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ThemaSelbstverteidigung, Tränengas (CS) oder Pfefferspray55 Beträge
RubrikEinsatz
Infos:
  • Deeskalation, Projekte: Besser als Sprays?
  • Deutsche Gesellschaft Deeskalation Notfallmedizin c/o www.virsem.de
  •  
    AutorDenn8is 8E., Menden / NW655326
    Datum22.11.2010 16:5515824 x gelesen
    Aufgrund eines kürzlichen Vorfalls während eines Einsatzes (länger dauernder Hochwassereinsatz, besoffener Partygast einer nebenan stattfindenden Ü30 Party klettert über den Zaun und schlägt THW-Angehörigen zusammen), befasse ich mich mal wieder mit dem Thema Selbstverteidigung mittels Abwehrspray.

    Neben der Frage ob Nebel, Spray, Schaum oder Gel beschäftigt mich auch die Rechtslage:

    Pfefferspray (OC) ist ja eigentlich nur zur Tierabwehr zugelassen (außer für Polizei), darf aber in (wirklichen) Notwehrsituationen eingesetzt werden weil es vereinfacht dann egal ist was man benutzt.

    Tränengas (CS bzw CN) ist auch offiziell für die Selbstverteidigung zugelassen, aber nicht so wirksam, soll gerade bei Betrunkenen teilweise nichts ausrichten.

    Pfeffer ist aber weit verbreiteter, da eben wirksamer.

    Meine Überlegung ist jetzt, muss es unbedingt Pfeffer sein, oder reicht auch die schwächere Wirkung von Tränengas aus, mit dem Vorteil mehr Rechtssicherheit zu haben?

    Vielleicht auch mal die Frage an die RDler aus Großstädten oder zu Silvester, was habt ihr dabei, Pfefferspray oder Tränengas?


    mit kameradschaftlichen Grüßen

    Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes!

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    AutorAndr8eas8 B.8, Haan / Rhld / NRW655327
    Datum22.11.2010 17:0813332 x gelesen
    Hallo,

    vom Einsatz von Pfefferpray kann ich nur abraten weil es ja, wie Du schon geschrieben hast, nur zur Tierabwehr zugelassen ist. Selbst in einer Notwehr-/Nothilfesituation könnte der Einsatz von Pfefferspray unangenehme Fragen der Polizei zur Folge haben.

    Die geringe Wirkung von CS-Gas, vorallem im Freien und bei Wind ist bei der Polizei schon länger bekannt und hat zur Ausrüstung mit Pfefferspray geführt.

    Die bekannte amerikanische Taschenlampe ist sehr stabil ;-)


    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Andreas Becker

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    AutorDenn8is 8E., Menden / NW655329
    Datum22.11.2010 17:1213098 x gelesen
    Geschrieben von Andreas BeckerDie bekannte amerikanische Taschenlampe ist sehr stabil

    Hat aber den Nachteil das man den Angreifer sehr wahrscheinlich schwer verletzt. Aus dem gleichen Grund scheiden auch Schlagstöcke usw aus.

    Zitat aus einem anderen Forum Hf mit nem Schlagstock...
    1x falsch geschlagen und es ist schwere körperverletzung, du darfst für ihn lebenslang rente/unterhalt zahlen (weil du ihn so xxx zertrümmert hast das er nicht mehr arbeiten kan) oda stehst wegen todschlag vor gericht;)



    mit kameradschaftlichen Grüßen

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen655332
    Datum22.11.2010 17:1913031 x gelesen
    Geschrieben von Dennis EdnerTränengas (CS bzw CN) ist auch offiziell für die Selbstverteidigung zugelassen, aber nicht so wirksam, soll gerade bei Betrunkenen teilweise nichts ausrichten.

    Jap. Durfte ich schon mehrfach erleben. Da halfen selbst große Flaschen (nicht mit den großen Döschen verwechseln) nichts gegen die Betrunkenen.

    Geschrieben von Dennis EdnerHat aber den Nachteil das man den Angreifer sehr wahrscheinlich schwer verletzt.

    Möglich. Aber wenn du eine dieser netten langen Lampen dafür mißbrauchst (alternativ tut es auch der Reichsleuchtkörper™), wird keiner auf die Idee kommen, daß du das Ding gezielt zur Verteidigung mitführst. Erspart dumme Fragen.... Und die Verletzungen des Gegenübers wären mir in Notwehrsituationen relativ egal. Man sollte nur aufpassen, daß es irgendwo im Rahmen der Verhältnismäßigkeit bleibt.

    MkG
    Marc


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    (2) ...

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    AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 655336
    Datum22.11.2010 17:2412779 x gelesen
    Hallo!

    Ich bin eigentlich ein Freund von so etwas hier.

    Äusserst unangenehm und sehr schmerzhaft. Lann aber falsch angewendet oder bei "Übertreibung" für die betreffende Person sehr gefährlich werden. Auch braucht man in Deutschland eine Genehmigung.

    Interessant zu Ausbringung von Pfefferspray sind auch diese Teile. Wobei bei dem größeren schon allein das Aussehen eine "abschreckende" Wirkung haben dürfte.

    Hier gibt es noch ein paar Informationen.

    Der Einsatz von solchen Abwehrmitteln ist wie bereits gesagt nicht unproblematisch, Bei unklarer Sachlage steht man als Angegriffener, der sich nur verteidigt hat, am Schluss ganz schön doof da.

