Ausnahme: darf man (NOCH!) fahren, wenn Gesamtzug unter 3,5 t und der Anhänger höchstens gleich schwer wie das Zugfahrzeug ist. (Das gibt dann auch "super" Fahreigenschaften, v.a. bei problematischen Straßenverhältnissen...) ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Joha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt | 500626 | |||
Datum | 04.08.2008 16:28 | 100044 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich Cimolinoder voll beladene (zGG) Anhänger höchstens gleich schwer wie das leere Zugfahrzeug ist.Wenn schon, denn schon ;-) Besucht uns doch einfach auf: www.feuerwehr-braunschweig-innenstadt.de "Es gibt Vermutungen, dass die Feuerwehr eine Tuning-Macke hat, also mit besonders auffälligen Fahrzeugen unterwegs ist. Im Gegensatz zu den coolen Rollerfahrern die blaues Licht als Unterbodenbeleuchtung verwenden, hat die Feuerwehr dies missverstanden und die Lampen auf dem Dach angebaut." (aus www.Stupidedia.de) | |||||
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Autor | Paul8 B.8, Neunkirchen / Saar / Saarland | 500644 | |||
Datum | 04.08.2008 17:17 | 100129 x gelesen | |||
Hallo, äh, also Geschrieben von Michael Weyrich übrigens wird komischerweise 20km von Neunkirchen/Saar in Richtung Rheinland-Pfalz in fast allen Fahrschulen der C1 angeboten Du weißt, dass für uns Saarländer kurz hinter Homburg die Welt aufhört? Ok, mal ernsthaft: es dürfte wohl möglich sein, eine C1-Fahrschule in der Umgebung (wäre bei meiner Suche eher Sulzbach - Regionalverband Saarbrücken) zu finden, aber soo einfach, wie das von einigen Teilnehmern im Forum dargestellt wird, ist das nicht (woran das liegt, dass in anderen Regionen diese Klasse angeboten wird, vielleicht eine bessere Kooperation der Fahrschulen, die sich das Schulungsfahrzeug teilen?) und wesentlich günstiger ist das auch nicht (also wenns so ca. 100€ sind, würde sich eine weitere Anfahrt für die Unterrichte und Fahrten irgendwie nicht lohnen, C-Angebote gibt es ja ausreichend). Übrigens war die Fragestellung halt "einfach": Fahrerlaubnissklasse für VW-Bus (also klassisches Firmenfahrzeug) und Anhänger 2to., wäre Gesamtmasse ca. 4,2to., da geht "nur" CE, die Überlegung einer neuen Klasse im Bereich der 4,25to wird so langsam wohl auch für Firmen interessant....... Grüße Paul alles meine persönliche Meinung, wer Rechtschreibfehler findet, kann diese behalten | |||||
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Autor | Ingo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen | 500654 | |||
Datum | 04.08.2008 18:04 | 100014 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich Cimolino(Das gibt dann auch "super" Fahreigenschaften, v.a. bei problematischen Straßenverhältnissen...) Sag ich doch. Gruß Ingo | |||||
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Autor | Ingo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen | 500656 | |||
Datum | 04.08.2008 18:12 | 100052 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich CimolinoKlar, mit > 140 PS (gern auch 180 ...), mehr als 140 km/h und dann noch mit 5 anderen Leuten in einem fremden Auto, in dem man im Jahr i.d.R. im Schnitt vermutlich weniger als 100 km fahren wird... Ich fahre regelmäßig unterschiedliche Transporter meiner HiOrg (LT, Sprinter, Master, Transit) und die Sprinter 416 gehöhren da zu den einfacher zu fahrenden Fahrzeugen. Die liegen auch bis 140 km/h wie ein Brett aus der Straße (solange es nicht Windig ist). Sprinter 3xx mit 3,5 oder 3,8 to und Kofferaufbau, LT Behindertenbus mit Luftfederung und Master langer Radstand sind aus unterschiedlichen Gründen schwieriger zu Fahren. Wer sagt das diese Fahrzeuge weniger als 100 km im Jahr gefahren werden? Die fährt man schon in 12 Std mit einem RTW. Gruß Ingo | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8R., Berlin / Berlin | 500657 | |||
Datum | 04.08.2008 18:15 | 99871 x gelesen | |||
Geschrieben von Ingo zum FeldeWer sagt das diese Fahrzeuge weniger als 100 km im Jahr gefahren werden? Die fährt man schon in 12 Std mit einem RTW. Die Ausnahme zielt aber auf TSF und ähnliche ab und (hoffentlich) nicht auf RTW. Gruß Sebastian | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 500659 | |||
Datum | 04.08.2008 18:17 | 99844 x gelesen | |||
Geschrieben von Ingo zum FeldeWer sagt das diese Fahrzeuge weniger als 100 km im Jahr gefahren werden? ich red von ELW 1, MTF, MZF (1), TSF, KLF usw. (dito ähnliches bei HiOrgs) Und nicht je KFZ, sondern je Fahrer oft weniger als 100 km.... (Guckt Euch doch mal die Jahresfahrleistungen an - und wieviel Fahrer das Ding bewegen dürfen. Vgl. die n-fache Diskussion um die Betriebsstundenzähler von LF, RW, Hubrettungsfahrzeugen vs Ma-Anzahl...) Und davon ab sind auf den Straßen gerade die "Vielfahrer" Quelle häufiger und schwerster Unfälle, weil sie das Geschoß aufgrund der Erfahrung für einen PKW halten.... Lösung: Geht nur über Grenzen (für die Führerscheine UND für die Geschwindigkeiten/Gewichte). Klingt komisch, ist aber so... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 500674 | |||
Datum | 04.08.2008 19:03 | 100068 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Ulrich Cimolino Wie schnell darfst Du damit fahren - und v.a. WER fährt normalerweise damit? Zwischen 16 und 18 Gespanne bis 40km/h, danach bis 60km/h. Damit fahren auch viele Führerscheinneulinge nur mal gelegentlich als Erntehelfer. Geschrieben von Ulrich Cimolino Mit Anhänger zu fahren (zumal in Städten und mit größeren Geschwindigkeiten) soll was anderes sein, als mit Traktoren. Dann schau dir mal Größe, Leistung und Geschwindigkeit neuerer Traktoren bzw. Gespanne an, die man mit T durchaus fahren darf. Dagegen sind TSF, KLF und MTW geradezu lächerlich. Die fahren übrigens sowohl auf dem Lande als auch schon mal im Stadtverkehr (z.B. bei der Ablieferung der Ernte). Gruß, Michael | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 500676 | |||
Datum | 04.08.2008 19:10 | 100077 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael WeyrichDamit fahren auch viele Führerscheinneulinge nur mal gelegentlich als Erntehelfer. ich hoffe nicht - und wenn doch, möglichst schnell auf eine drastische regelnde Einschränkung, bevors (noch mehr) Probleme gibt! Geschrieben von Michael Weyrich Die fahren übrigens sowohl auf dem Lande als auch schon mal im Stadtverkehr (z.B. bei der Ablieferung der Ernte). Ich hab selten in Großstädten Traktoren mit mehreren Anhängern gesehen... Aber was solls, wir werden das Problem hier nicht lösen - und wir sind nur EINE Lobby, die da massive Interessen anmelden möchte... (Und ich bin durchaus zufrieden mit der jetzigen Regelung und mir wären schärfere für Traktoren etc. durchaus nicht unlieb!) Geschrieben von Michael Weyrich Größe, Leistung und Geschwindigkeit neuerer Traktoren bzw. Gespanne an, die man mit T durchaus fahren darf. Ich habs vor Augen... (und warum wird mir übel dabei?) Aber selbst mit max. 60 km/h sind die immer noch drastisch langsamer als jeder normale "Fw-LKW" oder gar "Sprinter"... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 500680 | |||
Datum | 04.08.2008 19:17 | 100105 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael WeyrichDann schau dir mal Größe, Leistung und Geschwindigkeit neuerer Traktoren bzw. Gespanne an, die man mit T durchaus fahren darf. Dagegen sind TSF, KLF und MTW geradezu lächerlich. Die fahren übrigens sowohl auf dem Lande als auch schon mal im Stadtverkehr (z.B. bei der Ablieferung der Ernte). Physik gilt übrigens auch für die Landwirte, auch wenns man nicht glauben (wissen) mag: http://www.antennewest.de/2008/05/24/luxemburg-umgefallener-traktoranhanger/ http://www.weshow.com/de/p/29820/ford_5000_traktor_unfall http://www.weshow.com/de/p/21107/diashow_mit_traktorpannen Anhänger in 2 Richtungen umgefallen, Fahrer 17 usw. Die Menge an Material ist grenzenlos... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 500702 | |||
Datum | 04.08.2008 20:42 | 100003 x gelesen | |||
Geschrieben von Paul BohlenÜbrigens war die Fragestellung halt "einfach": Fahrerlaubnissklasse für VW-Bus (also klassisches Firmenfahrzeug) und Anhänger 2to., wäre Gesamtmasse ca. 4,2to., da geht "nur" CE, die Überlegung einer neuen Klasse im Bereich der 4,25to wird so langsam wohl auch für Firmen interessant....... Oder BE oder C1E. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 500703 | |||
Datum | 04.08.2008 20:49 | 99970 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Ulrich Cimolino Aber selbst mit max. 60 km/h sind die immer noch drastisch langsamer als jeder normale "Fw-LKW" oder gar "Sprinter"... Aber dafür meist umso schwerer, sogar öfter überladen als Feuerwehrfahrzeuge und technisch (gerade bei den etwas älteren Fahrzeugen) oft in schlechtem Zustand bzw. teilweise wissentlich mit stillgelegten Anhängerbremsen unterwegs. Gerade letztens wieder an einer Tankstelle gesehen: Großer, relativ neuer Traktor der 200PS-Klasse (50km/h-Schild) mit als zulassungsfrei (25km/h) gekennzeichnetem ehemaligem LKW-Anhänger (ausgewachsener, großer 3-Achser), voll beladen mit großen Stroh-Rundballen. Die Bremsschläuche des Anhängers waren sauber mit Kabelbindern an der Deichsel befestigt, aber natürlich nicht angeschlossen. Die 25-lm/h-Kennzeichnung war auch nur alibi, der fuhr mit Volldampf davon. Da wundert es dann auch nicht, dass viele Gespanne an der nächsten Gefällstrecke mitsamt Anhänger den Überschlag machen... Leider war das nix besonderes sondern Alltag. Gerade bei der Landwirtschaft drücken TÜV und Polizei oft genug ein Auge zu oder schauen weg. Gruß, Michael | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 500704 | |||
Datum | 04.08.2008 20:54 | 99927 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Paul Bohlen Du weißt, dass für uns Saarländer kurz hinter Homburg die Welt aufhört? Ja, ich kenne den begrenzten Horizont einiger Saarländer... ;-) Geschrieben von Paul Bohlen Übrigens war die Fragestellung halt "einfach": Fahrerlaubnissklasse für VW-Bus (also klassisches Firmenfahrzeug) und Anhänger 2to., wäre Gesamtmasse ca. 4,2to., da geht "nur" CE, die Überlegung einer neuen Klasse im Bereich der 4,25to wird so langsam wohl auch für Firmen interessant....... Für den VW-Bus, der mit Sicherheit unter 3,5t zul. GG liegt, reicht in jedem Falle Klasse BE für das ziehen von beliebigen, im Rahmen der zul. Anhängelast erlaubten Anhängern. Aber etwas witzig ist die C1E-Anhängerregelung, die schnell für ein 4,5t-Fahrzeug einen vollen CE-Führerschein nötig machen kann. (z.B. Fahrzeug mit 4,5t zul. GG, 2,2t Leergewicht, Anhänger mit 2,5t zul. GG). Ein typisches Kleintransportergespann, für das C1E nicht mehr reicht sondern CE nötig ist. Der alte 3er tut's aber auch, sofern's ein Tandemachsanhänger ist. Hruß, Michael | |||||
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Autor | Paul8 B.8, Neunkirchen / Saar / Saarland | 500705 | |||
Datum | 04.08.2008 21:00 | 99917 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Stefan Brüning Oder BE oder C1E. warum geht denn BE, die Kombination liegt doch über den 3500 kg? C1E fällt aus, da nicht in der Umgebung angeboten - und die Überlegung CE hatte noch andere betriebliche Gründe, also dann, weiterhin frohes diskutieren. Grüße Paul alles meine persönliche Meinung, wer Rechtschreibfehler findet, kann diese behalten | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Michelbach an der Bilz / Baden-Württemberg | 500708 | |||
Datum | 04.08.2008 21:13 | 99843 x gelesen | |||
Hallo, ich, selber Landwirt, muß aber meinen Berufsstand jetzt mal verteidigen. Es gibt sicher in jeder Branche schwarze Schafe, und es gilt noch immer der Satz : Ausnahmen bestätigen Regel. Weder Polizei noch TÜV drücken mal ein Auge zu, von wegen. In unserem Landkreis wurden verstärkt landw. Zugmaschinen kontrolliert. Auf meine Anfrage wurde mir gesagt, daß man "von oben" die Anweisung habe, verstärkt zu kontrollieren. Den im vorigen Beitrag beschriebene Fall finde ich auch krass. Den vollbeladenen Anhänger bremst der Traktor bestimmt locker weg, auch ohne bremswirkung des Hängers. Kernproblem ist nur die fehlende Achslast auf die Hinterachse des Traktors. Bei Anhängern mit Deichsel wirklich ein Problem. Da es die Hinterachse des Traktors anheben kann und der Traktor "weggeschoben" wird. Man kann nur hoffen, daß der Fahrer Ortskundig ist und sein "Territorium" kennt, und weiss wo er langsam fahrn muß. Was marode Technik angeht, findet man auf der Autobahn mit Sicherheit noch mehr "rollende Zeitbomben", vor allem was Zugmaschinen aus angrenzenden Oststaaten angeht.... Ich wage mal eine These : Es gibt mehr Feuerwehrleute als Landwirte, die ihre Maschinen NICHT beherrschen. Und hier Links von im Acker abgesoffenen Traktoren zu posten, was wirklich nix mit gefährlichem Fehlverhalten der Fahrer zu tun hat, finde ich echt z.. k..... Und im ländlichen Bereich, leben viele Feuerwehren von Landwirten als Einsatzkräft vor allem tagsüber. MfG, Jürgen | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 500710 | |||
