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Thema | JF Funkübung - Was für Aufgaben kann man machen? | 41 Beträge | |||
Rubrik | Jugendfeuerwehr | ||||
Autor | Marv8in 8D., Harmstorf (neben Bendestorf) / Niedersachsen | 588523 | |||
Datum | 22.10.2009 16:07 | 35614 x gelesen | |||
Hallo Ich bin Betreuer in der JF und muss heute mit einem anderen Betreuer eine Funkübung für den nächsten Dienst ausarbeiten. Könnt ihr mir vielleicht Vorschläge für Aufgaben machen, die die Jugendlichen während des Marsches durch unseren Ort erledigen müssen? Wäre echt super ;-) [img]http://img392.imageshack.us/img392/1301/feuerwehrbendestorfpatcrt6.jpg[/img] | |||||
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Autor | Denn8is 8F., Senden / Nordrhein-Westfalen | 588524 | |||
Datum | 22.10.2009 16:17 | 29317 x gelesen | |||
Moin Marvin, schönes Thema für einen Dienstabend. Ich habe hier im Forum mal über eine Funkübung mit Lego-Duplo-Steinen gelesen. Abgeleitet für ein Stadtspiel würde ich sagen. Du hast in der Zentrale (Funkraum o.ä.) eine Menge Duplosteine und eine Platte. Die gleiche Menge (Farbe und Form identisch) gibst du den Jugendlichen in einem Stoffbeutel mit auf den Weg durch den Ort. Passanten (wahlweise Kameraden im Ort verteilt) nehmen Steine aus dem Beutel und platzieren sie auf der Platte oder auf den anderen Steinen die bereits auf der Platte angebracht sind. Diese Position müssen die Jugendlichen dann über Funk zur Zentrale melden. Die Position sollte so genau angegeben werden, dass du in der Zentrale jeden Stein genau so aufbauen kannst. Effekt: Wenn die Jugendlichen wiederkommen können sie begutachten wie gut sie Gefunkt haben. Denn sieht Ihr Gebilde genau so aus wie deins, ists ne glatte Eins! Das klappt auch mit mehreren Gruppen, wenn man die entsprechenden Steine hat! Schwieriger wirds mit Lego-Steinen! Schöner Gruß aus dem Münsterland der Dennis _________________________________________________ Das wars von mir! Nur meine Meinung nix anderes. Ziemlich puristisch oder? | |||||
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Autor | Marv8in 8D., Harmstorf (neben Bendestorf) / Niedersachsen | 588526 | |||
Datum | 22.10.2009 16:26 | 27759 x gelesen | |||
Das Problem dabei: Unser Dorf ist zu klein :D Hier laufen nicht so viele Leute herum :D Wir haben eine ÖEL von der wir zu den Jugendlichen funken ;-) Ich habe eher an Fragen gedacht, die wir den Jugendlichen auf dem Weg funken, wo sie uns nach ein paar Minuten die richtige Antwort funken. So waren die Funkübungen in meiner JF-Zeit (in einer anderen Wehr) alle ;-) [img]http://img392.imageshack.us/img392/1301/feuerwehrbendestorfpatcrt6.jpg[/img] | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 588529 | |||
Datum | 22.10.2009 16:44 | 27193 x gelesen | |||
Geschrieben von Marvin DrechslerWir haben eine ÖEL von der wir zu den Jugendlichen funken ;-) Bald wird dich vermutlich jemand fragen welche Art von Funkgeräten du dafür verwenden willst. MkG Marc "Mehr als 130 Jahre Problemlösung haben nicht das Problem gelöst, sondern eine Institution geschaffen, die inzwischen selbst ein Problem ist. Dieses Dilemma kann so wenig aus sich gelöst werden, wie sich ein Hammer hämmern kann." (Prof. Dr. W.R. Dombrowski) | |||||
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Autor | Kevi8n M8., Kronshagen / Schleswig-Holstein | 588530 | |||
Datum | 22.10.2009 16:44 | 26892 x gelesen | |||
Moin, schaut euch bei euch im Ort um, was für Dinge und Stellen es gibt, die die Jugendlichen finden sollen, beschreiben müssen usw. Dabei kann man sich Örtlichkeiten mit und ohne Feuerwehrbezug aussuchen. Einige Dinge, die bei uns so immer mal wieder in Funkübungen eingebaut werden: - suche nach Hydranten, deren Standort, Leitungsdurchmesser usw. durchgegeben werden soll - auffinden von bestimmten Firmen anhand von Schildern im Gewerbegebiet - suche nach bestimmten Adressen - wenn man Jugendliche hat, die mit dem Funken schon gut zurecht kommen, kann man ihnen Zettel mit dem Funkalphabet mitgeben und sie Werbeaufschriften, Autokennzeichen usw. buchstabieren lassen. Hab ich vor ein paar Monaten zum ersten Mal gemacht und die Kinder fanden es toll. Wenn ihr eine Funkübung in einem Gebäude macht, ist die Sache mit Lego echt nicht schlecht. Entweder hat die eine Gruppe eine Bauanleitung oder ein fertiges Modell, die andere Gruppe muss das mit den Steinen dann nachbauen. Je nach Anzahl der Jugendlichen kann man dann mehrere Gruppenpaare bilden. | |||||
