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ThemaGirokonto / Sparbuch für die Feuerwehr85 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
Infos:
  • Erfahrungen mit Steuernachzahlungen / Haftungsfragen (Feuerwehrverein)
  • Steuer ist Steuer - Kein Pardon für die Feuerwehr?
  • Feuerwehr Uhldingen-Mühlhofen: Feuerwehr und Steuern' -
  • Uhldingen-Mühlhofen: Feuerwehr muss in Steueraffäre selbst Schaden ausgleichen
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    AutorStev8e G8., München / Bayern622201
    Datum22.04.2010 18:0055629 x gelesen
    Hallo zusammen,

    wie geht Ihr mit folgendem Problem um:

    wir haben durch diverse Veranstaltungen (z. B. Gewinn Tag der offenen Tür etc.) Einnahmen, die wir nutzen, um z. B. mal einen Tagesausflug zu unternehmen oder mal zu Grillen.

    Dieses Geld würden wir gerne aus Sicherheitsgründen auf einem Konto oder Sparbuch verwahren. Konto wäre natürlich praktischer, um ggfs. mal eine Rechnung überweisen zu können. Zinsen auf Sparbüchern sind ja nicht mehr der Rede wert.

    Allerdings verlangen Banken und Sparkassen einen Nachweis, dass wir ein eingetragener Verein (e.V.) sind. Nun läuft die Feuerwehr nicht als Verein, und für dieses Konto gründen wir auch nicht extra einen.

    Würden wir das Konto auf ein Mitglied der FF eröffnen, hätte dies zwei Probleme: zum Einen muss der Kamerad das Geld ggfs. angeben (Zinsfreibetrag etc.), und zum Anderen könnte er einer Pfendung oder ähnlichem unterliegen, so dass unser aller Geld weg sein könnte.

    Daher meine Frage: habt Ihr einen Tip für uns, wie wir solch ein Konto eröffnen können, ohne ein e. V. zu sein? Gibt es da evtl. Banken, die sich auf sowas speziallisiert haben? Wie legt Ihr Euer Geld an, bzw. wie bezahlt Ihr dann Rechnungen etc.

    Vielen Dank im Namen unserer gesamten FF

    Gruss

    Steve

    P.S. Ich lebe berufsbedingt in der Woche in München, es handelt sich aber um eine kleine FF aus dem Umland


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    AutorDiet8mar8 R.8, Essen / NRW622202
    Datum22.04.2010 18:0450783 x gelesen
    Geschrieben von Steve GumbelNun läuft die Feuerwehr nicht als Verein, und für dieses Konto gründen wir auch nicht extra einen.

    Herr Dickey, Herr Fischer, Ihr Einsatz... Ich hol schon mal Popcorn...:-)


    Mit freundlichen Grüßen

    Dietmar Reimer


    *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum*

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    AutorJens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen622205
    Datum22.04.2010 18:2350553 x gelesen
    Geschrieben von Steve GumbelHabt Ihr einen Tip für uns, wie wir solch ein Konto eröffnen können, ohne ein e. V. zu sein?
    Garnicht!

    Evtl. kann die Gemeinde eins für euch eröffnen.


    Grüße
    Jens

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    AutorJan 8A., Wilster / Schleswig-Holstein622206
    Datum22.04.2010 18:2750619 x gelesen
    Hallo,

    oder Ihr gründet einen Förderverein für Eure Feuerwehr.

    Gruß Jan


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    AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz622208
    Datum22.04.2010 18:3150598 x gelesen
    Geschrieben von Jan Auhageoder Ihr gründet einen Förderverein für Eure Feuerwehr.

    Hallo,

    dann ist aber nichts mehr mit Ausflug, Essen, Trinken, Geselligkeit usw.

    Dann muss das Geld für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden, und dazu gehören all die tollen Dinge nicht, die vorstehend genannt sind.

    MfG, Thomas Klee


    Dies ist ausschließlich meine private Meinung

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP622209
    Datum22.04.2010 18:3149848 x gelesen
    Geschrieben von Steve Gumbelhabt Ihr einen Tip für uns, wie wir solch ein Konto eröffnen können, ohne ein e. V. zu sein?Mit den von dir genannten Voraussetzungen, gar nicht.

    PS: Eine Frage, zu der ich an deiner Stelle nichts öffentlich verlauten lassen würde, wäre: Wie läufts bisher? Ich wette um den Goldfisch meiner Schwiegermutter, dass diese Frage im Verlauf dieses Themas kommen wird.


    Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP622210
    Datum22.04.2010 18:3550433 x gelesen
    Schreibste halt "Förderung der Kameradschaft" in die Satzung, dann kräht kein Hahn mehr nach.


    Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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    AutorAlex8and8er 8G., Neunkirchen-Seelscheid / NRW622213
    Datum22.04.2010 18:4850380 x gelesen
    Wobei das auch nicht alles löst. Prinzipell gibt es zwei Arten von Vereinen:

    1. Gemeinnützige Vereine, dann darf aber nur ein bestimmter Betrag zugunsten der Mitglieder verwenden werden, der recht gering ist (also nichts mit Kameradschaftspflege)

    2. "normaler" Verein, dann geht auch Kameradschaftspflege, aber der Verein muss dann je nach Höhe der Einnahme Körperschaftssteuer zahlen.

    Ohne dergleichen stellen die Einnahmen aus FW-Veranstaltungen rechtlicht Geld der Gemeinde dar...

    Deshalb geht es ohne Verein eigentlich nicht...


    Es handelt sich hierbei um meine private Meinung...

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen622214
    Datum22.04.2010 18:5350265 x gelesen
    Geschrieben von Alexander GehlenPrinzipell gibt es zwei Arten von Vereinen:

    In einem Großteil der Fälle schaffen es Feuerwehrvereine das Unmögliche wahr zu machen und beides zu verbinden..... komischerweise....

    Geschrieben von Alexander GehlenOhne dergleichen stellen die Einnahmen aus FW-Veranstaltungen rechtlicht Geld der Gemeinde dar...

    Ich möchte das zwar nicht so absolut sehen, doch zumindest könnte man auf auf die Idee kommen, daß es so ist. Und das könnte weitere Fragen nach sich ziehen.

    MkG
    Marc


    "Mehr als 130 Jahre Problemlösung haben nicht das Problem gelöst, sondern eine Institution geschaffen, die inzwischen selbst ein Problem ist. Dieses Dilemma kann so wenig aus sich gelöst werden, wie sich ein Hammer hämmern kann." (Prof. Dr. W.R. Dombrowski)

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen622215
    Datum22.04.2010 18:5649936 x gelesen
    Geschrieben von Steve Gumbelwir haben durch diverse Veranstaltungen (z. B. Gewinn Tag der offenen Tür etc.) Einnahmen, die wir nutzen, um z. B. mal einen Tagesausflug zu unternehmen oder mal zu Grillen.

    Wer ist aus deiner Sicht in diesem Fall "wir"?

    Geschrieben von Steve GumbelWie legt Ihr Euer Geld an, bzw. wie bezahlt Ihr dann Rechnungen etc.

    Die meisten Feuerwehren lassen ihre Rechnung durch den Kämmerer bzw. nachgeordnete Verwaltungskräfte bezahlen.


    MkG
    Marc


    "Mehr als 130 Jahre Problemlösung haben nicht das Problem gelöst, sondern eine Institution geschaffen, die inzwischen selbst ein Problem ist. Dieses Dilemma kann so wenig aus sich gelöst werden, wie sich ein Hammer hämmern kann." (Prof. Dr. W.R. Dombrowski)

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    AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen622216
    Datum22.04.2010 18:5650002 x gelesen
    Hallo

    Ich halte ja das Thema und damit indirekt dich für einen Fake.

    So merkbefreit kann man ja überhaupt nicht sein.
    Möchtest du tatsächlich das FA direkt auf deine Wehr aufmerksam machen?

    Natürlich eröffnet dir fast jede Bank ein Konto auf FF"Schiéßmichtod". Incl. des Verfügenden wird das so möglich sein.
    Aber die Konsequenz ist eine andere Dimension. Frag doch ruhig mal deinen Kämmerer bzgl. deiner Idee. Oder den Anwalt deines Vertrauens.

    Peter


    Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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    AutorAlex8and8er 8G., Neunkirchen-Seelscheid / NRW622217
    Datum22.04.2010 18:5750035 x gelesen
    Geschrieben von Marc DickeyIn einem Großteil der Fälle schaffen es Feuerwehrvereine das Unmögliche wahr zu machen und beides zu verbinden..... komischerweise....

    Das möchte ich nicht abstreiten. Allerdings weiß ich aus eigener Erfahrung, dass das Finanzamt es einem nicht einfach macht und SEHR genau guckt. Insbesondere wenn sowas wie eine Feuerwehr-Tour gemacht wird.


    Es handelt sich hierbei um meine private Meinung...

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen622218
    Datum22.04.2010 18:5949802 x gelesen
    Geschrieben von Alexander GehlenAllerdings weiß ich aus eigener Erfahrung, dass das Finanzamt es einem nicht einfach macht und SEHR genau guckt.

    Das machen die leider nicht flächendeckend. Würde so manchen Wildwuchs bereinigen.

    MkG
    Marc


    "Mehr als 130 Jahre Problemlösung haben nicht das Problem gelöst, sondern eine Institution geschaffen, die inzwischen selbst ein Problem ist. Dieses Dilemma kann so wenig aus sich gelöst werden, wie sich ein Hammer hämmern kann." (Prof. Dr. W.R. Dombrowski)

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen622219
    Datum22.04.2010 19:0849590 x gelesen
    Geschrieben von Peter LieffertzSo merkbefreit kann man ja überhaupt nicht sein.

    Er wäre nicht der Erste.

    Geschrieben von Peter LieffertzMöchtest du tatsächlich das FA direkt auf deine Wehr aufmerksam machen?

    Die haben nicht unbedingt den Drang gegen Feuerwehrvereine vorzugehen. Weil (Zitat): "Dann kommt keiner mehr wenn's brennt!"

