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ThemaMagnet Kennleuchte mit Tonfolgeeinrichtung29 Beträge
RubrikFahrzeugtechnik
Infos:
  • Feuerwehr-Markt: Biete: mobile, kompakte Sondersignalanlage LM500 LED
  •  
    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW646202
    Datum24.09.2010 11:0418449 x gelesen
    Hallo,

    interessante und kompakte Lösung für Fahrzeuge, die selten genutzt werden (s. auch FWM 8/10), aber weiß jemand, wie man das in Deutschland "richtig" nutzen kann?

    Ein Eintrag in die KFZ-Papiere ist ja kaum möglich, da kein Festeinbau...

    http://www.fedsigvama.de/mobile-systeme/lm500.html


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorJoac8him8 G.8, Streitberg/Franken / Bayern646208
    Datum24.09.2010 11:2115467 x gelesen
    Naja ich denke der wirkliche Nutzen ist die Nutzung auf "Privat"-PKWs.

    Haben bei uns im Landkreis erst einige KBM erhalten. Allerdings haben die größtenteils die hier Drück mich

    Gibt es auch von vielen anderen Herstellern. uA hier

    Lag daran, dass einige KBM sich keine feste Lösung einbauen lassen wollten. Grund: Kabelverlegung, Aufwand, mögliche verbleibende "Schäden", die den Preis beim Wiederverkauf mindern.

    Die Geräte wurden so auch eingetragen. Inkl. Umschlüsselung auf SoKFZ (soweit ich weiß).

    Ich persönlich finde die Lösung gerade für die zerstörungsfreie Umrüstung gut.


    Alles meine private und persönliche Meinung!

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW646209
    Datum24.09.2010 11:2415114 x gelesen
    Mahlzeit.

    Geschrieben von Ulrich Cimolinointeressante und kompakte Lösung für Fahrzeuge, die selten genutzt werden (s. auch FWM 8/10), aber weiß jemand, wie man das in Deutschland "richtig" nutzen kann?

    Leider ist dort nicht angegeben, ob das Teil überhaupt (für Deutschland gültige) Bauartgenehmigungen hat.

    Geschrieben von Ulrich CimolinoEin Eintrag in die KFZ-Papiere ist ja kaum möglich, da kein Festeinbau...

    Wenn es denn unbedingt in die Papiere soll:

    "WW.M.KENNLEUCHTEN-EINSATZHORN-KOMBINATION HERST.:FEDERAL SIGNAL, TYP:LM500,KENNZ.:KBA......;ANBAU GEM.MITZUF.BED.-ANL.***"

    Allerdings hätte ich (je nach Fahrzeug) etwas Bauchschmerzen mit der Bedienungseinrichtung.

    Gruß,
    Henning


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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg646211
    Datum24.09.2010 11:2715048 x gelesen
    hallo,

    Im Feuerwehr-Markt wird das Teil auch angeboten. Da sind auch Bilder dabei:

    Biete: mobile, kompakte Sondersignalanlage LM500 LED


    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW646213
    Datum24.09.2010 11:3315206 x gelesen
    Geschrieben von Henning KochLeider ist dort nicht angegeben, ob das Teil überhaupt (für Deutschland gültige) Bauartgenehmigungen hat.

    Im FWM steht
    Die Sirene hätte eine Zulassung beim KBA
    Entspricht ECE-R 65
    EMV-Nachweis liegt vor

    Allerdings ist nicht erwähnt, ob sie der DIN 14610 entspricht...


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorEser8 R.8, Wertingen / Bayern646218
    Datum24.09.2010 11:4115297 x gelesen
    Hallo Joachim,

    Geschrieben von Joachim GebhardtHaben bei uns im Landkreis erst einige KBM erhalten.


    Geschrieben von Joachim GebhardtDie Geräte wurden so auch eingetragen. Inkl. Umschlüsselung auf SoKFZ (soweit ich weiß)


    Wie wurde das rechtlich Begründet ?? bzw. nach welcher Rechtslage eingetragen ??

    http://www.lfv-bayern.de/cms/downloads/rechtsgrundlagen/Blaulicht_AH-StVO_Fassung-IC_Stand-13.06.2008.pdf

    Ich denke,dass ein KBM (Wir reden hier nur von Bayern) nicht als erster an der Einsatzstelle sein muß, auch die Einsatzleitung liegt erst einmal bei dem örtlich zuständigen Kdt. Und könnte dann evtl. durch den Federführenden Kdt. übernommen ( http://www.sfs-w.de/lehrmittel/_pdf/1001_bayfwg_avbayfwg.pdf § 18 bzw. § 16) werden, oder dann auch durch ein Mitglied der Kreisbrandinspektion.


