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Thema | Feuerwehr - Eklat: Kommandant schmeisst hin | 51 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Autor | Flor8ian8 T.8, Bad Bocklet / Bayern | 590131 | |||
Datum | 02.11.2009 23:12 | 17307 x gelesen | |||
Hallo lieber FFW´ler! bitte, lest euch folgendes durch. http://www.mainpost.de/lokales/bad-kissingen/Feuerwehr-Eklat-in-Hohn-Kommandanten-schmeissen-hin;art766,5349015 Was haltet ihr davon? V.a von der Sache mit den Fotos in der Krankenzeit... Handelt sich bei den beiden Herren um meine, leider, ex Kommandanten, haben ne wunderbare Arbeit geleistet und mich für die FFW begeistert. Ebens innerhalb von 4 Jahren eine JFW von null auf aufgebaut. Finds unverschämt dem Mann nach 17 Jahren FFW Führung und Dienst an und in der Gemeinde aus der Feuerwehr nen Strick zu drehen. Überlege u.a auch das Amt des Jugendwartes zu übernehmen, haltet ihr mich mit 20 Jahren dafür zu jung? Vielen Dank im vorraus für eure Meinungen Floxxs | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 590132 | |||
Datum | 02.11.2009 23:19 | 13011 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian ThomaWas haltet ihr davon? V.a von der Sache mit den Fotos in der Krankenzeit... Es sind ja nun vielfältige Krankschreibungsgründe denkbar, die einen nicht an's Bett oder die eigene Wohnung fesseln. Wenn das der Kündigungsgrund war, hat letztendlich ein Arbeitsgericht darüber zu befinden, ob dieses Verhalten gegen die Pflichten als Arbeitnehmer verstoßen hat. | |||||
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Autor | Flor8ian8 T.8, Bad Bocklet / Bayern | 590133 | |||
Datum | 02.11.2009 23:23 | 12644 x gelesen | |||
ja, muss auch beim AG liegen z.Zt... | |||||
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Autor | Pete8r K8., Hamburg/Zürich / Ba-Wü | 590136 | |||
Datum | 02.11.2009 23:28 | 12669 x gelesen | |||
Tach, Geschrieben von Florian Thoma Was haltet ihr davon? V.a von der Sache mit den Fotos in der Krankenzeit Das zu bewerten fehlen zuviele Einzelheiten. Geschrieben von Florian Thoma Finds unverschämt dem Mann nach 17 Jahren FFW Führung und Dienst an und in der Gemeinde aus der Feuerwehr nen Strick zu drehen Erstmal! Was hat das eine mit dem anderen zutun? Es gibt ein Arbeitsrecht. Und wenn hier alles eingehalten wurde...obliegt uns hier keine Bewertung. Ansonsten müssen sich Anwälte und Arbeitsgerichte darum kümmern. Geschrieben von Florian Thoma Überlege u.a auch das Amt des Jugendwartes zu übernehmen, haltet ihr mich mit 20 Jahren dafür zu jung? Zu jung.. kann man sein... muss man aber nicht. Auf alle Fälle solltest Du über genügend Ausbildung verfügen. Du solltest in abesehbarer Zeit den GF machen können ( ich würd einen 2 Jahreszeitraum vorschlagen), ebenfalls solltest du schauen das Du einen entsprechenden Jugendleiterlehrgang an eurer LFS abschliessen kannst. Das ist aber mehr das allgemeine. Da ich dich nicht persönlich kenne, deine "Reife" nicht einschätzen kann, ist es schwer eine Meinung zu bilden. Ich würde aber meinen, dass Du zu jung und zu wenig Wissen hast. Nicht nur auf Feuerwehrthemen bezogen. Wie gesagt, Du kannst auch total super geeignet sein, es lässt sich nur eben sehr schwer beurteilen. Peter Alles meine eigene Meinung....wie immer... | |||||
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Autor | Matt8hes8 W.8, Hohenseefeld / Brandenburg | 590140 | |||
Datum | 02.11.2009 23:43 | 12358 x gelesen | |||
Hallo Geschrieben von Florian Thoma Überlege u.a auch das Amt des Jugendwartes zu übernehmen, haltet ihr mich mit 20 Jahren dafür zu jung? Geschrieben von Peter Koffler Zu jung.. kann man sein... muss man aber nicht. Auf alle Fälle solltest Du über genügend Ausbildung verfügen. Du solltest in abesehbarer Zeit den GF machen können ( ich würd einen 2 Jahreszeitraum vorschlagen), ebenfalls solltest du schauen das Du einen entsprechenden Jugendleiterlehrgang an eurer LFS abschliessen kannst. Sehe ich genauso. Ich selber wurde zum Jugendwart mit 19 gewählt (vor 3 Jahren) damals noch mit einer recht geringen Qualifikation. (frischer Truppführer) aber man muss "am Ball" bleiben. Mittlerweile hab ich den Gruppenführerlehrgang die Jugendleiterkarte und bin Kreisausbilder für Retten Selbstretten und den Gerätesatz Absturzsicherung. Also mein Vorschlag mach auf jeden Fall die Jugendleiterkarte oder einen ähnlichen Lehrgang an deiner Landesfeuerwehrschule, denn hier lernt man am Meisten den Umgang mit Kindern und Jugendlichen. Nehm dir für den fachlichen Teil auf jeden Fall jemanden erfahrenen zurf Hilfe. Ich denke dann sollte das auch mit 20 Jahren klappen. (eine gewisse Reife setze ich dennoch vorraus) Ich wünsch dir dabei viel Erfolg. MfG Matthes | |||||
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Autor | Fran8z-G8eor8g B8., Lippetal / NRW | 590160 | |||
