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ThemaFeuerwehrführerscheine fürs Volk..84 Beträge
RubrikAusbildung
Infos:
  • DFV "lobt" Bayern...
  •  
    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 594462
    Datum01.12.2009 05:4643213 x gelesen
    Übergabe der LTK

    Mich regt dieser propagandistische Tonfall dort unten langsam auf..


    Grüße, BeschFl

    für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

    "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius)

    "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy)

    Ich bin ein Freund der klaren Worte

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    AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen594476
    Datum01.12.2009 08:4538023 x gelesen
    Geschrieben von Florian BeschMich regt dieser propagandistische Tonfall dort unten langsam auf..

    Ich hoffe natürlich, das alles gut geht. Was mich aber jetzt schon ärgert ist, dass nach dem ersten "Och, das fahrzeug reagiert ja doch anders als ein PKW"-Unfall genau diese Leute nicht zur Rechenschaft gezogen werden können, sondern es im Zweifel am (jungen) Fahrer kleben bleibt..


    Gruß

    A.

    Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

    INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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    AutorBern8har8d G8., München / Bayern594480
    Datum01.12.2009 09:0236833 x gelesen
    Zitat von Innenminister Herrmann: "Mit dem Feuerwehrführerschein sichert Bayern die Einsatzfähigkeit der Feuerwehren, Rettungsdienste und Hilfsorganisationen"

    ... müsste es nicht vielmehr heißen: Mit dem Feuerwehrführerschein kompensiert Bayern das jahrelange "Kopf-in-den-Sand-Stecken" der Feuerwehren und HiOrgs.

    Es ist doch schon seit halben Ewigkeiten bekannt, dass die Fahrzeuge immer schwerer werden, und dass irgendwann die passenden Fahrer knapp werden.


    Es handelt sich hier ausschließlich um meine private Meinung. Sie kann durchaus von der meines Arbeitgebers, und/oder Vorgesetzten abweichen. Dies ist weder beabsichtigt, noch als beabsichtigt anzusehen.

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    AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern594481
    Datum01.12.2009 09:0937514 x gelesen
    Geschrieben von Andreas Bräutigam"Och, das fahrzeug reagiert ja doch anders als ein PKW"

    Ja und?
    Ich kenn zwar jetzt die Ausbildung nicht, aber ich denke mal das auf das Thema schon eingegangen wird.
    Und früher durfte man mit dem 3er Führerschein Fahrzeuge von 7,5 t und Züge bis 18,75 t fahren.
    Und wieviel ist aufgrund dessen damals passiert?
    Würde es keine EU geben hätten wir immernoch den alten 3 der 7,5t bzw 18,75t erlauben würde. Dann würde kein Hahn danach krähen


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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 594482
    Datum01.12.2009 09:2337299 x gelesen
    Geschrieben von Alexander Horcherch kenn zwar jetzt die Ausbildung nicht, aber ich denke mal das auf das Thema schon eingegangen wird.

    Eben.. wer wie was ausbildet, prüft und bescheinigt darüber hat keiner ein Wort verloren..

    Geschrieben von Alexander HorcherWürde es keine EU geben hätten wir immernoch den alten 3 der 7,5t bzw 18,75t erlauben würde. Dann würde kein Hahn danach krähen

    Und noch den Westwall, keine Milchquote und und und ..

    dieses ewige - vor allem bayrische - Rumgeweine auf die EU..

    Die Vorteile nimmt ihr immer gerne.


    Grüße, BeschFl

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    AutorThor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern594484
    Datum01.12.2009 09:2736867 x gelesen
    Servus,


    Geschrieben von Alexander HorcherIch kenn zwar jetzt die Ausbildung nicht, aber ich denke mal das auf das Thema schon eingegangen wird.

    Die Ausbildung erfolgt in den jeweiligen Wehren/Organisationen durch eigene Kräfte (Vorraussetzung um Fahrlehrer zu spielen: iirc Mindestalter 30 Jahre, max. 3 Punkte in Flensburg und mind. 5 Jahre FS)

    Die Ausbildug ist selbst zu dokumentieren. Es muss rückwärts rangiert werden, eingeparkt werden, es gibt eine Vorgabe über die Mindeststundenzahl und noch ein paar Punkte mehr....

    Ich frag mich nur, welcher WF unterschreibt dafür, dass sein selbsternannter Fahrlehrer alles richtig ausgebildet hat?


    Schönen Gruss

    Thorsten Schlotter


    --
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    AutorThor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern594486
    Datum01.12.2009 09:3137037 x gelesen
    Servus,

    Geschrieben von Florian BeschEben.. wer wie was ausbildet, prüft und bescheinigt darüber hat keiner ein Wort verloren..

    doch, ist meines Wissen geregelt. Ich hab damit aber nicht gesagt, dass ich das gut finde ;-)


    Schönen Gruss

    Thorsten Schlotter


    --
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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 594487
    Datum01.12.2009 09:3236775 x gelesen
    Geschrieben von Thorsten Schlotter(Vorraussetzung um Fahrlehrer zu spielen: iirc Mindestalter 30 Jahre, max. 3 Punkte in Flensburg und mind. 5 Jahre FS)

    Daumen hoch! Zusatzausbildung Methodik / Didaktik? Oder reichen die üblichen Qualifiktionen?
    Fahrschulschild (um Gottes Willen wieder Kosten)? Sind die Ausbilder zu melden oder darf jeder wie er Lust hat?

    Was ist mit der Anerkennung in anderen BL? Was ist im Ausland (AT, CZ)?

    Geschrieben von Thorsten SchlotterDie Ausbildug ist selbst zu dokumentieren.

    Gibt es da landeseinheitliche Vordrucke?

    Wer kontrolliert die Kontrollierenden?

    Geschrieben von Thorsten SchlotterIch frag mich nur, welcher WF unterschreibt dafür, dass sein selbsternannter Fahrlehrer alles richtig ausgebildet hat?

    Witziger ist wenn der selbe WF sich später unangenehme Fragen stellen lassen muss weil nicht ordentlich ausgebildet wurde..

    Gott mit dir du Land der Bayern!


    Grüße, BeschFl

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 594488
    Datum01.12.2009 09:3537018 x gelesen
    Geschrieben von Thorsten Schlotterdoch, ist meines Wissen geregelt.

    Geregelt schon. Nur hat der Propagandaapparat das nicht so rausgehauen.

    Aber ganz klein beim B LFV findet man das

    Ohne Worte!


    Grüße, BeschFl

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    AutorThor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern594489
    Datum01.12.2009 09:3636504 x gelesen
    Geschrieben von Florian BeschFahrschulschild (um Gottes Willen wieder Kosten)? Sind die Ausbilder zu melden oder darf jeder wie er Lust hat?

    Ne, davon weiß ich nichts, aber Zusatzspiegel müssen ran

    Geschrieben von Florian BeschWer kontrolliert die Kontrollierenden?

    M.W. reicht eine Betstätigung des "Fahrlehrers", dass er die Bediengungen erfüllt. Überprüfen muss das keiner


    Schönen Gruss

    Thorsten Schlotter


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    AutorThor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern594490
    Datum01.12.2009 09:4136699 x gelesen
    Geschrieben von Florian BeschAber ganz klein beim B LFV findet man das

    Bingo. Das Ding wurde bei uns im Lkr zur Information/Weiterbildung der Kommandanten genutzt


    Schönen Gruss

    Thorsten Schlotter


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    AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen594491
    Datum01.12.2009 09:4236654 x gelesen
    Geschrieben von Alexander HorcherUnd wieviel ist aufgrund dessen damals passiert?

    Weiß ich nicht, weil ich nicht bei der EU für das Führerscheinrecht zuständig bin. Und Du?


    Gruß

    A.

    Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW594492
    Datum01.12.2009 09:4336879 x gelesen
    Geschrieben von Andreas BräutigamGeschrieben von Alexander Horcher"Und wieviel ist aufgrund dessen damals passiert?"

    Weiß ich nicht, weil ich nicht bei der EU für das Führerscheinrecht zuständig bin. Und Du?


    Ich auch nicht, aber ich gehe stark davon aus, dass nicht nur die viel gescholtene Fahrschullobby an der Verschärfung des Führerscheinrechts schuld ist....


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 594494
    Datum01.12.2009 09:5736539 x gelesen
    Hallo!

    Geschrieben von Ulrich CimolinoIch auch nicht, aber ich gehe stark davon aus, dass nicht nur die viel gescholtene Fahrschullobby an der Verschärfung des Führerscheinrechts schuld ist....

    Zumindest Beteiligt.

    Durch die Einführung des neuen Führerscheines sollen in den einzelnen EU-Ländern die
    Vorschriften einschließlich der Ausbildung und Prüfung vereinheitlicht werden.

    Weitere Kernpunkte der neuen EU-Führerscheinregelung:

    - einheitliche Fahrerlaubnisklassen in den EU-Staaten
    - Führerschein im fälschungssicheren Scheckkartenformat
    - Grundsätzlich Besitzstandswahrung für Alt-Führerscheinbesitzer, kein genereller Zwangsumtausch
    - Einrichtung eines zentralen Fahrerlaubnisregisters
    - Einführung einer medizinischen Untersuchung für LKW- und Busfahrer alle 5 Jahre
    - Erwerb der LKW-Klassen C und CE (entspricht Klasse 2 ? alt-) ab 18 Jahre

    Wer jedoch das völlig Realitätsfremde "Klassensystem" festgelegt hat, nun ja.

    Für einen Klasse B-Inhaber ist es völlig egal ob er nun 3,5 to oder 4,75 to unterm Hintern hat. Beide Fahrzeuge sind in der Regel von den Abmessungen her gleich und fahren sich im vergleich zu einem PKW auch nicht leichter.

    Mir hätte nur besser gefallen, wenn zusätzlich man ein Fahrsicherheitstrainig für die Feuerwehrführerscheinbewerber vorgeschrieben hätte.

