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ThemaJF Funkübung - Was für Aufgaben kann man machen?41 Beträge
RubrikJugendfeuerwehr
 
AutorMarv8in 8D., Harmstorf (neben Bendestorf) / Niedersachsen588523
Datum22.10.2009 16:0735614 x gelesen
Hallo
Ich bin Betreuer in der JF und muss heute mit einem anderen Betreuer eine Funkübung für den nächsten Dienst ausarbeiten.
Könnt ihr mir vielleicht Vorschläge für Aufgaben machen, die die Jugendlichen während des Marsches durch unseren Ort erledigen müssen?
Wäre echt super ;-)


[img]http://img392.imageshack.us/img392/1301/feuerwehrbendestorfpatcrt6.jpg[/img]

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AutorDenn8is 8F., Senden / Nordrhein-Westfalen588524
Datum22.10.2009 16:1729317 x gelesen
Moin Marvin,

schönes Thema für einen Dienstabend.

Ich habe hier im Forum mal über eine Funkübung mit Lego-Duplo-Steinen gelesen.

Abgeleitet für ein Stadtspiel würde ich sagen. Du hast in der Zentrale (Funkraum o.ä.) eine Menge Duplosteine und eine Platte.

Die gleiche Menge (Farbe und Form identisch) gibst du den Jugendlichen in einem Stoffbeutel mit auf den Weg durch den Ort. Passanten (wahlweise Kameraden im Ort verteilt) nehmen Steine aus dem Beutel und platzieren sie auf der Platte oder auf den anderen Steinen die bereits auf der Platte angebracht sind.

Diese Position müssen die Jugendlichen dann über Funk zur Zentrale melden. Die Position sollte so genau angegeben werden, dass du in der Zentrale jeden Stein genau so aufbauen kannst.
Effekt: Wenn die Jugendlichen wiederkommen können sie begutachten wie gut sie Gefunkt haben. Denn sieht Ihr Gebilde genau so aus wie deins, ists ne glatte Eins!

Das klappt auch mit mehreren Gruppen, wenn man die entsprechenden Steine hat!

Schwieriger wirds mit Lego-Steinen!


Schöner Gruß aus dem Münsterland

der Dennis


_________________________________________________
Das wars von mir! Nur meine Meinung nix anderes.
Ziemlich puristisch oder?

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AutorMarv8in 8D., Harmstorf (neben Bendestorf) / Niedersachsen588526
Datum22.10.2009 16:2627759 x gelesen
Das Problem dabei: Unser Dorf ist zu klein :D Hier laufen nicht so viele Leute herum :D
Wir haben eine ÖEL von der wir zu den Jugendlichen funken ;-)
Ich habe eher an Fragen gedacht, die wir den Jugendlichen auf dem Weg funken, wo sie uns nach ein paar Minuten die richtige Antwort funken. So waren die Funkübungen in meiner JF-Zeit (in einer anderen Wehr) alle ;-)


[img]http://img392.imageshack.us/img392/1301/feuerwehrbendestorfpatcrt6.jpg[/img]

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen588529
Datum22.10.2009 16:4427193 x gelesen
Geschrieben von Marvin DrechslerWir haben eine ÖEL von der wir zu den Jugendlichen funken ;-)

Bald wird dich vermutlich jemand fragen welche Art von Funkgeräten du dafür verwenden willst.

MkG
Marc


"Mehr als 130 Jahre Problemlösung haben nicht das Problem gelöst, sondern eine Institution geschaffen, die inzwischen selbst ein Problem ist. Dieses Dilemma kann so wenig aus sich gelöst werden, wie sich ein Hammer hämmern kann." (Prof. Dr. W.R. Dombrowski)

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AutorKevi8n M8., Kronshagen / Schleswig-Holstein588530
Datum22.10.2009 16:4426892 x gelesen
Moin,

schaut euch bei euch im Ort um, was für Dinge und Stellen es gibt, die die Jugendlichen finden sollen, beschreiben müssen usw. Dabei kann man sich Örtlichkeiten mit und ohne Feuerwehrbezug aussuchen.
Einige Dinge, die bei uns so immer mal wieder in Funkübungen eingebaut werden:

- suche nach Hydranten, deren Standort, Leitungsdurchmesser usw. durchgegeben werden soll
- auffinden von bestimmten Firmen anhand von Schildern im Gewerbegebiet
- suche nach bestimmten Adressen
- wenn man Jugendliche hat, die mit dem Funken schon gut zurecht kommen, kann man ihnen Zettel mit dem Funkalphabet mitgeben und sie Werbeaufschriften, Autokennzeichen usw. buchstabieren lassen. Hab ich vor ein paar Monaten zum ersten Mal gemacht und die Kinder fanden es toll.

Wenn ihr eine Funkübung in einem Gebäude macht, ist die Sache mit Lego echt nicht schlecht. Entweder hat die eine Gruppe eine Bauanleitung oder ein fertiges Modell, die andere Gruppe muss das mit den Steinen dann nachbauen. Je nach Anzahl der Jugendlichen kann man dann mehrere Gruppenpaare bilden.


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AutorPatr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg588535
Datum22.10.2009 16:5727064 x gelesen
Hallo Marvin!

Wie wärs denn mit einer Abwandlung des Brettspiels "Scottlandyard"?

