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ThemaTipps zur Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen3 Beträge
RubrikFahrzeugtechnik
 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg665420
Datum03.02.2011 12:485146 x gelesen
Hallo,

ganz druckfrisch

Fachempfehlung des Deutschen Feuerwehrverbandes: Tipps zur Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen


MkG Jürgen Mayer

Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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AutorTimo8 S.8, Busdorf / SH665423
Datum03.02.2011 12:523440 x gelesen
Hallo Jürgen,

der Link im Beitrag ist nicht ganz korrekt: http://www.feuerwehr.de/news/2011/02/03/www.feuerwehrverband.de/fahrzeugbeschaffung.html


Gruß Timo

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW666764
Datum12.02.2011 13:002912 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M@yerFachempfehlung des Deutschen Feuerwehrverbandes: Tipps zur Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen

Folgender Hinweis, den ich direkt auch an den DFV sende:

Allerdings ist mir auf der „Grundseite“ hier
http://www.feuerwehrverband.de/fahrzeugbeschaffung.html
aufgefallen, dass es Widersprüche bzw. alte Zahlen in den dort noch verlinkten älteren Texten gibt, während die o.a. FE die derzeit gültigen Wertgrenzen der EU zu enthalten scheint. Ich bitte um Löschung/Korrektur der alten Dateien!


In der neuen FE (http://www.feuerwehrverband.de/fileadmin/dfv/Dateien/Fachthemen/FB_Technik/DFV-Fachempfehlung_Beschaffung_Feuerwehrfahrzeuge.pdf) stehen aber immer noch (wie schon im Entwurf aus Münster) Zahlen, die so nicht überregional, sondern nur lokal stimmen, z.B. die der freihändigen Vergabe bis 7.500,- Euro bzw. der beschränkten Ausschreibung bis 25.000 Euro. Diese Wertgrenzen sind in den verschiedenen Städten unterschiedlich hoch und der Umgang damit ist höchst verschieden.
Hier z.B. die Empfehlungen für BaWü: http://www.had.de/pdf/wertgrenzen16608.pdf und hier eine Tabelle über die Bundesländer
http://www.dtad.de/workxl/content/leitfaden-oeffentliche-auftraege.0.html#wertgrenzen
(und trotzdem können die Grenzen in den Kommunen noch anderes aussehen, weil viele weit geringere Grenzen haben, insbesondere in kleineren Kommunen).

Von einer Losaufteilung in die Trennung von Fahrgestell und Aufbau rate ich DRINGEND ab, wenn man nicht schon im Vorfeld genau weiß was man tut. Selbst dann kann es zu großen Problemen kommen – und hat selbst bei großen Berufsfeuerwehren schon zu solchen geführt!

Vertragsstrafen: Die angegebene Maximalgrenze von 5 % (nach „neuerer Rechtsprechung“) ist m.E. falsch, das stimmt so höchstens fürs Baurecht nach VOB. Für den Bereich der VOL gilt 8 %, vgl. VOL/B § 11 (2) - und das ist auch bei der VDMA so angegeben: http://www.vdma-ausschreibung.de/38.0.html


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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xxx

 03.02.2011 12:48 Jürg7en 7M., Weinstadt
 03.02.2011 12:52 Timo7 S.7, Busdorf
 12.02.2011 13:00 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
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