    Wenn die deutschen Feuerwehren ein Teil des Katastrophenschutzes bzw. als Teil des Katastrophenschutzes anerkannt wären, wäre eine solche Ausnahme schon bei der Einführung des EU-Führerscheins möglich gewesen.
    Nur, bei Einführung des EU-Führerscheins hat die Regierung der BRD auf so ziemlich alle Ausnahmeregelungen verzichtet.

    Gruß vom Berg

    Jakob

    (dervondawoesnochkeinenfeuerwehrführerscheingibt)


    Dieser Beitrag ist meine ganz private Meinung und ist unter widrigsten Umständen, mit Hilfe einer Taschenlampe in das offene Ende eines Glasfaserkabels gemorst worden...

    Suche folgende Reservistenkrüge (Soldatenkrüge):
    22. Inf.-Reg. Saargemünd / 5. Chevaulegers -Reg. Zweibrücken / 1. MG-Abteilung Landau / 23. Inf.-Reg. Germersheim / 2. Train-Bataillon Germersheim / 2. Pionierbataillon Germersheim / 23. Inf.-Reg. Kaiserslautern / 18. Inf.-Reg Kaiserslautern.

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    AutorGunn8ar 8K., Wüstenrot / BW594497
    Datum01.12.2009 10:0136497 x gelesen
    Geschrieben von Alexander Horcherlexander Horcher, Neuburg
    Datum: 01.12.2009 09:09:29
    Text: Geschrieben von Andreas Bräutigam""Och, das fahrzeug reagiert ja doch anders als ein PKW""

    Ja und?
    Ich kenn zwar jetzt die Ausbildung nicht, aber ich denke mal das auf das Thema schon eingegangen wird.
    Und früher durfte man mit dem 3er Führerschein Fahrzeuge von 7,5 t und Züge bis 18,75 t fahren.
    Und wieviel ist aufgrund dessen damals passiert?
    Würde es keine EU geben hätten wir immernoch den alten 3 der 7,5t bzw 18,75t erlauben würde. Dann würde kein Hahn danach krähen


    Ich kann Dir als alter Klasse 3 Fahrer und eine menge Kilometer auf 7,5t sagen, es ist einfach viel zu viel passiert . Und da kann ich mich leider nicht ausnehmen

    Ich habe in einer Spedition mit 30 7.5 Tonnern und 40 größeren LKW gearbeitet. Bei den 7,5t war ein Unfall in der Woche der Schnitt, bei den großen wenn überhaupt einer im Monat.
    Und es sind alle im erweiterten Nahverkehr gefahren . Und wenn jetzt sich jemand hin stellt und behauptet er kann nach den paar Stunden Zusatzausbildung abschätzen wie sich so ein Fahrzeug verhält ist ein armer Tropf

    Der Richtige weg wäre, den Maschinisten eine wirkliche Zusatzausbildung zum CE anzubieten . Und dann Jährlich zu wiederholen mit Teilnahmepflicht sonst verliert er die Fahrererlaubnis Einsatzfahrzeuge zu bewegen . Aber da stoße ich doch bei den meisten nur auf taube Ohren, da man ja unbedingt auch mal ein Fahrzeug mit Blauen Lichtern bewegen will

    Gunnar Kreidl
    OB THW Pfedelbach


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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen594499
    Datum01.12.2009 10:2236449 x gelesen
    Irgendwann wird sicher der Tag kommen an dem die KFZ-Versicherer hinsichtlich ihrer Preisgestaltung zwischen regulären Führerscheinen und Hilfsfahrerlaubnissen unterscheiden werden.

    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz594501
    Datum01.12.2009 10:2436155 x gelesen
    Geschrieben von Jakob TheobaldNur, bei Einführung des EU-Führerscheins hat die Regierung der BRD auf so ziemlich alle Ausnahmeregelungen verzichtet.

    Hallo,

    ich konkretisiere:

    "Sie hat sie verschlafen"

    MfG, Thomas Klee


    Dies ist ausschließlich meine private Meinung

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    AutorMark8us 8H., Auerbach / Bayern594507
    Datum01.12.2009 10:3836302 x gelesen
    Hi,

    in den feuerwehr.de-News war vor kurzem die Verordnung verlinkt.

    Wen interessiert, was darin alles geregelt, ist der kanns dort nachlesen ;)

    @Jürgen: Hast du die aktuelle Version zum Download angeboten oder gibts bereits einen Nachfolger? Denn irgendwie finde ich in der Verordnung die Passage "Für den Prüfer gelten die gleichen Voraussetzungen wie für den Ausbilder" (aus der PPT des LFV) nicht. Wenn ich mich nicht verschaut habe, sind darin die Anorderungen an die Prüfperson nicht festgelegt.

    schöne Grüße


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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen594508
    Datum01.12.2009 10:3836412 x gelesen
    Geschrieben von Florian BeschAber ganz klein beim B LFV findet man das

    Cool in Bayern wäre meine dahingehende "Qualifikation" ausreichend um als Hilfsfahrlerer und sogar Prüfer tätig zu werden.

    MkG
    Marc


    "Mehr als 130 Jahre Problemlösung haben nicht das Problem gelöst, sondern eine Institution geschaffen, die inzwischen selbst ein Problem ist. Dieses Dilemma kann so wenig aus sich gelöst werden, wie sich ein Hammer hämmern kann." (Prof. Dr. W.R. Dombrowski)

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    AutorJürg8en 8K., Castrop-Rauxel / NRW594532
    Datum01.12.2009 12:3636180 x gelesen
    Schön, dass endlich mal der Anfang gemacht ist.

    Was ist heute eigentlich anders, als vor 25 Jahren?
    Ich war grad´ 22, da hat man mich mit FS-KL 3 in so eine
    Seifenkiste ;-) gesteckt, einen erfahrenen Fahrer an die Seite gegeben und gesagt: "Mach Dich eine Stunde mit dem Bock vertraut, dann geht´s ab zur Übung."
    Naja, da wurd aber im GH auch noch geraucht ;-)

    Also, weg mit dem Pessimismus und den jungen FA mal ne ordentliche Portion Verantwortung zugeteilt, dann klappt´s auch mit der Motivation.

    btw.: unsere jüngsten FA mit FS-KL C / CE sind grade mal 22 und machen einen tollen Job.


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    AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern594542
    Datum01.12.2009 13:0536402 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Florian BeschEben.. wer wie was ausbildet, prüft und bescheinigt darüber hat keiner ein Wort verloren..
    kann ich dir nächsten Freitag sagen. Am Donnerstag (10.12.) muss ich im Auftrag meines Arbeitgebers an einer Ausbildung zum Multiplikator teilnehmen.


    Gruß
    Christof

    http://www.feuerwehr-vilseck.de/1.html
    http://hvo-vilseck.de/index1.html
    http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg


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    AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern594543
    Datum01.12.2009 13:1036075 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Florian BeschMich regt dieser propagandistische Tonfall dort unten langsam auf..
    dann lies es halt nicht! Ich lebe auch "da unten" und ich hab auch eine andere Meinung zu diesem Thema. Aber zum Glück leben wir in einer Demokratie und die Entscheidungen werden von "einem Gesetzgeber" getroffen den wir gewählt haben.

    Mal sehen, was "dein BL" in der Sache macht.


    Gruß
    Christof

    http://www.feuerwehr-vilseck.de/1.html
    http://hvo-vilseck.de/index1.html
    http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg


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    AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen594582
    Datum01.12.2009 16:5435999 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Marc DickeyIrgendwann wird sicher der Tag kommen an dem die KFZ-Versicherer hinsichtlich ihrer Preisgestaltung zwischen regulären Führerscheinen und Hilfsfahrerlaubnissen unterscheiden werden.

    ... wird die Versicherungen genauso interessieren wie die tatsächliche Fahrpraxis von FS C1, C, CE Inhabern (weil dadurch dass der Fahrer eines 4,0t TSF seinen Führerschein C1 mit sagen wir mal in 10 Stunden gemacht hat und ansonsten nur Smart fährt (ohne dem Smart zu nahe treten zu wollen) kann der auch nicht wirklich mit dem 4 Tonner umgehen ...).

    Gruss
    Gerhard


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    AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern594586
    Datum01.12.2009 18:1536121 x gelesen
    Geschrieben von Florian Beschdieses ewige - vor allem bayrische - Rumgeweine auf die EU..

    Die Vorteile nimmt ihr immer gerne.


    Mal wieder lächerliches Dummgebabble aus deiner Ecke.

    Es soll bayerische Landkreise geben da hat keine Feuerwehr Bedarf für so einen LAppen und es wird dort deswegen wohl auch nicht forciert irgendwas anzubieten.


    Viele Grüße
    Christian





    TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT!
    TROLL COLLECT - Trolls im Forum

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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW594638
    Datum01.12.2009 21:4435849 x gelesen
    Wow, ich mach in Bayern eine FW-Fahrschule auf *fg*


    mit freundlichen Grüßen

    Michael


    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 594660
    Datum02.12.2009 04:4836240 x gelesen
    Geschrieben von Christian SchorerMal wieder lächerliches Dummgebabble aus deiner Ecke.

    Aber die Schuld für die bay. Feuerwehrführerscheine pauschal DER EU "SB" zu geben ist dann Grimme Preis verdächtig?

    Geschrieben von Christian Schorer
    Es soll bayerische Landkreise geben da hat keine Feuerwehr Bedarf für so einen LAppen und es wird dort deswegen wohl auch nicht forciert irgendwas anzubieten.


    Schön, freut mich. Wie schaut es mit den HIORG aus?

    Und warte mal ab was aus dem Feuerwehrführerschein noch wird. Als nächstes sind die 7,5 to geplant. Die sollen dann zu 100 % zivil umgeschrieben werden.

    Und ich wette um 1 Kiste Karlsberg Urpils das die nächste Stufe dann die 9 to sein werden. Schliesslich ist dann der Unterschied nicht mehr so groß...


