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ThemaHartz IV: Keine Abstriche bei Aufwandsentschädigung97 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
Infos:
  • Hartz IV: Kein Abstrich bei Aufwandsentschädigung
  •  
    AutorKlau8s K8., Mittweida / Sachsen674377
    Datum26.03.2011 17:4940801 x gelesen
    Hallo,

    Bei diesem Beitrag in den News vom 23.03.2011 bin ich etwas verunsichert?
    Soll man jetzt unserem großen DFV Präsidenten Kröger für seinen heroischen Triumph über die Politik danken?
    Oder ist es eher negativ anzusehen, dass durch seinen Einsatz dem letzten Blöbbs verborgen bleibt, was die Politiker außerhalb ihrer Verbalakrobatik in Wirklichkeit von der hohen Wertschätzung der Ehrenamtler halten.
    Man muss sich das mal auf der Zunge zergehen lassen- Da leisten manche einen Zusatzaufwand zur Absicherung einer Pflichtaufgabe der Kommune und dadurch steht ihnen eine Aufwandsentschädigung zu. Bislang war es angedacht, dass dieser Person im Fall der Arbeitslosigkeit diese Aufwandsentschädigung von den paar Arbeitslosenkröten abgezogen wird. Denken hier manche, dass alle eine Vollklatsche haben?
    Sorry!


    Viele Grüsse

    Klaus


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    AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW674378
    Datum26.03.2011 18:1638457 x gelesen
    Wieso! Der Staat zahlt mit Hartz IV die Grundsicherung und wieso soll die Gemeinde als Teil des Staates darüber hinaus zahlen. Die Gemeinschaft finanziert ihn ja durch Hartz IV schon. Die fetten Jahre sind leider vorbei. Das Geld für den ehrenamtlichen Einsatz bekommt er ja! Es werden ihm lediglich die Sozialleistungen entsprechend gekürzt.

    Auf der anderen Seite kann es ja auch nicht sein, dass ein Hartz IV Empfänger der jeden Einsatz mitfahren kann am Ende mehr Geld im Monat hat, wie jemand anderer der den ganzen Monat arbeitet. Frage mal meine Bekannte die 100% als Frisörin arbeitet, was die im Monat zur Verfügung hat und was sie davon zu bezahlen hat.

    Wie alles hat auch dieses Problematik zwei Seiten! Ich will jetzt nicht polarisieren und das ist auch nicht unbedingt meine Meinung. Der Sozialstaat kann aber nur funktionieren, wenn man Regel hat und da kann auch das Ehrenamt nicht außen vor sein.


    Auf meinem Grabstein soll stehen: "Ich wäre jetzt auch lieber am Strand!"

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    AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen674379
    Datum26.03.2011 18:2638199 x gelesen
    Mahlzeit,

    naja, vielleicht weil die "Aufwandsentschädigung" eben Aufwände ausgleichen soll. Sie ist in dem Sinne ja keine Entlohnung für eine Arbeistleistung.


    "You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg674380
    Datum26.03.2011 18:2638017 x gelesen
    Hallo,

    Mit einer etwas gemässigten Wortwahl wäre dein Beitrag etwas glaubwürdiger.


    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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    AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW674381
    Datum26.03.2011 18:3138172 x gelesen
    Geschrieben von Matthias Ottnaja, vielleicht weil die "Aufwandsentschädigung" eben Aufwände ausgleichen soll. Sie ist in dem Sinne ja keine Entlohnung für eine Arbeistleistung.

    Ist nicht jedes Geld das ich bekomme eine Entschädigung für einen Aufwand, welchen ich geleistet habe? An der Begrifflichkeit sollte man das nicht festmachen. Fakt ist, dass es eine zusätzliche Einnahmequelle ist!


    Auf meinem Grabstein soll stehen: "Ich wäre jetzt auch lieber am Strand!"

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    AutorRaim8on 8P., Stelle - Ashausen / Niedersachsen674385
    Datum26.03.2011 18:4338361 x gelesen
    Und ich hätte jetzt gedacht sie entschädigt den Aufwand für:

    Telefonkosten
    EDV-Kosten
    Reinigung von Dienstbekleidung
    Beschaffung von Dienstbekleidung
    Fahrtkosten
    etc.

    Ich weiß ja nicht was bei euch so an Aufwandsentschädigungen gezahlt werden, aber wenn man das gegeneinander rechnet bleibt da, bei den Aufwandsentschädigungen die ich kenne, nicht viel bei über.

    Und das sollte ein Hartzer dann alles von seinen Almosen selber tragen, oder wie?


    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Raimon

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    AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW674389
    Datum26.03.2011 18:5338129 x gelesen
    Telefonkosten? Muss er bei Alarm anrufen?

    EDV Kosten? Meinst du hier den Stromverbrauch des Piepers?

    Reinigung von Dienstkleidung? Das erfolgt doch zentral ohne Rechnungsstellung durch die Feuerwehr. Wenn nicht ist das keine Entschädigung, sondern ein Ausgleich!

    Beschaffung von Dienstkleidung? Dafür ist die Gemeinde zuständig

    Fahrkosten? Beim Alarm zum Gerätehaus?

    Strom- und Fahrkosten könnte er m. E. in Gegenleistung setzen! Das wäre fair! Ob das Recht das zulässt ist mir aber unbekannt. Eventuell hat ein Hartz IV Empfänger ja überhaupt keinen Anspruch auf ein Kraftfahrzeug (kenne da so einen Fall).


    Auf meinem Grabstein soll stehen: "Ich wäre jetzt auch lieber am Strand!"

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    AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen674390
    Datum26.03.2011 19:0138226 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen RinghoferTelefonkosten? Muss er bei Alarm anrufen?

    EDV Kosten? Meinst du hier den Stromverbrauch des Piepers?

    Reinigung von Dienstkleidung? Das erfolgt doch zentral ohne Rechnungsstellung durch die Feuerwehr. Wenn nicht ist das keine Entschädigung, sondern ein Ausgleich!

    Beschaffung von Dienstkleidung? Dafür ist die Gemeinde zuständig

    Fahrkosten? Beim Alarm zum Gerätehaus?

    Strom- und Fahrkosten könnte er m. E. in Gegenleistung setzen! Das wäre fair! Ob das Recht das zulässt ist mir aber unbekannt. Eventuell hat ein Hartz IV Empfänger ja überhaupt keinen Anspruch auf ein Kraftfahrzeug (kenne da so einen Fall).


    Naja, dann muß ein Ortsbrandmeister, wenn er Arbeitslos wird, seinen Posten aufgeben, oder?


    Heinrich


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    AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW674391
    Datum26.03.2011 19:0437926 x gelesen
    Geschrieben von Heinrich BrinkmannNaja, dann muß ein Ortsbrandmeister, wenn er Arbeitslos wird, seinen Posten aufgeben, oder?

    Wo steht das? Wenn er in der Nähe wohnt. Bin die ersten 7 Jahre meiner Feuerwehrtätigkeit immer mit dem Rad oder per Pedes zum Gerätehaus. Seine dienstlichen Geschäfte könnte er im Gerätehaus erledigen. Lediglich eine eventuell gezahlte Entschädigung könnte mit den Hartz IV Geldern verrechnet werden.


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    AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW674392
    Datum26.03.2011 19:0737969 x gelesen
    Ist jetzt alles ein bisschen künstlich und auch provozierend geschrieben! Soll aber nur mal die andere Seite der Medaille darstellen, welches es ganz klar auch gibt. Man sollte eben nicht nur die eine Seite polarisieren.


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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW674394
    Datum26.03.2011 19:5138017 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Jürgen RinghoferIst nicht jedes Geld das ich bekomme eine Entschädigung für einen Aufwand, welchen ich geleistet habe? An der Begrifflichkeit sollte man das nicht festmachen. Fakt ist, dass es eine zusätzliche Einnahmequelle ist!

    Wenn die "Aufwandsentschädigung" ein pauschalierter Auslagenersatz ist, dann muss gerade der HartzIV-Empfänger diesen (anrechnungsfrei) bekommen, weil er sonst aus seinen ohnehin schon knappen eigenen Mitteln für die Feuerwehr draufzahlt.

    Wenn die "Aufwandsentschädigung" eine (schlechte) Bezahlung für die Arbeitsleistung ist, dann ist die Frage nach der Anrechnung berechtigt.

    Genau auf diesen Unterschied wird übrigens auch in der in den News zitierten DFV-Meldung eingegangen.

    Gruß,
    Henning


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    AutorFran8k H8., Wethautal / Sachsen-Anhalt674395
    Datum26.03.2011 19:5137964 x gelesen
    Sie polarisiert in der Tat...
    Letztenendes hat ein HartzIV Empfänger den gleichen Aufwand gehabt wie jeder andere, der auch Anspruch auf eine Entschädigung hat. Da frag ich eher: Warum hier eine Obergrenze festsetzen ? Hat er irgendwann keinen Aufwand mehr ? Wieso sollte man ihn anderen Kameraden gegenüber schlechter stellen ? Für mich ich das schon eine Diskriminierung.
    Mit Bezug von Hartz IV begibt man sich schliesslich nicht in die Leibeigenschaft des Staates.
    Egal wie viel gespart werden muss - ich finde an so einer Stelle anzusetzen einfach mal arg daneben.

    Der sparwillige Steuerzahler könnte eher hier ansetzen: 128 Dinge die den Steuerzahler 2010 sinnlos Geld gekostet haben


    Der Klügere gibt nach - doch wenn der Klügere immer nachgibt, dann regieren die Dummen die Welt.

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    AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW674396
    Datum26.03.2011 19:5937893 x gelesen
    Da hat es Sozialleistungsempfänger gegeben, welche Hartz IV, Wohn- und Wärmegeld bekommen haben. Bei der Feuerwehr im Monat ca. 300 EUR bekamen. Beim Sportverein Übungsleiter waren und Geld bekamen u.s.w. Der Fall hatte so monatlich 2200 EUR zur Verfügung. Erkläre das mal der arbeitenden Frisörin!

    Von daher muss es da Regeln geben um Missbrauch vorzubeugen. Das diese Regeln auch die falschen treffen ist klar und schade. Lässt sich aber auch nicht vermeiden, da jede Ausnahme weiter nach sich zieht (da wird geklagt bis zum ...)


    Auf meinem Grabstein soll stehen: "Ich wäre jetzt auch lieber am Strand!"

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    AutorManu8el 8S., Dortmund / NRW674399
    Datum26.03.2011 20:0837809 x gelesen
    Geschrieben von Frank HauwetterMit Bezug von Hartz IV begibt man sich schliesslich nicht in die Leibeigenschaft des Staates.

    DAs fängt schn zu dem Zeitpunkt an, wenn man sich drei Monate vor Ende eines befristeten Arbeitsverhältnisses "arbeitssuchend" meldet.
    Dann muss man [1] jeden Termin den die Agentur gegen Arbeit [2] festsetzt wahrnehmen. Weil wenn man dies nicht tut, bekäme man ab dem Tag seiner Arbeitslosigkeit die LEistungen gekürzt. Terminverschiebungen gibt es grundsätzlich nicht, man will ja was von der Agentur gegen Arbeit. Egal wie weit es noch bis zum ARbeitslosigkeitstermin hin ist.
    Ob man in den drei Monaten vor auslaufen seines Arbeitsvertrages in den Urlaub fahren darf, liegt im Ermessen des 'Casemanagers'. Denn wenn man seinen, ggf. ja schon durchaus länger geplanten, Urlaub antritt ist man ja zwei Wochen lang nicht verfügbar.
    Termine verschieben aufgrund beruflicher Dinge geht auch nicht. Terminverschiebungen von seiten des Bittstellers werden grundsätzlich ja nicht angenommen. Dass man ja zur Zeit noch in einem Beschäftigungsverhältnis steht hat sich dem unterzuordnen. STeht ja auch in den Briefen, dass der noch-Arbeitgeber einen freistellen muss.
    JEtzt reden wir hier regelmäßig davon, dass man sich das gut überlegen muss vom ARbeitsplatz zum Einsatz zu gehen.
    Wenn man wegen eines AA-Termines allerdings einem wichtigen Projekt, Sitzung o.ä. fernbleibt dürfte spätetens dann jegliche Hoffnung auf Vertragsverlängerung verflogen sein.


    Manuel

    [1] im nahen PErsönlichen Umfeld quasi live miterlebt
    [2] Bei Behörden, und auch wenn es im Wort eine Agentur ist, liegt viel ja in der Grundeinstellung der jeweiligen Abteilung und der persönlichen Einstellung des jeweiligen Sachbearbeiters. Es ist zu wünschen, dass es in anderen als diesen beiden Einrichtungen anders und freundlicher läuft.
    [3] Dass jetzt hier im Forum die Rufe laut werden "Selbst schuld!", "Wer arbeiten will findet Arbeit", "nicht so anstellen" ist mir bewußt. Wenn jemandem der noch eine Arbeitsstelle hat, der selbst sucht und macht und tut aber weniger Lust zu einem Termin bei der AA hat als bei Angst vor'm Zahnarzt zu einem Termin bei ebend diesem weil man sich dort nicht vorkommt wie ein Bettler der nix tut und zu tun hat was man ihm sagt läuft IMO etwas grundlegend verkehrt.


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    AutorFran8k H8., Wethautal / Sachsen-Anhalt674404
    Datum26.03.2011 20:2937806 x gelesen
    Dein Beispiel leuchtet ein.
    Ich gebe dir insofern Recht, dass eben jener Missbrauch - also eben eine "Entlohnung" als Aufwandsentschädigung zu tarnen, abgestellt werden muss. Eben weil dies so gehandhabt wird, gibt es immer wieder Diskussionen wegen den "regulären" Aufwandsentschädigungen, die auch begründet sind.


    Der Klügere gibt nach - doch wenn der Klügere immer nachgibt, dann regieren die Dummen die Welt.

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    AutorMaik8 Z.8, Naumburg / Sachsen- Anhalt674405
    Datum26.03.2011 20:5137855 x gelesen
    Das Problem ist, das manche Feuerwehren das mit der Aufwandsentschädigung etwas übertreiben.
    Davon mal abgesehen ist dies kein Verdienst der Deutschen Feuerwehrverbandes.
    Das war ohnehin vorher schon als zweckbestimmte Einnahme anrechnungsfrei.
    Es ist zwar schön, dass sich der DFV dafür eingesetzt hat, aber an der Lage hätte sich dadurch sicher nichts verändert.
    Selbst bei einer Gesetzesänderung wäre die entsprechende Norm beim Bundesverfassungsgericht hinten runter gefallen (genau wie die Kilometerpauschale, die nicht mehr abgesetzt werden durfte).
    Sinn und Zweck einer Pauschale ist, dass die Kosten pauschal abgegolten werden, um den Verwaltungsaufwand zu minimieren. Ob Kamerad X dieses mal das Auto oder das Fahrrad genommen hat ist uninterressant. Ob er seiner Frau über Handy bescheid geben musste, das er sie nicht abholen kann oder nicht ist auch uninterressant. Der Verwaltungsaufwand soll minimiert werden. Daher die Pauschale.