Datum | 04.08.2008 21:17 | 99603 x gelesen | |||
Geschrieben von Paul Bohlenwarum geht denn BE, die Kombination liegt doch über den 3500 kg? Weil man ja gerade deshalb den BE macht, weil das Gespann (!) damit mehr als 3,5t haben darf. Sprich Fahrzeug 3,5t + Anhänger >750kg = BE. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Jürg8en 8M., Michelbach an der Bilz / Baden-Württemberg | 500712 | |||
Datum | 04.08.2008 21:24 | 99739 x gelesen | |||
Hallo, also generell finde ich diese Lösung, auf 4,25to anzuheben quatsch. Man gewinnt ja nicht wirklich viel damit. Die "neue" Führerscheinregelung find ich sowieso merkwürdig. Das alte System war ok. Stufenführerschein bei Zweirädern, LKW mit 21. Mit 3er noch 7,5to fahren. Ich würde zum alten System noch hinzufügen : - Stufenführerschein bei PKW - betreutes Fahren ab 17 (haben wir ja jetzt auch) - Beim 3er noch Fahrstunden mit 7,5to-LKW und schon klappt alles, grins Der neue C1 ist eh blöd. Welche Fahrschule bietet diesen an? Legst noch ein paar Euros drauf und schon hast den C. Also eine TOTE Klasse. Wär aber für Feuerwehr interessant, wenn dieser im finanziellen Rahmen wäre. MfG, Jürgen | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen | 500713 | |||
Datum | 04.08.2008 21:41 | 99627 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Ingo zum Felde Ich fahre regelmäßig unterschiedliche Transporter meiner HiOrg (LT, Sprinter, Master, Transit) und die Sprinter 416 gehöhren da zu den einfacher zu fahrenden Fahrzeugen. Die liegen auch bis 140 km/h wie ein Brett aus der Straße spätestens beim Bremsen aus den von dir genannten hohen Geschwindigkeiten merkst du dann, was du da fährst und wie "gut" da die Bremsen sind - vor allem, wenn du als Vergleich mal einen halbwegs aktuellen PKW setzt. Grüße Micha | |||||
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Autor | Paul8 B.8, Neunkirchen / Saar / Saarland | 500714 | |||
Datum | 04.08.2008 21:46 | 99761 x gelesen | |||
Hallo Michael, jepp, unter uns die Waggesse und sonst nur "Pfälzer"......, aber Geschrieben von Michael Weyrich reicht in jedem Falle Klasse BE für das ziehen von beliebigen, im Rahmen der zul. Anhängelast erlaubten Anhänger also da stimme ich Dir nach meiner Lesart der Klasse nicht zu: wenn Du ein Gespann hast, darf das doch nicht über die 3500 kg kommen, also bleibt bei einem Anhänger mit 2000 kg zul. Gesamtmasse "nur" noch 1500 kg übrig, das liegt doch ein wenig unter der zulässigen Gesamtmasse des Bus (oder ist da ein Denkfehler von mir?), das Gespann wird ja nach der zulässigen Gesamtmasse bewertet (so lese ich mal die Seiten des BMVBS) , der alte Dreier war da echt umfassender, aber in anderen Ländern ging das auch mit den neuen Klassen (die Franzosen hatten die wohl so ähnlich), grüße Paul alles meine persönliche Meinung, wer Rechtschreibfehler findet, kann diese behalten | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 500736 | |||
Datum | 05.08.2008 00:14 | 99834 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen Mostfindet man auf der Autobahn Die werden angeblich immer weniger. Liegt wohl daran, daß die Wissen, daß hier kontrolliert wird und sie dann das was sie an Personalkosten Sparen eher in die Fahrzeuge stecken. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 500737 | |||
Datum | 05.08.2008 00:30 | 99834 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich CimolinoDie Menge an Material ist grenzenlos... Korrekt. Aus eigener Erfahrung kann ich beisteuern: - 8T-Zweiachser auf Wiese umgefallen (mit Palettengabel wieder aufgerichtet) - 16T-Mulde auf Wiese umgefallen, Schlepper stand auf drei Rädern (mit Doppelseilwinde aufgerichtet) - 56m³ Ladewagen auf Wiese umgefallen, sehr viel Arbeit... - Schlepper und selbstfahrende Arbeitsmaschinen jeglicher Größe bis zur Achse verbuddelt (Lösung von Schlepper vorspannen über Bagger bis Bergepanzer) - 12T-Kipper mit Weizen nach Deichselbruch auf Straße verteilt. - [to be continued] Und? Die Inhaber der FEK T lernen ihr Handwerk auf einem Traktor mit Anhänger. Darum sollten sie das Ding im Straßenverkehr beherrschen. Die Inhaber der FEK B fahren einen BMW 1er, oder einen Golf - das ist keinesfalls mit einem 4T TSF vergleichbar! Im Straßenverkehr kenne ich nur wenige Unfälle die DURCH Traktoren verursacht wurden, aber viele die MIT Traktoren zu tun hatten. Der gemeine PKW-Fahrer unterschätzt schlicht Geschwindigkeit (bis 80km/h), und Breite (bis 3m) der Fahrzeuge. Im Übrigen und nicht auf dein Post bezogen: - die meisten Landwirte werden den Teufel tun und eine Maschine im Wert <100k€ einem dahergelaufenen Erntehelfer in die Finger geben - im September ist Forumstreffen, wer will kann da mal hautnah erleben, dass eine Aushilfe den Traktor keinen Meter von der Stelle bewegen kann (stufenloses Getriebemanagement, elektronische Motorsteuerung über Joystick/Touchscreen... Auch ich war als diplomierter Agraringenieur schon in der etwas peinlichen Situation den Traktor zwar zum laufen zu bekommen, das war es dann aber auch.) Gruß vom Forumsbauern Wenn Du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer (Antoine de Saint-Exupery) | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 500746 | |||
Datum | 05.08.2008 05:21 | 99602 x gelesen | |||
Geschrieben von Dominik Wütschermit dem ich ein einzelnen Lkw mit 30 Tonnen fahren darf, aber an ein 7,5 Tonner nicht einmal einen 1 Tonnen Hänger ziehen dürfte. Ich hab mit meinem C den C1E erhalten... Mit kameradschaftlichem Gruß Florian Besch "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." Marko Ramius | |||||
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Autor | Matt8hia8s O8., Lindenberg / Brandenburg | 500752 | |||
Datum | 05.08.2008 07:24 | 99480 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyDie werden angeblich immer weniger Von wem hast denn das Märchen gehört ;-) | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 500765 | |||
Datum | 05.08.2008 08:46 | 100072 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus Weberdie meisten Landwirte werden den Teufel tun und eine Maschine im Wert <100k€ einem dahergelaufenen Erntehelfer in die Finger geben hatte ich auch so ähnlich geschrieben, einer der Diskutanten behauptete das Gegenteil.. Geschrieben von Markus Weber im September ist Forumstreffen, wer will kann da mal hautnah erleben, dass eine Aushilfe den Traktor keinen Meter von der Stelle bewegen kann (stufenloses Getriebemanagement, elektronische Motorsteuerung über Joystick/Touchscreen... Auch ich war als diplomierter Agraringenieur schon in der etwas peinlichen Situation den Traktor zwar zum laufen zu bekommen, das war es dann aber auch.) das geht auch ausgewachsenen "Maschinenbau"-Ing. mit Hang zu Traktoren und sonstigen fahrbaren Geräten so.... ;-) ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW | 500784 | |||
Datum | 05.08.2008 10:57 | 99752 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Paul Bohlen also da stimme ich Dir nach meiner Lesart der Klasse nicht zu: Dann musst Du nochmal lesen ;-) Geschrieben von Paul Bohlen wenn Du ein Gespann hast, darf das doch nicht über die 3500 kg kommen ... wenn der Anhänger mehr wie 750kg zGG hat und das zGG die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigt. Geschrieben von Paul Bohlen also bleibt bei einem Anhänger mit 2000 kg zul. Gesamtmasse "nur" noch 1500 kg übrig, das liegt doch ein wenig unter der zulässigen Gesamtmasse des Bus (oder ist da ein Denkfehler von mir?) Das ist mit B nicht möglich. Also ein sonstiges B-Fahrzeug z.B. den Bus + Fahrerlaubnisklasse BE und die Sache funzt (sofern ich technisch die Kombination fahren darf). Geschrieben von Paul Bohlen das Gespann wird ja nach der zulässigen Gesamtmasse bewertet (so lese ich mal die Seiten des BMVBS) Nö, nur in dem einen Fall, dass der Anhänger >750kg hat und ich trotzdem nur mit B fahren will. Gruß, Christian Rieke ***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte*** | |||||
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Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 500808 | |||
Datum | 05.08.2008 12:09 | 99508 x gelesen | |||
Hallo, geschrieben von Ulrich Cimolino: hatte ich auch so ähnlich geschrieben, einer der Diskutanten behauptete das Gegenteil.. Jepp, und das ist auch aus meiner Sicht ziemlicher Unfug (meine: "gelegentliche Erntehelfer / Führerscheinneulinge werden mal eben so losgeschickt"; wie übrigens auch der Rest der betreffenden Postings, sagen wir mal, nicht grade "vorurteilsfrei" sind...). Mich, als "Gelegenheitsfahrer" (mit CE) hat man jedenfalls nicht ohne umfassende Einweisung und einige Fahrten unter Aufsicht auf die Allgemeinheit losgelassen. Und auch mir wäre, übrigens bei stehendem Gespann - Standort etwas blöd gewählt..., mal beinahe eine Mulde mit 20 t Rüttelerde umgekippt bzw. habe ich den Schlepper auch schon bis zu den Achsen eingerodet (wäre fü die tollen Clips "gut gekommen", Vorspann stand aber ohnehin schon daneben, war einkalkuliert). Was hier meiner Meinung nach hier außerdem etwas untergeht: Wer macht den - womöglich auch noch mit 16 - den Führerschein T (oder von mir aus L)? Das dürften doch wohl in aller Regel Töchter / Söhne von Landwirten sein resp. Menschen, die mit dem Metier irgendetwas zu tun haben (denke mal, mehr als 90% der Normalfahrer werden nie im Leben einen Traktor in die Finger bekommen), die nicht selten vom Fahren her ohnhin schon "vorbelastet" sind. Die Klassen L und T hier in die Diskussion mit einzubeziehen halte ich daher für wenig hilfreich / zielführend. Gruß Daniel | |||||
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Autor | Paul8 B.8, Neunkirchen / Saar / Saarland | 500863 | |||
Datum | 05.08.2008 13:41 | 99882 x gelesen | |||
Hallo, ok, geb mich geschlagen, stimmt, BE wäre für VW-Bus und 2to Anhänger möglich , wenn die Kombination vom Zugfahrzeug her erlaubt ist , bin ja lernfähig , grüße Paul alles meine persönliche Meinung, wer Rechtschreibfehler findet, kann diese behalten | |||||
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Autor | Rafa8el 8B., Mühlheim / B-W | 505169 | |||
Datum | 23.08.2008 19:46 | 99279 x gelesen | |||
Was ist realistisch? Wird es durch gehen, dass FA Feuerwehrfahrzeuge bis 4,25t fahren dürfen? Wie lange dauert es i.d.R. bis sowas durch ist? | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 505170 | |||
Datum | 23.08.2008 19:50 | 99457 x gelesen | |||
Geschrieben von Rafael BirkleWird es durch gehen, dass FA Feuerwehrfahrzeuge bis 4,25t fahren dürfen? Hoffentlich nicht ... Habe übrigens gestern Nacht in der Autobild das Thema auch wieder gefunden. Und wer hat sich da geäussert? Richtig! Die Interessensvertretung in Form des DFV persönlich. Dort wurde der ganze Schamass auch wieder einmal unreflektiert wiedergekäut. Es wären "einzelne Wachen in der Existenz bedroht" und der Feuerwehrführerschein der Ösis wurde mal wieder erwähnt. Allerdings nicht das der auch richtig Geld kostet. Mit kameradschaftlichem Gruß Florian Besch für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." Marko Ramius | |||||
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Autor | Juli8an 8H., Stemwede / NRW | 505172 | |||
Datum | 23.08.2008 19:55 | 99300 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Rafael Birkle Wird es durch gehen, dass FA Feuerwehrfahrzeuge bis 4,25t fahren dürfen? Hoffentlich nicht. Wenn soetwas beschlossen werden sollte, dann nur mit einer entsprechenden Schulung als Auflage. Werden Menschen durch Eintritt in die FW zu besseren Fahrern? Beispiel: Hansi Müller darf am 23.8.08 Fahrzeuge bis 3,5 to Gesamtmasse bewegen. 24.8.08: Hansi Müller tritt in die örtliche Feuerwehr ein. Aus welchen Grund sollte Hansi Müller jetzt Autos bewegen dürfen, die er vorher nicht bewegen durfte? Mfg, Julian Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Feuerwehr, der ich angehöre. "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt." Albert Einstein | |||||