    Grüße, BeschFl

    für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

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    AutorFlor8ian8 V.8, Viechtach / Bayern594671
    Datum02.12.2009 08:5635855 x gelesen
    Ich hab mal spasseshalber beim Bayer. Ministerpräsidenten angefragt, wer denn nun die Fahrzeuge über 7,5 to. fahren soll und ob nicht eine Dienstfahrerlaubnislösung ähnlich wie z.B. in Tirol (http://www.feuerwehrverband-tirol.at/pages/Fahrzeuge.htm) möglich wäre.

    Daraufhin habe ich tatsächlich Antwort erhalten, zwar nur von einem Mitarbeiter aber ok...

    Genau hab ich's nicht mehr im Kopf aber die Antwort war in etwa so:
    "Wir können es nicht verantworten, dass jemand ohne fundierte LKW-Ausbildung ohne Fahrpraxis ein Einsatzfahrzeug über 7,5 to. im Einsatzfall bewegt."

    Ergänzend dazu möchte ich hinzufügen, dasss ich jetzt selber den CE gemacht habe und einen tollen Schreibtischjob im öffentlichen Dienst habe. Ich werde im meinem Leben also NIE einen anderen LKW fahren, um Fahrpraxis zu erhalten....???

    Was soll man dazu noch sagen... Ich vermute auch schwer, dass hier eine gewisse Lobby dahintersteckt oder unsere Politiker sind einfach zu dämlich, das eigentliche Problem zu erkennen.
    Es wird ja nun propagiert, dass mit der Einführung des "Feuerwehr-Führerscheins" sämtliche Probleme gelöst seien. Und das Schlimme an der Sache ist dass der Durchschnittsbürger ohne tieferen Einblick dies nun auch so glaubt und akzeptiert.


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    AutorGunn8ar 8K., Wüstenrot / BW594672
    Datum02.12.2009 08:5735836 x gelesen
    Geschrieben von Florian BeschFlorian Besch, Völklingen
    Datum: 02.12.2009 04:48:16
    Text: Geschrieben von Christian Schorer"Mal wieder lächerliches Dummgebabble aus deiner Ecke."

    Aber die Schuld für die bay. Feuerwehrführerscheine pauschal DER EU "SB" zu geben ist dann Grimme Preis verdächtig?

    Geschrieben von Christian Schorer"
    Es soll bayerische Landkreise geben da hat keine Feuerwehr Bedarf für so einen LAppen und es wird dort deswegen wohl auch nicht forciert irgendwas anzubieten."

    Schön, freut mich. Wie schaut es mit den HIORG aus?

    Und warte mal ab was aus dem Feuerwehrführerschein noch wird. Als nächstes sind die 7,5 to geplant. Die sollen dann zu 100 % zivil umgeschrieben werden.

    Und ich wette um 1 Kiste Karlsberg Urpils das die nächste Stufe dann die 9 to sein werden. Schliesslich ist dann der Unterschied nicht mehr so groß...



    Da wette ich dagegen, es werden mehr als 9t sein, vermutlich keine Begrenzung mehr. Und das Feuerwehrvolk hat dann was es will, jeder darf ein Rotes Auto Bewegen. Es wird das Abendland schon nicht untergehen


    Gunnar Kreidl
    OB THW Pfedelbach


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    AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern594673
    Datum02.12.2009 08:5935844 x gelesen
    Geschrieben von Florian BeschAber die Schuld für die bay. Feuerwehrführerscheine pauschal DER EU "SB" zu geben ist dann Grimme Preis verdächtig?

    Blödsinn, warten wirs mal ab was andere BL draus machen, das ist kein bißchen besser.


    Geschrieben von Florian BeschSchön, freut mich. Wie schaut es mit den HIORG aus?

    Weiß ich nicht.


    Geschrieben von Florian BeschUnd warte mal ab was aus dem Feuerwehrführerschein noch wird. Als nächstes sind die 7,5 to geplant. Die sollen dann zu 100 % zivil umgeschrieben werden.

    Und ich wette um 1 Kiste Karlsberg Urpils das die nächste Stufe dann die 9 to sein werden. Schliesslich ist dann der Unterschied nicht mehr so groß...


    Warten wirs mal ab, aber um Wasser wette ich nicht. ;-)


    Gruß
    CS





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    AutorOlf 8R., Hilbersdorf / Sachsen594677
    Datum02.12.2009 09:2135997 x gelesen
    Geschrieben von Florian Voitl"Wir können es nicht verantworten, dass jemand ohne fundierte LKW-Ausbildung ohne Fahrpraxis ein Einsatzfahrzeug über 7,5 to. im Einsatzfall bewegt."


    Klasse, so viel Umsicht hätte ich den Bayern nun nicht zugetraut. Wieder was gelernt, wo sie recht haben, haben sie recht.

    Geschrieben von Florian VoitlIch werde im meinem Leben also NIE einen anderen LKW fahren, um Fahrpraxis zu erhalten....???

    Die Möglichkeit haben viele andere auch nicht und die haben nicht mal einen Führerschei CE.
    Wer das eine will muss dass andere mögen.
    Es gibt auch im Übungsdienst Möglichkeiten ein bißchen Fahrpraxis zu erlangen, wollen muss man es aber schon.


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    AutorHara8ld 8D., Edenstetten / Bayern594679
    Datum02.12.2009 09:3835736 x gelesen
    Geschrieben von Olf RichterDie Möglichkeit haben viele andere auch nicht und die haben nicht mal einen Führerschei CE.
    Wer das eine will muss dass andere mögen.
    Es gibt auch im Übungsdienst Möglichkeiten ein bißchen Fahrpraxis zu erlangen, wollen muss man es aber schon.


    Genau das ist der Punkt und der gilt für alle Fahrzeuge! Ergänzen sollte man: Diejenigen, die wollen müssen auch ausreichend Gelegenheit bekommen und gefördert werden! Daraufhin Freigabe für Einsatzfahrten durch eine Verantwortlichen. Das sollte eigentlich, unabhängig von diesem "Feuerwehrführerschein" gängige Praxis sein.

    Gruß Harald


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    AutorPete8r K8., Hamburg/Zürich / Ba-Wü594681
    Datum02.12.2009 09:5935782 x gelesen
    Tach,

    Geschrieben von Olf RichterEs gibt auch im Übungsdienst Möglichkeiten ein bißchen Fahrpraxis zu erlangen, wollen muss man es aber schon.

    Du willst mir allen Ernstes weißmachen, dass das bisschen Fahren (sagen wir 2 Std in der Woche) zu einer Fahrpraxis führt, die mich die Risiken des Großfahrzeuges einschätzen lässt? Auch noch unter Stress bei Einsatzfahrten?

    Sorry.. dem kann ich nicht folgen.

    Die Argumentation auch seitens dieses "Mitarbeiters" ist dumm. Anderst lässt es sich nicht deutlicher umschreiben.


    Peter


    Alles meine eigene Meinung....wie immer...

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    AutorFlor8ian8 V.8, Viechtach / Bayern594683
    Datum02.12.2009 10:1935824 x gelesen
    Ich glaube ich habe mich hier nicht richtig ausgedrückt:
    Dass es sowohl mit "normalen FS" wie auch mit einem etwaigen "FW-FS" notwendig ist, Übungsfahrten zu machen ist ja unumstritten.

    Ich meine vielmehr den Umkehrschluss in Bezug auf die Aussage des Sachbearbeiters:
    Es wird also anscheinend davon ausgegangen, dass Personen, die den CE regulär erworben haben, immer für das Führen des FW-Fahrzeugs geeignet sind. Und genau da nehme ich Bezug auf z.B. mich, dass ich (neben den regulären) Übungsfahrten NIE auch nur einen Kilometer mit einem LKW zurücklege.

    Und wo liegt jetzt da der Unterschied in der Fahrpraxis zwischen beiden Lösungen?

    Außerdem sollte man sich man die Seite vom LFV Tirol mal genauer betrachten. Hier wird fundiert die notwendige Ausbildung angeboten. Während der Einsatzfahrt muss ich nicht wissen, welchen Hydraulikschlauch ich zuerst anschließen muss und ob die Ladung richtig gesichert ist...


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    AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen594685
    Datum02.12.2009 10:3235593 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Florian VoitlWährend der Einsatzfahrt muss ich nicht wissen,[...] und ob die Ladung richtig gesichert ist...

    besser wär's aber...

    Gruß, otti


    "You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa

    Mehr über mich: http://www.otti-online.de/blog

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    AutorFlor8ian8 V.8, Viechtach / Bayern594686
    Datum02.12.2009 10:4335606 x gelesen
    OK, schlechtes Beispiel. Ich meinte eigentlich Zurrpunkte usw... Was man halt so alles lernt in den unzähligen Fahrschulstunden...
    Das die feuerwehrtechnische Beladung richtig gesichert ist ist selbstverständlich absolut wichtig.


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    AutorGunn8ar 8K., Wüstenrot / BW594689
    Datum02.12.2009 11:0135732 x gelesen
    Geschrieben von Florian VoitlFreiw. Feuerwehr
    Thema: Feuerwehrführerscheine fürs Volk..
    Autor: Florian Voitl, Viechtach
    Datum: 02.12.2009 10:19:15
    Außerdem sollte man sich man die Seite vom LFV Tirol mal genauer betrachten. Hier wird fundiert die notwendige Ausbildung angeboten. Während der Einsatzfahrt muss ich nicht wissen, welchen Hydraulikschlauch ich zuerst anschließen muss und ob die Ladung richtig gesichert ist...



    Falsch da es sich nicht nur um eine Regelung für die Feuerwehr handelt musst Du das wissen. Denn meine Fahrer brauchen das bei fast jeder Fahrt. Oder fangen wir jetzt auch noch an die Führerscheine zwischen den einzelnen Hirogs zu unterschieden ?

