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Thema | Sozialauswahl und Freiwillige Feuerwehr - ein interessantes Urteil | 23 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 706037 | |||
Datum | 10.12.2011 17:30 | 11276 x gelesen | |||
hallo, gerade bin ich über ein interessantes Urteil des Bundesarbeitsgerichtes gestolpert: 1. Bei einer betriebsbedingten Kündigung braucht der Arbeitgeber bestimmte Arbeitnehmer nicht mit in die Sozialauswahl einzubeziehen, wenn berechtigte betriebliche Interessen dem entgegenstehen. ![]() könnte da die Gemeinde jetzt nicht im "umgekehrten" Fall, also bei Neueinstellungen auch mit dieserm Argument Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr bevorzugen? MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional | 706042 | |||
Datum | 10.12.2011 17:46 | 8516 x gelesen | |||
Tach, Post! Siehe http://www.feuerwehr-forum.de/s.php?n=374902 MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit) | |||||
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Autor | Lars8 B.8, Zwinge / Thüringen | 707538 | |||
Datum | 23.12.2011 15:52 | 7653 x gelesen | |||
Könnte..... kommt eigentlich nur auf die Formulierung der Stellenanzeige an denke ich mal... aber um die ganze Sache bei Neueinstellungen evtl. rechtlich dingfest zu machen..warum schreibt dann die Stadt/Gemeinde nicht ganz einfach in die Stellen(aus)beschreibung das eben die Stelle zu xy % allgemeinen feuerwehrtechnischen Aufgaben ausmacht. Tagesalarmbereitschaft....ggf. Versorgungsfahrten zum FTZ usw...und Einstellungsvoraussetzungen eben diverse Lehrgänge....FS-Besitz usw. sind. Grüße | |||||
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Autor | Marc8us 8M., Reddeber / ST | 707549 | |||
Datum | 23.12.2011 18:01 | 7166 x gelesen | |||
Wenn man FA einstellen möchte ist es ohnehin rechtlich nur sauber, wenn man es auch so ausschreibt. D. h. ich schreibe FA aus mit Zusatzaufgabe Bauhof, Gebäudereinigung, Grünanlagenpflege... Das führt jedoch zu einer anderen (höheren) Eingruppierung der Stelle da dann der TV für feuerwehrtechnische Angestellte greift. Deswegen wird leider von den Kommunen so wenig Gebrauch davon gemacht. Die Beiträge in diesem Forum sind meine rein private Meinung! | |||||
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Autor | Linu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt | 707551 | |||
Datum | 23.12.2011 18:06 | 7122 x gelesen | |||
Geschrieben von Lars B.warum schreibt dann die Stadt/Gemeinde nicht ganz einfach in die Stellen(aus)beschreibung das eben die Stelle zu xy % allgemeinen feuerwehrtechnischen Aufgaben ausmacht. Tagesalarmbereitschaft....ggf. Versorgungsfahrten zum FTZ usw...und Einstellungsvoraussetzungen eben diverse Lehrgänge....FS-Besitz usw. sind. Weil unter Umständen diese feuerwehrtechnischen Aufgaben nicht anfallen und eben ausschließlich eine Beteiligung in der FF als tagsüber verfügbare Einsatzkraft benötigt wird. Außerdem ist es m.E. irgendwie seltsam, wenn 10 Leute 10% Feuerwehrtätigkeit im Vertrag stehen haben. Man könnte dann fragen, warum nicht eine Person 100% macht... MfG (Mit fränkischen Grüßen) Linus (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.) | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 707552 | |||
Datum | 23.12.2011 18:15 | 7006 x gelesen | |||
Geschrieben von Marcus M.Wenn man FA einstellen möchte ist es ohnehin rechtlich nur sauber, wenn man es auch so ausschreibt.Und dann sind die anderen "Zusatzaufgaben" rechtlich sauber? Geschrieben von Marcus M. Das führt jedoch zu einer anderen (höheren) Eingruppierung der Stelle da dann der TV für feuerwehrtechnische Angestellte greift.TV für feuerwehrtechnische Angestellte? Du meinst § 46 TVöD, Besonderer Teil Verwaltung (BT-V): Sonderregelungen für Beschäftigte im kommunalen feuerwehrtechnischen Dienst? Demnach gibt es zwar eine "Feuerwehrzulage", aber keine Pflicht zu einer höheren Eingruppierung. Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte. ...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke) | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 707553 | |||