Spiel ist recht simpel:
Es gibt einmal "Mr X" (1 oder 2 Jugendliche) und mehrer Jäger-Gruppen (je 3 - 4 Jugendliche). Jede Gruppe bekomtm ein Funkgerät. Mr X bekommt dann 5 Minuten Vorsprung wird dann von der Funkzentrale aus angefunkt und nach dem Standord gefragt. Dieser muss dann so genau angegeben werden, dass die anderen Mitspieler wissen, wo er sich befindet (z. B. Hauptstraße Kreuzung Goethestraße). Dann schwärmen die Jäger aus, die Mr X fangen sollen.
Die Jäger werden alle 3 Minuten und Mr X alle 5 Minuten nach dem aktuellen Standord gefragt.
Zusätzlich sollten noch ein paar Betreuer die genannten Standorte anfahren, um sicher zu stellen, dass die Jugendlichen auch wirklich da sind, wo sie sagen.

Hat mehrere Vorteile: Die Jugendlichen lernen die Stadt kennen, Funken wird geübt und der Temageist wird gestärkt, da sich die Jäger untereinander auch per Funk koordinieren können.

Bei uns in der JF kam das immer super an.

Gruß Patrick


Das war meine Meinung

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AutorLüke8 F.8, Ochtersum / Niedersachsen588539
Datum22.10.2009 17:0627199 x gelesen
Geschrieben von Marvin DrechslerIch bin Betreuer in der JF und muss heute mit einem anderen Betreuer eine Funkübung für den nächsten Dienst ausarbeiten

Hallo Marvin,

dir ist schon bekannt das JF nicht mit BOS Funkgeräte arbeiten dürfen!

Gruß Lüke


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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg588543
Datum22.10.2009 17:1426859 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Lüke Freese
dir ist schon bekannt das JF nicht mit BOS Funkgeräte arbeiten dürfen!


Streng genommen hast du recht. Aber:

Wieviel Feuerwehrangehörige nehmen am BOS-Sprechfunk teil obwohl die noch keine Sprechfunkausbildung absolviert bzw. eine Verschwiegenheitsverpflichtung unterschrieben haben?

Wenn man den Sprechfunk vernünftig und mit Augenmaß in die JF-Arbeit integriert dürfte das kein (rechtliches) Problem sein.

Anstatt die ersten (Funk-) Gehversuche auf dem 4m-Alarmierungs- und Sprechfunkkanal durchzuführen nimmt man halt 2m-Handfunkgeräte.

Damit dann nach einer Einweisung vernünftige Funkübungen durchführen hat noch nie Probleme bereitet.


MkG Jürgen Mayer

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AutorKevi8n M8., Kronshagen / Schleswig-Holstein588547
Datum22.10.2009 17:2326142 x gelesen
Wie Jürgen schon schrieb: Streng genommen hast Du recht. Wenn man es ganz genau nehmen will, kann man für die JF auch PMR-Funkgeräte kaufen.

Aber mal rethorisch gefragt: Wie handhabt ihr das bei Jugendfeuerwehrübungen und Diensten der Einsatzabteilung (oder wenn ihr mit dem Fzg. irgendwohinn fahrt), wenn im Fahrzeug oder im Gerätehaus der Funk läuft? Halten sich die Leute ohne Funklehrgang die Ohren zu? ;-)

Bei uns ist in 2m-Reichweite ums Gerätehaus keine andere FW, die den entsprechenden Kanal nutzt - zumindest hab ich über 2m da noch nie etwas gehört. In sofern habe ich wenig Bauchschmerzen, den Kindern das "große Geheimnis" des Denken-Drücken-Sprechens mit BOS-Geräten beizubringen.


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AutorLüke8 F.8, Ochtersum / Niedersachsen588548
Datum22.10.2009 17:3426936 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M@yerStreng genommen hast du recht. Aber:

Legen wir selber fest was erlaubt und was nicht erlaubt ist?

http://www.fuk.de/pdf-dl.php?id=179&type=1

Wenn ich hier nachlese steht doch der BOS Funk in einer Reihe mit den anderen nicht erlaubten Tätigkeiten. Mit einem Funkgerät kann man sich ja nicht verletzen, also ruhig dieses Verbot übersehen. Wir bewegen uns nach meiner Meinung auf dünnem Eis wenn wir in diesem Fall uns nicht nach dem Verbot richten, aber uns andererseits auf Info Blätter oder Verordnungen als Grundlage für Forderungen unsererseits (z.B. PSA) berufen.
Übrigens werden bei uns alle FM (SB) sofort nach dem TM 1 Lehrgang zum Sprechfunkerlehrgang geschickt, danach werden sie "Funkmäßig" auf die Menschheit losgelassen.

Gruß Lüke


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AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern588549
Datum22.10.2009 17:3826424 x gelesen
Hallo,

zumindest in Bayern ist eine Einweisung in den Sprechfunk (Theorie UND Praxis) Bestandteil der Ausbildung zum TM1 (siehe u.a. hier)


Grüße
Magnus

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AutorLüke8 F.8, Ochtersum / Niedersachsen588550
Datum22.10.2009 17:3926011 x gelesen
Geschrieben von Kevin MüllerAber mal rethorisch gefragt: Wie handhabt ihr das bei Jugendfeuerwehrübungen und Diensten der Einsatzabteilung (oder wenn ihr mit dem Fzg. irgendwohinn fahrt), wenn im Fahrzeug oder im Gerätehaus der Funk läuft? Halten sich die Leute ohne Funklehrgang die Ohren zu? ;-)

Ist schon ein Unterschied: Funk hören oder ein BOS Gerät selber bedienen. An der Einsatzstelle werden den Passanten, die "zufällig" den Funkverkehr mithören können, ja auch nicht die Ohren zugebunden.

