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Thema | AL 16/4 | 25 Beträge | |||
Rubrik | Feuerwehrtechnik | ||||
Autor | Nico8 K.8, röllbach / bayern | 715887 | |||
Datum | 27.02.2012 18:16 | 10071 x gelesen | |||
Wollte mal wissen was als Ersatz dür eine Anhängerleiter erlaubt bzw. geduldet wird? Muss es wieder eine Anhängeleiter sein oder könnte es auch eine 3tlg. Schiebeleiter tun? Alles was ich hier schreibe ist und bleibt meine eigene Meinung! | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 715890 | |||
Datum | 27.02.2012 18:30 | 7931 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Nico K. Wollte mal wissen was als Ersatz dür eine Anhängerleiter erlaubt bzw. geduldet wird? wer ist das für das Erlauben bzw. Dulden zuständig? MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8H., Karlsruhe / Baden-Württemberg | 715892 | |||
Datum | 27.02.2012 18:41 | 7803 x gelesen | |||
Ich würde sagen, dafür gibt es normal einen Brandschutzbedarfsplan. Das ist wie immer meine Meinung und hat nichts mit der Meinung meiner Abteilung zu tun. Ich finde es Feige, wenn hier Kameraden still mitlesen, und dann hintenherum gemauschelt wird. WICHTIGER HINWEIS! Die Beiträge, die ich hier im Forum auf www.feuerwehr.de schreibe und veröffentliche, sind lediglich für dieses Forum bestimmt. Ich untersage jegliches Kopieren und Wiederveröffentlichen, auch auszugsweise, ohne meine schriftliche Einwilligung. | |||||
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Autor | Mich8ael8 K.8, Neuhausen a.d.F. / Baden-Württemberg | 715895 | |||
Datum | 27.02.2012 18:49 | 7642 x gelesen | |||
Vielleicht will er den erstellen, und hat jetzt das Problem das es Objekte gibt die bisher eine AL 18(16/4) erforderlich machten. Und er möchte jetzt wissen ob man auch alternativen hat, weil die AL 16/4 möglichwerweise altersbedingt a.D. geht. | |||||
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Autor | Jan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg | 715906 | |||
Datum | 27.02.2012 19:24 | 7525 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Nico K. Wollte mal wissen was als Ersatz dür eine Anhängerleiter erlaubt bzw. geduldet wird? Eine DLA (K) 12/9 Viele Grüße Jan Ole DREHLEITER.info - Ein Stück näher dran! | |||||
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Autor | Loth8ar 8R., Pliezhausen / Ba-Wü | 715908 | |||
Datum | 27.02.2012 19:46 | 7862 x gelesen | |||
Hallo Nico, Geschrieben von ---Nico K.--- Muss es wieder eine Anhängeleiter sein oder könnte es auch eine 3tlg. Schiebeleiter tun? Für Bayern weiss ich das nicht. In Ba-Wü gibt es aber keinen Ersatz für die AL 16/4. Und die Leiter ist im übrigen in Deutschland auch nicht mehr genormt. (Norm wurde zurückgezogen). Selbst wenn sie noch gebaut würde, gebe es dafür dann keinen Zuschuss. Die Schiebleiter kann nur Ersatz sein, wenn die Rettungshöhe(n) halt nicht über 12 Meter liegt. Über 12 Meter kommt dann nur eine "echte" Drehleiter in Frage. Wir haben auch noch eine AL 16/4 an unserem Standort. Sie wird gehegt und gepflegt. Sie leistet ja manchmal wirklich gute Dienste und ist auf jeden Fall "sicherer" als eine Schiebleiter. Allerdings wurde die AL aus unserer AAO herausgenommen und es rückt bei entsprechendem Alarmstichwort grundsätzlich eine "richtige"Drehleiter der Berufsfeuerwehr aus. Das ganze ist in Ba-Wü in den "Hinweisen zur Leistungsfähigkeit der Feuerwehr" definiert. Danach gilt nicht mal ein Gelenkmast oder eine Hubarbeitsbühne als Hubrettungsfahrzeug zur Sicherstellung des zweiten Rettungsweges. Die AL 16/4 war eigentlich nie ein Hubrettungsgerät, da die Aufstellzeit zu lange dauert und mit 4 Mann zu viel "Manpower"benötigt. Gleicheres gilt eigentlich auch für die Schiebleiter. Die Schiebleiter ist aber noch zulässig als zweiter Rettungsweg. Wie lange noch ist derzeit offen und wird durchaus kontrovers diskutiert. Gruß aus Pliezhausen Lothar Reichenecker Wir ertrinken in Informationen und hungern nach Wissen | |||||
