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Thema | Verkürzung des Wehrdienstes, Verkürzung Verpflichtungszeit bei FW ??? | 24 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Infos: | |||||
Autor | Dani8el 8L., Wetter (Ruhr) / NRW | 630765 | |||
Datum | 23.06.2010 10:00 | 11582 x gelesen | |||
Hallo zusammen, wurde jetzt auch die Verpflichtungszeit (6Jahre) für Ersatzdienstleistene bei der Feuerwehr gekürzt? gruß | |||||
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Autor | Davi8d H8., Niederkrüchten / NRW | 630769 | |||
Datum | 23.06.2010 10:14 | 8981 x gelesen | |||
Nach dem Gesetzesentwurf des Bundestages: Entwurf ist die Änderung im Wehrpflichtgesetz (S. 2 Nr.6) und Zivildienstgesetz (S.6 Nr. 5) auf vier Jahre drin. Informationen wie sich das auf die Leute auswirkt, die sich nach bisherigem Recht verpflichtet haben findest du auf S. 8 §81 V "Don't face a problem - burn it!" - Fahrenheit 451 | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 630780 | |||
Datum | 23.06.2010 11:01 | 8754 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel LinkHallo zusammen, wenn die Wehrpflicht ausgesetzt wird, dürfte das für den Ersatzdienst das gleiche bedeuten... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Dani8el 8L., Wetter (Ruhr) / NRW | 630783 | |||
Datum | 23.06.2010 11:16 | 8413 x gelesen | |||
danke für die Antworten! | |||||
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Autor | Flor8ian8 F.8, Dachau bei München / Bayern | 630793 | |||
Datum | 23.06.2010 12:16 | 8234 x gelesen | |||
Hallo Daniel, bei mir war es so. Hat sich der Wehrdienst verkürzt, wurde auch die Zeit der Freigestellten angepasst. Schöne Grüße Florian Dies ist meine PERSÖNLICHE Meinung! Hier gehts zu meinem Feuerwehr-Blog. | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 630795 | |||
Datum | 23.06.2010 12:45 | 8228 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Florian Fastner Hat sich der Wehrdienst verkürzt, wurde auch die Zeit der Freigestellten angepasst. das wurde in der Vergangenheit bei jeder Verkürzung entsprechend auch gemacht. Also z.B. als W15 ( = 10 Jahre KatS ) verkürzt wurde hat sich das auch auf die Verpflichtungszeit ausgewirkt. Das hat in der Regel zur Folge das eine Anzahl von Helfer "plötzlich" aus der Verpflichtung rausfallen. Wenn dann da viele dabei sind die nur wegen der Verpflichtung dabei sind kann das für die jeweilige Einheit schon einen empfinglichen Aderlass bedeuten. Das war gerade damals als die 10 Jahre verkürzt wurden häufig der Fall. Da war der Anteil derer die den KatS-Dienst (fast) nur wegen dem Entfallen des Grundwehrdienstes gemacht haben noch relativ hoch. Die waren dann recht schnell weg. Heute ist durch die aktuelle "Wehrgerechtigkeit" meiner Ansicht nach der Anteil derer die den Dienst überwiegend aus anderen Motiven leisten höher. Da dürften auch nach dem Wegfall der Verpflichtung mehr bei der Stange bleiben. MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 630796 | |||
Datum | 23.06.2010 13:02 | 8400 x gelesen | |||
Geschrieben von David HochstratInformationen wie sich das auf die Leute auswirkt, die sich nach bisherigem Recht verpflichtet haben findest du auf S. 8 §81 V Geht es nur mir so, oder kommt da noch dem einen oder anderen Leser der § 81 Abs. 5 des von David verlinkten Dokuments komisch vor? Mir war nicht bekannt, dass die Freistellung von der Pflicht Grundwehdienst zu leisten für Personal das sich im ZS verpflichtet hat mit der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer einher geht... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 630802 | |||
Datum | 23.06.2010 13:44 | 7943 x gelesen | |||