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Autor | Patr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg | 588535 | |||
Datum | 22.10.2009 16:57 | 27064 x gelesen | |||
Hallo Marvin! Wie wärs denn mit einer Abwandlung des Brettspiels "Scottlandyard"? Spiel ist recht simpel: Es gibt einmal "Mr X" (1 oder 2 Jugendliche) und mehrer Jäger-Gruppen (je 3 - 4 Jugendliche). Jede Gruppe bekomtm ein Funkgerät. Mr X bekommt dann 5 Minuten Vorsprung wird dann von der Funkzentrale aus angefunkt und nach dem Standord gefragt. Dieser muss dann so genau angegeben werden, dass die anderen Mitspieler wissen, wo er sich befindet (z. B. Hauptstraße Kreuzung Goethestraße). Dann schwärmen die Jäger aus, die Mr X fangen sollen. Die Jäger werden alle 3 Minuten und Mr X alle 5 Minuten nach dem aktuellen Standord gefragt. Zusätzlich sollten noch ein paar Betreuer die genannten Standorte anfahren, um sicher zu stellen, dass die Jugendlichen auch wirklich da sind, wo sie sagen. Hat mehrere Vorteile: Die Jugendlichen lernen die Stadt kennen, Funken wird geübt und der Temageist wird gestärkt, da sich die Jäger untereinander auch per Funk koordinieren können. Bei uns in der JF kam das immer super an. Gruß Patrick Das war meine Meinung | |||||
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Autor | Lüke8 F.8, Ochtersum / Niedersachsen | 588539 | |||
Datum | 22.10.2009 17:06 | 27199 x gelesen | |||
Geschrieben von Marvin DrechslerIch bin Betreuer in der JF und muss heute mit einem anderen Betreuer eine Funkübung für den nächsten Dienst ausarbeiten Hallo Marvin, dir ist schon bekannt das JF nicht mit BOS Funkgeräte arbeiten dürfen! Gruß Lüke | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 588543 | |||
Datum | 22.10.2009 17:14 | 26859 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Lüke Freese
Streng genommen hast du recht. Aber: Wieviel Feuerwehrangehörige nehmen am BOS-Sprechfunk teil obwohl die noch keine Sprechfunkausbildung absolviert bzw. eine Verschwiegenheitsverpflichtung unterschrieben haben? Wenn man den Sprechfunk vernünftig und mit Augenmaß in die JF-Arbeit integriert dürfte das kein (rechtliches) Problem sein. Anstatt die ersten (Funk-) Gehversuche auf dem 4m-Alarmierungs- und Sprechfunkkanal durchzuführen nimmt man halt 2m-Handfunkgeräte. Damit dann nach einer Einweisung vernünftige Funkübungen durchführen hat noch nie Probleme bereitet. MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Kevi8n M8., Kronshagen / Schleswig-Holstein | 588547 | |||
Datum | 22.10.2009 17:23 | 26142 x gelesen | |||
Wie Jürgen schon schrieb: Streng genommen hast Du recht. Wenn man es ganz genau nehmen will, kann man für die JF auch PMR-Funkgeräte kaufen. Aber mal rethorisch gefragt: Wie handhabt ihr das bei Jugendfeuerwehrübungen und Diensten der Einsatzabteilung (oder wenn ihr mit dem Fzg. irgendwohinn fahrt), wenn im Fahrzeug oder im Gerätehaus der Funk läuft? Halten sich die Leute ohne Funklehrgang die Ohren zu? ;-) Bei uns ist in 2m-Reichweite ums Gerätehaus keine andere FW, die den entsprechenden Kanal nutzt - zumindest hab ich über 2m da noch nie etwas gehört. In sofern habe ich wenig Bauchschmerzen, den Kindern das "große Geheimnis" des Denken-Drücken-Sprechens mit BOS-Geräten beizubringen. | |||||
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Autor | Lüke8 F.8, Ochtersum / Niedersachsen | 588548 | |||
Datum | 22.10.2009 17:34 | 26936 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M@yerStreng genommen hast du recht. Aber: Legen wir selber fest was erlaubt und was nicht erlaubt ist? http://www.fuk.de/pdf-dl.php?id=179&type=1 Wenn ich hier nachlese steht doch der BOS Funk in einer Reihe mit den anderen nicht erlaubten Tätigkeiten. Mit einem Funkgerät kann man sich ja nicht verletzen, also ruhig dieses Verbot übersehen. Wir bewegen uns nach meiner Meinung auf dünnem Eis wenn wir in diesem Fall uns nicht nach dem Verbot richten, aber uns andererseits auf Info Blätter oder Verordnungen als Grundlage für Forderungen unsererseits (z.B. PSA) berufen. Übrigens werden bei uns alle FM (SB) sofort nach dem TM 1 Lehrgang zum Sprechfunkerlehrgang geschickt, danach werden sie "Funkmäßig" auf die Menschheit losgelassen. Gruß Lüke | |||||
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Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 588549 | |||
Datum | 22.10.2009 17:38 | 26424 x gelesen | |||
Hallo, zumindest in Bayern ist eine Einweisung in den Sprechfunk (Theorie UND Praxis) Bestandteil der Ausbildung zum TM1 (siehe u.a. hier) Grüße Magnus | |||||
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Autor | Lüke8 F.8, Ochtersum / Niedersachsen | 588550 | |||
Datum | 22.10.2009 17:39 | 26011 x gelesen | |||
Geschrieben von Kevin MüllerAber mal rethorisch gefragt: Wie handhabt ihr das bei Jugendfeuerwehrübungen und Diensten der Einsatzabteilung (oder wenn ihr mit dem Fzg. irgendwohinn fahrt), wenn im Fahrzeug oder im Gerätehaus der Funk läuft? Halten sich die Leute ohne Funklehrgang die Ohren zu? ;-) Ist schon ein Unterschied: Funk hören oder ein BOS Gerät selber bedienen. An der Einsatzstelle werden den Passanten, die "zufällig" den Funkverkehr mithören können, ja auch nicht die Ohren zugebunden. Gruß Lüke | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 588552 | |||
Datum | 22.10.2009 17:51 | 26409 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Lüke Freese Wenn ich hier nachlese steht doch der BOS Funk in einer Reihe mit den anderen nicht erlaubten Tätigkeiten hä? [ = ein erstaunter Ausruf ] - seit wann fällt der BOS-Funk unter die Zuständigkeit eines Unfallversicherungsträgers? Geschrieben von Lüke Freese Wir bewegen uns nach meiner Meinung auf dünnem Eis wenn wir in diesem Fall uns nicht nach dem Verbot richten, aber uns andererseits auf Info Blätter oder Verordnungen als Grundlage für Forderungen unsererseits (z.B. PSA) berufen. Sehe ich nicht so. PSA hat deutlich mehr mit Unfallverütung zu tun als die Nutzung eines Funkgerätes. Geschrieben von Lüke Freese Übrigens werden bei uns alle FM (SB) sofort nach dem TM 1 Lehrgang zum Sprechfunkerlehrgang geschickt, danach werden sie "Funkmäßig" auf die Menschheit losgelassen. Lobenswert. Aber es gibt landauf landab genügend "Altlasten" die noch keinen Funklehrgang absolviert haben. Wenn dann sollten wir das richtig machen. Dann wären die FW-Angehörige die keinen Funklehrgang haben überhaupt nicht "einsatztauglich". Heutzutage hat der Sprechfunk eine solche Bedeutung das er an sich bei (fast) allen Übungs- und Einsatzdiensten genutzt wird. Wegen einem fehlenden Funklehrgang wird aber sicherlich niemand auf den Gedanken kommen Feuerwehrangehörige die schon länger dabei sind und entsprechende Erfahrung haben vom Übungs- und Einsatzdienst auszuschliesen. Hier sieht man deutlich das die Realität sich von den rechtlichen und organisatorischen Vorgaben unterscheidet. Das ist an sich nicht gut. Meiner Meinung nach ist aber der Spezialfall das eine JF im 2m-Bereich eine organisierte Funkübung durchführt kein Problem. Die Vorteile das die Jugendlichen in dem Alter die Bedienung und den Ablauf beim Sprechfunk damit spielerisch lernen überwiegt die theoretisch vorhandenen Bedenken. Ausserdem gibt (oder gab?) es Musterausbildungspläne mind. einer Landesjugendfeuerwehr in der der 2m-Sprechfunk eine sinnvolle Rolle spielt ( oder gespielt hat). In BaWü hatten bzw. haben wir das. MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 588554 | |||
Datum | 22.10.2009 17:56 | 26236 x gelesen | |||
Geschrieben von Lüke Freese
... formal hast Du unbestritten recht ... die gelebte Realität sieht hier anders aus ... Und ich frage mich nach dem (unfallverhütungstechnischen) Sinn dieser Regelung. Auf der anderen Seite ermöglicht das DLRG mit 14 Jahren die vollständige (BOS-) Sprechfunkausbildung ... Und ob es nun gerade sinnvoll ist um den Jugendlichen mal den Sprechfunk näher zu bringen extra PMR-Geräte zu beschaffen ist kann man zumindest aus finanzieller Sicht auch kritisch hinterfragen ... Gruss Gerhard | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 588557 | |||
Datum | 22.10.2009 18:00 | 26084 x gelesen | |||
Geschrieben von Lüke FreeseWenn ich hier nachlese steht doch der BOS Funk in einer Reihe mit den anderen nicht erlaubten Tätigkeiten. Aha. Fassen wir zusammen: BOS-Funk ist gefährlich. Die Handhabung anderer Funksysteme ist für den Anwender gleich Funk ist gefährlich Funk ist in der JF gefährlich Funk in der JF ist verboten. Tja Leute, also auch nix mit der Idee sich in einem öffentlichen Frequenzbereich zu tummeln. | |||||
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Autor | Kevi8n M8., Kronshagen / Schleswig-Holstein | 588559 | |||
Datum | 22.10.2009 18:01 | 25778 x gelesen | |||
