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Thema | Funkmeldeempfänger und Arbeit | 16 Beträge | |||
Rubrik | Einsatz | ||||
Autor | Flor8ian8 P.8, Pfarrkirchen / Bayern | 590390 | |||
Datum | 04.11.2009 16:18 | 7042 x gelesen | |||
Servus Leute, ich bin seit kurzer Zeit stolzer Besitzer eines Funkmeldeempfängers Motorola SkyfireII und sollte auch während der Arbeitszeit bei einer Alamierung ausrücken (da meine Arbeitsstelle nur 7 Minuten weg ist). Naja, mir graut jetzt schon vor dem Gespräch mit meinem Chef.... Nun meine Frage, kann er mir das Aussrücken grundsätzlich verbieten? mir ist klar, dass ich nicht in allen Situationen den Arbeitsplatz verlassen kann z.B.: wenn wir unterbesetzt sind. Aber gibt es irgendeine Vorschrift bzw. Gesetz wo das alles geregelt ist und ich sommit irgendwas in der Hand habe. Vielen Dank für euere Antworten PS: auch euere persönlichen Erfahrungen würden mich interessieren. | |||||
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Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 590392 | |||
Datum | 04.11.2009 16:21 | 4407 x gelesen | |||
Hallo, bemühe bitte mal die Forumsuche zu dem Thema- da gibt es ettliche endlose Diskussionen. Arbeite die durch und stell dann noch Fragen, falls du welche hast. MfG Daniel Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht. Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung! | |||||
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Autor | Stef8an 8K., Büren / NRW | 590395 | |||
Datum | 04.11.2009 16:29 | 4203 x gelesen | |||
Hallo Florian Ob es ein Gesetz oder eine Vorschrift dazu gibt kann ich dir jetzt so aus dem Kopf auch nicht sagen. Bin auch erst seit gut 1 Jahr in der FFW. Aber eins ist sicher. Ein vernünftiges Gespräch mit deinem Chef / Personalleiter in dem du ihm erklärst das du in der Feuerwehr tätig bist und in einem Alarmfall ausrücken willst um anderen Menschen schnell fachliche Hilfe zu leisten ist garantiert der einzige richtige Weg. Ich denke das jeder Chef wenn man in einem ruhigen Gespräch auf ihn zu geht einem das nicht verbieten wird. Denn eins ist ja auch mal klar. Wenn sein Haus, Auto oder gar seine Firma brennt will er ja auch das die Feuerwehr schnell und zahlreich da ist um sein Gut zu schützen!!!! Gruß Stefan | |||||
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Autor | Kai 8K., Altenholz / Schleswig-Holstein | 590397 | |||
Datum | 04.11.2009 16:41 | 4119 x gelesen | |||
ich gebe dir mal ein paar Stichpunkte, die du in das Gespräch mit aufnehmen kannst: - Engagement für die Bürger in deinem Dorf und die Sicherheit im Betrieb - an deiner Stelle würde ich den Arbeitsplatz nur verlassen, wenn der Chef es dir ausdrücklich erlaubt. Alles andere ist unerlaubtes Entfernen vom Arbeitsplatz - Vermeide es, den Arbeitsplatz beim Alarm zu verlassen, wenn es sich um Bagatelleinsätze handelt - Besprich mit deinem Chef, was genau du in der Feuerwehr machst (Klasse C, Atemschutz etc.) - Zeig deinem Chef die Feuerwache und die Aufgaben, das hat bei mir super funktioniert - gib deinem Chef nach einem Einsatz immer eine Rückmeldung, was passiert ist - Entscheide bei Unterbesetzung nach der Dringlichkeit. Bei Menschenleben in Gefahr darf ich auch bei minimaler Besetzung los - Nutze die Fw-Tätigkeit für den Betrieb, lass dich als Ersthelfer einsetzen. So profitiert der Betrieb von deiner Fw-Tätigkeit Bereite dich auf jeden Fall vorher auf das Gespräch vor. So vermeidest du, dass du in dem Gespräch keine Antworten auf seine Fragen hast. | |||||
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Autor | Stef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz | 590398 | |||