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Autor | Rafa8el 8B., Mühlheim / B-W | 505174 | |||
Datum | 23.08.2008 19:59 | 99581 x gelesen | |||
Bis vor wenigen Jahren durfte auch jedermann ab 18 Jahren mit "normalem" PKW Führerschein bis 7,5t bewegen. Der ganze Führerschein Kokolores ist reine Geldmacherei für die Fahrschulen, mehr nicht. Qualifikation wird kaum bis gar nicht gefördert. Wieso kann jemand der 3,5t bewegen kann/darf nicht auch 4,25t bewegen? der Unterschied ist minimal! Wo eine Abgrenung Sinn macht ist, wenn es wirklich Richtung LKW geht. Aber sonst, Blödsinn. | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 505176 | |||
Datum | 23.08.2008 20:03 | 99405 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Julian Holsing Werden Menschen durch Eintritt in die FW zu besseren Fahrern? Sicherlich nicht. Geschrieben von Julian Holsing Beispiel: Gegenbeispiel: Kurt Müller hat den alten 3er Führerschein, hilft ab und an bei Landwirt Meier aus und läßt seinen alten rosa Lappen in den neuen Kartenführerschein umschreiben. Völlig legal beantragt er Klasse T und darf von nun an beliebig schwere landwirtschaftliche Gespanne bis 60km/h fahren, was er vorher nicht durfte. Gibt's dafür einen Grund? Und hier werden Worte um 750kg gemacht... Noch eins: Oma Meier hat den 3er Führerschein 1960 gemacht und ist noch nie was größeres als ihren Kleinwagen gefahren. Jetzt will sie aber umziehen und darf doch glatt auch den 7,5-Tonner Miet-LKW fahren, obwohl sie sowas noch nie in ihrem Leben gefahren hat. Bestandsschutz macht's möglich... Sie dürfte auch die 125er ihres Enkels fahren, wenn sie Lust dazu verspürt, obwohl sie noch nie auch nur ein Mofa gefahren ist. Ihr Sohn, der seinen PKW-Führerschein 1985 gemacht hat und vorher zwei Jahre lang ein Moped gefahren hat, darf das aber nicht. Auch wieder so ein Bestandschutz-Irrsinn. Gruß, Michael | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 505185 | |||
Datum | 23.08.2008 20:18 | 99294 x gelesen | |||
Geschrieben von Rafael BirkleBis vor wenigen Jahren durfte auch jedermann ab 18 Jahren mit "normalem" PKW Führerschein bis 7,5t bewegen. Aber bis 1989 nur im Westteil der Republik. m späeren Beitrittsgebiet kannte man schon immer die Aufteilung PKW = B = <3,5t. Und auch im Rest Europas war es m.W. mehrheitlich so, daß die Grenze bei 3,5t lag. Bei mir hätte es auch später keinen generellen Bestanddschutz für alle Welt gegeben. Nur wer aktuelle Fahrerfahrung (Fahrtenbücher, Tachoscheiben) >3,5t <7,5t in nennenswertem Umfang nachweisen kann hätte bei mir diesen Bestandsschutz bekommen. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 505188 | |||
Datum | 23.08.2008 20:23 | 99181 x gelesen | |||
Hallo, geschrieben von Rafael Birkle: Bis vor wenigen Jahren durfte auch jedermann ab 18 Jahren mit "normalem" PKW Führerschein bis 7,5t bewegen. Ja, und das war schlicht falsch und außerdem auch ein Kuriosum - weder ist m.W. jemand anders in Europa, noch sind z.B. das Deutsche Reich (auch hier war bei 3,5 t Sense) oder auch der einstmals "demokratische" Teil der Republik auf die krude Idee gekommen, Leute mit einem PKW Führerschein mit relativ ausgewachsenen LKW auf die Menschheit loszulassen, einzig in der alten Bundesrepublik hatte irgend jemand nach 1945 den seltsamem Einfall der 7,5 t -Grenze! Der ganze Führerschein Kokolores ist reine Geldmacherei für die Fahrschulen, mehr nicht. Vieles, speziell wenn es um den Straßenverkehr geht, ist vielleicht Geldmacherei (mein Lieblingsbeispiel wären die tollen Feinstaubplaketten...), der Führerschein oder hier speziell eine Ausbildung zum Fahren von LKW, wenn man sie denn fahren will, unter Garantie nicht. Wieso kann jemand der 3,5t bewegen kann/darf nicht auch 4,25t bewegen? der Unterschied ist minimal! Kurzantwort: Weil! Länger: Weil zum Beispiel ein tatsächlich genau 3.500 kg schwerer Rolls Royce Phantom IV zweifellos ein (wenn auch nicht besonders häufig anzutreffender) PKW ist, ein Sprinter mit 4,25 t hingegen ebenso zweifelsfrei nicht. ;-) Gruß Daniel | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 505190 | |||
Datum | 23.08.2008 20:35 | 99386 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Rafael Birkle Wieso kann jemand der 3,5t bewegen kann/darf nicht auch 4,25t bewegen? der Unterschied ist minimal! Stimmt. Sinnvoll wäre eine Begrenzung des B auf 2,8 / 3,0 to. Viele PKW-Fahrer sind mit allem, was die Ausmaße eines T4/T5 überschreitet bereits überfordert, wie man schön auf den Höfen deutscher Autovermieter sehen kann. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Der Angriffstrupp rüstet sich aus, geht (Truppführer immer rechts) vom Druckstutzen der Pumpe 35 Schritt (bzw. eine B- und C-Schlauchlänge) vor und tritt einen Schritt nach links. Der Truppmann setzt die Kübelspritze ab und legt auf deren Deckel das Brechwerkzeug. Der Truppführer stellt die Axt mit dem Stiel auf den Boden, die Schneide zeigt nach vorn. Der Truppführer des Angriffstrupps meldet dem Gruppenführer durch Zuruf "Angriffstrupp zur Stelle" (Heimberg-Fuchs: Die Ausbildung der Feuerwehren, 1947) | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 505192 | |||
Datum | 23.08.2008 20:38 | 99279 x gelesen | |||
Geschrieben von Christi@n PannierSinnvoll wäre eine Begrenzung des B auf 2,8 / 3,0 to Dann musst du aber die Beladung eines TSF W auf 2 Fahrgestelle verteilen. SCNR Mit kameradschaftlichem Gruß Florian Besch für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." Marko Ramius | |||||
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Autor | Stef8fen8 H8., Bad Vilbel / Hessen | 505203 | |||
Datum | 23.08.2008 21:33 | 99174 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian BeschDann musst du aber die Beladung eines TSF W auf 2 Fahrgestelle verteilen. Eher auf 3-4 Fahrgestelle, dabei kann man auch gleich eine Gruppe mitnehmen und das in Serienkabinen;) Lass und eine Firma aufmachen! Grüße, der Steffen! Alles natürlich meine Meinung! | |||||
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Autor | Jürg8en 8H., Herne / NW | 505205 | |||
Datum | 23.08.2008 21:39 | 99346 x gelesen | |||
Geschrieben von Rafael BirkleBis vor wenigen Jahren durfte auch jedermann ab 18 Jahren mit "normalem" PKW Führerschein bis 7,5t bewegen. Vor allem mit dem Hintergrund, daß Alt-Dreier-Besitzer einen Lastzug mit Anhänger von 18,75 m Länge, 2,55 m Breite und 4 m Höhe mit einem Zuggewicht von 18,75 Tonnen fahren dürfen. Also quasi auf dem Golf II gelernt und dann so einen ausgewachsenen LKW pilotieren. Schon Wahnsinn!! Schönen Gruß ins Forum, Jürgen Ich habe eine Meinung, die kann man teilen. Muss man aber nicht! Die neue HP des OV Herne unter www.thw-herne.de | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 505227 | |||
Datum | 24.08.2008 02:00 | 99122 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Florian Besch der Feuerwehrführerschein der Ösis wurde mal wieder erwähnt. Allerdings nicht das der auch richtig Geld kostet. und einige Voraussetzungen hat, die die Herren auch nicht sehen (wollen). Ganz nebenbei bietet eine LFS einen Lehrgang (?) an, an dessen Ende man einen "richtigen" FS bekommt, den man auch privat einsetzen kann... Also, wenn noch eine LFS Kapazitäten frei hat, das wäre doch was ;) Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Juli8an 8H., Stemwede / NRW | 505229 | |||
Datum | 24.08.2008 03:01 | 99436 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Michael Weyrich Gegenbeispiel: Das ist so korrekt und ich finde es auch nicht gut, aber hier geht es ja nicht um den Bestandschutz, sondern um die Neuregelung. Mfg, Julian Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Feuerwehr, der ich angehöre. "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt." Albert Einstein | |||||
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Autor | Jürg8en 8H., Herne / NW | 505230 | |||
Datum | 24.08.2008 07:39 | 99211 x gelesen | |||
Es ging den Bestandschutzkritikern wohl vor allem darum, zu zeigen, daß es keine "Ungerechtigkeit" oder "Bosheit" gegenüber den HiOrgs ist, den Führerschein zu begrenzen. Es ist schon lange absehbar, daß EU-Recht auch die Führerschein-Oase D erreicht. Man hätte sich nur früher drauf einstellen müssen! Schönen Gruß ins Forum, Jürgen Ich habe eine Meinung, die kann man teilen. Muss man aber nicht! Die neue HP des OV Herne unter www.thw-herne.de | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 505239 | |||
Datum | 24.08.2008 11:05 | 99218 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Christi@n Pannier Stimmt. Sinnvoll wäre eine Begrenzung des B auf 2,8 / 3,0 to. Viele PKW-Fahrer sind mit allem, was die Ausmaße eines T4/T5 überschreitet bereits überfordert, wie man schön auf den Höfen deutscher Autovermieter sehen kann. Nein. Sinnvoll wäre es, nicht alleine auf das zul. GG des Fahrzeuges als alleiniges Kriterium für die Fahrerlaubnis zu gehen. Allerdings würde auch das nur wieder dazu führen, dass die Fahrzeughersteller Fahrzeuge kreieren, die die gegeben Vorgaben wieder exakt erfüllen. Sinnvoll wäre etwa: Klasse B: PKW und Kleintransporter bis max. 6m Länge, 2,1m Breite, 2,8m Höhe, 5t zul. GG. Klasse C1: LKW bis 12t zul. GG, 8m Länge, 2,3m Breite. Gruß, Michael | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 505240 | |||
Datum | 24.08.2008 11:15 | 99227 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Michael Weyrich Klasse B: PKW und Kleintransporter bis max. 6m Länge, 2,1m Breite, 2,8m Höhe, 5t zul. GG. Cool. Damit bräuchte man für Crafter, LT & Co nen LKW Führerschein (C!). Die (bayrischen) Feuerwehren werden dir ob des Vorschlages ein Denkmal errichten... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 505244 | |||
Datum | 24.08.2008 11:44 | 99383 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerBei mir hätte es auch später keinen generellen Bestanddschutz für alle Welt gegeben. Nur wer aktuelle Fahrerfahrung (Fahrtenbücher, Tachoscheiben) >3,5t <7,5t in nennenswertem Umfang nachweisen kann hätte bei mir diesen Bestandsschutz bekommen. Hallo, du magst ja mit deiner Meinung Recht haben, die ich übrigens nicht teile. Aber wie kontrollierts du dann, ob jemand mit C / CE irgendwelche Fahrten macht. Der muss alle 5 Jahre zur ärztlichen Untersuchung und damit hat sich´s. Keiner kontrolliert und derjenige/diejenige darf fahren was der LKW-Markt so hergibt. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Diskussionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles) | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 505245 | |||
Datum | 24.08.2008 11:46 | 99285 x gelesen | |||
Geschrieben von Anton KastnerAber wie kontrollierts du dann, ob jemand mit C / CE irgendwelche Fahrten macht. Wäre im Feuerwehrbereich einfach gewesen: Man nehme die Fahrtenbücher , ein Blatt Papier, einen Stift und einen Taschenrechner. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 505246 | |||
Datum | 24.08.2008 11:49 | 99311 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyWäre im Feuerwehrbereich einfach gewesen: Man nehme die Fahrtenbücher , ein Blatt Papier, einen Stift und einen Taschenrechner. So schlau bin ich selbst auch und so wird bei uns auch so gemacht. Aber geh doch mal eaus in die reale Welt. Wie sieht´s da aus. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Diskussionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles) | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 505248 | |||
Datum | 24.08.2008 11:54 | 99080 x gelesen | |||
Geschrieben von Anton KastnerAber geh doch mal eaus in die reale Welt. Wie sieht´s da aus. Mal ehrlich, wie viele Leute fahren (mit Ausnahme v. Wohnmobilen) außergewerblich Fahrzeuge >3,5 t? MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Mark8us 8H., Siegen / NRW | 505251 | |||
Datum | 24.08.2008 12:09 | 99062 x gelesen | |||
Geschrieben von Anton Kastner du magst ja mit deiner Meinung Recht haben, die ich übrigens nicht teile. Das kontrolliert keiner. Aber der FSK 2 bzw C/CE Inhaber hat auch mal Fahrschule auf einem LKW gemacht, im Gegensatz zum alten Führerschein Klasse 3, da hat der Inhaber mal auf nem PKW gelernt und sich dann eventuell Fahrpraxis auf LKWs <7,5t erarbeitet. Hat er diese Fahrpraxis nicht, dann sollte er diese Fahrpraxis auch besser in der Fahrschule als allein auf der Straße erwerben. mfg. Markus | |||||
