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Thema | FF mangelhaft - dürfen Bürger Grundesteuerzahlung verweigern ? | 49 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Autor | Uwe 8R., Schwerin / M-V | 652488 | |||
Datum | 05.11.2010 10:58 | 18252 x gelesen | |||
Diese Diskussion ist entstanden, da in einer Gemeinde der Brandschutz nicht mehr gesichert ist und die Gemeinde daran nichts ändert. Die FF mit Grundausstattung hat auf dem Papier noch 14 Mitglieder, 5 davon wohnen in anderen Gemeinden und können über die Sirene nicht mehr alarmiert werden. Pieper gibt es nicht. Selbst der WF ist in einer anderen Gemeine wohnhaft, ca. 18 Kilometer entfernt. Seine höchste Ausbildung ist Truppführer, der Stellvertreter Truppmann. Die Einwohner sehen den Brandschutz gefährdet, ihr Leben und ihre Gesundheit bei einem Brand nicht geschützt und ihre Häuder und Höfe nicht gesichert. Einzelne Einwohner planen nun die Grundsteuer nicht mehr zu bezahlen, bis dieser Mißstand abgestellt ist. Ist das eine Möglichkeit die Gemeinde zu ihrer Pflichtaufgabe zu zwingen ? | |||||
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Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 652489 | |||
Datum | 05.11.2010 11:03 | 14551 x gelesen | |||
Moin, eine Steuer ist erstmal was, wofür keine unmittelbare Gegenleistung beansprucht werden kann. Dementsprechend ist auch kein Zusammenhang zwischen Grundsteuer und Feuerwehr herzustellen, da es hier nicht um einen Leistungsaustausch geht. Da Art und Umfang der bereit zu haltenden Feuerwehr sicherlich auch in Mecklenburg in einem entsprechenden Gesetz geregelt sind, wäre es zunächst wohl der richtige Weg die zuständigen Aufsichtsbehörden zu beteiligen. Ansonsten steht den Einwohnern wohl noch der Weg zum Verwaltungsgericht offen. Gruß, otti "You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 652490 | |||
Datum | 05.11.2010 11:05 | 13989 x gelesen | |||
Geschrieben von Uwe RosenfeldDie Einwohner sehen den Brandschutz gefährdet, ihr Leben und ihre Gesundheit bei einem Brand nicht geschützt und ihre Häuder und Höfe nicht gesichert. Einzelne Einwohner planen nun die Grundsteuer nicht mehr zu bezahlen, bis dieser Mißstand abgestellt ist. Hallo, die Gemeinde braucht doch nur eine Pflichtfeuerwehr mit den meckernden Einwohner gründen und schon ist das Problem gelöst. Schöner wäre es natürlich, wenn die Missstände reklamierenden Einwohner in die FF eintreten würden. Eigentlich schon irre, da reklamieren Bürger mangelndes Engagement im Ehrenamt ohne sich selbst daran zu beteiligen. Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8R., Wuppertal / Nordrhein-Westfalen | 652491 | |||
Datum | 05.11.2010 11:13 | 13659 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard P Eigentlich schon irre, da reklamieren Bürger mangelndes Engagement im Ehrenamt ohne sich selbst daran zu beteiligen. Wenn ich Uwe richtig verstanden habe, reklamieren die Einwohner, dass die Gemeinde ihrer Verpflichtung des Brandschutz sicherzustellen nicht nachkommt. Wie die Gemeinde das macht, steht auf einem anderen Blatt. Christian Tietz Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt. | |||||
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Autor | Lars8 B.8, Zwinge / Thüringen | 652492 | |||
Datum | 05.11.2010 11:17 | 13117 x gelesen | |||
Hallo Gerhard So sehe ich das auch, wenn sich viele beschweren, dann lass den Wehrführer oder Ortsbrandmeister über den Bürgermeister doch die vielen reklamierenden Bürger einladen, die Situation der Fw in einem klärenden Gespräch oder Vortrag darlegen. Ggf. die rechtlichen Möglichkeiten der Gemeinde/Stadt anführen - Stichwort Pflichtfeuerwehr- Danach steht es jedem "sich-nicht-genug-geschützt-fühlendem" Bürger frei in die Feuerwehr einzutreten und entsprechende Lehrgänge zu besuchen um die Einsatzbereitschaft der Fw wieder zu steigern. Ganz einfache Geschichte! MkG Lars | |||||
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Autor | Andr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt | 652493 | |||
Datum | 05.11.2010 11:22 | 12956 x gelesen | |||
Treffend. Das sollte nur noch jemand den betroffenen Bürgern erklären. Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder. | |||||
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Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 652494 | |||