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    AutorJoac8him8 G.8, Streitberg/Franken / Bayern646223
    Datum24.09.2010 11:5315057 x gelesen
    Soweit ich richtig informiert bin, konnten die KBM mit Sonderaufgaben, z.B. Atemschutz einen Antrag stellen an die Regierung, sowie KBM die Objekte mit einer "besonderen" Gefährdungslage in ihrem Gebiet haben. Unser KBM z.B. drei Altenheime mit beschützender Station und ein weiteres Stiftungsheim.
    Die ganze Genehmigung lief also über die Regierung und die haben auch sehr genau geprüft.


    Alles meine private und persönliche Meinung!

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    AutorMich8ael8 G.8, Pinneberg / Schleswig-Holstein646226
    Datum24.09.2010 12:0415029 x gelesen
    Wäre auch mal interessant, ob da auch genug Ton rauskommt.

    Witzig sind immer die zivilen Polizeifahrzeuge, die man Dank der "Spielzeugsirene" erst bemerkt, wenn man sich schon fast die Hand geben kann.


    Alles meine Meinung!

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    AutorEser8 R.8, Wertingen / Bayern646228
    Datum24.09.2010 12:0515112 x gelesen
    Hallo Joachim

    Geschrieben von Joachim Gebhardtkonnten die KBM mit Sonderaufgaben, z.B. Atemschutz

    Wichtige Aufgabe. Der LKR Atemschutzbeauftragter wird zur Einsatzleitung benötigt, weil dass sonst keiner kann ??? Da hat er evtl. in seiner Ausbildung etwas falch gemacht oder alles richtig

    Geschrieben von Joachim GebhardtKBM die Objekte mit einer "besonderen" Gefährdungslage in ihrem Gebiet haben

    Deswegen ist er immer noch nicht der Einsatzleiter (BayFwG)

    Geschrieben von Joachim GebhardtDie ganze Genehmigung lief also über die Regierung und die haben auch sehr genau geprüft.

    Davon geh ich aus !!!

    Ist nur komisch, dass es ander Regierungen in Bayern anderst sehen ??

    Mir wäre das ganze zu warm, weil die Rechtsgrundlage aus meiner Sicht schon sehr eindeutig ist.

    Aber:

    Ich freu mich für due Kollegen, dass Sie die Genehmigung von der Regierung bekommen haben. Bei uns gings nicht. Nichteinmal die im Voraus benannte EL vom LKR


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    AutorJuli8an 8H., Stemwede / Osnabrück / NRW / NDS646242
    Datum24.09.2010 13:3714787 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Michael GudjonsWitzig sind immer die zivilen Polizeifahrzeuge, die man Dank der "Spielzeugsirene" erst bemerkt, wenn man sich schon fast die Hand geben kann.


    Die arbeiten auch i.d.r. mit verdeckt im Motorraum eingebauten Lautsprechern.

    Grüße,
    Julian


    Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Organisation, der ich angehöre.

    "Tradition ist nicht das Halten der Asche, sondern das Weitergeben der Flamme."
    Thomas Morus

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    AutorDirk8 G.8, Edewecht / Niedersachsen646265
    Datum24.09.2010 14:4414750 x gelesen
    Ausnahmegenehmigung der Straßenverkkehrsbehörde die mitzuführen ist. In Nds. ab Gemeindebrandmeister möglich. Häufig nutzen diese ihre privaten Pkw. Um an einer Einsatzstelle möglichst schnell erforderliche Massnahmen einleiten zu können (Nachalarmierung, usw.) macht dass dann schon manchmal Sinn. Wenn auch nicht für jeden Einsatz!

    Darüber hinaus auch als Absicherung des eigenen Fahrzeuges an einer Einsatzstelle sinnvoll!!


