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ThemaArztliche Untersuchung bei Eintritt in FF61 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
Infos:
  • FW Hamburg: FwDV 300
  • Entscheidunghilfe für die Praxis: Gesundheitliche Eignung und Funktion in der Feuerwehr
  •  
    AutorAnne8tte8 S.8, Griesheim / Hessen712935
    Datum03.02.2012 10:0931758 x gelesen
    Hallo liebe Forumsgemeinde,

    ich soll/ möchte mich darüber informieren, ob und in welcher Weise bei Freiwilligen Feuerwehren ärztliche Untersuchungen vor einem Eintritt in die Einsatzabteilung durchgeführt werden, da "körperlich und geistig geeignet" in meiner Feuerwehr (noch) undefinierte Begriffe sind.

    Folgende Fragen sind für mich interessant:

    1. Wird ein ärtzliches Attest bei einem Eintritt in die Einsatzabteilung gefordert?
    2. Wenn ja, welcher Arzt stellt dieses aus?
    3. Wenn ja, nach welchen Grundsätzen wird dieses Attest ausgestellt?
    4. Wird ein Sporttest bei einem Eintritt in die Einsatzabteilung gefordert?
    5. Wenn ein Sporttest durchgeführt wird: wie gestaltet sich dieser?
    6. Wird diese Tests (Sport und ärztliche Untersuchung) wiederholt und was passiert, wenn sie einer nicht mehr besteht?

    Ich habe schon versucht, mich im Internet kundig zu machen, aber nur bei sehr wenigen Feuerwehren ist angegeben, wie diese "ärztliche Bescheinigung" auszusehen hat.

    Das Pro und Contra einer ärztlichen Untersuchung ist für mich unrelevant, da wir das für unsere Feuerwehr schon diskutiert haben.

    Vielen Dank für Eure Hilfe
    Annette Stoll


    Es ist schon alles gesagt worden. Nur noch nicht von jedem...

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    AutorDavi8d J8., Kaiserstuhl / Aargau - CH712936
    Datum03.02.2012 10:2224526 x gelesen
    Eine Lösung aus dem Ausland:

    Bei uns muss jeder neu FA einen Fragebogen ausfüllen. Dieser wird dann dem Vertauensarzt der Feuerwehr zugestellt und von diesem beurteilt.
    Bei Zweifeln an der Tauglichkeit muss der neue FA zum Arzt.

    Das FW Kommando erhält vom Arzt ein Tauglichkeitszeugnis.


    Gruss aus der Schweiz

    - ohne Vorbaupumpen
    - dafür mit viel Wasser auf den Fzg.

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    AutorJens8 C.8, Remscheid / NRW712938
    Datum03.02.2012 10:2923178 x gelesen
    Hallo,

    bei uns ist das ganz einfach gelöst:
    Die G 26/3 ist Aufnahmevoraussetzung und wird beim Amtsarzt (Gesundheitsamt) durchgeführt.

    Gruß,

    Jens


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    AutorCars8ten8 S.8, Dinslaken / NRW712942
    Datum03.02.2012 10:5722586 x gelesen
    Hallo Annette,

    das wird von Feuerwehr zu Feuerwehr unterschiedlich gehandelt.

    Bei manchen wird vor dem Eintritt in den Dienst keine Untersuchung durchgeführt, bei anderen ist die Tauglichkeit nach G26/3 verpflichtend. G26/3 ist die erforderliche Untersuchung für das tragen von Atemschutzgeräten.
    Sofern Du irgendwann zur Atemschutzgeräteträgerin ausgebildet werden solltest, müsstest Du diese Untersuchung sowieso machen.
    Die Untersuchungen werden vom Amtsarzt durchgeführt und von der Gemeinde bezahlt.

    Ob andere Wehren noch andere Untersuchungen verlangen ist mir nicht bekannt.


    Nimm doch einfach Kontakt zu der für Dich zuständigen Freiwilligen Feuerwehr auf. Die können Dir dann mitteilen welche Vorraussetzungen sie an eine Einstellung in den aktiven Dienst haben.


    Hoffe das hilft Dir weiter!

    Carsten


    Ich vertrete hier nur meine eigene Meinung. Ich bin aber gerne bereit zu teilen.

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW712945
    Datum03.02.2012 11:0222943 x gelesen
    Geschrieben von Annette S.ich soll/ möchte mich darüber informieren, ob und in welcher Weise bei Freiwilligen Feuerwehren ärztliche Untersuchungen vor einem Eintritt in die Einsatzabteilung durchgeführt werden

    evtl. Fulda?
    http://www.feuerwehr-fulda.de/fileadmin/files_text/Antraege_Meldungen/Anamnese_Fw_Fulda_Seite5.pdf


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorAdol8f H8., Rosenheim / Bayern712949
    Datum03.02.2012 11:1222266 x gelesen
    Anette ist bereits in einer Feuerwehr. Es hört sich eher so an, als wolle man einen Eignungstest einführen und sucht nun nach Leitfäden dazu.


    Audiatur et altera pars.

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    AutorHolg8er 8S., Dierdorf / Rheinland-Pfalz712950
    Datum03.02.2012 11:1322986 x gelesen
    Morgen,

    es ist aber doch im Freiwilligen Feuerwehrwesen keine Pflicht AGT zu sein.
    Ich kann auch ohne AGT ein guter und wichtiger Feuerwehrangehöriger sein.

    Das Aufgabengebiet in der Feuerwehr ist doch so vielfälltig das es für jeden eine Aufgabe gibt.
    Auch einer der kein AGT ist, kann in der technischen Hilfe, oder in der FEZ eine feste Größe sein.

    Gruß Holger


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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW712961
    Datum03.02.2012 12:0422185 x gelesen
    Geschrieben von Jens C.Die G 26/3 ist Aufnahmevoraussetzung und wird beim

    Arbeitsmediziner geprüft.

    Handhabt die FF Köln IMO so.


    mit freundlichen Grüßen

    Michael

    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

    Denkt daran:
    "He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller"

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    AutorThor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg712964
    Datum03.02.2012 12:2722181 x gelesen
    Hallo zusammen,

    Geschrieben von Carsten S.Die Untersuchungen werden vom Amtsarzt durchgeführt und von der Gemeinde bezahlt.

    Wobei bei uns in der Gegend ein "Amtsartzt" unüblich ist (ist mir nicht bekannt). Die G 26.3 wird bei einem Arbeitsmediziner oder sonstigen dafür zugelassenen Artzt durchgeführt.

    Gruss Thorsten


    Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

    'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)

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    AutorJens8 C.8, Remscheid / NRW712968
    Datum03.02.2012 12:4322004 x gelesen
    Hallo,

    war bei uns auch mal so, aber da das Gesundheitsamt die Untersuchung durchführen kann, geht es halt "Linke-Tasche-rechte-Tasche", statt einen anderen Arzt dafür zu bezahlen. Obwohl es wahrscheinlich auch möglich wäre, die Untersuchung woanders zu machen und erstmal vorzustrecken.