Datum | 05.11.2010 11:23 | 13385 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian TietzWenn ich Uwe richtig verstanden habe, reklamieren die Einwohner, dass die Gemeinde ihrer Verpflichtung des Brandschutz sicherzustellen nicht nachkommt. Stimmt, das liegt aber ein einem relativ geringen Mitgliederstand, wie Uwe schrieb: Geschrieben von Uwe Rosenfeld Die FF mit Grundausstattung hat auf dem Papier noch 14 Mitglieder, 5 davon wohnen in anderen Gemeinden und können über die Sirene nicht mehr alarmiert werden. Pieper gibt es nicht. Selbst der WF ist in einer anderen Gemeine wohnhaft, ca. 18 Kilometer entfernt. Seine höchste Ausbildung ist Truppführer, der Stellvertreter Truppmann. Und wenn die Beschwerdeführer rein spekulativ nicht zu diesen 14 Mitgliedern gehören, wäre der erste Weg sich erst einmal selbst zu engagieren. Sofern sich die Gemeinde gezwungen sieht, die Einwohner mittels einer Pflichtfeuerwehr und einer damit verbundenen Zwangsverpflichtung zu rekrutieren, ist man eh dran.... Daß die Gemeinde als Träger des Brandschutzes vollkommen untätig ist, steht da ja nun auch nicht von Uwe geschrieben. Gruß Lars "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. " J. Dalhoff **************************************************************************** Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder. Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen. | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 652495 | |||
Datum | 05.11.2010 11:27 | 13254 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian TietzWenn ich Uwe richtig verstanden habe, reklamieren die Einwohner, dass die Gemeinde ihrer Verpflichtung des Brandschutz sicherzustellen nicht nachkommt. Hallo, schon klar, nur geht diese Verpflichtung nur über eine FF oder Pflichtfeuerwehr, eine hauptamtliche Wache dürfte nicht finanzierbar sein. Daher bleibt doch nur der Weg über eine Pflichtfeuerwehr, wenn sich keine weiteren Mitglieder zur FF finden. Geschrieben von Christian Tietz Wie die Gemeinde das macht, steht auf einem anderen Blatt. Ohne Moos nix los und eine Grundsteuerverweigerung hat mit der Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes verwaltungsrechtlich nicht das geringste zu tun. Meiner persönlichen Meinung nach sind solche Gedankenspiele eher das Ergebnis einer flächigen, zunehmenden Verblödung in Deutschland, wo am eigenen Anspruchsdenken die Welt endet. Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer | |||||
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Autor | Mich8ael8 A.8, Würzburg / Unterfranken/Bayern | 652496 | |||
Datum | 05.11.2010 11:28 | 13013 x gelesen | |||
Also - sollte die betreffende Gemeinde tatsächlich die Sicherstellung des Brandschutzes vorsätzlich nicht mehr gewährleisten, gibt's noch den Weg eines Schreibens an den Landrat, abschriftlich an den Bürgermeister. Denn der Landrat ist oberster Brandschützer im Landkreis. Unterschrieben sollte das Ganze dann von mehreren Bürgern dieser Gemeinde. Ein kleiner Hinweis in diesem Schreiben auf die Beteiligung der Presse wirkt da denke ich auch Wunder. Aber hier wsr schon der Hinweis auf die Möglichjkeit der Pflichtfeuerwehr, sollte es an der Anzahl der Aktiven liegen, was hier ja anscheinend der Fall ist, oder ? Der Bgm könnte also diese Option ziehen. Merke: All dies regelt u.a. das Feuerwehrgesetz... Es handelt sich um meine persönliche Meinung! Operative Hektik ist kein Ersatz für geistige Windstille! -- Viele Klettern so schnell, dass sie gar nicht merken, dass sie auf den falschen Berg gestiegen sind -- | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 652497 | |||
Datum | 05.11.2010 11:29 | 12948 x gelesen | |||
Geschrieben von Lars BallhauseGgf. die rechtlichen Möglichkeiten der Gemeinde/Stadt anführen - Stichwort Pflichtfeuerwehr-Ja, ganz einfach... ... solange, bis der "sich-nicht-genug-geschützt-fühlende" Bürger Oma Erna mit ihren stolzen steuerzahlenden 87 Jahren ist, oder Onkel Fritz mit zwar nur 40 Jahren, davon aber die letzten 10 leider im Rollstuhl, oder Nachbar Dieter, dem weiß Gott welche Krankheit eine Feuerwehrtätigkeit vereitelt... Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches. | |||||
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Autor | Helm8ut 8R., Dietzenbach / Hessen | 652498 | |||
Datum | 05.11.2010 11:29 | 12881 x gelesen | |||
Frage: Um welche Kommune handelt es sich eigentlich? Helmut Raab | |||||
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Autor | Mich8ael8 A.8, Würzburg / Unterfranken/Bayern | 652499 | |||
Datum | 05.11.2010 11:31 | 12950 x gelesen | |||
Wollt ich noch sagen: Die genauen Hintergründe sollten jedoch erstmal genau betrachtet werden. Eine offene Konfrontation schadet auch immer der Dorfgemeinschaft. Wie groß ist eigentlich die betroffene Gemeinde? Wieviele Einwohner? Großer Schutzbereich? Es handelt sich um meine persönliche Meinung! Operative Hektik ist kein Ersatz für geistige Windstille! -- Viele Klettern so schnell, dass sie gar nicht merken, dass sie auf den falschen Berg gestiegen sind -- | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 652500 | |||
Datum | 05.11.2010 11:31 | 12947 x gelesen | |||
Geschrieben von Uwe RosenfeldEinzelne Einwohner planen nun die Grundsteuer nicht mehr zu bezahlen, bis dieser Mißstand abgestellt ist.Nein. Die richtige Möglichkeit wäre die Information der Aufsichtsbehörde. Und die nachhaltigste die Information der Medien. Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches. | |||||