Gruß Lüke


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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg588552
Datum22.10.2009 17:5126409 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Lüke FreeseWenn ich hier nachlese steht doch der BOS Funk in einer Reihe mit den anderen nicht erlaubten Tätigkeiten

hä? [ = ein erstaunter Ausruf ] - seit wann fällt der BOS-Funk unter die Zuständigkeit eines Unfallversicherungsträgers?

Geschrieben von Lüke FreeseWir bewegen uns nach meiner Meinung auf dünnem Eis wenn wir in diesem Fall uns nicht nach dem Verbot richten, aber uns andererseits auf Info Blätter oder Verordnungen als Grundlage für Forderungen unsererseits (z.B. PSA) berufen.
Sehe ich nicht so. PSA hat deutlich mehr mit Unfallverütung zu tun als die Nutzung eines Funkgerätes.

Geschrieben von Lüke FreeseÜbrigens werden bei uns alle FM (SB) sofort nach dem TM 1 Lehrgang zum Sprechfunkerlehrgang geschickt, danach werden sie "Funkmäßig" auf die Menschheit losgelassen.

Lobenswert. Aber es gibt landauf landab genügend "Altlasten" die noch keinen Funklehrgang absolviert haben. Wenn dann sollten wir das richtig machen. Dann wären die FW-Angehörige die keinen Funklehrgang haben überhaupt nicht "einsatztauglich". Heutzutage hat der Sprechfunk eine solche Bedeutung das er an sich bei (fast) allen Übungs- und Einsatzdiensten genutzt wird.

Wegen einem fehlenden Funklehrgang wird aber sicherlich niemand auf den Gedanken kommen Feuerwehrangehörige die schon länger dabei sind und entsprechende Erfahrung haben vom Übungs- und Einsatzdienst auszuschliesen.

Hier sieht man deutlich das die Realität sich von den rechtlichen und organisatorischen Vorgaben unterscheidet. Das ist an sich nicht gut.

Meiner Meinung nach ist aber der Spezialfall das eine JF im 2m-Bereich eine organisierte Funkübung durchführt kein Problem. Die Vorteile das die Jugendlichen in dem Alter die Bedienung und den Ablauf beim Sprechfunk damit spielerisch lernen überwiegt die theoretisch vorhandenen Bedenken.

Ausserdem gibt (oder gab?) es Musterausbildungspläne mind. einer Landesjugendfeuerwehr in der der 2m-Sprechfunk eine sinnvolle Rolle spielt ( oder gespielt hat). In BaWü hatten bzw. haben wir das.


MkG Jürgen Mayer

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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen588554
Datum22.10.2009 17:5626236 x gelesen
Geschrieben von Lüke Freese
Legen wir selber fest was erlaubt und was nicht erlaubt ist?

http://www.fuk.de/pdf-dl.php?id=179&type=1
Wenn ich hier nachlese steht doch der BOS Funk in einer Reihe mit den anderen nicht erlaubten Tätigkeiten.


... formal hast Du unbestritten recht ... die gelebte Realität sieht hier anders aus ...

Und ich frage mich nach dem (unfallverhütungstechnischen) Sinn dieser Regelung. Auf der anderen Seite ermöglicht das DLRG mit 14 Jahren die vollständige (BOS-) Sprechfunkausbildung ...

Und ob es nun gerade sinnvoll ist um den Jugendlichen mal den Sprechfunk näher zu bringen extra PMR-Geräte zu beschaffen ist kann man zumindest aus finanzieller Sicht auch kritisch hinterfragen ...


Gruss
Gerhard


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AutorManu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz588557
Datum22.10.2009 18:0026084 x gelesen
Geschrieben von Lüke FreeseWenn ich hier nachlese steht doch der BOS Funk in einer Reihe mit den anderen nicht erlaubten Tätigkeiten.

Aha.

Fassen wir zusammen:
BOS-Funk ist gefährlich.
Die Handhabung anderer Funksysteme ist für den Anwender gleich
Funk ist gefährlich
Funk ist in der JF gefährlich
Funk in der JF ist verboten.

Tja Leute, also auch nix mit der Idee sich in einem öffentlichen Frequenzbereich zu tummeln.


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AutorKevi8n M8., Kronshagen / Schleswig-Holstein588559
Datum22.10.2009 18:0125778 x gelesen
Genau, da hast Du recht. Die Frage ist, was wird gehört und was wird bedient?

Jeder JFler wird bei uns in der Feuerwehr - genauso wie ich damals - 4m-FW-BOS-Funk mithören, wenn er in einem Auto sitzt und gerade irgendwer im Kreis spricht und dabei eventuell auch personenbezogene Daten mitbekommen. Ist halt so.

Wie gesagt, "gehört" der 2m Kanal hier auch uns, d. h. da läuft außer durch uns kein Funkverkehr. Ob die Kinder nun Gesprächsführung und das Drücken der Taste mit 2m- oder PMR-Geräten lernen, ist für mich kein Unterschied.

Die Begrenzung des Teilnehmerkreises bei den BOS ist meiner Meinung nach kein Problem der Gerätebedienung oder Gefährlichkeit sonder eher des Datenschutzes und der Freihaltung der Kommunikationswege für den Einsatz.
Und da sehe ich bei einem anderweitig nicht frequentiertem 2m-Kanal keine Probleme, wenn nichtberechtigte FW-Mitglieder (unter Aufsicht!!) funken.
Bei einem 4m-Kanal mit Umlauf personenbezogener Daten kann man dann eher Bauchschmerzen haben, aber dein Beispiel mit den Passanten sagt da genau das Richtige.