Datum | 23.12.2011 18:15 | 7305 x gelesen | |||
Geschrieben von Linus D.Weil unter Umständen diese feuerwehrtechnischen Aufgaben nicht anfallen und eben ausschließlich eine Beteiligung in der FF als tagsüber verfügbare Einsatzkraft benötigt wird. Außerdem ist es m.E. irgendwie seltsam, wenn 10 Leute 10% Feuerwehrtätigkeit im Vertrag stehen haben. Man könnte dann fragen, warum nicht eine Person 100% macht... Alle Feuerwehren, die notwendig sind und die ein Tagesverfügbarkeitsproblem größeren Ausmaßes haben dürften so groß sein, dass man problemlos mindestens eine - oft auch mehr - Vollzeitstellen komplett füllen kann, wenn man alles ehrlich betrachtet und macht. Weder macht es aber Sinn, dann einen alles alleine machen zu lassen (Urlaub, Wissenmaximierung bei nur einer Person - was ist, wenn der krank ist/weg geht usw.), noch kann der das (es gibt viele Tätigkeiten da muss man mindestens zu zweit, ggf. sogar zu viert sein (einfach mal die zu bewegenden Gewichte näher angucken...). Man kann da schon viel begründen, wenn man sich mit der Materie auskennt... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Linu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt | 707554 | |||
Datum | 23.12.2011 18:24 | 6998 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich C.Alle Feuerwehren, die notwendig sind und die ein Tagesverfügbarkeitsproblem größeren Ausmaßes haben dürften so groß sein, dass man problemlos mindestens eine - oft auch mehr - Vollzeitstellen komplett füllen kann, wenn man alles ehrlich betrachtet und macht. Sicher könnte man die Stellen füllen. Aber das können sich hier in meiner Gegend die meisten Gemeinden nicht leisten! Man muss sich meistens darauf beschränken/darauf hoffen, dass das freiwillige machen. MfG (Mit fränkischen Grüßen) Linus (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 707562 | |||
Datum | 23.12.2011 19:20 | 6995 x gelesen | |||
Geschrieben von Linus D.Weil unter Umständen diese feuerwehrtechnischen Aufgaben nicht anfallen und eben ausschließlich eine Beteiligung in der FF als tagsüber verfügbare Einsatzkraft benötigt wird. Und? Selbst für die Ausbildung/ Fortbildung/ Übung (die dann natürlich auch arbeitszeit ist) kann man schon die 10% Wochenearbeitszeit verbrauchen, wenn man will. Wie an anderer Stelle geschrieben. Es geht darum, die Tagesalarmsicherheit zu erhöhen. Und zwar durch die Stelle, die rechtlich für den Brandschutz verantwortlich zeichnet: die Kommune. Da sind eben kreative Lösungen gefragt. Und das betrifft m.E. mit nichten nur den berühmten Bauhof, sondern auch die allgemeine Verwaltung. Stift fallen lassen ist einfacher als Straßenbaustelle abbauen... (das erwartet die Kommune ganz nebenbei ja auch von jedem Privatunternehmen, dass das klappt). Geschrieben von Linus D. Außerdem ist es m.E. irgendwie seltsam, wenn 10 Leute 10% Feuerwehrtätigkeit im Vertrag stehen haben. Man könnte dann fragen, warum nicht eine Person 100% macht... Nein. Weil man ganz klar sagen kann, dass natürlich auch die Einsatzbereitschaft tagsüber gestärkt werden soll und dass die Arbeit nicht so vorhanden ist, dass eine Person dauerhaft 8h/ Tag beschäftigt ist bzw. viele Tätigkeiten (Leiterprüfung, Prüfung TS 8,...) nicht alleine zu bewerkstelligen sind. Wenn man will findet man eine Möglichkeit, das zu verpacken und rechtlich sicher uzusetzen. Es sind m.E. nur doch nicht genügend Kommunen mit rein ehrenamtlicher Fw auf die Schnauze gefallen. Weil irgend wie geht es immer gut, weil die Feuerwehr der Verwaltung und dem Gemeinderat Sand in die Augen streut (z.B. geschönte Kopfzahlen, geschönte Qualifikationsstände) und weil das Prinzip Hoffnung selbst bei 100 Einsätzen im Jahr noch klappen kann (statistische Verteilung der EInsätze). Mit professioneller Arbeit in der GEfahrenabwehr hat das aber nichts mehr zu tun. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | |||||