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Autor | Paul8 B.8, Neunkirchen / Saar / Saarland | 652502 | |||
Datum | 05.11.2010 11:52 | 12765 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Michael Albert Die genauen Hintergründe sollten jedoch erstmal genau betrachtet werden.Zustimmung, ergänzend: Sicherstellung des Brandschutzes durch Einheiten "von außerhalb" möglich? Es ist zwar schön, wenn die einhellige Meinung hier im Forum auf die Lösung "dann engagiert Euch doch" geht, hat nur ein paar klitzekleine Nachteile: - wie lange dauert noch eine Ausbildung bis Truppmann? - und dann noch den GF drauf? - was macht die Kommune dann in dieser Zeit ? - Prinzip Hoffnung? - können alle, die eine bessere Feuerwehr fordern, auch FA werden? (geeignet allgemein, geeignet für Atemschutz etc.) - wird diese Einheit dann auch tagesalarmsicher? mmh, große Baustelle - da das bisher aber nicht groß aufgefallen ist, wären ein paar Infos über die Gemeinde und Feuerwehr sinnvoll (Einsatzzahlen, Ausstattung). Tja, hört sich vielleicht ein wenig komisch an, aber ich würde dieser Kommune mal empfehlen, dafür zu sorgen, dass Rauchmelder flächendeckend vorhanden sind, um zumindestens die Wahrscheinlichkeit von Personenschäden zu reduzieren, aber das wird nicht die letzte Kommune sein (und ist auch wohl nicht die erste - vielleicht eine der ersten, in denen die Bürger was merken....), so denn, es gibt noch viel zu tun, viele Grüße Paul alles meine persönliche Meinung, wer Rechtschreibfehler findet, kann diese behalten | |||||
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Autor | Andr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt | 652503 | |||
Datum | 05.11.2010 11:58 | 12706 x gelesen | |||
Sicher gibt es keine Lösung, die in 5 Minuten realisiert ist. Die Zeit, bis eine der möglichen Lösungen greift, kann realistisch wahrscheinlich nur mit Nachbarschaftshilfe überbrückt werden. Allerdings egal, ob Pflichtfeuerwehr oder Aufstockung der Mitglieder der bestehenden FF, es geht nicht ohne die meckernden Bürger. Selbst bei im Extremfall haupamtlichen Kräften würden die meckernden Bürger, über höhere Steuern, wieder in der Pflicht sein. Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder. | |||||
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Autor | Uwe 8R., Schwerin / M-V | 652505 | |||
Datum | 05.11.2010 12:05 | 13063 x gelesen | |||
Hallo, hier noch einmal ein Nachtrag zur Klärung: Die Einwohner fragten mich, ob das mit der Grundsteuerverweingerung ein Weg ist, da der Bürgermeister der Meinung ist, die FF ist mit 14 Mitgliedern gut aufgestellt (Mindeststärke) und jeder weitere ist nicht erforderlich und würde auch nur Kosten verursachen. | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 652507 | |||
Datum | 05.11.2010 12:13 | 13000 x gelesen | |||
Geschrieben von Uwe RosenfeldDie FF mit Grundausstattung hat auf dem Papier noch 14 Mitglieder, 5 davon wohnen in anderen Gemeinden und können über die Sirene nicht mehr alarmiert werden. Pieper gibt es nicht. Selbst der WF ist in einer anderen Gemeine wohnhaft, ca. 18 Kilometer entfernt. Seine höchste Ausbildung ist Truppführer, der Stellvertreter Truppmann. Abhängig die Struktur der umliegenen Feuerwehren aufgestellt ist und wie die Gemeinde bzw. der Ortsteil geographisch liegt ( Anfahrtszeiten usw.) dürfte die Meinung des Bürgermeisters schon etwas "gewagt" sein. Was gibt das zuständige Feuerwehrgesetz und die Satzung der Feuerwehr her? In Bezug auf: Der Verweis auf eine mögliche Pflichtfeuerwehr hier im Forum geht diesmal ins Leere. Der Bürgermeister dürfte von dieser Lösung selbst nicht überzeugt sein. Ein, meiner Ansicht nach, sinnvoller Weg ist der Hinweis auf die zuständigen Aufsichtsbehörde (Landratsamt?). MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Andr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt | 652508 | |||
Datum | 05.11.2010 12:23 | 12606 x gelesen | |||
Bedeutet das es dürfen, nach Meinung des Bürgermeisters, nicht mehr Leute Mitglied der Feuerwehr werden? Wollen die Bürger sich engagieren und dürfen nicht? Wie sehen das eigentlich die Feuerwehrmitglieder? Auch in Mecklenbur-Vorpommern gibt es doch wahrscheinlich eine Verordnung über die Mindeststärke und -ausrüstung von Feuerwehren. Da steht bestimmt was von mehr als 14 drin. Die Qualifikation des Wehrleiters ist garantiert auch geregelt. Wenn ein Bürgermeister sich nicht daran hält, muß halt die Aufsichtsbehörde ran. Hat die Feuerwehr selbst noch nicht interveniert? Die müssten doch auch ein Interesse daran haben die Situation zu verbessern? Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder. | |||||
