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Thema | Feuerwehrführerscheine fürs Volk.. | 84 Beträge | |||
Rubrik | Ausbildung | ||||
Infos: | |||||
Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 594462 | |||
Datum | 01.12.2009 05:46 | 43213 x gelesen | |||
Übergabe der LTK Mich regt dieser propagandistische Tonfall dort unten langsam auf.. Grüße, BeschFl für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius) "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy) Ich bin ein Freund der klaren Worte | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 594476 | |||
Datum | 01.12.2009 08:45 | 38023 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian BeschMich regt dieser propagandistische Tonfall dort unten langsam auf.. Ich hoffe natürlich, das alles gut geht. Was mich aber jetzt schon ärgert ist, dass nach dem ersten "Och, das fahrzeug reagiert ja doch anders als ein PKW"-Unfall genau diese Leute nicht zur Rechenschaft gezogen werden können, sondern es im Zweifel am (jungen) Fahrer kleben bleibt.. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Bern8har8d G8., München / Bayern | 594480 | |||
Datum | 01.12.2009 09:02 | 36833 x gelesen | |||
Zitat von Innenminister Herrmann: "Mit dem Feuerwehrführerschein sichert Bayern die Einsatzfähigkeit der Feuerwehren, Rettungsdienste und Hilfsorganisationen" ... müsste es nicht vielmehr heißen: Mit dem Feuerwehrführerschein kompensiert Bayern das jahrelange "Kopf-in-den-Sand-Stecken" der Feuerwehren und HiOrgs. Es ist doch schon seit halben Ewigkeiten bekannt, dass die Fahrzeuge immer schwerer werden, und dass irgendwann die passenden Fahrer knapp werden. Es handelt sich hier ausschließlich um meine private Meinung. Sie kann durchaus von der meines Arbeitgebers, und/oder Vorgesetzten abweichen. Dies ist weder beabsichtigt, noch als beabsichtigt anzusehen. | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 594481 | |||
Datum | 01.12.2009 09:09 | 37514 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas Bräutigam"Och, das fahrzeug reagiert ja doch anders als ein PKW" Ja und? Ich kenn zwar jetzt die Ausbildung nicht, aber ich denke mal das auf das Thema schon eingegangen wird. Und früher durfte man mit dem 3er Führerschein Fahrzeuge von 7,5 t und Züge bis 18,75 t fahren. Und wieviel ist aufgrund dessen damals passiert? Würde es keine EU geben hätten wir immernoch den alten 3 der 7,5t bzw 18,75t erlauben würde. Dann würde kein Hahn danach krähen | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 594482 | |||
Datum | 01.12.2009 09:23 | 37299 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander Horcherch kenn zwar jetzt die Ausbildung nicht, aber ich denke mal das auf das Thema schon eingegangen wird. Eben.. wer wie was ausbildet, prüft und bescheinigt darüber hat keiner ein Wort verloren.. Geschrieben von Alexander Horcher Würde es keine EU geben hätten wir immernoch den alten 3 der 7,5t bzw 18,75t erlauben würde. Dann würde kein Hahn danach krähen Und noch den Westwall, keine Milchquote und und und .. dieses ewige - vor allem bayrische - Rumgeweine auf die EU.. Die Vorteile nimmt ihr immer gerne. Grüße, BeschFl für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius) "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy) Ich bin ein Freund der klaren Worte | |||||
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Autor | Thor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern | 594484 | |||
Datum | 01.12.2009 09:27 | 36867 x gelesen | |||
Servus, Geschrieben von Alexander Horcher Ich kenn zwar jetzt die Ausbildung nicht, aber ich denke mal das auf das Thema schon eingegangen wird. Die Ausbildung erfolgt in den jeweiligen Wehren/Organisationen durch eigene Kräfte (Vorraussetzung um Fahrlehrer zu spielen: iirc Mindestalter 30 Jahre, max. 3 Punkte in Flensburg und mind. 5 Jahre FS) Die Ausbildug ist selbst zu dokumentieren. Es muss rückwärts rangiert werden, eingeparkt werden, es gibt eine Vorgabe über die Mindeststundenzahl und noch ein paar Punkte mehr.... Ich frag mich nur, welcher WF unterschreibt dafür, dass sein selbsternannter Fahrlehrer alles richtig ausgebildet hat? Schönen Gruss Thorsten Schlotter -- Mein Beitrag --- Meine persönliche Meinung --- | |||||
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Autor | Thor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern | 594486 | |||
Datum | 01.12.2009 09:31 | 37037 x gelesen | |||
Servus, Geschrieben von Florian Besch Eben.. wer wie was ausbildet, prüft und bescheinigt darüber hat keiner ein Wort verloren.. doch, ist meines Wissen geregelt. Ich hab damit aber nicht gesagt, dass ich das gut finde ;-) Schönen Gruss Thorsten Schlotter -- Mein Beitrag --- Meine persönliche Meinung --- | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 594487 | |||
Datum | 01.12.2009 09:32 | 36775 x gelesen | |||
Geschrieben von Thorsten Schlotter(Vorraussetzung um Fahrlehrer zu spielen: iirc Mindestalter 30 Jahre, max. 3 Punkte in Flensburg und mind. 5 Jahre FS) Daumen hoch! Zusatzausbildung Methodik / Didaktik? Oder reichen die üblichen Qualifiktionen? Fahrschulschild (um Gottes Willen wieder Kosten)? Sind die Ausbilder zu melden oder darf jeder wie er Lust hat? Was ist mit der Anerkennung in anderen BL? Was ist im Ausland (AT, CZ)? Geschrieben von Thorsten Schlotter Die Ausbildug ist selbst zu dokumentieren. Gibt es da landeseinheitliche Vordrucke? Wer kontrolliert die Kontrollierenden? Geschrieben von Thorsten Schlotter Ich frag mich nur, welcher WF unterschreibt dafür, dass sein selbsternannter Fahrlehrer alles richtig ausgebildet hat? Witziger ist wenn der selbe WF sich später unangenehme Fragen stellen lassen muss weil nicht ordentlich ausgebildet wurde.. Gott mit dir du Land der Bayern! Grüße, BeschFl für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius) "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy) Ich bin ein Freund der klaren Worte | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 594488 | |||
Datum | 01.12.2009 09:35 | 37018 x gelesen | |||
Geschrieben von Thorsten Schlotterdoch, ist meines Wissen geregelt. Geregelt schon. Nur hat der Propagandaapparat das nicht so rausgehauen. Aber ganz klein beim B LFV findet man das Ohne Worte! Grüße, BeschFl für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius) "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy) Ich bin ein Freund der klaren Worte | |||||
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Autor | Thor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern | 594489 | |||
Datum | 01.12.2009 09:36 | 36504 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian BeschFahrschulschild (um Gottes Willen wieder Kosten)? Sind die Ausbilder zu melden oder darf jeder wie er Lust hat? Ne, davon weiß ich nichts, aber Zusatzspiegel müssen ran Geschrieben von Florian Besch Wer kontrolliert die Kontrollierenden? M.W. reicht eine Betstätigung des "Fahrlehrers", dass er die Bediengungen erfüllt. Überprüfen muss das keiner Schönen Gruss Thorsten Schlotter -- Mein Beitrag --- Meine persönliche Meinung --- | |||||
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Autor | Thor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern | 594490 | |||
Datum | 01.12.2009 09:41 | 36699 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian BeschAber ganz klein beim B LFV findet man das Bingo. Das Ding wurde bei uns im Lkr zur Information/Weiterbildung der Kommandanten genutzt Schönen Gruss Thorsten Schlotter -- Mein Beitrag --- Meine persönliche Meinung --- | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 594491 | |||
Datum | 01.12.2009 09:42 | 36654 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander HorcherUnd wieviel ist aufgrund dessen damals passiert? Weiß ich nicht, weil ich nicht bei der EU für das Führerscheinrecht zuständig bin. Und Du? Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 594492 | |||
Datum | 01.12.2009 09:43 | 36879 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas BräutigamGeschrieben von Alexander Horcher"Und wieviel ist aufgrund dessen damals passiert?" Ich auch nicht, aber ich gehe stark davon aus, dass nicht nur die viel gescholtene Fahrschullobby an der Verschärfung des Führerscheinrechts schuld ist.... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 594494 | |||
