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ThemaNeuer FF-Führerschein offentsichtlich durch...363 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
Infos:
  • Bundesrat will Ausnahmen für den "Feuerwehrführerschein" erreichen
  • Tiefensee: Führerscheinerwerb für Feuerwehrleute wird erleichtert
  • Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes [vom 22.05.2009]
  • Beschlossenes Gesetz - Bundesgesetzblatt
  • Pressemitteilung LFV Bayern vom 06.02.09
  • Schönbohm sagt Hilfe für Feuerwehr-Führerschein zu
  • Verkehrssicherheit und Katastrophenschutz unter einen Hut bringen
  • Geltungsbereich des Führerscheins der Klasse B für Hilfsdienste erweitert
  • BMVBS: Tiefensee: Neue Führerscheinregelung für junge Helfer bei Feuerwehren, Rettungsdiensten und Katastrophenschutz Pressemitteilung 25. März 2009, Nr.: 055/2009
  •  
    AutorBern8d S8., Münchberg-Mechlenreuth / Bayern. Wo sonst?519831
    Datum07.11.2008 17:37809054 x gelesen
    Servus Forum,
    ging grad über den Äther bei Bayern 1:
    Der "Feuerwehrführerschein", also das Bewegen von Feuerwehrfahrzeugen bis 4,25 t zGm ist beim
    Bundesrat offentsichlich durchgegangen.
    Mehr weiß ich momentan auch nicht, da ich nur mit halben Ohr (bin beim Arbeiten :-) ) zugehört habe.

    Vielleicht ist über die Radiosender mehr zu erfahren,

    schönen Abend

    Bernd


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    AutorJuli8an 8H., Stemwede / NRW519835
    Datum07.11.2008 17:43801453 x gelesen
    Hallo,

    in den Pressemeldungen des Bundesrates von Heute findet sich Folgendes:

    Ausnahmen für Rettungskräfte

    Hört sich für mich allerdings noch nicht beschlossen an?!

    Mfg,
    Julian


    Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Feuerwehr, der ich angehöre.


    "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt."
    Albert Einstein

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    AutorJuli8an 8H., Stemwede / NRW519836
    Datum07.11.2008 17:46800465 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Julian HolsingHört sich für mich allerdings noch nicht beschlossen an?!


    Ich korrigiere mich:

    Der Bundesrat bittet die Bundesregierung in einer heute gefassten Entschließung, hiervon Gebrauch zu machen, um die Einsatzbereitschaft der Rettungsdienste aufrecht zu erhalten.

    Also doch beschlossen.

    Mfg,
    Julian


    Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Feuerwehr, der ich angehöre.


    "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt."
    Albert Einstein

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    AutorBern8d S8., Münchberg-Mechlenreuth / Bayern. Wo sonst?519837
    Datum07.11.2008 17:49798624 x gelesen
    Servus Julian,
    wie gesagt, ich hab es nicht ganz mitbekommen auf Bayern1, aber so wie ich es verstanden hab, wäre der FS durch. Hab grad mal auf der HP voom BR geschaut aber noch nix gefunden...

    Schönen Abend


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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio519839
    Datum07.11.2008 17:52799615 x gelesen
    Tach, Post!

    Der Bundesrat hat lediglich beschlossen, die Bundesregierung um eine Änderung der FeV zu bitten.
    Der Bundesrat selbst kann die FeV gar nicht ändern.


    MkG,
    Christi@n

    -------------------------------------------------
    Fumus ignem

    - This is my very own opinion... -

    "Somewhere in Alaska an igloo is missing its idiot...."

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    AutorArnd8 S.8, Rain (am Lech) / BAY519843
    Datum07.11.2008 18:12801324 x gelesen
    Hallo zusammen,

    wenigstens ein Stück weit Bewegung.
    In meinen Augen muss eine Erweiterung hinzugefügt werden. Die Ausnahmeregelung für Fahrzeuge um die 7,5t zul. Gesamtgewicht, nämlich für das "Standardfahrzeug" LF10/6, ist damit nicht berücksichtigt und hier haben wir früher oder später das gleiche Problem.

    Mal sehen ob die erste Bewegung nicht in ihrer Trägheit hängen bleibt - think positive :-)

    mkG

    Arnd


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    AutorMich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen519844
    Datum07.11.2008 18:16800430 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Arnd StreebIn meinen Augen muss eine Erweiterung hinzugefügt werden. Die Ausnahmeregelung für Fahrzeuge um die 7,5t zul. Gesamtgewicht,

    Das halte ich auch für richtig. Ein 7,5t- LKW hat vollkommen andere Fahreigenschaften als ein PKW oder ein Kleintransporter.

    Ich halte die Erweiterung über 3,5t hinaus nach wie vor für gewagt bzw. gefährlich.

    Geschrieben von Arnd Streebnämlich für das "Standardfahrzeug" LF10/6, ist damit nicht berücksichtigt und hier haben wir früher oder später das gleiche Problem.

    Mit der Argumentation kannst du auch gleich bis 12t fordern, in die Richtung bewegt sich dieses "Standardfahrzeug" nämlich in den letzten Jahren stetig.

    Grüße

    Micha


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    AutorMich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen519845
    Datum07.11.2008 18:18800265 x gelesen
    Hallo,

    in Teilen war mein Beitrag doch etwas mißverständlich.

    Geschrieben von mirDas halte ich auch für richtig.


    Besser: Dass man nicht über 4,25 t hinausgehen will, halte ich auch für richtig.

    Grüße

    Micha


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    AutorMich8ael8 A.8, Nieheim- Holzhausen / NRW519846
    Datum07.11.2008 18:25800382 x gelesen
    Geschrieben von Arnd Streebwenigstens ein Stück weit Bewegung.
    So einen richtigen Vorteil kann ich für die Feuerwehr noch nicht erkennen.
    Der Vorteil für den RD sehe ich.

    4,25to liegt aber selbst unter dem "Norm TSF-W", das hat mehr.


    Und bis auf 7,49to zu gehen halte ich auch nicht für sinnvoll.


    Gruß
    Michael

    Ich bin dafür verantwortlich was ich sage, aber nicht dafür was Du daraus liest!

    Buchtipps rund um das Thema Feuerwehr

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg519850
    Datum07.11.2008 18:36800711 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Bernd SchallerDer "Feuerwehrführerschein", also das Bewegen von Feuerwehrfahrzeugen bis 4,25 t zGm ist beim
    Bundesrat offentsichlich durchgegangen.


    jetzt muss also diese Bundesratsinitiative noch durch den Bundestag in ein Gesetz "überführt" werden. Wobei dieser Erweiterung nicht so viel bringt.

    Ich habe mal in der Feuerwehrfahrzeug-Datenbank nach Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht zwischen 4000 und 4500 kg gesucht.

    => ein Treffer: ein RTW mit 4200kg

    In der Rubrik TSF findet man natürlich viele Fahrzeuge mit 3500kg. Da wird diese Erweiterung etwas Luft für Zusatzbeladungen bringen. Bei neuen Fahrzeugen dürfte die Erweiterung von 750kg teilweise durch die höheren Leergewichte der neuen Fahrgestelltypen zumindest teilweise ausgezehrt werden.

    Wenn man dann mal in die Rubrik der TSF-W findet man jetzt schon viele Fahrzeuge die deutlich über die 4500kg liegen. Die TSW-W auf Transporterfahrgestellen dürften sich heute schon bei ca. 6500kg "einpendeln".

    Der angestrebte "Feuerwehrführerschein" in der Form wie es der Bundesrat nun vorschlägt dürfte im Bereich der Rettungsdienste und bei Feuerwehren mit TSF etwas "Entspannung" bringen.


    MkG Jürgen Mayer

    Webmaster www.FEUERWEHR.de

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    AutorMich8ael8 R.8, Stuttgart / Baden-Württemberg519853
    Datum07.11.2008 18:49800512 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M@yerDer angestrebte "Feuerwehrführerschein" in der Form wie es der Bundesrat nun vorschlägt dürfte im Bereich der Rettungsdienste und bei Feuerwehren mit TSF etwas "Entspannung" bringen.

    Zumindestens mit der Anzahl der möglichen Fahrer, dafür aber wieder mehr Schäden an den Autos. Bei uns werden die meisten Rangierunfälle durch Fahrer mit dem alten 3er verursacht. Das Probelm ist halt, dass man beim Klasse B anders fährt. Man Rangiert nicht mit dem Spiegel und kann in jeder Richtung aus dem Auto raus schauen.
    Dinge, die bei einem Transporter/Klein-LKW nicht funktionieren.


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    AutorDani8el 8S. 8P., Westhofen /Rheinland-Pfalz / Rheinland-Pfalz519854
    Datum07.11.2008 18:54802100 x gelesen
    hi.

    Geschrieben von Jürgen M@yerDer angestrebte "Feuerwehrführerschein" in der Form wie es der Bundesrat nun vorschlägt dürfte im Bereich der Rettungsdienste und bei Feuerwehren mit TSF etwas "Entspannung" bringen.

    *Achtung Ironie*

    Hurra, damit ist das KLF in RLP gerettet. Ob man jetzt ne richtige Pumpe auf dem Ding verladen kann, vielleicht noch etwas TH...so einen Spreizer SP 60 und ne Schere S260....Schiebleiter...

    *Ups jetzt bin ich doch Sarkastisch*

    Daniel


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    AutorUlri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen519855
    Datum07.11.2008 18:55801997 x gelesen
    Es soll durchaus Fahrer (alte Klasse 3) geben, die mit Spiegel rangieren können :-)
    -
    Deine Theorie hat mehr mit Übung, Praxiserfahrung und Umsichtigkeit zu tun, als mit der Fahrerlaubnisklasse.
    Und manchmal hilft auch ein Einweiser.
    -
    Ulrich Wolf


    Rezepte für mein Feuerwehrkochbuch bitte an fw-kochbuch@freenet.de
    -
    Wissen besteht aus Erfahrung. Alles andere ist nur Information. (Albert Einstein)
    -
    Meine Beiträge sind ausschließlich meine private Meinung und sind nur für dieses Forum bestimmt!
    Rettungskette

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    AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen519858
    Datum07.11.2008 19:02802514 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Jürgen M@yerIch habe mal in der Feuerwehrfahrzeug-Datenbank nach Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht zwischen 4000 und 4500 kg gesucht.

    => ein Treffer: ein RTW mit 4200kg


    ... ich könnte - zumindest hinsichtlich erteiltem Auftrag - mit ca. 500 KatS-KTW-B des Bundes und einiger Bundesländer dienen, die auf 3800 kg zugelassen sind, weil auch da die 3,5t schon nicht mehr reichten.

    Gruss
    Gerhard


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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW519870
    Datum07.11.2008 19:36803057 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M@yerIch habe mal in der Feuerwehrfahrzeug-Datenbank nach Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht zwischen 4000 und 4500 kg gesucht.

    => ein Treffer: ein RTW mit 4200kg


    die meisten liegen schon jahrelang weit über 4,25 t!

    Geschrieben von Jürgen M@yerIn der Rubrik TSF findet man natürlich viele Fahrzeuge mit 3500kg. Da wird diese Erweiterung etwas Luft für Zusatzbeladungen bringen. Bei neuen Fahrzeugen dürfte die Erweiterung von 750kg teilweise durch die höheren Leergewichte der neuen Fahrgestelltypen zumindest teilweise ausgezehrt werden.

    Die Norm wird dem garantiert sofort folgen - und ebenso sicher beim KLF etc.
    Und noch schneller als die geändert werden können, werden die Auto wieder an der Grenze oder drüber liegen, wetten?


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorJoha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt519872
    Datum07.11.2008 20:24801987 x gelesen
    Geschrieben von Michael RudiBei uns werden die meisten Rangierunfälle durch Fahrer mit dem alten 3er verursacht. Das Probelm ist halt, dass man beim Klasse B anders fährt. Man Rangiert nicht mit dem Spiegel und kann in jeder Richtung aus dem Auto raus schauen.
    Dinge, die bei einem Transporter/Klein-LKW nicht funktionieren.
    Gerade das Rangieren hat am wenigsten mit der Führerscheinklasse sondern einfach mit der Ausbildung zu tun. Meinereiner hat auch nur Klasse B, aber bedingt durch den Zivi als Rettungsschlumpf fahr ich jetzt selbst einen Golf nur über Spiegel rückwärts.


    Homepage der OF BS-Innenstadt

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    AutorJens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen519877
    Datum07.11.2008 22:30802609 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich CimolinoUnd noch schneller als die geändert werden können, werden die Auto wieder an der Grenze oder drüber liegen, wetten?
    Auf welcher Grundlage sollte man in Zukunft auch sonst eine Außnahmeregelung für den Feuerwehrführerschein fordern. ;-)


    Grüße
    Jens

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    AutorDirk8 W.8, Algermissen / Niedersachsen519887
    Datum08.11.2008 01:30803416 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Jens RugenAuf welcher Grundlage sollte man in Zukunft auch sonst eine Außnahmeregelung für den Feuerwehrführerschein fordern.

    Auf Grund dieser (Abs. 5) vielleicht?

    Gruß,

    Dirk


    Alles meine persönliche Meinung usw..
    Geh immer vom Schlimmsten aus, dann kannst du nur positiv überrascht werden!

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    AutorJan 8H., Rendsburg / Schleswig-Holstein519907
    Datum08.11.2008 13:42803381 x gelesen
    Moin, Ihr,

    ich denke, man kann durchaus diskutieren, ob die Klasse B für das Führen von Fahrzeugen wie z.B. RTW, die über 3,5 to liegen, erweitert werden sollte, meinetwegen auch mit der Einschränkung, dass die höhere Tonnage nur für Feuerwehr oder Rettungsdienst zugelassen ist und im privaten Bereich halt wieder die 3,5 to gelten.
    Was absolut keinen Sinn macht, wäre die Erweiterung auf 6 oder 7,5 oder wieviel Tonnen auch immer. Es ist nun mal ein RIESENunterschied, ob ich einen Polo oder Corsa als Privatwagen fahre oder ein TSF-W oder größer bei der Feuerwehr, zumal ich da unter ganz anderen Bedingungen fahren muss und auch die Verantwortung für die gesamte Besatzung mit übernehme! Die Zusatzkosten für Führerscheine der Klasse C1 oder C und ein Fahr- und Sicherheitstraining machen sich in einer Grenzsituation dann allemal bezahlt, wenn es eben nicht zu einem Unfall und Sach- oder gar Personenschäden kommt.

    In diesem Sinne

    Jan

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    AutorJoha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt519911
    Datum08.11.2008 14:16802782 x gelesen
    Darf man träumen?
    Das Grenzgewicht wird für Feuerwehren und Rettungsdienste angehoben unter der Voraussetzung, dass die Fahrer regelmäßige Fahr und Gefahrentrainings absolvieren müssen, z.B. jährliches Fahrsicherheitstraining. Wer diese Stunden nicht nachweisen kann, darf nicht die Gewichtsgrenze überschreiten.


    Homepage der OF BS-Innenstadt

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    AutorHeik8o E8., Helgoland / S-H519913
    Datum08.11.2008 14:38802869 x gelesen
    Moin Moin,

    ich stelle mir auch die frage, welchen Sinn die erweiterung machen soll, und komme eigendlich nur zu dem Schluß, das Klasse B Inhabern, das E für BE geschenkt werden soll. Ausser einem TSF/ KLF oder MZF/MTW dürften B Inhaber halt nicht fahren, wenn die neue Verordnung dann kommt können sie sich noch einen Anhänger 750 Kg anhängen und das wars dann.

    Bei RTW`s sehe ich das eigendlich nicht so , das es da eine Ausnahmeregelung geben sollte, weil im überwiegenden Teil der Rettungsdienst durch "Berufsrettungsassi`s Durchgeführt wird, und da ja auch die Einstellungsvoraussetzungen wahrscheinlich ja den entsprechenden Führerschein verlangen werden, oder der Arbeitgeber halt denjenigen zur Erweiterung schicken muß.

    Natürlich ist es ein großer Unterschied, ob man einen Polo, oder 7,5 to fährt. Viel größer ist doch aber der Unterschied ob ich den entsprechenden Schein habe und auch in der Lage bin die Fahrzeuge der Klassen zu fahren. Will sagen, was nützt mir der Klasse 2/C, der mich Berechtigt " große Fahrzeuge" zu führen, ich es aber nicht oder nur selten auch große Fahrzeuge führe.

    Ein Berufskraftfahrer der täglich mit seinem 40 to unterwegs ist, fährt natürlich noch sicherer als jemand der vor 20 Jahren mal Klasse 2 gemacht hat und seit dem nicht über das führen eines Sprinters hinausgekommen ist.

    Deshalb glaube ich auch , das nicht alleine der Besitz der Führerscheinklassen einen sicheren Fahrer ausmacht.

    Mein Kollege sagte immer:" Es gibt Leute die haben einen Führerschein, und es gibt Leute die können fahren."

    Man stelle sich dochmal folgendes vor, und ich denke das ist dann auch die Regel bei der Feuerwehr.

    Kameraden , die im normalen Leben nur PKW fahren, werden von der Gemeinde zum Führerschein machen geschickt, damit sie auch die "großen Autos" fahren dürfen. Bei manchen Fahrschulen geht das auch recht Fix.

    Nun kommen die Kameraden zwangsweise in den "Genuß" Einsatzfahrzeuge zu führen, dessen Größe sie nur bei der Feuerwehr haben, und das auch nur bei Übungsabenden, und natürlich auch bei Einsätzen. Ob die dann sicherer sind als der Kurierdinstfahrer mit seinem extra langen und Hohen Sprinter, ( der annähernd die Abmaße eines TSF-W mit MB 612 Fahrgestell hat) wage ich zu bezweifeln.

    Also, die Übung machts, un da reicht es wohl kaum aus, ab und zu mal Sonderdienste für Fahrer zu Veranstallten.

    Das es nicht nur Berufskraftfahrer bei der Feuerwehr gibt, weiß ich auch. Ich wollte hier mit meinem Post auch nur darlegen, das eine erweiterung auf 4.25 to, eigendlich Sinnlos ist.

    Im übrigen spreche ich aus erfahrung was das führen von LKW`s angeht.
    Ich selber wohne wie auch ersichtlich auf der Insel Helgoland, habe 1990 durch meinen damaligen Arbeitgeber bei einer Ferienfahrschule im Harz innerhalb von 10 Tagen Klasse 2 gemacht und bin dann auf Helgoland LKW gefahren, was für mich und auf der Insel sowieso nicht so schwierig war, da ich vorher schon 7,5 tonner gefahren bin. Ich fande die Umstellung auch nicht so schwierig. Als ich dann auf dem Festland zum erstenmal LKW ( 40 to Anhängerzug) fahren sollte habe ich gedacht ich habe noch nie ein Fahrzeug geführt. Die Umstellung war extrem schwer, hat dann aber doch geklappt.
    Und genau das ist das Problem wie ich eben schon erwähnte nützen uns "PKW" Fahrer sehr wenig, nur weil sie LKW fahren dürfen, wenn sie nicht genügend Fahrerfahrung sammeln können.

    So, das langt erstmal.

    Schönes Wochenende


    Es wurde alles gesagt, nur nicht von jedem

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    AutorPete8r L8., Köln / St. Wendel / NRW / Saarland519918
    Datum08.11.2008 14:59803217 x gelesen
    Geschrieben von Heiko Ederlehwenn die neue Verordnung dann kommt können sie sich noch einen Anhänger 750 Kg anhängen und das wars dann.

    Einen Anhänger mit 750kg darf man auch jetzt schon mit B fahren. Auch mit einem Zugfahrzeug mit 3,5t, auf dieser Basis ist man ja auf die 4,25t für diese gewollte Ausnahmeregelung gekommen.


    Geschrieben von Heiko EderlehBei RTW`s sehe ich das eigendlich nicht so , das es da eine Ausnahmeregelung geben sollte, weil im überwiegenden Teil der Rettungsdienst durch "Berufsrettungsassi`s Durchgeführt wird, und da ja auch die Einstellungsvoraussetzungen wahrscheinlich ja den entsprechenden Führerschein verlangen werden, oder der Arbeitgeber halt denjenigen zur Erweiterung schicken muß.

    Grade in diesem Bereich vermute ich den meisten Nutzen der Aunahmeregelung. Bei der Feuerwehr gib es relativ wenig Fahrzeuge die in den bereich zwischen 3,5 und 4,25t fallen.
    Bei den HiOrg und dem Rettungsdienst ungleich mehr.
    Betrachtet man allein schon die neuen KTW-2 vom Bund mit 3,8t. Da können mit dieser Regelung einige Führerschein C1 eingespart werden.



    Ob diese Regelung so sinnig ist, lasse ich mal außen vor... Es gibt Leute mit B die hätten keine Probleme nen Vario 6t zu fahren, andere, ebenfalls mit B, setzen sich besser in nix was größer ist als ein Golf...


    Alles was ich schreibe ist ausschließlich meinen Meinung.

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    AutorAndr8é S8., Wuppertal / NRW519934
    Datum08.11.2008 15:28803307 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Gerhard Bayer... ich könnte - zumindest hinsichtlich erteiltem Auftrag - mit ca. 500 KatS-KTW-B des Bundes und einiger Bundesländer dienen, die auf 3800 kg zugelassen sind, weil auch da die 3,5t schon nicht mehr reichten.

    ... und um den Ball mal aufzugreifen (Danke Gerhard), wie sieht es für das Upgrade des ABC-ErkKW aus? Was kommt da an Gewicht dazu? Das Fahrzeug ist ja jetzt schon sehr an der Gewichtsgrenze.


    Gruß
    André


    Schaut mal vorbei: http://www.abcgefahren.de/

    Dieser Beitrag spiegelt meine persönliche Meinung wieder!

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz519945
    Datum08.11.2008 16:26803176 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Peter LorenzBei der Feuerwehr gib es relativ wenig Fahrzeuge die in den bereich zwischen 3,5 und 4,25t fallen.

    - Dir ist die aktuelle Gewichtsproblematik beim TSF bekannt? Mit den meisten aktuellen und spätestens in ein, zwei Jahren mit allen Fahrgestellen ist das TSF kaum noch als 3,5t-Fahrzeug zu realisieren, wenn man auch nur ein wenig (sinnvolle) Zusatzbeladung dabei hat, erst Recht nicht mehr. Daher ermöglicht die neue TSF-DIN auch schon mehr als 3,5t zul. GG.

    - Dir ist die Gewichtsproblematik, die es beim KLF von Anfang an gab, auch bekannt? Auch dieses Fahrzeug läßt sich in Zukunft nicht mehr auf 3,5t-Basis darstellen, es sei denn, man reduzuert auch noch die Besatzung.

    Auch wenn diese Regelung nicht der Weisheit letzter Schluß ist, so verkehrt ist sie auch nicht. Denn ich frage mich, was an einem 4,25t-Fahrzeug schwieriger zu fahren sein soll als an einem 3,5t-Fahrzeug mit 750kg-Anhänger...

    Gruß,
    Michael


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    AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen519953
    Datum08.11.2008 16:41804201 x gelesen
    Für den ABC-Erkunder NRW: wird wohl schwerer werden (müssen) als 3,5t


    Gruß

    A.

    Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

    INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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    AutorAndr8é S8., Wuppertal / NRW519957
    Datum08.11.2008 16:46802754 x gelesen
    Hallo Andreas,

    Geschrieben von Andreas BräutigamFür den ABC-Erkunder NRW: wird wohl schwerer werden (müssen) als 3,5t

    Davon bin ich ausgegangen. Weil sonst so ein Messfahrzeug immer irgendwo Abstriche gemacht werden müssen.
    Und wenn man heute den ABC-ErkKW(Bund) neu bauen würde, denke ich dass eine Grenze 3,5t nicht mehr einzuhalten wäre.

    Aber wie sich beim Upgrade für die ABC-ErkKW(Bund) genau in dieser Frage verhält, ist und bleibt ein sehr spannendes Thema.


    Gruß
    André


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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW519958
    Datum08.11.2008 16:49803686 x gelesen
    Geschrieben von Andreas BräutigamFür den ABC-Erkunder NRW: wird wohl schwerer werden (müssen) als 3,5t

    das hängt davon ab, was der dann können soll... ;-)


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorPete8r L8., Köln / St. Wendel / NRW / Saarland519962
    Datum08.11.2008 16:55803060 x gelesen
    Geschrieben von Michael Weyrich- Dir ist die aktuelle Gewichtsproblematik beim TSF bekannt? Mit den meisten aktuellen und spätestens in ein, zwei Jahren mit allen Fahrgestellen ist das TSF kaum noch als 3,5t-Fahrzeug zu realisieren, wenn man auch nur ein wenig (sinnvolle) Zusatzbeladung dabei hat, erst Recht nicht mehr. Daher ermöglicht die neue TSF-DIN auch schon mehr als 3,5t zul. GG.

    - Dir ist die Gewichtsproblematik, die es beim KLF von Anfang an gab, auch bekannt? Auch dieses Fahrzeug läßt sich in Zukunft nicht mehr auf 3,5t-Basis darstellen, es sei denn, man reduzuert auch noch die Besatzung.


    Beides bekannt, allerdings stellt sich hier die Frage inwieweit da diese 750kg in Zukunft ausreichen. Beim K(l)einlöschfahrzeug mag es noch gehen, doch beim TSF wird man in der Zukunft recht schnell auch über die 4,25t und steht somit wieder vor der selben Problematik.
    Und dann in einiger Zeit zu versuchen wieder ein bisschen höher zu gehen bringt nix. Bei einigen Fahrzeugtyten wird dich der C1 nicht vermeiden lassen.


    Alles was ich schreibe ist ausschließlich meinen Meinung.

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz519963
    Datum08.11.2008 17:03803786 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Peter LorenzBeides bekannt, allerdings stellt sich hier die Frage inwieweit da diese 750kg in Zukunft ausreichen. Beim K(l)einlöschfahrzeug mag es noch gehen, doch beim TSF wird man in der Zukunft recht schnell auch über die 4,25t und steht somit wieder vor der selben Problematik.

    Wieso? Die Fahrzeuge hatten vor 30 Jahren schon ca. 3000-3200kg, vor 15-20 Jahren dann schon 3500kg (meist bei jeweils ca. 200kg Gewichtsreserve für Zusatzbeladung). Meines Erachtens sind auch mit etwas Zusatzbeladung die 4250kg für einige Jahre bzw. sogar Jahrzehnte ausreichend. Ich glaube nicht, dass die Fahrgestellgewichte noch so stark steigen werden. Es sei denn, man will zu viel Zusatzbeladung verstauen. Für's KLF gilt das gleiche, 750kg mehr sind in der Klasse eine ganze Menge.

    Gruß,
    Michael


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    AutorMich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen519970
    Datum08.11.2008 17:28803716 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Michael WeyrichWieso? Die Fahrzeuge hatten vor 30 Jahren schon ca. 3000-3200kg, vor 15-20 Jahren dann schon 3500kg (meist bei jeweils ca. 200kg Gewichtsreserve für Zusatzbeladung).

    Das ist vollkommen unstrittig.

    Geschrieben von Michael WeyrichMeines Erachtens sind auch mit etwas Zusatzbeladung die 4250kg für einige Jahre bzw. sogar Jahrzehnte ausreichend.

    Von Jahrzehnten möchte ich hier nicht sprechen. Das kann in einigen Jahren schon wieder ganz anders aussehen.

    Bei den 4250 kg sehe ich (derzeit) das Problem, dass der Markt nur auf 3,8t aufgelastete 3,5t-Fahrgestelle hergibt und darüber dann erst wieder 4,6t angeboten werden.
    Für den potentiellen Nischenmarkt 4,25t wird wahrscheinlich kein Hersteller ein extra Fahrgestell entwickeln. Konsequenz: Die für die Wirtschaft gebauten 4,6t-Fahrgestelle werden abgelastet.

    Dieses wiederrum führt dazu, dass das Leergewicht deutlich ansteigt. Daimler nennt für das 3,5t-Diesel-Fahrgestell mit Doka ein Leergewicht von 1935kg, für die 4,6t-Variante dagegen 2165 kg. Bei den anderen Herstellern sicher ähnliche Zahlen.

    Die Steigerung des Gesamtgewichtes schlägt somit nur unterproportional auf die Nutzlast durch.

    Grüße

    Micha


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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW519977
    Datum08.11.2008 17:47803453 x gelesen
    Geschrieben von Michael WulfBei den 4250 kg sehe ich (derzeit) das Problem, dass der Markt nur auf 3,8t aufgelastete 3,5t-Fahrgestelle hergibt und darüber dann erst wieder 4,6t angeboten werden.

    ...und...

    Die Steigerung des Gesamtgewichtes schlägt somit nur unterproportional auf die Nutzlast durch.


    ebend... (bzw. man ist dann ggf. wieder sehr schnell drüber)


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorJens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen520003
    Datum08.11.2008 19:37802940 x gelesen
    Das bezog sich jetzt eher aufs zGG.
    Dass man dann wieder größer kauft, um nach der nächsten Sonderregelung zu schreien.Geschrieben


    Grüße
    Jens

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg520005
    Datum08.11.2008 19:42803271 x gelesen
    Geschrieben von Peter LorenzGrade in diesem Bereich vermute ich den meisten Nutzen der Aunahmeregelung. Bei der Feuerwehr gib es relativ wenig Fahrzeuge die in den bereich zwischen 3,5 und 4,25t fallen.


    Das ist die gleiche Reanimationsstrategie wie Ulis Vorschlag auch TSF ohne PA als sinnvoll akzeptieren, da sonst zahlreiche Standorte aus Kostengründen von der Schließung bedroht wären.


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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    AutorPete8r L8., Köln / St. Wendel / NRW / Saarland520009
    Datum08.11.2008 19:52802778 x gelesen
    Geschrieben von Christian FischerDas ist die gleiche Reanimationsstrategie wie Ulis Vorschlag auch TSF ohne PA als sinnvoll akzeptieren, da sonst zahlreiche Standorte aus Kostengründen von der Schließung bedroht wären.

    In wiefern "Reanimationsstrategie"?

    Ich wollte mit meiner Aussage zum Ausdruck bringen das ich für diese Ausnahmeregelung bei der Feuerwehr ehr weniger Anwendung sehe. (aufgrund von weniger in die Gewichtsklasse fallende Fahrzeuge)
    Bei den HiOrgs dagegen sehe ich da ehr mehr Fahrzeuge in der Gewichtsklasse ( KTW-2 Bund, div. RTW) und damit auch mehr Nutzungsmöglichekeiten diese Ausnahmeregelung.


    Alles was ich schreibe ist ausschließlich meinen Meinung.

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg520014
    Datum08.11.2008 20:09802497 x gelesen
    Geschrieben von Peter LorenzIn wiefern "Reanimationsstrategie"?



    Weil damit die Kostenseitige Überlegung in machen Bunesländern zur Anzahl der Feuerwehrstandorte vertagt wird.
    Es geht schlicht darum, ob man in jeder Ansiedlung mit 3 Häusern und 4 Bäumen und einer Kirche eine "eigene" Feuerwehr mit einef Fahrzeug (i.d.R. TSF oder KLF) braucht.
    Und wenn nun plötzlich für dieses Fahrzeug nicht unerhebliche Ausbildungskosten in Form der Fahrerlaubnis C1 erforderlich wären könnte man auf die Idee kommen zu überprüfen, ob weniger Standorte nicht auch ausreichend wären um eine ausreichende Sicherheit zu gewährleisten. Aber das wäre ja für die Verteidiger des Systems "Masse statt Klasse" gleichbedeutend mit dem Untergang des christlichen Abendlandes.


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    Christian Fischer
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    AutorRalf8 L.8, Pfungstadt / Hessen520015
    Datum08.11.2008 20:15803228 x gelesen
    HAllo,
    mal dazu eine kleine Ergänzung wegen unserer jungen Kameraden:

    vielleicht ist es den jungen nicht klar, dass auch für die älteren eine Änderung eingetreten ist:
    diejenigen, die über 50 Jahre sind, können auch nicht ohne weiteres mit der Klasse 2 weiterfahren. Das heißt, dass sie eine Gesundheitsprüfung wie die Leute mit Klasse C / CE etc machen müssen und ihren alten 2er umschrieben müssen. So mein Kenntnisstand.

    Sollte man nicht auch an die denken und für Feuerwehrangehörige mit dem alten Klasse 2 ab 50 Jahre eine Erleichterung für das alleinige Nutzen des Klasse 2 im Bereich Feuerwehr fordern. Da sind nämlich die älteren Kameraden, die jetzt noch Maschinist machen können plötzlich auch aus dem Geschäft, wenn sie vergessen, ihren Schein ab 50 Jahre umzuschreiben.
    und so stehts in der FeV:

    Klasse C1
    Vorbesitz Klasse B, (Einschluß: keine), ab 18 Jahre
    Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t aber nicht mehr als 7,5 t und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg). Auch Kraftomnibusse im Inland ohne Fahrgäste bis 7,5 t zulässiger Gesamtmasse - gegebenenfalls mit Anhänger -, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustandes des Fahrzeugs dienen. Der Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren ist nur bis 7,5 t zGM. einschl. eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5).

    Befristung der Besitzdauer bis zur Vollendung des 50sten Lebensjahres, danach für jeweils 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.

    und das bedeutet wie gesagt für diejenigen, die das 50ste vollendet haben, dass sie das auch zu tun haben.....so mein Stand; aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren.

    Aber wenn ich Recht habe:
    Sollte man hier nicht gleicht beides verknüpfen? Denn die alten Kameraden sind genauso wichtig.....

    Gruß
    Ralf Leistner


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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg520017
    Datum08.11.2008 20:20802703 x gelesen
    Geschrieben von Ralf LeistnerSollte man hier nicht gleicht beides verknüpfen? Denn die alten Kameraden sind genauso wichtig.....



    Wozu? Einfach zum Arzt gehen und gut ist es.
    Ich habe eine Liste mit dem Alter meiner Kameraden und diejenigen, die vor der "großen 5" stehen spreche ich darauf an, was sie zu tun haben.

    Warum soll es da bei uns die wir eigentlich unter "extremeren" Bedingungen fahren müssen als der zivile kraftfahrer immer vereinfachendere Sonderregelungen fordern?
    Ich wäre sogar dafür an das Führen von Einsatzfahrzeugen noch weitere Anforderungen über die reine Fahrerlaubnis und die Maschinistenausbildung hinaus zu fordern.


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    Christian Fischer
    Wernau


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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen520018
    Datum08.11.2008 20:20802877 x gelesen
    Geschrieben von Ralf LeistnerSollte man hier nicht gleicht beides verknüpfen? Denn die alten Kameraden sind genauso wichtig.....

    Ich halte schon die Erweiterung der Fahrerlaubnis für die "Jüngeren" für gefählich. Gleiches gilt -wenn auch aus anderen Gründen- meines Erachtens auch für vergleichbare Boni für "die Älteren".

    Meines Erachtens dürfte die Gesundheitsüberprüfung nur ausgesetzt werden, wenn gleichzeitig regelmäßig die Feuerwehrtauglichkeit überprüft würde, welche dann ersatzmäßig vorgelegt werden könnte (sofern mindestens mal gleichwertig).

    MkG
    Marc


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    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorPete8r L8., Köln / St. Wendel / NRW / Saarland520020
    Datum08.11.2008 20:27802630 x gelesen
    Ich denke grad bei der Feuerwehr sollte darauf geachtet werden, dass die Fahrer fit sind und den gesundheitlichen Anforderungen entsprechen.
    In einigen Feuerwehren werden grundsätzlich alle mit der G26 auch auf Fahrteuglichkeit untersucht, in anderen Feuerwehren ist dies leider nicht der Fall.
    Grad bei solchen Feuerwehr sollte es spätestens mit steigenden Untersuchungen geben (da nimmt das Risiko halt einfach zu), sonst erfahre ich evtl. zu spät das mein Maschinist nicht mehr gut genug sieht o.ä.
    Diese Untersuchen müssen natürlich von der Feuerwehr bzw. deren Träger bezahlt werden, also entsteht dadurch kein Nachteil für die Leute, maximal können sie nicht mehr fahren, aber das hat dann auch seinen Grund.

    Bei den Untersuchungen geht es um die Sicherheit, jeder Fahrer hat Verantwortung für seine Mannschaft, das wäre ganau so als würde ich sagen, ich darf es den älteren nicht so schwer machen, die brauchen die G26 nicht, dürfen aber trotzdem PA anlegen...


    Alles was ich schreibe ist ausschließlich meinen Meinung.

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    AutorRalf8 L.8, Pfungstadt / Hessen520021
    Datum08.11.2008 20:31802972 x gelesen
    Das Probelm ist aber doch wohl, dass der 50 jährige die kosten selbst übernehmen darf, wenn er verlängern will. Und soll ich nur weil ich ein Feuerwehrauto fahre, die Kosten auf mich nehmen.

    ICh kenne einige, die sich nicht bereiterklärten, die Kosten der Gesundheitspürfung zu übernehmen, weil sie nur noch Feuerwehrfahrzeug fahren würden.
    Mit der G26, die ein 50jähriger zum Beispiel jährlich machen soll, könnte man das ja verknüpfen. Das läuft aber nicht! So meine KEnntnis.
    Dass der aktive 50 und älter sowohl seine Feuerwehrtauglichkeit G26 prüfen läßt und dann auch seine Führerscheintauglichkeit bestätigen läßt, köpnnte man doch verknüpfen - das heißt die notwendigen Prüfungen zusammen machen. Das wäre so meine Idee.

    GRuß
    Ralf Leistner


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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg520022
    Datum08.11.2008 20:36803048 x gelesen
    Geschrieben von Ralf LeistnerDas Probelm ist aber doch wohl, dass der 50 jährige die kosten selbst übernehmen darf, wenn er verlängern will. Und soll ich nur weil ich ein Feuerwehrauto fahre, die Kosten auf mich nehmen.

    Dann zahlt eben die Gemeinde. Die will ja, daß ich das Fahrzeug fahre...

    Geschrieben von Ralf LeistnerMit der G26, die ein 50jähriger zum Beispiel jährlich machen soll, könnte man das ja verknüpfen. Das läuft aber nicht! So meine KEnntnis.

    Bei uns läuft das (und in anderen Landkreisen auch). Gültige G26.3 + Augenärztliches Gutachten (auf Kosten der Gemeinde) reichen aus.


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


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    AutorHans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen520023
    Datum08.11.2008 20:36802743 x gelesen
    Hallo,
    Geschrieben von Ralf Leistner
    und das bedeutet wie gesagt für diejenigen, die das 50ste vollendet haben, dass sie das auch zu tun haben.....so mein Stand; aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren.
    Du hast Recht. So habe ich meinen jetzigen CE auch nur bis 2012. Aber es ist für mich nichts Besonderes, bei uns wurde früher auch die "Personenbeförderung" -> DE med. aller 4 Jahre und FS-mäßig aller 2 Jahre fällig.


    mkg hwk

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen520026
    Datum08.11.2008 20:50802829 x gelesen
    Geschrieben von Ralf Leistner Das Probelm ist aber doch wohl, dass der 50 jährige die kosten selbst übernehmen darf, wenn er verlängern will. Und soll ich nur weil ich ein Feuerwehrauto fahre, die Kosten auf mich nehmen.

    Gut, das ist aber letztendlich ein Problem des Trägers der Wehr. Ich könnte jeden, der diesen Führerschein ausschließlich für die Feuerwehr braucht verstehen, wenn er die Untersuchung nicht auf eigene Kosten machen will. Da müssen halt mal wieder die Träger der Feuerwehren ran.

    Geschrieben von Ralf LeistnerMit der G26, die ein 50jähriger zum Beispiel jährlich machen soll, könnte man das ja verknüpfen. Das läuft aber nicht! So meine KEnntnis.
    Dass der aktive 50 und älter sowohl seine Feuerwehrtauglichkeit G26 prüfen läßt und dann auch seine Führerscheintauglichkeit bestätigen läßt, köpnnte man doch verknüpfen - das heißt die notwendigen Prüfungen zusammen machen.


    Vermutlich weil bei der G26 nicht alle notwendigen Untersuchungen mit durchgeführt werden. Eine reale Feuerwehrtauglichkeit würde sowieso mehr umfassen als nur die G26. Sollte aber dann bei Gleichwertigkeit anerkannt werden.

    MkG
    Marc


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    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz520065
    Datum09.11.2008 10:45803111 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Michael WulfVon Jahrzehnten möchte ich hier nicht sprechen. Das kann in einigen Jahren schon wieder ganz anders aussehen.

    Kann. Muss aber nicht. Meine Glaskugel ist derzeit außer Betrieb. Daher weiß ich es auch nicht so genau.

    Geschrieben von Michael WulfBei den 4250 kg sehe ich (derzeit) das Problem, dass der Markt nur auf 3,8t aufgelastete 3,5t-Fahrgestelle hergibt und darüber dann erst wieder 4,6t angeboten werden.
    Für den potentiellen Nischenmarkt 4,25t wird wahrscheinlich kein Hersteller ein extra Fahrgestell entwickeln. Konsequenz: Die für die Wirtschaft gebauten 4,6t-Fahrgestelle werden abgelastet.


    Korrekt. Aber auch das gilt nur derzeit. Wie das in Zukunft aussieht...? Aber selbst die 3,8t bringen bei unverändertem Leergewicht schon 300kg Reserve. Das ist in der Gewichtsklasse schon jede Menge. Reicht auch bei vielen Wohnmobilen, dort gibt's das gleiche (Gewichts-)Problem.

    Geschrieben von Michael WulfDieses wiederrum führt dazu, dass das Leergewicht deutlich ansteigt. Daimler nennt für das 3,5t-Diesel-Fahrgestell mit Doka ein Leergewicht von 1935kg, für die 4,6t-Variante dagegen 2165 kg. Bei den anderen Herstellern sicher ähnliche Zahlen.

    Die Steigerung des Gesamtgewichtes schlägt somit nur unterproportional auf die Nutzlast durch.


    Aha. Eine Steigerung des Leergewichtes um 230kg für eine Gesamtgewichtserhöhung von 750kg lohnt sich also nicht. Da bleiben immerhin noch 520kg mehr Nutzlast. Gut, im Bezug auf die 300kg mehr bei unverändertem Fahrzeug ist das nicht so viel, aber auch hier ist das jede Menge auf die ursprünglichen 3,5t Gesamtgewicht bezogen.

    Die Gefahr ist eben nur, dass man da auch wieder schnell dran- und evtl. auch drüberkommt. Aber andererseits hat man auch jahrelang TSF mit 3 bis 3,2t zul. GG gebaut obwohl problemlos auch 3,5t möglich gewesen wären (sowohl seitens der Fahrzeugnorm als auch seitens der Fahrgestelle). Da ging's doch auch. Auch bei anderen Fahrzeugtypen reizt ja nicht jeder gleich alle Reserven aus. Auch wenn's teilweise in manchen Bundesländern zulässig ist, bauen auch dort nicht alle ihr LF10/6 auf 11-Tonnern auf.

    Gruß,
    Michael


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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW520067
    Datum09.11.2008 11:00803409 x gelesen
    Geschrieben von Michael WeyrichAuch bei anderen Fahrzeugtypen reizt ja nicht jeder gleich alle Reserven aus. Auch wenn's teilweise in manchen Bundesländern zulässig ist, bauen auch dort nicht alle ihr LF10/6 auf 11-Tonnern auf.

    echt wo denn nicht? Zulässig ist übrigens in manchen Bundesländern sogar bei Einzelförderung 12 t und in anderen ist es ganz egal, weils Pauschalförderung gibt...


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorMich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen520071
    Datum09.11.2008 11:30802949 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Michael WeyrichEine Steigerung des Leergewichtes um 230kg für eine Gesamtgewichtserhöhung von 750kg lohnt sich also nicht.

    Ob das lohnt oder nicht, kann man so oder so sehen. Ich seh im Moment keine Notwendigkeit beim Fahrgestell eines TSF auf 4,25t zu gehen.

    Geschrieben von Michael WeyrichDie Gefahr ist eben nur, dass man da auch wieder schnell dran- und evtl. auch drüberkommt.

    Ja, vor allem, weil es keine 4,25t-Fahrgestelle geben wird. Das führt dazu, dass "per Ausnahme" oder nachträglicher Auflastung dann doch mit 4,6t-TSF gefahren wird. Warum sollte das hier anders laufen als bei den TSF-W und größer?

    Ist aber nicht schlimm, die größer-teurer-schwerer-Spirale dreht sich ja eh schon. Problem wird langsam, dass wir nichts mehr haben, das wir "unten" nachlegen können.

    Grüße

    Micha


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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz520074
    Datum09.11.2008 11:41802718 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Ulrich Cimolinoecht wo denn nicht? Zulässig ist übrigens in manchen Bundesländern sogar bei Einzelförderung 12 t und in anderen ist es ganz egal, weils Pauschalförderung gibt...

    Also werden nach deiner Aussage dort, wo's erlaubt ist, nur noch LF10/6 mit 12t in Dienst gestellt. Wußte nicht, dass es schon so schlimm ist, ich dachte eigentlich, es gäbe auch noch welche, die auch noch drunter bleiben. Immerhin sind mir z.B. auch Wehren bekannt, die beim TSF-W auch als schon 6t erlaubt waren, ihre Fahrzeuge noch auf 4,5-Tonnern aufbauten.

