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ThemaZeitnaher Gruppenführerlehrgang privat finanziert.81 Beträge
RubrikAusbildung
Infos:
  • BaWü Lehrgang Gruppenführer
  •  
    AutorHeik8o H8., Aspach / Württemberg575873
    Datum14.08.2009 10:0827971 x gelesen
    Hallo zusammen.

    In den vergangenen Jahren konte ich beruflich bedingt keine GF-Leergänge besuchen, so dass in meiner Wehr die freien Plätze von Kameraden belegt wurden.
    Durch wechsel des Arbeitgebers hat sich die Sitution nun gedreht. Zeit wäre auch kurzfristig jederzeit da um eine Woche den Lehrgang zu besuchen, der GF-Lehrgang würde ünterstützt und bezuschusst werden, allerdings ist nach Rücksprache von seitens meiner Gemeinde auf Grund knapper Kassen für die nächste Zeit keine weitere Entsendung zum Lehrgang zu erwarten.
    Kann mir jemand sagen wo ich bundesweit " privat" als Selbstzahler den GF machen kann? Bei verschiedenen Feuerwehrschulen hieß es "Anmeldung nur über Gemeinde möglich". Diese, obwohl finanziell davon unberührt, wehrt sich unsinnigerweise hartnäckig gegen eine Anmeldung.
    Ich müsste also auf eigene Faust den Lehrgang anmelden und bezahlen.
    Bitte Info hierzu, wo relativ kurzfristig ( Wartezeiten GF sind bekannt) der Leergang besucht werden kann. Standort ist Württemberg. Bundesweit wäre alledrings ken Problem.

    Gruss aus Schwaben.


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    AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.575881
    Datum14.08.2009 10:2023479 x gelesen
    Geschrieben von Heiko HagerIn den vergangenen Jahren konte ich beruflich bedingt keine GF-Leergänge besuchen, so dass in meiner Wehr die freien Plätze von Kameraden belegt wurden.
    Also kann ein Mangel an GF ja nicht vorliegen. Dann stellt sich die Frage, ob überhaupt noch ein weiterer GF notwendig ist.

    Geschrieben von Heiko Hager[...]allerdings ist nach Rücksprache von seitens meiner Gemeinde auf Grund knapper Kassen für die nächste Zeit keine weitere Entsendung zum Lehrgang zu erwarten.
    Entweder werden GF benötigt. Dann muss jemand auf Lehrgang und die Gemeinde hat den zu zahlen. Oder es sind ausreichend vorhanden. Gibt es in Ba-Wü eine MindestStVO?

    Geschrieben von Heiko HagerBei verschiedenen Feuerwehrschulen hieß es "Anmeldung nur über Gemeinde möglich". Oder über Unternehmen. Aber eben nicht von Privatleuten.

    Geschrieben von Heiko HagerIch müsste also auf eigene Faust den Lehrgang anmelden und bezahlen. Vielleicht wartest Du einfach noch mal drei oder vier Jahre, bis wieder jemand von der Gemeinde entsandt wird.


    Gruß
    Christian Bergmann
    Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
    www.feuerwehr-neuenhaus.de

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg575882
    Datum14.08.2009 10:2022812 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Heiko HagerIch müsste also auf eigene Faust den Lehrgang anmelden und bezahlen.

    ??? - die Lehrgangkosten muss in BaWü die Gemeinde nicht bezahlen. Die trägt das Land. Sogar die Fahrtkosten werden da übernommen.

    Die einzigsten Kosten die an der Gemeinde hängen bleiben ist der Verdienstausfall.


    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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    AutorJörn8 P.8, Briesen (Mark) / Brandenburg575889
    Datum14.08.2009 11:4322448 x gelesen
    Hallo Heiko,

    also ganz ehrlich, ist es das Dir wirklich Wert den GF-Lehrgang selber zu finanzieren?

    Inwiefern stellt sich deine Situation denn besser da, wenn Du den Lehrgang absolviert hast?

    Ich habe mir zwar auch schon mal selber einen Helm gekauft (was eigentlich schon idiotisch genug ist), aber das ginge mir zu weit!

    Ich würde einen solchen Schritt nicht machen!


    MkG
    Gruss Jörn

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    AutorMark8us 8H., Knittlingen / Baden-Württemberg575891
    Datum14.08.2009 11:4822172 x gelesen
    Geschrieben von Heiko Aspach
    Zeit wäre auch kurzfristig jederzeit da um eine Woche den Lehrgang zu besuchen

    Wobei zu beachten ist, dass in Baden-Württemberg (LFS Bruchsal) der GF-Lehrgang ZWEI Wochen geht. Habe zwar schon gehört, dass in anderen Bundesländern das auch in einer Woche angeboten wird - halte ich aber vom Lehrstoffumfang für kaum umsetzbar. An der LFS in Bruchsal werden nur 2wöchige Lehrgänge angeboten.

    Gruß

    Markus


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    AutorHeik8o H8., Aspach / Württemberg575893
    Datum14.08.2009 11:5222900 x gelesen
    Hallo Kamerad Bergman,
    richtig, in unserer Wehr sind durch zusammenlegung verschiedener Standorte / Teilortwehren nach Ansicht der Gemeinde nun absehbar ausreichend GF vorhanden. Wie ich bereits schrieb ist mein Interesse ja auch eher beruflicher Seite.Ich bin mit unseren vorhandenen Gruppen-und Zugführern auch sehr zufrieden. Feuerwehr ist mein größtes Hobby, nur selbstverständlich dass ich mich hier weiterbilden möchte und da nun ein Arbeitgeber gefunden ist der dieses Hobby vielleicht sogar bezuschussen würde versuche ich Möglichkeiten auszuloten den GF zu bekommen, ohne 5 Jahre warten zu müssen. Vielleicht erscheint es auf den ersten Blick etwas seltsam den Lehrgang selbst zu übernehmen. Jedoch verglichen mit anderen Freizeitangeboten ist Feuerwehrdienst ein richtiges Schnäppchen,auch wenn ein direkter vergleich auf Grund der zusätzlichen Motivation des Dienst am Nächsten sicher nicht statt finden kann.


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    AutorFran8k R8., Düren / NRW575895
    Datum14.08.2009 11:5722131 x gelesen
    Ich weiss ja nicht wie das bei euch in BW ist, aber in NRW ist Führungskräfteaus- + -fortbildung Ländersache. Die Gemeinde bekommt alle Kosten durch das Land ersetzt.

    Bitte beachten: Nicht alle GF Lehrgänge werden in allen Bundesländern anerkannt,da unterschiedliche Lehrgangsinhalte !

    Aber Im Grund genommen finde ich eine "Selbstfinanzierung" für übertrieben. Hinten sitzen ist doch auch schön ! ;-)


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    AutorMark8us 8H., Knittlingen / Baden-Württemberg575897
    Datum14.08.2009 11:5922658 x gelesen
    Geschrieben von Heiko Hager
    in unserer Wehr sind durch zusammenlegung verschiedener Standorte / Teilortwehren nach Ansicht der Gemeinde nun absehbar ausreichend GF vorhanden

    Nur mal so eine Frage zum besseren Verständnis: wenn bei Euch genügend GF vorhanden sind, was bringt Dir dann ein Lehrgangsbesuch? Wenn Du den Lehrgang besuchst, bei Euch aber keine GF benötigt werden, dann hast Du zwar den Lehrgang, aber führst die Funktion GF gar nicht aus.

    Was bringt das Ganze dann?

    Markus


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    AutorHeik8o H8., Aspach / Württemberg575899
    Datum14.08.2009 12:0322416 x gelesen
    Halo Jörn,

    "lohnen" wird sich die Sache beruflich sicher nicht...

    Wie ich vorher schon geschrieben habe, was zahlen wir sonst für unser Hobby, außer ein paar T-Hemden... ?Eigentlich NICHTS! So gesehen habe ich seit 16 Jahren von Gemeinde / Land immer beste Ausrüstung für ein Hobby erhalten ohne was dazu zu geben.

    Anständige SKI-Ausrüstung kostet gleich mal 2-4 Tausender. Und fünf Wochenenden auf der Piste bestimmt so viel wie der Lehrgang. Nur dass ein GF-Lehrgang nachhaltiger ist wie ein SKI-Kurs. Das würdest Du auch ja bezahlt bekommen wenn Du bei der Bergrettung bist und trotzdem finanzieren die meisten privat...
    Also teuer oder nicht ist hier sicher Relativ.

    Gruß, Heiko


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    AutorChri8sti8an 8W., Vienenburg / Niedersachsen575905
    Datum14.08.2009 12:1822343 x gelesen
    Grüß dich Heiko

    Geschrieben von Heiko HagerWie ich vorher schon geschrieben habe, was zahlen wir sonst für unser Hobby, außer ein paar T-Hemden... ?Eigentlich NICHTS! So gesehen habe ich seit 16 Jahren von Gemeinde / Land immer beste Ausrüstung für ein Hobby erhalten ohne was dazu zu geben.

