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Thema | TV-Tipp: 22:00 Uhr ARD Kontraste | 24 Beträge | |||
Rubrik | Rettungsdienst | ||||
Infos: | |||||
Autor | Clau8s K8., Wetzlar / Hessen | 633945 | |||
Datum | 15.07.2010 20:14 | 13108 x gelesen | |||
22:00 Uhr ARD Kontraste Thema u.a. ist "Patienten in Not – wenn Retter nicht helfen dürfen" zum Thema (Not-)Kompetenz des Rettungsfachpersonals. Wegen der Kurzfristigkeit hier, ich hoffe das geht okay... Gruß, Claus Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir nicht ganz sicher. (Einstein) | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 633963 | |||
Datum | 15.07.2010 23:17 | 8706 x gelesen | |||
Und wer das verpasst hat (so wie ich) ARD Mediathek Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 633966 | |||
Datum | 15.07.2010 23:22 | 8119 x gelesen | |||
War das eigentlich "deine" Malteserschule? Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 634009 | |||
Datum | 16.07.2010 10:09 | 8617 x gelesen | |||
hallo, @Rettungsassistenten: Ist die Thematik in der Praxis wirklich so bristant wie es in dem KONTRASTE-Beitrag gestern abend geschildert wurde? MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 634011 | |||
Datum | 16.07.2010 10:15 | 8156 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M@yer
Das ist regional sehr unterschiedlich. Bei einer guten Notarztabdeckung wirst Du relativ selten in die Situation kommen, dass Du vor solchen Entscheidung stehst. Bei mir persönlich ist es noch nicht vorgekommen, dass ich über die BÄK-Empfehlung hinaus Medikamente gegeben habe, und das obwohl ich teilweise auch in sehr ländlichen Regionen tätig war. Vielleicht hatte ich auch einfach nur Glück, denn vorstellen kann ich mir das schon. Allerdings habe ich auch meine Zweifel, ob der durchschnittliche (!) Rettungsassistent ausreichend ausgebildet ist, um div. Medikamente sicher anzuwenden. Das insbesondere durch das Standesdenken der Ärzte aber auch durch das Gebahren der HiOrgs eine dringend überfällige Entwicklung des Berufsbildes Rettungsassistent seit Jahrzehnten verschleppt wird, ist aber durch den Artikel wieder deutlich geworden. Insbesondere, wenn man das z.B. mit der Entwicklung in der Krankenpflege vergleicht. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Marc8 V.8, Speyer / Rheinland-Pfalz | 634014 | |||
Datum | 16.07.2010 10:21 | 7828 x gelesen | |||
Hallo, naja, wenn ich mir einen der anderen Beiträge dieser Sendung anschaue, dann stufe ich diese Sendung mehr in die unteren Schubladen der Fernsehkultur ein. Letztendlich wurde bei der Recherche nur das verwendet, was man im voraus schon "aufdecken" wollte und durch rigorose Schneiderei dies auch im Beitrag so rübergebracht. Somit sollte man solche Beiträge äußerst kritisch betrachten. Gruß, Marc Vidmayer | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 634015 | |||
Datum | 16.07.2010 10:24 | 7681 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Marc Vidmayer naja, wenn ich mir einen der anderen Beiträge dieser Sendung anschaue, dann stufe ich diese Sendung mehr in die unteren Schubladen der Fernsehkultur ein. Was meinst du warum ich meine Frage hier reingestellt habe. Ich ordne das Magazin schon entsprechend ein ;-) MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 634017 | |||
Datum | 16.07.2010 10:29 | 7999 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan Brüning
Das Problem tritt im gesamten Gesundheitsbereich auf. Fast in keinem der Berufsbilder gibt es eine klare Regelung was die Betreffenden dürfen. MkG Marc | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 634019 | |||
Datum | 16.07.2010 10:36 | 7848 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc Dickey