    Gunnar Kreidl
    OB THW Pfedelbach


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    AutorOlf 8R., Hilbersdorf / Sachsen594694
    Datum02.12.2009 11:0535743 x gelesen
    Geschrieben von Peter KofflerDu willst mir allen Ernstes weißmachen, dass das bisschen Fahren (sagen wir 2 Std in der Woche) zu einer Fahrpraxis führt, die mich die Risiken des Großfahrzeuges einschätzen lässt? Auch noch unter Stress bei Einsatzfahrten?


    nein, das hat aber nichts damit zu tun ob ich nun einen Führerschein habe oder nicht.
    Für mich ist es schon ein Unterschied ob jemand einen CE Führerschein hat, oder "nur" einen Feuerwehrführerschein. Die Länge der Ausbildung ist hier das entscheidende, oder besser der umfassendere Inhalt.

    Ohne entsprechende Fahrpraxis ist beides nicht viel Wert, was durch die neuen Regelungen zur Erlangung einer Berufskraftfahrerqualifikation nicht besser wird.


    Geschrieben von Peter KofflerDie Argumentation auch seitens dieses "Mitarbeiters" ist dumm. Anderst lässt es sich nicht deutlicher umschreiben.



    na dann, wie wäre es denn intelligent gewesen?


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    AutorAloi8s W8., München / Bayern594696
    Datum02.12.2009 11:1335560 x gelesen
    Gut ich bin schon etwas älter, aber bei mir wars halt so, das ich meine Fahrpraxis mit meinem "alten 3" selbst geholt habe und seitdem fahre ich halt unser LF8/8.
    Zu meiner Zeit scherte sich kein Teufel darum, ob due jetzt einen Pkw oder einen 7,5t mit Anhänger fährst. Es war halt Dein Risiko selber.
    Man fuhr halt dementsprechend vorsichtiger.


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    AutorPete8r K8., Hamburg/Zürich / Ba-Wü594697
    Datum02.12.2009 11:1535565 x gelesen
    Geschrieben von Olf Richterna dann, wie wäre es denn intelligent gewesen?


    Geschrieben von Florian
    Genau hab ich's nicht mehr im Kopf aber die Antwort war in etwa so:
    "Wir können es nicht verantworten, dass jemand ohne fundierte LKW-Ausbildung ohne Fahrpraxis ein Einsatzfahrzeug über 7,5 to. im Einsatzfall bewegt."


    Wir müssen dafür sorgen, dass die Führer dieser Fahrzeuge umfangreiche Fahrpraxis vorweisen können/erwerben und auch beibehalten.


    Peter


    Alles meine eigene Meinung....wie immer...

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen594698
    Datum02.12.2009 11:1635776 x gelesen
    Geschrieben von Alois WittmannZu meiner Zeit scherte sich kein Teufel darum, ob due jetzt einen Pkw oder einen 7,5t mit Anhänger fährst.
    Stimmt. Irgendwann ist aber irgendjemand aufgefallen, daß deine beiden anderen unten aufgeführten Aussagen leider nicht ganz stimmen.

    Geschrieben von Alois WittmannEs war halt Dein Risiko selber.

    + das der Mitfahrer
    + das der anderen Verkehrsteilnehmer

    Geschrieben von Alois WittmannMan fuhr halt dementsprechend vorsichtiger.

    Wenn dem ja grundsätzlich so wäre...


    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorAloi8s W8., München / Bayern594699
    Datum02.12.2009 11:2435621 x gelesen
    Geschrieben von Marc DickeyWenn dem ja grundsätzlich so wäre...

    Mit seinem PKW mußte man doch auch erst einmal erfahrung sammeln.


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    AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern594703
    Datum02.12.2009 11:4935612 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Florian Voitlunsere Politiker sind einfach zu dämlich, das eigentliche Problem zu erkennen.
    woher sollen sie das wissen? Hat ihnen das jemand RICHTIG erklärt? Können sich die Politiker da nicht auf die Verbände verlassen. Würden die Politiker anders entscheiden als die Verbände es wollen, was dann?

    Geschrieben von Florian VoitlIch vermute auch schwer, dass hier eine gewisse Lobby dahintersteckt
    Vielleicht die falsche?


    Gruß
    Christof

    http://www.feuerwehr-vilseck.de/1.html
    http://hvo-vilseck.de/index1.html
    http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg


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    AutorGunn8ar 8K., Wüstenrot / BW594707
    Datum02.12.2009 12:0935549 x gelesen
    das macht man aber nicht mit Sondersignal

    Gunar Kreidl


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    AutorFlor8ian8 V.8, Viechtach / Bayern594721
    Datum02.12.2009 13:0435662 x gelesen
    Hier muss man ja wirklich auf jede Silbe aufpassen die man von sich gibt :-)

    Also, nochmal von ganz vorne:
    Der Freistaat Bayern hat es den Hilfsorganisationen (BRK, THW, FFW und man möge mich ergänzen oder korrigieren) in Bayern ermöglicht, durch eine Anpassung des Führerscheinrechts mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B Fahrzeuge bis zu einem Gesamtgewicht von 4,75 to. (oder 4,749 to.?) bzw. mit einer Erweiterung Fahrzeuge bis zu einem Gesamtgewicht bis zu 7,49 to. (oder doch 7,5 to.?) zu führen.

    Die Verantwortlichen werten dies als Erfolg auf ganzer Linie und alle Probleme scheinen offenbar gelöst.

    Ich vertrete diese Meinung jedoch nicht. Es stellt nur einen Teilerfolg für Feuerwehren mit den betroffenen Fahrzeugen dar. Soweit ich meine bescheidenen Kenntnisse in Sachen Feuerwehr (THW- und BRK-Anhänger mögen mir verzeihen, dass ich nur von Feuerwehr rede, ich meine euch jedoch genauso) und die bayernweite Fahrzeugaufstellung des Innenministeriums jedoch richtig deuten kann sind geschätzt 50 % der Feuerwehreinsatzfahrzeuge in Bayern (ich nehme da mal Anhänger, MZF usw. raus, somit also nur Fahrzeuge die tatsächlich einen Schlauch dabei haben und nicht sowieso mit FS-Kl. B gefahren werden können) schwerer als 7,5 Tonnen.

    Für diese Fahrzeuge gilt der beschlossene „Feuerwehr-Führerschein“ nicht. Es ist weiterhin ganz normal bei der Fahrschule die Fahrerlaubnisklasse C zu erwerben (reicht m. M. in 99 % der Fälle, CE nicht so gebräuchlich). Dies schlägt dabei mit Kosten in Höhe von 1.600 € bis 2.000 € an. Und wer zahlt schon freiwillig so viel Geld, nur um ein Feuerwehrfahrzeug führen zu können? Ohne finanzielle Unterstützung des Sachaufwandsträgers (die Gemeinde, die übrigens laut bayerischem Gesetzeskommentar in vollem Umfang für den Erwerb der Fahrerlaubnisse aufkommen müsste) ist es sicherlich auch vielen Freiwilligen nicht zumutbar. Und wie jeder weiß sind so ziemlich alle Kommunen finanziell am Ende und man braucht sich deswegen keine großen Hoffnungen auf einen Zuschuss machen. Ist halt Realität, Pflichtaufgabe hin oder her.

    Quo vadis? Die Fahrzeuge an sich werden immer schwerer, da die Fahrgestelle ohne Aufbau schon einiges Gewicht mitbringen, so dass TSF-W-Fahrzeuge schon mit der 7,5’er-Grenze kämpfen. Die altgedienten Kameraden, die noch glückliche Besitzer einer LKW-Fahrerlaubnis sind, gehen in den nächsten Jahren in Ruhestand. Die jungen Feuerwehrler sind (glücklicherweise) mit großem Eifer bei der Sache, haben jedoch kein Geld (und auch keine Zeit, klingt komisch ist aber so) um den Führerschein zu machen. Ergo: Den Feuerwehren (und auch den anderen Hilfsorganisationen) gehen die Fahrer für die „richtig“ schweren (ab 7,5 to.) Fahrzeuge aus. Dies wird sich vor allem in einigen Jahren bemerkbar machen.

    Meine Idee war daraufhin eine Dienstfahrerlaubnis für alle Hilfsorganisationen, wie sie in der BRD auch bei Polizei und Bundeswehr üblich ist. Dass dies mit Europarecht vereinbar und möglich ist zeigt uns das österreichische Bundesland Tirol.

    Ziel wäre: Eine Dienstfahrerlaubnis, bei der die Ausbildung für die jeweiligen Zwecke der entsprechenden Hilfsorganisation zugeschnitten ist. (Ich könnte, wenn ich wollte, gerne mal mein Lehrbuch von der FS-Theorie zur Hand nehmen und ungefähr 50 % Lehrinhalte rausschneiden, die ich halt einfach im Einsatz, wenn ich zum Fahrzeug renne, starte und aus der Halle fahre definitiv nicht brauche. Ich verzichte jetzt bewusst auf eine Aufzählung, denn irgendjemand findet irgendetwas dass er irgendwann mal schon irgendwie machen möchte.) Diese Dienstfahrerlaubnis gilt uneingeschränkt für alle Fahrzeuge, jedoch nicht für den Privatgebrauch. Die Ausbildung wäre kurz zusammengefasst starkt komprimiert und nur auf die tatsächlich benötigten Dinge beschränkt.

    Da hier auch viel Ausbildung am Standort durchgeführt werden kann (z.B. neben notwendigen Grundfahrstunden bei einer zugelassenen Stelle auch Unterrichtsfahrten mit erfahrenen Kameraden) würden sich die Kosten wesentlich reduzieren.

    Das stetig Übungsfahrten durchgeführt werden müssen, um die Fahrpraxis aufrechtzuerhalten dürfte ja wohl selbstverständlich sein!

