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ThemaVerkürzung des Wehrdienstes, Verkürzung Verpflichtungszeit bei FW ???24 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
Infos:
  • Wehrrechtsänderungsgesetz 2010: Auswirkungen auf die freigestellten Helfer für den Zivil- und Katastrophenschutz
  •  
    AutorDani8el 8L., Wetter (Ruhr) / NRW630765
    Datum23.06.2010 10:0011582 x gelesen
    Hallo zusammen,

    wurde jetzt auch die Verpflichtungszeit (6Jahre) für Ersatzdienstleistene bei der Feuerwehr gekürzt?

    gruß


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    AutorDavi8d H8., Niederkrüchten / NRW630769
    Datum23.06.2010 10:148981 x gelesen
    Nach dem Gesetzesentwurf des Bundestages: Entwurf

    ist die Änderung im Wehrpflichtgesetz (S. 2 Nr.6) und Zivildienstgesetz (S.6 Nr. 5) auf vier Jahre drin.
    Informationen wie sich das auf die Leute auswirkt, die sich nach bisherigem Recht verpflichtet haben findest du auf S. 8 §81 V


    "Don't face a problem - burn it!" - Fahrenheit 451

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW630780
    Datum23.06.2010 11:018754 x gelesen
    Geschrieben von Daniel LinkHallo zusammen,

    wurde jetzt auch die Verpflichtungszeit (6Jahre) für Ersatzdienstleistene bei der Feuerwehr gekürzt?


    wenn die Wehrpflicht ausgesetzt wird, dürfte das für den Ersatzdienst das gleiche bedeuten...


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorDani8el 8L., Wetter (Ruhr) / NRW630783
    Datum23.06.2010 11:168413 x gelesen
    danke für die Antworten!


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    AutorFlor8ian8 F.8, Dachau bei München / Bayern630793
    Datum23.06.2010 12:168234 x gelesen
    Hallo Daniel,

    bei mir war es so. Hat sich der Wehrdienst verkürzt, wurde auch die Zeit der Freigestellten angepasst.


    Schöne Grüße

    Florian


    Dies ist meine PERSÖNLICHE Meinung!

    Hier gehts zu meinem Feuerwehr-Blog.

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg630795
    Datum23.06.2010 12:458228 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Florian FastnerHat sich der Wehrdienst verkürzt, wurde auch die Zeit der Freigestellten angepasst.
    das wurde in der Vergangenheit bei jeder Verkürzung entsprechend auch gemacht.

    Also z.B. als W15 ( = 10 Jahre KatS ) verkürzt wurde hat sich das auch auf die Verpflichtungszeit ausgewirkt. Das hat in der Regel zur Folge das eine Anzahl von Helfer "plötzlich" aus der Verpflichtung rausfallen. Wenn dann da viele dabei sind die nur wegen der Verpflichtung dabei sind kann das für die jeweilige Einheit schon einen empfinglichen Aderlass bedeuten.

    Das war gerade damals als die 10 Jahre verkürzt wurden häufig der Fall. Da war der Anteil derer die den KatS-Dienst (fast) nur wegen dem Entfallen des Grundwehrdienstes gemacht haben noch relativ hoch. Die waren dann recht schnell weg.

    Heute ist durch die aktuelle "Wehrgerechtigkeit" meiner Ansicht nach der Anteil derer die den Dienst überwiegend aus anderen Motiven leisten höher. Da dürften auch nach dem Wegfall der Verpflichtung mehr bei der Stange bleiben.


    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg630796
    Datum23.06.2010 13:028400 x gelesen
    Geschrieben von David HochstratInformationen wie sich das auf die Leute auswirkt, die sich nach bisherigem Recht verpflichtet haben findest du auf S. 8 §81 V

    Geht es nur mir so, oder kommt da noch dem einen oder anderen Leser der § 81 Abs. 5 des von David verlinkten Dokuments komisch vor?
    Mir war nicht bekannt, dass die Freistellung von der Pflicht Grundwehdienst zu leisten für Personal das sich im ZS verpflichtet hat mit der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer einher geht...