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Autor | Mich8ael8 A.8, Würzburg / Unterfranken/Bayern | 652510 | |||
Datum | 05.11.2010 12:32 | 12526 x gelesen | |||
Ich bin kein Fachmann auf diesem Gebiet, bin aber der Meinung, die Einbehaltung der Grundsteuer ist nicht rechtmäßig. Da wüßte ein Jurist besser Bescheid. Ich würde das Pferd anders herum aufzäumen. Siehe meinen Kommentar vorher... Es handelt sich um meine persönliche Meinung! Operative Hektik ist kein Ersatz für geistige Windstille! -- Viele Klettern so schnell, dass sie gar nicht merken, dass sie auf den falschen Berg gestiegen sind -- | |||||
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Autor | Mich8ael8 A.8, Würzburg / Unterfranken/Bayern | 652511 | |||
Datum | 05.11.2010 12:41 | 12523 x gelesen | |||
Geschrieben von Uwe Rosenfeldda der Bürgermeister der Meinung ist Die Meinung des Bgm ist zweitrangig. Vorrangig gilt das Feuerwehrgesetz. Es gilt auch zu klären, ob mit neun Aktiven am Ort (tagsüber bestimmt weniger, die fünf die woanders wohnen habe ich auch abgezogen) der Brandschutz sichergestellt werden kann. Wenn nicht, muss die AAO in der Gemeinde entsprechend angepasst sein. Aber wie gesagt - hierzu muss man mehr Hintergründe wissen, um das alles beurteilen zu können (wieviel FF's hat die Gemeinde?). Übrigens: Wie kann es sein, das jemand Wehrleiter wird, der 18 km weit weg wohnt? Iss für mich Irrsinn. Oder ist er erst weggezogen? Dann sollte er sein Amt abgeben. Es handelt sich um meine persönliche Meinung! Operative Hektik ist kein Ersatz für geistige Windstille! -- Viele Klettern so schnell, dass sie gar nicht merken, dass sie auf den falschen Berg gestiegen sind -- | |||||
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Autor | Maik8 Z.8, Naumburg / Sachsen- Anhalt | 652517 | |||
Datum | 05.11.2010 13:44 | 13125 x gelesen | |||
Geschrieben von Matthias Otteine Steuer ist erstmal was, wofür keine unmittelbare Gegenleistung beansprucht werden kann. Soweit richtig Ergänzung vielleicht noch Die Bürger können die Zahlung verweigern. Dann wird die Grundsteuer aber auf ihre Kosten eingezogen. Hinzu kommen Säumniszuschläge und Mahngebühren sowie evtl. Pfändungsgebühren. Wer die sparen will, sollte lieber brav zahlen. Geschrieben von Matthias Ott Ansonsten steht den Einwohnern wohl noch der Weg zum Verwaltungsgericht offen. Bezweifle ich bisschen. Ich habe ja keinen Verwaltungsakt in dem Sinne. Die Stadt kommt "nur" ihren Pflichten nicht nach. (vgl. § 42 f. VwGO), Meiner Meinung nach gibts da nur die Möglichkeit, das die Aufsichtsbehörde einschreitet. Klagemöglichkeit seitens der Bürger sehe ich nicht. | |||||
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Autor | Flor8ian8 G.8, Sangerhausen / Sachsen-Anhalt | 652523 | |||
Datum | 05.11.2010 14:36 | 12239 x gelesen | |||
Geschrieben von Uwe Rosenfeldjeder weitere ist nicht erforderlich und würde auch nur Kosten verursachen. Hört sich an wie in so vielen Kommunen. Ich möchte eine starke und einsatzbereite Wehr, kosten darf es aber nichts. Solche Wehren gibt es übrigens zur genüge. Das geht auch meist gut, solange nichts schlimmeres passiert und viele Einwohner stört dies noch nicht einmal, da es "bei ihnen schon nicht brennt". Dieses absurde Denken kann man relativ häufig beobachten, dasselbe wie mit der Anschaffung von Rauchmeldern. Ich bin auch der Meinung, dass jeder streithafte Ansatz zur Problemlösung dieses Problem nur noch verstärkt. Also wäre das Eintreten der Meckerer in die Wehr schon mal ein Ansatz, wenn sie denn dürfen, es sei denn diese sind selbst schon Feuerwehrmitglieder. Ich äußere hier nur meine eigene Meinung. http://www.feuerwehroberroeblingen.net/ | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 652547 | |||
Datum | 05.11.2010 16:12 | 12242 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M@yerDer Verweis auf eine mögliche Pflichtfeuerwehr hier im Forum geht diesmal ins Leere. Der Bürgermeister dürfte von dieser Lösung selbst nicht überzeugt sein. Hallo, da bin ich mir nicht sicher, da die Rechtsgrundlage und damit die Handlungsgrundlage auch für die Aufsichtsbehörde das Landesfeuerwehrgesetz ist. In der Konsequenz gibt es nur die Möglichkeit der Mitgliedergewinnung der regulären FF, eine Pflichtfeuerwehr oder die Übernahme des abwehrenden Brandschutzes durch benachbarte Feuerwehren. Oder sehe ich was falsch? Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer | |||||
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Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 652549 | |||
Datum | 05.11.2010 16:53 | 12045 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard PfeifferHallo, Damit wären alle drei Alternativen genannt! Ich sehe das ebenso! Auf meinem Grabstein soll stehen: "Ich wäre jetzt auch lieber am Strand!" | |||||
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Autor | Dani8el 8G., Überherrn / Saarland | 652559 | |||
