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Thema | Härtere Strafen bei Widerstand gegen Polizisten (FA und RD) | 14 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Joha8nne8s M8., Marburg / Hessen | 689125 | |||
Datum | 19.07.2011 01:03 | 6432 x gelesen | |||
Hallo, gerade auf der Seite des Hessischen Ministerium des Inneren gefunden: Vorsitzender der Innenministerkonferenz Boris Rhein: Härtere Strafen bei Widerstand gegen Polizisten MkG Johannes Bitte beachte: Alle in diesem Post enthaltenen Inhalte und Ansichten stellen alleine meine eigene Meinung dar und nicht die Meinung meiner Feuerwehr. | |||||
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Autor | Joha8nne8s M8., Marburg / Hessen | 689126 | |||
Datum | 19.07.2011 01:17 | 4314 x gelesen | |||
Dazu auch interessant: Die Meldung des Bundestages und der der Gesetzesentwurf MkG Johannes Bitte beachte: Alle in diesem Post enthaltenen Inhalte und Ansichten stellen alleine meine eigene Meinung dar und nicht die Meinung meiner Feuerwehr. | |||||
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Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 689222 | |||
Datum | 19.07.2011 17:29 | 3942 x gelesen | |||
Hi, wunderbar überflüssig, da die Gericht den aktuellen Strafrahmen meist nicht ausnutzen. Und sobald es über reine Widerstandshandlungen hinausgeht mit Körperverletzung, Nötigung etc. bestehen ohnehin schon weitere Strafrahmen. Eigentlich ist es nach der bisherigen Rechtsprechung auch schon so gewesen, dass Feuerwehrangehörige mit unter § 113 StGB fallen. Man schreibt also nur etwas ins Gesetz, was ohnehin schon Rechtsprechung ist. Prima Aktionismus. Gruß Katja "Wenn ein Deutscher hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern blickt sich um, wen er verklagen kann." Kurt Tucholsky Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | |||||
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Autor | Denn8is 8E., Menden / NW | 689223 | |||
Datum | 19.07.2011 17:33 | 3672 x gelesen | |||
Geschrieben von Katja Midunsky-RadnaiEigentlich ist es nach der bisherigen Rechtsprechung auch schon so gewesen, dass Feuerwehrangehörige mit unter § 113 StGB fallen. Man schreibt also nur etwas ins Gesetz, was ohnehin schon Rechtsprechung ist Hat man damit nicht mehr Rechtssicherheit, falls sich die Rechtsmeinung irgendwann mal ändern sollte? Soweit ich das öfters in verschiedenen Vorlesungen, Vorträgen usw mitbekommen habe ist es doch nciht ungewöhnlich das man etwas festschreibt was schon vorher ggf. unter Berufung auf behelfsmäßige juristische Kontrukte gemacht wurde? mit kameradschaftlichen Grüßen Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes! | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 689274 | |||
Datum | 20.07.2011 11:25 | 3310 x gelesen | |||
Geschrieben von Katja Midunsky-Radnai
Bei uns verhängt das Gericht- im Namen des Volkes- 150 für einmal der Polizistin auf die Nase kloppen. Also das muß der Angreifer bezahlen, nicht die Polizeibeamte...muß man glaub ich dazu sagen. Somit bleibt es also bei; wunderbar überflüssig, da die Gericht den aktuellen Strafrahmen meist nicht ausnutzen. Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 689277 | |||
Datum | 20.07.2011 11:38 | 3256 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Thomas Middeke Bei uns verhängt das Gericht- im Namen des Volkes- 150 für einmal der Polizistin auf die Nase kloppen. war das ein Sonderangebot? :-( MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 689292 | |||
Datum | 20.07.2011 12:30 | 3192 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M@yer
Aus Gründen der Selbstzensur habe ich dazu keine Meinung. Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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Autor | Jörg8 A.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 689308 | |||
Datum | 20.07.2011 13:27 | 3163 x gelesen | |||