    Geschrieben von Henning KochWenn die "Aufwandsentschädigung" ein pauschalierter Auslagenersatz ist
    Alles andere wäre Rechtswidrig. Eine Aufwandsentschädigung kann nur pauschal geleistet werden(das es teilw. anders gehandhabt wird, ist mir klar). Eine Stundenweise Entlohnung wäre mE. je nach Höhe steuerpflichtig. Da hier nicht der Aufwand, sondern die Zeit "bezahlt" wird.


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    AutorKlau8s K8., Mittweida / Sachsen674411
    Datum26.03.2011 22:1537726 x gelesen
    Geschrieben von Matthias Ottnaja, vielleicht weil die "Aufwandsentschädigung" eben Aufwände ausgleichen soll. Sie ist in dem Sinne ja keine Entlohnung für eine Arbeistleistung.
    Bis vor wenigen Stunden kannte ich auch nur den ersten Teil deines Beitrags. In Sachsen erhalten Gemeindewehrleiter, Ortswehrleiter sowie deren Stellvertreter, ZF, GW und Jugendfeuerwehrwart für materielle Zusatzaufwendungen eine Aufwandsentschädigung. Die maximale Höhe ist gesetzmäßig festgelegt und wird in Ortssatzungen angepasst. Als Pauschale wird damit beispielsweise folgenes abgegolten: Telefon und Handy, Internet, anteilige Heizungskosten, Strom für Licht, PC, Kopierer, Drucker und derer mehr, womit man ingendwelche Informationsmaterialien für die Kam. erarbeitet oder Dienste vorbereitet. Benzingeld für Versammlungsbesuche oder Zusatzfahrten außerhalb des Einsatzgeschehens.

    Den zweiten Teil deines Beitrages hast Du Dir so vorgestellt. Denkste!
    Da ich manche Beiträge nicht nachvollziehen konnte, habe ich mich mal mit einer Googelung in Sachen Aufwandsentschädigung Fw schlau gemacht. Ich fasse es nicht, da gibt es mancherorts regelrechte Stundenverdienste für jede Einsatzstunde, die man sich mal als Bruttoverdienst im Job wünschen würde.
    Nur in der Fw ist es ja Cash. Was sagt uns das wieder? In der FW ist alles möglich!

    Viele Grüsse

    Klaus


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    AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen674412
    Datum26.03.2011 22:4037728 x gelesen
    Nabend

    Geschrieben von Klaus KilianDa ich manche Beiträge nicht nachvollziehen konnte, habe ich mich mal mit einer Googelung in Sachen Aufwandsentschädigung Fw schlau gemacht. Ich fasse es nicht, da gibt es mancherorts regelrechte Stundenverdienste für jede Einsatzstunde, die man sich mal als Bruttoverdienst im Job wünschen würde.
    Nur in der Fw ist es ja Cash. Was sagt uns das wieder? In der FW ist alles möglich!


    Ich glaube das ist auch der Grund warum Ringo und du so dermaßen aneinander vorbeischreibt.

    Bei uns(SN), bekommen nur die genannten Personen eine Aufwandsentschädigung. Die hier und da gezahlten "Einsatzgelder" fallen da jetzt m.M.n. jetzt schon nicht drunter und müßten eigentlich ab einer gewissen Höhe versteuert werden.
    Jetzt muss ein Bawüler bitte noch die Regelungen da erklären, klingt authentischer.(CiFi hatte das seinerzeit schon mal sehr schön gemacht.....)

    Peter


    Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg674417
    Datum27.03.2011 03:1337701 x gelesen
    Geschrieben von Peter LieffertzJetzt muss ein Bawüler bitte noch die Regelungen da erklären, klingt authentischer.(CiFi hatte das seinerzeit schon mal sehr schön gemacht.....)


    Sie haben gerufen? ;-)

    In Ba-Wü wird in den meisten Wehren in der Tat pro Einsatzstunde eine Entschädigung gezahlt.

    Diese ist aber im Wesentlichen der pauschalierte Ersatz des Verdienstausfalls. d.h. weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer rechnen dann (bei Einsätzen oder Ausbildungen bis zu 2 Tagen Dauer) den tatsächlich entstandenen Verdienstausfall ab. Durch den Verzicht auf diese Spitzabrechnung wird in der Verwaltung und beim Arbeitgeber ein erheblicher Aufwand verhindert (sonst BMA-Alarm, Abrechnung von 30 Mann für eine Stunde mit 30 verschiedenen Stundensätzen, 30 Mann müßten zu ihrem AG rennen eine Bescheinigung holen,...).

    Klar. Wenn ein Arbeitnehmer gar keinen Verdienstausfall hat (weil in der Freizeit alarmiert) oder der Arbeitgeber freistellt und das Arbeitsentgelt weitergezahlt wird und auch keine Gleitzeit etc. dafür abgebaut werden kommt das "on top". Die Zahlung selbst ist aber aber grundsätzlich auch steuerbar. Und steuerpflichtig, falls der Steuerpflichtige insgesamt - also auch aus anderen Entschädigungen auch anderer Vereine oder Organisationen - den sog. "Ausbilderfreibetrag" überschreitet.

    Jetzt könnte man sagen "wenn kein Verdienstausfall weil in der Freizeit alarmiert, dann wird es auch nicht bezahlt". Der Einheitssatz der Gemeinde enthält aber neben dem pauschalierten Verdienstausfall auch einen pauschalierten Aufwandsersatz. Und wenn es nur der Kilometer mit dem Auto zum Feuerwehrhaus ist oder die Sohlenabnutzung falls man dort zu Fuß hin läuft. Und damit ist die Zahlung bei jedem Alarm dem der FM folgt fällig.

    Damit hier keiner feuchte Augen bekommt. In unserem Falkl reden wir von 10€/h.Das ist etwa das Mittelfeld. Dafür bekomme ich hier in der Gegend auf Steuerkarte und SV-Pflichtig nicht mal eine Putzfrau für privat...

    Und nebenbei müßte ich wenn es sich wirklich dermaßen häuft dass da wirklich was an Stunden bei rumkommt (= ich nicht am Arbeitsplatz bin) und ich dann echten Verdienstausfall habe auch noch selbst bei der Rentenversicherung nachzahlen, um die Lücken die durch die Nichtfortzahlung des Verdienstes entstehen zu schließen.


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY674420
    Datum27.03.2011 07:4537590 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Jürgen RinghoferAuf der anderen Seite kann es ja auch nicht sein, dass ein Hartz IV Empfänger der jeden Einsatz mitfahren kann am Ende mehr Geld im Monat hat, wie jemand anderer der den ganzen Monat arbeitet.

    wo bekommt man denn Geld für seine Einsätze? Da möchte ich auch mitmachen.

    Bei uns in Bayern ist es ja im Gesetz geregelt, wer wieviel bekommt. Da ich auch mal einer dieser Geldempfänger war, weiß ich, dass diese Aufwandsentschädigung die tatsächlich entstehenden Kosten nicht mal annähernd aufwieft. Warum also die Hartz IV-Empfänger auch noch "bestrafen" dafür, dass sie was tun, anstatt das ALG II in der nächsten Kneipe umzusetzen.


    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

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    AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg674423
    Datum27.03.2011 11:0637401 x gelesen
    Geschrieben von Christian FischerDamit hier keiner feuchte Augen bekommt. In unserem Falkl reden wir von 10€/h.Das ist etwa das Mittelfeld. Dafür bekomme ich hier in der Gegend auf Steuerkarte und SV-Pflichtig nicht mal eine Putzfrau für privat...

    Hallo,

    und auch da gibt es die ersten Feuerwehren die Realitätsbewältigung betreiben und in einem tagsüber festgelegten Zeitrahmen für die erste Stunde 50 € bezahlen (Kleineinsatzschleife ausgenommen).

    Die Entschädigung kann stark schwanken, die höchste Entschädigung die mir bekannt ist liegt schon seit Jahren bei 25 € pro Stunde.

    Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

    Gerhard Pfeiffer


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    AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen674424
    Datum27.03.2011 11:2737338 x gelesen
    Geschrieben von Christian FischerKlar. Wenn ein Arbeitnehmer gar keinen Verdienstausfall hat (weil in der Freizeit alarmiert) oder der Arbeitgeber freistellt und das Arbeitsentgelt weitergezahlt wird und auch keine Gleitzeit etc. dafür abgebaut werden kommt das "on top".

    Lohnausfall ohne Lohn - klingt nach zuviel Geld in der Kasse..


    Grüße

    Lüder Pott

    Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint...

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    AutorKlau8s K8., Mittweida / Sachsen674425
    Datum27.03.2011 11:3137491 x gelesen
    Moin,

    Gemässigte Wortwahl ? Ging nicht, nach 3 Tagen hatte das Thema noch niemanden angehoben und drohte im Nirvana zu verschwinden.

    Glaubwürdigkeit? Wessen? Meine? Kann jeder für sich entscheiden.

    Bei der ganzen Sache geht es doch letztlich nur ums Prinzip!
    Zu schmerzlich ist noch die offene Wunde, wo eine jahrzehntelange Schlamperei der Verantwortlichen jetzt auf den Rücken des kleinen Löschknechtes abgewälzt wird und dieses außerordentliche Engagement als Zeichen der Würdigung des Ehrenamtes dargestellt wird.
    Dieser Fall: Da machen welche ihre Hausaufgaben nicht richtig und das wird dann bereinigt. So gut!
    Aber jetzt wird die ordnungsgemäße Abarbeitung der Hausaufgaben noch als Zeichen der Würdigung des Ehrenamtes hingestellt. ???
    Sorry, aber da haut´s mir den Draht aus der Mütze.
    Muß vielleicht dazu noch sagen, dass es für mich als Mann der Praxis immer wichtig war, die theoretischen Hintergründe zu kennen und diese dann den Leuten richtig rüberzubringen. Gelegentliche Kontrollen des Wissensstandes ware selbstverständlich, aber nicht immer bequem. Dann wurde offen (nicht öffentlich) mit ALLEN Betroffenen darüber gesprochen und die Probleme abgestellt. Wenn es zufriedenstellen klappte, wurde auch gelobt. So lief das fast zwei Jahrzehnte als Cheffe ganz gut. Dann gab es immer öfter Vorkommnisse, die ein Update an meiner persönlichen Gefahrenmatrix erforderten. Ich musste ein S hinzufügen. S wie Schleimspur. Mit diesem S gelang es aus einem Peanuts den Leuten ihr Hab und Gut in Trümmer zu legen und dies letztlich noch als Lappalie hinzustellen. Ärgereres blieb mir erspart, aber andere Fw haben ja mittlerweise bewiesen, dass man mit dem S seine eigenen Leute um die Ecke bringen kann.
    Was ist passiert? Ein spezieller Forumsschreiberling würde sicher schreiben- Abbild der Gesellschaft...
    Ich meine, das L (Loyalität- Grundanforderung an Führungspersönlichkeit der Fw) war keine Gefahr und ist aber fast verschwunden und wird jetzt vielerorts durch das S ersetzt.
    Ende der Ansage!

    Schönen Sonntag

    Klaus


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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg674428
    Datum27.03.2011 11:4737552 x gelesen
    Geschrieben von Lüder PottLohnausfall ohne Lohn - klingt nach zuviel Geld in der Kasse..


    Rechne die ersparte Verwaltungsarbeit dagegen. Wenn von 30 Mann bei einer BMA nur 10 eine Abrechnung bringen. Das macht irgend wann Unmut beim Arbeitgeber (dem dann oft erst wirklich bewußt wird wie oft der AN bei größeren Wehren mit vielen Einsätzen fehlt) und kostet in der Stadtverwaltung locker 15 Minuten pro Antrag zur Prüfung, Erfassung,... d.h. über 2h Arbeitszeit. 4 Einsätze in der Woche abrechnen ist dann ein Manntag VErwaltung gespart.

    Und die Tatsache, dass ich kaum jemand in der Wehr habe, der bei der Arbeit nur brutto 10€/h verdient. Jeder Facharbeiter hier in der Gegend hat ein Mehrfaches davon.
    d.h. im Schnitt über alle FM und alle Alarme gleicht sich das wieder aus.


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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    AutorPaul8 B.8, Neunkirchen / Saar / Saarland674436
    Datum27.03.2011 12:3237439 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Maik ZeugnerDas Problem ist, das manche Feuerwehren das mit der Aufwandsentschädigung etwas übertreiben. mmh, könnte sein, aber die Grundlage dieser Regelung dürfte in ihren Ursprüngen wohl eher in anderen Bereichen zu finden sein (Sport ist da ein nettes Beispiel), da werden halt die Aufwandsentschädigungen an FA zusammen mit anderen Bereichen in einen Topf geworfen und eine Zahl X kommt heraus -
    wie schon erwähnt, gibt es auch Beispiele, bei denen mit Kombinationen von Aufwandsentschädigungen und staatlichen Leistungen annehmbare Beiträge als Einkommen generiert werden.
    Das Problem ist halt, dass es manchmal "die Falschen" trifft, also der "Handelsübliche FA" , der vielleicht eine Aufwandsentschädigung als Gerätewart bekommt, im Turnverein Übungsleiter macht, dummerweise in Hartz 4 abrutscht und vielleicht mit einer Brandwachenentschädigung über die Grenze kommt - .
    Leider hat der Gesetzgeber hier nicht wirklich das Ehrenamt gestärkt, das Problem liegt auch nicht im Bereich der Feuerwehren, die baden einen Teil der Miesere nur aus. Der Vorteil dieser Entschädigungen ist halt das Verhältnis Brutto/Netto/Verwaltungsaufwand, hier sollte angesetzt werden (Aufwandsentschädigung - 400€ - reguläre AN-Tätigkeit - Freiberufliche Tätigkeit, das macht für Vereine und den Empfänger/Empfängerin) schon einen Unterschied),


    na denn, mal schauen, in welche Richtung die Vergütung von FA noch geht, ich persönlich erkenne in meinem "Umfeld" keine einheitliche Meinung zu dem Thema (halt ein subjektiver Eindruck, hier wäre mal eine höhere Instanz mit der Darlegung von Fakten, Rechenmodelle und Lösungsansätzen gefordert... - Florian, Dein Thema....)

    viele Grüße Paul


    alles meine persönliche Meinung, wer Rechtschreibfehler findet, kann diese behalten

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    AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW674437
    Datum27.03.2011 13:0937517 x gelesen
    Geschrieben von Klaus KilianZu schmerzlich ist noch die offene Wunde, wo eine jahrzehntelange Schlamperei der Verantwortlichen jetzt auf den Rücken des kleinen Löschknechtes abgewälzt wird

    Sei dir sicher, dass das keine Schlamperei ist! Das ist ggf. deine Meinung die sich aber mit der Realität nicht decken muss.

