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Thema | Defektes Feuerwehrauto und Gemeinde macht nichts!!! | 9 Beträge | |||
Rubrik | Sonstiges | ||||
Autor | Schu8ste8r P8., Asbach / Rheinland-Pfalz | 577167 | |||
Datum | 19.08.2009 22:48 | 7793 x gelesen | |||
Hallo, wir haben ein TSF dieser ist Baujahr 1974, wir hatten vor fast zwei Monaten fast einen Unfall mit diesem Oldtimer. Wir haben diesen Vorfall beim Wehrleiter und Gemeinde gemeldet, daraufhin sollten wir mal in eine Werkstatt fahren. Ergebnis der Werkstatt hin. rechts Bremsen defekt, kaum Bremswirkung,... Rückmeldung an die VG, Antwort:" wir sollten langsam Fahren und gut aufpassen" UVV Feuerwehr $ 16 UVV sind Ausrüstungen, Geräte, Fahrzeuge und Einrichtungen sind fachgerecht zu warten und instandzuhalten. Schadhafte Ausrüstungen, Geräte und Fahrzeuge sind der Benutzung zu entziehen. Kann uns jemand helfen!!! Was können wir machen!!!null | |||||
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Autor | Jako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz | 577169 | |||
Datum | 19.08.2009 22:53 | 4602 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Schuster Patrick Kann uns jemand helfen!!! Was können wir machen!!!null Zu allererst den Mangel schriftlich melden. Dazu den Bericht der Wekrstatt. Fahrzeug stilllegen und den Fahrzeugschlüssel auf der Gemeinde abgeben. Wenn man ganz schlau gewesen wäre, hätte man das Fahrzeug erst garnicht vom Gelände der Werkstatt wegbewegt. Aber bitte, bevor man jetzt die Sache mit der "Brechstange" in Angriff nimmt, meistens hilft schon ein klärendes Gespräch mit dem VG-Bürgermeister. Evtl. ein kleiner Hinweis, wenn das Gespräch nicht so läuft, auf die Presse. Gruß vom Berg Jakob Dieser Beitrag ist meine ganz private Meinung und ist unter widrigsten Umständen, mit Hilfe einer Taschenlampe in das offene Ende eines Glasfaserkabels gemorst worden... Suche folgende Reservistenkrüge (Soldatenkrüge): 22. Inf.-Reg. Saargemünd / 5. Chevaulegers -Reg. Zweibrücken / 1. MG-Abteilung Landau / 23. Inf.-Reg. Germersheim / 2. Train-Bataillon Germersheim / 2. Pionierbataillon Germersheim / 23. Inf.-Reg. Kaiserslautern / 18. Inf.-Reg Kaiserslautern. | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 577173 | |||
Datum | 19.08.2009 23:15 | 4312 x gelesen | |||
Hallo! Wenn die Fehlerbeschreibung _wirklich_ so stimmt, ist es ziemlich einfach. (allerdings klingt die Fehlerbeschreibung etwas unvollständig) Ob jetzt nach UVV oder nach Straßenverkehrsrecht: Das Fahrzeug ist unverzüglich aus dem Verkehr zu ziehen. Dazu ist (völlig unabhängig von der Hierachie) derjenige verpflichtet, der von dem Mangel erfährt. Danach natürlich die notwendigen Meldungen auf dem Dienstweg machen (und zwar schriftlich, der Nachweisbarkeit halber). Sollten die Verantwortlichen immer noch den Weiterbetrieb des Fahrzeuges anordnen (auch das würde ich unbedingt schriftlich verlangen!), könnte im nächsten verkehrsrechtlichen Schritt die Zulassungsstelle informiert werden (die müsste nach §5FZV tätig werden). Im nächsten dienstrechtlichen Schritt müsste der entsprechende Vorgesetzte informiert werden (innerhalb der Gemeinde wird das im Zweifel der Bürgermeister sein). ahja, und: das Fahrzeug sollte dann auch _wirklich_ nicht mehr genutzt werden. Auch, wenn das eine zeitweise Abstinenz vom Hobby Feuerwehr bedeutet. Letztendlich trägt der Fahrer des Fahrzeugs ja auch die Verantwortung für die Folgen der Fahrt. Gruß, Henning | |||||
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Autor | Dirk8 W.8, Algermissen / Niedersachsen | 577178 | |||