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Autor | Thom8as 8B., Ergolding / Bayern | 715910 | |||
Datum | 27.02.2012 19:59 | 7442 x gelesen | |||
Soweit ich mich erinnern kann ist entweder eine 4-teilige Steckleiter oder eine DL (natürlich auch mit Korb) 23/12 zulässig. Alles andere ist nice to have und augenwischerei... Wer einen Fehler gefunden hat, darf ihn behalten :-) | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional | 715913 | |||
Datum | 27.02.2012 20:07 | 7352 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Thomas B. Soweit ich mich erinnern kann ist entweder eine 4-teilige Steckleiter oder eine DL (natürlich auch mit Korb) 23/12 zulässig Und alle anderen DL(K) (z.B. 12/9, 18/12) hat man nur genormt, weil man gerade nix anderes zu tun hatte? Wohl kaum. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit) | |||||
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Autor | Thom8as 8B., Ergolding / Bayern | 715914 | |||
Datum | 27.02.2012 20:16 | 7278 x gelesen | |||
Naja... ;-) Nein, quatsch. Natürlich darf man die verwenden. Genauso wie die 3-teilige Schiebleiter. Aber wenn's nach 2. Rettungsweg geht und zählt dann doch nur das, oder? bzw. da war die 23/12 alleine vielleicht blöd ausgedrückt. Steckleiter und Automatische Drehleiter. Bin ich jetzt richtig? Wer einen Fehler gefunden hat, darf ihn behalten :-) | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional | 715915 | |||
Datum | 27.02.2012 20:21 | 7259 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Thomas B. Aber wenn's nach 2. Rettungsweg geht und zählt dann doch nur das, oder? bzw. da war die 23/12 alleine vielleicht blöd ausgedrückt. Steckleiter und Automatische Drehleiter. Bin ich jetzt richtig? Wenns um den zweiten Rettungsweg geht zählt das, was in der jeweiligen Bauordnung steht. In der bayerischen Bauordnung, Art. 31 Abs. 2, steht Der zweite Rettungsweg kann eine weitere notwendige Treppe oder eine mit Rettungsgeräten der Feuerwehr erreichbare Stelle der Nutzungseinheit sein. und etwas konkreter in Abs. 3 Gebäude, deren zweiter Rettungsweg über Rettungsgeräte der Feuerwehr führt und bei denen die Oberkante der Brüstung von zum Anleitern bestimmten Fenstern oder Stellen mehr als 8 m über der Geländeoberfläche liegt, dürfen nur errichtet werden, wenn die Feuerwehr über die erforderlichen Rettungsgeräte wie Hubrettungsfahrzeuge verfügt. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit) | |||||
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Autor | Thom8as 8B., Ergolding / Bayern | 715918 | |||
Datum | 27.02.2012 20:29 | 7134 x gelesen | |||
Sag ich ja ;-) Wer einen Fehler gefunden hat, darf ihn behalten :-) | |||||
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Autor | Nico8 K.8, röllbach / bayern | 715940 | |||
Datum | 27.02.2012 21:51 | 7230 x gelesen | |||
Hier mal ein paar Fakten: -AL seit längerer Zeit ohne Tüv und Prüfung (fraglich ob überhaupt noch einsatzbereit) -bisher nur 1Gebäude - da aber schon Alarmplanmäßig DLk23/12 dabei -DLk23/12 ist nur 6km entfernt -nur 1 Zugfahrzeug vorhanden (LF8/6) -Zufahrten im Ort mit LF und AL sehr eng-zum teil mit dem Gespann nicht erreichbar -Sehr lange Aufstellzeit -AL soll evtl für GwL weichen -DL anschaffen steht ausser Frage Hoffe das dass etwas dazu beiträgt und bin jetzt mal auf eure Kommentare gespannt Alles was ich hier schreibe ist und bleibt meine eigene Meinung! | |||||