    Gruß vom Berg

    Jakob


    Suche folgende Reservistenkrüge:

    22. Inf.-Reg. Saargemünd / 5. Chevaulegers -Reg. Zweibrücken /
    1. MG-Abteilung Landau / 23. Inf.-Reg. Germersheim /
    2. Pionierbataillon Germersheim / 23. Inf.-Reg. Kaiserslautern / 18. Inf.-Reg Kaiserslautern.
    2. Trainbataillon Germersheim / 2. Jägerbataillon Aschaffenburg


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    AutorDenn8is 8E., Menden / NW655338
    Datum22.11.2010 17:2613024 x gelesen
    Geschrieben von Marc DickeyUnd die Verletzungen des Gegenübers wären mir in Notwehrsituationen relativ egal.

    Muss dann aber auch wirklich unter Notwehr fallen.

    Geschrieben von Marc DickeyMan sollte nur aufpassen, daß es irgendwo im Rahmen der Verhältnismäßigkeit bleibt.

    Eben diese Verhältnismäßigkeit ist doch auch mit Pfefferspray eher gegeben, als wenn man ihm mit einer Maglite die Knochen bricht.


    mit kameradschaftlichen Grüßen

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    AutorStep8han8 R.8, Querfurt / Sachsen-Anhalt655339
    Datum22.11.2010 17:2712639 x gelesen
    Hallo,

    ich kann zwar keinen Vergleich anstellen, allerdings bin ich am letzten Wochenende bei einer öffentlichen Veranstaltung ungewollterweise mit Pfefferspray in Berührung gekommen,

    da haben irgendwelche (Idioten) auf einem Festsaal (geschlossen, für ca.300 Leute) Pfefferspray versprüht, der Saal musste komplett für etwa 15 min geräumt werden.

    das Zeug bereitet auch in geringer Konzentration relativ schwere Atemprobleme, also wer es direkt einatmet kann evtl sogar Gesundheitsschäden davon tragen (--> MEINE Meinung, habe ich nirgendwo gelesen oder so, nur ein Eindruck).

    lg


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    AutorDenn8is 8E., Menden / NW655340
    Datum22.11.2010 17:2812649 x gelesen
    Geschrieben von Jakob TheobaldIch bin eigentlich ein Freund von so etwas hier.

    Geschrieben von Jakob TheobaldAuch braucht man in Deutschland eine Genehmigung.

    Die man als Privatperson oder FA ja nicht hat.



    Geschrieben von Jakob TheobaldInteressant zu Ausbringung von Pfefferspray sind auch diese Teile.

    hat man auch die Gefahr dass man dem Angreifer die Projektile ins Auge schießt


    mit kameradschaftlichen Grüßen

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    AutorAndr8eas8 B.8, Haan / Rhld / NRW655342
    Datum22.11.2010 17:3012562 x gelesen
    Der Einsatz von Pfefferspray gegen einen Menschen stellt den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung dar.

    Außerdem besteht das Risiko, daß bei Drogenkonsumenten und Asthmatikern die Wirkung tötlich ist. In so einem Fall ist die Verhältnissmäßigkeit der Mittel bei Notwehr nicht mehr gegeben.


    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Andreas Becker

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    AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 655344
    Datum22.11.2010 17:3012488 x gelesen
    Hallo!

    Geschrieben von Stephan Reildas Zeug bereitet auch in geringer Konzentration relativ schwere Atemprobleme, also wer es direkt einatmet kann evtl sogar Gesundheitsschäden davon tragen

    Garnicht so abwegig, schau mal hier.

    Gruß vom Berg

    Jakob


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    AutorDenn8is 8E., Menden / NW655345
    Datum22.11.2010 17:3112658 x gelesen
    Geschrieben von Dennis Ednerhat man auch die Gefahr dass man dem Angreifer die Projektile ins Auge schießt

    Vgl Link


    mit kameradschaftlichen Grüßen

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen655347
    Datum22.11.2010 17:3512884 x gelesen
    Geschrieben von Dennis EdnerMuss dann aber auch wirklich unter Notwehr fallen.

    Aus welchem Grund solltest du deinem Gegenüber denn auch sonst mit körperlichen Maßnahmen entgegentreten?

    Geschrieben von Dennis EdnerEben diese Verhältnismäßigkeit ist doch auch mit Pfefferspray eher gegeben, als wenn man ihm mit einer Maglite die Knochen bricht.

    Ist nicht zuletzt auch davon abhängig wie man mit der Lampe draufhaut - sowohl quantitativ als auch qualitativ.

    MkG
    Marc


    Mein StatusArtikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
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    (2) ...

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    AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 655348
    Datum22.11.2010 17:3912716 x gelesen
    Hallo!

    Ich meine wenn Übergriffe wirklich so oft vorkommen, dass man über chemische Abwehrmaßnahmen nachdenkt oder darüber wie man seine "Lampe" knitterfrei einsetzen muss, dann empfehke ich etwas viel effektiveres. Schaut mal hier vorbei.

    Das ist für den Durchschnittsmenschen relativ leicht und schnell erlenrtbar und wirklich effektiver als Pfefferspray. :)

    Gruß vom Berg

    Jakob


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    AutorDani8el 8B., Nörtershausen / RLP655349
    Datum22.11.2010 17:4112465 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Andreas Becker Der Einsatz von Pfefferspray gegen einen Menschen stellt den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung dar.

    Außerdem besteht das Risiko, daß bei Drogenkonsumenten und Asthmatikern die Wirkung tötlich ist. In so einem Fall ist die Verhältnissmäßigkeit der Mittel bei Notwehr nicht mehr gegeben.



    Notwehr zeichnet sich ja grade dadurch aus, dass die eigentlich unter Stafe gestellten Tatbestände (z.B. gefährliche Körperverletzung) nicht geahndet werden. Dabei gibts eben keine Verhältnismäßigkeit der Mittel.

    Geschrieben von §32 StGB
    (1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

    (2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.


    Daniel


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    AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz655350
    Datum22.11.2010 17:4212507 x gelesen
    Hallo,

    Finger weg von jeglicher Art von Waffen bzw. waffenähnlicher Gegenstände (Spray, E-schocker etc).