    Hallo??? Das is ja auch die Aufgabe von der Stadt/Gemeinde dir Persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen...

    Reicht es dir denn nicht das du Freiwillig 24std am Tag, 7Tage die Woche, 365Tage im Jahr Einsatzbereit bist wo du jederzeit zu einem Einsatz gerufen werden kannst?????

    Was willst du denn da jetzt noch Geld ausgeben, für eine Sache die dir evtl. eh nichts bringen würde??



    Wieviel GF habt ihr denn bei euch in der Wehr??? Ist es denn unbedingt zwingend diesen Privat zu erwerben????



    Ich geb dir einen guten Rat. Warte ab, auch wenn es noch 2-3 Jahre dauert.



    Gruß
    Christian


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    AutorMatt8hia8s B8., Göppingen / Baden-Württemberg575906
    Datum14.08.2009 12:2822414 x gelesen
    Geschrieben von ---Markus Haberstroh--- Was bringt das Ganze dann?

    Vielleicht gibt es außer der Gruppenführerfunktion noch andere Beweggründe z.B.
    weiter Richtung Ausbildertätigkeit.

    Geld ausgeben würd ich aber für diese Sache auch keins.


    Gruß
    Matthias


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    AutorMark8us 8H., Knittlingen / Baden-Württemberg575908
    Datum14.08.2009 12:4322236 x gelesen
    Geschrieben von Matthias Bliederhäuser
    Vielleicht gibt es außer der Gruppenführerfunktion noch andere Beweggründe z.B.
    weiter Richtung Ausbildertätigkeit.


    Das setzt voraus, dass auch ein wirklicher Bedarf an Ausbildern vorhanden ist; und wenn dieser Bedarf da ist und für die Ausbildertätigkeit eine GF-Qualifikation erforderlich ist, dann kann man den GF-Lehrgang auch "offiziell" begründen und über die Gemeinde oder den Kreis (wenn Kreisausbilder gesucht werden) laufen lassen - ohne den selbst privat bezahlen zu müssen!

    Grüßle

    Markus


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    AutorMart8in 8K., Welle / Niedersachsen575910
    Datum14.08.2009 12:5022092 x gelesen
    Moin,

    wie war die Eingangsfrage von Heiko noch?
    Ich sehe da keine Fragestellung nach Sinn oder Unsinn.

    Wenn Heiko das machen möchte ist das seine Sache.
    Dann sollten wir (Forumsgemeinde) versuchen, seine
    Frage zu beantworten.

    Schönes WE!


    Mit besten Grüßen aus der Nordheide

    Martin
    Jeder sollte eine Meinung haben; ich habe meine eigene)

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen575925
    Datum14.08.2009 13:5621991 x gelesen
    Geschrieben von Martin KandlerIch sehe da keine Fragestellung nach Sinn oder Unsinn.

    Das heißt noch lange nicht, daß die Forengemeinde unsinnige Dinge auch noch unterstützen muß/möchte.

    MkG
    Marc


    "Mehr als 130 Jahre Problemlösung haben nicht das Problem gelöst, sondern eine Institution geschaffen, die inzwischen selbst ein Problem ist. Dieses Dilemma kann so wenig aus sich gelöst werden, wie sich ein Hammer hämmern kann." (Prof. Dr. W.R. Dombrowski)

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg575926
    Datum14.08.2009 14:0422108 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Marc Dickeyunsinnige Dinge

    was sinnig bzw. unsinnig ist ist relativ

    es gibt viele Beispiele die hier im Forum schon als "unsinnig" abgestempelt wurden die aber bei genauer Betrachtung der Umständig doch einen guten Sinn ergeben.

    Bei dem hier angesprochenen Gruppenführerlehrgang kann es für den einen oder anderen Feuerwehrangehörigen schon sehr sinnvoll sein mit "Eigenleistung" diese Ausbildung zu erlangen. Das kann ihm dann z.B. im beruflichen Umfeld gewaltige Vorteile bringen.

    Beispiel:

    Viele Werkfeuerwehren bauen auf die Ausbildung die jemand aus einer Freiw. Feuerwehr mitbringt. Da kann es bei einer Bewerbung schon ein gewaltigen Unterschied ausmachen ob man nur mit Truppführer- oder gleich mit der Gruppenführer-Qualitfikation antritt.

    Ist in einem solchen Fall die "private" Initiative um diese Qualifikation zu erlangen "Unsinn" ?

    Sehe ich nicht so. Ich begrüsse solche Engagements und find sie gut!


    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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    AutorRalf8 F.8, Duisburg / NRW575928
    Datum14.08.2009 14:1721793 x gelesen
    Geschrieben von Marc DickeyDas heißt noch lange nicht, daß die Forengemeinde unsinnige Dinge auch noch unterstützen muß/möchte.

    Das entscheidest Du jetzt, oder wie?
    Ich kann mich nicht entsinnen, das wir dich zum Forumssprecher gewählt haben.

    Gruß

    Ralf


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    AutorRalf8 F.8, Duisburg / NRW575930
    Datum14.08.2009 14:1921792 x gelesen
    Moin,

    Nicht nur beim Thema Werkfeuerwehr, auch bei Positionen wie Sicherheitsbeauftragter, Brandschutzbeauftragter, Sicherheitsfachkraft etc. kann eine solche Ausbildung von Vorteil sein.

    Gruß Ralf


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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen575933
    Datum14.08.2009 14:3021808 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M@yerDas kann ihm dann z.B. im beruflichen Umfeld gewaltige Vorteile bringen.


    Geschrieben von Heiko Hager"lohnen" wird sich die Sache beruflich sicher nicht...


    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorMich8ael8 W.8, Engen / BW575938
    Datum14.08.2009 14:4221758 x gelesen
    Wenn du bereits auf den GF Lehrgang angemeldet bist, kannst du dich auch mit der LFS in Verbindung setzen, vielleicht springt ein anderer Teilnehmer eines geplanten Lehrgangs noch ab und du könntest nach rücken.

    Guckst du: http://lfs-bw.de/servlet/PB/menu/1003498/index.html?ROOT=1226555

    Ist aber bei GF Lehrgang aber sehr schwierig,da die Lehrgangsplätze heiss begehrt und knapp sind.

    Ich würde aber auf jeden Fall mit deinem Kdt. sprechen, eventuell kann der was bei der LFS erreichen oder er kann bei eurerem KBM vorsprechen, vielleicht hat der mehr Glück.

    Und das bevor ich einer anderen LFS privat Geld überweise..


    -Ganz private Meinung-

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    AutorMich8ael8 W.8, Engen / BW575941
    Datum14.08.2009 14:5321680 x gelesen
    Geschriben von Holger Hager:
    Zeit wäre auch kurzfristig jederzeit da um eine Woche den Lehrgang zu besuchen, der GF-Lehrgang würde ünterstützt und bezuschusst werden, allerdings ist nach Rücksprache von seitens meiner Gemeinde auf Grund knapper Kassen für die nächste Zeit keine weitere Entsendung zum Lehrgang zu erwarten.

    Hupps- diesen Satz hatte ich wohl nur überfolgen, in diesem Fall bleibt dir wohl nur eins (und das würde ich dir auch raten) = abwarten !

    Meine Voschreiber haben dich ja auch schon darauf aufmerksam gemacht, das der GF Lehrgang in BW 2 Wochen dauert, daher in 1 Woche auch gar nicht machbar.


    -Ganz private Meinung-

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    AutorFred8eri8k 8J., Hamburg / Hamburg575956
    Datum14.08.2009 15:4121639 x gelesen
    Hallo Heiko,

    frage mal bei der LFS HH an, ich glaube die bieten ihre Lehrgänge auch für externe an.

    @Forumsgemeinschaft
    Ich frage mich manchmal was für einen Sinn ein Forum macht, wo Fragen bewertet werden und nicht beantwortet.
    Schließlich gehts es ja darum dem Fragensteller zu helfen, und nicht darum seine Fragen/Absichten in Frage zustellen!

    Mit Freundlichen Grüßen
    F. Jacobsen


    Gruß Fred

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    AutorMark8us 8H., Knittlingen / Baden-Württemberg575959
    Datum14.08.2009 15:4621733 x gelesen
    Geschrieben von Frederik Jacobsen
    Ich frage mich manchmal was für einen Sinn ein Forum macht, wo Fragen bewertet werden und nicht beantwortet.
    Schließlich gehts es ja darum dem Fragensteller zu helfen, und nicht darum seine Fragen/Absichten in Frage zustellen!


    Vielleicht weil es manchmal Sinn macht, eine Frage nicht einfach mit "ja" oder "nein" zu beantworten?