Datum | 03.11.2009 08:41 | 11848 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian ThomaWas haltet ihr davon? Hallo Florian, so aus der Ferne: Für die Kommune als Träger der Feuerwehr ist die Entlassung des Kommandanten eine unglückliche und bedauernswürdige Entscheidung. Eine Abmahnung (wenn überhaupt) wäre angemessener gewesen. Was sagt der Betriebsrat zu der Angelegenheit? (OT) Leider ist dieses eine Folge der "neuen" Unternehmenskultur in Deutschland, unbequeme Arbeitnehmer (z.B. zu alt, chronisch krank, resolut) aus unseriösen Gründen zu entlassen ohne sich um ihre Verantwortung für den Arbeitnehmer und deren Existenz zu scheren. Geschrieben von Florian Thoma haltet ihr mich mit 20 Jahren dafür zu jung? Nein, nur bereite dich gründlich darauf vor. Gruß, F.- G. | |||||
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Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 590173 | |||
Datum | 03.11.2009 09:45 | 11695 x gelesen | |||
..die Kernfrage, ob die Entlassung aus dem Bauhof rechtens war ist ein Thema das die Arbeitsgerichte klären müssen. Wenn der "Fototermin" während der Krankschreibung der Anlaß für die Kündigung war - dann spricht (aus der Ferne) Einiges dafür, dass man einen Entlassungsgrund gesucht haben könnte. Denn sonst wäre eine solche Teilnahme wohl nicht als Entlassungsgrund herangezogen worden - wenn man sich gut versteht, dann ist so etwas eigentlich kein Kündigungsgrund. Man sagt dem Arbeitgeber, dass man als reiner Fotograf vorbeischaut (sofern dies der Genesung nicht abträglich und ärztlichereseits verboten ist) und dann war's das. Auch wenn ich krank geschrieben bin, ist ein Spaziergang, Einkaufen etc. kein Grund für eine Entlassung. Wenn man jedoch krank geschrieben ist und in dieser Zeit bei Freunden (oder sich selbst) ein Dach neu deckt etc. dann ist das sehr wohl ein Kündigungsgrund... ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund... | |||||
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Autor | Tobi8as 8H., Lage / NRW | 590176 | |||
Datum | 03.11.2009 10:02 | 11601 x gelesen | |||
wenn man nach einer Operation ein Korsett tragen muß ist man mit Sicherheit nicht einsatz- und dienstfähig, eine Uniform sollte man dann tunlichst auslassen, das sollte man vor allem als kommandant wissen! alles hier ist meine private Meinung, wenn das jemanden nicht gefällt einfach nicht lesen oder an meinen Rechtsanwalt wenden! | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 590178 | |||
Datum | 03.11.2009 10:07 | 11603 x gelesen | |||
Quatsch... Wenn wichtige Schreibtischarbeit oder dienstliche Veranstaltungen stattfinden, kann man auch mit Korsett, bandagierter Hand oder Halbgips aktiv werden. Allerdings muß man mit seinem Arbeitgeber übereinkommen... Grüße Lüder Pott Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint... | |||||
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Autor | Eric8 P.8, Hohentengen a.H. / Baden Württemberg | 590184 | |||
Datum | 03.11.2009 10:48 | 11509 x gelesen | |||
Hallo Florian, ich bin zur Zeit genau in der selben Situation wie du. Gleiches Alter und gleiche Frage. Kann ich das Amt des Jugendwarts mit 20 übernehmen ? Meiner Meinung nach macht man Fehler - doch nur daraus lernt man. Nobody is perfect ! Wenn eine gewisse Reife und Erfahrung / Wissen vorhanden ist, sollte es überhaupt kein Problem sein. Falls möglich schaue ich, das noch ein "älterer erfahrener Hase" mit bei den Proben dabei ist wo mich ggf. korrigiert und unterstützt. Was ich nächstes Jahr in den Angriff möchte ist der Jugendleiterlehrgang damit man auch über die rechtlichen Dinge bescheid weis. Falls das Amt in Angriff nimmst: Viel Erfolg ! Gruß aus dem Süden.... Eric Das ist natürlich ausschließlich meine private und eigene Meinung ! Flensburg ist wie Payback: ab 18 Punkten gibt es ein Fahrrad!!! | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 590185 | |||
Datum | 03.11.2009 10:48 | 11606 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter Kofflerobliegt uns hier keine Bewertung Stimmt. Und so wird es auch niemanden verwundern wenn ehrenamtliche Einsatzkräfte immer gereizter reagieren und ihre Prioritäten verlagern. Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 590227 | |||
Datum | 03.11.2009 13:05 | 11395 x gelesen | |||
Geschrieben von Tobias Hempelmannwenn man nach einer Operation ein Korsett tragen muß ist man mit Sicherheit nicht einsatz- und dienstfähig, "Kommt drauf an" Abseits vom Fall des Thread-Eröffners (den wird ja ein Richter beurteilen) Es gibt halt vielfältige Erkrankungen/Verletzungen die der eigentlichen beruflichen Tätigkeit entgegen stehen, aber einen nicht an's Bett oder die eigene Whg fesseln. Hier ist es durchaus denkbar, dass der Arbeitnehmer privat ihm Rahmen seines Gesundheitszustandes andere Sachen macht als sich innerhalb seiner Wohnung krank zu fühlen und dabei trotzdem nichts tut, was seiner Genesung wiederspricht. Allerdings kenne ich es nur so, dass man in einem solchen Fall (man kann die eignetliche tätigkeit für einen nicht kurzen Zeitraum nicht ausüben, aber kann, eingeschränkt, etwas anderes machen) sich mit seinem Arbeitgeber unterhält. "Hörmal, ich kann keinen Einsatzdienst machen, aber wenn du mir die Möglichkeit gibst, dass ich zwischendurch jederzeit mal Pause machen kann und es auch die Möglichkeit gibt, dass ich mich wenn's nötig ist mal für ne Stunde hinlegen kann, könntest du mich an nen Schreibtisch setzen". | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 590229 | |||
