alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Sortierung umschalten zurück

ThemaTüröffnungswerkezug unter Verschluss8 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorSeba8sti8an 8W., Taunusstein / Hessen707697
Datum25.12.2011 14:175926 x gelesen
Hallo Zusammen,
mit diesem thread möchte ich keine Diskussion auslösen, ob etwas Sinn macht oder nicht.
Nun zu meiner Frage:
Gibt es ein Gesetz (Verodnung/ Erlass) in dem geregelt ist, dass das Türöffnungswerkzeug unter Verschluss
zu sein hat (extra Schließfach im Fahrzeug).
Wenn es so eine gesetzliche Grunslage gibt, würde es mich interessieren, wo ich es nachlesen kann.
Weihnachtliche Grüße
Sebastian


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg707698
Datum25.12.2011 14:194174 x gelesen
hallo,

definiere mal in diesem Zusammenhang "Türöffnungswerkzeug".

Wo grenzt man da ab?

übertrieben gefragt: zählt die Feuerwehraxt auch schon dazu?


MkG Jürgen Mayer

Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSeba8sti8an 8W., Taunusstein / Hessen707701
Datum25.12.2011 14:274150 x gelesen
Servus,
sorry das habe ich natürlich vergessen. *Mea culpa*
Mit dem Begriff "Türöffnungswerkzeug" meine ich in diesem Zusammenhang, z.B. Ziehfix, Zylinderziehglocke, Fallenheber usw.
Feuerwehraxt, Kettensäge usw. wollte ich in dem Fall ausser Acht lassen.


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg707709
Datum25.12.2011 14:324069 x gelesen
hallo,

mir ist schon klar das eine Feuerwehr-Axt da sicherlich nicht drunterfällt.

Bei rechtlichen Festlegungen muss man die Bereiche usw. aber genau definieren. Sonst hat man zuviele Schlupflöcher ...


MkG Jürgen Mayer

Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg707720
Datum25.12.2011 15:014111 x gelesen
Geschrieben von Sebastian W.Gibt es ein Gesetz (Verodnung/ Erlass) in dem geregelt ist, dass das Türöffnungswerkzeug unter Verschluss
zu sein hat (extra Schließfach im Fahrzeug).



Kurz und knapp: Nein.

Und wenn jemand etwas anderes behauptet, dann muß er beweisen, dass es diese rechtlich verbindliche Vorschrift gibt ;-)


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAdol8f H8., Rosenheim / Bayern707737
Datum25.12.2011 18:273742 x gelesen
Diskussion von 2008


Audiatur et altera pars.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJose8f M8., Dillingen / Saar / Saarland707741
Datum25.12.2011 19:103540 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Sebastian W.Gibt es ein Gesetz (Verodnung/ Erlass) in dem geregelt ist, dass das Türöffnungswerkzeug unter Verschluss
zu sein hat (extra Schließfach im Fahrzeug).
Wenn es so eine gesetzliche Grunslage gibt, würde es mich interessieren, wo ich es nachlesen kann.


Wie Christian schon schrieb: Gibt es nicht.

Vermutlich kommt dieser Unfug zum Teil daher, dass der alte Brechwerkzeugsatz innen eine plombierbare Extratasche für die Sperrhaken hatte, um unbefugte Nutzung zu vermeiden...welch eine Hemmschwelle.

Um den Schwachsinn nun noch auf die Spitze zu treiben:

Im Saarland gab es einen Fall, bei dem Einbrecher aus einem Gerätehaus sämtliche Werkzeugkoffer und Taschen entwendeten.

Lediglich ein Koffer fand sich anschließend in den Büschen wieder, weil die Täter damit offensichtlich nichts anzufangen wussten - nun ratet mal welcher ;-)


Gruß aus dem Saarland

Jo



Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorKnut8 K.8, Nordendorf / Bayern/Schwaben707755
Datum25.12.2011 19:593381 x gelesen
Da man das Zeug problemlos kaufen kann, warum soll man es dann unter Verschluss halten?


Damit Google nicht mehr bemüht werden muss: www.xing.com/profile/Knut_Kobbe?sc_o=mxb_p

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
banner

 25.12.2011 14:17 Seba7sti7an 7W., Taunusstein
 25.12.2011 14:19 Jürg7en 7M., Weinstadt
 25.12.2011 14:27 Seba7sti7an 7W., Taunusstein
 25.12.2011 14:32 Jürg7en 7M., Weinstadt
 25.12.2011 15:01 Chri7sti7an 7F., Wernau
 25.12.2011 18:27 Adol7f H7., Rosenheim
 25.12.2011 19:10 Jose7f M7., Dillingen / Saar
 25.12.2011 19:59 Knut7 K.7, Nordendorf
zurück


Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt