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ThemaAufbauhersteller als Generalunternehmer nicht mehr möglich?8 Beträge
RubrikFeuerwehrtechnik
 
AutorOliv8er 8R., Wettenberg / Hessen675020
Datum30.03.2011 13:416534 x gelesen
Hallo,

wir sind derzeit gerade an der Beschaffung eines HLF 20 und hatten in der Ausschreibung den Passus eingefügt das der Aufhauhersteller als Generalunternehmer auftritt (Schnittstellenproblematik) inkl. der Beschaffung des Fahrgestells.
Nun teilten mir unabhängig voneinander zwei Aufbauhersteller mit das dies so einfach nicht mehr möglich sei.

Die Fahrgestellhersteller (mind. ebenfalls zwei) würden die Fahrgestelle seit ca. 4-6 Wochen nicht mehr an den Aufbauhersteller direkt vermarkten, sondern nur noch an den Endkunden (Kommune).

Gibt es von eurer Seite ebenfalls solche Erfahrungen?
Was könnte hier der Grund sein? (Die Kartellgeschichte?)


Mit kameradschaftlichem Gruß
Olli
_________________________________________________

Alle Angaben stellen meine persönliche Meinung dar und sprechen nicht für meine Organisation/Einheit.

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW675026
Datum30.03.2011 14:004963 x gelesen
Geschrieben von Oliver Rolandwir sind derzeit gerade an der Beschaffung eines HLF 20 und hatten in der Ausschreibung den Passus eingefügt das der Aufhauhersteller als Generalunternehmer auftritt (Schnittstellenproblematik) inkl. der Beschaffung des Fahrgestells.

ja
vgl. http://www.feuerwehr-forum.de/f.php?m=669086


Geschrieben von Oliver RolandNun teilten mir unabhängig voneinander zwei Aufbauhersteller mit das dies so einfach nicht mehr möglich sei.

Spannend wird, wenns doch welche können...


Geschrieben von Oliver RolandGibt es von eurer Seite ebenfalls solche Erfahrungen?

mit getrennter Losvergabe gibts jede Menge Erfahrungen. Ganz viele schlechte, die alle die nicht hören wollen, die so bessere Steuerungsmöglichkeiten und etwas günstigere Preise sich erhoffen...


Geschrieben von Oliver RolandWas könnte hier der Grund sein? (Die Kartellgeschichte?)

1. ja
2. finden die Aufbauer das vermutlich gar nicht soooo schlimm, weil dann der Kunde den Ärger bei Fehlern abbekommt und dafür (zusätzlich!) blechen darf und weil man (gedacht) Arbeit weniger hat (in Wirklichkeit wirds für die Aufbauer viel schwieriger, weil sie gg. mehrere Angebotsvarianten abgeben müssen!) und weil das Risiko von Konventionalstrafen sich auf 2 Lieferanten verteilt und die Aufbauer keinen Ärger mehr damit haben, den Anteil einzutreiben, den der Fahrgestelllieferant verbockt hat (was dieselben nämlich gern ausschließen, wenn sie die Fahrzeuge besser nach Belutschistan für mehr Geld verkauft bekommen und dann die spontan beliefert werden, der Rest halt noch warten muss).

Die hier (Losbildung) beschriebenen Probleme treten damit verstärkt auf - und Lösungen dafür kann mir keiner nennen (weder von den dazu befragten Aufbauvertretern noch von den Fahrgestellherstellern).
Und für eine DL (mit 2 möglichen Anbietern) ist die Variation der Fahrgestelle auf den einen oder anderen im Angebot ja noch relativ einfach. Aber was ist bei 5 - 10 potentiellen Bietern auf (H)LF?


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorOliv8er 8R., Wettenberg / Hessen675031
Datum30.03.2011 14:324387 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Ulrich Cimolino
ja, vgl. http://www.feuerwehr-forum.de/f.php?m=669086

Tja, trotz Suche übersehen.


Geschrieben von Ulrich Cimolino
Spannend wird, wenns doch welche können...

Was zumindest bei einem so aussieht ;-)


Geschrieben von Ulrich Cimolino
mit getrennter Losvergabe gibts jede Menge Erfahrungen. Ganz viele schlechte....

Genau daher wollten wir auch einen Generalanbieter.


Geschrieben von Ulrich Cimolino
finden die Aufbauer das vermutlich gar nicht soooo schlimm, weil dann der Kunde den Ärger bei Fehlern abbekommt

Eben!
Ist dann die Forderung des Generalunternehmers im Umkehrschluss ein Alleinstellungsmerkmal?


Mit kameradschaftlichem Gruß
Olli
_________________________________________________

Alle Angaben stellen meine persönliche Meinung dar und sprechen nicht für meine Organisation/Einheit.