    Wenn es tatsächlich so ist, dass GF-Lehrgänge nicht in allen Bundesländern gleich anerkannt werden (so hat zumindest jemand innerhalb dieses Threads geschrieben) dann ist dies ein Hinweis, der ggf. extrem wichtig ist. Wenn wir einfach sagen: "Frag in HH nach" und (wenn das tatsächlich stimmt) der Lehrgang später in Baden-Württemberg nicht anerkannt wird - was hilft ihm dann die Antwort? - Genau: NICHTS. Von daher sind Hinweise durchaus angebracht - zumindest kann er diese genauer abklären bevor er einfach etwas unternimmt.

    Natürlich werden manche Themen "zerredet" und man kommt von einem Argument zum anderen - und entfernt sich manchmal ziemlich weit vom Thema. Aber: macht nicht gerade DAS ein Forum aus?

    Grüßle

    Markus


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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg575961
    Datum14.08.2009 16:0021629 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Heiko Hager"lohnen" wird sich die Sache beruflich sicher nicht... "

    ich kenne einen Feuerwehrkammerad bei dem genau solche Ausbildungen ( Ma, ATG, GF, ZF ) DIE "Eintrittskarte" für seinen jetzigen Arbeitsplatz bei einer Werkfeuerwehr eines grossen Konzerns war.

    Bei dem hat sich diese Ausbildung auch "privat" gelohnt.


    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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    AutorAndr8eas8 K.8, Jardinghausen / Niedersachsen575962
    Datum14.08.2009 16:0321682 x gelesen
    Geschrieben von Markus HaberstrohNur mal so eine Frage zum besseren Verständnis: wenn bei Euch genügend GF vorhanden sind, was bringt Dir dann ein Lehrgangsbesuch? Wenn Du den Lehrgang besuchst, bei Euch aber keine GF benötigt werden, dann hast Du zwar den Lehrgang, aber führst die Funktion GF gar nicht aus.

    Was spricht dagegen, sich die Qualifikation anzueignen?
    Gerade in den ländlichen Gegenden ist es doch von Vorteil, wenn viele FM die Fähigkeiten haben auch mal einen Einsatz zu führen.
    Gerade wenn die Nominativ besetzten Gruppenführer nicht verfügbar sind durch Arbeit , etc. .
    Ich denke, es wäre falsch, die Lehrgänge nur zu machen damit man sich einen weiteren Pickel auf die Schulter pappen kann.


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    AutorFred8eri8k 8J., Hamburg / Hamburg575963
    Datum14.08.2009 16:0621562 x gelesen
    Gegen einen Hinweis ist auch nichts einzuwenden und in der Fragestellung der Anerkennung auch durchaus Sinnvoll!
    Aber wenn jemand garnicht auf den Inhalt eingeht sondern gleich sagt, was ein Unsinn ist das was du da vorhast, dann hat das meiner Meinung nach keinen Nutzen in Bezug auf die Fragestellung!

    Mal wieder zur Frage bzw. zu deinem Hinweis:
    Wo her weiß ich denn bzw. wo erfrage ich denn ob ein GF Lehrgang anerkannt wird? Ist ja sicher für einen OrtsBM, GBM, Ausbildungsleiter, etc. keine Standardfrage.

    Viele Grüße


    Gruß Fred

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    AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.575966
    Datum14.08.2009 16:1421650 x gelesen
    Geschrieben von Frederik JacobsenSchließlich gehts es ja darum dem Fragensteller zu helfen, und nicht darum seine Fragen/Absichten in Frage zustellen!
    Und was wäre in diesem Fall der Effekt? Die ohnehin schon knappe Anzahl an Führungslehrgängen, wird noch zusätzlich verknappt, wenn in Zukunft mehr Leute die Lehrgängen privat finanzieren. Eine Wehr die nun wirklich Bedarf, wartet dann nicht zwei, sondern plötzlich drei Jahre auf einen Lehrgang.

    Dazu kommt noch, dass sich dann vielleicht Leute auf diesen Lehrgängen tummeln, die aus guten Grund von ihrer Wehr/Gemeinde nicht an die LFS geschickt wurde.

    Zu guter Letzt schafft es eine Konkurrenzsituation unter den Wehren. Bei Gemeinde A zahlen drei Mann ihre Lehrgänge selber. Die Nachbarwehr B darf sich dann von ihrer Verwaltung anhören, warum denn deren Leute die auf Lehrgängen waren, auch noch Verdienstausfall beantragen.


    Gruß
    Christian Bergmann
    Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
    www.feuerwehr-neuenhaus.de

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg575968
    Datum14.08.2009 16:1621541 x gelesen
    Geschrieben von Frederik JacobsenWo her weiß ich denn bzw. wo erfrage ich denn ob ein GF Lehrgang anerkannt wird?

    Im Zweifel Rückfrage bei der ür das Bundesland in dem anerkannt werden soll zuständigen LFS.
    Grundsätzlich sollten Lehrgänge die nach DV 2 durchgeführt wurden gegenseitig anerkannt wrden. Problem: Abweichungen nach unten (z.B. GrFü in Bayern nur eine Woche) und oben (z.B. Eingangsvoraussetzungen zum GrFü in NRW und bisher auch 3 Wochen GrFü in NRW).


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg575972
    Datum14.08.2009 16:2621486 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Frederik JacobsenGegen einen Hinweis ist auch nichts einzuwenden und in der Fragestellung der Anerkennung auch durchaus Sinnvoll!
    Aber wenn jemand garnicht auf den Inhalt eingeht sondern gleich sagt, was ein Unsinn ist das was du da vorhast, dann hat das meiner Meinung nach keinen Nutzen in Bezug auf die Fragestellung!


    volle Zustimmung. Da wir das hier schon öfters beobachtet haben werden wir solchen Tendenzen in Zukunft entgegensteuern.


    MkG Jürgen Mayer

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    AutorThom8as 8W., Gladbeck / NRW575975
    Datum14.08.2009 16:3421464 x gelesen
    Ich bin echt erstaunt das hier weiter der Sinnhaftigkeit diskutiert wird und nicht die eigentliche Fragstellung.

    Was die selbstfinanzierten Kurse angeht, bei den Hilfsorganisationen gibt es sehr viele Helfer die sich ihre Qualifikationen (Rettungshelfer, Sani, Assistent) und auch Fürhungslehrgänge selbst finanzieren.

    Das ist durch die Bank in ganz Deutschland der Fall.

    Warum also nicht in den Feuerwehren? Ich sehe da kein Problem drin.


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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg575978
    Datum14.08.2009 16:3821677 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Christian BergmannUnd was wäre in diesem Fall der Effekt? Die ohnehin schon knappe Anzahl an Führungslehrgängen, wird noch zusätzlich verknappt, wenn in Zukunft mehr Leute die Lehrgängen privat finanzieren. Eine Wehr die nun wirklich Bedarf, wartet dann nicht zwei, sondern plötzlich drei Jahre auf einen Lehrgang.

    Dazu kommt noch, dass sich dann vielleicht Leute auf diesen Lehrgängen tummeln, die aus guten Grund von ihrer Wehr/Gemeinde nicht an die LFS geschickt wurde.

    Zu guter Letzt schafft es eine Konkurrenzsituation unter den Wehren. Bei Gemeinde A zahlen drei Mann ihre Lehrgänge selber. Die Nachbarwehr B darf sich dann von ihrer Verwaltung anhören, warum denn deren Leute die auf Lehrgängen waren, auch noch Verdienstausfall beantragen.


    Da hast du im Grunde schon recht. Das wären die negativen Folgen wenn so was im großen Umfang gemacht werden würde. Zur Zeit stellt sich diese Problematik aber nicht. Die Fälle sind ja noch sehr selten.


    MkG Jürgen Mayer

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    AutorAlex8and8er 8S., Wedel / S-H576021
    Datum14.08.2009 18:3521576 x gelesen
    Geschrieben von Christian BergmannOder über Unternehmen. Aber eben nicht von Privatleuten.

    Sollte bei wirklichen Interesse kein Problem sein.
    Mein letzter Arbeitgeber hier in Hamburg hätte mich sofort zum F4 angemeldet (gibt bei der LFS S-H gleichzeitig die Qualifikation Brandschutzbeauftragter). Das Angebot von denen steht aber immer immer noch, auch wenn ich inzwischen da nicht mehr arbeite.

    Ansonsten Ich-AG, Gewerbeschein für 30 EUR (z.B. als Brandwachen-Dienstleister) und die LFS muss das akzeptieren.


    Ich vertrete hier meine Meinung, nicht die irgendeiner Feuerwehr.
    Und das ist gut so.
    ---
    Wenn Sekunden zählen ist Hilfe oft nur Minuten entfernt.

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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional576028
    Datum14.08.2009 18:4521597 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Alexander SuckerAnsonsten Ich-AG, Gewerbeschein für 30 EUR (z.B. als Brandwachen-Dienstleister) und die LFS muss das akzeptieren.