Hallo, geschrieben von Ulrich Cimolino: wenn die Wehrpflicht ausgesetzt wird, dürfte das für den Ersatzdienst das gleiche bedeuten... Dazu passend und aktuell bei SPON grade ganz oben: Antreten zum Abhängen - Die große Leere. Gruß Daniel | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 630807 | |||
Datum | 23.06.2010 14:25 | 8137 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerMir war nicht bekannt, dass die Freistellung von der Pflicht Grundwehdienst zu leisten für Personal das sich im ZS verpflichtet hat mit der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer einher geht... War bei mir nicht so, eher im Gegenteil mit der Freistellung wurde man nur während der Freistellung vom Wehrdienst befreit. Hätte rein rechtlich die Folge, das beim Ausbruch eines Krieges man mich trotzdem einziehen könnte. Gruß Thomas PS Ist aber praktisch sehr schwer, weil Alter und nicht mal gemustert;-) Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 630848 | |||
Datum | 23.06.2010 19:41 | 7888 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas EdelmannWar bei mir nicht so, eher im Gegenteil mit der Freistellung wurde man nur während der Freistellung vom Wehrdienst befreit. Nicht mal vom Wehrdienst, sondern nur von der Pflicht den Grundwehrdienst (d.h. je nach Jahrgang 18, 15, 12, 10, 9 oder jetzt 6 Monate) zu leisten. Wehrpflichtig blieb man in vollem Umfang, was ja in Folge das bedeutet, das Du hier wieder gegeben hast: Geschrieben von Thomas Edelmann Hätte rein rechtlich die Folge, das beim Ausbruch eines Krieges man mich trotzdem einziehen könnte. Geschrieben von Thomas Edelmann PS Ist aber praktisch sehr schwer, weil Alter und nicht mal gemustert;-) Zum Minen suchen reicht es immer... ;-) Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Jens8 M.8, z.Zt. Köln / NRW | 630849 | |||
Datum | 23.06.2010 19:45 | 8400 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Christian Fischer Geht es nur mir so, oder kommt da noch dem einen oder anderen Leser der § 81 Abs. 5 des von David verlinkten Dokuments komisch vor? Da hast du etwas falsch verstanden! Es gibt ZWEI verschiedene Gruppen von freigestellten Helfern im KatS für die genau genommen zwei verschiedene Regelungen gelten, welche aber FAST identisch sind! Es gibt freigestellte Helfer die der Wehrdienstüberwachung unterliegen. Für diese erlischt nach der Mindestverpflichtungszeit die Pflicht Grundwehrdienst zu leisten. Nach wegfall der Freistellung könnten diese aber wieder zum Kriegseinsatz (oder auch Wehrübungen) einberufen werden. Und es gibt freigestellte Helfer welche anerkannte Kriegsdienstverweigerer sind. Diese haben vor oder während ihrer Freistellung eine Erklärung abgegeben in der sie den Dienst mit der Waffe verweigern, welche anerkannt worden ist. Für diese erlischt nach ableisten der Mindestverpflichtungszeit die Pflicht Wehrersatzdienst (Zivildienst - KatS ist KEIN Wehrersatzdienst!) zu leisten. Nach wegfall der Freistellung können diese im "Kriegsfall" aber jederzeit wieder zum unbefristeten Zivildienst einberufen werden. Diese muss man immer getrennt betrachten. Der von dir monierte Paragraf bezieht sich nun nur auf die zweite Gruppe und soll nur bedeuten das für diese Gruppe Sinngemäß dasselbe gelten soll wie für die Gruppe ohne KDV Antrag, ohne das dies in allen Einzelfällen explizit wiederholt werden muss. Falls jemand also sich im KatS verpflichtet und KEINE KDV Erklärung abgegeben hat, so hat diese Regelung für Ihn überhaupt nichts zu bedeuten. Diese juristische Feinheit war "damals" gar nicht so unwichtig! Es gab mal Zeiten da waren die Zahlen wieviele Männer sich pro Jahrgang freistellen lassen durften stark reglementiert und diese Grenzen wurden regelmäßig erreicht! So mussten durchaus Freistellungswillige abgewiesen werden. Die KDV vielen aber NICHT unter diese Reglementierung, so das man, sofern man es wusste, sich nach ablehnung des Freiatellungsantrages nur als Kriegsdienstverweigerer melden musste um unmittelbar nach der Anerkennung sich doch noch freistellen lassen zu können! MfG Jens | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 630878 | |||