Datum | 05.11.2010 17:41 | 11965 x gelesen | |||
Die Weigerung die Grundsteuer zu zahlen kann, wie schon geschrieben, zu einer Zwangsvollstreckung (inkl. deren Kosten) führen. Aber die Geschichte richtig in die (Lokal-)Presse gebracht, wäre sicher ein Schlagzeile a la: "Bürger weigern sich Steuern zu zahlen - Aufstand gegen BGM XYZ" Und die Presse liebt nun mal den Normalbürger im Kampf gegen die Staatsmacht und wird wohl dem BGM den schwarzen Peter zuschreiben. PS: Einzige Lösung für das Problen: -Feuerwehr der Nachbarorte immer mitalarmieren solange Ortswehr nur bedingt einsatzbereit -mehr Personal rekrutieren (freiwillig oder gezwungen); hier ist der Bürgermeister in der Pflicht -Personal ausbilden, vor allem AGTs und Führungskräfte ________________________________________________ Gruß Daniel | |||||
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Autor | Juli8an 8H., Stemwede / Osnabrück / NRW / NDS | 652560 | |||
Datum | 05.11.2010 17:43 | 11857 x gelesen | |||
Hallo, das Problem scheint doch hier zu sein, dass der Bürgermeister keinen Handlungsbedarf sieht und somit wohl auch nicht aus freien Stücken heraus agieren wird. Da bleibt wohl wirklich nur der Weg über die Aussichtsbehörden. Grüße, Julian Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Organisation, der ich angehöre. "Tradition ist nicht das Halten der Asche, sondern das Weitergeben der Flamme." Thomas Morus | |||||
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Autor | Dani8el 8K., Wismar / Mecklenburg | 652561 | |||
Datum | 05.11.2010 17:44 | 11965 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Andreas Kolbe Auch in Mecklenbur-Vorpommern gibt es doch wahrscheinlich eine Verordnung über die Mindeststärke und -ausrüstung von Feuerwehren. Da steht bestimmt was von mehr als 14 drin. Ja. Das Ding heißt "Verwaltungsvorschrift über die Mindeststärke, die Gliederung und die Mindestausrüstung öffentlicher Feuerwehren und Werkfeuerwehren" und ist noch aus dem Jahre 1992 und m.W. nicht online zu finden. Also mir liegt eine leicht eingestaubte Hardcopy-Variante vor: Unter Punkt 3 heißt es (Zitat aus o.g. Werk): [...] Die Feuerwehr mit Grundausstattung wird in der Regel in der Stärke einer Löschgruppe eingesetzt. Zur Sicherstellung der erforderlichen Ausrückstärke ist ein Personalbestand von mindestens 15 Mitgliedern erforderlich. Dieser Personalbestand gliedert sich in - 1 Wehrführer, - 1 Stellvertreter des Wehrführers, - 13 aktive Feuerwehrmitglieder. [...] Geschrieben von Andreas Kolbe Die Qualifikation des Wehrleiters ist garantiert auch geregelt. Ja, auch das. Hier unter Punkt 3, bzw. hier unter der lfd. Nr 8 ersichtlich. Zusammengefasst für FF mit Grundausstattung in MV gilt folgendes: - Die Mindeststärke beträgt 15. - Die Mindestausbildung für Wehrführer ist GF und LdF. ... MFG Daniel Gib einem Menschen Macht und Du erkennst seinen wahren Charakter... | |||||
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Autor | Dani8el 8G., Überherrn / Saarland | 652562 | |||
Datum | 05.11.2010 17:53 | 11854 x gelesen | |||
Ich habe es noch nicht so ganz herauslesen können, ob der BGM sagt mehr als 14 FA brauchen wir nicht und sind mir "zu teuer". Wenn der BGM nicht in die Ausbildung und in mehr Personal investieren will bleibt wohl nur der Gang zur Aufsichtsbehörde und/oder Presse. ________________________________________________ Gruß Daniel | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional | 652567 | |||
Datum | 05.11.2010 18:54 | 11922 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Daniel Koch Das Ding heißt "Verwaltungsvorschrift über die Mindeststärke, die Gliederung und die Doch, im McPomm-Dienstleistungsportal. Hier MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit) | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 652572 | |||
Datum | 05.11.2010 20:04 | 11740 x gelesen | |||
Geschrieben von Uwe Rosenfeld
Stell doch bitte erst den Vor-trag ein. Alles was hier bis jetzt geschrieben wurde ist höchst unterhaltsam, mehr aber auch nicht! Und dann sag mir noch wie ein Truppführer zum Wehrleiter ernannt werden kann, aber ich vermute die Putzfrau ist auch der Gerätewart. Eines noch zum Thema; Geschrieben von Gerhard Pfeiffer
Das war auch mein erster Gedanke Dann kam mir aber der Augen öffnende Beitrag "ein 4mHFG / 2 Fahrzeuge" in den Sinn. Wenn es hier ähnlich gelagert ist, ein TSA im Originalzustand von 1966 und Gummistiefel aus dem Baumarkt für alle dürfte der Einsatzwille seine Berechtigung und die Sorge ihre Begründung haben. Aber wie oben gesagt; Erst nach einem "Vortrag" kann man über dessen Inhalt diskutieren. Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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Autor | Loth8ar 8R., Pliezhausen / Ba-Wü | 652580 | |||
Datum | 05.11.2010 20:51 | 11785 x gelesen | |||