    Gruß,
    Jens


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    AutorJens8 C.8, Remscheid / NRW712973
    Datum03.02.2012 12:5022647 x gelesen
    Hallo,

    manche Leute haben halt "örtliche Gegebenheiten" bei den Fahrzeugen und bei uns kommt man ohne Atemschutz nicht zur FF. Das geht mittlerweile schon so weit, dass man ohne Atemschutz nicht zum TM 2 zugelassen wird und folglich aus der Feuerwehr ausscheidet.

    Wie lange das so durchgehalten werden kann, steht natürlich auf einem anderen Blatt.

    Gruß,
    Jens


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    AutorAnne8tte8 S.8, Griesheim / Hessen712977
    Datum03.02.2012 12:5822054 x gelesen
    Geschrieben von Carsten S.
    das wird von Feuerwehr zu Feuerwehr unterschiedlich gehandelt.


    :-)

    Da haben wir uns missverstanden. Ich bin in der Führung der FF Griesheim mit aktiv und wir möchten mal über den Tellerrand schauen, wie das andere Feuerwehren handhaben.

    Wir haben eben noch keine Definition für "körperlich und geistig" geeignet für uns gefunden.


    Es ist schon alles gesagt worden. Nur noch nicht von jedem...

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    AutorHinn8erk8 P.8, Göttingen / Niedersachsen712981
    Datum03.02.2012 13:0922114 x gelesen
    Hi,
    Geschrieben von Annette S.Wir haben eben noch keine Definition für "körperlich und geistig" geeignet für uns gefunden.
    die FUK Niedersachsen hat zu dem Thema mal ein Info-Blatt raus gebracht. Link


    MfG Hinnerk

    MEINE Meinung, nicht die anderer Leute.


    Viele Leute kaufen mit dem Geld, das sie nicht haben,
    Dinge, die sie nicht brauchen, um Leuten zu imponieren,
    die sie nicht ausstehen können.
    (Passt auch zur Feuerwehr)

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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional712986
    Datum03.02.2012 13:3521900 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Thorsten H.Wobei bei uns in der Gegend ein "Amtsartzt" unüblich ist (ist mir nicht bekannt).

    Dem Manne kann geholfen werden


    MkG,
    Christi@n

    -------------------------------------------------
    Fumus ignem

    - This is my very own opinion... -

    Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit)

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    AutorStef8an 8S., Birlenbach / Rheinland-Pfalz713002
    Datum03.02.2012 15:0722041 x gelesen
    Hallo,
    gemäß § 14 Unfallverhütungsvorschrift (UVV) Feuerwehren (GUV-V C53)
    § 14. Für den Feuerwehrdienst dürfen nur körperlich und fachlich geeignete Feuerwehrangehörige eingesetzt werden."
    Zu § 14:
    Maßgebend für die Forderung sind die landesrechtlichen Bestimmungen.
    Entscheidend für die körperliche und fachliche Eignung sind Gesund-
    heitszustand, Alter und Leistungsfähigkeit. Bei Zweifeln am Gesundheits-
    zustand soll ein mit den Aufgaben der Feuerwehr vertrauter Arzt den
    Feuerwehrangehörigen untersuchen.
    Die fachlichen Voraussetzungen erfüllt, wer für die jeweiligen Aufgaben
    ausgebildet ist und seine Kenntnisse durch regelmäßige Übungen und er-
    forderlichenfalls durch zusätzliche Aus- und Fortbildung erweitert. Dies
    gilt insbesondere für Atemschutzgeräteträger, Taucher, Maschinisten,
    Drehleitermaschinen, Motorkettensägenführer. Zur fachlichen Vorausset-
    zung gehört auch die Kenntnis der Unfallverhütungsvorschriften und der
    Gefahren des Feuerwehrdienstes.
    Besondere Anforderungen an die körperliche Eignung werden insbeson-
    dere an Feuerwehrangehörige gestellt, die als Atemschutzgeräteträger, als
    Taucher oder als Ausbilder in Übungsanlagen zur Brandbekämpfung
    Dienst tun. Die körperliche Eignung dieser Personen ist nach den berufs-
    genossenschaftlichen Grundsätzen für arbeitsmedizinische Vorsorgeun-
    tersuchungen festzustellen und zu überwachen:
    Für Atemschutzgeräteträger nach G 26 Atemschutzgeräte, für Taucher
    nach G 31 Überdruck und für Ausbilder in Übungsanlagen zur Brand-
    bekämpfung nach G 26 Atemschutzgeräte und G 30 Hitzearbeiten.
    Siehe auch UVV Arbeitsmedizinische Vorsorge (GUV-V A 4, bisher
    GUV 0.6).


    Ein oft zitierter § in diesem Zusammenhang. Hier wird eindeutig auf landesrechtliche Bestimmungen verwiesen und auf BG Regelungen, die sowieso schon existieren. Mit der Einführung der FwDV 2 (ist die überhaupt überall eingeführt?) wurden die fachlichen Voraussetzungen ausreichend definiert. Freundlicherweise hat jemand die FwDV300 aus Hamburg oben eingestellt. Gibt es noch Regelungen aus anderen Ländern? Für RLP ist mir z.B. keine bekannt.
    Vielleicht könnten wir das mal zusammentragen...

    Grüße
    Stefan


    "In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW713044
    Datum03.02.2012 20:1223191 x gelesen
    Mahlzeit.

    Geschrieben von David J.Bei uns muss jeder neu FA einen Fragebogen ausfüllen. Dieser wird dann dem Vertauensarzt der Feuerwehr zugestellt und von diesem beurteilt.
    Bei Zweifeln an der Tauglichkeit muss der neue FA zum Arzt.

    Das FW Kommando erhält vom Arzt ein Tauglichkeitszeugnis.


    also nur, damit ich das richtig verstehe:

    Ich fülle das erste Formular aus, kreuze bei "sind Sie gesund?", "treiben Sie Sport?" und "Leisten Sie Zivilschutzdienst?" ein "ja" an und bei allen anderen Fragen "nein", schreibe noch "180cm" und "75kg" hin und schicke den Bogen zum Arzt. (*)

    Wenn der keine Zweifel hat, schickt er die Tauglichkeitsbescheinigung zurück.

    klingt gut.

    So möchte ich bei diesem Wetter auch arbeiten:

    "Bremst Ihr Auto stark und gleichmäßig? Läuft der Motor rund? Geht die Beleuchtung? Kein Rost? Alle Gelenke fest?"

    und dann Bericht und Plakette auf dem Postweg zurück :-))

    Gruß,
    Henning

    (*) ja, blöd gelaufen: ich habe übersehen, dass die Frage nach einer bestehenden oder geplanten Schwangerschaft nur für Frauen gilt...


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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional713047
    Datum03.02.2012 20:2622748 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Henning K.So möchte ich bei diesem Wetter auch arbeiten:

    Gern!

    Geschrieben von Henning K."Bremst Ihr Auto stark und gleichmäßig? Läuft der Motor rund? Geht die Beleuchtung? Kein Rost? Alle Gelenke fest?"

    und dann Bericht und Plakette auf dem Postweg zurück :-))


    Adresse?
    Brauchst du den Fahrzeugschein?