Datum | 24.06.2010 08:40 | 7683 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerZum Minen suchen reicht es immer... ;-) Die sind doch mittlerweile verboten oder? :-) Außerdem gibt es dafür doch geeignetes Großgerät wie hier Keiler Wobei mit so einem Teil durchs Gelände fahren ist bestimmt auch nicht schlecht:-)) Gruß Thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 630879 | |||
Datum | 24.06.2010 08:47 | 7478 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas EdelmannWobei mit so einem Teil durchs Gelände fahren ist bestimmt auch nicht schlecht:-)) Ja , aber du kommst nicht weit :-) Seinerzeits M 48 Kampfpanzer 1100 liter auf 100km Gott zum Gruße Klaus „Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann!“ Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's | |||||
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Autor | Adri8an 8R., Bergrheinfeld/Wuppertal / Bayern | 640591 | |||
Datum | 18.08.2010 16:52 | 6641 x gelesen | |||
Moin, bei FwNetz gerade diese Meldung gelesen, aus der ich nicht ganz schlau werde. 1. finde ich im bei juris online stehenden Gesetz keinen § 53? 2. kann das wirklich "oder später" heißen? Ergibt für mich irgendwie keinen Sinn... Kann jemand Licht ins Dunkel bringen? mkG Adrian Ridder Take Care, Be Careful, Stay Safe! deutscher Teil von firetactics.com atemschutzunfaelle.eu "Die Grenze der Zurechnung ist erreicht, wenn sich der Rettungsversuch von vornherein als sinnlos oder mit offensichtlich unverhältnismäßigen Wagnissen verbunden und damit als offensichtlich unvernünftig darstellt. Dies ist der Fall, wenn die Risikofaktoren in einer objektivierten ex-ante-Betrachtung so gewichtig sind, dass auch unter angemessener Berücksichtigung der psychischen Drucksituation der Rettungskräfte deutlich ist, dass die (weitere) Durchführung der Rettungsaktion zu einem gänzlich unvertretbaren Risiko für Leib und Leben der Retter führt." OLG Stuttgart zum Unfall Tübingen | |||||
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Autor | Oliv8er 8M., München / Bayern | 640595 | |||
Datum | 18.08.2010 17:08 | 6519 x gelesen | |||
Dem Wehrpflichtgesetz wird ein neuer § 53 mit den Übergangsregelungen hinzugefügt. Wer zum genannten Datum oder später eine Verpflichtungszeit von vier Jahren abgeleistet haben wird, kann auf Antrag aus der Verpflichtung entlassen werden, ohne Grundwehrdienst leisten zu müssen. Quelle: Wehrrecht-Änderungsgesetz, http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/019/1701953.pdf (Gesetzentwurf) | |||||
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Autor | Adri8an 8R., Bergrheinfeld/Wuppertal / Bayern | 640604 | |||
Datum | 18.08.2010 18:02 | 6322 x gelesen | |||
Ok, und wer kann mir die Logik hinter dieser Stichtagesregelung erläutern? Leute, die später ihre 4 Jahre vollhaben, dürfen frühzeitig entlassen werden, andere die ihre 4 Jahre vor dem Stichtag fertig haben müssen die vollen 6 Jahre abreißen...irgendwo erkenn ich den Sinn dahinter noch nicht? mkG Adrian Ridder Take Care, Be Careful, Stay Safe! deutscher Teil von firetactics.com atemschutzunfaelle.eu "Die Grenze der Zurechnung ist erreicht, wenn sich der Rettungsversuch von vornherein als sinnlos oder mit offensichtlich unverhältnismäßigen Wagnissen verbunden und damit als offensichtlich unvernünftig darstellt. Dies ist der Fall, wenn die Risikofaktoren in einer objektivierten ex-ante-Betrachtung so gewichtig sind, dass auch unter angemessener Berücksichtigung der psychischen Drucksituation der Rettungskräfte deutlich ist, dass die (weitere) Durchführung der Rettungsaktion zu einem gänzlich unvertretbaren Risiko für Leib und Leben der Retter führt." OLG Stuttgart zum Unfall Tübingen | |||||