    Weiterhin stellt sich die Frage: Was ist sinnvoller? (Hierbei sei gesagt, dass dies NUR auf FW bezogen ist, ein Berufskraftfahrer braucht ja sowieso den C(E)!)
    a) Der FS wird bei der Fahrschule im kompletten Ausbildungsprogramm erworben und außer bei Feuerwehr nie mehr genutzt. Aber man darf fahren, selbst wenn man seit 2 Jahren oder auch noch nie auf dem Bock gesessen ist.
    b) Es wird eine Dienstfahrerlaubnis angestrebt, bei der der Bewerber speziell auf die Bedürfnisse der Fahrzeuge seiner Rettungsorganisation ausgebildet wird und kann zugleich noch die geforderten Übungsfahrten mit den betroffenen Fahrzeugen am Standort durchführen.

    Dies wäre meiner Ansicht nach die praktikabelste Lösung, jedoch scheint so etwas in Bayern bzw. Deutschland von Haus aus nicht zu funktionieren, wie ich nach Antwort auf meine Anfrage beim Ministerpräsidenten erfahren habe. Aus welchem Grund auch immer, sei es die Blindheit der Politiker oder deren Berater, das sture „Nichtwollen“, das Abwarten bis zur nächsten Wahl, irgendeine Lobby oder auch nur die Angst, dass es sich Deutschland mal erlauben könnte, eine EU-Richtlinie bis an die möglichen Grenzen auszunutzen. Und am meisten verwundert mich die Euphorie, mit der sich nicht nur der Landesverband brüstet. Leute: Das hier ist bislang nur ein Teilerfolg, jetzt gilt es auch den Sack zuzumachen!

    Das war’s von meiner Seite mal in groben Zügen (ich will jetzt nicht ins Detail gehen, das wird die anschließende Diskussion mit sich bringen), bin jetzt echt auf eure Meinung gespannt. (Und dafür habe ich meinen freien Tag halb geopfert…)


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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg594728
    Datum02.12.2009 14:1335643 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Florian Voitl(Ich könnte, wenn ich wollte, gerne mal mein Lehrbuch von der FS-Theorie zur Hand nehmen und ungefähr 50 % Lehrinhalte rausschneiden, die ich halt einfach im Einsatz, wenn ich zum Fahrzeug renne, starte und aus der Halle fahre definitiv nicht brauche

    der große Kostenfaktor bei den Führerscheinen sind doch die Fahrstunden, nicht die Theorie. Auch wenn man den Theorieunterricht auf die Hälfte einstampft dürfte das keinen allzugrossen Einfluss auf die Gesamtkosten eines Führerscheins haben.

    Geschrieben von Florian VoitlDa hier auch viel Ausbildung am Standort durchgeführt werden kann (z.B. neben notwendigen Grundfahrstunden bei einer zugelassenen Stelle auch Unterrichtsfahrten mit erfahrenen Kameraden) würden sich die Kosten wesentlich reduzieren.

    Wenn man das Qualitätsniveau der Ausbilder bei den Feuerwehren anschaut dann zweifle ich das bei so einem Modell für die "Unterrichtsfahrten" in der Fläche auch die notwendige Ausbildungsqualität dabei herauskommt.

    Solange es uns ( = die Feuerwehren ) egal ist ob die Ausbilder *) für die bestehenden Ausbildungen ( GA, TF, MA und SF) vor Ort auch sich entsprechend weiterbilden und es kein Verfallsdatum für solche Ausbildertätigkeiten gibt sehe ich für eine Ausweitung unserer Ausbildungsstruktur mit eigenen Kräften auf den Führerscheinbereich schwarz.

    *) selbstverständlich gibt es genügend ehrenamtliche Ausbilder in den Feuerwehren die einen gute Job machen und sich durch Eigeninitiative fortbilden und damit auch auf dem aktuellen Stand sind. Das hängt aber von jedem Einzelnen ab. Es gibt auch viele Ausbilder die mit Ihrem Fachwissen irgendwann mal in grauer Vorzeit stehengeblieben sind.


    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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    AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg594730
    Datum02.12.2009 14:3535708 x gelesen
    Ich habe nun auch die Reaktion des DFV (Pressemitteilung) in die News aufgenommen.

    Gruß, Markus


    Um schon vorab die größte Sorge vieler Ausländer vorwegzunehmen: Die Deutschen sind im Allgemeinen sehr, sehr nett, sie haben schon seit 60 Jahren kein Nachbarland mehr überfallen und man kann mit ihnen sogar lachen! (De Volkskrant, Niederlande)

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    AutorFlor8ian8 V.8, Viechtach / Bayern594731
    Datum02.12.2009 14:5535456 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen Mayer der große Kostenfaktor bei den Führerscheinen sind doch die Fahrstunden, nicht die Theorie. Auch wenn man den Theorieunterricht auf die Hälfte einstampft dürfte das keinen allzugrossen Einfluss auf die Gesamtkosten eines Führerscheins haben.

    Die erste Aussage ist richtig. Man muss sich aber auch vor Augen halten, dass der im Theorieunterricht vermittelte Stoff dann auch in der Praxis am Fahrzeug (besser gesagt während das Fahrzeug steht) unterrichtet wird. Und diese Stunden müssen auch bezahlt werden. War bei mir zumindest so, weiss nicht ob das woanders nicht so ist.

    Wenn man das Qualitätsniveau der Ausbilder bei den Feuerwehren anschaut dann zweifle ich das bei so einem Modell für die "Unterrichtsfahrten" in der Fläche auch die notwendige Ausbildungsqualität dabei herauskommt.

    Solange es uns ( = die Feuerwehren ) egal ist ob die Ausbilder *) für die bestehenden Ausbildungen ( GA, TF, MA und SF) vor Ort auch sich entsprechend weiterbilden und es kein Verfallsdatum für solche Ausbildertätigkeiten gibt sehe ich für eine Ausweitung unserer Ausbildungsstruktur mit eigenen Kräften auf den Führerscheinbereich schwarz.

    *) selbstverständlich gibt es genügend ehrenamtliche Ausbilder in den Feuerwehren die einen gute Job machen und sich durch Eigeninitiative fortbilden und damit auch auf dem aktuellen Stand sind. Das hängt aber von jedem Einzelnen ab. Es gibt auch viele Ausbilder die mit Ihrem Fachwissen irgendwann mal in grauer Vorzeit stehengeblieben sind.


    Das sowas nicht jeder x-beliebige machen kann stimme ich auch zu. Das würde aber dann im Aufgabenbereich des Gesetzgebers liegen festzulegen, wer eine solche Qualifikation vorweisen kann usw. Wenn der natürlich vorschreibt dass hierzu nur Fahrlehrer berechtigt sind dann war die ganze Schreiberei umsonst.


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    AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg594732
    Datum02.12.2009 15:0135566 x gelesen
    Geschrieben von Florian VoitlDie erste Aussage ist richtig. Man muss sich aber auch vor Augen halten, dass der im Theorieunterricht vermittelte Stoff dann auch in der Praxis am Fahrzeug (besser gesagt während das Fahrzeug steht) unterrichtet wird. Und diese Stunden müssen auch bezahlt werden. War bei mir zumindest so, weiss nicht ob das woanders nicht so ist.

    Bei mir wurde nur die Abfahrtkontrolle in der Praxis am stehenden Fahrzeug gelehrt. Und die tut dem Maschinisten auch gut, auch wenn er sie im Einsatzfall nicht durchführt. Das Wegzulassen ist ungefähr so als würdest du die Gerätekunde aus dem AGT-Lehrgang streichen. Da wird das Gerät im Einsatzfall ja auch nur aufgezogen...

    Gruß, MaWe


    Um schon vorab die größte Sorge vieler Ausländer vorwegzunehmen: Die Deutschen sind im Allgemeinen sehr, sehr nett, sie haben schon seit 60 Jahren kein Nachbarland mehr überfallen und man kann mit ihnen sogar lachen! (De Volkskrant, Niederlande)

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    AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen594786
    Datum02.12.2009 19:0635508 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Peter KofflerDu willst mir allen Ernstes weißmachen, dass das bisschen Fahren (sagen wir 2 Std in der Woche) zu einer Fahrpraxis führt, die mich die Risiken des Großfahrzeuges einschätzen lässt? Auch noch unter Stress bei Einsatzfahrten?

    Sorry.. dem kann ich nicht folgen.

    Die Argumentation auch seitens dieses "Mitarbeiters" ist dumm. Anderst lässt es sich nicht deutlicher umschreiben.


    .. wenn Dir 2h/Woche zu wenig sind, dann müssstest Du mir mal erklären wie man mehr mit 3 Großfahrzeugen und 20 Führerscheininhabern (von denen max. 1-2 beruflich Lkw fahren) hinbekommen soll.
    Abgesehen, dass das zeitlich nicht klappt (weil 60 Fahrstunden pro Woche = 8h pro Tag !) und man den Erstangreifer auch nicht sinnlos aus dem Einsatzbereich entführen sollte, wären das so um die 100.000 km pro Jahr ( = 30.000 € Sprit) ...

    ... und das ist die kleinere Stadtteilwehr hier ...

    ... die Realität dürfte bei < 1h/Monat und Fahrer liegen (... und die große Mehrzahl der Schäden hier passieren nicht bei SoSi-Fahrten und häufiger mit Kleinfahrzeugen - der ELW 1 in der Kernstadt - als VW T5 nicht gerade ein Riesen-Auto - ist hier Spitzenreiter) ...

    Gruss
    Gerhard


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    AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen594787
    Datum02.12.2009 19:1535400 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Gunnar KreidlOder fangen wir jetzt auch noch an die Führerscheine zwischen den einzelnen Hirogs zu unterschieden ?


    ... das hatten wir aber schon mal: da gab es doch beim THW die Sonderfahrberechtigung für den MKW ? Für die zu transportierende Personenmenge (m.W. 11) hättest Du ansonsten damals eine Personenbeförderungsschein gebraucht (der war der Behörde wohl zu teuer - auch wegen der Folgeuntersuchungen).