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Autor | Linu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt | 715941 | |||
Datum | 27.02.2012 21:51 | 7130 x gelesen | |||
Geschrieben von Nico K.Wollte mal wissen was als Ersatz dür eine Anhängerleiter erlaubt bzw. geduldet wird? Schiebleiter nur, wenn ihr nicht über 12 Meter müsst. Ansonsten eine DLK 18/12 oder 23/12. Werden in Bayern beide gefördert. MfG (Mit fränkischen Grüßen) Linus (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.) | |||||
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Autor | Flor8ian8 H.8, Münnerstadt / Bayern | 715943 | |||
Datum | 27.02.2012 21:59 | 7050 x gelesen | |||
Geschrieben von Linus D.Schiebleiter nur, wenn ihr nicht über 12 Meter müsst. Ansonsten eine DLK 18/12 oder 23/12. Werden in Bayern beide gefördert.Man sollte dann doch mal die Relationen betrachten. Es geht laut TO um ein Gebäude. Die nächste DLK ist 6km entfernt. Eine eigene DLK wäre da wohl wahrscheinlich zu viel des guten. Ich würde eher sagen, dass da die Gemeinde gepennt hat. Sie hätte das Gebäude ja auch nur mit zweiten baulichen Rettungsweg genehmigen können. MFG Flo Wer aufhört besser zu werden, hört auf gut zu sein. | |||||
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Autor | Nico8 K.8, röllbach / bayern | 715945 | |||
Datum | 27.02.2012 22:14 | 7004 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian H.dass da die Gemeinde gepennt hat. Das mag schon sein, zumindest war das sogar dann noch bevor ich zur Welt kam. Man muss auch zum Schutz der Gemeinde sagen das sie zumindest aufgewacht ist. Von ausgeschlafen kann aber noch nicht die Rede sein. Alles was ich hier schreibe ist und bleibt meine eigene Meinung! | |||||
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Autor | Thom8as 8K., Utting a. Ammersee / Bayern | 715948 | |||
Datum | 27.02.2012 22:32 | 6992 x gelesen | |||
Geschrieben von Nico K.-bisher nur 1Gebäude - da aber schon Alarmplanmäßig DLk23/12 dabei 10 Minutenfrist wird eingehalten? AL ausmusstern und gut ist's. Gruß vom Ammersee, Thomas | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 715950 | |||
Datum | 27.02.2012 22:36 | 7016 x gelesen | |||
Geschrieben von Nico K.Hoffe das dass etwas dazu beiträgt und bin jetzt mal auf eure Kommentare gespannt Ferndiagnose: Macht Metallschrott aus dem Teil... DLK aus 6 km sollte bei paralleler Alarmierung problemlos ausreichen. Eine AL ist für mich kein Rettungsgerät. Wenn da wirklich eilig ist, dann ist sie viel zu langsam und unflexibel. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | |||||
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Autor | Nico8 K.8, röllbach / bayern | 715952 | |||
Datum | 27.02.2012 22:59 | 6980 x gelesen | |||
Ausmustern gut und schön. Es gab von höherer Stelle aber die mündliche Aussage das Sie vorgehalten werden muss. Da sie aber weder Tüv hat noch ihn jemals wieder bekommen wird und eine DL ausser Frage steht ist das nun ein kleines Problem. Alles was ich hier schreibe ist und bleibt meine eigene Meinung! | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 715954 | |||
Datum | 27.02.2012 23:07 | 6933 x gelesen | |||