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    AutorJoac8him8 G.8, Streitberg/Franken / Bayern646347
    Datum25.09.2010 02:1114749 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Eser RudiWichtige Aufgabe. Der LKR Atemschutzbeauftragter wird zur Einsatzleitung benötigt, weil dass sonst keiner kann ??? Da hat er evtl. in seiner Ausbildung etwas falch gemacht oder alles richtig


    Hab mich leider geirrt, habe gerade im Anwendungshinweis des Innenministeriums von 2009 nachgeblättert.
    Da wurde die mögliche Zahl der zulässigen Privaten-SoSi-Einrichtungen erhöht. Von 1xx auf jetzt 500, die von den Regierungen verteilt werden dürfen. Und Fach-KBM sind bis auf den KBM-Gefahrgut generell ausgeschlossen.

    Klick mich

    Dort kann man unter Punkt 2.1.2 nachlesen:

    Berechtigt sind auch die Kreis- und Stadtbrandmeister (KBM/SBM). Die Zahl der möglichen Aner- kennungen ist bayernweit auf insgesamt 500 begrenzt. Dieses Kontingent verteilt sich auf die Regierungen wie folgt:
    ........
    Diese Kontingente werden durch die Regierungen verwaltet; bereits in der Vergangenheit ausgesprochene Anerkennungen sind darauf anzurechnen.

    Die Regierungen vergeben im Rahmen dieser Kontingente die Anerkennungen für KBM/SBM, denen ein bestimmtes Gebiet zugewiesen ist (Gebiets-KBM/SBM) oder für Gefahrgut-KBM; beim Gefahrgut-KBM reicht es ausnahmsweise auch aus, wenn dieser gegenüber dem örtlich zuständigen Feuerwehrkommandanten regelmäßig nur beratend tätig wird. Sonstige Fach-KBM sind nicht "blau- lichtberechtigt".

    Die Vorauswahl der berechtigten Gebiets-KBM/SBM erfolgt durch die Kreisverwaltungsbehörden auf Grundlage der allgemeinen Anerkennungsvoraussetzungen und in Abhängigkeit von einem bedeutenden örtlichen Gefahrenpotenzial. Dies kann sich vorbehaltlich der besonderen Umstände ergeben aus:
    - Betreuung eines vorab zugewiesenen Verkehrswegeabschnitts (Autobahnen, Bundesstraßen, Bahnlinien, Bundeswasserstraßen),
    - Betreuung eines vorab zugewiesenen Krankenhauses oder Alten- oder Pflegeheimes,
    - Zuweisung eines Störfallbetriebs mit externem Notfallplan i.S.d. Art. 3a BayKSG (ohne eigene
    Werkfeuerwehr).

    Die Regierungen sammeln bei der erstmaligen Verteilung des o.g. Kontingents zunächst die Anträ- ge auf Anerkennung. Erst wenn alle Anträge vorliegen erfolgt die Auswahl der berechtigten Ge- biets-KBM/SBM. Anträge über die Kontingente hinaus sind ausnahmslos abzulehnen. Den Regierungen wird für diesen Fall empfohlen, die Auswahl der Berechtigten in der Reihenfolge der Dringlichkeit entsprechend dem Gefahrenpotenzial vorzunehmen.


    Warum man das so geändert hat und jetzt einigen KBM zusätzlich ein Blaulicht ermöglicht entzieht sich aber meiner Kenntnis.


    Alles meine private und persönliche Meinung!

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP646351
    Datum25.09.2010 08:5914581 x gelesen
    Auch ne interessante Regelung. Wenn jetzt einer mehrere Störfallbetriebe, Krankenhäuser und Autobahnen betreut, aber sein Antrag zu spät kommt, hat er eben Pech gehabt.


    Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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    AutorKlau8s S8., München / Bayern646356
    Datum25.09.2010 10:1014574 x gelesen
    wir haben die hier in einem unserer Funkdienstwägen ,wenn er dringend bei grösseren Lagen oder vorübergehend als Ersatz für anderes Fahrzeug benötigt wird und die Ersatzbeschaffung mehrere Stunden dauert.hier


    "NeindernichtaufsOktoberfestgehtdamitdieTourisplatzhabengeher"

    „Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann!“
    Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW646357
    Datum25.09.2010 10:2314766 x gelesen
    Geschrieben von Klaus Schillerwir haben die hier in einem unserer Funkdienstwägen ,wenn er dringend bei grösseren Lagen oder vorübergehend als Ersatz für anderes Fahrzeug benötigt wird und die Ersatzbeschaffung mehrere Stunden dauert.hier

    sind die im Schein eingetragen, oder wird eine fahrzeugbezogene Ausnahmegenehmigung mitgeführt?


