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ThemaEine Dienstanweisung aus dem Jahre 200812 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
 
AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 589939
Datum01.11.2009 19:478895 x gelesen
Fundstück

Ich stell es erstmal absolut ohne Wertung ein..


Grüße, BeschFl

für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius)

"Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy)

Ich bin ein Freund der klaren Worte

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AutorPete8r A8., Ohrdruf / Thüringen589950
Datum01.11.2009 20:235754 x gelesen
Das ist doch mal was, oder?


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AutorThom8as 8E., Hohenstein / Thüringen589955
Datum01.11.2009 21:465456 x gelesen
Ich bin beeindruckt! Da hat sich einer richtig Mühe gegeben. Folgende Fragen stellen sich mir: Welche Konsequenzen drohen bei Verstoß gegen die DA? Wenn ich mir die Gerätehäuser und Fahrzeuge auf der Internetseite so ansehe, sind Fahrzeuge und Geräteheuser auch nicht auf dem neuesten Stand. Wie reagieren die Fw-Mitglieder auf eine, doch recht vollständig gefasste DA mit dem Querverweis auf die UVV, wenn die von der Gemeinde gestellten Fahrzeuge und Häuser dieser noch nicht entsprechen und damit die UVV und andere Gesetzlichkeiten auch auch nicht einhaltbar sind?

Dies ist ein Problem vieler Flächengemeinden mit mehreren Ortswehren, so auch meiner eigenen. Die Fragen sollen daher keine Abwertung der Fw-Arbeit im Amt Friesack sein, sondern wirkliches Interesse!

Gibt es in anderen Wehren vergleichbare Dienstanweisungen?

mkg
thomas


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg589956
Datum01.11.2009 21:485264 x gelesen
Geschrieben von Thomas EversIch bin beeindruckt! Da hat sich einer richtig Mühe gegeben.

Richtig. Wobei man ehrlicherweise sagen muß, daß ein nicht unerheblicher Teil so in den meisten Feuerwehrgesetzen unter dem Punkt Rechte und Pflichten drinne steht. Ein weiterer nicht unerheblicher Teil ergibt sich aus dem aktuellen FwDVen.

Aber besser als nichts auf alle Fälle.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorLutz8 R.8, Weener / Niedersachsen589997
Datum02.11.2009 10:314603 x gelesen
Moin,

es stimmt zwar, daß vieles in "Rechte und Pflichten" der meisten Brandschutzgesetze steht, aber es steht auch vieles aus anderen Gesetzen und Verordnungen/Vorschriften/Erlassen drin. Alles in allem eine schöne Zusammenfassung die sprachlich nicht zu sehr dem Amtsdeutsch verfällt.

Ob das notwendig ist sowas auf kommunaler Ebene nochmal zu verschriftlichen darf sicher gefragt werden. Ich persönlich halte es aber für sinnvoll da hier auch auf regionale Besonderheiten eingegangen werden kann. Gewisse regionale Regelwerke würde ich sogar als Anlage dazu nehmen ( AAO, Schlauchpflege, Atemschutz ). So hätte jeder FA ein guten Gesamtleitfaden an der Hand.

Gruß aus dem Rheiderland

Lutz


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AutorHenn8ing8 R.8, Flensburg / Schleswig-Holstein590209
Datum03.11.2009 12:124265 x gelesen
Hallo !
Also ich finde den Absatz hier merkwürdig:
Geschrieben von --Dienstanweisung---
6b)
-eingeleitete Ordnungswidrigkeiten- bzw. Strafverfahren, soweit in deren Folge
der Führerscheinentzug ausgesprochen wurde oder ein Punktestand beim
Kraftfahrtbundesamt ab 9 Punkte zu erwarten bzw. zu verzeichnen ist.

Die Mitteilungen sind vom Wehrführer und dem zu unterrichtenden Träger des
Brandschutzes vertraulich zu behandeln. Während eines laufenden Verfah-rens
kann der Feuerwehrmann/die -frau durch den Wehrführer bis zu dessen
Abschluss vom Dienst beurlaubt werden. Soweit eine Beurlaubung ausgesprochen
wird, ruhen alle Rechte und Pflichten aus der Mitgliedschaft.


Das heisst doch wenn ich geblitzt wurde mit überhöhter Geschwindigkeit und mein Lappen einen Monat weg ist, dann muss ich das dem Wehrführer melden und kann beurlaubt werden ???
Das geht den Wehrführer doch herzlich wenig an, außer ich bin potentieller Einsatzfahrer etc.
Und was das mit den 9 Punkten soll...Wenn ich diverse Male unangeschnallt oder mit Handy am Ohr erwischt worden bin, dann muss ich das auch melden ?
Sehr komisch. Oder wird das durch die Gesetzgebung in Brandenburg gestützt ?

mkg Henning


NEU im Netz: www.spritzenhaus.info
Meine Wehr: www.feuerwehr-engelsby.de
Ob Fahrzeuge, ob Alarmierung..es lebe das "Flensburger Modell" ;) xD
Flensburg..gaaanz oben im Norden :D

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AutorLars8 J.8, Krefeld / NRW590265
Datum03.11.2009 15:314264 x gelesen
Geschrieben von Henning RolappDas geht den Wehrführer doch herzlich wenig an, außer ich bin potentieller Einsatzfahrer etc