Genau, da hast Du recht. Die Frage ist, was wird gehört und was wird bedient? Jeder JFler wird bei uns in der Feuerwehr - genauso wie ich damals - 4m-FW-BOS-Funk mithören, wenn er in einem Auto sitzt und gerade irgendwer im Kreis spricht und dabei eventuell auch personenbezogene Daten mitbekommen. Ist halt so. Wie gesagt, "gehört" der 2m Kanal hier auch uns, d. h. da läuft außer durch uns kein Funkverkehr. Ob die Kinder nun Gesprächsführung und das Drücken der Taste mit 2m- oder PMR-Geräten lernen, ist für mich kein Unterschied. Die Begrenzung des Teilnehmerkreises bei den BOS ist meiner Meinung nach kein Problem der Gerätebedienung oder Gefährlichkeit sonder eher des Datenschutzes und der Freihaltung der Kommunikationswege für den Einsatz. Und da sehe ich bei einem anderweitig nicht frequentiertem 2m-Kanal keine Probleme, wenn nichtberechtigte FW-Mitglieder (unter Aufsicht!!) funken. Bei einem 4m-Kanal mit Umlauf personenbezogener Daten kann man dann eher Bauchschmerzen haben, aber dein Beispiel mit den Passanten sagt da genau das Richtige. | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 588561 | |||
Datum | 22.10.2009 18:11 | 25930 x gelesen | |||
Geschrieben von Lüke FreeseLegen wir selber fest was erlaubt und was nicht erlaubt ist? Ja das ist dieses berühmte Merkblatt das auch Übungen mehrerer JF als gefährlich verbietet und fordert das Erleuterungen nur mit gebührendem Sicherheitsabstand durchgeführt werden dürfen. Wer sich dran halten will. Gruß thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Mart8in 8P., Niederscheld / Hessen | 588562 | |||
Datum | 22.10.2009 18:14 | 25680 x gelesen | |||
Hallo, da will ich doch auch mal meinen Senf dazugeben: Formell hast du voll und ganz recht! aber ich frag mich wirklich grad wo wir mittlerweile angekommen sind!!! Wenn ich diesen Zettel lese kann ich zum Teil nur mit dem Kopf schütteln! Wir sollen den Juegndlichen Toleranz und Teamarbeit bebringen, aber Großübungen mit anderen Jugendabteilungen (da denke ich nicht nur an die Nachbarwehr sondern auch an das Jugend-THw und Rotkreutz und die ganzen anderen....) sind verboten bzw. zu unterlassen.... *kopfschüttel* Bei Erläuterung von Einrichtungen und Geräten ist ein ausreichender Sicherheitsab-stand einzuhalten. Bei den Gerätschften die weiter unten aufgeführt sind (TH-Satz ect.) kann ich das vielleicht noch verstehen, aber so generell geschrieben?? Also wenn wir nach diesem Schreiben 100%tig arbeiten würden, würde unsere Jugendarbeit ganz ganz mager aussehen und sich nach spätestens 1-2 Jahren erübrigen weil keiner mehr kommt! so und jetzt Bach to Topic: Wir suchen uns gewisse Punkte aus und die Kids müssen uns Betreuern sagen was sie da sehen oder sie werden nacxh Irgendwelchen Sachen gefragt die nur dort sind.... (einfach um zu merken dass sie wirklich da sind (Kinder können ziemlich lauf-Faul sein ;-) ) Ansonsten machen wir das ganze auch noch ne Nummer schwieriger indem wir ihnen keinen Ort nennen, sondern nur eine Koordinate und sdie dann per laminierter Kartte und Planzeiger den Ort finden müssen (setzt Allerdings auch wieder v orraus das man Kartenkunde gut bis ehr gut kann...) Viele Grüße Maddin Wer frei von Schuld ist, möge den ersten Stein werfen! | |||||
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Autor | Thom8as 8S., Bensheim-Gronau / Hessen | 588564 | |||
Datum | 22.10.2009 18:34 | 25920 x gelesen | |||
Hallo Ich denke auch, dass der BOS-Funk gefährlich ist, die Strahlung und so..... :-) Wir haben für die Zeltlager kleine Walkie Talkies. Die kosten pro paar 20 Euro oder sowas. Soviel ist denk ich für jede Feuerwehr drin (Evtl auch aus mitteln der FUK um die Jugendlichen vor den "richtigen" (gefährlichen) Funkgeräten zu schützen.:-) ) Zum Thema: Ich denke das Spiel mit dem Lego ist sehr gut. Haben das auch schon bei den Aktiven versucht, war ein großer erfolg. Ich würde dir empfehlen das Spiel aber mit ganz einfachen Figuren probieren (das kann schon herrasuforderung genug sein, man kann sich steigern). Man kann auch bei Übungen bereits funken. Kleine Sachen wie "Wasser marsch/halt" sind ein Anfang, dabei lernen sie, wie man richtig am Funk Leute "anruft". Gruß Thomas PS: Manche Teile des beitrags sind nicht ganz ernst gemeint. :-D Das ist meine persönliche Meinung, und nicht die einer Feuerwehr. Wer Teile meines Beitrages ausserhalb dieses Forum nutzen möchte, muss per Mail anfragen. | |||||
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Autor | Marv8in 8D., Harmstorf / Niedersachsen | 588567 | |||
Datum | 22.10.2009 19:17 | 25689 x gelesen | |||