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorKlau8s S8., München / Bayern646358
    Datum25.09.2010 10:3014488 x gelesen
    du fragst mich was :-) ich schau mal Montag, was ich weiss, ist das sie im Kofferaum so liegt wie sie am ersten Tag reingelegt wurde also bisher nicht gebraucht worden,geb dir Montag kurz PN


    "NeindernichtaufsOktoberfestgehtdamitdieTourisplatzhabengeher"

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    AutorKlau8s S8., München / Bayern646359
    Datum25.09.2010 10:3214463 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich Cimolinowird eine fahrzeugbezogene Ausnahmegenehmigung mitgeführt?


    ich denke dieses , weil sie nur in diesem Fahrzeug verlastet ist und auch bei Rep. oder Inspektion vom Pkw nicht in einen anderen selbigen verlastet wird.


    "NeindernichtaufsOktoberfestgehtdamitdieTourisplatzhabengeher"

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    AutorMich8ael8 A.8, Würzburg / Bayern646363
    Datum25.09.2010 11:2814392 x gelesen
    Bei uns im Lkr werden demnächst - aufgrund der Erhöhung des Kontingentes - mehrere (nicht alle) KBM mit dieser Kompaktanlage ausgerüstet.
    Die Blaulichtgenehmigung ist Personen- und Fahrzeugegebunden. Ein Eintrag in den Fz-Schein muss nicht erfolgen. Die Genehmigung bekommen nur die KBM, die in ihrem Einsatzbereich besondere Schutzobjekte haben (Krankenhaus, BAB, Seniorenwohnheim, Wasserstraße).
    Nochmal zum Einwand, das der KBM erstmal kein Einsatzleiter ist. Stimmt - aber ein Besonderer Führungsdienstgrad kann die Einsatzleitung an einer Einsatzstelle überehmen, genauso wie ein KBI oder der KBR, da sie eine Fach- und Rechtsaufsicht im Auftrag des Lkr ausüben. Da die meisten Bes. Führungsdienstgrade mit ihrem Privat-Pkw ausrücken und dies für andere Verkehrsteilnehmer nicht sofort erkennbar ist, hat der LFV Bayern diese Kontingenterhöhung auf 500 Blaulichtgenehmigungen für KBM durchgesetzt. Prima, wie ich finde, denn wer schonmal mit einem "Zivilfahrzeug" versucht hat beschleunigt zu einer Einsatzstelle zu fahren, der weiß, dass das nicht gerade einfach und ungefährlich ist. Die verbreiteten Dachaufsetzer "Feuerwehr im Einsatz" sind nahezu sinnlos, da sie nicht wahrgenommen werden. Die FedSig-Anlage LM500 habe ich auf der Interschutz in AUgenschein genommen. Die Lichtausbeute der LED's ist enorm. Das Tonsignal war in der Halle auch sehr laut. Wie die Warnehmung im Straßenverkehr ist kann ich nicht sagen. Ler eingebaute Lautsprecher hat 30 Watt und ca. 114 dba.


    Es handelt sich um meine persönliche Meinung !

    -- Viele Klettern so schnell, dass sie gar nicht merken, dass sie auf den falschen Berg gestiegen sind --

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    AutorMich8ael8 A.8, Würzburg / Bayern646367
    Datum25.09.2010 11:5014416 x gelesen
    Nein - keine Eintragung im Schein, da nicht fest eingebaut. Die Blaulichtgenehmigung ist jedoch Personen- und Fahrzeugbezogen und ist im Fz. mitzuführen.
    Für den Versicherungsschutz empfiehlt es sich, seiner Kfz-Versicherung mitzuteilen, dass man das Fahrzeug auch als Einsatzfahrzeug mit Sonder- und Wegerechten einsetzt. Die Versicherung entscheidet dann, ob dieser Umstand mitversichert ist, oder ob die Versicherung angepasst werden muss (und evtl. zu einer Beitragserhöhung führt).