    Du vermischt immer noch Ehrenamt und HartzIV. Das Ehrenamt wird dir sicherlich nicht beschnitten. Es wird dir dein Hartz IV beschnitten und da ist es eben so, dass man durch die Regelungen dem Missbrauch vorbeugen will und muss und daher auch keine "Ausnahmen" zulassen sollte. Wieso auch! Jeder Hartz IV Emfpänger hat Anspruch auf das gleiche Geld und wenn das durch andere Quellen ins Haus kommt, wird eben der Hartz IV Betrag gemindert. Der Sozialstaat hat hier eben auch mal Grenzen und die sind m. E. schon viel zu spät eingeführt worden. Schau dir doch mal die Rentenkassen an.

    Du erscheinst mir verbittert und betrachtest daher nur die eine Seite der Medaille. Das ist aber nicht fair und objektiv und man muss auch mal über den Tellerrand hinaus blicken um ein reales Bild zu bekommen. Warum das so ist haben die bisherigen Beiträge ja sehr gut dargestellt.


    Auf meinem Grabstein soll stehen: "Ich wäre jetzt auch lieber am Strand!"

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    AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen674439
    Datum27.03.2011 13:4437477 x gelesen
    Geschrieben von Manuel Schmidt

    [1] im nahen PErsönlichen Umfeld quasi live miterlebt


    Ist zwar schon ein paar Jahre her aber ich kann deine Beschreibungen aus eigener Erfahrung bestätigen. Das beste waren die verpflichtende "Berufsberatung", die nichtmal wußte, was mein Berufsbild beeinhaltet. Nicht mal ansatzweise.


    --

    MfG

    Stefan

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    AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen674447
    Datum27.03.2011 14:1537501 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen RinghoferDu vermischt immer noch Ehrenamt und HartzIV. Das Ehrenamt wird dir sicherlich nicht beschnitten. Es wird dir dein Hartz IV beschnitten und da ist es eben so, dass man durch die Regelungen dem Missbrauch vorbeugen will und muss und daher auch keine "Ausnahmen" zulassen sollte. Wieso auch! Jeder Hartz IV Emfpänger hat Anspruch auf das gleiche Geld und wenn das durch andere Quellen ins Haus kommt, wird eben der Hartz IV Betrag gemindert. Der Sozialstaat hat hier eben auch mal Grenzen und die sind m. E. schon viel zu spät eingeführt worden. Schau dir doch mal die Rentenkassen an.

    Das bedeutet also, wenn ich z.B. jugendwart wäre und dafür neben meinem Einkommen eine Aufwandsentschädigung bekomme (Steuerfrei) und ich werde jetzt Arbeitslos und bekomme Hartz 4 steht mir keine Aufwandsentschädigung mehr zu? Habe ich dann keinen Aufwand mehr? Oder bekomme ich es, wenn ich es neben meinem Einkommen bekomme, für lau, sprich, ich brauche es je eigendlich gar nicht, wenn es ein Hartz 4 Empfänger auch nicht braucht.

    Mal was anderes, wenn in BW und anderswo es an Stelle der Lohnfortzahlung bezahlt wird, was ist dann mit denen. denen es nicht zusteht, weil sie laut Tarifvertrag weiterbezahlt werden (müssen). Müssen die das auch wieder abgeben? Geben das eigendlich alle bei ihrer Lohn-/ Einkommensteuererklärung an? Wie hoch war noch mal der Freibetrag? Mir liegt da was von 520.- Euro an (etwas mehr als 2100,- für Betreuung, Ausbildung ect.). Da liegt man schnell mal drüber. Wenn man das nicht angibt und man wird beim Besch.... erwischt, kann man dann noch Ehrenbeamter werden / bleiben?

    Man kann damit viele Wellen aufwerfen.
    Gruß
    Heinrich


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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg674450
    Datum27.03.2011 14:2237320 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Heinrich BrinkmannDas bedeutet also, wenn ich z.B. jugendwart wäre und dafür neben meinem Einkommen eine Aufwandsentschädigung bekomme (Steuerfrei) und ich werde jetzt Arbeitslos und bekomme Hartz 4 steht mir keine Aufwandsentschädigung mehr zu?

    Die steht dir dann schon zu. An der wird nicht gerüttelt.


    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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    AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen674451
    Datum27.03.2011 14:2537469 x gelesen
    Geschrieben von Christian FischerUnd die Tatsache, dass ich kaum jemand in der Wehr habe, der bei der Arbeit nur brutto 10€/h verdient. Jeder Facharbeiter hier in der Gegend hat ein Mehrfaches davon.
    d.h. im Schnitt über alle FM und alle Alarme gleicht sich das wieder aus.


    Genau, zuviel Geld in der Kasse...

    Erstmal ist Feuerwehr Ehrenamt. Um finanzielle Nachteile auszugleichen, ersetzt die Stadt fehlendes Gehalt, bei uns direkt dem Arbeitgeber. d.h. der Arbeitnehmer sieht davon meist gar nichts.

    Wer zur Einsatzzeit nicht gearbeitet hat, hat bei seinem Arbeitgeber auch keine Fehlzeit verursacht und in seinem Portemonnaie auch kein Loch fabriziert.

    Aufwandsentschaedigung gibt es fuer Personen, die mehr tun als der Durchschnitt...das geht von 50E bis 500 E - im Jahr...


    Grüße

    Lüder Pott

    Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint...

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    AutorKlau8s K8., Mittweida / Sachsen674453
    Datum27.03.2011 14:2837267 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen RinghoferSei dir sicher, dass das keine Schlamperei ist! Das ist ggf. deine Meinung die sich aber mit der Realität nicht decken muss.

    Du vermischt immer noch Ehrenamt und HartzIV. Das Ehrenamt wird dir sicherlich nicht beschnitten. Es wird dir dein Hartz IV beschnitten und da ist es eben so, dass man durch die Regelungen dem Missbrauch vorbeugen will und muss und daher auch keine "Ausnahmen" zulassen sollte. Wieso auch! Jeder Hartz IV Emfpänger hat Anspruch auf das gleiche Geld und wenn das durch andere Quellen ins Haus kommt, wird eben der Hartz IV Betrag gemindert. Der Sozialstaat hat hier eben auch mal Grenzen und die sind m. E. schon viel zu spät eingeführt worden. Schau dir doch mal die Rentenkassen an.

    Du erscheinst mir verbittert und betrachtest daher nur die eine Seite der Medaille. Das ist aber nicht fair und objektiv und man muss auch mal über den Tellerrand hinaus blicken um ein reales Bild zu bekommen. Warum das so ist haben die bisherigen Beiträge ja sehr gut dargestellt.
    Upps, jetzt läuft aber was schief. Die offene Wunde stammt noch aus dem Dez. 2010, wo der Bundesverkehrsminister erklärt hat, wie gesund und welche Ehre so ein Feuerwehrführerschein ist. In diesem Fall pult nur der Nächste in dieser Wunde herum.



    MfG

    Klaus


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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg674454
    Datum27.03.2011 14:3137342 x gelesen
    Geschrieben von Heinrich BrinkmannMal was anderes, wenn in BW und anderswo es an Stelle der Lohnfortzahlung bezahlt wird, was ist dann mit denen. denen es nicht zusteht, weil sie laut Tarifvertrag weiterbezahlt werden (müssen). Müssen die das auch wieder abgeben?


    Nein. Bei Leistungen nach dem Sozialbesetzbuch 2. Buch handelt es sich um Transferleistungen zur Grundsicherung.
    Bei Arbeitseinkommen das weiter gezahlt wird liegt hingegen eine Erwerbstätigkeit vor.

    Das sind zwei komplett unterschiedliche Dinge.


    Geschrieben von Heinrich BrinkmannGeben das eigendlich alle bei ihrer Lohn-/ Einkommensteuererklärung an?

    Es empfiehlt sich, dies zu tun. Denn es gibt ggf. im Rahmen von Prüfungen der Gemeindeverwaltungen Vergleichsmitteilungen an die Finanzämter der Feuerwehrangehörigen. Das kann auch noch ein paar Jahre später sein. Und ich kenne auch Fälle, wo dann das Erwachen später kam...


    Geschrieben von Heinrich BrinkmannMir liegt da was von 520.- Euro an (etwas mehr als 2100,- für Betreuung, Ausbildung ect.).

    Ja. 2.100,- € p.a.


    Geschrieben von Heinrich BrinkmannDa liegt man schnell mal drüber.

    Na ja. So schnell auch nicht. Der Ottonormalfeuerwehrmann müßte dazu wenn wir mit 10€ pro Einsatzsteunde rechnen 210 Stunden Einsatzdienst erbringen. Das ist schon einiges.

    Klar. Wenn Du irgend eine Funktionsentschädigung bekommst (z.B. Gerätewart, Kommandant, Jugendwart), dann viele Einsätze, dann noch Ausbilder Truppmann 1 o.ä. und entsprechende Lehrgänge entschädigt werden, dann kommst Du da drüber.
    Dann ist es doch aber nur legitim, dafür auch Steuern zu bezahlen.

    Nebenbei. Wenn Du wirklich nachweisbaren Aufwand in einer Höhe von mehr als 2.100 € p.a. hast, bleibt natürlich auch der höhrer Betrag steuerfrei.


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg674460
    Datum27.03.2011 14:4437370 x gelesen
    Geschrieben von Lüder PottGenau, zuviel Geld in der Kasse...


    Nein. Effizient.


    Geschrieben von Lüder PottUm finanzielle Nachteile auszugleichen, ersetzt die Stadt fehlendes Gehalt, bei uns direkt dem Arbeitgeber. d.h. der Arbeitnehmer sieht davon meist gar nichts.

    Richtig. Dazu muß der AN aber zum AG gehen und sagen "Du, ich war da mal eine Stunden nicht da, melde Dich bei der Gemeide, dann bekommst Du das ersetzt". Dann muß sich jemand bei der Verwaltung des AG hinsetzen, raussuchen was der Bruttoverdienst des AN ist, einen Antrag ausfülle, diesen mit einem Brief eintüten. Dann muß der Zahlungseingang überwacht werden, das ganze gebucht werden. Für so einen Vorgang kannst Du in der Industrie einen Kostenaufwand von 25 € ansetzen. Das ist dann tlw. so viel wie der Lohnausfall selbst...

    In der Gemeindeverwaltung muß der Brief bearbeitet werden, geprüft werden, der Antrag erfaßt werden, eine Zahlung auf das Konto des AG (i.d.R. sonstige Zahlungsempfänger und kein Kreditor) veranlaßt werden,...

    Also alles höchst aufwendig.

    Nach dem pauschalierten Verfahren bekommt die Stadtverwaltung eine Liste mit den am Einsatz beteiligten FM. Zur Vereinfachung machen es einige Feuerwehren auch so, dass die Entschädigung (mit Zustimmung aller FM) treuhänderisch über den Kassier (= Verwalter Sondervermögen nach FwG) auf ein einziges Konto überweisen wird und dieser dann periodisch (von monatlich bis jährlich je nach Einsatzanfall der Wehr) die Auszahlung an die FM übernimmt.

    Dann ist der Verwaltungsaufwand bei der Gemeinde minimal.
    Und auch beim AG. Denn im Zweifel wird die Arbeitszeit des MA um eine Stunde im Rahmen der Gleitzeiterfassung korrigiert. Das ist ein Allerweltsvorgang der täglich zigfach vorkommt (Dienstreise, Erfassungsfehler,...).


    Geschrieben von Lüder PottWer zur Einsatzzeit nicht gearbeitet hat, hat bei seinem Arbeitgeber auch keine Fehlzeit verursacht und in seinem Portemonnaie auch kein Loch fabriziert.


    Richtig. Dafür aber im Falle der Spitzabrechnung der Bearbeitungsaufwand um ein vielfaches höher. Und der Anspruch auf Auslagenersatz besteht ja weiterhin. 3 km Anfahrt zum Feuerwehrhaus zu 0,30 € = 0,90 € x 2 (Rückfahrt zum Arbeitsplatz) = 1,80 €. d.h. bei einem einstündigen Einsatz sind fast 1/5 des Stundensatzes bei uns in diesem Fall reiner Fahrtkostenersatz. Und der wäre dann auch einzeln von jedem FM mit der Stadtverwaltung abzurechnen. Viel Spaß dann auch. Wie viele Kräfte willst Du in der Verwaltung dann zusätzlich einstellen?



    Geschrieben von Lüder PottAufwandsentschaedigung gibt es fuer Personen, die mehr tun als der Durchschnitt...das geht von 50E bis 500 E - im Jahr...

    Die gibt es zusätzlich. Und auch diese liegen hier i.d.R. deutlich höher. Kommandanten z.B. gerne vierstellig. Dafür sind damit alle Aufwendungen abgegolten (Fahrtkosten zu Besprechungen, Telefonkosten,...).


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW674461
    Datum27.03.2011 14:4537490 x gelesen
    Mahlzeit,

    Geschrieben von Heinrich BrinkmannDas bedeutet also, wenn ich z.B. jugendwart wäre und dafür neben meinem Einkommen eine Aufwandsentschädigung bekomme (Steuerfrei) und ich werde jetzt Arbeitslos und bekomme Hartz 4 steht mir keine Aufwandsentschädigung mehr zu? Habe ich dann keinen Aufwand mehr? Oder bekomme ich es, wenn ich es neben meinem Einkommen bekomme, für lau, sprich, ich brauche es je eigendlich gar nicht, wenn es ein Hartz 4 Empfänger auch nicht braucht.

    Da gibt es zwei Möglichkeiten:

    Möglichkeit a:
    Du bekommst die Aufwandsentschädigung als pauschalen Auslagenersatz.
    Dann musst du sie auch als HartzIV-Empfänger bekommen, und sie wird nicht angerechnet.