Eigentlich schon. Als Beispiel ist die Krankenpflege genannt. Spätestens seit der letzten großen Gesetzesänderung wurde denen einiges ausdrücklich erlaubt. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Manu8el 8S., jetzt Dortmund / jetzt NRW | 634025 | |||
Datum | 16.07.2010 11:03 | 7860 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan BrüningEigentlich schon. Als Beispiel ist die Krankenpflege genannt. Spätestens seit der letzten großen Gesetzesänderung wurde denen einiges ausdrücklich erlaubt. Was aber vorher nicht verboten war. Nur, dass es jetzt ausdrücklich erlaubt ist. Ich erinnere mich daran, dass Lagerung und Dekubitus-Prophylaxe vor geraumer Zeit nicht nur punktuell ärztliche Maßnahme war. Die Krankenschwester lagert dann entsprechend auf Anweisung. "Dahin das Kissen, da hin den verband" anstelle zu sagen: "DA Loch, mach fertig!" Oder daran, dass "Viggo ziehen" erst ab dem zweiten Lehrjahr der Pflegeausbildung geht. Nach einer gründlichen Unterweisung mit 4h Dauer. (Vom Legen ganz zu schweigen). Letztendlich kann man es im RD ja bislang auf folgendes herunterbrechen: "Man darf das, was jetzt notwendig ist, was du kannst und womit der Patient einverstanden ist, dass du es tust." Knackpunkt ist IMO das können. | |||||
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Autor | Manu8el 8S., jetzt Dortmund / jetzt NRW | 634030 | |||
Datum | 16.07.2010 11:14 | 7898 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M@yerIst die Thematik in der Praxis wirklich so bristant wie es in dem KONTRASTE-Beitrag gestern abend geschildert wurde? Wenn es eine "ja/nein" frage ist, antworte ich mit "Ja". Maßnahmen der Kategorie "Entweder ich mache das jetzt und der Patient überlebt wahrscheinlich oder ich mache es nicht, und der Patient stirbt auf jeden Fall" sind einfach. Aber Maßnahmen der Kategorie: "WEnn ich es mache, geht es dem Patienten früher besser, aber wenn ich es nicht mache stirbt der Patient auch nicht". - Thrombozyten-Aggregationshemmung beim ACS (ASS i.V. ist (der war zumindest mal) in RLP eine "erweiterte Notkompetenz" - starke SChmerzen - Epileptischer Anfall (Es gibt RD-Bereiche wo die Notwendigkeit der frühzeitigen Durchbrechung eines anhalten Krampfanfalles verneint wird) - Hypoglykämie (Ist nicht gut für's Hirn, aber daran stirbt es sich so schnell nun auch nicht) - hypertensive Kriese mit, nicht unwesentlicher, neurologischer Symptomatik um mal ein paar Beispiele zu nennen. Mein großes Problem bei der ganzen Sache ist: Dass die jetzigen Maßnahmen und damit die jetzige Ausbildung nicht ausreichen, sehen fast alle RD-Bereiche so (oder so ähnlich). Darauf wird unterschiedlich reagiert. Es wird lokal, weil nur da hat man entsprechende Möglichkeiten, auf bestimmte "erweiterte Versorgungsmaßnahme" geschult. Das führt dann etwa beim anhalten epileptischen Anfall, sofern man der Ansicht ist, dass der RettAss so einen schon durchbrechen sollte, zu folgenden verschiedenen Varianten: Tavor-Tablette oral [löst sich im Mund auf und wird durch die Schleimhaut aufgenommen) Rivotril i.V. Valium rektal Dormicum nasal In Sachen RD ist in RLP nicht alles gut. ABer der Ansatz, der DRK LV RLP hat das ja mehr oder weniger an seine untergliederungen so durchgedrükt, einheitlicher Erweiterter Ausbildung im ganzen Land ist schon etwas. Man stelle sich ansonsten mal auf eine beliebe RD-Bereichsgrenze und schaue nach links und rechts :-| | |||||
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Autor | Dani8el 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden-Württemberg | 634036 | |||