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    AutorMich8ael8 A.8, Würzburg / Bayern646370
    Datum25.09.2010 12:1814298 x gelesen
    Geschrieben von ---Michael Gudjons--- Wäre auch mal interessant, ob da auch genug Ton rauskommt

    Hier gibts ein kleines Vid zur LM500. Die Kennleuchte kann verschieden programmiert werden. Die bessere Lichtausbeute hat man, wenn alle LED's auf einmal im klassischen Doppelblitz aufleuchten. Im Vid ist die andere Variante gezeigt. Ist meiner Meinung nach nicht so effektiv.Klick mich


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    AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen646371
    Datum25.09.2010 12:3014304 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian KruppAuch ne interessante Regelung. Wenn jetzt einer mehrere Störfallbetriebe, Krankenhäuser und Autobahnen betreut, aber sein Antrag zu spät kommt, hat er eben Pech gehabt.


    Dann muss er sich halt ein Dienstfahrzeug nehmen bzw. zur Vefügung stellen lassen.



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
    Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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    AutorDenn8is 8E., Menden / NW646384
    Datum25.09.2010 16:1114275 x gelesen
    Geschrieben von Eser RudiIch denke,dass ein KBM (Wir reden hier nur von Bayern) nicht als erster an der Einsatzstelle sein muß, auch die Einsatzleitung liegt erst einmal bei dem örtlich zuständigen Kdt.


    Mit der Argumentation bräuchte ja keine höhere Führungskraft in Deutschland (also alles was man so als B- bzw A-Dienst bzw. entsprechende örtl Bezeichnungen kennt) SoSi, denn dann kann das ja immer der örtl GF oder auch ZF (ich kenne mich in Bayern jetzt nicht so aus, denke aber mal das ein Kommandant von der Führungsstufe her dem entspricht?) erst mal so machen bis höhere irgendwann mal kommen.

    Bei größeren Lagen macht das sehr wohl Sinn, weil die Erstphase zB in Bezug auf Raumordnung entscheidend sein kann, außerdem entlastet die höhere Führungskraft den schon anwesenden, der sich dann um seine ursprüngliche Aufgabe kümmern kann während weitergehendes (zB Bereitstellungsräume, Behandlungsplätze, Nachalarmierungen, Versorgung ,...) durch die höhere Führungskraft "gemanagt" werden.


    mit kameradschaftlichen Grüßen

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    AutorDenn8is 8E., Menden / NW646385
    Datum25.09.2010 16:1614107 x gelesen
    Geschrieben von Dennis EdnerBei größeren Lagen macht das sehr wohl Sinn,

    Ich kiente natürlich es macht Sinn wenn höhere Führungskräfte wie KBMs mit SoSi anfahren.


    mit kameradschaftlichen Grüßen

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    AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP646387
    Datum25.09.2010 16:2514210 x gelesen
    Wie ist denn da die Einsatzübernahme geregelt? Bei uns (RLP) hat die Sache maximal 4 Stufen.
    - Gruppenführer
    - Zugführer
    - Wehrleiter (Verbandsführer)
    - KFI

    KFI nur bei Alarmstufe 4 und 5. Allerdings muss ich passen ob der ein Blaulicht an seinem privaten Dienst- bzw- dienstlichem Privatfahrzeug hat. Fest montiert ist da nichts.

    Warum in Bayern da noch 2 Mann mehr Durcheinander machen dürfen erschließt sich mir nicht so ganz. ;-)


    Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder.
    Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

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    AutorDenn8is 8E., Menden / NW646388
    Datum25.09.2010 16:3714132 x gelesen
    Geschrieben von Michael LinkenbachWie ist denn da die Einsatzübernahme geregelt? Bei uns (RLP) hat die Sache maximal 4 Stufen.
    - Gruppenführer
    - Zugführer
    - Wehrleiter (Verbandsführer)
    - KFI

    KFI nur bei Alarmstufe 4 und 5. Allerdings muss ich passen ob der ein Blaulicht an seinem privaten Dienst- bzw- dienstlichem Privatfahrzeug hat. Fest montiert ist da nichts.

    Warum in Bayern da noch 2 Mann mehr Durcheinander machen dürfen erschließt sich mir nicht so ganz. ;-)


    War ja nur ein Beispiel mit dem KBM in Bayern. es ging ja allgemeine darum ob höhere Führungskräfte mit SoSi anfahren.


    mit kameradschaftlichen Grüßen

    Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes!

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    AutorRalf8 R.8, Kirchen / Rheinland-Pfalz646400
    Datum25.09.2010 17:0914117 x gelesen
    Geschrieben von Michael Linkenbach
    KFI nur bei Alarmstufe 4 und 5. Allerdings muss ich passen ob der ein Blaulicht an seinem privaten Dienst- bzw- dienstlichem Privatfahrzeug hat. Fest montiert ist da nichts.