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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    AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen630802
    Datum23.06.2010 13:447943 x gelesen
    Hallo,

    geschrieben von Ulrich Cimolino:
    wenn die Wehrpflicht ausgesetzt wird, dürfte das für den Ersatzdienst das gleiche bedeuten...
    Dazu passend und aktuell bei SPON grade ganz oben: Antreten zum Abhängen - Die große Leere.


    Gruß

    Daniel


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    AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW630807
    Datum23.06.2010 14:258137 x gelesen
    Geschrieben von Christian FischerMir war nicht bekannt, dass die Freistellung von der Pflicht Grundwehdienst zu leisten für Personal das sich im ZS verpflichtet hat mit der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer einher geht...

    War bei mir nicht so, eher im Gegenteil mit der Freistellung wurde man nur während der Freistellung vom Wehrdienst befreit.
    Hätte rein rechtlich die Folge, das beim Ausbruch eines Krieges man mich trotzdem einziehen könnte.

    Gruß

    Thomas

    PS Ist aber praktisch sehr schwer, weil Alter und nicht mal gemustert;-)


    Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
    Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg630848
    Datum23.06.2010 19:417888 x gelesen
    Geschrieben von Thomas EdelmannWar bei mir nicht so, eher im Gegenteil mit der Freistellung wurde man nur während der Freistellung vom Wehrdienst befreit.

    Nicht mal vom Wehrdienst, sondern nur von der Pflicht den Grundwehrdienst (d.h. je nach Jahrgang 18, 15, 12, 10, 9 oder jetzt 6 Monate) zu leisten.
    Wehrpflichtig blieb man in vollem Umfang, was ja in Folge das bedeutet, das Du hier wieder gegeben hast:

    Geschrieben von Thomas EdelmannHätte rein rechtlich die Folge, das beim Ausbruch eines Krieges man mich trotzdem einziehen könnte.



    Geschrieben von Thomas EdelmannPS Ist aber praktisch sehr schwer, weil Alter und nicht mal gemustert;-)


    Zum Minen suchen reicht es immer... ;-)


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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    AutorJens8 M.8, z.Zt. Köln / NRW630849
    Datum23.06.2010 19:458400 x gelesen
    Hi,

    Geschrieben von Christian Fischer Geht es nur mir so, oder kommt da noch dem einen oder anderen Leser der § 81 Abs. 5 des von David verlinkten Dokuments komisch vor?
    Mir war nicht bekannt, dass die Freistellung von der Pflicht Grundwehdienst zu leisten für Personal das sich im ZS verpflichtet hat mit der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer einher geht...


    Da hast du etwas falsch verstanden!
    Es gibt ZWEI verschiedene Gruppen von freigestellten Helfern im KatS für die genau genommen zwei verschiedene Regelungen gelten, welche aber FAST identisch sind!

    Es gibt freigestellte Helfer die der Wehrdienstüberwachung unterliegen. Für diese erlischt nach der Mindestverpflichtungszeit die Pflicht Grundwehrdienst zu leisten. Nach wegfall der Freistellung könnten diese aber wieder zum Kriegseinsatz (oder auch Wehrübungen) einberufen werden.

    Und es gibt freigestellte Helfer welche anerkannte Kriegsdienstverweigerer sind. Diese haben vor oder während ihrer Freistellung eine Erklärung abgegeben in der sie den Dienst mit der Waffe verweigern, welche anerkannt worden ist. Für diese erlischt nach ableisten der Mindestverpflichtungszeit die Pflicht Wehrersatzdienst (Zivildienst - KatS ist KEIN Wehrersatzdienst!) zu leisten. Nach wegfall der Freistellung können diese im "Kriegsfall" aber jederzeit wieder zum unbefristeten Zivildienst einberufen werden.

