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Thema | Welche Rechtswirkung haben FwDV | 8 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Thom8as 8S., Erfurt / Thüringen | 715130 | |||
Datum | 21.02.2012 18:51 | 5145 x gelesen | |||
Hallo, da ich mich als Atemschutzgerätewart mal wieder mit der Nichteinhaltung von Pflichtveranstaltungen beschäftigen durfte, möchte ich hier mit euch die Rechtsnatur von Feuerwehrdienstvorschriften näher beleuchten. Wie kommt es, dass bei der Vorsorgeuntersuchung nach G 26.3 sofort alle Register zur Termin-Einhaltung gezogen werden, die Nichtteilnahme an der theoretischen Schulung oder an Einsatzübungen jedoch nur mit einem Achselzucken beantwortet wird? Welche Verbindlichkeit stellen die Dienstvorschriften der Feuerwehr dar? Ich meine dazu schon mal einen Thread gefunden zu haben - die Suche blieb allerdings erfolglos... Kopfschüttelnde Grüße Thomas VG Thomas | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 715137 | |||
Datum | 21.02.2012 19:17 | 3507 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas S.Welche Verbindlichkeit stellen die Dienstvorschriften der Feuerwehr dar?Das kommt zuerst mal darauf an, wie das jeweilige Bundesland die FwDV-Einführung handhabt. Es kann im Gesetz stehen, dass die FwDV zu befolgen sind, sie könnten auch per Erlass eingeführt werden, oder ein Mitarbeiter des Ministeriums für Sonstiges, Anderes, Kleinkram und Brandschutz schreibt kurz vor der Kaffeepause ne Rundmail "Liebe Feuerwehren, es gibt da ne neue Dienstvorschrift, und wenn ihr die Möglichkeit, Zeit und Lust dazu habt, wäre es irgendwie schon prima wenn ihr euch vielleicht ein wenig daran orientieren könntet." Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte. ...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke) | |||||
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Autor | Thom8as 8S., Erfurt / Thüringen | 715149 | |||
Datum | 21.02.2012 19:57 | 3357 x gelesen | |||
Hallo Sebastian, danke für deine Antwort. Leider weiß ich nicht wie ich das prüfen kann. Auf der Seite unserer Feuerwehrschule (LFKS) gibt es einen Verweis an das IdF NRW, dort steht die FwDV 7 zum download unter Rechtsvorschriften(!) bereit. Also gilt diese FwDV doch für Thüringen? Eine Mail, dass wir uns an der FwDV 7 nur zu orientieren hätten, gab es m.E. nicht - wobei ich es mir mittlerweile wünschte ;-) VG Thomas | |||||
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Autor | Fran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern) | 715150 | |||
Datum | 21.02.2012 20:10 | 3209 x gelesen | |||
Hallo, in Bayern sind einige FwDV als Verwaltungsvorschrift bekanntgemacht. Suchergebnis Grüßla, FP Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin. Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit Besucht uns unter: Feuerwehr Hilpoltstein Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz Informationen aus dem Fachbereich 4 VB | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 715151 | |||
Datum | 21.02.2012 20:11 | 3220 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas S.Auf der Seite unserer Feuerwehrschule (LFKS) gibt es einen Verweis an das IdF NRW, dort steht die FwDV 7 zum download unter Rechtsvorschriften(!) bereit. Also gilt diese FwDV doch für Thüringen?Auf der Seite gibt es viele andere schöne Sachen, z.B. dieses "Fundstellenverzeichnis von Vorschriften die in Thüringen für den Brandschutz, den Katastrophenschutz und den Rettungsdienst bedeutsam sind". Die FwDV 7 wurde bei euch per Erlass eingeführt, Fundstelle Thüringer Staatsanzeiger Nr. 51/2002, Seite S. 3115. Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte. ...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke) | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 715154 | |||
Datum | 21.02.2012 20:27 | 3422 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas S.da ich mich als Atemschutzgerätewart mal wieder mit der Nichteinhaltung von Pflichtveranstaltungen beschäftigen durfte, möchte ich hier mit euch die Rechtsnatur von Feuerwehrdienstvorschriften näher beleuchten. Wie kommt es, dass bei der Vorsorgeuntersuchung nach G 26.3 sofort alle Register zur Termin-Einhaltung gezogen werden, die Nichtteilnahme an der theoretischen Schulung oder an Einsatzübungen jedoch nur mit einem Achselzucken beantwortet wird? Dazu kann Dir jeder Staatsanwalt lustige Vorträge zum Thema Haftung und Verantwortung halten. Ähnliches haben wir schon mehrfach diskutiert, z.B. hier: http://www.feuerwehr-forum.de/f.php?m=361791&abcdefg=7sa8vbl0p962qduq4hvq25bunpcm2rfb und wie Juristen so vorgehen... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 715169 | |||
Datum | 21.02.2012 23:17 | 3031 x gelesen | |||
hallo, ich denke da auch in den Bundesländern in denen die FwDVs nicht verbindlich eingeführt wurden ( falls es die gibt ) diese Vorschriften juristisch als "anerkannte Regeln der Technik" angesehen werden. MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Thom8as 8S., Erfurt / Thüringen | 715279 | |||
Datum | 22.02.2012 18:54 | 2908 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Jürgen M. ich denke da auch in den Bundesländern in denen die FwDVs nicht verbindlich eingeführt wurden ( falls es die gibt ) diese Vorschriften juristisch als "anerkannte Regeln der Technik" angesehen werden. ...und damit auch wieder verbindlich sind. Also keine unterschiedlichen Bewertungen von Einsatzübungen oder beispielsweise der Vorsorgeuntersuchung nach G 26.3. Die Vorgaben der FwDV 7 sind strikt einzuhalten! Vielen Dank für Eure Hinweise und Links VG Thomas | |||||
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