    Du bist nicht berechtigt, Waffen zu führen, also darfst Du auch keine einsetzen. Punkt.

    Ausnahme: Notwehr > sehr schmaler Grad, für eine mögliche Notwehr darfst Du m.E. ebenfalls keine Waffen o.ä. mitführen.

    Mit Waffen o.ä., oder auch mit Werkzeugen wie ne Taschenlampe, Beilchen oder was auch immer, bist Du immer in der Gefahr, dich einer gefährlichen Körperverletzung schuldig zu machen, und die wird richtig hart bestraft.

    Das einzige, was immer geht, ist ausrutschen, stolpern und eine (un)bestimmte Person mit dem Helm so treffen, dass sich die Situation zunächst einmal entspannt und Kameraden zur Hilfe kommen können.

    Hat bei mir in meinen fast 40 Dienstjahren zweimal hervorragend funktioniert.

    MfG, Thomas


    PS: Aber bitte wirklich stolpern, sollte zumindest echt aussehen - und nicht wie ein wilder Büffel mit gesenktem Horn (Helm) auf deinen Gegenüber losgehen.


    www.Feuerwehr-Hermeskeil.de

    www.Feuerpatsche-Hermeskeil.de
    Feuerwehr-Museum Rheinland-Pfalz in Hermeskeil

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    AutorDani8el 8B., Nörtershausen / RLP655352
    Datum22.11.2010 17:4412610 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Jakob TheobaldDas ist für den Durchschnittsmenschen relativ leicht und schnell erlenrtbar und wirklich effektiver als Pfefferspray. :)

    und wie viele Stunden willst Du Deinen Einsatzkräften da jährlich zusätzlich aufbrummen, damit das wirklich beherrscht wird und gegen einen Angreifer mit ggf. durch Drogen, Alkohol, .... herabgesetztem Schmerzempfinden zuverlässig funktioniert? Das dürfte für die meisten Wehren die Anzahl der FW-Ausbildungsstunden übersteigen.....

    Daniel


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    AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 655353
    Datum22.11.2010 17:4812562 x gelesen
    Hallo!

    Geschrieben von Daniel BildhauerDas dürfte für die meisten Wehren die Anzahl der FW-Ausbildungsstunden übersteigen.....

    Kann schon möglich sein.
    Aber ich sehe das als eine Alternative zu Pfefferspray oder Schlagwerkzeugen.

    Ausserdem kann man ja auch damit seinen Dienstsport gestalten. Es muss ja nicht immer das öde Fußball oder Handball sein, oder?

    Wenn die Übergriffe wirklich überhand nehmen macht eine solche Ausbildung Sinn. Es werden ja auch Kondition und Reaktionsvermögen geschult. Das ist im täglichen Dienst nicht zu verachten. :)

    Gruß vom Berg

    Jakob


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    22. Inf.-Reg. Saargemünd / 5. Chevaulegers -Reg. Zweibrücken /
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    AutorAndr8eas8 B.8, Haan / Rhld / NRW655355
    Datum22.11.2010 17:5112428 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Daniel Bildhauer
    Dabei gibts eben keine Verhältnismäßigkeit der Mittel.
    Oh doch, wenn jemand mit Fäusten angegriffen wird und sich mit einer Schusswaffe wehrt stellt dies eine Notwehrüberschreitung bzw. einen Notwehrexzess dar.

    Geschrieben von Daniel Bildhauer
    §32 StGB
    Ist mir bestens bekannt.


    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Andreas Becker

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    AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz655356
    Datum22.11.2010 17:5212514 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Daniel BildhauerNotwehr zeichnet sich ja grade dadurch aus, dass die eigentlich unter Stafe gestellten Tatbestände (z.B. gefährliche Körperverletzung) nicht geahndet werden. Dabei gibts eben keine Verhältnismäßigkeit der Mittel.

    Einspruch, Euer Ehren.

    Notwehr ist nur bis zu dem Punkt rechtmäßig, der erforderlich ist, einen offentlichlich rechtswidrigen Angriff abzuwehren.

    Wer seinen Gegenüber von vorneherein zu hart anpackt oder nicht "rechtzeitig aufhört", macht sich sehr wohl strafbar (Intensiver + Extensiver Notwehrexzess).

    MfG, Thomas


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    AutorJuli8an 8H., Stemwede / Osnabrück / NRW / NDS655358
    Datum22.11.2010 17:5512389 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Thomas KleeAusnahme: Notwehr > sehr schmaler Grad, für eine mögliche Notwehr darfst Du m.E. ebenfalls keine Waffen o.ä. mitführen.

    Das ist so ganz allgemein Falsch. Man kann natürlich auch mit (illegalen) Waffen in Notwehr handeln.

    Geschrieben von Thomas KleeMit Waffen o.ä., oder auch mit Werkzeugen wie ne Taschenlampe, Beilchen oder was auch immer, bist Du immer in der Gefahr, dich einer gefährlichen Körperverletzung schuldig zu machen, und die wird richtig hart bestraft.

    Genau für diesen Fall gibt es doch den Notwehrparagraphen.

    Geschrieben von Thomas KleeDas einzige, was immer geht, ist ausrutschen, stolpern und eine (un)bestimmte Person mit dem Helm so treffen, dass sich die Situation zunächst einmal entspannt und Kameraden zur Hilfe kommen können.


    Deinen Aufruf zur Kopfnuss halte ich für nicht sehr zielführend.

    Grüße,
    Julian


    Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Organisation, der ich angehöre.