    MkG
    Marc


    "Mehr als 130 Jahre Problemlösung haben nicht das Problem gelöst, sondern eine Institution geschaffen, die inzwischen selbst ein Problem ist. Dieses Dilemma kann so wenig aus sich gelöst werden, wie sich ein Hammer hämmern kann." (Prof. Dr. W.R. Dombrowski)

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    AutorStev8e G8., München / Bayern622220
    Datum22.04.2010 19:0949896 x gelesen
    Geschrieben von Peter LieffertzSo merkbefreit kann man ja überhaupt nicht sein.
    Möchtest du tatsächlich das FA direkt auf deine Wehr aufmerksam machen?


    Danke, so "merktbefreit" (interessanter Ausdruck) bin ich hoffentlich nicht. Deshalb schreibe ich ja, dass meine FF aus dem Umland, also irgendwo aus Bayern, kommt.

    Mir stellt sich aber gerade eine andere Frage: wie werden denn von all den anderen Feuerwehren die Einnahmen vom Tag der offenen Tür gehandelt? Wird das Geld versteuert? Wird es als Einnahme für die Kommune gebucht? Muss der Kämmerer das verwalten? Wie würden denn dann die Kameraden motiviert? Wir haben auch schonmal den Gewinn genutzt, um das Geräthaus in Eigenleistung zu streichen. Es muss ja nicht immer ein Ausflug sein..

    Dies ist nicht meine Frage gewesen, aber es scheint sich hier ja um eine Grauzone zu handeln, oder?

    Trotzdem entsteht bei mir der Eindruck aufgrund der Antworten, dass ein Konto nur über die Gründung eines Vereins laufen kann. Bisher war es halt so, dass das Geld bei einigen Kameraden auf einem Unterkonto geführt wurde. Dies ist aber, wie in meinem Thread beschrieben, sehr unsicher und auch problematisch.

    Gruß

    Steve


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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen622221
    Datum22.04.2010 19:1449865 x gelesen
    Geschrieben von Steve GumbelMir stellt sich aber gerade eine andere Frage: wie werden denn von all den anderen Feuerwehren die Einnahmen vom Tag der offenen Tür gehandelt? Wird das Geld versteuert? Wird es als Einnahme für die Kommune gebucht? Muss der Kämmerer das verwalten?

    Möglich. Vielleicht ist es auch eine Veranstaltung des Vereins. Oder, oder, oder ..... Es gibt da in der Praxis sehr viele Möglichkeiten, jedoch sind nur wenige wirklich korrekt.

    Geschrieben von Steve GumbelWie würden denn dann die Kameraden motiviert?

    Ihr motiviert die mit Geld?

    Geschrieben von Steve GumbelDies ist nicht meine Frage gewesen, aber es scheint sich hier ja um eine Grauzone zu handeln, oder?

    Nee. Ist eher eine gut beleuchtete Schwarzzone mit viel zu gutmütigen oder blinden Leuten in den Reihen der kommunalen Exekutive, den Finanzämtern, etc.


    MkG
    Marc


    "Mehr als 130 Jahre Problemlösung haben nicht das Problem gelöst, sondern eine Institution geschaffen, die inzwischen selbst ein Problem ist. Dieses Dilemma kann so wenig aus sich gelöst werden, wie sich ein Hammer hämmern kann." (Prof. Dr. W.R. Dombrowski)

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    AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen622222
    Datum22.04.2010 19:1549768 x gelesen
    Hi,

    Geschrieben von Sebastian KruppSchreibste halt "Förderung der Kameradschaft" in die Satzung, dann kräht kein Hahn mehr nach.

    Bedingt. Bis zu einer gewissen Größenordnung wird das toleriert :-)
    Wobei sich das Problem nur ergibt, wenn man die Gemeinnützigkeit anstrebt. Ansonsten kann der Verein mit seinem Geld machen, was er will. Und Feuerwehrverein kann sich erstmal jeder nennen.

    MfG

    Ingo


    --

    "Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt]

    -
    Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;)

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    AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen622223
    Datum22.04.2010 19:1749421 x gelesen
    Hi,

    Geschrieben von Thomas Kleedann ist aber nichts mehr mit Ausflug, Essen, Trinken, Geselligkeit usw.


    Wie an anderer Stelle geschrieben, trifft das nur für gemeinnützige Vereine zu. Du kannst auch einen Förderverein für die Feuerwehr gründen, der in der Satzung die Beschaffung von Senf für die Bratwürste stehen hat. Wird niemand als gemeinnützig anerkennen, aber davon war ja auch nicht die Rede.

    MfG

    Ingo


    --

    "Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt]

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    Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;)

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP622224
    Datum22.04.2010 19:2649355 x gelesen
    Geschrieben von Marc DickeyIhr motiviert die mit Geld?Du motivierst mit Sicherheit niemanden damit, dass er Geld erwirtschaftet, von dem er dann nicht mal teilweise was hat.


    Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP622225
    Datum22.04.2010 19:3049527 x gelesen
    Geschrieben von Peter LieffertzSo merkbefreit kann man ja überhaupt nicht sein.Nicht alle Feuerwehrleute sind doof, manche sind "nur" normale Menschen.
    Und wie du in einem anderen Thema heute ganz richtig bemerkt hast:
    Es darf nicht passieren und passiert doch. Und das bleibt so , so lange es "menschelt".


    Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP622226
    Datum22.04.2010 19:3349482 x gelesen
    Geschrieben von Ingo HornBis zu einer gewissen Größenordnung wird das toleriert :-)Ich ging einfach mal davon aus, dass eine "kleine Wehr aus dem Münchner Umland", die einen Zeitraum X ohne die notwendigen Kenntnisse überlebt hat, sich nicht oberhalb dieser Größenordnungen wiederfinden wird ;-)


    Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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    AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen622229
    Datum22.04.2010 19:5849527 x gelesen
    Geschrieben von Steve GumbelDanke, so "merktbefreit" (interessanter Ausdruck) bin ich hoffentlich nicht. Deshalb schreibe ich ja, dass meine FF aus dem Umland, also irgendwo aus Bayern, kommt.

    Gut

    Geschrieben von Steve GumbelMir stellt sich aber gerade eine andere Frage: wie werden denn von all den anderen Feuerwehren die Einnahmen vom Tag der offenen Tür gehandelt? Wird das Geld versteuert? Wird es als Einnahme für die Kommune gebucht? Muss der Kämmerer das verwalten? Wie würden denn dann die Kameraden motiviert? Wir haben auch schonmal den Gewinn genutzt, um das Geräthaus in Eigenleistung zu streichen. Es muss ja nicht immer ein Ausflug sein..

    Schwache Ausrede wäre beispielsweise:"Gewinn beim TdoT? Niemals".
    Gründet wie beschrieben einen Verein und bleibt unter der FA-Grenze. Kameradschaftspflege sollte dann allerdings im Vereinszweck beschrieben sein.

    Geschrieben von Steve GumbelTrotzdem entsteht bei mir der Eindruck aufgrund der Antworten, dass ein Konto nur über die Gründung eines Vereins laufen kann. Bisher war es halt so, dass das Geld bei einigen Kameraden auf einem Unterkonto geführt wurde. Dies ist aber, wie in meinem Thread beschrieben, sehr unsicher und auch problematisch.

    Erster Satz, klares Ja. Ansonsten ist es nicht nur problematisch....

    Peter


    Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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    AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen622230
    Datum22.04.2010 20:0649229 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian KruppNicht alle Feuerwehrleute sind doof, manche sind "nur" normale Menschen.
    Und wie du in einem anderen Thema heute ganz richtig bemerkt hast:

    Es darf nicht passieren und passiert doch. Und das bleibt so , so lange es "menschelt".


    Mag ja alles richtig sein. Nur wenn mir der Anflug einer Ahnung von persönlicher Haftung käme, würde ich sehr "menschelnd" meinen Anwalt befragen.

    Sei mir nicht bös, die Probleme mit schwarzen Kassen sind doch nahezu jedem-gern auch außerhalb der Feuerwehr-bekannt.

    Mir persönlich ist ein Verein bekannt, der mit dubiosen Versuchen die Steuerfreiheit erlangen wollte. Oder besser gesagt den schwarzen Peter gern der Führung der Feuerwehr zuschieben wollte :-(. Dort waren anläßlich von Festivitäten doch größere Summen übrig.....

    Peter


    Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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    AutorGunn8ar 8K., Wüstenrot / BW622232
    Datum22.04.2010 20:1249353 x gelesen
    Ich habe im OV ein Treuhand Konto eröffnet, geh mal zur Deiner Bank und frag nach


    Gunnar Kreidl


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    AutorMark8us 8K., Schramberg / BW622238
    Datum22.04.2010 21:1749612 x gelesen
    Hallo Steve,

    also ich kenne zwei Varianten:
    - Föderverein/Feuerwehrverein: Löst dein Problem mit dem eingetragenen Verein. Ihr werdet eine jur. Person und könnt Geschäfte abwickeln, also auch ein Konto eröffnen. Dieser Verein hat dann nur indirekt etwas mit der Feuerwehr zu tun. Über Vereingründung und Zusammenhang mit der Feuerwehr müssen dich andere informieren.

    -Wir haben ein Konto und ein Sparbuch auf die Gemeinde. Kontoinhaber ist die Gemeinde XY Feuerwehr AB. Der Bürgermeister muss bei manchen Vorgängen mitunterschreiben und der Kassier erhält eine Vollmacht für das Konto. Es muss ein Wirtschaftsplan erstellt werden und der Gemeinde vorgelegt werden. Zum Teil wurde auch dann schon von anderen Behörden (Gemeindeprüfungsanstalt?) nachgefragt ob das Geld vorhanden ist.
    Das Ganze funktioniert zumindest hier in zwei Landkreisen in BW so. Vermögen der "Feuerwehr" ist im vierstelligen Bereich.

    Achtung, keine Garantie für meine Angaben, ich bin kein Jurist.

    Gruss Markus


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    AutorDiet8mar8 R.8, Essen / NRW622241
    Datum22.04.2010 21:2549182 x gelesen
    Geschrieben von Marc DickeyNee. Ist eher eine gut beleuchtete Schwarzzone mit viel zu gutmütigen oder blinden Leuten in den Reihen der kommunalen Exekutive, den Finanzämtern, etc.