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Autor | Joch8en 8P., Edingen-Neckarhausen / Baden-Württemberg | 640608 | |||
Datum | 18.08.2010 18:09 | 6299 x gelesen | |||
Geschrieben von Adrian RidderLeute, die später ihre 4 Jahre vollhaben, dürfen frühzeitig entlassen werden, andere die ihre 4 Jahre vor dem Stichtag fertig haben müssen die vollen 6 Jahre abreißen...irgendwo erkenn ich den Sinn dahinter noch nicht? Danach sind Helfer, die sich nach alter Rechtslage zu einer sechsjährigen Mitwirkung verpflichtet haben, auf einen entsprechenden Antrag hin aus der Verpflichtung zu entlassen, wenn sie am 30.11.2010 oder später die neu vorgesehene vierjährige Mitwirkungsdauer erbracht haben. Ab dem 30.11.2010 kann jeder auf Antrag entlassen werden, wenn er dann seine 4 Jahre voll hat, also eventuell auch schon 5 oder 5 1/2 Jahre auf dem Buckel hat. Was nicht geht, ist sich VORZEITIG zu verabschieden. Wer am 30.10. seine 4 Jahre voll hat MUSS noch bis zum Stichtag weitermachen - er muss aber nicht seine 6 Jahre voll ableisten (kann es aber). Jochen Hier bin ich "zu Hause": http://www.FF-Friedrichsfeld.de Hier im Forum vertrete ich aber immer MEINE EIGENE Meinung. | |||||
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Autor | Adri8an 8R., Bergrheinfeld/Wuppertal / Bayern | 640613 | |||
Datum | 18.08.2010 18:16 | 6410 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Jochen Petzinger Ab dem 30.11.2010 kann jeder auf Antrag entlassen werden, wenn er dann seine 4 Jahre voll hat, also eventuell auch schon 5 oder 5 1/2 Jahre auf dem Buckel hat. DAs hatte ich auch gehofft ;-) Wenn ich aber den Wortlaut der Mitteilung lesen, könnte man es so verstehen, dass eben nur vorzeitig entlassen kann, wer zum oder NACH dem Stichtag die 4 Jahre vollhat, aber nicht, wer vorher...vielleicht interpretier ich auch einfach nur zu viel rein... Hat nicht jemand grad die Zeit und Muße mal bei seinem Kreiswehrersatzamt anzufragen? ;-) mkG Adrian Ridder Take Care, Be Careful, Stay Safe! deutscher Teil von firetactics.com atemschutzunfaelle.eu "Die Grenze der Zurechnung ist erreicht, wenn sich der Rettungsversuch von vornherein als sinnlos oder mit offensichtlich unverhältnismäßigen Wagnissen verbunden und damit als offensichtlich unvernünftig darstellt. Dies ist der Fall, wenn die Risikofaktoren in einer objektivierten ex-ante-Betrachtung so gewichtig sind, dass auch unter angemessener Berücksichtigung der psychischen Drucksituation der Rettungskräfte deutlich ist, dass die (weitere) Durchführung der Rettungsaktion zu einem gänzlich unvertretbaren Risiko für Leib und Leben der Retter führt." OLG Stuttgart zum Unfall Tübingen | |||||
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Autor | Joch8en 8P., Edingen-Neckarhausen / Baden-Württemberg | 640622 | |||
Datum | 18.08.2010 18:59 | 6391 x gelesen | |||
Geschrieben von Adrian RidderDAs hatte ich auch gehofft ;-) Ich weiß, dass es bei der Verkürzung auf 6 Jahre (2002?) genau so war. Ich selbst hab die 6 Jahre zwar erst nach dem Stichtag voll gemacht, meine älteren Kameraden wurde aber auch in die "totale Freiwilligkeit" entlassen. Grundsätzlich hast Du die 4 Jahre auch voll, wenn du 5 "an der Backe" hast. Insofern wirst Du da zu viel hinein interpretieren. :-) Mal sehen ob ich unsere Dame in der Verwaltung dieser Tage kriege. Die Frage werden mir bei der nächsten Übung nämlich sicherlich zwei / drei stellen (und auch ob sie selbst tätig werden müssen, oder unsere Verwaltung hier von alleine tätig wird). Jochen Hier bin ich "zu Hause": http://www.FF-Friedrichsfeld.de Hier im Forum vertrete ich aber immer MEINE EIGENE Meinung. | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 640624 | |||