    Diese muss man immer getrennt betrachten.
    Der von dir monierte Paragraf bezieht sich nun nur auf die zweite Gruppe und soll nur bedeuten das für diese Gruppe Sinngemäß dasselbe gelten soll wie für die Gruppe ohne KDV Antrag, ohne das dies in allen Einzelfällen explizit wiederholt werden muss.

    Falls jemand also sich im KatS verpflichtet und KEINE KDV Erklärung abgegeben hat, so hat diese Regelung für Ihn überhaupt nichts zu bedeuten.


    Diese juristische Feinheit war "damals" gar nicht so unwichtig! Es gab mal Zeiten da waren die Zahlen wieviele Männer sich pro Jahrgang freistellen lassen durften stark reglementiert und diese Grenzen wurden regelmäßig erreicht! So mussten durchaus Freistellungswillige abgewiesen werden.
    Die KDV vielen aber NICHT unter diese Reglementierung, so das man, sofern man es wusste, sich nach ablehnung des Freiatellungsantrages nur als Kriegsdienstverweigerer melden musste um unmittelbar nach der Anerkennung sich doch noch freistellen lassen zu können!


    MfG
    Jens


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    AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW630878
    Datum24.06.2010 08:407683 x gelesen
    Geschrieben von Christian FischerZum Minen suchen reicht es immer... ;-)

    Die sind doch mittlerweile verboten oder? :-)
    Außerdem gibt es dafür doch geeignetes Großgerät wie hier Keiler

    Wobei mit so einem Teil durchs Gelände fahren ist bestimmt auch nicht schlecht:-))

    Gruß

    Thomas


    Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
    Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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    AutorKlau8s S8., München / Bayern630879
    Datum24.06.2010 08:477478 x gelesen
    Geschrieben von Thomas EdelmannWobei mit so einem Teil durchs Gelände fahren ist bestimmt auch nicht schlecht:-))


    Ja , aber du kommst nicht weit :-) Seinerzeits M 48 Kampfpanzer 1100 liter auf 100km


    Gott zum Gruße Klaus

    „Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann!“
    Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's

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    AutorAdri8an 8R., Bergrheinfeld/Wuppertal / Bayern640591
    Datum18.08.2010 16:526641 x gelesen
    Moin,

    bei FwNetz gerade diese Meldung gelesen, aus der ich nicht ganz schlau werde.

    1. finde ich im bei juris online stehenden Gesetz keinen § 53?
    2. kann das wirklich "oder später" heißen? Ergibt für mich irgendwie keinen Sinn...

    Kann jemand Licht ins Dunkel bringen?


    mkG
    Adrian Ridder

    Take Care, Be Careful, Stay Safe!

    deutscher Teil von firetactics.com

    atemschutzunfaelle.eu

    "Die Grenze der Zurechnung ist erreicht, wenn sich der Rettungsversuch von vornherein als sinnlos oder mit
    offensichtlich unverhältnismäßigen Wagnissen verbunden und damit als offensichtlich unvernünftig darstellt.
    Dies ist der Fall, wenn die Risikofaktoren in einer objektivierten ex-ante-Betrachtung so gewichtig sind, dass
    auch unter angemessener Berücksichtigung der psychischen Drucksituation der Rettungskräfte deutlich ist,
    dass die (weitere) Durchführung der Rettungsaktion zu einem gänzlich unvertretbaren Risiko für Leib und
    Leben der Retter führt." OLG Stuttgart zum Unfall Tübingen

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    AutorOliv8er 8M., München / Bayern640595
    Datum18.08.2010 17:086519 x gelesen
    Dem Wehrpflichtgesetz wird ein neuer § 53 mit den Übergangsregelungen hinzugefügt. Wer zum genannten Datum oder später eine Verpflichtungszeit von vier Jahren abgeleistet haben wird, kann auf Antrag aus der Verpflichtung entlassen werden, ohne Grundwehrdienst leisten zu müssen. Quelle: Wehrrecht-Änderungsgesetz, http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/019/1701953.pdf (Gesetzentwurf)


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    AutorAdri8an 8R., Bergrheinfeld/Wuppertal / Bayern640604
    Datum18.08.2010 18:026322 x gelesen
    Ok, und wer kann mir die Logik hinter dieser Stichtagesregelung erläutern?