Hallo Freunde der Pflichtfeuerwehren, Geschrieben von ---Gerhard Pfeiffer--- die Gemeinde braucht doch nur eine Pflichtfeuerwehr mit den meckernden Einwohner gründen Wir ertrinken in Informationen und hungern nach Wissen | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 652583 | |||
Datum | 05.11.2010 21:09 | 11711 x gelesen | |||
Fehlt da was? Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches. | |||||
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Autor | Loth8ar 8R., Pliezhausen / Ba-Wü | 652586 | |||
Datum | 05.11.2010 21:15 | 13318 x gelesen | |||
Hallo Freunde der Pflichtfeuerwehren, Geschrieben von ---Gerhard Pfeiffer--- die Gemeinde braucht doch nur eine Pflichtfeuerwehr mit den meckernden Einwohner gründen Eine Pflichtfeuerwehr ist für mich nichts weiter als ein Papiertiger. Selbst einem kerngesunden Menschen im besten Alter, zufällig vielleicht sogar auch feuerwehrtechnisch ausgebildetem früheren Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr (mit gültiger G26 Untersuchung), direkt bei Alarm neben dem Gerätehaus stehend, wird es gelingen, bei einem "Pflichtfeuerwehr-Einsatz" nicht mit auszurücken. Gründe dafür gibts genug: Plötzliche Übelkeit, Burnout, Angstzustände, ... Mich würden keine hundert Pferde zum Einsatz bei einer zwangsangeordneten Pflichtfeuerwehr bringen ! Dabei würde ich noch nicht mal gegen meine Pflichten in einer Pflichtfeuerwehr verstossen. Wenn ich bei Alarm dringend auf die Toillette muß, dann muß ich eben... und dass kann dauern...länger als die 10 Minuten vorgeschriebene Eintreffzeit. Was soll ein Richter dagagen sagen ? Als Mensch und Feuerwehrmann hätte ich sogar noch die Entscheidungsfreiheit: Brandeinsatz Ja...kein Stuhlgang. Ölspur NEIN...Stuhlgang. Brandmeldealarm NEIN...Stuhlgang bis nach der ersten Rückmeldung oder länger. Eine Pflichtfeuerwehr funktioniert nicht. Zumindest nicht mit mir. Gruß aus Pliezhausen Lothar Reichenecker Wir ertrinken in Informationen und hungern nach Wissen | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 652588 | |||
Datum | 05.11.2010 21:17 | 11714 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas MiddekeUnd dann sag mir noch wie ein Truppführer zum Wehrleiter ernannt werden kann, aber ich vermute die Putzfrau ist auch der Gerätewart.Wehrführer, nicht Wehrleiter. Eine Feuerwehr mit Grundausstattung soll in Gruppenstärke aufgestellt werden, folglich Wehrführer = Gruppenführerqualifikation. Die Brandschutzgesetze sehen da aber gerne (wie auch die FwDV 2) die Möglichkeit, dass ein Wehrführer die Qualifikation noch nicht hat, sie aber innerhalb 2 oder 3 Jahren nachholt. Entsprechend ist Wehrführer = Truppführer u.U. vorschriftskonform. Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches. | |||||
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Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 652590 | |||
Datum | 05.11.2010 21:40 | 11891 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Lothar Reichenecker
Gott sei Dank hast Du nach dieser hier verbriefsten Äußerung wohl ab dem dritten wiederholungsfall ein kleines Erklärungsproblem... Was soll ein Richter dagagen sagen ? es reicht, wenn er dir deinen vorgebenen Verhinderungsgrund nicht glaubt. Dürfte in deinem Fall seit heute um Welten wahrscheinlicher geworden sein... Gruß, Thorben | |||||
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Autor | Loth8ar 8R., Pliezhausen / Ba-Wü | 652596 | |||
Datum | 05.11.2010 22:16 | 11877 x gelesen | |||
Hey Thorben, Geschrieben von ---Thorben Gruhl--- es reicht, wenn er dir deinen vorgebenen Verhinderungsgrund nicht glaubt. OK. Dann habe ich eben nach meiner jetzigen Aussage keinen Stuhlgang. Trotzdem reicht es mir nicht auf das erste Fahrzeug: Restalkohol oder Autoschlüssel gesucht oder noch viel einfacher: Funkmeldeempfänger nicht ausgelöst (Anmerkung: Wie viele defekte Akkus soll ich Dir schicken?), , etc., etc., etc.,.... Keine hundert Pferde !!! Gruß aus Pliezhausen Lothar Reichenecker Wir ertrinken in Informationen und hungern nach Wissen | |||||
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Autor | Loth8ar 8R., Pliezhausen / Ba-Wü | 652602 | |||
Datum | 05.11.2010 22:53 | 11822 x gelesen | |||
