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Thema | Antwort auf Leserbrief 'Mit Martinshorn durch ganz D.' | 42 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Infos: | |||||
Autor | Nico8 S.8, Reppenstedt / Niedersachsen | 576235 | |||
Datum | 15.08.2009 16:49 | 16192 x gelesen | |||
Guten Tag, in einer hiesigen Zeitung ist heute ein Leserbrief aufgetaucht, der mich stützig und irgendwie wütend gemacht hat.. Ich will euch diesen auch nicht vorbehalten: Ich bewundere die Brandschützer der Freiwilligen Feuerwehren und deren Arbeit. Aber: Gilt die StVO nicht für die Freiwilligen? Was kann man auf so einen Leserbrief antworten? Nach meinem Wissenstand, macht die Feuerwehr doch alles richtig, da sie doch Sonderrechte nur mit Martinshorn und Blaulicht haben, oder!?? Alles meine PERSÖNLICHE Meinung und nicht die Meinung meiner Kameraden oder ihrer Angehörigen oder der Angehörigen der Angehörigen! Ich äußere hier meine eigene Meinung und nicht die Meinung der FF Reppenstedt | |||||
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Autor | Simo8n S8., Lehrte / Niedersachsen | 576237 | |||
Datum | 15.08.2009 16:55 | 12752 x gelesen | |||
Er hat schon recht, in der StVO ist geregelt, wie man Mit dem Martinhorn und Blaulicht umzugehen hat. Doch steht da, das die Sonderrechte nur gegeben sind, wenn Blaulicht UND Martinshorn an sind. Wird ein Unfall gebaut, ist der Fahrzeugführer schuldig, wenn kein Blaulicht UND Martinhorn an war. Er kann froh sein, wenn es FW's gibt, wo der Fahrzeugführer nicht immer beides an hat. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein private Äußerung. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8K., Klempau, z.Zt. Kiel / Schleswig-Holstein | 576238 | |||
Datum | 15.08.2009 16:56 | 12129 x gelesen | |||
Moin! Geschrieben von Nico Schmidt Nach meinem Wissenstand, macht die Feuerwehr doch alles richtig, da sie doch Sonderrechte nur mit Martinshorn und Blaulicht haben, oder!?? Sonderrechte haben mit der Sondersignalage erstmal soviel zu tun, wie ein Gartenzwerg mit einer Bratpfanne. Um Sonderrechte in Anspruch zu nehmen sind Blaulicht und Horn nicht nötig. Diese sind nötig um Wegerecht in Anspruch zu nehmen. Ob nun auf einer Einsatzfahrt durchgängig mit Horn oder nicht gefahren wird ist wohl eine endlose Diskussion. Im Zweifel würde ich aber durchgängig mit fahren. Geschrieben von Leserbrief Es gibt in der StVO Vorschriften über die Nutzung von Martinshorn und Blaulicht, an die sich auch die Freiwilligen zu halten haben. Ja solche Vorschriften gibt es, und da steht folgendes drin: Geschrieben von §38 StVO Abs. 1 Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten. Viele Grüße, Christian PS: Frei nach Dieter Hallervorden "Das ist nur meine Meinung!" | |||||
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Autor | Juli8an 8H., Stemwede / NRW | 576239 | |||
Datum | 15.08.2009 16:57 | 12310 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Simon Schwedtke Doch steht da, das die Sonderrechte nur gegeben sind, wenn Blaulicht UND Martinshorn an sind. Das ist definitiv falsch. Zur Wahrnehmung von Sonderrechte nach §35 STVO ist weder Martinshorn noch Blaulicht erforderlich. Zur Wahrnehmung von Wegerechten nach §38 STVO sind Blaulicht _und_ Martinshorn erforderlich. Gruß, Julian Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Organisationen, der ich angehöre. "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt." Albert Einstein | |||||
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Autor | Thom8as 8L., Gerolstein / RLP | 576241 | |||
Datum | 15.08.2009 16:59 | 12021 x gelesen | |||