Datum | 01.12.2009 09:57 | 36539 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Ulrich Cimolino Ich auch nicht, aber ich gehe stark davon aus, dass nicht nur die viel gescholtene Fahrschullobby an der Verschärfung des Führerscheinrechts schuld ist.... Zumindest Beteiligt. Durch die Einführung des neuen Führerscheines sollen in den einzelnen EU-Ländern die Vorschriften einschließlich der Ausbildung und Prüfung vereinheitlicht werden. Weitere Kernpunkte der neuen EU-Führerscheinregelung: - einheitliche Fahrerlaubnisklassen in den EU-Staaten - Führerschein im fälschungssicheren Scheckkartenformat - Grundsätzlich Besitzstandswahrung für Alt-Führerscheinbesitzer, kein genereller Zwangsumtausch - Einrichtung eines zentralen Fahrerlaubnisregisters - Einführung einer medizinischen Untersuchung für LKW- und Busfahrer alle 5 Jahre - Erwerb der LKW-Klassen C und CE (entspricht Klasse 2 ? alt-) ab 18 Jahre Wer jedoch das völlig Realitätsfremde "Klassensystem" festgelegt hat, nun ja. Für einen Klasse B-Inhaber ist es völlig egal ob er nun 3,5 to oder 4,75 to unterm Hintern hat. Beide Fahrzeuge sind in der Regel von den Abmessungen her gleich und fahren sich im vergleich zu einem PKW auch nicht leichter. Mir hätte nur besser gefallen, wenn zusätzlich man ein Fahrsicherheitstrainig für die Feuerwehrführerscheinbewerber vorgeschrieben hätte. Wenn die deutschen Feuerwehren ein Teil des Katastrophenschutzes bzw. als Teil des Katastrophenschutzes anerkannt wären, wäre eine solche Ausnahme schon bei der Einführung des EU-Führerscheins möglich gewesen. Nur, bei Einführung des EU-Führerscheins hat die Regierung der BRD auf so ziemlich alle Ausnahmeregelungen verzichtet. Gruß vom Berg Jakob (dervondawoesnochkeinenfeuerwehrführerscheingibt) Dieser Beitrag ist meine ganz private Meinung und ist unter widrigsten Umständen, mit Hilfe einer Taschenlampe in das offene Ende eines Glasfaserkabels gemorst worden... Suche folgende Reservistenkrüge (Soldatenkrüge): 22. Inf.-Reg. Saargemünd / 5. Chevaulegers -Reg. Zweibrücken / 1. MG-Abteilung Landau / 23. Inf.-Reg. Germersheim / 2. Train-Bataillon Germersheim / 2. Pionierbataillon Germersheim / 23. Inf.-Reg. Kaiserslautern / 18. Inf.-Reg Kaiserslautern. | |||||
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Autor | Gunn8ar 8K., Wüstenrot / BW | 594497 | |||
Datum | 01.12.2009 10:01 | 36497 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander Horcherlexander Horcher, Neuburg Ich kann Dir als alter Klasse 3 Fahrer und eine menge Kilometer auf 7,5t sagen, es ist einfach viel zu viel passiert . Und da kann ich mich leider nicht ausnehmen Ich habe in einer Spedition mit 30 7.5 Tonnern und 40 größeren LKW gearbeitet. Bei den 7,5t war ein Unfall in der Woche der Schnitt, bei den großen wenn überhaupt einer im Monat. Und es sind alle im erweiterten Nahverkehr gefahren . Und wenn jetzt sich jemand hin stellt und behauptet er kann nach den paar Stunden Zusatzausbildung abschätzen wie sich so ein Fahrzeug verhält ist ein armer Tropf Der Richtige weg wäre, den Maschinisten eine wirkliche Zusatzausbildung zum CE anzubieten . Und dann Jährlich zu wiederholen mit Teilnahmepflicht sonst verliert er die Fahrererlaubnis Einsatzfahrzeuge zu bewegen . Aber da stoße ich doch bei den meisten nur auf taube Ohren, da man ja unbedingt auch mal ein Fahrzeug mit Blauen Lichtern bewegen will Gunnar Kreidl OB THW Pfedelbach | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 594499 | |||
Datum | 01.12.2009 10:22 | 36449 x gelesen | |||
Irgendwann wird sicher der Tag kommen an dem die KFZ-Versicherer hinsichtlich ihrer Preisgestaltung zwischen regulären Führerscheinen und Hilfsfahrerlaubnissen unterscheiden werden. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Thom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz | 594501 | |||
Datum | 01.12.2009 10:24 | 36155 x gelesen | |||
Geschrieben von Jakob TheobaldNur, bei Einführung des EU-Führerscheins hat die Regierung der BRD auf so ziemlich alle Ausnahmeregelungen verzichtet. Hallo, ich konkretisiere: "Sie hat sie verschlafen" MfG, Thomas Klee Dies ist ausschließlich meine private Meinung | |||||
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Autor | Mark8us 8H., Auerbach / Bayern | 594507 | |||
Datum | 01.12.2009 10:38 | 36302 x gelesen | |||
Hi, in den feuerwehr.de-News war vor kurzem die Verordnung verlinkt. Wen interessiert, was darin alles geregelt, ist der kanns dort nachlesen ;) @Jürgen: Hast du die aktuelle Version zum Download angeboten oder gibts bereits einen Nachfolger? Denn irgendwie finde ich in der Verordnung die Passage "Für den Prüfer gelten die gleichen Voraussetzungen wie für den Ausbilder" (aus der PPT des LFV) nicht. Wenn ich mich nicht verschaut habe, sind darin die Anorderungen an die Prüfperson nicht festgelegt. schöne Grüße | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 594508 | |||
Datum | 01.12.2009 10:38 | 36412 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian BeschAber ganz klein beim B LFV findet man das Cool in Bayern wäre meine dahingehende "Qualifikation" ausreichend um als Hilfsfahrlerer und sogar Prüfer tätig zu werden. MkG Marc "Mehr als 130 Jahre Problemlösung haben nicht das Problem gelöst, sondern eine Institution geschaffen, die inzwischen selbst ein Problem ist. Dieses Dilemma kann so wenig aus sich gelöst werden, wie sich ein Hammer hämmern kann." (Prof. Dr. W.R. Dombrowski) | |||||
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Autor | Jürg8en 8K., Castrop-Rauxel / NRW | 594532 | |||
Datum | 01.12.2009 12:36 | 36180 x gelesen | |||
Schön, dass endlich mal der Anfang gemacht ist. Was ist heute eigentlich anders, als vor 25 Jahren? Ich war grad´ 22, da hat man mich mit FS-KL 3 in so eine Seifenkiste ;-) gesteckt, einen erfahrenen Fahrer an die Seite gegeben und gesagt: "Mach Dich eine Stunde mit dem Bock vertraut, dann geht´s ab zur Übung." Naja, da wurd aber im GH auch noch geraucht ;-) Also, weg mit dem Pessimismus und den jungen FA mal ne ordentliche Portion Verantwortung zugeteilt, dann klappt´s auch mit der Motivation. btw.: unsere jüngsten FA mit FS-KL C / CE sind grade mal 22 und machen einen tollen Job. | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern | 594542 | |||
Datum | 01.12.2009 13:05 | 36402 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Florian Besch Eben.. wer wie was ausbildet, prüft und bescheinigt darüber hat keiner ein Wort verloren.. kann ich dir nächsten Freitag sagen. Am Donnerstag (10.12.) muss ich im Auftrag meines Arbeitgebers an einer Ausbildung zum Multiplikator teilnehmen. Gruß Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/1.html http://hvo-vilseck.de/index1.html http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern | 594543 | |||
Datum | 01.12.2009 13:10 | 36075 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Florian Besch Mich regt dieser propagandistische Tonfall dort unten langsam auf.. dann lies es halt nicht! Ich lebe auch "da unten" und ich hab auch eine andere Meinung zu diesem Thema. Aber zum Glück leben wir in einer Demokratie und die Entscheidungen werden von "einem Gesetzgeber" getroffen den wir gewählt haben. Mal sehen, was "dein BL" in der Sache macht. Gruß Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/1.html http://hvo-vilseck.de/index1.html http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 594582 | |||
Datum | 01.12.2009 16:54 | 35999 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Marc Dickey Irgendwann wird sicher der Tag kommen an dem die KFZ-Versicherer hinsichtlich ihrer Preisgestaltung zwischen regulären Führerscheinen und Hilfsfahrerlaubnissen unterscheiden werden. ... wird die Versicherungen genauso interessieren wie die tatsächliche Fahrpraxis von FS C1, C, CE Inhabern (weil dadurch dass der Fahrer eines 4,0t TSF seinen Führerschein C1 mit sagen wir mal in 10 Stunden gemacht hat und ansonsten nur Smart fährt (ohne dem Smart zu nahe treten zu wollen) kann der auch nicht wirklich mit dem 4 Tonner umgehen ...). Gruss Gerhard | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 594586 | |||