    Leute, die später ihre 4 Jahre vollhaben, dürfen frühzeitig entlassen werden, andere die ihre 4 Jahre vor dem Stichtag fertig haben müssen die vollen 6 Jahre abreißen...irgendwo erkenn ich den Sinn dahinter noch nicht?


    mkG
    Adrian Ridder

    Take Care, Be Careful, Stay Safe!

    deutscher Teil von firetactics.com

    atemschutzunfaelle.eu

    "Die Grenze der Zurechnung ist erreicht, wenn sich der Rettungsversuch von vornherein als sinnlos oder mit
    offensichtlich unverhältnismäßigen Wagnissen verbunden und damit als offensichtlich unvernünftig darstellt.
    Dies ist der Fall, wenn die Risikofaktoren in einer objektivierten ex-ante-Betrachtung so gewichtig sind, dass
    auch unter angemessener Berücksichtigung der psychischen Drucksituation der Rettungskräfte deutlich ist,
    dass die (weitere) Durchführung der Rettungsaktion zu einem gänzlich unvertretbaren Risiko für Leib und
    Leben der Retter führt." OLG Stuttgart zum Unfall Tübingen

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    AutorJoch8en 8P., Edingen-Neckarhausen / Baden-Württemberg640608
    Datum18.08.2010 18:096299 x gelesen
    Geschrieben von Adrian RidderLeute, die später ihre 4 Jahre vollhaben, dürfen frühzeitig entlassen werden, andere die ihre 4 Jahre vor dem Stichtag fertig haben müssen die vollen 6 Jahre abreißen...irgendwo erkenn ich den Sinn dahinter noch nicht?

    Danach sind Helfer, die sich nach alter Rechtslage zu einer sechsjährigen Mitwirkung verpflichtet haben, auf einen entsprechenden Antrag hin aus der Verpflichtung zu entlassen, wenn sie am 30.11.2010 oder später die neu vorgesehene vierjährige Mitwirkungsdauer erbracht haben.

    Ab dem 30.11.2010 kann jeder auf Antrag entlassen werden, wenn er dann seine 4 Jahre voll hat, also eventuell auch schon 5 oder 5 1/2 Jahre auf dem Buckel hat.

    Was nicht geht, ist sich VORZEITIG zu verabschieden. Wer am 30.10. seine 4 Jahre voll hat MUSS noch bis zum Stichtag weitermachen - er muss aber nicht seine 6 Jahre voll ableisten (kann es aber).


    Grüße aus Mannem
    Jochen

    Hier bin ich "zu Hause": http://www.FF-Friedrichsfeld.de
    Hier im Forum vertrete ich aber immer MEINE EIGENE Meinung.

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    AutorAdri8an 8R., Bergrheinfeld/Wuppertal / Bayern640613
    Datum18.08.2010 18:166410 x gelesen
    Hi,

    Geschrieben von Jochen PetzingerAb dem 30.11.2010 kann jeder auf Antrag entlassen werden, wenn er dann seine 4 Jahre voll hat, also eventuell auch schon 5 oder 5 1/2 Jahre auf dem Buckel hat.

    DAs hatte ich auch gehofft ;-)

    Wenn ich aber den Wortlaut der Mitteilung lesen, könnte man es so verstehen, dass eben nur vorzeitig entlassen kann, wer zum oder NACH dem Stichtag die 4 Jahre vollhat, aber nicht, wer vorher...vielleicht interpretier ich auch einfach nur zu viel rein...