    Vor allem freuen sich alle, dass Du nicht beim Finanzamt bist...:-)


    Mit freundlichen Grüßen

    Dietmar Reimer


    *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum*

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    AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.622242
    Datum22.04.2010 21:2649197 x gelesen
    Geschrieben von Thomas Kleedann ist aber nichts mehr mit Ausflug, Essen, Trinken, Geselligkeit usw.

    Dann muss das Geld für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden, und dazu gehören all die tollen Dinge nicht, die vorstehend genannt sind.

    Man kann die Kasse auch splitten in einmal den ideellen (gemeinnützigen) und einen wirtschaftlichen Teil. Zweiterer wäre dann zwar steuerpflichtig, aber halt nicht das gesamte Vereinsvermögen.


    Gruß
    Christian Bergmann
    Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
    www.feuerwehr-neuenhaus.de

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    AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.622243
    Datum22.04.2010 21:3649499 x gelesen
    Geschrieben von Peter Lieffertz
    Natürlich eröffnet dir fast jede Bank ein Konto auf FF"Schiéßmichtod". Incl. des Verfügenden wird das so möglich sein.

    Nein, nur für natürlich oder juristischen Personen möglich.
    Sorgfaltspflicht der Banken bei der Feststellung der Kundenidentität
    Natürlich Person geht als FF Schießmichtod schon gar nicht. Und da die FF generell keine eigene Rechtspersönlichkeit aufweist, geht auch die juristischen Person nicht.Einzig möglich wäre es, dass die Kommune ein Unterkonto "FF" anlegt. Dann eröffnet aber eben nicht die FF Schießmichtod ein Konto.


    Gruß
    Christian Bergmann
    Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
    www.feuerwehr-neuenhaus.de

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    AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen622247
    Datum22.04.2010 22:0249338 x gelesen
    Geschrieben von Christian BergmannNatürlich Person geht als FF Schießmichtod schon gar nicht. Und da die FF generell keine eigene Rechtspersönlichkeit aufweist, geht auch die juristischen Person nicht.

    Unabhängig von der Diskussion hier: Und das wissen alle Banken?

    Peter


    Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg622259
    Datum22.04.2010 22:4249524 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Markus Kaupp-Wir haben ein Konto und ein Sparbuch auf die Gemeinde. Kontoinhaber ist die Gemeinde XY Feuerwehr AB. Der Bürgermeister muss bei manchen Vorgängen mitunterschreiben und der Kassier erhält eine Vollmacht für das Konto. Es muss ein Wirtschaftsplan erstellt werden und der Gemeinde vorgelegt werden. Zum Teil wurde auch dann schon von anderen Behörden (Gemeindeprüfungsanstalt?) nachgefragt ob das Geld vorhanden ist.
    Das Ganze funktioniert zumindest hier in zwei Landkreisen in BW so. Vermögen der "Feuerwehr" ist im vierstelligen Bereich.


    Achtung: das ist eine Baden-Württembergsiche Besonderheit. Das läuft über das Sondervermögen. Rechtlich ist die Feuerwehrkasse dann ein Bestandteil der Gemeindekasse. So muss z.B. jedes Jahr ein Wirtschaftsplan erstellt werden.

    Diese Konstellation ist ohne weiteres nicht auf andere Bundesländer übertagbar.


    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 622271
    Datum23.04.2010 06:0349394 x gelesen
    Geschrieben von Steve Gumbel
    wir haben durch diverse Veranstaltungen (z. B. Gewinn Tag der offenen Tür etc.) Einnahmen, die wir nutzen, um z. B. mal einen Tagesausflug zu unternehmen oder mal zu Grillen.


    Mh.. nur ist die Zeit der Tage der offenen Tür rum bzw steht erst wieder an. Was habt ihr mit dem Geld denn in der Zwischenzeit gemacht? Hatte das der Kommandant in einer Zigarrenschachtel unter dem Bett?


    btw..
    ICH halte es für einen extremen Zufall das sich ein FA aus Bayern extra hier anmeldet damit wir ihm Tipps geben können wie die Feuerwehr Geld auf die Seite schaffen kann ohne einen Verein zu gründen. Insbesondere weil er sich auf unsere Ratschläge hin nicht mehr meldet.


    Grüße, BeschFl

    für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

    "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius)

    "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy)

    Ich bin ein Freund der klaren Worte

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    AutorJürg8en 8K., Castrop-Rauxel / NRW622277
    Datum23.04.2010 08:1649271 x gelesen
    Geschrieben von Florian BeschWas habt ihr mit dem Geld denn in der Zwischenzeit gemacht?
    hat er doch geschrieben:
    Geschrieben von Steve Gumbelwir haben durch diverse Veranstaltungen (z. B. Gewinn Tag der offenen Tür etc.) Einnahmen, die wir nutzen, um z. B. mal einen Tagesausflug zu unternehmen oder mal zu Grillen."

    ... vielleicht meint er Tagesausflüge in die Schweiz oder nach Liechtenstein?






    *flitz*


    Ich möchte im Schlaf sterben, wie mein Großvater

    und nicht schreiend und kreischend wie sein Beifahrer

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    AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.622278
    Datum23.04.2010 08:2449077 x gelesen
    Geschrieben von Peter LieffertzUnabhängig von der Diskussion hier: Und das wissen alle Banken?
    Ich wüsste nicht, wie die Bank sonst den Punk A (I) "Gesellschaften" vor allem Nummer 19 abhaken könnte. Die Rede ist ja von Sorgfaltspflicht und nicht von bei einem machen wir es, beim anderen nicht. Nebenbei möchte ich nicht wissen, wieviel Konten bei denen "Feuerwehr xyz" steht, rechtlich in Wirklichkeit einer natürlichen Person zugeordnet sind.


    Gruß
    Christian Bergmann
    Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
    www.feuerwehr-neuenhaus.de

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    AutorBern8d S8., Münchberg-Mechlenreuth / Genußregion Oberfranken622279
    Datum23.04.2010 08:2949175 x gelesen
    Servus Steve,
    nachdem unsere Landsleut offensichtlich alle noch beim Frühstücken bzw Brotzeitmachen sind:

    Lade dir mal das BayFwG und die Vollzugsbestimmungen von der Seite des LFV Bayern herunter.
    Dort wird zumindest ansatzweise darauf eingegangen.
    Bei weiteren Fragen steht dir der Justiziar des LFV, Herr Peetz, sicherlich gerne zur Verfügung.
    Ansonsten hilft dir, jedenfalls ist das meine Erfahrung, auch der Kämmerer deiner Gemeinde bzw
    sogar das Finanzamt gerne weiter.

    Viele Grüße

    Bernd


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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP622280
    Datum23.04.2010 08:4448972 x gelesen
    Geschrieben von Bernd SchallerLade dir mal das BayFwG und die Vollzugsbestimmungen von der Seite des LFV Bayern herunter.
    Dort wird zumindest ansatzweise darauf eingegangen.
    Vollzugsbestimmungen reichen, das BayFwG ist uninteressant.

    Geschrieben von Bernd SchallerAnsonsten hilft dir, jedenfalls ist das meine Erfahrung, auch der Kämmerer deiner Gemeinde bzw sogar das Finanzamt gerne weiter. Da die derzeitige Kassenlage schon in der Welt steht, wäre das Finanzamt ein etwas unglücklicher Ansprechpartner...


    Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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    AutorHolg8er 8E., Hofheim / Bayern622283
    Datum23.04.2010 08:5149423 x gelesen
    Hallo Steve,

    zuerst einmal halte ich fest, das du in Bayern wohnst. Somit müssen wir die Situtation in anderen Bundesländern (BW) nicht weiter erörtern.

    Punkt 1:

    Die jetzige Praxis ist Steuerhinterziehung in Reinform.

    Ihr seit selbständig, nachhaltig gegen Einnahmenerziehlungsabsicht tätig. Dies begründet die Unternehmereigenschaft nach dem Umsatzsteuergesetz.

    Ihr seit selbständig, nachhaltig mit Gewinnerzielungsabsicht tätig. Dies begründet die Unternehmereigenschaft nach dem Einkommensteuergesetzt.

    Das heist, das ihr unter Strich eine gewerbliche Tätigkeit ausübt, ohne diese beim Finanzamt zu versteuern. Auf Einzelheiten zur Besteuerung gehe ich hier nicht ein.

    Punkt 2:

    In Bayern kann die Feuerwehr als Einrichtung der Gemeinde/Stadt keine Feuerwehrfeste abhalten. Wenn so ein Fest abgehalten wird, dann nur von einem Verein.

    Punkt 3:

    Ihr könnt kein Konto eröffnen. Warum, weil ihr keine eigene Rechtspersönlichkeit habt. Im gegensatz zu einem Verein der eine juristische Person ist. Die Gehhilfe, ein Konto auf ein Mitglied der Feuerwehr zu eröffnen bringt euch auch nicht weiter.

    Punkt 4:

    Vereine gibt es einmal als normaler Verein oder als gemeinnütziger Verein. Ersterer ist ab dem ersten Euro Gewinn Körperschaftsteuerpflichtig.

    Der Gemeinnützige Verein ist erst bei Überschreitung gewisser Grenzen (§64 AO) steuerpflichtig.

    Der Gemeinnütziger Verein ist aufgeteilt in folgende Sparten:

    1. Ideeler Bereich - hier kommen die Beiträge, Spenden, Zuschüsse und Mitgliederpflege rein
    2. Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb - hier kommen die Ausgaben und Einnahmen aus Festen rein.
    3. Vermögensverwaltung - hier kommt die Zinsen aus z. B. Festgeldern rein
    4. Zweckbetrieb - in diesem Falle z. B. die Förderung des Feuerschutzes, Anschaffungen von Ausrüstung, Übernahme von kostenpflichtigen Lehrgängen usw.

    Dabei macht es keinen Unterschied ob der gemeinnützige Verein eingetragen wurde beim Registergericht oder nicht, also ein e. V. dran hat oder nicht.