Datum | 19.08.2009 23:26 | 3872 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Schuster Patrick Was können wir machenbei der Leitstelle abmelden und Fahrzeug stehen lassen. Where is the Problem? Weiterfahren ist illegal, da das Fahrzeug nicht der StVZO entspricht. Achja, die VG als Halter sollte vom Vorgehen in Kenntnis gesetzt werden. (-: Gruß, Dirk Alles meine persönliche Meinung usw.. Geh immer vom Schlimmsten aus, dann kannst du nur positiv überrascht werden! | |||||
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Autor | Dirk8 W.8, Algermissen / Niedersachsen | 577181 | |||
Datum | 19.08.2009 23:38 | 4060 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Henning Koch (allerdings klingt die Fehlerbeschreibung etwas unvollständig) was ist daran unvollständig (i.S.d.TE)? Eine Bremse bremst nicht. Jeder der das weiß und trotzdem fährt handelt vorsätzlich. Geschrieben von Henning Koch Letztendlich trägt der Fahrer des Fahrzeugs ja auch die Verantwortung für die Folgen der Fahrt.in diesem Fall ja. Gruß, Dirk Alles meine persönliche Meinung usw.. Geh immer vom Schlimmsten aus, dann kannst du nur positiv überrascht werden! | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 577186 | |||
Datum | 20.08.2009 00:01 | 4006 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Dirk Wulfes Geschrieben von Henning Koch(allerdings klingt die Fehlerbeschreibung etwas unvollständig) nicht eine Bremse, mehrere. rechts, um genau zu sein. Natürlich sind technisch Szenarien denkbar, die zum (nahezu) Ausfall der beiden rechten Radbremsen führen. Sehr wahrscheinlich ist das aber nicht. Der genaue technische Zusammenhang ist aber für die Folgen ohnehin uninteressant, wenn tatsächlich eine erheblich verminderte und ggf. noch dazu eine stark einseitige Bremswirkung vorliegt. Allerdings hätte in diesem Fall die Werkstatt auch energisch gegen die Abholung des defekten Fahrzeugs (auf eigener Achse) einschreiten sollen... Geschrieben von Dirk Wulfes Jeder der das weiß und trotzdem fährt handelt vorsätzlich. bzgl. der Verstöße gegen §23 StVO, ja. bzgl. der ggf. eintretenden (Unfall-) Folgen dürfte i.d.R. Fahrlässigkeit vorliegen. Gruß, Henning | |||||
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Autor | Dirk8 W.8, Algermissen / Niedersachsen | 577188 | |||
Datum | 20.08.2009 00:55 | 3764 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning Kochnicht eine Bremse, mehrere. Nö, eine, wenn "hin. rechts" hinten rechts bedeuten soll. Geschrieben von Henning Koch Der genaue technische Zusammenhang ist aber für die Folgen ohnehin uninteressant, wenn tatsächlich eine erheblich verminderte und ggf. noch dazu eine stark einseitige Bremswirkung vorliegt. Das musst du mir jetzt erklären?? Die Karre ist von.. äh, wann noch gleich? Da ohne elt. Helferlein, geht der bei 'ner heftigen Bremsung u.U. unmittelbar in den Busch. Ob der MA den Mangel kannte oder nicht. Für den MA sind die Rechtsfolgen bei Kenntnis oder Unkenntnis des Mangels aber erheblich unterschiedlich. Auf Grund der wahrscheinlich fehlenden Gurte sind die med. Konsequenzen eines Abritts dann auch nicht ohne. Also, verantwortungsbewustes stehen lasssen. Gruß, Dirk Alles meine persönliche Meinung usw.. Geh immer vom Schlimmsten aus, dann kannst du nur positiv überrascht werden! | |||||
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Autor | Pete8r K8., Hamburg/Zürich / Ba-Wü | 577195 | |||
Datum | 20.08.2009 07:20 | 3862 x gelesen | |||
Gutne Morgen, da die Userdaten des Threadersteller gelöscht wurden, schliesse ich den Beitrag ab. Kameradschaftliche Grüsse Peter Moderator Alles meine eigene Meinung....wie immer... | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 580567 | |||
Datum | 04.09.2009 19:14 | 3480 x gelesen | |||
hallo, zu diesem Thread wurde mir folgende Klarstellung zugeschickt: Sehr geehrter Herr Mayer, MkG Jürgen Mayer Neu: ![]() | |||||
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