Datum | 01.12.2009 18:15 | 36121 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian Beschdieses ewige - vor allem bayrische - Rumgeweine auf die EU.. Mal wieder lächerliches Dummgebabble aus deiner Ecke. Es soll bayerische Landkreise geben da hat keine Feuerwehr Bedarf für so einen LAppen und es wird dort deswegen wohl auch nicht forciert irgendwas anzubieten. Viele Grüße Christian TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 594638 | |||
Datum | 01.12.2009 21:44 | 35849 x gelesen | |||
Wow, ich mach in Bayern eine FW-Fahrschule auf *fg* mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 594660 | |||
Datum | 02.12.2009 04:48 | 36240 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian SchorerMal wieder lächerliches Dummgebabble aus deiner Ecke. Aber die Schuld für die bay. Feuerwehrführerscheine pauschal DER EU "SB" zu geben ist dann Grimme Preis verdächtig? Geschrieben von Christian Schorer
Schön, freut mich. Wie schaut es mit den HIORG aus? Und warte mal ab was aus dem Feuerwehrführerschein noch wird. Als nächstes sind die 7,5 to geplant. Die sollen dann zu 100 % zivil umgeschrieben werden. Und ich wette um 1 Kiste Karlsberg Urpils das die nächste Stufe dann die 9 to sein werden. Schliesslich ist dann der Unterschied nicht mehr so groß... Grüße, BeschFl für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius) "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy) Ich bin ein Freund der klaren Worte | |||||
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Autor | Flor8ian8 V.8, Viechtach / Bayern | 594671 | |||
Datum | 02.12.2009 08:56 | 35855 x gelesen | |||
Ich hab mal spasseshalber beim Bayer. Ministerpräsidenten angefragt, wer denn nun die Fahrzeuge über 7,5 to. fahren soll und ob nicht eine Dienstfahrerlaubnislösung ähnlich wie z.B. in Tirol (http://www.feuerwehrverband-tirol.at/pages/Fahrzeuge.htm) möglich wäre. Daraufhin habe ich tatsächlich Antwort erhalten, zwar nur von einem Mitarbeiter aber ok... Genau hab ich's nicht mehr im Kopf aber die Antwort war in etwa so: "Wir können es nicht verantworten, dass jemand ohne fundierte LKW-Ausbildung ohne Fahrpraxis ein Einsatzfahrzeug über 7,5 to. im Einsatzfall bewegt." Ergänzend dazu möchte ich hinzufügen, dasss ich jetzt selber den CE gemacht habe und einen tollen Schreibtischjob im öffentlichen Dienst habe. Ich werde im meinem Leben also NIE einen anderen LKW fahren, um Fahrpraxis zu erhalten....??? Was soll man dazu noch sagen... Ich vermute auch schwer, dass hier eine gewisse Lobby dahintersteckt oder unsere Politiker sind einfach zu dämlich, das eigentliche Problem zu erkennen. Es wird ja nun propagiert, dass mit der Einführung des "Feuerwehr-Führerscheins" sämtliche Probleme gelöst seien. Und das Schlimme an der Sache ist dass der Durchschnittsbürger ohne tieferen Einblick dies nun auch so glaubt und akzeptiert. | |||||
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Autor | Gunn8ar 8K., Wüstenrot / BW | 594672 | |||
Datum | 02.12.2009 08:57 | 35836 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian BeschFlorian Besch, Völklingen Da wette ich dagegen, es werden mehr als 9t sein, vermutlich keine Begrenzung mehr. Und das Feuerwehrvolk hat dann was es will, jeder darf ein Rotes Auto Bewegen. Es wird das Abendland schon nicht untergehen Gunnar Kreidl OB THW Pfedelbach | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 594673 | |||
Datum | 02.12.2009 08:59 | 35844 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian BeschAber die Schuld für die bay. Feuerwehrführerscheine pauschal DER EU "SB" zu geben ist dann Grimme Preis verdächtig? Blödsinn, warten wirs mal ab was andere BL draus machen, das ist kein bißchen besser. Geschrieben von Florian Besch Schön, freut mich. Wie schaut es mit den HIORG aus? Weiß ich nicht. Geschrieben von Florian Besch Und warte mal ab was aus dem Feuerwehrführerschein noch wird. Als nächstes sind die 7,5 to geplant. Die sollen dann zu 100 % zivil umgeschrieben werden. Warten wirs mal ab, aber um Wasser wette ich nicht. ;-) Gruß CS TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Olf 8R., Hilbersdorf / Sachsen | 594677 | |||
Datum | 02.12.2009 09:21 | 35997 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian Voitl"Wir können es nicht verantworten, dass jemand ohne fundierte LKW-Ausbildung ohne Fahrpraxis ein Einsatzfahrzeug über 7,5 to. im Einsatzfall bewegt." Klasse, so viel Umsicht hätte ich den Bayern nun nicht zugetraut. Wieder was gelernt, wo sie recht haben, haben sie recht. Geschrieben von Florian Voitl Ich werde im meinem Leben also NIE einen anderen LKW fahren, um Fahrpraxis zu erhalten....??? Die Möglichkeit haben viele andere auch nicht und die haben nicht mal einen Führerschei CE. Wer das eine will muss dass andere mögen. Es gibt auch im Übungsdienst Möglichkeiten ein bißchen Fahrpraxis zu erlangen, wollen muss man es aber schon. | |||||
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Autor | Hara8ld 8D., Edenstetten / Bayern | 594679 | |||
Datum | 02.12.2009 09:38 | 35736 x gelesen | |||
Geschrieben von Olf RichterDie Möglichkeit haben viele andere auch nicht und die haben nicht mal einen Führerschei CE. Genau das ist der Punkt und der gilt für alle Fahrzeuge! Ergänzen sollte man: Diejenigen, die wollen müssen auch ausreichend Gelegenheit bekommen und gefördert werden! Daraufhin Freigabe für Einsatzfahrten durch eine Verantwortlichen. Das sollte eigentlich, unabhängig von diesem "Feuerwehrführerschein" gängige Praxis sein. Gruß Harald | |||||
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Autor | Pete8r K8., Hamburg/Zürich / Ba-Wü | 594681 | |||
Datum | 02.12.2009 09:59 | 35782 x gelesen | |||
Tach, Geschrieben von Olf Richter Es gibt auch im Übungsdienst Möglichkeiten ein bißchen Fahrpraxis zu erlangen, wollen muss man es aber schon. Du willst mir allen Ernstes weißmachen, dass das bisschen Fahren (sagen wir 2 Std in der Woche) zu einer Fahrpraxis führt, die mich die Risiken des Großfahrzeuges einschätzen lässt? Auch noch unter Stress bei Einsatzfahrten? Sorry.. dem kann ich nicht folgen. Die Argumentation auch seitens dieses "Mitarbeiters" ist dumm. Anderst lässt es sich nicht deutlicher umschreiben. Peter Alles meine eigene Meinung....wie immer... | |||||
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Autor | Flor8ian8 V.8, Viechtach / Bayern | 594683 | |||
Datum | 02.12.2009 10:19 | 35824 x gelesen | |||
Ich glaube ich habe mich hier nicht richtig ausgedrückt: Dass es sowohl mit "normalen FS" wie auch mit einem etwaigen "FW-FS" notwendig ist, Übungsfahrten zu machen ist ja unumstritten. Ich meine vielmehr den Umkehrschluss in Bezug auf die Aussage des Sachbearbeiters: Es wird also anscheinend davon ausgegangen, dass Personen, die den CE regulär erworben haben, immer für das Führen des FW-Fahrzeugs geeignet sind. Und genau da nehme ich Bezug auf z.B. mich, dass ich (neben den regulären) Übungsfahrten NIE auch nur einen Kilometer mit einem LKW zurücklege. Und wo liegt jetzt da der Unterschied in der Fahrpraxis zwischen beiden Lösungen? Außerdem sollte man sich man die Seite vom LFV Tirol mal genauer betrachten. Hier wird fundiert die notwendige Ausbildung angeboten. Während der Einsatzfahrt muss ich nicht wissen, welchen Hydraulikschlauch ich zuerst anschließen muss und ob die Ladung richtig gesichert ist... | |||||
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Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 594685 | |||
Datum | 02.12.2009 10:32 | 35593 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Florian Voitl Während der Einsatzfahrt muss ich nicht wissen,[...] und ob die Ladung richtig gesichert ist... besser wär's aber... Gruß, otti "You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa Mehr über mich: http://www.otti-online.de/blog | |||||
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Autor | Flor8ian8 V.8, Viechtach / Bayern | 594686 | |||
Datum | 02.12.2009 10:43 | 35606 x gelesen | |||