    MkG,
    Christi@n

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    Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit)

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW713071
    Datum03.02.2012 21:4122328 x gelesen
    Mahlzeit.

    Geschrieben von Christi@n P.Brauchst du den Fahrzeugschein?

    ja.

    und vor allem erstmal eine Rechtsgrundlage ;-)

    Ich gehe ja eigentlich davon aus, dass das vom Schweizer Kollegen hier öffentlich berichtete Vorgehen dort legal ist.

    Dass es hier manchmal ähnlich (oder sogar noch einfacher) läuft wissen wir wohl alle, aber das würde man wohl nicht öffentlich berichten ;-)

    Gruß,
    Henning


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    AutorGera8ld 8W., Bischofsheim / Hessen713085
    Datum03.02.2012 22:5721795 x gelesen
    Geschrieben von Annette S.ich soll/ möchte mich darüber informieren, ob und in welcher Weise bei Freiwilligen Feuerwehren ärztliche Untersuchungen vor einem Eintritt in die Einsatzabteilung durchgeführt werden, da "körperlich und geistig geeignet" in meiner Feuerwehr (noch) undefinierte Begriffe sind.

    Folgende Fragen sind für mich interessant:

    1. Wird ein ärtzliches Attest bei einem Eintritt in die Einsatzabteilung gefordert?
    2. Wenn ja, welcher Arzt stellt dieses aus?
    3. Wenn ja, nach welchen Grundsätzen wird dieses Attest ausgestellt?
    4. Wird ein Sporttest bei einem Eintritt in die Einsatzabteilung gefordert?
    5. Wenn ein Sporttest durchgeführt wird: wie gestaltet sich dieser?
    6. Wird diese Tests (Sport und ärztliche Untersuchung) wiederholt und was passiert, wenn sie einer nicht mehr besteht?


    Hallo Annette,

    bei uns

    zu 1: Ja.

    zu 2: der gleiche Arbeitsmediziner der auch unsere AGT untersucht.
    PIMA Arbeits - und Umweltmedizin GmbH
    Anna - Birle Strasse 1
    55252 Mainz - Kastel
    Telefon: 06134 - 72610
    Telefax: 06134 - 3839
    E-Mail: info@pima.de

    zu 3: schimpft sich bei uns Allgemeine Feuerwehr Tauglichkeit,

    zu 4: Nein

    zu 5: siehe bei zu 4 :-)

    zu 6: ja, und bei nichtbestehen wird gemeinsam eine Lösung gesucht, woran es liegt, und ggf. Unterstützung angeboten, um wieder "Feuerwehr-Tauglich" zu werden

    Grüße aus der Nahe

    Gerald


    Alles was ich hier schreibe, ist weder die Meinung meines Arbeitgebers, noch die meiner Feuerwehr und schon garnicht die meiner Frau, sondern meine EIGENE Meinung, frei nach meinem Motto "Mir doch Egal"

    Gefundene Rehchtchraipveller dürfen gerne behalten werden :-)

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg713090
    Datum04.02.2012 00:2021828 x gelesen
    Geschrieben von Holger S.es ist aber doch im Freiwilligen Feuerwehrwesen keine Pflicht AGT zu sein.

    Nein. Ist es nicht. Aber von jemandem der neu in die Wehr eintritt erwarte ich so viel Gesundheit, dass er es kann. Weniger wird es mit dem Alter von alleine...
    Und wer im Alter von 18 schon solche Probleme hat dass er an der G26.3 scheitert...

    Geschrieben von Holger S.Ich kann auch ohne AGT ein guter und wichtiger Feuerwehrangehöriger sein.


    Klar. Irgend was findet sich immer. Aber diese Jobs brauche ich noch für die Kollegen, die mit 40+ kürzer treten wollen/ müssen. Wenn ich die schon mit 18jährigen besetze, die zu fett/ zu faul sind...


    Geschrieben von Holger S.Auch einer der kein AGT ist, kann in der technischen Hilfe, oder in der FEZ eine feste Größe sein.

    s.o. Das kommt mit dem Alter von alleine. Und wie gesagt. Wer die G26.3 mit 18 nicht packt der hat so elementare gesundheitliche Probleme, das schlägt dann auch in anderen Bereichen durch.

    Und ich erinnere an das Gejammere hier im Parallelthread mit dem Bänderriß. Und auch beim Herzinfarkt hilft es keinem, wenn man beim Aufbau WV lange Wege kollabiert ist...


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau

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    AutorAnne8tte8 S.8, Griesheim / Hessen713091
    Datum04.02.2012 00:3121824 x gelesen
    Danke für den Link, das Blatt ist mir bekannt. Vielleicht habe ich nicht mit den richtigen Stichworten gesucht, aber welche Leistungen müssen bei der G 26.1 genau erbracht werden? Über google habe ich herausgefunden, was überprüft werden soll, aber nicht, mit welchen Werten man besteht.


    Es ist schon alles gesagt worden. Nur noch nicht von jedem...

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    AutorAnne8tte8 S.8, Griesheim / Hessen713092
    Datum04.02.2012 00:3321755 x gelesen
    Geschrieben von Stefan J.landesrechtlichen Bestimmungen.

    Genau diese sind das Problem. Soweit ich mich jetzt informiert habe, gibt es die für Hessen nicht.

    Geschrieben von Stefan J.Bei Zweifeln am Gesundheits-
    zustand soll ein mit den Aufgaben der Feuerwehr vertrauter Arzt den
    Feuerwehrangehörigen untersuchen.


    Auch dieser wird nachfragen, nach welchen Kriterien er untersuchen soll.


    Es ist schon alles gesagt worden. Nur noch nicht von jedem...

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    AutorGunn8ar 8K., Wüstenrot / BW713093
    Datum04.02.2012 00:4021704 x gelesen
    Im THW Voraussetzung zur Grundausbildung G26,1 wird vom Arbeitsmedizinischen Dienst durchgeführt und vom THW bezahlt


    Wer will und tauglich ist kann nach der Grundausbildubng Atemschutzgeräteträger werden.
    Vorausetzung G26.3 , wird vom THW bezahlt

    Voraussetzung für die Aufnahme in die Expertendatenbank für Auslandseinsätze G25 Tropentauglichkeitsuntersuchung plus eine Menge Impfungen

    Ab 2014 muss jeder Helfer seine Grundimpfungen plus Hepatitis A und B nachweisen. Verweigert er die Impfung kann er innerhalb des Technischen Zuges nicht mehr eingesetzt werden. Maximal noch Verwendung im OV Stab

    Gunnar


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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen713094
    Datum04.02.2012 00:5621622 x gelesen
    Geschrieben von Gunnar K.Voraussetzung für die Aufnahme in die Expertendatenbank für Auslandseinsätze G25 Tropentauglichkeitsuntersuchung (...)

    Ist die G35. ;-)


    Geschrieben von Gunnar K. (...) plus eine Menge Impfungen

    Gelbfieber, Tollwut, jap. Enzephalitis, Typhus, Hep A/B, Meningokokken, FSME, ... ja, da kommt einiges zusammen. Ist auch kein günstiger Spaß.

