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ThemaWehrleiterrücktritt Sangerhausen26 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
Infos:
  • Gästebuch der Stadt Sangerhausen ...für freundliche Grußworte...
  •  
    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP675185
    Datum31.03.2011 21:1311765 x gelesen
    Aus der Schublade: Was es nicht alles gibt...

    Bericht vom 25.03.2011

    Bericht vom 29.03.2011

    Bericht vom 30.03.2011

    Homepage der Wehr


    Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte.
    ...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke)

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    AutorStep8han8 R.8, Querfurt / Sachsen-Anhalt675187
    Datum31.03.2011 21:378209 x gelesen
    Also: doch lieber noch schnell nen Brot schmieren, wenn der Pieper geht..

    Ich frage mich ehrlich, WAS denkt sich so ein Mensch, der so etwas unterschreibt..


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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional675188
    Datum31.03.2011 21:447890 x gelesen
    Tach, Post!

    Das Geseiere des Oberbürgermeisters mit dem Hinweis auf die Haushaltslage ist eine Frechheit, wenn man sich mal die "Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigung und Auslagenersatz für ehrenamtlich tätige Stadträte, Ortschaftsräte, Ortsbürgermeister und sachkundige Einwohner der Stadt Sangerhausen (Entschädigungssatzung)" (zu finden auf der Webseite der Stadt Sangerhausen) durchliest. Das bezieht sich nicht nur auf die Summen, die die Damen und Herren ehrenamtliche Stadt- und Ortschaftsräte pauschal für ihre Tätigkeit erhalten, sondern auch auf § 5 der o.a. Satzung welcher besagt:

    § 5
    Auslagenersatz

    Notwendige Auslagen für die Durchführung der ehrenamtlichen Tätigkeit werden auf Antrag im darauf folgenden Kalendermonat erstattet. Dem Antrag sind prüfbare Belege beizufügen.


    Man beachte: Das gilt offenbar nicht für die Feuerwehr, denn die braucht ja anscheinend VORAB eine Genehmigung.

    Die Stadtverwaltung Sangerhausen sollte sich für ihr Verhalten schämen.


    MkG,
    Christi@n

    -------------------------------------------------
    Fumus ignem

    - This is my very own opinion... -

    Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit)

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    AutorJens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen675189
    Datum31.03.2011 21:507767 x gelesen
    Geschrieben von Stephan ReilIch frage mich ehrlich, WAS denkt sich so ein Mensch, der so etwas unterschreibt..
    Ich wills garnicht wissen, die Kenntnis davon könnte zu einer Kernschmelze führen...


    Grüße
    Jens

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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional675194
    Datum31.03.2011 22:087515 x gelesen
    Tach, Post!

    Wird noch besser:

    Preisfrage: Was kostet in Sangerhausen € 3,60?
    Antwort: "(...) die Verpflegung der Feuerwehrkräfte bei einer Einsatzdauer von 3 – 6 Stunden"

    Preisfrage: Was kostet in Sangerhausen € 7,20?
    Antwort: "(...) die Verpflegung der Feuerwehrkräfte bei einer Einsatzdauer über 6 Stunden"

    Im Klartext: Gemäß Satzung über die Erhebung von Kostenersatz sowie einer Entgeltordnung über die Erhebung von sonstigen Entgelten für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Sangerhausen einschließlich Kostentarif zur Satzung (Kostenersatzsatzung FF) (was für ein Name!) berechnet die Stadt Sangerhausen für bestimmte Einsätze zwar dem Gebührenpflichtigen die Verpflegung der Einsatzkräfte, bezahlt diese Verpflegung aber anscheinend nur dann, wenn der Wehr-/Einsatzleiter / sonstwer vorab fragt, ob man denn Geld für Verpflegung ausgeben darf.
    Nicht schlecht...


    MkG,
    Christi@n

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    Fumus ignem

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg675195
    Datum31.03.2011 22:097701 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Stephan Reil Also: doch lieber noch schnell nen Brot schmieren, wenn der Pieper geht..