    Wieso muß die LFS das akzeptieren?


    MkG,
    Christi@n

    -------------------------------------------------
    Fumus ignem

    - This is my very own opinion... -

    Miss Unsexy 2009: Nach Platz 27 in 2007 dieses mal auf Platz 30. Überraschung auf Platz 13

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    AutorSven8 N.8, Gehrden / Niedersachsen576033
    Datum14.08.2009 18:5621557 x gelesen
    Geschrieben von Christian BergmannUnd was wäre in diesem Fall der Effekt? Die ohnehin schon knappe Anzahl an Führungslehrgängen, wird noch zusätzlich verknappt, wenn in Zukunft mehr Leute die Lehrgängen privat finanzieren. Eine Wehr die nun wirklich Bedarf, wartet dann nicht zwei, sondern plötzlich drei Jahre auf einen Lehrgang.

    Dazu kommt noch, dass sich dann vielleicht Leute auf diesen Lehrgängen tummeln, die aus guten Grund von ihrer Wehr/Gemeinde nicht an die LFS geschickt wurde.

    Zu guter Letzt schafft es eine Konkurrenzsituation unter den Wehren. Bei Gemeinde A zahlen drei Mann ihre Lehrgänge selber. Die Nachbarwehr B darf sich dann von ihrer Verwaltung anhören, warum denn deren Leute die auf Lehrgängen waren, auch noch Verdienstausfall beantragen.



    Also Zeit für ne private DV2 - Schule, oder gibts da ein Staatsmonopol?

    Ich wette mit Dir es würde mehr Bedarf geben, als wir jetzt denken... ;-)


    Mit freundlichen Grüßen

    Sven

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    AutorAlex8and8er 8S., Wedel / S-H576036
    Datum14.08.2009 19:0421524 x gelesen
    Geschrieben von Christi@n PannierWieso muß die LFS das akzeptieren?

    Weil auch eine LFS keine wirtschaftregulierende Einrichtung ist.
    Wenn sie Plätze frei hat muss sie die vergeben.


    Ich vertrete hier meine Meinung, nicht die irgendeiner Feuerwehr.
    Und das ist gut so.
    ---
    Wenn Sekunden zählen ist Hilfe oft nur Minuten entfernt.

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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional576042
    Datum14.08.2009 19:1821589 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Alexander SuckerWenn sie Plätze frei hat muss sie die vergeben.

    Muß sie das?
    Ich dachte die LFSen sind Einrichtungen der Länder zur Ausbildung der Feuerwehrangehörigen und nicht zur Ausbildung von Ich-AGen?


    MkG,
    Christi@n

    -------------------------------------------------
    Fumus ignem

    - This is my very own opinion... -

    Miss Unsexy 2009: Nach Platz 27 in 2007 dieses mal auf Platz 30. Überraschung auf Platz 13

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    AutorJens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen576047
    Datum14.08.2009 19:3221427 x gelesen
    Geschrieben von Ralf FreyerDas entscheidest Du jetzt, oder wie?
    Die Diskussion über den Sinn ist also aufgekommen, nachdem Marc dazu aufgefordert hat?!

    Muss mir entgangen sein...


    Grüße
    Jens

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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW576054
    Datum14.08.2009 20:1521382 x gelesen
    Geschrieben von Thomas WeijersWas die selbstfinanzierten Kurse angeht, bei den Hilfsorganisationen gibt es sehr viele Helfer die sich ihre Qualifikationen (Rettungshelfer, Sani, Assistent) und auch Fürhungslehrgänge selbst finanzieren.

    Wobei mir eher das Gegenteil bekannt ist.
    Auch bei HIOs werden benötigte Ausbildungen von der HIO bezahlt.
    Ausnahme bildet da wohl die DLRG, dort ist das selbst bezahlen wohl die Regel.

    Geschrieben von Thomas WeijersWarum also nicht in den Feuerwehren? Ich sehe da kein Problem drin.

    Wenn der Bedarf bestimmter Qualifikationen besteht,
    muss derjenige, der die Einheit stellt auch deren Einsatzfähigkeit incl. Ausbildung sicherstellen.
    Wenn man das nicht kann/will stellt man sich als Träger der Einheit selber in Frage.


    mit freundlichen Grüßen

    Michael Roleff



    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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    AutorAlex8and8er 8S., Wedel / S-H576107
    Datum14.08.2009 22:1121534 x gelesen
    Das eine schliesst hat das andere nicht aus.


    Ich vertrete hier meine Meinung, nicht die irgendeiner Feuerwehr.
    Und das ist gut so.
    ---
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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg576108
    Datum14.08.2009 22:1621492 x gelesen
    Guten Abend

    Geschrieben von Thomas Weijers

    Warum also nicht in den Feuerwehren? Ich sehe da kein Problem drin.

    Das Feuerwehrgesetz von Baden-Württemberg sieht nicht vor, dass FW-Angehörige ihre Ausbildung selbst zu fi´nanzieren zu haben:

    "§ 3 Aufgaben der Gemeinden
    (1) Jede Gemeinde hat auf ihre Kosten eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr mit einem geordneten Lösch- und Rettungsdienst aufzustel-len, auszurüsten und zu unterhalten. Sie trägt auch die Kosten der Aus- und Fortbildung und der Einsätze, soweit nichts anderes bestimmt wird. Die Angehörigen der Gemeindefeuerwehr sind einheitlich zu bekleiden.
    (2) Die Gemeinden haben ferner auf ihre Kosten entsprechend den örtlichen Bedürfnis-sen die für einen geordneten und erfolgreichen Einsatz der Feuerwehr erforderlichen Feuerwehrgeräte, Feuerlöschanlagen, Feuermelde- und Alarmeinrichtungen zu beschaffen und zu unterhalten, für die ständige Bereithaltung von Löschwasservorräten und sonstigen, der technischen Entwicklung entsprechenden Feuerlöschmitteln zu sorgen und die für die Ausbildung und Unterkunft der Angehörigen der Feuerwehr sowie für die Aufbewahrung der Feuerwehrgeräte und Ausrüstungsstücke erforderlichen Räume und Plätze zur Verfügung zu stellen. Das Innenministerium kann Verwaltungsvorschriften ü-ber die Mindestzahl, Art, Beschaffenheit, Normung, Prüfung und Zulassung der vorgenannten Geräte und Einrichtungen der Feuerwehr erlassen.



    Wenn der Träger der Feuerwehr, also die Gemeinde, FF-Führungskräfte benötigt, dann hat die diese auch auf ihre Kosten so wie es das Gesetz vorsieht, auszubilden.


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard


    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen576145
    Datum15.08.2009 08:5021478 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M@yerBei dem hat sich diese Ausbildung auch "privat" gelohnt.

    Solche fällemag es sicherlich geben. Da wäre ich auch der letzte der sich deswegen aufregen würde. In dem hier vorliegenden Fall sieht es jedoch anders aus. Da geht es einfach nur darum, daß ein FA diesen Lehrgang haben will, seine Wehr/Gemeine (aus welchen Gründen auch immer) ihm diesen nicht geben will.

    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorJörg8 S.8, Neukirchen / Sachsen576168
    Datum15.08.2009 10:4221378 x gelesen
    Hallo

    Was kostet eigentlich ein GF Lehrgang?

    Ich hatte da so etwse von 3000 - 4000 € im Kopf.

    Das wäre schon Ziemlich viel wenn man nicht Benötigt wird.

    Grüße Jörg


    Alles meine Meinung, nicht die meiner Wehr.

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    AutorAlex8and8er 8S., Wedel / S-H576198
    Datum15.08.2009 14:1621492 x gelesen
    Ich habe noch irgendwo eine Rechnung aus Kassel, war um die 700 EUR incl. Unterkunft und Verpflegung für 14 Tage.

    Günstiger als mancher Urlaub.


    Ich vertrete hier meine Meinung, nicht die irgendeiner Feuerwehr.
    Und das ist gut so.
    ---
    Wenn Sekunden zählen ist Hilfe oft nur Minuten entfernt.

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    AutorJoch8en 8P., Mannheim / Baden-Württemberg576199
    Datum15.08.2009 14:2221237 x gelesen
    495€ laut Kostensatzung der Fw Mannheim (für GF FF).


    Grüße aus Mannem
    Jochen

    Hier bin ich "zu Hause": http://www.FF-Friedrichsfeld.de
    Hier im Forum vertrete ich aber immer MEINE EIGENE Meinung.

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    AutorJörg8 S.8, Neukirchen / Sachsen576203
    Datum15.08.2009 14:4021221 x gelesen
    Danke für die Zahlen

    Da hatte ich wohl was ganz Falsches im Kopf.


    Grüße Jörg


    Alles meine Meinung, nicht die meiner Wehr.