    Möglichkeit b:
    Du bekommst die Aufwandsentschädigung als Bezahlung deiner Arbeitsleistung.
    Dann verdienst du dir ja als Jugendwart einen Teil deines Lebensunterhalts selbst, und dir wird entsprechend ein Teil der staatlichen Hilfe (früher nannte man auch das mal "Grundsicherung") abgezogen.

    Wie aus dem News-Beitrag hervorgeht, wird bis zu einer gewissen Pauschale automatisch und ohne weitere Nachprüfung Fall a angenommen.

    Gruß,
    Henning


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    AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen674468
    Datum27.03.2011 15:2737426 x gelesen
    Geschrieben von Christian FischerDazu muß der AN aber zum AG gehen und sagen "Du, ich war da mal eine Stunden nicht da, melde Dich bei der Gemeide, dann bekommst Du das ersetzt". Dann muß sich jemand bei der Verwaltung des AG hinsetzen, raussuchen was der Bruttoverdienst des AN ist, einen Antrag ausfülle, diesen mit einem Brief eintüten. Dann muß der Zahlungseingang überwacht werden, das ganze gebucht werden. Für so einen Vorgang kannst Du in der Industrie einen Kostenaufwand von 25 € ansetzen. Das ist dann tlw. so viel wie der Lohnausfall selbst...

    Kann man auch anders organisieren, dann ist der ganze Aufwand minimal.
    Gibt bei uns z.B. nach dem Einsatz ein Formular, da werden die "Fehlzeiten" eingetragen, das wird abgegeben und gut ist. Was dann beim AG passiert, ist dann letztlich egal, mein AG hat z.B. für Stunden sowas noch nie ausgefüllt, wenn dann nur für tagelange Abwesen heit an der LFS.
    Ich sehe es auch ehrlicherweise nicht ein entsprechend Gleitzeit dafür zu opfern (mache ich schon oft genug, da brauche ich das nicht noch für Einsätze).


    Viele Grüße

    Christian

    Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

    besucht die Feuerwehr Steinbach


    "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
    (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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    AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW674469
    Datum27.03.2011 15:3237444 x gelesen
    Geschrieben von Christian FleschhutWas dann beim AG passiert, ist dann letztlich egal, mein AG hat z.B. für Stunden sowas noch nie ausgefüllt,

    Eben weil der Aufwand höher ist als die Kosten! Frag mal im Lohnbüro nach wie hoch der Aufwand ist das entsprechend herauszurechnen. Da zahlt der AG gerne weiter als wäre nichts gewesen und steht damit noch als Förderer der Feuerwehr da!


    Auf meinem Grabstein soll stehen: "Ich wäre jetzt auch lieber am Strand!"

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    AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen674470
    Datum27.03.2011 15:3537345 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen RinghoferEben weil der Aufwand höher ist als die Kosten!

    Kommt drauf an, was du verdienst ;-)

    Geschrieben von Jürgen RinghoferFrag mal im Lohnbüro nach wie hoch der Aufwand ist das entsprechend herauszurechnen. Da zahlt der AG gerne weiter als wäre nichts gewesen und steht damit noch als Förderer der Feuerwehr da!


    Naja, die Stundensätze sind durchaus bekannt, bei uns werden bestimmte Überstunden ausbezahlt, von daher ist das nicht DER riesen Aufwand. Die Formulare für die LFS habe ich i.d.R. in weniger als 15 min zurück...


    Viele Grüße

    Christian

    Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

    besucht die Feuerwehr Steinbach


    "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
    (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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    AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW674471
    Datum27.03.2011 15:4337327 x gelesen
    Geschrieben von Christian FleschhutDie Formulare für die LFS habe ich i.d.R. in weniger als 15 min zurück...

    Das sind aber nur die Formulare. Wie sieht es mit den Sozialversicherungsabgaben für diese Zeiten aus. Wie sieht es mit der Erstattung der Gemeinde i. R. AG aus u.s.w. Das läuft alles im Hintergrund und kostet viel Zeit. Da sind die Formulare eben nur der Einstieg! Sozusagen die Daten die man für das Arbeiten im Hintergrund benötigt!


    Auf meinem Grabstein soll stehen: "Ich wäre jetzt auch lieber am Strand!"

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    AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen674473
    Datum27.03.2011 15:5637362 x gelesen
    Geschrieben von Christian Fischernd der wäre dann auch einzeln von jedem FM mit der Stadtverwaltung abzurechnen. Viel S

    Sowas rechnen wir nicht ab. Die Einsatzkraft war ab Alarmierung halbe oder ganze Stunden aktv - fertig.

    Geschrieben von Christian FischerDie gibt es zusätzlich.

    Genau daran harken ja die Merkwuerdigkeiten.

    Das eine ist Lohnfortzahlung/ Lohnersatz. Ohne Arbeit kein Lohn und keine Lohnfortzahlung.

    Das andere ist Aufwandsentschaedigung. Die ist eher gering und duerfte nichts mit Lebensunterhalt nichts zu tun haben. Warum sollte also Aufwandsentschaedigung mit Lohn/Harz4 verrechnet werden.

    Dass in bestimmnten Gegenden Aufwandsentschaedigungen in die Hoehe von Lohn kommen, ist ein Grundfehler...


    Grüße

    Lüder Pott

    Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint...

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg674475
    Datum27.03.2011 16:0037210 x gelesen
    Geschrieben von Christian FleschhutGibt bei uns z.B. nach dem Einsatz ein Formular, da werden die "Fehlzeiten" eingetragen, das wird abgegeben und gut ist.

    Für Dich schon.
    Im Hintergrund läuft nun die Bürokratie erst an.
    Das Formular geht in die Personalabteilung/ Lohn-/ Gehaltsabrechnung. Jemand sucht Deinen Stammsatz heraus und berechnt Deinen Stundenlosh, dazu den SV-Anteil. Das füllt er aus.
    Dann muß der Vorgang noch zu einer Rechnung an die Gemeinde werden. Ob das die Lohn-/ Gehaltsbuchhaltung selbst kann, keine Ahnung. Im schlimmsten Fall muß der Vorgang noch an die Debitorenbuchhaltung weiter gegeben werden. Da wird dann die Rechnung an die Gemeinde erstellt und der Zahlungseingang überwacht.


    Geschrieben von Christian Fleschhut Was dann beim AG passiert, ist dann letztlich egal, mein AG hat z.B. für Stunden sowas noch nie ausgefüllt, wenn dann nur für tagelange Abwesen heit an der LFS.

    Kommt immer auf den AG an. Die Anzahl der dort beschäftigten FM,...
    Und vielleicht macht er es ja nur nicht, weil ihm der Verwaltungsaufwand zu teuer ist, schiebt aber insgeheim einen Frust gegen diesen blöden FM, der immer wieder mal fehlt und Geld kostet...


    Geschrieben von Christian FleschhutIch sehe es auch ehrlicherweise nicht ein entsprechend Gleitzeit dafür zu opfern (mache ich schon oft genug, da brauche ich das nicht noch für Einsätze).


    Gleitzeit ist eben die Option, wenn Du wie bei uns direkt von der Gemeinde den pauschalierten Ersatz bekommst. Dann arbeitest Du eine STunde weniger, bekommst dafür kein Geld (bzw. die GZ wird um 1h reduziert) und bekommst dafür von der Gemeinde den pauschalen Ersatz.
    Das ist vergleichsweise unaufwendig. Denn GZ-Änderungen werden oft dezentral erfasst und sind ein normaler Vorgang, den alle Beteiligten kennen.


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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    AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg674476
    Datum27.03.2011 16:0337194 x gelesen
    Geschrieben von Christian FischerEs empfiehlt sich, dies zu tun. Denn es gibt ggf. im Rahmen von Prüfungen der Gemeindeverwaltungen Vergleichsmitteilungen an die Finanzämter der Feuerwehrangehörigen. Das kann auch noch ein paar Jahre später sein. Und ich kenne auch Fälle, wo dann das Erwachen später kam...


    Hallo,

    das kann man nur empfehlen! Mir ist noch eine Möglichkeit aus der Rettungsfliegerei bekannt, wo der Auszahlende nach einer Vereinbarung mit dem Finanzamt, für seine gesamten Ausgaben an diese "Teilzeithelfer" eine jährliche Gesamtpauschale abführt. Ob das allerdings bei der Kommune möglich ist kann ich nicht sagen.

    Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

    Gerhard Pfeiffer


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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg674477
    Datum27.03.2011 16:0937195 x gelesen
    Geschrieben von Lüder PottSowas rechnen wir nicht ab. Die Einsatzkraft war ab Alarmierung halbe oder ganze Stunden aktv - fertig.


    Moment. Du bist doch gegen Pauschalierungen. Die Alternative dazu ist nunmal nur die Spitzabrechnung. Und das bedingt jeder Menge einzelner individueller Abrechnungsvorgänge.

    Ach ja. Wenn der FM 10km Anfahrt hat, dann bleiben von 10€/h gerade noch 4€ Lohnersatz über (denn 20km x 0,30 € = 6 €). Also keine feuchten Augen wegen der paar Kröten bekommen.



    Geschrieben von Lüder PottGenau daran harken ja die Merkwuerdigkeiten.

    Das eine ist Lohnfortzahlung/ Lohnersatz. Ohne Arbeit kein Lohn und keine Lohnfortzahlung.

    Das andere ist Aufwandsentschaedigung. Die ist eher gering und duerfte nichts mit Lebensunterhalt nichts zu tun haben. Warum sollte also Aufwandsentschaedigung mit Lohn/Harz4 verrechnet werden.


    Es ist für den Fall des Einsatzes ein kombinierter Satz. Dieser deckt Lohnausfall und Aufwand für den konkreten Einsatz ab. Eben um verschiedene einzelne Sachverhalte einfach abrechnen zu können und zu verhindern, dass der einzelne FM nichts bekommt (also drauflegt) oder FM, AG oder Stadtverwaltung unnötig viel Arbeit haben.

    Die Funktionsentschädigung für Führungs-/ Fuktionspersonal ist ebenfalls ein reiner pauschalierter Aufwandsersatz. Kein Ersatz für Lohnausfall. Auch hier soll nur bürokratischer Aufwand verhindert werden. Sollte in Ausübung der Funktion Lohausfall entstehen (z.B. Ausbildungen, Lehrgänge,...) wird diese selbstverständlich wie bei jedem anderen FM ersetzt.


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


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    AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen674479
    Datum27.03.2011 16:1337256 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen RinghoferDas sind aber nur die Formulare. Wie sieht es mit den Sozialversicherungsabgaben für diese Zeiten aus.

    Werden komplett mit gezahlt.
    Auch das ist auf allen Formularen mit dabei.


    Viele Grüße

    Christian

    Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

    besucht die Feuerwehr Steinbach


    "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
    (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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    AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen674482
    Datum27.03.2011 16:1537177 x gelesen
    Geschrieben von Christian FischerDann muß der Vorgang noch zu einer Rechnung an die Gemeinde werden.

    Wenn das bei euch so ist... Hier reicht das Formular und gut ist.

    Geschrieben von Christian FischerGleitzeit ist eben die Option, wenn Du wie bei uns direkt von der Gemeinde den pauschalierten Ersatz bekommst. Dann arbeitest Du eine STunde weniger, bekommst dafür kein Geld (bzw. die GZ wird um 1h reduziert) und bekommst dafür von der Gemeinde den pauschalen Ersatz.

    Ist für mich keine Option im Einsatzfall. es sei denn die gemeinde zahlt pauschal so viel, wie ich in einer Stunde verdinee.
    Und das wird sie sicherlich nicht tun.


    Viele Grüße

    Christian

    Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

    besucht die Feuerwehr Steinbach


    "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
    (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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    AutorMaik8 Z.8, Naumburg / Sachsen- Anhalt674486
    Datum27.03.2011 16:4737320 x gelesen
    Geschrieben von Henning KochMöglichkeit a:
    Du bekommst die Aufwandsentschädigung als pauschalen Auslagenersatz.
    Dann musst du sie auch als HartzIV-Empfänger bekommen, und sie wird nicht angerechnet.

    Möglichkeit b:
    Du bekommst die Aufwandsentschädigung als Bezahlung deiner Arbeitsleistung.
    Dann verdienst du dir ja als Jugendwart einen Teil deines Lebensunterhalts selbst, und dir wird entsprechend ein Teil der staatlichen Hilfe (früher nannte man auch das mal "Grundsicherung") abgezogen.

    Möglichkeit b) ist ja auch keine Aufwandsentschädigung. Denn mit steigender Stundenanzahl erhöht sich ja der Aufwand nicht. Insofern ist die einzig konforme Lösung Möglichkeit a)


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    AutorMaik8 Z.8, Naumburg / Sachsen- Anhalt674491
    Datum27.03.2011 17:0437239 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen RinghoferDu vermischt immer noch Ehrenamt und HartzIV. Das Ehrenamt wird dir sicherlich nicht beschnitten. Es wird dir dein Hartz IV beschnitten und da ist es eben so, dass man durch die Regelungen dem Missbrauch vorbeugen will und muss und daher auch keine "Ausnahmen" zulassen sollte. Wieso auch! Jeder Hartz IV Emfpänger hat Anspruch auf das gleiche Geld und wenn das durch andere Quellen ins Haus kommt, wird eben der Hartz IV Betrag gemindert. Der Sozialstaat hat hier eben auch mal Grenzen und die sind m. E. schon viel zu spät eingeführt worden. Schau dir doch mal die Rentenkassen an.
    Also dieses Niveau gehört an den Stammtisch (und selbst da noch nicht mal wirklich).
    Du tust hier so, als ob alle ALG-II-Empfänger auf der faulen Haut liegen würden und nicht arbeiten wollen.
    Dies mag zwar auf einen minimalen Prozentsatz zu treffen, die Regel ist es aber nicht.

    Exkurs
    Tschuldigung, wenn auf einen Arbeitsplatz 10 Erwerbslose kommen, dann kann man sich noch so anstrengen, 9 werden egal wie sie bemüht sind einfach nicht an Arbeit kommen. Man muss erstmal sich unterhalten, dass die Arbeit richtig verteilt wird, wenn mehr Arbeit als Arbeitslose da wären und die Arbeitslosenzahl nicht abnimmt, dann kann man so eine Disskussion aufmachen (mit Arbeit meine ich auch Arbeit von der man Leben kann und nicht 1-EUR-Jobs). Wenn Herr Ackermann über 900.000 EUR im Monat verdient(ohh sry: bekommt), dann kann man sich durchaus die Frage stellen, ob das gerechtfertigt ist angesichts der Tatsache das die Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland gerade einmal knapp 20.000 EUR verdient. Wenn z.B. Herr Ackermann nur 50.000 EUR verdienen würde, dann wären das schon über 280 neue Arbeitsplätze. Ohne diesen Missstand beseitigt zu haben, braucht man so eine Debatte nicht anzufangen.
    Exkurs Ende

    Das Problem ist, dass hier eine Debatte aufgemacht wird die unkameradschaftlich ist.
    Ich habe die Erfahrung gemacht, dass alle arbeitslose Kameraden, die ich kenne, arbeiten wollen.
    Für die ist das einen Tritt in den Hintern, wenn du sagst: "Ist ja schön das du da bist, aber es kriegen alle die Aufwandsentschädigung außer DU".
    Im übrigen ist diese Haltung nicht nur unkameradschaftlich, sondern auch grundgesetzwidrig und der Gesamtsituation nicht im geringsten angemessen.