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Autor | Mich8ael8 L.8, Dausenau / RLP | 707565 | |||
Datum | 23.12.2011 19:34 | 6828 x gelesen | |||
Die 10% Stellenanteil dienen ja im Umkehrschluss auch dazu das die so eingestellten nicht plötzlich aus der Feuerwehr austreten weil sie feststellen das das ganze mit Stress oder ähnlichem verbunden ist. Sonst hat man plötzlich z.b. hauptamtliche Gerätewarte die keinen Einsatzdienst machen (müssen). Wir haben dieses Thema neulich mal beim Thekengespräche gehabt. Ein Einwand war das es dann plötzlich zwei Klassen von Feuerwehrleuten gibt. Nämlich die die für ihren Dienst bezahlt werden (was ist z.b. mit Lehrgängen am Wochenende, nächtliche Einsätze, etc) und die die es freiwillig machen? Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder. Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 707566 | |||
Datum | 23.12.2011 19:41 | 6811 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael L.Wir haben dieses Thema neulich mal beim Thekengespräche gehabt. Ein Einwand war das es dann plötzlich zwei Klassen von Feuerwehrleuten gibt. Nämlich die die für ihren Dienst bezahlt werden (was ist z.b. mit Lehrgängen am Wochenende, nächtliche Einsätze, etc) und die die es freiwillig machen? Natürlich. Aber die einen "dürfen" (nämlich die reinen Ehrnamtler), die andere "müssen" (nämlich die, die dafür bezahlt werden). Ich sehe es immer noch als Privileg an, den Dienst leisten zu dürfen, nicht die Arbeit machen zu müssen. Da habe ich dann als EA'ler schon noch ein paar Freiheitsgrade mehr... Und jeder der auch dafür bezahlt werden will soll sich auf die nächste Stellenausschreibung der jeweiligen Stadt bewerben. Das gilt natürlich weiter, dass man bevorzugt (bei Qualifikation/ Eignung) Personal einstellt, das man schon ausgebildet im EA-Bereich hat. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | |||||
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Autor | Davi8d J8., Kaiserstuhl / Aargau - CH | 707567 | |||
Datum | 23.12.2011 19:42 | 6719 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael L.Wir haben dieses Thema neulich mal beim Thekengespräche gehabt. Ein Einwand war das es dann plötzlich zwei Klassen von Feuerwehrleuten gibt. Nämlich die die für ihren Dienst bezahlt werden (was ist z.b. mit Lehrgängen am Wochenende, nächtliche Einsätze, etc) und die die es freiwillig machen? Ist alles Arbeitszeit. Ja, es wird zwei Arten von FA geben, freiwillige und Teilzeitler. Wo ist das Problem? Anderswo gibt es FF und HA Kräfte. Man wird sich dran gewöhnen müssen, wenn es mit FF nicht geht und genügend HA zu teuer ist. Als neue Abkürzung für teilzeit Feuerwehrkräfte schlage ich TZ vor ;-) Gruss aus der Schweiz - ohne Vorbaupumpen - dafür mit viel Wasser auf den Fzg. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 707570 | |||
Datum | 23.12.2011 19:50 | 6882 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian F.Stift fallen lassen ist einfacher als Straßenbaustelle abbauen...In Zeiten, wo "rollende Bürgerbüros" geschaffen werden, damit sich der durchschnittliche Bürger nicht alle 10 Jahre für seinen Personalausweis mal ins Rathaus bewegen muss, in Zeiten, wo das Sportfördergesetz zunehmend so interpretiert wird, als sei das Olympiastadion jedes FC Hinterpusemuckl Pflichtaufgabe der Kommune, in Zeiten, wo die Anzahl der Kommunalbeschäftigten sicher eher am Haushalt, als am Arbeitsanfall orientiert... in solchen Zeiten ist Stift fallen lassen oder "Feuerwehr über alles" etwas realitätsfremd. Geschrieben von Christian F. (das erwartet die Kommune ganz nebenbei ja auch von jedem Privatunternehmen, dass das klappt)Erwartet das die Kommune? Erwartet das nicht eher das Land als Gesetzgeber? Sollte es wirklich die Kommune sein, wie erklärt man dann, dass diese doch oft enttäuschte Erwartung so selten Konsequenzen hat? (In welchem Brandschutzgesetz gibt es eigentlich eindeutige Rechtsmittel gegen Firmen, die nicht freistellen? In unserem nur gegen den Feuerwehrangehörigen, der nicht kommt...) Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte. ...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 707574 | |||