Datum | 04.11.2009 16:44 | 3885 x gelesen | |||
Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) Grundsätzlich -> erst klären, dann laufen. Grüße Stefan "In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr | |||||
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Autor | Flor8ian8 F.8, Dachau bei München / Bayern | 590405 | |||
Datum | 04.11.2009 17:12 | 3803 x gelesen | |||
Hallo Florian, ich würde erst geben, dann nehmen :-). Weiß ja nicht wie lange Du schon dort die Ausbildungs machst. Ich habs so gemacht, dass ich das erste Ausbildungsjahr überhaupt nicht gegangen bin und das Thema auch nicht zur Sprache gebracht haben. Da sie dann gesehen haben, dass ich nicht der schlechteste Azubi bin, wars auch mit der Feuerwehr kein Problem. Wenn man erst einen guten Eindruck hinterlassen hat, fallen auch solche Forderungen dem Arbeitgeber einfacher. Wichtig ist nur, mit Verstand gehen. Wenn ein Schaden entsteht oder ein wichtiges Projekt nicht abgeschlossen werden kann weil Du fehlst würde ich es in diesem Fall sein lassen. Bringt langfristig mehr! Schöne Grüße Flo Dies ist meine PERSÖNLICHE Meinung!!! Hier gehts zu meinem Feuerwehr-Blog und hier gibts Feuerwehrstiefel-Infos. | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Gemmingen / Baden-Württemberg | 590407 | |||
Datum | 04.11.2009 17:21 | 3541 x gelesen | |||
Im Feuerwehrmagazin stand einmal ein ausführlicher Bericht eines Rechtsexperten drin, finde es auf die schnelle nicht, aber ich meine mich zu 99,9% zu erinnern, dass darin folgendes stand: Dienstpflicht ist höher als die Dienstleistungspflicht gegenüber dem Arbeitgeber, außer bei ein paar wenigen Ausnahmen (Polizei, Werkfeuerwehr...). Aber ob das in der heutigen Zeit so vorteilhaft ist ??? Ich suche den Beitrag, da stehen auch § dabei. Gruß Michael Ich gebe hier nur meine private Meinung wieder und diese hat nichts mit meiner dienstlichen/geschäftlichen Meinung zu tun! | |||||
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Autor | Flor8ian8 P.8, Pfarrkirchen / Bayern | 590408 | |||
Datum | 04.11.2009 17:21 | 3660 x gelesen | |||
Vielen Dank für euere schnellen und guten Antworten, werde morgen mit Ihm das Gespräch suchen und mit eueren Tipps, dass fachlich und sauber erklären. Vielen Dank nochmals | |||||
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Autor | Tobi8as 8M., Stuttgart / Ba-Wü | 590410 | |||
Datum | 04.11.2009 17:28 | 3593 x gelesen | |||
Gegenüber einem AG mit § und dem Feuerwehrgesetz zu fuchteln bringt, finde ich, rein gar nichts. Wegen der Feuerwehr darf er euch nicht kündigen, wird ihm das aber zu bunt findet er einen Grund der nicht Feuerwehr heißt. Such das direkte Gespräch und erläutere ihm dein Hobby bzw. deine Aufgabe in der Feuerwehr. Steckt ab wann und wo du gehen kannst, wenn du das über deinen Melder überhaupt erfährst. Ich habe es damals sogar schriftlich Niedergelegt, in beidseitig Einverständnis, den alles was nicht im Vertrag steht (sicherlich auch bei dir unter Nebenabreden oder sowas) sind bei mir z.B. nur schriftlich Gültig. Was steht da drin: Es ist mir gestattet nach eigenem Ermessen in Abwägung der Arbeit zu gehen. So in etwa. | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 590412 | |||
Datum | 04.11.2009 17:30 | 3590 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Tobias Merz Such das direkte Gespräch und erläutere ihm dein Hobby bzw. deine Aufgabe in der Feuerwehr. das Wort "Hobby" würde ich aber in diesem Zusammenhang nicht in den Mund nehmen ... MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Thor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern | 590420 | |||