    Verwendet ihr den ganzen Gewinn ausschließlich für Ausflüge oder ähnliche, dem eigenen Spaß obliegenden Veranstaltungen, so geht definitiv kein gemeinnütziger Verein.

    Punkt 5:

    Haftung, was macht ihr, wenn z. B. ein Angehöriger eurer Feuerwehr sich beim Tag der offenen Tür schwer an der Friteuse verbrennt? Hier wird die Gemeinde Unfall Versicherung (GUV) mit Sicherheit nicht einspringen. Wir haben in unserem Verein hierzu Versicherungen abgeschlossen, somit sind die Mitlgieder aber auch die Festbesucher gegen Schäden geschützt.

    Punkt 6:

    Lieber Steve, es gibt ja den Grundsatz, wo kein Kläger, da kein Richter. Ich weiß auch nicht die Größenordnung in der ihr euch bewegt. Aber fassen wir die Steuerproblematik und die Haftung zusammen, so muss ich dich/euch schon fragen, ob ihr gelegentlich darüber nachdenkt, was ihr tut.

    Abschliessend, wenn du Fragen hast, dann kannst du mir gerne eine Nachricht zukommen lassen.

    Gruß

    Holger
    der aufgrund des Berufes die Steuer für mehrere Vereine erledigt


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    AutorSeba8sti8an 8B., Waldbreitbach / Rheinland-Pfalz622284
    Datum23.04.2010 08:5348840 x gelesen
    Hallo Steve,

    bedenke auch das Thema "Haftung". Ein Feuerwehrverein ist nicht nur dafür da um ein Konto anlegen zu können. Habt Ihr/du euch schonmal darüber Gedanken gemacht wem es ans Portmonai geht wenn

    - ein Kamerad das Festzelt beim Jubiläum in erheblicher Weise beschädigen sollte ?
    - ein Kind sich auf der Hüpfburg verletzt, die von euch aufgebaut wurde?

    Ein Tipp: Die Kommune bezahlt das nicht!

    Gruß,
    Sebastian


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    AutorTim 8K., Hohenahr / Hessen622285
    Datum23.04.2010 09:0049151 x gelesen
    Schönen Guten Morgen :-)

    dann will ich auch mal versuchen etwas dazu zu schreiben.
    Ihr habt offiziell (aus Bankensicht) mehrere Möglichkeiten ein Konto (i.d.R. kostenlos) für den "Verein" zu eröffnen:

    1.) Wenn Ihr keinen Verein gründen möchtet und rein ein Konto als - ich sag mal "Kameradschaftskasse" führen wollt, wird das ganze als Treuhandkonto umgesetzt. D.h. ein Kamerad eröffnet das Konto auf einen speziellen Namen, nämlich: Max Mustermann für Feuerwehrkameradschaft Musterstadt. FERTIG! Durch diese Trennung / Separierung auf den Treuhandnamen lauft ihr auch nicht gefahr dass bspw. durch eine Pfändung oder sonstige finanzielle Probleme bei dem Kameraden auf das Vermögen der Kameradschaft zugegriffen wird. Vollmachten können selbstverständlich für x Kameraden eingetragen werden.

    2.) Ihr gründet einen Verein. Immer dran denken -> es gibt e.V. und nicht e.V.! Den Banken ist dies fast egal. Benötigt wird von Bankseite ein Protokoll über die Gründung und eine Mitgliederliste. Es ist euch überlassen wie Ihr den Verein nennt. Bspw: Verein für Kameradschaftspflege Feuerwehr Musterstadt oder so. Bei einem e.V. kommen die genannten Probleme der Mittelverwendung auf euch zu.


    Beachten müsste ihr, dass bei der 1. Variante keine Möglichkeit besteht Zinserträge freistellen zu lassen. Die Bank zieht euch direkt Kapitalertragsteuer ab. Bei einem n.e.V. ist eine Freistellung theoretisch möglich.

    Bei den aktuellen "Superzinsen" und wegen der Einfachheit empfehle ich euch die erste Variante.

    Hoffe ich konnte helfen...

    Grüße Tim


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    AutorLoth8ar 8R., Pliezhausen / Ba-Wü622286
    Datum23.04.2010 09:2448969 x gelesen
    Hallo Steve,

    eine weitere aber sicherlich komplizierte Lösung ist die Änderung Eures Bay.Feuerwehrgesetzes.
    In BaWü ist das ganze nämlich kein Problem.

    Guck unter § 18 FwG-BaWü: Sondervermögen für die Kameradschaftspflege:

    http://www.lfs-bw.de/servlet/PB/menu/1293613/index.html


    Gruß
    Lothar Reichenecker


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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg622287
    Datum23.04.2010 09:3148835 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Lothar Reicheneckereine weitere aber sicherlich komplizierte Lösung ist die Änderung Eures Bay.Feuerwehrgesetzes.
    In BaWü ist das ganze nämlich kein Problem.

    Guck unter § 18 FwG-BaWü: Sondervermögen für die Kameradschaftspflege:

    http://www.lfs-bw.de/servlet/PB/menu/1293613/index.html

    ist aber kein Freibrief

    siehe hier:

  • Feuerwehr Uhldingen-Mühlhofen: Feuerwehr und Steuern' -
  • Uhldingen-Mühlhofen: Feuerwehr muss in Steueraffäre selbst Schaden ausgleichen


    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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    AutorLoth8ar 8R., Pliezhausen / Ba-Wü622288
    Datum23.04.2010 09:3248832 x gelesen
    Geschrieben von ---Sebastian Böntgen--- bedenke auch das Thema "Haftung". Ein Feuerwehrverein ist nicht nur dafür da um ein Konto anlegen zu können. Habt Ihr/du euch schonmal darüber Gedanken gemacht wem es ans Portmonai geht wenn

    - ein Kamerad das Festzelt beim Jubiläum in erheblicher Weise beschädigen sollte ?
    - ein Kind sich auf der Hüpfburg verletzt, die von euch aufgebaut wurde?

    Ein Tipp: Die Kommune bezahlt das nicht!



    In BaWü ist die Gemeinde Veranstalter nach § 18 (3) FwG BaWü.


    http://www.lfs-bw.de/servlet/PB/menu/1293613/index.html

    Unser Maibaum ist bei Sturm mal umgestürzt. Versichert ist das ganze über die Gemeinde.

    Gruß
    Lothar Reichenecker


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    AutorBern8d S8., Münchberg-Mechlenreuth / Genußregion Oberfranken622289
    Datum23.04.2010 09:3348842 x gelesen
    Geschrieben von Tim Keßler.) Ihr gründet einen Verein.

    Wozu? In Bayern besteht die Feuerwehr i d R immer aus einem Feuerwehrverein und
    der gemeindlichen Feuerwehr (also die, die löschen ;-) )
    Brauchts also normalerweise nicht.


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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP622290
    Datum23.04.2010 09:3348686 x gelesen
    Geschrieben von Lothar Reicheneckereine weitere aber sicherlich komplizierte Lösung ist die Änderung Eures Bay.Feuerwehrgesetzes.Und wenn wir grad bei realistischen Lösungsansätzen sind: Er könnte sicherlich auch das Steuerrecht und das BGB ändern, dann hätten wenigstens alle in D was davon...


    Aus der Betriebsanleitung meines 2010 neu gekauften Toasters: "Dieses Gerät ist nicht für den Betrieb unter Wasser geeignet!"

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP622291
    Datum23.04.2010 09:3648854 x gelesen
    Geschrieben von Bernd SchallerIn Bayern besteht die Feuerwehr i d R immer aus einem Feuerwehrverein und
    der gemeindlichen Feuerwehr (also die, die löschen ;-) )
    Und das die beiden nix miteinander zu tun haben, gibt sogar das bayerische Innenministerium (Seite 11/12) eigentlich sehr deutlich vor.


    Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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    AutorLoth8ar 8R., Pliezhausen / Ba-Wü622293
    Datum23.04.2010 09:4148713 x gelesen
    Geschrieben von ---Jürgen M@yer--- ist aber kein Freibrief

    Deinen Links entnehme ich einen Steuerfreibetrag von 30.000 €/Jahr/Abteilung. Das wären bei unseren 4 Abteilungen 120.000 €/Jahr. Wenn wir das in der Kameradschaftskasse hätten, bräuchten wir mehr freiwilliges Personal, da die Hälfte ständig auf Ausflug wäre :-)

    Gruß
    Lothar Reichenecker


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    AutorBern8d S8., Münchberg-Mechlenreuth / Genußregion Oberfranken622295
    Datum23.04.2010 09:4448869 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian KruppUnd das die beiden nix miteinander zu tun haben, gibt sogar das bayerische Innenministerium (Seite 11/12) eigentlich sehr deutlich vor.

    Ist mir schon klar, Sebastian ;-)
    Ich wollte nur mal verdeutlichen, daß man in Bayern nicht unbedingt einen Verein gründen muß, da bereits vorhanden. Und darüber kann man ja die ganzen Feste, die so anfallen, über diesen laufen lassen.


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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 622296
    Datum23.04.2010 09:4648776 x gelesen
    Geschrieben von Bernd Schallerda bereits vorhanden.

    nicht immer und zwingend.. ich hab mal von BY Feuerwehren gehört die keinen Verein haben,,


    Grüße, BeschFl

    für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

    "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius)

    "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy)

    Ich bin ein Freund der klaren Worte

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    AutorHolg8er 8E., Hofheim / Bayern622297
    Datum23.04.2010 09:4848898 x gelesen
    Richtig,

    wie es schon Sebastian ausgeführt hat, gibt es eine klare Trennung von der gemeindlichen Einrichtung Feuerwehr und einem Verein, der z. B. Feste veranstaltet und mit den Erlösen den Feuerschutz fördert.

    Die Annahme, das der Feuerwehrverein die aktive Mannschaft stellt, ist nicht richtig.

    Es muss also kein Mitlgied einer Feuerwehr, gleichzeitig Mitglied im Verein sein, genauso wenig wie eine Feuerwehr in Bayern nur mit Verein existieren kann.