OK, schlechtes Beispiel. Ich meinte eigentlich Zurrpunkte usw... Was man halt so alles lernt in den unzähligen Fahrschulstunden... Das die feuerwehrtechnische Beladung richtig gesichert ist ist selbstverständlich absolut wichtig. | |||||
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Autor | Gunn8ar 8K., Wüstenrot / BW | 594689 | |||
Datum | 02.12.2009 11:01 | 35732 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian VoitlFreiw. Feuerwehr Falsch da es sich nicht nur um eine Regelung für die Feuerwehr handelt musst Du das wissen. Denn meine Fahrer brauchen das bei fast jeder Fahrt. Oder fangen wir jetzt auch noch an die Führerscheine zwischen den einzelnen Hirogs zu unterschieden ? Gunnar Kreidl OB THW Pfedelbach | |||||
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Autor | Olf 8R., Hilbersdorf / Sachsen | 594694 | |||
Datum | 02.12.2009 11:05 | 35743 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter KofflerDu willst mir allen Ernstes weißmachen, dass das bisschen Fahren (sagen wir 2 Std in der Woche) zu einer Fahrpraxis führt, die mich die Risiken des Großfahrzeuges einschätzen lässt? Auch noch unter Stress bei Einsatzfahrten? nein, das hat aber nichts damit zu tun ob ich nun einen Führerschein habe oder nicht. Für mich ist es schon ein Unterschied ob jemand einen CE Führerschein hat, oder "nur" einen Feuerwehrführerschein. Die Länge der Ausbildung ist hier das entscheidende, oder besser der umfassendere Inhalt. Ohne entsprechende Fahrpraxis ist beides nicht viel Wert, was durch die neuen Regelungen zur Erlangung einer Berufskraftfahrerqualifikation nicht besser wird. Geschrieben von Peter Koffler Die Argumentation auch seitens dieses "Mitarbeiters" ist dumm. Anderst lässt es sich nicht deutlicher umschreiben. na dann, wie wäre es denn intelligent gewesen? | |||||
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Autor | Aloi8s W8., München / Bayern | 594696 | |||
Datum | 02.12.2009 11:13 | 35560 x gelesen | |||
Gut ich bin schon etwas älter, aber bei mir wars halt so, das ich meine Fahrpraxis mit meinem "alten 3" selbst geholt habe und seitdem fahre ich halt unser LF8/8. Zu meiner Zeit scherte sich kein Teufel darum, ob due jetzt einen Pkw oder einen 7,5t mit Anhänger fährst. Es war halt Dein Risiko selber. Man fuhr halt dementsprechend vorsichtiger. | |||||
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Autor | Pete8r K8., Hamburg/Zürich / Ba-Wü | 594697 | |||
Datum | 02.12.2009 11:15 | 35565 x gelesen | |||
Geschrieben von Olf Richterna dann, wie wäre es denn intelligent gewesen? Geschrieben von Florian
Wir müssen dafür sorgen, dass die Führer dieser Fahrzeuge umfangreiche Fahrpraxis vorweisen können/erwerben und auch beibehalten. Peter Alles meine eigene Meinung....wie immer... | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 594698 | |||
Datum | 02.12.2009 11:16 | 35776 x gelesen | |||
Geschrieben von Alois WittmannZu meiner Zeit scherte sich kein Teufel darum, ob due jetzt einen Pkw oder einen 7,5t mit Anhänger fährst. Stimmt. Irgendwann ist aber irgendjemand aufgefallen, daß deine beiden anderen unten aufgeführten Aussagen leider nicht ganz stimmen. Geschrieben von Alois Wittmann Es war halt Dein Risiko selber. + das der Mitfahrer + das der anderen Verkehrsteilnehmer Geschrieben von Alois Wittmann Man fuhr halt dementsprechend vorsichtiger. Wenn dem ja grundsätzlich so wäre... MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Aloi8s W8., München / Bayern | 594699 | |||
Datum | 02.12.2009 11:24 | 35621 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyWenn dem ja grundsätzlich so wäre... Mit seinem PKW mußte man doch auch erst einmal erfahrung sammeln. | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern | 594703 | |||
Datum | 02.12.2009 11:49 | 35612 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Florian Voitl unsere Politiker sind einfach zu dämlich, das eigentliche Problem zu erkennen. woher sollen sie das wissen? Hat ihnen das jemand RICHTIG erklärt? Können sich die Politiker da nicht auf die Verbände verlassen. Würden die Politiker anders entscheiden als die Verbände es wollen, was dann? Geschrieben von Florian Voitl Ich vermute auch schwer, dass hier eine gewisse Lobby dahintersteckt Vielleicht die falsche? Gruß Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/1.html http://hvo-vilseck.de/index1.html http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg | |||||
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Autor | Gunn8ar 8K., Wüstenrot / BW | 594707 | |||
Datum | 02.12.2009 12:09 | 35549 x gelesen | |||
das macht man aber nicht mit Sondersignal Gunar Kreidl | |||||
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Autor | Flor8ian8 V.8, Viechtach / Bayern | 594721 | |||
Datum | 02.12.2009 13:04 | 35662 x gelesen | |||
Hier muss man ja wirklich auf jede Silbe aufpassen die man von sich gibt :-) Also, nochmal von ganz vorne: Der Freistaat Bayern hat es den Hilfsorganisationen (BRK, THW, FFW und man möge mich ergänzen oder korrigieren) in Bayern ermöglicht, durch eine Anpassung des Führerscheinrechts mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B Fahrzeuge bis zu einem Gesamtgewicht von 4,75 to. (oder 4,749 to.?) bzw. mit einer Erweiterung Fahrzeuge bis zu einem Gesamtgewicht bis zu 7,49 to. (oder doch 7,5 to.?) zu führen. Die Verantwortlichen werten dies als Erfolg auf ganzer Linie und alle Probleme scheinen offenbar gelöst. Ich vertrete diese Meinung jedoch nicht. Es stellt nur einen Teilerfolg für Feuerwehren mit den betroffenen Fahrzeugen dar. Soweit ich meine bescheidenen Kenntnisse in Sachen Feuerwehr (THW- und BRK-Anhänger mögen mir verzeihen, dass ich nur von Feuerwehr rede, ich meine euch jedoch genauso) und die bayernweite Fahrzeugaufstellung des Innenministeriums jedoch richtig deuten kann sind geschätzt 50 % der Feuerwehreinsatzfahrzeuge in Bayern (ich nehme da mal Anhänger, MZF usw. raus, somit also nur Fahrzeuge die tatsächlich einen Schlauch dabei haben und nicht sowieso mit FS-Kl. B gefahren werden können) schwerer als 7,5 Tonnen. Für diese Fahrzeuge gilt der beschlossene „Feuerwehr-Führerschein“ nicht. Es ist weiterhin ganz normal bei der Fahrschule die Fahrerlaubnisklasse C zu erwerben (reicht m. M. in 99 % der Fälle, CE nicht so gebräuchlich). Dies schlägt dabei mit Kosten in Höhe von 1.600 € bis 2.000 € an. Und wer zahlt schon freiwillig so viel Geld, nur um ein Feuerwehrfahrzeug führen zu können? Ohne finanzielle Unterstützung des Sachaufwandsträgers (die Gemeinde, die übrigens laut bayerischem Gesetzeskommentar in vollem Umfang für den Erwerb der Fahrerlaubnisse aufkommen müsste) ist es sicherlich auch vielen Freiwilligen nicht zumutbar. Und wie jeder weiß sind so ziemlich alle Kommunen finanziell am Ende und man braucht sich deswegen keine großen Hoffnungen auf einen Zuschuss machen. Ist halt Realität, Pflichtaufgabe hin oder her. Quo vadis? Die Fahrzeuge an sich werden immer schwerer, da die Fahrgestelle ohne Aufbau schon einiges Gewicht mitbringen, so dass TSF-W-Fahrzeuge schon mit der 7,5’er-Grenze kämpfen. Die altgedienten Kameraden, die noch glückliche Besitzer einer LKW-Fahrerlaubnis sind, gehen in den nächsten Jahren in Ruhestand. Die jungen Feuerwehrler sind (glücklicherweise) mit großem Eifer bei der Sache, haben jedoch kein Geld (und auch keine Zeit, klingt komisch ist aber so) um den Führerschein zu machen. Ergo: Den Feuerwehren (und auch den anderen Hilfsorganisationen) gehen die Fahrer für die „richtig“ schweren (ab 7,5 to.) Fahrzeuge aus. Dies wird sich vor allem in einigen Jahren bemerkbar machen. Meine Idee war daraufhin eine Dienstfahrerlaubnis für alle Hilfsorganisationen, wie sie in der BRD auch bei Polizei und Bundeswehr üblich ist. Dass dies mit Europarecht vereinbar und möglich ist zeigt uns das österreichische Bundesland Tirol. Ziel wäre: Eine Dienstfahrerlaubnis, bei der die Ausbildung für die jeweiligen Zwecke der entsprechenden Hilfsorganisation zugeschnitten ist. (Ich könnte, wenn ich wollte, gerne mal mein Lehrbuch von der FS-Theorie zur Hand nehmen und ungefähr 50 % Lehrinhalte rausschneiden, die ich halt einfach im Einsatz, wenn ich zum Fahrzeug renne, starte