    Gruss
    Gerhard


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    AutorFlor8ian8 V.8, Viechtach / Bayern594800
    Datum02.12.2009 20:3036302 x gelesen
    OK, dann mache ich mal einen Vorschlag zur Güte:

    Warten wir mal ab, was sich der Gesetzgeber für die Erweiterung der Fahrklasse B auf C1 einfallen lässt. O-Ton aus Pressemitteilung des DFV: "Die Gesetzesänderung ermöglicht bis 4,75 Tonnen eine interne Ausbildung und Prüfung sowie bis 7,5 Tonnen Fahrzeuggewicht eine vereinfachte Ausbildung und Prüfung durch reguläre Fahrschulen."

    Mal sehen was in dieser "vereinfachten Ausbildung und Prüfung" alles gefordert wird. Dann denke ich mal ist es der richtige Zeitpunkt, über dieses Thema weiterzureden.
    Theorie und Praxis sind ja sowohl bei C als auch C1 annähernd ähnlich.


    Schöne Grüße aus dem Bayerischen Wald
    Florian Voitl

    Das was ich schreibe ist meine private Meinung! Wer eine andere hat kann mir diese gerne mitteilen, dafür ist ja ein Forum da!

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    AutorBern8ade8tte8 S.8, Marxheim / Bayern594802
    Datum02.12.2009 20:4035498 x gelesen
    Geschrieben von ---Florian Voitl--- mal sehen was in dieser "vereinfachten Ausbildung und Prüfung" alles gefordert wird. Dann denke ich mal ist es der richtige Zeitpunkt, über dieses Thema weiterzureden.
    Theorie und Praxis sind ja sowohl bei C als auch C1 annähernd ähnlich.


    und die Kosten auch noch.

    Grüße

    Bernadette


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    AutorHara8ld 8H., Erfurt / Thüringen594803
    Datum02.12.2009 21:0535504 x gelesen
    Geschrieben von Markus HeldWenn ich mich nicht verschaut habe, sind darin die Anorderungen an die Prüfperson nicht festgelegt

    Du hast dich aber leider verschaut.

    In § 3 Satz 4 der Verordnung steht, dass § 2 Abs.3 (Anforderungen an den Ausbilder) für den Prüfer entsprechend gilt.

    Das komt daher, dass Rechtsvorshriften nicht von und für Menschen sondern Juristen geschrieben werden (Sollte ein Scherz sein!)


    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Harald



    Das ist meine private Meinung!
    Diese habe ich mir gebildet unter Nutzung der mir bisher zugänglichen Informationen.
    Ich bin bereit, meine Meinung zu ändern, aber nur aufgrund von überzeugenden Tatsachen, nicht jedoch wegen unbewiesener Behauptungen.

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 594935
    Datum04.12.2009 06:1135338 x gelesen
    Geschrieben von Christian Schorerwarten wirs mal ab was andere BL draus machen, das ist kein bißchen besser.


    Der Zug ist abgefahren. Das ist auch meines Erachtens nach einer der Gründe warum Bayern so aufs Gas getreten hat. Sonst wäre eine härtere Reglung in einem anderen Land gekommen und irgendjemand wäre auf die Idee gekommen das die viel besser wäre.

    Geschrieben von Christian SchorerWarten wirs mal ab, aber um Wasser wette ich nicht. ;-)

    Aber Rothaus Tannenzäpfle !


    Grüße, BeschFl

    für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

    "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius)

    "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy)

    Ich bin ein Freund der klaren Worte

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 594936
    Datum04.12.2009 06:2235293 x gelesen
    Danke ..

    insbesondere interessiert mich wie das mit den "Durchfallern" geregelt ist..


    Grüße, BeschFl

    für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 594937
    Datum04.12.2009 06:3135206 x gelesen
    Geschrieben von Markus Heldin den feuerwehr.de-News war vor kurzem die Verordnung verlinkt.

    Mh.. genau das was befürchtet wurde. Schnellbleiche de luxe aber Hauptsache keine Kosten und keine Bürokratie :-(

    Ich hätte mir gewünscht das die Ausbilder und Prüfer auf einen Lehrgang müssen.

    Wenn man schaut wie in anderen Bereichen der Feuerwehr ausgebildet wird kann man sich Gedanken machen.


    Grüße, BeschFl

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen594939
    Datum04.12.2009 06:4535094 x gelesen
    Geschrieben von Florian BeschWenn man schaut wie in anderen Bereichen der Feuerwehr ausgebildet wird kann man sich Gedanken machen.

    Jap. 32 U-Std. für einen Schiedsrichter aber FS-Prüfer wird man per Handauflegen. Aber wer das System kennt, der sollte sich darüber auch nicht mehr wundern.

    MkG
    Marc


    "Mehr als 130 Jahre Problemlösung haben nicht das Problem gelöst, sondern eine Institution geschaffen, die inzwischen selbst ein Problem ist. Dieses Dilemma kann so wenig aus sich gelöst werden, wie sich ein Hammer hämmern kann." (Prof. Dr. W.R. Dombrowski)

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    AutorThor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern594940
    Datum04.12.2009 07:3635225 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Florian Besch"Durchfallern"

    Gibt es das bei der Feuerwehr????? ;-)


    Schönen Gruss

    Thorsten Schlotter


    --
    Mein Beitrag --- Meine persönliche Meinung ---

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 594943
    Datum04.12.2009 08:4635078 x gelesen
    Und frag bitte nach ob man, wenn man beim BRK die Lizenz gemacht hat diese 1:1 bei der Feuerwehr nutzen darf..


    Grüße, BeschFl

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 594945
    Datum04.12.2009 08:5035223 x gelesen
    Geschrieben von Gunnar KreidlUnd das Feuerwehrvolk hat dann was es will, jeder darf ein Rotes Auto Bewegen.

    Ich geh davon aus das die Feuerwehr nicht der einzigste Lobbist an der Sache war.

    Denk mal an die ganzen Rettungsdienstleister, die den Zivi wieder auf fast jedes Auto setzen können..

    Und die FSJler und und und ..


    Grüße, BeschFl

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    AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern594958
    Datum04.12.2009 10:2935191 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Florian BeschDenk mal an die ganzen Rettungsdienstleister, die den Zivi wieder auf fast jedes Auto setzen können..
    für den Zivi bringt es bei uns nichts. Die werden bei uns im RD ausschließlich als Fahrer am KTW eingesetzt, da reicht die "normale" Fahrerlaubnis. Für ehrenamtliche RS schaut es natürlich anders aus, die dürfen die RTW dann mit der "Zusatzausbildung" fahren. Leider auch ohne sinnvolles Fahrsicherheitstraining, das imho jeder öfter absolvieren sollte.


    Gruß
    Christof

    http://www.feuerwehr-vilseck.de/1.html
    http://hvo-vilseck.de/index1.html
    http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg


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    AutorMarc8us 8Lud8wig8 F.8, Ried / Bayern595048
    Datum04.12.2009 16:3535186 x gelesen
    Gilt der bayrische 4,75t-Feuerwehrführerschein eigentlich nur für Fahrzeuge ala TSF ect. oder auch für Gespanne?

    Ich denk da gerade an z.B. THL-Übungsfahrzeuge zum Entsorger wegbringen.
    VW Bus mit Autotransportanhänger mit geladenem Schrotthaufen
    wäre ja eigentlich nur ein tatsächliches Gespann-Gesamtgewicht von etwa 3,2t, ergibt aber ein max. zulässiges Gesamtgewicht von 4,2-4,5t.
    Also auch nicht mehr machbar mit Klasse B.

    Prügelt nicht so arg auf mich ein... :))
    Grüße


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    AutorPete8r S8., Aholming / BY595073
    Datum04.12.2009 18:2535622 x gelesen
    Geschrieben von Marcus Ludwig FinkIch denk da gerade an z.B. THL-Übungsfahrzeuge zum Entsorger wegbringen.
    VW Bus mit Autotransportanhänger mit geladenem Schrotthaufen
    wäre ja eigentlich nur ein tatsächliches Gespann-Gesamtgewicht von etwa 3,2t, ergibt aber ein max. zulässiges Gesamtgewicht von 4,2-4,5t.
    Also auch nicht mehr machbar mit Klasse B.


    Wenn das zGG des Anhängers 750 kg überschreitet (und davon gehe ich bei einem Autotransportanhänger aus) hat das nichts mit dem Feuerwehrführerschein zu tun. Der Anhänger erfordert dann nämlich die Klasse E und diese wird von der Regelung nicht tangiert.

    Gruß
    Peter


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    AutorMarc8us 8Lud8wig8 F.8, Ried / Bayern595091
    Datum04.12.2009 20:3235305 x gelesen
    Geschrieben von Peter SchmidWenn das zGG des Anhängers 750 kg überschreitet (und davon gehe ich bei einem Autotransportanhänger aus) hat das nichts mit dem Feuerwehrführerschein zu tun. Der Anhänger erfordert dann nämlich die Klasse E und diese wird von der Regelung nicht tangiert.
    Sorry, nicht ganz richtig.
    Es dürfen mit dem Klasse-B-Führerschein auch Anhänger schwerer 750kg gezogen werden -
    sofern das zGG des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeuges nicht überschreitet und das zGG von Zugfahrzeug und Anhänger zusammen nicht über 3,5t liegt.
    VW Bus (1,7t leer, 2,5t zGG) und Hänger mit 1000kg zGG wäre demnach schon noch mit Klasse B fahrbar.

    Aber wie sieht das nun mit einer für die Feuerwehr auf 4,75t zGG aufgebohrten Klasse B aus?
    (2,5t Zugfahrzeug + 1,7t Anhänger = 4,2t zGG)?


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    AutorDiet8mar8 K.8, Leidschendam-Voorburg NL / 595179
    Datum05.12.2009 14:4134907 x gelesen
    Hallo zusammen,

    gibt es eigentlich zu diesem Thema auch offizielle Stellungnahmen vom Verkehrssicherheitsrat, dem Fahrlehrerverband oder auch dem ADAC?

    Gruss

    Dietmar


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    AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 595180
    Datum05.12.2009 14:5035018 x gelesen
    Hallo!