Datum | 04.11.2009 17:54 | 3477 x gelesen | |||
Servus, du musst nicht suchen: Artikel 9, BayFwG Schönen Gruss Thorsten Schlotter -- Mein Beitrag --- Meine persönliche Meinung --- | |||||
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Autor | Adol8f H8., Rosenheim / Bayern | 590430 | |||
Datum | 04.11.2009 19:35 | 3282 x gelesen | |||
Wenn dein Arbeitgeber Nein sagt, dann solltest du das auch akzeptieren. Kündigen darf er dich zwar nicht, wenn du zum Alarm ausrückst, aber wie schon weiter oben genannt, wird er einen anderen Kündigungsgrund finden oder zumindest einer Beförderung im Wege stehen. Sei dir immer bewusst, mit was du deinen Lebensunterhalt verdienst. Erkläre deinem Chef die Sachlage, informiere ihn auch über Lohnfortzahlung usw. Ihr werdet euch schon einigen. | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 590433 | |||
Datum | 04.11.2009 20:19 | 3257 x gelesen | |||
Geschrieben von Tobias MerzText: Gegenüber einem AG mit § und dem Feuerwehrgesetz zu fuchteln bringt, finde ich, rein gar nichts. Das würde ich nicht sagen, ob das dann kommende allerdings den Hoffnungen entspricht wage ich zu bezweifeln. Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 590437 | |||
Datum | 04.11.2009 20:35 | 3107 x gelesen | |||
Geschrieben von Tobias MerzGegenüber einem AG mit § und dem Feuerwehrgesetz zu fuchteln bringt, finde ich, rein gar nichts. Kommt immer drauf an, was du ihm daraus zitierst. Es stehen ja durchaus auch für den AG interessante Sachen drin. So zum Beispiel, dass die Kommune ihm die Lohnfortzahlung an den FA ersetzt und das nicht nur für die Einsatzstunden sondern auch im Falle einer durch den Feuerwehrdienst verursachten Arbeitsunfähigkeit. Im ungünstigsten Fall zahlt er dir nämlich dann 6 Wochen lang deinen Lohn und es dürfte seine Entscheidung sicherlich beeinflussen, wenn er weiß, dass er dieses Risiko nicht zu tragen hat. Ich kenne durchaus einen AG, der seinen Mitarbeitern aus eben diesem Grund untersagt, im Verein Fußball zu spielen. Ist zwar sicherlich nicht rechtmäßig, aber er sitzt eben am längeren Hebel. Gruß Peter | |||||
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Autor | Alex8and8er 8F., Bochum / NRW | 590440 | |||
Datum | 04.11.2009 20:41 | 3227 x gelesen | |||
Hi! Also ich kann dir nur sagen, mach deinen AG nicht mit Gesetzen weich. Ich hatte damals in einem Gespräch mit ihm die Grenzen abgecheckt. War alles relativ einfach weil mein Betriebsleiter früher selber FF'ler war. Wir hatten uns darauf geeinigt, dass ich bei alarmierung erst meinen Meister gefragt habe ob ich gehen kann. In 90% der Fälle war dem so. Wenn er selbst nicht drauf kommt geb ihm Lösungsvorschläge und trefft euch in der Mitte. Vielleicht ladet ihr eure AG's einfach mal zu einer Übung ein, dass kann Wunder wirken und hilft mehr als 1000 Gespräche und Erklärungen. Mkg Alex Wir verbinden Einsatzkräfte... http://www.sondereinheit40.de | |||||
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Autor | Alex8and8er 8P., Bonn / NRW | 590657 | |||
Datum | 06.11.2009 02:53 | 2929 x gelesen | |||
Ich denke, Augenmass ist angesagt. Wie viele Einsätze fährt Deine Wehr pro Jahr ? Wieviele tagsüber ? MUSST Du bei JEDEM Einsatz mit ? IMHO ist es nicht notwendig, 3x die Woche für ´ne Ölspur vom Hof zu fliegen. Und die Gesetzeskeule fordert den Widerstand des AG geradezu heraus. Besprich das sachlich mit ihm, und zieh nicht gleich ´nen Flunsch, wenn er wenig Begeisterung zeigt. Wie sind die Erfahrungen Deiner anderen Kameraden ? | |||||
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