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    AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg674494
    Datum27.03.2011 17:1837256 x gelesen
    Hallo Christian,

    Geschrieben von Christian Fleschhut
    Ist für mich keine Option im Einsatzfall. es sei denn die gemeinde zahlt pauschal so viel, wie ich in einer Stunde verdinee
    Sie zahlt Tag und Nacht Samstag und Sonntag den Pauschbetrag. So kommt der Durchschnittliche FW- Angehörige schon zu seinem Anteil. Sicher, Leute mit einer Ausbildung die >> über dem Durchschnitt verdienen, sind dann die Verlierer. Andererseits, ist mancher in der Ausbildung etc. ein Gewinner dieser Regel.

    Aber ja, ich musste mich auch erst daran gewöhnen als ich nach BaWü kam.

    Gruß
    Michael


    Auch schlechter Ruf verpflichtet

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    AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg674495
    Datum27.03.2011 17:2137310 x gelesen
    Geschrieben von Stefan Brüning Ist zwar schon ein paar Jahre her aber ich kann deine Beschreibungen aus eigener Erfahrung bestätigen. Das beste waren die verpflichtende "Berufsberatung", die nichtmal wußte, was mein Berufsbild beeinhaltet. Nicht mal ansatzweise.

    Naja, es steht im Gesetz, und als ALG II-Empfänger ist das eben dein Job. Die Leute, die da beraten haben tagtäglich mit Kunden zu tun, die in der Regel eher bildungsfern sind, keine Fahrerlaubnis besitzen und die man anders beraten muss als Abiturienten mit abgeschlossener Berufsausausbildung. Letztere müssen das Zwangsprogramm eben mitmachen und suchen sich selbst einen Job. Wenn man hier eine Ausnahme macht will jeder diese Ausnahme sein...

    Gruß,
    Markus


    Aus meiner Sicht könnte es dem Einen oder Anderen nicht schaden dass man ihm sagt dass er schlicht und einfach dumm ist, statt ihn bloß nicht auszugrenzen.

    J. Mäschle, Forums-Philosoph

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg674496
    Datum27.03.2011 17:4237194 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Maik ZeugnerFür die ist das einen Tritt in den Hintern, wenn du sagst: "Ist ja schön das du da bist, aber es kriegen alle die Aufwandsentschädigung außer DU".

    Das sagt doch niemand. Die Aufwandsentschädigung wird doch jedem Feuerwehrangehörigem, entsprechend der jeweiligen Entschädigungssatzung o.Ä. gewährt.

    Der Knackpunkt, um des ja auch in der Newsmeldung geht, ist das Thema ob bzw. wie hoch diese Zahlungen auf die Leistungen (Harz-IV) angerechnet werden.

    "Innerhalb" der Feuerwehr werden alle gleich behandelt. Egal ob arbeitslos oder nicht.


    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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    AutorMaik8 Z.8, Naumburg / Sachsen- Anhalt674497
    Datum27.03.2011 17:4737150 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M@yer"Innerhalb" der Feuerwehr werden alle gleich behandelt. Egal ob arbeitslos oder nicht.
    Ja, aber in der Endkonsequenz kommt doch das raus oder?


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    AutorPaul8 B.8, Neunkirchen / Saar / Saarland674498
    Datum27.03.2011 17:5237136 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Maik ZeugnerJa, aber in der Endkonsequenz kommt doch das raus oder? ja, aber das ist kein spezielles Problem, das die Feuerwehr lösen kann bzw. da bin ich kein Freund von halbseidenen Ausnahmeregelungen (was glaubst Du, wer dann noch kommt und besondere Regelungen für Aufwandsentschädigungen haben will...),
    es ist leider so, da kann nur eine umfassende Reform im Bereich der Sozialleistungen etc. was ändern und dafür ist dieses Forum nicht zuständig,

    so denn,
    viele Grüße Paul


    alles meine persönliche Meinung, wer Rechtschreibfehler findet, kann diese behalten

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    AutorMaik8 Z.8, Naumburg / Sachsen- Anhalt674499
    Datum27.03.2011 17:5737136 x gelesen
    Geschrieben von Paul Bohlenja, aber das ist kein spezielles Problem, das die Feuerwehr lösen kann
    das ist überhaupt kein Problem, da pauschale Aufwandsentschädigungen noch nie angerechnet worden, weil sie zweckbestimmte Einnahmen sind. ich habe bloß das Gefühl das einige in diesem Forum, das gerne so hätten.
    (gegen Bezahlung nach Stunden bin ich ohnehin)


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    AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen674502
    Datum27.03.2011 18:0137132 x gelesen
    Geschrieben von Markus WeberNaja, es steht im Gesetz, und als ALG II-Empfänger ist das eben dein Job.

    Das war noch vor ALGII-Zeiten.

    Geschrieben von Markus WeberDie Leute, die da beraten haben tagtäglich mit Kunden zu tun, die in der Regel eher bildungsfern sind, keine Fahrerlaubnis besitzen und die man anders beraten muss als Abiturienten mit abgeschlossener Berufsausausbildung.

    Das mag sein. Wenn man beraten möchte, dann muss aber zumindest das Grundwissen um die Berufsbilder vorhanden sein. Und wenigstens die Berufsbezeichnung sollte man dann wenigstens fehlerfrei aussprechen können. Wie will man denn sonst beraten?

    Geschrieben von Markus WeberLetztere müssen das Zwangsprogramm eben mitmachen und suchen sich selbst einen Job. Wenn man hier eine Ausnahme macht will jeder diese Ausnahme sein...

    Darum gehts doch gar nicht. Ich habe kein Problem damit gehabt, mich von der Dame beraten zu lassen. Ehrlich gesagt hatte ich (der sowieso schon den neuen Arbeitsvertrag in der Tasche hatte) mir erhofft, etwas brauchbares zu hören, was mich irgendwie weiter bringt.


    --

    MfG

    Stefan

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    AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen674503
    Datum27.03.2011 18:0937138 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen RinghoferSei dir sicher, dass das keine Schlamperei ist!

    Davon ist stark auszugehen.....

    Geschrieben von Jürgen RinghoferDu vermischt immer noch Ehrenamt und HartzIV. Das Ehrenamt wird dir sicherlich nicht beschnitten.

    Nein?

    Geschrieben von Jürgen RinghoferEs wird dir dein Hartz IV beschnitten und da ist es eben so, dass man durch die Regelungen dem Missbrauch vorbeugen will und muss und daher auch keine "Ausnahmen" zulassen sollte.

    Na hoffentlich läßt sich der helfende Hartzer dann auch nicht mehr mißbrauchen. Es soll ja Funktionsträger geben die plötzlich untauglich werden und ihr Ehrenamt und ihren Aufwand plötzlich nicht mehr leisten können.

    Der Rest des Posts von dir ist beileibe Polemik auf Sonntagmorgenniveau.

    Peter


    Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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    AutorManu8el 8S., Dortmund / NRW674504
    Datum27.03.2011 18:4337322 x gelesen
    Geschrieben von Markus WeberNaja, es steht im Gesetz, und als ALG II-Empfänger ist das eben dein Job.

    Für jemanden, dessen Arbeitsvertrag in weniger als 3 Monaten ausläuft, der ggf. die Chance auf eine Vertragsverlängerung hat ja auch.
    Und zwar ohne Rücksicht auf Verluste!
    Es geht ja wie gesagt nicht nur darum, dass man einen Urlaub, also mit räumlichem Abstand, in dieser Zeit nur antreten darf, wenn der Sachbearbeiter das ausnahmsweise und freundlicherweise genehmigt.
    Nein, man scheint sich da auch regelmäßig aufzuführen wie eine Wildsau in einer Schonung indem man auf Termine pocht, die man einseitig festgesetzt hat.
    Wenn der noch-Arbeitnehmer deswegen aber wichtige Termine in seiner Firma versäumt dürfte das die Chancen einer Vertragsverlängerung deutlich schmälern. Aber das ist dem Arbeitsamt ja egal. Hauptsache er ist zum Beratungstermin da. Das zählt mehr, als es sich mit s einem jetzigen und ggf. auch zukünftigen Arbeitgeber gut zustellen.

    Oder, auch quasi hautnah erlebt, dass der Termin eines Vorstellungsgespräches auf den Termin eines vom Arbeitsamt einseitig festgelegten Beratungstermines viel.
    Erstmal musste begründet werden, was das für ein Vorstellungsgespräch ist und wie man da zu käme. Denn die STelle hat man ja nicht vom Arbeitsamt bekommen. Dann wurde darauf hingewiesen, dass aufgrund der Rechtslage der Beratungstermin vorrang habe und der potentielle Arbeitgeber einem einen anderen Termin ermöglichen muss ohne dass dem Beweber daraus nachteile entstehen.
    Da reden wir hier im Forum davon, dass es mit der Rechtskeule bei seinem eigenen ARbeitgeber nicht so einfach ist.

    Da muss man zwangsläufig den Eindruck bekommen, dass man als Arbeitssuchender, auch wenn man noch eine Stelle hat, im eigentlichen Hauptberuf ebend Arbeitssuchender ist und ausschlieslich das zu tun habe, was man von der Agentur gegen Arbeit gesagt bekommt.
    Da mag so mancher froh sein, wenn einem so die eigene Stellensuche nicht noch zusätzlich erschwert wird (s.o.).


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    AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW674514
    Datum27.03.2011 20:1037326 x gelesen
    Auf solche Argumente habe ich jetzt gewartet! Jetzt ist der böse Herr Ackermann wieder schuld und sonst noch wer. Sind ja immer die anderen schuld. Das Ganze als unkameradschaflich darzustellen zeigt doch klar auf, dass du die sachliche Diskussion unter Einbeziehung beider Sichtweisen scheust und nicht objektiv bist. Außerdem hat hier noch niemand irgendjemandem Faulheit oder bewusstes Nichtstun vorgeworfen. Das bringst du hier erstmals rein und das ist unsachlich und bringt die Sache erst in das von dir gerückte Licht! Du solltest lieber mal die anderen Beiträge lesen, dann würdest du deine jetzigen Aussagen selbst entkräftet wiederfinden.

    Nochmal! Nicht die Aufwandsentschädigung wird gekürzt, sondern das Hartz IV ! Das es dazu Regeln geben muss und das die Feuerwehr hier keine Ausnahme sein kann, kann ich zumindest gut verstehen. Warum sollte die Feuerwehr besser gestellt sein wie jedes andere ehrenamtliche Engagement.


    Auf meinem Grabstein soll stehen: "Ich wäre jetzt auch lieber am Strand!"

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    AutorLinu8s D8., Thierstein / Bayern674515
    Datum27.03.2011 20:1437106 x gelesen
    Geschrieben von Maik ZeugnerAlso dieses Niveau gehört an den Stammtisch (und selbst da noch nicht mal wirklich).
    Du tust hier so, als ob alle ALG-II-Empfänger auf der faulen Haut liegen würden und nicht arbeiten wollen.
    Dies mag zwar auf einen minimalen Prozentsatz zu treffen, die Regel ist es aber nicht.

    Darum geht es doch gar nicht. Es geht darum, dass einem HartzIV-ler zugesichert wird, dass er vom Staat Geld bekommt, damit er nicht verhungert oder erfriert. Von daher kann ich das Argument "sein Lebensunterhalt ist dadurch Gesichert, deshalb bekommt er von uns nichts" schon verstehen.
    Da müsste man dann einen Kompromiss finden, in der Art: "Es ist schön das du als Ehrenamtlicher was tust und dabei Geld verdienst. Aber der Staat will nicht, dass du von ihm Geld bekommst, das du nicht brauchst. Also rechnen wir halt XX% von dem was du bekommst auf dein ALG an und den Rest kriegst du als 'Belohnung', weil du den Staat entlastest." (Sagen wir für "XX%" einfach mal 50%.)

    Geschrieben von Maik ZeugnerDas Problem ist, dass hier eine Debatte aufgemacht wird die unkameradschaftlich ist.
    Ich habe die Erfahrung gemacht, dass alle arbeitslose Kameraden, die ich kenne, arbeiten wollen.
    Für die ist das einen Tritt in den Hintern, wenn du sagst: "Ist ja schön das du da bist, aber es kriegen alle die Aufwandsentschädigung außer DU".

    Das Problem ist, dass man eben nicht nur Kamerad, sondern auch Steuerzahler ist. Und beim Geld hören bekanntlich bei den Meisten Spaß und Freundschaft auf...
    Dass viele arbeiten wollen ist mir klar. Deswegen ja auch die "Belohnung". Die Feuerwehr zahlt den vollen Betrag der Aufwandsentschädigung, o.ä. [1]. Die BA zahlt einfach nur weniger. Von daher bekommen ALLE die Aufwandsentschädigung.

    [1]: Ist es sehr ungewöhnlich, dass ich in meinem Umfeld keine Feuerwehr kenne, die den Leuten, die keine spezielle Funktion ausüben, Geld (wie man immer es auch nennen mag) bezahlt? (Mal von der Weiterzahlung von Arbeitslohn abgesehen!)


    MfG (Mit fränkischen Grüßen)
    Linus

    (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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    AutorMaik8 Z.8, Naumburg / Sachsen- Anhalt674516
    Datum27.03.2011 20:1937286 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen RinghoferNicht die Aufwandsentschädigung wird gekürzt, sondern das Hartz IV
    Aus welchem Grund sonst verlangst du das Hartz IV zu kürzen?(unabhängig davon das es zu recht nicht gekürzt wird)
    Die Aufwandsentschädigung soll den Aufwand abgelten und keine Einnahmequelle sein.
    Alles andere (wie zum Beispiel eine Entlohnung der Stunden würde auch !zu Recht! angerechnet werden.)