    MkG
    Marc


    Mein StatusArtikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen713100
    Datum04.02.2012 08:3322144 x gelesen
    Geschrieben von Jens C.und folglich aus der Feuerwehr ausscheidet.

    Da habe ich nach der jüngsten Rechtssprechung "leichte" rechtliche Bedenken..


    Gruß

    A.

    Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen713101
    Datum04.02.2012 08:5721839 x gelesen
    Geschrieben von Andreas B.Da habe ich nach der jüngsten Rechtssprechung "leichte" rechtliche Bedenken..

    Interessant dabei (neben dem Beschluß) auch das vom Kläger Vorgetragene:

    Er trägt vor: Die Forderung des Beklagten, er der Kläger solle sich einer feuerwehrärztlichen Untersuchung unterziehen, entbehre jeglicher Rechtsgrundlage. Der Kläger ist der Ansicht, dass der Gesetzgeber, wenn er entsprechende Reihenuntersuchungen für notwendig erachtet hätte, diese ausdrücklich normiert hätte. Dies sei jedoch unterblieben. Möglicherweise habe der Gesetzgeber hierbei im Blick gehabt, dass bei routinemäßiger Kontrolle eine erhebliche Ausfallquote zu verzeichnen wäre, die insbesondere in ländlichen Gebieten mit ausschließlich freiwilligen Feuerwehren den Brandschutz hätte gefährden können.


    Teile seiner Argumentation sind nicht von der Hand zu weisen.


    Zudem fehle es an einer geeigneten, an den Anforderungen ausgerichteten Untersuchung. Es existiere kein wissenschaftlich evidentes Untersuchungsmuster für die vom Beklagten gewünschte Zielsetzung einer allgemeinen präventiven Untersuchung von Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr.

    Und genau da ist schon seit langem das Problem. Nur möchte da keiner wirklich dran gehen (s.o.). Fragt sich nur wie der Gesetzgeber sowie die Unfallversicherer reagieren, falls man wirklich mal eine entsprechende Studie macht und ein entsprechendes Untersuchungsmuster vorstellt.

    MkG
    Marc


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    (2) ...

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    AutorManu8el 8S., Dortmund / NRW713113
    Datum04.02.2012 12:3821406 x gelesen
    Geschrieben von Gunnar K.Ab 2014 muss jeder Helfer seine Grundimpfungen plus Hepatitis A und B nachweisen. Verweigert er die Impfung kann er innerhalb des Technischen Zuges nicht mehr eingesetzt werden.

    Das ist grundsätzlich sehr löblich!
    Gerade wo eine durchgängige Impfung von Fw-Personal gegen HepA und HepB leider die Ausnahme ist.
    Es gibt sogar Rettungsdienstbereiche, die nur gegen Hepatitis B impfen lassen! (Obwohl die SIKo HepA+B für notwendig hält).

    Kurz zu etwas spannendem:
    Gibt es bei euch schon Regelungen zu sogenannten "non-Respondern", also Personen die nach Impfung keinen Titter-Anstieg zeigen?

    Die Fälle sind selten, aber nicht so selten dass es im THW keine geben wird.
    Da macht es Sinn, sich vorher mit diesem Thema zu beschäftigen.


    Grüße

    Manuel


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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW713118
    Datum04.02.2012 13:3221615 x gelesen
    Mahlzeit.

    Geschrieben von Andreas B.Da habe ich nach der jüngsten Rechtssprechung "leichte" rechtliche Bedenken..

    Spannende Sache.

    Aber sehr schwierig zu lesen, für den nicht-Juristen.

    Ich versuche mal, da etwas herauszulesen:

    - Es gibt keine Rechtsgrundlage für eine regelmäßige Untersuchungspflicht der nicht-Atemschutzträger
    - es gibt keine Rechtsgrundlage für die Freistellung vom Einsatzdienst bei "fehlender" Untersuchung, wenn vorher keine Zweifel bestanden
    - noch einige Dinge zur Definition von "Verwaltungsackt", "Befristung" usw.

    Bleiben für mich die Fragen:

    Dürfen ausser für die Atemschutzgeräteträger überhaupt weitere Untersuchungen zwingend angeordnet werden?

    Ich denke da z.B. an Tätigkeiten mit Infektionsgefahr (mindestens für die im RD tätigen Kräfte), Höhenarbeiten (Höhenretter, Absturzsicherung), Fahr- und Steuerungstätigkeiten (Kraftfahrer), Überdruck (Taucher), Bildschirmtauglichkeit, ...

    Wie dokumentiert man Eignungszweifel so, dass sie hinterher im Zweifelsfall auch gerichtsfest sind?
    (und wenn Eignungszweifel bestehen: Wer untersucht dann nach welchem Grundsatz?!)

    und, ähm: unter welche Ausnahmeregelung fällt die Sache, dass trotz Bürokratieabbaugesetz im Jahr 2008 noch ein Widerspruchsverfahren durchgeführt wurde? (IIRC wurde das doch von 2007 bis dieses Jahr Oktober ausgesetzt?)

    gruß,
    Henning


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    AutorLudg8er 8F., Melle / Niedersachsen713120
    Datum04.02.2012 13:4021373 x gelesen
    Siehe PN per Email.


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    AutorJens8 C.8, Remscheid / NRW713130
    Datum04.02.2012 16:2921624 x gelesen
    Also erstmal vorweg: Ein Ausschluß ist noch nicht vorgekommen, stand aber im Raum wegen einer fehlenden Atemschutztauglichkeit.

    Der Fall wäre aber anders gelagert. Bei uns würde es darum gehen, dass jemand, der nicht atemschutztauglich ist, den notwendigen Grundlehrgang (TM 2) nicht ableisten könnte. Er würde also seiner Pflicht zur Ausbildung nicht nachkommen. Nach bestandener Grundausbildung ist es egal, ob ein FM(SB) weiterhin AGT bleibt, oder aus irgendwelchen medizinischen oder persönlichen Gründen nicht mehr kann. Dann bleibt er selbstverständlich im Dienst und macht halt was anderes. Das Problem ist halt, dass man ohne Atemschutz die Grundausbildung nicht schaffen kann.

    Gruß,

    Jens


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    AutorWolf8gan8g K8., Niddatal / Hessen713134
    Datum04.02.2012 17:4321303 x gelesen
    Hallo Anette,

    gemäß § 10 Abs 5, des HBKG müssen angehörige der Freiwilliegn Feuerwehren geistig und körperlich in der Lage sein den Dienst in der Feuerwehr zu leisten.

    Da ich selbst weder Arzt bin, noch über eine geeignet medizinische Ausbildung verfüge, lasse ich jeden Anwärter für die Einsatzabteilung zunächst von einem Arbeitsmediziner nach G25 & G26 untersuchen.

    Das Ganze zu meiner und zur Sicherheit des Feuerwehranwärters.