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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW588561
Datum22.10.2009 18:1125930 x gelesen
Geschrieben von Lüke FreeseLegen wir selber fest was erlaubt und was nicht erlaubt ist?

http://www.fuk.de/pdf-dl.php?id=179&type=1

Wenn ich hier nachlese steht doch der BOS Funk in einer Reihe mit den anderen nicht erlaubten Tätigkeiten


Ja das ist dieses berühmte Merkblatt das auch Übungen mehrerer JF als gefährlich verbietet und fordert das Erleuterungen nur mit gebührendem Sicherheitsabstand durchgeführt werden dürfen.

Wer sich dran halten will.

Gruß

thomas


Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorMart8in 8P., Niederscheld / Hessen588562
Datum22.10.2009 18:1425680 x gelesen
Hallo,

da will ich doch auch mal meinen Senf dazugeben:

Formell hast du voll und ganz recht!

aber ich frag mich wirklich grad wo wir mittlerweile angekommen sind!!!

Wenn ich diesen Zettel lese kann ich zum Teil nur mit dem Kopf schütteln!

Wir sollen den Juegndlichen Toleranz und Teamarbeit bebringen, aber Großübungen mit anderen Jugendabteilungen (da denke ich nicht nur an die Nachbarwehr sondern auch an das Jugend-THw und Rotkreutz und die ganzen anderen....) sind verboten bzw. zu unterlassen.... *kopfschüttel*

Bei Erläuterung von Einrichtungen und Geräten ist ein ausreichender Sicherheitsab-stand einzuhalten.
Bei den Gerätschften die weiter unten aufgeführt sind (TH-Satz ect.) kann ich das vielleicht noch verstehen, aber so generell geschrieben??

Also wenn wir nach diesem Schreiben 100%tig arbeiten würden, würde unsere Jugendarbeit ganz ganz mager aussehen und sich nach spätestens 1-2 Jahren erübrigen weil keiner mehr kommt!


so und jetzt Bach to Topic:

Wir suchen uns gewisse Punkte aus und die Kids müssen uns Betreuern sagen was sie da sehen oder sie werden nacxh Irgendwelchen Sachen gefragt die nur dort sind.... (einfach um zu merken dass sie wirklich da sind (Kinder können ziemlich lauf-Faul sein ;-) )

Ansonsten machen wir das ganze auch noch ne Nummer schwieriger indem wir ihnen keinen Ort nennen, sondern nur eine Koordinate und sdie dann per laminierter Kartte und Planzeiger den Ort finden müssen (setzt Allerdings auch wieder v orraus das man Kartenkunde gut bis ehr gut kann...)

Viele Grüße Maddin

Wer frei von Schuld ist, möge den ersten Stein werfen!


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AutorThom8as 8S., Bensheim-Gronau / Hessen588564
Datum22.10.2009 18:3425920 x gelesen
Hallo

Ich denke auch, dass der BOS-Funk gefährlich ist, die Strahlung und so..... :-)

Wir haben für die Zeltlager kleine Walkie Talkies. Die kosten pro paar 20 Euro oder sowas. Soviel ist denk ich für jede Feuerwehr drin (Evtl auch aus mitteln der FUK um die Jugendlichen vor den "richtigen" (gefährlichen) Funkgeräten zu schützen.:-) )

Zum Thema: Ich denke das Spiel mit dem Lego ist sehr gut. Haben das auch schon bei den Aktiven versucht, war ein großer erfolg. Ich würde dir empfehlen das Spiel aber mit ganz einfachen Figuren probieren (das kann schon herrasuforderung genug sein, man kann sich steigern).

Man kann auch bei Übungen bereits funken. Kleine Sachen wie "Wasser marsch/halt" sind ein Anfang, dabei lernen sie, wie man richtig am Funk Leute "anruft".

Gruß Thomas

PS: Manche Teile des beitrags sind nicht ganz ernst gemeint. :-D


Das ist meine persönliche Meinung, und nicht die einer Feuerwehr. Wer Teile meines Beitrages ausserhalb dieses Forum nutzen möchte, muss per Mail anfragen.

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AutorMarv8in 8D., Harmstorf / Niedersachsen588567
Datum22.10.2009 19:1725689 x gelesen
Ich danke euch für die vielen Antworten ;-)
Ich war eben beim anderen Betreuer und wir haben das Ding nun durchgezogen :D Wir haben Fragen ausgedacht, die wir auf einem Laufzettel für die beiden Jugendgruppen aufgeschrieben haben und den beim Marsch mitgeben, die sie unterwegs beantworten müssen.
Dazu haben wir halt noch Fragen, die wir den über Funk mitteilen, die sie und auch über Funk zurück antworten müssen.
Wir arbeiten natürlich nur mit 2m Geräten denn so groß ist unser Ort nicht ;-)

Also danke an alle ;-)


[img]http://www.feuerwehr-bendestorf.de/html/mitglied_werden_topic.jpg[/img]

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AutorPhil8ipp8 H.8, Engelsbrand / Baden-Württemberg588568
Datum22.10.2009 19:2225906 x gelesen
Hallo Marvin,

unabhängig von der Frage, ob Funk in der JF benutzt werden darf oder nicht:

Es gibt solche 08-15 Fragen wie Standort, etc., wird aber nach ner Stunde ziemlich langweilig und artet meistens in einer sinnlosen Blödelei aus, was bei uns schon mal nen Anschiss vom Commander nach sich gezogen hat, der zufällig mitgehört hat...*unbeteiligt schau*

Besser ist folgendes:

Räuber und Gendarm Spiel...hatten wir erst vor drei, allerdings von zwei Jugendlichen ausgearbeitet.
Zwei Verfolgergruppen, denen ein zweiter Funkkanal zur "geheimen" Absprache zur Verfügung steht, sowie ein Kanal, den auch die Verfolgten mithören, über den die "Räuber" auch alle 10 Min ihre Position durchgeben...
Macht richtig Laune... ;-)

Kleiner Tipp: Vorher die "Terrorie", die mir persönlich richtig Spaß macht (ich bin nicht normal *g*), dann alles in der Praxis durchführen...man merkt gleich, wer aufgepasst hat *fg*


MfG/MkG Philipp Hermann
-----------------------------------------------------------
Alles, was ich schreibe, ist meine eigene Meinung und nicht zwangsläufig die meiner FF!!!
Ich untersage jegliches, auch auszugsweise, Kopieren meiner Beiträge ohne meine schriftliche Zustimmung!!!

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg588579
Datum22.10.2009 20:4826095 x gelesen
Guten Abend

Geschrieben von Gerhard Bayer

Und ich frage mich nach dem (unfallverhütungstechnischen) Sinn dieser Regelung.

Neben anderen Merkwürdigkeiten des NDS-Errlaßes frage ich mich auch was BOS-Funk und UVV etc. miteinander zu tun haben ?
Weis überhaupt wser genau ab wieviel Jahren man die angesprochenden Verpflichtungserklärung gem. FwDV 810 Anlage 14 unterschreiben darf ?

Auf der anderen Seite ermöglicht das DLRG mit 14 Jahren die vollständige (BOS-) Sprechfunkausbildung ...


Bei anderen Jugendorganisationen im BOS-Bereich ebenfalls üblich,
z.B.: "Leitfaden THW-Ausbildung Junghelfer (Seie 7/8) oder den JRK , dass man mit BOS-Funkgeräten übt. Und in den Ausbildungsplänen mancher Landes-JF (z.B. Bayern "Jugendwart-Mappe") ebenfalls üblich.

Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg588580
Datum22.10.2009 20:5125699 x gelesen
Guten Abend

Geschrieben von Thomas Edelmann

Ja das ist dieses berühmte Merkblatt das auch Übungen mehrerer JF als gefährlich verbietet

Massenhaft Verletze JF-Ler bei " Dieser " und " Dieser " JF-Groß-Übung am letzten Samstag ;-)))


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)

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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen588587
Datum22.10.2009 21:0625830 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Bernhard DeimannWeis überhaupt wser genau ab wieviel Jahren man die angesprochenden Verpflichtungserklärung gem. FwDV 810 Anlage 14 unterschreiben darf ?

... nach Meinung der (bzw. der mit dieser Frage betrauten ... weil drei Juristen = vier Meinungen ;-) ) Juristen des HMdIS mit 14 Jahren - da Fragen der Strafmündigkeit und nicht des Zivilrechtes berührt sind (weil das Gerücht 18 Jahre im Umlauf war/ist).

Gruss
Gerhard


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AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 588589
Datum22.10.2009 21:0925725 x gelesen
Hallo!

Hmmm.... also ich frage mich jetzt etwas erstaunt in wie weit dann die Empfehlungen aus diesem Machwerk Infoblatt dann (rechtlich??) bindend sind, wenn mann hier ganz offen dazu aufruft diese Empfehlungen zu ignorieren und dazu auch noch freudestrahlend Beispiele bringt.

Geschrieben von Bernhard DeimannMassenhaft Verletze JF-Ler bei " Dieser " und " Dieser " JF-Groß-Übung am letzten Samstag ;-)))

Tja, was wäre wenn?

Bitte versteht mich nicht falsch.
Mittlerweile habe ich schon so viele Vorschriften und Empfehlungen in den Hände gehabt, dass ich mich frage, wie man überhaupt noch Realitätsnah ausbilden soll. Man kann doch den Leuten nicht ales in der warmen Stube über Lehrfilme beibringen.

Bei manchen Erstellern solcher Merkblätter vermisse ich den Sinn für die Realität.

GRuß vom Berg

Jakob


Dieser Beitrag ist meine ganz private Meinung und ist unter widrigsten Umständen, mit Hilfe einer Taschenlampe in das offene Ende eines Glasfaserkabels gemorst worden...

Suche folgende Reservistenkrüge (Soldatenkrüge):
22. Inf.-Reg. Saargemünd / 5. Chevaulegers -Reg. Zweibrücken / 1. MG-Abteilung Landau / 23. Inf.-Reg. Germersheim / 2. Train-Bataillon Germersheim / 2. Pionierbataillon Germersheim / 23. Inf.-Reg. Kaiserslautern / 18. Inf.-Reg Kaiserslautern.

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg588590
Datum22.10.2009 21:1325563 x gelesen
Guten Abend

Geschrieben von Jakob Theobald

Hmmm.... also ich frage mich jetzt etwas erstaunt in wie weit dann die Empfehlungen aus diesem Machwerk Infoblatt dann (rechtlich??) bindend sind, wenn mann hier ganz offen dazu aufruft diese Empfehlungen zu ignorieren und dazu auch noch freudestrahlend Beispiele bringt.