    "Tradition ist nicht das Halten der Asche, sondern das Weitergeben der Flamme."
    Thomas Morus

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    AutorDenn8is 8E., Menden / NW655359
    Datum22.11.2010 18:0712365 x gelesen
    Geschrieben von Thomas KleeMit Waffen o.ä., oder auch mit Werkzeugen wie ne Taschenlampe, Beilchen oder was auch immer, bist Du immer in der Gefahr, dich einer gefährlichen Körperverletzung schuldig zu machen, und die wird richtig hart bestraft.

    Der Grund warum ich auch Spray gekommen bin ist die Möglichkeit, damit den Angreifer auch mit Androhung in Schach zu halten bis die Polizei eintrifft (was bei unserem Vorfall sehr schnell passierte), was mit Schlagwaffen nicht so möglich ist. In Schach halten wäre ansonsten nur mit wirklichen Schusswaffen oder Tasern möglich, was aber natürlich aus bekannten Gründen nicht zur Diskussion steht.

    Bei Pfefferspray kommt noch hinzu daß man das bestimmungsgemäß auch gegen Angriffe von Hunde oä einsetzen kann (kam bei uns vor ein paar Jahren vor) (was wiederum ein Nachteil von Tränengas wäre)


    mit kameradschaftlichen Grüßen

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg655360
    Datum22.11.2010 18:1512529 x gelesen
    hallo,

    ne Alternative: der wohlbekannte 6kg-Pulverlöscher?

    jetzt einfach mal in die Diskussion geworfen ...


    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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    AutorDenn8is 8E., Menden / NW655361
    Datum22.11.2010 18:1712450 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M@yerne Alternative: der wohlbekannte 6kg-Pulverlöscher?

    Würde wahrscheinlich auch funktionieren.


    mit kameradschaftlichen Grüßen

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    AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 655363
    Datum22.11.2010 18:1912462 x gelesen
    Hallo!

    Geschrieben von Jürgen M@yerne Alternative: der wohlbekannte 6kg-Pulverlöscher?

    Hmmm... also meine Erfahrungen mit Löschpulver, es gibt eines riesen Sauerei und das Zeug schmeckt nicht so besonders. :-)

    Gruß vom Berg

    Jakob


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    AutorAndr8eas8 B.8, Haan / Rhld / NRW655365
    Datum22.11.2010 18:2112448 x gelesen
    Auch wenn ich gleich verprügelt werde.
    Zur Tierabwehr kann auch ein Kohlendioxidlöscher gute Dienste leisten.

    Ich halte grundsätzlich nichts davon wenn FA oder Angehörige von Hilfsorganisationen irgendwelche Abwehrgeräte tragen. Passt einfach nicht zu unserem Auftrag.


    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Andreas Becker

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg655367
    Datum22.11.2010 18:2812430 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Andreas BeckerPasst einfach nicht zu unserem Auftrag.

    der PG 6 passt aber schon - oder ?


    MkG Jürgen Mayer

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    AutorMarc8 M.8, Heidenheim a. d. Brenz / Baden-Württemberg655372
    Datum22.11.2010 18:3312421 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M@yerne Alternative: der wohlbekannte 6kg-Pulverlöscher?

    Wirkt definitiv, wobei im Zweifelsfall nur das hilft, was auch ständig am Mann getragen wird.

    Situationen wie die im Eingangsbeitrag beschriebene sind nicht neu und werden in Zukunft wohl leider auch nicht seltener. So gesehen kann ich Kameraden (vor allem im RD und in bestimmten Gegenden) durchaus verstehen, wenn sie den Wunsch nach einem Mittel zur Selbstverteidigung äußern.

    Nur wäre für mich Abwehrspray keine Option, so lange es nicht vom Dienstherren offiziell ausgegeben wird.
    Auch wenn das heisst das zur Not die Stablampe, der Helm oder das Strahlrohr herhalten muss, selbst wenn das schwerer verletzt als ein Pfefferspray.


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    AutorAndr8eas8 B.8, Haan / Rhld / NRW655373
    Datum22.11.2010 18:3412384 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Jürgen M@yerder PG 6 ist auf jeden Fall schonmal verlastet. ;-)


    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Andreas Becker

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen655381
    Datum22.11.2010 18:4712426 x gelesen
    Geschrieben von Jakob TheobaldHmmm... also meine Erfahrungen mit Löschpulver, es gibt eines riesen Sauerei und das Zeug schmeckt nicht so besonders. :-

    Er hat ja nicht geschrieben, daß man die Sicherung entfernen und den auslösen soll. ;-)

    MkG
    Marc


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    (2) ...

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    AutorDani8el 8B., Nörtershausen / RLP655389
    Datum22.11.2010 19:1812399 x gelesen
    Hi,

    Geschrieben von Thomas KleeNotwehr ist nur bis zu dem Punkt rechtmäßig, der erforderlich ist, einen offentlichlich rechtswidrigen Angriff abzuwehren.

    Wer seinen Gegenüber von vorneherein zu hart anpackt oder nicht "rechtzeitig aufhört", macht sich sehr wohl strafbar (Intensiver + Extensiver Notwehrexzess).