    Wenn dem aber so ist, liegt doch das Problem darin, dass man sowas unter Umgehung oder Untergrabung der Normen zulässt. Ist aber wieder ein anderes Thema und wurde ja auch hier schon hinreichend diskutiert.

    Gruß,
    Michael


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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz520083
    Datum09.11.2008 11:54803236 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Michael WulfOb das lohnt oder nicht, kann man so oder so sehen. Ich seh im Moment keine Notwendigkeit beim Fahrgestell eines TSF auf 4,25t zu gehen.

    Soll man deswegen den FW-Führerschein und die TSF-Norm jetzt erstmal auf 3,8t begrenzen, um dann evtl. in ein, zwei Jahren zu merken, dass man doch noch ein paar kg mehr gebraucht hätte? Es wird ja keiner gezwungen, unbedingt auf 4,25t zu gehen, mit 3,8t hat man gegenüber der jetzigen Variante 300kg mehr Reserve. Das ist für ein TSF jede Menge! Wenn man da auch nur halbwegs durchdacht plant, kann man das auch sinnvoll nutzen. Ich meine jetzt nicht durch vollständiges Ausreizen dieser Reserve, nein, meiner Meinung nach hat eigentlich jedes Fahrzeug bei vorhandener tatsächlicher Beladung und Normbesatzungsgewicht eine Reserve von ca. 100-200kg vorzuhalten. Das ging früher auch beim TSF problemlos (unser TSF auf VWLT31 mit 3,2t zul. GG hat eine solche Reserve!). Derzeit liegen die TSF bei 3,5t ohne Reserve, bei Auflastung auf 3,8t bleiben Platz für 100-200kg Zusatzbeladung bei 200-100kg Reserve. Jetzt auf jedem TSF die 300kg voll auszureizen macht ebenso wenig Sinn wie die sofortige Ausnutzung der 4,25t-Grenze durch Nutzung eines abgelasteten 4,5-Tonners.

    Außerdem hat ja die Festsetzung des FW-Führerscheins auf 4,25t erstmal noch nix mit dem für TSF bzw. KLF freigegebenen Gewicht zu tun. Die 4,25t kommen ja wohl aus der Ansicht heraus, dass man ja bisher auch einen 3,5-Tonner mit 750kg-Anhänger fahren darf. Es ist auch wohl einfacher, jetzt hier gleich auf eine FS-Grenze von 4,25t zu gehen, die Normen für TSF und KLF dann aber erstmal z.B. auf 3,8 oder 4t freizugeben und später bei Bedarf noch anzupassen. Dürfte einfacher sein, als nochmal eine FS-Regelung durchzubekommen.

    Die "größer und teurer"-Spirale dreht sich aber auch jetzt schon lange bei allen möglichen Fahrzeugen durch Pauschalförderungen ohne Normeinhaltungskontrolle und durch Ausnahmeregelungen (siehe LF10/6 mit 12t). Warum hat man nicht einfach das LF16/12 so belassen, jetzt werden eben LF10/6 beschafft (auf dem Papier hat man dann ja sogar eine Nummer kleiner beschafft und viel Geld gespart, da ja das 20/16 der Nachfolger des 16/12 ist), die in Wirklichkeit beinahe LF16/12 nach alter Norm sind.

    Gruß,
    Michael


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    AutorMich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen520204
    Datum09.11.2008 16:37803219 x gelesen
    Hallo,


    Geschrieben von Michael WeyrichEs wird ja keiner gezwungen, unbedingt auf 4,25t zu gehen

    aber genau das wird passieren, spätestens wenn der nette Verkäufer sagt, dass das 4,25t-Auto nur wenige Euro teurer ist und ganz viel mehr Möglichkeiten bietet.

    Geschrieben von Michael Weyrichmit 3,8t hat man gegenüber der jetzigen Variante 300kg mehr Reserve. Das ist für ein TSF jede Menge!

    Eben! Warum also mehr?

    Geschrieben von Michael Weyrichdie Normen für TSF und KLF dann aber erstmal z.B. auf 3,8 oder 4t freizugeben

    4,0t bringt gar nichts im Vergleich zu 3,8t. Ich hatte an anderer Stelle schon die Differenzen aufgezeigt. Da es keine 4,0t-Fahrgestelle gibt (und mangels Nachfrage auch eher nicht geben wird), ist hier ein abgelasteter 4,6t-Transporter nötig. Da bleibt aber nicht mehr Nutzlast als beim 3.8t-Auto.

    Geschrieben von Michael WeyrichAußerdem hat ja die Festsetzung des FW-Führerscheins auf 4,25t erstmal noch nix mit dem für TSF bzw. KLF freigegebenen Gewicht zu tun. Die 4,25t kommen ja wohl aus der Ansicht heraus, dass man ja bisher auch einen 3,5-Tonner mit 750kg-Anhänger fahren darf.

    Ich halte den Vorschlag für die Sonderführerscheine nach wie vor für schlecht.

    Man darf z.B. auch mit alter Klasse 3 einen 7,49t-LKW + 10.5 t Anhänger fahren. Bei gleicher Argumentation könnte man also fordern, dass "alt 3er" jetzt auch das LF 16 fahren dürfen. Ich bin sicher, dass das die nächste Forderung sein wird, wenn die "Anfänge" da sind.

    Grüße

    Micha


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    AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen520213
    Datum09.11.2008 16:52803631 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Michael Wulf4,0t bringt gar nichts im Vergleich zu 3,8t. Ich hatte an anderer Stelle schon die Differenzen aufgezeigt. Da es keine 4,0t-Fahrgestelle gibt (und mangels Nachfrage auch eher nicht geben wird), ist hier ein abgelasteter 4,6t-Transporter nötig. Da bleibt aber nicht mehr Nutzlast als beim 3.8t-Auto.

    ... doch: laut MB (konkrete Aussage wg. einer KTW-B-Beschaffung) ist die 3,8 t Variante 50 kg schwerer (warum auch immer) als die 3,5t Variante: macht 250 kg Nutzlastgewinn. Der 4,6t er ist ca. 230 kg schwerer (lt. Prospekt): macht 520 kg Nutzlastgewinn -> ist nach meiner Rechnung mehr als das Doppelte

    Gruss
    Gerhard


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    AutorOlf 8R., Hilbersdorf / Sachsen520219
    Datum09.11.2008 17:02801905 x gelesen
    Gewichte hin oder her, ich halte diese ewigen Ausnahmen für Feuerwehr und Rettungsdienst aus Kostengründen für komplett falsch.

    Wer einen Führerschein bis 3,5to hat fährt nichts was schwerer ist fertig.

    Fahrer von Einsatzfahrzeugen egal welcher Gewichtsklasse stellen immer ein erhöhtes Risiko dar, warum muss man das noch erhöhen?

    LKW-Fahrer müssen in der Zukunft ein 35h Schulungsprogramm innerhalb von 5 Jahren erbringen, bei der Feuerwehr gilt das nicht, obwohl dort bedeutend weniger Fahrpraxis vorhanden ist.

    Jetzt noch diese Ausnahmen, obwohl der Fahrer einen Führerschein nur bis 3,5 to hat.
    Sonst ist der Bürger immer am Gängelband des Staates nur bei den Staatseigenen Betrieben soll das nicht gelten, da wird stillschweigen jedes Risiko in Kauf genommen. Seh ich nicht ein.

    Bin bloß froh, das dem bei uns nicht so ist und man sich intern um die Weiterbildung der Einsatzfahrer kümmert auch ohne das zu müssen.

    Gruß
    Olf


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    AutorMich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen520221
    Datum09.11.2008 17:06802344 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Gerhard BayerDer 4,6t er ist ca. 230 kg schwerer (lt. Prospekt)

    Stimmt.

    Geschrieben von Gerhard Bayermacht 520 kg Nutzlastgewinn

    Wie kommst du auf die Zahl.

    Meine Rechnung:

    Version 3,8t: 3800-1935 = 1865

    Version 4,0t: 4000-2165 = 1835

    Geschrieben von Gerhard Bayerist die 3,8 t Variante 50 kg schwerer (warum auch immer)

    Wahrscheinlich wegen geringfügig anderer Teile im Bereich Federn, Stabilisatoren und Radaufhängungen. Aber selbst wenn ich das mit einfließen lasse, bleibt:

    3800-1985= 1815

    Ich komm nach wie vor auf keinen Sinn für 4,0 t.

    Bei 4,25t zGG stimmen die genannten 520 kg Nutzlastgewinn.

    Grüße

    Micha


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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz520251
    Datum09.11.2008 18:11802432 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Michael Wulfaber genau das wird passieren, spätestens wenn der nette Verkäufer sagt, dass das 4,25t-Auto nur wenige Euro teurer ist und ganz viel mehr Möglichkeiten bietet.

    Wenn du das verhindern willst, musst du erstmal durchsetzen, dass die Einhaltung der Normen in allen Bundesländern verpflichtend ist und auch nicht durch Ausnahmeregelungen vor allem im Bereich der zul. Gesamtgewichte durch Ausnahmeregelungen wieder umgangen wird. Gegen das, was da so im Bereich der Pseudo-TSF-W (die bis auf das sogar für ein StLF10/6 zu hohes GG eher diesem entsprechen) sowie der (H)LF10/6 bis 20/16 unf TLF wasweißdennich so alles abläuft ist ein 4,25t TSF eher eine Kleinigkeit, auch und vor allem, wenn man den Aufpreis eines abgelasteten 4,6t- gegenüber einem 3,5t-Fahrgestell betrachtet. Aber es stimmt schon, derzeit gibt es wohl keine direkt verfügbaren 4,0t-Fahrgestelle, da es keinen Markt dafür gibt. Die üblichen 3,5-Tonner sind bis 3,8t auflastbar, größer wohl derzeit nur wie schon geschrieben durch abgelastete 4,6-Tonner möglich. Wer aber sagt, dass nicht ein 4,0t-Fahrgestell problemlos machbar ist und auch bei Nachfrage für Feuerwehren angeboten wird? Wäre nicht die einzige speziell für Feuerwehren angebotene Ausstattungsvariante.

    Geschrieben von Michael WulfEben! Warum also mehr?

    Hab ich doch in meinem vorigen Beitrag ausführlich dargelegt. Ich wiederhole das jetzt nicht nochmal. Derzeit ist man mit der 3,8t-Variante sicherlich beim TSF und KLF gut bedient. Dass man die Möglichkeit von 4,25t beim Führerschein und 4,0t in der Norm offen läßt, heißt ja nicht, dass man's auch machen muss.

    Geschrieben von Michael WulfIch halte den Vorschlag für die Sonderführerscheine nach wie vor für schlecht.

    Man darf z.B. auch mit alter Klasse 3 einen 7,49t-LKW + 10.5 t Anhänger fahren. Bei gleicher Argumentation könnte man also fordern, dass "alt 3er" jetzt auch das LF 16 fahren dürfen. Ich bin sicher, dass das die nächste Forderung sein wird, wenn die "Anfänge" da sind.


    Na und? Nicht, dass ich das jetzt Prima fände, aber ich konnte noch nie verstehen, dass man solche Geschosse mit dem alten 3er fahren durfte. Wer sowas wirklich mal gefahren ist, weiß auch, was ich meine. Dagegen ist ein 12t-Solo-LKW deutlich leichter zu fahren. Wäre für alt-3er-Inhaber bei Nachweis von entsprechender Fahrpraxis auf 7,5-Tonner durchaus denkbar.

    Andererseits sehe ich keinen Grund, für Feuerwehren generell keine Ausnahmen zu machen. In der Landwirtschaft z.B. gibt es Ausnahmeregelungen für alles mögliche (Länger, Breiter, Höher, Schwerer, Steuerfrei, Sonderführerscheinklassen schon ab 15 oder 16 [da dürfen andere gerademal so mit dem Fahrrad fahren, da dürfen die Landwirtssöhne schon mit dem 40t-Gespann auf die Menschheit los]), da kann ich mir durchaus auch für die Feuerwehr Ausnahmen vorstellen.

    Gruß,
    Michael


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    AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen520268
    Datum09.11.2008 19:37802662 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Michael WulfWie kommst du auf die Zahl.

    Geschrieben von Michael WulfBei 4,25t zGG stimmen die genannten 520 kg Nutzlastgewinn.

    ... daher kam ich auf die 520 kg (macht ja keinen Sinn mit 4,6t zu rechnen, weil wir gehen ja von einer beabsichtigten Fs-Grenze von 4,25t aus).

    Gruss
    Gerhard


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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio524988
    Datum29.11.2008 21:06803074 x gelesen
    Tach, Post!

    Feuerwehrführerschein: Schmidt und Hiersemann warnen vor Schnellschuss

    Glückwunsch, meine Damen. Endlich mal zwei Politiker die verstanden haben und sich nicht für irgendwelchen Populismus der Langschläfer vor den Karren spannen lassen.


    MkG,
    Christi@n

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    AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen525003
    Datum29.11.2008 23:21803289 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Christi@n PannierGlückwunsch, meine Damen. Endlich mal zwei Politiker die verstanden haben

    nö, haben die nicht - die schreiben: "Dies geschieht aber nicht, wenn wir junge Feuerwehrleute, die die Ausbildung zu einem PKW-Führerschein haben, ausnahmsweise im Einsatz mit Blaulicht und unter Stressbedingungen einen 7,5-Tonner steuern lässt. "

    ... von 7,5t mit Fs-Klasse B war aber nicht die Rede sondern von 4,25t (d.h. die Gewichtsgrenze die ich mit B und 750kg Hänger in anderer Zusammenstellung ohnehin fahren darf)

    Gruss
    Gerhard


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    AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen525005
    Datum29.11.2008 23:47802305 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Gerhard Bayer... von 7,5t mit Fs-Klasse B war aber nicht die Rede sondern von 4,25t (d.h. die Gewichtsgrenze die ich mit B und 750kg Hänger in anderer Zusammenstellung ohnehin fahren darf)


    Doch, im Grunde schon. Siehe den häufigen Verweis auf den hohen Anteil Fw-Fzg oberhalb der B-Grenze. Es gibt nur derzeit kaum was im 4,25t-Bereich, Ggf. ein paar ganz frühe TSF-W oder etwas zu schwer geratene MTW. Wirklich interessant ist der Fw-Führerschein doch nur für den 7,5t-Bereich. und das wurde in der diskussion auch von manchen gefordert. Die ganzen "uns gehen die Fahrer aus"-Beispiele in diversen Medien bezogen sich doch meist auf C1-Fzg, deren Fahrer so langsam aussterben. 4,25t sind nur für künftige TSF interessant. Und die kann man derzeit durchaus noch mit 3,5t kaufen, alle anderen Fzg sind eh nicht im 4,25t-Segment. Will man vorrausschauend für künftige TSF den Führerschein ändern, sollte man nicht gerade mit Verweis auf aussterbende 7,5t-Lizenzen oder nach neubeschaffung nicht mehr zu fahrende 8+x t -LFs argumentieren...

    Gruß,
    Thorben


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    AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen525006
    Datum30.11.2008 00:01802487 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Thorben Gruhl4,25t sind nur für künftige TSF interessant. Und die kann man derzeit durchaus noch mit 3,5t kaufen, alle anderen Fzg sind eh nicht im 4,25t-Segment. Will man vorrausschauend für künftige TSF den Führerschein ändern,

    ... und da ist doch das Problem. In Zukunft (Auslaufen des akt Opel Movano u.ä.) wird es eben kein Löschfahrzeug mehr geben, das mit Kl. B zu bewegen ist. Von den fraglichen Fahrzeugen (TSF) gibt es in Hessen alleine >800.

    Von vielen neuen KTW B des KatS (3,8t) und ähnlichen Fahrzeugen will ich da gar nicht sprechen ...

    Die TSF-W gibt es m.W. seit 1990 und sind allle 4,6t und schwerer (inzwischen i.d.R. 6t und mehr). Da ist m.E. auch das Verständnis da, dass es da den C1 braucht.

    Gruss
    Gerhard


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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio525007
    Datum30.11.2008 00:01803283 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Gerhard Bayer... von 7,5t mit Fs-Klasse B war aber nicht die Rede sondern von 4,25t (d.h. die Gewichtsgrenze die ich mit B und 750kg Hänger in anderer Zusammenstellung ohnehin fahren darf)

    Du glaubst doch nicht im Ernst, dass es bei 4,25 to. bleiben wird? Die Reaktion von Fr. Schmidt und Fr. Hiersemann ist eine Reaktion auf einen Brief von Landrat Irlinger (LK Erlangen-Höchstadt), in welchem (lt. Nordbayerischen Nachrichten) immer von 7,5 to., aber nicht ein einziges mal von 4,25 to. die Rede ist.


    MkG,
    Christi@n

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    AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen525008
    Datum30.11.2008 00:05802346 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Christi@n PannierDu glaubst doch nicht im Ernst, dass es bei 4,25 to. bleiben wird?

    ... nun liegt aber zwischen einem Sprinter von 3,5t und 4,25t kein großer technischer und fahrdynamischer Unterschied. Zwischen einem Sprinter (3,5 ... 4,25t) und einem 7,49t Atego aber schon ...

    ... das eine läßt sich daher halbwegs logisch begründen (u.a. übers Zuggesamtgewicht), das andere nicht ...

    Gruss
    Gerhard


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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio525010
    Datum30.11.2008 00:15801862 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Gerhard Bayer... und da ist doch das Problem. In Zukunft (Auslaufen des akt Opel Movano u.ä.) wird es eben kein Löschfahrzeug mehr geben, das mit Kl. B zu bewegen ist. Von den fraglichen Fahrzeugen (TSF) gibt es in Hessen alleine >800.

    Ich behaupte immer noch, dass TSF mit 3,5 to. auch in Zukunft machbar sind, wenn man es denn will.


    MkG,
    Christi@n

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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY525013
    Datum30.11.2008 07:41802081 x gelesen
    Geschrieben von Gerhard Bayer... nun liegt aber zwischen einem Sprinter von 3,5t und 4,25t kein großer technischer und fahrdynamischer Unterschied. Zwischen einem Sprinter (3,5 ... 4,25t) und einem 7,49t Atego aber schon ...

    Hallo,

    so ganz kann ich da der ganzen Diskussion nicht folgen.

    Während einer früheren Tätigkeit musste ich vom VW T3 auf einen MB 814 umsteigen. Nach einer kleinen Eingewöhnungszeit konnte ich dieses Fahrzeug so fahren wie vorher den T3.
    Aks ich dann 1988 meinen 2er Führerschein machte, geschah das auf einem auf 8to aufgelasteten 7,5-tonner. Das alles machte ich ohne Anhänger und doch konnte ich dann plötzlich einen 40-tonner Zug bewegen. Alles das machte ich dann auch und das ohne einen Unfall zu produzieren.
    Warum soll man das heute auf einmal nicht mehr können. Sind denn die Menschen heute "blöder" geworden.
    Meiner Meinung nach hat das ganze Gerede um den Führerschein nur was mit Geldbeschaffung zu tun. Wenn ich denke, was ich für den 2er bezahlt habe und was jetzt allein der C-Führerschein kostet.

    Einer, der die ganze Aufgeregtheit um diese Sache nicht versteht. Und auch nicht immer die Gesetzgebung aus Brüssel, Luxemburg oder Straßburg, wo immer die EU auch tagt.


    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner


    Aus gegebenem Anlass:
    Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Diskussionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.

    Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles)

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    AutorOlf 8R., Hilbersdorf / Sachsen525014
    Datum30.11.2008 07:56801281 x gelesen
    Geschrieben von Anton KastnerAks ich dann 1988 meinen 2er Führerschein machte, geschah das auf einem auf 8to aufgelasteten 7,5-tonner. Das alles machte ich ohne Anhänger und doch konnte ich dann plötzlich einen 40-tonner Zug bewegen. Alles das machte ich dann auch und das ohne einen Unfall zu produzieren.


    Glückwunsch, mal einer bei dem s gut gegangen ist.

    Nee, mal im Ernst das ist bei Dir 20 Jahre her und war auch bei mir nicht anders. Nur haben sich inzwischen eine ganze Reihe von Dingen geändert.

    Der Verkehr hat zugenommen,
    die Bedienung der Fahrzeuge ist komplexer geworden
    usw.

    Die Menschen sind heute nicht blöder als früher, ganz im Gegenteil. Schon mal daran gedacht des es gerade der Grund dafür ist die Führerscheinklassen so zu gestalten wie sie jetzt sind?

    Aus lauter langer Weile ist das bestimmt nicht geschehen.
    Selbst wenn man diese Regelung wirklich durchbekommt ist das nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Da braucht man sich nur hier durchs Forum zu lesen, was heute alles auf ein Einsatzfahrzeug soll ist mit 4,25to auf Dauer nicht zu machen.
    Selbst unsere neuen RTW haben 4,7to Gesammtgewicht und sind für 5to zugelassen.

    Von der Fahrverantwortung der Einatzfahrer von Fahrzeugen welche mit Blaulicht und Sondersignal durch die Lande Fahren will ich nicht noch mal anfangen, das ist glaube ich, lang und breit diskutiert worden.

    Wers noch nicht verstanden hat kann sich gerne bei mir melden, dem erklär ichs gern noch mal.


    Gruß Olf

    und schönen ersten Advent an Alle.


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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY525016
    Datum30.11.2008 09:30801607 x gelesen
    Hallo Olf,

    irgendwie hast du ja recht.

    Aber trotzdem habe ich mit der aufgeregten Diskussion hier immer wieder mal Probleme.
    Was hilft einem ein C, C1 oder CE-Führerschein, wenn die Fahrpraxis fehlt?
    Und das, so denke ich, ich das größte Problem. Das wird aber jedem so gehen. Ich mußte mir z.B. das Rückwärtsfahren mit einem Anhänger selbst beibringen. Und das klappte, wenn auch mit viel Zeit und Mühen verbunden. Wenn man sowas dann mal beherrscht, verliert man das Können aber auch, wenn man nicht "trainiert".

    Bei uns in der Feuerwehr ist es zumindest so geregelt, dass jeder Fahrzeugmaschinist pro Jahr eine bestimmte Anzahl von Kilometern, auch mit Anhänger, fahren muss. Dann wird entschieden, ob derjenige weiter eine Löschfahrzeug bewegen darf oder nicht.
    Aber daran hapert es wohl bei so einigen Kameradinnen und Kameraden.


    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner


    Aus gegebenem Anlass:
    Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Diskussionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.

    Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles)

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz525018
    Datum30.11.2008 10:10801636 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Christi@n PannierGlückwunsch, meine Damen. Endlich mal zwei Politiker die verstanden haben und sich nicht für irgendwelchen Populismus der Langschläfer vor den Karren spannen lassen.

    Nein, verstanden haben die offensichtlich was falsches. Um 7,5t-Fahrzeuge geht es überhaupt nicht. Oder hat da der Gegensatz-Populismus der Kurzschläfer zugeschlagen. Da es eigentlich keine vernünftigen Argumente gegen die 4,25t-Regelung gibt, versucht man's jetzt mit der Vorspiegelung von falschen Tatsachen.

    Gruß,
    Michael


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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz525019
    Datum30.11.2008 10:16802128 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Thorben GruhlSiehe den häufigen Verweis auf den hohen Anteil Fw-Fzg oberhalb der B-Grenze. Es gibt nur derzeit kaum was im 4,25t-Bereich, Ggf. ein paar ganz frühe TSF-W oder etwas zu schwer geratene MTW.

    Klar gibt es die nicht. Lieber versucht man doch derzeit noch, wenn's irgendwie geht, unter 3,5t zu bleiben anstatt wegen ein paar wenigen kg drüber einen höheren FS zu benötigen. TSF-W in dem Bereich wären mir unbekannt, die ganz frühen hatten 5t, später dann war auch eine "Leichtvariante" mit 4,6t verfügbar.
    Dir sind aber die KLF- und TSF-Gewichtsprobleme bei neuen Fahrzeugen bekannt? Um die geht es auch hauptsächlich, immerhin sind davon sehr viele kleine Wehren betroffen (Bei uns gibt's bei 17 Wehren alleine 14 TSF bzw. KLF, natürlich kann man da auch wieder mit der Diskussion der sinnhaftigkeit der kleinen Wehren anfangen, ist aber hier nicht Thema).
    Ich gehe auch davon aus, dass man bei diesen Fahrzeugen die 4,25t-Grenze noch relativ lange einhalten kann, wenn man sich die Gewichtsentwicklung bei den betroffenen Fahrzeugen in den letzten 30 Jahren anschaut.

    Gruß,
    Michael


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    AutorOlf 8R., Hilbersdorf / Sachsen525027
    Datum30.11.2008 11:21801768 x gelesen
    Geschrieben von Anton KastnerBei uns in der Feuerwehr ist es zumindest so geregelt, dass jeder Fahrzeugmaschinist pro Jahr eine bestimmte Anzahl von Kilometern, auch mit Anhänger, fahren muss. Dann wird entschieden, ob derjenige weiter eine Löschfahrzeug bewegen darf oder nicht.

    Darf ich mal fragen was für Anhänger Du meinst?

    Wir haben zB. nicht einen Anhänger mit Drehschemellenkung, TAS oder STA sind kaum noch vorhanden aber das ist auch nicht das Problem, es fängt schon bei den Solofahrzeugen an.

    Natürlich ist es in jeder Hinsicht zu Begrüßen den Einsatzfahrern die Möglichkeit des Trainings zugeben.

    In der BF wird nun angstrebt jedem Fahrer mindestens einmal alle drei Jahre ein Fahrsicherheitstraining mit den Einsatzfahrzeugen machen zu lassen.

    Letztlich ist das aber grnicht das Thema, vielmehr geht es darum festzustellen ob eine Erweiterung des Führerscheins Klasse B bis 4,25to für Feuerwehrangehörige möglich und sinnvoll ist. Zumindest sinnvoll erscheint es mir nicht.


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    AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen525028
    Datum30.11.2008 11:26801251 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Olf RichterDarf ich mal fragen was für Anhänger Du meinst?

    naja, da gibt es doch genügend Auswahl oder?

    Geschrieben von Olf RichterWir haben zB. nicht einen Anhänger mit Drehschemellenkung, TAS oder STA sind kaum noch vorhanden

    Selbst wenn kaum Anhänger vorhanden sind, muss man doch mit den vorhandenen fahren können. Wenn ich an meine erste (Rückwärts)Fahrt mit nem stinknormalen 750 kg Einachsanhänger denke... Mittlerweile gehts ja halbwegs... Aber bei Feuerwehrs stehen ja i.d.R. größere Anhänger rum, von der AL bis hin zum SEA...


    Viele Grüße

    Christian

    Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

    besucht die Feuerwehr Steinbach


    "Bei manchen Einsätzen ist körperliche Abwesenheit besser als geistige Gegenwart!"

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    AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen525032
    Datum30.11.2008 12:02801565 x gelesen
    Geschrieben von Michael WeyrichNein, verstanden haben die offensichtlich was falsches. Um 7,5t-Fahrzeuge geht es überhaupt nicht. Oder hat da der Gegensatz-Populismus der Kurzschläfer zugeschlagen. Da es eigentlich keine vernünftigen Argumente gegen die 4,25t-Regelung gibt, versucht man's jetzt mit der Vorspiegelung von falschen Tatsachen.

    Das ist schlichtweg falsch.



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
    Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW525046
    Datum30.11.2008 14:14801945 x gelesen
    Geschrieben von Thorben Gruhl4,25t sind nur für künftige TSF interessant.

    m.W. gibts dafür KEIN Fahrgestell!

    Entweder haben die darunter (ca. 3,8 t, oft mit "Wohnmobilzulassung") oder drüber, dann mit ca. 4,6 t oder drüber....

    kann man natürlich abgelastet nehmen, wo ist dann der Nutzlastvorteil - und wie lang dauerts, bis man die "natürlichen Grenzen der Fahrgestelle" auch da nutzen will, vgl. TSW-W, StLF, LF uvm....?


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW525047
    Datum30.11.2008 14:15802356 x gelesen
    Geschrieben von Gerhard Bayer... und da ist doch das Problem. In Zukunft (Auslaufen des akt Opel Movano u.ä.) wird es eben kein Löschfahrzeug mehr geben, das mit Kl. B zu bewegen ist. Von den fraglichen Fahrzeugen (TSF) gibt es in Hessen alleine >800.

    find ich echt lustig, als tausende von Kurier-LKW-Fahrern davon betroffen waren, hats keinen interessiert....


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW525048
    Datum30.11.2008 14:17802184 x gelesen
    Geschrieben von Michael WeyrichDir sind aber die KLF- und TSF-Gewichtsprobleme bei neuen Fahrzeugen bekannt?

    ja, alle hausgemacht!

    Du glaubst doch nicht wirklich, dass eine neue Grenze da lang die Probleme fern hält?


    Geschrieben von Michael WeyrichIch gehe auch davon aus, dass man bei diesen Fahrzeugen die 4,25t-Grenze noch relativ lange einhalten kann, wenn man sich die Gewichtsentwicklung bei den betroffenen Fahrzeugen in den letzten 30 Jahren anschaut.

    nochmal: Welches Fahrgestell meinst Du denn dafür?


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorIngo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen525051
    Datum30.11.2008 14:25801709 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich Cimolinofind ich echt lustig, als tausende von Kurier-LKW-Fahrern davon betroffen waren, hats keinen interessiert....

    Bei den Kurieren gibt es zwei Arten:
    1) 3,5 to wg der zulässigen Geschwindigkeit-> hier ändert sich hohheltlich nichts
    2) 3,5 to wg der Fahrerlaubnis -> hier könnte man nur im Rahmen der EU eine sinnvolle Regelung finden.

    Ansonsten sind Berufskraftfahrer IMHO weniger das Problem als Handwerker und z.B. Marktbeschicker.
    Das ändert aber am dem Unsinn insbesondere der Klasse B (mit 3,5+0,75 to ODER Zuggesamtgewicht 3,5 to) nichts.

    Gruß
    Ingo


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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW525055
    Datum30.11.2008 14:41801641 x gelesen
    Geschrieben von Ingo zum FeldeBei den Kurieren gibt es zwei Arten:
    1) 3,5 to wg der zulässigen Geschwindigkeit-> hier ändert sich hohheltlich nichts


    sorry, demnächst ggf. 180 km/h im Transporter find ich "komisch"....


    Geschrieben von Ingo zum Felde2) 3,5 to wg der Fahrerlaubnis -> hier könnte man nur im Rahmen der EU eine sinnvolle Regelung finden.

    vom Wegfall der 7,5 t Regelung waren SEHR viele betroffen, die im regionalen Logistikverkehr fahren.
    Rechnet Euch mal aus, was die künftig da finanziell dagegen leisten müssen, um einen C (bzw. C1) zu er- und behalten!
    Interessiert hats die Politik wenig...


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen525059
    Datum30.11.2008 14:48801271 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Michael Weyrich
    Dir sind aber die KLF- und TSF-Gewichtsprobleme bei neuen Fahrzeugen bekannt? Um die geht es auch hauptsächlich, immerhin sind davon sehr viele kleine Wehren betroffen


    Da zählst nun einmal ein taktisch wenig vermissenswertes Fahrzeug auf und eins, dass beim Lieblingshersteller ein wenig an der Gewichtsgrenze kratzt, dennoch immer wieder mal mit Dynawatt-Anlage und/oder Schaumausrüstung und/oder Akkuspreizer auftaucht. So arg kann das irgendwie nicht sein, ggf. hat das Auto dann mal keinen Stern auf dem Kühler.
    Die Aufgabe für's TSF lautet schlicht und einfach Gebäudebrandbekämpfung in niedriger Bebauuung, nicht Mirco-HLF. Da lässt sich IMHO auch auf die allgegenwertige Kettensäge oder die ebenfalls gerne vorgehaltene Tauchpumpe verzichten. Beides wird eher selten beim Feuer gebraucht, dass ohnehin nicht alleine bewältigt werden wird. Da tut's dann auch 'ne Wechselkiste im Tausch gegen TS oder STK, wenn man sie für Unwetter weiter vorhalten will.


    Gruß,
    Thorben


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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW525060
    Datum30.11.2008 14:48800543 x gelesen
    Super da wird wieder auf einen FW-Führerschein verwiesen, der wie erlangt wird ?
    Mit einer "normalen" Fahrerlaubnis.


    mit freundlichen Grüßen

    Michael Roleff

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    AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen525062
    Datum30.11.2008 14:58801368 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Thorben GruhlDie Aufgabe für's TSF lautet schlicht und einfach Gebäudebrandbekämpfung in niedriger Bebauuung, nicht Mirco-HLF. Da lässt sich IMHO auch auf die allgegenwertige Kettensäge oder die ebenfalls gerne vorgehaltene Tauchpumpe verzichten. Beides wird eher selten beim Feuer gebraucht, dass ohnehin nicht alleine bewältigt werden wird. Da tut's dann auch 'ne Wechselkiste im Tausch gegen TS oder STK, wenn man sie für Unwetter weiter vorhalten will.

    ... und genau das ist eben mit einem 3,5t kaum noch möglich (nur noch mit Fahrgestellserien, die demnächst auslaufen). Und ich spreche von Normbeladung (inkl. PA), nicht von irgendwelchen obskuren Zusatzbeladungen !

    Gruss
    Gerhard


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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg525069
    Datum30.11.2008 15:08801332 x gelesen
    Geschrieben von Gerhard Bayer... und genau das ist eben mit einem 3,5t kaum noch möglich (nur noch mit Fahrgestell

    Nimm eine TS die wirklich nur so gerade die Normanforderungen erfüllt, nimm einen Planenaufbau,...


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY525070
    Datum30.11.2008 15:08800797 x gelesen
    Geschrieben von Olf RichterDarf ich mal fragen was für Anhänger Du meinst?

    Hallo,

    wir haben die verschiedensten Anhänger im Bestand:
    Ölsperrenhänger, Wasserwerfer, Boot, P 250 und in Kürze evtl. noch einen anderen.
    Drehschemelanhänger sind im Bereich der FF doch sehr selten anzutreffen.

    hier kannst du sie dir anschauen.


    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner


    Aus gegebenem Anlass:
    Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Diskussionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.

    Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles)

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    AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen525072
    Datum30.11.2008 15:13801349 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Ulrich Cimolinom.W. gibts dafür KEIN Fahrgestell!

    ... Sprinter und Crafter mit 3,88t (siehe KatS-KTW B) - mit 250 kg Nutzlastgewinn
    ... IVECO Daily 40C... mit 4,2 t zGG

    Außerdem alle 4,6t Varianten als 4,25t zugelassen ... die sind ca. 200kg (Sprinter/Crafter) schwerer als die 3,5t Varianten ... macht noch immer > 500 kg Nutzlastgewinn - da der 3,5t Crafter als Fg. ca. 1500kg Nutzlast hat sind das 25% mehr

    Gruss
    Gerhard


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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz525074
    Datum30.11.2008 15:16800734 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Ulrich Cimolinoja, alle hausgemacht!

    Du glaubst doch nicht wirklich, dass eine neue Grenze da lang die Probleme fern hält?


    Die TSF hatten waren bei kaum anderer Beladung (auch mit 4PA) vor 30 Jahren auf 3,2-Tonnen Fahrgestellen möglich, schon damals wären 3,5t möglich gewesen, hat auch nicht jeder ausgenutzt. Insbesondere durch die fahrgestellseitigen Entwicklungen und die gestiegenen Sicherheitsanforderungen, die vom Kastenwagen zum Fahrgestell mit DoKa und getrenntem Aufbau gingen, stiegen auch die Fahrzeuggewichte, sollte dir ja sicherlich hinreichend bekannt sein. Dass beim KLF die Gewichtsproblematik seit Entwurf dieses Fahrzeuges bestand, ist ja auch nix neues.

    Geschrieben von Ulrich Cimolinonochmal: Welches Fahrgestell meinst Du denn dafür?

    Die 4,25t bedeuten ja nicht, dass man unbedingt ein 4,25t-Fahrgestell nehmen muss. Diese Zahl kommt wohl in der Tat von der Anhängerregelung der Klasse B (3,5t + 750kg) und bietet somit auch in Zukunft noch etwas Luft. Momentan läßt sich sowohl das KLF wie auch das TSF problemlos auf vielen auf 3,8t aufgelasteten Transporterfahrgestellen aufbauen. Und eine Freigabe für 3,8t können m.W. die meisten Hersteller geben. 300kg mehr sind in der Klasse Welten. Früher hat man trotz Normvorgabe 3,5t ja auch teilweise nur Fahrgestelle mit 3,2t verwendet, weil's ausgereicht hat. Warum sollte das jetzt nicht auch klappen, Fahrgestell mit 3,8t trotz Möglichkeit bis 4,25t. Sagt ja keiner, dass das Fahrzeug unbedingt 4,25t haben muss.

    Gruß,
    Michael


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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio525075
    Datum30.11.2008 15:16800812 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Christian FischerNimm eine TS die wirklich nur so gerade die Normanforderungen erfüllt, nimm einen Planenaufbau,...

    ... und achte auch sonst ein wenig auf die Gewichte (wozu braucht ein TSF bei seinem Einsatzspektrum einen 25 kg schweren Blaulichtbalken und Frontblitzer?) und du wirst feststellen: Es geht doch.


    MkG,
    Christi@n

    -------------------------------------------------
    Fumus ignem

    - This is my very own opinion... -

    "Somewhere in Alaska an igloo is missing its idiot...."

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg525076
    Datum30.11.2008 15:17800727 x gelesen
    Geschrieben von Christi@n Pannier... und achte auch sonst ein wenig auf die Gewichte (wozu braucht ein TSF bei seinem Einsatzspektrum einen 25 kg schweren Blaulichtbalken und Frontblitzer?) und du wirst feststellen: Es geht doch.

    Sind dann ja aber uncoole Fahrzeuge... :-(


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    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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    AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen525080
    Datum30.11.2008 15:22800684 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Christian FischerSind dann ja aber uncoole Fahrzeuge... :-(

    ... nein, man bekommt (Landesbeschaffung Land Hessen) ´ne Hella OWS als preisgünstigeste Lösung angeboten, obwohl man sich ausschreibungsmäßig nur 2* RKL gefordert hat

    Gruss
    Gerhard


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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg525083
    Datum30.11.2008 15:27800839 x gelesen
    Geschrieben von Gerhard Bayer... nein, man bekommt (Landesbeschaffung Land Hessen) ´ne Hella OWS als preisgünstigeste Lösung angeboten, obwohl man sich ausschreibungsmäßig nur 2* RKL gefordert hat


    Wenn man das Gewicht in der Ausschreibung vorgibt (Sondersignalanlage mir Folgenden Anforderungen.... Gesamtgewicht

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    Christian Fischer
    Wernau


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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW525086
    Datum30.11.2008 15:34801286 x gelesen
    Geschrieben von Gerhard Bayer... Sprinter und Crafter mit 3,88t (siehe KatS-KTW B) - mit 250 kg Nutzlastgewinn
    ... IVECO Daily 40C... mit 4,2 t zGG


    3,88 t ist doch die Variante mit der "Wohnmobilzulassung"... früher hat MB davon selbst für den Ausbau als RTW noch abgeraten. Was hat sich an den Fakten geändert?


    Geschrieben von Gerhard Bayer... IVECO Daily 40C... mit 4,2 t zGG

    der ist doch auch nix anderes als der abgelastete 4 - 5 Tonner, oder?


    Geschrieben von Gerhard BayerAußerdem alle 4,6t Varianten als 4,25t zugelassen ... die sind ca. 200kg (Sprinter/Crafter) schwerer als die 3,5t Varianten ... macht noch immer > 500 kg Nutzlastgewinn - da der 3,5t Crafter als Fg. ca. 1500kg Nutzlast hat sind das 25% mehr

    Genau, und in 2 Jahren führen wir die gleiche Diskussion wie seit Jahren zu den TSF-W auf 7,5 äh, meine natürlich 8,6 t Fahrgestellen (dito jetzt beim StLF 10/6...)

    Was löst das wirklich?
    Nichts!
    Wir verschieben die eigentlichen Probleme wieder mal um eine kurze Frist...


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW525088
    Datum30.11.2008 15:45800977 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich CimolinoWas löst das wirklich?
    Nichts!
    Wir verschieben die eigentlichen Probleme wieder mal um eine kurze Frist...


    davon ab habe ich persönlich ein Problem damit, dass man dem Normalbürger oder Firmeninhaber Kosten auferlegt, der bei regelmäßiger Nutzung noch dazu eine weit größere Fahrpraxis hätte, als die Feuerwehr, die mit ihren 5 - 10 einigermaßen regelmäßigen Fahrern im Jahr (!) vermutlich so ca. 1000 - 2000 km mit so einem Fahrzeug fährt. Das dann aber gern mit Sonderrechten.

    Das ist m.E. weder ordnungspolitisch sinnvoll, den betroffenen "Privaten" vermittelbar, noch irgendwie einigermaßen sinnvoll (außer ggf. pekuniär für die Gemeinden und fürs Wunschdenken der Feuerwehren) erklärlich!

    Wenn das alles so kein Problem ist, dann entweder für alle - oder für keinen!

    aber auch die Argumente haben wir schon n-fach ausgetauscht.


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorOlf 8R., Hilbersdorf / Sachsen525091
    Datum30.11.2008 15:57801106 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich Cimolino Wenn das alles so kein Problem ist, dann entweder für alle - oder für keinen!


    Der private interessiert aber eben keinen Entscheidungsträger in Stadt und Land.
    Die Politik macht sich die Sache meiner Meinung nach zu einfach, eben so das es nichts(wenig)kostet.

    Die leidtragenden sind dann mal wieder die Feuerwehren vor Ort, die mit der größeren Gefährdung durch ihre letztlich unterqualifizierten Einsatzkräfte leben müssen. Das schlimmste dabei ist, das die noch nicht mal was dafür können.

    Die einzige Lösung momentan ist, Kosten für die Erlangung der notwendigen Führerscheinklassen durch die Feuerwehrangehörigen im Feuerwehrbedarfsplan unterzubringen und die verantwortung der Kommune aufzudrücken. Haben wir so gemacht und das hat auch geklappt.
    Es gibt auch immer noch die Option den Führerschein nur für das Führen von Feuerwehrfahrzeugen zu begrenzen, was eventuellem Mißbrauch entgegen wirkt.

    Gruß Olf


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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg525092
    Datum30.11.2008 16:00799880 x gelesen
    Geschrieben von Olf RichterDie Politik macht sich die Sache meiner Meinung nach zu einfach, eben so das es nichts(wenig)kostet.

    So wie in vielen anderen Berechen auch. Wie viele Gebäude der öffentliche Hand kennt Ihr, die der VB schon lange zu gemacht hätte?
    Wie viele Einrichtungen der öffentliche Hand kennen wir, wo die Gewerbeaufsicht oder die BG bei einem Privatunternehmen schon lange den Schlüssel rum gedreht hätte?


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    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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    AutorPete8r L8., Flöha / Sachsen525096
    Datum30.11.2008 16:33800371 x gelesen
    Geschrieben von Olf RichterDer private interessiert aber eben keinen Entscheidungsträger in Stadt und Land.

    Zumindest nur begrenzt.

    Geschrieben von Olf RichterDie Politik macht sich die Sache meiner Meinung nach zu einfach, eben so das es nichts(wenig)kostet.

    Man kann aber damit sein Profil schärfen und sich ne Menge Wahlvieh sichern ;-).

    Geschrieben von Olf RichterDie leidtragenden sind dann mal wieder die Feuerwehren vor Ort, die mit der größeren Gefährdung durch ihre letztlich unterqualifizierten Einsatzkräfte leben müssen. Das schlimmste dabei ist, das die noch nicht mal was dafür können.

    Begrenzt können die FA schon ein bissl dafür. Weil wunschgemäß werden die Meisten gewählt.

    Geschrieben von Olf RichterDie einzige Lösung momentan ist, Kosten für die Erlangung der notwendigen Führerscheinklassen durch die Feuerwehrangehörigen im Feuerwehrbedarfsplan unterzubringen und die verantwortung der Kommune aufzudrücken. Haben wir so gemacht und das hat auch geklappt.

    Richtig so. Die Möglichkeit gibts aber hier in Sachsen nicht erst seit BSBP. Nur hat es auch hier die Mehrzahl bis dato nicht gerüttelt da durch GST,NVA und VEB/LPG genügend große Scheine da waren. Aber auch das wird durch das "Biologische" zunehmend schwieriger.

    Geschrieben von Olf RichterEs gibt auch immer noch die Option den Führerschein nur für das Führen von Feuerwehrfahrzeugen zu begrenzen, was eventuellem Mißbrauch entgegen wirkt.

    Das müßtest du mir mal bitte erklären.

    Peter


    Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 525098
    Datum30.11.2008 16:34800590 x gelesen
    Geschrieben von Peter LieffertzGST

    ?

    Wobei ich

    Geschrieben von Peter LieffertzNur hat es auch hier die Mehrzahl bis dato nicht gerüttelt da durch GST,NVA und VEB/LPG genügend große Scheine da waren. Aber auch das wird durch das "Biologische" zunehmend schwieriger.

    einen sehr interessanten Aspekt finde..