und aus der Halle fahre definitiv nicht brauche. Ich verzichte jetzt bewusst auf eine Aufzählung, denn irgendjemand findet irgendetwas dass er irgendwann mal schon irgendwie machen möchte.) Diese Dienstfahrerlaubnis gilt uneingeschränkt für alle Fahrzeuge, jedoch nicht für den Privatgebrauch. Die Ausbildung wäre kurz zusammengefasst starkt komprimiert und nur auf die tatsächlich benötigten Dinge beschränkt. Da hier auch viel Ausbildung am Standort durchgeführt werden kann (z.B. neben notwendigen Grundfahrstunden bei einer zugelassenen Stelle auch Unterrichtsfahrten mit erfahrenen Kameraden) würden sich die Kosten wesentlich reduzieren. Das stetig Übungsfahrten durchgeführt werden müssen, um die Fahrpraxis aufrechtzuerhalten dürfte ja wohl selbstverständlich sein! Weiterhin stellt sich die Frage: Was ist sinnvoller? (Hierbei sei gesagt, dass dies NUR auf FW bezogen ist, ein Berufskraftfahrer braucht ja sowieso den C(E)!) a) Der FS wird bei der Fahrschule im kompletten Ausbildungsprogramm erworben und außer bei Feuerwehr nie mehr genutzt. Aber man darf fahren, selbst wenn man seit 2 Jahren oder auch noch nie auf dem Bock gesessen ist. b) Es wird eine Dienstfahrerlaubnis angestrebt, bei der der Bewerber speziell auf die Bedürfnisse der Fahrzeuge seiner Rettungsorganisation ausgebildet wird und kann zugleich noch die geforderten Übungsfahrten mit den betroffenen Fahrzeugen am Standort durchführen. Dies wäre meiner Ansicht nach die praktikabelste Lösung, jedoch scheint so etwas in Bayern bzw. Deutschland von Haus aus nicht zu funktionieren, wie ich nach Antwort auf meine Anfrage beim Ministerpräsidenten erfahren habe. Aus welchem Grund auch immer, sei es die Blindheit der Politiker oder deren Berater, das sture „Nichtwollen“, das Abwarten bis zur nächsten Wahl, irgendeine Lobby oder auch nur die Angst, dass es sich Deutschland mal erlauben könnte, eine EU-Richtlinie bis an die möglichen Grenzen auszunutzen. Und am meisten verwundert mich die Euphorie, mit der sich nicht nur der Landesverband brüstet. Leute: Das hier ist bislang nur ein Teilerfolg, jetzt gilt es auch den Sack zuzumachen! Das war’s von meiner Seite mal in groben Zügen (ich will jetzt nicht ins Detail gehen, das wird die anschließende Diskussion mit sich bringen), bin jetzt echt auf eure Meinung gespannt. (Und dafür habe ich meinen freien Tag halb geopfert…) | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 594728 | |||
Datum | 02.12.2009 14:13 | 35643 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Florian Voitl (Ich könnte, wenn ich wollte, gerne mal mein Lehrbuch von der FS-Theorie zur Hand nehmen und ungefähr 50 % Lehrinhalte rausschneiden, die ich halt einfach im Einsatz, wenn ich zum Fahrzeug renne, starte und aus der Halle fahre definitiv nicht brauche der große Kostenfaktor bei den Führerscheinen sind doch die Fahrstunden, nicht die Theorie. Auch wenn man den Theorieunterricht auf die Hälfte einstampft dürfte das keinen allzugrossen Einfluss auf die Gesamtkosten eines Führerscheins haben. Geschrieben von Florian Voitl Da hier auch viel Ausbildung am Standort durchgeführt werden kann (z.B. neben notwendigen Grundfahrstunden bei einer zugelassenen Stelle auch Unterrichtsfahrten mit erfahrenen Kameraden) würden sich die Kosten wesentlich reduzieren. Wenn man das Qualitätsniveau der Ausbilder bei den Feuerwehren anschaut dann zweifle ich das bei so einem Modell für die "Unterrichtsfahrten" in der Fläche auch die notwendige Ausbildungsqualität dabei herauskommt. Solange es uns ( = die Feuerwehren ) egal ist ob die Ausbilder *) für die bestehenden Ausbildungen ( GA, TF, MA und SF) vor Ort auch sich entsprechend weiterbilden und es kein Verfallsdatum für solche Ausbildertätigkeiten gibt sehe ich für eine Ausweitung unserer Ausbildungsstruktur mit eigenen Kräften auf den Führerscheinbereich schwarz. *) selbstverständlich gibt es genügend ehrenamtliche Ausbilder in den Feuerwehren die einen gute Job machen und sich durch Eigeninitiative fortbilden und damit auch auf dem aktuellen Stand sind. Das hängt aber von jedem Einzelnen ab. Es gibt auch viele Ausbilder die mit Ihrem Fachwissen irgendwann mal in grauer Vorzeit stehengeblieben sind. MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 594730 | |||
Datum | 02.12.2009 14:35 | 35708 x gelesen | |||
Ich habe nun auch die Reaktion des DFV (Pressemitteilung) in die News aufgenommen. Gruß, Markus Um schon vorab die größte Sorge vieler Ausländer vorwegzunehmen: Die Deutschen sind im Allgemeinen sehr, sehr nett, sie haben schon seit 60 Jahren kein Nachbarland mehr überfallen und man kann mit ihnen sogar lachen! (De Volkskrant, Niederlande) | |||||
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Autor | Flor8ian8 V.8, Viechtach / Bayern | 594731 | |||
Datum | 02.12.2009 14:55 | 35456 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen Mayer der große Kostenfaktor bei den Führerscheinen sind doch die Fahrstunden, nicht die Theorie. Auch wenn man den Theorieunterricht auf die Hälfte einstampft dürfte das keinen allzugrossen Einfluss auf die Gesamtkosten eines Führerscheins haben. Die erste Aussage ist richtig. Man muss sich aber auch vor Augen halten, dass der im Theorieunterricht vermittelte Stoff dann auch in der Praxis am Fahrzeug (besser gesagt während das Fahrzeug steht) unterrichtet wird. Und diese Stunden müssen auch bezahlt werden. War bei mir zumindest so, weiss nicht ob das woanders nicht so ist. Wenn man das Qualitätsniveau der Ausbilder bei den Feuerwehren anschaut dann zweifle ich das bei so einem Modell für die "Unterrichtsfahrten" in der Fläche auch die notwendige Ausbildungsqualität dabei herauskommt. Das sowas nicht jeder x-beliebige machen kann stimme ich auch zu. Das würde aber dann im Aufgabenbereich des Gesetzgebers liegen festzulegen, wer eine solche Qualifikation vorweisen kann usw. Wenn der natürlich vorschreibt dass hierzu nur Fahrlehrer berechtigt sind dann war die ganze Schreiberei umsonst. | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 594732 | |||
Datum | 02.12.2009 15:01 | 35566 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian VoitlDie erste Aussage ist richtig. Man muss sich aber auch vor Augen halten, dass der im Theorieunterricht vermittelte Stoff dann auch in der Praxis am Fahrzeug (besser gesagt während das Fahrzeug steht) unterrichtet wird. Und diese Stunden müssen auch bezahlt werden. War bei mir zumindest so, weiss nicht ob das woanders nicht so ist. Bei mir wurde nur die Abfahrtkontrolle in der Praxis am stehenden Fahrzeug gelehrt. Und die tut dem Maschinisten auch gut, auch wenn er sie im Einsatzfall nicht durchführt. Das Wegzulassen ist ungefähr so als würdest du die Gerätekunde aus dem AGT-Lehrgang streichen. Da wird das Gerät im Einsatzfall ja auch nur aufgezogen... Gruß, MaWe Um schon vorab die größte Sorge vieler Ausländer vorwegzunehmen: Die Deutschen sind im Allgemeinen sehr, sehr nett, sie haben schon seit 60 Jahren kein Nachbarland mehr überfallen und man kann mit ihnen sogar lachen! (De Volkskrant, Niederlande) | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 594786 | |||
Datum | 02.12.2009 19:06 | 35508 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Peter Koffler Du willst mir allen Ernstes weißmachen, dass das bisschen Fahren (sagen wir 2 Std in der Woche) zu einer Fahrpraxis führt, die mich die Risiken des Großfahrzeuges einschätzen lässt? Auch noch unter Stress bei Einsatzfahrten? .. wenn Dir 2h/Woche zu wenig sind, dann müssstest Du mir mal erklären wie man mehr mit 3 Großfahrzeugen und 20 Führerscheininhabern (von denen max. 1-2 beruflich Lkw fahren) hinbekommen soll. Abgesehen, dass das zeitlich nicht klappt (weil 60 Fahrstunden pro Woche = 8h pro Tag !) und man den Erstangreifer auch nicht sinnlos aus dem Einsatzbereich entführen sollte, wären das so um die 100.000 km pro Jahr ( = 30.000 € Sprit) ... ... und das ist die kleinere Stadtteilwehr hier ... ... die Realität dürfte bei < 1h/Monat und Fahrer liegen (... und die große Mehrzahl der Schäden hier passieren nicht bei SoSi-Fahrten und häufiger mit Kleinfahrzeugen - der ELW 1 in der Kernstadt - als VW T5 nicht gerade ein Riesen-Auto - ist hier Spitzenreiter) ... Gruss Gerhard | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 594787 | |||