Datum | 03.11.2009 13:15 | 11552 x gelesen | |||
Geschrieben von Franz - Georg Brede(OT) Leider ist dieses eine Folge der "neuen" Unternehmenskultur in Deutschland, unbequeme Arbeitnehmer (z.B. zu alt, chronisch krank, resolut) aus unseriösen Gründen zu entlassen ohne sich um ihre Verantwortung für den Arbeitnehmer und deren Existenz zu scheren. Wobei man immer fragen muß, was vorgeht: Die Verantwortung für das Gesamtunternehmen oder die Verantwortung für den einzelnen AN. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 590275 | |||
Datum | 03.11.2009 17:18 | 11276 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyWobei man immer fragen muß, was vorgeht: Die Verantwortung für das Gesamtunternehmen oder die Verantwortung für den einzelnen AN. Früher gab es den Begriff der "sozialen Verantwortung" , heute gibt es die Börse oder Manager die gerne an der Börse wären. PS wer Sarkasmus findet darf ihn behalten Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 590277 | |||
Datum | 03.11.2009 17:24 | 11219 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyDie Verantwortung für das Gesamtunternehmen Wer trägt denn heutztage die Verantwortung in und für ein Unternehmen- selten die, die das dafür vorgesehene Salär erhalten... Grüße Lüder Pott Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint... | |||||
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Autor | Alex8 D.8, Helpsen / Niedersachsen | 590280 | |||
Datum | 03.11.2009 17:46 | 11252 x gelesen | |||
Moin, Hängt mich jetzt nicht gleich auf, aber ich habe irgendwo mal was gelesen, dass gerade die Konstellation Feuerwehr und Bauhof ein besonderes Verhältnis darstellt und bei Kündigungen die Belange der Feuerwehr berücksichtigt werden müssen. Feuerwehrleute genießen einen "besonderen" Kündigungsschutz, der natürlich im schlimmsten Fall dann eingeklagt werden müsste. Ich schaue mal ob ich den Artikel wiederfinde, da ging es um die Entlassung von 1 von drei Angestellten. Die eine Angestellte war in der Freiwilligen Feuerwehr aktiv und konnte sich in einem besonderen Kündigungsschutz währen. Begründung war irgendwas, dass die Kommune die Feuerwehr zweckmäßig unterstützen muss und zum Wohle der Feuerwehr handeln muss o.ä.... wie gesagt, ich suche den Artikel mal raus... | |||||
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Autor | Andr8eas8 K.8, Jardinghausen / Niedersachsen | 590291 | |||
Datum | 03.11.2009 20:08 | 10928 x gelesen | |||
Wir haben unsere JF ´97 gegründet unter ähnlichen Vorraussetzungen. Ich war selber erst 19 und selber nie in einer JF gewesen. Wir haben dann die Konstellation gefunden, als Jugendwart einen älteren ehrfahrenen und ich mit den 19 Jahren als Stellvtr. Mittlerweile haben wir beide unsere Ämter an jüngere Kollegen abgegeben, da beide weitergehende Positionen eingenommen haben. Die beiden Nachfolger waren selber erst Anfang 20 aber wir sind ja nicht aus der Welt ;) Mittlerweile ist unser JF relativ einzigartig in NDS. wegen ihrer Konstellation MfG Andreas | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Gemmingen / Baden-Württemberg | 590300 | |||
Datum | 03.11.2009 21:27 | 10974 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian ThomaWas haltet ihr davon? V.a von der Sache mit den Fotos in der Krankenzeit... In dem Bericht steht dass er Fotograf war, warum hat er da nicht einfach die Uniform ausgelassen??? Dann hätte die Sache ganz anders ausgesehen. Aber mit Uniform??? Zumal als Fotograf brauch er doch keine Uniform, haben Zuschauer ja auch nicht. Gruß Michael Ich gebe hier nur meine private Meinung wieder und diese hat nichts mit meiner dienstlichen/geschäftlichen Meinung zu tun! | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 590302 | |||
Datum | 03.11.2009 21:31 | 10950 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Michael Bayer
richtig - hätte ev. so manche Diskussion dort verhindert. Aber ob die Uniform auch arbeitsrechtlich ( = vor dem Arbeitsgericht, wenn gegen die Kündigung geklagt wird) relevant ist wage ich mal zu bezweiflen. MkG Jürgen Mayer Neu: ![]() | |||||
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Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 590308 | |||
Datum | 03.11.2009 21:45 | 10837 x gelesen | |||
..und hier der Link dazu: http://www.kuendigungsschutz-online.net/newseinzelansicht+M56058374ea5.html ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund... | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 590312 | |||
Datum | 03.11.2009 21:52 | 10818 x gelesen | |||