Doch es geht ihn sehr wohl an. Wenn du nämlich im Einsatz den MTW zur Einsatzstelle fährst, Wäre es für den Halter des Fahrzeuges in dem Moment "Anordnen von Fahren ohne Fahrerlaubnis" da der Halter neben dem Fahrer in jedem Fall erstmal Pauschal eine Anzeige mit gepinnt bekommt...auf irgendeine natürliche Person (die Gemeinde Als Träger des Brandschutzes ist in dem Sinne ja nur Juristische Person und kann nicht persönlich belangt werden) wird das in der Regel zurückfallen und da der Wehrführer/Leiter der Feuerwehr dein Dienstvorgesetzter ist, wird er sich durch diese Regelung schonmal ein Stück weit aus der Schlinge ziehen, da er dir offiziell damit einhergehend auch das Führen von Einsatzfahrzeugen untersagen wird.


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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg590278
Datum03.11.2009 17:324109 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Lars Jansenoch es geht ihn sehr wohl an. Wenn du nämlich im Einsatz den MTW zur Einsatzstelle fährst,

Das dürfte nur bei den Feurwehren zutreffen bei denen z.B. ein MTW von "jedermann" gefahren wird. Es gibt aber Feuerwehren bei denen auch das Fahren eines MTWs nur bestimmten, z.B. eingewiesenen, Personen gestattet ist.

In "meiner" Feuerwehrabteilung gibt es keinen MTW. Da dürfen sowieso nur eingewiesen Maschinisten die zwei Fahrzeuge bewegen. Und da bin ich wohl verpflichtet meinem Kdt. im Falle eines (temporären) Führerscheinentzug zu informieren. Mein Kamerad der kein Führerschein für die zwei Grossfahrzeuge hat bräuchte auch niemanden über seinen Führerscheinverlust informieren. Warum auch?


MkG Jürgen Mayer

Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY590284
Datum03.11.2009 18:284000 x gelesen
Hallo Forum,

da hat wohl jemand zu viel Zeit gehabt.
In meiner "Dienstzeit" bei der FF hat es sowas noch nie gebraucht. Eigentlich ergibt sich ja das "Dienstgeschäft" aus dem Feuerwehrgesetz, bzw. der Vollzugsbekanntmachung und der Durchführungsbestimmung.
Andere Sachen, die in dieser DA geregelt sind, sollten eigentlich für jeden FM (SB) selbstverständlich sein und bedürfen m.E. keine Anweisung.
Man kann auch alles überregulieren.


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorRalf8 H.8, Drebkau / Brandenburg590287
Datum03.11.2009 19:164063 x gelesen
Geschrieben von Thomas EversFolgende Fragen stellen sich mir: Welche Konsequenzen drohen bei Verstoß gegen die DA?

Ergeben sich aus §§ 7 und 8 der Tätigkeitsverordnung Freiwillige Feuerwehren - TVFF des Landes Brandenburg.

Gruß


www.ffw-drebkau.de

Das Gute an Feinden ist man weiß wo sie stehen, bei Freunden ist das anders. (Tom Clancy, Gnadenlos)

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AutorHenn8ing8 R.8, Flensburg / Schleswig-Holstein590299
Datum03.11.2009 21:243788 x gelesen
Geschrieben von Henning RolappDas geht den Wehrführer doch herzlich wenig an, außer ich bin potentieller Einsatzfahrer etc

Ich habe wohl vorrausgesetzt dass, wie bei uns, nur eingewiese Fahrer fahren dürfen. Das meinte ich mit "potentieller" Einsatzfahrer.


NEU im Netz: www.spritzenhaus.info
Meine Wehr: www.feuerwehr-engelsby.de
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Flensburg..gaaanz oben im Norden :D

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 590351
Datum04.11.2009 05:363952 x gelesen
Ich find es nicht schlecht. Sicherlich ist es an der ein oder anderen Stelle ein wenig "zu poetisch".

Es hat halt ein wenig SER Charakter weil vieles von allen Stellen an einer Stelle zusammengefasst wird.

Besonders gut gefällt mir
§ 23 - Durchführung der Ausbildung
1) Der Ausbildungsdienst muss durch den Wehrführer/Ortswehrführer vorbereitet
sein, er darf nicht aus dem Stegreif gehalten werden.



Grüße, BeschFl

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 01.11.2009 19:47 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 01.11.2009 20:23 Pete7r A7., Ohrdruf
 01.11.2009 21:46 Thom7as 7E., Hohenstein
 01.11.2009 21:48 Chri7sti7an 7F., Wernau
 03.11.2009 19:16 Ralf7 H.7, Drebkau
 02.11.2009 10:31 Lutz7 R.7, Weener
 03.11.2009 12:12 Henn7ing7 R.7, Flensburg
 03.11.2009 15:31 ., Krefeld
 03.11.2009 17:32 Jürg7en 7M., Weinstadt
 03.11.2009 21:24 Henn7ing7 R.7, Flensburg
 03.11.2009 18:28 Anto7n K7., Mühlhausen
 04.11.2009 05:36 Flor7ian7 B.7, Völklingen
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