    Mit kameradschaftlichem Gruß
    Florian Besch

    für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

    "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache."

    Marko Ramius

    Ich bin ein Freund der klaren Worte

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg525100
    Datum30.11.2008 16:36800579 x gelesen
    hallo,

    GST ?

    => Gesellschaft für Sport + Technik

    Die Gesellschaft für Sport und Technik (GST) war eine paramilitärische Jugendorganisation in der DDR. Sie sollte offiziell vor allem der gemeinschaftlichen Freizeitgestaltung technisch und sportlich interessierter Jugendlicher dienen, die dazu erforderlichen technischen Mittel (wie Motorräder, Flugzeuge, Funkgeräte) zur Verfügung stellen und technische Sportarten und dazugehörige Sportförderung und Wettkämpfe, wie Motor- und Schießsportarten, pflegen bzw. veranstalten. Sie trug damit auch zur Militarisierung der Gesellschaft der DDR bei, indem sie unter anderem die gesetzlich vorgeschriebene vormilitärische Ausbildung (VA) zusammen mit der Nationalen Volksarmee an Schulen, Universitäten und in den Betrieben durchführte. Sie wurde am 7. August 1952 gegründet und im Frühjahr 1990 aufgelöst. Die GST gab monatlich die 32-seitige Zeitschrift S+T (Sport und Technik) heraus. Quelle: Wikipedia


    MkG Jürgen Mayer

    Webmaster www.FEUERWEHR.de

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    AutorPete8r L8., Flöha / Sachsen525101
    Datum30.11.2008 16:38800301 x gelesen
    Danke für die schnellere Antwort :-)

    Peter


    Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 525103
    Datum30.11.2008 16:40800062 x gelesen
    Geschrieben von Peter LieffertzDanke für die schnellere Antwort :-)

    Danke allgemein für die Antwort..

    Wieder was fürs Leben gelernt.


    Mit kameradschaftlichem Gruß
    Florian Besch

    für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

    "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache."

    Marko Ramius

    Ich bin ein Freund der klaren Worte

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW525104
    Datum30.11.2008 16:41800518 x gelesen
    Geschrieben von Olf RichterDie einzige Lösung momentan ist, Kosten für die Erlangung der notwendigen Führerscheinklassen durch die Feuerwehrangehörigen im Feuerwehrbedarfsplan unterzubringen und die verantwortung der Kommune aufzudrücken. Haben wir so gemacht und das hat auch geklappt.
    Es gibt auch immer noch die Option den Führerschein nur für das Führen von Feuerwehrfahrzeugen zu begrenzen, was eventuellem Mißbrauch entgegen wirkt.


    Und was nutzt Dir das?
    Die Leute haben ggf. keine zusätzliche Er"fahr"ungsmöglichkeit, die sonst eher vorteilhaft ist!


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorIngo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen525106
    Datum30.11.2008 16:59799781 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich CimolinoDas ist m.E. weder ordnungspolitisch sinnvoll, den betroffenen "Privaten" vermittelbar, noch irgendwie einigermaßen sinnvoll

    Stimmt.
    Nur das für FW/RD/KatS kann aus dem sinnbefreiten Klasse B etwas sovernünftiges gemacht werden ohne das mit der EU abzustimmen.

    Konsequenter weise sollte man natürlich auch den zweiten Schritt machen und versuchen die Führerscheinrichtlinie so zu vereinfachen, dass Führerscheine aller Klassen erschwinglich werden.

    Gruß
    Ingo


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    AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen525111
    Datum30.11.2008 17:07799724 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Christian FischerWenn man das Gewicht in der Ausschreibung vorgibt (Sondersignalanlage mir Folgenden Anforderungen.... Gesamtgewicht

    ... blöd sind die Kollegen ja auch nicht, die machen das ja durchaus öfters. Logischerweise stand da ein maximal akzeptiertes Gesamtgewicht des gesamten Fahrgestells drin.

    Gruss
    Gerhard


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    AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen525119
    Datum30.11.2008 17:20799834 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Ulrich Cimolinoder ist doch auch nix anderes als der abgelastete 4 - 5 Tonner, oder?

    ... keine Ahnung, IVECO bietet den von 3,0t bis 6,5t in 300 - 500kg Abstufungen an. Was da wo auf- oder abgelastet ist erschließt sich mir nicht. Es ist auf jeden Fall keine rein "zulassungsmäßige" Ablastung weil die nächstgräßere Variante hat höheres Leergewicht

    Geschrieben von Ulrich Cimolino"... früher hat MB davon selbst für den Ausbau als RTW noch abgeraten. Was hat sich an den Fakten geändert?
    ... anscheinend hat sich dann MB das anders überlegt, spätestens nachdem das BBK da > 400 Fahrgestelle für KTW B ausgeschrieben hat ;-)

    Geschrieben von Ulrich CimolinoNichts!
    Wir verschieben die eigentlichen Probleme wieder mal um eine kurze Frist...


    ... das tun wir doch bei Normen schon immer: LF 8/6: 9,0t -> 10,5t -> 11t (eigentlich noch immer das gleiche Auto) - oder auch die berühmte Grenze von M nach S bei den LFs ne Nummer größer ...
    Mit dem Argument kann man dann auch alle LFs und TLFs bis 16t freigeben (weil da haben wir die tatsächliche technisch begründete Grenze wg. "Feuerwehrflächen")

    Geschrieben von Ulrich CimolinoGenau, und in 2 Jahren führen wir die gleiche Diskussion wie seit Jahren zu den TSF-W auf 7,5 äh, meine natürlich 8,6 t Fahrgestellen (dito jetzt beim StLF 10/6...)

    ... die 7,5t Grenze ist faktisch keine mehr, weil der Kostenunterschied zwischen C1 und C marginal ist (mal abgesehen von den 5 jährigen Untersuchungen) und ein Führerschein für die Fw in dieser Fahrzeugklasse ohnehin gemacht werden muss ("Altgediente" ausgenommen)

    Gruss
    Gerhard


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    AutorOlf 8R., Hilbersdorf / Sachsen525120
    Datum30.11.2008 17:21800287 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich CimolinoUnd was nutzt Dir das?
    Die Leute haben ggf. keine zusätzliche Er"fahr"ungsmöglichkeit, die sonst eher vorteilhaft ist!


    Der Nutzen ist der, das es dann zumindest Leute gibt die eine Grundqualifikation zum Fahren dieser Fahrzeuge haben, was ja nicht heißt das diese dann für immer ausreichend ist.
    Leute die jetzt schon einen entsprechgenden Führerschein besitzen haben auch nicht unbedingt die Möglichkeit Fahrerfahrung zu sammeln.

    Wie hättest Du es denn gern?


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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW525121
    Datum30.11.2008 17:35800606 x gelesen
    Geschrieben von Olf RichterWie hättest Du es denn gern?

    ein Führerschein für alle, Regeln für jeden gleich!


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorOlf 8R., Hilbersdorf / Sachsen525123
    Datum30.11.2008 17:41800508 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich Cimolino ein Führerschein für alle, Regeln für jeden gleich!

    Dem kann ich im Prinzip absolut zustimmen, sehe ich absolute genau so.

    Nur, was macht man als Feuerwehr, wenn die Führerscheinbesitzer alle werden und damit die Einsatzbereitschaft gefährdet wird?

    Soll man dann die Kommune in die Pflicht nehmen oder soll das Ländersache bzw. Bundesangelegenheit werden?


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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg525124
    Datum30.11.2008 17:43800080 x gelesen
    Geschrieben von Olf RichterNur, was macht man als Feuerwehr, wenn die Führerscheinbesitzer alle werden und damit die Einsatzbereitschaft gefährdet wird?

    Dem Träger des Brandschutzes (=Gemeinde) rechtzeitig melden.

    Geschrieben von Olf RichterSoll man dann die Kommune in die Pflicht nehmen oder soll das Ländersache bzw. Bundesangelegenheit werden?

    Brandschutz ist Aufgabe der Kommune. Also hat sie auch dafür zu bezahlen.


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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    AutorSeba8sti8an 8C., Itzehoe / Schleswig-Holstein525125
    Datum30.11.2008 17:47799492 x gelesen
    Geschrieben von Olf RichterNur, was macht man als Feuerwehr, wenn die Führerscheinbesitzer alle werden und damit die Einsatzbereitschaft gefährdet wird?

    Soll man dann die Kommune in die Pflicht nehmen oder soll das Ländersache bzw. Bundesangelegenheit werden?

    Aus dem BrSchG S-H:
    § 2
    Aufgaben der Gemeinden

    Die Gemeinden haben als Selbstverwaltungsaufgabe zur Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes und der Technischen Hilfe den örtlichen Verhältnissen angemessene leistungsfähige öffentliche Feuerwehren zu unterhalten, Fernmelde- und Alarmierungseinrichtungen einzurichten sowie für eine ausreichende Löschwasserversorgung zu sorgen.


    Die Aufgabe läßt sich wohl nur Erfüllen, wenn die Fahrzeuge auch zum Einsatzort verbracht werden können, ergo Pflichtaufgabe der Gemeinde.


    Sebastian
    --

    Feuerwehr Heiligenstedtenerkamp
    Löschzug-Gefahrgut Kreis Steinburg

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW525126
    Datum30.11.2008 17:47800137 x gelesen
    Geschrieben von Olf RichterSoll man dann die Kommune in die Pflicht nehmen oder soll das Ländersache bzw. Bundesangelegenheit werden?

    Lies Dir mal in den einschlägigen Gesetzen der Länder die Pflichtaufgaben der Kommunen zu dem Thema durch...


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorOlf 8R., Hilbersdorf / Sachsen525128
    Datum30.11.2008 17:50800410 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich Cimolino Lies Dir mal in den einschlägigen Gesetzen der Länder die Pflichtaufgaben der Kommunen zu dem Thema durch...


    Kenn ich, dann aber versteh ich den ganzen Schmus nicht, denn es ist ja alles geklärt.


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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg525130
    Datum30.11.2008 18:04799701 x gelesen
    Geschrieben von Olf RichterKenn ich, dann aber versteh ich den ganzen Schmus nicht, denn es ist ja alles geklärt.

    a) Vielen FM ist diese Regelung unbekannt und sie freuen sich darüber, wenn sie X hundert Euro "Zuschuß" von der Gemeinde bekommen wenn sie so blöd sind Y tausend Euro dafür zu bezahlen, daß sie nachher die Einsatzfahrzeuge der Kommune fahren "dürfen".

    b) Viele Führungskräfte waren in der Vergangenheit nicht in der Lage vorausschauend zu planen (ich meine, was sind schon 16 Jahre....)und den Kommunen den zusätzlichen Finanzbedarf (den es früher wegen Klasse 3 bis 7,5t nicht gab) rechtzeitig und sinnvoll zu erklären.

    c) Die Kommunen wollen sich vor dem Aufwand drücken und rennen weinend zu ihren Vertretungen sowie den Landtags- und Bundestagsabgeordneten die dann diese sinnbefreiten Vorschläge nach Ausnahmegenehmigungen einbringen.

    d) Die Feuerwehrverbände (von denen einige FM immer noch glauben daß sie durch diese Verbände vertreten werden, dabei vertreten die Verbände die Feuerwehren und damit mittelbar die Kommunen) lassen sich vor diesen Karren spannen und unterstützen all diesen Unsinn auch noch vollkommen unreflektiert.


    So einfach ist daß, wenn Management by Jeans herrscht, d.h. wenn an den entscheidenden Stellen Nieten sitzen die schlicht die 16 Jahre verpennen in denen schon immer klar ist seit klar ist daß man mit der FE Klasse B ab einem bestimmten Zeitpunkt nur noch bis 3,5t fahren darf. Und die aktuelle Entwicklung (~ 5 Jahre), daß einige Fahrzeuge eben auch etwas schwerer werden.


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 525131
    Datum30.11.2008 18:05800011 x gelesen
    Geschrieben von Olf RichterKenn ich, dann aber versteh ich den ganzen Schmus nicht, denn es ist ja alles geklärt.

    Das ist ja das witzige. In allen (?) Landesgesetzen steht drin das die Gemeinde eine einsatzbereite Feuerwehr vorhalten muss.

    Ausserdem ist Feuerwehr eine Pflichtaufgabe so das eigentlich immer Geld da sein muss.

    Trotzdem ist immer wieder die Schreierei nach Kostenübernahme durch Bund und Länder.

    Das ist bei den Führerscheinen so und das wird auch bei TETRA so sein.


    Mit kameradschaftlichem Gruß
    Florian Besch

    für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

    "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache."

    Marko Ramius

    Ich bin ein Freund der klaren Worte

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    AutorHans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen525136
    Datum30.11.2008 18:28799734 x gelesen
    Hallo,
    Geschrieben von Florian Besch
    Das ist ja das witzige. In allen (?) Landesgesetzen steht drin das die Gemeinde eine einsatzbereite Feuerwehr vorhalten muss.
    Es könnte aber auch mal die Frage nach den mancherorts vielen Großfahrzeugen aufkommen, ob die denn wirklich Alle! in die "Pflicht" gehören?

    Ausserdem ist Feuerwehr eine Pflichtaufgabe so das eigentlich immer Geld da sein muss.
    Normalerweise hat eine Bank auch immer Geld zu haben ;-)

    Trotzdem ist immer wieder die Schreierei nach Kostenübernahme durch Bund und Länder.
    Das ist bei den Führerscheinen so und das wird auch bei TETRA so sein.

    Wer braucht was?
    Nein, auch meine Kommune hat für 2009 eine 5-stellige Summe in den Haushalt eingestellt, um den Digitalfunk (mit) zu finanzieren. Das alles, obwohl es keine konkrete Kosten oder Angebote gibt, nur um in die Förderung zu kommen. Wenn ich so was bei meinen AG machen würde, wäre eher eine Frage nach evtl. Gehirn... die Folge.

    Brüllen kann Jeder, bezahlen sollen immer Andere.


    mkg hwk

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    AutorPete8r L8., Flöha / Sachsen525144
    Datum30.11.2008 18:45799773 x gelesen
    Geschrieben von Hanswerner KöglerEs könnte aber auch mal die Frage nach den mancherorts vielen Großfahrzeugen aufkommen, ob die denn wirklich Alle! in die "Pflicht" gehören?

    Ich glaube zumindest dabei hat man unser Gesetz sehr interessant formuliert. So von wegen öffentlich,örtlich und leistungsfähig nach BSBP.
    Wenn man dann sieht das der selbe BSBP eine politische Willensbekundung des Stadt-oder Gemeinderats ist, naja.
    Dann könnte deine Frage hier und da tatsächlich sehr schnell Realität werden.

    Geschrieben von Hanswerner KöglerNormalerweise hat eine Bank auch immer Geld zu haben ;-)

    :-)

    Geschrieben von Hanswerner KöglerNein, auch meine Kommune hat für 2009 eine 5-stellige Summe in den Haushalt eingestellt, um den Digitalfunk (mit) zu finanzieren. Das alles, obwohl es keine konkrete Kosten oder Angebote gibt, nur um in die Förderung zu kommen. Wenn ich so was bei meinen AG machen würde, wäre eher eine Frage nach evtl. Gehirn... die Folge.

    Ohne deinen AG zu kennen, wäre es auch möglich das du mit so einer Planung vllt. schon sehr viel Zeit hättest um bei dir im "Tal" zu wandern.
    Aber der Start in Leipzig war ja nun wirklich der Anfang ;-). Apropos, weiß jemand genau wie viele Digitalgeräte Leipzig zur WM 2006 gesamt im Stadtgebiet hatte?

    Peter


    Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 525145
    Datum30.11.2008 18:45799536 x gelesen
    Geschrieben von Hanswerner Kögler
    Es könnte aber auch mal die Frage nach den mancherorts vielen Großfahrzeugen aufkommen, ob die denn wirklich Alle! in die "Pflicht" gehören?


    Wie es soll unnötige Fahrzeuge geben? Noch nie was davon gehört. Im Zweifel entscheiden das dann Gutachter.


    Geschrieben von Hanswerner KöglerNein, auch meine Kommune hat für 2009 eine 5-stellige Summe in den Haushalt eingestellt, um den Digitalfunk (mit) zu finanzieren. Das alles, obwohl es keine konkrete Kosten oder Angebote gibt, nur um in die Förderung zu kommen.

    Und das wo es erst seit knapp wievielen Jahren um Tetra geht?
    Oftmals sitzen es die Gemeinden (Feuerwehren) aber auch einfach eiskalt bis zum Ende aus weil man hofft das im letzten Moment jemand kommt der es zahlt.


    Mit kameradschaftlichem Gruß
    Florian Besch

    für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

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    Ich bin ein Freund der klaren Worte

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    AutorHans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen525147
    Datum30.11.2008 18:59799443 x gelesen
    Hallo,
    Geschrieben von Florian Besch
    Wie es soll unnötige Fahrzeuge geben? Noch nie was davon gehört. Im Zweifel entscheiden das dann Gutachter.
    Natürlich "bezahlte"...

    Und das wo es erst seit knapp wievielen Jahren um Tetra geht?
    Oftmals sitzen es die Gemeinden (Feuerwehren) aber auch einfach eiskalt bis zum Ende aus weil man hofft das im letzten Moment jemand kommt der es zahlt.

    Kannst Du nicht, oder willst Du nicht?
    Es geht nicht um die Summe, es geht darum warum überhaupt und wenn, zu welchen Konditionen.
    Und genau Letzteres ist bei "erzwungener" Bestellung noch gar nicht klar.
    (Also du fährst morgen an die Tankstelle und die freundliche Kassiererin sagt dir: abgebucht wird nächste Woche, da ich jetzt noch nicht weiß, was das eigentlich kostet...)


    mkg hwk

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    AutorHauk8e H8., Negernbötel / S-H525148
    Datum30.11.2008 19:01799148 x gelesen
    Hallo!

    Gleich bei DAS! auf N3 soll es u.a. zu diesem Thema einen Beitrag geben.

    Gruß
    Hauke



    Alles was ich hier schreibe ist meine eigene Meinung und nicht die einer anderen Person, Feuerwehr, Organisation usw..
    Sollte irgendjemand damit ein Problem haben kann er sich gerne per PN oder E-Mail bei mir melden!

    FF Negernbötel

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    AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen525167
    Datum30.11.2008 19:44799493 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Michael WeyrichWarum sollte das jetzt nicht auch klappen, Fahrgestell mit 3,8t trotz Möglichkeit bis 4,25t. Sagt ja keiner, dass das Fahrzeug unbedingt 4,25t haben muss.


    Wie lange hat's gedauert, bis StLF 10/6 von 7,5t Straße mitmal als 1x t Allrad aufkreuzten? Vor zwei Jahren hieß es noch groß, es solle doch bloß ein TSF-W mit fester Pumpe sein, die TR sah ausdrücklich nur TSF-W-Zusatzbeladung vor. Dann schnell durch den Normausschuss gedrückt und schon war es ein 10/6 um drei Plätze reduziert. Inzwischen sind vierstelliger Tankinhalt offenbar Standart und um die 7,5t kümmert sich auch keiner mehr so wirklich.
    Wieso sollte ds beim TSf anders sein? Derzeit rennt die Normung den Wünschen de rAufbauer und Käufer vorraus. Rezept: Nehme aktuelles Fshrgestell, schreibe alles an optionaler Zuladung zugleich auf den Wunschzettel und Suche dir eine Gewichtskenngröße, die knapp über der jetzigen liegt. Damit fordert man dann lautstark eine Anpassung an die Realitäten, um im nächsten Schritt mit der nächsten Kenngröße wieder eine Erhöhung hinzubiegen.

    Derartig eKenngrößen gibt's leider viel zu viele in nicht aufeinander abgestimmten Schrittweiten:

    4,x-6t Transporter => 7,5t wegen Führerscheinausnutzung;

    7,5t Transporter => Klein-LKW sieht cooler aus;

    Fraigabe Allradantrieb als Option.

    KleinLKW-Fahrgestell => Nominalgewicht von 8t, das man doch nutzen möchte, sonst hat man ja gar keinen taktischen Vorteil gegenüber 7,5t Transporter mit größerer Nutzlast.

    Die ersten meckern, weil volle zusatzbeldaung und cooler LKW und Allrad alles zugleich nicht mit 8t funktoniert => Gewicht für Allrad bei 10t festgelegt.

    Parallel dazu 8t => 9t mit Modifikationen, weilwenn wir ja kein allrad nehmen, können wir ja vielleicht die schiebeleiter...

    Freigabe 10,5t-Allrad-Gewicht für Straßenfahrgestelle

    Erhöhung auf 11t wegen Gewichtsproblem bei Allrad, gilt aber auch für Straßenvariante.

    12t als Mautgrenze, auf die die Hersteller die Fahrgestalltypen zuschneiden.

    13t, weil sie doch nicht 2t-Typen bauen sondern real 13t ablasten.

    14t dann kann endlich das 10/6 als LF 16/12-nachfolger auch wirklich nutzen und da ja ein stLF doch eignetlich nur ein 10/6 mit Staffelkabine ist, muss das dafür dann natürlich auch gelten.

    16t Grenze für die Aufstellflächen. Bei C-Führerschein und 14t kommt es darauf doch auch nicht mehr an, ob ich den 15t nun ab- oder auflaste. Dann klappts auch endlich mit der lang ersehnten 3 in der Tankgröße und der Winde.

    18t grenze zum Dreiachser. Mal sehen, wann das StLF dort angekommen ist...


    Wenn du meinst, dass das beim TSF nicht so wäre - warum schreit man dann schon jetzt nach den Führerscheinen, wo Fahrgestelle derzeit noch verfügbar sind? Und die eladung durchaus Einsparpotential bietet, wenn es nicht 'ne TS 16 sein muss?
    Warum bemüht man dazu zur Untermauerung regelmäßig Beispiele, wo die arme Wehr so völlig überrascht und unverschuldet nun wahlweise keine Kl III-Fahrer mehr für ihr TSF-W bzw. 7,5t (St)LF hat oder ihr LF8-Ersatz den großen C nun erfordert?

    Wie wäre es, statt der Gewichtsfreigabe auf 4,25t mal einfach die PFPN gegen eine 750er in de rNorm zu ersetzen und ihr Gewicht auf 150, ggf. auch nur 120 kg inklusiv Betriebsstoffen festzuschreiben? Darstellbar sind diesePumpen, nur nicht Fw-üblich, weil man ja lieber ne größere TS ""braucht"" als was die Fahrzugpumpe des Stützpunkt bringt.
    Müssen es Gerätekoffer sein, deren seitlichen Überhang man schon besser mit rot-weiß Tafeln markieren sollte? Die normbeladung hat sich nicht wesentlich erweitert, nur hat ein heute übliche rTSF-Koffer doppelt soviel Volumen wie das alte Kastenwagen-TSF. Am besten noch mit zwei Rolläden pro Seite, damit es mehr nach LF aussieht. Selbst eine Kastenwagenvariante wäre zunächst kein Problem, wenn man die Trannwand zum MR hinriechend stabil ausführt. Stattdessen wunde rman sich, warum Koffer eines TSF-W oder LF8 die arme Hinterachse so sehr belasten, wenn man ihn unverändert auf ein 3,5t-Fahrgestell schraubt...


    Gruß,
    Thorben


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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW525240
    Datum01.12.2008 09:17799821 x gelesen
    Geschrieben von Thorben Gruhl Derzeit rennt die Normung den Wünschen de rAufbauer und Käufer vorraus

    Leider völlig falsch.
    Die Normung rennt den Länderausnahmen hinterher und versucht das Schlimmste zu verhindern. Die die ab 2001 die "2. Typenreduzierung" vom Zaun gebrochen haben (das waren v.a. die Ländervertreter) sorgten in der Folge dafür, dass sich alles konterkariert hat.

    Ansonsten ist das halt wie mit kleinen Kindern: Wer nicht "Nein" sagen kann (zu Zusatzwünschen), der wird irgendwann von WW (Wunschwellen) überrollt...


    Geschrieben von Thorben Gruhl4,x-6t Transporter => 7,5t wegen Führerscheinausnutzung;

    7,5t Transporter => Klein-LKW sieht cooler aus;

    Fraigabe Allradantrieb als Option.

    KleinLKW-Fahrgestell => Nominalgewicht von 8t, das man doch nutzen möchte, sonst hat man ja gar keinen taktischen Vorteil gegenüber 7,5t Transporter mit größerer Nutzlast.

    Die ersten meckern, weil volle zusatzbeldaung und cooler LKW und Allrad alles zugleich nicht mit 8t funktoniert => Gewicht für Allrad bei 10t festgelegt.

    Parallel dazu 8t => 9t mit Modifikationen, weilwenn wir ja kein allrad nehmen, können wir ja vielleicht die schiebeleiter...

    Freigabe 10,5t-Allrad-Gewicht für Straßenfahrgestelle

    Erhöhung auf 11t wegen Gewichtsproblem bei Allrad, gilt aber auch für Straßenvariante.

    12t als Mautgrenze, auf die die Hersteller die Fahrgestalltypen zuschneiden.

    13t, weil sie doch nicht 2t-Typen bauen sondern real 13t ablasten.

    14t dann kann endlich das 10/6 als LF 16/12-nachfolger auch wirklich nutzen und da ja ein stLF doch eignetlich nur ein 10/6 mit Staffelkabine ist, muss das dafür dann natürlich auch gelten.

    16t Grenze für die Aufstellflächen. Bei C-Führerschein und 14t kommt es darauf doch auch nicht mehr an, ob ich den 15t nun ab- oder auflaste. Dann klappts auch endlich mit der lang ersehnten 3 in der Tankgröße und der Winde.

    18t grenze zum Dreiachser. Mal sehen, wann das StLF dort angekommen ist...


    Schön beschrieben, nur noch vergessen, dass jeder echte 13-Tonner heute eh ein 14/15 oder 16 bzw. sogar Tonnen Basisfahrgestell ist... ;-)


    Geschrieben von Thorben GruhlMüssen es Gerätekoffer sein, deren seitlichen Überhang man schon besser mit rot-weiß Tafeln markieren sollte? Die normbeladung hat sich nicht wesentlich erweitert, nur hat ein heute übliche rTSF-Koffer doppelt soviel Volumen wie das alte Kastenwagen-TSF. Am besten noch mit zwei Rolläden pro Seite, damit es mehr nach LF aussieht. Selbst eine Kastenwagenvariante wäre zunächst kein Problem, wenn man die Trannwand zum MR hinriechend stabil ausführt. Stattdessen wunde rman sich, warum Koffer eines TSF-W oder LF8 die arme Hinterachse so sehr belasten, wenn man ihn unverändert auf ein 3,5t-Fahrgestell schraubt...

    Dazu sage ich: "!!!!"


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen525247
    Datum01.12.2008 09:46799067 x gelesen
    Hi,

    Geschrieben von Ralf LeistnerDas Probelm ist aber doch wohl, dass der 50 jährige die kosten selbst übernehmen darf, wenn er verlängern will. Und soll ich nur weil ich ein Feuerwehrauto fahre, die Kosten auf mich nehmen.

    Also ich kenne mindestens eine hessische Fw, wo diese Kosten ohne Diskussionen von der Stadt übernommen werden ;).

    MfG

    Ingo


    --

    "Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt]

    www.atemschutzunfaelle.eu

    -
    Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;)

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    AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern541295
    Datum06.02.2009 12:11800168 x gelesen
    Hallo,


    Geschrieben von Bernd SchallerNeuer FF-Führerschein offentsichtlich durch...

    Des glaub i net.


    Grüßle
    Christian





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    AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen541326
    Datum06.02.2009 14:29799785 x gelesen
    Moin

    Ein furchtbares Schreiben. Wer offensichtlich die beanstandeten Regelungen nicht einmal genau kennt (Dauerndes Geschwafel von "3,49t") und bei wem 3,49t + 750kg dann 4,25t ergibt (ja ich weiß, ich bin jetzt ein wenig spitzfindig...), der disqualifiziert sich sicherlich nicht nur beim Verkehrsministerium als Diskussionspartner.

    Außerdem finde ich den Stil des Werkes recht weinerlich. Anstatt 3,5t-TSF zu realisieren (Vorschläge gibt es da ja, sei es Leichtbau, leichtere Fahrgestelle, oder Planenaufbauten) oder eben die C1-Führerscheine zu finanzieren, versucht man weiter, die Symptome anstatt der Ursachen zu bekämpfen.

    Ich hoffe auch weiterhin, dass die Initiative endet wie die gefühlten 384 davor.


    "Lustig" ist allenfalls, dass Ulis Schreckensszenario "FW verabschiedet sich aus dem KatS" scheinbar auf der EU-Ebene bereits Fakt ist ;o)

    Gruß
    Sebastian


    --
    Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel)

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz541347
    Datum06.02.2009 16:47799179 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Sebastian WeißEin furchtbares Schreiben. Wer offensichtlich die beanstandeten Regelungen nicht einmal genau kennt (Dauerndes Geschwafel von "3,49t") und bei wem 3,49t + 750kg dann 4,25t ergibt (ja ich weiß, ich bin jetzt ein wenig spitzfindig...), der disqualifiziert sich sicherlich nicht nur beim Verkehrsministerium als Diskussionspartner.

    Die 3,49t sind sicherlich daneben, sollte eigentlich nicht vorkommen, dass man sich mit einem Thema tiefgreifend beschäftigt und die Details doch nicht kennt. Mit irgendwelchen fadenscheinigen und nicht ganz zutreffenden Argumenten dies aber abzulehnen, ist genauso daneben.

    Wenn man sich mal so den Werdegang der EU-Führerscheine anschaut und dann insbesondere solche faulen Kompromisslösungen im Bezug auf Anhängerregelungen wie bei Klasse B ohne E oder beim C1E sieht (die vermutlich 95% der Führerscheinbesitzer und auch ein großer Teil der Fahrlehrer nicht exakt kennt, wie meine Erfahrungen der letzten Jahre zeigen), merkt man, dass hier nur der typische Politik-Kompromiß als Grundlage gedient hat. Dabei wäre es relativ einfach, eine klare und eindeutige Regelung zu erstellen. Stattdessen kommen aber eher mit jeder Überarbeitungsstufe neue faule Kompromisse, die eigentlich für selbständig denkende Personen (auch wenn's davon ja anscheinend nicht mehr viele gibt) kaum noch nachvollziehbar sind.

    Meine Meinung (generell, nicht nur für die FW):

    Klasse B: Zug bis 4,25t, auch inkl. Anhänger bis 750kg (also z.B. PKW mit 750kg-Anhänger, 3,5t mit 750kg-Anhänger, 4,25t-Fahrzeug ohne Anhänger)

    Klasse BE: Zugfahrzeug bis 4,25t, mit Anhänger

    Klasse C1: wie bisher

    Klasse C1E: C1 mit Anhänger ohne Begrenzung (damit diese Klasse auch mal einen Sinn ergibt).

    Rest wie bisher.

    Gruß,
    Michael


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    AutorIngo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen541348
    Datum06.02.2009 16:47799099 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian WeißEin furchtbares Schreiben.

    Stimmt. Jedoch ist in der Initiative des Bundesrates eindeutig auf die bestehenden Regelungen der Führerscheinrichtlinie abgezielt.
    Wenn das Verkehrministerium die jetzt mit den Begründungen die genannt sind (Erlaubt die EU nicht, in AT gibt es das auch nicht mehr) ist das eben auch erbärmlich.
    Wenn man etwas nicht möchte dann soll man das auch sagen. wahrscheinlich stellt man dann fest das es die gleichen Mitarbeiter sind die sich den Quatsch in der Führerscheinrichtlinie mit ausgedacht haben. Ich meine damit das 3500+750<>4250 sind.

    Zusammenfassung: Erbärmlich vom Verkehrsministerium und den Feuerwehrverband.

    Gruß
    Ingo


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    AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen542120
    Datum09.02.2009 22:16799836 x gelesen
    Hallo,

    eben wurde ein Schreiben des BMVBS (datiert von heute) hier angespült, in dem es den Ländern mitteilt, dass es für die Umsetzung der Bundesratsentschließung KEINE Umsetzungsmöglichkeit gibt, weil die EU-Richtlinien 91/431 EWG und 2006/126 EG dem klar entgegen stehen.

    Damit dürfte auch diese Initiative erneut auf dem großen Haufen gelandet sein.


    Gruß

    A.

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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio542137
    Datum09.02.2009 22:38799453 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Andreas BräutigamDamit dürfte auch diese Initiative erneut auf dem großen Haufen gelandet sein.

    Oooch, schätzungsweise so Mitte 2010 kommt dann der nächste Anlauf.


    MkG,
    Christi@n

    -------------------------------------------------
    Fumus ignem

    - This is my very own opinion... -

    "Somewhere in Alaska an igloo is missing its idiot...."

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen542138
    Datum09.02.2009 22:40799624 x gelesen
    Geschrieben von Christi@n PannierOooch, schätzungsweise so Mitte 2010 kommt dann der nächste Anlauf.

    Da könnten wir doch mal langsam anfangen Wetten abzuschließen aus welchem Bundesland dann der Vorstoß kommt. ;-)


    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY542144
    Datum09.02.2009 23:27799278 x gelesen
    Geschrieben von Marc DickeyDa könnten wir doch mal langsam anfangen Wetten abzuschließen aus welchem Bundesland dann der Vorstoß kommt. ;-)

    Bayern, Bayern.:-(


    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner


    Aus gegebenem Anlass:
    Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Diskussionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.

    Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles)

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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio542148
    Datum09.02.2009 23:48798569 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Anton KastnerBayern, Bayern.:-(

    Nee, Bayern war ja dieses mal dran, d.h. nächstes mal dann jemand anderes.
    Ohne jemandem zu nahe treten zu wollen.... aber ich sach ma: Rheinland-Pfalz.


    MkG,
    Christi@n

    -------------------------------------------------
    Fumus ignem

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    AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern542149
    Datum09.02.2009 23:49798713 x gelesen
    Geschrieben von Marc DickeyDa könnten wir doch mal langsam anfangen Wetten abzuschließen aus welchem Bundesland dann der Vorstoß kommt. ;-)

    Ich wette RLP.


    Grüßle
    Christian





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    AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen542152
    Datum09.02.2009 23:56798875 x gelesen
    Vielleicht hat das KEINlöschfahrzeug ja bis dahin auch 14 Tonnen...


    Gruß

    A.

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    AutorIngo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen542174
    Datum10.02.2009 08:07799497 x gelesen
    Geschrieben von Andreas Bräutigameben wurde ein Schreiben des BMVBS (datiert von heute) hier angespült, in dem es den Ländern mitteilt, dass es für die Umsetzung der Bundesratsentschließung KEINE Umsetzungsmöglichkeit gibt, weil die EU-Richtlinien 91/431 EWG und 2006/126 EG dem klar entgegen stehen.

    Gibt es da auch eine Begründung? In Östereich geht es ja auch.

    Gruß
    Ingo


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    AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen542185
    Datum10.02.2009 09:07798939 x gelesen
    Geschrieben von Ingo zum FeldeGibt es da auch eine Begründung?

    Im Groben: Feuerwehr ist nicht KatS, und was für KatS möglich ist ist für Fw nicht möglich.


    Gruß

    A.

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    INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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    AutorChri8sto8ph 8B., Hitzacker / Niedersachsen542202
    Datum10.02.2009 11:02799096 x gelesen
    Geschrieben von Andreas Bräutigameben wurde ein Schreiben des BMVBS (datiert von heute) hier angespült, in dem es den Ländern mitteilt, dass es für die Umsetzung der Bundesratsentschließung KEINE Umsetzungsmöglichkeit gibt, weil die EU-Richtlinien 91/431 EWG und 2006/126 EG dem klar entgegen stehen.

    Das kann ich eigentlich nicht ganz nachvollziehen, sie könnten doch eine ganz neue Klasse erschaffen, was nicht unmöglich ist, denn mit der Klasse T ging das ja auch, diese Klasse ist auch nur eine deutsche Klasse.
    Und wenn hier schon vorschläge kommen was man noch ändern könnte, aus meiner sicht müsste die kombination von B und T automatisch dazu führen das man BE bekommt.
    Die Begündung warum dies nicht möglich ist, ist das T ein "deutscher" und B,BE ein "EU" Führerschein ist.


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    AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen542204
    Datum10.02.2009 11:23799102 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Andreas BräutigamIm Groben: Feuerwehr ist nicht KatS, und was für KatS möglich ist ist für Fw nicht möglich.

    ... und was ist nach der Meinung dieser denn KatS ?

    Oder anderes herum: für den 3,88t KTW-B der MTF oder auch den zukünfigen AC-Erkunder (da wohl doch ZS/KatS ... was sonst) wäre eine Ausnahme möglich ?

    Gruss
    Gerhard


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    AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen542206
    Datum10.02.2009 11:49798291 x gelesen
    Ich bin nicht beim Bundesverkehrsministerium und auch nicht bei der EU-Kommission. Fragen bitte nach dort :-)


    Gruß

    A.

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    AutorFran8z W8., Neumarkt Sankt Veit / Bayern542207
    Datum10.02.2009 11:50798228 x gelesen
    Geschrieben von Gerhard Bayer
    Oder anderes herum: für den 3,88t KTW-B der MTF oder auch den zukünfigen AC-Erkunder (da wohl doch ZS/KatS ... was sonst) wäre eine Ausnahme möglich ?

    Servus,

    anscheinend ja.
    Aber wer versteht denn diese "Oberbürokraten" denn überhaupt noch? Ich auf jeden Fall nicht. Oder anders ausgedrückt, zuerst werden hunderte wenn nicht tausende Farhschullehrer mit Konzessionen versorgt, dann werden Führerscheine bis ins Allerkleinste "bürokratisiert" und jetzt wird alles wieder umgekehrt na denn "Gute Nacht", als wenn wir keine anderen Probleme hätten.

    Mfg

    Franz W.


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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio542213
    Datum10.02.2009 12:34798462 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Gerhard Bayer... und was ist nach der Meinung dieser denn KatS ?

    Vielleicht sollten sich die deutschen Feuerwehren langsam mal entscheiden, ob sie Katastrophenschutz sein wollen oder nicht. Als es um die Frage der wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 48 h ging war man ja heilfroh NICHT Katastrophenschutz zu sein und damit in den Anwendungsbereich der Arbeitszeitrichtlinie zu fallen. In der Urteilsbegründung des VG Freiburg vom 25.09.2003 ist genau das einer der Gründe.


    MkG,
    Christi@n

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    Fumus ignem

    - This is my very own opinion... -

    "Somewhere in Alaska an igloo is missing its idiot...."

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    AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW542222
    Datum10.02.2009 14:06798494 x gelesen
    Geschrieben von Christi@n PannierVielleicht sollten sich die deutschen Feuerwehren langsam mal entscheiden, ob sie Katastrophenschutz sein wollen oder nicht. Als es um die Frage der wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 48 h ging war man ja heilfroh NICHT Katastrophenschutz zu sein

    Ironie an:

    Das ist ja auch die BF

    Ironie aus

    Vielleicht sollte man alle TSF die zu schwer sind, einfach orange anmalen, den Funkrufnamen auf Kater oder Leopold usw ändern und die nur bei Katastrophenalarm einsetzen, dann geht das.

    Gruß

    Thomas


    Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
    Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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    Autoranto8n g8., münchen / bayern542227
    Datum10.02.2009 14:13798328 x gelesen
    Geschrieben von Christoph Basedow, Hitzacker
    Das kann ich eigentlich nicht ganz nachvollziehen, sie könnten doch eine ganz neue Klasse erschaffen, was nicht unmöglich ist, denn mit der Klasse T ging das ja auch, diese Klasse ist auch nur eine deutsche Klasse.
    Und wenn hier schon vorschläge kommen was man noch ändern könnte, aus meiner sicht müsste die kombination von B und T automatisch dazu führen das man BE bekommt.
    Die Begündung warum dies nicht möglich ist, ist das T ein "deutscher" und B,BE ein "EU" Führerschein ist.


    Man könnte doch einfach einen mit T Führerschein Feuerwehrfahrzeuge fahren lassen wer mit einem Traktor undzwei Anhängern unbeschadet durch den kreisverkehr kommt, 60 km/h fahren darf mit mehr als 20t der kann auch ein Feuerwehr auto mit 12t im falle des falles fahren. Damit wären die meisten probleme der ländlichen Feuerwehren gelöst um die geht es ja dort sind doch relativ viele junge Landwirte mit T Führerschein vertreten


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    AutorAlbr8ech8t K8., Ostfildern / BW542231
    Datum10.02.2009 14:28798220 x gelesen
    Hallo,
    Geschrieben von Thomas Edelmann,
    Vielleicht sollte man alle TSF die zu schwer sind, einfach orange anmalen, den Funkrufnamen auf Kater oder Leopold usw ändern und die nur bei Katastrophenalarm einsetzen, dann geht das.


    oder man lässt einfach die Maschinisten den entsprechenden Führerschein >> C << machen, dann geht das auch. Sogar gesetzeskonform.
    mfg a


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    AutorIngo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen542239
    Datum10.02.2009 15:39798250 x gelesen
    Geschrieben von Thomas Edelmanndann geht das.

    Nur wenn sich das Verkehrsministerium bequemt zumindest für den Teil KatS die Bundestratsinitiative unzusetzen. Denn einen Grund dagegen außer "das wollen wir nicht" scheinen die ja nicht zu haben.

    Gruß
    Ingo


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    AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen542241
    Datum10.02.2009 15:48797973 x gelesen
    Geschrieben von Ingo zum FeldeDenn einen Grund dagegen außer "das wollen wir nicht" scheinen die ja nicht zu haben.


    Das Tolle aus deren Sicht ist: Brauchen sie auch nicht...


    Gruß

    A.

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    AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen542253
    Datum10.02.2009 16:42798080 x gelesen
    Servus,

    siehe auch Augsburger Allgemeine.

    MfG

    Ingo


    --



    atemschutzunfaelle.eu LIVE 2009 - Infos zum Programm online. Anmeldung ab sofort möglich!.. die ersten 25% der Plätze sind weg.

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    "Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt]

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    Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;)

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    AutorFlor8ian8 S.8, bedernau / bayern544631
    Datum20.02.2009 21:53797874 x gelesen
    Das wäre doch viel zu einfach.
    Aber letzens kam hier im Bayerischen Rundfunk "jetzt red i" wo eben auch die sache mit dem Feuerwehrführerschein aufkamm. Einer der anwesenden Politiker begründete die sache das es nicht machbar ist mit dem argument FW ist nicht KATS und dann noch mit den vielen unfallen mit (GROßEN) Feuerwehrfahrzeugen.

    So und nun noch etwas Ironie:
    Ich hätte den Vorschlag "TSA`s " wieder einzuführern. Da gibts keine Probleme wegen Führerschein.


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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 544649
    Datum21.02.2009 05:56798312 x gelesen
    Geschrieben von Florian SimonEiner der anwesenden Politiker begründete die sache das es nicht machbar ist mit dem argument FW ist nicht KATS und dann noch mit den vielen unfallen mit (GROßEN) Feuerwehrfahrzeugen.


    Bayrische Politiker sind auch der Auffassung das man mit 2 Maß noch Auto fahren kann. So viel dazu.


    Mit kameradschaftlichem Gruß
    Florian Besch

    für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

    "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache."

    Marko Ramius

    Ich bin ein Freund der klaren Worte

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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg544676
    Datum21.02.2009 10:16798037 x gelesen
    *lach*
    Richtig!

    Aber dies kostet Geld, das die Kommunen bzw. die Länder nicht haben ....


    Beste Grüße
    Udo Burkhard
    -----------------------------------
    schau mal rein: www.helferportal.org

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    AutorFlor8ian8 S.8, bedernau / bayern544713
    Datum21.02.2009 12:00797776 x gelesen
    Naja , kommt drauf an in welchem zeitraum mann die 2 Maß trinken :-) das hatt der Herr Beckstein ja nicht gesagt :-). Ich für meinen teil wäre schon nach 1 maß nicht mehr fahrtüchtig.


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    AutorAlbr8ech8t K8., Ostfildern / BW544733
    Datum21.02.2009 12:44797439 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Udo Burkhard,
    Aber dies kostet Geld, das die Kommunen bzw. die Länder nicht haben ....


    das Geld ist schon vorhanden, nur will man das nicht dafür ausgeben. Eine neue Gemeindehalle, Kunstwerke oder die Unterstützung des Heimatvereins sind werbewirksamer als die Bezahlung von Führerscheinen. Kommunalpolitiker investieren eben lieber in Projekte die entsprechend Wählerstimmen bringen und da hat die Feuerwehr nicht erste Priorität. Wenn die Gemeinden Qualität wollen, müssen sie ganz einfach investieren, denn Qualität kostet auf der ganzen Welt Geld.
    mfg ak


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    AutorJan-8Hen8dri8k L8., Schutzbach / RLP544743
    Datum21.02.2009 13:40797904 x gelesen
    Ja das liebe Geld kleine Anmerkung am Rande:

    fährt sich ein 3,5t Sprinter als ein 4,5t??