Geschrieben von Nico SchmidtNach meinem Wissenstand, macht die Feuerwehr doch alles richtig, da sie doch Sonderrechte nur mit Martinshorn und Blaulicht haben, oder!?? genau so iss es, sobald du das ausschaltest fährst du auch nur noch 50 im ort usw..... aber ganz ehrlich, mitten in der nacht z.b. fahr ich an übersichtlichen kreuzungen und geraden wo weit und breit keiner zu sehen ist auch nur mit blaulicht, auch teils am tag, wenn ich 5 km auf der bundsstraße fahre brauch ich kein sondersignal, höchstens wenn dann doch langsame vor einem vorraus sind, dann mal kurz aus sicherer entfernung, so das di leute sich nicht erschrecken, oder wenns auf kreuzungen zu geht, dann auch da früh genug vorher damit die leute auch ne chance haben zu reagieren. wer mit dem strom schwimmt wird die quelle nie erreichen... | |||||
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Autor | Tom 8S., Burgkunstadt / Bay | 576242 | |||
Datum | 15.08.2009 17:02 | 11475 x gelesen | |||
grundsätzlich ist an dem Verhalten nix auszusetzen, allerdings ist es natürlich ein schmaler Grad zwischen "notwendig" und "verständlich", wenn jemand direkt neben dem Gerätehaus wohnt wird seine Gedult nachts um drei Uhr schon manchmal auf die Probe gestellt....oder? Natürlich könnte man als gut ausgebildeter Maschinist und Gruppenführer auch mal (gerade nachts) aufs Horn verzichten.... zumindest wenn die Situation passt. Ich weiß es vom Rettungsdienst (RTW/NEF), die dies häufiger praktizieren.....WENN DIE SITUATION PASST!!! Passend dazu aber ein Viedo (hoff das darf man hier Linken) Zitat "schon mal daran gedacht, dass die (Kräfte) auch wieder morgens um sechs rausmüssen" echt sehenswert, vielleicht könnt ihr den Link in eurem Unfeld, Einsatzkräften und Nachbarn der Gerätehäuser schicken http://www.myvideo.de/watch/1076546/Die_Idioten_vom_Rettungsdienst | |||||
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Autor | Simo8n S8., Lehrte / Niedersachsen | 576243 | |||
Datum | 15.08.2009 17:02 | 12133 x gelesen | |||
Ok, es tut mir leid, das ich mich in EINEM Wort vertan habe. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein private Äußerung. | |||||
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Autor | Simo8n S8., Lehrte / Niedersachsen | 576247 | |||
Datum | 15.08.2009 17:05 | 11789 x gelesen | |||
Du musst aber auch bedenken, es gibt ein Unterschied zwischen Theorie und Praxis. In der Theorie steht, du musst mit beidem fahren, ansonsten kein Wegerecht. Was nun in der Praxis gemacht wird, und wer dafür haftet, wenn ein Unfall geschieht, wenn ohne Blaulicht und Martinhorn, das muss jeder für sich ausmachen.... Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein private Äußerung. | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional | 576248 | |||
Datum | 15.08.2009 17:07 | 11733 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Simon Schwedtke In der Theorie steht, du musst mit beidem fahren, ansonsten kein Wegerecht. Der Leserbriefschreiber erwähnt aber, dass weit und breit kein Auto zu sehen war. Gegenüber wem soll also Wegerecht angezeigt werden. Geschrieben von Simon Schwedtke und wer dafür haftet, wenn ein Unfall geschieht, wenn ohne Blaulicht und Martinhorn, das muss jeder für sich ausmachen.... Es haftet der Unfallverursacher. Ob Musik und Fackeln eingeschaltet waren spielt erstmal keine Rolle. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Miss Unsexy 2009: Nach Platz 27 in 2007 dieses mal auf Platz 30. Überraschung auf Platz 13 | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional | 576250 | |||