Datum | 02.12.2009 19:15 | 35400 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Gunnar Kreidl Oder fangen wir jetzt auch noch an die Führerscheine zwischen den einzelnen Hirogs zu unterschieden ? ... das hatten wir aber schon mal: da gab es doch beim THW die Sonderfahrberechtigung für den MKW ? Für die zu transportierende Personenmenge (m.W. 11) hättest Du ansonsten damals eine Personenbeförderungsschein gebraucht (der war der Behörde wohl zu teuer - auch wegen der Folgeuntersuchungen). Gruss Gerhard | |||||
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Autor | Flor8ian8 V.8, Viechtach / Bayern | 594800 | |||
Datum | 02.12.2009 20:30 | 36302 x gelesen | |||
OK, dann mache ich mal einen Vorschlag zur Güte: Warten wir mal ab, was sich der Gesetzgeber für die Erweiterung der Fahrklasse B auf C1 einfallen lässt. O-Ton aus Pressemitteilung des DFV: "Die Gesetzesänderung ermöglicht bis 4,75 Tonnen eine interne Ausbildung und Prüfung sowie bis 7,5 Tonnen Fahrzeuggewicht eine vereinfachte Ausbildung und Prüfung durch reguläre Fahrschulen." Mal sehen was in dieser "vereinfachten Ausbildung und Prüfung" alles gefordert wird. Dann denke ich mal ist es der richtige Zeitpunkt, über dieses Thema weiterzureden. Theorie und Praxis sind ja sowohl bei C als auch C1 annähernd ähnlich. Schöne Grüße aus dem Bayerischen Wald Florian Voitl Das was ich schreibe ist meine private Meinung! Wer eine andere hat kann mir diese gerne mitteilen, dafür ist ja ein Forum da! | |||||
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Autor | Bern8ade8tte8 S.8, Marxheim / Bayern | 594802 | |||
Datum | 02.12.2009 20:40 | 35498 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Florian Voitl--- mal sehen was in dieser "vereinfachten Ausbildung und Prüfung" alles gefordert wird. Dann denke ich mal ist es der richtige Zeitpunkt, über dieses Thema weiterzureden. und die Kosten auch noch. Grüße Bernadette | |||||
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Autor | Hara8ld 8H., Erfurt / Thüringen | 594803 | |||
Datum | 02.12.2009 21:05 | 35504 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus HeldWenn ich mich nicht verschaut habe, sind darin die Anorderungen an die Prüfperson nicht festgelegt Du hast dich aber leider verschaut. In § 3 Satz 4 der Verordnung steht, dass § 2 Abs.3 (Anforderungen an den Ausbilder) für den Prüfer entsprechend gilt. Das komt daher, dass Rechtsvorshriften nicht von und für Menschen sondern Juristen geschrieben werden (Sollte ein Scherz sein!) Mit kameradschaftlichen Grüßen Harald Das ist meine private Meinung! Diese habe ich mir gebildet unter Nutzung der mir bisher zugänglichen Informationen. Ich bin bereit, meine Meinung zu ändern, aber nur aufgrund von überzeugenden Tatsachen, nicht jedoch wegen unbewiesener Behauptungen. | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 594935 | |||
Datum | 04.12.2009 06:11 | 35338 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian Schorerwarten wirs mal ab was andere BL draus machen, das ist kein bißchen besser. Der Zug ist abgefahren. Das ist auch meines Erachtens nach einer der Gründe warum Bayern so aufs Gas getreten hat. Sonst wäre eine härtere Reglung in einem anderen Land gekommen und irgendjemand wäre auf die Idee gekommen das die viel besser wäre. Geschrieben von Christian Schorer Warten wirs mal ab, aber um Wasser wette ich nicht. ;-) Aber Rothaus Tannenzäpfle ! Grüße, BeschFl für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius) "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy) Ich bin ein Freund der klaren Worte | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 594936 | |||
Datum | 04.12.2009 06:22 | 35293 x gelesen | |||
Danke .. insbesondere interessiert mich wie das mit den "Durchfallern" geregelt ist.. Grüße, BeschFl für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius) "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy) Ich bin ein Freund der klaren Worte | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 594937 | |||
Datum | 04.12.2009 06:31 | 35206 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus Heldin den feuerwehr.de-News war vor kurzem die Verordnung verlinkt. Mh.. genau das was befürchtet wurde. Schnellbleiche de luxe aber Hauptsache keine Kosten und keine Bürokratie :-( Ich hätte mir gewünscht das die Ausbilder und Prüfer auf einen Lehrgang müssen. Wenn man schaut wie in anderen Bereichen der Feuerwehr ausgebildet wird kann man sich Gedanken machen. Grüße, BeschFl für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius) "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy) Ich bin ein Freund der klaren Worte | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 594939 | |||
Datum | 04.12.2009 06:45 | 35094 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian BeschWenn man schaut wie in anderen Bereichen der Feuerwehr ausgebildet wird kann man sich Gedanken machen. Jap. 32 U-Std. für einen Schiedsrichter aber FS-Prüfer wird man per Handauflegen. Aber wer das System kennt, der sollte sich darüber auch nicht mehr wundern. MkG Marc "Mehr als 130 Jahre Problemlösung haben nicht das Problem gelöst, sondern eine Institution geschaffen, die inzwischen selbst ein Problem ist. Dieses Dilemma kann so wenig aus sich gelöst werden, wie sich ein Hammer hämmern kann." (Prof. Dr. W.R. Dombrowski) | |||||
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Autor | Thor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern | 594940 | |||
Datum | 04.12.2009 07:36 | 35225 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Florian Besch "Durchfallern" Gibt es das bei der Feuerwehr????? ;-) Schönen Gruss Thorsten Schlotter -- Mein Beitrag --- Meine persönliche Meinung --- | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 594943 | |||
Datum | 04.12.2009 08:46 | 35078 x gelesen | |||
Und frag bitte nach ob man, wenn man beim BRK die Lizenz gemacht hat diese 1:1 bei der Feuerwehr nutzen darf.. Grüße, BeschFl für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius) "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy) Ich bin ein Freund der klaren Worte | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 594945 | |||
Datum | 04.12.2009 08:50 | 35223 x gelesen | |||
Geschrieben von Gunnar KreidlUnd das Feuerwehrvolk hat dann was es will, jeder darf ein Rotes Auto Bewegen. Ich geh davon aus das die Feuerwehr nicht der einzigste Lobbist an der Sache war. Denk mal an die ganzen Rettungsdienstleister, die den Zivi wieder auf fast jedes Auto setzen können.. Und die FSJler und und und .. Grüße, BeschFl für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius) "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy) Ich bin ein Freund der klaren Worte | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern | 594958 | |||
Datum | 04.12.2009 10:29 | 35191 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Florian Besch Denk mal an die ganzen Rettungsdienstleister, die den Zivi wieder auf fast jedes Auto setzen können.. für den Zivi bringt es bei uns nichts. Die werden bei uns im RD ausschließlich als Fahrer am KTW eingesetzt, da reicht die "normale" Fahrerlaubnis. Für ehrenamtliche RS schaut es natürlich anders aus, die dürfen die RTW dann mit der "Zusatzausbildung" fahren. Leider auch ohne sinnvolles Fahrsicherheitstraining, das imho jeder öfter absolvieren sollte. Gruß Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/1.html http://hvo-vilseck.de/index1.html http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg | |||||
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Autor | Marc8us 8Lud8wig8 F.8, Ried / Bayern | 595048 | |||
Datum | 04.12.2009 16:35 | 35186 x gelesen | |||
Gilt der bayrische 4,75t-Feuerwehrführerschein eigentlich nur für Fahrzeuge ala TSF ect. oder auch für Gespanne? Ich denk da gerade an z.B. THL-Übungsfahrzeuge zum Entsorger wegbringen. VW Bus mit Autotransportanhänger mit geladenem Schrotthaufen wäre ja eigentlich nur ein tatsächliches Gespann-Gesamtgewicht von etwa 3,2t, ergibt aber ein max. zulässiges Gesamtgewicht von 4,2-4,5t. Also auch nicht mehr machbar mit Klasse B. Prügelt nicht so arg auf mich ein... :)) Grüße | |||||