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    AutorThom8as 8W., Gladbeck / NRW576223
    Datum15.08.2009 16:1521174 x gelesen
    Ich wiederspreche keinem meiner beiden vorherigen Schreiber, dass der Träger für die Kosten der Ausbildung aufkommen muss wenn er seinen Grundbedarf an qualifizierten Kräften halten will.

    Es spricht aber aus meiner Sicht nichts dagegen, dass Helfer Qualifikationen selbst erlangen und bezahlen wenn sie Interesse daran haben und nicht auf die "Ochsentour"(nicht drüber aufregen ist nicht böse gemeint) warten wollen. Das steht in keinem Wiederspruch zueinander.


    Es sollte den Träger bzw. die Leitung einer Feuerwehr im gewissen Maße sogar erfreuen wenn durch Eigenleistung von eizelnen Helfern zusätzliche qualifizierte Helfer zur Verfügung stehen dies kostenfrei.

    Das entbindet den Träger in keiner Weise von der Zahlungspflicht für geplante Fortbildungen in der "normalen" Karrierespirale.


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    AutorThom8as 8W., Gladbeck / NRW576224
    Datum15.08.2009 16:1821150 x gelesen
    Antwort nur auf den Beriech der Hiogs, der Rest ein bissel tiefer;-)

    Ja stimmt schon die Hiogs bezahlen ihren Helfern zum größten Teil die Ausbildungen. Viele Helfer gehen aber auf eigene Kosten zu Lehrgängen wie dem Rettungshelfer etc., weil sie keine Lust haben zwei oder drei Jahre auf die Kurse zu warten.

    Solche Helfer findest du in jedem Verband. Bin immer noch als Lehrrett. bei der JUH ehrenamt. tätig und da haben wir jedes Jahr Helfer, die es nicht abwarten können.


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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW576229
    Datum15.08.2009 16:3121185 x gelesen
    Geschrieben von Thomas WeijersIch wiederspreche keinem meiner beiden vorherigen Schreiber, dass der Träger für die Kosten der Ausbildung aufkommen muss wenn er seinen Grundbedarf an qualifizierten Kräften halten will.

    Es spricht aber aus meiner Sicht nichts dagegen, dass Helfer Qualifikationen selbst erlangen und bezahlen


    Im Idealfall findet in der BOS eine Personalauswahl statt.
    Ein "zweitplazierter" im run auf einen Lehrgang der den jetzt selber zahlt karikiert dies u.U.

    Geschrieben von Thomas Weijerswenn durch Eigenleistung von eizelnen Helfern zusätzliche qualifizierte Helfer zur Verfügung stehen

    Wer legt fest, ob diese auch Qualifiziert sind ?
    Gerade bei "Selbstentsendung" ?


    mit freundlichen Grüßen

    Michael Roleff



    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW576231
    Datum15.08.2009 16:3621215 x gelesen
    Geschrieben von Thomas WeijersJa stimmt schon die Hiogs bezahlen ihren Helfern zum größten Teil die Ausbildungen. Viele Helfer gehen aber auf eigene Kosten zu Lehrgängen wie dem Rettungshelfer etc., weil sie keine Lust haben zwei oder drei Jahre auf die Kurse zu warten.

    Mir durchaus bewußt.
    Nur ist das dann auch immer sinnvoll ?
    Kann es nicht sinnvoller sein jemanden auch Zeit für seine
    persönliche Entwicklung zu geben?
    IMHO sollten Heißdüsen auch bei den HIOs ausgebremst werden.
    aber da gibt es ja noch die angeflanschten RD-Schulen,
    und jeder TN ist da eine Einnahmequelle.
    Insofern schlagen da sicherlich "zwei Herzen" bei den Verantwortlichen.

    Geschrieben von Thomas Weijersda haben wir jedes Jahr Helfer, die es nicht abwarten können.

    Das ist bei der FW dann der JFler, der den AGT-Lehrgang machen möchte.
    Auch das ist weder Richtig noch sinnvoll.


    mit freundlichen Grüßen

    Michael Roleff



    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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    AutorThom8as 8W., Gladbeck / NRW576244
    Datum15.08.2009 17:0221143 x gelesen
    Naja es bleibt die Laufbahnverordnung, nur weil jemand den Kurs hat muss er nicht befördert werden. Die Aussage bleibt mal unter Vorbehalt, da kenne ich mich zuwenig aus was Feuerwehr Richtlinien angeht.

    Ich sehe das auch nicht uneingeshcränkt positiv, aber im Grunde soll es mir recht sein. Gibt ja auch Leute in den FW Reihen, die den LKW Führerschein selbst finanziert haben. Im Grunde ja das gleiche? Oder nicht? Und da freut sich die Feuerwehr doch auch über die slebsterbrachten Leistungen.


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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW576255
    Datum15.08.2009 17:1721118 x gelesen
    Geschrieben von Thomas Weijersnur weil jemand den Kurs hat muss er nicht befördert werden.

    Und was hat der Jenige / die Einheit davon ?

    Wie gesagt, kenne ich es aus vielen Bereichen so, das erforderliche Lehrgänge auch besucht werden können. Das das nicht immer im gewünschten Zeitrahmen passiert, kann viele Gründe haben.
    Mir selbst ist auch ein Lehrgang bereits seit 3 Jahren von allen möglichen Schulen,
    angemeldet von der entsendenden Dienststelle, abgesagt worden, mangels TN.


    mit freundlichen Grüßen

    Michael Roleff



    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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    AutorThom8as 8W., Gladbeck / NRW576262
    Datum15.08.2009 17:2321122 x gelesen
    Naja viele machen es aus Wissensdurst und nicht zwingen darum, um eine Funktion auszufüllen.

    Ich meinte mit Zeitspanne überhaupt nicht das verschieben von Kursen, sondern viel mehr die Regeln nach wieviel Jahren man überhaupt erst für Kurse in Frage kommt.


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    AutorFlor8ian8 M.8, Witten / NRW576280
    Datum15.08.2009 20:3221136 x gelesen
    Geschrieben von Michael RoleffWer legt fest, ob diese auch Qualifiziert sind ?
    Gerade bei "Selbstentsendung" ?


    Hallo Michael,

    ich kann nicht erkennen, wo das Problem liegen sollte, wenn jemand ungeeignetes/-qualifiziertes auf eigene Rechnung zum Lehrgang geht (natürlich auf Restplätze). Entweder er kommt durch den Lehrgang und wird dann durch die Auswahl in der Einheit ggf. entsprechend zurecht gestutzt (nicht entsprechend der neu erworbenen Qualifikation eingesetzt), oder er schafft den Lehrgang nicht und hat dann sein eigenes Geld in den Sand gesetzt.

    Gruß Florian


    Fussball ist wie Schach nur ohne Würfel

    - Lukas Podolski -

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    AutorAlex8and8er 8S., Wedel / S-H576281
    Datum15.08.2009 20:3621097 x gelesen
    Geschrieben von Michael RoleffWer legt fest, ob diese auch Qualifiziert sind ?
    Gerade bei "Selbstentsendung" ?


    Die Schule, spätestes bei der Prüfung.


    Ich vertrete hier meine Meinung, nicht die irgendeiner Feuerwehr.
    Und das ist gut so.
    ---
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    AutorEric8 S.8, Erlensee / Hessen576283
    Datum15.08.2009 21:1221102 x gelesen
    Ich finde es ist schon ein Unterschied zwischen einer Fahrerlaubnis die ich mehr im Privat- und Berufsleben nutzen kann als in der Feuerwehr (Stichwort: Neue Führerscheinregelung) und einem Lehrgang (hier F III).

    Außerdem hat es ja auch irgend einen Sinn das man von seiner Führung gemeldet wird, eben auch weil es Menschen gibt die sich nicht als Führungskraft eignen! Da sollte es auch an dieser liegen solchen Leuten so etwas klar zu machen.

    Gruß


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    AutorAlex8and8er 8S., Wedel / S-H576291
    Datum15.08.2009 22:1721085 x gelesen
    Wie weiter oben schon festgestellt, ist ein F III auch ausserhalb der FF gut nutzbar.

    Und Geheimwissen wird dort auch niemanden beigebracht, es kann also nichts schaden wenn jemand dort einen Lehrgang besucht.

    Sei lieber froh um jeden FM(SB) der was dazulernen möchte.

    Und einige Feuerwehren die ich kenne kümmern sich nicht um die persönliche Eignung wenn es um GF Lehrgänge geht sondern um den Nasenfaktor.

    Und ich würde auch keinen Feuerwehr-Häuptling erlauben, solche Beurteilungen über mich zu treffen.


    Ich vertrete hier meine Meinung, nicht die irgendeiner Feuerwehr.
    Und das ist gut so.
    ---
    Wenn Sekunden zählen ist Hilfe oft nur Minuten entfernt.

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen576293
    Datum15.08.2009 22:2221019 x gelesen
    Geschrieben von Alexander SuckerUnd einige Feuerwehren die ich kenne kümmern sich nicht um die persönliche Eignung wenn es um GF Lehrgänge geht sondern um den Nasenfaktor.

