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ThemaBrandschutzbedarfsplan in Thüringen - brauche Tipps3 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorThom8as 8E., Hohenstein / Thüringen593408
Datum23.11.2009 10:384856 x gelesen
Hallo,

ich muss einen Brandschutzbedarfsplan für meine Gemeinde mit neun Orsfeuerwehren im ländlichen Bereich in Thüringen erstellen.

Hat hier jemand Erfahrungen damit und kann entsprechnede Tipps geben? Grundlage ist ja sicher die ThFwOrgVO?

mkg
Thomas


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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg593413
Datum23.11.2009 10:573639 x gelesen
hallo,

hier mal ein Tipp für den Bereich "Personal":

Ermittlung der durchschnittlichen Tagesalarmstärke durch ein mathematisches Verfahren


MkG Jürgen Mayer

Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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AutorThom8as 8W., Niederlungwitz / Sachsen593440
Datum23.11.2009 17:432763 x gelesen
Hallo Thomas,

habe mich in den vergangenen Jahren selbst intensiv mit dieser Materie beschäftigt und in Zusammenarbeit mit unserem Amt für Brand- und Katastrophenschutz sowie diversen Helfern für unsere Gemeinde den Brandschutzbedarfsplan (BSBP) ausgearbeitet, welcher im Frühjahr 2009 beschlossen wurde.

In Sachsen steht die Forderung nach einem BSBP im SächsBRKG und in der SächsFwVO. Gibt es für Thüringen eine ähnliche Forderung nach einem BSBP in den Gesetzmäßigkeiten?


Als Arbeitshilfen gab es in Sachsen diverse Arbeitsunterlagen zur Erstellung, welche man auf der Homepage der LFS Sachsen herunterladen konnte und noch immer kann.


Insbesondere sollte man die folgenden Dinge bei der Erarbeitung berücksichtigen:

- Einwohnerzahl und Fläche der Gemeinde
- Art und Nutzung der Gebäude
- Betriebe/Anlagen mit erhöhtem Brandrisiko
- Schwerpunkte der technischen Hilfe
- geographische Lage und Besonderheiten
- Löschwasserversorgung
- Alarmierung der Feuerwehr
- Erreichbarkeit des Einsatzortes


Weiterhin gab es als Arbeitsgrundlage eine Empfehlung des sächsischen SMI zum BSBP, welche als Leitfaden die nachfolgenden 9 Schritte anführte.

1. Schritt: Festlegung der Aufgaben
2. Schritt: Allgemeine Angaben zur Gemeinde
3. Schritt: Ermittlung des Gefährdungspotentiales
4. Schritt: Schutzzielfestlegung
5. Schritt: Ermittlung der erforderlichen Standorte von GH
6. Schritt: Ermittlung der Grundausstattung der Einsatzbereiche
7. Schritt: Ermittlung der zusätzlichen Ausrüstung der Standorte
8. Schritt: Festlegung der notwendigen Personalstruktur
9. Schritt: Vergleich, Bewertung und Zusammenfassung

Als Grundmodell, aus dem man die erforderliche Anzahl der Einheiten (Funktionen) ermittelt, dient das Modell des „Kritischen Wohnungsbrandes“, welches folgendes besagt:

- Brand 2. oder 3. OG eines Wohnhauses
- tendenz, dass sich der Brand weiter ausbreitet
- der Treppenraum als erster Rettungsweg ist verraucht und nicht mehr nutzbar
- in der Brandwohnung ist noch eine Person
- eine rechtzeitige Alarmierung der Feuerwehr wird vorausgesetzt

Weiterhin sind als grundlegende Betrachtungen zu nennen:

- die Zeit, in der Einheiten an Einsatzstelle eintreffen
-> resultieren aus der Orbitstudie (Erträglichkeitsgrenze des Menschen für Kohlenmonooxid liegt bei ca. 13 Minuten, die Reanimationsgrenze liegt bei ca. 17 Minuten)

- in welcher Stärke werden die Einheiten benötigt
-> Mindesteinsatzstärke (15 Funktionen)

- in welchen Umfang soll das Schutzziel erfüllt werden
-> Errichungsgrad (eine Feuerwehr mit einem Erreichungsgrad unter 80% gilt als nicht leistungsfähig)


Hoffe das hilft Dir ersteinmal etwas weiter.


mit kameradschaftlichem Gruß

Thomas

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 23.11.2009 10:38 Thom7as 7E., Hohenstein
 23.11.2009 10:57 Jürg7en 7M., Weinstadt
 23.11.2009 17:43 Thom7as 7W., Niederlungwitz
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