    Geschrieben von Jürgen RinghoferWarum sollte die Feuerwehr besser gestellt sein wie jedes andere ehrenamtliche Engagement.
    Weil der Brandschutz eine hoheitliche Aufgabe ist, für die sich zum Glück immer wieder welche finden, die diese ausführen wollen. Das ehrenamtliche Engagement in einem Fußballverein ist sehr zu würdigen. Trotzdem ist es aus meiner Sicht nicht mit der Feuerwehr gleich zu stellen.


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    AutorMaik8 Z.8, Naumburg / Sachsen- Anhalt674517
    Datum27.03.2011 20:2437159 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen RinghoferAußerdem hat hier noch niemand irgendjemandem Faulheit oder bewusstes Nichtstun vorgeworfen.
    Direkt nicht das stimmt wohl. Insofern falls das nicht in die Richtung zu verstehen ist, bitte ich um Entschuldigung
    Wie ist dann aber bitte Geschrieben von Jürgen Ringhofer Der Sozialstaat hat hier eben auch mal Grenzen
    das zu verstehen?
    Der Kamerad hat doch seit dem er ALG-II-Empfänger trotzdem noch einen gewissen Aufwand. Und genau den soll die Aufwandsentschädigung abdecken. Die Aufwandsentschädigung dient nicht der Sicherung des Lebensunterhaltes.


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    AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW674518
    Datum27.03.2011 20:2537158 x gelesen
    Geschrieben von Maik ZeugnerWeil der Brandschutz eine hoheitliche Aufgabe ist, für die sich zum Glück immer wieder welche finden, die diese ausführen wollen. Das ehrenamtliche Engagement in einem Fußballverein ist sehr zu würdigen. Trotzdem ist es aus meiner Sicht nicht mit der Feuerwehr gleich zu stellen.

    Das erzähle mal denen vom Fußballverein. Die sehen das gänzlich anders und drehen dir die Sache sofort um. Genau aus diesem Grund darf es so gut wie keine Ausnahmen vom Recht geben! Welche Lobby diese Leute haben hat man damals an der Steuerdebatte für Sportübungsleiter verfolgen können. Von daher ist deine Sichtweise wohl leider nicht die der Mehrheit, weil Sport im Verein viele Wirkungen hat.

    Geschrieben von Maik ZeugnerAus welchem Grund sonst verlangst du das Hartz IV zu kürzen?(

    Bei uns bekommst du pro angefangene Einsatzstunde 13 EUR (brutto). Da kann schon ordenlich was zusammenkommen und das ist dann gegenüber einem anderen Hartz IV Empfänger nicht ok. Sollten dem Feuerwehrmann Kosten entstanden sein, dann sollen ihm diese ausgeglichen werden. (Spritkosten vom Wohnhaus zum Gerätehaus, Stromkosten für den Pieper u.s.w.) Mehr aber nicht.

    Das Ganze muss man neutral von der Tätigkeit als Feuerwehrmann sehen. Bei uns im Land ist das bei der Tätigkeit im Freiwilligen Polizeidienst übrigens nicht anders. Wer dort arbeitete bekommt hier auch eine Pauschale und der Rest wird im abgezogen, wenn er Hartz IV Empfänger ist. Wieso soll es jetzt dem ehrenamtlichen Feuerwehrmann besser gehen?


    Auf meinem Grabstein soll stehen: "Ich wäre jetzt auch lieber am Strand!"

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    AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW674519
    Datum27.03.2011 20:2937145 x gelesen
    Geschrieben von Maik Zeugner Der Sozialstaat hat hier eben auch mal Grenzen

    Die Grenzen hat er schon alleine aus finazieller Sicht! Das sind Steuergelder der Bürger die von Beamten verwaltet werden. Da habe ich die verdammte Erwartung, dass diese Beamten mit dieser Aufgabe entsprechend ressourcenschonend umgehen und die geltende Rechtslage anwenden. Wir sind eben ein Sozialstaat der über die Grundsicherung hilft. Nicht mehr und nicht weniger und das für alle gleich!


    Auf meinem Grabstein soll stehen: "Ich wäre jetzt auch lieber am Strand!"

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    AutorMaik8 Z.8, Naumburg / Sachsen- Anhalt674520
    Datum27.03.2011 20:3037115 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen RinghoferBei uns bekommst du pro angefangene Einsatzstunde 13 EUR (brutto). Da kann schon ordenlich was zusammenkommen und das ist dann gegenüber einem anderen Hartz IV Empfänger nicht ok.
    Da stimme ich (und das hab ich hier auch schon geschrieben) dir vollkommen zu. Nur ist das eben keine Aufwandsentschädigung (auch wenn Aufwandsentschädigung drüber steht), sondern eine Art Lohn, die man ab einer bestimmten Höhe versteuern muss. Dieser bei euch gezahlte Lohn ist selbstverständlich abzuziehen.
    Die pauschale Aufwandsentschädigung (z.B. 10 EUR pro Einsatz) nicht.


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    AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW674521
    Datum27.03.2011 20:3337063 x gelesen
    Geschrieben von Maik ZeugnerDa stimme ich (und das hab ich hier auch schon geschrieben) dir vollkommen zu. Nur ist das eben keine Aufwandsentschädigung (auch wenn Aufwandsentschädigung drüber steht), sondern eine Art Lohn, die man ab einer bestimmten Höhe versteuern muss. Dieser bei euch gezahlte Lohn ist selbstverständlich abzuziehen.
    Die pauschale Aufwandsentschädigung (z.B. 10 EUR pro Einsatz) nicht.


    Auch das wird dir jeder Steuerberater verneinen! In beiden Fällen ist es Geld und es kommt wohl nicht darauf an wie man es nennt. 30 x 10 EUR im Monat zusätzlich sind auch 300 EUR. Da Einsätze in der Regel nicht lange dauernn sind 30 x 13 EUR übringens auch nicht arg viel mehr. Von daher für mich kein Unterschied ob Stundensatz oder Pauschale. Auslagen die der Feuerwehrmann hatte sollen erstattet oder anerkannt werden.


    Auf meinem Grabstein soll stehen: "Ich wäre jetzt auch lieber am Strand!"

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    AutorMaik8 Z.8, Naumburg / Sachsen- Anhalt674523
    Datum27.03.2011 20:5437083 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen RinghoferVon daher für mich kein Unterschied ob Stundensatz oder Pauschale.
    für mich von der Systematik schon. Und ja, soweit wie ich weiß muss auch eine Aufwandsentschädigung bei der Steuererklärung angebeben werden.

    Aber die Frage Stundessatz oder Pauschale war bei uns in der Feuerwehr auch Thema. Die Variante Stundensatz kam für uns nicht in Frage, da wohl Rechtswidrig. Letztendlich haben wir, die für mich nicht begrüßenswerte, Lösung der Einzelbeantragung der tatsächlichen Kosten durch den Kameraden X.

    Ändert für mich aber nichts an der Meinung zu diesem Thema an sich.


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    AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen674525
    Datum27.03.2011 20:5537058 x gelesen
    Wie ich bereits gestern schrieb, es geht hier im Forum bei dem Thema um zwei verschiedene Sachen. Ist halt die Sache mit: "Wenn zwei das gleiche sagen, meinen sie nicht unbedingt das Selbe".

    Klaus sah die Aussage mit der Aufwandsentschädigung aus rein sächsischer Sicht, dabei bekommt nur ein kleiner Personenkreis diese.
    Bei den vereinzelt gezahlten Einsatzgeldern kann man auch hier gern drüber reden. Aber diese decken normalerweise gerade mal so die Ausgaben wie Reinigung der unter der PSA getragenen Privatkleidung/Fahrtkosten/Strom etc..

    In deinem Land läuft es wie von CiFi und dir beschrieben. Hier darf man dann gern über eine Anrechnung nachdenken da hier unter Umständen der Empfänger doch recht ansehlich aufstocken könnte(je nach Kommune/Einsatzzahlen).

    Peter

    PS: Vereinsarbeit ist für den Nachwuchs zwar auch nicht unwichtig, sollte aber bitte nicht mit der npol. Gefahrenabwehr in einen Topf kommen und gleich bewertet werden.


    Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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    AutorMaik8 Z.8, Naumburg / Sachsen- Anhalt674526
    Datum27.03.2011 20:5937006 x gelesen
    stimme ich zu


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    AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW674531
    Datum27.03.2011 21:1837153 x gelesen
    Geschrieben von Maik Zeugner Die Variante Stundensatz kam für uns nicht in Frage, da wohl Rechtswidrig

    Das erkläre genauer. Würde sicher viele interessieren und am besten mit Quelle. Wieso sollte das rechtswidrig sein?


    Auf meinem Grabstein soll stehen: "Ich wäre jetzt auch lieber am Strand!"

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    AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen674532
    Datum27.03.2011 21:2437107 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen RinghoferGeschrieben von Maik Zeugner
    Die Variante Stundensatz kam für uns nicht in Frage, da wohl Rechtswidrig


    Das erkläre genauer. Würde sicher viele interessieren und am besten mit Quelle. Wieso sollte das rechtswidrig sein?


    http://www.inneres.sachsen-anhalt.de/bks-heyrothsberge/bks_neu/download/gesetze/kats_erlasse/entsch_ehr_buerger.pdf


    Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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    AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW674533
    Datum27.03.2011 21:3036962 x gelesen
    Geschrieben von Peter Lieffertzhttp://www.inneres.sachsen-anhalt.de/bks-heyrothsberge/bks_neu/download/gesetze/kats_erlasse/entsch_ehr_buerger.pdf

    Verbietet ja nicht explizit derartige Zahlungen. Eine Rechtswidrigkeit kann ich da nicht daraus ableiten. Sind eben nur Höchstsätze für Funktionsträger!


    Auf meinem Grabstein soll stehen: "Ich wäre jetzt auch lieber am Strand!"

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW674534
    Datum27.03.2011 21:3437215 x gelesen
    Mahlzeit,

    Geschrieben von Maik ZeugnerGeschrieben von Henning Koch
    Möglichkeit a:
    Du bekommst die Aufwandsentschädigung als pauschalen Auslagenersatz.
    Dann musst du sie auch als HartzIV-Empfänger bekommen, und sie wird nicht angerechnet.

    Möglichkeit b:
    Du bekommst die Aufwandsentschädigung als Bezahlung deiner Arbeitsleistung.
    Dann verdienst du dir ja als Jugendwart einen Teil deines Lebensunterhalts selbst, und dir wird entsprechend ein Teil der staatlichen Hilfe (früher nannte man auch das mal "Grundsicherung") abgezogen.

    Möglichkeit b) ist ja auch keine Aufwandsentschädigung. Denn mit steigender Stundenanzahl erhöht sich ja der Aufwand nicht. Insofern ist die einzig konforme Lösung Möglichkeit a)


    Wenn das wirklich immer so wäre und das auch alle verstanden hätten, dann gäbe es hier nicht nur diese Diskussion nicht, sondern es hätte auch schon ein paar frühere nicht (in dem Umfang) gegeben...

    Gruß,
    Henning


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    AutorMaik8 Z.8, Naumburg / Sachsen- Anhalt674543
    Datum27.03.2011 22:1237059 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen Ringhofer Das erkläre genauer. Würde sicher viele interessieren und am besten mit Quelle. Wieso sollte das rechtswidrig sein?
    Das zu machen an sich ist nicht rechtswidrig. Das aber als Aufwandsentschädigung zu verkaufen dagegen wohl schon. Ich habe das damals nicht geprüft. Daher müsste ich mich da noch mal erkundigen, wenn ich das nächste mal mit den entsprechenden Leuten zusammen komme. In jedem Fall ist es bei einer Aufwandsentschädigung so, dass nach meiner Kentniss entweder der tatsächliche Aufwand gedeckt wird oder um Verwaltungskosten zu sparen dies als Pauschale geschieht.


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    AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg674548
    Datum27.03.2011 23:0437003 x gelesen
    Hallo Forum, Hallo Maik,

    Geschrieben von Maik Zeugner Nur ist das eben keine Aufwandsentschädigung (auch wenn Aufwandsentschädigung drüber steht), sondern eine Art Lohn, die man ab einer bestimmten Höhe versteuern muss. Es ist keine Aufwandsentschädigung, sondern eine "Lohnersatzleistung". Richtig ist das diese bei der Einkommenssteuer anzugeben ist, und, wenn man es richtig machen wollte, sollte man seine entfallenen Rentenbeiträge davon bestreiten. Zumindestens letzteres machen die wenigsten.

    Gruß
    Michael


    Auch schlechter Ruf verpflichtet

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    AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen674550
    Datum28.03.2011 00:0837066 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen RinghoferBei uns bekommst du pro angefangene Einsatzstunde 13 EUR (brutto).

    Das ist Gehalt, auch wenn es Aufwandsentschaedigung genannt wird. Gehalt muss natuerlich gegengerechnet werden.

    Ich schrieb es schonmal: Es gibt wohl Gegenden, die haben zuviel Geld, dann muss man halt beim Geld verteilen etwas rumluegen...


    Grüße

    Lüder Pott

    Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint...

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    AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg674551
    Datum28.03.2011 00:1436997 x gelesen
    Geschrieben von Lüder PottIch schrieb es schonmal: Es gibt wohl Gegenden, die haben zuviel Geld, dann muss man halt beim Geld verteilen etwas rumluegen...

    Hallo,

    da bin ich mir nicht so recht im kleren, da ich teilweise den Eindruck habe, dass bei diesen die Realität bereits in den Köpfen angekommen ist und sie richtig darauf reagieren, - um Geld zu sparen.

    Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

    Gerhard Pfeiffer


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    AutorRalf8 H.8, Drebkau / Brandenburg674554
    Datum28.03.2011 00:3437072 x gelesen
    Geschrieben von Manuel SchmidtDa muss man zwangsläufig den Eindruck bekommen, dass man als Arbeitssuchender, auch wenn man noch eine Stelle hat, im eigentlichen Hauptberuf ebend Arbeitssuchender ist und ausschlieslich das zu tun habe, was man von der Agentur gegen Arbeit gesagt bekommt.

    Wenn man sich dann mal kümmert und eine sinnvolle Fortbildung habe möchte werden einem genauso Knüppel zwischen die Beine geworfen. Eine Fortbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit wird z.B. nicht bezahlt. Dafür darf man aber zwei Wochen später eine 18 monatige Umschulung zu einem völlig fachfremden Beruf antretten.

    Dieses Amt (ne ist ja jetzt ne Agentur) ist so dermaßen was von unflexibel das es eigentlich kein Wunder ist das dort kaum jemand eine Arbeit bekommt. Ich selbst bin eigentlich Ing. für Wärmetechnik und habe dann eine Weile als Ing in einem Ing.-Büro f. Brandschutz und Arbeitssicherheit gearbeitet. Damit konnte kein Sachbearbeiter wirklich umgehen.