Datum | 16.07.2010 12:08 | 7446 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M@yerIst die Thematik in der Praxis wirklich so bristant wie es in dem KONTRASTE-Beitrag gestern abend geschildert wurde? Meiner meinung nach nicht, denn wie im Beitrag schon angedeutet ist es regional sehr unterschiedlich. In unserem Nachbarkreis ist beispielsweise deutlich weniger erlaubt als auf de Ostalb. Die ganze Sache geht von den Ärzten aus, die da nur an sich denken! Feuerwehr. Schnell. Professionell. | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 634037 | |||
Datum | 16.07.2010 12:14 | 7911 x gelesen | |||
Geschrieben von Manuel Schmidt
Wenn man so will, ist es dem Rettungsassistenten - abgesehen von Dienstanweisungen - dann auch nicht verboten. Geschrieben von Manuel Schmidt Letztendlich kann man es im RD ja bislang auf folgendes herunterbrechen: Aber auch nur, wenn dir dann keiner ans Bein pinkeln will. Ich kenne da durchaus einen Haufen Ärzte, die in den 80ern stehen geblieben sind und für den ein venöser Zugang beim Notfallpatienten ein Kapitalverbrechen darstellt. Auch wenn diese Leute selten geworden sind, wirst Du im Zweifelsfall durch sie echte Probleme bekommen. Geschrieben von Manuel Schmidt
Richtig. Es ist aber auch nicht so, dass man das Notwendige nicht lernen, lehren und prüfen kann. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 634038 | |||
Datum | 16.07.2010 12:21 | 7464 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Stefan Brüning Aber auch nur, wenn dir dann keiner ans Bein pinkeln will. Ich kenne da durchaus einen Haufen Ärzte, die in den 80ern stehen geblieben sind und für den ein venöser Zugang beim Notfallpatienten ein Kapitalverbrechen darstellt. Auch wenn diese Leute selten geworden sind, wirst Du im Zweifelsfall durch sie echte Probleme bekommen. ev. auch strafrechtliche Probleme? MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 634040 | |||
Datum | 16.07.2010 12:26 | 7672 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M@yer
Eher nicht, sofern der Patient in die Maßnahme faktisch oder mutmaßlich eingewilligt hat. Letzeres dürfte rechtlich davon abhängig sein, wie gut Du die Maßnahme (nachweislich) beherrscht. Wie sagte Ralph Tries (StA und RettAss): (sinngemäß) Je klarer nachgewiesen ist, dass der RettAss die Maßnahme beherrscht, desto eher ist von einer mutmaßlichen Einwilligung des Patienten auszugehen. d.h. also, wenn Du durch etliche Fortbildungen und Famulaturen nachweisen kannst, dass Du die Maßnahme gelernt und unter Anleitung oft durchgeführt hast, dann wirst Du keine Probleme bekommen. Da aber eine regelmäßige Famulatur meist nur freiwillig im Urlaub erfolgt, könnte das für den Durchschnitt schon knapp werden. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Patr8ik 8G., Nordstemmen/ OT Heyersum / Niedersachsen | 634066 | |||
Datum | 16.07.2010 13:42 | 7732 x gelesen | |||
Moin! Geschrieben von Stefan Brüning Letzeres dürfte rechtlich davon abhängig sein, wie gut Du die Maßnahme (nachweislich) beherrscht. Wie sagte Ralph Tries (StA und RettAss): (sinngemäß) Je klarer nachgewiesen ist, dass der RettAss die Maßnahme beherrscht, desto eher ist von einer mutmaßlichen Einwilligung des Patienten auszugehen. Bei uns im Rettungsdienstbereich wird das mit dem Nachweis des "Könnens" in folgender Art und Weise geregelt. Und damit jeder RA auch ständig auf dem aktuellen Wissen der bei uns freigegebenen Maßnahmen ist, hat jeder RA ein Handbuch für unseren RD-Bereich bekommen, in dem auf ca. 30-40 Seiten (mein Handbuch liegt auf der Wache und ich habe Urlaub, daher die ungenaue Seitenangabe;) ) sämtliche Maßnahmen/Medikamente/Algorhythmen erläutert werden. Geschrieben von ---Homepage der Stadt Hildesheim--- ... das Notkompetenzsystem Hildesheim. Jeder RA im Rettungsdienstbereich Hildesheim muss über die Zusatzqualifikation zum