    Das ist leider verbreitet.

    Geschrieben von Alexander SuckerUnd ich würde auch keinen Feuerwehr-Häuptling erlauben, solche Beurteilungen über mich zu treffen.

    Hmmm....

    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorStef8an 8H., Essen / NRW576314
    Datum15.08.2009 23:4121022 x gelesen
    Geschrieben von Frank ReinartzBitte beachten: Nicht alle GF Lehrgänge werden in allen Bundesländern anerkannt,da unterschiedliche Lehrgangsinhalte !

    Welcher GF-Lehrgang wird denn woanders nicht anerkannt? AFAIK werden selbst die Kurzlehrgänge aus BY anerkannt.


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    AutorStef8an 8H., Essen / NRW576317
    Datum15.08.2009 23:5021040 x gelesen
    Geschrieben von Michael RoleffIm Idealfall findet in der BOS eine Personalauswahl statt.
    Ein "zweitplazierter" im run auf einen Lehrgang der den jetzt selber zahlt karikiert dies u.U.


    Der Kamerad hat ja geschrieben, dass er mehrere Male der Erstplatzierte in der Personalauswahl war und nur aus beruflichen Gründen nicht teilnehmen konnte. Und jetzt möchte die Gemeinde die Lohnausfallkosten nicht aufwänden, um über Bedarf hinaus auszubilden.

    Und nun möchte der Kamerad den Lehrgang, auf den er so lange gewartet hat (und zu dem ihn die Geminde ja mehrfach schicken wollte!) auf eigene Rechnung besuchen, um seine Motivation zu erhalten oder sogar zu erhöhen.

    Das ist mal die Ausgangssituation.


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    AutorStef8an 8H., Essen / NRW576318
    Datum15.08.2009 23:5121069 x gelesen
    Geschrieben von Sven NiclasAlso Zeit für ne private DV2 - Schule, oder gibts da ein Staatsmonopol?

    Ja. Steht in den Fw-Gesetzen der Länder.


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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW576400
    Datum16.08.2009 13:0221025 x gelesen
    Geschrieben von Thomas WeijersNaja viele machen es aus Wissensdurst und nicht zwingen darum, um eine Funktion auszufüllen.

    Eine Ausbildung zu durchlaufen, um das Wissen dann nicht anzuwenden............

    Geschrieben von Thomas WeijersIch meinte mit Zeitspanne überhaupt nicht das verschieben von Kursen, sondern viel mehr die Regeln nach wieviel Jahren man überhaupt erst für Kurse in Frage kommt.

    Konkrete Beispiele ?
    Bei FW hat das i.d.R. auch etwas mit Einsatzerfahrung zu tun.
    Bei HIO wird das von wem gefordert ?


    mit freundlichen Grüßen

    Michael Roleff



    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW576402
    Datum16.08.2009 13:0521015 x gelesen
    Geschrieben von Florian Meurers/-qualifiziertes auf eigene Rechnung zum Lehrgang geht (natürlich auf Restplätze). Entweder er kommt durch den Lehrgang und wird dann durch die Auswahl in der Einheit ggf. entsprechend zurecht gestutzt (nicht entsprechend der neu erworbenen Qualifikation eingesetzt), oder er schafft den Lehrgang nicht und hat dann sein eigenes Geld in den Sand gesetzt.

    Dir sind die minimalen Durchfallquoten bekannt ?
    Ich glaube nicht wirklich an eine rein Lehrgangs bassierte Qualitätskontrolle.


    mit freundlichen Grüßen

    Michael Roleff



    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW576407
    Datum16.08.2009 13:1720970 x gelesen
    Geschrieben von Alexander SuckerGeschrieben von Michael Roleff"Wer legt fest, ob diese auch Qualifiziert sind ?
    Gerade bei "Selbstentsendung" ?"

    Die Schule, spätestes bei der Prüfung.


    wie ist denn da die Durchfallquote heute ?
    Glaubst du das wirklich ?
    Insbesondere wo der Kunde ja auch wiederkommen könnte,
    finanzielle Aspekte eine Rolle spielen könnte.......


    mit freundlichen Grüßen

    Michael Roleff



    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW576409
    Datum16.08.2009 13:2121107 x gelesen
    Geschrieben von Stefan HeckDer Kamerad hat ja geschrieben, dass er mehrere Male der Erstplatzierte in der Personalauswahl war und nur aus beruflichen Gründen nicht teilnehmen konnte. Und jetzt möchte die Gemeinde die Lohnausfallkosten nicht aufwänden, um über Bedarf hinaus auszubilden.

    Wenn man da nich ausbilden möchte,
    wie sieht es mit der Bereitschaft zur Übertragung von Aufgaben als GF / Beförderung aus ?
    Kommt dann in der zweiten Welle eine Klage auf Beförderung ?
    (Mir ist klar das die Beförderung nicht einklag bar ist)

    Geschrieben von Stefan HeckUnd nun möchte der Kamerad den Lehrgang, auf den er so lange gewartet hat (und zu dem ihn die Geminde ja mehrfach schicken wollte!) auf eigene Rechnung besuchen, um seine Motivation zu erhalten oder sogar zu erhöhen.

    Könnte das nicht auch in Frust umschlagen wenn man danach den FIII in der Tasche hat
    und nicht befördert/eingesetzt wird ? Könnte das u.U. mehr Frust auslösen ?


    mit freundlichen Grüßen

    Michael Roleff



    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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    AutorFlor8ian8 M.8, Witten / NRW576415
    Datum16.08.2009 13:3121035 x gelesen
    Geschrieben von Michael RoleffDir sind die minimalen Durchfallquoten bekannt ?

    Nein sind Sie ehrlich gesagt nicht, aber wenn es denn so sein sollte, dass Leute, die (fachlich) ungeeigent sind bestehen, ist entweder die Prüfung zu lasch oder man muss sich fragen (lassen) ob die Eignung richtig beurteilt wurde. Die menschliche Eignung, kann mit einer Prüfung schlecht festgestellt werden, sollte dann aber spätestens in der Einheit erfolgen, das hatte ich ja glaube ich oben quasi als zweite Stufe der "Selektion" auch beschrieben.

    Gruß Florian


    Fussball ist wie Schach nur ohne Würfel

    - Lukas Podolski -

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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW576419
    Datum16.08.2009 13:3720897 x gelesen
    Geschrieben von Florian MeurerDie menschliche Eignung, kann mit einer Prüfung schlecht festgestellt werden, sollte dann aber spätestens in der Einheit erfolgen,

    Diese Selektion findet u.U. dort aber auch schon vorher statt = nicht Entsendung.

    Mir ist schon klar, das das nicht im direkten Zusammenhang mit dem Fragesteller steht,-)


    mit freundlichen Grüßen

    Michael Roleff



    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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    AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern577004
    Datum19.08.2009 12:2720966 x gelesen
    Geschrieben von Marc DickeyDas heißt noch lange nicht, daß die Forengemeinde unsinnige Dinge auch noch unterstützen muß/möchte.

    Das zu beurteilen behaupte ich einfach mal kannst du ganz schlecht aus der Entfernung.
    Mir sind motivierte Kameraden die selber etwas für Aus- und Fortbildung tun viel lieber als irgendwelche unmotivierten Zeitgenossen die sich einen dreck um den Wissensstand scheren.

    Den Kameraden in die Ecke "übermotiviert und einsatzgeil" zu stellen kann man aufgrund der Postings hier kaum, es kommt mir aber so vor das es getan wird, auch wenn es nicht direkt so gesagt wird.


    MKG
    Christian





    TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT!
    TROLL COLLECT - Trolls im Forum

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    AutorKlau8s P8., Jülich / NRW577012
    Datum19.08.2009 13:2521258 x gelesen
    Lieber Jürgen .....

    Geschrieben von Jürgen M@yer
    Viele Werkfeuerwehren bauen auf die Ausbildung die jemand aus einer Freiw. Feuerwehr mitbringt. Da kann es bei einer Bewerbung schon ein gewaltigen Unterschied ausmachen ob man nur mit Truppführer- oder gleich mit der Gruppenführer-Qualitfikation antritt.

    soweit Theorie .... in der Praxis ...
    .. Viele (?) nein ... noch viel mehr Werkfeuerwehren sourcen aus nehmen sich einen Sklavenhändler Ihres Vertrauens (im Volksmund Leiharbeitsfirma genannt) und füllen fehlende Stellen mit wesentlich günstigeren ZA- Personal auf ....
    Diese schreiben die Stellen im Bereich Werkschutz aus mit der Bedingung der abgeschlossenen Grundausbildung gem. FwDV 2.1 sowie AGT plus gültige G26.3....

    Somit reduzieren sich die Kosten der Weiterbildung für die WF auf Massnahmen, die das Stammpersonal betreffen ....