hallo, ich sehe aber da jetzt keinen direkten Bezug zu dem "aktuellen Fall". In dem von dir aufgeführten Beispiel ist es um die Auswahl der zu kündigenden Arbeitnehmer gegangen. Da standen die Kriterien auf dem Prüfstand. Bei der hier beschriebenen Kündigung geht es um das Thema "Krankschreibung". MkG Jürgen Mayer Neu: ![]() | |||||
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Autor | Fran8z-G8eor8g B8., Lippetal / NRW | 590315 | |||
Datum | 03.11.2009 22:00 | 10823 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyWobei man immer fragen muß, was vorgeht: Die Verantwortung für das Gesamtunternehmen oder die Verantwortung für den einzelnen AN. Hallo Marc, ein Betriebsleiter hat für Beides im gleichen Maße zu sorgen, da ja auch Beides von einander abhängig ist bzw sich ergänzt. Darüber, daß die Menschlichkeit in börsennotierten Konzernen schon lange, zu Gunsten der Gewinnmaximierung, auf der Strecke geblieben ist brauchen wir vermutlich nicht diskutieren. Wenn sich diese Praxis nun auch in den klein- und mittelständischen Unternehmen durchsetzt, wird es Zeit, mit den Betriebsleitern mal das Wort "Sozialethik" zu erörtern. Allen eine gute Nacht Gruß, F.- G. | |||||
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Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 590317 | |||
Datum | 03.11.2009 22:02 | 10765 x gelesen | |||
Klar, aber ich wollte zumindest auf das angesprochene Urteil verweisen. Hier geht es um einen ganz klassischen Kündungsfall, der ev. vor dem Arbeitsgericht landet - oder auch nicht. Das hängt davon ab, ob der Betroffene den Rechtsweg beschreitet. ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund... | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 590324 | |||
Datum | 03.11.2009 22:08 | 10800 x gelesen | |||
Geschrieben von Franz - Georg BredeHallo Marc, ein Betriebsleiter hat für Beides im gleichen Maße zu sorgen, da ja auch Beides von einander abhängig ist bzw sich ergänzt. Jein. Schadet der einzelne An dem Gesamtsystem mehr als er diesem bringt, so hat man auch die Option sich von diesem zu trennen. Geschrieben von Franz - Georg Brede Darüber, daß die Menschlichkeit in börsennotierten Konzernen schon lange, zu Gunsten der Gewinnmaximierung, auf der Strecke geblieben ist brauchen wir vermutlich nicht diskutieren. Och, das ist nicht nur auf Börsennotierte Unternehmen beschränkt. Könnte aber auch daran liegen, daß die Vertreter der Unternehmen im Auftrage der Anteilseigner/Gesellschafter dafür sorgen, daß diese einen möglichst Hohen jedoch zugleich auch nachhaltigen Kapitalertrag erhalten. Insbesondere seit Kleinanleger mitmischen muß man als Vorstand o.ä. unter Umständen mit Massenprotesten (wenn nicht gar juristischen Schritten) rechnen wenn deren (teilw. unrealistischen) Erwartungen nicht erfüllt werden. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 590336 | |||
Datum | 03.11.2009 22:33 | 10927 x gelesen | |||
Hallo Forum, Hallo Jürgen, Geschrieben von Jürgen M@yer Aber ob die Uniform auch arbeitsrechtlich ( = vor dem Arbeitsgericht, wenn gegen die Kündigung geklagt wird) relevant ist wage ich mal zu bezweiflen.Ich nicht. Für mich gilt die Gleichung: In Uniform = Dienstfähig. Wenn ich Dienstfähig bin muss ich auch meine Arbeit aufnehmen. Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 590338 | |||
Datum | 03.11.2009 22:47 | 10905 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael BayerIch nicht. Für mich gilt die Gleichung: In Uniform = Dienstfähig. Wenn ich Dienstfähig bin muss ich auch meine Arbeit aufnehmen. Vermutlich spiegelt das auch die Forumsmeinung wieder, nach der ein Feuerwehrmann nur dann diensttauglich ist, wenn er uneingeschränkt für jegliche Form von Einsatzdienst tauglich ist. Die Personen, die auch das drumrum wie Papierkram u.ä. als Dienst bezeichnen werden das anders differenzierter sehen. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 590343 | |||
Datum | 03.11.2009 23:16 | 10881 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Manuel Schmidt Vermutlich spiegelt das auch die Forumsmeinung wieder, nach der ein Feuerwehrmann nur dann diensttauglich ist, wenn er uneingeschränkt für jegliche Form von Einsatzdienst tauglich ist. naja, Uniform hat immer was offizielles. Wenn ich krank geschrieben wäre dann würd eich da sicherlich die Sache in zivil machen. Dann kann erstmal keiner was. Ich kann ja durchaus fähig sein ne zeitlang zu laufen und zu stehen, aber das ist eben immer noch was anderes als Arbeit auf dem Bauhof... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | |||||
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Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 590356 | |||
Datum | 04.11.2009 07:53 | 10842 x gelesen | |||
..und genau das wäre in diesem Fall vom Arbeitsgericht zu bewerten. ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund... | |||||
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Autor | Pete8r K8., Hamburg/Zürich / Ba-Wü | 590361 | |||
Datum | 04.11.2009 09:19 | 10834 x gelesen | |||