sog. Kopfhelfer verfügen, erst dann darf er als Fahrzeugführer in der Notfallrettung tätig sein. Die erworbene Berechtigung muss halbjährlich, unter Aufsicht eines Notarztes aufgefrischt werden. Verfällt diese Qualifikation, erfolgt eine 8-stündige Schulung zum Neuerwerb der Berechtigung Maßnahmen in Notkompetenz, wie z.B. die Intubation, die Venenpunktion, die Frühdefibrillation, oder die Gabe ausgewählter Medikamente anzuwenden. Die Hildesheimer Rettungsassistenten bringen seit zwei Jahren auch ein Analgetikum (Schmerzmittel) zur Anwendung. Sollten die Retter an der Einsatzstelle auf sich allein gestellt sein, weil kein Notarzt frei oder zeitnah verfügbar, erfolgt bei unfallbedingtem Schmerz die Gabe von Ketamin in Kombination mit einem Beruhigungsmittel in die Vene des Verunfallten. Gruß Patrik Alles ganz private Meinung! | |||||
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Autor | Lars8 B8., Weinstadt / Baden-Württemberg | 634084 | |||
Datum | 16.07.2010 14:56 | 7172 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Jürgen--- @Rettungsassistenten: Hallo Jürgen, du hast Post Viele Grüße Lars _______________________________________________ Alle Texte von mir in diesem Forum sind meine eigene private Meinung und stehen in keinerlei Zusammenhang mit meiner beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit. | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 634124 | |||
Datum | 16.07.2010 16:33 | 7541 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M@yerIst die Thematik in der Praxis wirklich so bristant wie es in dem KONTRASTE-Beitrag gestern abend geschildert wurde? Sie fängt eigentlich schon da an wo über Notkompetenz geredet wird. Dort werden schon rechtliche Hilfskonstrukte aufgebaut, um die Maßnahmen durchführen zu dürfen. Wenn dann Vorbehalte geltendgemacht werden steht der RA zwischen den Stühlen er könnte, weil er weiß und gelernt hat, aber er darf nicht. Stichwort Arztvorbehalt. Letztlich kann auch ein ÄLRD da nur begrenzt regelnd eingreifen, aber wenn diese Position verkannt ist wird es eher noch schwieriger. mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) Denkt daran: "He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller" (wie von Anton ins Forum gebracht) | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 634321 | |||
Datum | 17.07.2010 17:34 | 6976 x gelesen | |||
Hallo Forum, Hallo Daniel, Geschrieben von Daniel Weiss Die ganze Sache geht von den Ärzten aus, die da nur an sich denken!Wie heist es so schön? Ich bin anders wie andere: Jeder denkt an sich, nur ich denke an mich! Man vergleiche nur einige Diskussionen hier. Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | |||||
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Autor | Oliv8er 8R., Wettenberg / Hessen | 634396 | |||
Datum | 18.07.2010 01:12 | 7975 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Jürgen M@yer Ist die Thematik in der Praxis wirklich so bristant wie es in dem KONTRASTE-Beitrag gestern abend geschildert wurde? Brisant nein, Kontrovers ja. Kurzes Praxisbeispiel: Ich bin Rettungsdienstlich in 2 benachbarten Landkreisen im Rettungsdienst "aktiv". Beide liegen im selben Bundesland ;-) Im ersten Landkreis sind für Maßnahmen der "Notkompetenz" sehr hohe Anforderungen gestellt, so das bei den meisten Fällen deren Anwendung über die Vorgaben sich schon erledigen. Wenn es dennoch zu einer Anwendung kommt, muss ein zusätzliches Notkompetenz-Protokoll erstellt werden, welches über den Schriebtisch des Ärztlichen Leiters Rettungsdienst läuft. Zusätzlich wird jedes Jahr im Rahmen der Pflichtfortbildung eine Notkompetenzprüfung durch den ÄLRD abgenommen, wenn diese nicht bestanden wird so ist eine Tätigkeit als