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Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 505261 | |||
Datum | 24.08.2008 13:29 | 99375 x gelesen | |||
Hallo, geschrieben von Jürgen Häfner: Vor allem mit dem Hintergrund, daß Alt-Dreier-Besitzer einen Lastzug mit Anhänger von 18,75 m Länge, 2,55 m Breite und 4 m Höhe mit einem Zuggewicht von 18,75 Tonnen fahren dürfen. Also quasi auf dem Golf II gelernt und dann so einen ausgewachsenen LKW pilotieren. Eben, ist auch eines meiner liebsten Beispiele. 7,5-Tonner klingt noch gar nicht so schlimm, aber diese Kombi macht schon etwas nachdenklicher... Meiner Schwester z.B., die seit dem Erwerb der Klasse 3 vor rund 12 Jahren kaum noch mal selbst einen PKW bewegt hat, könnte an sich / per Gesetz niemand verwehren, morgen Früh mit so einem Geschoß loszufahren. Völliger Wahnsinn! Gruß Daniel | |||||
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Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 505271 | |||
Datum | 24.08.2008 13:42 | 99055 x gelesen | |||
Hallo, zitiert von Michael Weyrich: Klasse B: PKW und Kleintransporter bis max. 6m Länge, 2,1m Breite, 2,8m Höhe, 5t zul. GG. Geschrieben von Christian Fleschhut: Cool. Damit bräuchte man für Crafter, LT & Co nen LKW Führerschein (C!). Die (bayrischen) Feuerwehren werden dir ob des Vorschlages ein Denkmal errichten... Stimmt, und nicht nur die - wenn auch die 3,8 t bei diversen RTW (z.B.) auf Sprinter-Basis fortan kein Problem mehr wären, müßte man sich richtig Gedanken machen, wie man ein paar cm in der Länge und Höhe wegbekommt... ;-) Spaß beiseite - die 3,5 t sind m.E. an sich eine simple, ganz praktikable Lösung des Problems resp. eine sinnig gesetzte Grenze (die nun mal irgendwo sein muß). Insgesamt verstehe ich das "rumgeeiere" um dieses Limit schon lange nicht mehr... Gruß Daniel | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 505294 | |||
Datum | 24.08.2008 16:26 | 99281 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Christian Fleschhut Cool. Damit bräuchte man für Crafter, LT & Co nen LKW Führerschein (C!). Die (bayrischen) Feuerwehren werden dir ob des Vorschlages ein Denkmal errichten... Eben. Denn wenn man einen 3,5t-Crafter fahren kann, kann man auch einen 4,5t-Crafter fahren. Da gibt's kaum einen Unterschied. Die Grenzen rein am zul. GG festzumachen, ist nicht unbedingt sinnvoll. Schon mal ein handelsübliches Wohnmobil gefahren? Die lagen jahrzehntelang bei max. 3,5t, dank schwerer werdenden Fahrgestellen haben die auch heute fast alle das Problem mit der Führerscheingrenze. Auch da wieder: Die Dinger sind meist so groß (Abmessungen), dass der gemeine PKW-Fahrer seine Probleme damit hat. Allerdings ist es auch da egal, ob das Ding jetzt 3,5 oder 4,5t wiegt, der Unterschied zum PKW ist der gleiche. Gleiches Problem haben diverse Handwerksbetriebe. Dank deutlich weniger Technik, Sicherheitsausstattung und leichterem Fahrgestell hatten früher die 3,5t-Fahrgestelle deutlich mehr Zuladung. Warum passt man eine vor Ewigkeiten gelegte Grenze nicht mal an die aktuellen Fahrzeuge an? Da gibt's nun zwei Möglichkeiten: 1. Man läßt mit dem PKW-FS noch die meisten Kleintransporter zu, dann müßte man die Grenze in den Bereich von ca. 4,5 bis 5t legen. 2. Man will Kleintransporter explizit rausnehmen. Dann sollte die Grenze bei ca. 3,5t bleiben und durch eine Höhen-/Längenbegrenzung ergänzt werden. Immerhin gibt's ja auch schon diverse größere PKW, die über die 2,8t rausgehen. Gruß, Michael | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 505297 | |||
Datum | 24.08.2008 16:40 | 99653 x gelesen | |||
Völliger Wahnsinn! Stimmt 2,5to 2,8to 3,5to 7,5to alles kappes! Die technischen Grundlagen die bei Einführung der Gewichtsgrenzen gültig waren haben sich in Staub verwandelt, aber das berücksichtigt hier und heute niemand mehr. Ein moderner 7,5to lässt sich mit Ausnahme der Größe sehr viel leichter und damit sicherer bewegen und stoppen als wie ein Käfer Bj. 65. Von daher halte ich die Kilozählerei alleine für Bödsinn. Abmaße X Kilowatt X Gewicht X Geschwindigkeit X Achsen/ Räder Daraus sollte ein helles Köpfchen eine EU-Formel basteln, alles andere ist blödsinn! Sinnvoll wäre eine Begrenzung des B auf 2,8 / 3,0 to Dann werde ich meinen PKW (vormals Mehrzweckfahrzeug) und Anhänger verkaufen und meine Firma schließen müssen, Kl. C fällt bei mir wg. rot/grün Schwäche aus. Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 505298 | |||
Datum | 24.08.2008 16:45 | 99257 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas MiddekeKl. C fällt bei mir wg. rot/grün Schwäche aus. Nicht zwingend, lieber mal den Dr. fragen... Sogar Einäugige können den C machen ... Mit kameradschaftlichem Gruß Florian Besch für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." Marko Ramius | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 505301 | |||
Datum | 24.08.2008 16:50 | 99027 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian BeschNicht zwingend, lieber mal den Dr. fragen... Wenn ich die Anlage zur FeV richtig deute, dann geht das nicht. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 505305 | |||
Datum | 24.08.2008 16:53 | 99181 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan BrüningWenn ich die Anlage zur FeV richtig deute, dann geht das nicht. Hatte das nur beim Warten beim Augenarzt so auf einem Auge gelesen .. Das mit dem Farbsehen kenne ich aus gegebenen Anlass. Mit kameradschaftlichem Gruß Florian Besch für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." Marko Ramius | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 505307 | |||
Datum | 24.08.2008 16:55 | 98947 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian Besch
*lach* Geschrieben von Florian Besch
Soll vorkommen. ;-) Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 505309 | |||
Datum | 24.08.2008 16:57 | 99028 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian Besch
Aber falsch gesehen geht nicht Mit kameradschaftlichem Gruß Florian Besch für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." Marko Ramius | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 505311 | |||
Datum | 24.08.2008 17:09 | 99163 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian Besch
Mitten in der Theorie zum C-E kam der Termin beim Doc, bis dahin war es gut. Hat mein Vater aber schon vermutet der da; http://www.fahrschule-middeke.de/ Heute beisse ich mich in den A... das ich ihn nicht vor 20J. gemacht habe. Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 505312 | |||
Datum | 24.08.2008 17:09 | 99171 x gelesen | |||
Geschrieben von Anton KastnerAber wie kontrollierts du dann, ob jemand mit C / CE irgendwelche Fahrten macht. Mir ging es nur um den Bestandsschutz der alten 3er auf C1E. Also das Fahren von Fahrzeugen, auf denen ich nie auch nur annähernd geschult wurde. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 505313 | |||
Datum | 24.08.2008 17:10 | 98866 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Thomas Middeke Kl. C fällt bei mir wg. rot/grün Schwäche aus. Nein. Bei rot/grün-Schwäche gibt's nur Ausschluß bei Klasse D, nicht bei C. Da muss der Betreffende nur darüber informiert sein, dass er diese Schwäche hat. Gruß, Michael | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 505317 | |||
Datum | 24.08.2008 17:14 | 99257 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael WeyrichWarum passt man eine vor Ewigkeiten gelegte Grenze nicht mal an die aktuellen Fahrzeuge an? Genau, und nachdem die Aufbauer ihre Fahrzeuge wieder genau an die Grenze herangefahren haben und Feuerwehrs -örtlich bedingt- noch dies und das drauflädt stehen wir in fünf Jahren wieder vor dem gleichen Problem. Verändern wir die Grenze, bin ich sofort dabei. Aber nicht nach zig Regeln mit Ausnahmen und tralala, wie in Deutschland üblich sondern ganz einfach: bis 2,8t - FEK B bis 7,5t - FEK C1 alles andere - FEK C Geschrieben von Michael Weyrich Gleiches Problem haben diverse Handwerksbetriebe. Die haben das Problem ab 2,8t, den ab dann wird ein Fahrtenschreiber fällig. Der ist in vielen überregionalen Handwerksbetrieben genauso "schlimm" wie eine FEK (eher noch "schlimmer"). Hört doch mal auf mit dem Finger auf andere zu zeigen! "Das Kind da drüben darf aber auch einen Lolly lutschen. Mimimimi". Zur Debatte steht aus Feuerwehrsicht genau eine Frage: Ist ein FA mit FEK B ausgebildet Einsatzfahrzeuge mit zGM 4,25t zu bewegen? Wer diese Frage mit "ja" beantwortet soll mir bitte beweisen wo er das unter welchen Bedingungen gelernt hat. Feuerwehrführerschein, "früher gings doch auch", "das dt. Feuerwehrwesen wird untergehen" u.ä. ist Kokolores und hat nichts mit dem Sachverhalt zu tun. Die Leute sind schlicht nicht ausgebildet das Fz. zu bewegen, darum sollten sie es im Einsatzfall schon zweimal nicht! Gruß, Markus ![]() ______________ Wenn Du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer (Antoine de Saint-Exupery) | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 505318 | |||
Datum | 24.08.2008 17:18 | 98929 x gelesen | |||
Hallo Forum, Geschrieben von Michael Weyrich Noch eins: Ich kann nur immer wieder sagen: "Der gesunde Menschenverstand lässt das sein." Ich bin TSF und LF 8 (Leicht) gefahren und habe dann einen 7,49 Tonner gemietet. Ich habe Blut und Wasser geschwitzt bis ich den leer zur Wohnung gebracht habe. Gott sei Dank hatte ein Umzugshelfer einen 2er Führerschein. Ist jetzt 24 Jahre her, ich habe aus Überzeugung keinen 7,49 Tonner mehr angefasst. Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 505319 | |||
Datum | 24.08.2008 17:21 | 99227 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus WeberIst ein FA mit FEK B ausgebildet Einsatzfahrzeuge mit zGM 4,25t zu bewegen? klares Nein, weil er ja nur bis 3,5to ausgebildet wurde ist aber blödsinn Aber ist Sohnemann 18J. mit FSKl. B ausgebildet mit 290Km/h über die BAB zu jagen? In diesem Sinn; Wer diese Frage mit "ja" beantwortet soll mir bitte beweisen wo er das unter welchen Bedingungen gelernt hat. Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 505320 | |||
Datum | 24.08.2008 17:22 | 98864 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas Middeke
...und dann schimpft der LFV wieder über die böse Bürokratie. Das gibt dann ein Merkblatt in DIN A0, in dem alle wesentlichen Anforderungen grob zusammengefasst sind, und ich brauch neben Steuerberater und Unternehmensberater in Zukunft noch einen Fahrzeugeinkauf-Optimierer-Berater, der mir den Fuhpark exklusiv auf meine Mitarbeiter optimiert. Gruß, Markus ![]() ______________ Wenn Du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer (Antoine de Saint-Exupery) | |||||
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Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 505321 | |||
Datum | 24.08.2008 17:22 | 99000 x gelesen | |||
Hallo, geschrieben von Thomas Middeke: 2,5to 2,8to 3,5to 7,5to alles kappes! Nee, nix kappes. Die technischen Grundlagen die bei Einführung der Gewichtsgrenzen gültig waren haben sich in Staub verwandelt, aber das berücksichtigt hier und heute niemand mehr. Ja, wie bereits mehrfach geschrieben: Die seltsame 7,5 t -Grenze beinhaltete zur ihrer vermutlichen Festlegung in der alten Bundesrepublik in den 50er Jahren noch sehr ausgewachsene LKW, z.B. MB 3250 / 3500 oder MD S 3000 / S 3500, die z.B. Basis für LF 15 waren. Auch von neueren MB L 911 B oder auch Iveco 75-16 und ähnlichen Fahrzeugen als LF / TLF 8 war der Sprung zu "richtigen" LKW nicht allzu groß. Also um so unverständlicher und mit der Einführung der 3,5 t -Grenze endlich beseitigt. Ein moderner 7,5to lässt sich mit Ausnahme der Größe sehr viel leichter und damit sicherer bewegen und stoppen als wie ein Käfer Bj. 65. Ähhm... sorry, das ist ziemlicher Unfug. Der Käfer ist und bleibt ein PKW und der Unterschied liegt eben nicht nur in der Größe sondern auch bei bis zu etwas mehr als 6,5 t Gewicht (die 1965 übrigens selbst beim 1200 A längst hydraulisch verzögert wurden; allerdings nicht vergleichbar beschleunigt - 34 PS vs. ca. 180 bei modernen 7,5-Tonnern). Abmaße X Kilowatt X Gewicht X Geschwindigkeit X Achsen/ Räder Ja genau, sonst noch was? Und davon ab: Auch bei solch einer Formel würde es immer welche geben, die irgendwo grade knapp die gesetzten Grenzen überschreiten (und dann geht der ganze Tanz von vorne los...). Dann werde ich meinen PKW (vormals Mehrzweckfahrzeug) und Anhänger verkaufen und meine Firma schließen müssen, Davon ab, daß das dann wohl so wäre (bzw. real wegen Bestandschutz nicht so ist; und es zudem auch die Möglichkeit eines anderen Fahrzeugs gebe), ich kenne mindestens einen (bzw. bei dem relativ großen Anteil in der männlichen Bevölkerung vermutlich sogar mehrere) Führerscheininhaber CE mit rot/grün Schwäche, war dort wohl kein Problem (?). Gruß Daniel | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 505323 | |||
Datum | 24.08.2008 17:25 | 99140 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas MiddekeAber ist Sohnemann 18J. mit FSKl. B ausgebildet mit 290Km/h über die BAB zu jagen? Geschrieben von mir Hört doch mal auf mit dem Finger auf andere zu zeigen! "Das Kind da drüben darf aber auch einen Lolly lutschen. Mimimimi" Mimimi! Markus ![]() ______________ Wenn Du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer (Antoine de Saint-Exupery) | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 505324 | |||
Datum | 24.08.2008 17:32 | 99071 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Markus Weber Genau, und nachdem die Aufbauer ihre Fahrzeuge wieder genau an die Grenze herangefahren haben und Feuerwehrs -örtlich bedingt- noch dies und das drauflädt stehen wir in fünf Jahren wieder vor dem gleichen Problem. Ich beziehe meine Beiträge zu diesem Thema absichtlich nicht nur auf die Feuerwehr, da viele mit dieser 3,5t-Grenze zu kämpfen haben. Eine Ausnahme rein für die Feuerwehr halte ich für Unsinn. Geschrieben von Markus Weber Verändern wir die Grenze, bin ich sofort dabei. Aber nicht nach zig Regeln mit Ausnahmen und tralala, wie in Deutschland üblich sondern ganz einfach: Nö, wenn schon, sollte man die Grenze so fassen, dass es auch wirklich eine Grenze ist. Bei 7,5t sehe ich auch keine. Eine Grenze besteht m.E. dort, wo die Ausmaße des Fahrzeuges eine bestimmte Größenordnung überschreiten, wo man keine Sicht mehr nach hinten hat, wo man eine rein per Druckluft betätigte Bremse hat usw. Keines dieser Dinge kann man einzig und alleine am Gewicht des Fahrzeuges festmachen. Geschrieben von Markus Weber Ist ein FA mit FEK B ausgebildet Einsatzfahrzeuge mit zGM 4,25t zu bewegen? Gegenfrage: Worin besteht die Ausbildung für ein Fahrzeug mit genau 3,5t? Hat der Fahrschüler jemals was größeres als einen normalen PKW gefahren? Wieso darf er jetzt einen 3,5-Tonner Kleintransporter fahren? Dafür wurde er genauso wenig speziell ausgebildet wie für einen 4,25-Tonner. Geschrieben von Markus Weber Feuerwehrführerschein, "früher gings doch auch", "das dt. Feuerwehrwesen wird untergehen" u.ä. ist Kokolores und hat nichts mit dem Sachverhalt zu tun. Die Leute sind schlicht nicht ausgebildet das Fz. zu bewegen, darum sollten sie es im Einsatzfall schon zweimal nicht! Wie gesagt, ich beziehe mich absichtlich nicht auf die Feuerwehr sondern auf die Gewichtsgrenze als solches. Die ist genauso großer Quatsch wie die undurchsichtige Anhängerregelung bei B (ohne E) und C1E. Gruß, Michael | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 505325 | |||
Datum | 24.08.2008 17:33 | 99144 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus Weber
Das hilft uns weiter, danke! Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 505327 | |||
Datum | 24.08.2008 17:37 | 99000 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael WeyrichWieso darf er jetzt einen 3,5-Tonner Kleintransporter fahren? Dafür wurde er genauso wenig speziell ausgebildet wie für einen 4,25-Tonner. Is so. Die 2,8t-Grenze wäre mir auch lieber. Irgendwo muss man aber eine Grenze ziehen. Deutscher Reflex: "Aber bei mir ist das doch ganz anders...." Vor wir jetzt wilde Formeln entwerfen mit welcher maximalen Fahrzeugbreite Lieschen Müller einen 2achser mit 4249kg und einer Höhe von 4,19cm fahren darf empfehle ich -gerade für Feuerwehrs!- den entsprechenden Führerschein. Gruß, MaWe ![]() ______________ Wenn Du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer (Antoine de Saint-Exupery) | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 505328 | |||
Datum | 24.08.2008 17:38 | 99058 x gelesen | |||
Du darfst auch gerne auf den Rest des Postings eingehen. Mach aber schnell, das Thema ödet langsam an. ;-) Gruß, Markus ![]() ______________ Wenn Du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer (Antoine de Saint-Exupery) | |||||
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Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 505329 | |||
Datum | 24.08.2008 17:41 | 99116 x gelesen | |||
Hallo, geschrieben von Thomas Middeke: klares Nein, weil er ja nur bis 3,5to ausgebildet wurde Fast, er (sie) wurde in der Regel auf 1 bis 1,5 t im PKW-Blechkleid ausgebildet, und um auch große PKW oder das, was früher Bulli und heute Van genannt wird, bewegen zu dürfen, wurde das Limit bei 3.500 kg festgelegt. Aber ist Sohnemann 18J. mit FSKl. B ausgebildet mit 290Km/h über die BAB zu jagen? Nein, und deshalb ist das vergangenen Montag hier z.B. auch fast tödlich ausgegangen - steht aber auch auf einem ganz anderen Blatt. Aber übrigens: Bei Krädern gab es so viele deratige Unfälle, daß dort tatsächlich eine 25 kW / 34 PS Grenze eingeführt wurde; gut, daß es bei Feuerwehrs relativ wenige Lösch-Motorräder gibt, möchte mir die "warum ausgerechnet 34 PS, die jüngeren Kameraden dürfen unser 40 PS-Krad gar nicht fahren, können wir die Grenze nicht einfach verschieben..." -Diskussionen gar nicht ausmalen... Gruß Daniel | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 505330 | |||
Datum | 24.08.2008 17:42 | 98921 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus WeberIrgendwo muss man aber eine Grenze ziehen. Deutscher Reflex: "Aber bei mir ist das doch ganz anders...." Jepp. Der Deutsche hat noch nicht begriffen, daß das Leben an sich ungerecht ist. Gerechtigkeit ist ein dumpf subjektives Gefühl. Keine objektivierbare Größe. Wers nicht glauben will: Ein Blick in die deutschen Steuergesetze, -richtlinien und -erlasse sowie diverse Urteile dazu hilft. Es ist der der verzweifelte Versuch, es allen recht zu machen, alle gleich zu behandeln,... das geht nicht. Egal wie viel Aufwand man betreibt. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 505337 | |||
Datum | 24.08.2008 17:55 | 99121 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus WeberDu darfst auch gerne auf den Rest des Postings eingehen. Mach aber schnell, das Thema ödet langsam an. Wer lesen kann ist klar im Vorteil, in diesem Sinn; Habe ich. Das Gute ist das man nicht eine Meinung erreichen muß, es reicht den anderen seine Meinung mit zu teilen und jeder kann sich sein Ergebnis basteln. Wenn wir viel Glück haben werden unsere hiesigen Gedanken aufgeschnappt und finden sich als neue Vorschrift /Gesetzt ect. wieder. Interessant ggf. die Unfallzahlen für 7,49to zwischen Fahrer Klasse 3 und Besitzer der Klasse C1 Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 505339 | |||
Datum | 24.08.2008 17:56 | 99080 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Daniel Ruhland Fast, er (sie) wurde in der Regel auf 1 bis 1,5 t im PKW-Blechkleid ausgebildet, und um auch große PKW oder das, was früher Bulli und heute Van genannt wird, bewegen zu dürfen, wurde das Limit bei 3.500 kg festgelegt. Als man, wie in diesem Thread schon mehrfach festgestellt, europaweit mit Ausnahme von Deutschland die 3,5t-Grenze festgelegt hat, waren PKW und Kleintransporter noch weit von dieser Grenze entfernt. Damals waren Fahrzeuge mit 3,5t schon fast ausgewachsene LKW. Ein VW Bulli der ersten Generation lag noch deutlich unter 2t (!!!) zul. GG. Irgendwas hat man sich wohl dabei gedacht, damals die Grenze eben nicht so zu ziehen, dass Kleintransporter nicht mehr mit dem PKW-Schein gefahren werden dürfen, wäre dies so gewesen, hätte man damals eher bei ca. 1,5t eine Grenze ziehen müssen. Auf heutige Fahrzeugklassen angepasst müßte man korrespondierend mit der 3,5t-Festlegung früherer Jahre diese Grenze eigentlich bei ca. 4,5 bis 6t ziehen. Geschrieben von Daniel Ruhland Aber übrigens: Bei Krädern gab es so viele deratige Unfälle, daß dort tatsächlich eine 25 kW / 34 PS Grenze eingeführt wurde; gut, daß es bei Feuerwehrs relativ wenige Lösch-Motorräder gibt, möchte mir die "warum ausgerechnet 34 PS, die jüngeren Kameraden dürfen unser 40 PS-Krad gar nicht fahren, können wir die Grenze nicht einfach verschieben..." -Diskussionen gar nicht ausmalen... Dort darf man aber nach 2 Jahren beschränktem Führerschein ohne weitere Prüfungen offene Motorräder fahren. Wäre vielleicht auch was für den Klasse B-Führerschein: In den ersten 2 Jahren max. 2,8t und max. Fahrer + 4 Sitzplätze, danach 4,5t und Fahrer + 8 Sitzplätze. Gruß, Michael | |||||
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Autor | Ingo8 K.8, Wahrendorf / Schleswig Holstein | 505346 | |||
Datum | 24.08.2008 18:17 | 98945 x gelesen | |||
Hallo Du hast aber vergessen das Oma mit der alten Klasse 3 nicht nur 7,5 t sondern auch einen Anhänger mit dem 1,5 fachen Gewicht mit nehmen darf Oma kann dann sogar 18,75 t bewegen. mfg Ingo | |||||
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Autor | Ingo8 K.8, Wahrendorf / Schleswig Holstein | 505348 | |||
Datum | 24.08.2008 18:21 | 99059 x gelesen | |||
Hallo Es ist nicht damit Fahrschulen mehr sondern PAPA Staat mit (am meisten ) verdient. mfg Ingo | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 505349 | |||
Datum | 24.08.2008 18:23 | 98704 x gelesen | |||
Geschrieben von Ingo KaliesEs ist nicht damit Fahrschulen mehr sondern PAPA Staat mit (am meisten ) verdient. Das ist genau so ein Schwachsinn. Es geht darum die Regeln innerhalb der EU zu harmonieren um den Fluss von Waren, Güter und Dienstleistungen zu vereinfachen. Das die Feuerwehren da jetzt die Torte im Gesicht haben ist sicherlich doof aber Einzelschicksale die nicht näher berücksichtigt werden können. Mit kameradschaftlichem Gruß Florian Besch für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." Marko Ramius | |||||
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Autor | Ingo8 K.8, Wahrendorf / Schleswig Holstein | 505350 | |||
Datum | 24.08.2008 18:23 | 98928 x gelesen | |||
Hallo Auch hier liegst Du falsch. Alle 5 Jahre zur Untersuchung nur Kraftfahrer ab 50 Jahre. mfg Ingo | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 505352 | |||
Datum | 24.08.2008 18:26 | 98901 x gelesen | |||
Geschrieben von Ingo KaliesAlle 5 Jahre zur Untersuchung nur Kraftfahrer ab 50 Jahre. Die entweder Altbestand (Klasse 2) oder C1 haben. Alle die die Klasse C (E) haben dürfen schön artig alle 5 Jahre zum Doktor. Google ist aber auch dein Freund. Mit kameradschaftlichem Gruß Florian Besch für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." Marko Ramius | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 505354 | |||
Datum | 24.08.2008 18:31 | 98903 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Michael Weyrich Ein VW Bulli der ersten Generation lag noch deutlich unter 2t (!!!) zul. GG. Aber nur bis Bj. 63, dann lag auch der T1 bei über 2 to. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Der Angriffstrupp rüstet sich aus, geht (Truppführer immer rechts) vom Druckstutzen der Pumpe 35 Schritt (bzw. eine B- und C-Schlauchlänge) vor und tritt einen Schritt nach links. Der Truppmann setzt die Kübelspritze ab und legt auf deren Deckel das Brechwerkzeug. Der Truppführer stellt die Axt mit dem Stiel auf den Boden, die Schneide zeigt nach vorn. Der Truppführer des Angriffstrupps meldet dem Gruppenführer durch Zuruf "Angriffstrupp zur Stelle" (Heimberg-Fuchs: Die Ausbildung der Feuerwehren, 1947) | |||||
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Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 505357 | |||
Datum | 24.08.2008 18:35 | 99153 x gelesen | |||