Datum | 15.08.2009 17:09 | 12146 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Simon Schwedtke Er hat schon recht, in der StVO ist geregelt, wie man Mit dem Martinhorn und Blaulicht umzugehen hat. Doch steht da, das die Sonderrechte nur gegeben sind, wenn Blaulicht UND Martinshorn an sind. Man sollte nicht mit Vorschriften argumentieren, die man nie gelesen hat. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Miss Unsexy 2009: Nach Platz 27 in 2007 dieses mal auf Platz 30. Überraschung auf Platz 13 | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 576251 | |||
Datum | 15.08.2009 17:09 | 11413 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Thomas Luxen genau so iss es, sobald du das ausschaltest fährst du auch nur noch 50 im ort usw..... Eben nicht. Sonderrechte haben mit Blaulicht und Horn nix zu tun. Die brauchst du nur für die Wegerechte, wer den Unterschied nicht kennt, sollte nicht auf dem Fahrersitz eines Einsatzfahrzeuges Platz nehmen. Gruß, Michael | |||||
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Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 576253 | |||
Datum | 15.08.2009 17:13 | 11359 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Thomas Luxen genau so iss es, sobald du das ausschaltest fährst du auch nur noch 50 im ort usw..... ?? Solange du keinen vor dir zur Seite schubst oder dir die Vorfahrt "erzwingst" (hier im sinne von andere sollen platzmachen, nicht im Sinne von "ich fahre und der soll sehen, wie er noch rechtzeitig bremst") ist das alles noch Sonderrecht, das hast im zur Aufgabenerfüllugn nötigen Rahmen auch ganz ohne Blauhorn. Erst wenns ums Wegerecht geht, also da, wo andere aktiv dir Platz machen oder für dich auf ihre Vorfahrt verzichten, brauchst Blauhorn. Dann aber auch beides zusammen. Blaulicht alleine ist erstmal nur eine unverbidnliche Warnfunktion, wenngleich für den einen oder anderen Autofahrer ausreichend, ihn auch ohne Getöse aus der Bahn zu schaffen. Ist aber keiner da, den du Auffordern musst zum platz machen/stehenbleiben, brauchst auch kein blauhorn, um Verkehrsregeln zu ignorieren. Gruß, Thorben | |||||
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Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 576254 | |||
Datum | 15.08.2009 17:14 | 11712 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Nico Schmidt Was kann man auf so einen Leserbrief antworten? Du selber gar nichts. Wenn auf den Leserbrief unmittelbar geantwortet werden soll, dann nur über den Wehrführer oder ein anderes offizielles Organ. Wenn ihr euch die Mühe machen wollt und ihr den Verfasser des Leserbriefs ausfindig machen könnt, dann ist eine persönliche Ansprache meist das beste. Ansonsten meine persönliche Meinung: Unrat vorbeischwimmen lassen. Nichts ist so alt wie die Tageszeitung von gestern. Gruß Katja "Wenn ein Deutscher hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern blickt sich um, wen er verklagen kann." Kurt Tucholsky Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 576257 | |||
Datum | 15.08.2009 17:18 | 11401 x gelesen | |||
saugute Antwort, danke dir | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 576258 | |||
Datum | 15.08.2009 17:18 | 11415 x gelesen | |||
Geschrieben von Katja MidunskyUnrat vorbeischwimmen lassen. der Spruch gefällt mir ,-)) mit freundlichen Grüßen Michael Roleff Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
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Autor | Nico8 S.8, Reppenstedt / Niedersachsen | 576259 | |||
Datum | 15.08.2009 17:19 | 11483 x gelesen | |||
Das habe ich mir auch schon gedacht.. Also antworten wollte ich jetzt nicht, sondern eher eure meinungen und antworten, weil es diese Diskussionen öfters gibt und ich mit dem Thema auch nicht ganz vertraut bin.. Alles meine PERSÖNLICHE Meinung und nicht die Meinung meiner Kameraden oder ihrer Angehörigen oder der Angehörigen der Angehörigen! Ich äußere hier meine eigene Meinung und nicht die Meinung der FF Reppenstedt | |||||