    Gruß

    Wolfgang


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    AutorAlex8and8er 8H., Bürstadt / Hessen713135
    Datum04.02.2012 17:5121377 x gelesen
    Bei uns wird nur eine körperliche Eigung nach G26.3 gefordert. Diese wird von einem von der FF bestimmten Arzt durchgeführt (nicht sonderlich schwer einen zu finden, weil es nur einen in der Stadt gibt).
    Die persönliche/geistige Eignung wird während einer Probezeit in der Einsatzabteilung festgestellt. Also ob man mit dem Leuten gut kann, bzw. der Corpsgeist nicht gestört wird.


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    AutorStef8an 8S., Birlenbach / Rheinland-Pfalz713137
    Datum04.02.2012 17:5621222 x gelesen
    Geschrieben von Annette S.Genau diese sind das Problem. Soweit ich mich jetzt informiert habe, gibt es die für Hessen nicht.
    Für RLP sind mir auch keine bekannt, genau deshalb hätte mich das interessiert, ob es das auch für andere Länder, außer dem Beispiel Hamburg, gibt.
    Scheint wohl nicht der Fall zu sein.

    Geschrieben von Annette S.Auch dieser wird nachfragen, nach welchen Kriterien er untersuchen soll. Bei uns ist diese Untersuchung ein Attest vom Hausarzt


    "In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen713139
    Datum04.02.2012 18:2721330 x gelesen
    Geschrieben von Alexander H.Die persönliche/geistige Eignung wird während einer Probezeit in der Einsatzabteilung festgestellt. Also ob man mit dem Leuten gut kann, bzw. der Corpsgeist nicht gestört wird.

    Da hast du irgendwas mit den Begrifflichkeiten durcheinandergebracht.

    MkG
    Marc


    "Mehr als 130 Jahre Problemlösung haben nicht das Problem gelöst, sondern eine Institution geschaffen, die inzwischen selbst ein Problem ist. Dieses Dilemma kann so wenig aus sich gelöst werden, wie sich ein Hammer hämmern kann." (Prof. Dr. W.R. Dombrowski)

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg713142
    Datum04.02.2012 18:5821486 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Jens C.Das Problem ist halt, dass man ohne Atemschutz die Grundausbildung nicht schaffen kann.

    über diese Aussage bin ich aber jetzt irritiert. Nach meinem Wissenstand ist wird beim TM1 und TM2 ( = Grundausbildung) kein Atemschutzlehrgang vorausgesetzt.


    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg713143
    Datum04.02.2012 19:0921444 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.über diese Aussage bin ich aber jetzt irritiert. Nach meinem Wissenstand ist wird beim TM1 und TM2 ( = Grundausbildung) kein Atemschutzlehrgang vorausgesetzt.

    Das kann ja abweichend vom Standard nach oben ein Bundesland oder auch ein Landkreis oder sogar eine Wehr für sich als Anforderung definieren.


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg713144
    Datum04.02.2012 19:1221389 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Christian F.Das kann ja abweichend vom Standard nach oben ein Bundesland oder auch ein Landkreis oder sogar eine Wehr für sich als Anforderung definieren.

    Schon klar. Eine Gemeinde kann ja auch festlegen das ab sofort nur noch Linkshänder in die Feuerwehr aufgenommen werden.

    Die Frage ist ob das dann auch rechtlich Bestand hat.

    Analog zu dem weiter oben angeführten Urteil wäre es dann sicherlich interessant das Aufnahmekriterium G26.3 mal rechtlich prüfen zu lassen.


    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen713145
    Datum04.02.2012 19:1521292 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.Analog zu dem weiter oben angeführten Urteil wäre es dann sicherlich interessant das Aufnahmekriterium G26.3 mal rechtlich prüfen zu lassen.

    Auch interessant die Frage inwieweit man die Pflicht zur ärztlichen Untersuchung etc. in der kommunalen Satzung festlegen kann.

    MkG
    Marc


    Mein StatusArtikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorFran8k E8., Viskafors / Västra Götaland713146
    Datum04.02.2012 19:1921652 x gelesen
    Danke für den Link und damit besten Beitrag in diesem Thread.

    Man könnte sich also weitere Diskussion sparen, da bereits richterlich (allerdings nicht höchstrichterlich) festgestellt (und entschieden) wurde, dass es keine Untersuchung gibt, mit der man umfassend eine Feuerwehrtauglichkeit feststellen könnte.


    Der für mich schönste Beruf der Welt hat wieder Perspektiven.

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen713147
    Datum04.02.2012 19:2221397 x gelesen
    Geschrieben von Frank E.Man könnte sich also weitere Diskussion sparen, da bereits richterlich (allerdings nicht höchstrichterlich) festgestellt (und entschieden) wurde, dass es keine Untersuchung gibt, mit der man umfassend eine Feuerwehrtauglichkeit feststellen könnte.

    Zumindest in NRW nicht. ;-)

    MkG
    Marc


    Mein StatusArtikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorAdol8f H8., Rosenheim / Bayern713148
    Datum04.02.2012 19:4621542 x gelesen
    Allerdings spricht das BayFwG davon, dass der Kommandant vor einer Aufnahme in den Feuerwehrdienst ein ärztliches Gutachten verlangen kann. Ebenso kann er ein solches verlangen, wenn er Zweifel an der Diensttauglichkeit eines bereits aktiven FA hat.
    Aber auch hier fehlt der Verweis, wie ein solches Gutachten auszusehen hat.
    Auf jeden Fall wird hier die Gesetzesgrundlage geliefert, die dem obigen Urteil widerspricht.


    Audiatur et altera pars.

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW713158
    Datum04.02.2012 23:1821346 x gelesen
    Mahlzeit.

    Geschrieben von Adolf H.Allerdings spricht das BayFwG davon, dass der Kommandant vor einer Aufnahme in den Feuerwehrdienst ein ärztliches Gutachten verlangen kann.

    Das geht hier auch, und das hat im fraglichen Fall auch vorgelegen.

    Geschrieben von Adolf H. Ebenso kann er ein solches verlangen, wenn er Zweifel an der Diensttauglichkeit eines bereits aktiven FA hat.

    Ob das hier zulässig ist wurde erst garnicht entschieden, weil eben keine konkreten Zweifel bestanden hatten.

    Geschrieben von Adolf H.Auf jeden Fall wird hier die Gesetzesgrundlage geliefert, die dem obigen Urteil widerspricht.

    Nein, da besteht absolut kein Widerspruch.

    Gruß,
    Henning


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    AutorFran8k E8., Viskafors / Västra Götaland713162
    Datum04.02.2012 23:2921464 x gelesen
    Servus Adolf,

    also der Henning hat das schon richtig erkannt: Natürlich kann in Bayern der Kommandant so ein Gutachten verlangen. Der Punkt ist jedoch, dass auch in Bayern kein Arzt allumfassend die Feuerwehrtauglichkeit in einem Gutachten feststellen kann. Da ist der Hase begraben.
    Letztlich müsste das bayer. Feuerwehrgesetz bestimmte Voraussetzungen definieren (z.B. läuft 100m in xy sek), die dann ärztlich überprüft werden. Dann wäre wohl Rechtssicherheit geschaffen.
    Könnte aber auch bedeuten, dass in Mittelfranken auf einen Schlag nur noch 20% der Kameraden tauglich sind.