Hallo, geschrieben von Michael Weyrich: Als man, wie in diesem Thread schon mehrfach festgestellt, europaweit mit Ausnahme von Deutschland die 3,5t-Grenze festgelegt hat, waren PKW und Kleintransporter noch weit von dieser Grenze entfernt. Damals waren Fahrzeuge mit 3,5t schon fast ausgewachsene LKW. 1. Falsch, auch in Deutschland gab es, wie inzwischen schon mehrfach geschrieben, seit es Führerscheine gab bis mind. 1945 die Grenze von 3,5 t. Diese Grenze fiel also keinesfalls vom Himmel. 2. Auch in den 50ern gab es nicht ausschließlich Käfer, Lloyd, Isettas usw., auch ein veritabler Opel Kapitän oder großer Mercedes brachte ein paar Kilo auf die Waage, von den großen, zweifellos den PKW zuzurechnenden, repräsentativen Wagen der 20er / 30er Jahre ganz zu schweigen. 3. - LKW - Jein. Stell mal einen modernen Sprinter / Crafter usw. neben einen Hanomag L 28 Anderthalbtonner (Nutzlast) oder Opel Blitz 1,75 t - die beiden Oldies sehen zwar tatsächlich eher wie "echte LKW" aus, wesentlich größer sind sie aber kaum. Irgendwas hat man sich wohl dabei gedacht, damals die Grenze eben nicht so zu ziehen, dass Kleintransporter nicht mehr mit dem PKW-Schein gefahren werden dürfen, wäre dies so gewesen, hätte man damals eher bei ca. 1,5t eine Grenze ziehen müssen. Wie geschrieben, das ist überhaupt nicht die Frage, die 3,5 t gab es schon immer und sie sind angesicht der Gewichte großer PKW früherer Zeiten auch ganz gut nachvollziehbar. Viel interessanter wäre mal die Frage, woher nach 1945 die m.E. seltsame Idee der 7,5 t -Grenze kam, denn das waren in den 50ern tatsächlich ausgewachsenen LKW?! Auf heutige Fahrzeugklassen angepasst müßte man korrespondierend mit der 3,5t-Festlegung früherer Jahre diese Grenze eigentlich bei ca. 4,5 bis 6t ziehen. Nein. Und davon ab: 3,5 t bleiben 3,5 t und werden nicht auf einmal 4,5 oder 6 t. Dort darf man aber nach 2 Jahren beschränktem Führerschein ohne weitere Prüfungen offene Motorräder fahren. Wäre vielleicht auch was für den Klasse B-Führerschein: In den ersten 2 Jahren max. 2,8t und max. Fahrer + 4 Sitzplätze, danach 4,5t und Fahrer + 8 Sitzplätze. Meine Güte, auch bezüglich Deines anderen Postings - Probleme weiter Bevölkerungsteile mit der 3,5 t -Grenze: Ich darf auch nur Zweiräder bis 50 ccm durch die Gegend bewegen. Warum ausgerechnet 50 ccm, find ich manchmal auch blöd? Ist nun mal so (und ändert sich auch nicht, wenn ich zwei Jahre fahre). Aber ich kann dieses Manko, so es mich denn sehr stört, schnell auflösen, ganz einfach indem ich einen Klasse A Schein mache. Also wo ist eigentlich das Problem? Gruß Daniel | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 505359 | |||
Datum | 24.08.2008 18:42 | 98687 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Ingo Kalies Du hast aber vergessen das Oma mit der alten Klasse 3 nicht nur 7,5 t sondern auch einen Anhänger mit dem 1,5 fachen Gewicht mit nehmen darf Oma kann dann sogar 18,75 t bewegen. Nö, will's nur nicht noch komplizierter machen, ist schon bekannt. Solche und ähnliche Beispiele könnte man aber noch viele konstruieren. Gruß, Michael | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 505361 | |||
Datum | 24.08.2008 18:45 | 98945 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Ingo Kalies Alle 5 Jahre zur Untersuchung nur Kraftfahrer ab 50 Jahre. Aber nur Altinhaber der Klasse 2. Andere generell alle 5 Jahre, wird sich also in einigen Jahren (ca. 2030) erledigt haben, da es dann keine entsprechenden Altinhaber mehr geben wird. Gruß, Michael | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 505362 | |||
Datum | 24.08.2008 18:48 | 98737 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Christi@n Pannier Aber nur bis Bj. 63, dann lag auch der T1 bei über 2 to. Ob der jetzt 2,0 oder 2,2t hat, spielt eigentlich nicht die große Rolle. Weit weg von 3,5t waren bis zum T4/T5 eigentlich alle VW-Bullis. Gruß, Michael | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 505363 | |||
Datum | 24.08.2008 18:51 | 99778 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas MiddekeWer lesen kann ist klar im Vorteil, in diesem Sinn; Geschrieben von mir "Hört doch mal auf mit dem Finger auf andere zu zeigen! "Das Kind da drüben darf aber auch einen Lolly lutschen. Mimimimi"" Nein hast du nicht. Nur weil das Gesetz in anderen Bereichen Schwachstellen hat ist es nicht sinnvoll FA mit FEK B ein 4,5t-Fzg. zu geben. Darum: mimimi! ;-) Ich hatte zum Zeitpunkt meiner ersten Einsatzfahrt schon reichliche Erfahrung mit Fahrzeugen bis 40t, mit Geländefahrten gegen die die letztens auf truckenmüller.de geposteten Bilder wie eine Kaffeefahrt fürs Altersheim aussahen. Ja, ich hab auch schon mal einen Hänger im Steilhang auf die Seite gelegt, ich bin mit Überbreiten und Überlängen gefahren. Meine erste Alarmfahrt war trotzdem recht "spannend". Und: Trotz aller Erfahrung habe ich bei "brenzligen" Einsatzfahrten immer noch Stress. Das ist völlig normal. Neben dir rödelt der GF mit dem FuG, hinten kleiden sich die Damen und Herren Gummigesichter ein, Autofahrer sind blöd, über dir trötet das Martin-Horn, mit einer Hirnhälfte bist du schon an der ES... Feuerwehrfahrzeuge zu bewegen ist was für Profis. Warum nöhlt hier alles rum, wenn man behauptet, dass ein B-Pilot keinen 4,25t bekommen sollte. Sicherlich kommen jetzt gleich wieder die "Aber 3,5t sind doch auch..."-Antworten. Ja, auch 3,5t sind zuviel. Das ist aber KEIN Grund 4,25t zu fordern. 2,8t für Klasse B, alles was drüber ist C1. Gruß, Markus ![]() ______________ Wenn Du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer (Antoine de Saint-Exupery) | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 505364 | |||
Datum | 24.08.2008 18:53 | 98720 x gelesen | |||
Dem ist nicht mehr viel hinzuzufügen! Mit kameradschaftlichem Gruß Florian Besch für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." Marko Ramius | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 505367 | |||
Datum | 24.08.2008 19:07 | 99057 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Daniel Ruhland 1. Falsch, auch in Deutschland gab es, wie inzwischen schon mehrfach geschrieben, seit es Führerscheine gab bis mind. 1945 die Grenze von 3,5 t. Diese Grenze fiel also keinesfalls vom Himmel. Ach so, weil's die schon immer gab, muss die auch heute noch passend sein. Hat sich auch seit Beginn der Führerscheinpflicht nix verändert... Geschrieben von Daniel Ruhland 2. Auch in den 50ern gab es nicht ausschließlich Käfer, Lloyd, Isettas usw., auch ein veritabler Opel Kapitän oder großer Mercedes brachte ein paar Kilo auf die Waage, von den großen, zweifellos den PKW zuzurechnenden, repräsentativen Wagen der 20er / 30er Jahre ganz zu schweigen. Richtig, aber auch ein Opel Kapitän wog damals eher keine 2t, Fahrzeuge dieser Gewichtsklasse waren eher die Ausnahme. Der MB W108 (z.B. 280S, also im Prinzip die erste S-Klasse) kam z.B. Ende der 60er Jahre gerade so auf knapp 2t zul. GG, ein Wert, den heute ein gut ausgestatteter Golf mit etwas mehr als der Basismotorisierung schon erreichen kann. Was damals die absolute Ausnahme war, ist heute die Regel. Geschrieben von Daniel Ruhland 3. - LKW - Jein. Stell mal einen modernen Sprinter / Crafter usw. neben einen Hanomag L 28 Anderthalbtonner (Nutzlast) oder Opel Blitz 1,75 t - die beiden Oldies sehen zwar tatsächlich eher wie "echte LKW" aus, wesentlich größer sind sie aber kaum. Dafür fahren sich die alten Kisten aber wie "echte" LKW während heutige Kleintransporter doch in vielen Dingen PKW-ähnlich sind. Damals waren auch die meisten PKW deutlich kleiner wie heute. Geschrieben von Daniel Ruhland Wie geschrieben, das ist überhaupt nicht die Frage, die 3,5 t gab es schon immer und sie sind angesicht der Gewichte großer PKW früherer Zeiten auch ganz gut nachvollziehbar. Viel interessanter wäre mal die Frage, woher nach 1945 die m.E. seltsame Idee der 7,5 t -Grenze kam, denn das waren in den 50ern tatsächlich ausgewachsenen LKW?! Korrekt. Die Frage ist aber auch, warum man das nie der aktuellen Fahrzeugtechnik angepasst hat. Hätte es früher einen Stufenführerschein für Motorräder gegeben, so wäre der sicherlich nicht bei 34PS gewesen, denn in den 50er Jahren hatte das Durchschnittsmotorrad noch kaum 20PS. Die Frage ist eher, warum man die Führerscheinklassen ausgerechnet und ausschließlich am zul. Gesamtgewicht festmacht. Geschrieben von Daniel Ruhland Meine Güte, auch bezüglich Deines anderen Postings - Probleme weiter Bevölkerungsteile mit der 3,5 t -Grenze: Ich darf auch nur Zweiräder bis 50 ccm durch die Gegend bewegen. Warum ausgerechnet 50 ccm, find ich manchmal auch blöd? Ist nun mal so (und ändert sich auch nicht, wenn ich zwei Jahre fahre). Aber ich kann dieses Manko, so es mich denn sehr stört, schnell auflösen, ganz einfach indem ich einen Klasse A Schein mache. Also wo ist eigentlich das Problem? Wie schon geschrieben, für mich sind die Grenzen da, wo sie aktuell liegen, sinnlos. Weder bei 3,5 und schon gar nicht bei 7,5t gibt es irgendeine derzeit für mich nachvollziehbare Klassengrenze der Fahrzeuge. Bei den Anhängerregelungen ist es ja noch schlimmer. Was man da so alles noch mit B ohne E (also ohne spezielle Anhängerausbildung) fahren darf, macht auch keinen Sinn. Dafür ist der C1E umso mehr (trotz spezieller Anhängerausbildung) beschränkt, so dass man mit Anhänger hinter einem C1-Fahrzeug schnell in den vollen CE-Bereich fällt. Es ist eigentlich auch egal, wo die Grenzen liegen, wenn es reine Gewichtsgrenzen bleiben. Dann wird es immer wieder irgendwelche Grenzfälle geben, die man eben gerade so noch fahren darf, aber eigentlich nicht dem entsprechen, wofür man ausgebildet wurde. Das könnte man nur durch kombinierte Grenzen von verschiedenen Dingen eingrenzen (zul. GG, Abmessungen, vielleicht auch Leistung usw.). Übrigens: Meine LKW-Ausbildung habe ich auf einem 12-Tonner gemacht. Trotzdem dürfte ich ohne weitere Ausbildung einen 80t schweren Kran fahren... Gruß, Michael | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 505368 | |||
Datum | 24.08.2008 19:07 | 99046 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael WeyrichAber nur Altinhaber der Klasse 2. Andere generell alle 5 Jahre, wird sich also in einigen Jahren (ca. 2030) erledigt haben, da es dann keine entsprechenden Altinhaber mehr geben wird. Hallo, Altinhaber müssen ab dem 50. Lebenjahr auch zur Untersuchung und dann auch alle 50 Jahre. Hab´s voriges Jahr so machen müssen. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Diskussionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles) | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 505369 | |||
Datum | 24.08.2008 19:09 | 98683 x gelesen | |||
Geschrieben von Anton KastnerAltinhaber müssen ab dem 50. Lebenjahr auch zur Untersuchung und dann auch alle 50 Jahre. Hallo, ich hab´ne 0 zuviel geschrieben. Natürlich alle 5 Jahre zur ärztlichen Untersuchung. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Diskussionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles) | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 505371 | |||
Datum | 24.08.2008 19:22 | 98671 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael WeyrichDafür fahren sich die alten Kisten aber wie "echte" LKW während heutige Kleintransporter doch in vielen Dingen PKW-ähnlich sind. Damals waren auch die meisten PKW deutlich kleiner wie heute. Ich hab im letzten Jahr 80.000km mit einem solchen ausgelasteten Kleintransporter gemacht. Fährt sich sehr PKW-ähnlich. Bis du die Kiste mit 180 mal kurz anhalten musst, oder bis du mal bei Blitzeis im Schwarzwald warst... Alles über 2,8t ist kein PKW! Geschrieben von Michael Weyrich Die Frage ist eher, warum man die Führerscheinklassen ausgerechnet und ausschließlich am zul. Gesamtgewicht festmacht. Weil alles andere wieder zu einer EU-Gesetzesvorlage führen würde,die kein Mensch mehr versteht. Und soll ich wetten welcher LFV dann am lautesten auf die Brüsseler Bürokratie schimpft? Gruß, Markus ![]() ______________ Wenn Du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer (Antoine de Saint-Exupery) | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 505372 | |||
Datum | 24.08.2008 19:22 | 98749 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas Middeke
Was hat der gesagt bzw. in seinem Gutachten geschrieben? Die FeV (bzw. die Anlagen dazu) sind eindeutig und kein Hindernis zur Erteilung des Fahrerlaubnis bei rot/grün-Schwäche. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Mich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen | 505373 | |||
Datum | 24.08.2008 19:23 | 98682 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Markus Weber Fahrzeugeinkauf-Optimierer-Berater, der mir den Fuhpark exklusiv auf meine Mitarbeiter optimiert. mach ich dir - das Honorar handeln wir dann zu gegebener Zeit aus ;-) Grüße Micha | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen | 505375 | |||