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Autor | Simo8n S8., Lehrte / Niedersachsen | 576260 | |||
Datum | 15.08.2009 17:20 | 11512 x gelesen | |||
Lies erst mal das hier.... Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein private Äußerung. | |||||
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Autor | Simo8n S8., Lehrte / Niedersachsen | 576261 | |||
Datum | 15.08.2009 17:21 | 11570 x gelesen | |||
hier Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein private Äußerung. | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional | 576263 | |||
Datum | 15.08.2009 17:23 | 11520 x gelesen | |||
Und? MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Miss Unsexy 2009: Nach Platz 27 in 2007 dieses mal auf Platz 30. Überraschung auf Platz 13 | |||||
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Autor | Juli8an 8H., Stemwede / NRW | 576264 | |||
Datum | 15.08.2009 17:36 | 11378 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Tom Schneider Ich weiß Man muss das Horn gezielt einsetzen. Die Erfahrung zeigt, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht auf geraden Stücken platzmachen sondern immer direkt vor Kurven und Kuppen. Deshalb schalte ich je nach Situation das Horn kurz vor unübersichtlichen Kurven aus, wenn ich mich hinter einem anderen Verkehrsteilnehmer befinde damit dieser nicht genau in der Kurve anhält. Ich habe auch schonmal auf einer Einsatzfahrt Blaulicht und Martinshorn abgeschaltet und bin ganz normal mit 80 im fließenden Verkehr durch eine BAB Baustelle gefahren. Die Situation schloss ein überholen mit dem RTW aus und Blaulicht und Martinshorn hätten andere Verkehrsteilnehmer nur dazu veranlasst langsamer zu werden, wo ein Überholen aufgrund der Platzverhältnisse eh nicht möglich gewesen wäre. Also Verstand einschalten um die Vorschriften bescheidwissen. Gruß, Julian Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Organisationen, der ich angehöre. "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt." Albert Einstein | |||||
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Autor | Marc8 B.8, Dahlenburg / Niedersachsen | 576272 | |||
Datum | 15.08.2009 18:49 | 11293 x gelesen | |||
Hallo! Es wird eine Antwort geben und das auch von offizieller Stelle! Leider hat es im Vorfeld auch bereits über unsere Homepage eine anonyme Androhung gegeben "das wir alle angezeigt werden" sollen und weitere unschöne Anschuldigungen. Um einmal gezielt auf den Leserbrief zurück zukommen, es handelt sich um den Einsatz Nr. 23. Einsatz Viele Grüße aus D. www.feuerwehr-dahlenburg.de www.florian-dahlenburg.de | |||||
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Autor | Olf 8R., Hilbersdorf / Sachsen | 576274 | |||
Datum | 15.08.2009 19:10 | 11155 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc BergmannLeider hat es im Vorfeld auch bereits über unsere Homepage eine anonyme Androhung gegeben "das wir alle angezeigt werden" sollen und weitere unschöne Anschuldigungen. um so besser, dann wird das wenigstens von offizieller Seite zu Euren Gunsten geklärt. Wer n Arschtritt braucht der solln kriegen, außerdem Gesagt ist das schnell, gemacht wirds dann eher nicht. | |||||
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Autor | Jens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen | 576278 | |||
Datum | 15.08.2009 20:12 | 11038 x gelesen | |||