Hallo Thorben, Geschrieben von ---Thorben Gruhl--- Gott sei Dank hast Du nach dieser hier verbriefsten Äußerung wohl ab dem dritten wiederholungsfall ein kleines Erklärungsproblem... Noch eine andere Möglichkeit zur Vorgehensweise bei einer Zwangsverpflichtung: Vor dem Richter stehen dann vieleicht ganz andere Leute: alle Geräteprüfungen nach GUV durchgeführt ? alle Lungenautomaten nach jeder Benutzung gereinigt, desinfiziert, getrocknet und geprüft? kein Fahrzeug mit Übergewicht, alle Reifen nach zehn Jahren erneuert ? meine PSA entspricht allen geforderten Leistungsmerkmalen (incl. richtiges Wasch- und Imprägniermittel)? ich habe alle notwendigen Schulungen erhalten ? (jährlicher Unterricht UVV, Theorie und Praxis Atemschutz: Terminvereinbarung notwendig, ich darf ja aus wichtigem Grund auch mal entschuldigt bei einer Übung fehlen) Gerätehaus entspricht den Vorgaben der Unfallversicherer (Absauganlage, Abstände zwischen den Fahrzeugen) Schwarz-Weiß-Trennung wird konsequent eingehalten, oder werde ich im Gerätehaus mit irgend welchen Ultragiften belastet ? Glaub mir, diese Auflistung lässt sich um zig Punkte hier im Forum erweitern. Das Ergebnis wäre die perfekte Feuerwehr mit der perfekten Ausrüstung und dem perfekten Führungsgremium. Sicher auch nicht ganz billig für die Gemeinde. Wenn das aber alles vorhanden ist, braucht es keine Pflichtfeuerwehr. Gruß aus Pliezhausen Lothar Reichenecker Wir ertrinken in Informationen und hungern nach Wissen | |||||
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Autor | Klau8s K8., Mittweida / Sachsen | 652610 | |||
Datum | 06.11.2010 02:53 | 11694 x gelesen | |||
Hallo, das Interessanteste wäre eine Meinung der örtlichen Fw zu dieser Situation zu hören. Kommen die mit der Situation klar? Berichtet der Wehrleiter von einer erfolgreichen Fw oder zappelt er verlassen am Galgen. Ohne jegliche Kenntnis der aktuellen Situation scheint mir aber die Sorge der Bevölkerung äußerst berechtigt. Bei so einer Wehrleitung kann´s der Bürgermeister mit den Rechtsgrundlagen nicht so haben und die Aufsichtsbehörde? Wegsichtsbehörde? Der Hinweis auf diese Verordnungen war o.k. und somit gab es gute Voraussetzungen für eine kompetente Feuerwehrarbeit. Die VO mit Punkt 3 und lfd. Nr.8 von 2004 war aber nur bis zum 31.12.2009 gültig. Wie ging es weiter? Viele Grüsse Klaus | |||||
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Autor | Klau8s K8., Mittweida / Sachsen | 652611 | |||
Datum | 06.11.2010 03:00 | 11672 x gelesen | |||
Sorry, da war doch der Verweis auf den Beitrag von Daniel Koch aus Wismar under die Räder gekommen. MfG Klaus | |||||
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Autor | Dani8el 8K., Wismar / Mecklenburg | 652627 | |||
Datum | 06.11.2010 09:59 | 11567 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Christi@n Pannier Doch, im McPomm-Dienstleistungsportal Oh, super.... Danke MFG Daniel Gib einem Menschen Macht und Du erkennst seinen wahren Charakter... | |||||
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Autor | Dani8el 8K., Wismar / Mecklenburg | 652628 | |||
Datum | 06.11.2010 10:07 | 11629 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Klaus Kilian Der Hinweis auf diese Verordnungen war o.k. und somit gab es gute Voraussetzungen für eine kompetente Feuerwehrarbeit. Die VO mit Punkt 3 und lfd. Nr.8 von 2004 war aber nur bis zum 31.12.2009 gültig. Wie ging es weiter? Ähnlich, wie mit der Atomenergie: Laufzeitverlängerung! ;-) ... MFG Daniel Gib einem Menschen Macht und Du erkennst seinen wahren Charakter... | |||||
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Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 652652 | |||
Datum | 06.11.2010 14:58 | 11889 x gelesen | |||
Hallo! Wie schon gesagt, Grundsteuer nicht zu bezahlen, der Schuss geht nach Hinten los. Aber was ich nicht genau verstanden habe, die Wehr hat die Sollstärke (Mindeststärke) von 14 FA (SB) und der Bürgermeister will keine neuen „Anwärter“ mehr verpflichten, weil nach seiner Ansicht die 14 ausreichen und jeder mehr nur Geld kostet? Kann ich das glauben? Wenn ich genau nachrechne: 14 FA (SB), Sollstärke - 5 FA (SB), nicht am Ort wohnend - 1 Wehrführer, nicht am Ort Wohnend = 8 FA (SB), unmittelbare Einsatzstärke Also nicht mal eine Gruppe wohnt am Ort. Hier müsste die Zahl der „Auswärtigen“ mit „Einheimischen“ ausgeglichen werden. Die Wehr müsste nach meiner Meinung eine Stärke von 20 FA (SB) haben um die Mindeststärke auch in der Realität erreichen zu können. Also ich halte die Fahrzeugbezogene „Dreierregel“ bis zu einem gewissen Maß für sinnvoll. Beispiel: Fahrzeug TSF, Besatzung 1:5 3 Personen mit Qualifikation Gruppenführer und Funk 3 Personen mit Qualifikation Maschinist, Atemschutzüberwacher und Funk 6 Personen mit Qualifikation Truppführer, Atemschutz und Funk 6 Personen mit Qualifikation Truppmann, Atemschutz und Funkt Das wäre für mich die absolute Mindestanforderung an eine TSF – Wehr! Wobei man beim Thema Atemschutz auch mit sechs FA (SB) auskommen könnte. Wie gesagt, das passt eigentlich nur so richtig bei Wehren mit TSF, TSF-W ohne besondere Zusatzaufgaben. Ein Vertreter der Landesfeuerwehrschule Rh.- Pfalz sagte einmal, personell Optimal ist eine kleine Ortfeuerwehr aufgestellt wenn sie zwischen 18 und 21 FA (SB) reelle Stärke hat. Gruß vom Berg Jakob Keine Panik auf der Titanic! Es ist genug Wasser für alle da! Nach der Obduktion steht fest: Willi Bosch ist tot! | |||||
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Autor | Lars8 B.8, Zwinge / Thüringen | 653004 | |||