    Der für mich schönste Beruf der Welt hat wieder Perspektiven.

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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY713165
    Datum05.02.2012 08:2221242 x gelesen
    Servus,

    Geschrieben von Frank E.Könnte aber auch bedeuten, dass in Mittelfranken auf einen Schlag nur noch 20% der Kameraden tauglich sind.

    nicht nur in Mittelfranken.;-)


    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

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    AutorDavi8d J8., Kaiserstuhl / Aargau - CH713231
    Datum05.02.2012 22:5822295 x gelesen
    Geschrieben von Henning K.also nur, damit ich das richtig verstehe:

    Ich fülle das erste Formular aus, kreuze bei "sind Sie gesund?", "treiben Sie Sport?" und "Leisten Sie Zivilschutzdienst?" ein "ja" an und bei allen anderen Fragen "nein", schreibe noch "180cm" und "75kg" hin und schicke den Bogen zum Arzt. (*)


    Ja

    Geschrieben von Henning K.Wenn der keine Zweifel hat, schickt er die Tauglichkeitsbescheinigung zurück.

    Ja

    Wenn er Bedenken hat, wird der "Anwärter" zur Untersuchung eingeladen.
    Das gilt generell für alle Feuerwehrleute bei ihrem Eintritt. Für AGT gelten andere Regeln.

    Geschrieben von Henning K.So möchte ich bei diesem Wetter auch arbeiten:
    "Bremst Ihr Auto stark und gleichmäßig? Läuft der Motor rund? Geht die Beleuchtung? Kein Rost? Alle Gelenke fest?"
    und dann Bericht und Plakette auf dem Postweg zurück :-))


    Macht die deutsche FW ja auch, oder warum wird hier nach einem entsprechenden Vorgehen gefragt? IMO gibt es kein bundeseinheitliche Regelung für feststellung der körperlichen tauglichkeit von Feuerwehrleuten...


    Gruss aus der Schweiz

    - ohne Vorbaupumpen
    - dafür mit viel Wasser auf den Fzg.

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    AutorDavi8d J8., Kaiserstuhl / Aargau - CH713232
    Datum05.02.2012 23:0521746 x gelesen
    Ergänzung:

    Es gibt keine gesetzliche Grundlage dafür, in unseren Gesetzen steht genau das gleiche wie in D. "bla bla körperliche und geistige Eignung, bla bla.."

    Diese Regelung wird von der Hilfskasse[1] des schweizerischen Feuerwehrverbandes (SFV) gefordert.

    Geschrieben von David J.Geschrieben von Henning K."So möchte ich bei diesem Wetter auch arbeiten:
    "Bremst Ihr Auto stark und gleichmäßig? Läuft der Motor rund? Geht die Beleuchtung? Kein Rost? Alle Gelenke fest?"
    und dann Bericht und Plakette auf dem Postweg zurück :-))
    "


    In der Schweiz mutet man dem Bürger einiges an Eigenverantwortung zu. Wer falsche Angaben macht, schadet sich selbst.


    [1] Soll bei Unfällen, Todesfall oder Invalidität im Feuerwehrdienst allfällige Versicherungslücken schliessen und finanzielle Unterstützung an Hinterbliebene leisten.


    Gruss aus der Schweiz

    - ohne Vorbaupumpen
    - dafür mit viel Wasser auf den Fzg.

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW713233
    Datum05.02.2012 23:0521968 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von David J.Macht die deutsche FW ja auch, oder warum wird hier nach einem entsprechenden Vorgehen gefragt?

    Nein, das läuft hier etwas anders:

    Entweder man verzichtet auf ein ärztliches Gutachten.

    Oder man verlangt eins, aber dann muss der Arzt den Bewerber auch tatsächlich sehen (und untersuchen).

    Gruß,
    Henning


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    AutorDavi8d J8., Kaiserstuhl / Aargau - CH713234
    Datum05.02.2012 23:0921751 x gelesen
    Geschrieben von Henning K.Oder man verlangt eins, aber dann muss der Arzt den Bewerber auch tatsächlich sehen (und untersuchen).

    Das können/möchten sich die meisten Kommunen in D aber nicht leisten. In der Schweiz auch nicht, aber unsere Lösung gefällt mir besser :-)

    Ich habe damit auch im Beruf gute Erfahrungen gemacht. In der Regel passen diese Fernanamnesen zusammen mit dem optischen Eindruck, den der Anwärter macht.


    Gruss aus der Schweiz

    - ohne Vorbaupumpen
    - dafür mit viel Wasser auf den Fzg.

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    AutorOliv8er 8S., Dietzenbach / Hessen713235
    Datum05.02.2012 23:2921651 x gelesen
    Hallo Anette!

    Bei uns folgendes:

    1. Ja
    2. Arbeitsmedizinischer Dienst
    3. G 25 (Untersuchung von: Herz/Kreislauf, Nervensystem, Psyche, Einnahme von Medikamenten, Ausschluss von Suchterkrankungen, Seh- und Hörvermögen, Laborwerte (Urin-, evtl. Blutuntersuchung))
    4. nein
    5. n.n.
    6. Ja, wenn nicht wieder erlangt, dann kein Übungs- und Einsatzdienst.

    Ich würde diese Untersuchung auf jeden Fall empfehlen, da nur so eine allgemeine Feuerwehrtauglichkeit überprüft werden kann. Leider gibt es dafür keine gesetzliche Regelung, dass kann jede Feuerwehr für sich aber auch selber bestimmen.

    Gruß Oliver!


    << Melden macht frei und belastet andere! >>

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    AutorAndr8eas8 B.8, Haan / Rhld / NRW713236
    Datum05.02.2012 23:4021796 x gelesen
    Mal abgesehen davon welches Land z.Z. mit welchem System arbeitet.

    Es fehlt schlicht und ergreifend eine allgemeingültige Vorgabe nach welchen Grundsätzen die Tauglichkeit für den Feuerwehrdienst festgestellt wird.
    Mit der G26.3 als Aufnahmeuntersuchung in die aktive Wehr habe ich überhaupt kein Problem, da dem zukünftigen FA allen Wege und Laufbahnen aus gesundheitlicher Sicht Nichts entgegen steht, wenn sich der körperliche Zustand nicht verschlechtert in naher Zukunft.
    Problematisch ist aber die nicht geregelte Untersuchung für bereits im Dienst befindliche Feuerwehrangehörige.
    Dort eine G26.3-Untersuchung als Feststellung der Alarmdiesttauglichkeit anzusetzen ist einfach unrealistisch, vorallem bei älteren Kollegen. Gerade für Zug- und Verbandsführer ist die Feststellung der Tauglichkeit nach Untersuchungsgrundsätzen für Atemschutzgeräteträger ungeeignet, je höher die Führungsaubildung gediehen ist desto mehr verschiebt sich die sogenannte "körperliche und geistige Eignung" Richtung geistig.