    Geschrieben von Marcus Ludwig FinkEs dürfen mit dem Klasse-B-Führerschein auch Anhänger schwerer 750kg gezogen werden -
    sofern das zGG des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeuges nicht überschreitet und das zGG von Zugfahrzeug und Anhänger zusammen nicht über 3,5t liegt.
    VW Bus (1,7t leer, 2,5t zGG) und Hänger mit 1000kg zGG wäre demnach schon noch mit Klasse B fahrbar.


    Und genau diese REgelung sollte man im Sinne unserer aller Sicherheit so schnell wie möglich abschaffen!!

    Gruß vom Berg

    Jakob


    Dieser Beitrag ist meine ganz private Meinung und ist unter widrigsten Umständen, mit Hilfe einer Taschenlampe in das offene Ende eines Glasfaserkabels gemorst worden...

    Suche folgende Reservistenkrüge (Soldatenkrüge):
    22. Inf.-Reg. Saargemünd / 5. Chevaulegers -Reg. Zweibrücken / 1. MG-Abteilung Landau / 23. Inf.-Reg. Germersheim / 2. Train-Bataillon Germersheim / 2. Pionierbataillon Germersheim / 23. Inf.-Reg. Kaiserslautern / 18. Inf.-Reg Kaiserslautern.

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    AutorDiet8mar8 K.8, Leidschendam-Voorburg NL / 595181
    Datum05.12.2009 15:2435035 x gelesen
    Hallo,

    Unfallbeteiligung von Kleinransportern

    Auf Seite 11 steht auch was über den Rückgang von Unfällen mit Fahrzeugen bis 7,5t. Etwa eine positive Entwicklung aufgrund der neuen Führerscheinklassen?

    Mit verlaub, das Argument "Früher war das aber auch so......" kann ich auch hier nicht nachvollziehen.

    Bei der Begrenzung des PKW-Führerscheins auf 3,5t war auch Sicherheit eines der Argumente.

    Allzeit gute Fahrt, ob mit oder ohne rotem Auto.

    Dietmar


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    AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen595215
    Datum05.12.2009 19:4834985 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Dietmar KuhnAuf Seite 11 steht auch was über den Rückgang von Unfällen mit Fahrzeugen bis 7,5t. Etwa eine positive Entwicklung aufgrund der neuen Führerscheinklassen?

    Mit verlaub, das Argument "Früher war das aber auch so......" kann ich auch hier nicht nachvollziehen.


    ... nun ja gemäß dieser Veröffentlichung ist die Anzahl der Unfälle mit Kleintransportern <= 2,8t zGM bezogen auf den Bestand fast genauso gesunken. Das kannst Du mir dann aber auch erklären ?

    Gruss
    Gerhard


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    AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern595673
    Datum08.12.2009 22:5434812 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Christof Stroblkann ich dir nächsten Freitag sagen. Am Donnerstag (10.12.) muss ich im Auftrag meines Arbeitgebers an einer Ausbildung zum Multiplikator teilnehmen.
    kann doch nichts über diese Ausbildung sagen. Aus dienstlichen Gründen nehme ich an dieser Ausbildung nun doch nicht teil.


    Gruß
    Christof

    http://www.feuerwehr-vilseck.de/1.html
    http://hvo-vilseck.de/index1.html
    http://www.kvamberg-sulzbach.brk.de/bereitschaft-sulzbach-rosenberg/rettungsdienst-1

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    AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern602092
    Datum08.01.2010 22:1534859 x gelesen
    In allen Unterlagen zum Bayer.Feuerwehrführerschein wird nur und ausschließlich von den Freiwilligen Feuerwehren geschrieben. Da steht kein Wort von Betriebs- und Werkfeuerwehren. Oder auch der Sammelbegriff "Feuerwehren" kommt nicht vor.

    Also bedeutet dies nach dem Wortlaut der Bestimmungen, dass derzeit(?) die Betriebs- und Werkfeuerwehren diese Regelung nicht in Anspruch nehmen können.

    Das bedeutet: In der FF darf dem FM nunmehr wieder ein LF8 schwer resp. LF10/6 fahren. Betritt er das Werksgelände für einen Einsatz in der BetrFw oder WF dann darf er das Fahrzeug nicht mehr fahren. Super gemacht! Und nun noch bitte daran denken, dass WFen zur Hilfeleistung bei öffentlichen Wehren per Gesetz verpflichtet sind. Nur die Führerscheinregeln der öffentlichen Wehren gelten dann nicht.

    Tja, laut sich selbst gelobt und dann nicht gründlich nachgedacht....


    ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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    AutorJoha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt602123
    Datum08.01.2010 23:0434756 x gelesen
    Geschrieben von Volker LeisteDas bedeutet: In der FF darf dem FM nunmehr wieder ein LF8 schwer resp. LF10/6 fahren. Betritt er das Werksgelände für einen Einsatz in der BetrFw oder WF dann darf er das Fahrzeug nicht mehr fahren. Gilt denn innerhalb eiens Werkes überhaupt zwangsläufig die StVO? Ich kann doch auf meinem eigenen Acker auch mit allem fahren, was ich bezahlen kann.


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    AutorFred8 H.8, Rastede / 602143
    Datum08.01.2010 23:5034767 x gelesen
    Hallo !
    Ich weiss nur eins , wenn Bayern meint es hat andere Kraftfahrer und die können ja auch alles und schreibenen FW Füherschein auch noch um dann weiss ich nicht warum ich den CE selber bezahlt habe nur um Einsatzfahrzeuge zu fahren , klar sie sind Blau und nicht Rot aber das kann es ja wohl nicht sein !
    Ich weiss nur eins , bevor ich das Einsatzfahrzeug fahren lasse mit 5-9 Tonnen von jemanden der vorher nicht mal mit Anhänger fahren kann , Stoppe ich lieber den nächsten Lienenbus und klaue mir den Faher oder der benachtbarte Fuhrunternehmer giebt mir einen CE Fahrer !


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    AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg602148
    Datum09.01.2010 00:3334704 x gelesen
    Geschrieben von Fred Haakedann weiss ich nicht warum ich den CE selber bezahlt habe nur um Einsatzfahrzeuge zu fahren

    Das THW wird dich kaum gezwungen haben, von dem her würde ich das unter Aufwendungen für Hobby verbuchen. Wenn es dich tröstet: die Aufnahmegebühr eines ordentlichen Golfclubs ist wesentlich höher (und da bekommst du nicht mal so einen schmucken gelben Helm gratis!).

    Gruß,

    Markus


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    AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern602197
    Datum09.01.2010 12:1734786 x gelesen
    Wenn Du nur innerhalb des umzäunten Werksgeländes dich bewegst könnte man darüber nachdenken ob Du auf den "richtigen" Führerschein verzichten kannst. Aber das Nachdenken führt sehr schnell dazu, diese Idee wieder zu verwerfen:
    1) Es gibt immer einen Werksverkehr (Lieferanten, Kurierdienste etc.) , der auch geregelt sein muß. Dies erfolgt üblicherweise über den einfachen Hinweis, das auf dem Firmengelände die StVO gilt.
    2) Viele Werke sind so groß, dass betriebsteile räumlich verteilt sind und das hierzu öffentliche Straßen überqiert werden müssen - dann sind die Bestimmungen der StVO schon wieder zwingend einzuhalten.
    3) Werkfeuerwehren sind auf Anforderung zur Hilfeleistung für öffentliche Wehren verpflichtet. Damit müssen sie sich im öffentlichen Verkehrsgrund jederzeit bewegen können.
    4) Auch Fahrzeuge einer WF oder BetrFw müssen mal zum Service. der Weg dorthin führt über öffentliche Straßen...
    5) Bei der fahrt eiens Einsatzfahrzeuges auf dem Firmengelände kommt es zu einem Unfall, bei dem Dritte geschädigt werden. Bei der Haftungsfrage kommt heraus, dass der Fahrer des Fahrzeuges keine gültige Fahrerlaubnis für Fahrzeuge dieser Gewichtsklasse hat... Was kommt dann???

    Fazit: keine gute Idee ohne den richtigen Führerschein zu fahren. Und der einzig denkbare Ausnahmefall eines gerechtfertigten Notstandes wird vor Gericht sich nur sehr schwer begründen lassen.


    ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg602204
    Datum09.01.2010 12:3734697 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Johannes KrauseGilt denn innerhalb eiens Werkes überhaupt zwangsläufig die StVO? Ich kann doch auf meinem eigenen Acker auch mit allem fahren, was ich bezahlen kann.
    wenn der "Acker" frei zugänglich ist nein.

    Beispiel:

    grosse Hoffläche (eigene Firma). Keine Umzäunung. Es fahren regelmässig andere Verkehrsteilnehmer auf dem Hof

    => LKW mit Klasse B fahren ist nich

    grosse Hoffläche (eigene Firma). Mit geschlossener Umzäunung. Andere Verkehrsteilnehmer können nicht auf dem Hof einfahren

    => Hein Petersen kann mit seinem Klasse-B-Führerschein auf dem Hof fahren was er will, auch Panzer ...

    oder liege ich da falsch?


    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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    AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg602212
    Datum09.01.2010 12:5434560 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M@yeroder liege ich da falsch?

    Du liegst richtig, Stichwort ist "öffentlicher Verkehrsraum". Sobald das Gelände frei zugänglich ist zieht die FeV.

    Gruß,

    MaWe


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    AutorSven8 R.8, Cuxhaven / Niedersachsen602223
    Datum09.01.2010 13:2234653 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M@yeroder liege ich da falsch?

    Grundsätzlich liegst Du richtig!

    Geschrieben von ---Markus Weber--- Du liegst richtig, Stichwort ist "öffentlicher Verkehrsraum". Sobald das Gelände frei zugänglich ist zieht die FeV.

    Auch Du liegst grundsätzlich richtig!