    Um auf das Thema Aufwandsentschädigung zurück zu kommen. Es gibt bei jeden FM(SB) Ausgaben die er hat. Das fängt schon bei der Reinigung der unter der Einsatzbekleidung getragenen privaten Wäsche an. Geht weiter über Fahrkosten, Batterien usw. Für mich gehören auch die Zeitungen die man sich zur Weiterbildung kauft dazu.

    Es gibt nicht so viele die am Tage noch zu Hause sind. Hier bei uns kannst du am Tage nur noch auf Rentner, Vorruheständler und Arbeitslose bauen. Wer Arbeit hat ist in der Regel auswärts. Das sind Leute die es weiß Gott nicht so dicke haben. Da ist die Aufwandsentschädigung wirklich nur dafür da ihnen überhaupt zu ermöglichen die Kosten für das Ehrenamt zu ertragen.
    Oder anders: Man muss sich das Ehrenamt auch leisten können.

    Wie viele Hartz-IV-Empfänger leisten sich denn ein Ehrenamt ?

    Gruß Ralf


    Eine Statistik ist für Beamte das Selbe,
    wie für einen Betrunkenen die Straßenlaterne:
    Sie dient ihm zum Festhalten, nicht zur Erleuchtung...

    http://twitter.com/nomex64

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    AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen674556
    Datum28.03.2011 00:4237004 x gelesen
    ...fuer was waeren denn die 13 Euro / h bei einem Einsatz? Ist das Lohnersatz fuer den AN und der AG bekommt nichts, oder ist das Geld, weil er da wa. Quasi bedarfsgerechte bezahlte Einsaetzkraefte?


    Grüße

    Lüder Pott

    Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint...

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    AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg674558
    Datum28.03.2011 00:5937181 x gelesen
    Geschrieben von Ralf HauptvogelDieses Amt (ne ist ja jetzt ne Agentur) ist so dermaßen was von unflexibel das es eigentlich kein Wunder ist das dort kaum jemand eine Arbeit bekommt. Ich selbst bin eigentlich Ing. für Wärmetechnik und habe dann eine Weile als Ing in einem Ing.-Büro f. Brandschutz und Arbeitssicherheit gearbeitet. Damit konnte kein Sachbearbeiter wirklich umgehen.


    Hallo,

    das höre ich nicht zum ersten Mal, besonders aus Deinem Bereich! In meiner Stammkneipe bringt ein """Stammossi""" seit nunmehr 15 Jahren immer wieder Leute aus der Region mit, die z.T. mit besten beruflichsten Voraussetzungen unter den übelsten Bedingungen hier arbeiten. Glücklicherweise gibt es immer wieder mal gute Lösungen für die arbeitsbereiten Menschen, aber meist nur mit der Bedingung den Wohnraum auf Risiko zu wechseln.

    Geschrieben von Ralf HauptvogelUm auf das Thema Aufwandsentschädigung zurück zu kommen. Es gibt bei jeden FM(SB) Ausgaben die er hat. Das fängt schon bei der Reinigung der unter der Einsatzbekleidung getragenen privaten Wäsche an. Geht weiter über Fahrkosten, Batterien usw. Für mich gehören auch die Zeitungen die man sich zur Weiterbildung kauft dazu.


    Diese Kosten sind für das EA komplett zu tragen und wie ich schon immer klar und zweifelfsfrei erklärte auch die kompletten Kosten der Fahrerlaubnis.

    Geschrieben von Ralf HauptvogelDa ist die Aufwandsentschädigung wirklich nur dafür da ihnen überhaupt zu ermöglichen die Kosten für das Ehrenamt zu ertragen.
    Oder anders: Man muss sich das Ehrenamt auch leisten können.


    Das muss man schon mal thematisieren, denn warum soll man für das EA (für eine gesetzliche Aufgabe der Kommunen) auch noch Geld opfern?

    Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

    Gerhard Pfeiffer


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    AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg674560
    Datum28.03.2011 01:0637036 x gelesen
    Hallo,

    ich bin mir nicht darüber im klaren ob ich gemeint bin ....

    Bei den das Mittelmaß übersteigenden """Pauschalen""" bekommt der AG nichts und es ist schlicht ein Anreiz , um ohne geregelte Partimer-Gruppen auszukommen, -. das ist zumindest mein Eindruck.

    Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

    Gerhard Pfeiffer


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    AutorRalf8 H.8, Drebkau / Brandenburg674561
    Datum28.03.2011 01:1137020 x gelesen
    Geschrieben von Gerhard PfeifferDas muss man schon mal thematisieren, denn warum soll man für das EA (für eine gesetzliche Aufgabe der Kommunen) auch noch Geld opfern?

    Ja Gerhard, und ich rede jetzt noch nicht mal darüber was unsere "Volksvertreter" so an Entschädigung bekommen.

    Gruß Ralf


    Eine Statistik ist für Beamte das Selbe,
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    AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg674563
    Datum28.03.2011 01:1536935 x gelesen
    Geschrieben von Ralf HauptvogelJa Gerhard, und ich rede jetzt noch nicht mal darüber was unsere "Volksvertreter" so an Entschädigung bekommen.

    Hallo,

    beim Stuttgarter Gemeinderat sind das "Aufwandsentschädigungen" die den Stuttgarter Facharbeiter/Feuerwehrbeamten vor Neid erblassen lassen!

    Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

    Gerhard Pfeiffer


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    AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen674564
    Datum28.03.2011 01:1537031 x gelesen
    Geschrieben von Gerhard Pfeifferdas ist zumindest mein Eindruck.

    Das befuerchte ich auch - deshalb ist der Ausdruck "Entschaedigung" eher falsch und sorgte zurecht fuer Entruestung, wenn daraus noch ein halbes Zusatzgehalt wird...


    Grüße

    Lüder Pott

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    AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg674565
    Datum28.03.2011 01:2137198 x gelesen
    Geschrieben von Lüder PottDas befuerchte ich auch - deshalb ist der Ausdruck "Entschaedigung" eher falsch und sorgte zurecht fuer Entruestung, wenn daraus noch ein halbes Zusatzgehalt wird...


    Hallo.

    schon klar, aber das Problem ist gelöst!

    Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

    Gerhard Pfeiffer


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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 674967
    Datum30.03.2011 08:2036953 x gelesen
    Geschrieben von Klaus Kilian Soll man jetzt unserem großen DFV Präsidenten Kröger für seinen heroischen Triumph über die Politik danken?

    Kniefall und Benennung des Erstgeboren sollten ausreichen :-)

    Im Ernst: Aus der Sache einen Propaganda Erfolg zu machen ist ungefähr so einfach wie ein Fisch in einem Fass zu erschiessen. Feuerwehr und Ehrenamt per Definition IMMER gut, ALG II per Definition immer schlecht.

    Und ALG 2 sollte nie fair oder gerecht sein. Es sollte den Rechtsanspruch "im deutschen Staat darf niemand hungern und frieren" erfüllen und gleichzeitig aus der sozialen Hängematte ein dünnes Deckchen für den Winter machen.

    Ich selbst stand da kurz davor und kenne im Bekanntenkreis genug "solche" und "solche" die das betrifft.

    Wenn ein FA Aufwand durch die Feuerwehr hat so kann man den versuchen abzufangen. Hat ein ALG 2 Empfänger den dann halt bis zur Pauschale (wobei 160€ schon viel ist).

    Geht es darüber oder kommen gar Aufwandsentschädigungen aus mehreren Quellen muss man Fragen ob derjenige dann überhaupt noch mit der gebotenenen Nachhaltigkeit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.

    Wege aus der Krise:

    a) ggf ein Konto für die AVE einrichten und monatlich 165€ auszahlen
    b) dürfte es verstärkt im Interesse der Kommune liegen das der ALG 2 Empfänger wieder in Lohn und Brot steht. Man könnte also mal das Netzwerk bemühen ihm unterzubekommen. Mit dem Problem das er dann nicht mehr im gewohnten Maße verfügbar ist.


    Grüße, BeschFl

    für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

    "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius)

    "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy)

    Sehen Sie, es gibt nur eine Konstante, eine Universalität. Es ist die einzige echte Wahrheit:
    Kausalität. Aktion - Reaktion. Ursache und Wirkung

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 674968
    Datum30.03.2011 08:2736946 x gelesen
    Auch wenn es deine neosozialistische Umverteilungsromantik stören könnte:

    Geschrieben von Maik Zeugner Das Problem ist, dass hier eine Debatte aufgemacht wird die unkameradschaftlich ist.

    Warum?

    Geschrieben von Maik Zeugner Ich habe die Erfahrung gemacht, dass alle arbeitslose Kameraden, die ich kenne, arbeiten wollen.

    Am besten am Wohnort, 35h, bei fürstlicher Bezahlung und 30 Tagen Urlaub.

    Problem ist das selbst mit ALG 2 ein dauerhaftes bequemes Leben auf Kosten des Sozialstaates möglich ist.

    Geschrieben von Maik ZeugnerFür die ist das einen Tritt in den Hintern, wenn du sagst: "Ist ja schön das du da bist, aber es kriegen alle die Aufwandsentschädigung außer DU".

    Falsche Aussage! Die Richtige lautet: bis 165 € bekommst du auch AVE dann wird es angerechnet.
    Und ich bleibe dabei das ich in der Feuerwehr - selbst in BW - eine Menge machen kann bevor die 165€ verbraucht sind.

    Für den "Mehraufwand" über dem Betrag - sofern vorhanden - muss die Stadt sich was überlegen. Das könnte auch z.B. ein Benzingutschein in Höhe n € im Monat sein.


    Grüße, BeschFl

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    AutorManu8el 8S., Dortmund / NRW674971
    Datum30.03.2011 08:3536870 x gelesen
    Geschrieben von Florian BeschFür den "Mehraufwand" über dem Betrag - sofern vorhanden - muss die Stadt sich was überlegen. Das könnte auch z.B. ein Benzingutschein in Höhe n € im Monat sein.
    Wass nicht's anderes wäre, als eine zuwendung, von der das Amt nix mitbekommt. Anzeigepflichtung und anrechnungspflichtig wäre es auch.
    Eine Bekannte von mir wurde aufgefordert doch sämliche materiellen Zuwendung wie z.B. Einkäufe die ihr Freund (nicht zusammenlebend) für sie tätigte anzuzeigen.
    Also: Wieviel Geld hat der Freund für ihre Lebensmittel ausgegeben.Wurde natürlich vom ALGII abgezogen.
    Da denkst du doch vermtulich nicht, dass ein Benzingutschein eine saubere Sache wäre.


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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 674972
    Datum30.03.2011 08:4436943 x gelesen
    Geschrieben von Manuel Schmidt
    Eine Bekannte von mir wurde aufgefordert doch sämliche materiellen Zuwendung wie z.B. Einkäufe die ihr Freund (nicht zusammenlebend) für sie tätigte anzuzeigen


    kurz OT:

    Ich weiß nicht ob ich mir an den Kopf fahren soll oder laut schallend loslachen. Ich dachte schon bei deinem und Stefans anderem Erlebnissbericht auf welches Arbeitsamt Ihr geht, hier sind die alle recht human.

    Geschrieben von Manuel Schmidt Da denkst du doch vermtulich nicht, dass ein Benzingutschein eine saubere Sache wäre.

    Sauber ist da immer relativ..


    Grüße, BeschFl

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    AutorDani8el 8L., Thermalbad Wiesenbad / Sachsen674979
    Datum30.03.2011 09:0036951 x gelesen
    Geschrieben von Florian BeschAm besten am Wohnort, 35h, bei fürstlicher Bezahlung und 30 Tagen Urlaub.


    Wer will das nicht? Aber eine realistische Einschätzung solltest Du den meisten Arbeitslosen schon zutrauen.

    Geschrieben von Florian BeschProblem ist das selbst mit ALG 2 ein dauerhaftes bequemes Leben auf Kosten des Sozialstaates möglich ist.


    Und auch Du fällst auf die von staatlicher Seite und den Medien geschürten Stimmungsmache herein. Nicht die Stütze ist zuviel sondern die Löhne für viele Tätigkeiten sind zu gering. Soviel zum Thema Lohnabstandsgebot. Die Arbeitslosen werden in Beschäftigungsverhältnisse gezwungen, die in vielen Fällen sittenwidrige Formen angenommen haben. Hartz IV ist quasi ein indirekter Mindestlohn. Nur begreifen das komischerweise die Wenigsten.

    Geschrieben von Florian BeschUnd ich bleibe dabei das ich in der Feuerwehr - selbst in BW - eine Menge machen kann bevor die 165€ verbraucht sind.

    Da gebe ich Dir recht.


    Gruß
    Daniel


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    AutorMike8 B.8, Helmstedt / Niedersachsen674992
    Datum30.03.2011 10:1236832 x gelesen
    Hallo,

    nur mal zu meinem Verständnis:

    Geschrieben von Raimon PetersUnd ich hätte jetzt gedacht sie entschädigt den Aufwand für:

    Telefonkosten
    EDV-Kosten
    Reinigung von Dienstbekleidung
    Beschaffung von Dienstbekleidung
    Fahrtkosten
    etc.


    müsste diesen Aufwand dann der Nicht-Hartzer nicht auch entschädigt bekommen? Weil sonst ist es doch irgendwie Ungleichbehandlung oder nicht...?


    Alle meine Äußerungen beziehen sich ausschließlich auf meine persönliche Meinung und spiegeln nicht die Meinung der Ortsfeuerwehr oder meiner Vorgesetzten wider.

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    AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen674993
    Datum30.03.2011 10:3136862 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Mike Böttnermüsste diesen Aufwand dann der Nicht-Hartzer nicht auch entschädigt bekommen? Weil sonst ist es doch irgendwie Ungleichbehandlung oder nicht...?

    wer sagt, dass ein nicht-Arbeitsloser keine Aufwandsentschädigung erhält? Erhält er in entsprechender Position sicher auch. Und hier gilt, aus genau dem selben Grund weshalb der DFV das nun für die Anrechnung an die "Hartz IV"-Bezüge fordert, bis zu einem gewissen Betrag eine Freigrenze, was die Steuerpflicht angeht.


    "You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa

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    AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen674997
    Datum30.03.2011 11:0336811 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Jürgen RinghoferDa hat es Sozialleistungsempfänger gegeben, welche Hartz IV, Wohn- und Wärmegeld bekommen haben. Bei der Feuerwehr im Monat ca. 300 EUR bekamen. Beim Sportverein Übungsleiter waren und Geld bekamen u.s.w. Der Fall hatte so monatlich 2200 EUR zur Verfügung.