Geschrieben von Katja Midunsky-RadnaiEigentlich ist es nach der bisherigen Rechtsprechung auch schon so gewesen, dass Feuerwehrangehörige mit unter § 113 StGB fallen. Man schreibt also nur etwas ins Gesetz, was ohnehin schon Rechtsprechung ist. Prima Aktionismus. Das Problem ist viel mehr, dass dies einer "anzeigen, verfolgen, ermitteln" muß. Ähnlich wie Handyverbot am Lenkrad, Gurtpflicht etc. .... es fehlt an Kontrolleuren, also den Vollzugsbeamten. Gruß Jörg Wir können alles, außer unseren Rettungsdienst vernünftig organisieren. | |||||
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Autor | Juli8an 8H., Stemwede / Osnabrück / NRW / NDS | 689365 | |||
Datum | 20.07.2011 20:22 | 3249 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Thomas Middeke Bei uns verhängt das Gericht- im Namen des Volkes- 150 für einmal der Polizistin auf die Nase kloppen. Was hat das mit Widerstand zu tun? Das ist eine KV und da spielt es ja (gott sei dank) keine Rolle ob der Gegenüber Polizist ist oder nicht. Grüße, Julian Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Organisation, der ich angehöre. "Tradition ist nicht das Halten der Asche, sondern das Weitergeben der Flamme." Thomas Morus | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 689368 | |||
Datum | 20.07.2011 20:39 | 3218 x gelesen | |||
Geschrieben von Julian HolsingWas hat das mit Widerstand zu tun? vieles Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 689375 | |||
Datum | 20.07.2011 23:59 | 3039 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas Middeke
Also bei mir wären da 4 Jahre aufwärts raus gekommen. Und danach das Heimflugticket, denn wenn man einen Dolmetscher braucht liegt die Vermutung nahe, dass die deutsche Staatsbürgerschaft nicht gegeben ist... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | |||||
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Autor | Sven8 T.8, Hamburg / Hamburg | 689377 | |||
Datum | 21.07.2011 00:12 | 3082 x gelesen | |||
Hi Katja, so ganz überflüssig finde ich das nicht. Denn letztlich war § 113 StGB weniger ein richtiger Straftatbestand, als mehr eine Privilegierung des Täters gegenüber der Nötigung in § 240 StGB. Das wird nur wieder auf ein gleiches Maß angeglichen. Im § 113 StGB war die Feuerwehr schon mit drin, aber private Rettungsdienste dürfte da nicht notwendig als Amtsträger beigewesen sein. Was mit gut gefällt, ist die Ausdehung des § 305a StGB in dem Gesetzentwurf auf Feuerwehrfahrzeuge und -geräte. Viele Grüße Sven | |||||
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Autor | Juli8an 8H., Stemwede / Osnabrück / NRW / NDS | 689483 | |||
Datum | 22.07.2011 07:15 | 2828 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Christian Fischer Und danach das Heimflugticket, denn wenn man einen Dolmetscher braucht liegt die Vermutung nahe, dass die deutsche Staatsbürgerschaft nicht gegeben ist... Ich denke sowas gehört hier ja wohl nicht her. Grüße, Julian Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Organisation, der ich angehöre. "Tradition ist nicht das Halten der Asche, sondern das Weitergeben der Flamme." Thomas Morus | |||||
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Autor | Söre8n P8., Hamburg / Hamburg | 691476 | |||
Datum | 06.08.2011 12:33 | 2683 x gelesen | |||
Geschrieben von Jörg A. Das Problem ist viel mehr, dass dies einer "anzeigen, verfolgen, ermitteln" muß. Genau hier sehe ich auch das Hauptproblem: Eine Strafverfolgung findet de facto nur statt, wenn ausreichend Polizeikräfte vor Ort sind, um den Störer zu identifizieren bzw. festzuhalten. Sind aber ausreichend Pol.-Kräfte da, stellen weder "Widerstand" noch tätlicher Angriff ein echtes Problem dar... Insofern halte ich die von manchen Politikern als tollen Erfolg propagierten anstehenden Gesetzesänderungen eher für populistische Augenwischerei. | |||||
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