Tach, wenn ich Krank geschrieben bin, werd ich den Teufel tun und im "Hobby" wie das immer so gern bezeichnet wird, in Uniform rumzuhampeln. Das ist keine intelligente Entscheidung gewesen. In Zivil wäre vermutlich garnichts passiert, weil das deckt das Arbeitsrecht ab. Solange man nicht bettlägrig krankgeschrieben ist, ist es in den allermeisten Fällen sogar förderlich an der frischen Luft zu sein. Erklär mir bitte, warum er in Uniform Bilder machen musste? Geschrieben von Manuel Schmidt Die Personen, die auch das drumrum wie Papierkram u.ä. als Dienst bezeichnen werden das anders differenzierter sehen. Für Papierkram brauch ich keine Uniform. Und ja, das Gericht (ArbG) wird das differenzierter sehen. Warum wird hier wieder das moralische über das rechtliche gestellt? Warum kann man nicht das Hirn einschalten und sich vorher überlegen was passieren kann. Und ganz ehrlich? Wie eng und umständlich war die Uniform wenn man ein Korsett tragen muss? Als Vorgesetzter würde ich auch ganz doof schauen was mein Mitarbeiter in Uniform da macht. Eine Entlassung ist eine heftige Sache und ich vermute das es hier einfach noch andere Dinge gibt. Auf alle Fälle wäre eine Abmahnung gerechtfertigt gewesen. Peter Alles meine eigene Meinung....wie immer... | |||||
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Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 590365 | |||
Datum | 04.11.2009 09:56 | 10811 x gelesen | |||
Mh, ich glaube nicht, dass das anlegen einer Uniform vergleichbar mit der Arbeit auf einem Bauhof ist. Von daher ist es für die rechtliche Bewertung wohl wurstegal ob er jetzt in Uniform oder in zivil für seine Feuerwehr Bilder gemacht hat. Da geht es wohl eher um die Frage, ob er hätte Bilder machen dürfen oder zu hause bleiben müssen. Grundsätzlich darf man, wenn man krank geschrieben ist, nichts unternehemen, was der Genesung abträglich sein könnte. Ob das hier der Fall war (durch das Anlegen der Uniform, durch das rumlaufen, stehen, Fotos machen) wird ggf. ein Gericht entscheiden, weshalb ich Geschrieben von Peter Koffler Warum wird hier wieder das moralische über das rechtliche gestellt? Warum kann man nicht das Hirn einschalten und sich vorher überlegen was passieren kann. nicht ganz verstehen kann. Wer sagt denn, dass das ganze rechtlich bedenklich ist, außer zunächst mal dem Bürgermeister und dem Personalamt? Und wer sagt, dass man nihct auch von einem ggf. vorhandenen Ermessensspielraum gebrauch machen kann oder gar muss, wenn es moralisch bzw. ethisch geboten wäre? Gruß, otti "You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa Mehr über mich: http://www.otti-online.de/blog | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 590371 | |||
Datum | 04.11.2009 11:33 | 10806 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M@yerob die Uniform auch arbeitsrechtlich ( = vor dem Arbeitsgericht, wenn gegen die Kündigung geklagt wird) relevant ist wage ich mal zu bezweiflen. Wer ist sein Arbeitgeber und hat von ihm die AU bekommen? In wessen Auftrag ist er unterwegs wenn in Uniform bei einer dienstlichen Veranstaltung ist? In diesem Sinn sehe ich schwarz....für uns und alle die mal "seine" Hilfe brauchen! Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 590372 | |||
Datum | 04.11.2009 11:35 | 10663 x gelesen | |||
Ups, ich reiche noch ein >er< nach. ;) Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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Autor | Pete8r K8., Hamburg/Zürich / Ba-Wü | 590373 | |||
Datum | 04.11.2009 12:13 | 10612 x gelesen | |||
Tach Geschrieben von Matthias Ott ch glaube nicht, dass das anlegen einer Uniform vergleichbar mit der Arbeit auf einem Bauhof ist Es geht auch darum ob der Dienst vergleichbar ist. Er ist krankgeschrieben und sobald er die Uniform anhat ist er diensttauglich. So lese ich den §19 Abs. 2 AV BayFwG. Geschrieben von Matthias Ott Grundsätzlich darf man, wenn man krank geschrieben ist, nichts unternehemen, was der Genesung abträglich sein könnteGenau. Und in diesem Fall würde ich es sogar als vermutlich positiv sehen, wenn er an der frischen Luft war. ABER... das Tragen der Uniform ist nunmal eine doofe Entscheidung gewesen. Und ich vermute (bin kein Rechtsverdreher) das genau da der Knackpunkt liegt. Geschrieben von Matthias Ott Wer sagt denn, dass das ganze rechtlich bedenklich ist, Der GMV sagt das schon. Als Kommandant habe ich eine Vorbildfunktion! Peter Alles meine eigene Meinung....wie immer... | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 590374 | |||