Diese Regelung gilt nur für Niedersachen, die gezeigten Übungen fanden in Baden-Württemberg statt ;-))

" Hier " was zum Thema von der Unfallkasse Baden-Württemberg.

Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)

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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen588591
Datum22.10.2009 21:1325731 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Jakob TheobaldHmmm.... also ich frage mich jetzt etwas erstaunt in wie weit dann die Empfehlungen aus diesem Machwerk Infoblatt dann (rechtlich??) bindend sind, wenn mann hier ganz offen dazu aufruft diese Empfehlungen zu ignorieren und dazu auch noch freudestrahlend Beispiele bringt.

... nun ja, die bindende Wirkung eines Merkblattes der FuK Niedersachsen möchte ich für den Bereich BW, HE und RLP doch bezweifeln ;-) Und zumindest von der UKH (hess. Unfallversicherungsträger) ist mir derartiges nicht bekannt ...

Gruss
Gerhard


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AutorMarv8in 8D., Harmstorf / Niedersachsen588592
Datum22.10.2009 21:1725513 x gelesen
Ihr müsst mir keine weiteren Antworten schicken. Wir haben bereits alles fertig ;-)
Danke nochmal!


[img]http://www.feuerwehr-bendestorf.de/html/mitglied_werden_topic.jpg[/img]

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg588595
Datum22.10.2009 21:2125489 x gelesen
Guten Abend

Geschrieben von Gerhard Bayer

... nun ja, die bindende Wirkung eines Merkblattes der FuK Niedersachsen möchte ich für den Bereich BW, HE und RLP doch bezweifeln ;-) Und zumindest von der UKH (hess. Unfallversicherungsträger) ist mir derartiges nicht bekannt ...

Die JF BaWü bietet gem. ihrer "Lehrgangsbroschüre" Lehrgänge an der LFS BaWü den Lehrgang "Anlegen und Durchführen von Einsatzübungen in der JF" an; dabei ein Themenbereich: "Vorbereitung einer Jugend-Einsatzübung mit ein oder mehr Jugendgruppen".
Für 2010 sind ebenfalls solche Lehrgänge wieder geplant.


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg588605
Datum22.10.2009 22:0825583 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Jakob TheobaldHmmm.... also ich frage mich jetzt etwas erstaunt in wie weit dann die Empfehlungen aus diesem Machwerk Infoblatt dann (rechtlich??) bindend sind, wenn mann hier ganz offen dazu aufruft diese Empfehlungen zu ignorieren und dazu auch noch freudestrahlend Beispiele bringt.

Ganz einfach - das hier zitierte Merkblatt gilt für die JFs in BaWü nicht. "Falsche" Unfallkasse.

"Unsere" Unfallkasse sieht da kein Problem ...


MkG Jürgen Mayer

Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen588666
Datum23.10.2009 13:4425458 x gelesen
Geschrieben von Lüke FreeseIst schon ein Unterschied: Funk hören oder ein BOS Gerät selber bedienen. An der Einsatzstelle werden den Passanten, die "zufällig" den Funkverkehr mithören können, ja auch nicht die Ohren zugebunden.

Genau. Und deshalb sind die Vorschriften zum Datenschutz und zur Verschwiegenheit auch solange real völlig witzlos, solange man den Funk z. B. auf den Außenlautsprecher schalten kann.

Das Unerlaubte erlangen von geschützten Informationen geschieht durchs HÖREN.


Gruß

A.

Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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AutorLuis8 H.8, Langenfeld / NRW588739
Datum23.10.2009 22:0125622 x gelesen
Also zunächst mal die Frage mit welcher "Altersklasse" du das Ganze durchführen willst?

Falls es Ältere sind würd ich folgendes Vorschlagen:
Man teilt die Jugendlichen in kleine Gruppen ein und ordnet ihnen Fahrzeuge mit entsprechender Funkkennung zu.
Dann wird noch ein "Zentralist"(Zentrale oder ELW) bestimmt.
Nun muss vorher ein Einsatzszenario mit Vorkommnissen, Nachalamierungen etc. von den Ausbildern besprochen werden.
Dann werden die "Fahrzeuge" alarmiert und müssen der Zentrale(ELW) und anderen Fahrzeugen die im Laufe des "Einsatzes" anfallenden Geschenisse mitteilen.

-also bei uns werden die realistische Sachen viel viel viel lieber gemacht als die Spielchen-

Viel Spaß bei der Durchführung
P.s.
Im Falle des 2m Gebrauchs kann eine Absprache mit den anderen "Mithörern" jeglichen Streit vermeiden;)


Dies ist meine persöhnliche Meinung- nicht die meiner Feuerwehr

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AutorMarv8in 8D., Harmstorf / Niedersachsen588740
Datum23.10.2009 22:0625516 x gelesen
Wir haben doch gestern alles fertig geplant! Danke nochmal für die Ideen ;-)


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AutorHara8ld 8H., Erfurt / Thüringen589050
Datum26.10.2009 09:1325686 x gelesen
Geschrieben von Bernhard DeimannWeis überhaupt wser genau ab wieviel Jahren man die angesprochenden Verpflichtungserklärung gem. FwDV 810 Anlage 14 unterschreiben darf ?

Ab 18!

Erläuterung:
In der FwDV 2 ist für die Truppmannausbildung geregelt, dass die Lehrgänge „Sprechfunker“ und „Atemschutzgeräteträger“ nach dem Grundausbildungslehrgang –Teil 1 absolviert werden können.