    Natürlich, aber Notwehrexzess ist eben nicht durch die eingesetzten Mittel, sondern durch die Art der Anwendung definiert. Ich hab die genaue Formulierung grade nicht zur Hand, aber afaik ist Notwehr definiert als "Anwendung des mildesten geeigneten und zur Verfügung stehenden Mittels, um einen gegenwärtigen oder unmittelbar bevorstehenden Angriff sofort und dauerhaft abzuwehren". Der Notwehrexzess selbst fängt dann an, wenn der Angriff bereits dauerhaft abgewehrt wurde bzw. nicht (mehr) gegenwärtig oder unmittelbar bevorstehend ist bzw. wenn ein Mittel in einer Intensität angewendet wird, die nicht erforderlich ist. Sprich: Wenn jemand seine CS-Gasflasche dem bereits kampfunfähigen Angreifer noch ins Gesicht entleert oder ihm anschließend auch nur mit rein körperlichen Mittel zusetzt. Die Grenze zur gefährlichen Körperverletzung wird dann zwar durch den Einsatz von Waffen überschritten, aber nur, wenn der Notwehrexzess bereits vorliegt - der Einsatz einer Waffe - sofern sie das mildeste geeignete und zur Verfügung stehende Mittel ist - ist erstmal kein Notwehrexzess.
    Soweit die Theorie - problematisch dürfte natürlich sein, nachher nachzuweisen, dass ein eingesetzter Gegenstand tatsächlich das mildeste Mittel war - und ggf. könnte jemand auf die Idee kommen, das Mitführen eines bestimmten Gegenstandes negativ zu werten und Vorsatz zu unterstellen. Wobei ich denke, dass ein Pfefferspray da noch die harmlosere Variante und auch für den damit konfrontierten deutlich angenehmer sein dürfte, als die meisten anderen der FW zur Verfügung stehenden Mittel, die auch im Falle eines potentiell durch Alkohol etc. enthemmten Aggressors geeignet sind.


    In diesem Sinne

    Daniel


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    AutorChri8sti8an 8S., Metten / Bayern655393
    Datum22.11.2010 19:3212467 x gelesen
    Hallo zusammen,

    jetzt geb ich auch mal mein(en) Senf(gas) dazu. Sorry, das Wortspiel musste sein. Ich trainiere seit einigen Jahren bei nem Sportverein in der Jujutsu-Abteilung mit, in der auch einige Beamten von unserem Bundespolizeistandort dabei sind. Was ich dort gelernt hab ist eines, gar nicht auf eine Situation einlassen die evtl eskalieren könnte. Sprich die Überzahl in Einsatzfall bei den Kameraden suchen, oder einfach nur die Beine in die Hand nehmen.

    Ein anderer Aspekt ist der des Trainings. Wenn du ein Pfefferspray oder ähnliches dabei hast, dann fühlst du dich nur sicherer, ob du es bist steht auf einem ganz anderen Blatt. Fakt ist nämlich das du mit diesem Gerät sicherlich nicht trainieren wirst. Wie man es zum Beispiel mit einem Hohlstrahlrohr macht, bis man die Handgriffe im Schlaf kann. Aber genau das macht man eben nicht mit solchen Selbsverteidingungsdingern. Was passiert, man fühlt sich sicher, weil man ja was dabei hat, und geht dann mit diesem Wissen vielleicht sogar eher in eine kritische Situation. Und so ein Gerät in einer Angrifsssituation entsichern und einzusetzen ohne passendes Training, halte ich ehrlich gesagt für Wunschdenken.

    Da ist mir der Feuerlöscher doch lieber, auf den sind wir gedrillt, das klappt im Angesicht des Feuers auch. Hoffentlich kommt jetzt nur keiner auf die Idee das wir für unsere Löschgeräte auch noch nen Waffenschein brauchen *ggg*


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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen655396
    Datum22.11.2010 19:4112379 x gelesen
    Geschrieben von Christian SiedersbeckEin anderer Aspekt ist der des Trainings. Wenn du ein Pfefferspray oder ähnliches dabei hast, dann fühlst du dich nur sicherer, ob du es bist steht auf einem ganz anderen Blatt.

    Vollste Zustimmung!

    Geschrieben von Christian SiedersbeckWie man es zum Beispiel mit einem Hohlstrahlrohr macht, bis man die Handgriffe im Schlaf kann.

    Hmmm.... ja... soll ein paar Wehren geben wo das so ist. Ich befürchte nur, daß das kein Standard ist - leider.

    Geschrieben von Christian SiedersbeckDa ist mir der Feuerlöscher doch lieber, auf den sind wir gedrillt, das klappt im Angesicht des Feuers auch.

    Ähnlich wie das mit dem Hohlstrahlrohr möchte ich aus dies bezweifeln.

    MkG
    Marc


    Mein StatusArtikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorStep8han8 R.8, Querfurt / Sachsen-Anhalt655406
    Datum22.11.2010 20:2212294 x gelesen
    genau so ist es. 1:1.

    ich hatte auch noch nach 30min ein Brennen in Mund und Nase..


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    AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen655417
    Datum22.11.2010 22:1512508 x gelesen
    Geschrieben von Dennis EdnerVielleicht auch mal die Frage an die RDler aus Großstädten oder zu Silvester, was habt ihr dabei, Pfefferspray oder Tränengas?

    (Hoffentlich) gar nichts. Natürlich gibt es hier auch die besagten Probleme mit der Kundschaft, und die werden auch hier eher häufiger. Aber die Einsatzkräfte zu bewaffnen, ist IMNSHO der völlig falsche Weg. Dann wäre nämlich das letzte bisschen Hemmung uns gegenüber auch ziemlich schnell weg (die Polizei ist hier inzwischen quasi soweit, man geht an entsprechenden Tagen/Orten mit 3+x und Beleidigen, Bewerfen und Bespucken ist fast schon normal).
    Es bleibt letzlich (gerade an Silvester und ähnlichen Tagen) nur: Solche Sitationen meiden, abhauen oder Verstärkung (am besten natürlich die Fachleute von der Polizei) holen.
    Im Zweifel kennt der Angreifer sich eh besser mit den Mittelchen aus und setzt Dein eigenes Zeugs schneller gegen Dich selber ein als Du (nicht mehr) gucken kannst.


    Gruß

    A.

    Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

    INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW655422
    Datum22.11.2010 22:5112347 x gelesen
    Geschrieben von Jakob Theobald
    Das ist für den Durchschnittsmenschen relativ leicht und schnell erlenrtbar und wirklich effektiver als Pfefferspray. :)


    Oh Mist!
    Wir leben im Computerzeitalter, einer Zeit in der mann Probleme mit einem "klick" löst.


    Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
    frei n.Bmark

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    AutorDiet8mar8 R.8, Essen / NRW655425
    Datum22.11.2010 23:3112364 x gelesen
    Geschrieben von Andreas Bräutigam(Hoffentlich) gar nichts.

    Ebend...

    Geschrieben von Andreas BräutigamEs bleibt letzlich (gerade an Silvester und ähnlichen Tagen) nur: Solche Sitationen meiden, abhauen oder Verstärkung (am besten natürlich die Fachleute von der Polizei) holen.

    Genau, ein bißchen weniger Sendungsbewußtsein wirkt oft Wunder...


    Mit freundlichen Grüßen

    Dietmar Reimer


    *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum*

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    AutorRamo8n K8., Bremen / Bremen655429
    Datum23.11.2010 07:5612293 x gelesen
    Moin Moin,

    eigentlich wollte ich mir ja hierzu meine Meinung verkneifen, aber das erinnerte mich einfach zu sehr an dieses kleine Video ;-)


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    AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern655430
    Datum23.11.2010 08:1712120 x gelesen
    Geschrieben von Thomas KleeEinspruch, Euer Ehren.

    Notwehr ist nur bis zu dem Punkt rechtmäßig, der erforderlich ist, einen offentlichlich rechtswidrigen Angriff abzuwehren.


    Einspruch.

    § 33
    Überschreitung der Notwehr

    Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.


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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 655431
    Datum23.11.2010 08:3812308 x gelesen
    Geschrieben von Dennis Edner
    Pfefferspray (OC) ist ja eigentlich nur zur Tierabwehr zugelassen (außer für Polizei), darf aber in (wirklichen) Notwehrsituationen eingesetzt werden weil es vereinfacht dann egal ist was man benutzt.


    Wobei es mich wundert das man das noch nicht geändert hat.

    Geschrieben von Dennis EdnerTränengas (CS bzw CN) ist auch offiziell für die Selbstverteidigung zugelassen, aber nicht so wirksam, soll gerade bei Betrunkenen teilweise nichts ausrichten.

    Betrunkene, Neger, geistig Behinderte.. ausserdem hat CS eine Raumphase..
    Link

    Geschrieben von Dennis Edner Vielleicht auch mal die Frage an die RDler aus Großstädten oder zu Silvester, was habt ihr dabei, Pfefferspray oder Tränengas?

    Ich hab Pfefferspray dabei. Privat, für die Arbeit und für den Rettungsdienst.

    Aber:

    Man sollte sich hüten sich durch OC unbesiegbar zu fühlen. 4 vollgesoffene Assis bleiben 4 vollgesoffene Assis.
    OC ist nur ein Teil aus einem Baukasten und eher der "Notausgang".
    Wesentlich wichtiger ist ein souveränes Auftreten, einen Blick für das ganze zu bekommen und eine Polizei im Einsatzgebiet auf die man sich verlassen kann.

    Sollte es trotzdem dazu kommen das die Situation eskaliert dann hat man als Joker immer noch den Pfeffer. Oder wenn doch ein großer Hund kommt.


    Grüße, BeschFl

    für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

    "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius)

    "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy)

    Sehen Sie, es gibt nur eine Konstante, eine Universalität. Es ist die einzige echte Wahrheit:
    Kausalität. Aktion - Reaktion. Ursache und Wirkung

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 655432
    Datum23.11.2010 08:4012090 x gelesen
    Geschrieben von Andreas Becker Die bekannte amerikanische Taschenlampe ist sehr stabil ;-)

    Klar. Und wesentlich effektiver. Ein richtiger Schlag und der Gegenüber bleibt liegen.
    Für immer.

    Also eher nicht so gut. Ausserdem trägt eine Maglite mehr auf und schafft somit ein Aggresionspotential.


    Grüße, BeschFl

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 655433
    Datum23.11.2010 08:4912120 x gelesen
    Geschrieben von Jakob Theobald Ich bin eigentlich ein Freund von so etwas hier.

    Sehr hübsch. Leider etwas teuer..

    Wobei es doch neulich bei Ludwigshafen im Rahmen der Geiselnahme an der Tankstelle da zu sehr interessanten Ergebnissen kam

    Leider für RD eher nichts.

    Mein Favorit ist ja Pepperball


    Grüße, BeschFl

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 655434
    Datum23.11.2010 08:5412130 x gelesen
    Geschrieben von Thomas KleeDu bist nicht berechtigt, Waffen zu führen, also darfst Du auch keine einsetzen.

    Die sind alle erstmal in D frei verkäuflich.

    Geschrieben von Thomas Klee, Beilchen

    Es wird doch hier niemand ernsthaft mit dem Gedanken spielen seinen Gegner mittel Feuerwehrbeil zu malträtieren.

    Geschrieben von Thomas KleeDas einzige, was immer geht, ist ausrutschen, stolpern und eine (un)bestimmte Person mit dem Helm so treffen, dass sich die Situation zunächst einmal entspannt und Kameraden zur Hilfe kommen können.

    1) Im Rettungsdienst hat man aber eher weniger Helme.
    2) Muss ich dazu relativ nahe an meinen Gegner ran. Wenn der das sieht kann Er mich stoppen.


    Grüße, BeschFl

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 655435
    Datum23.11.2010 08:5712150 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M@yer ne Alternative: der wohlbekannte 6kg-Pulverlöscher?

    Durchaus denkbar. Insbesondere bei großen Gruppen

    Zumindesten um Konfusion zu schaffen um den Rückzug anzutreten.