Datum | 04.11.2009 12:25 | 10607 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter KofflerEs geht auch darum ob der Dienst vergleichbar ist. Er ist krankgeschrieben und sobald er die Uniform anhat ist er diensttauglich. So lese ich den §19 Abs. 2 AV BayFwG. ??? Da steht allerhand- davon aber nichts... Krankgeschrieben- mit welchen Einschränkungen? Wissen wir nicht wirklich... Dienst besteht aus verschiedenen Bereichen, die auch ganz verschiedene gesundheitliche Anforderungen stellen. Wenn es für die Gemeinde absolut notwendig gewesen wäre, daß der Kdt zB bei einer Besprechung im Ministerium in Uniform teilnimmt, hätte man mit Sicherheit das Thema äußerst großzügig ausgelegt. Wenn der Etatentwurf pünktlich abgegeben werden muß, würde man den Kft wahrscheinlich sogar am Krankenbett besuchen... Das Nutzen der Uniform war mit Sicherheit äußerst ungeschickt. Allerdings ist das praktisch Wurst, weil es offensichtlich nicht die Urache, sondern nur der Anlaß war... Grüße Lüder Pott Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint... | |||||
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Autor | Pete8r K8., Hamburg/Zürich / Ba-Wü | 590375 | |||
Datum | 04.11.2009 12:41 | 10702 x gelesen | |||
Tach Geschrieben von Lüder Pott ?? Da steht allerhand- davon aber nichts... Für mich schon. Dienstkleidungsträger tragen in der anlage genannte Kennzeichen. Die Uniform selbst ist doch ein Kennzeichen unsererseits. Wir weisen uns damit letztendlich doch aus. Bei der Polizei gibt es auch die Uniform. Und für Zivile die Polizeimarke als Ausweis. Geschrieben von Lüder Pott Krankgeschrieben- mit welchen Einschränkungen? Wissen wir nicht wirklich richtig. Er selbst schreibt aber, das das Korsett unter der Dienstkleidung war. Geschrieben von Lüder Pott Dienst besteht aus verschiedenen Bereichen, die auch ganz verschiedene gesundheitliche Anforderungen stellen. Keine Frage. Ob das allerdings in Uniform sein muss...... Geschrieben von Lüder Pott Wenn der Etatentwurf pünktlich abgegeben werden muß, würde man den Kft wahrscheinlich sogar am Krankenbett besuchen... Genau. Zuhause. da isser aber nicht mit Uniform in der Öffentlichkeit. Geschrieben von Lüder Pott daß der Kdt zB bei einer Besprechung im Ministerium in Uniform teilnimmt, hätte man mit Sicherheit das Thema äußerst großzügig ausgelegt. Tja.. dafür gibt es Stellvertreter. Also muss er da nicht hin. Geschrieben von Lüder Pott Das Nutzen der Uniform war mit Sicherheit äußerst ungeschickt. Und genau da seh ich einfach den grössten Fehler den er gemacht hat. Peter Alles meine eigene Meinung....wie immer... | |||||
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Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 590382 | |||
Datum | 04.11.2009 14:35 | 10540 x gelesen | |||
Moin, kannn ich nun überhaupt nich daraus lesen. Selbst wenn, wäre es wohl erstmal ein disziplinarisches Problem der Fw, wenn er die Uniform ungerechtfertigt getragen haben sollte. dein erwähnter Absatz gibt das bei weitem noch nicht her. da bräuichte man erstmal eine Festlegung, dass nur voll taugliche FA als Dienstkleidungsträger gelten, um überhaupt damit weiter zu argumentieren. Nach bisherigem Kenntnisstand hat der Betroffene Uniform über Korsett getragen. In Deutschland gibts zunächst einmal nur die Einstufung als Krankgeschrieben oder voll dar. Gehen wir mal davon aus, dass die Krankschreibung unstrittig ist. Dann haben wir jetzt jemanden, der nicht voll verwendbar und damit zurecht Krankgeschrieben ist (mit gebrochenem Bein Bürodienst machen oder dergleichen ist mehr oder minder Nettigkeit, die man mit dem Arzt absprechen kann, aber schlecht einforderbar). Diese Person hatr nun die Pflicht, die Heilung nicht schuldhaft zu verzögern. Die einzig relevante Frage ist da, ob das Fotografieren (oder sonstige dort ausgeübte Tätigkeit) mit ausreichender Wahrscheinlichkeit sich negativ auf die Genesung auswirkt. Da ist die Uniform völlig irrelevant. Selbst wenn man der Uniform die Aussage "voll tauglich" unterschiebt, hat er zunächst noch nciht seine Genesung gefährdet, wenn er nich gerade vorhatte beim nächsten Alarm das LF zu besetzen. Ggf. kann hier die Gemeinde die mehr oder minder erfolgte Dienstbeteiligung ohne hinriechende gesundheitliche Eignung bemängeln, das ist aber ein Fw-Thema. Kann der Bgm ihn meinetwegen als Kdt entlassen - aber den Job daraus resultierend zu kündigen ist mehr als fragwürdig. Gruß, Thorben | |||||
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Autor | Albr8ech8t K8., Ostfildern / BW | 590385 | |||
Datum | 04.11.2009 15:35 | 10503 x gelesen | |||
Hallo, welche Kleidung er trug ist für eine Kündigung völlig unrelevant, da es nirgendwo geschrieben steht, wie man sich im Krankheitsfalle zu kleiden hat. Die Uniform trug er, denke ich, als Repräsentant der Feuerwehr >> Gemeinde; also seines Arbeitgebers. Eine Kündigung wäre nur gerechtfertigt, wenn er seiner Sorgfaltspflicht für eine stetige Genesung nicht nachgekommen wäre. Ich kann dem Kameraden nur raten, sofern er es noch nicht getan hat, schnellstmöglich einen Anwalt einzuschalten und gegen die Kündigung zu klagen, um entsprechende Fristen einzuhalten. mfg ak | |||||
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Autor | Pete8r K8., Hamburg/Zürich / Ba-Wü | 590388 | |||
Datum | 04.11.2009 15:52 | 10519 x gelesen | |||