Ich danke euch für die vielen Antworten ;-) Ich war eben beim anderen Betreuer und wir haben das Ding nun durchgezogen :D Wir haben Fragen ausgedacht, die wir auf einem Laufzettel für die beiden Jugendgruppen aufgeschrieben haben und den beim Marsch mitgeben, die sie unterwegs beantworten müssen. Dazu haben wir halt noch Fragen, die wir den über Funk mitteilen, die sie und auch über Funk zurück antworten müssen. Wir arbeiten natürlich nur mit 2m Geräten denn so groß ist unser Ort nicht ;-) Also danke an alle ;-) [img]http://www.feuerwehr-bendestorf.de/html/mitglied_werden_topic.jpg[/img] | |||||
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Autor | Phil8ipp8 H.8, Engelsbrand / Baden-Württemberg | 588568 | |||
Datum | 22.10.2009 19:22 | 25906 x gelesen | |||
Hallo Marvin, unabhängig von der Frage, ob Funk in der JF benutzt werden darf oder nicht: Es gibt solche 08-15 Fragen wie Standort, etc., wird aber nach ner Stunde ziemlich langweilig und artet meistens in einer sinnlosen Blödelei aus, was bei uns schon mal nen Anschiss vom Commander nach sich gezogen hat, der zufällig mitgehört hat...*unbeteiligt schau* Besser ist folgendes: Räuber und Gendarm Spiel...hatten wir erst vor drei, allerdings von zwei Jugendlichen ausgearbeitet. Zwei Verfolgergruppen, denen ein zweiter Funkkanal zur "geheimen" Absprache zur Verfügung steht, sowie ein Kanal, den auch die Verfolgten mithören, über den die "Räuber" auch alle 10 Min ihre Position durchgeben... Macht richtig Laune... ;-) Kleiner Tipp: Vorher die "Terrorie", die mir persönlich richtig Spaß macht (ich bin nicht normal *g*), dann alles in der Praxis durchführen...man merkt gleich, wer aufgepasst hat *fg* MfG/MkG Philipp Hermann ----------------------------------------------------------- Alles, was ich schreibe, ist meine eigene Meinung und nicht zwangsläufig die meiner FF!!! Ich untersage jegliches, auch auszugsweise, Kopieren meiner Beiträge ohne meine schriftliche Zustimmung!!! | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 588579 | |||
Datum | 22.10.2009 20:48 | 26095 x gelesen | |||
Guten Abend Geschrieben von Gerhard Bayer Und ich frage mich nach dem (unfallverhütungstechnischen) Sinn dieser Regelung. Neben anderen Merkwürdigkeiten des NDS-Errlaßes frage ich mich auch was BOS-Funk und UVV etc. miteinander zu tun haben ? Weis überhaupt wser genau ab wieviel Jahren man die angesprochenden Verpflichtungserklärung gem. FwDV 810 Anlage 14 unterschreiben darf ? Auf der anderen Seite ermöglicht das DLRG mit 14 Jahren die vollständige (BOS-) Sprechfunkausbildung ... Bei anderen Jugendorganisationen im BOS-Bereich ebenfalls üblich, z.B.: "Leitfaden THW-Ausbildung Junghelfer (Seie 7/8) oder den JRK , dass man mit BOS-Funkgeräten übt. Und in den Ausbildungsplänen mancher Landes-JF (z.B. Bayern "Jugendwart-Mappe") ebenfalls üblich. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 588580 | |||
Datum | 22.10.2009 20:51 | 25699 x gelesen | |||
Guten Abend Geschrieben von Thomas Edelmann Ja das ist dieses berühmte Merkblatt das auch Übungen mehrerer JF als gefährlich verbietet Massenhaft Verletze JF-Ler bei " Dieser " und " Dieser " JF-Groß-Übung am letzten Samstag ;-))) Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 588587 | |||
Datum | 22.10.2009 21:06 | 25830 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Bernhard Deimann Weis überhaupt wser genau ab wieviel Jahren man die angesprochenden Verpflichtungserklärung gem. FwDV 810 Anlage 14 unterschreiben darf ? ... nach Meinung der (bzw. der mit dieser Frage betrauten ... weil drei Juristen = vier Meinungen ;-) ) Juristen des HMdIS mit 14 Jahren - da Fragen der Strafmündigkeit und nicht des Zivilrechtes berührt sind (weil das Gerücht 18 Jahre im Umlauf war/ist). Gruss Gerhard | |||||
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Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 588589 | |||
Datum | 22.10.2009 21:09 | 25725 x gelesen | |||
Hallo! Hmmm.... also ich frage mich jetzt etwas erstaunt in wie weit dann die Empfehlungen aus diesem Geschrieben von Bernhard Deimann Massenhaft Verletze JF-Ler bei " Dieser " und " Dieser " JF-Groß-Übung am letzten Samstag ;-))) Tja, was wäre wenn? Bitte versteht mich nicht falsch. Mittlerweile habe ich schon so viele Vorschriften und Empfehlungen in den Hände gehabt, dass ich mich frage, wie man überhaupt noch Realitätsnah ausbilden soll. Man kann doch den Leuten nicht ales in der warmen Stube über Lehrfilme beibringen. Bei manchen Erstellern solcher Merkblätter vermisse ich den Sinn für die Realität. GRuß vom Berg Jakob Dieser Beitrag ist meine ganz private Meinung und ist unter widrigsten Umständen, mit Hilfe einer Taschenlampe in das offene Ende eines Glasfaserkabels gemorst worden... Suche folgende Reservistenkrüge (Soldatenkrüge): 22. Inf.-Reg. Saargemünd / 5. Chevaulegers -Reg. Zweibrücken / 1. MG-Abteilung Landau / 23. Inf.-Reg. Germersheim / 2. Train-Bataillon Germersheim / 2. Pionierbataillon Germersheim / 23. Inf.-Reg. Kaiserslautern / 18. Inf.-Reg Kaiserslautern. | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 588590 | |||