    Gruß

    Holger


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    AutorBern8d S8., Münchberg-Mechlenreuth / Genußregion Oberfranken622298
    Datum23.04.2010 09:5248822 x gelesen
    Geschrieben von Holger EiringEs muss also kein Mitlgied einer Feuerwehr, gleichzeitig Mitglied im Verein sein, genauso wenig wie eine Feuerwehr in Bayern nur mit Verein existieren kann

    Bist du dir da so sicher, Holger?
    Ich kenn zwei Feuerwehren, die den aktiven Dienst eingestellt haben (Personalmangel) jedoch als Verein weiterbestehen. Nennen sich allerdings nicht mehr Freiwillige Feuerwehr sondern Feuerwehrverein xy.


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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 622299
    Datum23.04.2010 09:5348696 x gelesen
    Geschrieben von Bernd SchallerIch kenn zwei Feuerwehren, die den aktiven Dienst eingestellt haben (Personalmangel) jedoch als Verein weiterbestehen

    Ist doch genau das was Holger oben angegeführt hat..


    Grüße, BeschFl

    für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

    "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius)

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    Ich bin ein Freund der klaren Worte

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    AutorBern8d S8., Münchberg-Mechlenreuth / Genußregion Oberfranken622301
    Datum23.04.2010 09:5448649 x gelesen
    Geschrieben von Florian Beschnicht immer und zwingend.. ich hab mal von BY Feuerwehren gehört die keinen Verein haben,,

    Richtig. Ist mir auch eine bekannt.


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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP622302
    Datum23.04.2010 09:5648613 x gelesen
    Geschrieben von Bernd SchallerIch wollte nur mal verdeutlichen, daß man in Bayern nicht unbedingt einen Verein gründen muß, da bereits vorhanden.
    Siehe:
    Geschrieben von Steve GumbelNun läuft die Feuerwehr nicht als Verein, und für dieses Konto gründen wir auch nicht extra einen.


    Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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    AutorHolg8er 8E., Hofheim / Bayern622303
    Datum23.04.2010 09:5848719 x gelesen
    Hallo Bernd,

    was genau meine Aussage bestätigt. Es gibt eine klare Trennung zwischen der gemeindlichen Einrichtung Feuerwehr und dem Feuerwehrverein.

    Kann aufgrund Personalmangel die Feuerwehr nicht mehr existieren so muss diese aufgelöst werden (wobei die Regularien zu einer Auflösung der Feuerwehr mir nicht geläufig sind).

    Der Verein selbst ist eine eigene juristische Person. Dieser kann, wenn er mind. 7 Mitglieder hat, auch ohne Feuerwehr weiter existieren und seiner Zweckbestimmung nachgehen.

    Ich kann hier in Hofheim einen Feuerwehrverein Münchberg-Mechlenreuth gründen und fördere den Feuerschutz allgemein in deiner Heimatstadt.

    Gruß

    Holger


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    AutorBern8d S8., Münchberg-Mechlenreuth / Genußregion Oberfranken622305
    Datum23.04.2010 10:0848652 x gelesen
    Geschrieben von Holger EiringIch kann hier in Hofheim einen Feuerwehrverein Münchberg-Mechlenreuth gründen und fördere den Feuerschutz allgemein in deiner Heimatstadt.

    Oh, danke, tu das. Wir würden uns sehr freuen ;-))

    Die Auflösung geht m W n ganz einfach per Mitgliederbeschluß auf einer eigens dafür anberaumten Dienstversammlung.


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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional622308
    Datum23.04.2010 10:3948750 x gelesen
    Tach, Post!

    Sehr gute und umfassende Antwort, evt. kann man da mal eine FAQ draus machen?


    MkG,
    Christi@n

    -------------------------------------------------
    Fumus ignem

    - This is my very own opinion... -

    Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit)

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    AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg622310
    Datum23.04.2010 10:5148711 x gelesen
    Geschrieben von Christi@n PannierSehr gute und umfassende Antwort, evt. kann man da mal eine FAQ draus machen?

    Ja, da du dich damit wohl auskennst, wäre das sehr nett! Einfach einen kleinen Text zusammenschreiben und mir per Mail (steht in der Visitenkarte, auf meinen Namen klicken) zuschicken. Ich stell es dann online.

    Wäre super,
    Markus


    Aus meiner Sicht könnte es dem Einen oder Anderen nicht schaden dass man ihm sagt dass er schlicht und einfach dumm ist, statt ihn bloß nicht auszugrenzen.

    J. Mäschle, Forums-Philosoph

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen622318
    Datum23.04.2010 11:4848582 x gelesen
    Geschrieben von Lothar ReicheneckerDeinen Links entnehme ich einen Steuerfreibetrag von 30.000 €/Jahr/Abteilung.

    Und genau das erachte ich als Fragwürdig. Letztendlich ist es nämlich in jedem Fall die Gemeinde die dort handelt.

    MkG
    Marc


    Mein StatusArtikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY622319
    Datum23.04.2010 11:5148777 x gelesen
    Hallo Jürgen,

    Geschrieben von Jürgen Kahl... vielleicht meint er Tagesausflüge in die Schweiz oder nach Liechtenstein?

    ich kenne zumindest einen Verein hier aus unserer Gegend, da wurde mir das Zugetragen, dass die ab und zu mal in diese lieblichen Gegenden fahren:-))


    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY622320
    Datum23.04.2010 11:5848967 x gelesen
    Geschrieben von Holger EiringHaftung, was macht ihr, wenn z. B. ein Angehöriger eurer Feuerwehr sich beim Tag der offenen Tür schwer an der Friteuse verbrennt? Hier wird die Gemeinde Unfall Versicherung (GUV) mit Sicherheit nicht einspringen. Wir haben in unserem Verein hierzu Versicherungen abgeschlossen, somit sind die Mitlgieder aber auch die Festbesucher gegen Schäden geschützt.

    Doch Holger,

    da gibt´s besondere Versicherungen, die die Gemeinde mit dem GUVV oder der Bay.Versicherungskammer abschließen kann. Ist zumindest bei un so. Außerdem kann der Kdt. das zu einem Dienstunfall erklären, dann ist auxh mal erst der GUVV dran. Schleichwege gibt´s da schon.
    Aber eine FF in Bayern ohne Verein, das ist ja schon eine Seltenheit. Das kann ich kaum glauben.


    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg622323
    Datum23.04.2010 12:0948848 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Anton Kastnerich kenne zumindest einen Verein hier aus unserer Gegend, da wurde mir das Zugetragen, dass die ab und zu mal in diese lieblichen Gegenden fahren:-))

    und jetzt beim Anblick einer beliebigen CD das Fracksausen bekommen ;-)


    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP622325
    Datum23.04.2010 12:1448538 x gelesen
    Geschrieben von Holger EiringIn Bayern kann die Feuerwehr als Einrichtung der Gemeinde/Stadt keine Feuerwehrfeste abhalten. Wenn so ein Fest abgehalten wird, dann nur von einem Verein. Dürfen bayerische Kommunen nicht als Veranstalter auftreten?


    Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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    AutorHolg8er 8E., Hofheim / Bayern622332
    Datum23.04.2010 12:5548688 x gelesen
    Hallo Anton,

    wir selbst haben in unserer Stadt einen Ortsteil, wo die Feuerwehr seit über 100 Jahren existiert, der Verein aber erst vor zwei Jahren gegründet wurde.

    Auch bei uns gibt es noch Kameraden, die sagen, dass der Feuerwehrverein die aktive Mannschaft stellt. Mag sein, das das mal vor Jahrezehnten so war, heute ist es nicht mehr der Fall.

    Das wäre wie eine Pflichtmitgliedschaft in einem Verein, nur das aktiver Dienst in der Feuerwehr getan werden kann.

    Wir haben auch Kameraden, die sind in der Feuerwehr aktiv, aber nicht Vereinsmitglied. Was ist mit denen?

    Ein Feuerwehrverein ist (normalerweise) ein gemeinnütziger Verein, wo Satzungsgemäß die Einnahmen (Beiträge, Spenden, Gewinne aus Feuerwehrfest) zur Förderung des Feuerschutzes hergenommen werden. Eine eigene juristische Person die nichts mit der gemeindlichen Aufgabe Stellung des Feuerschutzes (Feuerwehr) zu tun hat.

    Was die Versicherung angeht muss ich auf der sicheren Seite sein. Was passiert, wenn ein Kind beim Fest aus dem Feuerwehrauto fällt. Hier kommt keine GUV auf, auch nicht über Schleichwege. Wie und in welchem Umfang die Versicherung bei euren eigenen Kameraden abgeschlossen wurde, kann ich nicht sagen. Was die Bay. Versicherungskammer angeht, hier kann ich alles abschließen, von der Hausrat, über Rechtschutz bis hin zur Lebensversicherung.

    Wenn eure Stadt eine Versicherung abgeschlossen hat, für Schäden an Dritte, die bei einer Veranstaltung eures Feuerwehrvereines passieren, dann ist das gut für Euch. Aber nicht für eine Feuerwehr, wo man sich anscheinend über solche Problematiken überhaupt noch keine Gedanken gemacht hat.

    Gruß

    Holger


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    AutorJürg8en 8K., Castrop-Rauxel / NRW622337
    Datum23.04.2010 13:3048789 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M@yerund jetzt beim Anblick einer beliebigen CD das Fracksausen bekommen ;-)


    ui ui ui, da geht´s doch, glaube ich, erst ab 6-stelligen Summen los, oder?
    Mit welcher ÖA macht man soviel Gewinn? *grins*

    Davon abgesehen, wenn ich höre, welche Musik sich junge FA heute so anhören, bekomme ich auch bei so mancher CD Fracksausen ;-)




    Grüßle
    Jürgen


    Ich möchte im Schlaf sterben, wie mein Großvater

    und nicht schreiend und kreischend wie sein Beifahrer

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen622340
    Datum23.04.2010 13:4548726 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen Kahlui ui ui, da geht´s doch, glaube ich, erst ab 6-stelligen Summen los, oder?

    Ich kenne durchaus Feuerwehrvereine die über solche Summen verfügen obwohl diese der (offiziellen) Buchführung nicht zu entnehmen sind.

    MkG
    Marc


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    (2) ...