Datum | 23.12.2011 20:24 | 6907 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian K.in solchen Zeiten ist Stift fallen lassen oder "Feuerwehr über alles" etwas realitätsfremd. Nun, solange Brandschutz Pflichtaufgabe der Kommune ist... Das vergessen die Kommunen nur zu gerne, weil "läuft ja" (denken sie zumindest). Was ist die Alternative a) Es gibt "echt" keine "eigene" Feuerwehr mehr (d.h. Schlüssel rumdrehen, Fahrzeug und Ausrüstung verkaufen, Gebäude platt machen), die kommt mit weiterer Anfahrt aus einem anderen (Teil)Ort b) Es gibt faktisch keine Feuerwehr mehr (d.h. Gebäude und Fahrzeug zwar vorhanden, aber Du kannst die Sirene bis zur Rotglut laufen lassen, es kommen nicht genügend FM) c) Man stellt HA-Personal ein, das "nur" Feuerwehr macht, d.h. (klischeehaft) auf der "Wache" sitzt und auf den nächsten Einsatz wartet, nebenbei Fahrzeug und Gerätewartung betreibt. Und ich denke, wir müssen hier auch mal Gemeindegröße definieren. Das ist natürlich keine Lösung für einen Ortsteil der gar keine Stadtverwaltung mehr hat. Und auch nicht für die 100.000 Einwohnerstadt. Abe rfür alles dazwischen ist es - je nach örtlicher Situation - machbar und eine mögliche Lösung ("die" Lösung gibt es nicht). Geschrieben von Sebastian K. Erwartet das die Kommune? Ja. Sie ist per Gesetz Träger des Brandschutzes. Wollen die Kommunen das nicht mehr sein, dann sollten sie mal ihre kommunalen Spitzenverbände aktivieren, damit man das Brandschutzrecht ändert... Bis dahin erwarte ich, dass die Kommunen ihren Job ernst nehmen. Geschrieben von Sebastian K. (In welchem Brandschutzgesetz gibt es eigentlich eindeutige Rechtsmittel gegen Firmen, die nicht freistellen? In unserem nur gegen den Feuerwehrangehörigen, der nicht kommt...) Ich habe das hier im Forum ja mal dargestellt, wie ich mir eine zeitgemäßes "Feuerwehrdienstpflicht" vorstelle, und diese setzt in der Tat auch und gerade bei den Unternehmen an (woebi auch die Stadtverwaltung wie ein Unternehmen zählt). Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 707583 | |||
Datum | 24.12.2011 08:52 | 6861 x gelesen | |||
Geschrieben von Linus D.Aber das können sich hier in meiner Gegend die meisten Gemeinden nicht leisten! Man muss sich meistens darauf beschränken/darauf hoffen, dass das freiwillige machen.1. Frage: ist die Fw dann so notwendig? 2. wenn man noch genug EA hat, gibts die ganze Diskussion nicht 3. "Förderung" des EA ist es nicht, die als kostenlose Arbeitskräfte zu mißbrauchen. Das ist für mich immer dann der Fall, wenn weit mehr Zeit für die Unterhaltung der Geräte für die Pflichtaufgabe drauf geht, als z.B. für die Ausbildung... 4. können - oder wollen, zurück zu 1 ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Linu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt | 707589 | |||
Datum | 24.12.2011 12:18 | 6452 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich C.1. Frage: ist die Fw dann so notwendig? Ich weiß nicht so ganz, wie du von der Möglichkeit, sich einen HA-Gerätewart zu leisten, auf die Notwendigkeit einer FW kommst. Geschrieben von Ulrich C. 2. wenn man noch genug EA hat, gibts die ganze Diskussion nicht Doch. Für Gerätepflege braucht man keine 4 AGT 24/7 einsatzbereit. Geschrieben von Ulrich C. 3. "Förderung" des EA ist es nicht, die als kostenlose Arbeitskräfte zu mißbrauchen. Dann darf man aber erst gar nicht zur Feuerwehr gehen. Trotzdem ein frohes Fest MfG (Mit fränkischen Grüßen) Linus (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.) | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 707590 | |||