Tach Geschrieben von Albrecht Kaiser Die Uniform trug er, denke ich, als Repräsentant der Feuerwehr >> Gemeinde; also seines Arbeitgebers. Sorry... selten so gelacht. Wenn ich krank bin habe ich niemand zu repräsentieren. Weder die Gemeinde, noch meinen Arbeitgeber. Peter Alles meine eigene Meinung....wie immer... | |||||
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Autor | Albr8ech8t K8., Ostfildern / BW | 590401 | |||
Datum | 04.11.2009 16:53 | 10364 x gelesen | |||
Hallo Peter, du darfst weiter lachen, mir geht es nicht um die moralische Bewertung, sondern um die rechtlichen belange des Betroffenen. mfg ak | |||||
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Autor | Flor8ian8 T.8, Bad Bocklet / Bayern | 590419 | |||
Datum | 04.11.2009 17:47 | 10557 x gelesen | |||
Hallo Forum, ich nochmal sry hab mich falsch ausgedrückt, er trug nicht die uniform er trug den Schutzanzug, ob allerdings komplett weiss ich nicht. Desweiteren hat er die kids, nachdem der Kommandant einer befreundetet Wehr umgekippt ist ( krankenhaus etc) nach hause gefahren. und eben die Fotos gemacht, soviel dazu. Zum Punkt jemand erfahreneres dabeihaben in puncto Jugendwart, mein (ex) Kommandant der diesen Job ebenfalls innehatte hat mir bereits seine vollste unterstützung und zusammenarbeit in jedem Fall zugesagt. ich halt euch auf dem Laufenden was beim Arbeitsgericht rausgekommen is Grüße Flo | |||||
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Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 590439 | |||
Datum | 04.11.2009 20:40 | 10272 x gelesen | |||
..gut, dann lache - aber Dein Lachen hat nichts mit dem Arbeitsrecht und seinen Anforderungen zu tun... ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund... | |||||
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Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 590444 | |||
Datum | 04.11.2009 20:48 | 10285 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Peter Koffler Es geht auch darum ob der Dienst vergleichbar ist. Er ist krankgeschrieben und sobald er die Uniform anhat ist er diensttauglich. So lese ich den §19 Abs. 2 AV BayFwG. Fotos machen vergleichbar mit Arbeit aufm Bauhof, weil er eine Uniform anhatte? Das ist mir zu weit hergeholt.... Geschrieben von Peter Koffler ABER... das Tragen der Uniform ist nunmal eine doofe Entscheidung gewesen. das mag sein. Aber das Geschrieben von Peter Koffler Und ich vermute (bin kein Rechtsverdreher) das genau da der Knackpunkt liegt. glaube ich erst wenn ich ein Urteil dazu sehe. Geschrieben von Peter Koffler Der GMV sagt das schon. Als Kommandant habe ich eine Vorbildfunktion! Mh. Meiner Erfahrung nach haben GMV und Vorbildfunktion nicht immer was mit der rechtlichen Situation zu tun. Schon gar nicht im Arbeitsrecht... Gruß, otti "You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa Mehr über mich: http://www.otti-online.de/blog | |||||
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Autor | Pete8r K8., Hamburg/Zürich / Ba-Wü | 590458 | |||
Datum | 04.11.2009 21:54 | 10417 x gelesen | |||
Tach, also ich fass zusammen: der Kommandant hat im Krankenstand als Fotograf an einer Übung teilgenommen mit Einsatzuniform an und einem Korsett darunter. Aufgrund des Ausfalls eines bekannten Kommandanten hat er dienstlich die Jugendfeuerwehr im MTF(?) nach Hause gefahren? Unverständlich. Absolut. War denn niemand anderes dabei? Wäre zumindest eine Abmahnung wert. PEter Alles meine eigene Meinung....wie immer... | |||||
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Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 590515 | |||
Datum | 05.11.2009 11:18 | 10477 x gelesen | |||
Zu der Thematik, was erlaubt ist im Krankheitsfall, hier ein tagesaktueller Link zu einer Info-Seite des Bayer. Rundfunks: http://www.br-online.de/ratgeber/gesundheit/krank-krank-geschrieben-krankschreibung-ID1247213166612.xml ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund... | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional | 590589 | |||
Datum | 05.11.2009 18:58 | 10273 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Thorben Gruhl In Deutschland gibts zunächst einmal nur die Einstufung als Krankgeschrieben oder voll dar. Gehen wir mal davon aus, dass die Krankschreibung unstrittig ist. Dann haben wir jetzt jemanden, der nicht voll verwendbar und damit zurecht Krankgeschrieben ist (mit gebrochenem Bein Bürodienst machen oder dergleichen ist mehr oder minder Nettigkeit, die man mit dem Arzt absprechen kann, aber schlecht einforderbar). Dann ist dir offenbar die Rechtslage nicht bekannt. §3 (1) EntgFG besagt: Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen. Ein Büromensch, der sich das Bein bricht, wird dadurch meistens nicht an seiner Arbeitsleistung verhindert. Dr. (jur.) Laber schrie dazu im Deutschen Ärzteblatt 2003; 100 (11) Demnach ist der Arzt verpflichtet, eine sorgfältige Untersuchung des Arbeitnehmers vorzunehmen, auf deren Grundlage allein er eine ärztliche Diagnose zu treffen berechtigt ist. Wörtlich heißt es: „Zwischen der Krankheit und der dadurch bedingten Unfähigkeit zur Fortsetzung der ausgeübten Tätigkeit muss ein kausaler Zusammenhang erkennbar sein. Deshalb hat der Arzt den Versicherten über Art und Umfang der tätigkeitsbedingten Belastungen zu befragen und das Ergebnis der Befragung bei der Beurteilung von Grund und Dauer der Arbeitsunfähigkeit zu berücksichtigen.“ MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit) | |||||