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Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 595073 | |||
Datum | 04.12.2009 18:25 | 35622 x gelesen | |||
Geschrieben von Marcus Ludwig FinkIch denk da gerade an z.B. THL-Übungsfahrzeuge zum Entsorger wegbringen. Wenn das zGG des Anhängers 750 kg überschreitet (und davon gehe ich bei einem Autotransportanhänger aus) hat das nichts mit dem Feuerwehrführerschein zu tun. Der Anhänger erfordert dann nämlich die Klasse E und diese wird von der Regelung nicht tangiert. Gruß Peter | |||||
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Autor | Marc8us 8Lud8wig8 F.8, Ried / Bayern | 595091 | |||
Datum | 04.12.2009 20:32 | 35305 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter SchmidWenn das zGG des Anhängers 750 kg überschreitet (und davon gehe ich bei einem Autotransportanhänger aus) hat das nichts mit dem Feuerwehrführerschein zu tun. Der Anhänger erfordert dann nämlich die Klasse E und diese wird von der Regelung nicht tangiert. Sorry, nicht ganz richtig. Es dürfen mit dem Klasse-B-Führerschein auch Anhänger schwerer 750kg gezogen werden - sofern das zGG des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeuges nicht überschreitet und das zGG von Zugfahrzeug und Anhänger zusammen nicht über 3,5t liegt. VW Bus (1,7t leer, 2,5t zGG) und Hänger mit 1000kg zGG wäre demnach schon noch mit Klasse B fahrbar. Aber wie sieht das nun mit einer für die Feuerwehr auf 4,75t zGG aufgebohrten Klasse B aus? (2,5t Zugfahrzeug + 1,7t Anhänger = 4,2t zGG)? | |||||
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Autor | Diet8mar8 K.8, Leidschendam-Voorburg NL / | 595179 | |||
Datum | 05.12.2009 14:41 | 34907 x gelesen | |||
Hallo zusammen, gibt es eigentlich zu diesem Thema auch offizielle Stellungnahmen vom Verkehrssicherheitsrat, dem Fahrlehrerverband oder auch dem ADAC? Gruss Dietmar | |||||
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Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 595180 | |||
Datum | 05.12.2009 14:50 | 35018 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Marcus Ludwig Fink Es dürfen mit dem Klasse-B-Führerschein auch Anhänger schwerer 750kg gezogen werden - Und genau diese REgelung sollte man im Sinne unserer aller Sicherheit so schnell wie möglich abschaffen!! Gruß vom Berg Jakob Dieser Beitrag ist meine ganz private Meinung und ist unter widrigsten Umständen, mit Hilfe einer Taschenlampe in das offene Ende eines Glasfaserkabels gemorst worden... Suche folgende Reservistenkrüge (Soldatenkrüge): 22. Inf.-Reg. Saargemünd / 5. Chevaulegers -Reg. Zweibrücken / 1. MG-Abteilung Landau / 23. Inf.-Reg. Germersheim / 2. Train-Bataillon Germersheim / 2. Pionierbataillon Germersheim / 23. Inf.-Reg. Kaiserslautern / 18. Inf.-Reg Kaiserslautern. | |||||
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Autor | Diet8mar8 K.8, Leidschendam-Voorburg NL / | 595181 | |||
Datum | 05.12.2009 15:24 | 35035 x gelesen | |||
Hallo, Unfallbeteiligung von Kleinransportern Auf Seite 11 steht auch was über den Rückgang von Unfällen mit Fahrzeugen bis 7,5t. Etwa eine positive Entwicklung aufgrund der neuen Führerscheinklassen? Mit verlaub, das Argument "Früher war das aber auch so......" kann ich auch hier nicht nachvollziehen. Bei der Begrenzung des PKW-Führerscheins auf 3,5t war auch Sicherheit eines der Argumente. Allzeit gute Fahrt, ob mit oder ohne rotem Auto. Dietmar | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 595215 | |||
Datum | 05.12.2009 19:48 | 34985 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Dietmar Kuhn Auf Seite 11 steht auch was über den Rückgang von Unfällen mit Fahrzeugen bis 7,5t. Etwa eine positive Entwicklung aufgrund der neuen Führerscheinklassen? ... nun ja gemäß dieser Veröffentlichung ist die Anzahl der Unfälle mit Kleintransportern <= 2,8t zGM bezogen auf den Bestand fast genauso gesunken. Das kannst Du mir dann aber auch erklären ? Gruss Gerhard | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern | 595673 | |||
Datum | 08.12.2009 22:54 | 34812 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Christof Strobl kann ich dir nächsten Freitag sagen. Am Donnerstag (10.12.) muss ich im Auftrag meines Arbeitgebers an einer Ausbildung zum Multiplikator teilnehmen. kann doch nichts über diese Ausbildung sagen. Aus dienstlichen Gründen nehme ich an dieser Ausbildung nun doch nicht teil. Gruß Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/1.html http://hvo-vilseck.de/index1.html http://www.kvamberg-sulzbach.brk.de/bereitschaft-sulzbach-rosenberg/rettungsdienst-1 | |||||
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Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 602092 | |||
Datum | 08.01.2010 22:15 | 34859 x gelesen | |||
In allen Unterlagen zum Bayer.Feuerwehrführerschein wird nur und ausschließlich von den Freiwilligen Feuerwehren geschrieben. Da steht kein Wort von Betriebs- und Werkfeuerwehren. Oder auch der Sammelbegriff "Feuerwehren" kommt nicht vor. Also bedeutet dies nach dem Wortlaut der Bestimmungen, dass derzeit(?) die Betriebs- und Werkfeuerwehren diese Regelung nicht in Anspruch nehmen können. Das bedeutet: In der FF darf dem FM nunmehr wieder ein LF8 schwer resp. LF10/6 fahren. Betritt er das Werksgelände für einen Einsatz in der BetrFw oder WF dann darf er das Fahrzeug nicht mehr fahren. Super gemacht! Und nun noch bitte daran denken, dass WFen zur Hilfeleistung bei öffentlichen Wehren per Gesetz verpflichtet sind. Nur die Führerscheinregeln der öffentlichen Wehren gelten dann nicht. Tja, laut sich selbst gelobt und dann nicht gründlich nachgedacht.... ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund... | |||||
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Autor | Joha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt | 602123 | |||
Datum | 08.01.2010 23:04 | 34756 x gelesen | |||
Geschrieben von Volker LeisteDas bedeutet: In der FF darf dem FM nunmehr wieder ein LF8 schwer resp. LF10/6 fahren. Betritt er das Werksgelände für einen Einsatz in der BetrFw oder WF dann darf er das Fahrzeug nicht mehr fahren.Gilt denn innerhalb eiens Werkes überhaupt zwangsläufig die StVO? Ich kann doch auf meinem eigenen Acker auch mit allem fahren, was ich bezahlen kann. | |||||
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Autor | Fred8 H.8, Rastede / | 602143 | |||
Datum | 08.01.2010 23:50 | 34767 x gelesen | |||
Hallo ! Ich weiss nur eins , wenn Bayern meint es hat andere Kraftfahrer und die können ja auch alles und schreibenen FW Füherschein auch noch um dann weiss ich nicht warum ich den CE selber bezahlt habe nur um Einsatzfahrzeuge zu fahren , klar sie sind Blau und nicht Rot aber das kann es ja wohl nicht sein ! Ich weiss nur eins , bevor ich das Einsatzfahrzeug fahren lasse mit 5-9 Tonnen von jemanden der vorher nicht mal mit Anhänger fahren kann , Stoppe ich lieber den nächsten Lienenbus und klaue mir den Faher oder der benachtbarte Fuhrunternehmer giebt mir einen CE Fahrer ! | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 602148 | |||
Datum | 09.01.2010 00:33 | 34704 x gelesen | |||
Geschrieben von Fred Haakedann weiss ich nicht warum ich den CE selber bezahlt habe nur um Einsatzfahrzeuge zu fahren Das THW wird dich kaum gezwungen haben, von dem her würde ich das unter Aufwendungen für Hobby verbuchen. Wenn es dich tröstet: die Aufnahmegebühr eines ordentlichen Golfclubs ist wesentlich höher (und da bekommst du nicht mal so einen schmucken gelben Helm gratis!). Gruß, Markus Die große www.FEUERWEHR.de-Bug-Show! Wer findet den nervigsten / hässlichsten / ältesten Bug? Der Bug-Report! | |||||
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Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 602197 | |||
Datum | 09.01.2010 12:17 | 34786 x gelesen | |||