Datum | 18.08.2010 19:06 | 6314 x gelesen | |||
Geschrieben von Jochen Petzingerund auch ob sie selbst tätig werden müssen, oder unsere Verwaltung hier von alleine tätig wird Bei mir als Ersatzdienstler mit vorheriger Verweigerung kam die "frohe Botschaft" direkt aus Köln, adressiert an die Gemeinde. Von dort ging mir eine Kopie zur Kenntnisnahme zu. Gleichzeitig war ein Hinweis drin, dass ich, wenn ich nicht bis zum soundsovielten Einspruch erhebe weiterhin im KatS tätig bin. Bin ich jetzt wohl, habe aber weder zuvor noch danach etwas von meiner KatS-Verpflichtung bemerkt. Ich bin quasi der Schläfer unter den KatSchützern und rolle dann, wenn alle Stricke reissen das Feld von hinten auf. ;-) Gruß, Markus Aus meiner Sicht könnte es dem Einen oder Anderen nicht schaden dass man ihm sagt dass er schlicht und einfach dumm ist, statt ihn bloß nicht auszugrenzen. J. Mäschle, Forums-Philosoph | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 640625 | |||
Datum | 18.08.2010 19:10 | 6435 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus WeberIch bin quasi der Schläfer unter den KatSchützern und rolle dann, wenn alle Stricke reissen das Feld von hinten auf. ;-) Kennwort per Radiodurchsage: "roter glis glis" ... ;-) ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Jan-8H. 8L., Hilter a.T.W. / Niedersachsen | 640626 | |||
Datum | 18.08.2010 19:12 | 6284 x gelesen | |||
Mitmenschen (ich nenne sie bewusst Mitmenschen) die nur in der Feuerwehr sind um nicht zur Bundeswehr oder Zivildienst zu müssen, glänzen meistens durch unzureichende Motivation. Daher denke ich werden wir entweder von diesen Laster der unmotivierten Drückebergern vorzeitig erlöst, oder haben es geschafft aus diesen Drückbergern motivierte Kameraden zu machen. Sicherlich werden einigen Organisation damit zu knacken haben das der Nachschub an frischen Kameraden/Mitglliedern versiegt, oder der Bedarf größer wird. Meine persönliche Meinung ist, das wir in den Feuerwehren doch recht wenige Kameraden haben die nur in der FW sind um nach 6 bzw. demnächst 4 Jahren das Handtuch werfen. Weil wir es entweder schaffen diese Kameraden durch interessante Technik, Kameradschaft, Geselligkeit und gute Ausbildung (um nur ein paar zu nennen) umzustimmen. Oder wir diese "falschen" Fünfziger von Anfang an entlarven. Dies alles ist vielleicht provokativ aber meine private Meinung mkG Jan-H. Lüne | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 640629 | |||
Datum | 18.08.2010 19:27 | 6309 x gelesen | |||
Geschrieben von Jan-H. LüneMitmenschen (ich nenne sie bewusst Mitmenschen) die nur in der Feuerwehr sind um nicht zur Bundeswehr oder Zivildienst zu müssen, glänzen meistens durch unzureichende Motivation. Die Frage ist jedoch auch immer welche Motivation man als Wehr erwartet. Mir persönlich reicht es aus, wenn diese Kräfte an den angesetzten Aus- und Fortbildungen teilnehmen sowie am Einsatzdienst teilnehmen und dabei die ihnen dabei übertragenen Aufgaben wahrnehmen. Mir ist sch...egal ob sie dieses mit großer Freude tun - Hauptsache sie tun es. MkG Marc | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 640661 | |||
Datum | 18.08.2010 23:12 | 6200 x gelesen | |||
Hallo Forum, Hallo Marc, Geschrieben von Marc Dickey Mir persönlich reicht es aus, wenn diese Kräfte an den angesetzten Aus- und Fortbildungen teilnehmen sowie am Einsatzdienst teilnehmen und dabei die ihnen dabei übertragenen Aufgaben wahrnehmenWobei ich der Meinung bin, teilnehmen ist deutlich mehr wie anwesend sein! Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | |||||
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