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW675037
Datum30.03.2011 15:084309 x gelesen
Geschrieben von Oliver RolandIst dann die Forderung des Generalunternehmers im Umkehrschluss ein Alleinstellungsmerkmal?

nein.
Es kann m.W. nach wie vor jeder Aufbauhersteller selbst das Fahrgestell förmlich erwerben, dass er ggf. für seinen Aufbau im Auftragsfalle braucht. Muss er halt dann auch komplett abrechnen.
Ginge das nämlich nicht mehr, dürfte es auch keine Vorführfahrzeuge mehr geben...


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorStep8han8 B.8, Pinneberg / SH675049
Datum30.03.2011 15:284131 x gelesen
Geschrieben von Oliver RolandNun teilten mir unabhängig voneinander zwei Aufbauhersteller mit das dies so einfach nicht mehr möglich sei.

War das nur eine "lose" Mitteilung, oder eine formale Rüge zur laufenden Ausschreibung?
Das den meisten Aufbauherstellern die GU-Regelung missfällt ist ja durchaus bekannt.

Geschrieben von Oliver RolandDie Fahrgestellhersteller (mind. ebenfalls zwei) würden die Fahrgestelle seit ca. 4-6 Wochen nicht mehr an den Aufbauhersteller direkt vermarkten, sondern nur noch an den Endkunden (Kommune).

Reden die hier von Wunsch oder Wirklichkeit?

Letztendlich ist es zuvorderst ein Problem der Aufbauhersteller, wenn sie nicht angebotsfähig sind. Der Beschaffer muss sein Beschaffungsvorhaben nicht am Markt ausrichten, sondern an seinem konkreten Bedarf. Sprich, wenn ihr einen GU (zur Vermeidung der vielfältigen und risikoreichen "Schnittstellenprobleme) möchtet, dann ist das euer gutes Recht. (Vgl. dazu OLG Schleswig, Beschluss vom 19.02.2007, 1 Verg 14/06)


„In dubio pro reo“

Meine Forumsbeiträge geben allein meine private bzw. persönliche Meinung wieder!

Es grüßt freundlich
Stephan Bandlow-Hoyer

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AutorRalf8 M.8, Baiersdorf / Bayern675056
Datum30.03.2011 15:334165 x gelesen
Hintergrund dürfte auch die z.B. bei Daimler seit 2010 geltende "Compliance Due Diligence" sein, die Geschäftspartner nun erst einer sehr aufwändigen und zeitraubenden Einzelüberprüfung nach ausfüllen von 30 Seiten Fragebogen unterzieht. Erst nach positiver Prüfung darf man als Aufbauhersteller wieder Fahrzeuge direkt beziehen und somit auch als GU auftreten.
Meiner Information nach haben diese Überprüfung noch nicht sehr viele Aufbauhersteller bestanden, da sie den Fragebogen noch nicht mit dem nötigen Ernst beantwortet haben.
Das könnte auch erklären, dass es (einer?) bereits wieder kann...

Gruß
Ralf


www.compoint-fahrzeugbau.de

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AutorOliv8er 8R., Wettenberg / Hessen675064
Datum30.03.2011 15:394100 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Ralf Meisner
Das könnte auch erklären, dass es (einer?) bereits wieder kann...

Naja, ich glaube nicht das wir hier vom selben Aufbauer reden.
Der Aufbauer den ich meine, ist wohl eher ein Teil des Fahrgestellherstellers ;-)


Mit kameradschaftlichem Gruß
Olli
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AutorOliv8er 8R., Wettenberg / Hessen675070
Datum30.03.2011 15:454100 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Stephan Bandlow-Hoyer
War das nur eine "lose" Mitteilung, oder eine formale Rüge zur laufenden Ausschreibung?
Rügen kann uns da keiner, da wir nicht an Ausschreibungsrichtlinien gebunden sind, ausser die welche Firmenbedingt bestehen (Werkfeuerwehr).

Geschrieben von Stephan Bandlow-Hoyer
Das den meisten Aufbauherstellern die GU-Regelung missfällt ist ja durchaus bekannt.
Was mich aber nicht davon abhält es zu fordern! Den ganzen Wust im Fall der Fälle möchte ich uns gern ersparen.

Geschrieben von Stephan Bandlow-Hoyer
Reden die hier von Wunsch oder Wirklichkeit?
Scheinbar ja von der Wirklichkeit... siehe andere Beiträge bzw der von UC verklinkte andere Forums-Threat.


Mit kameradschaftlichem Gruß
Olli
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 30.03.2011 13:41 Oliv7er 7R., Wettenberg
 30.03.2011 14:00 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 30.03.2011 14:32 Oliv7er 7R., Wettenberg
 30.03.2011 15:08 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 30.03.2011 15:33 Ralf7 M.7, Baiersdorf
 30.03.2011 15:39 Oliv7er 7R., Wettenberg
 30.03.2011 15:28 Step7han7 B.7, Pinneberg
 30.03.2011 15:45 Oliv7er 7R., Wettenberg
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