    Hat nicht jemand grad die Zeit und Muße mal bei seinem Kreiswehrersatzamt anzufragen? ;-)


    mkG
    Adrian Ridder

    Take Care, Be Careful, Stay Safe!

    deutscher Teil von firetactics.com

    atemschutzunfaelle.eu

    "Die Grenze der Zurechnung ist erreicht, wenn sich der Rettungsversuch von vornherein als sinnlos oder mit
    offensichtlich unverhältnismäßigen Wagnissen verbunden und damit als offensichtlich unvernünftig darstellt.
    Dies ist der Fall, wenn die Risikofaktoren in einer objektivierten ex-ante-Betrachtung so gewichtig sind, dass
    auch unter angemessener Berücksichtigung der psychischen Drucksituation der Rettungskräfte deutlich ist,
    dass die (weitere) Durchführung der Rettungsaktion zu einem gänzlich unvertretbaren Risiko für Leib und
    Leben der Retter führt." OLG Stuttgart zum Unfall Tübingen

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    AutorJoch8en 8P., Edingen-Neckarhausen / Baden-Württemberg640622
    Datum18.08.2010 18:596391 x gelesen
    Geschrieben von Adrian RidderDAs hatte ich auch gehofft ;-)

    Ich weiß, dass es bei der Verkürzung auf 6 Jahre (2002?) genau so war. Ich selbst hab die 6 Jahre zwar erst nach dem Stichtag voll gemacht, meine älteren Kameraden wurde aber auch in die "totale Freiwilligkeit" entlassen.

    Grundsätzlich hast Du die 4 Jahre auch voll, wenn du 5 "an der Backe" hast. Insofern wirst Du da zu viel hinein interpretieren. :-)

    Mal sehen ob ich unsere Dame in der Verwaltung dieser Tage kriege. Die Frage werden mir bei der nächsten Übung nämlich sicherlich zwei / drei stellen (und auch ob sie selbst tätig werden müssen, oder unsere Verwaltung hier von alleine tätig wird).


    Grüße aus Mannem
    Jochen

    Hier bin ich "zu Hause": http://www.FF-Friedrichsfeld.de
    Hier im Forum vertrete ich aber immer MEINE EIGENE Meinung.

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    AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg640624
    Datum18.08.2010 19:066314 x gelesen
    Geschrieben von Jochen Petzingerund auch ob sie selbst tätig werden müssen, oder unsere Verwaltung hier von alleine tätig wird

    Bei mir als Ersatzdienstler mit vorheriger Verweigerung kam die "frohe Botschaft" direkt aus Köln, adressiert an die Gemeinde. Von dort ging mir eine Kopie zur Kenntnisnahme zu. Gleichzeitig war ein Hinweis drin, dass ich, wenn ich nicht bis zum soundsovielten Einspruch erhebe weiterhin im KatS tätig bin. Bin ich jetzt wohl, habe aber weder zuvor noch danach etwas von meiner KatS-Verpflichtung bemerkt. Ich bin quasi der Schläfer unter den KatSchützern und rolle dann, wenn alle Stricke reissen das Feld von hinten auf. ;-)

    Gruß,
    Markus


    Aus meiner Sicht könnte es dem Einen oder Anderen nicht schaden dass man ihm sagt dass er schlicht und einfach dumm ist, statt ihn bloß nicht auszugrenzen.

    J. Mäschle, Forums-Philosoph

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW640625
    Datum18.08.2010 19:106435 x gelesen
    Geschrieben von Markus WeberIch bin quasi der Schläfer unter den KatSchützern und rolle dann, wenn alle Stricke reissen das Feld von hinten auf. ;-)

    Kennwort per Radiodurchsage: "roter glis glis" ...

    ;-)


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorJan-8H. 8L., Hilter a.T.W. / Niedersachsen640626
    Datum18.08.2010 19:126284 x gelesen
    Mitmenschen (ich nenne sie bewusst Mitmenschen) die nur in der Feuerwehr sind um nicht zur Bundeswehr oder Zivildienst zu müssen, glänzen meistens durch unzureichende Motivation.

    Daher denke ich werden wir entweder von diesen Laster der unmotivierten Drückebergern vorzeitig erlöst, oder haben es geschafft aus diesen Drückbergern motivierte Kameraden zu machen.