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Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 590604 | |||
Datum | 05.11.2009 20:25 | 10124 x gelesen | |||
Hallo. Geschrieben von Thorben Gruhl In Deutschland gibts zunächst einmal nur die Einstufung als Krankgeschrieben oder voll dar So weit ich weiß, schreib einen der Arzt nicht "krank" sondern "arbeitsunfähig" und das ist durchaus von entsprechenden Beruf abhängig. Grüße Magnus | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 590665 | |||
Datum | 06.11.2009 07:30 | 10183 x gelesen | |||
Geschrieben von Christi@n PannierEin Büromensch, der sich das Bein bricht, wird dadurch meistens nicht an seiner Arbeitsleistung verhindert. Also ich hatte (toi toi toi) noch keine Beinfraktur. Aber ich kenne Leute, die wären echt nicht bereit gewesen, sich damit 8 Stunden an den Schreibtisch zu setzen (zzgl. An- und Abreise mit ÖPNV). Um nicht zu schreiben: Was für ein Blödsinnsbeispiel! Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Holg8er 8S., Gundersheim / Rheinland-Pfalz | 590678 | |||
Datum | 06.11.2009 09:15 | 10126 x gelesen | |||
Hallo, es gibt Arbeitgeber (Beispiel) die richten Dir extra einen Fahrservice für solche Fälle ein. Zusätzliche Pausen auch jeder Zeit möglich. Gruß Holger Mit freundlichem Gruß Holger | |||||
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Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 590696 | |||
Datum | 06.11.2009 10:37 | 10207 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Florian Thoma sry hab mich falsch ausgedrückt, er trug nicht die uniform er trug den Schutzanzug, ob allerdings komplett weiss ich nicht. Spielt keine Rolle. Für einen Aussenstehenden war der gute Mann an diesem Tage voll Einsatzfähig. Ich kenne dann die Sprüche am Arbeitsplatz, von wegen für die Arbeit zu Krank und dann bei der Feuerwehr abhängen. Hier sollte man sich wirklich mal überlegen was für den Betriebsfrieden dienlicher ist. Geschrieben von Florian Thoma Desweiteren hat er die kids, nachdem der Kommandant einer befreundetet Wehr umgekippt ist ( krankenhaus etc) nach hause gefahren. und eben die Fotos gemacht, soviel dazu. Au weh, bei Euch scheinen aber einige Kommandanten gesundheitlich angeschlagen zu sein. Egal, jetzt wirds nämlich haarig! Hat er die Kinderchen in seinem privat PKW nach Hause gefahren oder in einem Feuerwehrfahrzeug? Geschrieben von Peter Koffler Wäre zumindest eine Abmahnung wert. Richtig, eine Entlassung ist in diesem Fall etwas überzogen. Wobei ich mir denken könnte, dass ein Sieg vor dem Arbeitsgericht, und da bin ich mir sehr sicher, die Entlassung aus dem Feuerwehrdienst nach sich ziehen wird. Aber schaun wir mal. An diesem Beispiel können wir sehr schön sehen, wie der unbedachte Umgang mit "Krankheit" und Feuerwehr die "nettesten" Probleme verursacht. Wäre der Kamerad in Zivil zu dieser Veranstaltung gegangen, hätte es wohl keinen Interessiert. So hat wieder irgendjemand diesen Kameraden.... nun gut. Mal sehen wie es weitergeht. Bei uns gilt die REgel: "Arbeitsunfähig = Dienstunfähig" Dann wird auch keine Uniform getragen!! Was aber nicht bedeutet, das der FA (SB) in Zivil nicht als Gast und Zuschauer dabei sein kann. Gruß vom Berg Jakob Dieser Beitrag ist meine ganz private Meinung und ist unter widrigsten Umständen, mit Hilfe einer Taschenlampe in das offene Ende eines Glasfaserkabels gemorst worden... Suche folgende Reservistenkrüge (Soldatenkrüge): 22. Inf.-Reg. Saargemünd / 5. Chevaulegers -Reg. Zweibrücken / 1. MG-Abteilung Landau / 23. Inf.-Reg. Germersheim / 2. Train-Bataillon Germersheim / 2. Pionierbataillon Germersheim / 23. Inf.-Reg. Kaiserslautern / 18. Inf.-Reg Kaiserslautern. | |||||
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Autor | Pete8r K8., Hamburg/Zürich / Ba-Wü | 590699 | |||
Datum | 06.11.2009 10:45 | 10118 x gelesen | |||
Tach, Geschrieben von Jakob Theobald Was aber nicht bedeutet, das der FA (SB) in Zivil nicht als Gast und Zuschauer dabei sein kann. Dem widerspricht ja auch niemand. Solange ich nicht vom Arzt "bettlägrig" geschrieben wurde, steht es mir frei mich auch im Freien aufzuhalten. Einkaufen, Essen, Festbesuch sogar ein Kneioenbesuch ist möglich. Ergo auch als Fotograf bei einer Jugendübung. Aber eben in Zivil. Und ja, vielleicht wird die Entlassung zurückgenommen, wobei ich mir nicht sicher bin, ob das Gericht das auch so sehen wird. Ich bin da skeptisch. Als Ehrenbeamter (Kommandant) hat er ja nochmal eine besondere Stellung. Ob das allerdings in die Bewertung einfliesst weiß ich nicht. Peter Alles meine eigene Meinung....wie immer... | |||||
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