    Dann lag da entweder eine bei der Höhe ggf. schon hauptberufliche Tätigkeit im Sportverein und betrügerisches Verhalten gegenübern den Ämtern vor oder du unterschlägst hier relevante Details.


    Geschrieben von Jürgen RinghoferErkläre das mal der arbeitenden Frisörin!
    Womit hat die Frisörin das Recht gepachtet, dass es ihr besser zu gehen habe?


    Geschrieben von Jürgen Ringhofer
    Von daher muss es da Regeln geben um Missbrauch vorzubeugen.

    solange der jährliche Schaden durch Steuerhinterziehung ein vielfaches vom Sozialleistungsmissbrauch beträgt sollte man vielleicht mal schauen, wo man da sucht...

    Geschrieben von Jürgen Ringhofer(da wird geklagt bis zum ...)
    Und wie man an den Ergebnissen sieht bzgl AG2 & Co im allgemeinen recht erfolgreich. Warum sollte sich also wer ungerechtfertigt benachteiligen lassen und es unwidersprochen so hinnehmen, wenn ihm Leistungen nach Rechtslage zustehen?


    Gruß,
    Thorben


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    AutorMike8 B.8, Helmstedt / Niedersachsen675021
    Datum30.03.2011 13:4136833 x gelesen
    Hallo Matthias,

    Geschrieben von Matthias Ottwer sagt, dass ein nicht-Arbeitsloser keine Aufwandsentschädigung erhält? Erhält er in entsprechender Position sicher auch. Und hier gilt, aus genau dem selben Grund weshalb der DFV das nun für die Anrechnung an die "Hartz IV"-Bezüge fordert, bis zu einem gewissen Betrag eine Freigrenze, was die Steuerpflicht angeht.

    Ja gut, dann hatte ich die Fragestellung nur halb verstanden ;-) Danke!


    Alle meine Äußerungen beziehen sich ausschließlich auf meine persönliche Meinung und spiegeln nicht die Meinung der Ortsfeuerwehr oder meiner Vorgesetzten wider.

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    AutorMaik8 Z.8, Naumburg / Sachsen- Anhalt675081
    Datum30.03.2011 17:1837137 x gelesen
    Geschrieben von Florian Besch Warum?
    Ich gehe von den Fall aus, es wird eine angemessene Aufwandsentschädigung (in Form einer Pauschale) gezahlt und nicht eine Bezahlung pro Stunde, die den Aufwand überdeckt. Im Falle einer angemessenen Aufwandsentschädigung finde ich es unkameradschaftlich, dass man sich über eine Anrechnung unterhält (siehe Absatz 3).

    Hier geht es meiner Meinung um folgende Frage:
    Ist die Zahlung, die die Gemeinde leistet, eine Aufwandsentschädigung oder geht sie drüber hinaus (z.B. bei Bezahlung pro geleisteter Stunde)?

    Im ersten Falle gilt mein Absatz 1, denn auch ein Arbeitsloser hat einen Aufwand (Bezin, Telefonkosten, Strom, Wäsche...), der durch die gerechtfertigten Aufwandsentschädigung auch abgegolten werden muss.

    Im Zweiten Falle muss man sich die Frage stellen, ob das dann noch etwas mit Ehrenamt zu tun hat, wenn man für seine Tätigkeit bezahlt wird.

    Geschrieben von Florian Besch Am besten am Wohnort, 35h, bei fürstlicher Bezahlung und 30 Tagen Urlaub.
    Ich sage hier noch einmal. Es muss auch Arbeit vorhanden sein. Gerade, wenn man eine Familie (insbesondere "Eltern im Rentenalter" hat) ist das nicht immer so einfach, wenn man da 400 km weit weg arbeitet. Und die Frage hier ist nicht eine Frage der Höhe der Sozialleistung, sondern eine Höhe der Löhne. Wie von dir richtig teile ich er neosoziale (nenne es auch sozialistische) als neoliberale Auffassung. Darüber hier jedoch im Detail zu diskutieren geht denke ich mal zu weit.

    Geschrieben von Florian Besch Falsche Aussage! Die Richtige lautet: bis 165 € bekommst du auch AVE dann wird es angerechnet.
    Da stimme ich dir zu. Ich habe auch gesagt, dass es richtigerweise (zumindest bis zum halben Regelsatt) nicht angerechnet wird. Das es da ersteinmal eine Grenze geben muss, ist auch klar. (Falls nachgewiesen wurde, dass höhere Kosten entstanden, so sind diese natürlich dann auch zu berücksichtigen). Über solche Beträge rede ich in dem Fall nicht. Ich bin bisher vom Grundsatz ausgegangen.


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    AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen675083
    Datum30.03.2011 17:2836829 x gelesen
    Geschrieben von Christian FischerGeschrieben von Heinrich Brinkmann
    Mir liegt da was von 520.- Euro an (etwas mehr als 2100,- für Betreuung, Ausbildung ect.).


    Ja. 2.100,- € p.a.


    Geschrieben von Heinrich Brinkmann
    Da liegt man schnell mal drüber.


    Na ja. So schnell auch nicht. Der Ottonormalfeuerwehrmann müßte dazu wenn wir mit 10€ pro Einsatzsteunde rechnen 210 Stunden Einsatzdienst erbringen. Das ist schon einiges.


    Nein, denn Einsatzdienst ist werder Betreuung (z.B. JF) noch Ausbildung. Also liegt die Höchstgrenze bei ca. 520,- €. Das sind nur etwas über 50 Std., da kommt man schnell ran.

    Gruß
    Heinrich


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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg675092
    Datum30.03.2011 18:2036857 x gelesen
    Geschrieben von Heinrich BrinkmannNein, denn Einsatzdienst ist werder Betreuung (z.B. JF) noch Ausbildung.

    Für Ba-Wü gab es da mal ein Schreiben des GT bezüglich einer Regelung mit der Finanzbehörde, die auch in diesem Fall den Ansatz der Übungsleiterpauschale ermöglicht.


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 675110
    Datum31.03.2011 06:4336711 x gelesen
    Geschrieben von Daniel Lezock Nicht die Stütze ist zuviel sondern die Löhne für viele Tätigkeiten sind zu gering. Soviel zum Thema Lohnabstandsgebot. Die Arbeitslosen werden in Beschäftigungsverhältnisse gezwungen, die in vielen Fällen sittenwidrige Formen angenommen haben.

    Wobei das sicherlich nicht der Sinn der Reformen war und ist. Hat sich halt so entwickelt. Und gerade bei den "Aufstockern" gibt es in letzter Zeit immer mehr ARGEN (z.B. Stralsund) die dahinter sind solchen Drecksäcken das Handwerk zu legen.


    Grüße, BeschFl

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 675111
    Datum31.03.2011 06:5036807 x gelesen
    Geschrieben von Maik Zeugner
    Hier geht es meiner Meinung um folgende Frage:
    Ist die Zahlung, die die Gemeinde leistet, eine Aufwandsentschädigung oder geht sie drüber hinaus (z.B. bei Bezahlung pro geleisteter Stunde)?


    So weit so gut. Man muss sich aber auch die Frage stellen ob die Aufwandsentschädigung den tatsächlichen Aufwand abdeckt oder ob man den Satz zu großzügig angesetzt hat, dass man da locker Gewinn mit rausschlägt. Und bei 10€ / Einsatz ist das IMO etwas viel.

    Geschrieben von Maik ZeugnerEs muss auch Arbeit vorhanden sein.
    Mal ganz kurz OT:
    Neulich gesehen / gelesen / gehört das die Lohnflucht in den Ostgebieten weniger wird. MV zum Beispiel wirbt damit das man irgendwann gar keine Fachkräfte mehr hat wenn die 2h weiter in HH das doppelte verdienen. Die blühenden Landschaften dauern halt was länger.


    Grüße, BeschFl

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 675118
    Datum31.03.2011 08:1036789 x gelesen
    Geschrieben von Christian Fischer
    Für Ba-Wü gab es da mal ein Schreiben des GT bezüglich einer Regelung mit der Finanzbehörde, die auch in diesem Fall den Ansatz der Übungsleiterpauschale ermöglicht.


    Im Saarland läuft die Aufwandspauschale für den ehrenamtlichen Rettungsdienst auch über die rd 2000 € Übungleiterpauschale.


    Grüße, BeschFl

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     26.03.2011 17:49 Klau7s K7., Mittweida
     26.03.2011 18:16 ., Kirchheim unter Teck
     26.03.2011 18:26 Matt7hia7s O7., Waldems
     26.03.2011 18:31 ., Kirchheim unter Teck
     26.03.2011 18:43 Raim7on 7P., Stelle - Ashausen
     26.03.2011 18:53 ., Kirchheim unter Teck
     26.03.2011 19:01 Hein7ric7h B7., Osnabrück
     26.03.2011 19:04 ., Kirchheim unter Teck
     26.03.2011 19:07 ., Kirchheim unter Teck
     26.03.2011 19:51 Fran7k H7., Wethautal
     26.03.2011 19:59 ., Kirchheim unter Teck
     26.03.2011 20:29 Fran7k H7., Wethautal
     30.03.2011 11:03 Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS
     26.03.2011 20:08 ., Dortmund
     27.03.2011 13:44 Stef7an 7B., Alpen/Aachen
     27.03.2011 17:21 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
     27.03.2011 18:01 Stef7an 7B., Alpen/Aachen
     27.03.2011 18:43 ., Dortmund
     28.03.2011 00:34 Ralf7 H.7, Drebkau
     28.03.2011 00:59 Gerh7ard7 P.7, Stuttgart
     28.03.2011 01:11 Ralf7 H.7, Drebkau
     28.03.2011 01:15 Gerh7ard7 P.7, Stuttgart
     30.03.2011 10:12 Mike7 B.7, Helmstedt
     30.03.2011 10:31 Matt7hia7s O7., Waldems
     30.03.2011 13:41 Mike7 B.7, Helmstedt
     26.03.2011 19:51 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     26.03.2011 20:51 Maik7 Z.7, Naumburg
     27.03.2011 12:32 Paul7 B.7, Neunkirchen / Saar
     26.03.2011 22:15 Klau7s K7., Mittweida
     26.03.2011 22:40 Pete7r L7., Frankenberg
     27.03.2011 03:13 Chri7sti7an 7F., Wernau
     27.03.2011 11:06 Gerh7ard7 P.7, Stuttgart
     27.03.2011 11:27 Lüde7r P7., Kelkheim
     27.03.2011 11:47 Chri7sti7an 7F., Wernau
     27.03.2011 14:25 Lüde7r P7., Kelkheim
     27.03.2011 14:44 Chri7sti7an 7F., Wernau
     27.03.2011 15:27 Chri7sti7an 7F., Fürth
     27.03.2011 15:32 ., Kirchheim unter Teck
     27.03.2011 15:35 Chri7sti7an 7F., Fürth
     27.03.2011 15:43 ., Kirchheim unter Teck
     27.03.2011 16:13 Chri7sti7an 7F., Fürth
     27.03.2011 16:00 Chri7sti7an 7F., Wernau
     27.03.2011 16:15 Chri7sti7an 7F., Fürth
     27.03.2011 17:18 Mich7ael7 B.7, Münsingen
     27.03.2011 15:56 Lüde7r P7., Kelkheim
     27.03.2011 16:09 Chri7sti7an 7F., Wernau
     27.03.2011 07:45 Anto7n K7., Mühlhausen
     26.03.2011 18:26 Jürg7en 7M., Weinstadt
     27.03.2011 11:31 Klau7s K7., Mittweida
     27.03.2011 13:09 ., Kirchheim unter Teck
     27.03.2011 14:15 Hein7ric7h B7., Osnabrück
     27.03.2011 14:22 Jürg7en 7M., Weinstadt
     27.03.2011 14:31 Chri7sti7an 7F., Wernau
     27.03.2011 16:03 Gerh7ard7 P.7, Stuttgart
     30.03.2011 17:28 Hein7ric7h B7., Osnabrück
     30.03.2011 18:20 Chri7sti7an 7F., Wernau
     31.03.2011 08:10 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     27.03.2011 14:45 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     27.03.2011 16:47 Maik7 Z.7, Naumburg
     27.03.2011 21:34 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     27.03.2011 14:28 Klau7s K7., Mittweida
     27.03.2011 17:04 Maik7 Z.7, Naumburg
     27.03.2011 17:42 Jürg7en 7M., Weinstadt
     27.03.2011 17:47 Maik7 Z.7, Naumburg
     27.03.2011 17:52 Paul7 B.7, Neunkirchen / Saar
     27.03.2011 17:57 Maik7 Z.7, Naumburg
     27.03.2011 20:10 ., Kirchheim unter Teck
     27.03.2011 20:19 Maik7 Z.7, Naumburg
     27.03.2011 20:25 ., Kirchheim unter Teck
     27.03.2011 20:30 Maik7 Z.7, Naumburg
     27.03.2011 20:33 ., Kirchheim unter Teck
     27.03.2011 20:54 Maik7 Z.7, Naumburg
     27.03.2011 21:18 ., Kirchheim unter Teck
     27.03.2011 21:24 Pete7r L7., Frankenberg
     27.03.2011 21:30 ., Kirchheim unter Teck
     27.03.2011 22:12 Maik7 Z.7, Naumburg
     27.03.2011 20:55 Pete7r L7., Frankenberg
     27.03.2011 20:59 Maik7 Z.7, Naumburg
     27.03.2011 23:04 Mich7ael7 B.7, Münsingen
     28.03.2011 00:08 Lüde7r P7., Kelkheim
     28.03.2011 00:14 Gerh7ard7 P.7, Stuttgart
     28.03.2011 00:42 Lüde7r P7., Kelkheim
     28.03.2011 01:06 Gerh7ard7 P.7, Stuttgart
     28.03.2011 01:15 Lüde7r P7., Kelkheim
     28.03.2011 01:21 Gerh7ard7 P.7, Stuttgart
     27.03.2011 20:24 Maik7 Z.7, Naumburg
     27.03.2011 20:29 ., Kirchheim unter Teck
     27.03.2011 20:14 ., Thierstein
     30.03.2011 08:27 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     30.03.2011 08:35 ., Dortmund
     30.03.2011 08:44 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     30.03.2011 09:00 Dani7el 7L., Thermalbad Wiesenbad
     31.03.2011 06:43 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     30.03.2011 17:18 Maik7 Z.7, Naumburg
     31.03.2011 06:50 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     27.03.2011 18:09 Pete7r L7., Frankenberg
     30.03.2011 08:20 Flor7ian7 B.7, Völklingen
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