    Es ist schon witzig das die Kommunen einen CE bezahen obwohl für die Feuerwehr doch ein C ausreichend wäre (Für alle mit den alten Klassen das E steht für Anhänger)

    Es kann mir doch keiner erzählen das ein Führerschein mit Anhänger das gleiche kostet wie einer ohne Anhänger... mann will zwar nicht bezahlen aber wenn man es tut spielt der Preis dann doch keine Rolle...

    einfach erfahrene C1 Fahrer zum Führerschein schicken die haben die Klasse C mit sicherheit schnell und für kleines Geld geschafft und schon hört dieser Wahnsinn mit den 7,49t auf

    nach und nach Jahr für Jahr kann man dann die jüngerne mit B Führereschein nachschulen und wer umbeding CE machen will soll den E Anteil gefälligst selber bezahlen!


    Persönliche und private Meinungsäusserung

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    AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen544745
    Datum21.02.2009 14:15798103 x gelesen
    Geschrieben von Jan-Hendrik Laurenzund wer umbeding CE machen will soll den E Anteil gefälligst selber bezahlen!

    um die Anhänger der Gemeinde / stadt fahren zu können? Im Leben nicht...


    Viele Grüße

    Christian

    Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

    besucht die Feuerwehr Steinbach


    "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
    (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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    AutorJoch8en 8P., Mannheim / Baden-Württemberg544749
    Datum21.02.2009 14:49797530 x gelesen
    Geschrieben von Christian Fleschhutum die Anhänger der Gemeinde / stadt fahren zu können? Im Leben nicht...

    Wenn die Gemeinde Hänger hat, soll sie auch CE bezahlen.
    Bei uns gibt's kaum noch welche (dafür WLF) also kriegt man auch keinen CE sondern nur C. Die letzten Hänger werden von der BF gefahren...


    Grüße aus Mannem
    Jochen

    Hier bin ich "zu Hause": http://www.FF-Friedrichsfeld.de
    Hier im Forum vertrete ich aber immer MEINE EIGENE Meinung.

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    AutorJan-8Hen8dri8k L8., Schutzbach / RLP544750
    Datum21.02.2009 14:49797496 x gelesen
    Wie viele Anhänger mit 500kg und mehr habt ihr denn in der Feuerwehr? die meisten Freiwilligen Feuerwehren die ich kenne haben gar keinen Anhänger und wenn überhaupt dann vielleicht eine Pulverkugel oder einen kleinen Schlauchanhänger. Für die braucht man das E noch nicht oder?

    Gruß Jan


    Persönliche und private Meinungsäusserung

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    AutorAdol8f H8., Rosenheim / Bayern544751
    Datum21.02.2009 14:52797538 x gelesen
    Geschrieben von Jan-Hendrik LaurenzEs ist schon witzig das die Kommunen einen CE bezahen obwohl für die Feuerwehr doch ein C ausreichend wäre (Für alle mit den alten Klassen das E steht für Anhänger)

    Es kann mir doch keiner erzählen das ein Führerschein mit Anhänger das gleiche kostet wie einer ohne Anhänger... mann will zwar nicht bezahlen aber wenn man es tut spielt der Preis dann doch keine Rolle...


    Bei uns in Rosenheim zahlt die Stadt nicht den Führerschein, sondern gewährt nur einen Zuschuss. Ein WLF wurde als Fahrschulfahrzeug aufgerüstet, ein Anhänger angeschafft. Somit muss der Fahrschüler nur noch die Kosten für die Stunden des Fahrlehrers und die anfallenden Gebühren für Prüfung und Verwaltung tragen, abzüglich des Zuschusses der Stadt. Wenn nur der Führerschein der Klasse C bezuschusst werden würde, dann wären wohl viel weniger FA dazu bereit, den Führerschein zu machen.
    Natürlich wird das nicht überall so gehandhabt. In Kommunen, in denen der FS voll bezahlt wird, stimme ich dir natürlich zu.


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    AutorJan-8Hen8dri8k L8., Schutzbach / RLP544753
    Datum21.02.2009 14:54797176 x gelesen
    Geschrieben von Adolf HuberBei uns in Rosenheim zahlt die Stadt nicht den Führerschein, sondern gewährt nur einen Zuschuss

    Das entspricht ja in etwa dem was ich meinte das E zahlt ihr dann leten endes selber wenn ich geld für den FS selber zahle würde ich auch auf das E bestehen da gebe ich dir völlig recht


    Persönliche und private Meinungsäusserung

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    AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen544754
    Datum21.02.2009 14:54797706 x gelesen
    Hallo,

    Anhänger, die "E" erforderlich machen:

    AL, Schlauchanhänger, TSA, diverse Materialanhänger etc.

    Reicht dir das?


    Viele Grüße

    Christian

    Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

    besucht die Feuerwehr Steinbach


    "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
    (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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    AutorPete8r L8., Flöha / Sachsen544773
    Datum21.02.2009 16:47796964 x gelesen
    Geschrieben von Adolf HuberBei uns in Rosenheim zahlt die Stadt nicht den Führerschein, sondern gewährt nur einen Zuschuss.

    Welcher dann hoffentlich nicht an irgendwelche Bedingungen geknüpft ist(wobei gerade die verpflichtung zum Dienst ohnhin fragwürdig ist).

    Ansonsten ist der FS hoffentlich als erstes im Interesse der Fw.. Und dann kann es wie bereits mehrfach gesagt nicht sein das der FA Geld zuzahlen muss.


    Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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    AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen544805
    Datum21.02.2009 21:37797547 x gelesen
    Moin

    Geschrieben von Jan-Hendrik Laurenzdie meisten Freiwilligen Feuerwehren die ich kenne haben gar keinen Anhänger und wenn überhaupt dann vielleicht eine Pulverkugel oder einen kleinen Schlauchanhänger. Unser PLA mit 250kg Pulver hat ein zGG von 790kg. Also Klasse BE, da über 750kg, und da alle Zugfahrzeuge zu schwer sind, als dass sie mit dem PLA noch unter 3,5t lägen.

    Gruß
    Seba


    --
    Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel)

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz544854
    Datum22.02.2009 10:57796853 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Sebastian WeißUnser PLA mit 250kg Pulver hat ein zGG von 790kg. Also Klasse BE, da über 750kg, und da alle Zugfahrzeuge zu schwer sind, als dass sie mit dem PLA noch unter 3,5t lägen.

    Korrekt. Aber in dem Fall würde ich mal den PLA komplett einsatzbereit auf eine Waage stellen und nachwiegen, ob man das Teil (da vermutlich hergestellt, bevor die Anhängerregelungen des Führerscheins kamen) nicht auch auf 750kg ablasten kann. Könnte ja durchaus sein, dass das möglich ist.

    Gruß,
    Michael


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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz544857
    Datum22.02.2009 11:07797085 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Christian Fleschhutum die Anhänger der Gemeinde / stadt fahren zu können? Im Leben nicht...

    Vielleicht erstmal nachdenken:

    - die entsprechende Feuerwehr hat keine Anhänger (wie vermutlich immer noch die meisten Wehren, die C-Fahrzeuge haben): Es besteht kein Grund, die im Verhältnis zum C-Führerschein recht teure CE-Ausbildung auch noch zu bezahlen.

    - die entsprechende Feuerwehr hat Anhänger: Vor der CE-Ausbildung muss man sich auch hier einige Fragen gefallen lassen. Werden die Anhänger dringend im ersten Abmarsch gebraucht? Braucht man wirklich so viele CE- wie C-Fahrer? Sind die Anhänger vielleicht nur noch Überbleibsel von früher und sollen sowieso abgeschafft werden?

    Also nicht gleich losschreien, dass man unbedingt oder keinesfalls CE braucht. Das ist nun wirklich von den Verhältnissen der entsprechenden Wehr vor Ort abhängig. Ich habe aber auch schon oft von Wehren gehört, die den C+CE bezahlen, obwohl keine Anhänger vorhanden sind, einfach, weil es sich anscheinend noch nicht überall rumgesprochen hat, dass auch der C alleine möglich und deutlich billiger ist. Das ist dann Geldvernichtung pur.

    Gruß,
    Michael


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    AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen544901
    Datum22.02.2009 15:52796661 x gelesen
    Moin

    Geschrieben von Michael WeyrichKorrekt. Aber in dem Fall würde ich mal den PLA komplett einsatzbereit auf eine Waage stellen und nachwiegen, ob man das Teil (da vermutlich hergestellt, bevor die Anhängerregelungen des Führerscheins kamen) nicht auch auf 750kg ablasten kann.Richtig. Wurde schon gemacht, sind real knapp über 700kg. Die Ablastung ist bereits in Planung.

    Gruß
    Sebastian


    --
    Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel)

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    AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen544909
    Datum22.02.2009 16:30797557 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Sebastian WeißRichtig. Wurde schon gemacht, sind real knapp über 700kg. Die Ablastung ist bereits in Planung.

    ... was gibt es da groß zu planen (der Vorgang hört sich ja komplizierter an als bei einer obersten Landesbehörde ;-) )? Sind maximal zwei Termine wg. Änderung Brief und Schein ...
    Wurde bei uns mit einem (ehemals) 800 kg Pritschenanhänger auch durchgeführt.

    Gruss
    Gerhard


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    AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen544988
    Datum22.02.2009 21:53796520 x gelesen
    Moin

    Geschrieben von Gerhard Bayer.. was gibt es da groß zu planenMensch Gerhard... "ist bereits in Planung" ist die Umschreibung für "bin ich nicht zuständig, und habe keine Ahnung wie der Sachstand ist".
    Kannst du ja vielleicht mal irgendwann bei deiner
    Geschrieben von Gerhard Bayerobersten Landesbehördegebrauchen ;o)

    Gruß
    Sebastian


    --
    Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel)

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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio545529
    Datum26.02.2009 01:37797886 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Florian BeschBayrische Politiker sind auch der Auffassung das man mit 2 Maß noch Auto fahren kann. So viel dazu.

    Spez. einige CSU-Politiker haben da ja einschlaegige Erfahrung (u.a. Wiesheu, Unfall mit 1,7 Promille, 1 Toter)


    MkG,
    Christi@n

    -------------------------------------------------
    Fumus ignem

    - This is my very own opinion... -

    "Für die Notlandung eines Airbus auf dem Hudson River in New York vor vier Wochen waren kanadische Gänse verantwortlich" (FOCUS Online, 13.02.2009)
    Nicht auszudenken, wenn iranische Gänse verantwortlich gewesen wären...

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    AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz545531
    Datum26.02.2009 06:26797663 x gelesen
    Guten Morgen!

    Geschrieben von Christi@n PannierSpez. einige CSU-Politiker haben da ja einschlaegige Erfahrung (u.a. Wiesheu, Unfall mit 1,7 Promille, 1 Toter)

    Interessant. Hast Du zu diesem Fall ein Urteil?

    Ich kenne einen Fall aus Rh.- Pfalz, da wurde ein "Normalbürger" für eine "folgenlose" Trunkenheitsfahrt mit 1,7 Promille zu 30 Tagessätzen je 100,-- Verurteilt. Ebenso wurde die FEB angewiesen dem Verurteilten vor Ablauf von weiteren 18 Monaten keine Fahrerlaubnis auszustellen.

    Der "Normalverbraucher" war also nicht nur seinen Lappen 24 Monate und 3.000,-- los, er musste die FE komplett neu erwerben sowie zum Idiodentest.
    Mich würde nun interessieren ob eine Promi genau so verurteilt wird oder ob es doch den "Promi-Bonus" bzw. "Politiker-Bonus" gibt.

    Gruß vom Berg

    Jakob


    Alles meine ganz private Meinung und keinesfalls die Meinung meiner Feuerwehr oder Gemeinde oder sonst wem!

    Alle meine Beiträge sind ausschließlich zur Verwendung auf www.feuerwehr-forum.de bestimmt und ich betrachte diese als mein geistiges Eigentum! Die Verwendung von mir verfassten ganzen Beiträgen, Auszügen und Textpassagen aus diesen Beiträgen, Zitaten, Bildern, Zeichnungen usw. in anderen Foren oder Medien sowie das verfielfältigen oder Kopieren meiner Beiträge und/oder die Weitergabe an dritte Personen bedarf meiner vorherigen ausdrücklichen Genehmigung! Sollte der Zeilenumbruch beim heimlichen Ausdrucken meiner Beiträge nicht stimmen, bitte eine kurze Mail an mich. Ich versende dann die entsprechenden Beiträge im passenden Format.

    Suche folgende Reservistenkrüge (Soldatenkrüge):
    22. Inf.-Reg. Saargemünd / 5. Chevaulegers -Reg. Zweibrücken / 1. MG-Abteilung Landau / 23. Inf.-Reg. Germersheim /
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    Wer glaubt, Deutschland hätte einen wohlorganisierten und schlagkräftigen Katastrophenschutz, der glaubt auch, das Christkind sei der Sohn vom Weihnachtsmann und dem Osterhasen.
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    AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern545540
    Datum26.02.2009 08:40796235 x gelesen
    Moin,


    Geschrieben von Christi@n PannierSpez. einige CSU-Politiker haben da ja einschlaegige Erfahrung (u.a. Wiesheu, Unfall mit 1,7 Promille, 1 Toter)

    Wiesheu ist für mich einer, nicht einige.


    Gruß vom See
    Christian





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    AutorKatj8a R8., Köln / NRW545553
    Datum26.02.2009 09:55797017 x gelesen
    Hi,

    Geschrieben von Jakob TheobaldIch kenne einen Fall aus Rh.- Pfalz, da wurde ein "Normalbürger" für eine "folgenlose" Trunkenheitsfahrt mit 1,7 Promille zu 30 Tagessätzen je 100,-- Verurteilt.

    Das ist doch noch günstig. 30 Tagessäte (was ja die eigentliche Strafe ist) sind am unteren Rand bei einer Trunkenheitsfahrt mit der hohen Alkoholisierung. Die 100,- EUR ergeben sich aus dem netto Monatseinkommen abzüglich Unhaltsverpflichtungen geteilt durch 30 Tage. Wer also 3000,- EUR im Monat netto hat, der bezahlt logischerweise auch mehr, als jemand, der nur 1000 EUR netto hat.

    Geschrieben von Jakob Theobald Ebenso wurde die FEB angewiesen dem Verurteilten vor Ablauf von weiteren 18 Monaten keine Fahrerlaubnis auszustellen.

    Ok, das ist tatsächlich hart. Aber je weiter es nach Süden in der Bundesrepublik geht, desto weniger Spaß verstehen die damit.


    Geschrieben von Jakob Theobalder musste die FE komplett neu erwerben sowie zum Idiodentest.
    Völlig normale Folge bei diesem Alkoholisierungsgrad über 1,6 Promille.
    § 13 Nr.2 c) Fahrverlaubnisverordnung Da gibt es auch kein Ermessen der Behörde mehr, sondern ist die MPU anzuordnen.

    Geschrieben von Jakob TheobaldMich würde nun interessieren ob eine Promi genau so verurteilt wird oder ob es doch den "Promi-Bonus" bzw. "Politiker-Bonus" gibt.

    Naja, Jan Ullrich hat bei seiner Trunkenheitsfahrt mit 1,4 Promille auch eine "normale" Strafe ohne Promibonus bekommen.
    Berlinonline

    Und wenn schon der NRW Verkehrsminister über eine Geschwindigkeitsüberschreitung stolpert und seinen Rücktritt erklären muss, dann dürfte vom Promi-Bonus nicht soo viel übrig sein.

    Gruß
    Katja


    "Wenn ein Deutscher hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern blickt sich um, wen er verklagen kann." Kurt Tucholsky




    Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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    AutorTim 8 N.8, Lkr. Aschaffenburg + Lkr.Milte / Bayern545650
    Datum26.02.2009 21:47796009 x gelesen
    hallo,

    ich habe eine Internetseite gefunden wo man an einer Umfrage teilnehmen kann zu diesem FF Führerschein ist ne Feuerwehr aus unserem Nachbarlandkreis

    http://www.feuerwehr-krommenthal.de/%3Cblink%3EUmfragen%3Cblink%3E.htm


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    AutorAndr8eas8 W.8, Hurlach / Bayern546690
    Datum04.03.2009 22:26797436 x gelesen
    Hallo

    Offenbar geht die Sache nun in die nächste, höhere Runde

    Geschrieben von Bild.de Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) hat einen speziellen Feuerwehr-Führerschein in Aussicht gestellt. Er soll vor allem jungen Feuerwehrleuten ermöglichen, ohne hohe Kosten den Führerschein für Autos bis zu 4,25 Tonnen Gesamtgewicht zu erwerben. Dazu soll es noch im März einen runden Tisch mit den Innenministerien der Länder geben, sagte Tiefensee. Freiwillige Feuerwehren haben oft Probleme Mitglieder zu finden, die auch ein größeres Feuerwehrauto steuern dürfen. Die Prüfungen sollen den Planungen zufolge in Verantwortung der Feuerwehren abgelegt werden.


    Quelle

    Hab bisher leider nur die Zeitung mit den vier Buchstaben als Quelle (Die Newsmeldung ist von 21:17 Uhr)

    "Interessant" klingt vor allem der letzte Absatz. Vor allem auf welcher Ebene die Prüfungen dann abgehalten werden sollen.

    Gruß, Andreas


    http://www.feuerwehr-hurlach.de

    Dies ist meine rein private Meinung und muss nicht der Meinung der Feuerwehr Hurlach oder Gemeinde Hurlach entsprechen und mit ihr überein stimmen.

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    AutorAndr8eas8 W.8, Hurlach / Bayern546691
    Datum04.03.2009 22:29796363 x gelesen
    Hallo

    Hier gibt es noch weitere Infos.

    Gruß, Andreas


    http://www.feuerwehr-hurlach.de

    Dies ist meine rein private Meinung und muss nicht der Meinung der Feuerwehr Hurlach oder Gemeinde Hurlach entsprechen und mit ihr überein stimmen.

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW546692
    Datum04.03.2009 22:38796500 x gelesen
    Geschrieben von Andreas WolfingerOffenbar geht die Sache nun in die nächste, höhere Runde

    Für mich liest sich das so;
    Da sie am EU-Recht gescheitert sind versucht man nun auf Landesebene einen Zwitterführerschein durch zu boxen.
    Da dieses eine neue Führerscheinklasse abseits vom EU-Recht bedeutet sehe ich wieder schwarz, auch wenn es der bessere Weg ist.


    Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
    frei n.Bmark

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    AutorAlex8and8er 8S., Wedel / S-H546694
    Datum04.03.2009 22:59795789 x gelesen
    Mal sehn, wie es mit EU überhaupt weitergeht.
    Wird ja gerade vor dem BVG in zwei Fällen verhandelt.


    Ich vertrete hier nur meine Meinung, nicht die irgendeiner Feuerwehr.
    Und das ist gut so.

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    AutorStef8an 8H., Essen / NRW546695
    Datum04.03.2009 23:05796451 x gelesen
    Geschrieben von Katja MidunskyUnd wenn schon der NRW Verkehrsminister über eine Geschwindigkeitsüberschreitung stolpert und seinen Rücktritt erklären muss, dann dürfte vom Promi-Bonus nicht soo viel übrig sein.

    Finanziell dürfte der aber weich fallen bzw. gefallen sein, oder?


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    AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg546696
    Datum04.03.2009 23:20796768 x gelesen
    Geschrieben von Andreas Wolfinger"Interessant" klingt vor allem der letzte Absatz. Vor allem auf welcher Ebene die Prüfungen dann abgehalten werden sollen.

    Spitze. Das läuft in manchen Wehren dann darauf hinaus, dass der Bewerber seinen Namen oben links fehlerfrei auf dem Prüfungsbogen vermerken kann. Und als nächstes kommt jemand auf die Idee, dass 4,25t ja eigentlich blöd sind (zumindest bei Feuerwehrs) und man 7,5t braucht, wetten?

    Würden manche "Interessenvertreter" ihre Energie in sinnvolle Weiterbildung, statt in derart dämliche Projekte stecken, würden wahrscheinlich mehr FA diesen Führerschein ablehnen.

    Gruß, Markus


    Wenn man aus dem 100. Stockwerk springt, kann man 99 Stockwerke glauben, man könne fliegen. (Capital)

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    AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen546698
    Datum04.03.2009 23:21797063 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Markus WeberUnd als nächstes kommt jemand auf die Idee, dass 4,25t ja eigentlich blöd sind (zumindest bei Feuerwehrs) und man 7,5t braucht, wetten?

    Österreich diskutiert im Moment angeblich 5,5t...


    Viele Grüße

    Christian

    Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

    besucht die Feuerwehr Steinbach


    "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
    (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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    AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg546700
    Datum04.03.2009 23:24796672 x gelesen
    Geschrieben von Christian FleschhutÖsterreich diskutiert im Moment angeblich 5,5t...

    Auch mit 5,5t kriegst du kein ordentliches TSF-W auf MAN TGA mehr hin... ;-)

    Ich vermute deshalb, der Schritt mit den 5,5t wird in D ausgelassen, und wir werden gleich die 7,5t-Diskussion bekommen. Ging früher ja auch - und da war schließlich alles besser...

    Gruß, Markus


    Wenn man aus dem 100. Stockwerk springt, kann man 99 Stockwerke glauben, man könne fliegen. (Capital)

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    AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen546705
    Datum04.03.2009 23:51796395 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Markus WeberAuch mit 5,5t kriegst du kein ordentliches TSF-W auf MAN TGA mehr hin... ;-)

    Ich vermute deshalb, der Schritt mit den 5,5t wird in D ausgelassen, und wir werden gleich die 7,5t-Diskussion bekommen.


    Auf dem TGA wirds allgemein schwierig... TGL wäre im Moment das Maß der Dinge... Also gehen wir gleich auf 12 t. Weil der TGL fährt sich ja gleich, egal ob 7,5 oder 12t...


    Viele Grüße

    Christian

    Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

    besucht die Feuerwehr Steinbach


    "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
    (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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    AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg546712
    Datum05.03.2009 00:19796098 x gelesen
    Geschrieben von Christian FleschhutWeil der TGL fährt sich ja gleich, egal ob 7,5 oder 12t...

    Korrekt. Dann lassen wir die Führerscheine für Feuerwehrs gleich weg. Weil Ehrenamt und so. Was sollen wir den noch alles leisten? Das kommt aber erst im übernächsten Schritt.

    Mit dem TGA hast natürlich recht,

    Markus


    Wenn man aus dem 100. Stockwerk springt, kann man 99 Stockwerke glauben, man könne fliegen. (Capital)

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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio546714
    Datum05.03.2009 03:26796405 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Thomas MiddekeDa sie am EU-Recht gescheitert sind

    Gescheitert ist man am deutschen Fahrerlaubnisrecht, in Berlin. Bis Bruessel ist das doch gar nicht gekommen.


    MkG,
    Christi@n

    -------------------------------------------------
    Fumus ignem

    - This is my very own opinion... -

    "Für die Notlandung eines Airbus auf dem Hudson River in New York vor vier Wochen waren kanadische Gänse verantwortlich" (FOCUS Online, 13.02.2009)
    Nicht auszudenken, wenn iranische Gänse verantwortlich gewesen wären...

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW546727
    Datum05.03.2009 08:58795742 x gelesen
    Geschrieben von Christi@n PannierGescheitert ist man am deutschen Fahrerlaubnisrecht, in Berlin

    Viele hier werden noch eine deutsche Fahrerlaubnis haben, stimmt.
    Neuerdings haben wir jedoch einen EU- Führerschein bzw. zwischen durch einen

    1991 wurde vom Ministerrat der Europäischen Gemeinschaft die Führerscheinklassen einheitlich geregelt.
    Eine deutsche FsK 4,5to (B1-E?) würde also gegen die übernommene Einteilung der EU stehen.

    Richtig ist das die EU-Vorgaben durch die Länder in eigener Zuständigkeit umgesetzt werden, also die ganze Ausbildungs und Prüfungsgeschichte zum selben Ergebnis.

    Noch
    denn die Prüfungsfragen sollen künfig auch in der Rue de la Loi Nr.175 geschrieben werden.
    Der erste Schritt zur theoretische Prüfung am PC ist teilw. schon umgesetzt, berechtigter Zankapfel sind die Verkehrsschilder und teilw. witzige lokale Sonderregelungen (zB, unser Umweltzone).


    Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
    frei n.Bmark

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW546735
    Datum05.03.2009 10:21795464 x gelesen
    Geschrieben von Markus WeberGeschrieben von Christian FleschhutÖsterreich diskutiert im Moment angeblich 5,5t...

    Auch mit 5,5t kriegst du kein ordentliches TSF-W auf MAN TGA mehr hin... ;-)

    Ich vermute deshalb, der Schritt mit den 5,5t wird in D ausgelassen, und wir werden gleich die 7,5t-Diskussion bekommen. Ging früher ja auch - und da war schließlich alles besser...


    da es Bundesländer zu geben scheint, die bereits TSF mit 4,5 t fördern, macht die 4,25 t Regelung eh wenig Sinn....


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen548295
    Datum15.03.2009 13:47795986 x gelesen
    Geschrieben von Andreas WolfingerHallo

    Offenbar geht die Sache nun in die nächste, höhere Runde

    Geschrieben von Bild.de
    Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) hat einen speziellen Feuerwehr-Führerschein in Aussicht gestellt. Er soll vor allem jungen Feuerwehrleuten ermöglichen, ohne hohe Kosten den Führerschein für Autos bis zu 4,25 Tonnen Gesamtgewicht zu erwerben. Dazu soll es noch im März einen runden Tisch mit den Innenministerien der Länder geben, sagte Tiefensee. Freiwillige Feuerwehren haben oft Probleme Mitglieder zu finden, die auch ein größeres Feuerwehrauto steuern dürfen. Die Prüfungen sollen den Planungen zufolge in Verantwortung der Feuerwehren abgelegt werden.


    Hallo,
    ich habe im Urlaub den Tiefensee zu diesem Thema in der Tagesschau gesehen und jetzt mal den Artikel dazu gelesen:
    Es soll also ein Führerschein für die Feuerwehr (auch HiOrg´s?) geben, der den B auf 4,25t erweitert, nur hierfür oder auch Privat?
    Da ja der C1 (in Gold?) 3000.- € kostet, soll die Erweiterung (auf 4,25t !) für ein Drittel zu haben sein. An den Fahrschulen vor Ort bekomme ich dafür einen C1, mit Glück auch C1E.

    Und, wie war das noch: Wer ist für die Bezahlung der Führerscheine verantwortlich?

    Ist der Minister wirklich so dumm? Dann gehört der Abgesetzt. Oder hat er nur falsche Berater?

    Gruß
    Heinrich


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    AutorChri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW548303
    Datum15.03.2009 15:12795630 x gelesen
    Hi,

    Geschrieben von Heinrich BrinkmannDa ja der C1 (in Gold?) 3000.- € kostet, soll die Erweiterung (auf 4,25t !) für ein Drittel zu haben sein. An den Fahrschulen vor Ort bekomme ich dafür einen C1, mit Glück auch C1E.

    Meine Klasse C hat 1400 Euro mit allem Drum und Dran gekostet!! (Gibt es überhaupt ne gesonderte C1-Ausbildung?) Wo ist da die Berechtigung für einen Pseudoführerschein nur für den FW-Dienst, für eine lächerliche Tonnage und mit entsprechender Schulung und Prüfung, wenn ich für 400 Euro mehr ne echte Klasse C bekomme!?

    Geschrieben von Heinrich BrinkmannIst der Minister wirklich so dumm? Dann gehört der Abgesetzt. Oder hat er nur falsche Berater?

    Keine Ahnung. Aber irgendjemand wirft da massiv mit falschen Fakten um sich, die dann auch noch ungeprüft übernommen werden. Einfach armselig!


    Gruß,
    Christian Rieke

    ***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte***

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    AutorChri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW548305
    Datum15.03.2009 15:17794991 x gelesen
    Hi,

    fällt mir grad noch so spontan ein:

    Geschrieben von Christian RiekeGeschrieben von Heinrich Brinkmann"Ist der Minister wirklich so dumm? Dann gehört der Abgesetzt. Oder hat er nur falsche Berater?"

    Keine Ahnung. Aber irgendjemand wirft da massiv mit falschen Fakten um sich, die dann auch noch ungeprüft übernommen werden. Einfach armselig!


    Dieses Jahr ist Wahl!! Vorm 27.09 wird da jetzt eine pompöse Sitzung abgehalten und nach der Wahl gibt es doch noch einen Grund dagegen. Warum sind die letzten Iniativen denn immer ins Leere gelaufen und jetzt wird plötzlich "reagiert"!?


    Gruß,
    Christian Rieke

    ***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte***

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    AutorPete8r L8., Flöha / Sachsen548308
    Datum15.03.2009 15:55795151 x gelesen
    Geschrieben von Heinrich BrinkmannDa ja der C1 (in Gold?) 3000.- € kostet, soll die Erweiterung (auf 4,25t !) für ein Drittel zu haben sein. An den Fahrschulen vor Ort bekomme ich dafür einen C1, mit Glück auch C1E.

    Stand 2007 habe ich für zwei Kollegen der Feuerwehr eine Fahrschule gefunden welche den CE exclusive der Prüfungsgebühren für 1,6T€ durchführte. Also geschätzt incl. runde 2T€.
    Untersuchungen kamen aus dem laufenden Haushalt unter ärztliche Gebühren.

    Selbst bei der normalen Schwankung innerhalb D sollte für 3000€ schon einiges gehen.

    Geschrieben von Heinrich BrinkmannOder hat er nur falsche Berater?

    Bei längerem Lesen aller so frei verfügbaren Quellen sieht man eigentlich ein wenig wo die Nieten im System zu finden sind ;-). Unter anderem nämlich auch innerhalb der Feuerwehren und Verwaltungen.

    Peter


    Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio548411
    Datum15.03.2009 21:50795240 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Heinrich BrinkmannHallo,
    ich habe im Urlaub den Tiefensee zu diesem Thema in der Tagesschau gesehen und jetzt mal den Artikel dazu gelesen:
    Es soll also ein Führerschein für die Feuerwehr (auch HiOrg´s?) geben, der den B auf 4,25t erweitert, nur hierfür oder auch Privat?
    Da ja der C1 (in Gold?) 3000.- € kostet, soll die Erweiterung (auf 4,25t !) für ein Drittel zu haben sein. An den Fahrschulen vor Ort bekomme ich dafür einen C1, mit Glück auch C1E.

    Und, wie war das noch: Wer ist für die Bezahlung der Führerscheine verantwortlich?

    Ist der Minister wirklich so dumm? Dann gehört der Abgesetzt. Oder hat er nur falsche Berater?


    Das eigentlich interessante ist meines erachtens, dass (so wie ich das verstanden habe) dieser Feuerwehrführerschein lt. Herrn Tiefensees Idee durch die Feuerwehren selbst ausgebildet und geprüft werden soll. Angesichts von (vermutlich) hunderten Feuerwehren, die bis heute weder FwDVen (z.B. FwDV 7) noch UVVen (z.B. Überhosen) sauber umgesetzt haben, erwarte ich da das schlimmste. Denn im Falle eines Unfalls sitzt auf der Gegenseite nicht irgendwer, der von Feuerwehr keine Ahnung hat, sondern ein Rechtsanwalt mit Fachgebiet Verkehtrsrecht und der wird dann interessante Fragen stellen, wie z.B. "Feuerwehrführerschein.... interessant....
    - wer hat den ausgebildet?
    - was hat den Ausbilder hierfür qualifiziert?
    - wie lange dauerte die Ausbildung?
    - welche Inhalte wurden vermittelt?
    Und vor allem
    - wo und wie wurde das alles dokumentiert?"

    Viel Spaß. Ich warte schon auf den Aufschrei, wenn der/die erste FA rechtskräftig verurteilt wird.


    MkG,
    Christi@n

    -------------------------------------------------
    Fumus ignem

    - This is my very own opinion... -

    "Für die Notlandung eines Airbus auf dem Hudson River in New York vor vier Wochen waren kanadische Gänse verantwortlich" (FOCUS Online, 13.02.2009)
    Nicht auszudenken, wenn iranische Gänse verantwortlich gewesen wären...

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW548462
    Datum16.03.2009 08:25794995 x gelesen
    Geschrieben von Christi@n PannierAngesichts von (vermutlich) hunderten Feuerwehren, die bis heute weder FwDVen (z.B. FwDV 7) noch UVVen (z.B. Überhosen) sauber umgesetzt haben,

    eher tausenden...


    Geschrieben von Christi@n PannierViel Spaß. Ich warte schon auf den Aufschrei, wenn der/die erste FA rechtskräftig verurteilt wird.

    das kommt bei Eigenzertifizierung so sicher wie das Amen in der Kirche...


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorMarc8o V8., Appen / Schleswig Holstein550140
    Datum25.03.2009 15:04795235 x gelesen
    gerade eben per Newsletter vom Bmvbs bekommen

    Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee spricht sich für eine erweiterte Ausnahmegenehmigung beim Fahren von Einsatzfahrzeugen aus.
    Eine entsprechende Regelung ist beim Runden Tisch in dieser Woche mit Verbänden, Prüforganisationen und den Bundesländern erörtert worden.
    Sie soll kurzfristig im Kabinett beschlossen werden.

    Tiefensee: "Wir müssen alles tun, um das ehrenamtliche
    Engagement junger Helferinnen und Helfer zu unterstützen. Sie
    retten Leben und setzen sich mit aller Kraft für ihre
    Mitmenschen ein. Deswegen werde ich dem Bundeskabinett eine
    spezifische Ausbildung und Prüfung zum Fahren von
    Einsatzfahrzeugen bis 4,75 Tonnen Gesamtgewicht vorschlagen.
    Sie ist weniger aufwändig und deutlich preiswerter als ein
    üblicher C1 Führerschein. Diese Regelung entspricht der
    Forderung des Deutschen Feuerwehrverbandes und anderer
    Experten des Runden Tisches. Bundesweit können damit 16.000
    Fahrzeuge allein bei den Freiwilligen Feuerwehren gefahren
    werden. 100.000 Fahrer der Freiwilligen Feuerwehren
    profitieren von der neuen Fahrberechtigung. Wir beseitigen
    bürokratische Hemmnisse und bewegen uns mit dieser
    Gewichtsgrenze innerhalb europäischen Rechts. Die neue
    Regelung wird auch für anerkannte Rettungsorganisationen und
    den Katastrophenschutz gelten."


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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 550142
    Datum25.03.2009 15:05795467 x gelesen
    Geschrieben von Marco Vollmerbis 4,75 Tonnen

    Upps.. hat der Feuerwehrführerschein ein wenig an den Hüften zugelegt?


    Mit kameradschaftlichem Gruß
    Florian Besch

    für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

    "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache."

    Marko Ramius

    Ich bin ein Freund der klaren Worte

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    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMarc8o V8., Appen / Schleswig Holstein550144
    Datum25.03.2009 15:06794685 x gelesen
    so ist es original vom bundeministerium eben versendet worden ;-)


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    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW550148
    Datum25.03.2009 15:32794744 x gelesen
    Geschrieben von Florian BeschGeschrieben von Marco Vollmer
    bis 4,75 Tonnen


    Upps.. hat der Feuerwehrführerschein ein wenig an den Hüften zugelegt?


    man hat vermutlich schlicht mal die Fakten nochmal überprüft
    (Sonderregelungen heute schon bis 4,5 t, passende Fahrgestelle, RTW usw.)


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorOlf 8R., Hilbersdorf / Sachsen550154
    Datum25.03.2009 16:08794993 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich Cimolinoman hat vermutlich schlicht mal die Fakten nochmal überprüft
    (Sonderregelungen heute schon bis 4,5 t, passende Fahrgestelle, RTW usw.)


    Wielänge das ausreichen soll weiß aber auch noch keiner, unsere RTW wiegen jetzt schon 5to, bringt also nichts.

    Mal sehen wer sich dann wie lange mit den "passenden Fahrgestellen" zufrieden gibt.


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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW550188
    Datum25.03.2009 18:13795009 x gelesen
    Geschrieben von Olf RichterWielänge das ausreichen soll weiß aber auch noch keiner, unsere RTW wiegen jetzt schon 5to, bringt also nichts.

    die im Bestand der Masse aber nur 4,6... ;-)
    Dauert dann wieder 1 - 5 Jahre, bis man es merkt.


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 550418
    Datum26.03.2009 20:35795467 x gelesen
    Aufschrei unserer "Interessenvertretung"..

    so langsam lassen die auch die Maske fallen.


    Mit kameradschaftlichem Gruß
    Florian Besch

    für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

    "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache."

    Marko Ramius

    Ich bin ein Freund der klaren Worte

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    AutorDani8el 8B., Nörtershausen / RLP550425
    Datum26.03.2009 20:49794969 x gelesen
    Moin,


    das meinen die nicht ernst oder? Meine Oma würd sagen "Dene mößt ma mo schreiwe...." :)


    Daniel


    Ich schreibe hier nur privat und nicht im Namen der Feuerwehr Nörtershausen.
    Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen550432
    Datum26.03.2009 21:07795005 x gelesen
    Geschrieben von DFV Aufgrund der hohen Kosten stünden vor allem kleine Feuerwehren mittelfristig vor dem Aus.

    Achso, man kann Feuerwehren einfach so zumachen, weil sie zu teuer sind? Und ich dachte immer das ginge nur, wenn sie nicht notwendigerweise gebraucht würden.

    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen550433
    Datum26.03.2009 21:10794797 x gelesen
    Geschrieben von Marc DickeyAchso, man kann Feuerwehren einfach so zumachen, weil sie zu teuer sind? Und ich dachte immer das ginge nur, wenn sie nicht notwendigerweise gebraucht würden.

    Ergänzung: Oder ist sich der DFV auf einmal doch bewußt, daß nicht wenige Feuerwehrstandorte objektv überzählig sind?

    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio550436
    Datum26.03.2009 21:14794555 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Florian Besch Aufschrei unserer "Interessenvertretung"..

    so langsam lassen die auch die Maske fallen.


    Ich hatte hier schon prophezeit, dass es nicht bei 4,25 to. bleiben wird, sondern ganz klar auf 7,5 to. gehen wird.


    MkG,
    Christi@n

    -------------------------------------------------
    Fumus ignem

    - This is my very own opinion... -

    "Für die Notlandung eines Airbus auf dem Hudson River in New York vor vier Wochen waren kanadische Gänse verantwortlich" (FOCUS Online, 13.02.2009)
    Nicht auszudenken, wenn iranische Gänse verantwortlich gewesen wären...

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 550437
    Datum26.03.2009 21:15794374 x gelesen
    Geschrieben von Daniel BildhauerMeine Oma würd sagen "Dene mößt ma mo schreiwe...." :)

    Schreib aber ne Email... die feinen Herrschaften reden nicht mit jedem. Dann ärgerst du dich wenigstens nicht über das Porto.

    Vielleicht haben die ja einen Entwurf für eine bundeseinheitliche Beerdigungsordnung in der Schublade


    Mit kameradschaftlichem Gruß
    Florian Besch

    für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

    "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache."

    Marko Ramius

    Ich bin ein Freund der klaren Worte

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    AutorJuli8an 8H., Stemwede / NRW550445
    Datum26.03.2009 21:36794693 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Marc DickeyErgänzung: Oder ist sich der DFV auf einmal doch bewußt, daß nicht wenige Feuerwehrstandorte objektv überzählig sind?

    Solange es Feuerwehrgesetze gibt, die die Erhaltung jeder Feuerwehr fordern solange diese "funktioniert", egal ob überflüssig oder nicht, ist es eh egal ob dem DFV das bewusst ist oder nicht.

    Klick

    Gruß,
    Julian


    Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Feuerwehr, der ich angehöre.


    "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt."
    Albert Einstein

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 550446
    Datum26.03.2009 21:41794589 x gelesen
    Geschrieben von Julian Holsing
    Solange es Feuerwehrgesetze gibt, die die Erhaltung jeder Feuerwehr fordern solange diese "funktioniert", egal ob überflüssig oder nicht, ist es eh egal ob dem DFV das bewusst ist oder nicht.


    Dieser Passus wird doch immer auf das Bestreben des jeweiligen LFV aufgenommen..

    dubios.


    Mit kameradschaftlichem Gruß
    Florian Besch

    für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

    "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache."

    Marko Ramius

    Ich bin ein Freund der klaren Worte

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    AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg550478
    Datum27.03.2009 06:57794708 x gelesen
    Geschrieben von Florian BeschAufschrei unserer "Interessenvertretung"..

    Ich habe ja schon prophezeit, dass es so kommt. Aber wie schnell und direkt das ging, das ist schon fast unverschämt...

    Gruß, MaWe


    Wenn man aus dem 100. Stockwerk springt, kann man 99 Stockwerke glauben, man könne fliegen. (Capital)

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    AutorGunn8ar 8K., Wüstenrot / BW550487
    Datum27.03.2009 08:32794152 x gelesen
    Und um was sollen wir wetten das 7,5 t nicht genug sind

    Das beste finde ich noch das der C1 für die Feuerwehr und andere Orgas nix kosten darf. Bin ja mal gespannt wie der Entwurf für die Ausbildung innerhalb der Feuerwehr aussieht und wer da Ausbilden soll.

    Gunnar Kreidl
    THW Pfedelbach


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    AutorOlf 8R., Hilbersdorf / Sachsen550488
    Datum27.03.2009 08:33795062 x gelesen
    Geschrieben von Florian Besch Aufschrei unserer "Interessenvertretung"..

    Ich weiß nicht, so richtig sehe ich das nicht mehr als meine Interessenvertretung an.

    Geschrieben von DFV„Für die Feuerwehren macht eine Feuerwehr-Fahrerlaubnis bis 4,75 Tonnen mit dem Führerschein der Klasse B nur Sinn, wenn sie ohne zusätzliche Ausbildung und Prüfung erteilt wird.


    Prima Herr Kröger möchte ich sagen, Sie starten eine Zeitbombe für die Niemand die Abbruch Codes kennt und für deren Konsequenzen Sie am Ende nicht verantwortlich sein wollen.

    Geschrieben von DFV Der Spitzenverband der Feuerwehren setzt sich außerdem für eine Fahrerlaubnis bis 7,5 Tonnen bei spezifischer Ausbildung in der Feuerwehr ein. „Wir brauchen einen echten Lkw-Führerschein der Klasse C1 für deutlich unter 1.000 Euro. Damit muss dann aber auch die private Nutzung erlaubt sein

    Aha, schon mal was von Marktwirtschaft gehört? Auch Fahrschulen müssen kostendeckend, wenn nicht gewinnorientiert arbeiten. Die Erlangung bestimmter Führerscheinklassen ist an Lehrinhalte gebunden, und das aus gutem Grund. Das heißt also noch mal speziell für "unsere Interessenvertreter" die Vermittlung des Wissens mus vollständig sein und das braucht Zeit, die aber kostet. Außerdem muss dann jeglicher Führerschein der Klasse C1 gleich teuer sein, unabhänig davon ob der Fahrschüler ein Feuerwehrmann ist oder nicht.

    So mir tut vom Kopf schütteln der Hals weh.

    Schönes Leben noch

    Olf


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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW550494
    Datum27.03.2009 08:46795395 x gelesen
    Geschrieben von Markus WeberIch habe ja schon prophezeit, dass es so kommt. Aber wie schnell und direkt das ging, das ist schon fast unverschämt...

    Wieso?
    Das was da jetzt als Antrag kommt macht doch mehr Sinn als die 4,25 t (für RTW zu wenig, für TSF-W viel zu wenig, für Ausnahme-TSF auch schon zu wenig; demnächst sicherlich ähnliche Probleme bei KLF, ELW 1(,5) usw.).
    Wenn man sich dann die alte Dreier-Regelung zu nutzen macht, ist das ja formal auch keine große Änderung zu früher. (Die Fragen der Eignung bzw. Zuverlässigkeit und Ausbildung von PKW-Fahrern bei heutigen LKW muss man da aussen vor lassen. Aber die Diskussion ist vielfältig. - Ich weiß bei aktueller Betrachtung echt nicht mehr, wo das größere Problem ist, beim TSF mit 180 PS und (überladenen) offiziellen 3,5 t oder beim 7,5-Tonner, der zumindest normativ in der Geschwindigkeit begrenzt ist - und sich heute einfacher und sicherer fahren lässt als vergleichbare Kisten vor 30 Jahren.)
    Am saubersten wäre aber, den C1 grundsätzlich zu überarbeiten, weil wieso sollte gerade für die Feuerwehr (mit einem zusätzlichen Alarmfahrrisiko) eine Sonderregelung existieren. Aber ob die Fahrschullobby da mitmacht?
    (In dem Zusammenhang wäre interessant und ggf. in der Diskussion hilfreich, wie hoch der Aufwand in anderen europäischen Ländern ist.)

    Der große Vorteil der 7,5 t Regelung aus technischer Sicht wäre, dass damit wieder eine harte Grenze bei den Fahrzeugen eingeführt wäre und die schleichende Entwicklung vom TSF-W über das StLF 10/6 zum 10-Tonner gebremst würde...


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz550497
    Datum27.03.2009 08:54794370 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Christi@n PannierIch hatte hier schon prophezeit, dass es nicht bei 4,25 to. bleiben wird, sondern ganz klar auf 7,5 to. gehen wird.

    Naja, den Sinn eines 4,25t-Spezialführerscheins für ca. 1.000,-€ (oder wie war das doch gleich gesagt worden) sehe ich auch nicht. Entweder einen kostengünstigen vollen C1 (wobei 1.000,-€ nicht kostengünstig ist) oder eine 4,25t-Regelung ohne viel Bürokratie. Alles andere ist ein fauler, absolut nichts bringender Kompromiss.