    Hat man aber in der Assibude im 3. Stock auch eher selten dabei.


    Grüße, BeschFl

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    AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern655437
    Datum23.11.2010 09:5412084 x gelesen
    ..erinnert mich an eine (heute sehr seltene) Druckschrift des RCDS aus den frühen 1980er Jahren zur Information über BC-Kampfstoffe im Rahmen der damaligen politischen Diskussionen.

    Eine Zeit lang wurden auch zur nichttödlichen Abwehr von Agressoren díe Schrotsackmunition im Kaliber .38 (mit Hülse . 375 Magnum) empfohlen.... ;-)


    ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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    AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen655455
    Datum23.11.2010 11:4812072 x gelesen
    Ich denke als Feuerwehrmann hast du eigentlich immer etwas geeignetes dabei um im Falle eines physischen Angriffs einen Angreifer abzuwehren, da musst du nicht extra noch Pfefferspray oder CS-Gas mitführen.

    z.B. Lampe, Strahlrohr, notfalls Axt (mann muss ja nicht die Spitze oder Schneide einsetzen ein Crosscheck mit dem Stiel oder Stoß mit der Griffseite voraus dürfte auch schon Wunder wirken), mit Wasser am Rohr mal kurz auf die Füße halten...

    Außerdem ist man ja immer mind. zu zweit.


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    AutorPaul8 H.8, Bremen / Bremen655476
    Datum23.11.2010 15:2112049 x gelesen
    Geschrieben von Marc DickeyAus welchem Grund solltest du deinem Gegenüber denn auch sonst mit körperlichen Maßnahmen entgegentreten?

    Hallo

    siehe hier klick oder hier klick


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    AutorPaul8 H.8, Bremen / Bremen655477
    Datum23.11.2010 15:2712014 x gelesen
    Geschrieben von Andreas BräutigamEs bleibt letzlich (gerade an Silvester und ähnlichen Tagen) nur: Solche Sitationen meiden, abhauen oder Verstärkung (am besten natürlich die Fachleute von der Polizei) holen.
    Im Zweifel kennt der Angreifer sich eh besser mit den Mittelchen aus und setzt Dein eigenes Zeugs schneller gegen Dich selber ein als Du (nicht mehr) gucken kannst.


    Hallo

    Es sind nicht mehr die "gewissen Tage" es ist mittlerweile das ganz normale Wochenendgeschäft sich Anpöbeln und häufig sogar Angreifen zu lassen.

    Situationen meiden, das zeige mir mal wenn Du zu einem Notfall auf die Discomeile gerufen wirst.

    Gruß Paul


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    AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen655490
    Datum23.11.2010 18:0911915 x gelesen
    Geschrieben von Paul HansenSituationen meiden, das zeige mir mal wenn Du zu einem Notfall auf die Discomeile gerufen wirst.


    Das schaffen die Kollegen hier in der Altstadt auch unbewaffnet. Ist das in Bremen anders?


    Gruß

    A.

    Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

    INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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    AutorJens8 O.8, Keitum/Sylt / Schleswig-Holstein655502
    Datum23.11.2010 19:2911864 x gelesen
    Hallo Forum!

    Ich bin über einige Antworten hier einigermaßen erstaunt! Aus welchem Grund sollte ich mich als RD-Einsatzkraft mit einem (gegen mich) agressiven "Mitbürger" auseinandersetzen? Ganz offensichtlich bedarf er meiner Hilfe nicht und ggf. können sich, wenn es notwendig ist, die "Spezialisten" von P darum kümmern.
    Auffallend ist, daß immer die selben Kollegen Probleme mit agressiven Mitbürgern haben, während andere - dazu zähle ich mich auch - praktisch nie in diese Situation kommen.
    Vielleicht mal drüber nachdenken.

    Gruß Jens


    Vieles ist möglich, manches wahrscheinlich, einiges plausibel, wenig gewiß - aber sicher ist nichts!

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    AutorJuli8an 8H., Stemwede / Osnabrück / NRW / NDS655504
    Datum23.11.2010 19:3911847 x gelesen
    Hallo,

    die Frage war: Aus welchem Grund man als Feuerwehr oder Rettungsdienst jemandem mit körperlichen Maßnahmen entgegentreten soll _außer_ in Notwehr.

    Grüße,
    Julian


    Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Organisation, der ich angehöre.

    "Tradition ist nicht das Halten der Asche, sondern das Weitergeben der Flamme."
    Thomas Morus

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    AutorJuli8an 8H., Stemwede / Osnabrück / NRW / NDS655505
    Datum23.11.2010 19:4511872 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Paul HansenSituationen meiden, das zeige mir mal wenn Du zu einem Notfall auf die Discomeile gerufen wirst.


    Wenn ich eine Situation als zu gefährlich erachte, dann steige ich garnicht erst aus bzw. ergreife die Flucht. Dazu rufe ich mir dann die Polizei. Der Patient hat in diesen Fällen einfach Pech gehabt und muss eben warten bis es für mich sicher genug ist.

    Grüße,
    Julian


    Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Organisation, der ich angehöre.

    "Tradition ist nicht das Halten der Asche, sondern das Weitergeben der Flamme."
    Thomas Morus

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    AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg655525
    Datum23.11.2010 22:1411788 x gelesen
    Geschrieben von Jens ObergAus welchem Grund sollte ich mich als RD-Einsatzkraft mit einem (gegen mich) agressiven "Mitbürger" auseinandersetzen? Ganz offensichtlich bedarf er meiner Hilfe nicht und ggf. können sich, wenn es notwendig ist, die "Spezialisten" von P darum kümmern.
    Auffallend ist, daß immer die selben Kollegen Probleme mit agressiven Mitbürgern haben, während andere - dazu zähle ich mich auch - praktisch nie in diese Situation kommen.
    Vielleicht mal drüber nachdenken.


