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ThemaLange Ölspur: Straßenmeisterei durfte nicht helfen5 Beträge
RubrikEinsatz
 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg723966
Datum07.05.2012 17:344740 x gelesen
hallo,

schon komisch:

... Die Feuerwehren aus Niedervorschütz und Felsberg waren mit vier Einsatzfahrzeugen vor Ort. Die Einsatzkräfte, unter der Leitung des stellvertretenden Wehrführers Achim Schmidt, sicherten die Gefahrenstelle und stumpften die glatte Fläche ab. Schnelle, unbürokratische Hilfe hatten sich die Feuerwehrleute von Mitarbeitern der Straßenmeisterei erwartet, die zufällig mit einem Spezialfahrzeug mit einem vorgebauten Spezialgerät zum Abstreuen von Ölspuren vor Ort waren.

Doch die Mitarbeiter der Straßenmeisterei Gudensberg verwiesen auf ihre Richtlinien, dass für das Abstreuen von Ölspuren innerhalb der Ortslage die Feuerwehren zuständig seien. Nach diesen Richtlinien sind die Straßenmeistereien nur für die Ölspuren außerhalb der Ortslagen zuständig. ...

Quelle: Artikel auf HNA.de

mir ist schon klar das das formel schon richtig sein könnte ...


MkG Jürgen Mayer

Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen723967
Datum07.05.2012 17:382905 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.mir ist schon klar das das formel schon richtig sein könnte ...


Ist es auch. Da gab es m.W. ein Schreiben in dieser Richtung.
Allerdings ist selbst damit das ganze immer noch nicht Aufgabe der Feuerwehr sondern erstmal die des Bauhofs...
Und die sind tagsüber dann ja doch eher mit hauptamtlichen Personal bestückt, damit tritt wieder mal Punkt eins der Vorgehensliste ins Rampenlicht. Man prüfe die Zuständigkeit...


Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach


"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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AutorSven8 T.8, Hamburg / Hamburg723989
Datum07.05.2012 19:032620 x gelesen
Moin!

Geschrieben von Christian F.Man prüfe die Zuständigkeit...

... und die liegt (zumindest in NRW) auch bei der Feuerwehr, neben dem örtlich zuständigen Straßenbaulastträger. Es gibt da keine Reihenfolge, wer zuerst arbeiten muss.

Die Kostenfolge ist davon noch einmal getrennt zu bedenken.

Gruß
Sven


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 724028
Datum08.05.2012 09:142043 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M. mir ist schon klar das das formel schon richtig sein könnte ...

Und das wird die nächsten Jahre nicht besser! Jeder muss versuchen seine eigenen Kosten so weit wie möglich zu dämpfen. Gerade im Strassenunterhalt wo 2 + x Kostenträger dicht an dicht handeln.

Ich gehe davon aus das von oben herunter unmissverständlich klar gemacht wurde das "mal eben so" nicht ist und der kleine Strassenmeister sich hüten wird da was anderes zu machen.


Grüße, BeschFl

Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas

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AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen724083
Datum08.05.2012 18:451858 x gelesen
Das sieht mir auch so aus, als wenn die Strassenmeisterei (Landkreis?) für die Gemeindestrassen nicht zuständig ist. bei uns würde die Kreisstrassenmeisterei oder die Autobahnmeisteisterei auch keine Ölspuren in der Stadt abstreuen.

Gruß
Heinrich


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 07.05.2012 17:34 Jürg7en 7M., Weinstadt
 07.05.2012 17:38 Chri7sti7an 7F., Fürth
 07.05.2012 19:03 Sven7 T.7, Hamburg
 08.05.2012 09:14 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 08.05.2012 18:45 Hein7ric7h B7., Osnabrück
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