Datum | 24.08.2008 19:41 | 98670 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Michael Weyrich Dafür fahren sich die alten Kisten aber wie "echte" LKW während heutige Kleintransporter doch in vielen Dingen PKW-ähnlich sind. Ja, solange es halbwegs geradeaus geht und man nicht bremsen muss, schon. In Kurven und beim Bremsen -gerade, wenn das Tempo dann etwas zügiger ist - merkt man dann, was eigentlich Sache ist. Wenn ich ehrlich bin, brauche ich die 150+x PS im PKW doch nur, um auf der Autobahn vor den drängelnden Kleintransportern flüchten zu können. Statt über eine Verschiebung irgendwelcher Gewichtsbegrenzungen wäre meiner Meinung nach ein generelles Tempolimit für Kleintransporter angedacht, das wurde auch schon mehrfach angedacht, aber immer wieder verworfen. Schade eigentlich ... Grüße Micha | |||||
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Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 505389 | |||
Datum | 24.08.2008 20:10 | 98865 x gelesen | |||
Hallo, geschrieben von Michael Weyrich: Ach so, weil's die schon immer gab, muss die auch heute noch passend sein. Hat sich auch seit Beginn der Führerscheinpflicht nix verändert... Nee, andersherum wird ein Schuh draus. Seit Wochen wird hier (nicht zum ersten Mal), vor dem Hintergrund der alten 7,5 t -Grenze und der Frage, wo die 3,5 t denn überhaupt herkommen, lamentiert, ob man nicht mal die Grenze der FEK B mal eben auf 4,25 t anheben kann. Deiner Argumentation aus dem vorherigen Posting folgend hätte man da einiges zu tun gehabt, hätte man den PKW-Führerschein immer schön "passend" halten wollen: 3,5 t (siehe auch unten), dann runter auf 1,5 t, dann wieder Schrittweise über 2 und 2,5 t zu 3,5 t und jetzt auf 4,25 t (und dann...)!? Um so bemerkenswerter finde ich eigentlich, daß die 3,5 t seit etwa 90 Jahren (bzw. bei uns seit einigen Jahren wieder) ganz gut für fast alle Fahrzeuge passen, die sich irgendwie in die Kategorie PKW einordnen lassen. Richtig, aber auch ein Opel Kapitän wog damals eher keine 2t, Fahrzeuge dieser Gewichtsklasse waren eher die Ausnahme. Der MB W108 Seit den selbsttragenden Karosserien vielleicht nicht mehr, im Bestand der Peiner Feuerwehr gab es aber zum Beispiel in den 30er Jahren einen Mercedes-Benz Nürburg 460 Tourenwagen als Cabriolet, einen großen PKW (in Rahmenbauweise) der ausgehenden 20er Jahre also, der es mal eben so auf ein Eigengewicht von 2.120 kg brachte, zzgl. 650 kg Zuladung (= knapp 2,8 t). Aber das ist ja hier an sich nun wirklich auch nicht das Thema. Obwohl, auch hier geht der Weg zurück, wie schwer ist eine aktuelle S-Klasse? Dafür fahren sich die alten Kisten aber wie "echte" LKW während heutige Kleintransporter doch in vielen Dingen PKW-ähnlich sind. Nun ja, in erster Linie vermittelten sie z.B. mangels Lenkhilfen oder wegen der völlig anderen Motorisierung - wir reden hier von Unterschieden von z.T. mehr als 100 PS ! - nicht das Gefühl, einen PKW zu fahren! Nicht selten werden heute nämlich genau die Fahrer, die meinen bzw. "fühlen", sie seien mit einem PKW unterwegs, von der Physik unbarherzig daran erinnert, daß dem eben nicht so ist. 3,5 oder auch 4,25 t lassen sich mit einem Sprinter heute locker auf 150 km/h beschleunigen, was dann aber z.B. beim Bremsen nichts daran ändert, daß das 3,5 / 4,25 t sind und was ganz anderes als ein Golf... Die Frage ist eher, warum man die Führerscheinklassen ausgerechnet und ausschließlich am zul. Gesamtgewicht festmacht. Weil es relativ simpel und m.E. auch gar nicht so blöd ist (mit den Anhängerregelungen magst Du allerdings recht haben; gebe dabei zu, daß mich das nicht sonderlich interessiert, weil ich was ich hintergehängt bekomme auch fahren darf). Dann wird es immer wieder irgendwelche Grenzfälle geben, die man eben gerade so noch fahren darf, aber eigentlich nicht dem entsprechen, wofür man ausgebildet wurde. Das könnte man nur durch kombinierte Grenzen von verschiedenen Dingen eingrenzen (zul. GG, Abmessungen, vielleicht auch Leistung usw.). Da wird es dann aber auch immer Grenzfälle geben, siehe dein Vorschlag von heute, L: 6 m - B: 2,1 m - H: 2,8 m, da ist zum Beispiel der Sprinter z.B. als RTW m.W. genau knapp drüber. Fazit: Das ganze wird nur noch viel komplizierter. Übrigens: Meine LKW-Ausbildung habe ich auf einem 12-Tonner gemacht. Trotzdem dürfte ich ohne weitere Ausbildung einen 80t schweren Kran fahren... Och, nicht schon wieder. Fahren klar, bedienen wohl ohnehin eher nicht und dann müßtest Du auch erst noch mal jemanden finden, der Dir so ein Gerät einfach so in die Hände gibt (macht nämlich vermutlich kaum jemand). Siehe entsprechende Anmerkungen hier vor etwa zwei Wochen zum Thema (großer) Traktor + ein oder zwei Anhänger. Gruß Daniel | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen | 505395 | |||
Datum | 24.08.2008 20:29 | 98784 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Daniel Ruhland Obwohl, auch hier geht der Weg zurück, wie schwer ist eine aktuelle S-Klasse? Zwischen 1,8 und 2,0 t leer, je nach Motor, Radstand und Ausrüstung. Grüße Micha | |||||
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Autor | Marv8in 8M., Mudersbach / Rheinland-Pflaz | 505406 | |||
Datum | 24.08.2008 21:03 | 99039 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael WeyrichKlasse T: Schon 16-jährige dürfen da Gespanne, für die außerhalb der Landwirtschaft locker Klasse CE fällig wäre bis 40km/h bewegen. Ab 18 sogar bis 60km/h, wenn man's mit LKW über 7,5t vergleicht, die auf Bundes- und Landstraßen ja auch nur Tempo 60 fahren dürfen, ein eigentlich auf Fahrten außerhalb der Autobahn beschränkter CE. Immerhin ist die Ausbildung ja auch an den CE angelehnt. Mindestens genauso lächerlich: Wer Klasse B macht, hat mit Klasse T noch lange nicht BE... We B macht bekommt automatische Klasse T ohne iwelche Zusatzdinger ich hab meinen Schein nämlich erst am Donnerstag bekommen hab B gemacht und darf L, T Und M fahren zu B dazu und hatte keine ausbildung mit den Fahrzeugen^^ Alles MEINE Meinung! | |||||
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Autor | Chri8sto8ph 8R., Berching / Bayern | 505408 | |||
Datum | 24.08.2008 21:05 | 98891 x gelesen | |||
Ne du darfst M, L und S fahren! T ist beim B durch einen Vermerk in Spalte 12 ausgenommen! | |||||
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Autor | Marv8in 8M., Mudersbach / Rheinland-Pflaz | 505410 | |||
Datum | 24.08.2008 21:13 | 99035 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus WeberWie darf man sich das vorstellen? Markus so läuft das bei uns Führerschiene Klasse C MÜSSEN selbst gezahlt werden zu 100% bisher keinerlei Zuschüsse von seitens der VG etc von daher is das mit dem neuen Spielzeug garnichtmal so abwegig Alles MEINE Meinung! | |||||
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Autor | Marv8in 8M., Mudersbach / Rheinland-Pflaz | 505411 | |||
Datum | 24.08.2008 21:15 | 98919 x gelesen | |||
da steht eine 181 nur aht mir keiner gesagt was das heißen soll von daher wollte ich mich in der Richtung noch schlau amchen kannst dus mir sagen? Alles MEINE Meinung! | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 505414 | |||
Datum | 24.08.2008 21:22 | 99083 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Marvin Muhl da steht eine 181 nur aht mir keiner gesagt was das heißen soll von daher wollte ich mich in der Richtung noch schlau amchen kannst dus mir sagen? FeV, Anlage 9: 181: Klasse T, nur gültig für Kraftfahrzeuge der Klasse S. Die Schlüsselzahlen 171 bis 175 sowie 178 und 179 dürfen nur bei der Umstellung von Fahrerlaubnissen, die bis zum 31. Dezember 1998 erteilt worden sind, verwendet werden. Ergo hast du kein T MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Der Angriffstrupp rüstet sich aus, geht (Truppführer immer rechts) vom Druckstutzen der Pumpe 35 Schritt (bzw. eine B- und C-Schlauchlänge) vor und tritt einen Schritt nach links. Der Truppmann setzt die Kübelspritze ab und legt auf deren Deckel das Brechwerkzeug. Der Truppführer stellt die Axt mit dem Stiel auf den Boden, die Schneide zeigt nach vorn. Der Truppführer des Angriffstrupps meldet dem Gruppenführer durch Zuruf "Angriffstrupp zur Stelle" (Heimberg-Fuchs: Die Ausbildung der Feuerwehren, 1947) | |||||
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Autor | Chri8sto8ph 8R., Berching / Bayern | 505415 | |||
Datum | 24.08.2008 21:23 | 98806 x gelesen | |||
Geschrieben von Marvin Muhlkannst dus mir sagen? Von meinem Fahrlehrer wurde gesagt, dass das die Einschränkung ist, nur mit der Klasse S fahren zu dürfen, da in der Splate der Klasse ja T/S steht ohne die 181 dann nur, wenn man auch die Erlaubnis der Klasse T oder der FE die T beinhalten hat Wilipedia sagt folgendes: 181 Klasse T, nur gültig für Kraftfahrzeuge der Klasse S | |||||
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Autor | Juli8an 8H., Stemwede / NRW | 505416 | |||
Datum | 24.08.2008 21:23 | 98946 x gelesen | |||
Hallo Marvin und willkommen im Forum, Geschrieben von Marvin Muhl da steht eine 181 nur aht mir keiner gesagt was das heißen soll von daher wollte ich mich in der Richtung noch schlau amchen kannst dus mir sagen? Geschrieben von http://www.tuev-nord.de/22549.asp 181 Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Feuerwehr, der ich angehöre. "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt." Albert Einstein | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 505417 | |||
Datum | 24.08.2008 21:24 | 98939 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Marvin Muhl Markus so läuft das bei uns Führerschiene Klasse C MÜSSEN selbst gezahlt werden zu 100% Zwingt dich irgendwer den C zu machen? Was passiert, wenn du dich weigerst? Wirst du dann ausgeschlossen oder umgebracht? MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Der Angriffstrupp rüstet sich aus, geht (Truppführer immer rechts) vom Druckstutzen der Pumpe 35 Schritt (bzw. eine B- und C-Schlauchlänge) vor und tritt einen Schritt nach links. Der Truppmann setzt die Kübelspritze ab und legt auf deren Deckel das Brechwerkzeug. Der Truppführer stellt die Axt mit dem Stiel auf den Boden, die Schneide zeigt nach vorn. Der Truppführer des Angriffstrupps meldet dem Gruppenführer durch Zuruf "Angriffstrupp zur Stelle" (Heimberg-Fuchs: Die Ausbildung der Feuerwehren, 1947) | |||||
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Autor | Chri8sto8ph 8R., Berching / Bayern | 505419 | |||
Datum | 24.08.2008 21:24 | 98757 x gelesen | |||
warst schneller... ;-) | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 505438 | |||
Datum | 24.08.2008 22:15 | 99087 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Markus Weber 2,8t für Klasse B, alles was drüber ist C1. ... dir ist aber schon mal aufgefallen, dass da Fahrzeuge wie: - VW Tuareg - Mercedes Viano / Vito - VW T5 schon da darüber liegen ? Und um da mal außerhalb von Feuerwehr zu bleiben jeder Kundendienstmonteur u.ä. dann erst mal einen anderen Führerschein bräuchte ? Von MTWs u.ä. bei Feuerwehr, HiOrgs und ähnlichen Gefährten bei Vereinen will ich dann garnicht reden ... Gruss Gerhard | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 505457 | |||
Datum | 25.08.2008 04:49 | 98792 x gelesen | |||
Morgen! Geschrieben von Gerhard Bayer ... dir ist aber schon mal aufgefallen, dass da Fahrzeuge wie: "Mein" T5 wurde genau wie alle anderen in der Firma auf 2,8t abgelastet. Betreibst du solch ein Fzg. gewerblich benötigst du nämlich ab 2,8t einen Fahrtenschreiber. Gruß, Markus ![]() ______________ Wenn Du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer (Antoine de Saint-Exupery) | |||||
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Autor | Marv8in 8M., Mudersbach / Rheinland-Pflaz | 505562 | |||
Datum | 25.08.2008 15:52 | 98779 x gelesen | |||
Ok Danke euch so kann man sich halt irren Alles MEINE Meinung! | |||||
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Autor | Marv8in 8M., Mudersbach / Rheinland-Pflaz | 505563 | |||
Datum | 25.08.2008 15:55 | 98994 x gelesen | |||
Es zwingt uns niemand dir Sachlage (Tageinsatzfähigkeit etc) zwingt uns dazu denn alle unsere FAhrzeuge liegen über 7,5t unser Kleisntes noch grade so mit Klasse 3 (C1) Alle anderen nur mit LKW und das bei 7 fahrern mit LKW Schein für 34Mann im Zug und drei Großfahrzeugen und von den 7 haben zwei Schichtdienst und EINER! ist dauerhaft Tageinsatzfähig da wirds schon kritisch wir hatten schon Einsätze da musste jemand vom Bauhof unsern TLF zum Brandort fahren weil kein Fahrer kam.... Alles MEINE Meinung! | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 505564 | |||