    Der Personaldienstleister (im Volksmund auch Sklavenhändler genannt) muss nicht ausbilden, er kann sich auf die Eingangsvorraussetzungen berufen - zumal er garnicht ausbilden darf, solange er nicht als WF anerkannt ist und diese Anerkennung braucht er, um Personal z. bsp. an einer LFS zur weiteren Ausbildung anzumelden....

    etliche Freiwillige Feuerwehren argumentieren dann so ....
    Dieser FA (sb) steht uns aufgrund seiner Arbeit garnicht mehr im vollen Umfang zur Verfügung, also nehmen wir unsere Kontingenter an Ausbildungsplätze und verteilen sie andersweitig - der FA nutzt die Kenntnisse überwiegend beruflich, also ist die Weiterbildung schon von der Interessenlage her sache des Arbeitgebers

    Geschrieben von Jürgen M@yer
    Ist in einem solchen Fall die "private" Initiative um diese Qualifikation zu erlangen "Unsinn" ?

    Theoretisch gesehen gesehen ist die private Eigeninitiative die (fast) einzige Möglichkeit, weiterzukommen, praktische Hindernisse - siehe oben - ausgenommen .....

    Praktisch fehlt Dir dann nur noch so eine Kleinigkeit wie eine WF oder FF, die Dich anmeldet und der Du dann die Kohle für die Lehrgänge hinlegst... und bei den Lehrgängen, wo es wirklich interessant wird (BST / NRW) u.Ä. kommen da ganz schnell ein paar tausend €nen zusammen...

    ...dieses nur mal so als Gedanke am Rande ....

    mkg Klaus


    "don`t tell your people how to do it but what to do and be surprised by the result..." - Gen. George S. Patton Jr.

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    AutorAlex8and8er 8S., Wedel / S-H577036
    Datum19.08.2009 15:1321070 x gelesen
    Geschrieben von Klaus Pilgersolange er nicht als WF anerkannt ist und diese Anerkennung braucht er, um Personal z. bsp. an einer LFS zur weiteren Ausbildung anzumelden....

    Hm, bei welcher LFS?

    In Kassel zum F III war ich von einer nicht anerkannten betrieblichen Feuerwehr aus, die LFS in S-H hätte mich auch als Privatperson / Selbstzahler ausgebildet ( F IV ).

    Ich war zwei Wochen bei Draeger Safty über eine Zeitarbeitsfirma tätig, da würde der F III als Auswahl-Kriterium für die Verwendung gesehen.

    Und da der F IV in S-H auch den Brandschutzbeauftragten umfasst werde ich den auch noch besuchen, auch ohne zur Zeit in einer FF tätig zu sein. Ist günstiger als bei den meisten anderen Anbieter aus der Wirtschaft!


    Ich vertrete hier meine Meinung, nicht die irgendeiner Feuerwehr.
    Und das ist gut so.
    ---
    Wenn Sekunden zählen ist Hilfe oft nur Minuten entfernt.

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    AutorKlau8s P8., Jülich / NRW577055
    Datum19.08.2009 16:4220977 x gelesen
    einen schönen guten Abend .....
    Geschrieben von Alexander Sucker
    Hm, bei welcher LFS?

    IDF Münster z. Bsp.

    Geschrieben von Alexander Sucker
    In Kassel zum F III war ich von einer nicht anerkannten betrieblichen Feuerwehr aus, die LFS in S-H hätte mich auch als Privatperson / Selbstzahler ausgebildet ( F IV ).

    Gut zu wissen, nur wie sieht dann die Anerkennung in anderen BL aus? - konkret NRW?


    Geschrieben von Alexander Sucker
    Und da der F IV in S-H auch den Brandschutzbeauftragten umfasst werde ich den auch noch besuchen, auch ohne zur Zeit in einer FF tätig zu sein. Ist günstiger als bei den meisten anderen Anbieter aus der Wirtschaft!

    da schick ich Dir noch ne Emil zu ....

    mkg Klaus


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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW577059
    Datum19.08.2009 16:4620845 x gelesen
    Geschrieben von Klaus PilgerGeschrieben von Alexander Sucker
    "In Kassel zum F III war ich von einer nicht anerkannten betrieblichen Feuerwehr aus, die LFS in S-H hätte mich auch als Privatperson / Selbstzahler ausgebildet ( F IV )."

    Gut zu wissen, nur wie sieht dann die Anerkennung in anderen BL aus? - konkret NRW?


    Das kann dir eine Dir bekannte Stelle beantworten

    Geschrieben von Klaus PilgerIDF Münster

    Ob das dann auch in einer FF anerkannt und z.B. zu einer Beförderung kommt..............


    mit freundlichen Grüßen

    Michael Roleff



    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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    AutorStef8an 8H., Essen / NRW577103
    Datum19.08.2009 18:1220907 x gelesen
    Geschrieben von Alexander SuckerUnd da der F IV in S-H auch den Brandschutzbeauftragten umfasst werde ich den auch noch besuchen, auch ohne zur Zeit in einer FF tätig zu sein. Ist günstiger als bei den meisten anderen Anbieter aus der Wirtschaft!

    Geiz ist geil.

    Dumm nur, dass der F IV so gut wie keine Lernziele des VdS- oder CFPA-Kurses zum Brandschutzbeauftragten enthält. Die Anerkennung durch die BGs gibt es zwar formell, inhaltlich ist das aber nicht nachvollziehbar.


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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW577105
    Datum19.08.2009 18:1420855 x gelesen
    Geschrieben von Stefan HeckDumm nur, dass der F IV so gut wie keine Lernziele des VdS- oder CFPA-Kurses zum Brandschutzbeauftragten enthält. Die Anerkennung durch die BGs gibt es zwar formell, inhaltlich ist das aber nicht nachvollziehbar.

    Beim VDS wurde IMHO auch ein FIV als BSB eingesetzt ,-))


    mit freundlichen Grüßen

    Michael Roleff



    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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    AutorPete8r K8., Hamburg/Zürich / Ba-Wü577118
    Datum19.08.2009 18:4520876 x gelesen
    Tach,

    Geschrieben von Stefan HeckDumm nur, dass der F IV so gut wie keine Lernziele des VdS- oder CFPA-Kurses zum Brandschutzbeauftragten enthält. Die Anerkennung durch die BGs gibt es zwar formell, inhaltlich ist das aber nicht nachvollziehbar.

    Kann mir letztendlich aber schlichtweg egal sein. WEnn ich die "offizielle" Urkunde habe und diesen Titel tragen und auch ausüben darf... sorry.. dann ist das eben so.

    Rechtsanwälte dürfen auch Steuererklärungen offiziell machen und die meisten haben keine Ahnung. So ist aber unser Rechtsstaat.

    Peter


    Alles meine eigene Meinung....wie immer...

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    AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg577120
    Datum19.08.2009 18:4920912 x gelesen
    Geschrieben von Peter KofflerKann mir letztendlich aber schlichtweg egal sein. WEnn ich die "offizielle" Urkunde habe und diesen Titel tragen und auch ausüben darf... sorry.. dann ist das eben so.

    Würdest Du dein Haus von jemandem bauen lassen, der eine Urkunde in einem Lehrgang bekommen hat, in dem übers Haus bauen so gut wie nichts gelehrt wurde?


    Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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    AutorPete8r K8., Hamburg/Zürich / Ba-Wü577122
    Datum19.08.2009 19:0020846 x gelesen
    Tach,

    Geschrieben von Daniel HermannWürdest Du dein Haus von jemandem bauen lassen, der eine Urkunde in einem Lehrgang bekommen hat, in dem übers Haus bauen so gut wie nichts gelehrt wurde?

    Dafür hat der das Zertifikat das er Ahnung haben soll.. Ansonsten haftet er dafür.

    Peter


    Alles meine eigene Meinung....wie immer...

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    AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg577124
    Datum19.08.2009 19:0720857 x gelesen
    Geschrieben von Peter KofflerDafür hat der das Zertifikat das er Ahnung haben soll.. Ansonsten haftet er dafür.


    Tja, wenn er akzeptiert, dass er ja eigentlich keine Ahnung hat und dann auch eventuell dafür bezahlen muss, dann wird der Kollege es sich wohl überlegen, ob er das Haus baut.

    Wie sieht es denn aber mit dem Brandschutzbeauftragten aus, der keine Ahnung von VB hat? Ist der dann auch so ehrlich und übernimmt den Job nicht, weil er ja genau weiß dass im das Wissen dazu fehlt?


    Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen577130
    Datum19.08.2009 19:4320921 x gelesen
    Geschrieben von Stefan HeckDie Anerkennung durch die BGs gibt es zwar formell, inhaltlich ist das aber nicht nachvollziehbar.