Datum | 22.10.2009 21:13 | 25563 x gelesen | |||
Guten Abend Geschrieben von Jakob Theobald Hmmm.... also ich frage mich jetzt etwas erstaunt in wie weit dann die Empfehlungen aus diesem Machwerk Infoblatt dann (rechtlich??) bindend sind, wenn mann hier ganz offen dazu aufruft diese Empfehlungen zu ignorieren und dazu auch noch freudestrahlend Beispiele bringt. Diese Regelung gilt nur für Niedersachen, die gezeigten Übungen fanden in Baden-Württemberg statt ;-)) " Hier " was zum Thema von der Unfallkasse Baden-Württemberg. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 588591 | |||
Datum | 22.10.2009 21:13 | 25731 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Jakob Theobald Hmmm.... also ich frage mich jetzt etwas erstaunt in wie weit dann die Empfehlungen aus diesem Machwerk Infoblatt dann (rechtlich??) bindend sind, wenn mann hier ganz offen dazu aufruft diese Empfehlungen zu ignorieren und dazu auch noch freudestrahlend Beispiele bringt. ... nun ja, die bindende Wirkung eines Merkblattes der FuK Niedersachsen möchte ich für den Bereich BW, HE und RLP doch bezweifeln ;-) Und zumindest von der UKH (hess. Unfallversicherungsträger) ist mir derartiges nicht bekannt ... Gruss Gerhard | |||||
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Autor | Marv8in 8D., Harmstorf / Niedersachsen | 588592 | |||
Datum | 22.10.2009 21:17 | 25513 x gelesen | |||
Ihr müsst mir keine weiteren Antworten schicken. Wir haben bereits alles fertig ;-) Danke nochmal! [img]http://www.feuerwehr-bendestorf.de/html/mitglied_werden_topic.jpg[/img] | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 588595 | |||
Datum | 22.10.2009 21:21 | 25489 x gelesen | |||
Guten Abend Geschrieben von Gerhard Bayer ... nun ja, die bindende Wirkung eines Merkblattes der FuK Niedersachsen möchte ich für den Bereich BW, HE und RLP doch bezweifeln ;-) Und zumindest von der UKH (hess. Unfallversicherungsträger) ist mir derartiges nicht bekannt ... Die JF BaWü bietet gem. ihrer "Lehrgangsbroschüre" Lehrgänge an der LFS BaWü den Lehrgang "Anlegen und Durchführen von Einsatzübungen in der JF" an; dabei ein Themenbereich: "Vorbereitung einer Jugend-Einsatzübung mit ein oder mehr Jugendgruppen". Für 2010 sind ebenfalls solche Lehrgänge wieder geplant. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 588605 | |||
Datum | 22.10.2009 22:08 | 25583 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Jakob Theobald Hmmm.... also ich frage mich jetzt etwas erstaunt in wie weit dann die Empfehlungen aus diesem Machwerk Infoblatt dann (rechtlich??) bindend sind, wenn mann hier ganz offen dazu aufruft diese Empfehlungen zu ignorieren und dazu auch noch freudestrahlend Beispiele bringt. Ganz einfach - das hier zitierte Merkblatt gilt für die JFs in BaWü nicht. "Falsche" Unfallkasse. "Unsere" Unfallkasse sieht da kein Problem ... MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 588666 | |||
Datum | 23.10.2009 13:44 | 25458 x gelesen | |||
Geschrieben von Lüke FreeseIst schon ein Unterschied: Funk hören oder ein BOS Gerät selber bedienen. An der Einsatzstelle werden den Passanten, die "zufällig" den Funkverkehr mithören können, ja auch nicht die Ohren zugebunden. Genau. Und deshalb sind die Vorschriften zum Datenschutz und zur Verschwiegenheit auch solange real völlig witzlos, solange man den Funk z. B. auf den Außenlautsprecher schalten kann. Das Unerlaubte erlangen von geschützten Informationen geschieht durchs HÖREN. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Luis8 H.8, Langenfeld / NRW | 588739 | |||
Datum | 23.10.2009 22:01 | 25622 x gelesen | |||