Datum | 25.08.2008 15:58 | 98726 x gelesen | |||
Deine Sätze sind unverständlich, du verwendest keine Kommata und ehrlich gesagt weiß ich nicht was du uns sagen willst. Auch im www gelten grundlegende Regeln der Rechtschreibung - dann kommen deine Argumente auch an... hth, Markus ![]() ______________ Wenn Du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer (Antoine de Saint-Exupery) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 505565 | |||
Datum | 25.08.2008 15:59 | 98726 x gelesen | |||
Geschrieben von Marvin Muhlda wirds schon kritisch wir hatten schon Einsätze da musste jemand vom Bauhof unsern TLF zum Brandort fahren weil kein Fahrer kam.... Immerhin gibts ja ne Lösung. Fährt halt der Bauhof... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Marv8in 8M., Mudersbach / Rheinland-Pflaz | 505567 | |||
Datum | 25.08.2008 16:12 | 98631 x gelesen | |||
Falls da einer sein sollte und die nicht selbst unterwegs sind... Danke für den Seitenhieb Rechtschreibung etc. Aber ist eine eigenartige angewohnheit von mir wahnsinnig schnell zu tippen und meistens verdrehen sich dann manche Buchstaben und die Rechtschreibung beherrsche ich auch^^ Alles MEINE Meinung! | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 505570 | |||
Datum | 25.08.2008 16:26 | 98781 x gelesen | |||
Geschrieben von Marvin MuhlFalls da einer sein sollte und die nicht selbst unterwegs sind... Ja. Und wenn das öfter eben nicht klappt, dann muss die Stadt sich eben was anderes einfallen lassen. Was das naheliegenste ist, kannste Dir bestimmt denken. Kleiner Tipp: Des FS selbst zu bezahlen ist es nicht. Geschrieben von Marvin Muhl Danke für den Seitenhieb Rechtschreibung etc. Aber ist eine eigenartige angewohnheit von mir wahnsinnig schnell zu tippen und meistens verdrehen sich dann manche Buchstaben und die Rechtschreibung beherrsche ich auch^^ Prima. Dann tippe einfach etwas langsamer, denn ich muss zugeben, dass es mir dein Beitrag auch unverständlich war. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Marv8in 8M., Mudersbach / Rheinland-Pflaz | 505576 | |||
Datum | 25.08.2008 16:47 | 98597 x gelesen | |||
Ich persönlich finde nur, dass es gar nicht erst soweit kommen soll und muss bis dass die VG aufwacht, denn es kann doch nicht sein dass erst dann drüber nachgedacht wird, wenn die feuerwehr zum einsatz mit dem Schlauch unterm Arm rennen muss (So geschehn im Nachbarlandkreis in Wilgersdorf glaube ich, dort allerdings weil das EZF keinen TÜV mehr hatte, ob das Sinvoll war, darüber lässt sich wie immer streiten) Alles MEINE Meinung! | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 505580 | |||
Datum | 25.08.2008 17:08 | 98517 x gelesen | |||
Geschrieben von Marvin MuhlIch persönlich finde nur, dass es gar nicht erst soweit kommen soll und muss bis dass die VG aufwacht, denn es kann doch nicht sein dass erst dann drüber nachgedacht wird, wenn die feuerwehr zum einsatz mit dem Schlauch unterm Arm rennen muss (So geschehn im Nachbarlandkreis in Wilgersdorf glaube ich, dort allerdings weil das EZF keinen TÜV mehr hatte, ob das Sinvoll war, darüber lässt sich wie immer streiten) Nunja. Dann hat zu diesem Zeitpunkt die Feuerwehr-Führung aber offenbar etwas gepennt. Es kann nämlich sehr hilfreich sein, wenn frühzeitig in entsprechender Form, d.h. schriftlich mit Kopie an geeignete Empfänger (komunale Aufsicht, KBM o.Ä.) die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr als nicht mehr gegeben (keiner kann die Autos fahren) dargestellt und die Verantwortung (Organisationsverschulden, Nichteinhaltung der Hilfsfrist, usw.) dafür sehr deutlich an die entsprechenden Entscheider (Rat, BM, Amtsleitung) weitergegeben wird. Ich habe mir sagen lassen, dass genau diese Maßnahme in einigen Städten bereits sehr schnell Früchte getragen hat und sehr schnell Geld locker gemacht wurde. Das setzt natürlich vorraus, dass die Führung der Wehr - auf gut deutsch - einen Arsch in der Hose hat und das Ganze selbstverständlich den Tatsachen entspricht. Ebenfalls ist es auch nicht hilfreich, diese Keule bei jeder Kleinigkeit ("der hat will mir mein Räppelchen nicht geben") zu verwenden. Denn das kann dann durchaus eine Zeit lang etwas gespannte Gespräche innerhalb der Komune geben... Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 505614 | |||
Datum | 25.08.2008 18:07 | 98682 x gelesen | |||
Geschrieben von Marvin MuhlEs zwingt uns niemand dir Sachlage (Tageinsatzfähigkeit etc) zwingt uns dazu denn alle unsere FAhrzeuge liegen über 7,5t Nicht Eure Fahrzeuge. Es sind die Fahrzeuge der Gemeinde. Also soll die auch dafür sorgen, daß genüend Fahrer ausgebildet werden. Und zwar auf Kosten der Gemeinde. Tut sie das nicht, dann muß halt jemand anders löschen. Dann sitzt Ihr im Einsatzfall eben im Fahrzeug und legt nachdem Ihr über Funk bei der Leitstele eine ander Wehr angefordert habt da Ihr keinen Fahrer habt gemütlich im Fhrzeug und legt die Beine hoch. Wenn Dir Dein Arbeitgeber nicht das geeignet Werkzeug gibt, kaufst Du es dann auch selbst? Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Marv8in 8M., Mudersbach / Rheinland-Pflaz | 505620 | |||
Datum | 25.08.2008 18:20 | 98746 x gelesen | |||
Schon korrekt ich bin voll auf euerer Seite. Aber ich wollte uach nur die Sachlage schildern dass sich bei uns niemand dazu verpflichtet fühlt noch nichtmal Zuschüsse, denn man hat Angst dass das einen Führerscheintourismus in der FW hervorrufen könnte o.ä. Alles MEINE Meinung! | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 505626 | |||
Datum | 25.08.2008 18:26 | 98609 x gelesen | |||
Geschrieben von Marvin MuhlSchon korrekt ich bin voll auf euerer Seite. Aber ich wollte uach nur die Sachlage schildern dass sich bei uns niemand dazu verpflichtet fühlt noch nichtmal Zuschüsse, denn man hat Angst dass das einen Führerscheintourismus in der FW hervorrufen könnte o.ä. Ich versteh dich schon. Ihr seit sicher auch nicht die einzigen, die das Problem haben. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 505632 | |||
Datum | 25.08.2008 18:32 | 98794 x gelesen | |||
Geschrieben von Marvin MuhlAber ich wollte uach nur die Sachlage schildern dass sich bei uns niemand dazu verpflichtet fühlt noch nichtmal Zuschüsse, denn man hat Angst dass das einen Führerscheintourismus in der FW hervorrufen könnte o.ä. Bitte nochmals. Verwende ab und zu mal folgende Zeichen: . und , Ansonsten wäre mir das als FM egal. Dann hat die Gemeinde ein Problem, wenn ihre Feuerwehrfahrzeuge nicht ausrücken. Nicht ich. Ich melde das nur schriftlich an Bürgermeister und an die Aufsichtsbehörde. Damit habe ich als Feuerwehr meine Schuldigkeit getan. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Hans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen | 505640 | |||
Datum | 25.08.2008 19:01 | 98745 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Christian Fischer Ansonsten wäre mir das als FM egal. Dann hat die Gemeinde ein Problem, wenn ihre Feuerwehrfahrzeuge nicht ausrücken. Nicht ich. Nun ja. Aber der Gemeinde könnte im Gegenzug auffallen, das für 35 FA "etwas viel" Großfahrzeuge vorhanden sind und es auch weniger FS machen würden... mkg hwk | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 505642 | |||
Datum | 25.08.2008 19:05 | 98613 x gelesen | |||
Geschrieben von Hanswerner KöglerAber der Gemeinde könnte im Gegenzug auffallen, das für 35 FA "etwas viel" Großfahrzeuge vorhanden sind und es auch weniger FS machen würden... Es sind die Fahrzeuge der Gemeinde. Die kann damit machen was sie will.... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 505645 | |||
Datum | 25.08.2008 19:06 | 98785 x gelesen | |||
Geschrieben von Hanswerner Kögler
OK. Wenn das tatsächlich so ist, dann soll es so sein. Es lebe der Brandschutzbedarfsplan... Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Mich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen | 505686 | |||
Datum | 25.08.2008 20:54 | 98710 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Marvin Muhl 7 fahrern mit LKW Schein wieviele Fahrzeuge mit mehr als 3,5t habt ihr denn? Mir ist so, als ob hier ein ernstes Problem vorliegt. Wenn man die Zahl der Fahrzeuge mit Faktor 5 nimmt, kommt man in Regionen die eine hinreichende Sicherheit versprechen. Erfahrungswerte zeigen, dass die Feuerwehren z.T. 50-60 Leute tagsüber alarmieren, um dann mit 1/2/10 zum Einsatz zu fahren. Grüße Micha | |||||
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Autor | Marv8in 8M., Mudersbach / Rheinland-Pflaz | 505702 | |||
Datum | 25.08.2008 21:31 | 98526 x gelesen | |||
In unserer Löschgruppe sind 3 von 3 Fahrzeugen über 3,5t. Die zweite Gruppe hat ein TSF unter 3,5t somit wäre der Zug komplett. (Versorgung für 6000Pers. im Vor-Vorstadtbereich) Alles MEINE Meinung! | |||||
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Autor | Marv8in 8M., Mudersbach / Rheinland-Pflaz | 505704 | |||
Datum | 25.08.2008 21:36 | 98463 x gelesen | |||
Naja dazu kommen nochmal 35 Mann der zweiten Gruppe, die in einem anderen OT nur ein TSF zur Verfügung haben und das ganze Material für 6000Pers in nem Vorstadtähnlich bebautem Gebiet mit Anrückzeiten für die nächsten Großfahrzeuge von >15min Alles MEINE Meinung! | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 505719 | |||
Datum | 25.08.2008 22:13 | 98902 x gelesen | |||
Hallo Christian, Geschrieben von Christian Fischer Wenn Dir Dein Arbeitgeber nicht das geeignet Werkzeug gibt, kaufst Du es dann auch selbst? Ist auch heute noch in vielen alten Handwerksberufen üblich. Das man sein Werkzeug hat. Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 505729 | |||
Datum | 25.08.2008 22:25 | 98593 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Michael Bayer Ist auch heute noch in vielen alten Handwerksberufen üblich. Das man sein Werkzeug hat. Jou. Z.B. haben viele Köche ihre eigenen Messer. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Der Angriffstrupp rüstet sich aus, geht (Truppführer immer rechts) vom Druckstutzen der Pumpe 35 Schritt (bzw. eine B- und C-Schlauchlänge) vor und tritt einen Schritt nach links. Der Truppmann setzt die Kübelspritze ab und legt auf deren Deckel das Brechwerkzeug. Der Truppführer stellt die Axt mit dem Stiel auf den Boden, die Schneide zeigt nach vorn. Der Truppführer des Angriffstrupps meldet dem Gruppenführer durch Zuruf "Angriffstrupp zur Stelle" (Heimberg-Fuchs: Die Ausbildung der Feuerwehren, 1947) | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 505771 | |||
Datum | 26.08.2008 01:23 | 98577 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael BayerIst auch heute noch in vielen alten Handwerksberufen üblich. Das man sein Werkzeug hat. Hallo, aber nicht ehrenamtlich sondern gegen Bezahlung, denn so blöd mit seinem eigenen Werkzeug kostenlos zu arbeiten ist dort niemand. Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 505949 | |||
Datum | 26.08.2008 22:25 | 98484 x gelesen | |||
Hallo Gerhard, Geschrieben von Gerhard Pfeiffer aber nicht ehrenamtlich sondern gegen Bezahlung, denn so blöd mit seinem eigenen Werkzeug kostenlos zu arbeiten ist dort niemand. Ist Richtig, ich wollte jedoch auf Christians Aussage raus: Geschrieben von CFI Wenn Dir Dein Arbeitgeber nicht das geeignet Werkzeug gibt, kaufst Du es dann auch selbst? Und damit aufzeigen das es vieles gibt, an das man nicht denkt. Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 518443 | |||
Datum | 02.11.2008 14:40 | 98341 x gelesen | |||
Tach, Post! Aktueller Sachstand: - dem Antrag Bayerns ist lediglich das Saarland beigetreten. Andere Bundesländer (spez. Niedersachsen) nicht. - in der 847. Sitzung des Plenums am 19.09.2008 wurde der Antrag dem Verkehrsausschuß des Bundesrats (federführend) sowie dem Innenausschuß zugewiesen. - der Innenausschuß hat in seiner 869. Ausschußsitzung am 25.09.2008 dem Bundesrat empfohlen, die Entschließung zu fassen - im federführenden Verkehrsausschuß hingegen ist in der 593. Ausschußsitzung am 22.10.2008 keine Empfehlung zustande gekommen - der Bundesrat wird in seiner 850. Sitzung am kommenden Freitag, 07.11.2008, über den Antrag beschließen. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Somewhere in Alaska an igloo is missing its idiot...." | |||||
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