Da scheint ja jemand keine echten Sorgen zu haben... Ich hätte jetzt gedacht, da regt sich jemand auf, weil täglich rund um die Uhr im Minutentakt die Löschzüge vor seiner Haustür langfahren. Grüße Jens | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 576306 | |||
Datum | 15.08.2009 23:03 | 10992 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Simon Schwedtke hier ... entgegen dem Titel handelt es sich "hier" nicht um ein Sonderrechtsproblem (in die rote Ampel einfahren durfte er ... es darf nur nichts passieren), sondern um ein (Amts-) Haftungsproblem - das auch ähnlich bestanden hätte wenn es eine Wegerechtsfahrt (also mit "LaLü"). Bei einer Wegrechtsfahrt wäre m.E. nur die Frage dazugekommen, ob der Unfallgegner das Wegrechtsfahrzeug hätte hören oder sehen können und somit selbst gegen § 38 StVO verstoßen hat (Wegrechtsfahrzeug nicht Platz gemacht). Gruss Gerhard | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 576309 | |||
Datum | 15.08.2009 23:11 | 10711 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Marc Bergmann Leider hat es im Vorfeld auch bereits über unsere Homepage eine anonyme Androhung gegeben "das wir alle angezeigt werden" sollen ... ich wäre gespannt auf welches "Vergehen" sich diese Anzeige beziehen sollte. Sollte sie sich auf Alarmfahrt mit Horn statt nur mit Blaulicht beziehen so würde ich dieser Anzeige sehr gelassen entgegensehen ... Gruss Gerhard | |||||
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Autor | Dobe8rit8z D8., Bietighiem Bissingen / Daden Würtemberg | 576310 | |||
Datum | 15.08.2009 23:11 | 10997 x gelesen | |||
ich finde diese diskussion eigentlich komplett überflüssig. Wenn man nach der STVO und der FWDV geht ist es doch klar geregelt. Sonderrechte und Wegerechte nur in Verbindung mir Blaulicht und Martinshorn. Der Maschinist ist so oder so schon der Trottel wenn es mal auf der Alarmfahrt zu nem Unfall kommt , und wenn sich dann noch herausstellt das er ohne Blaulicht unf Martinshorn gefahren ist hat er noch schlechtere karten. Ich selbst als Maschinist habe bei der Alarmfahrt GENERELL Blaulicht und Martinshorn an egal ob bei tag oder bei nacht. Und zu diesem Leserbrief: Es gibt leider immer wieder solche Speziellen Bürger , die nichts anderes zu tu haben außer zu meckern. Aber das sind dann auch die jenigen die am lautetsen schreien , wenn die mal irgendwelche hilfe benötigen. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 576312 | |||
Datum | 15.08.2009 23:28 | 10942 x gelesen | |||
Geschrieben von Doberitz DannySonderrechte und Wegerechte nur in Verbindung mir Blaulicht und Martinshorn. Nein. Eben genau das nicht. Geschrieben von Doberitz Danny Der Maschinist ist so oder so schon der Trottel wenn es mal auf der Alarmfahrt zu nem Unfall kommt , und wenn sich dann noch herausstellt das er ohne Blaulicht unf Martinshorn gefahren ist hat er noch schlechtere karten. Das betrifft i.d.R. nur das Zivilrecht (und da greift die Amtshaftung). Was das OWi-Recht/ Strafrecht betrifft ist es im Zweifel immer ein Problem, da er von der StVO abweicht und wenn was passiert i.d.R. ein Verstoß gegen §35 Abs 8 StVO angenommen werden kann... Geschrieben von Doberitz Danny Ich selbst als Maschinist habe bei der Alarmfahrt GENERELL Blaulicht und Martinshorn an egal ob bei tag oder bei nacht. Das kann man machen, muß man aber nicht. Wenn ich nachts um 3 Uhr auf der vorfahrtberechtigten Hauptverkehrsstraße bei ausgeschalteten Ampeln und ohne anderen Verkehr voraus in Sicht unterwegs bin kann ich auch ausschalten. Weil Vorfahrt habe ich ohnehin. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Stef8an 8H., Essen / NRW | 576321 | |||
Datum | 16.08.2009 00:06 | 10891 x gelesen | |||