    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Andreas

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    AutorThor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg713250
    Datum06.02.2012 08:1521390 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Alexander H.Die persönliche/geistige Eignung wird während einer Probezeit in der Einsatzabteilung festgestellt. Also ob man mit dem Leuten gut kann, bzw. der Corpsgeist nicht gestört wird.

    Das klingt ja mal interesant!?
    Was heisst das? Wann wird der "Corpsgeist" gestört?
    - Wenn man nach der Übung nicht einen mitsäuft?
    - Wenn man eine eigene Meinung hat und die auch kundtut?
    - Wenn man die Einsatzabteilung zum Einstnd nicht zum grillen zu sich einlädt?
    - Wenn man der falschen politischen Partei/ Überzeugung angehört?
    - ...

    Es gibt Leute mit denen ich in der FW überhaupt nicht gut kann. Ich bin aber professionel genug, dass ich vernünftig mit denen zusammen arbeite.

    Gruss Thorsten


    Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

    'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)

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    AutorFran8k B8., Sydower Fließ / Brandenburg713264
    Datum06.02.2012 10:0121321 x gelesen
    Hallo,

    bei uns wird jeder, am Anfang, dann jedes dritte Jahr und ab 50 Lebensjahren dann jedes Jahr nach den Grundsätzen G 25 (Fahrtauglichkeit), G 26 (Atemschutztauglichkeit aller Schweregrade) und G 41 (Höhentauglichkeit) untersucht. Das gibt keinen Aufschluss über die psychische Einsatzfähigkeit, aber immerhin kann die Wehrführung und der/die jeweilige Kamerad/in an Hand der Ergebnisse (z.B. 26.1 , 26.2 oder 26.3) erkennen was möglich ist. Dabei wird darauf vertraut, dass die jeweilige Einsatzkraft sich an die Vorgaben hält und der Einsatzleiter es im Hinterkopf hat. Das klappt allerdings nur in einem kleinen Standort mit einer übersichtlichen Anzahl an Mitwirkenden. Bei uns klappt es. Wenn jemand für einen Tätigkeitsbereich nicht mehr fit ist, dann darf es sich drei Jahre später erneut untersuchen lassen und hatte ja bis dahin auch die Möglichkeit die Gesundheit zu verbessern. In unserer kleinen Dorffeuerwehr gibt es auch Dienstsport, allerdings muss man wissen, dass der Wehrführer Sportlehrer an einer Schule ist.

    Zur psychischen Eignung: Ich erinnere mich an meine Einstellungsuntersuchung zum Rettungsdienst im Zivildienst, der Aufgabenträger (damals der Landkreis) hat trotz Musterung eine eigene Untersuchung vom Arbeitsmediziner durchführen lassen. Im Verlaufe dieser Untersuchung kamen dann auch Fragen, ob man schon einmal einen Toten oder einen Unfall gesehen habe, wie man dazu stünde, ob man sich vorstellen kann größere Mengen Blut zu sehen usw. Ob diese Fragen wirklich Sinn machen ?? Auch musste ich zur RettSan-Prüfung ein ärztliches Attest, mit dem die physische wie auch psychische Eignung bestätigt wurde vorlegen. Auch dieses basierte auf einem Gespräch mit einem Notarzt.

    Vielleicht kann man, wenn man denn möchte, jemanden aus der Wehrführung oder einen nahestehenden Arzt (der über die Tätigkeit der Feuerwehr im Bilde ist) ein solches Gespräch führen lassen, ggf. mit definiertem Fragenkatalog (da sammelt das Forum bestimmt gerne mit) und dann hat man zumindest einen Anhaltspunkt.

    Ich hoffe auch mein kleiner Beitrag konnte Dir helfen.
    Frank


    Das ist meine Meinung, die kann jeder wissen, braucht aber niemand teilen. Und es liegt mir fern jemanden zu verletzen.

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP713295
    Datum06.02.2012 17:4221030 x gelesen
    Geschrieben von Thorsten H. Was heisst das? Wann wird der "Corpsgeist" gestört?
    - Wenn man nach der Übung nicht einen mitsäuft?
    - Wenn man eine eigene Meinung hat und die auch kundtut?
    - Wenn man die Einsatzabteilung zum Einstnd nicht zum grillen zu sich einlädt?
    - Wenn man der falschen politischen Partei/ Überzeugung angehört?
    - ...
    Die Aufzählung unter "..." solltest du vielleicht mal fortsetzen, möglicherweise kommt dann noch was vernünftiges zum Vorschein, was in die Vorurteilsschublade nicht reingepasst hätte.


    Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte.
    ...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke)

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    AutorAlex8and8er 8H., Bürstadt / Hessen713312
    Datum06.02.2012 21:5520902 x gelesen
    Danke schön!
    Jetzt weiß ich auch wieder, warum ich hier bisher immer nur stiller Mitleser war.
    Es gibt immer Leute die aufgrund Ihrer Charakterzüge wenig geeignet sind in einer Feuerwehr Dienst zu tun.
    Welche diese sind muss die Feuerwehr selbst raus finden. Wer zum Beispiel nicht in der Lage ist die Befehle seiner vorgesetzten Gruppen/Zugführern nach zu kommen, ohne jedesmal 5 Minuten drüber diskutieren zu müssen zum Beispiel.

    Ich denke mir, da fallen jedem Gründe ein. Die Tatsache, dass sich nicht jeder mit jedem gleich gut verträgt habe ich naiver Weise hier in diesem Forum vorrausgesetzt.
    Ich entschuldige mich hierfür in aller Form und ziehe meinen Hut vor allen professionellen Kameraden.


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    AutorThor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg713339
    Datum07.02.2012 07:4621219 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Sebastian K.Die Aufzählung unter "..." solltest du vielleicht mal fortsetzen, möglicherweise kommt dann noch was vernünftiges zum Vorschein, was in die Vorurteilsschublade nicht reingepasst hätte.

    Tut mir leid, mir wird da nichts passendes einfallen, da der "Corpsgeist" (nicht nur bei der Feuerwehr) gerne benutzt wird, um Kritik zu unterdrücken, Probleme aus der Öffentlichkeit heraus zu halten und denen die am lautesten schreien die "Macht" zu erhalten. Sicher ist das nicht das was das Wort "Corpsgeist" eingentlich bedeutet.
    Ich halte mich da eher an die Grundsätze der Demokratie, dass jeder seine Meinung ungefragt sagen darf.
    Das hat nichts damit zu tun, dass im Einsatz nicht diskutiert werden sollte.

    Gruss Thorsten


    Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

    'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)

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    AutorThor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg713340
    Datum07.02.2012 07:5621452 x gelesen
    Hallo zusammen,

    Geschrieben von Alexander H.Es gibt immer Leute die aufgrund Ihrer Charakterzüge wenig geeignet sind in einer Feuerwehr Dienst zu tun.
    Welche diese sind muss die Feuerwehr selbst raus finden. Wer zum Beispiel nicht in der Lage ist die Befehle seiner vorgesetzten Gruppen/Zugführern nach zu kommen, ohne jedesmal 5 Minuten drüber diskutieren zu müssen zum Beispiel.