Wenn Du nur innerhalb des umzäunten Werksgeländes dich bewegst könnte man darüber nachdenken ob Du auf den "richtigen" Führerschein verzichten kannst. Aber das Nachdenken führt sehr schnell dazu, diese Idee wieder zu verwerfen: 1) Es gibt immer einen Werksverkehr (Lieferanten, Kurierdienste etc.) , der auch geregelt sein muß. Dies erfolgt üblicherweise über den einfachen Hinweis, das auf dem Firmengelände die StVO gilt. 2) Viele Werke sind so groß, dass betriebsteile räumlich verteilt sind und das hierzu öffentliche Straßen überqiert werden müssen - dann sind die Bestimmungen der StVO schon wieder zwingend einzuhalten. 3) Werkfeuerwehren sind auf Anforderung zur Hilfeleistung für öffentliche Wehren verpflichtet. Damit müssen sie sich im öffentlichen Verkehrsgrund jederzeit bewegen können. 4) Auch Fahrzeuge einer WF oder BetrFw müssen mal zum Service. der Weg dorthin führt über öffentliche Straßen... 5) Bei der fahrt eiens Einsatzfahrzeuges auf dem Firmengelände kommt es zu einem Unfall, bei dem Dritte geschädigt werden. Bei der Haftungsfrage kommt heraus, dass der Fahrer des Fahrzeuges keine gültige Fahrerlaubnis für Fahrzeuge dieser Gewichtsklasse hat... Was kommt dann??? Fazit: keine gute Idee ohne den richtigen Führerschein zu fahren. Und der einzig denkbare Ausnahmefall eines gerechtfertigten Notstandes wird vor Gericht sich nur sehr schwer begründen lassen. ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund... | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 602204 | |||
Datum | 09.01.2010 12:37 | 34697 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Johannes Krause Gilt denn innerhalb eiens Werkes überhaupt zwangsläufig die StVO? Ich kann doch auf meinem eigenen Acker auch mit allem fahren, was ich bezahlen kann. wenn der "Acker" frei zugänglich ist nein. Beispiel: grosse Hoffläche (eigene Firma). Keine Umzäunung. Es fahren regelmässig andere Verkehrsteilnehmer auf dem Hof => LKW mit Klasse B fahren ist nich grosse Hoffläche (eigene Firma). Mit geschlossener Umzäunung. Andere Verkehrsteilnehmer können nicht auf dem Hof einfahren => Hein Petersen kann mit seinem Klasse-B-Führerschein auf dem Hof fahren was er will, auch Panzer ... oder liege ich da falsch? MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 602212 | |||
Datum | 09.01.2010 12:54 | 34560 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M@yeroder liege ich da falsch? Du liegst richtig, Stichwort ist "öffentlicher Verkehrsraum". Sobald das Gelände frei zugänglich ist zieht die FeV. Gruß, MaWe Die große www.FEUERWEHR.de-Bug-Show! Wer findet den nervigsten / hässlichsten / ältesten Bug? Der Bug-Report! | |||||
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Autor | Sven8 R.8, Cuxhaven / Niedersachsen | 602223 | |||
Datum | 09.01.2010 13:22 | 34653 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M@yeroder liege ich da falsch? Grundsätzlich liegst Du richtig! Geschrieben von ---Markus Weber--- Du liegst richtig, Stichwort ist "öffentlicher Verkehrsraum". Sobald das Gelände frei zugänglich ist zieht die FeV. Auch Du liegst grundsätzlich richtig! Allerdings ganb es auch schon Fälle, in denen frei zugängliche Fläche als "nicht"öffetlicher Verkehrsraum deklariert wurden. Aus eigener Erfahrung sei beispielhaft der Parkplatz eines großen Geschäftes genannt, der laut StA und zuständigem Amtsgericht nur während der regulären Öffnungszeiten als öffentlicher Verkehrsraum anerkannt wurde, außerhalb der Öffnungszeiten aber als "nicht" öffentlich deklariert wurde. MfG Sven R. Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden, aber sie schießen damit. (Gerhard Uhlenbruck, *1915) | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 602353 | |||
Datum | 10.01.2010 02:42 | 34647 x gelesen | |||
Geschrieben von Volker LeisteEs gibt immer einen Werksverkehr (Lieferanten, Kurierdienste etc.) , der auch geregelt sein muß. Dies erfolgt üblicherweise über den einfachen Hinweis, das auf dem Firmengelände die StVO gilt. Die STVO wird dann im Sinne einer UVV / "Stand der Technik" angewandt. Grüße, BeschFl für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius) "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy) Ich bin ein Freund der klaren Worte | |||||
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Autor | Ingo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen | 611167 | |||
Datum | 23.02.2010 21:31 | 34699 x gelesen | |||
Niedersachsen zieht jetzt nach http://www.stk.niedersachsen.de/master/C62016009_L20_D0_I484.html Gruß Ingo | |||||
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Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 611189 | |||
Datum | 23.02.2010 22:58 | 34483 x gelesen | |||
Servus Christian, Geschrieben von Christian Schorer Es soll bayerische Landkreise geben da hat keine Feuerwehr Bedarf für so einen LAppen und es wird dort deswegen wohl auch nicht forciert irgendwas anzubieten. wir hatten im Januar eine Abfrage in Oberbayern zum Thema Feuerwehrführerschein. Das Ergebnis war eher ernüchternd: die wenigsten Landkreise haben Bedarf und bieten folglich auch keinen an. Bei uns im Landkreis gibt es lediglich ein Fahrzeug, das zwischen 3,5 to und 4,75 to liegt... und mit diesem Fahrzeug könnten wir nicht einmal die Ausbildung machen. Diese FF hat außerdem noch ein TSF-W, somit wurde entschieden (und dies wird auch von der Kommune getragen), dass dort gleich ein "richtiger" Führerschein gemacht werden soll. Ist sicher sinnvoll(er)...;-) Gruß Markus | |||||
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Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 611190 | |||
Datum | 23.02.2010 23:03 | 34357 x gelesen | |||
Servus, Geschrieben von Thorsten Schlotter Ich frag mich nur, welcher WF unterschreibt dafür, dass sein selbsternannter Fahrlehrer alles richtig ausgebildet hat? muss er das? Ist nicht der "Ausbilder" für sein Handeln - und damit seine "Ausbildung" - zuständig? Der Kommandant muss meines Erachtens lediglich bei der Auswahl der "Ausbilder" (und ggf. der Prüfer, wenn das nicht auf Landkreisebene organisiert ist) darauf achten, dass er geeignete Kameraden/innen auswählt... im übrigen wie auch bei allen anderen Personalentscheidungen (Führungskräfte, Gerätewarte, Jugendwarte etc.). Gruß Markus | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 611342 | |||
Datum | 24.02.2010 13:49 | 34364 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus Reichartwir hatten im Januar eine Abfrage in Oberbayern zum Thema Feuerwehrführerschein. Das Ergebnis war eher ernüchternd: die wenigsten Landkreise haben Bedarf und bieten folglich auch keinen an. Naja, bei uns scheint sich das eventuell zu ändern, warum verstehe ich aber auch nicht weil die letzte Wehr in unserem Kreis die nur ein TSF hat erhält innerhalb der nächsten Monate ein LF 10. Ich kanns derzeit nicht absehen, aber auch teilweise nicht verstehen. Grüßle Christian TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 611367 | |||
Datum | 24.02.2010 15:10 | 34284 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian SchorerIch kanns derzeit nicht absehen, aber auch teilweise nicht verstehen. Hallo Christian, ich habe die Regelung jetzt auch nicht im Kopf, aber könnte es sein dass diejenigen Feuerwehren ein MZF mit einem größeren Hänger haben? Denn wenn du einen Hänger über 750 kg fährst, dann brauchst du ja den Hängrführerschein. Ich weiß ja jetzt nicht genau, ob man mit dem "FF-Führerschein" auch größere Anhänger fahren darf. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
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Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 611372 | |||
Datum | 24.02.2010 15:28 | 34324 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Anton Kastner Ich weiß ja jetzt nicht genau, ob man mit dem "FF-Führerschein" auch größere Anhänger fahren darf. Nach meinen Informationen ein entschiedenes "NEIN". Für den "kleinen" Feuerwehrführerschein gilt das gleiche zum Thema Anhänger wie beim Klasse B-Führerschein. Zitat: .....auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe des Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination xxxx kg nicht übersteigt. Gruß vom Berg Jakob Keine Panik auf der Titanic! Es ist genug Wasser für alle da! | |||||
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