Geschrieben von Doberitz DannyWenn man nach der STVO und der FWDV geht ist es doch klar geregelt. Streng genommen nicht. Aber: Verwaltungsvorschrift zur StVO: Zu § 35 Sonderrechte Zum Absatz 1: Bei Fahrten, bei denen nicht alle Vorschriften eingehalten werden können, sollte, wenn möglich und zulässig, die Inanspruchnahme von Sonderrechten durch blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzborn angezeigt werden. Möglich und zulässig passt ja schon einmal. | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern | 576356 | |||
Datum | 16.08.2009 10:25 | 10694 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Doberitz Danny Sonderrechte und Wegerechte nur in Verbindung mir Blaulicht und Martinshorn. Schwachsinn. Diese Aussagen hörte ich in der Vergangenheit NUR bei Kollegen der Feuerwehr. Mir ist kein Rettungsdienstbereich und kein Bereich der Polizei bekannt in dem so verfahren wird. Und darüber bin ich auch froh. Bei uns sind Anfahrten von 20-30km keine Seltenheit (oft mehrmals in einer 12h Schicht). Hättest du Recht, so hätte ich schon lange einen Gehörschaden. Ich nehme i.d.R. nicht von Ausfahrt der Wache bis zur EST Wegerecht in Anspruch also zwingt mich niemand, die ganze Strecke mit Horn zu fahren. Immer wieder "schön" zu sehen, wenn sich ein altes untermotorisiertes Feuerwehrfahrzeug einen Berg hinaufschleppt, und obwohl es nicht mal die max. zulässige Höchstgeschwindigkeit erreicht und sich auf einer Vorfahrtstraße bewegt, läuft das Horn... Geschrieben von Doberitz Danny Wenn man nach der STVO und der FWDV geht ist es doch klar geregelt. Ja, aber nicht so wie du (und andere immer wieder) es darstellst. Gruß Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/1.html http://hvo-vilseck.de/index1.html http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg | |||||
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Autor | Dani8el 8R., Reppenstedt / Niedersachsen | 576381 | |||
Datum | 16.08.2009 12:33 | 10642 x gelesen | |||
Geschrieben von Doberitz DannyEs gibt leider immer wieder solche Speziellen Bürger , die nichts anderes zu tu haben außer zu meckern. Und bei uns im LK besonders gern, es ist nämlich schon der zweite Leserbrief mit dieser Aussage innerhalb von ein oder zwei Monaten. Das letzte Mal traf es die Kameraden in Lüneburg, die waren nachts auf dem weg zu einem größeren Einsatz. Antwort kam dort in Form eines Leserbriefes durch den Pressewart. Ich kann eine solche Kritik nicht verstehen! Es ist doch unumstritten nichts von den jeweiligen Maschinisten verkehrt gemacht worden. Sie haben ihre ehrenamtliche Arbeit ordnungsgemäß geleistet, sicher könnte man wenn man die nötigen Erfahrungen hat den Einsatz des Martinshorn anders handhaben. Aber wenn man mal die Anzahl der Blaulichtfahrten vergleicht z.B. Rettungsdienst mit denen der Freiwillige Feuerwehr und dem die Anzahl der in Frage kommenden Fahrer gegenüber stellt dann weiß man wie schlau es wäre für "WENIGBLAULICHTFAHRER" irgendwelche Zwischenlösungen in der Nutzung des Martinshorns anzuwenden! | |||||
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Autor | Sven8 R.8, Cuxhaven / Niedersachsen | 576441 | |||
Datum | 16.08.2009 14:59 | 10668 x gelesen | |||
Das Ganze schein echt in Mode zu kommen! Bei uns hat sich ein Hotelier über einen nächtlichen Einsatz beschwert (Gebäudebrand), weil die Kameraden mit Horn die Einsatzstelle angefahren haben und vor Ort die Motoren der Fahrzeuge und die Aggregate haben laufen lassen. Das habe die Kurgäste gestört. Manchmal zweifelt man wirklich am gesunden Menschenverstand einiger Mitbürger! MfG Sven R. Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden, aber sie schießen damit. (Gerhard Uhlenbruck, *1915) | |||||