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    AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen622342
    Datum23.04.2010 13:5448452 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Anton KastnerAußerdem kann der Kdt. das zu einem Dienstunfall erklären, dann ist auxh mal erst der GUVV dran. Schleichwege gibt´s da schon.

    Machen wa also aus der kollektiven Steuerhinterziehung auch noch 'nen Versicherungsbetrug? Putzige "Lösungsansätze" gibt's hier...

    Gruß,
    Thorben


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    AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 622345
    Datum23.04.2010 14:2448639 x gelesen
    Hallo Steve!

    Also mal rein aus meiner Erfahrung.

    Die Feuerwehr kann keine eigene Kasse oder kein eigenes Sparbuch besitzen. Auch die sog. Kameradschaftskassen sind eigentlich nicht ganz legal.
    Die Feuerwehr ist Teil der öffentlichen Verwaltung.

    Alle Gelder, die eine Feuerwehr einnimmt sind zuerst mal Eigentum der Gemeinde.

    Wenn also eine Feuerwehr soviel GEld einnimmt, das man es auf ein Konto legen muss. ***zwinker***

    Muss man wirklich über die Gründung eines Feuerwehrförderverein nachdenken, und zwar dringend!!

    Sollte man innerhalb Eurer Gemeinde mitbekommen, das Ihr Geld als Feuerwehr angelegt habt, kann es zu Problemen kommen, Steuerforderungen werden da nur das kleinste Problem sein.
    Außerdem wird man dann auch nachhören, wann und wo, und mit welchen Mitteln diese GElder erwirtschaftete wurden.

    Also mein Rat an Euch:

    1. Setzt Euch zusammen und gründet einen Feuerwehrförderverein.

    2. Sorgt dafür das dieser Verein ein "ev" bekommt, Mustersatzungen gibt es im Internet.

    3. Ändert diese Satzung dahingehend ab, dass immer Kommandant und Stellvertreter stimmberechtigt mit im Vorstand sind (ausser dem regulären, gewählten Vorstand). Damit vermeidet Ihr, das der Fördervereinsvorstand nur aus "Nichtfeuerwehrlern" besteht und evtl. gegen die Interessen der Wehr entscheiden kann.

    4. Regelt die Teilnahme der aktiven Wehr an Veranstaltungen des Förderverein, denn mit einer guten Zusammenarbeit lässt sich auch gutes Geld erwirtschaften.

    5. Behaltet Euch eine "Getränkekasse" vor, rechnet die aber stehts mit dem Förderverein ab.

    So weit mal mein Ratschlag. In wie weit die Details ausgearbeitet werden, liegt an Euch.

    Gruß vom Berg

    Jakob


    Keine Panik auf der Titanic! Es ist genug Wasser für alle da!
    Nach der Obduktion steht fest: Willi Bosch ist tot!

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    AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg622346
    Datum23.04.2010 14:3048556 x gelesen
    Geschrieben von Jakob TheobaldDie Feuerwehr kann keine eigene Kasse oder kein eigenes Sparbuch besitzen. Auch die sog. Kameradschaftskassen sind eigentlich nicht ganz legal.

    Mit der Ausnahme Baden-Württemberg, wo die Kameradschaftskassen unter diesem Namen im FwG stehen und ein Sondervermögen der Gemeinde zur Kameradschaftspflege der Feuerwehren darstellen!

    Gruß,
    Markus


    Aus meiner Sicht könnte es dem Einen oder Anderen nicht schaden dass man ihm sagt dass er schlicht und einfach dumm ist, statt ihn bloß nicht auszugrenzen.

    J. Mäschle, Forums-Philosoph

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP622347
    Datum23.04.2010 14:3448636 x gelesen
    Geschrieben von Jakob Theobald3. Ändert diese Satzung dahingehend ab, dass immer Kommandant und Stellvertreter stimmberechtigt mit im Vorstand sind (ausser dem regulären, gewählten Vorstand).Und schon ist der Grundstein gelegt, dass
    a) viele den Unterschied Verein - Organisation weiterhin nicht auf die Reihe kriegen;
    b1) möglicherweise fähige Führungskräfte die Übernahme von leitenden Funktionen ablehnen, wenn sie am Verein (bzw. der dortigen Vorstandsarbeit) kein Interesse haben;
    b2) fähige Führungskräfte aufgrund der Mitwirkung an der Vereins/Vorstandsarbeit von Mannschaftsteilen, die mit der Vereinsarbeit unzufrieden sind, auch im Organisationsleben nicht akzeptiert werden.
    Wenn Trennung, dann richtig.


    Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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    AutorMitj8a S8., Pinneberg / SH622348
    Datum23.04.2010 14:3948697 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Markus WeberMit der Ausnahme Baden-Württemberg, wo die Kameradschaftskassen unter diesem Namen im FwG stehen und ein Sondervermögen der Gemeinde zur Kameradschaftspflege der Feuerwehren darstellen!

    Auch in Schleswig-Holstein ist eine Kameradschaftskasse legal und sogar in der Mustersatzung gefordert:
    Geschrieben von LFV S-H § 15 Kameradschaftskasse

    (1) In der Feuerwehr wird zur Pflege der Kameradschaft eine Kameradschaftskasse einge-richtet, die von der Kassenführung im Rahmen der Beschlüsse der Mitgliederversammlung geführt wird. Ihre Einnahmen bestehen insbesondere aus Schenkungen und anderen Zu-wendungen.

    (2) Die Kameradschaftskasse ist jährlich durch zwei Rechnungsprüferinnen oder Rech-nungsprüfer zu prüfen, die von der Mitgliederversammlung aus ihrer Mitte für das laufende Kalenderjahr gewählt werden.

    (3) Die Jahresrechnung ist durch die Kassenführung aufzustellen und der Mitgliederver-sammlung vorzulegen, die dem Wehrvorstand auf Antrag der Rechnungsprüferinnen oder der Rechnungsprüfer die Entlastung erteilt.


    Vom Finanzamt gibt es eine Bescheinigung (genauen Wortlaut müsste ich nachschauen) und dann gibt es auch mit der Kontoführung keine Probleme.

    Gruß,
    Mitja


    Ich spreche grundsätzlich und immer nur für mich!

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    AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen622349
    Datum23.04.2010 15:0048564 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Holger EiringDer Gemeinnütziger Verein ist aufgeteilt in folgende Sparten:

    1. Ideeler Bereich - hier kommen die Beiträge, Spenden, Zuschüsse und Mitgliederpflege rein
    2. Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb - hier kommen die Ausgaben und Einnahmen aus Festen rein.
    3. Vermögensverwaltung - hier kommt die Zinsen aus z. B. Festgeldern rein
    4. Zweckbetrieb - in diesem Falle z. B. die Förderung des Feuerschutzes, Anschaffungen von Ausrüstung, Übernahme von kostenpflichtigen Lehrgängen usw.


    Öhm, die Besteuerung unterteilt sich danach, nicht der Verein als solches.


    Dabei macht es keinen Unterschied ob der gemeinnützige Verein eingetragen wurde beim Registergericht oder nicht, also ein e. V. dran hat oder nicht.


    Letzteres ist aber haftungsrechtlicher Selbstmord. Genauso wie aktuell ohne Verein. Beides bedeutet faktisch automatisch, dass es sich um 'ne GbR handelt - und damit gesamtschuldnerische Haftung mit vollem Privatvermögen (das heißt _nicht_ anteilig sondern man kann von einem beliebigen den vollen Betrag verlangen) eines jeden irgendwie Beteiligten. Dazu braucht's nichtmal ein Gründungsprotokoll eines nichteingetragenen vereins, Da reicht schon die gemeinsam betriebene Tätigkeit. Im Haftungsvoll also die übelst möglich Lösung...

    Es gibt zwar einzelne Urteile, die die Anwendbarkeit von § 54 BGB auf ideelle Vereine in Frage stellen, zunächst steht da aber erstmal ganz unmissverständlich im BGB, dass nicht rechtsfähige Vereine als GbR zu behandeln sind - mit der oben genannten Konsequenz für den Haftungsfall. Wenn da noch die Gewinnerzielungsabsicht mit hinzukommt, wird es noch schwieriger, sich aus der Nummer rauszubetteln. Dürfte bei Vorliegen eines Haftungsfalles ohnehin eine reichlich beschissene Ausgangssituation sein, dann den Richter anzubetteln "Lieber Richter, wir haben zwar richtig Mist gebaut (sonst hätte man den Haftungsfall ja nicht), aber nun entscheid du doch mal bitte für uns, dass der im §54 BGB stehende eindeutige Text ja in unserem Fall gar nich gilt, damit uns schuldigen Buben nur die Vereinskasse, aber nicht das Privatvermögen genommen wird" Nich sonderlich überzeugend...



    Geschrieben von Holger Eiring
    Verwendet ihr den ganzen Gewinn ausschließlich für Ausflüge oder ähnliche, dem eigenen Spaß obliegenden Veranstaltungen, so geht definitiv kein gemeinnütziger Verein.