    Hallo,

    genau so sehe ich das nach 40 Jahren Feuerwehr- und Rettungsdienst in einer Großstadt auch.

    Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

    Gerhard Pfeiffer


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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW655528
    Datum23.11.2010 22:4111717 x gelesen
    Geschrieben von Jens Oberg Aus welchem Grund sollte ich mich als RD-Einsatzkraft mit einem (gegen mich) agressiven "Mitbürger" auseinandersetzen? Ganz offensichtlich bedarf er meiner Hilfe nicht und ggf. können sich, wenn es notwendig ist, die "Spezialisten" von P darum kümmern.
    Auffallend ist, daß immer die selben Kollegen Probleme mit agressiven Mitbürgern haben, während andere - dazu zähle ich mich auch - praktisch nie in diese Situation kommen.


    Genau so sehe ich das auch.


    mit freundlichen Grüßen

    Michael

    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

    Denkt daran:
    "He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller"

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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW655529
    Datum23.11.2010 22:4511800 x gelesen
    Geschrieben von Paul Hansenes ist mittlerweile das ganz normale Wochenendgeschäft sich Anpöbeln und häufig sogar Angreifen zu lassen.

    Situationen meiden, das zeige mir mal wenn Du zu einem Notfall auf die Discomeile gerufen wirst.


    Seltsam, hier kommt man ganz ohne Bewaffnung aus.


    mit freundlichen Grüßen

    Michael

    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

    Denkt daran:
    "He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller"

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 655553
    Datum24.11.2010 06:5511846 x gelesen
    Geschrieben von Jens Oberg Aus welchem Grund sollte ich mich als RD-Einsatzkraft mit einem (gegen mich) agressiven "Mitbürger" auseinandersetzen?

    Man sollte sich vielleicht von dem Gedanken lösen das immer DER Patient aggresiv ist. Da hats in der Regel genug andere.

    Auch kann man Situationen die letztendlich eskalieren nicht immer im Vorfeld erkennen.

    Und auch aus der Örtlichkeit kann man nur wenig ableiten.

    Ich kenne die aggresivste Situation die kenne hat sich in einem ganz normalen EFH an einem Sonntag nachmittag abgespielt.


    Grüße, BeschFl

    für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

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    Kausalität. Aktion - Reaktion. Ursache und Wirkung

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    xxx

     22.11.2010 16:55 Denn7is 7E., Menden
     22.11.2010 17:08 ., Haan / Rhld
     22.11.2010 17:12 Denn7is 7E., Menden
     22.11.2010 17:19 ., Bad Hersfeld
     22.11.2010 17:26 Denn7is 7E., Menden
     22.11.2010 17:35 ., Bad Hersfeld
     22.11.2010 17:39 Jako7b T7., Bischheim
     22.11.2010 17:44 Dani7el 7B., Nörtershausen
     22.11.2010 17:48 Jako7b T7., Bischheim
     22.11.2010 22:51 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     23.11.2010 15:21 Paul7 H.7, Bremen
     23.11.2010 19:39 Juli7an 7H., Stemwede / Osnabrück
     22.11.2010 17:24 Jako7b T7., Bischheim
     22.11.2010 17:28 Denn7is 7E., Menden
     22.11.2010 17:31 Denn7is 7E., Menden
     23.11.2010 08:49 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     22.11.2010 17:30 ., Haan / Rhld
     22.11.2010 17:41 Dani7el 7B., Nörtershausen
     22.11.2010 17:51 ., Haan / Rhld
     22.11.2010 17:52 Thom7as 7K., Hermeskeil
     22.11.2010 19:18 Dani7el 7B., Nörtershausen
     23.11.2010 08:17 ., Neuburg
     22.11.2010 17:27 Step7han7 R.7, Querfurt
     22.11.2010 17:30 Jako7b T7., Bischheim
     22.11.2010 20:22 Step7han7 R.7, Querfurt
     23.11.2010 08:40 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     22.11.2010 17:42 Thom7as 7K., Hermeskeil
     22.11.2010 17:55 Juli7an 7H., Stemwede / Osnabrück
     22.11.2010 18:07 Denn7is 7E., Menden
     23.11.2010 08:54 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     22.11.2010 18:15 Jürg7en 7M., Weinstadt
     22.11.2010 18:17 Denn7is 7E., Menden
     22.11.2010 18:19 Jako7b T7., Bischheim
     22.11.2010 18:47 ., Bad Hersfeld
     22.11.2010 18:21 ., Haan / Rhld
     22.11.2010 18:28 Jürg7en 7M., Weinstadt
     22.11.2010 18:34 ., Haan / Rhld
     22.11.2010 18:33 Marc7 M.7, Heidenheim a. d. Brenz
     22.11.2010 19:32 Chri7sti7an 7S., Metten
     22.11.2010 19:41 ., Bad Hersfeld
     23.11.2010 08:57 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     22.11.2010 22:15 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
     22.11.2010 23:31 Diet7mar7 R.7, Essen
     23.11.2010 15:27 Paul7 H.7, Bremen
     23.11.2010 18:09 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
     23.11.2010 19:29 ., Keitum/Sylt
     23.11.2010 22:14 Gerh7ard7 P.7, Stuttgart
     23.11.2010 22:41 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     24.11.2010 06:55 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     23.11.2010 19:45 Juli7an 7H., Stemwede / Osnabrück
     23.11.2010 22:45 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     23.11.2010 07:56 Ramo7n K7., Bremen
     23.11.2010 08:38 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     23.11.2010 09:54 Volk7er 7L., Erlangen
     23.11.2010 11:48 ., Frankfurt
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