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Autor | Adol8f H8., Rosenheim / Bayern | 576444 | |||
Datum | 16.08.2009 15:26 | 10712 x gelesen | |||
Das gibt es schon lange. Vor einigen Jahren hat sich auch jemand beschwert, dass die Pumpen zu laut wären und ihm seinen Schlaf kosteten. Auch gab es Beschwerden über den Einsatz eines Helikopters zur Personensuche. Da muss man einfach drüber hinwegsehen. | |||||
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Autor | Kai 8N., Grävenwiesbach Ot. Hundstadt / Deutschland | 576651 | |||
Datum | 17.08.2009 16:26 | 10471 x gelesen | |||
Es ist schon albern wie sich die Leute anstellen.... Die machen sich überhaupt keine gedanken....will ma wissen was die machen würden wen wir nich kommen würden weil aus Rücksicht auf unsere Mitbürger nen Unfall hatten da wir keinen Gebrauch von unseren Sonderechten gemacht haben..... Ich hoffe das ist nicht zu verwirrend formuliert xDDD | |||||
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Autor | Fran8k E8., Diepersdorf / Bayern | 576923 | |||
Datum | 18.08.2009 23:24 | 10270 x gelesen | |||
wie bekommt man denn sonst Wegerecht, wenn nicht mit Horn und Blaulicht? Nebenbei: Nach Fahrt mit einem 30 Jahre alten LF8 ist mir klar, dass beide Hände ans Lenkrad gehören und nicht wie beim NEF eine an die Mittelkonsole zum Hörner schalten. Ich habe lange Zeit an der Ausfahrt Unfallforschung, Feuerwache 5 und Zufahrt Notaufnahme Hochschulklinik gewohnt. Neben den Hubschraubern noch unzählige Blaulichtfahrten. Wenn man den Lärm wirklich reduzieren will, dann beginnt man nicht bei den paar Einsätzen einer Dorffeuerwehr sondern den unzähligen sinnlosen Blaulichtfahrten des Rettungsdienstes. Ich bin vollkommen der Meinung, bei Feuerwehr Hörner an, denn auf Grund der großen und schweren Fahrzeuge sollte man sich jegliche Warnmöglichkeiten vorbehalten (ob man wirklich KdW braucht, ist mir unklar). Und wie oft hatte ich schon nachts auf ner Landstraße plötzlich Rehe und Wildschweine im Wechsel bei Alarmfahrten - da ist man froh, wenn durch Hupen die Tiere schon aufgescheucht sind. | |||||
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Autor | Mich8ael8 H.8, Ellringen / Niedersachsen | 576926 | |||
Datum | 18.08.2009 23:50 | 10230 x gelesen | |||
Bei der ganzen Disskusion sollte man auch dazu sagen, das die Ausfahrt vom Gerätehaus hinter einer langezogenen Kurve liegt und die meisten auf dieser Strasse fahrenden Autos nicht gerade langsam unterwegs sind. Dann ist die Strasse bis zur nächsten Hauptstrasse auch nicht so lang, das es sich lohnen würde das Horn abzuschalten. ich bin zwar nicht in der Dahlenburger Feuerwehr, würde es als Maschinist aber genauso machen wie dort von den Kameraden praktiziert. Bei dem was ich hier von mir gebe handelt es sich ausschließlich um meine private Meinung und nicht die meiner Wehr. http://www.feuerwehr-ellringen.de | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern | 577201 | |||
Datum | 20.08.2009 08:28 | 10189 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Frank Eisenblaetter wie bekommt man denn sonst Wegerecht, wenn nicht mit Horn und Blaulicht? gar nicht, aber du wirst auf einer Einsatzfahrt kaum ständig Wegerecht in Anspruch nehmen. Für Sonderrecht brauche ich nicht zwingend Signalhorn. Geschrieben von Frank Eisenblaetter dann beginnt man nicht bei den paar Einsätzen einer Dorffeuerwehr sondern den unzähligen sinnlosen Blaulichtfahrten des Rettungsdienstes. Sinnlose "Blaulichtfahrten" gibt es im RD, das ist richtig. Aber wenn dir ein Einsatz als Notfall- oder Notarzteinsatz durchgegeben ist, hast du die Hilfsfrist einzuhalten und nimmst i.d.R. Sonder- oder