Transportführer auf dem RTW bis zum bestehen nicht möglich. Im zweiten Landkreis wird das Thema vom ÄLRD etwas anders gesehen ;-) Hier erfolgt ebenfalls eine (Not-)kompetenz-Fortbildung. Wenn diese Maßnahmen sicher beherscht werden, erfolgt eine Zertifizierung und die Maßnahmen werden zur "Regelkompetenz". Dies geht bis dahin das in einem Praxisversuch ausgewählte erfahrene RA zur Gabe von Morphin (nach Tel. Rücksprache mit dem Arzt) zertifiziert werden. So kam es wie es kommen musste. RTW XY aus dem 2. Landkreis wurde zu einem Notfall in den 1. Landkreis gerufen. NEF aus Landkreis 1 mit längerer Anfahrt. NA an diesem Tag war zufällig der ÄLRD. Der ersteintreffende RTW findet einen Notfallpatienten vor der einer "Erweiterten" Behandlung bedarf. Der RA trifft die "Erweiterten"-Maßnahmen für welche er zertifiziert ist. Der eintreffende ÄLRD ist natürlich mit dem Vorgehen NICHT einverstanden, obwohl aus medizinischer Sicht die getroffenen Maßnahmen unstrittig waren und es dem Patienten besser ging. Dies gipfelte in einem anschließenden Briefwechsel der ÄLRD. Etwas platte Zusammenfassung der Meinung des ÄLRD des Landkreises der den RTW schickte: "Wenn ihr unser Auto bestellt müsst ihr damit rechnen das wir nach unseren Standarts arbeiten" ............. *ohne Worte * Mit kameradschaftlichem Gruß Olli _________________________________________________ Alle Angaben stellen meine persönliche Meinung dar und sprechen nicht für meine Organisation/Einheit. | |||||
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Autor | Mich8ael8 S8., Gießen / Hessen | 634437 | |||
Datum | 18.07.2010 13:05 | 6927 x gelesen | |||
Achja :D Ich weiß wenn du meinst Olli :-D | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 634439 | |||
Datum | 18.07.2010 13:08 | 7175 x gelesen | |||
Geschrieben von Oliver RolandEtwas platte Zusammenfassung der Meinung des ÄLRD des Landkreises der den RTW schickte: Immerhin hat er den Brief nicht einfach weggeschmissen... Ich finde es immer besser, wenn Standesorgansiationen sich selbst zugrunde richten, dann ist wenigstens kein anderer Schuld... Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Manu8el 8S., jetzt Dortmund / jetzt NRW | 635060 | |||
Datum | 21.07.2010 12:50 | 6892 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan BrüningAber auch nur, wenn dir dann keiner ans Bein pinkeln will. Ich kenne da durchaus einen Haufen Ärzte, die in den 80ern stehen geblieben sind und für den ein venöser Zugang beim Notfallpatienten ein Kapitalverbrechen darstellt. Auch wenn diese Leute selten geworden sind, wirst Du im Zweifelsfall durch sie echte Probleme bekommen. Ich kenne da momentan keinen RD-Bereich wo die ärztliche RD-Leitung das so sieht. Abgesehen davon: Ich suche immer noch ein Urteil (Straf- oder OWi-Recht) wo ein nicht-arzt wegen einer indizierten und korrekt durchgeführten Maßnahme verurteilt wurde. Ich 'kenne' da nur das "Glucose-Urteil" das von der RLP Verd -Fachgruppe RD- mal angeführt wurde. Wo "irgendwo in Niedersachsen" irgendwann mal jemand verurteilt worden sein soll. Geschrieben von Stefan Brüning Richtig. Es ist aber auch nicht so, dass man das Notwendige nicht lernen, lehren und prüfen kann. Ja. Und da das momentan in jedem RD-Bereich anders aussieht, wird das ein zunehmendes Problem. | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 635143 | |||
Datum | 21.07.2010 19:05 | 6649 x gelesen | |||
Geschrieben von Manuel Schmidt
Ich auch nicht (mehr). Noch vor wenigen Jahren - da gabs noch keinen ÄLRD - gab es bei uns Ärzte, die die Zugänge wieder entfernt haben, die nicht durch den Arzt gelegt wurden. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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