    Vielleicht sollte man sich hinsichtlich der Kosten andere Modelle überlegen. Bei uns wurde vor 5 Jahren mal ein Modell in Zusammenarbeit mit der Verwaltung angeboten:

    - Fahrzeug wird durch die FW gestellt (Doppelbedienung war noch vorhanden, da früher schonmal als Fahrschulfahrzeug für die FW eingesetzt, Fahrzeug war offiziell schon ausgemustert, aber noch nicht verkauft und natürlich auch noch betriebsbereit)
    - Angebote bei Fahrschulen wurden eingeholt, da es genügend Fahrschulen gibt, die sonst einen LKW mieten müssen, war es kein Problem, hier ein Fahrzeug selbst zu stellen
    - Es wurde nur Klasse C ausgebildet (da keine Anhänger vorhanden)
    - Es kamen gleich ca. 20 Fahrschüler auf einmal zusammen
    - Die Gesamtkosten pro Fahrschüler (bei gestelltem Fahrzeug) beliefen sich inkl. aller Prüfungsgebühren, Verwaltungsgebühren sowie ärztlicher/augenärztlicher Untersuchung auf ca. 500-600,-€/Person (die Alt-Klasse-3-Inhaber kamen teilweise sogar unter 500,-€ hin, die Klasse B-Besitzer eher in Richtung 600,-€)

    Wegen der Stellung des Fahrzeuges wurde eine 2jährige Verpflichtungserklärung verlangt. Hier nahmen auch viele FW-Mitglieder von Ortsfeuerwehren ohne entsprechendes Fahrzeug die Möglichkeit wahr, günstig an den Klasse C-Führerschein zu kommen. CE konnte auf Wunsch auf eigene Kosten mit separatem Fahrzeug gemacht werden.

    Kostengünstige Lösungen gibt es auch jetzt schon, man muss nur nach welchen suchen...

    Gruß,
    Michael


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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg550503
    Datum27.03.2009 09:25793804 x gelesen
    Geschrieben von Michael WeyrichKostengünstige Lösungen gibt es auch jetzt schon, man muss nur nach welchen suchen... Sicher gibt es die.
    Aber die Frage ist doch: Ist es politisch gewollt?

    Ich gewinne mehr und mehr den Eindruck,
    das sich die Kommunen mit dem DFV als Sprachrohr von ihrer gesetzlichen (und damit finanziellen) Verpflichtung zur Ausbildung der Feuerwehrleute drücken wollen.

    Wenn die Hilfsorganisationen schreien würden, ok, das wäre verständlich, weil da die Führerscheinkosten in so mancher örtlichen Gruppierung den Jahresetat verdoppeln würden - aber von deren Seite hört und sieht man nichts.


    Beste Grüße
    Udo Burkhard
    -----------------------------------
    schau mal rein: www.helferportal.org

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    AutorMark8us 8R., Stockach / Baden-Württemberg550512
    Datum27.03.2009 10:09794104 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich CimolinoDer große Vorteil der 7,5 t Regelung aus technischer Sicht wäre, dass damit wieder eine harte Grenze bei den Fahrzeugen eingeführt wäre und die schleichende Entwicklung vom TSF-W über das StLF 10/6 zum 10-Tonner gebremst würde...

    Aber doch nur wegen der Kosten, oder? Eben wenn man sowieso einen Führerschein machen muss kann man ja auch schwerere Autos benutzen :-)
    Ansonsten stimme ich Dir voll zu und verstehe den Aufschrei nicht so recht?

    Schade ist nur das dies beim 20/16 nicht greifen wird ;-(

    Ach hätte ich vor einem Jahr das Wissen von Heute gehabt.
    Is irgendwie ein sonderbares gefühl mit 14,5to über Feldwege durch den Wald zu fahren.


    -----------------------------------------------------------
    Gruß
    Markus

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    AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen550515
    Datum27.03.2009 10:18793798 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Markus RebholzIs irgendwie ein sonderbares gefühl mit 14,5to über Feldwege durch den Wald zu fahren.


    der hier fährt mit 18 t durch den Wald (und das wohl nicht mal schlecht)
    Ist aber natürlich auch die Frage, wo ich fahren muss und wie die Wege aussehen...
    Hier ist es sicherlich kein problem auch mit größeren Fahrzeugen zu fahren, wenn ich abseits der Wege fahren will, hilft mir auch kein übliches 7,5 t Allradfahrgestell...
    Link zum Bild der Kamerad oben steht auf einem Weg. Da ist es auch egal ob 12 oder 18 t, da werde ich auch mit beiden nicht fahren...


    Viele Grüße

    Christian

    Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

    besucht die Feuerwehr Steinbach


    "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
    (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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    AutorMark8us 8R., Stockach / Baden-Württemberg550517
    Datum27.03.2009 10:28794001 x gelesen
    Geschrieben von Christian Fleschhutder hier fährt mit 18 t durch den Wald (und das wohl nicht mal schlecht)
    Der ist aber single Bereift und dafür ausgelegt ;-)


    -----------------------------------------------------------
    Gruß
    Markus

    Beitrag bewerten

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW550519
    Datum27.03.2009 10:31793770 x gelesen
    Geschrieben von Christian Fleschhutder hier fährt mit 18 t durch den Wald (und das wohl nicht mal schlecht)

    Dir ist aber schon klar, wo da die Unterschiede zum HLF 20/16 sind?
    - Gewichtsverteilung dürfte nahe 50:50 sein (bei vielen HLF hab ich größte Bedenken, dass auch nur die fahrgestellseitig verlangte Mindestbelastung vorn erreicht wird, wenn die Kabine leer ist...)
    - Bereifung (Single, Gelände vs irgendwas in Zwilling)
    - Bauhöhe (dürfte hier bei irgendwas um die 3,1 m vs 3,3 oder mehr sein
    - (und ich vermute auch sonst, wie Getriebe, Untersetzung, Sperren usw.)


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen550520
    Datum27.03.2009 10:36793878 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Ulrich CimolinoDir ist aber schon klar, wo da die Unterschiede zum HLF 20/16 sind?

    durchaus.

    Aber wie schon geschrieben, kommt auch immer drauf an, wo ich mit dem Bock rumfahre. Ich habe ja Bilder gepostet. Auf den meisten Wegen ist es schlichtweg egal ob Single oder Zwilling (da fahren ja auch Langholztransporter etc., die hab ich noch nicht mit Single gesehen ;) ), auf den kleineren Wegen ist es schlichtweg egal, weil ich da egal ob Single oder Zwilling nicht hinkomme und abseits der Wege fährst du bei uns ganz so einfach auch nicht.
    Beim RW sehe ich das ein, da ist es blöd, wenn ich da alles über ne feuchte Wiese schleppen muss. Beim (T)LF kann ich auch zwei Schläuche mehr auskegeln. Klar, Allrad ist gesetzt...


    Viele Grüße

    Christian

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    besucht die Feuerwehr Steinbach


    "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
    (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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    AutorMatt8hia8s M8., Stockach / Baden-Württemberg550526
    Datum27.03.2009 10:59794467 x gelesen
    Hallo Markus.

    Geschrieben von Markus RebholzAch hätte ich vor einem Jahr das Wissen von Heute gehabt.
    Jetzt machst du mich neugierig, was wäre dann heute anders?

    Grüße aus Oberfrangn

    Matthias


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    AutorMark8us 8R., Stockach / Baden-Württemberg550536
    Datum27.03.2009 11:40793308 x gelesen
    Ich hätte versucht mehr einfluss zu nehmen und auf ein Gesamtwehr Fahrzeugkonzept gepocht.

    Auch kleine funken können schließlich entzünden :-) Habe mich damals aber aus Zeitgründen nicht ausreichend Informiert.


    -----------------------------------------------------------
    Gruß
    Markus

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen550564
    Datum27.03.2009 13:44793594 x gelesen
    Geschrieben von Gunnar KreidlBin ja mal gespannt wie der Entwurf für die Ausbildung innerhalb der Feuerwehr aussieht und wer da Ausbilden soll.

    Folgenden Regelungsansatz fände ich ja persönlich interessant:

    1. Bei vorhandensein von B kann ein Fw-Führerschein aufgesetzt werden, der zum dienstlichen Fahren von Fahrzeugen bis 7,5 t ohne Anhänger berechtigt.

    2. Die Ausbildung erfolgt bei den Feuerwehren (z.B. auf Kreisebene) und umfaßt einen theoretischen Teil von 10 U-Std. und einen praktischen Teil mit 20 U-Std. Einweisungsfahrten auf Feuerwehrfahrzeugen besagter Gewichtsklasse.

    3. Vor Antritt der Ausbildung muß der FA nachweisen, daß er an einem Fahrsicherheitstraining mit dem PKW teilgenommen hat, welches nicht mehr als 6 Monate zurückliegt. Die Fahrerlaubnis der Klasse B muß mindestens 3 Jahre vorher ausgestellt worden sein und der Fa mindestens das 21. Lebensjahr vollendet haben. Eine Untersuchung nach G 25 muß vorliegen.

    4. Der Fw-Führerschein muß alle drei Jahre verlängert werden. Dabei muß eine gültige Bescheinigung über eine EH-Ausbildung und eine maximal 4 Monate alte Bescheinigung über eine Untersuchung nach G25 vorgelegt werden. Auch eine ausreichende Fahrpraxis in den letzten drei Jahren ist nachzuweisen (min 300 km?).

    5. Der Fw-Führerschein ist nur in Verbindung mit einer gültigen Fahrerlaubnis gültig. Bei Fahrverbot oder Verlust der Fahrerlaubnis verlier er seine Gültigkeit und muß abgegeben werden. Eine wiedererteilung darf erst nach einer Neuausbildung zwei Jahre nach Wiedererteilung der Fahrerlaubnis erfolgen.

    6. Als Ausbilder für die in Punkt 2. genannte Erstausbildung können können die bereits tätigen Mashinisten-Ausbilder zur Anwendung kommen, sofern sie die Fahrerlaubnis C sowie eine ausreichende Fahrpraxis auf Fahrzeugen >7,5t nachweisen können. Sie sind vor Aufnahme der Tätigkeit mind. 16 U-Stunden im Bereich der Straßenverkehrsregeln zu schulen. Alle drei Jahre ist eine eintägige Nachschulung notwendig.

    Wäre meines Erachtens in der Summe kostengünstige und halbwegs qualitätsgesicherte Lösung. Ich glaube aber kaum, daß man an so was Interesse hätte.

    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
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    (2) ...

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    AutorMitj8a S8., Pinneberg / SH550565
    Datum27.03.2009 13:52793845 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Marc Dickey3. Vor Antritt der Ausbildung muß der FA nachweisen, daß er an einem Fahrsicherheitstraining mit dem PKW teilgenommen hat, welches nicht mehr als 6 Monate zurückliegt. Die Fahrerlaubnis der Klasse B muß mindestens 3 Jahre vorher ausgestellt worden sein und der Fa mindestens das 21. Lebensjahr vollendet haben. Eine Untersuchung nach G 25 muß vorliegen.

    4. Der Fw-Führerschein muß alle drei Jahre verlängert werden. Dabei muß eine gültige Bescheinigung über eine EH-Ausbildung und eine maximal 4 Monate alte Bescheinigung über eine Untersuchung nach G25 vorgelegt werden. Auch eine ausreichende Fahrpraxis in den letzten drei Jahren ist nachzuweisen (min 300 km?).


    Warum die Einschränkung im Bezug aufs Alter?

    Und warum die Massstäbe höher setzen (Fahrsicherheitstraining, Nachweis der Fahrpraxis etc.) als bei Inhabern der Klasse C bzw. 2?

    Halte ich für schwerlich umsetzbar.

    Gruß,
    Mitja


    Ich spreche grundsätzlich und immer nur für mich!

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    AutorGunn8ar 8K., Wüstenrot / BW550569
    Datum27.03.2009 13:59793157 x gelesen
    Hm haben wir eigentlich in der Form im THW schon

    Nur das Du damit überhaupt berechtigt bist ein blaues Auto zu bewegen, zusätzlich zu Deinen eigentlichen Führerschein. Und Du musst bei uns eine jährliche Unterweisung nachweisen damit deine Fahrerlaubniss bestand hat. Ausgebildet werden die Kraftfahrausbilder ( Sind bei uns Bereichsausbilder ) an den Bundesschulen

    Wäre aber ein Ansatz den ich begrüßen könnte. Es würde auch Garantieren das man sich wenigsten Jährlich mit den Thema beschäftigt.

    Was im THW nicht benötigt wird ist die G 25

    Bin gespannt wie es weiter geht .

    Da ich noch den alten Klasse Drei Führerschein habe und 7,5 t fahren darf, bin ich aber weiter für eine Reguläre C1 Ausbildung an einer Fahrschule. Ich habe selber schmerzhaft Erfahren müssen das ein LKW mit 7,5 t sich anders verhält als ein PKW.


    Gunnar Kreidl
    THW Pfedelbach


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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen550577
    Datum27.03.2009 14:04793742 x gelesen
    Geschrieben von Mitja SuchorskiUnd warum die Massstäbe höher setzen (Fahrsicherheitstraining, Nachweis der Fahrpraxis etc.) als bei Inhabern der Klasse C bzw. 2?

    Dafür halt der Verzicht auf den kostenintensiven Besuch einer Fahrschule und die Möglichkeit interne Kräfte als Ausbilder zu nutzen. Ist letzendlich auch nur eine Form der Qualitätskontrolle. Außerdem soll so eine Inflation der Fw-Führerscheine verhindert und eine Beschränkung auf die notwendige Quantität erreicht werden.

    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
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    (2) ...

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    AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz550605
    Datum27.03.2009 15:42793579 x gelesen
    Hallo!

    Geschrieben von Ulrich CimolinoAm saubersten wäre aber, den C1 grundsätzlich zu überarbeiten, weil wieso sollte gerade für die Feuerwehr (mit einem zusätzlichen Alarmfahrrisiko) eine Sonderregelung existieren. Aber ob die Fahrschullobby da mitmacht?

    Am saubersten und auch eine aus technische Sicht vertretbaren wäre folgende Lösung:

    Klasse B bis 5.5999 kg zulässiges Gesamtgewicht, keinerlei Anhänger, auch nicht mit 750 kg oder so.

    Begründung: In der Regel handelt es sich aus techische Sicht bei Fahrzeugen unter 6 to um "schwere" Transporterfahrgestelle die sich in gewissen Details doch erheblich von den "leichten" bzw. abgelasteten LKW-Fahrgestellen im Bereich von 6 bis 7,5 to unterscheiden.

    Klasse C1 bis von 6.000 kg bis 12.000 kg, keinerlei Anhänger, auch nicht mit 750 kg.

    Begründung: Dieser GEwichtsbereich deckt alle LKW-Fahrgestelle im "mautfreien" Bereich ab und wäre somit der Standardführereschein für Feuerwehrs und Unternehmen.

    Klasse C: Alles über 12.000 kg, ebenfalls ohne Anhänger.

    Für alle Anhänger muss eine separate Erlaubnis erworben werden, gilt dann auch für "Sattelschlepper".

    So würde nach meiner Ansicht im Allgemeinen ein Schuh daraus.

    Jetzt könnte Ihr mich steinigen! Aber bitte nehmt frische Steine!

    Gruß vom Berg

    Jakob


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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz550607
    Datum27.03.2009 15:47792956 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Jakob TheobaldAm saubersten und auch eine aus technische Sicht vertretbaren wäre folgende Lösung:

    Klasse B bis 5.5999 kg zulässiges Gesamtgewicht, keinerlei Anhänger, auch nicht mit 750 kg oder so.

    Begründung: In der Regel handelt es sich aus techische Sicht bei Fahrzeugen unter 6 to um "schwere" Transporterfahrgestelle die sich in gewissen Details doch erheblich von den "leichten" bzw. abgelasteten LKW-Fahrgestellen im Bereich von 6 bis 7,5 to unterscheiden.


    So lange du das ausschließlich an der zul. Gesamtmasse festmachst, bringt das wenig. Es gibt genug "aufgepimpte" Kleintransporter, die bis an die 7,5t-Grenze heranreichen, es gibt aber auch genug Klein-LKW, die teilweise auch unter 7,5t abgelastet sind.

    Gruß,
    Michael


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    AutorDani8el 8B., Nörtershausen / RLP550608
    Datum27.03.2009 16:00793202 x gelesen
    Hi,

    Geschrieben von Jakob Theobald Klasse B bis 5.5999 kg zulässiges Gesamtgewicht, keinerlei Anhänger, auch nicht mit 750 kg oder so.

    Begründung: In der Regel handelt es sich aus techische Sicht bei Fahrzeugen unter 6 to um "schwere" Transporterfahrgestelle die sich in gewissen Details doch erheblich von den "leichten" bzw. abgelasteten LKW-Fahrgestellen im Bereich von 6 bis 7,5 to unterscheiden.


    warum 5599kg? Der 6300kg Iveco Daily ist auch ein Transporter - der Unterschied vom Golf zum 3,5t Crafter dürfter vom Fahrverhalten her größer sein als der vom Crafter zum 6300kg Daily. Mit kein Anhänger meinst du "gar keinen Anhänger" oder "Gespanne bis zur Gewichtsgrenze (so wie beim B jetzt ja auch schon)"?

    Alternativ könnte man die B/C1 Grenze auch an der Fahrzeugart statt am Gewicht festmachen, Frontlenker, Fahrzeuge mit Luftdruckbremse etc. brauchen C1, Transporterfahrgestelle wie der Daily, Mascott o.ä. reicht B.

    Allerdings ist jede Unterteilung irgendwie willkürlich und es wird immer jemand geben, für den diese Regelung schlecht ist und es wird sich auch immer jemand finden, der sich vor den Karren spannen läßt, dass genau diese Regelung Probleme verursacht. Daher am besten alles so lassen wie es ist, einen Teil der Leute entsprechend ausbilden (Fahrschule) und dabei über Ausschreibungen von n Führerscheinen als Paket entsprechende Preise erzielen und gut ist.
    Davon ab, wenn ich mir angucke, dass vieeeele TSF-W auf 7,5t LKW statt auf 5,x-6,xt Transporter aufgebaut sind und damit bei gleicher Leistungsfähigkeit mal eben 20.000€ Teurer sind als notwendig (Signalbalken etc. kommen noch dazu), dann frag ich mich schon, obs wirklich am Geld liegt.
    Kann man nicht sicherstellen, dass einer von den n ausgebildeten Leuten (tagsüber) dann auch wirklich da ist, dann gibts wahrscheinlich noch ganz andere Probleme.


    Daniel


    Ich schreibe hier nur privat und nicht im Namen der Feuerwehr Nörtershausen.
    Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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    AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz550619
    Datum27.03.2009 16:34793272 x gelesen
    Hallo!

    Geschrieben von Daniel BildhauerAlternativ könnte man die B/C1 Grenze auch an der Fahrzeugart statt am Gewicht festmachen, Frontlenker, Fahrzeuge mit Luftdruckbremse etc. brauchen C1, Transporterfahrgestelle wie der Daily, Mascott o.ä. reicht B.

    Auch eine Möglichkeit, denn die Luftdruckbremse ist hier das Unterscheidungsmekrmal. Aber das sollte man mal wirklich durchdiskutieren.

    Geschrieben von Daniel BildhauerMit kein Anhänger meinst du "gar keinen Anhänger" oder "Gespanne bis zur Gewichtsgrenze (so wie beim B jetzt ja auch schon)"?

    ICh meinte garkeine Anhänger, ohne Ausnahme! In meinen Augen ist es absoluter Blödsinn warum ein Durchschnittsfahrer für einen (zum Beispiel) 3,8 to VW-Bus die Klasse C1 benötigt, einen 3,5 to VW mit 750 kg Anhänger jedoch mit dem B fahren darf. Die Unterschiede in Fahrverhalten Singlefahrzeug / Gespann setze ich mal als bekannt vorraus.

    Geschrieben von Daniel BildhauerDer 6300kg Iveco Daily ist auch ein Transporter - der Unterschied vom Golf zum 3,5t Crafter dürfter vom Fahrverhalten her größer sein als der vom Crafter zum 6300kg Daily.

    Da stimme ich Dir zu. Aber diese Argument kommt immer wieder. Ich kontere dann gerne, das Fahrverhalten eines 50 PS Polos unterscheidet sich in der REgel auch von dem Fahrverhalten eines 350 PS SPortwagens und trotzdem darf ich mit der Klasse B einen F... fahren.

    Die "alte" Lösung mit der Klasse 3 bis 7,5 to war schon nicht in Ordnung, der EU-Lappen mit B bis 3,5 ti ist in meinen Augen auch nur ein Kundenbeschaffer für die Fahrschulen.

    An einfachsten wäre es wohl, C1 bis 12 to (Mautgrenze) und C alles über 12 to. Wo man den C1 nun beginnen und den B enden lässt sollte man ausschließlich an den technischen Unterschieden der Fahrgestelle festmachen. Hier können evtl. unsere Techniker was sagen.
    Ich meine Druckluftbremse und über 6,0 to C1 alles andere darunter B.

    Aber ganz wichtig! Keine Ausnahme für die Feuerwehr!! Entweder alle oder keiner!!

    GRuß vom BERg

    Jakob


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    2. Train-Bataillon Germersheim / 2. Pionierbataillon Germersheim / 23. Inf.-Reg. Kaiserslautern / 18.Inf.-Reg Kaiserslautern.
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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 550718
    Datum28.03.2009 15:15792709 x gelesen
    Geschrieben von Olf RichterIch weiß nicht, so richtig sehe ich das nicht mehr als meine Interessenvertretung an.

    Skifahrerei, Zukunftsforum, Reaktionen auf Anschreiben, jetzt Feuerwehrführerschein.. passt alles ins Bild..

    Geschrieben von Olf RichterPrima Herr Kröger möchte ich sagen, Sie starten eine Zeitbombe für die Niemand die Abbruch Codes kennt und für deren Konsequenzen Sie am Ende nicht verantwortlich sein wollen.

    Woher soll Kröger denn das wissen? Mit Basis und Feuerwehr beschäftigt der sich doch sicherlich schon lange nicht mehr.. Bei den wichtigen Aufgaben in der Interessensvertretung. Wie blinde von der Farbe.

    Geschrieben von Olf RichterDas heißt also noch mal speziell für "unsere Interessenvertreter" die Vermittlung des Wissens mus vollständig sein und das braucht Zeit, die aber kostet.

    Ausbildung darf nichts kosten.. Vergiss das nicht.


    Mit kameradschaftlichem Gruß
    Florian Besch

    für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

    "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache."

    Marko Ramius

    Ich bin ein Freund der klaren Worte

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    AutorChri8sto8ph 8R., Berching, z. Zt. Amberg / Bayern550737
    Datum28.03.2009 16:25793387 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Olf RichterGeschrieben von DFV„Für die Feuerwehren macht eine Feuerwehr-Fahrerlaubnis bis 4,75 Tonnen mit dem Führerschein der Klasse B nur Sinn, wenn sie ohne zusätzliche Ausbildung und Prüfung erteilt wird.


    Prima Herr Kröger möchte ich sagen, Sie starten eine Zeitbombe für die Niemand die Abbruch Codes kennt und für deren Konsequenzen Sie am Ende nicht verantwortlich sein wollen.



    Was ich nicht verstehe, ist, warum Berufskraftfahrer mit vielen Km per annum immer mehr Fort-, Aus- und Weiterbildungen machen müssen, aber Feuerwehr meint, bei viel weniger Km-Leistung/Fahrer einen Führerschein bis 7,5t zu fordern, ohne eine wirkliche Ausbildung auf solchen Fahrzeugen zu haben.

    Bei Berufskraftfahrern hat man doch die ganzen Weiterbildungen zur Sicherheit der Fahrer eingeführt, weil sich schwere Unfälle häuften, aber bei der Feuerwehr macht man das genau umgekehrt, blos weil die Kosten zu hoch sind.

    Für Bayern würde ich sagen: Man unterhält in fast jedem Dorf eine FF, aber Geld für Führerscheine hat keiner! Wer da Logik finde...


    Geschrieben von Olf RichterDie Erlangung bestimmter Führerscheinklassen ist an Lehrinhalte gebunden, und das aus gutem Grund

    Wobei nicht alle Inhalte der LKW-Führerscheine, wenn man sie ausschließlich für Feuerwehrfahrzeuge benutzen will, wirklich benötigt werden


    Gruß



    Dies alles ist meine Meinung!

    Wer mit mir darüber reden möchte, kann das gerne mit MIR tun!

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    AutorJoha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt550738
    Datum28.03.2009 16:28793140 x gelesen
    Geschrieben von Christoph ReberWobei nicht alle Inhalte der LKW-Führerscheine, wenn man sie ausschließlich für Feuerwehrfahrzeuge benutzen will, wirklich benötigt werden
    Was davon würdest du denn kategorisch ausschließen wollen?


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    AutorChri8sto8ph 8R., Berching, z. Zt. Amberg / Bayern550740
    Datum28.03.2009 16:37793224 x gelesen
    Geschrieben von Johannes KrauseWas davon würdest du denn kategorisch ausschließen wollen?

    Wenn ich meine Führerschein ausschliesslich für Feuerwehrfahrzeuge hernehmen würde:

    digitales EG-Kontrollgerät, Fahrtenschreiber,
    Lenk- und Ruhezeiten,

    macht nicht viel, ist aber doch was, was man streichen könnte.



    Dies alles ist meine Meinung!

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    AutorMatt8hia8s M8., Stockach / Baden-Württemberg550787
    Datum28.03.2009 20:30793521 x gelesen
    Hallo!

    Geschrieben von Christoph ReberGeschrieben von Johannes Krause"Was davon würdest du denn kategorisch ausschließen wollen?"

    Wenn ich meine Führerschein ausschliesslich für Feuerwehrfahrzeuge hernehmen würde:

    digitales EG-Kontrollgerät, Fahrtenschreiber,
    Lenk- und Ruhezeiten,

    macht nicht viel, ist aber doch was, was man streichen könnte.


    Aber dann wäre es definitiv nur eine FE für die FW und hier reden wir von Theorieunterricht, der in Gruppen abgehalten wird und von den Kandidaten für die zivile FE ohnehin benötigt wird. Also das Einsparpotential dürfte da äußerst gering sein, während es die FE stark beschneidet und ein ziviles erlangen von Fahrerfahrung unmöglich macht.

    Wirklich sparen (finanziell) könnte man nur in den praktischen Fahrstunden, aber gerade das wäre gefährlich, weil für Einsatzfahrten eher mehr Ausbildung notwendig/sinnvoll wäre.

    Grüße
    Matthias


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    AutorHans8 S.8, Ringsheim / Baden Württemberg551921
    Datum05.04.2009 10:36793186 x gelesen
    Hallo,
    nimmt man das Thema Lenk- und Ruhezeiten, EG-Kontrollgerät aus der theoretischen Ausbildung heraus, so so verstößt der Ausbilder gegen rechtsverbindliche Vorschriften wie das Fahrlehrergesetz und die Fahrschülerausbildungsordnung. Die theoretische Ausbildung ist in Art und Umfang vorgeschrieben eine Themenkürzung verstößt somit gegen geltendes Recht und bedürfe eines gesetzlich genehmigten "Lehrplans Feuerwehr".

    Gruß
    Hans


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    AutorPhil8lip8 R.8, Ostseebad Laboe / Schleswig-Holstein552828
    Datum09.04.2009 18:18793531 x gelesen
    Führerschein für die Feuerwehr

    Dank eines speziellen „Feuerwehr-Führerscheins“ sollen Einsatzkräfte künftig eine Nachwuchssorge weniger haben. Das Bundeskabinett beschloss gestern in Berlin, dass in Zukunft auch jüngere Besitzer eines Pkw-Führerscheins schwere Fahrzeuge lenken dürfen. Demnach soll es Mitgliedern von freiwilligen Feuerwehren und Rettungsdiensten erlaubt werden, nach einer Zusatzausbildung auch Einsatzfahrzeuge bis zu 7,5 Tonnen zu lenken. Derzeit müssen sie hierfür den teuren Führerschein der Klasse C1 erwerben. Viele freiwillige Feuerwehren vor allem auf dem Land haben daher Sorge, dass ihnen die Fahrer ausgehen.


    http://www.feuerwehr-laboe.de

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    AutorVolk8er 8S., Hammersbach / Hessen552875
    Datum10.04.2009 08:35793667 x gelesen
    Hallo,

    hast du eine Quelle dazu?
    Vielen Dank.

    Grüße
    Volker


    Wer Rechtschreiberfehler findet, darf sie behalten.

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    AutorMatt8hia8s M8., Eislingen / BW552882
    Datum10.04.2009 09:26793448 x gelesen
    Klick mich


    wer rechtschreibfehler findet darf sie behalten

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW552923
    Datum10.04.2009 15:10793718 x gelesen
    "Mit dieser Entscheidung erhalten die Länder einen Gestaltungsspielraum hinsichtlich der Anforderungen an die Ausbildung."

    Sollte das wirklich so umgesetzt werden, dürfen wir uns jetzt schon auf die Folgen freuen...
    - Was ist bei einem Umzug?
    - Was ist beim überregionalen Einsatz?
    Erkennen dann die Länder die jeweils unterschiedlichen Führerscheinvarianten auch an?

    - Was ist übrigens im Ausland damit? Darf man damit ggf. grenzüberschreitend zum Einsatz fahren - und auch wieder zurück?

    Was ist, wenn einer mit so einem Führerschein für die Feuerwehr privat sich einen 7,5 Tonner Möbelwagen ausleiht? Verboten?
    Wenn das für die FA etc. gilt, wieso muss Otto-Normalbürger dafür dann einen teuren Führerschein machen?


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz552926
    Datum10.04.2009 15:21793761 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Ulrich Cimolino- Was ist bei einem Umzug?

    Vermutlich ähnlich wie bisher bei Feuerwehrlehrgängen, teilweise wird's anerkannt, teilweise nicht...

    Geschrieben von Ulrich Cimolino- Was ist beim überregionalen Einsatz?

    Solange wir uns innerhalb Deutschlands befinden, sollte es wohl keine Probleme geben.

    Geschrieben von Ulrich Cimolino- Was ist übrigens im Ausland damit? Darf man damit ggf. grenzüberschreitend zum Einsatz fahren - und auch wieder zurück?

    Wie sieht das mit der Ösi-Variante aus? Dürfen die damit in D fahren?

    Geschrieben von Ulrich CimolinoWas ist, wenn einer mit so einem Führerschein für die Feuerwehr privat sich einen 7,5 Tonner Möbelwagen ausleiht? Verboten?

    Mit Sicherheit, da der FS sicherlich auf den Anwendungszweck Feuerwehr/Katastrophenschutz beschränkt ist.

    Geschrieben von Ulrich CimolinoWenn das für die FA etc. gilt, wieso muss Otto-Normalbürger dafür dann einen teuren Führerschein machen?

    Schau dir mal Klasse T an und stell dir die Frage nochmal etwas modifiziert: Wieso dürfen Landwirte schon mit 16 einen Traktor fahren, für den man bei nichtlandwirtschaftlicher Nutzung den FS-Klasse C bzw. CE braucht. Ist auch nix anderes.

    Gruß,
    Michael


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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW552932
    Datum10.04.2009 15:45793270 x gelesen
    Mahlzeit.

    (um nicht zu sagen: Prost Mahlzeit...)


    Geschrieben von Ulrich CimolinoSollte das wirklich so umgesetzt werden,

    Abzuwarten bleibt ja, _wie_ es genau umgesetzt wird:

    Bekommt der Betreffende zu seiner Fahrerlaubnis Klasse B eine Schlüsselnummer eingetragen mit der Bedeutung "Klasse B auch gültig für das Führen von Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr(etc.) bis 7,5t zGM (ggf. mit Anhängern bis...)"
    oder bekommt er eine Klasse C1 (oder gar C1E) mit der Schlüsselnummer "nur für Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr (etc)"
    oder gibt es, weil das ja alles Geld kosten würde, schlichtweg eine Ausnahmeverordnung mit dem Inhalt, dass Fw-Angehörige (usw.) auch mit der FE Klasse B Einsatzfahrzeuge der Klasse C1 fahren dürfen wenn sie die nach jeweiligem Landesrecht geregelten Bedingungen erfüllen?

    (wir erinnern uns: es gibt bereits eine AusnVO, die das Führen von bestimmten Fahrzeugen im Fw-Einsatz ohne die notwendige FE erlaubt, und das Ganze sogar ohne die für die Fahrzeuge sonst notwendige Zulassung! Entsprechend ihrer geringen praktischen Bedeutung dürfte die 2. StVR-AusnahmeVO aber tatsächlich recht unbekannt sein)

    In den ersten beiden Fällen müsste die für Fw-Zwecke erweiterte FE dann bundesweit gültig sein.
    Im ersten Fall wäre die Schlüsselnummer ausserhalb Deutschlands nichts wert, in den Internationalen Einsatz dürfte der betreffende FA dann nicht fahren. Im zweiten Fall wäre die nationale Schlüsselnummer ebenfalls ausserhalb von Deutschland nichts wert. Da müsste man dann prüfen, ob der Betreffende ausserhalb von Deutschland nicht sogar jedes C1-Fahrzeug fahren dürfte?!

    Im dritten Fall wäre alles völlig unklar, nur ausserhalb von Deutschland dürfte er bestimmt nicht fahren. (irgendwie erwarte ich, dass es diese dritte Variante wird...)

    Spannend würde es ja übrigens auch, wenn der Betreffende (gerne auch innerhalb eines Bundeslandes) die Organisation wechselt oder gar im gemeinsamen Einsatz plötzlich mal ein Fahrzeug einer anderen Organisation bewegen soll.

    Gruß,
    Henning


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    AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen552933
    Datum10.04.2009 15:54793420 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Ulrich CimolinoWas ist, wenn einer mit so einem Führerschein für die Feuerwehr privat sich einen 7,5 Tonner Möbelwagen ausleiht? Verboten?

    ... das ausleihen nicht, das Fahren schon, ;-)
    -> weil der Ausnahmetatbestand des EU-Rechtes eben nur Streitkräfte, Pol und KatS umfasst

    Geschrieben von Ulrich CimolinoWenn das für die FA etc. gilt, wieso muss Otto-Normalbürger dafür dann einen teuren Führerschein machen?

    ... weil er nicht von einer Ausnahmeregelung des harmonisierten EU-Führerscheinrechtes abgedeckt ist (... in Brüssel beschweren ...)

    Gruss
    Gerhard


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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg552939
    Datum10.04.2009 16:20792804 x gelesen
    Geschrieben von Gerhard Bayer-> weil der Ausnahmetatbestand des EU-Rechtes eben nur Streitkräfte, Pol und KatS umfasst


    Kein Problem. Da dürfte bei mir der FM das auch nur im KatFall oder mit originären KatS Fahrzeugen tun ;-)


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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    AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen552943
    Datum10.04.2009 16:24793212 x gelesen
    Moin

    Geschrieben von Michael WeyrichWieso dürfen Landwirte schon mit 16 einen Traktor fahren, für den man bei nichtlandwirtschaftlicher Nutzung den FS-Klasse C bzw. CE braucht. Ist auch nix anderes.Der Vergleich hinkt. Jeder (nicht nur Landwirte) kann mit 16 Klasse T machen, und dann landwirtsch. Zugmaschinen fahren.
    Und wenn sie eine nicht landwirtschaftliche Zugmaschine nehmen, brauchen sie ebenso Klasse C(E), wie alle anderen.

    Hier wird aber ein konkreter Personenkreis (nämlich die FA und HiOrgler) begünstigt. Ich warte mal ab, ob nicht allein deshalb schon irgendwer gegen den Führerschein juristisch ins Felde zieht, ungeachtet der Erfolgsaussichten ;o)

    Gruß
    Sebastian


    --
    Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel)

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz552947
    Datum10.04.2009 16:40792538 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Sebastian WeißDer Vergleich hinkt. Jeder (nicht nur Landwirte) kann mit 16 Klasse T machen, und dann landwirtsch. Zugmaschinen fahren.

    Nö, der Vergleich hinkt nicht. Das gilt nicht nur für landw. Zugmaschinen, die muss auch landw. eingesetzt werden, damit Klasse T reicht. Wie soll ich als Nichtlandwirt eine landw. Zugmaschine landwirtschaftlich einsetzen?
    Die Bindung an einen Einsatzzweck ist wohl auch hier gegeben, es könnte ja auch eine Formulierung sein, dass man eben mit Klasse B Fahrzeuge bis 7,5t fahren darf, sofern diese zum Zwecke des Brand- oder Katastrophenschutzes eingesetzt werden. Da sehe ich nix anderes als bei Klasse T, auch da gibt es eine Zweckbindung, nicht nur eine an den Fahrzeugtyp.

    Gruß,
    Michael


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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW552977
    Datum10.04.2009 20:22793491 x gelesen
    Geschrieben von Michael WeyrichGeschrieben von Ulrich Cimolino
    Wenn das für die FA etc. gilt, wieso muss Otto-Normalbürger dafür dann einen teuren Führerschein machen?


    Schau dir mal Klasse T an und stell dir die Frage nochmal etwas modifiziert: Wieso dürfen Landwirte schon mit 16 einen Traktor fahren, für den man bei nichtlandwirtschaftlicher Nutzung den FS-Klasse C bzw. CE braucht. Ist auch nix anderes.


    doch, der Landwirt hat die Fahrpraxis längst vorher auf dem Hof - und mit Sicherheit mehr Erfahrung als jeder nichtlandwirtschaftliche Gelegenheitstreckerfahrer...
    Genau das Gegenteil zur Feuerwehrnutzung: Sonderfahrzeuge, häufig überladen, schneller als normal bewegt, jenseits der StVO und unter Stress - und genau da sollen weniger Anforderungen möglich sein?
    Wenn ja, dann für alle! Da ist das Risiko eher geringer...


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorBern8ade8tte8 S.8, Marxheim / Bayern552989
    Datum10.04.2009 21:10792884 x gelesen
    Geschrieben von ---Ulrich Cimolino--- doch, der Landwirt hat die Fahrpraxis längst vorher auf dem Hof - und mit Sicherheit mehr Erfahrung als jeder nichtlandwirtschaftliche Gelegenheitstreckerfahrer...


    möcht ich seit gestern nicht mehr unbedingt behaupten. Junior vom Landwirt, hat über die Strasse den geliehenen Wagen zurückgebracht und wollte denselben in unserem leicht abschüssigem Hof über die 5 cm Kante mit der Hand in die Halle schieben. Keine Chanche. Aber was macht der junge Mann, Wagen vorne an den Schlepper anhängen. Obwohl ich davon ausgehe, daß der das Rückwärtsfahren spätestens in der Fahrschule gelernt haben müsste.

    Grüße

    Bernadette, die den 3-er Führerschein 1979 gemacht hat und mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen seit dem mindestens unterm 10.- Lebenjahr aufm Acker gefahren ist.


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    AutorMarc8o F8., Saarbrücken / Saarland552997
    Datum10.04.2009 22:04792658 x gelesen
    Also im Saarland gibs jetzt den Feuerwehr Führerschein laut Saartext kann die Behörde die Klasse B auf 7,5 to für Einsatzfahrzeuge anheben
    Feuerwehr Führerschein
    oder
    Sr-online

    Mal schauen was das wird!
    Mir als Fahrlehrer graut es jetzt schon wenn die alle bis 7,5to fahren dürfen, denn viele können ja so schon nett richtig fahren und selbst die,die C oder CE haben und nur ab und an mal Feuerwehr Auto´s fahren.


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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 553010
    Datum11.04.2009 05:53792511 x gelesen
    Geschrieben von Gerhard Bayer
    ... das ausleihen nicht, das Fahren schon, ;-)
    -> weil der Ausnahmetatbestand des EU-Rechtes eben nur Streitkräfte, Pol und KatS umfasst


    Und die Berufliche Nutzung ist auch hinfällig.. :-)

    Es hätte halt doch Vorteile gehabt eine neue Fe Klasse zu schaffen


    Mit kameradschaftlichem Gruß
    Florian Besch

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    "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache."

    Marko Ramius

    Ich bin ein Freund der klaren Worte

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    AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen553040
    Datum11.04.2009 15:15793193 x gelesen
    Geschrieben von Gerhard Bayerweil der Ausnahmetatbestand des EU-Rechtes eben nur Streitkräfte, Pol und KatS umfasst

    Gab es den nicht früher auch schon? Ich kann mich noch an die GKW des THW erinnern, die mehr als 9 Sitzplätze hatten, die Fahrer hatten doch auch keinen Busschein. Oder bei der BW, den Truppentransport auf der Ladefläche, da passten doch auch mehr als 9 Personen drauf, oder die alten Hanomag bei der Bereitschaftspolizei und beim BGS, da reichte doch auch der (Dienst)Führerschein. Warum soll es da nicht auch Ausnahmen beim neuen B geben? Eine vernünftige Ausbildung und eine Verpflichtung, das jeder Fahrer auf dem zu fahrenden Fahrzeug monatlich oder jährlich eine Strecke X nachweist, dann werden auch die Fahrzeuge mal richtig bewegt. Das ganze natürlich auf 5 Jahre beschränkt wie beim LKW-Führerschein, mit den erforderlichen Untersuchungen und Fahrstunden, dann kostet die Sache wieder rund 500 - 600 €. Bezahlen muß das natürlich die Gemeinde, denn wenn man das Privat nicht nutzen kann, warum soll ich das dann bezahlen? Am Ende wird das darauf hinauslaufen, das die Gemeinde den C1 mit einem Betrag X unterstützt und alles bleibt, wie es war.

    Gruß
    Heinrich


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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz553099
    Datum12.04.2009 09:22792885 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Heinrich BrinkmannWarum soll es da nicht auch Ausnahmen beim neuen B geben? Eine vernünftige Ausbildung und eine Verpflichtung, das jeder Fahrer auf dem zu fahrenden Fahrzeug monatlich oder jährlich eine Strecke X nachweist, dann werden auch die Fahrzeuge mal richtig bewegt.

    Klar, monatlich pro Fahrer 50km. Bei 20 Fahrern einer kleinen FF kommt man so dann wenigstens statt 1000km im Jahr auf 1000km pro Monat. Dann müssen die Fahrzeuge wenigstens mal nach wesentlich weniger als 30 Jahren neubeschafft werden...

    Geschrieben von Heinrich BrinkmannDas ganze natürlich auf 5 Jahre beschränkt wie beim LKW-Führerschein, mit den erforderlichen Untersuchungen und Fahrstunden, dann kostet die Sache wieder rund 500 - 600 €. Bezahlen muß das natürlich die Gemeinde, denn wenn man das Privat nicht nutzen kann, warum soll ich das dann bezahlen?

    Sehr nützlich, den C1 gibt es für Altinhaber unbefristet, für Neuinhaber bis zum 50. Lebensjahr. Da macht man dann einen FF-Führerschein auf 5 Jahre. Suchen wir jetzt Gründe, wie man's möglichst so macht, dass es keiner nutzen wird, da es sich nicht lohnt? So wie bei der erst angedachten 4,25t-Regelung mit ausführlicher Ausbildung?

    Gruß,
    Michael


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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW553138
    Datum12.04.2009 11:07792963 x gelesen
    Geschrieben von Gerhard Bayer.. das ausleihen nicht, das Fahren schon, ;-)

    also noch weniger ErFAHRung...


    Geschrieben von Gerhard Bayer-> weil der Ausnahmetatbestand des EU-Rechtes eben nur Streitkräfte, Pol und KatS umfasst

    war nicht Fw eben in Deutschland nicht KatS? Vgl. dazu die vor Jahren durchgeführten Diskussionen bzw. Gerichtsverfahren zum Thema PSA....


    Geschrieben von Gerhard Bayer... weil er nicht von einer Ausnahmeregelung des harmonisierten EU-Führerscheinrechtes abgedeckt ist (... in Brüssel beschweren ...)

    einer der 27 Mio Gründe, warum die EU beim Bürger immer weniger verstanden wird...


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen553144
    Datum12.04.2009 11:24792869 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Ulrich Cimolinowar nicht Fw eben in Deutschland nicht KatS? Vgl. dazu die vor Jahren durchgeführten Diskussionen bzw. Gerichtsverfahren zum Thema PSA....

    ... die einen sagen so, die anderen so ... ist auch immer einer Frage wie es in den passenden Ländergesetzen steht (... und wie das dann interpretiert wird)

    Geschrieben von Ulrich Cimolinoalso noch weniger ErFAHRung...