    Ich würd es anders machen. Den Bürgermeister mitten in der Nacht aus dem Bett holen und höflich fragen aber die gerade anfallenden Aufwendungen übernimmt oder nicht.


    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional675197
    Datum31.03.2011 22:127822 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Jürgen M@yerIch würd es anders machen. Den Bürgermeister mitten in der Nacht aus dem Bett holen und höflich fragen aber die gerade anfallenden Aufwendungen übernimmt oder nicht.

    Jepp, und am Besten den Ordnungsamtsleiter auch noch aus dem Schlaf klingeln.
    Immer schön mit dem Hinweis, dass gem. "Satzung über die Erhebung von Kostenersatz sowie einer Entgeltordnung über die Erhebung von sonstigen Entgelten für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Sangerhausen einschließlich Kostentarif zur Satzung (Kostenersatzsatzung FF)" (den Namen schön auswendig lernen) schließlich ggf. € 3,60 / € 7,20 je Feuerwehrangehörigem berechnet werden.
    Vermutlich werden nach dem dritten Nachteinsatz einige Herren merken, wie lächerlich ihr Handeln ist.


    MkG,
    Christi@n

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    Fumus ignem

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    AutorFran8k H8., Wethautal / Sachsen-Anhalt675201
    Datum31.03.2011 22:187496 x gelesen
    Respekt vor der Leidensfähigkeit der Sangerhausener Kameraden ...

    Respekt vor der Dreistigkeit der Sangerhausener Verwaltung, die noch net mal soviel Anstand hat, jemanden der 11h für sie unentgeltlich arbeitet ne Flasche Wasser und eine Bockwurstsemmel zu zu gestehen ...
    Sowas lässt tief blicken in Hinsicht auf Wertschätzung des Ehrenamtes bei der Feuerwehr ... dann noch in der Presse auf die angespannte Haushaltslage zu verweisen bei der irrwitzigen Summe von 34,51 € ist m.E. eine kaum zu übertreffende Frechheit ...


    Der Klügere gibt nach - doch wenn der Klügere immer nachgibt, dann regieren die Dummen die Welt.

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    AutorJan 8S., Wallenhorst / 675204
    Datum31.03.2011 22:287678 x gelesen
    Hi!

    Das ist von allen Fehlleistungen ignoranter Verwaltungshengste sicher ein Highlight. Das ist dermaßen krass, dass ich als Angehöriger der FF

    - die Fraktionen um ein Gespräch bitten würde
    - LFV und DFV informieren würde
    - den Innenminister fragen, was er von dem Vorgang hält
    - etc.

    Oder mal Überlegen, inwieweit die Gemeinde ihre Fürsorgepflicht erfüllt....

    Grüße, Jan


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    AutorStep8han8 R.8, Querfurt / Sachsen-Anhalt675205
    Datum31.03.2011 22:297432 x gelesen
    Geschrieben von Frank HauwetterRespekt vor der Leidensfähigkeit der Sangerhausener Kameraden ...

    Respekt vor der Dreistigkeit der Sangerhausener Verwaltung


    und es ist immer so traurig, dass die Klügeren nach(auf)geben..


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    AutorMich8ael8 G.8, Sangerhausen / Sachsen-Anhalt675208
    Datum31.03.2011 22:387609 x gelesen
    Ich hab ne ganze Zeit überlegt ob ich was dazu schreibe, da ich aus der betroffenen Wehr komme.
    Ich kann und möchte dazu nur soviel sagen. Es ist nur ein Teil von den Unstimmigkeiten, jedoch gab und gibt es klare Absprachen wie zu verfahren ist wenn Versorgung für die Einsatzkräfte benötigt wird. Hat bei genug anderen Einsätzen auch funktioniert.
    Was hier noch weiter abgelaufen ist möchte und kann ich auch nicht erläutern.
    Ich hoffe nur das bald möglich wieder Ruhe einkehrt und die Probleme sachlich gelöst werden können. Solch eine Schlammschlacht in der Presse schadet nur allen beteiligten.