Also zunächst mal die Frage mit welcher "Altersklasse" du das Ganze durchführen willst? Falls es Ältere sind würd ich folgendes Vorschlagen: Man teilt die Jugendlichen in kleine Gruppen ein und ordnet ihnen Fahrzeuge mit entsprechender Funkkennung zu. Dann wird noch ein "Zentralist"(Zentrale oder ELW) bestimmt. Nun muss vorher ein Einsatzszenario mit Vorkommnissen, Nachalamierungen etc. von den Ausbildern besprochen werden. Dann werden die "Fahrzeuge" alarmiert und müssen der Zentrale(ELW) und anderen Fahrzeugen die im Laufe des "Einsatzes" anfallenden Geschenisse mitteilen. -also bei uns werden die realistische Sachen viel viel viel lieber gemacht als die Spielchen- Viel Spaß bei der Durchführung P.s. Im Falle des 2m Gebrauchs kann eine Absprache mit den anderen "Mithörern" jeglichen Streit vermeiden;) Dies ist meine persöhnliche Meinung- nicht die meiner Feuerwehr | |||||
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Autor | Marv8in 8D., Harmstorf / Niedersachsen | 588740 | |||
Datum | 23.10.2009 22:06 | 25516 x gelesen | |||
Wir haben doch gestern alles fertig geplant! Danke nochmal für die Ideen ;-) | |||||
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Autor | Hara8ld 8H., Erfurt / Thüringen | 589050 | |||
Datum | 26.10.2009 09:13 | 25686 x gelesen | |||
Geschrieben von Bernhard DeimannWeis überhaupt wser genau ab wieviel Jahren man die angesprochenden Verpflichtungserklärung gem. FwDV 810 Anlage 14 unterschreiben darf ? Ab 18! Erläuterung: In der FwDV 2 ist für die Truppmannausbildung geregelt, dass die Lehrgänge „Sprechfunker“ und „Atemschutzgeräteträger“ nach dem Grundausbildungslehrgang –Teil 1 absolviert werden können. Dabei sind jedoch die besonderen rechtlichen Bestimmungen zu beachten. So ist in Punkt 1.4.4 der PDV/DV 810.3 festgelegt, dass „die Teilnehmer am Fernmeldeverkehr der Verschwiegenheitspflicht unterliegen, die sich aus der im § 11 Abs. 1 Nr. und 4 StGB definierten rechtlichen Stellung ergibt. Der Personenkreis ist nach dem Verpflichtungsgesetz (Art. 42 EGStGB) förmlich zu verpflichten (ein Muster der Verpflichtung ist als Anlage 1 der PDV/DV 810.3 beigefügt). Gemäß § 1 Abs. 3 Verpflichtungsgesetz wird über die Verpflichtung eine Niederschrift aufgenommen, in der auf die strafrechtlichen Folgen einer Pflichtverletzung hingewiesen wird und die der Verpflichtete mit unterzeichnet. Daraus ergibt sich zwangsläufig, dass nur volljährige Personen (über 18 Jahre, geregelt in § 2 BGB) verpflichtet werden können, da Jugendliche unter 18 Jahren keine rechtsverbindlichen Unterschriften leisten können. Ich finde es bedenklich, wenn im Forum zu Fragen "aus dem Bauch" diskutiert wird, ohne die rechtlichen Fragen zu kennen. Steht es und eigentlich an, geltendes Recht -nicht nur FunK- zu ignorieren? Auch der Hinweis, dass in anderen Feuerwehren das und das auch gemacht wird, hilft hier nicht weiter, da es "nur Gleicheit im Recht gibt, jedoch nicht im Unrecht!" Mit kameradschaftlichen Grüßen Harald Das ist meine private Meinung! Diese habe ich mir gebildet unter Nutzung der mir bisher zugänglichen Informationen. Ich bin bereit, meine Meinung zu ändern, aber nur aufgrund von überzeugenden Tatsachen, nicht jedoch wegen unbewiesener Behauptungen. | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 589057 | |||
Datum | 26.10.2009 10:43 | 25638 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Harald Hilpert Gemäß § 1 Abs. 3 Verpflichtungsgesetz wird über die Verpflichtung eine Niederschrift aufgenommen, in der auf die strafrechtlichen Folgen einer Pflichtverletzung hingewiesen wird und die der Verpflichtete mit unterzeichnet. Daraus ergibt sich zwangsläufig, dass nur volljährige Personen (über 18 Jahre, geregelt in § 2 BGB) verpflichtet werden können, da Jugendliche unter 18 Jahren keine rechtsverbindlichen Unterschriften leisten können. ... der zuständige Jurist des IM Hessen war bei der Prüfung dieser Frage aber nachdrücklich anderer Ansicht. Hinsichtlich deinem Hinweis auf BGB wg. unter 18: es geht nicht um Zivilrecht (-> BGB) sondern um strafrechtliche Aspekte (-> StGB) Geschrieben von Harald Hilpert ch finde es bedenklich, wenn im Forum zu Fragen "aus dem Bauch" diskutiert wird, ohne die rechtlichen Fragen zu kennen. ... insoweit war da nichts mit "aus dem Bauch heraus" - dass man unter 18 in HE die Sprechfunkberechtigung erwerben kann ist derzeitige Erlasslage in Hessen ... Geschrieben von Harald Hilpert Steht es und eigentlich an, geltendes Recht -nicht nur FunK- zu ignorieren? ... s.o. - also mal langsam ... Gruss Gerhard | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 589060 | |||