Geschrieben von Nico K.Es gab von höherer Stelle aber die mündliche Aussage das Sie vorgehalten werden muss. Mündliche Aussage sind Humbug. Viele höhere Stellen erzählen gerne mal ganz viel Blödsinn, insbesondere wenn sie den Job nur ehrenamtlich machen. Deshalb sowas immer schriftlich geben lassen. Denn spätestens dann, wenn sie das ganze rechtssicher schriftlich darlegen müssen merken viele "höhere Stellen", dass es Blödsinn ist weil sie es nicht darstellen können. Denn dann müssen sie nachlesen, Rechtsgrundlagen wälzen,... Und selbst dann ist die Gemeinde noch vollkommen frei, diese Stellungnahme der höheren Stellen geflissentlich zu ignorieren und zu sagen "wir haben immer noch die kommunale Selbstverwaltung". Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | |||||
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Autor | Axel8 U.8, Bergkamen (NRW) / NRW | 715955 | |||
Datum | 27.02.2012 23:08 | 6892 x gelesen | |||
Geschrieben von Nico K.Es gab von höherer Stelle aber die mündliche Aussage das Sie vorgehalten werden muss.Erzählt werden kann viel. Auf welche Grundlage stützt sich die Aussage? Geschrieben von Nico K. Da sie aber weder Tüv hat noch ihn jemals wieder bekommen wird und eine DL ausser Frage steht ist das nun ein kleines Problem.Wie lange hat sie denn schon keinen TÜV mehr? Mit kameradschaftlichem Gruß Axel Urban | |||||
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Autor | Juli8an 8H., Stemwede / Osnabrück / NRW / NDS | 715956 | |||
Datum | 27.02.2012 23:21 | 6954 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Thomas B. Sag ich ja ;-) Nein eben nicht. Du hast gesagt, dass nur die DL(K) 23/12 zulässig wär, aber natürlich sind auch die 18/12 und 12/9 ein Hubrettungsgerät und nicht reines Nice-to-have. Grüße, Julian Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Organisation, der ich angehöre. "Tradition ist nicht das Halten der Asche, sondern das Weitergeben der Flamme." Thomas Morus | |||||
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Autor | Thom8as 8B., Ergolding / Bayern | 715968 | |||
Datum | 28.02.2012 08:07 | 6845 x gelesen | |||
Hab ich dann doch Wer einen Fehler gefunden hat, darf ihn behalten :-) | |||||
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Autor | Jens8 N.8, Ohorn / Sachsen | 715991 | |||
Datum | 28.02.2012 11:31 | 6663 x gelesen | |||
Hallo Nico, bei uns war es nach der "Wende" ähnlich. Viele FF hatten aus DDR Zeiten noch die gute alte AL aus Luckenwalde. Dann wurde der TÜV teuer und die Ersatzteilbeschaffungen rar. Da auch hier bei vielen FF eine DLK ausser Frage stand hilft da nur eine Löschhilfevereinbarung mit besagter Gemeinde Geschrieben von Nico K. DLk23/12 ist nur 6km entferntund bei paralleler Alarmierung sollte das kein Problem sein. Es gibt bei uns aber auch zwei Kommunen die haben sich "zusammen" eine DLK beschafft, zumindest hat die eine, wo die DLK nicht stationiert ist, der anderen "was" dazugegeben. Wie das Haushalttechnisch funktioniert weiß ich allerdings nicht..... BR Jens Ich gebe hier ausschließlich meine persönliche Meinung wieder. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 715998 | |||
Datum | 28.02.2012 11:51 | 6593 x gelesen | |||
Hallo, wir haben unsere AL unter ähnlichen Voraussetzungen vor gut einem Jahr ausgesondert, die wurde aber bis zuletzt jährlich gewartet und war tiptop. Jetzt kommt halt die DLK aus 5km angefahren, Schiebleiter haben wir aber auch wegen baulichen Altlasten die weder mit DLK noch AL erreicht werden können. :-( Gruß CS TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Dani8el 8M., Luhe-Wildenau / BY | 716000 | |||
Datum | 28.02.2012 11:54 | 6814 x gelesen | |||
Hallo Nico, weder die Schiebeleiter noch die AL sind als Rettungsgerät geeignet: http://lfv-bayern.de/cms/downloads/vorbeugender_brandschutz/Rettungsmglichkeiten-der-Fw_11_2009.pdf Wenn die DLK die Hilfsfrist einhält kann die AL ausgemustert werden. Gruß Daniel | |||||
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