Dabei sind jedoch die besonderen rechtlichen Bestimmungen zu beachten. So ist in Punkt 1.4.4 der PDV/DV 810.3 festgelegt, dass „die Teilnehmer am Fernmeldeverkehr der Verschwiegenheitspflicht unterliegen, die sich aus der im § 11 Abs. 1 Nr. und 4 StGB definierten rechtlichen Stellung ergibt. Der Personenkreis ist nach dem Verpflichtungsgesetz (Art. 42 EGStGB) förmlich zu verpflichten (ein Muster der Verpflichtung ist als Anlage 1 der PDV/DV 810.3 beigefügt).

Gemäß § 1 Abs. 3 Verpflichtungsgesetz wird über die Verpflichtung eine Niederschrift aufgenommen, in der auf die strafrechtlichen Folgen einer Pflichtverletzung hingewiesen wird und die der Verpflichtete mit unterzeichnet. Daraus ergibt sich zwangsläufig, dass nur volljährige Personen (über 18 Jahre, geregelt in § 2 BGB) verpflichtet werden können, da Jugendliche unter 18 Jahren keine rechtsverbindlichen Unterschriften leisten können.


Ich finde es bedenklich, wenn im Forum zu Fragen "aus dem Bauch" diskutiert wird, ohne die rechtlichen Fragen zu kennen. Steht es und eigentlich an, geltendes Recht -nicht nur FunK- zu ignorieren?

Auch der Hinweis, dass in anderen Feuerwehren das und das auch gemacht wird, hilft hier nicht weiter, da es "nur Gleicheit im Recht gibt, jedoch nicht im Unrecht!"


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Harald



Das ist meine private Meinung!
Diese habe ich mir gebildet unter Nutzung der mir bisher zugänglichen Informationen.
Ich bin bereit, meine Meinung zu ändern, aber nur aufgrund von überzeugenden Tatsachen, nicht jedoch wegen unbewiesener Behauptungen.

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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen589057
Datum26.10.2009 10:4325638 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Harald HilpertGemäß § 1 Abs. 3 Verpflichtungsgesetz wird über die Verpflichtung eine Niederschrift aufgenommen, in der auf die strafrechtlichen Folgen einer Pflichtverletzung hingewiesen wird und die der Verpflichtete mit unterzeichnet. Daraus ergibt sich zwangsläufig, dass nur volljährige Personen (über 18 Jahre, geregelt in § 2 BGB) verpflichtet werden können, da Jugendliche unter 18 Jahren keine rechtsverbindlichen Unterschriften leisten können.

... der zuständige Jurist des IM Hessen war bei der Prüfung dieser Frage aber nachdrücklich anderer Ansicht. Hinsichtlich deinem Hinweis auf BGB wg. unter 18: es geht nicht um Zivilrecht (-> BGB) sondern um strafrechtliche Aspekte (-> StGB)

Geschrieben von Harald Hilpertch finde es bedenklich, wenn im Forum zu Fragen "aus dem Bauch" diskutiert wird, ohne die rechtlichen Fragen zu kennen.

... insoweit war da nichts mit "aus dem Bauch heraus" - dass man unter 18 in HE die Sprechfunkberechtigung erwerben kann ist derzeitige Erlasslage in Hessen ...

Geschrieben von Harald HilpertSteht es und eigentlich an, geltendes Recht -nicht nur FunK- zu ignorieren?

... s.o. - also mal langsam ...


Gruss
Gerhard


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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen589060
Datum26.10.2009 10:5925374 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Harald HilpertGemäß § 1 Abs. 3 Verpflichtungsgesetz wird über die Verpflichtung eine Niederschrift aufgenommen, in der auf die strafrechtlichen Folgen einer Pflichtverletzung hingewiesen wird und die der Verpflichtete mit unterzeichnet. Daraus ergibt sich zwangsläufig, dass nur volljährige Personen (über 18 Jahre, geregelt in § 2 BGB) verpflichtet werden können, da Jugendliche unter 18 Jahren keine rechtsverbindlichen Unterschriften leisten können.

... im Übrigen hindert einem ja niemand - wie bei Aufnahme-/Übertrittsanträgen in die FF von Minderjährigen (das geht in Hessen bekanntlich ab 17) ohnehin notwendig - eine zusätzliche Unterschrift des/der Erziehungsberechtigten vorzusehen und einzuholen ...


Gruss
Gerhard


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AutorHara8ld 8H., Erfurt / Thüringen589067
Datum26.10.2009 11:3225382 x gelesen
Geschrieben von Gerhard Bayerdeinem Hinweis auf BGB wg. unter 18: es geht nicht um Zivilrecht (-> BGB) sondern um strafrechtliche Aspekte (-> StGB)

sorry, doch BGB! dort steht, ab wann rechtverbindliche Unterschriften geleistet werden können. Erst "unterschrieben" und das auch dürfen- dann kommt das StGB!

Geschrieben von Gerhard Bayerdass man unter 18 in HE die Sprechfunkberechtigung erwerben kann ist derzeitige Erlasslage in Hessen ...

Ja, dass mag so sein....

Wenn ich mir verschiedene Reglungen in den Bundesländern ansehe, fallen mir eine ganze Reihe von Erlassen, Vorschriften usw. auf, die im Widerspruch zu an sich eindeutigen Rechtsformulierungen stehen.