Datum | 08.11.2010 10:49 | 11378 x gelesen | |||
Ja, nee , is klar.... die ganze Kommune voller Invaliden und Greisen..... Soweit ich mich ganz schwach erinnere gab es bei uns in Thüringen dann die Möglichkeit, sollte es wirklich einmal so sein, das die Kommune-sprich Gemeinde oder Stadt - alles mögliche versucht hat um die Fw aufrecht zu erhalten(also inkl.Versuch der Pflichtfeuerwehr) und es wirklich keine andere Lösung als Auflösung der Fw gibt, entsprechende Meldung bzw. Antrag ans zuständige Innenministerium ,danach sind für die Kommune eben im Bereich Brandschutz und Hilfeleistung die umliegenden Feuerwehren zuständig bzw. wird die Zuständigkeit auf diese übertragen. Gruß | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 653008 | |||
Datum | 08.11.2010 10:55 | 11290 x gelesen | |||
Geschrieben von Lars BallhauseJa, nee , is klar....1. Hab ich einzelne mögliche Beispiele gebracht, oder habe ich pauschaliert? 2. Könnte ich in gleicher Weise auf das antworten: Danach steht es jedem "sich-nicht-genug-geschützt-fühlendem" Bürger frei in die Feuerwehr einzutreten und entsprechende Lehrgänge zu besuchen um die Einsatzbereitschaft der Fw wieder zu steigern.Ja, nee, is klar.... die ganze Kommune voller perfekt geeigneter, allseits verfügbarer Menschen. Diese Wundersiedlung will ich sehen. Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches. | |||||
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Autor | Lars8 B.8, Zwinge / Thüringen | 653010 | |||
Datum | 08.11.2010 11:04 | 11231 x gelesen | |||
Moin, diese Wundersiedlung dürfte es genau so wenig geben........ Aber wie schon in vielen Beiträgen zu dem Thema mittlerweile geschrieben bzw. nachgefragt: Woran hapert es wirklich??? An mangelnden Kameraden oder am/an uneinsichtigen Kommunalpolitiker(n)? Der Bürgermeister wird ja sicher nicht Alleinherrschaft über den Ort haben..da gehört m.W. ein Ortsrat/Gemeinderat dazu.... Ggf. sollte betreffender Wehrführer mal an Gemeinderatssitzungen teilnehmen und evtl. hier den Rest der "Gemeinderegierung" ins Boot holen,entsprechende Fakten vortragen.....ggf. wird sich ja dann was bewegen?! Danach bliebe immer noch der Weg über KBM bzw. Landrat, welche ja auch Aufsicht haben! Gruß Lars | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 653011 | |||
Datum | 08.11.2010 11:20 | 11278 x gelesen | |||
Geschrieben von Lothar ReicheneckerGlaub mir, diese Auflistung lässt sich um zig Punkte hier im Forum erweitern.... und um genauso viele Punkte wieder streichen. Es gibt soviele Sollvorschriften und Vorgaben mit reinem Empfehlungscharakter, da will ich dich mal gegen klagen sehen (gegen die Reifen mit >10 Jahren, gegen das Fehlen einer Schwarz-Weiß-Trennung oder Absauganlage, für einen jährlichen UVV-Unterricht (der so nirgendwo gefordert wird)...). Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches. | |||||
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Autor | Linu8s D8., Thierstein / Bayern | 653053 | |||
Datum | 08.11.2010 15:05 | 11267 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian Kruppfür einen jährlichen UVV-Unterricht (der so nirgendwo gefordert wird) §4, Absatz 1, ist das keine Forderung? Darauf wird auch hier in §15 'Unterweisung' verwiesen. MfG (Mit fränkischen Grüßen) Linus (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.) | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 653059 | |||
Datum | 08.11.2010 15:26 | 11177 x gelesen | |||
§ 4 Abs. 1 GUV-V A 1 sagt "mindestens einmal jährlich", § 15 GUV-V C53 nennt es noch allgemeiner "im Rahmen der Aus- und Fortbildung". Auch wenn das von vielen Wehren so interpretiert wird, dass man einmal im Jahr mit theoretischer UVV-Unterweisung die Truppe einschläfert, und man in den anderen Diensten kein Wort zur Unfallverhütung verliert, so bin ich doch gespannt, wie du daraus ein (einklagbares) Anrecht auf einen einmal jährlich stattfindenden UVV-Unterricht stricken willst. Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches. | |||||
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Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 653164 | |||
Datum | 08.11.2010 23:21 | 11180 x gelesen | |||
Geschrieben von Linus Drescher§4, Absatz 1, ist das keine Forderung? Darauf wird auch hier in §15 'Unterweisung' verwiesen. Ja, und? Wenn ich meine Leute während es Dienstes in die UVV für diesen Ausbildungsabschnitt unterweise, habe ich meine Schuldigkeit getan. Ich muß dafür keinen extra Dienstabend ansetzen. Ich muss es nur dokumentieren. Dafür reicht es aus, wenn in den Dienstheft für den Abend z. b. steht: tragbare Leitern: Vornahme, Handhabung, Schutzmaßnahmen, Gefahren, UVV. Ferner muß natürlich festgehalten werden, wer daran teilgenommen hat. Gruß Heinrich | |||||
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