    Allerdings ganb es auch schon Fälle, in denen frei zugängliche Fläche als "nicht"öffetlicher Verkehrsraum deklariert wurden. Aus eigener Erfahrung sei beispielhaft der Parkplatz eines großen Geschäftes genannt, der laut StA und zuständigem Amtsgericht nur während der regulären Öffnungszeiten als öffentlicher Verkehrsraum anerkannt wurde, außerhalb der Öffnungszeiten aber als "nicht" öffentlich deklariert wurde.

    MfG

    Sven R.


    Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden, aber sie schießen damit. (Gerhard Uhlenbruck, *1915)


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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 602353
    Datum10.01.2010 02:4234647 x gelesen
    Geschrieben von Volker LeisteEs gibt immer einen Werksverkehr (Lieferanten, Kurierdienste etc.) , der auch geregelt sein muß. Dies erfolgt üblicherweise über den einfachen Hinweis, das auf dem Firmengelände die StVO gilt.

    Die STVO wird dann im Sinne einer UVV / "Stand der Technik" angewandt.


    Grüße, BeschFl

    für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

    "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius)

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    AutorIngo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen611167
    Datum23.02.2010 21:3134699 x gelesen
    Niedersachsen zieht jetzt nach

    http://www.stk.niedersachsen.de/master/C62016009_L20_D0_I484.html

    Gruß
    Ingo


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    AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern611189
    Datum23.02.2010 22:5834483 x gelesen
    Servus Christian,

    Geschrieben von Christian Schorer
    Es soll bayerische Landkreise geben da hat keine Feuerwehr Bedarf für so einen LAppen und es wird dort deswegen wohl auch nicht forciert irgendwas anzubieten.
    wir hatten im Januar eine Abfrage in Oberbayern zum Thema Feuerwehrführerschein. Das Ergebnis war eher ernüchternd: die wenigsten Landkreise haben Bedarf und bieten folglich auch keinen an.

    Bei uns im Landkreis gibt es lediglich ein Fahrzeug, das zwischen 3,5 to und 4,75 to liegt... und mit diesem Fahrzeug könnten wir nicht einmal die Ausbildung machen. Diese FF hat außerdem noch ein TSF-W, somit wurde entschieden (und dies wird auch von der Kommune getragen), dass dort gleich ein "richtiger" Führerschein gemacht werden soll. Ist sicher sinnvoll(er)...;-)

    Gruß
    Markus


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    AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern611190
    Datum23.02.2010 23:0334357 x gelesen
    Servus,

    Geschrieben von Thorsten Schlotter
    Ich frag mich nur, welcher WF unterschreibt dafür, dass sein selbsternannter Fahrlehrer alles richtig ausgebildet hat?
    muss er das? Ist nicht der "Ausbilder" für sein Handeln - und damit seine "Ausbildung" - zuständig?

    Der Kommandant muss meines Erachtens lediglich bei der Auswahl der "Ausbilder" (und ggf. der Prüfer, wenn das nicht auf Landkreisebene organisiert ist) darauf achten, dass er geeignete Kameraden/innen auswählt... im übrigen wie auch bei allen anderen Personalentscheidungen (Führungskräfte, Gerätewarte, Jugendwarte etc.).

    Gruß
    Markus


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    AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern611342
    Datum24.02.2010 13:4934364 x gelesen
    Geschrieben von Markus Reichartwir hatten im Januar eine Abfrage in Oberbayern zum Thema Feuerwehrführerschein. Das Ergebnis war eher ernüchternd: die wenigsten Landkreise haben Bedarf und bieten folglich auch keinen an.

    Naja, bei uns scheint sich das eventuell zu ändern, warum verstehe ich aber auch nicht weil die letzte Wehr in unserem Kreis die nur ein TSF hat erhält innerhalb der nächsten Monate ein LF 10. Ich kanns derzeit nicht absehen, aber auch teilweise nicht verstehen.


    Grüßle
    Christian





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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY611367
    Datum24.02.2010 15:1034284 x gelesen
    Geschrieben von Christian SchorerIch kanns derzeit nicht absehen, aber auch teilweise nicht verstehen.


    Hallo Christian,

    ich habe die Regelung jetzt auch nicht im Kopf, aber könnte es sein dass diejenigen Feuerwehren ein MZF mit einem größeren Hänger haben?
    Denn wenn du einen Hänger über 750 kg fährst, dann brauchst du ja den Hängrführerschein. Ich weiß ja jetzt nicht genau, ob man mit dem "FF-Führerschein" auch größere Anhänger fahren darf.


    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

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    AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 611372
    Datum24.02.2010 15:2834324 x gelesen
    Hallo!

    Geschrieben von Anton KastnerIch weiß ja jetzt nicht genau, ob man mit dem "FF-Führerschein" auch größere Anhänger fahren darf.

    Nach meinen Informationen ein entschiedenes "NEIN".

    Für den "kleinen" Feuerwehrführerschein gilt das gleiche zum Thema Anhänger wie beim Klasse B-Führerschein.

    Zitat: .....auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe des Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination xxxx kg nicht übersteigt.

    Gruß vom Berg

    Jakob


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     01.12.2009 05:46 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     01.12.2009 08:45 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
     01.12.2009 09:09 ., Neuburg
     01.12.2009 09:23 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     01.12.2009 09:31 Thor7ste7n S7., Eltingshausen
     01.12.2009 09:35 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     01.12.2009 09:41 Thor7ste7n S7., Eltingshausen
     01.12.2009 10:38 ., Bad Hersfeld
     01.12.2009 21:44 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     01.12.2009 13:05 Chri7sto7f S7., Vilseck
     04.12.2009 06:22 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     04.12.2009 07:36 Thor7ste7n S7., Eltingshausen
     04.12.2009 08:46 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     08.12.2009 22:54 Chri7sto7f S7., Vilseck
     01.12.2009 18:15 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
     02.12.2009 04:48 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     02.12.2009 08:57 ., Wüstenrot
     04.12.2009 08:50 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     04.12.2009 10:29 Chri7sto7f S7., Vilseck
     02.12.2009 08:59 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
     04.12.2009 06:11 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     23.02.2010 22:58 Mark7us 7R., Höhenrain
     24.02.2010 13:49 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
     24.02.2010 15:10 Anto7n K7., Mühlhausen
     24.02.2010 15:28 Jako7b T7., Bischheim
     01.12.2009 09:27 Thor7ste7n S7., Eltingshausen
     01.12.2009 09:32 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     01.12.2009 09:36 Thor7ste7n S7., Eltingshausen
     23.02.2010 23:03 Mark7us 7R., Höhenrain
     01.12.2009 09:42 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
     01.12.2009 09:43 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     01.12.2009 09:57 Jako7b T7., Bischheim
     01.12.2009 10:24 Thom7as 7K., Hermeskeil
     01.12.2009 10:01 ., Wüstenrot
     01.12.2009 10:38 Mark7us 7H., Auerbach
     02.12.2009 21:05 Hara7ld 7H., Erfurt
     04.12.2009 06:31 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     04.12.2009 06:45 ., Bad Hersfeld
     01.12.2009 12:36 ., Castrop-Rauxel
     01.12.2009 09:02 Bern7har7d G7., München
     01.12.2009 10:22 ., Bad Hersfeld
     01.12.2009 16:54 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
     01.12.2009 13:10 Chri7sto7f S7., Vilseck
     02.12.2009 08:56 Flor7ian7 V.7, Viechtach
     02.12.2009 09:21 Olf 7R., Hilbersdorf
     02.12.2009 09:38 Hara7ld 7D., Edenstetten
     02.12.2009 09:59 Pete7r K7., Hamburg/Zürich
     02.12.2009 11:05 Olf 7R., Hilbersdorf
     02.12.2009 11:13 Aloi7s W7., München
     02.12.2009 11:16 ., Bad Hersfeld
     02.12.2009 11:24 Aloi7s W7., München
     02.12.2009 12:09 ., Wüstenrot
     02.12.2009 11:15 Pete7r K7., Hamburg/Zürich
     02.12.2009 19:06 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
     02.12.2009 10:19 Flor7ian7 V.7, Viechtach
     02.12.2009 10:32 Matt7hia7s O7., Waldems
     02.12.2009 10:43 Flor7ian7 V.7, Viechtach
     02.12.2009 11:01 ., Wüstenrot
     02.12.2009 19:15 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
     08.01.2010 23:50 Fred7 H.7, Rastede
     09.01.2010 00:33 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
     02.12.2009 11:49 Chri7sto7f S7., Vilseck
     02.12.2009 13:04 Flor7ian7 V.7, Viechtach
     02.12.2009 14:13 Jürg7en 7M., Weinstadt
     02.12.2009 14:55 Flor7ian7 V.7, Viechtach
     02.12.2009 15:01 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
     02.12.2009 20:30 Flor7ian7 V.7, Viechtach
     02.12.2009 20:40 Bern7ade7tte7 S.7, Marxheim
     02.12.2009 14:35 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
     04.12.2009 16:35 Marc7us 7Lud7wig7 F.7, Ried
     04.12.2009 18:25 Pete7r S7., Aholming
     04.12.2009 20:32 Marc7us 7Lud7wig7 F.7, Ried
     05.12.2009 14:41 Diet7mar7 K.7, Leidschendam-Voorburg NL
     05.12.2009 14:50 Jako7b T7., Bischheim
     05.12.2009 15:24 Diet7mar7 K.7, Leidschendam-Voorburg NL
     05.12.2009 19:48 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
     08.01.2010 22:15 Volk7er 7L., Erlangen
     08.01.2010 23:04 Joha7nne7s K7., Braunschweig/Magdeburg
     09.01.2010 12:17 Volk7er 7L., Erlangen
     10.01.2010 02:42 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     09.01.2010 12:37 Jürg7en 7M., Weinstadt
     09.01.2010 12:54 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
     09.01.2010 13:22 Sven7 R.7, Cuxhaven
     23.02.2010 21:31 Ingo7 z.7, Handeloh
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