Datum | 26.10.2009 10:59 | 25374 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Harald Hilpert Gemäß § 1 Abs. 3 Verpflichtungsgesetz wird über die Verpflichtung eine Niederschrift aufgenommen, in der auf die strafrechtlichen Folgen einer Pflichtverletzung hingewiesen wird und die der Verpflichtete mit unterzeichnet. Daraus ergibt sich zwangsläufig, dass nur volljährige Personen (über 18 Jahre, geregelt in § 2 BGB) verpflichtet werden können, da Jugendliche unter 18 Jahren keine rechtsverbindlichen Unterschriften leisten können. Gruss Gerhard | |||||
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Autor | Hara8ld 8H., Erfurt / Thüringen | 589067 | |||
Datum | 26.10.2009 11:32 | 25382 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard Bayerdeinem Hinweis auf BGB wg. unter 18: es geht nicht um Zivilrecht (-> BGB) sondern um strafrechtliche Aspekte (-> StGB) sorry, doch BGB! dort steht, ab wann rechtverbindliche Unterschriften geleistet werden können. Erst "unterschrieben" und das auch dürfen- dann kommt das StGB! Geschrieben von Gerhard Bayer dass man unter 18 in HE die Sprechfunkberechtigung erwerben kann ist derzeitige Erlasslage in Hessen ... Ja, dass mag so sein.... Wenn ich mir verschiedene Reglungen in den Bundesländern ansehe, fallen mir eine ganze Reihe von Erlassen, Vorschriften usw. auf, die im Widerspruch zu an sich eindeutigen Rechtsformulierungen stehen. Mit kameradschaftlichen Grüßen Harald Das ist meine private Meinung! Diese habe ich mir gebildet unter Nutzung der mir bisher zugänglichen Informationen. Ich bin bereit, meine Meinung zu ändern, aber nur aufgrund von überzeugenden Tatsachen, nicht jedoch wegen unbewiesener Behauptungen. | |||||
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Autor | Mari8o S8., Egglkofen / Bayern | 589403 | |||
Datum | 28.10.2009 14:02 | 26034 x gelesen | |||
Hallo zusammen, hab das gestern gleich mal in die Tat umgesetzt. Von den Regeln her haben wir es ein wenig anders gemacht. Wir sind eine kleine Gemeinde mit ca. 900 Einwohner im Hauptortsteil, also nicht so groß :-) Wir haben Trupps zusammengestellt mit jeweils einen JW/Ausbilder als Aufsicht und 2 Kids incl. Warnwesten. (Sonnst kommt mir hier gleich noch jemand mit iregend einer Vorschrift….) „Mr. X“ bekam 10 min Vorsprung und konnte ich sich im Gemeindegebiet bewegen. Gültig wahren nur Straßen und öffentlich Plätze. Danach durften die Suchenden alle 5min immer eine Frage per Funkt an „Mr. X“ stellen. z.B „Befinden sie sich nördlich oder Südlich der Bahnlinie“. Die „Jäger“ haben sich auch über Funk abgesprochen „ Gehen sie über die X-Straße bis zur Kreuzung Y vor“ ect. Funkablauf lief ganz normal über „Florientine E. 1 von 2 kommen“ ect….Der Übungseffekt war da 2mal konnte Mr. X gefasst werden, einmal nicht :-). Denn Kids hat es viel Spaß gemacht. Danke für den Tip! Gruss aus Oberbayern Wer aufhört dazu zu lernen, hört auf Gut zu sein! Mir ist bewusst das ich zu wenig weiß… Demokratie ist immer auch - die Meinung des Andersdenkenden respektieren. Dies ist ausschließlich meine persönliche Meinung und keinesfalls die meiner Wehr oder deren Führung! | |||||
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Autor | Patr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg | 589425 | |||
Datum | 28.10.2009 16:52 | 25912 x gelesen | |||
Hallo Mario! Bei so ner kleinen Gemeinde ist es natürlich etwas schwerer. Bei uns (ca. 5000 Einwohner) dann schon interessanter. Bei uns gabs nur wenige Abende, an denen wir mehr als einen Durchgang gemacht haben. Kommt natürlich auch drauf an, wie gut sich Mr.X auskennt und ggf. irgendwelche Fußwege etc. kennt um den Jägern zu entkommen. Gruß Patrick Das war meine Meinung | |||||
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Autor | Mari8o S8., Egglkofen / Bayern | 589525 | |||
Datum | 29.10.2009 09:30 | 25737 x gelesen | |||
Hallo Patrick, deshalb auch die leichte Abwandlung das Mr.X nicht seinen Standort verrät, sondern die Jäger durch Fragen das mögliche Gebiet eingrenzen. :-) Aber war mal eine schönbe Abwechslung. Gruß Mario Wer aufhört dazu zu lernen, hört auf Gut zu sein! Mir ist bewusst das ich zu wenig weiß… Demokratie ist immer auch - die Meinung des Andersdenkenden respektieren. Dies ist ausschließlich meine persönliche Meinung und keinesfalls die meiner Wehr oder deren Führung! | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 622799 | |||
Datum | 27.04.2010 15:16 | 33211 x gelesen | |||
Guten Tag Hier ein Hinweis zu einer JF-Funkübung der JF-BaWü: -> " HydrantÜBUNG 01 - Funk ". Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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