    ... ich glaube kaum, dass der gemeine Fw-C1-Fahrer tatsächlich Fahrpraxis über nebenberufliche (und schon gar nicht private) Fahrten mit 7,5t-Lkw gewinnt (zumindest habe ich in 20 Jahren Kl. 2-Besitz keine 100km mit einen Fahrzeug gefahren, das schwerer als 3,5t war und kein Blaulicht auf dem Dach hatte)

    Gruss
    Gerhard


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    AutorOlf 8R., Hilbersdorf / Sachsen553210
    Datum12.04.2009 15:33792970 x gelesen
    Geschrieben von Gerhard Bayer... ich glaube kaum, dass der gemeine Fw-C1-Fahrer tatsächlich Fahrpraxis über nebenberufliche (und schon gar nicht private) Fahrten mit 7,5t-Lkw gewinnt (zumindest habe ich in 20 Jahren Kl. 2-Besitz keine 100km mit einen Fahrzeug gefahren, das schwerer als 3,5t war und kein Blaulicht auf dem Dach hatte)

    genau da hackt ja der Plan, ich gehe bei mir davon aus, dass ich bei 10-11 Diensten BF im Monat pro Dienst ca. 25-30km fahre, was im Monat so 300km max bedeutet das mit meist völlig unterschiedlichen Fahrzeugen von3,5-37To Gewicht. Wenn das ausreichende Fahrpraxis bedeutet ok.
    Mir reichts nicht wirklich,weshalb ich nebenbei noch den Truckern ins Handwerk pfusche.

    Wie schnell was passieren kann hat man ja in jüngster Vergangenheit gesehen, ganz unabhänig von der genauen Klärung der Unfallursachen bleibts dabei das Risiko bleibt und wird durch Erlangung fragwürdiger Fahrgenehmigungen bestimmter Personengruppen ohne genaues Ausbildungskonzept nicht geringer.

    Olf


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    AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen553225
    Datum12.04.2009 18:09792392 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Olf Richtergenau da hackt ja der Plan, ich gehe bei mir davon aus, dass ich bei 10-11 Diensten BF im Monat pro Dienst ca. 25-30km fahre, was im Monat so 300km max bedeutet das mit meist völlig unterschiedlichen Fahrzeugen von3,5-37To Gewicht. Wenn das ausreichende Fahrpraxis bedeutet ok.
    Mir reichts nicht wirklich,weshalb ich nebenbei noch den Truckern ins Handwerk pfusche.

    Wie schnell was passieren kann hat man ja in jüngster Vergangenheit gesehen, ganz unabhänig von der genauen Klärung der Unfallursachen bleibts dabei das Risiko bleibt und wird durch Erlangung fragwürdiger Fahrgenehmigungen bestimmter Personengruppen ohne genaues Ausbildungskonzept nicht geringer.


    ... nur ändert ein "richtiger Führerschein" nur insoweit was an der Fahrpraxis des durchschnittlichen FF-Maschinisten, dass er initial mit ca. 15 Stunden Fahrpraxis, C1 eher weniger (aber ggf. auf einem ganz anderen Fahrzeug als dann in der Fw - ein 815 Atego-Teligent ist was ganz anderes als ein U1300L) startet.

    ... da fährt der Maschnist danach bei der initalen Einweisung auf den Großfahrzeugen meiner Feuerwehr allein schon länger (8*3h = 24h) ...


    Geschrieben von Olf RichterMir reichts nicht wirklich,weshalb ich nebenbei noch den Truckern ins Handwerk pfusche.

    ... was zukünftig aufgrund zusätzlich notwendiger Ausbildung auch eher unwahrscheinlich wird ...

    Gruss
    Gerhard


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    AutorMich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen553230
    Datum12.04.2009 18:44791988 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Michael WeyrichDann müssen die Fahrzeuge wenigstens mal nach wesentlich weniger als 30 Jahren neubeschafft werden...


    Na ja, wenn wir ehrlich sind, müssen wir eh in der Zukunft schneller ersatzbeschaffen- die 360000 km sind dabei aber eigentlich nicht das Problem.

    Was in den heutigen "Alt-Einsatzfahrzeugen" noch größtenteils mechanisch gelöst ist, ist bei den aktuell gebauten elektrisch/elektronisch umgesetzt. Diese Entwicklung wird das Problem der Ersatzteilbeschaffung tendentiell weiter verstärken.


    Grüße

    Micha


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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz553284
    Datum13.04.2009 09:45793072 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Ulrich Cimolinodoch, der Landwirt hat die Fahrpraxis längst vorher auf dem Hof - und mit Sicherheit mehr Erfahrung als jeder nichtlandwirtschaftliche Gelegenheitstreckerfahrer...

    Aha, weil der schon mit 13-15 illegal Traktor übt, darf er dann mit 16 legal fahren. Also lassen wir am besten die JFler schon mal mit Großfahrzeugen auf'm Hof üben, dann passt das auch mit dem FW-Führerschein.

    Geschrieben von Ulrich CimolinoGenau das Gegenteil zur Feuerwehrnutzung: Sonderfahrzeuge, häufig überladen, schneller als normal bewegt, jenseits der StVO und unter Stress

    Na, dann schau dir mal die meisten landwirtschaftlichen Fahrzeuge an: Dass das Licht funktioniert, ist eher Zufall, Anhängerbremse fast schon eine Seltenheit, Überladung? Was ist das? Solange die Bordwände hoch genug sind, passt noch was drauf..., und 40-60km/h können mit solchen Gespannen schon viel zu schnell sein. Jedenfalls sieht man auch mehr als genug Unfälle mit solchen Geschossen. Sonderfahrzeuge sind das auch, speziell für die Landwirtschaft unter Ausnutzung aller dort geltenden Ausnahmeregeln zugelassen und so für andere Zwecke meist nicht zulassungsfähig.

    Geschrieben von Ulrich Cimolinound genau da sollen weniger Anforderungen möglich sein?
    Wenn ja, dann für alle! Da ist das Risiko eher geringer...


    Eben, warum gibt's die dann nur für die Landwirtschaft (und als nächstes noch für die Feuerwehr...?

    Gruß,
    Michael


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    AutorMich8ael8 R.8, Aspach / Baden-Württemberg553294
    Datum13.04.2009 11:12792560 x gelesen
    Hallo Marco,

    seit tagen lache/wundere ich mich durch dieses Thema.
    Eigentlich wollte ich nix schreiben, weil macher Sachverhalt so dermasen unpassend verbogen wird, dass es einem graust. Jetzt erwischt es leider Dich.

    Zu erst Dich ein bisschen Ärgern:
    Geschrieben von Marco FellMir als Fahrlehrer graut es jetzt schon wenn die alle bis 7,5to fahren dürfen ...Graust es Dich vor den Fahrern oder vor den (potentiellen) Einnahmen, geschaffen durch die EU, die Deiner Zunft durch die Lappen gehen, wenn FW-Angehörige wieder 7,5to fahren dürfen?
    Geschrieben von Marco Felldenn viele können ja so schon nett richtig fahrenviele??? Hört sich spontan an als wenn Du eine zu große Anzahl an den Pranger stellst. Schliesslich töten wir Feuerwehrler ja nicht täglich aus unvermögen Passanten mit unseren Fahrzeugen. Mein erster Gedanke war, eigentlich müsste man jetzt die Behauptung aufstellen: "Nahezu alle Fahrlehrer können nicht Auto fahren" Der Beweis wäre gewesen, dass ich duzende verschiedene Fahrschulfahrzeuge mit nur einer Person besetzt gesehen habe, die den Blinker nicht vorschriftsmäßig betätigt haben oder falsch geparkt haben. Da die Anzahl nahezu der Zahl an Fahrschulen hier in der Umgebung entspricht und niemand vollkommen ist wäre man sogar geneigt zu sagen "kein Fahrlehrer kann Auto fahren". DIESE AUSSAGE WÄRE NATÜRLICH VÖLLIGER BLÖDSINN!
    Geschrieben von Marco Fellund selbst die,die C oder CE haben und nur ab und an mal Feuerwehr Auto´s fahren.Viele Feuerwehrangehörige fahren heute nur noch Feuerwehrfahrzeuge sind aber früher beruflich gefahren, haben sich ihr Studium damit finanziert oder haben einfach nebenher als Kraftfahrer gejobt. Heute fahren sie nur noch 100-200km pro Jahr auf einem LF. Können die nicht mehr fahren??? Und anders herum, kann ein Berufskraftfahrer, der seinen 40to LKW täglich zwischen einem Lager in Hannover und dem Hamburger Hafen hin und her bewegt zwangsläufig besser mit einem LF fahren. Ich behaupte (dieses mal nicht hypothethisch) dass sich maches LF von einem 40to Sattelzug genausoweit unterscheidet (Fahrverhaten) wie ein VW Golf zu einem Bobbycar. Folglich ist das Training auf den Einsatzfahrzeugen und ein vernünftiger Umgang damit doch entscheidend!

    Nun aber zu dem, wo Du als Fachmann vielleicht mehr Infos hast.
    Ist bekannt oder schon einmal erhoben worden, wie und ob sich die Unfallzahlen im Bereich 3,5-7,5to nach der EU-Führerscheineinführung verändert haben?
    Wie sehen die Unfallzahlen bei dem Vergleich PKW zu Transporter (bis 3,5to) aus?

    Kannst Du da Infos geben, welche die ein oder andere Aussage hier in diesem Thema wiederlegen oder bestätigen? Leider basiert viel zu viel auf Annahmen und persönlichen Eindrücken ohne das Fakten vorgelegt werden.

    Gruß Michael


    Und noch was zum Nachdenken:
    "Die Erfahrung ist ein strenger Lehrmeister, sie prüft uns bevor sie uns lehrt"
    Vernon Sanders Law
    Ich hoffe, dass keiner von Euch die Erfahrung macht schlecht belehrt worden zu sein.

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW553308
    Datum13.04.2009 13:47792876 x gelesen
    Geschrieben von Michael WeyrichAha, weil der schon mit 13-15 illegal Traktor übt

    Nein, weil der ganz legal auf privatem Grund sogar mit nicht-zugelassenen Fahrzeugen fahren darf! Die Haftungsfrage im Versicherungsfall ist eine andere.


    Geschrieben von Michael WeyrichNa, dann schau dir mal die meisten landwirtschaftlichen Fahrzeuge an: Dass das Licht funktioniert, ist eher Zufall, Anhängerbremse fast schon eine Seltenheit, Überladung? Was ist das? Solange die Bordwände hoch genug sind, passt noch was drauf..., und 40-60km/h können mit solchen Gespannen schon viel zu schnell sein. Jedenfalls sieht man auch mehr als genug Unfälle mit solchen Geschossen. Sonderfahrzeuge sind das auch, speziell für die Landwirtschaft unter Ausnutzung aller dort geltenden Ausnahmeregeln zugelassen und so für andere Zwecke meist nicht zulassungsfähig.

    Die Geschwindigkeiten sind trotzdem viel niedriger, auch wenn heutige Traktoren weit schneller fahren dürfen/können als frühere.


    Geschrieben von Michael Weyrichwarum gibt's die dann nur für die Landwirtschaft (und als nächstes noch für die Feuerwehr...?

    Weil im ersten Fall ausreichend Übung vorausgesetzt wird, während im zweiten Fall der Glaube an die Sicherheit reicht - in beiden Fällen ist der Hintergrund: Wählerstimmen...


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW553311
    Datum13.04.2009 13:55793019 x gelesen
    Geschrieben von Michael ReichertIst bekannt oder schon einmal erhoben worden, wie und ob sich die Unfallzahlen im Bereich 3,5-7,5to nach der EU-Führerscheineinführung verändert haben?
    Wie sehen die Unfallzahlen bei dem Vergleich PKW zu Transporter (bis 3,5to) aus?

    Kannst Du da Infos geben, welche die ein oder andere Aussage hier in diesem Thema wiederlegen oder bestätigen? Leider basiert viel zu viel auf Annahmen und persönlichen Eindrücken ohne das Fakten vorgelegt werden.


    Die Unfallzahlen mit "Klein"transportern sind im Zuge der immer stärkeren Motorisierung m.W. deutlich gestiegen, noch schlimmer nahm aber die Schwere der Unfälle zu.
    http://www.gruene-dueren.de/verband/79/

    Die Unfallzahlen (und deren Schwere) bei echten LKW sank dagegen m.W. je km.


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz553316
    Datum13.04.2009 14:25792609 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Ulrich CimolinoNein, weil der ganz legal auf privatem Grund sogar mit nicht-zugelassenen Fahrzeugen fahren darf! Die Haftungsfrage im Versicherungsfall ist eine andere.

    Auch auf Privatgrund darf man nicht alles und auch ein privates Hofgelände ist schnell mal als "öffentlicher Verkehrsraum" eingestuft, wenn es keine explizite Absperrung (Tor, Schranke) zur öffentlichen Straße hat (vgl. diverse Urteile zu "Fahren ohne Fahrerlaubnis" bzgl. übens auf Privatgelände mit dem Auto). Auch in der Landwirtschaft gibt es klare Regeln wie in anderen Firmen auch, auch was die Bedienung von Maschinen (inkl. Fahrzeuge) angeht. Nur weil da vielerorts Illegalität geduldet wird, kann man sowas nicht draus ableiten.

    Geschrieben von Ulrich CimolinoDie Geschwindigkeiten sind trotzdem viel niedriger, auch wenn heutige Traktoren weit schneller fahren dürfen/können als frühere.

    Nicht unbedingt. Und bergab wird ein landw. Gespann mit nicht ordnungsgemäß funktionierender Bremsanlage ganz schnell zum gefährlichen Geschoß. Sieht man leider auch oft genug.

    Im übrigen kenne ich auch Leute, die ohne vorherige illegale Übung einen Traktorführerschein der Klasse L (wobei da ja sogar die praktische Ausbildung eigentlich ein Witz ist) sowie Klasse T erworben haben.

    Ich halte den Feuerwehrführerschein nicht für die richtige Lösung, wenn nicht eine hinreichende Ausbildung dahintersteckt, dann wiederum kann man aber gleich den "richtigen" Führerschein machen. Ebenso sehe ich es aber auch mit Klasse T. Wer Gespanne dieser Größenordnung fahren will, muss eben den CE machen. Warum werden übrigens die Gesundheitsanforderungen da unterschiedlich gesetzt? Für Klasse T reicht alles, was für Klasse B reicht, während man heutzutage selbst für den C1 schon die Anforderungen für Klasse C/CE erfüllen muss, desweiteren gibt es bei T keinerlei Altersgrenze. Und das bei Gespannen der CE-Größenordnung und gleicher Geschwindigkeit abseits der Autobahnen (60km/h)...

    Gruß,
    Michael


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    AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen553317
    Datum13.04.2009 14:42792850 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Michael Weyrich
    Auch auf Privatgrund darf man nicht alles und auch ein privates Hofgelände ist schnell mal als "öffentlicher Verkehrsraum" eingestuft, wenn es keine explizite Absperrung (Tor, Schranke) zur öffentlichen Straße hat


    Mal von Bauer Ewald abgesehen sind die wenigsten Höfe für den Publikumsverkehr gedacht...
    Du willst jetzt nich ernsthaft Felder als öffentliche Verkehrsfläche ausweisen? Und was macht dann der arme Mähdrescherfahrer? Hat der 'ne Sondergenehmigung für die erhebliche Überbreite des Schneidwerks bei Nutzung auf dem Feld?

    Geschrieben von Michael Weyrichvgl. diverse Urteile zu "Fahren ohne Fahrerlaubnis" bzgl. übens auf Privatgelände mit dem Auto).
    Quellen? Verurteilt wegen dem fahren oder weil man was fremdes dabei kaputtgemacht hat?


    Gruß,
    Thorben


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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz553318
    Datum13.04.2009 14:52792585 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Thorben GruhlMal von Bauer Ewald abgesehen sind die wenigsten Höfe für den Publikumsverkehr gedacht...

    Wofür die gedacht sind, spielt keine Rolle. Wenn eine Verkehrsfläche nicht durch Schranke, Tor oder ähnliches für die Öffentlichkeit abgesperrt ist, ist darauf ein Fahren nur mit gültiger Fahrerlaubnis erlaubt. Da spielt auch kein Schild oder ähnliches eine Rolle, das gilt auch für Feld- und Waldwege und private Höfe, Parkplätze oder ähnliches. Kannst dich ja gerne mal informieren. Genügend Beiträge zu solchen Dingen findest du z.B. auf verkehrsportal.de, da jammern alle paar Wochen welche rum, die ihren Bekannten/Verwandten das Autofahren auf Feld- und Waldwegen, leeren Supermarktparkplätzen am Wochenende oder an ähnlichen teilweise in Privatbesitz, jedoch öffentlich zugänglichen Plätzen beibringen wollten und nun eine Anzeige an der Backe haben.

    Geschrieben von Thorben GruhlDu willst jetzt nich ernsthaft Felder als öffentliche Verkehrsfläche ausweisen?

    Ich sprach von Hofflächen, ebenso Feld- und Waldwege. Die Felder und Wiesen selbst nicht.

    Geschrieben von Thorben GruhlUnd was macht dann der arme Mähdrescherfahrer? Hat der 'ne Sondergenehmigung für die erhebliche Überbreite des Schneidwerks bei Nutzung auf dem Feld?

    Nö, aber 'ne Sondergenehmigung, damit er mit dem Teil überhaupt auf die Straße darf (mit abgebautem und hinten angehängtem Schneidwerk). Auf dem Acker selbst braucht er die nicht. Betrifft aber wiederum nicht die Fahrerlaubnis, sondern andere Regelungen.

    Geschrieben von Thorben GruhlQuellen? Verurteilt wegen dem fahren oder weil man was fremdes dabei kaputtgemacht hat?

    Fahren ohne Fahrerlaubnis. Siehe unter oben genanntem Link. Sind haufenweise Beispiele zu finden.

    Gruß,
    Michael


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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW553322
    Datum13.04.2009 15:18792986 x gelesen
    Geschrieben von Michael WeyrichNö, aber 'ne Sondergenehmigung, damit er mit dem Teil überhaupt auf die Straße darf (mit abgebautem und hinten angehängtem Schneidwerk). Auf dem Acker selbst braucht er die nicht. Betrifft aber wiederum nicht die Fahrerlaubnis, sondern andere Regelungen.

    stellt sich die Frage, ab wann ein Feldweg ein öffentlicher Weg ist, wann der Mähdrescher da dann drauf von Feld zu Feld auch "breit" fahren darf, wie es darauf mit der Räum- und Streupflicht aussieht (hier v.a. mit dem Reinigen verschmutzter Wege, die dem Landwirt doch alle gehören und auf denen ich noch keine Schilder gesehen habe, dass da nicht gekehrt etc. würde).

    Bzw. wann endlich alle Landwirte auch noch den letzten Weg aus Haftungsgründen für jeden anderen sperren...

    Dito für die Höfe selbst - reicht ein "Vierseithof" als Beschränkung aus, oder muss da auch ein (geschlossenes!) Tor sein?

    Und was ist, wenn die "Fahrgefährte" zulassungsfrei sind, weil unter 6 km/h oder eine führerscheinfreie selbstfahrende Arbeitsmaschine? Oder gibts dafür auch Altersbeschränkungen bzw. gelten dafür ähnlich tolle Regeln wie für die Erdbaumaschinen - mit Sonderausnahmen für die Landwirtschaft - und philosophieren wir dann drüber, ob ein solches Gerät im Feuerwehreinsatz jetzt ein Stapler oder eine Erdbaumaschine ist, um dann darüber zu diskutieren, wieviel Stunden Aus- und Fortbildung der Nutzer nachweisen muss, damit ers überhaupt starten darf?

    Ab und an wundert mich schon, warum sich in Deutschland überhaupt noch irgendein Rad dreht....


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz553323
    Datum13.04.2009 15:32792588 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Ulrich Cimolinostellt sich die Frage, ab wann ein Feldweg ein öffentlicher Weg ist, wann der Mähdrescher da dann drauf von Feld zu Feld auch "breit" fahren darf, wie es darauf mit der Räum- und Streupflicht aussieht (hier v.a. mit dem Reinigen verschmutzter Wege, die dem Landwirt doch alle gehören und auf denen ich noch keine Schilder gesehen habe, dass da nicht gekehrt etc. würde).

    Nun, die Begriffe "öffentlicher Verkehrsraum" können durchaus für das Fahrerlaubnisrecht und andere Rechtsvorschriften unterschiedlich definiert sein, so genau kenne ich mich da auch nicht aus, bin ja schließlich kein Jurist. Bei uns gehören aber Feldwege nicht einem Landwirt sondern i.A. der Gemeinde. Da gibt es übrigens auch bezüglich der Verkehrssicherungspflicht (also Räumen/Streuen, Instandhaltung z.B. bei Schlaglöchern) deutliche Unterschiede zwischen Wegen, die für alle befahrbar sind und solche, die Land- und Forstwirtschaftlichem Verkehr vorbehalten sind. Hat aber alles nichts mit Fahrerlaubnis zu tun.

    Geschrieben von Ulrich CimolinoDito für die Höfe selbst - reicht ein "Vierseithof" als Beschränkung aus, oder muss da auch ein (geschlossenes!) Tor sein?

    Darüber streiten sich die Juristen auch manchmal, wenn man entsprechende Themen verfolgt. Dem einen reicht als Absperrung für den öffentlichen Verkehr ein Flatterband, dem anderen reicht eine Schranke nicht (weil ein Kind auf einem Bobbycar drunter durchfahren könnte).

    Geschrieben von Ulrich CimolinoUnd was ist, wenn die "Fahrgefährte" zulassungsfrei sind, weil unter 6 km/h oder eine führerscheinfreie selbstfahrende Arbeitsmaschine? Oder gibts dafür auch Altersbeschränkungen

    Ich empfehle als Lektüre §4 Abs. 1 der FeV bezüglich der Führerscheinfreiheit und §10 Abs. 3 derselben bezüglich des Mindestalters. Dort hinreichend beschrieben. Für führerscheinfreie Fahrzeuge gilt ein Mindestalter von 15 Jahren.

    Geschrieben von Ulrich CimolinoAb und an wundert mich schon, warum sich in Deutschland überhaupt noch irgendein Rad dreht....

    Mich auch....

    Gruß,
    Michael


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    AutorManu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz553324
    Datum13.04.2009 15:38791715 x gelesen
    Geschrieben von Michael WeyrichDarüber streiten sich die Juristen auch manchmal, wenn man entsprechende Themen verfolgt. Dem einen reicht als Absperrung für den öffentlichen Verkehr ein Flatterband, dem anderen reicht eine Schranke nicht (weil ein Kind auf einem Bobbycar drunter durchfahren könnte).

    Vermutlich hat niemand die Absicht enie Mauer zu errichten...



    Manuel


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    AutorMich8ael8 R.8, Aspach / Baden-Württemberg553378
    Datum14.04.2009 01:11792221 x gelesen
    Hallo Ulrich,

    naja, einem Bericht auf einer Parteiwebsite unterstelle ich gewisse Grundtendenzen! Sicher sind es keine Falschaussagen, doch ein gewisser Betrachtungswinkel sind, in diesem Fall die Grünen, ihren Mitgliedern schuldig.

    Wieder einmal sind keine detailierten Angaben über die Herkuft der Daten genannt und deren Erhebnungsrahmen genannt. Folglich - nicht verwertbar!

    Plump geantwortet wäre: Aussage klar - sofort Führerschein B bis 12to für Fw Angehörige, weils eine Minderung der Unfallzahlen um 72% bedeuten würde, wenn die Fw künftig 12 Tonner an Stelle 3,5 Tonner (oder gar 7,5to) auf Transporterbasis fahren kann. MTW z.B. Norm rauf auf 8 Tonnen!
    Passt natürlich auch nicht!

    Mich interessieren belastbare Erhebungen die eine qualifizierte Aussage ermöglichen.

    Bisher sind die Aussagen teilweise doch sehr durch den persönlichen Standpunkt und/oder durch wie auch immer erlangte Erfahrungswerte geprägt. Infos frei von persönlichen Ansichten wären nicht schlecht.

    Gruß Michael


    Und noch was zum Nachdenken:
    "Die Erfahrung ist ein strenger Lehrmeister, sie prüft uns bevor sie uns lehrt"
    Vernon Sanders Law
    Ich hoffe, dass keiner von Euch die Erfahrung macht schlecht belehrt worden zu sein.

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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio553379
    Datum14.04.2009 01:41791924 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Ulrich Cimolinoeiner der 27 Mio Gründe, warum die EU beim Bürger immer weniger verstanden wird...

    Das Problem ist vielmehr, dass für den normalen Deutschen die EU weiter entfernt ist als der Mond. Sonst würde hier nicht immer von "EU-Recht" geschrieben werden. Wie kann eine EU, eine Organisation ohne eigene Rechtspersönlichkeit, Recht erlassen? Eben, gar nicht.
    Gemeint ist vielmehr EG-Recht (zumindest bis der Vertrag von Lissabon in Kraft getreten ist), aber das hat die breite Mehrheit noch gar nicht verstanden.


    MkG,
    Christi@n

    -------------------------------------------------
    Fumus ignem

    - This is my very own opinion... -

    "Für die Notlandung eines Airbus auf dem Hudson River in New York vor vier Wochen waren kanadische Gänse verantwortlich" (FOCUS Online, 13.02.2009)
    Nicht auszudenken, wenn iranische Gänse verantwortlich gewesen wären...

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW553389
    Datum14.04.2009 08:32791878 x gelesen
    Geschrieben von Michael Reichertnaja, einem Bericht auf einer Parteiwebsite unterstelle ich gewisse Grundtendenzen!

    Stimmt an sich, da die Diskussion damals aber praktisch quer durch alle Lager ging und auch von Automobilclubs inhaltsgleich vertreten wurde, habe ich die einzige Seite gepostet, die auf die Schnelle zu Argumenten auch noch Zahlen hatte. Woher die kamen - keine Ahnung....

    Dass die Tendenz so stimmt, davon ist m.E. sicher auszugehen.



    Geschrieben von Michael ReichertMTW z.B. Norm rauf auf 8 Tonnen!

    1. Es gibt keine MTF/MTW-Norm.

    2. Derzeit fahren immer mehr MTW/MTF/MZF herum, die weit jenseits der 3,5 t wiegen, wenn sie besetzt sind, obwohl sie so eingetragen sind und mit "B" gefahren werden. Vielen ist das wohl klar, die nehmen es mehr oder weniger schweigend hin, andere ignorierens stumpf und wieder andere lesen ausser 5 cm hohen Schlagzeilen sowieso keine Informationen, also auch nicht diese...
    Guckt Euch mal die heutigen Leergewichte von Fahrzeugen an (Euro V bei MB wiegt beim Sprinter nochmal ca. 50 kg mehr, Euro VI sind die Mehrgewichte noch unklar!). Die Einbauten und Wünsche an mitzuführenden Geräten sind mit Sicherheit nicht leichter geworden, die Mitfahrer auch nicht...


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorMich8ael8 R.8, Aspach / Baden-Württemberg553463
    Datum14.04.2009 14:02791840 x gelesen
    Hallo Ulrich,

    Geschrieben von Ulrich Cimolino1. Es gibt keine MTF/MTW-Norm.
    Ich wusste, dass da Du das nicht stehen lassen kannst, auch wenn es inhaltlich völlig bedeutungslos ist! Ist doch egal, man kann doch ne neue Norm machen oder machen lassen ;-)

    Geschrieben von Ulrich Cimolino2. Derzeit fahren immer mehr MTW/MTF/MZF herum, die weit jenseits der 3,5 t wiegen,Ohje, Reizthema bei uns! Man wollte uns eine MTW/GwT Lösung auf 3,5to an Stelle unserer 7,5to Gw-L1 Lösung (wie 100e mal unterwegs) schmackhaft machen/aufdrücken!
    Ich habe gelernt: Das Problem des zu schweren Sprinter lässt sich durch Movano lösen! Der Rest per Dienstanweisung (wenn Material dann kein Personal (wer lädt dann aus???)). Zum Glück liegt das Projekt auf Eis und diese blödsinnige (sorry) MTW Lösung kommt (vorerst :-( ) nicht! Wir habens geschaft ein vollständiges, vollwertiges und funktionales HLF mit 12,7 to (ohen FA) bauen zu lassen, da werden wir hoffentlich bei den viel öfter bewegten Kleinfahrzeugen keinen Mist machen!

    Gib bitte bescheid, wenn es mal eine wissenschaftliche Erhebung bzw. Auswertung der Unfallzahlen gibt.

    MkG Michael


    Und noch was zum Nachdenken:
    "Die Erfahrung ist ein strenger Lehrmeister, sie prüft uns bevor sie uns lehrt"
    Vernon Sanders Law
    Ich hoffe, dass keiner von Euch die Erfahrung macht schlecht belehrt worden zu sein.

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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio554979
    Datum21.04.2009 20:32792445 x gelesen
    Tach, Post!

    Laut diesem Artikel im Einsatz-Netz geht Tiefensees Vorschlag eines Feuerwehr-Führerscheins bis 7,5 to. einem Bezirksfeuerwehrverband noch nicht weit genug. Demnach träumt man von
    - der alten PKW-Führerscheinregelung (7,5 to. ohne jede Zusatzausbildung) UND
    - einem speziellen Feuerwehrführerschein für alles über 7,5 to.


    MkG,
    Christi@n

    -------------------------------------------------
    Fumus ignem

    - This is my very own opinion... -

    "Für die Notlandung eines Airbus auf dem Hudson River in New York vor vier Wochen waren kanadische Gänse verantwortlich" (FOCUS Online, 13.02.2009)
    Nicht auszudenken, wenn iranische Gänse verantwortlich gewesen wären...

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg555025
    Datum21.04.2009 23:17791800 x gelesen
    Geschrieben von Christi@n PannierLaut diesem Artikel im Einsatz-Netz geht Tiefensees Vorschlag eines Feuerwehr-Führerscheins bis 7,5 to. einem Bezirksfeuerwehrverband noch nicht weit genug. Demnach träumt man von
    - der alten PKW-Führerscheinregelung (7,5 to. ohne jede Zusatzausbildung) UND
    - einem speziellen Feuerwehrführerschein für alles über 7,5 to.


    Kann man diese diversen Verbände und ihre Vertreter nicht mal langsam wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung belangen?


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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    AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg555182
    Datum22.04.2009 19:09791106 x gelesen
    Geschrieben von Kreisbrandonkel LK KT
    3. Halten Sie die ursprüngliche Forderung nach einem Feuerwehr-Führerschein bis 4,25 to zulässiges Gesamtgewicht für ausreichend?

    Nein. Diese Forderung entstand zu Zeiten, als das Bundesverkehrsministerium keinerlei Einlenken signalisiert hat. Es wäre eine Notlösung gewesen, die für einige wenige Feuerwehren eine Entlastung dargestellt hätte. Spätestens mit den neuesten Fahrgestellen für Tragkraftspritzenfahrzeuge wären die Probleme mit dem Gewicht wieder und zwar verstärkt aufgetaucht.


    Ach ne, is nich war.


    7. Wie Studien zeigten, hängt das Unfallrisiko bei Einsatzfahrten im Wesentlichen vom Verhalten des Fahrers und Beifahrers ab. Je ruhiger und gelassener die beiden Einsatzkräfte sind, desto sicherer die Fahrt. Wie sehen Sie unter diesem Zusammenhang die Forderung des Feuerwehrverbandes?

    Ruhig und gelassen kann man nur dann sein, wenn man auf eine Situation entsprechend vorbereitet ist. Von daher macht es schon Sinn, wenn man Personen, die einen LKW mit mehr als 7,5 Tonnen fahren möchten oder müssen, auch entsprechend ausbildet.


    LOL

    8. Was denken Sie über Fahrsicherheitstrainings für Einsatzfahrer? Ist dies flächendeckend möglich?

    Wenn man mal ein solches Training mitgemacht hat, kommt man zwangsläufig zu dem Schluss, dass es jeder Fahrer mitmachen sollte. In der Praxis wird man dies sehr schwer umsetzen können. Zum einen sind sicherlich die Kapazitäten auf der Ausbildungsseite begrenzt, zum anderen werden wir auch bei unseren Feuerwehrleuten sehr schnell an die Grenze der Belastbarkeit stoßen.


    Armer Kreis KT, armes Feuerwehrdeutschland. Seid ihr in Untergefranggen wirklich so schlecht belastbar?

    Abgesehen davon, dass ich von der Meinung des KBMs nichts halte konnte ich deine These in dem Artikel nicht finden.

    Gruß, MaWe


    Um schon vorab die größte Sorge vieler Ausländer vorwegzunehmen: Die Deutschen sind im Allgemeinen sehr, sehr nett, sie haben schon seit 60 Jahren kein Nachbarland mehr überfallen und man kann mit ihnen sogar lachen! (De Volkskrant, Niederlande)

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen555189
    Datum22.04.2009 19:29791834 x gelesen
    Geschrieben von Christi@n PannierDemnach träumt man von

    Träumen, das können die Verbandsvertreter scheinbar. Nur haben deren Träume halt nicht viel mit der Realität zu tun - und das nicht nur in Bezug auf Führerscheine...

    MkG
    Marc


    "Mehr als 130 Jahre Problemlösung haben nicht das Problem gelöst, sondern eine Institution geschaffen, die inzwischen selbst ein Problem ist. Dieses Dilemma kann so wenig aus sich gelöst werden, wie sich ein Hammer hämmern kann." (Prof. Dr. W.R. Dombrowski)

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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio555248
    Datum22.04.2009 22:55791397 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Markus WeberAbgesehen davon, dass ich von der Meinung des KBMs nichts halte konnte ich deine These in dem Artikel nicht finden.

    Welche These?
    Den zweiten Satz hast du aber gelesen?


    MkG,
    Christi@n

    -------------------------------------------------
    Fumus ignem

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    AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg555271
    Datum23.04.2009 06:53791352 x gelesen
    Geschrieben von Christi@n PannierDen zweiten Satz hast du aber gelesen?


    Tschuldigung, jetzt hab ich ihn gelesen.... Gehe ich recht in der Annahme, dass es sich bei dem Bezirksverband um Unterfranken handelt? Hat dazu einer ein konkretes Schreiben der Bezirksfeuerwehr-Onkels?

    Alles Gute zum Geburtstag! MaWe


    Um schon vorab die größte Sorge vieler Ausländer vorwegzunehmen: Die Deutschen sind im Allgemeinen sehr, sehr nett, sie haben schon seit 60 Jahren kein Nachbarland mehr überfallen und man kann mit ihnen sogar lachen! (De Volkskrant, Niederlande)

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    AutorFran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern)555310
    Datum23.04.2009 10:52790504 x gelesen
    Holla,

    Geschrieben von Markus WeberAlles Gute zum Geburtstag! MaWe
    Gibts Geschenke??? Im Zweifelsfall auch von mir alles Gute!

    Geschrieben von Markus WeberGehe ich recht in der Annahme, dass es sich bei dem Bezirksverband um Unterfranken handelt? Wohl wohl, kein NEIN, dann gibts auch keinen Fünfer ins genmanipulierte blaue Sparschwein!
    Immer diese bayerischen Randgruppen, weil was gestern Abend aus der Houberpfalz zu hören war, ist auch starker Tobak:
    Warum haben denn die anderen Bundesländer im Gegensatz zu Bayern denn weniger Führerscheinproblematik? Die Antwort ist ganz einfach, die gibt euch - nein, nicht die Maus, sondern unsre allseits verehrter fränkischerbayerischer Innenminister:
    Weil die anderen Bundesländer schon mehr auf Berufsfeuerwehren umgestellt haben!!!
    Das haut doch dem Fass die Krone ins Gesicht ;-))

    Aber das ist alles nachzuhören/sehen in der BR-Mediathek
    (Achtung, Die Sendung ist nur 7 Tage nach Ausstrahlung nachzusehen, Ausstrahlung war Mittwoch, 22.04., 20.15 Uhr)
    Ab ca. 14.30 Minuten fängt das ganze Führerscheingezuppel an, angeleiert von einem Rettungsdienstler, der ZURECHT bemängelt, dass die Grenze bei 4,25to gezogen werden soll, die RTW teilweise aber 4,65to haben.
    Ganz zum Schluss des ca. 6-minütigen Beitrags dann der Kracher unseres obersten Feuerwehrlers ;-)


    Grüßla,
    FP (ABCDE-Fahrer ;-))


    Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin.

    Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit

    Besucht uns unter:
    Feuerwehr Hilpoltstein
    Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken
    LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz
    Informationen aus dem Fachbereich 4 VB

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    AutorMark8us 8K., Straßgiech / Bayern558910
    Datum16.05.2009 14:45790952 x gelesen
    tut sich jetzt doch etwas??

    http://www.stmi.bayern.de/presse/archiv/2009/199.php


    www.feuerwehr-strassgiech.de

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 558911
    Datum16.05.2009 14:51790556 x gelesen
    Völker hört die Signale.. sry aber das war irgendwie mein erster Gedanke als ich dieses Wahlkampfgefasel gelesen habe...

    Der hat immer noch nicht kapiert um was es geht und was wirklich auf dem Spiel steht..

    Geschrieben von Markus Kaisertut sich jetzt doch etwas??

    man ist sich nur einig das man sich einig ist..


    Grüße, BeschFl

    für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

    "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius)

    "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy)

    Ich bin ein Freund der klaren Worte

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    AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen558912
    Datum16.05.2009 14:52790975 x gelesen
    Moin,

    So ein Schwachsinn:

    "Feuerwehren, Rettungs- und Hilfsorganisationen leben von dem großen Engagement und Können ehrenamtlicher Einsatzkräfte. Allein in Bayern engagieren sich 440.000 Menschen bei diesen Organisationen im Ehrenamt. Ich werde deshalb nicht nachlassen, eine Lösung herbeizuführen, die den praktischen Bedürfnissen unserer Ehrenamtlichen Rechnung trägt und damit das Ehrenamt in Deutschland nachhaltig stärkt", so Herrmann im Bundesrat in Berlin.

    Wo sind die Führerscheine das praktische Bedürfnis der Ehrenamtlichen? Doch wohl viel eher ein Bedürfnis der Kommunen, mit einer simplen Unterweisung 7,5t fahren zu dürfen und das Geld zu sparen. Der gemeine FA hat von einem vollwertigen Führerschein doch wesentlich mehr und auf welchem Wege ihm die Erlaubnis letztlich zu Teil kommt, ist doch nicht sein Problem. Oder doch. Wird es dann,wenn der Unterweisungs-Fahrer das LE 2000-TSF-W galant von der Straße befördert, weil es vielleicht doch nicht ganz dem gewohnten Polo entspricht.

    Gruß,
    Thorben


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    AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg558950
    Datum16.05.2009 18:28790578 x gelesen
    Hallo Forum, Hallo Thorben,

    Geschrieben von Thorben Gruhl Wo sind die Führerscheine das praktische Bedürfnis der Ehrenamtlichen? Doch wohl viel eher ein Bedürfnis der Kommunen, mit einer simplen Unterweisung 7,5t fahren zu dürfen und das Geld zu sparen.
    Ich glaube das ca 90% der FW- Angehörigen wirklich denken das ganze sei in ihrem Interesse.
    Die masse hat leider noch nicht kapiert das dies Aufgabe der Gemeinde ist.

    Gruß
    Michael


    Auch schlechter Ruf verpflichtet

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    AutorArlt8 F.8, Hannover / Niedersachsen558959
    Datum16.05.2009 19:12791209 x gelesen
    Hallo Forumsgemeinde,

    das Problem liegt doch auf einer ganz anderen Ebene. Die Feuerwehr, Rettungsdienst- und THW-Fahrzeuge werden in der Tat immer größer und schwerer. Lange Jahre lag eine Beschaffungsgrenze der Gemeinden bei 7,49 t damit jeder Feuerwehrangehörige mit seinem privat erworbenen Führerschein diese Fahrzeuge noch bewegen durfte.

    Das THW hatte schon Anfang der 80er Jahre die damaligen Mannschaftskraftwagen mit 9,5 t zGG ausgeliefert während die Gemeinden für ihre Feuerwehren weiterhin TSF und Kleinlöschfahrzeuge in der Gewichtsklasse 2,8 t bis 7,49 t beschafft haben. Damals hatte man insgeheim einkalkuliert, daß sowieso jeder Feuerwehrangehörige seinen Führerschein der ehemaligen Klasse 3 (PKW-Führerschein) mitbringt und somit der Kommune oder dem Rettungsdienstträger keine weiteren Kosten entstehen.

    Nun hat die "böse" EU die Führerschein-Regelung sinnvollerweise (!) geändert um mehr Verkehrssicherheit zu schaffen. In diesem Zusammenhang wurden auch die Gewichtsklassen für die Führerscheine neu festgelegt. Parallel haben die Kommunen in den letzten Jahren munter weiter Fw-Fahrzeuge und Fahrzeuge des Rettungsdienstes mit mittlerweile mehr als 3,5 t beschafft und dabei völlig die Führerscheinkosten beim Nachwuchs unterschätzt oder "vergessen".

    Das THW hat mit der StAN derzeit nur Fahrzeuge bis 3,5 t oder über 7,49 im "Programm" (die älteren Mannschaftslastwagen als Auslaufmodelle mit 4,6 t zGG mal ausgenommen) und investiert mit der offzielle CE-Ausbildung bereits in die Sicherheit der Faher und hat somit nicht das hier angesprochene "Problem".

    Nun schreien durch den fehlenden Nachwuchs an passenden Führerscheinen natürlich die Kommunen auf und wollen vom Land oder vom Bund Geld haben, um Ihre Einsatzbereitschaft weiterhin "kostenneutral" sicherzustellen. Das heißt die Gemeinden müssen nun Geld in die Sicherheit Ihrer Helfer investieren !! Da natürlich eine Sondergenehmigung wesentlich billiger ist, als in die Sicherheit (= Fahrschulausbildung Klasse C1(E)) zu investieren, möchte nun natürlich die Politik dafür sorgen, das diese Sondergenehmigung eingeführt wird. Das man dabei nur an die "armen" Ehrenamtlichen denkt, damit diese Ihre Aufgaben erfüllen können ist letztlich nur ein vorgeschobenes Argument für die Öffentlichkeit. Letzlich geht es nur ums Geld !

    Ich denke die neue EU-Führerscheinregelung mit Ihrer Gewichtsbegrenzung bis 3,5 t ist eine sinnvolle Investition in die Sicherheit - insbesondere auch dies des Fahrers -
    die in nach meiner Meinung keine Ausnahmen duldet. Hier sollten wir als Nutznießer dieser Zusatzausbildung (= Führerschein-Erweiterung) darauf drängen, diese Zusatzausbildung auch zu bekommen - und KEINE Sonderregelung !!

    Die Politik auf allen Ebenen (Bund – Länder und Gemeinden) muß (endlich) begreifen, das ein gut ausgebildeter Zivil- und Katastrophenschutz Geld kostet – und diese Einsicht würde dann letztlich uns Allen weiterhelfen !!

    Viele Grüße !

    Frank Arlt
    Hannover


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    AutorIngo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen558961
    Datum16.05.2009 19:30790977 x gelesen
    Geschrieben von Arlt FrankDas THW hatte schon Anfang der 80er Jahre die damaligen Mannschaftskraftwagen mit 9,5 t zGG ausgeliefert

    Zumindest in meiner Einheit hatten die Fahrer zwar einen FS Kl 2 aber nicht den für die zivile Nutzung otwendigen Busführerschein.

    Gruß
    Ingo


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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 558963
    Datum16.05.2009 19:33790687 x gelesen
    Geschrieben von Ingo zum Felde
    Zumindest in meiner Einheit hatten die Fahrer zwar einen FS Kl 2 aber nicht den für die zivile Nutzung otwendigen Busführerschein.


    Da war doch noch die Klasse P mit bis zu 12 (?) Sitzplätzen..

    kam irgendwann mal beim BW FS das das ein besonderer Bundes Führerschein sei..


    Grüße, BeschFl

    für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

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    AutorIngo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen558964
    Datum16.05.2009 19:38790198 x gelesen
    Geschrieben von Florian BeschDa war doch noch die Klasse P mit bis zu 12 (?) Sitzplätzen..


    Anfang der 80er ?

    Gruß
    Ingo


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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 558965
    Datum16.05.2009 19:45789842 x gelesen
    Geschrieben von Ingo zum FeldeAnfang der 80er ?

    Gute Frage, die hier auch nicht beantwortet wird..

    Wenn ich mich dumpf erinnere dann war das aber schon eine Sache die es wesentlich länger gab..

    Mal die altgedienten mit Führerschein hier im Forum fragen: UC? CiFi? CS?


    Grüße, BeschFl

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    AutorGunn8ar 8K., Wüstenrot / BW558968
    Datum16.05.2009 19:59790565 x gelesen
    Wobei auch das THW das Problem hat, das die Führerschein kosten immer weiter steigen. Und da unsere angehenden Kraftfahrer nur einen Zuschuß von 1200 Euro für einen CE bekommen, finden wir immer weniger Helfer die einen Führerschein erwerben wollen.

    Das heist auch uns plagt die Problematik das wir zu wenig Kraftfahrer haben

    Nur soll das nicht der Umkehrschluss sein jetzt auf irgend welche Sonderregelungen zu setzen. Sondern der Bund muss sich im klaren sein wenn er nicht auf Dauer die Kosten der Kraftfahrausbildung übernemmen will, wird er irgendwann seine Fahrzeuge nicht mehr bewegen können.

    Auch wir haben kein einziges Fahrzeug das in den Genuß dieser neuen Führerscheinregelung fallen würde. Alle größer als 7,5t.