Datum | 24.12.2011 12:41 | 6349 x gelesen | |||
Wie währe es mit der Formulierung, "Bereits im Dienst der Gemeinde stehende Bewerber werden bevorzugt" Als FA in einer FF ist man ja im Dienst der Gemeinde, genauso wie Angestelte und Praktikanten. Das sollte die simpelste Möglichkeit sein und der Häuptling schreibt ein Zugniss, das in das Verfahren einfliest. Damit hat die Gemeinde eine Verlässlichkeit und eine kontinuität als Mitarbeiter nachgewiesen und einen freiwilligen FA gewonnen. | |||||
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Autor | Ralf8 R.8, Kirchen / Rheinland-Pfalz | 707602 | |||
Datum | 24.12.2011 14:48 | 6356 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Sebastian K. in solchen Zeiten ist Stift fallen lassen oder "Feuerwehr über alles" etwas realitätsfremd. Wem sagst du das? Ich bin jetzt 10 Jahre in der öffentlichen Verwaltung, und auch bei mir gibt es jetzt zwar keine Probleme mit der Freistellung, aber es wird auch nicht wirklich gerne gesehen. Das ich in einem Eigenbetrieb arbeite, macht die Sache nicht gerade einfacher. Besonders schön sind dann immer die Sprüche nach dem Motto, "ja die vom Rathaus, die haben es ja einfacher, macht ihr mal gerade die Brandwache, die Fahrt zur Werkstatt usw.". Auch das ist heute nicht mehr so einfach!! Besucht unsere Homepage: www.feuerwehr-kirchen.de Jeder Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung wieder und nicht die meiner Feuerwehr !!!! | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 707628 | |||
Datum | 24.12.2011 17:48 | 6480 x gelesen | |||
Hallo Forum, Hallo Ralf, Geschrieben von Ralf R. Wem sagst du das? Ich bin jetzt 10 Jahre in der öffentlichen Verwaltung, und auch bei mir gibt es jetzt zwar keine Probleme mit der Freistellung, aber es wird auch nicht wirklich gerne gesehen.Könnt "Ihr" da mit ruhigem Gewissen von den privaten Betrieben Freistellung verlangen? Ich glaube nicht. Hier halte ich mich an Immanuel Kant (siehe 1. Universalisierungsformel) und das bedeutet für mich die Verwaltung muss Vorbild sein. Weihnachtliche Grüße Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 707629 | |||
Datum | 24.12.2011 17:55 | 6352 x gelesen | |||
Die Verwaltung muss soviel... Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte. ...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke) | |||||
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Autor | Ralf8 R.8, Kirchen / Rheinland-Pfalz | 707631 | |||
Datum | 24.12.2011 18:13 | 6381 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael B.Könnt "Ihr" da mit ruhigem Gewissen von den privaten Betrieben Freistellung verlangen? Tja, dazu halte ich mich lieber mal geschlossen...... Besucht unsere Homepage: www.feuerwehr-kirchen.de Jeder Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung wieder und nicht die meiner Feuerwehr !!!! | |||||
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Autor | Marc8us 8M., Reddeber / ST | 707645 | |||
Datum | 24.12.2011 22:13 | 6266 x gelesen | |||
Natürlich sind die besonderen Bestimmungen nach § 46 gemeint. In der Regel wird jedoch hiernach einer Stellenbewertzung nach EG 6 oder höher erfolgen. Während ein Hausmeister, Gärtner .. nur mit EG 3-5 rechnen kann. Zusatzaufgaben sind doch heute schon gerade bei HAW die Regel. Die Beiträge in diesem Forum sind meine rein private Meinung! | |||||
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Autor | Clau8dia8 C.8, Mönchengladbach / NRW | 707648 | |||
Datum | 24.12.2011 22:41 | 6246 x gelesen | |||
Das ist bei einigen mir bekannten Firmen gängige Praxis. Man sieht im Bewerber, welcher ein Mitglied der FF ist, eine Doppelverwendung für den Werkeigenen Brandschutz. Des Weiteren setzt man handwerkliches Geschick voraus was nutzbringend sein kann. MfG | |||||
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