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Harald



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AutorMari8o S8., Egglkofen / Bayern589403
Datum28.10.2009 14:0226034 x gelesen
Hallo zusammen,

hab das gestern gleich mal in die Tat umgesetzt. Von den Regeln her haben wir es ein wenig anders gemacht. Wir sind eine kleine Gemeinde mit ca. 900 Einwohner im Hauptortsteil, also nicht so groß :-)

Wir haben Trupps zusammengestellt mit jeweils einen JW/Ausbilder als Aufsicht und 2 Kids incl. Warnwesten. (Sonnst kommt mir hier gleich noch jemand mit iregend einer Vorschrift….)

„Mr. X“ bekam 10 min Vorsprung und konnte ich sich im Gemeindegebiet bewegen. Gültig wahren nur Straßen und öffentlich Plätze.

Danach durften die Suchenden alle 5min immer eine Frage per Funkt an „Mr. X“ stellen. z.B „Befinden sie sich nördlich oder Südlich der Bahnlinie“.
Die „Jäger“ haben sich auch über Funk abgesprochen „ Gehen sie über die X-Straße bis zur Kreuzung Y vor“ ect. Funkablauf lief ganz normal über „Florientine E. 1 von 2 kommen“ ect….Der Übungseffekt war da
2mal konnte Mr. X gefasst werden, einmal nicht :-). Denn Kids hat es viel Spaß gemacht.

Danke für den Tip!

Gruss aus Oberbayern


Wer aufhört dazu zu lernen, hört auf Gut zu sein!

Mir ist bewusst das ich zu wenig weiß…

Demokratie ist immer auch - die Meinung des Andersdenkenden respektieren.
Dies ist ausschließlich meine persönliche Meinung und keinesfalls die meiner Wehr oder deren Führung!

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AutorPatr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg589425
Datum28.10.2009 16:5225912 x gelesen
Hallo Mario!

Bei so ner kleinen Gemeinde ist es natürlich etwas schwerer. Bei uns (ca. 5000 Einwohner) dann schon interessanter. Bei uns gabs nur wenige Abende, an denen wir mehr als einen Durchgang gemacht haben. Kommt natürlich auch drauf an, wie gut sich Mr.X auskennt und ggf. irgendwelche Fußwege etc. kennt um den Jägern zu entkommen.

Gruß Patrick


Das war meine Meinung

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AutorMari8o S8., Egglkofen / Bayern589525
Datum29.10.2009 09:3025737 x gelesen
Hallo Patrick,

deshalb auch die leichte Abwandlung das Mr.X nicht seinen Standort verrät, sondern die Jäger durch Fragen das mögliche Gebiet eingrenzen. :-)

Aber war mal eine schönbe Abwechslung.

Gruß Mario


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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg622799
Datum27.04.2010 15:1633211 x gelesen
Guten Tag

Hier ein Hinweis zu einer JF-Funkübung der JF-BaWü:

-> " HydrantÜBUNG 01 - Funk ".

Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)

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 22.10.2009 16:07 Marv7in 7D., Harmstorf (neben Bendestorf)
 22.10.2009 16:17 Denn7is 7F., Senden
 22.10.2009 16:26 Marv7in 7D., Harmstorf (neben Bendestorf)
 22.10.2009 16:44 ., Bad Hersfeld
 22.10.2009 16:44 Kevi7n M7., Kronshagen
 22.10.2009 16:57 Patr7ick7 W.7, Albstadt
 28.10.2009 14:02 Mari7o S7., Egglkofen
 28.10.2009 16:52 Patr7ick7 W.7, Albstadt
 29.10.2009 09:30 Mari7o S7., Egglkofen
 22.10.2009 17:06 Lüke7 F.7, Ochtersum
 22.10.2009 17:14 Jürg7en 7M., Weinstadt
 22.10.2009 17:34 Lüke7 F.7, Ochtersum
 22.10.2009 17:38 Magn7us 7H., Pöttmes
 22.10.2009 17:51 Jürg7en 7M., Weinstadt
 22.10.2009 17:56 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
 22.10.2009 20:48 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 22.10.2009 21:06 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
 26.10.2009 09:13 Hara7ld 7H., Erfurt
 26.10.2009 10:43 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
 26.10.2009 11:32 Hara7ld 7H., Erfurt
 26.10.2009 10:59 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
 22.10.2009 18:00 ., Westerwald
 22.10.2009 18:34 Thom7as 7S., Bensheim-Gronau
 22.10.2009 19:17 Marv7in 7D., Harmstorf
 22.10.2009 18:11 Thom7as 7E., Nettetal
 22.10.2009 20:51 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 22.10.2009 21:09 Jako7b T7., Bischheim
 22.10.2009 21:13 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 22.10.2009 21:13 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
 22.10.2009 21:17 Marv7in 7D., Harmstorf
 22.10.2009 21:21 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 22.10.2009 22:08 Jürg7en 7M., Weinstadt
 22.10.2009 18:14 Mart7in 7P., Niederscheld
 22.10.2009 17:23 Kevi7n M7., Kronshagen
 22.10.2009 17:39 Lüke7 F.7, Ochtersum
 22.10.2009 18:01 Kevi7n M7., Kronshagen
 23.10.2009 13:44 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
 22.10.2009 19:22 ., Engelsbrand
 23.10.2009 22:01 Luis7 H.7, Langenfeld
 23.10.2009 22:06 Marv7in 7D., Harmstorf
 27.04.2010 15:16 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
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