    Gunnar Kreidl
    THW Pfedelbach


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    AutorHans8 M.8, Waldenhofen / Bayern558974
    Datum16.05.2009 21:21790289 x gelesen
    Ich finde es eigentlich ungerecht den jungen Fahrern gegenüber, dass sie mit dem neuen Führerschein nur bis 3,5 to. fahren dürfen. Warum soll einer, der vor dem Stichtag der neuen Führerscheinregelung geboren wurde besser fahren, als einer, der nach dem Stichtag geboren wurde???

    Meiner Meinung nach sollte man auf Kosten der Gemeinde einige Fahrstunden nehmen und der Fahrlehrer oder TüV-Prüfer soll danach entscheiden, ob man das fahrerische Können besitzt, ein Fahrzeug bis 7,5 to. zu fahren oder nicht. Falls nicht, sollte man den CE Führerschein komplett machen. Falls ja, sollte eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden. Dies würde ich aber nur bis 7,5 to genehmigen, alles was schwerer ist, sollte komplett den LKW-Führschein machen.

    Weil wer garantiert mir, wenn die Mitarbeiter des Katastrophenschutzes in Zukunft den LKW-Führerschein machen, um Fahrzeuge über 3,5 to fahren zu können, dass diese auch regelmäßig Fahrpraxis sammeln? Wenn die nur ihre paar Einsätze und Übungen im Jahr machen, gewinnen sie auch nicht mehr an Erfahrung und Sicherheit!


    Und was ich noch ganz wichtig finde, die Kosten für die Führerschein sollten zu 100% von der Kommune übernommen werden! Nicht, wie schon manchmal gehört, nur zu 50-60 % und den Rest selber . Vor allem gab's dann auch noch die Klausel, dass der Führerschein NUR für Feuerwehrzwecke genutzt werden darf! Wer ist bitte schön bereit, ca. 1000,- Euro NUR für den Feuerwehrdienst auszugeben und privat kein Nutzen davon zu haben? So Feuerwehrgeil ist glaub ich niemand, oder?

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    AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen558975
    Datum16.05.2009 21:32790217 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Hans MeyerDies würde ich aber nur bis 7,5 to genehmigen, alles was schwerer ist, sollte komplett den LKW-Führschein machen.

    Warum wieder diese willkürliche Grenze? Wo liegt der Unterschied zwischen nem 7t TGL und nem 12 t TGL?


    Viele Grüße

    Christian

    Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

    besucht die Feuerwehr Steinbach


    "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
    (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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    AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz558976
    Datum16.05.2009 21:38789964 x gelesen
    Hallo!

    Geschrieben von Arlt FrankIch denke die neue EU-Führerscheinregelung mit Ihrer Gewichtsbegrenzung bis 3,5 t ist eine sinnvolle Investition in die Sicherheit - insbesondere auch dies des Fahrers -
    die in nach meiner Meinung keine Ausnahmen duldet.


    Keine Ausnahme duldet?

    Ich zitiere:

    Artikel 6, Absatz 4 der "RICHTLINIE 2006/126/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES" vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein:

    Die Mitgliedstaaten können in ihrem Hoheitsgebiet nach
    Konsultation der Kommission gestatten, dass

    a) Fahrzeuge der Klasse D1 (mit einer zulässigen Gesamtmasse
    von 3 500 kg ohne Sonderausrüstung für die Beförderung
    von Behinderten) von Personen über 21 Jahren geführt werden,
    die seit mindestens zwei Jahren Inhaber eines Führerscheins
    der Klasse B sind, sofern die Fahrzeuge von nichtgewerblichen
    Organisationen für soziale Zwecke eingesetzt werden
    und der Fahrer seine Dienste freiwillig leistet;

    b) Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als
    3 500 kg von Personen geführt werden, die über 21 Jahre alt
    sind und seit mindestens zwei Jahren Inhaber eines Führerscheins
    der Klasse B sind, sofern die Fahrzeuge vorwiegend
    im Stand für Unterrichts- oder Freizeitzwecke genutzt werden
    und von nichtgewerblichen Organisationen für soziale
    Zwecke eingesetzt werden und so verändert wurden, dass sie
    weder für den Transport von mehr als neun Personen noch
    für den Transport von Gütern außer jenen, die für die Erfüllung
    ihres Zwecks unbedingt notwendig sind, eingesetzt werden
    können.


    Jetzt könnte man darüber diskutieren ob Feuerwehrfahrzeuge für soziale Zwecke eingesetzt werden, die Feuerwehr eine nicht gewerbliche Organisation ist und ob Feuerwehrfahrzeuge überwiegend im Stand betrieben werden.

    Eine Ausnahmeregelung für BOS war schon immer möglich. Ich denke, die Kommune haben nicht geschlafen, die Kommunen haben sich darauf verlassen das diese Ausnahmeregelung greift.
    Leider hat der Bund auf alle Ausnahmen verzichtet.

    Nur mal so am Rande erwähnt. Jetzt klopfen sich die Feuerwehrführerscheinmacher kräftig auf dei Schultern und ganz Feuerwehrdeutschland vergisst, das eine Ausnahme eigentlich schon immer möglich war.

    Gruß vom Berg

    Jakob


    Alles meine ganz private Meinung

    Alle meine Beiträge sind ausschließlich zur Verwendung auf www.feuerwehr-forum.de bestimmt und ich betrachte diese als mein geistiges Eigentum! Die Verwendung von mir verfassten ganzen Beiträgen, Auszügen und Textpassagen aus diesen Beiträgen, Zitaten, Bildern, Zeichnungen usw. in anderen Foren oder Medien sowie das verfielfältigen oder Kopieren meiner Beiträge und/oder die Weitergabe an dritte Personen bedarf meiner vorherigen ausdrücklichen Genehmigung!

    Ach ja, die "stillen" Mitleser und besonderen "Freunde" verweise ich auf: §187 StGB und § 240 StGB!

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    AutorHans8 M.8, Waldenhofen / Bayern558977
    Datum16.05.2009 21:39790397 x gelesen
    Weil meines Erachtens noch sehr viele Wehren TSF, TSF/W, LF8 oder LF 8/6 bis 7,5 to. haben und diese bestimmt noch 10 Jahre u. länger besitzen werden.

    Und viele dieser Wehren werden nach den 10 Jahren sicherlich aus kostengründen keine LF 10/6, welche schwerer als 7,5 to. sind, bekommen, sondern sich mit TSF oder TSF/W's begnüngen müssen. Und für diese reicht dann wieder die 7,5 to. Grenze.

    Weil die meisten neuen TSF/W sind ja heutzutage schon schwerer als 4,5 to., also nützt die ebenfalls vorgeschlagene Lösung mit der Erhöhung der Führerscheine auf 4,5 to auch nichts!


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    AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz558978
    Datum16.05.2009 21:47789735 x gelesen
    Hallo!

    Geschrieben von Hans MeyerWeil die meisten neuen TSF/W sind ja heutzutage schon schwerer als 4,5 to., also nützt die ebenfalls vorgeschlagene Lösung mit der Erhöhung der Führerscheine auf 4,5 to auch nichts!

    Nö, ein halbwegs vernünftiges TSF/W, also ein "wirkliches TSF-W" und kein TSF-DingsbumswunderwuzzibabyHLF, lässt sich mit etwas Verstand locker auf einem 4,6 to Fahrgestell darstellen. Deshalb geistert ja auch die Zahl von 4,75 to überall herum.

    Natürlich muss man dann auf so tolle Dinge wie die 50 mtr. Gummiwurst, die 200kg High-Flow "Wirbeksäulenbrecher-TS", und den 12 kv Stromerzeuger verzichten. Und wenn man dann noch den Aufbau mit VErstand macht....aber darüber hatten wir hier schon mal einen Threat.

    Gruß vom Berg

    Jakob


    Alles meine ganz private Meinung

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    Ach ja, die "stillen" Mitleser und besonderen "Freunde" verweise ich auf: §187 StGB und § 240 StGB!

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    AutorHans8 M.8, Waldenhofen / Bayern558979
    Datum16.05.2009 21:52790439 x gelesen
    Bestimmt ist das möglich, aber man versucht ja heutzutage, die Fahrzeuge u. Ausrüstungen so auszustatten, dass man auch mit wenig Personal optimal arbeiten kann. Und dann glaub ich wird dass grenzwertig mit den 4,6 to. Vor allem sollte man auch immer Gewichtsreserven einplanen, es kommt ja doch immer wieder Zusatzausrüstung dazu, die dann wieder Platz u. Gewicht in Anspruch nimmt.


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    AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz558980
    Datum16.05.2009 22:02789365 x gelesen
    Hallo!

    Wenn man sich das Ur-TSF/W ansieht, war das eigentlich nur ein TSF mit einem 500 ltr. Löschwassertank.
    Geht man also davon aus, das sich auf Opel Movano ein TSF mit kompletter Normbeladung sowie Beleuchtungssatz (2,5 kva SE), Kettensäge, Verkehrswarn- und Absperrgerät sich auf 3,5 to darstellen lässt, dann gehe ich mal noch von ca. 700 kg für Löschwassertank, Löschwasser, Halterung und Verrohrung aus.

    Dann bin ich bei 4,2 to! Gut, runden wir Großzügig auf 4,4 to auf. Dann bleiben noch 200 kg für Zusatzbeladung.

    Natürlich habe ich hier die TS mit 190 kg angenommen. Auch hier lässt sich Gewicht sparen.

    Was man da an Zusatzbeladung draufpackt muss natürlich gut überlegt werden. Eine rollende WErkzeugkiste für alle Fälle wird es dann nicht. Aber wenn ich sehe das auf manchen Fahrzeugen bestimmt Geräte seit 20 Jahren nur bei der Reinigung entnommen werden....

    GRuß vom BErg

    Jakob


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    AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen558981
    Datum16.05.2009 22:05790124 x gelesen
    Geschrieben von Hans MeyerUnd viele dieser Wehren werden nach den 10 Jahren sicherlich aus kostengründen keine LF 10/6, welche schwerer als 7,5 to. sind, bekommen, sondern sich mit TSF oder TSF/W's begnüngen müssen. Und für diese reicht dann wieder die 7,5 to. Grenze.

    Vielleicht nicht doch auch die 6,5 t Grenze? Damit hast du Atego, TGL & Co ausgesperrt (außer über die Hintertür der Ablastung) und kannst damit absolut tolle und sinnvlle TSF-W darstellen.


    Viele Grüße

    Christian

    Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

    besucht die Feuerwehr Steinbach


    "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
    (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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    AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz558982
    Datum16.05.2009 22:10790034 x gelesen
    Hallo!

    Geschrieben von Christian FleschhutVielleicht nicht doch auch die 6,5 t Grenze?

    Also ich bevorzuge dann schon die 5.999 kg. Das könnte man auch technisch begründen. Siehe Bremssysteme usw.

    Gruß vom Berg

    Jakob


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    AutorHans8 M.8, Waldenhofen / Bayern558983
    Datum16.05.2009 22:11789481 x gelesen
    Selbst wenn es möglich ist, die TSF-W auf 4,5 to zu bringen, lösst es in den nächsten 10 Jahren nicht das Problem manch kleiner Wehren, die noch die alten LF8 bzw. LF8/6 besitzen!


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    AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz558984
    Datum16.05.2009 22:18789612 x gelesen
    Hallo!

    Geschrieben von Hans MeyerSelbst wenn es möglich ist, die TSF-W auf 4,5 to zu bringen, lösst es in den nächsten 10 Jahren nicht das Problem manch kleiner Wehren, die noch die alten LF8 bzw. LF8/6 besitzen!

    Nöö, für diese Wehren war ja der ursprünglich angedachte Feuerwehrführerschein auch garnicht gemünzt.

    Vielmehr ging es darum, das auf absehbare Zeit es keine Standard TSF bzw. KLF mehr gibt, die mit der FE der Klasse B gefahren werden dürfen. Deshalb wurde ja auch zuerst die Zahl von 4,25 to für den Feuerwehrführerschein genannt.

    Diese GEwichtsgrenze hätte locker die nächsten 30 Jahre ausgereicht.

    Das man dann immer mehr draufgepackt hat, hat ja zu der ganzen Diskussion, auch hier im Forum, geführt. Ich denke bei 4,25 to hätten die wenigsten Bauchschmerzen.
    Denn ein Einzelfahrzeug mit 4,25 to ist wesentlich leichter zu beherrschen wie ein Zug mit 4,25 to.

    Gruß vom Berg

    Jakob


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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg558985
    Datum16.05.2009 22:23790550 x gelesen
    Geschrieben von Jakob TheobaldVielmehr ging es darum, das auf absehbare Zeit es keine Standard TSF bzw. KLF mehr gibt, die mit der FE der Klasse B gefahren werden dürfen. Deshalb wurde ja auch zuerst die Zahl von 4,25 to für den Feuerwehrführerschein genannt.

    Diese GEwichtsgrenze hätte locker die nächsten 30 Jahre ausgereicht.


    Für was?

    Man muß sich nur von dem Gedanken lösen, daß in Zukunft jeder FM der entsprechenden TSF-Wehren auch das Fahrzeug fahren darf.

    Sondern daß auch in diesen Wehren zukünftig Fahrer für dieses Einsatzfahrzeug ausgebildet werden, die es dann ausschließlich bewegen dürfen. Diese besetzen dann die Funktion des Maschinisten.

    Genau so, wie es in "Klasse2/ C- Wehren" schon immer war. Und in diesen Wehren die schon immer Fahrer mit Klasse2/ C ausbilden mußten ist die Welt auch nicht untergegangen, nur weil nicht jeder das Fahrzeug fahren durfte.
    Ich muß dann nur entscheiden, wen ich auf Grund seiner Verfügbarkeit und Eignung auf Führerschein schicke.
    Und dann reichen mir da bei vernünftiger Planung 6 Fahrer Klasse C1 für ein einzelnes zu besetzendes TSF aus. Im Einsatz brauche ich nur einen davon.


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    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg558986
    Datum16.05.2009 22:26790153 x gelesen
    Geschrieben von Hans MeyerSelbst wenn es möglich ist, die TSF-W auf 4,5 to zu bringen, lösst es in den nächsten 10 Jahren nicht das Problem manch kleiner Wehren, die noch die alten LF8 bzw. LF8/6 besitzen!


    Welches Problem? Das Problem, daß sie es verpennt haben in den letzten 15! Jahren ausreichend Fahrer auf Gemeindekosten ausbilden zu lassen.

    Und auch hier gilt. Nur weil in der Vergangenheit jeder Klasse 3 Fahrer auch das LF kutschieren durfte muß das in zukunft nicht so sein. Dann bilde ich eine ausreichende Anzahl an verfügbaren Fahrern auf Gemeindekosten aus. Und diese fahren dann das Fahrzeug. So wie es eine Wehr mit einem LF 16 schon immer machen mußte. Dort fährt auch nicht jeder das Fahrzeug.
    Mit guter Planung reichen m.E. 6 ausgebildete Fahrer für ein einzelnes zu besetzendes Einsatzfahrzeug (und von diesen Wehrgrößen reden wir i.d.R.) aus. d.h. die Kosten für die Gemeinde sind absolut überschaubar.

    Das einzige Problem ist, daß in den Wehren in denen eben bisher jeder quasi auch Maschinist war diese Denke des Maschinisten als Spezialist noch fremd ist...


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    Christian Fischer
    Wernau


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    AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz558987
    Datum16.05.2009 22:36789525 x gelesen
    Hallo!

    Geschrieben von Christian FischerFür was?

    Um zu vermeiden das die Kombination 3,5 Tonner MTW/GW-Verschnitt mit 0,75 Tonner TSA in Mode kommen. Diese GEspanne sind in meinen Augen wesentlich gefährlicher als ein 4 to TSF oder KLF.

    Gut, man hat die Möglichkeit bei akutem Geldmangel eine betroffene Wehr zu schließen oder einfach einen GW-TS zu beschaffen. Aber ob das der Weisheit letzter Schluss ist??

    Warten wir mal ab und harren der Dinge die da kommen. Apropos, wir haben unser TSF gewogen, und was soll ich sagen, Normbeladung ohne Atemschutz, Gewicht ohne Besatzung 2.940 kg! Wenn ich da die Besatzung mit 540 kg hinzunehme wird es schon sehr eng! Wenn da jetzt noch die PA drauf wären sowie der BEleuchtungssatz der mal dabei war (Vorführfahrzeug), aber das sind olle Kamelle.

    Geschrieben von Christian FischerUnd dann reichen mir da bei vernünftiger Planung 6 Fahrer Klasse C1 für ein einzelnes zu besetzendes TSF aus.

    Das bestreite ich nicht, im Gegenteil! Als wir unseren Tanker noch hatten (TLF 16/24 St.) reichten sogar 4 Klasse 2 Fahrer aus. Mir ist kein Einsatz bekannt, wo mal kein Fahrer anwesend war. Wenn die Führerscheine vernünftig verteilt werden wird es keine Probleme geben.

    GRuß vom Berg

    Jakob


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    AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg558988
    Datum16.05.2009 22:38789614 x gelesen
    Hallo Christian,

    Geschrieben von Christian Fischer
    Genau so, wie es in "Klasse2/ C- Wehren" schon immer war. Und in diesen Wehren die schon immer Fahrer mit Klasse2/ C ausbilden mußten ist die Welt auch nicht untergegangen, nur weil nicht jeder das Fahrzeug fahren durfte.
    Optimist!
    Ich kenne genügend FW- Angehörige, die den 2er bzw C Führerschein auf eigene Kosten gemacht haben, da von der Gemeinde die Aussage stand es wird kein Führerschein gezahlt.
    Und ja, ich weis das es die Aufgabe der Gemeinde ist.

    Gruß
    Michael


    Auch schlechter Ruf verpflichtet

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg558989
    Datum16.05.2009 22:52789268 x gelesen
    Geschrieben von Michael BayerIch kenne genügend FW- Angehörige, die den 2er bzw C Führerschein auf eigene Kosten gemacht haben, da von der Gemeinde die Aussage stand es wird kein Führerschein gezahlt.

    Gut für die Gemeinde, wenn Du Leute hast die so blöd sind.
    Ich würde es nicht machen, solange ich die so erworbene FE nicht konkret anderweitig benötige.
    Das mache ich sogar meinen Teilnehmern im TrM1 klar, daß sie keinen einzigen Cent für die Tätigkeit in der Feuerwehr auszugeben haben, sondern daß die Sache anders herum laufen muß.


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    Christian Fischer
    Wernau


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    AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg558991
    Datum16.05.2009 23:21789309 x gelesen
    Hallo Christian,

    Geschrieben von Christian FischerGut für die Gemeinde, wenn Du Leute hast die so blöd sind.
    Wurde damals so von der Führung mit vertreten. Gut ist ein paar Tage her.

    Geschrieben von Christian Fischer Das mache ich sogar meinen Teilnehmern im TrM1 klar, daß sie keinen einzigen Cent für die Tätigkeit in der Feuerwehr auszugeben haben, sondern daß die Sache anders herum laufen muß.
    Hab ich auch immer so gehalten.

    Gruß
    Michael


    Auch schlechter Ruf verpflichtet

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 558997
    Datum17.05.2009 07:51789006 x gelesen
    Geschrieben von Hans Meyer Ich finde es eigentlich ungerecht den jungen Fahrern gegenüber, dass sie mit dem neuen Führerschein nur bis 3,5 to. fahren dürfen. Warum soll einer, der vor dem Stichtag der neuen Führerscheinregelung geboren wurde besser fahren, als einer, der nach dem Stichtag geboren wurde??

    Weil die Politik das so will! Vieles andere ist auch ungerecht aber that´s life..

    Geschrieben von Hans MeyerUnd was ich noch ganz wichtig finde, die Kosten für die Führerschein sollten zu 100% von der Kommune übernommen werden!

    Da sind wir uns alle einig.. wobei ich für eine (großzügige) Decklung was Stunden und Anzahl der Prüfungen angeht und eine Rückzahlung bei schuldhaftem Austritt bin..

    Geschrieben von Hans MeyerVor allem gab's dann auch noch die Klausel, dass der Führerschein NUR für Feuerwehrzwecke genutzt werden darf!

    *lach*.. das ist so absurd das es keinerlei Bestand haben dürfte.. wie will man denn das kontrollieren?

    Geschrieben von Hans MeyerWer ist bitte schön bereit, ca. 1000,- Euro NUR für den Feuerwehrdienst auszugeben und privat kein Nutzen davon zu haben? So Feuerwehrgeil ist glaub ich niemand, oder?

    Könnte ich mit einem privat finanzierten D (sic!) Führerschein toppen nur damit die JF im "Königreich weit weit weg" Zeltlager machen kann, weils da anno dazumal so schön war ..


    Grüße, BeschFl

    für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

    "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius)

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    Ich bin ein Freund der klaren Worte

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 558998
    Datum17.05.2009 07:56788330 x gelesen
    Geschrieben von Hans Meyer
    Und viele dieser Wehren werden nach den 10 Jahren sicherlich aus kostengründen keine LF 10/6, welche schwerer als 7,5 to. sind, bekommen, sondern sich mit TSF oder TSF/W's begnüngen müssen. Und für diese reicht dann wieder die 7,5 to. Grenze.


    TSF W, 10,5 t zlGG

    Mit fallen der alten FE Klasse 3 ist bei den Herstellern erstmal die imaginäre Grenze von 7,5 t gefallen, da man eh glaubte das überall die Klasse C geschult würde..


    Grüße, BeschFl

    für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

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    Ich bin ein Freund der klaren Worte

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 558999
    Datum17.05.2009 08:01789505 x gelesen
    Geschrieben von Michael Bayer
    Ich kenne genügend FW- Angehörige, die den 2er bzw C Führerschein auf eigene Kosten gemacht haben, da von der Gemeinde die Aussage stand es wird kein Führerschein gezahlt.


    Aber in den seltensten Fällen aus der Not heraus das kein Fahrer anwesend war und das halbe Dorf wäre abgebrannt...

    In nicht wenigen Fällen war eine gewisse Geilheit auf den Maschnistenplatz damit verbunden..


    Grüße, BeschFl

    für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

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    AutorMark8us 8G., Bockenheim / Hessen559003
    Datum17.05.2009 09:50789427 x gelesen
    Hallo,

    weiß nicht, ob er schon verlinkt wurde; hier ist der Verordnungsentwurf, der die Gemüter erregt ... klick


    Gruß
    Markus

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW559009
    Datum17.05.2009 11:31788937 x gelesen
    Geschrieben von Markus Großweiß nicht, ob er schon verlinkt wurde; hier ist der Verordnungsentwurf, der die Gemüter erregt ... klick

    egal welche Grenze neu eingeführt wird, die wird in Kürze wieder nicht reichen, aber auch die Diskussion hatten wir n-fach...
    Vgl. die Entwicklung bei
    - RTW
    - StLF als Nachfolger von LF 10/6 bzw. TSF-W-"Sonder"
    - usw.

    Und trotzdem werden also weiter überladene Fahrzeuge mit Leuten mit dem falschen Führerschein gefahren werden... (mit der Regelung halt ein paar weniger wie das jetzt schon bei den TSF der Fall ist)


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorArlt8 F.8, Hannover / Niedersachsen559014
    Datum17.05.2009 11:59789099 x gelesen
    Geschrieben von Hans Meyer
    Meiner Meinung nach sollte man auf Kosten der Gemeinde einige Fahrstunden nehmen und der Fahrlehrer oder TüV-Prüfer soll danach entscheiden, ob man das fahrerische Können besitzt, ein Fahrzeug bis 7,5 to. zu fahren oder nicht.


    Richtig - das wäre dann die Klasse C1 bzw C1E und eine ganz "normale" FS-Klasse (dazu bedarf es aber keiner Sonderregelung, wie sie hier diskutiert wird !!)


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    AutorIngo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen559016
    Datum17.05.2009 12:15788905 x gelesen
    Geschrieben von Markus Großweiß nicht, ob er schon verlinkt wurde; hier ist der Verordnungsentwurf, der die Gemüter erregt ... klick


    Ist irgendwer Fachkundig und kann die Unetrschiede zu einer normalen Ausbildung und Prüfung darstellen?

    Gruß
    Ingo


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    AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen559017
    Datum17.05.2009 12:17788950 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Hans MeyerMeiner Meinung nach sollte man auf Kosten der Gemeinde einige Fahrstunden nehmen und der Fahrlehrer oder TüV-Prüfer soll danach entscheiden, ob man das fahrerische Können besitzt, ein Fahrzeug bis 7,5 to. zu fahren oder nicht. Falls nicht, sollte man den CE Führerschein komplett machen. Falls ja, sollte eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden. Dies würde ich aber nur bis 7,5 to genehmigen, alles was schwerer ist, sollte komplett den LKW-Führschein machen.

    warum dann ne Ausnahmegenehmigung? Dann macht man 5 Stunden mehr und hat nen vollwertigen C1.
    Ginge schon die ganze Zeit, man kann ja durchaus auch ein Fw-Fahrzeug mit nem Pedalstaz etc. ausrüsten. Dann muss die Gemeinde nur den Fahrlehrer bezahlen...


    Viele Grüße

    Christian

    Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

    besucht die Feuerwehr Steinbach


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    AutorMark8us 8G., Bockenheim / Hessen559356
    Datum19.05.2009 19:03788211 x gelesen
    Hallo,

    und noch ein kritischer Fernsehbericht zum Thema ... klick


    Gruß
    Markus

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    AutorAlex8and8er 8S., Wedel / S-H562352
    Datum05.06.2009 20:51788598 x gelesen
    Schönbohm sagt Hilfe für Feuerwehr-Führerschein zu
    Geschrieben von http://newsticker.welt.de/?module=dpa&id=21446954 Potsdam (dpa/bb) - In der Debatte um den Feuerwehr-Führerschein hat Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) den Betroffenen eine finanzielle Unterstützung zugesagt. «Niemand kann erwarten, dass die Feuerwehrleute die Kosten für die erweiterte Fahrerlaubnis aus eigener Tasche zahlen», sagte Schönbohm laut einer Mitteilung des Potsdamer Innenministeriums am Rande der Innenministerkonferenz (IMK) am Freitag in Bremerhaven. Er begrüßte zudem einen IMK-Beschluss über eine Sonderregelung für das Steuern von Einsatzfahrzeugen bis zu 7,5 Tonnen. Es waren Probleme aufgetaucht, weil Fahrer von Fahrzeugen bis unter 7,5 Tonnen einen Lastwagen-Führerschein haben müssen.


    Ich vertrete hier meine Meinung, nicht die irgendeiner Feuerwehr.
    Und das ist gut so.

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    AutorAlex8and8er 8S., Wedel / S-H562353
    Datum05.06.2009 20:55788821 x gelesen
    Hier noch mehr Infos:

    Geschrieben von http://www.cop2cop.de/2009/06/05/verkehrssicherheit-und-katastrophenschutz-unter-einen-hut-bringen/ ...


    Die Innenminister unterstützten heute einen Bundesratsbeschluss vom 15. Mai 2009. Er sieht vor, dass Angehörige von Feuerwehren und Hilfsorganisationen, die seit mindestens zwei Jahren einen Führerschein der Klasse B haben, zur Erfüllung ihrer Aufgaben Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht bis zu 4,75 Tonnen fahren dürfen. Wenn sie eine entsprechende Praxisübung absolvieren, soll diese Grenze auf 7,5 Tonnen angehoben werden können.

    ...


    Soso, eine Praxisübung und dann 7.5 Tonner fahren dürfen.


    Ich vertrete hier meine Meinung, nicht die irgendeiner Feuerwehr.
    Und das ist gut so.

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    AutorJörn8 P.8, Briesen (Mark) / Brandenburg562355
    Datum05.06.2009 21:04788918 x gelesen
    Hallo,

    na da bin ich ja mal gespannt...
    Unsere Politiker haben schon so viel versprochen...
    Einer kann da sowieso nichts ausrichten!

    Was ist mit denen , die nur für die FF den Führerschein Klasse C (Früher II) machen sollen (bzw. in Frage kommen)?
    Da gibt es doch auch nix, zumindestens nix von Bund oder von den Ländern...


    MkG
    Gruss Jörn

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    AutorDani8el 8B., Nörtershausen / RLP562356
    Datum05.06.2009 21:12787896 x gelesen
    Moin,


    Geschrieben von Jörn PatkeWas ist mit denen , die nur für die FF den Führerschein Klasse C (Früher II) machen sollen (bzw. in Frage kommen)?
    Da gibt es doch auch nix, zumindestens nix von Bund oder von den Ländern...


    Wenn du den Thread ganz liest stehen da viele Antworten auf diese Frage drin - kurz: Das ist nicht das Problem des einzelnen FM(SB) sondern der Kommune - deren Pflichtaufgabe ist die Aufstellung einer leistungsfähigen Feuerwehr, dazu gehören nicht nur rote Autos sondern auch dafür zu sorgen dass es Leute gibt, die nene Führerschein dafür haben - und wenns die nicht gibt, dann muß die Kommune dafür sorgen (und bezahlen) dass sie ausgebildet werden.

    Daniel


    Ich schreibe hier nur privat und nicht im Namen der Feuerwehr Nörtershausen.
    Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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    AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen562357
    Datum05.06.2009 21:12787497 x gelesen
    Geschrieben von Jörn Patkena da bin ich ja mal gespannt...
    Unsere Politiker haben schon so viel versprochen...
    Einer kann da sowieso nichts ausrichten!


    Einer nicht, wohl wahr. Es ist aber leider Wahljahr :-(.

    Geschrieben von Jörn PatkeWas ist mit denen , die nur für die FF den Führerschein Klasse C (Früher II) machen sollen (bzw. in Frage kommen)?
    Da gibt es doch auch nix, zumindestens nix von Bund oder von den Ländern...


    Da soll es gefälligst Der bezahlen welcher seine Karren gefahren haben will. Und privat nützt der Schein so nackt ja bald nüscht mehr.

    Peter


    Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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    AutorStef8an 8H., Essen / NRW562360
    Datum05.06.2009 21:26787896 x gelesen
    Geschrieben von Jörn PatkeWas ist mit denen , die nur für die FF den Führerschein Klasse C (Früher II) machen sollen (bzw. in Frage kommen)?

    Wenn jemand C1 hat, kann man das in analoger Weise ja auch auf 11 Tonnen erweitern... mit etwas Fahrpraxis dann auf C... Wäre ja nur konsequent, oder?


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    AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg562377
    Datum05.06.2009 22:08788189 x gelesen
    Geschrieben von Alexander SuckerSoso, eine Praxisübung und dann 7.5 Tonner fahren dürfen.

    Wenn die "Gegenseite" Petitionen zu irgendwelchem Stuss durchboxt sollte man überlegen, ob "wir" das nicht auch können. Hier zu jammern bringt leider reichlich wenig.

    Nachdenklich,

    MaWe


    Um schon vorab die größte Sorge vieler Ausländer vorwegzunehmen: Die Deutschen sind im Allgemeinen sehr, sehr nett, sie haben schon seit 60 Jahren kein Nachbarland mehr überfallen und man kann mit ihnen sogar lachen! (De Volkskrant, Niederlande)

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen562378
    Datum05.06.2009 22:15787861 x gelesen
    Geschrieben von Markus WeberWenn die "Gegenseite" Petitionen zu irgendwelchem Stuss durchboxt sollte man überlegen, ob "wir" das nicht auch können. Hier zu jammern bringt leider reichlich wenig.

    Solange irgendwelche Landespolitiker der Meinung sind, man würde somit den armen Feuerwehrangehörigen (=Wähler) entlasten wird das wohl nichts werden.

    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg562386
    Datum05.06.2009 22:45788885 x gelesen
    Geschrieben von Marc DickeySolange irgendwelche Landespolitiker der Meinung sind, man würde somit den armen Feuerwehrangehörigen (=Wähler) entlasten wird das wohl nichts werden.

    Solange der Wähler - also du, ich und noch ein paar andere FA - nicht gegen politischen Wahnsinn einschreiten wird "das" erst recht nichts werden. Ich denke diese Seite hätte das Potential dazu gegen den Irrsinn einzuschreiten.

    Ich erkläre mich gerne bereit eine entsprechende Petition auszuarbeiten. In Zeiten anstehender Wahlen soll es teilweise auch von Erfolg gekrönt sein sich an die Abgeordneten zu wenden...

    Zumindest ist das besser, als hier zu jammern und den Führerschein-Fetischisten das politische Feld zu überlassen.

    Gruß, MaWe


    Um schon vorab die größte Sorge vieler Ausländer vorwegzunehmen: Die Deutschen sind im Allgemeinen sehr, sehr nett, sie haben schon seit 60 Jahren kein Nachbarland mehr überfallen und man kann mit ihnen sogar lachen! (De Volkskrant, Niederlande)

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    AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen562388
    Datum05.06.2009 22:46787650 x gelesen
    Dafür


    Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen562389
    Datum05.06.2009 22:47788731 x gelesen
    Ok, wo muß ich unterschreiben?

    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 562398
    Datum06.06.2009 05:17786995 x gelesen
    Geschrieben von Alexander Sucker, der irgendwo einen Link gefunden hat der ein Aussage von Jörg Schönbohm wiedergibt.. «Niemand kann erwarten, dass die Feuerwehrleute die Kosten für die erweiterte Fahrerlaubnis aus eigener Tasche zahlen»

    Erwartet auch keiner .. das sollen die Gemeinden machen..

    Geschrieben von Alexander Sucker, der irgendwo einen Link gefunden hat der ein Aussage von Jörg Schönbohm wiedergibt.. "Es waren Probleme aufgetaucht, weil Fahrer von Fahrzeugen bis unter 7,5 Tonnen einen Lastwagen-Führerschein haben müssen."

    Erinnert mich an einem Kollegen der plötzlich frei brauchte weil sein Sohn absolut unerwartet auf einmal eingeschult wurde :-)

    Hoffentlich ist das Superwahljahr bald vorbei..


    Grüße, BeschFl

    für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

    "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius)

    "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy)

    Ich bin ein Freund der klaren Worte

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 562399
    Datum06.06.2009 05:19786911 x gelesen
    Geschrieben von Markus Weber
    Ich erkläre mich gerne bereit eine entsprechende Petition auszuarbeiten. In Zeiten anstehender Wahlen soll es teilweise auch von Erfolg gekrönt sein sich an die Abgeordneten zu wenden...


    [X] dafür

    vielleicht sollten wir wieder www.wirsinddiefeuerwehr.de oder ähnliches auskramen..

    He´s got the plant but we got the power..


    Grüße, BeschFl

    für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

    "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius)

    "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy)

    Ich bin ein Freund der klaren Worte

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    AutorFabi8an 8K., Ingolstadt / Rheinhausen / Bayern / BaWü567319
    Datum30.06.2009 21:30786698 x gelesen
    Hallo,

    angesichts nahender Bundestagswahlen greift die "Führerscheinentbürokratisierung" nun weiter um sich. Laut aktueller ADAC Motorwelt will der zuständige Minister "mit geringem Unterrichts- und Prüfungsaufwand" Inhabern der Klasse B das fahren von Motorrädern bis 125 ccm ermöglichen.

    Ich warte auf den Tag, an dem die Feuerwehrregelung auf Wohnmobile und Kurierdienste ausgedehnt wird...

    Gruß Fabian


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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW567330
    Datum30.06.2009 21:51786848 x gelesen
    Geschrieben von Fabian Kunzangesichts nahender Bundestagswahlen greift die "Führerscheinentbürokratisierung" nun weiter um sich. Laut aktueller ADAC Motorwelt will der zuständige Minister "mit geringem Unterrichts- und Prüfungsaufwand" Inhabern der Klasse B das fahren von Motorrädern bis 125 ccm ermöglichen.

    warum auch nicht?

    Geschrieben von Fabian KunzIch warte auf den Tag, an dem die Feuerwehrregelung auf Wohnmobile und Kurierdienste ausgedehnt wird...

    die fahren wenigsten
    a) sorgfältiger mit ihrem Eigentum
    b) sehr viel mehr


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW567336
    Datum30.06.2009 21:58787071 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich Cimolino"Wohnmobile und Kurierdienste ausgedehnt wird..."

    die fahren wenigsten
    a) sorgfältiger mit ihrem Eigentum


    Dann schau Dir mal Fahrzeuge von Kurierdiensten an, da gibt es schon etliche mit Karosserieschäden.
    Bei Wohnmobilen magst du da noch recht haben.


    Geschrieben von Ulrich Cimolinodie fahren wenigsten

    b) sehr viel mehr


    Hm, die wenigsten fahren ihr Wohnmobil als Alltagsfahrzeuge und Kurierdienste siehe oben.


    mit freundlichen Grüßen

    Michael Roleff



    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW567339
    Datum30.06.2009 22:01785925 x gelesen
    Geschrieben von Michael RoleffGeschrieben von Ulrich Cimolino
    "Wohnmobile und Kurierdienste ausgedehnt wird..."

    die fahren wenigsten
    a) sorgfältiger mit ihrem Eigentum


    Dann schau Dir mal Fahrzeuge von Kurierdiensten an, da gibt es schon etliche mit Karosserieschäden.
    Bei Wohnmobilen magst du da noch recht haben.


    Geschrieben von Ulrich Cimolino
    die fahren wenigsten

    b) sehr viel mehr


    Hm, die wenigsten fahren ihr Wohnmobil als Alltagsfahrzeuge und Kurierdienste siehe oben.


    a = Wohnmobile
    b = Kurierdienst
    Ich dachte, das wäre klar!


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorGerh8ard8 S.8, Baddeckenstedt / NDS567991
    Datum03.07.2009 16:53786195 x gelesen
    Heute wird darüber entschieden.

    Die Sind gerade bei Tagesordnungspunkt 68 und bei Tagesordnungspunkt 74a geht es um den Feuerwehrführerschein.

    http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/131/1613108.pdf

    Gruß

    Gerhard


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    AutorGerh8ard8 S.8, Baddeckenstedt / NDS568006
    Datum03.07.2009 18:12786108 x gelesen
    Gesetzesänderung wurde zugestimmt.

    Feuerwehrführerschein wird eingeführt


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    AutorOlf 8R., Hilbersdorf / Sachsen568007
    Datum03.07.2009 18:18785169 x gelesen
    Geschrieben von Gerhard SchraderGesetzesänderung wurde zugestimmt.

    Feuerwehrführerschein wird eingeführt


    wenn das mal kein Eigentor wird, ich hab da jede Menge Bauchschmerzen mit.


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    AutorThom8as 8H., Dornstadt / Baden-Württemberg571726
    Datum22.07.2009 15:27785369 x gelesen
    Geschrieben von Deutscher Feuerwehrverband e. V. (DFV)Führerschein für Feuerwehren verkündet
    Verordnung in Kraft getreten
    Länder regeln nun Durchführung vor Ort
    Berlin (ots) -

    Der Feuerwehr-Führerschein ist da: Mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt ist heute das Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes in Kraft getreten. Die Gesetzesänderung soll bis 4,75 Tonnen eine interne Ausbildung und Prüfung sowie bis 7,5 Tonnen Fahrzeuggewicht eine vereinfachte Ausbildung und Prüfung durch reguläre Fahrschulen ermöglichen.

    "Wir freuen uns über das Inkrafttreten. Damit ist für die Feuerwehren das erreicht worden, was unter den gegebenen politischen Verhältnissen möglich war", erklärt Hans-Peter Kröger, Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV). Die Durchführung des Feuerwehr-Führerscheins in den Feuerwehren vor Ort muss nun über die Länderebene geregelt werden.

    [...]



    Meine Einsatzfotos in Ulm, um Ulm und um Ulm herum
    http://www.einsatzfoto.net

    Beitrag bewerten

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    AutorThom8as 8H., Dornstadt / Baden-Württemberg571729
    Datum22.07.2009 15:32785809 x gelesen
    Geschrieben von Deutscher Feuerwehrverband e. V. (DFV)Die Durchführung des Feuerwehr-Führerscheins in den Feuerwehren vor Ort muss nun über die Länderebene geregelt werden.
    Also 16 Regelungen plus "örtliche Gegebenheiten"?
    Wenn´s nicht so traurig wäre, könnte man darüber lachen.

    Das Positive:
    Genau dadurch wird es in machnen Regionen noch (geschätzt!) ein oder zwei Wochen dauern, bis die Regelungen geregelt sind...


    Meine Einsatzfotos in Ulm, um Ulm und um Ulm herum
    http://www.einsatzfoto.net

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    AutorEric8 P.8, Hohentengen a.H. / Baden Württemberg571732
    Datum22.07.2009 15:39785081 x gelesen
    Geschrieben von Thomas HeckmannDas Positive:
    Genau dadurch wird es in machnen Regionen noch (geschätzt!) ein oder zwei Wochen Jahre dauern, bis die Regelungen geregelt sind...


    Geschrieben von Deutscher Feuerwehrverband Die Gesetzesänderung soll bis 4,75 Tonnen eine interne Ausbildung und Prüfung sowie bis 7,5 Tonnen Fahrzeuggewicht eine vereinfachte Ausbildung und Prüfung durch reguläre Fahrschulen ermöglichen.
    Man kann nur hoffen, dass es nicht zwangsläufig zu mehr VU´s mit Einsatzfahrzeugen kommt.
    Armes Deutschland - muss mal wieder eine Aussenseiterrolle einnehmen.

    Gruß Eric


    Das ist natürlich ausschließlich meine private und eigene Meinung !

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    AutorMart8in 8K., Welle / Niedersachsen571733
    Datum22.07.2009 15:43785351 x gelesen
    Tach,

    Geschrieben von Thomas Heckmannein oder zwei Wochen dauern

    Du bist dir sicher, dass du Wochen schreiben wolltest?


    Mit besten Grüßen aus der Nordheide

    Martin
    Jeder sollte eine Meinung haben; ich habe meine eigene)

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    AutorPhil8ipp8 H.8, Engelsbrand / Baden-Württemberg571735
    Datum22.07.2009 15:51783352 x gelesen
    Geschrieben von Thomas Heckmannnoch (geschätzt!) ein oder zwei Wochen dauern

    Bist du dir sicher, dass du Wochen gemeint hast???
    Ich persönlich glaube nämlich, dass die Umsetzung sich noch weitaus länger hinziehen wird.

    Zudem hätte man diese Regelung eigentlich nicht gebraucht (wenn ihr das anders seht - ich bin kritikfähig...), da es meiner Meinung nach einfacher wäre, den LKW-Führerschein zu machen. Sollen die Kommunen halt die Kosten übernehmen, falls sie das bisher nicht tun (ich weiß nicht, wie es bei euch ist...), das würde sie auch nicht bankrott gehen lassen.

    MkG ausm Enzkreis

    Philipp


    Einer für Alle, Alle für Einen;
    Gott zur Ehr`dem Nächsten zu Wehr!!!

    -----------------------------------------------------------

    Besucht mich auf: www.ffw-engelsbrand.de , www.jf-engelsbrand.de oder www.jf-enzkreis.de

    -----------------------------------------------------------

    Haben Sie Rechtschreibfehler gefunden???
    - Glückwunsch, die dürfen Sie behalten!!!

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW571773
    Datum22.07.2009 17:09784190 x gelesen
    Geschrieben von Thomas HeckmannGeschrieben von Deutscher Feuerwehrverband e. V. (DFV)
    Die Durchführung des Feuerwehr-Führerscheins in den Feuerwehren vor Ort muss nun über die Länderebene geregelt werden.

    Also 16 Regelungen plus "örtliche Gegebenheiten"?
    Wenn´s nicht so traurig wäre, könnte man darüber lachen.


    was passiert bei Umzug?
    Was bei einem Einsatz oder einer Übung in einem anderen Bundesland - oder im Ausland?


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz571775
    Datum22.07.2009 17:17783512 x gelesen
    Hallo!

    Geschrieben von Ulrich Cimolinowas passiert bei Umzug?
    Was bei einem Einsatz oder einer Übung in einem anderen Bundesland - oder im Ausland?


    Tststs....

    Das kennt man doch bereits.

    Da werden dann in nächster Zeit höchst komplizierte zwischenstaatliche Verhandlungen erfolgen bei denen noch viel kompliziertere Vereinbarungen herauskommen bei denen am Schluss eh keiner mehr durchblickt und deshalb sich auch keiner mehr dafür interessiert so lange nichts passiert das so eigentlich niemals vorhersehbar war und deshalb auch nicht und niemals berücksitigt werden konnte da man ja nicht alles vorhersehen kann und nobody perfekt ist und der Führerschein ja für die weitere existenz der uns bekannten Welt sooo wichtig ist.


    Alles klar???


    Gruß vom Berg

    Jakob


    Alles meine ganz private Meinung

    Der Tadel des Feindes ist das schönste Lob,
    die Verleumdungen des Feindes die schmeichelhafteste Anerkennung.

    Ach ja, "stillen" Mitleser und besonderen "Freunde" verweise ich auf: §187 StGB und § 240 StGB!

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz571778
    Datum22.07.2009 17:40783752 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Ulrich Cimolinowas passiert bei Umzug?

    Vermutlich das gleiche Prozedere wie bisher bei der gegenseitigen Anerkennung von FW-Lehrgängen. Die einen erkennen's an, die anderen nicht oder nur im Einzelfall nach örtlichen Gegebenheiten...

    Geschrieben von Ulrich CimolinoWas bei einem Einsatz oder einer Übung in einem anderen Bundesland - oder im Ausland?