    Dazu mal §58 der Abgabenordnung:

    § 58 Steuerlich unschädliche Betätigungen
    Die Steuervergünstigung wird nicht dadurch ausgeschlossen , dass

    1.
    eine Körperschaft Mittel für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen Körperschaft oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts beschafft; die Beschaffung von Mitteln für eine unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft des privaten Rechts setzt voraus, dass diese selbst steuerbegünstigt ist,
    2.
    eine Körperschaft ihre Mittel teilweise einer anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaft oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Verwendung zu steuerbegünstigten Zwecken zuwendet,
    3.
    eine Körperschaft ihre Arbeitskräfte anderen Personen, Unternehmen, Einrichtungen oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts für steuerbegünstigte Zwecke zur Verfügung stellt,
    4.
    eine Körperschaft ihr gehörende Räume einer anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaft oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Nutzung zu steuerbegünstigten Zwecken überlässt,
    5.
    eine Stiftung einen Teil, jedoch höchstens ein Drittel ihres Einkommens dazu verwendet, um in angemessener Weise den Stifter und seine nächsten Angehörigen zu unterhalten, ihre Gräber zu pflegen und ihr Andenken zu ehren,
    6.
    eine Körperschaft ihre Mittel ganz oder teilweise einer Rücklage zuführt, soweit dies erforderlich ist, um ihre steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke nachhaltig erfüllen zu können,
    7.

    a)
    eine Körperschaft höchstens ein Drittel des Überschusses der Einnahmen über die Unkosten aus Vermögensverwaltung und darüber hinaus höchstens 10 Prozent ihrer sonstigen nach § 55 Abs. 1 Nr. 5 zeitnah zu verwendenden Mittel einer freien Rücklage zuführt,
    b)
    eine Körperschaft Mittel zum Erwerb von Gesellschaftsrechten zur Erhaltung der prozentualen Beteiligung an Kapitalgesellschaften ansammelt oder im Jahr des Zuflusses verwendet; diese Beträge sind auf die nach Buchstabe a in demselben Jahr oder künftig zulässigen Rücklagen anzurechnen,

    8.
    eine Körperschaft gesellige Zusammenkünfte veranstaltet, die im Vergleich zu ihrer steuerbegünstigten Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung sind,
    9.
    ein Sportverein neben dem unbezahlten auch den bezahlten Sport fördert,
    10.
    eine von einer Gebietskörperschaft errichtete Stiftung zur Erfüllung ihrer steuerbegünstigten Zwecke Zuschüsse an Wirtschaftsunternehmen vergibt,
    11.
    eine Körperschaft folgende Mittel ihrem Vermögen zuführt:

    a)
    Zuwendungen von Todes wegen, wenn der Erblasser keine Verwendung für den laufenden Aufwand der Körperschaft vorgeschrieben hat,
    b)
    Zuwendungen, bei denen der Zuwendende ausdrücklich erklärt, dass sie zur Ausstattung der Körperschaft mit Vermögen oder zur Erhöhung des Vermögens bestimmt sind,
    c)
    Zuwendungen auf Grund eines Spendenaufrufs der Körperschaft, wenn aus dem Spendenaufruf ersichtlich ist, dass Beträge zur Aufstockung des Vermögens erbeten werden,
    d)
    Sachzuwendungen, die ihrer Natur nach zum Vermögen gehören,

    12.
    eine Stiftung im Jahr ihrer Errichtung und in den zwei folgenden Kalenderjahren Überschüsse aus der Vermögensverwaltung und die Gewinne aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben (§ 14) ganz oder teilweise ihrem Vermögen zuführt.



    Gruß,
    Thorben


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    AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen622350
    Datum23.04.2010 15:1248449 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Mitja SuchorskiAuch in Schleswig-Holstein ist eine Kameradschaftskasse legal

    auf welcher Rechtsgrundlage?

    Geschrieben von Mitja Suchorskiund sogar in der Mustersatzung gefordert:
    Geschrieben von LFV S-H


    Steht dazu was im Brandschutzgesetz oder ist die Mustersatzung in irgendeiner Form vom Innenministerium oder vergleichbaren Institution als solches authorisiert? Oder nur ein Vorlagen-Service des LFV? Was ein LFV-Hansel oder Kohlhammer-Schreiberling zusammentippt muss noch lange keinen Rechtscharakter besitzen und kann noch viel weniger bundesrechtliche Regelungen zu Besteuerung und Co umgehen.

    Gruß,
    Thorben


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    AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 622351
    Datum23.04.2010 15:1448495 x gelesen
    Hallo!

    Geschrieben von Sebastian KruppWenn Trennung, dann richtig.

    Ist Grundsätzlich auch meine Meinung, nur, in vielen mir bekannten Fällen wurden Fördervereine zum Selbstläufer.

    Zum Beispiel wurden Termine des Fördervereins nicht mehr mit den Terminen der aktiven Wehr abgesprochen.
    Bei einem anderen Beispiel beschaffte der Förderverein ohne Rücksprache mit der aktiven Wehr Material, das in Deutschland werder einer Norm entsprach noch eine Zulassung hatte.

    Diese Liste könnte man übrigens noch weiter fortsetzen.

    Dabei ist die Verwendung von Vereinsgelder für vereinsfremde Zwecke noch garnicht erwähnt.

    Wenn ich also schreibe, das Wehrführer und Stellvertreter automatisch stimmberechtigte Mitglieder im Vorstand des Fördervereins sein sollten, meine ich damit, das der Einfluss der Wehr auf den Förderverein keinesfalls verloren gehen darf!
    In wie weit sich die geannten Personen mit der weiteren Vereinsarbeit beschäftigen, bleibt ihnen überlassen.

    Personalunion, also Wehrführer und Vorsitzender des Fördervereins oder stellv. Wehrführer und Kassenwart des Fördervereins lehne ich eigentlich ab. Interessenkollision.

    Aber wie das ganze gestaltet wir, bleibt jedem selbst überlassen.

    Ich gebe nur meine Erfahrungen mit div. Fördervereinen wieder.

    Gruß vom Berg

    Jakob


    Keine Panik auf der Titanic! Es ist genug Wasser für alle da!
    Nach der Obduktion steht fest: Willi Bosch ist tot!

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    AutorMitj8a S8., Pinneberg / SH622352
    Datum23.04.2010 15:1848554 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Thorben GruhlSteht dazu was im Brandschutzgesetz oder ist die Mustersatzung in irgendeiner Form vom Innenministerium oder vergleichbaren Institution als solches authorisiert?

    Dem ganzen liegt ein Erlass des Innenministeriums zu Grunde. Also gehe ich einfach mal davon aus, dass das alles seine Ordnung hat.

    Geschrieben von Thorben GruhlLFV-Hansel
    Muss so etwas sein? Erinnert mich an einen gewissen anderen Schreiberling hier im Forum.

    Gruß,
    Mitja


    Ich spreche grundsätzlich und immer nur für mich!

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen622359
    Datum23.04.2010 16:2548461 x gelesen
    Geschrieben von Mitja SuchorskiDem ganzen liegt ein Erlass des Innenministeriums zu Grunde. Also gehe ich einfach mal davon aus, dass das alles seine Ordnung hat.

    Davon sollte man eigentlich ausgehen können. Aber gerade in S-H kann man außer der Regelungen der Mustersatzung weder im Brandschutzgesetz noch in der Gemeindeordnung eine Rechtsgrundlage dazu finden können.

    Im Übrigen finde ich die Praxis den Gemeinden verpflichtend eine Mustersatzung aufzuzwingen (so wie in S-H aber auch einigen anderen BL) schon allein sehr fragwürdig.

    MkG
    Marc


    Mein StatusArtikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen622361
    Datum23.04.2010 16:3248550 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian Kruppa) viele den Unterschied Verein - Organisation weiterhin nicht auf die Reihe kriegen;

    Stimmt.

    Geschrieben von Sebastian Kruppb1) möglicherweise fähige Führungskräfte die Übernahme von leitenden Funktionen ablehnen, wenn sie am Verein (bzw. der dortigen Vorstandsarbeit) kein Interesse haben;

    Kann sie ja keiner zwingen diese Vereinsfunktion wahrzunehmen.

    Geschrieben von Sebastian KruppWenn Trennung, dann richtig.

    Sehe ich auch so. Wer unbedingt eine Verknüpfung des Vereins haben will, der kann das auch durch anderweitige Regelungen hinbekommen.

    Beispiel: "Der stellvertretende Vorsitzende soll aktiver Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr Musterhausen sein."

    MkG
    Marc


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    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen622363
    Datum23.04.2010 16:3748431 x gelesen
    Geschrieben von Jakob TheobaldZum Beispiel wurden Termine des Fördervereins nicht mehr mit den Terminen der aktiven Wehr abgesprochen.

    Ist nicht zwingend notwendig, wenn auch sinnvoll.

    Geschrieben von Jakob TheobaldBei einem anderen Beispiel beschaffte der Förderverein ohne Rücksprache mit der aktiven Wehr Material, das in Deutschland werder einer Norm entsprach noch eine Zulassung hatte.

    Ist ein Problem des Fördervereins. Dann wird das Material nicht von der Wehr angenommen und der Verein sitzt drauf.

    Im Übrigen ist sowieso zu empfehlen jegliche Materialübergabe zwischen Verein und kommunaler Einricht im Vorfeld sauber zu dokumentieren:

    - Eigentumsverhältnisse
    - Folgekosten
    - evtl. Standortbindung
    - ...

    MkG
    Marc


    Mein StatusArtikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY622366
    Datum23.04.2010 18:0048279 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Marc DickeyBeispiel: "Der stellvertretende Vorsitzende soll aktiver Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr Musterhausen sein."


    so steht´s auch bei uns in der Satzung des Vereins:

    § 8 Vorstand

    1. Der Vorstand besteht aus folgenden Vereinsmitgliedern:
    a. dem Vorsitzenden,
    b. dem stellvertretenden Vorsitzenden, (dieser muss aktives Mitglied sein)
    usw.


    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP622371
    Datum23.04.2010 19:0148267 x gelesen
    Geschrieben von Marc DickeyKann sie ja keiner zwingen diese Vereinsfunktion wahrzunehmen. Dann folgt unmittelbar b2, nämlich dass fähige Führungskräfte aufgrund der Mitwirkung an der Vereins/Vorstandsarbeit von Mannschaftsteilen, die mit der Vereinsarbeit unzufrieden sind, auch im Organisationsleben nicht akzeptiert werden.


    Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP622372
    Datum23.04.2010 19:0148342 x gelesen
    Geschrieben von Marc DickeyIm Übrigen ist sowieso zu empfehlen jegliche Materialübergabe zwischen Verein und kommunaler Einricht im Vorfeld sauber zu dokumentieren:

    - Eigentumsverhältnisse
    - Folgekosten
    - evtl. Standortbindung
    - ...
    Darüber hinaus ist in RLP § 94 Abs 3 Gemeindeordnung zu beachten. Der besagt kurz gesagt, dass über die Annahme einer Spende der Gemeinderat zu beschließen hat und die Aufsichtsbehörde über diese Spende in Kenntnis gesetzt werden muss (in anderen Ländern dürfte es eventuell ähnliches geben). Dient der Korruptionsvorbeugung und macht keinen Unterschied, ob der ortsansässige Bauunternehmer XY dem Kindergarten was spendet, oder der Feuerwehrförderverein seiner satzungsgemäßen Aufgabe nachgeht.


    Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional622375
    Datum23.04.2010 19:2648502 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Anton KastnerAußerdem kann der Kdt. das zu einem Dienstunfall erklären, dann ist auxh mal erst der GUVV dran. Schleichwege gibt´s da schon.

    Der Begriff des Arbeitsunfalls (Dienstunfall gibts im SGB VII nicht) ist recht eindeutig definiert, ein Arbeitsunfall entsteht nicht durch Erklärung des Kommandanten.


    MkG,
    Christi@n

    -------------------------------------------------
    Fumus ignem

    - This is my very own opinion... -

    Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit)

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    AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg622446
    Datum24.04.2010 17:5548256 x gelesen
    Hallo Forum, Hallo Lothar,

    Geschrieben von Lothar Reicheneckereine weitere aber sicherlich komplizierte Lösung ist die Änderung Eures Bay.Feuerwehrgesetzes.
    In BaWü ist das ganze nämlich kein Problem.
    Guck unter § 18 FwG-BaWü: Sondervermögen für die Kameradschaftspflege:
    http://www.lfs-bw.de/servlet/PB/menu/1293613/index.html
    Und trotzdem ist auch in diesem Bundesland nicht alles Gold was glänzt!
    Wie sieht es in vielen Feuerwehren mit der Aufstellung eines Wirtschaftsplanes aus?

    Ich weis von Feuerwehren / FW- Abteilungen, da wurde der Gemeinde nicht die Höhe des "Kameradschaftsvermögens" (Sondereigentum der Gemeinde!) noch ein Wirtschaftsplan zur Verfügung gestellt.

    Ist aber nicht mein Problem.

    Gruß
    Michael


    Auch schlechter Ruf verpflichtet

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 622476
    Datum24.04.2010 21:0148298 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M@yerAchtung: das ist eine Baden-Württembergsiche Besonderheit. Das läuft über das Sondervermögen.

    Alternative:

    S 13, Mustersatzung Feuerwehr

    Wobei ich mir nicht helfen kann das dieser Part SEHR schwammig formuliert ist.


    Grüße, BeschFl

    für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

    "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius)

    "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy)

    Ich bin ein Freund der klaren Worte

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    AutorUwe 8S., Bürstadt / Hessen622497
    Datum25.04.2010 09:3248201 x gelesen
    Geschrieben von Bernd SchallerDie Auflösung geht m W n ganz einfach per Mitgliederbeschluß auf einer eigens dafür anberaumten Dienstversammlung.

    Zitat editiert: Dienstversammlung hervorgehoben

    Ich persönlich würde die Dienstversammlung (Versammlung vom Leiter der Feuerwehr einberufen und Fehlen nur bei guter Entschuldigung möglich) eher als Veranstaltung der Feuerwehr und nicht als Veranstaltung des Vereins zur Förderung des Feuerwehrwesens der Gemeinde xy ansehen. Der Verein könnte zu einer Versammlung einladen - ohne Anspruch darauf zu haben, seine Mitglieder herbeizuzitieren.

    MfG/MkG Uwe S.


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    AutorLoth8ar 8R., Pliezhausen / Ba-Wü622561
    Datum25.04.2010 22:0948191 x gelesen
    Hallo Michael,


    Geschrieben von Michael BayerIch weis von Feuerwehren / FW- Abteilungen, da wurde der Gemeinde nicht die Höhe des "Kameradschaftsvermögens" (Sondereigentum der Gemeinde!) noch ein Wirtschaftsplan zur Verfügung gestellt.

    Normalerweise erfolgt die Info über den Kassenstand doch bei der jährlichen Hauptversammlung (incl. Kassenprüfung und Entlastung des Kassiers). Da ist dann i.d.R. auch der Bürgermeister dabei. Das sollte eigentlich reichen.

    Beim Wirtschaftsplan gebe ich Dir recht. Ist halt schwierig und auch m.E. nicht legal, Geld zu verplanen, das noch nicht in der Kasse ist.

    Gruß
    Lothar Reichenecker
    P.S.: Grüsse an den Kommandanten Berthold


    Wir ertrinken in Informationen und hungern nach Wissen

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    AutorUwe 8S., Bürstadt / Hessen622570
    Datum25.04.2010 23:1148114 x gelesen
    Geschrieben von Lothar ReicheneckerBeim Wirtschaftsplan gebe ich Dir recht. Ist halt schwierig und auch m.E. nicht legal, Geld zu verplanen, das noch nicht in der Kasse ist.

    Wenn ich das richtig mitbekommen habe, dann gibt es Gemeinden, die im Haushalt für das jeweils nächste Jahr schon die Einnahmen von Blitzern und Tickets fürs Falschparken einplanen. Dabei könnten spontan von heute auf morgen doch auf einmal alle Autofahrer vorbildliche Engelchen werden ... . Sind diese Haushalte jetzt alle nicht legal?

    MfG/MkG Uwe S.


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     22.04.2010 18:00 Stev7e G7., München
     22.04.2010 18:04 Diet7mar7 R.7, Essen
     22.04.2010 18:23 ., Bremervörde
     22.04.2010 18:27 Jan 7A., Wilster
     22.04.2010 18:31 Thom7as 7K., Hermeskeil
     22.04.2010 18:35 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     22.04.2010 18:48 Alex7and7er 7G., Neunkirchen-Seelscheid
     22.04.2010 18:53 ., Bad Hersfeld
     22.04.2010 18:57 Alex7and7er 7G., Neunkirchen-Seelscheid
     22.04.2010 18:59 ., Bad Hersfeld
     22.04.2010 19:15 Ingo7 H.7, Vockenhausen
     22.04.2010 19:33 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     22.04.2010 19:17 Ingo7 H.7, Vockenhausen
     22.04.2010 21:26 Chri7sti7an 7B., Neuenhaus
     22.04.2010 18:31 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     22.04.2010 18:56 ., Bad Hersfeld
     22.04.2010 18:56 Pete7r L7., Frankenberg
     22.04.2010 19:08 ., Bad Hersfeld
     22.04.2010 19:09 Stev7e G7., München
     22.04.2010 19:14 ., Bad Hersfeld
     22.04.2010 19:26 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     22.04.2010 21:25 Diet7mar7 R.7, Essen
     22.04.2010 19:58 Pete7r L7., Frankenberg
     22.04.2010 19:30 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     22.04.2010 20:06 Pete7r L7., Frankenberg
     22.04.2010 21:36 Chri7sti7an 7B., Neuenhaus
     22.04.2010 22:02 Pete7r L7., Frankenberg
     23.04.2010 08:24 Chri7sti7an 7B., Neuenhaus
     22.04.2010 20:12 ., Wüstenrot
     22.04.2010 21:17 Mark7us 7K., Schramberg
     22.04.2010 22:42 Jürg7en 7M., Weinstadt
     24.04.2010 21:01 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     23.04.2010 06:03 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     23.04.2010 08:16 ., Castrop-Rauxel
     23.04.2010 11:51 Anto7n K7., Mühlhausen
     23.04.2010 12:09 Jürg7en 7M., Weinstadt
     23.04.2010 13:30 ., Castrop-Rauxel
     23.04.2010 13:45 ., Bad Hersfeld
     23.04.2010 08:29 Bern7d S7., Münchberg-Mechlenreuth
     23.04.2010 08:44 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     23.04.2010 08:51 Holg7er 7E., Hofheim
     23.04.2010 10:39 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Troisdorf
     23.04.2010 10:51 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
     23.04.2010 11:58 Anto7n K7., Mühlhausen
     23.04.2010 12:55 Holg7er 7E., Hofheim
     23.04.2010 13:54 Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS
     23.04.2010 19:26 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Troisdorf
     23.04.2010 12:14 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     23.04.2010 15:00 Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS
     23.04.2010 08:53 Seba7sti7an 7B., Waldbreitbach
     23.04.2010 09:32 Loth7ar 7R., Pliezhausen
     23.04.2010 09:00 Tim 7K., Hohenahr
     23.04.2010 09:33 Bern7d S7., Münchberg-Mechlenreuth
     23.04.2010 09:36 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     23.04.2010 09:44 Bern7d S7., Münchberg-Mechlenreuth
     23.04.2010 09:46 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     23.04.2010 09:54 Bern7d S7., Münchberg-Mechlenreuth
     23.04.2010 09:56 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     23.04.2010 09:48 Holg7er 7E., Hofheim
     23.04.2010 09:52 Bern7d S7., Münchberg-Mechlenreuth
     23.04.2010 09:53 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     23.04.2010 09:58 Holg7er 7E., Hofheim
     23.04.2010 10:08 Bern7d S7., Münchberg-Mechlenreuth
     25.04.2010 09:32 Uwe 7S., Bürstadt
     23.04.2010 09:24 Loth7ar 7R., Pliezhausen
     23.04.2010 09:31 Jürg7en 7M., Weinstadt
     23.04.2010 09:41 Loth7ar 7R., Pliezhausen
     23.04.2010 11:48 ., Bad Hersfeld
     23.04.2010 09:33 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     24.04.2010 17:55 Mich7ael7 B.7, Münsingen
     25.04.2010 22:09 Loth7ar 7R., Pliezhausen
     25.04.2010 23:11 Uwe 7S., Bürstadt
     23.04.2010 14:24 Jako7b T7., Bischheim
     23.04.2010 14:30 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
     23.04.2010 14:39 Mitj7a S7., Pinneberg
     23.04.2010 15:12 Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS
     23.04.2010 15:18 Mitj7a S7., Pinneberg
     23.04.2010 16:25 ., Bad Hersfeld
     23.04.2010 14:34 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     23.04.2010 15:14 Jako7b T7., Bischheim
     23.04.2010 16:37 ., Bad Hersfeld
     23.04.2010 19:01 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     23.04.2010 16:32 ., Bad Hersfeld
     23.04.2010 18:00 Anto7n K7., Mühlhausen
     23.04.2010 19:01 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
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