    Sicherlich werden einigen Organisation damit zu knacken haben das der Nachschub an frischen
    Kameraden/Mitglliedern versiegt, oder der Bedarf größer wird.

    Meine persönliche Meinung ist, das wir in den Feuerwehren doch recht wenige Kameraden haben
    die nur in der FW sind um nach 6 bzw. demnächst 4 Jahren das Handtuch werfen.
    Weil wir es entweder schaffen diese Kameraden durch interessante Technik, Kameradschaft, Geselligkeit und gute Ausbildung (um nur ein paar zu nennen) umzustimmen.
    Oder wir diese "falschen" Fünfziger von Anfang an entlarven.

    Dies alles ist vielleicht provokativ aber meine private Meinung

    mkG Jan-H. Lüne


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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen640629
    Datum18.08.2010 19:276309 x gelesen
    Geschrieben von Jan-H. Lüne Mitmenschen (ich nenne sie bewusst Mitmenschen) die nur in der Feuerwehr sind um nicht zur Bundeswehr oder Zivildienst zu müssen, glänzen meistens durch unzureichende Motivation.

    Die Frage ist jedoch auch immer welche Motivation man als Wehr erwartet. Mir persönlich reicht es aus, wenn diese Kräfte an den angesetzten Aus- und Fortbildungen teilnehmen sowie am Einsatzdienst teilnehmen und dabei die ihnen dabei übertragenen Aufgaben wahrnehmen. Mir ist sch...egal ob sie dieses mit großer Freude tun - Hauptsache sie tun es.

    MkG
    Marc


    Mein StatusArtikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg640661
    Datum18.08.2010 23:126200 x gelesen
    Hallo Forum, Hallo Marc,

    Geschrieben von Marc DickeyMir persönlich reicht es aus, wenn diese Kräfte an den angesetzten Aus- und Fortbildungen teilnehmen sowie am Einsatzdienst teilnehmen und dabei die ihnen dabei übertragenen Aufgaben wahrnehmenWobei ich der Meinung bin, teilnehmen ist deutlich mehr wie anwesend sein!

    Gruß
    Michael


    Auch schlechter Ruf verpflichtet

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     23.06.2010 10:00 Dani7el 7L., Wetter (Ruhr)
     23.06.2010 10:14 ., Niederkrüchten
     23.06.2010 13:02 Chri7sti7an 7F., Wernau
     23.06.2010 14:25 Thom7as 7E., Nettetal
     23.06.2010 19:41 Chri7sti7an 7F., Wernau
     24.06.2010 08:40 Thom7as 7E., Nettetal
     24.06.2010 08:47 ., München
     23.06.2010 19:45 Jens7 M.7, z.Zt. Köln
     23.06.2010 11:01 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     23.06.2010 11:16 Dani7el 7L., Wetter (Ruhr)
     23.06.2010 13:44 Dani7el 7R., Peine
     23.06.2010 12:16 Flor7ian7 F.7, Dachau bei München
     23.06.2010 12:45 Jürg7en 7M., Weinstadt
     18.08.2010 16:52 Adri7an 7R., Bergrheinfeld/Wuppertal
     18.08.2010 17:08 Oliv7er 7M., München
     18.08.2010 18:02 Adri7an 7R., Bergrheinfeld/Wuppertal
     18.08.2010 18:09 Joch7en 7P., Edingen-Neckarhausen
     18.08.2010 18:16 Adri7an 7R., Bergrheinfeld/Wuppertal
     18.08.2010 18:59 Joch7en 7P., Edingen-Neckarhausen
     18.08.2010 19:06 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
     18.08.2010 19:10 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     18.08.2010 19:12 Jan-7H. 7L., Hilter a.T.W.
     18.08.2010 19:27 ., Bad Hersfeld
     18.08.2010 23:12 Mich7ael7 B.7, Münsingen
    zurück


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