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Thema | Feuerlöscher mit chemischer Druckerzeugung | 7 Beträge | |||
Rubrik | Feuerwehrtechnik | ||||
Autor | Manu8el 8S., Dortmund / NRW | 706035 | |||
Datum | 10.12.2011 16:50 | 3283 x gelesen | |||
Hallo! Die Überschrift sagt es ja schon fast: In fast allen Ausbildungsunterlagen zum Thema "Feuerlöscher" fand ich bislang den "feuerlöscher mit chemischer Druckerzeugung". Bislang ist mir aber nur einer "in Echt" begegnet: als Modell, welches doch deutlich älter ist, als ich. Da hier auch einige Experten zum Thema Feuerlöscher aktiv sind, einige hier aktiv sind, die deutlich älter sind als ich: - Gibt es heutzutage noch trag- oder fahrbare Feuerlöscher mit chemischer Druckerzeugung? - Wenn ja: von wem und was ist der Vorteil dieser Methode im vergleich zu normalen Aufladelöschern und Dauerdrucklöschern? - Wenn nein: Bis wann wurden solche Feuerlöscher hergestellt? Um direkt in meinem Eröffnungsbeitrag auf den Hintergrund dieser Fragen einzugehen: Inwiefern macht es eurer Meinung nach Sinn bei Ausbildungen der Feuerwehrangehörigen diese Druckerzeugung überhaupt zu erwähnen? (Von darauf eingehen ganz zu schweigen) Grüße Manuel | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 706038 | |||
Datum | 10.12.2011 17:31 | 2184 x gelesen | |||
hallo, unterscheidet sich ein Löscher mit chemischer Druckerzeugung in der Bedienung von den anderen Löschern? MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Dortmund / NRW | 706043 | |||
Datum | 10.12.2011 17:48 | 2166 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.unterscheidet sich ein Löscher mit chemischer Druckerzeugung in der Bedienung von den anderen Löschern? Gute Frage :-) Ich kenne ja nur das eine Modell: Man musste dort mittels Schlagknopf die Ampulle im Inneren zerstören, und sollte dann den Löscher leicht schütteln. Ich meine: Ich für meinen Teil würde das aufgrund der zweifellos geringen Verbreitung nur am Rande erwähnen, dass es sowas gibt. Wenn es das aber heutzutage ziemlich sicher nicht mehr gibt, würde ich mir sogar die Erwähnung schenken. ICh gehe davon aus: Sollte es irgendwo noch Feuerlöscher mit chemischer Druckerzeugung außerhalb von Museen ihren Dienst tun oder verkauft werden: irgendjemand hier weiß es :-) | |||||
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Autor | Joha8nne8s C8., Esslingen / BW | 706049 | |||
Datum | 10.12.2011 19:26 | 2133 x gelesen | |||
Also, wenn ich nicht ganz gepennt habe, sind Feuerlöscher mit chemischer Druckerzeugung in Deutschland generel verboten. Altbestand hätte längst ausgesondert werden müssen, ist aber immer wieder mal anzutreffen, weil: der wurde ja nie gebraucht! Gruß Johannes | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional | 706050 | |||
Datum | 10.12.2011 19:33 | 2099 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Johannes C. Also, wenn ich nicht ganz gepennt habe, sind Feuerlöscher mit chemischer Druckerzeugung in Deutschland generel verboten. Das wäre mir neu? (Rechts-)Quelle? MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit) | |||||
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Autor | Joha8nne8s C8., Esslingen / BW | 706051 | |||
Datum | 10.12.2011 19:45 | 2110 x gelesen | |||
Hallo, genau deshalb die Einschränkung : "wenn ich nicht ganz gepennt habe"! Die EN 3 sieht keine Löscher dieser Bauart mehr vor, duch die Betriebssicherheitsverordnung dürfte das Baujahr älter 25 Jahre erreicht sein (ich weiß, eine Empfehlung, bzw verschiebung der Produkthaftung auf den Prüfer). Sicher, "Verbot" ist Auslegungssache, habe leider keine Rechtsquelle sondern " nur Schulungen" in diesem Gewerk! Und hier hieß es schon vor 15 Jahren, das es nach DIN 14406 keine Löscher mit chemischer aufladung mehr gibt. OK, von einem Verbot wurde nicht gesprochen, geb ich ja zu, nur davon, das die DIN sie nicht mehr vorsieht. Johannes | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional | 706052 | |||
Datum | 10.12.2011 19:53 | 2163 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Johannes C. Die EN 3 sieht keine Löscher dieser Bauart mehr vor, duch die Betriebssicherheitsverordnung dürfte das Baujahr älter 25 Jahre erreicht sein (ich weiß, eine Empfehlung, bzw verschiebung der Produkthaftung auf den Prüfer). Und? DIN 14530 sieht auch keine LF8 mehr vor, trotzdem sind sie nicht verboten. Geschrieben von Johannes C. OK, von einem Verbot wurde nicht gesprochen, geb ich ja zu, nur davon, das die DIN sie nicht mehr vorsieht. Also kein Verbot. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit) | |||||
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