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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg675210
    Datum31.03.2011 22:457460 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Michael GanßWas hier noch weiter abgelaufen ist möchte und kann ich auch nicht erläutern.
    Dafür haben wir Verständnis.

    In solchen Fällen hat die Münze zwei Seiten und die verfahrene Situation auch eine Vorgeschichte.

    Ich möchte deshalb nur eine mehr oder weniger allgemeine Frage stelle:

    liegt der Schwarze Peter eher bei der Gemeinde oder bei der Feuerwehr?


    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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    AutorLinu8s D8., Thierstein / Bayern675211
    Datum31.03.2011 22:527335 x gelesen
    Geschrieben von Frank HauwetterRespekt vor der Leidensfähigkeit der Sangerhausener Kameraden ...
    Schließe mich an.

    Respekt übrigens auch für die Kameraden, die die Homepage der Wehr erstellt haben. Schöne Seite.


    MfG (Mit fränkischen Grüßen)
    Linus

    (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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    AutorThom8as 8E., Hohenstein / Thüringen675222
    Datum01.04.2011 00:027558 x gelesen
    Das ist doch wohl das heftigste was ich bisher an Verwaltungspossen gelesen/gehört habe. Interessanter Weise sind keine kritischen Kommentare im Gästebuch der Stadtseite zu finden.

    http://www.stadt.sangerhausen.de/sghweb/gastneu.nsf/gast2?OpenView&Start=1

    Habe eben mal folgenden hinterlassen, mal sehen ob er veröffentlicht wird:

    "Sehr geehrter Herr Poschmann,

    Sie sollten sich für den Umgang ihrer Verwaltung mit den Mitgliedern der Feuerwehren Sangerhausens schämen. Ich habe von meinem Bürgermeister mal einen Spruch gehört:

    "Öffentlicher Dienst - heißt der Öffentlichkeit dienen!"

    Diesen Grundsatz sollten sich Ihre Mitarbeiter mal zu Herzen nehmen, denn auch sie werden aus den Abgaben der der ehrenamtlichen Feuerwehrleute mit bezahlt. Ich leite selber auch eine Wehr mit neun Ortsfeuerwehren, daher weis nur zu gut was ich hier schreibe!"

    Grüße aus Nordthüringen
    Thomas E.


    ... Erst wenn das letzte Feuerwehrauto eingespart wurde und kein Freiwilliger mehr ein Ehrenamt ausübt, dann merken wir, dass Geld allein kein Feuer löschen kann!

    Ich vertrete hier nur meine persönliche Meinung (Art. 5 Abs. 1, S. 1, 1.GG), nicht die meiner Feuerwehr oder Gemeinde.

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 675235
    Datum01.04.2011 06:507354 x gelesen
    Geschrieben von Jan Südmersen - LFV und DFV informieren würde

    Welches Ergebnis erhoffst du dir davon?

    Kleiner Fakt am Rande.

    Bis heute gibt es genau 2 Feuerwehrgesetze die einen Rechtsanspruch auf Verpflegung herleiten.

    Einmal Art 9 (5) BayFwG


    notwendige Auslagen zu erstatten und sie bei Dienstleistungen von mehr als vier Stunden kostenlos zu verpflegen

    und § 15 (1) FwG BW

    Dauert ein Einsatz über vier Stunden, hat die Gemeinde des Einsatzortes einen Erfrischungszuschuß zu leisten.

    Dabei wurden die letzten Jahre eine Menge Feuerwehrgesetzestexte überarbeitet.

    Aber wir haben Hauptlöschmeister, der stellvertretende Ortsbrandmeister darf auch auf Zugführer und eine rot silberne Mützenkordel.