teilweise Wegerecht in Anspruch, wechselst also zwischen "mit Horn und ohne" auf der Einsatzfahrt. Geschrieben von Frank Eisenblaetter Und wie oft hatte ich schon nachts auf ner Landstraße plötzlich Rehe und Wildschweine im Wechsel bei Alarmfahrten - da ist man froh, wenn durch Hupen die Tiere schon aufgescheucht sind. Ist für mich absolut kein Grund mit dem RTW 20km mit Horn über die Landstraßen zu düsen (obwohl man mit dem RTW i.d.R. schneller unterwegs ist als mit einem Fahrzeug der FW), da würde ich taub werden;-) Gruß Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/1.html http://hvo-vilseck.de/index1.html http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg | |||||
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Autor | Fran8k E8., Diepersdorf / Bayern | 577318 | |||
Datum | 20.08.2009 17:50 | 9891 x gelesen | |||
trotzdem finde ich es ungeeignet, den Maschinisten nahezulegen, weniger mit Horn zu fahren. Man sieht ja leider nie die Unfälle, die die Hörner verhindert haben, sondern leider nur die, die passieren. Da habe ich auch schon welche auf dem Gewissen und bin letztlich froh, immer die Hörner angeschaltet zu haben. | |||||
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Autor | Marc8 B.8, Dahlenburg / Niedersachsen | 577699 | |||
Datum | 23.08.2009 10:01 | 10058 x gelesen | |||
Der Bürgermeister der Samtgemeinde Dahlenburg hat sich jetzt öffentlich zu diesem Leserbrief geäußert. LünePost (Ihr müsst ein bisschen runterscrollen) www.feuerwehr-dahlenburg.de www.florian-dahlenburg.de | |||||
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Autor | Jörg8 R.8, Steppach / Bayern | 577705 | |||
Datum | 23.08.2009 10:14 | 9851 x gelesen | |||
Hallo Nur Schade, dass ihm gleich im ersten Zitat des § 38 StVO ein Fehler unterlaufen ist, der wahrscheinlich beim Leser wieder zur Verwirrung führen wird. Er schrieb: " Im § 38, Absatz 1, heißt es: „Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzwagen darf nur verwendet werden....." Weiter unten wir der Fehler zwar nicht noch einmal gemacht und es heißt richtig "Einsatzhorn". Gerade wenn so ne Aussage von einer öffentlichen Stelle kommt, sollte sie 110% richtig und verständlich sein. Hier leider schief gegangen.... Ich halte nicht viel von Leserbriefen, weil sie eben oft so "aus dem Bauch" verfasst werden und dementsprechend schnell mißverständlich oder auch in Stellen falsch sind. Ein durch die Verwaltung und den Bürgermeister angeregter, gut recherchierter Bericht zu dem Thema vom örtlichen Pressevertreter verfasst, würde meiner Ansicht nach wesentlich mehr bringen. Gruß Jörg | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 577715 | |||
Datum | 23.08.2009 11:43 | 9940 x gelesen | |||
hallo, ich stelle ihn hier mal rein:
MkG Jürgen Mayer Neu: ![]() | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 577717 | |||
Datum | 23.08.2009 11:51 | 9886 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M@yererlaube ich mir ganz deutlich, das korrekte Handeln der Freiwilligen Feuerwehren der Samtgemeinde Dahlenburg zu attestieren, wenn sie entsprechend der korrekten Anwendung der StVO Blaulicht und Martinshorn zusammen einsetzen. Ein BGM der hinter seiner Feuerwehr steht,-) Davon könnte Deutschland durchaus noch den ein oder anderen gebrauchen......... mit freundlichen Grüßen Michael Roleff Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
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Autor | Fran8k E8., Diepersdorf / Bayern | 577757 | |||
Datum | 23.08.2009 17:50 | 9674 x gelesen | |||
gute Antworten / Leserbriefe. Glückwunsch zu dem Bürgermeister. | |||||
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