    Gilt m.W. für Fahrten bundesweit, jedoch nicht im Ausland.

    Gruß,
    Michael


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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW571788
    Datum22.07.2009 18:27783726 x gelesen
    Hallo,

    solltest Du recht haben, wäre das ein weiterer Sargnagel für die sinnvolle Verwendung der Fw im KatS!


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen571796
    Datum22.07.2009 18:55783304 x gelesen
    Hallo,

    nochmal ein Versuch das beschlossene Gesetz hier reinzubringen (im Threadcontainer klappt es nicht - anscheinend Adresse zu lang)

    ->
    http://www.fahrerlaubnisrecht.de/Pdf-dateien/Gesetzesver%F6ffentlichungen%20Bundesgesetzblatt/BGBl%20I_43_2009_S.%202021%20-%205.Gesetz%20zur%20%C4nderung%20des%20StVG%20-%2017.07.2009.pdf

    Link (hoffentlich tut er hier)

    Gruss
    Gerhard


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    AutorGunn8ar 8K., Wüstenrot / BW571800
    Datum22.07.2009 19:12782315 x gelesen
    Also ich will ja nicht ketzerisch sein, aber an so etwas wird weder die Politik noch euer Verband gedacht haben.
    Meiner Meinung nach wollt Ihr Überörtlich nicht arbeiten und das Thema Auslandseinsatz haben die Deutschen Feuerwehren schon lange zu den Akten gelegt


    Bin ja auf die 16 einzelnen Regelungen gespannt , und vor allen wann die Zeit kommt das 7,5t nicht mehr ausreichend sind


    Gunnar Kreidl
    THW Pfedelbach


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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg571802
    Datum22.07.2009 19:23782706 x gelesen
    hallo,

    hier klappt der Link zum Gesetzestext:

    => http://www.feuerwehr.de/news/2009/07/22/Fuehrerschein_fuer_Feuerwehren.php


    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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    AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen571825
    Datum22.07.2009 20:46782210 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Jürgen M@yerhier klappt der Link zum Gesetzestext:

    ... ist nur das das falsche Gesetz: gesucht ist das fünfte Gesetz zur Änderung des StVG, Du verlinkst das sechste ...

    Gruss
    Gerhard


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    AutorStef8an 8R., Regenstauf / Bayern571837
    Datum22.07.2009 21:55782077 x gelesen
    Geschrieben von Thomas Heckmann Genau dadurch wird es in machnen Regionen noch (geschätzt!) ein oder zwei Wochen dauern, bis die Regelungen geregelt sind...

    normalerweise würde ich dir voll und ganz recht geben. Aber es gibt mittlerweile doch einige Kommunen, die so sehnsüchtig auf diese Neuregelung gewartet haben, dass die Vorbereitungen zur Umsetzung praktisch schon laufen. Ich denke, das wird jetzt vielerorts sehr schnell gehen (zumindest in Relation dazu, wie es üblicherweise abläuft).


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    AutorStef8an 8H., Essen / NRW571838
    Datum22.07.2009 21:58782140 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich Cimolinowas passiert bei Umzug?
    Was bei einem Einsatz oder einer Übung in einem anderen Bundesland - oder im Ausland?


    Was sollte das anders sein als bei einem anderen Führerschein?


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    AutorStef8an 8R., Regenstauf / Bayern571839
    Datum22.07.2009 22:02781909 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich Cimolino was passiert bei Umzug?
    Was bei einem Einsatz oder einer Übung in einem anderen Bundesland - oder im Ausland?


    was ist jetzt daraus geworden, dass dieser Feuerwehr-Führerschein nach einer gewissen Zeit - 2 Jahre, denke ich, waren es - zu einem normalen C1 umgeschrieben werden kann? Damit wäre das Problem zumindest entschärft. Leider finde ich dazu gerade nichts Konkretes.


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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg571840
    Datum22.07.2009 22:03781853 x gelesen
    hallo,

    danke für den virtuellen Tritt in den Hintern. Da hab ich beim Abspeichern den falschen Link erwischt. Das kommt halt von der Gesetzesflut die wir hier mitmachen müssen ...


    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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    AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz571843
    Datum22.07.2009 22:07779483 x gelesen
    Hallo!

    Gott sei Dank ist es nun geschafft!

    Ich plane schon in Gedanken die Auflastung unseres TSF damit wir endlich mit 9 C-Schläuchen sowie 6 Besatzungsmitgliedern von meiner Statur ausrücken können.

    Gruß vom Berg

    Jakob


    Alles meine ganz private Meinung

    Der Tadel des Feindes ist das schönste Lob,
    die Verleumdungen des Feindes die schmeichelhafteste Anerkennung.

    Ach ja, "stillen" Mitleser und besonderen "Freunde" verweise ich auf: §187 StGB und § 240 StGB!

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    AutorStef8an 8H., Essen / NRW571857
    Datum22.07.2009 22:47780141 x gelesen
    Geschrieben von Stefan Rücklwas ist jetzt daraus geworden, dass dieser Feuerwehr-Führerschein nach einer gewissen Zeit - 2 Jahre, denke ich, waren es - zu einem normalen C1 umgeschrieben werden kann?

    Das ist so!


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    AutorStef8an 8S., Neunkirchen am Brand / Oberfranken571878
    Datum23.07.2009 01:06780205 x gelesen
    und ich hatte echt schon Hoffnung gehabt, das die Zeiten von:

    1. sinloss teuren "Gewaltleichtbau"
    2. Rahmenbrüchen unter der Spielzeuglast von 600l Wasser
    3. permanent überladenen Einsatzfahrzeugen (auch schon auf dem Papier, wenn man mal realitisch rechnet, nicht nach Norm)

    vorbei sind.....

    und jetzt endlich wieder Autos gebaut werden, die nicht zwanghaft unter 7,5t bleiben müssen, sondern auch mal etwas mehr auf die Waage bringen dürfen.
    So könnte man sich wenigstens wieder über die gesamte Lebensdauer hinweg auf die Mechanik verlassen.
    Und steht nicht schon mit einen Bein in der JVA, nur weil man mit 2 Sack Ölbinder mehr dabei hat. Oder den Tank der Ultra-Power voll gemacht hat....
    *****************************************
    Sinn macht es evtl, wo an kleinen Standorten noch älter Fahrzeuge stehen. Nachdem der Markt aber schon jetzt kaum noch passende Fahrgestelle für 7,5t hergibt wird es bei Neufahrzeugen auf Sonderbauten hinauslaufen.

    Was da nun wirklich günstiger ist, SonderFahrgestell mit Sonderleichtbau-Aufbau und die ersten großen Reparturen berereits nach wenigen Jahren (und vermutlich die Ausmussterung nach 10-15 Jahren bereits) oder ein Schwung Führerscheine?
    ******************************************

    ja auch ich bin der Meinung, das die 3,5t Grenze der B-Führerscheine unglücklich gewählt ist. (Aus BOS-Sicht) Aber die darauf folgende 12t-Grenze ist doch sehr gut gewählt...

    **********
    das ist alles meine persönliche Meinung. evtl. auch etwas einseitig. Aber diese Freiheit erlaube ich mir.

    stefan

    PS: ich habe nicht alle Beiträge hier zu diesen Thema gelesen. Ich hoffe ich werde deswegen nicht gesteinigt....


    Nichts ist so schnell gelöscht, wie das man es angezündet hat!

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    AutorStef8fen8 H8., Bad Vilbel / Hessen571881
    Datum23.07.2009 01:51780567 x gelesen
    Geschrieben von Stefan SeidelAber die darauf folgende 12t-Grenze ist doch sehr gut gewählt...


    Die 12 t sind aber für den Führerschein vollkommen unerheblich, die Grenzen sind hier B bis 3,5 t, C1 bis 7,5 t, alles darüber ist C. Die 12 t kommen nur bei der Maut ins Spiel, diese ist aber wiederum für unseren Dienst vollkommen egal.


    Grüße, der Steffen!

    Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausgebrochen ist, beweist nicht, dass insofern keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen lediglich einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss.
    (OVG NRW)

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    AutorStef8an 8S., Neunkirchen am Brand / Oberfranken571884
    Datum23.07.2009 02:31779226 x gelesen
    Ok ich habe dabei nicht vorranging an die Feuerwehren gedacht.......und mich dann auch falsch ausgedrückt

    (und in anderen BOS sind Anhänger durchaus öfter in Verwendung)

    ************

    meiner Meinung sollte jemand mit einen anständigen Lastzug ungehen können, bevor er Einsatzfahrzeuge steuert. (40t)
    Aber das ist ein anderes Thema. Würde man danach gehen, hätten wir ein ganz anderes Problem....ich zweifel den Sinn von LeichtbauEinsatzfahrzeugen an.....und bin froh das es so viele Menschen gibt, die ohne zu zögern damit zum Einsatzfahren.



    stefan


    Nichts ist so schnell gelöscht, wie das man es angezündet hat!

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    AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz571890
    Datum23.07.2009 06:32775977 x gelesen
    Hallo!

    Na ja, Leichtbau muss nicht teuer und kann sehr haltbar sein. Aber man muss schon in der Planung damit beginnen, noch bevor man überhaupt einen Aufbau hat.

    Zum Beispiel:

    - Tragkraftspritze

    Muss es für das TSF oder TSF-W die 210 kg schwere P-FPN 10-1500/E sein? Tut es nicht da auch eine P-FPN 10-1000/E oder P-FPN 10-750/E mit 140 oder 130 kg? Tragkraftspritzen mit E-Starter sind auch schon als P-FPN 10-750 mit 95 kg Einsatzgewicht zu haben. Muss es überhaupt mit E-Starter sein?
    Man kann schon bei der richtigen Wahl der Tragkraftspritze locker 100 kg einsparen.

    - Löschtechnische Einrichtung zur schnellen Wasserabgabe

    Meist als die uns bekannte Gummiwurst bezeichnet und in Längen bis 90 mtr. relativ weit verbreitet.
    Druckschlauch S, 30 mtr. liegt bei ca. 32 kg. Dazu die Haspel mit Ein- und Anbauteilen nochmal run 25 kg, ergibt hier 57 kg. Rechnet man das Gewicht des "Ersatzes" durch 2 C-Schläuche ab (13,6 kg) spare ich hier schon mal 43,4 kg.

    - Druckschläuche

    Verwende ich statt C-52 die leichteren C-42 Druckschläuche so spare ich wiederum bei einer Schlauchbeladung von 9 Stück (Normgewicht!). 9x C-52 wiegen 74,7 kg, 9x C-42 wiegen 61,2 kg. Auch hier ist ein Einsparpotenziel von 13,5 kg zu erkennen.

    usw. usw....

    So kann man schon mal ohne sich Großartig zu verbiegen locker 150 kg einsparen ohne irgendwelche "Leichtbauexperimente" zu veranstalten.

    Wählt man dann noch einen Aufbau in dieser Art, schau mal hier unter "Fahrzeugbau", "Produkte", "Fahrzeuge bis 4,5 Tonnen" und dann findest Du die Bilder von einem EEF und einem ÖWF.

    Mit dieser Aufbauart lässt sich auch noch einiges an Gewicht einsparen, sie ist haltbar und leicht zu reparieren.

    Du siehst, Gewichtsmäßig geht da schon noch etwas ohne gleich die stabilität und Haltbarkeit zu vernachlässigen.

    Gruß vom Berg

    Jakob


    Alles meine ganz private Meinung

    Der Tadel des Feindes ist das schönste Lob,
    die Verleumdungen des Feindes die schmeichelhafteste Anerkennung.

    Ach ja, "stillen" Mitleser und besonderen "Freunde" verweise ich auf: §187 StGB und § 240 StGB!

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 571892
    Datum23.07.2009 06:37776411 x gelesen
    Geschrieben von Thomas Heckmann
    Also 16 Regelungen plus "örtliche Gegebenheiten"?
    Wenn´s nicht so traurig wäre, könnte man darüber lachen.

    Das Positive:
    Genau dadurch wird es in machnen Regionen noch (geschätzt!) ein oder zwei Wochen dauern, bis die Regelungen geregelt sind...


    Gibt es eigentlich Länder die nicht mitziehen wollen?


    Grüße, BeschFl

    für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

    "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius)

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    Ich bin ein Freund der klaren Worte

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    AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz571893
    Datum23.07.2009 06:40775837 x gelesen
    Hallo!

    Geschrieben von Florian BeschGibt es eigentlich Länder die nicht mitziehen wollen?

    Warum sollten sie nicht mitziehen? Spätestens wenn die Kommunen bei den entsprechenden Landesregierungen "Druck" machen werden sie mitziehen müssen.

    Gäbe es dann aber nicht noch Probleme mit der Anerkennung der deutschen Feuerwehren durch die EU als Teil des Katastrophenschutzes?? War da nicht mal was?

    Gruß vom Berg

    Jakob


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    die Verleumdungen des Feindes die schmeichelhafteste Anerkennung.

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 571894
    Datum23.07.2009 06:43776549 x gelesen
    Geschrieben von Gunnar KreidlAlso ich will ja nicht ketzerisch sein, aber an so etwas wird weder die Politik noch euer Verband gedacht haben.

    Das hat nichts mit Ketzerei zu tun. Es sollte eine möglichst einfache, in der Fläche wirksame Lösung erzielt werden mit der insbesondere der DFV seinen "Mitgliedern" vorgauckeln wollte das er sich um die Basis auch kümmert wenn kein Schnee liegt.

    Jetzt darf jeder Feuerwehrmann in jedem taktischen Weiler das Spritzenauto wieder fahren und die Welt ist gerettet.


    Grüße, BeschFl

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    AutorOlf 8R., Hilbersdorf / Sachsen571909
    Datum23.07.2009 09:37776069 x gelesen
    Geschrieben von Florian BeschDas hat nichts mit Ketzerei zu tun. Es sollte eine möglichst einfache, in der Fläche wirksame Lösung erzielt werden mit der insbesondere der DFV seinen "Mitgliedern" vorgauckeln wollte das er sich um die Basis auch kümmert wenn kein Schnee liegt.


    Dann bin ich mal gespannt, wie sich dieser Verband verhält wenn es zu den trastischen Steigerungen von Unfällen wärend Einsatz und Übungsfahrten durch Kameraden die einen solchen Pressluftführerschein haben kommt.

    Die Hife wird sicher gigantisch bis nicht vorhanden sein.

    Sicherheit ist teuer, das ist nicht neu und dürfte auch in den Entscheidungsgremien bekannt sein, warum macht man es sich dann mit solchen Sachen zu einfach?


    Ich hatte im Juni Gelegenheit an einem Lehrgang "Moderator Fahrsicherheitstraining" an der LFS Brandenburg, durchgeführt von der FHS der Polizei in Oranienburg teilzunehmen.
    Von den 17 Teilnehmern, FFW, BF, THW war keiner dabei der erst seit 3Tagen einen strukturmäßigen LKW-Führerschein besitzt(10 Jahre Bedingung) und auch nutzt.
    Und alle sind wir and Grenzen des machbaren gebracht worden und mussten die Grenzen dessen was wir beherrschen nach unten korrigieren.

    Wie das bei den Kameraden mit verkürzter Ausbildung und wenig bis gar keiner Fahrpraxis funktionieren soll konnte dort aber keiner sagen. Ich kanns mir auch nicht vorstellen.



    Olf


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    AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen571911
    Datum23.07.2009 09:50762367 x gelesen
    Hi,

    Geschrieben von Olf RichterDann bin ich mal gespannt, wie sich dieser Verband verhält wenn es zu den trastischen Steigerungen von Unfällen wärend Einsatz und Übungsfahrten durch Kameraden die einen solchen Pressluftführerschein haben kommt.

    Naja. Das würde im Umkehrschluss bedeuten, dass die Anzahl der Anfahrtunfälle mit Einführung der EU Führerscheinregelung in D dramatisch gefallen ist. Mir ist nicht bekannt, dass es damals, als ich noch jung war, massiv mehr Anfahrtunfälle gab, als heute...


    MfG

    Ingo


    --

    Erster Atemschutzwettkampf der FF Vockenhausen

    "Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt]

    -
    Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;)

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    AutorAndr8eas8 E.8, Brechen-Werschau / Hessen571914
    Datum23.07.2009 10:07762497 x gelesen
    Guten Morgen,

    ich bringe noch eine Frage mehr in das Thema ein:

    Darf ich an ein 4,75 t schweres Einsatzfahrzeug dann immer noch einen 750 KG schweren Anhänger anhängen?

    Mit dem heutigen Führerschein Klasse B darf man ja ein 3,5 t schweres Fahrzeug fahren und noch 750 KG anhängen. Also insgesamt 4,25 t.

    Viele Grüße
    Andreas


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    AutorCars8ten8 G.8, Dormagen / NRW571915
    Datum23.07.2009 10:20762191 x gelesen
    Ergänzung: Darf der Anhänger auch schwerer sein, wenn beides zusammen 4,75t nicht überschreitet. (Anlehung an die Klasse B-Regelung)

    Dann würde die neuregelung uns auch etwas bringen (können). Fahrzeuge über 3,5t sind bei uns sehr selten...aber Anhänger über 750kg (Bootstrailer) sind die Regel!


    DLRG Ortsgruppe Dormagen e.V.
    www.dlrg-dormagen.de

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 572106
    Datum24.07.2009 06:14762093 x gelesen
    Geschrieben von Olf Richter

    Dann bin ich mal gespannt, wie sich dieser Verband verhält wenn es zu den trastischen Steigerungen von Unfällen wärend Einsatz und Übungsfahrten durch Kameraden die einen solchen Pressluftführerschein haben kommt.


    Wenn Schnee liegt kanns ein wenig dauern :-)

    Interessant werden die ganzen kleinen Blechschäden beim Rangieren usw. ..


    Grüße, BeschFl

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    AutorFlor8ian8 M.8, Witten / NRW572108
    Datum24.07.2009 06:36761969 x gelesen
    Geschrieben von ---Hier Namen einfügen---

    , die ausbleiben würden, wenn nur Leute das überschwere TSF fahren, die auch C1/C haben? Also das glaube ich beim besten Willen nicht. Es geht ja nicht darum, dass jemand mit nem Rollerführerschein ein LF 20/16 fährt.


    Fussball ist wie Schach nur ohne Würfel

    - Lukas Podolski -

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    AutorOlf 8R., Hilbersdorf / Sachsen572114
    Datum24.07.2009 07:13761833 x gelesen
    Geschrieben von Florian BeschInteressant werden die ganzen kleinen Blechschäden beim Rangieren usw. ..


    Falsch, die werden vor allem teuer, zumal sie ca. 90% aller Unfälle ausmachen. Rechnet man das dann dem richtigen Führerschein gegen ist der meist preiswerter. Allerdings gebe ich zu das solche Unfälle jedem passieren können ganz unabhänig vom Führerschein, trotzdem befürchte ich da schon eine Zunahme.

    Der einzige Vorteil dieser Bagatellunfälle ist der, dass es sehr selten zu Verletzten kommt.

    Olf


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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 572115
    Datum24.07.2009 07:20761895 x gelesen
    Geschrieben von Olf Richter
    Falsch, die werden vor allem teuer, zumal sie ca. 90% aller Unfälle ausmachen. Rechnet man das dann dem richtigen Führerschein gegen ist der meist preiswerter. Allerdings gebe ich zu das solche Unfälle jedem passieren können ganz unabhänig vom Führerschein, trotzdem befürchte ich da schon eine Zunahme.


    Das meinte ich damit. Es passiert öfters und kostet mehr Geld.

    Wobei ich schon einen Zusammenhang zwischen Führerschein und Rangierunfällen sehe. Insbeondere auf der Rettungswache war es faszinierend zu beobachten was passiert wenn man Zivis (hü) auf einen T4 oder einen 314er Sprinter loslässt. Die sind z.T. absolut damit überfordert Sie nur noch den Seitenspiegel haben...


    Grüße, BeschFl

    für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

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    AutorOlf 8R., Hilbersdorf / Sachsen572117
    Datum24.07.2009 07:35738432 x gelesen
    Geschrieben von Florian BeschInsbeondere auf der Rettungswache war es faszinierend zu beobachten was passiert wenn man Zivis (hü) auf einen T4 oder einen 314er Sprinter loslässt.

    Das ist sicher war und an vielen Stellen so wo junge Leute mit so was anfangen.

    Bei uns fangen die Dienstanfänger nach abschluß des Grundlehrganges und fertiger RD-Ausbildung mit dem an und das gibt auch jede Menge Probleme, wobei man da schon sieht wie weit man mit 4,25 to wirklich kommt.


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    AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen572286
    Datum24.07.2009 17:16738162 x gelesen
    Geschrieben von Ingo HornNaja. Das würde im Umkehrschluss bedeuten, dass die Anzahl der Anfahrtunfälle mit Einführung der EU Führerscheinregelung in D dramatisch gefallen ist. Mir ist nicht bekannt, dass es damals, als ich noch jung war, massiv mehr Anfahrtunfälle gab, als heute...

    Naja, ich möchte nicht wissen wie viele Anfahrtunfälle unter Privat verwurstet wurden und werden. Allein mir sind mindestens 2 Beispiele bekannt die nie unter diese Sprachregelung fallen würden.
    Also leider alles andere als Repräsentativ...

    Peter


    Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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    AutorStef8an 8R., Regenstauf / Bayern572293
    Datum24.07.2009 18:08739074 x gelesen
    Geschrieben von Olf Richter Wie das bei den Kameraden mit verkürzter Ausbildung und wenig bis gar keiner Fahrpraxis funktionieren soll konnte dort aber keiner sagen. Ich kanns mir auch nicht vorstellen.

    du unterstellst, dass die Besitzer des alten 3-er Führerscheins zwangsläufig mehr Fahrerfahrung haben. Worauf stützt du diese These? Ich sehe das genau anders herum: diejenigen, die von der Ausnahmeregelung gebrauch machen, werden wenigstens zur einer intensiveren "Einweisungsfahrt" gezwungen (bei uns sind 20 Fahrstunden angesetzt). Ich kenne genug Kameraden mit dem alten Führerschein, die keine entsprechende Fahrpraxis vorweisen können und die dürfen sich in das Fahrzeug setzen und damit fahren. Auch wenn sie vllt. noch nie etwas entsprechendes bewegt haben.

    Grundsätzlich gebe ich dir schon Recht, dass die Bewegungsfahrten regelmäßiger und zweckmäßiger genutzt werden sollten, um den Fahrern wenigstens etwas mehr Sicherheit im Umgang mit den Fahrzeugen zu geben. Aber das von dir ansgesprochene Problem existiert bereits schon jetzt.


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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen572294
    Datum24.07.2009 18:13738571 x gelesen
    Geschrieben von Stefan RücklIch kenne genug Kameraden mit dem alten Führerschein, die keine entsprechende Fahrpraxis vorweisen können und die dürfen sich in das Fahrzeug setzen und damit fahren.

    Rat mal warum es damals eine Neuregelung gab...


    Geschrieben von Stefan RücklIch sehe das genau anders herum: diejenigen, die von der Ausnahmeregelung gebrauch machen, werden wenigstens zur einer intensiveren "Einweisungsfahrt" gezwungen (bei uns sind 20 Fahrstunden angesetzt).

    20 Stunden Einweisungsfahrten? Das dürfte mehr als das 10-fache dessen sein was andere dafür aufwenden wollen. Wie wird das personell geregelt? Gibt es schon Schätzungen welche Kosten dafür anfallen?

    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorStef8an 8R., Regenstauf / Bayern572300
    Datum24.07.2009 18:29721708 x gelesen
    Geschrieben von Marc Dickey 20 Stunden Einweisungsfahrten? Das dürfte mehr als das 10-fache dessen sein was andere dafür aufwenden wollen. Wie wird das personell geregelt? Gibt es schon Schätzungen welche Kosten dafür anfallen?

    es soll so laufen, dass es im KBM-Bereich mehrere Personen gibt, die solche Einweisungsfahrten durchführen dürfen. Diese werden wiederum durch den TÜV entsprechend geschult werden.
    Sicher nicht ganz ohne vom Aufwand her, da hast du absolut Recht. Aber man wollte sich eben nicht den Vorwurf gefallen lassen, dass die "Neulinge" gänzlich ohne Fahrpraxis unterwegs sind.
    Zum Thema Kosten habe ich leider noch keine verlässlichen Informationen.


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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen572303
    Datum24.07.2009 18:35721219 x gelesen
    Nettes und sogar halbwegs durchdachtes Programm.

    Geschrieben von Stefan RücklZum Thema Kosten habe ich leider noch keine verlässlichen Informationen.

    Das war zu erwarten. Ich befürchte, daß da irgendwann manch einem die Augen aufgehen werden.

    Fragt sich ja immer noch was auf Kreisebene ein fest angestellter Fahrlehrer und ein entsprechend ausgerüstetes Fahrzeug (zur Mitnutzung) gekostet hätten. Dürfte (so Aussagen eines mir bekannten Fahrlehreres) der sinnvollste und vermutlich zugleich kostengünstige Weg zur entsprechenden Fahrerlaubnis ohne Änderung des Gesetzes gewesen sein.

    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorFlor8ian8 S.8, bedernau / bayern572343
    Datum25.07.2009 02:15721129 x gelesen
    ich enthalte mich zu diesem Thema da ich nicht anecken will :-)


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     07.11.2008 17:37 Bern7d S7., Münchberg-Mechlenreuth
     07.11.2008 17:43 Juli7an 7H., Stemwede
     07.11.2008 17:46 Juli7an 7H., Stemwede
     07.11.2008 17:52 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
     29.11.2008 21:06 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
     29.11.2008 23:21 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
     29.11.2008 23:47 Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS
     30.11.2008 00:01 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
     30.11.2008 00:15 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
     30.11.2008 14:15 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     30.11.2008 14:25 Ingo7 z.7, LK Harburg
     30.11.2008 14:41 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     30.11.2008 10:16 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
     30.11.2008 14:17 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     30.11.2008 15:16 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
     30.11.2008 19:44 Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS
     01.12.2008 09:17 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     30.11.2008 14:48 Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS
     30.11.2008 14:58 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
     30.11.2008 15:08 Chri7sti7an 7F., Wernau
     30.11.2008 15:16 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
     30.11.2008 15:17 Chri7sti7an 7F., Wernau
     30.11.2008 15:22 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
     30.11.2008 15:27 Chri7sti7an 7F., Wernau
     30.11.2008 17:07 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
     30.11.2008 14:14 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     30.11.2008 15:13 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
     30.11.2008 15:34 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     30.11.2008 15:45 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     30.11.2008 15:57 Olf 7R., Hilbersdorf
     30.11.2008 16:00 Chri7sti7an 7F., Wernau
     30.11.2008 16:33 Pete7r L7., Flöha
     30.11.2008 16:34 Flor7ian7 B.7, Völklingen
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     30.11.2008 16:38 Pete7r L7., Flöha
     30.11.2008 16:40 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     30.11.2008 16:41 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     30.11.2008 17:21 Olf 7R., Hilbersdorf
     30.11.2008 17:35 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     30.11.2008 17:41 Olf 7R., Hilbersdorf
     30.11.2008 17:43 Chri7sti7an 7F., Wernau
     30.11.2008 17:47 Seba7sti7an 7C., Itzehoe
     30.11.2008 17:47 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     30.11.2008 17:50 Olf 7R., Hilbersdorf
     30.11.2008 18:04 Chri7sti7an 7F., Wernau
     30.11.2008 18:05 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     30.11.2008 18:28 Hans7wer7ner7 K.7, Kirnitzschtal
     30.11.2008 18:45 Pete7r L7., Flöha
     30.11.2008 18:45 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     30.11.2008 18:59 Hans7wer7ner7 K.7, Kirnitzschtal
     30.11.2008 16:59 Ingo7 z.7, LK Harburg
     30.11.2008 17:20 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
     30.11.2008 00:01 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
     30.11.2008 00:05 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
     30.11.2008 07:41 Anto7n K7., Mühlhausen
     30.11.2008 07:56 Olf 7R., Hilbersdorf
     30.11.2008 09:30 Anto7n K7., Mühlhausen
     30.11.2008 11:21 Olf 7R., Hilbersdorf
     30.11.2008 11:26 Chri7sti7an 7F., Fürth
     30.11.2008 15:08 Anto7n K7., Mühlhausen
     30.11.2008 10:10 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
     30.11.2008 12:02 Stef7an 7B., Alpen/Aachen
     30.11.2008 14:48 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     07.11.2008 17:49 Bern7d S7., Münchberg-Mechlenreuth
     07.11.2008 18:12 Arnd7 S.7, Rain (am Lech)
     07.11.2008 18:16 Mich7ael7 W.7, Ronnenberg
     07.11.2008 18:18 Mich7ael7 W.7, Ronnenberg
     07.11.2008 18:25 Mich7ael7 A.7, Nieheim- Holzhausen
     08.11.2008 13:42 Jan 7H., Rendsburg
     08.11.2008 14:16 Joha7nne7s K7., Braunschweig/Magdeburg
     08.11.2008 14:38 Heik7o E7., Helgoland
     08.11.2008 14:59 Pete7r L7., Köln / St. Wendel
     08.11.2008 16:26 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
     08.11.2008 16:55 Pete7r L7., Köln / St. Wendel
     08.11.2008 17:03 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
     08.11.2008 17:28 Mich7ael7 W.7, Ronnenberg
     08.11.2008 17:47 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     09.11.2008 10:45 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
     09.11.2008 11:00 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     09.11.2008 11:41 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
     09.11.2008 11:30 Mich7ael7 W.7, Ronnenberg
     09.11.2008 11:54 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
     09.11.2008 16:37 Mich7ael7 W.7, Ronnenberg
     09.11.2008 16:52 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
     09.11.2008 17:02 Olf 7R., Hilbersdorf
     09.11.2008 17:06 Mich7ael7 W.7, Ronnenberg
     09.11.2008 19:37 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
     09.11.2008 18:11 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
     08.11.2008 19:42 Chri7sti7an 7F., Wernau
     08.11.2008 19:52 Pete7r L7., Köln / St. Wendel
     08.11.2008 20:09 Chri7sti7an 7F., Wernau
     07.11.2008 18:36 Jürg7en 7M., Weinstadt
     07.11.2008 18:49 Mich7ael7 R.7, Stuttgart
     07.11.2008 18:55 Ulri7ch 7W., Bad Hersfeld
     07.11.2008 20:24 Joha7nne7s K7., Braunschweig/Magdeburg
     07.11.2008 18:54 Dani7el 7S. 7P., Westhofen /Rheinland-Pfalz
     07.11.2008 19:02 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
     08.11.2008 15:28 Andr7é S7., Wuppertal
     08.11.2008 16:41 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
     08.11.2008 16:46 Andr7é S7., Wuppertal
     08.11.2008 16:49 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     08.11.2008 20:15 ., Pfungstadt
     08.11.2008 20:20 Chri7sti7an 7F., Wernau
     08.11.2008 20:20 ., Bad Hersfeld
     08.11.2008 20:31 ., Pfungstadt
     08.11.2008 20:36 Chri7sti7an 7F., Wernau
     08.11.2008 20:50 ., Bad Hersfeld
     01.12.2008 09:46 Ingo7 H.7, Vockenhausen
     08.11.2008 20:27 Pete7r L7., Köln / St. Wendel
     08.11.2008 20:36 Hans7wer7ner7 K.7, Kirnitzschtal
     07.11.2008 19:36 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     07.11.2008 22:30 ., Bremervörde
     08.11.2008 01:30 Dirk7 W.7, Algermissen
     08.11.2008 19:37 ., Bremervörde
     30.11.2008 19:01 ., Negernbötel
     06.02.2009 12:11 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
     06.02.2009 14:29 Seba7sti7an 7W., Linden
     06.02.2009 16:47 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
     06.02.2009 16:47 Ingo7 z.7, LK Harburg
     09.02.2009 22:16 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
     09.02.2009 22:38 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
     09.02.2009 22:40 ., Bad Hersfeld
     09.02.2009 23:27 Anto7n K7., Mühlhausen
     09.02.2009 23:48 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
     09.02.2009 23:49 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
     09.02.2009 23:56 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
     10.02.2009 08:07 Ingo7 z.7, LK Harburg
     10.02.2009 09:07 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
     10.02.2009 11:23 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
     10.02.2009 11:49 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
     10.02.2009 11:50 Fran7z W7., Neumarkt Sankt Veit
     10.02.2009 12:34 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
     10.02.2009 14:06 Thom7as 7E., Nettetal
     10.02.2009 14:28 Albr7ech7t K7., Ostfildern
     21.02.2009 10:16 Udo 7B., Aichhalden
     21.02.2009 12:44 Albr7ech7t K7., Ostfildern
     21.02.2009 13:40 Jan-7Hen7dri7k L7., Schutzbach
     21.02.2009 14:15 Chri7sti7an 7F., Fürth
     21.02.2009 14:49 Joch7en 7P., Mannheim
     21.02.2009 14:49 Jan-7Hen7dri7k L7., Schutzbach
     21.02.2009 14:54 Chri7sti7an 7F., Fürth
     21.02.2009 21:37 Seba7sti7an 7W., Linden
     22.02.2009 10:57 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
     22.02.2009 15:52 Seba7sti7an 7W., Linden
     22.02.2009 16:30 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
     22.02.2009 21:53 Seba7sti7an 7W., Linden
     22.02.2009 11:07 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
     21.02.2009 14:52 Adol7f H7., Rosenheim
     21.02.2009 14:54 Jan-7Hen7dri7k L7., Schutzbach
     21.02.2009 16:47 Pete7r L7., Flöha
     10.02.2009 15:39 Ingo7 z.7, LK Harburg
     10.02.2009 15:48 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
     10.02.2009 11:02 Chri7sto7ph 7B., Hitzacker
     10.02.2009 14:13 anto7n g7., münchen
     20.02.2009 21:53 ., bedernau
     21.02.2009 05:56 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     21.02.2009 12:00 ., bedernau
     26.02.2009 01:37 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
     26.02.2009 06:26 Jako7b T7., Bischheim
     26.02.2009 09:55 Katj7a R7., Köln
     04.03.2009 23:05 Stef7an 7H., Essen
     26.02.2009 08:40 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
     10.02.2009 16:42 Ingo7 H.7, Vockenhausen
     26.02.2009 21:47 Tim 7 N.7, Lkr. Aschaffenburg + Lkr.Milte
     04.03.2009 22:26 Andr7eas7 W.7, Hurlach
     04.03.2009 22:29 Andr7eas7 W.7, Hurlach
     04.03.2009 22:38 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     04.03.2009 22:59 Alex7and7er 7S., Wedel
     05.03.2009 03:26 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
     05.03.2009 08:58 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     04.03.2009 23:20 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
     04.03.2009 23:21 Chri7sti7an 7F., Fürth
     04.03.2009 23:24 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
     04.03.2009 23:51 Chri7sti7an 7F., Fürth
     05.03.2009 00:19 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
     05.03.2009 10:21 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     15.03.2009 13:47 Hein7ric7h B7., Osnabrück
     15.03.2009 15:12 Chri7sti7an 7R., Hilchenbach
     15.03.2009 15:17 Chri7sti7an 7R., Hilchenbach
     15.03.2009 15:55 Pete7r L7., Flöha
     15.03.2009 21:50 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
     16.03.2009 08:25 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     21.04.2009 20:32 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
     21.04.2009 23:17 Chri7sti7an 7F., Wernau
     22.04.2009 19:09 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
     22.04.2009 22:55 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
     23.04.2009 06:53 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
     23.04.2009 10:52 Fran7z-P7ete7r L7., Hilpoltstein
     22.04.2009 19:29 ., Bad Hersfeld
     25.03.2009 15:04 Marc7o V7., Appen
     25.03.2009 15:05 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     25.03.2009 15:06 Marc7o V7., Appen
     25.03.2009 15:32 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     25.03.2009 16:08 Olf 7R., Hilbersdorf
     25.03.2009 18:13 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     26.03.2009 20:35 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     26.03.2009 20:49 Dani7el 7B., Nörtershausen
     26.03.2009 21:07 ., Bad Hersfeld
     26.03.2009 21:10 ., Bad Hersfeld
     26.03.2009 21:36 Juli7an 7H., Stemwede
     26.03.2009 21:41 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     26.03.2009 21:15 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     26.03.2009 21:14 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
     27.03.2009 08:54 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
     27.03.2009 09:25 Udo 7B., Aichhalden
     27.03.2009 06:57 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
     27.03.2009 08:32 ., Wüstenrot
     27.03.2009 13:44 ., Bad Hersfeld
     27.03.2009 13:52 Mitj7a S7., Pinneberg
     27.03.2009 14:04 ., Bad Hersfeld
     27.03.2009 13:59 ., Wüstenrot
     27.03.2009 08:46 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     27.03.2009 10:09 Mark7us 7R., Stockach
     27.03.2009 10:18 Chri7sti7an 7F., Fürth
     27.03.2009 10:28 Mark7us 7R., Stockach
     27.03.2009 10:31 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     27.03.2009 10:36 Chri7sti7an 7F., Fürth
     27.03.2009 10:59 Matt7hia7s M7., Stockach
     27.03.2009 11:40 Mark7us 7R., Stockach
     27.03.2009 15:42 Jako7b T7., Bischheim
     27.03.2009 15:47 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
     27.03.2009 16:00 Dani7el 7B., Nörtershausen
     27.03.2009 16:34 Jako7b T7., Bischheim
     27.03.2009 08:33 Olf 7R., Hilbersdorf
     28.03.2009 15:15 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     28.03.2009 16:25 Chri7sto7ph 7R., Berching, z. Zt. Amberg
     28.03.2009 16:28 Joha7nne7s K7., Braunschweig/Magdeburg
     28.03.2009 16:37 Chri7sto7ph 7R., Berching, z. Zt. Amberg
     28.03.2009 20:30 Matt7hia7s M7., Stockach
     05.04.2009 10:36 Hans7 S.7, Ringsheim
     09.04.2009 18:18 Phil7lip7 R.7, Ostseebad Laboe
     10.04.2009 08:35 Volk7er 7S., Hammersbach
     10.04.2009 09:26 Matt7hia7s M7., Eislingen
     10.04.2009 15:10 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     10.04.2009 15:21 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
     10.04.2009 16:24 Seba7sti7an 7W., Linden
     10.04.2009 16:40 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
     10.04.2009 20:22 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     10.04.2009 21:10 Bern7ade7tte7 S.7, Marxheim
     10.04.2009 22:04 Marc7o F7., Saarbrücken
     13.04.2009 11:12 Mich7ael7 R.7, Aspach
     13.04.2009 13:55 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     14.04.2009 01:11 Mich7ael7 R.7, Aspach
     14.04.2009 08:32 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     14.04.2009 14:02 Mich7ael7 R.7, Aspach
     13.04.2009 09:45 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
     13.04.2009 13:47 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     13.04.2009 14:25 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
     13.04.2009 14:42 Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS
     13.04.2009 14:52 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
     13.04.2009 15:18 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     13.04.2009 15:32 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
     13.04.2009 15:38 ., Westerwald
     10.04.2009 15:45 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     10.04.2009 15:54 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
     10.04.2009 16:20 Chri7sti7an 7F., Wernau
     11.04.2009 05:53 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     11.04.2009 15:15 Hein7ric7h B7., Osnabrück
     12.04.2009 09:22 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
     12.04.2009 18:44 Mich7ael7 W.7, Ronnenberg
     12.04.2009 11:07 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     12.04.2009 11:24 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
     12.04.2009 15:33 Olf 7R., Hilbersdorf
     12.04.2009 18:09 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
     14.04.2009 01:41 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
     16.05.2009 14:45 Mark7us 7K., Straßgiech
     16.05.2009 14:51 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     16.05.2009 14:52 Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS
     16.05.2009 18:28 Mich7ael7 B.7, Münsingen
     16.05.2009 19:12 Arlt7 F.7, Hannover
     16.05.2009 19:30 Ingo7 z.7, LK Harburg
     16.05.2009 19:33 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     16.05.2009 19:38 Ingo7 z.7, LK Harburg
     16.05.2009 19:45 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     16.05.2009 19:59 ., Wüstenrot
     16.05.2009 21:21 Hans7 M.7, Waldenhofen
     16.05.2009 21:32 Chri7sti7an 7F., Fürth
     16.05.2009 21:39 Hans7 M.7, Waldenhofen
     16.05.2009 21:47 Jako7b T7., Bischheim
     16.05.2009 21:52 Hans7 M.7, Waldenhofen
     16.05.2009 22:02 Jako7b T7., Bischheim
     16.05.2009 22:05 Chri7sti7an 7F., Fürth
     16.05.2009 22:10 Jako7b T7., Bischheim
     16.05.2009 22:11 Hans7 M.7, Waldenhofen
     16.05.2009 22:18 Jako7b T7., Bischheim
     16.05.2009 22:23 Chri7sti7an 7F., Wernau
     16.05.2009 22:36 Jako7b T7., Bischheim
     16.05.2009 22:38 Mich7ael7 B.7, Münsingen
     16.05.2009 22:52 Chri7sti7an 7F., Wernau
     16.05.2009 23:21 Mich7ael7 B.7, Münsingen
     17.05.2009 08:01 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     17.05.2009 09:50 ., Bockenheim
     17.05.2009 11:31 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     17.05.2009 12:15 Ingo7 z.7, LK Harburg
     19.05.2009 19:03 ., Bockenheim
     16.05.2009 22:26 Chri7sti7an 7F., Wernau
     17.05.2009 07:56 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     17.05.2009 07:51 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     17.05.2009 11:59 Arlt7 F.7, Hannover
     17.05.2009 12:17 Chri7sti7an 7F., Fürth
     16.05.2009 21:38 Jako7b T7., Bischheim
     05.06.2009 20:51 Alex7and7er 7S., Wedel
     05.06.2009 20:55 Alex7and7er 7S., Wedel
     05.06.2009 21:04 Jörn7 P.7, Briesen (Mark)
     05.06.2009 21:12 Dani7el 7B., Nörtershausen
     05.06.2009 21:12 Pete7r L7., Frankenberg
     05.06.2009 21:26 Stef7an 7H., Essen
     05.06.2009 22:08 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
     05.06.2009 22:15 ., Bad Hersfeld
     05.06.2009 22:45 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
     05.06.2009 22:46 Pete7r L7., Frankenberg
     05.06.2009 22:47 ., Bad Hersfeld
     03.07.2009 16:53 Gerh7ard7 S.7, Baddeckenstedt
     03.07.2009 18:12 Gerh7ard7 S.7, Baddeckenstedt
     03.07.2009 18:18 Olf 7R., Hilbersdorf
     06.06.2009 05:19 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     06.06.2009 05:17 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     30.06.2009 21:30 Fabi7an 7K., Ingolstadt / Rheinhausen
     30.06.2009 21:51 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     30.06.2009 21:58 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     30.06.2009 22:01 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     22.07.2009 15:27 Thom7as 7H., Dornstadt
     22.07.2009 15:32 Thom7as 7H., Dornstadt
     22.07.2009 15:39 ., Hohentengen a.H.
     22.07.2009 15:43 Mart7in 7K., Welle
     22.07.2009 15:51 ., Engelsbrand
     22.07.2009 17:09 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     22.07.2009 17:17 Jako7b T7., Bischheim
     22.07.2009 17:40 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
     22.07.2009 18:27 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     22.07.2009 18:55 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
     22.07.2009 19:23 Jürg7en 7M., Weinstadt
     22.07.2009 20:46 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
     22.07.2009 22:03 Jürg7en 7M., Weinstadt
     22.07.2009 19:12 ., Wüstenrot
     23.07.2009 06:43 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     23.07.2009 09:37 Olf 7R., Hilbersdorf
     23.07.2009 09:50 Ingo7 H.7, Vockenhausen
     24.07.2009 17:16 Pete7r L7., Frankenberg
     24.07.2009 06:14 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     24.07.2009 06:36 Flor7ian7 M.7, Witten
     24.07.2009 07:13 Olf 7R., Hilbersdorf
     24.07.2009 07:20 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     24.07.2009 07:35 Olf 7R., Hilbersdorf
     24.07.2009 18:08 Stef7an 7R., Regenstauf
     24.07.2009 18:13 ., Bad Hersfeld
     24.07.2009 18:29 Stef7an 7R., Regenstauf
     24.07.2009 18:35 ., Bad Hersfeld
     25.07.2009 02:15 ., bedernau
     22.07.2009 21:58 Stef7an 7H., Essen
     22.07.2009 22:07 Jako7b T7., Bischheim
     22.07.2009 22:02 Stef7an 7R., Regenstauf
     22.07.2009 22:47 Stef7an 7H., Essen
     22.07.2009 21:55 Stef7an 7R., Regenstauf
     23.07.2009 06:37 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     23.07.2009 06:40 Jako7b T7., Bischheim
     23.07.2009 10:07 Andr7eas7 E.7, Brechen-Werschau
     23.07.2009 10:20 Cars7ten7 G.7, Dormagen
     23.07.2009 01:06 Stef7an 7S., Neunkirchen am Brand
     23.07.2009 01:51 Stef7fen7 H7., Bad Vilbel
     23.07.2009 02:31 Stef7an 7S., Neunkirchen am Brand
     23.07.2009 06:32 Jako7b T7., Bischheim
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