    Grüße, BeschFl

    für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

    "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius)

    "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy)

    Sehen Sie, es gibt nur eine Konstante, eine Universalität. Es ist die einzige echte Wahrheit:
    Kausalität. Aktion - Reaktion. Ursache und Wirkung

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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY675236
    Datum01.04.2011 07:057326 x gelesen
    Servus,

    da haben wir es in Bayern doch schön. Im BayFwG ist explizit geregelt, ab wann Feuerwehrdienstleistende bei einem Einsatz Anspruch auf Verpflegung haben. Und ich kann aus Erfahrung sagen, dass es, zumindest bei uns und in den Nachbargemeinden, wunderbar läuft. Was für "Macken" die BGM auch manchmal haben, bei der Verpflegung lassen sie sich nicht "lumpen".;-)


    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

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    AutorJens8 N.8, Ohorn / Sachsen675348
    Datum01.04.2011 14:497224 x gelesen
    Mmmh, scheint man aber nicht veröffentlichen zu wollen....
    Aber sicher ist hier hinter verschlossenen Türen noch einiges schief gelaufen.

    BR Jens


    Kommentar des Wertungsrichters: Hier pfeift nur eine Pfeife, und die bin ich!

    Ich gebe hier ausschließlich meine persönliche Meinung wieder.

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    AutorMaik8 Z.8, Naumburg / Sachsen- Anhalt675370
    Datum01.04.2011 17:347119 x gelesen
    Geschrieben von Florian Besch Bis heute gibt es genau 2 Feuerwehrgesetze die einen Rechtsanspruch auf Verpflegung herleiten.
    Kann ja sein. Aber zumindest in Sangerhausen gibt es eine Kostensatzung für die Leistungen der Feuerwehren.
    Auf Seite 5 siehst man, dass im Falle eines kostenpflichtigen Einsatzes für jeden Kameraden ein zusätzlicher Beitrag (wenn eine bestimmte Stundenzahl erreicht ist) erhoben wird.
    Hiermit erklärt die Stadt konkudent, dass bei der erreichten Stundenanzahl die Einsatzkräfte verpflegt werden.
    Ich kann nicht etwas abrechnen, was im Realfall gar nicht existiert. Ich unterstelle der Stadt Sangerhausen freundlich wie ich bin, das sie den Kostenpflichtigen nicht betrügt. Wenn ich aber bei der Annahme bleibe, dann gibt es für mich da keine Disskussion. Und eine Argumentation "Verpflegung gibt es nur bei Kostenpflichtigen Einsätzen" ist hier auch daneben, da ich als Stadt ja nicht absichtlich die Kosten eines Einsatzes nach oben treiben darf/sollte.

    Und eine Verpflegung ergibt sich aus meiner Sicht aus der Fürsorgepflicht des Einsatzleiters gegenüber den Einsatzkräften und aus dem Nachteilsverbot für die Kameraden. Im Einsatz habe ich einen erhöhten Nährstoffverbrauch. Geht der Einsatz länger habe ich als Einsatzleiter dafür zu sorgen, das die Einsatzkräfte nicht kolabieren (z.B. wegen Hunger oder Durst).


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    AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW675380
    Datum01.04.2011 18:277028 x gelesen
    Da hört man den Amtsschimmel bis in den Süden Deutschlands! Sowas wäre bei uns undenkbar. Unsere Verwaltung steht hinter ihrer Feuerwehr!


    Auf meinem Grabstein soll stehen: "Ich wäre jetzt auch lieber am Strand!"

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    AutorMaik8 Z.8, Naumburg / Sachsen- Anhalt675387
    Datum01.04.2011 19:066972 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen RinghoferDa hört man den Amtsschimmel bis in den Süden Deutschlands!
    War das jetzt ein Kommentar zu dem Sachverhalt oder zu meinem Beitrag?


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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP675455
    Datum02.04.2011 14:226974 x gelesen
    Geschrieben von Florian Besch Bis heute gibt es genau 2 Feuerwehrgesetze die einen Rechtsanspruch auf Verpflegung herleiten.Wenn du schon von "herleiten" sprichst, dann leite ich einen solchen Anspruch aus so ziemlich allen Brandschutzgesetzen her, und aus den dazugehörigen Gemeindeordnungen gleich mit.
    Und ich bin ganz glücklich, dass wir noch nicht soweit sind, dass im Gesetz extra Bratwurst stehen muss, damit die Leute bei entsprechenden Einsätzen eine solche erhalten.


    Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte.
    ...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke)

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    AutorLinu8s D8., Thierstein / Bayern675486
    Datum02.04.2011 17:286879 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian KruppUnd ich bin ganz glücklich, dass wir noch nicht soweit sind, dass im Gesetz extra Bratwurst stehen muss, damit die Leute bei entsprechenden Einsätzen eine solche erhalten.
    Offenbar sind wir ja DOCH so weit, siehe Threadthema... :-(


    MfG (Mit fränkischen Grüßen)
    Linus

    (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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    AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg675512
    Datum02.04.2011 20:446842 x gelesen
    Geschrieben von Linus Drescher Offenbar sind wir ja DOCH so weit, siehe Threadthema... :-(

    Warum spekuliert ihr denn immer noch herum? Der Kamerad aus Sangershausen hat doch erklärt, dass es eine Absprache gibt wie zu verfahren ist und dass selbige auch funktioniert. Wir kennen nur einen kleinen Teil des Konflikts, aber auch die Sangershausener Kameraden bekommen ihre Verpflegung.

    Gruß,
    Markus


    Aus meiner Sicht könnte es dem Einen oder Anderen nicht schaden dass man ihm sagt dass er schlicht und einfach dumm ist, statt ihn bloß nicht auszugrenzen.

    J. Mäschle, Forums-Philosoph

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    AutorPete8r L8., Trochtelfingen / Baden Württemberg675521
    Datum03.04.2011 09:336814 x gelesen
    Rein Menschlich betrachtet ist das schon ein schlechter Witz.
    freiwillige Feuerwehrleute sind ja schon grundsätzlich Bürger die sich als die Masse der Bürger für das Gemeinwohl einsetzen.
    Daher ist die Unterstützung dieses Ehrenamtes durch die Gemeinde ja wohl das Mindeste.

    mfg Peter Lipp

    wie immer meine private Meinung


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    AutorPete8r L8., Trochtelfingen / Baden Württemberg675522
    Datum03.04.2011 09:466529 x gelesen
    Sorry die sich Mehr als die Masse


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    AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW675523
    Datum03.04.2011 10:076685 x gelesen
    Geschrieben von Maik ZeugnerWar das jetzt ein Kommentar zu dem Sachverhalt oder zu meinem Beitrag?

    Zum Sachverhalt!


    Auf meinem Grabstein soll stehen: "Ich wäre jetzt auch lieber am Strand!"

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     31.03.2011 21:13 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     31.03.2011 21:37 Step7han7 R.7, Querfurt
     31.03.2011 21:50 ., Bremervörde
     31.03.2011 22:09 Jürg7en 7M., Weinstadt
     31.03.2011 22:12 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Troisdorf
     31.03.2011 21:44 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Troisdorf
     31.03.2011 22:08 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Troisdorf
     31.03.2011 22:18 Fran7k H7., Wethautal
     31.03.2011 22:29 Step7han7 R.7, Querfurt
     31.03.2011 22:52 ., Thierstein
     31.03.2011 22:28 Jan 7S., Wallenhorst
     01.04.2011 06:50 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     01.04.2011 17:34 Maik7 Z.7, Naumburg
     01.04.2011 18:27 ., Kirchheim unter Teck
     01.04.2011 19:06 Maik7 Z.7, Naumburg
     03.04.2011 10:07 ., Kirchheim unter Teck
     02.04.2011 14:22 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     02.04.2011 17:28 ., Thierstein
     02.04.2011 20:44 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
     31.03.2011 22:38 Mich7ael7 G.7, Sangerhausen
     31.03.2011 22:45 Jürg7en 7M., Weinstadt
     01.04.2011 00:02 Thom7as 7E., Hohenstein
     01.04.2011 14:49 Jens7 N.7, Ohorn
     01.04.2011 07:05 Anto7n K7., Mühlhausen
     03.04.2011 09:33 Pete7r L7., Trochtelfingen
     03.04.2011 09:46 Pete7r L7., Trochtelfingen
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