    Das manche Personen für den Dienst in der Feuerwehr weniger gut oder gar nicht geeignet sind, dem möchte ich nicht wiedersprechen. Dass im Einsatz Befehle ohne Diskussion auszuführen sind ist auch klar. Wobei es hier wie beim Soldaten ist: es muss nicht jeder Befehl bedingungslos ausgeführt werden.
    Aber wir sollten in der Feuerwehr trotzdem mündige Bürger mit einer eigenen Meinung haben. Und dem wiederspricht nun mal ein "Corpsgeist" wie er meist gelebt wird.

    Mir fehlt eine Definition, was die Leute hier im Forum unter "Corpsgeist" verstehen und warum jemand charakterlich für die Feuerwehr ungeeigent sein soll. Ich weiss nur, dass es im Real Life (jenseits der akademischen Diskussion über die Begriffsbedeutung) hier Auswüchse gibt, die die demokratischen Grudnsätze in Frage stellen.

    Gruss Thorsten


    Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

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    AutorAlex8and8er 8H., Bürstadt / Hessen713401
    Datum07.02.2012 18:0820583 x gelesen
    Du hast natürlich vollkommen recht.
    Aufgrund der Zusammensetzung in der Feuerwehr durch unterschiedliche Personenkreise, Berufe und Erfahrungen kommt es immer zu solchen diskussionen. Ich begrüße das auch. Leute die keinen ich nenne es jetzt mal "Stallgeruch" mitbringen sind dabei natürlich in meinen Augen gerne gesehen. Sie bringen neue Ideen und andere Sichtweisen.
    Das Wort Corpsgeist hier zu benutzen ohne zu erklären was ich genau damit meine, war definitiv falsch aufgrund der unterschiedlichen Interpretation.
    Lassen wir es einfach dabei, dass es nunmal jede Wehr selbst entscheiden muss ob jemand in die Mannschaft passt oder nicht.
    Grundlos wird mit Sicherheit niemand als ungeeignet befunden (Wobei es ja überall schwarze Schafe geben soll).
    Ich setze hier jetzt mal einfach voraus das alles rechtens abläuft.

    Gruß
    Alex


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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW713422
    Datum07.02.2012 21:4720510 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Alexander H.Lassen wir es einfach dabei, dass es nunmal jede Wehr selbst entscheiden muss ob jemand in die Mannschaft passt oder nicht.
    Grundlos wird mit Sicherheit niemand als ungeeignet befunden (Wobei es ja überall schwarze Schafe geben soll).
    Ich setze hier jetzt mal einfach voraus das alles rechtens abläuft.


    So einfach ist es je nach Bundesland nicht.

    Hier in NRW z.B. muss der Leiter der Feuerwehr über die Aufnahme entscheiden. Eine Ablehnung muss sachlich begründet sein und ist im Zweifelsfall auch gerichtlich überprüfbar (ich würde zwar nicht in einer FF-Einheit mitwirken wollen, in die ich mich gegen deren Willen "hineingeklagt" habe, aber andere sehen das ggf. anders...).

    Eine Probezeit gibt es hier nicht, eine Entlassung ohne Wunsch des Betroffenen kann nur bei besondes schweren Dienstvergehen ausgesprochen werden...

    Gruß,
    Henning


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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg768677
    Datum28.07.2013 09:0917196 x gelesen
    Guten Tag

    die HFUK Nord hat zur Thematik eine Entscheidungshilfe herausgegeben:

    -> HFUK Nord " Gesundheitliche Eignung und Funktion in der Feuerwehr "


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern768681
    Datum28.07.2013 11:0916933 x gelesen
    Interessant darin finde ich den Aspekt:

    Funktionen in der Feuerwehr werden aufgesplittet

    Die Entscheidungshilfe verfolgt den Ansatz, die Funktionen innerhalb der Feuerwehr weit aufzusplitten, was dazu führt, dass Feuerwehrangehörige mit gesundheitlichen Einschränkungen spezialisierte Funktionen im Ausbildungs-, Einsatz- und Logistikbereich innerhalb der Feuerwehr wahrnehmen können.


    Grüße
    Magnus

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg782238
    Datum31.01.2014 11:1816121 x gelesen
    Guten Tag

    Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat ein neues Informationsblatt für Eignungsuntersuchungen bei der Feuerwehr veröffentlicht.

    -> " Infoblatt der DGUV zur Eignungsuntersuchungen "


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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     03.02.2012 10:09 Anne7tte7 S.7, Griesheim
     03.02.2012 10:22 Davi7d J7., Kaiserstuhl
     03.02.2012 20:12 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     03.02.2012 20:26 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Troisdorf
     03.02.2012 21:41 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     05.02.2012 22:58 Davi7d J7., Kaiserstuhl
     05.02.2012 23:05 Davi7d J7., Kaiserstuhl
     05.02.2012 23:05 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     05.02.2012 23:09 Davi7d J7., Kaiserstuhl
     05.02.2012 23:40 ., Haan / Rhld
     03.02.2012 10:29 Jens7 C.7, Remscheid
     03.02.2012 11:13 Holg7er 7S., Dierdorf
     03.02.2012 12:50 Jens7 C.7, Remscheid
     04.02.2012 08:33 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
     04.02.2012 08:57 ., Bad Hersfeld
     04.02.2012 13:32 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     04.02.2012 16:29 Jens7 C.7, Remscheid
     04.02.2012 18:58 Jürg7en 7M., Weinstadt
     04.02.2012 19:09 Chri7sti7an 7F., Wernau
     04.02.2012 19:12 Jürg7en 7M., Weinstadt
     04.02.2012 19:15 ., Bad Hersfeld
     04.02.2012 19:19 ., Viskafors
     04.02.2012 19:22 ., Bad Hersfeld
     04.02.2012 19:46 Adol7f H7., Rosenheim
     04.02.2012 23:18 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     04.02.2012 23:29 ., Viskafors
     05.02.2012 08:22 Anto7n K7., Mühlhausen
     04.02.2012 00:20 Chri7sti7an 7F., Wernau
     03.02.2012 12:04 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     03.02.2012 10:57 ., Dinslaken
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     03.02.2012 12:27 Thor7ste7n B7., Schwetzingen
     03.02.2012 12:43 Jens7 C.7, Remscheid
     03.02.2012 13:35 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Troisdorf
     03.02.2012 12:58 Anne7tte7 S.7, Griesheim
     03.02.2012 13:09 Hinn7erk7 P.7, Göttingen
     04.02.2012 00:31 Anne7tte7 S.7, Griesheim
     04.02.2012 13:40 Ludg7er 7F., Melle
     03.02.2012 11:02 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
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     04.02.2012 00:33 Anne7tte7 S.7, Griesheim
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     04.02.2012 00:40 ., Wüstenrot
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     04.02.2012 17:43 Wolf7gan7g K7., Niddatal
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     06.02.2012 08:15 Thor7ste7n B7., Schwetzingen
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     07.02.2012 07:56 Thor7ste7n B7., Schwetzingen
     07.02.2012 18:08 Alex7and7er 7H., Bürstadt
     07.02.2012 21:47 Henn7ing7 K.7, Dortmund
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