    Hallo Michael,

    KFI und Stellv. KFI haben ein Recht auf eigenes Blaulicht, jedenfalls bei uns im Kreis. Ist auch so umgesetzt.

    Gruss
    Ralf


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung wieder und nicht die meiner Feuerwehr !!!!

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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY646421
    Datum25.09.2010 20:1114220 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Michael LinkenbachWarum in Bayern da noch 2 Mann mehr Durcheinander machen dürfen erschließt sich mir nicht so ganz. ;-)

    wieso, das ist in Bayern ganz klar geregelt. Siehe im BayFwG Artikel 18 ganz klar geregelt.

    (1) 1Der Einsatzleiter hat den Einsatz der Feuerwehren und aller Hilfskräfte (Art. 24 Abs. 1) an der Schadensstelle zu leiten und, wenn notwendig, weitere Feuerwehren und Hilfskräfte anzufordern. 2Er lässt die Einsatz- und Hilfskräfte versorgen und ablösen.
    (2) 1Einsatzleiter ist der Kommandant der Freiwilligen oder der Pflichtfeuerwehr des Schadensorts, mit Eintreffen von Einsatzkräften der Berufsfeuerwehr des Schadensorts der Leiter dieser Einsatzkräfte. 2Kommen mehrere Freiwillige Feuerwehren oder Pflichtfeuerwehren einer Gemeinde ohne Berufsfeuerwehr zum Einsatz, so kann der Feuerwehrkommandant, dem die Aufgaben gemäß Art. 16 Abs. 2 Satz 1 obliegen, die Einsatzleitung übernehmen.


    Wieso da jemend Durcheinander macht oder machen darf, verstehe ich wirklich nicht. Einsatzleiter ist generell der Ortsdkommandant, aber besondere Führungsdienstgrade stehen ihm bei seiner Tätigkeit bei und können die EL übernehmen. So ohne weiteres ablösen von der EL kommt eigentlich nicht in Frage.


    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP646458
    Datum26.09.2010 10:1913954 x gelesen
    Dito. Daneben gibt es aber auch WL mit eigenem Blaukrachauto.


    Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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    AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP646498
    Datum26.09.2010 13:1414025 x gelesen
    Geschrieben von Anton KastnerWieso da jemend Durcheinander macht oder machen darf, verstehe ich wirklich nicht.

    Das mit dem Durcheinander war auch nicht ernst gemeint.


    Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder.
    Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

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     24.09.2010 11:04 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     24.09.2010 11:21 Joac7him7 G.7, Streitberg/Franken
     24.09.2010 11:41 Eser7 R.7, Wertingen
     24.09.2010 11:53 Joac7him7 G.7, Streitberg/Franken
     24.09.2010 12:05 Eser7 R.7, Wertingen
     25.09.2010 02:11 Joac7him7 G.7, Streitberg/Franken
     25.09.2010 08:59 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     25.09.2010 12:30 Stef7an 7B., Alpen/Aachen
     25.09.2010 16:11 Denn7is 7E., Menden
     25.09.2010 16:16 Denn7is 7E., Menden
     25.09.2010 16:25 Mich7ael7 L.7, Dausenau
     25.09.2010 16:37 Denn7is 7E., Menden
     25.09.2010 17:09 Ralf7 R.7, Kirchen
     26.09.2010 10:19 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     25.09.2010 20:11 Anto7n K7., Mühlhausen
     26.09.2010 13:14 Mich7ael7 L.7, Dausenau
     24.09.2010 11:24 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     24.09.2010 11:33 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     24.09.2010 11:27 Jürg7en 7M., Weinstadt
     24.09.2010 12:04 ., Pinneberg
     24.09.2010 13:37 Juli7an 7H., Stemwede / Osnabrück
     25.09.2010 12:18 Mich7ael7 A.7, Würzburg
     24.09.2010 14:44 Dirk7 G.7, Edewecht
     25.09.2010 10:10 ., München
     25.09.2010 10:23 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     25.09.2010 10:30 ., München
     25.09.2010 10:32 ., München
     25.09.2010 11:50 Mich7ael7 A.7, Würzburg
     25.09.2010 11:28 Mich7ael7 A.7, Würzburg
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