    Letztendlich gibt es auch drei (oder gar mehr) Behörden/Organisationen, welche von einem Unternehmer (ganz unabhängig voneinander) einen Brandschutzbeauftragten fordern bzw. fordern könnten:

    - BG
    - Sachversicherer
    - Bauamt (o.ä.)
    - ...

    Alle drei können auch mehr oder weniger eigene Anforderungen an den Brandschutzbeauftragten stellen. Den BGen reicht der F-IV, die Sachversicherer stehen auf einen Lehrgang entsprechend der vds-Vorgaben (zumindest die deutschen Versicherer) und die Behörden verlangen mal dies, mal das (ganz unabhängig von der rechtlichen Grundlage). Alle drei haben auch andere Zielsetzungen mit ber Vorgabe einen Brandschutbeauftragten zu halten.

    Also muß man sich imer fragen welchen der o.g. Drei (oder gar mehr) man mit dem Brandschutzbeauftragten zufriedenstellen möchte.

    Apropos: Da der Brandschutzbeautragte i.S.d. BGen der Arbeitssicherheit dient, ist dessen Berufung auch mit dem Betriebsrat abzuklären. In den anderen beiden Fällen ist braucht dieser nicht gehört zu werden.

    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen577133
    Datum19.08.2009 19:4620911 x gelesen
    Geschrieben von Daniel HermannWie sieht es denn aber mit dem Brandschutzbeauftragten aus, der keine Ahnung von VB hat? Ist der dann auch so ehrlich und übernimmt den Job nicht, weil er ja genau weiß dass im das Wissen dazu fehlt?

    Wenn ich so höre wie viel Betriebe einen Mitarbeiter zum Brandschutzbeauftragten bestellt haben, allein aufgrund der Tatsache, daß dieser einen Tm1, Tm2 oder gar einen Tf-Lehrgang erfolgreich absolviert hat und man dann natürlich aufgrund dieser bereits weitreichenden Qualifikation auf eine darüber hinausgehende Qualifikation verzichtet... :-(

    MkG
    Marc


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    (2) ...

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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW577135
    Datum19.08.2009 19:4820866 x gelesen
    Geschrieben von Marc Dickeyallein aufgrund der Tatsache, daß dieser einen Tm1, Tm2 oder gar einen Tf-Lehrgang erfolgreich absolviert hat und man dann natürlich aufgrund dieser bereits weitreichenden Qualifikation auf eine darüber hinausgehende Qualifikation verzichtet... :-(

    Dummerweise wird aber in keinem Laufbahnlehrgang darauf hingewiesen, das der BSB durchaus andere Aufgaben wahrnehmen soll als FA hü.


    mit freundlichen Grüßen

    Michael Roleff



    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen577136
    Datum19.08.2009 20:0320995 x gelesen
    Geschrieben von Michael RoleffDummerweise wird aber in keinem Laufbahnlehrgang darauf hingewiesen, das der BSB durchaus andere Aufgaben wahrnehmen soll als FA hü.

    Vermutlich muß man in Zukunft zu jedem Lehrgang eine Liste herausgeben, für welche Zwecke dieser Lehrgang nicht gedacht ist Die dürfte sehr lang werden...

    Aber jetzt mal im ernst: Ich bin sogar der Ansicht, daß der Löschknecht (hü) noch nicht einmal für die Tätigkeit als betrieblicher Brandschutzhelfer ausreichend qualifiziert ist. Dafür fehlt neben einigen grundlegenden Kenntnissen im VB auch Grundwissen im Bereich der stationären Löschanlagentechnik sowie sicherer Umgang mit Kleinlöschgerät.

    MkG
    Marc


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    (2) ...

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    AutorAlex8and8er 8S., Wedel / S-H577301
    Datum20.08.2009 17:0020856 x gelesen
    Vielleicht sollen wir hier in den Bereich vb verlegen.


    Ich vertrete hier meine Meinung, nicht die irgendeiner Feuerwehr.
    Und das ist gut so.
    ---
    Wenn Sekunden zählen ist Hilfe oft nur Minuten entfernt.

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     14.08.2009 10:08 Heik7o H7., Aspach
     14.08.2009 10:20 Chri7sti7an 7B., Neuenhaus
     14.08.2009 11:52 Heik7o H7., Aspach
     14.08.2009 11:59 Mark7us 7H., Knittlingen
     14.08.2009 12:28 Matt7hia7s B7., Göppingen
     14.08.2009 12:43 Mark7us 7H., Knittlingen
     14.08.2009 16:03 Andr7eas7 K.7, Jardinghausen
     14.08.2009 18:35 Alex7and7er 7S., Wedel
     14.08.2009 18:45 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Troisdorf
     14.08.2009 19:04 Alex7and7er 7S., Wedel
     14.08.2009 19:18 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Troisdorf
     14.08.2009 22:11 Alex7and7er 7S., Wedel
     14.08.2009 10:20 Jürg7en 7M., Weinstadt
     14.08.2009 11:43 Jörn7 P.7, Briesen (Mark)
     14.08.2009 12:03 Heik7o H7., Aspach
     14.08.2009 12:18 Chri7sti7an 7W., Vienenburg
     14.08.2009 12:50 Mart7in 7K., Welle
     14.08.2009 13:56 ., Bad Hersfeld
     14.08.2009 14:04 Jürg7en 7M., Weinstadt
     14.08.2009 14:19 Ralf7 F.7, Duisburg
     14.08.2009 14:30 ., Bad Hersfeld
     14.08.2009 16:00 Jürg7en 7M., Weinstadt
     15.08.2009 08:50 ., Bad Hersfeld
     15.08.2009 10:42 Jörg7 S.7, Neukirchen
     15.08.2009 14:16 Alex7and7er 7S., Wedel
     15.08.2009 14:40 Jörg7 S.7, Neukirchen
     15.08.2009 14:22 Joch7en 7P., Mannheim
     19.08.2009 13:25 ., Jülich
     19.08.2009 15:13 Alex7and7er 7S., Wedel
     19.08.2009 16:42 ., Jülich
     19.08.2009 16:46 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     19.08.2009 18:12 Stef7an 7H., Essen
     19.08.2009 18:14 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     19.08.2009 18:45 Pete7r K7., Hamburg/Zürich
     19.08.2009 18:49 Dani7el 7H., Schriesheim
     19.08.2009 19:00 Pete7r K7., Hamburg/Zürich
     19.08.2009 19:07 Dani7el 7H., Schriesheim
     19.08.2009 19:46 ., Bad Hersfeld
     19.08.2009 19:48 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     19.08.2009 20:03 ., Bad Hersfeld
     20.08.2009 17:00 Alex7and7er 7S., Wedel
     19.08.2009 19:43 ., Bad Hersfeld
     14.08.2009 14:17 Ralf7 F.7, Duisburg
     14.08.2009 19:32 ., Bremervörde
     19.08.2009 12:27 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
     14.08.2009 11:48 Mark7us 7H., Knittlingen
     14.08.2009 11:57 Fran7k R7., Düren
     15.08.2009 23:41 Stef7an 7H., Essen
     14.08.2009 14:42 Mich7ael7 W.7, Engen
     14.08.2009 14:53 Mich7ael7 W.7, Engen
     14.08.2009 15:41 Fred7eri7k 7J., Hamburg
     14.08.2009 15:46 Mark7us 7H., Knittlingen
     14.08.2009 16:06 Fred7eri7k 7J., Hamburg
     14.08.2009 16:16 Chri7sti7an 7F., Wernau
     14.08.2009 16:26 Jürg7en 7M., Weinstadt
     14.08.2009 16:14 Chri7sti7an 7B., Neuenhaus
     14.08.2009 16:34 Thom7as 7W., Gladbeck
     14.08.2009 20:15 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     15.08.2009 16:18 Thom7as 7W., Gladbeck
     15.08.2009 16:36 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     15.08.2009 17:02 Thom7as 7W., Gladbeck
     15.08.2009 17:17 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     15.08.2009 17:23 Thom7as 7W., Gladbeck
     16.08.2009 13:02 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     15.08.2009 21:12 ., Erlensee
     15.08.2009 22:17 Alex7and7er 7S., Wedel
     15.08.2009 22:22 ., Bad Hersfeld
     14.08.2009 22:16 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     15.08.2009 16:15 Thom7as 7W., Gladbeck
     15.08.2009 16:31 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     15.08.2009 20:32 Flor7ian7 M.7, Witten
     16.08.2009 13:05 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     16.08.2009 13:31 Flor7ian7 M.7, Witten
     16.08.2009 13:37 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     15.08.2009 20:36 Alex7and7er 7S., Wedel
     16.08.2009 13:17 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     15.08.2009 23:50 Stef7an 7H., Essen
     16.08.2009 13:21 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     14.08.2009 16:38 Jürg7en 7M., Weinstadt
     14.08.2009 18:56 Sven7 N.7, Gehrden
     15.08.2009 23:51 Stef7an 7H., Essen
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